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Viele Lokale halten sich nicht an Corona-Regeln

§ Berichte über massive Verstöße § Erster Gastro-Cluster Viele Lokale haltensich

In der steirischen Landeshauptstadt wird gefeiert, als wäre nichts gewesen: Viele Lokale halten sich nicht an die Corona-Regeln! Sie riskieren damit nicht nur Mens chenleben, s ondern auch einen zw eiten Lockdown für die Gastronomie. Die zuständige Behörde bei der Stadt G r a z ge h t de n s c h w eren Vo rwür fen je tzt na ch.

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Ein Après-Ski-Lokal in ein Uhr in der Nacht geöffIschgl wurde heuer im Winnet haben. Bei „Afterpartys“ ter zum „Super-Spreader“: wird dann aber bis ins MorVon dort hat sich das Corogengrauen weitergefeiert. navirus massenhaft ausgeDiese geschlossenen Veranbreitet. Den Behörden wurstaltungen sind legal, wenn de damals vorgeworfen, landrei Tage vorher eine Gästeg e w eggeschaut z u h aben. l iste v orliegt –u m i m F a lle

Heute gibt es strenge Redes Falles ein „Contact-Trageln, um zu verhindern, dass cing“ zu ermöglichen. sich die Geschichte wiederLaut „Krone“-Informaholt. Lokale dürfen nur bis tionen halten sich aber viele

nicht daran. Ein Lokal im Univiertel bewirbt eine solc he P arty a uf F acebook d amit, dass man sich „einfach vor Ort registrieren“ könne.

Teilweise werde nicht einmal ein Ausweis verlangt, berichtet ein Insider. Wenn Leute ihren Namen und ihre Telefonnummer nur schnell auf einen Zettel kritzeln, kann es zu Problemen komm en: w eil d ie K ontaktdaten nicht stimmen oder weil sie u nleserlich s ind.

Auch die Ein-Meter-Abstandsregel und die MundNasen-Schutz-Pflicht sollen vielen Lokalbetreibern egal sein. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis es in der Murme tropole den ersten großen Gastro-Cluster gibt!

m o c . e b o d a . k c o t s - n e m o r o nur eine Frage der Zeit § Behörde will der Sache nachgehen n y v a n n e h nicht an Corona-Regeln F o t o :

„ Uns wurde das a uch zu N ur ein getragen“, heißt es seitens Beispiel: der Behörde. Man sei gerade Facedabei, alles zu überprüfen. book-EinSollte sich herausstellen, ladung zu dass es Verstöße gegen die einer ParCovid-19-Verordnung gibt, ty in w erde das Kon sequenzen G r a z Zum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Digitale Nutzung gem PDN-Vertrag des VÖZ voez.at. haben. Ernst Grabenwarter (rech Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag (Tel: 05 70602-0). ts). Pressespiegel Seite 13 von 38

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