Hans-Peter Hübner
Evangelisches
KIRCHENRECHT in Bayern Grundlegend überarbeitete Neuausgabe
Der Autor: Oberkirchenrat Prof. Dr. Hans-Peter Hübner, geb. 1961, Studium der Rechtswissenschaften und der Evangelischen Theologie sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht in Erlangen. Seit 1990 im kirchlichen Dienst, u. a. als Rechtsdezernent und Vizepräsident im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Seit 2007 als juristischer Oberkirchenrat im Landeskirchenrat und Abteilungsleiter im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig für Gemeinde-, Kirchensteuer- und Verfassungsangelegenheiten; stellvertretender Leiter des Landeskirchenamtes. Honorarprofessor für Evangelisches Kirchenrecht an der Augustana Hochschule Neuendettelsau.
Copyright © Claudius Verlag, München 2020 www.claudius.de Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlages wiedergegeben werden. Satz: Der Buchmacher, Arthur Lenner, Windach Gesetzt aus der Rotis Serif Pro und Rotis Sans Serif Pro Druck: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen ISBN: 978-3-532-62851-5
Vorwort
Gut 25 Jahre nach dem Erscheinen der gemeinsam mit Gerhard Grethlein, Hartmut Böttcher und Werner Hofmann verantworteten Erstauflage dieses Buches wird nun endlich eine Neuauflage vorgelegt. Angesichts der Vielzahl der in der Zwischenzeit eingetretenen grundlegenden Rechtsänderungen – von der Reform der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 1999/2000 angefangen bis hin zur erfreulicherweise deutlich fortgeschrittenen Rechtsvereinheitlichung in der EKD – war eine umfassende Überarbeitung unvermeidlich. Kontinuität zur Vorauflage wird insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten gewahrt: – Selbstverständlich liegt diesem Buch weiterhin die Überzeugung zugrunde, dass das Kirchenrecht eine dienende Funktion zur Erfüllung des der Kirche anvertrauten Verkündigungsauftrags hat. So soll das Kirchenrecht eine Ordnung für Zusammenleben und Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, die der Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags in der konkreten Situation und unter den Umständen unserer Zeit förderlich ist und die Kirche, Gemeinden und Mitarbeitende vor Schaden bewahrt. Evangelisches Kirchenrecht ist indes weithin Recht der zweckmäßigen Gestaltung und kann bzw. muss ggf. bei sich verändernden Umständen im Interesse wirksamer kirchlicher Aufgabenwahrnehmung auch geändert werden (ecclesia semper reformanda). – Die Neuauflage folgt den Grundstrukturen der bisherigen Darstellung des evangelischen Kirchenrechts in Bayern, orientiert sich allerdings noch stärker an der Gliederung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Ausführungen von Hartmut Böttcher in der Erstauflage zum Verfassungsrecht, zum Baulastrecht und zum Kirchensteuerrecht (dort §§ 1–11, 49, 63–66) sind mit seinem Einverständnis in wesentlichen Teilen übernommen und lediglich insbesondere unter Einbeziehung der neueren Rechtsetzung und Rechtsprechung fortgeschrieben worden. – Nach wie vor ist es das Ziel dieses Buches, Studierenden, Vikaren und Vikarinnen, Pfarrern und Pfarrerinnen, Beschäftigten in der kirchlichen Verwaltung sowie allen weiteren beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unserer Kirche, nicht zuletzt auch den Mitgliedern gemeinde- und kirchenleitender Organe einen möglichst einfachen Zugang 5
zum in und für die Kirche geltenden Recht zu verschaffen, aber auch Verständnis für Notwendigkeit und Grenzen des Rechts zu vermitteln. Denn auch in der Kirche ist den Gefahren einer quantitativ reichen, qualitativ aber eher armen Rechtsetzungspraxis zu begegnen. Vor allem gilt es zu erkennen: Nicht alles und jedes kann und darf förmlich geregelt werden; insbesondere können noch so detaillierte Vorschriften die Vernunft des billig und gerecht denkenden Menschen, die achtsame und um Verständigung und Interessenausgleich bemühte persönliche Kommunikation und den Mut zur Entscheidung nach sorgfältiger Klärung der Sach- und Rechtslage keinesfalls ersetzen! Ob überhaupt eine (zusätzliche) rechtliche Regelung oder eine Rechtsänderung erforderlich ist, sollte zur Vermeidung unnötigen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwands und einer der „Kirche der Freiheit“ nicht gemäßen Überregulierung stets sorgfältig geprüft werden; gerade dafür muss man aber das geltende Recht und die Erwägungen, auf denen es beruht, tatsächlich gut kennen. Nicht selten können im Alltag auftretende Rechtsprobleme durch eine konsequentere Anwendung des geltenden Rechts oder durch schlichte Auslegung gelöst werden. Schon Nikolaus von Kues (Cusanus) hat die Erfahrung gemacht: „Non deficiunt canones, sed executiones.“1 Das Buch ist der Versuch, unterschiedlichen Lesergruppen gerecht zu werden. Für Studien-, Ausbildungs- und Prüfungszwecke kann es – mit den beigegebenen Fallbeispielen und Lösungshinweisen – als Lern- und Arbeitsbuch vor allem zu den Grundsatzfragen des kirchlichen Verfassungsrechts, des Staatskirchenrechts, des Gemeinderechts und des Pfarrdienstrechts genutzt werden. Den in der kirchlichen Verwaltung Tätigen – vom Pfarramt bis zum Landeskirchenamt – soll es als Handbuch und Nachschlagewerk zumindest eine Erstorientierung zu besonders praxisrelevanten Rechtsgebieten geben. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Buch nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst habe; es wurde vielmehr entscheidend motiviert durch meine nebenamtliche Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Augustana Hochschule Neuendettelsau; dass Erkenntnisse aus 30 Jahren hauptamtlichen juristischen Dienstes in der Kirche eingeflossen sind, dürfte andererseits aber auch kein Nachteil sein. 1
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Übersetzung: „An Gesetzen fehlt es nicht, sondern an deren Anwendung und Vollzug.“ Zitiert nach J. Herrmann, „Non deficiunt canones, sed executiones“, in: R. Bartlsperger/D. Ehlers/W. Hofmann/D. Pirson (Hrsg.), Rechtsstaat, Kirche, Sinnverantwortung. Festschrift für Klaus Obermayer zum 70. Geburtstag, München 1986, S. 25–32, sowie in: G. Schiemann (Hrsg.), Johannes Herrmann. Kleine Schriften zur Rechtsgeschichte, München 1990, S. 408–415.
Sehr erfreulich ist es, dass das „Evangelische Kirchenrecht in Bayern“ wiederum – und wie seinerzeit schon das „Vorgängerwerk“ von Gustav-Adolf Vischer „Aufbau, Organisation und Dienstrecht der Evang.Luth. Kirche in Bayern“, 1967 – im Claudius Verlag und zudem sowohl gedruckt als auch als E-Book erscheinen kann. Besonderer Dank gebührt Herrn Johannes Bermpohl, Frau Heike Davidson, Frau Marion Engelke, Herrn Alexander Esser und Frau Susanne Lettau für die Durchsicht der ihren dienstlichen Zuständigkeitsbereich betreffenden Textabschnitte sowie Herrn Oberkirchenrat i. R. Dr. Hartmut Böttcher für das Gegenlesen der von ihm in der Erstauflage bearbeiteten Abschnitte und Herrn Rechtsanwalt Michael Dreßler für seine Unterstützung beim Korrekturlesen. Die dabei gegebenen Hinweise waren für mich sehr wertvoll. Frau Gabriele Sebald danke ich vielmals für die bewährt engagierte und zuverlässige Erstellung des Manuskripts. Frau Jutta Hollick vom Claudius Verlag und Frau Hildegard Graf bin ich sehr verbunden für die umsichtige Aufbereitung des Manuskripts bis zur Drucklegung. Dieses Buch widme ich in dankbarer Verbundenheit dem Gedenken an die 2016 heimgerufenen juristischen Oberkirchenräte Dr. Werner Hofmann und Dr. Hermann Krag sowie den vormaligen juristischen Oberkirchenräten Dr. Hartmut Böttcher, Dr. Gerhard Grethlein und Dr. Gerhard Tröger, von denen ich im Münchner Landeskirchenrat und –amt in fachlicher und menschlicher Hinsicht sowie für das eigene Leitungshandeln im Sinne zugleich geistlichen und rechtlichen Dienstes sehr viel lernen durfte.
München, am Reformationstag 2019 Hans-Peter Hübner
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Inhalt
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 §1 Auftrag und Recht der Kirche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 1. Der Auftrag der Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 2. Martin Luther und Rudolph Sohm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3. Reformatorisches Verständnis von Kirche und Recht . . . . . . . . 29 4. Der Rechtsbegriff Rudolph Sohms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 5. Neubesinnung auf das Wesen des evangelischen Kirchenrechts 33
TEIL A GRUNDLAGEN Kapitel 1 Die Kirchenverfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 §2
Die Gestaltwerdung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 1. Gebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2. Rechtliche Gleichstellung der Protestanten . . . . . . . . . . . . . . . 42 3. Kirchliche Organisations- und Leitungsstrukturen im Königreich Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Kirchliche Neuordnung nach 1918 . . . . . . . . . . . . . . 5. Evangelische Kirche im „Dritten Reich“ . . . . . . . . . . . 6. Kirchliche Entwicklungen nach 1945 . . . . . . . . . . . .
§3
. . . . . . . 43 . . . . . . . 47 . . . . . . . 50 . . . . . . . 51
Gestaltungsgrundsätze für eine evangelische Kirchenverfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 2. Partizipation durch presbyterial-synodale Strukturen . . . . . . . . 56 3. Grundrechte im kirchlichen Verfassungsrecht . . . . . . . . . . . . . 57 4. Das Verhältnis von (Predigt-)Amt und Gemeinde als Grundfrage lutherischer Kirchenverfassung . . . . . . . . . . . . . . . 59
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5. Leitung als geistlicher und rechtlicher Dienst . . . . . . . . . . . . . 62 6. Dienst- und Solidargemeinschaft der kirchlichen Ebenen . . . . . 64
§4
Die geltende Kirchenverfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 1. Zustandekommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 2. Änderungen der Kirchenverfassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 3. Der Grundartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 4. Die allgemeinen Bestimmungen (Art. 1 bis 8) . . . . . . . . . . . . . 80 5. Bestimmungen des zweiten bis elften Abschnitts im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
§5
§6
Kirchliche Körperschaften, Einrichtungen und Dienste – verfasste Kirche und freie Träger im Überblick. . . . . . . . . . . . . 91 1. Körperschaftlicher Aufbau der Landeskirche . . . . . . . . . . . . . . 91 2. Kirchengemeinde und Pfarrei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 3. Der Dekanatsbezirk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 4. Die Kirchenkreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 5. Verfasste Kirche und freie Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 1. Kirchliches und staatliches Verfassungsrecht . . . . . . . . . . . . . 102 2. Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht . . . . . 103 3. Modelle des Verhältnisses von Staat und Kirche . . . . . . . . . . . 103 4. Das Weimarer Religionsverfassungsrecht als Ausgleichsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 5. Das Verhältnis von Staat und Kirche unter dem Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 6. Besonderheit des deutschen Systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
§7
§8 §9
§ 10
10
Religionsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 1. Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 2. Schutzbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 3. Positive und negative Religionsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 4. Schranken der Religionsfreiheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 5. Grundrechtsbindung, Paritätsgebot und Neutralität . . . . . . . . 131 6. Verhältnis zu Art. 140 GG und zu Art. 9 EMRK . . . . . . . . . . . 137 Trennung von Staat und Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Selbstbestimmungsrecht der Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 1. Kirchliche Selbstbestimmung und Religionsfreiheit . . . . . . . . 145 2. Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 3. Eigene und gemeinsame Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . 146 4. Schranken des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts . . . . . . . 148 5. Kirchliches Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 6. Konkordanz von staatlichem und kirchlichem Recht . . . . . . . 152 Körperschaftsstatus, kirchliches Vermögen und Staatsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
1. Religionsverfassungsrechtlicher Begriff und Bedeutung des Körperschaftsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Erwerb des Körperschaftsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Inhalt des religionsverfassungsrechtlichen Körperschaftsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Verfassungsrechtlicher Schutz des kirchlichen Vermögens (Kirchengutsgarantie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Staatsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 11
§ 12
. . . 155 . . . 157 . . . 159 . . . 162 . . . 164
Gemeinsame Angelegenheiten von Staat und Kirche, insbesondere der Religionsunterricht; Sonnund Feiertagsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 2. Anstaltsseelsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 3. Militärseelsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 4. Theologische Fakultäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 5. Kommunale Friedhöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 6. Religionsunterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 7. Sonn- und Feiertagsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Verträge zwischen Staat und Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 1. Allgemeine Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 2. Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 3. Der Vertrag des Bayerischen Staates mit der ELKB vom 15. November 1924 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
§ 13
Die Europäische Union und die Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 1. Europäisches Primär- und Sekundärrecht . . . . . . . . . . . . . . . 210 2. Wirkungen des europäischen Rechts für die Kirchen . . . . . . . 210
TEIL B DAS RECHT DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE IN BAYERN Kapitel 1 Die Kirchen(mit)gliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 § 14
Erwerb und Ende der Kirchen(mit)gliedschaft. . . . . . . . . . . . . 220 . . . . . . . . . . 220 . . . . . . . . . . 222 . . . . . . . . . . 224 . . . . . . . . . . 227 . . . . . . . . . . 228
1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Begründung der Kirchenmitgliedschaft . . . . . . . 3. Umzug und Beendigung der Mitgliedschaft . . . . 4. Kirchenmitgliedschaft und Religionsmündigkeit. 5. Einzelfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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§ 15
Rechte und Pflichten der Kirchenmitglieder; Leitlinien des kirchlichen Lebens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 1. Rechte und Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 2. Leitlinien des kirchlichen Lebens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Kapitel 2 Mitarbeit in der Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
§ 16
1. Abschnitt: Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Die Grundlagen des kirchlichen Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . 241 1. Das Proprium des kirchlichen Dienstes: Auftrag und Dienstgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 2. Rechtsformen beruflicher Mitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 3. Konsequenzen des Leitbildes der christlichen Dienstgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
§ 17
Das Mitarbeitervertretungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 1. Eigene kirchliche Regelung, Geltungsbereich und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Zusammensetzung und Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Rechtsstellung und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . 4. Aufgaben und Befugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Mitarbeiterversammlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Interessenvertretung besonderer Mitarbeitergruppen 7. Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen . . . . 8. Rechtsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 18
. . . . . . . 254 . . . . . . . 256 . . . . . . . 258 . . . . . . . 259 . . . . . . . 263 . . . . . . . 263 . . . . . . . 263 . . . . . . . 266
2. Abschnitt: Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. . . . . . . . . . . . . . . . 269 Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis allgemein . . . . . . . 269 1. Staatliches Beamtenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 2. Entwicklung im kirchlichen Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 3. Öffentlich–rechtliche Dienstverhältnisse im Bereich der ELKB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 4. Beteiligung der gesetzlichen Vertretungen . . . . . . . . . . . . . . . 275 5. Disziplinarrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
§ 19
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Unterabschnitt 1: Das Pfarrdienstverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 (Rechts-)Grundlagen des Pfarrdienstrechts; Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 1. (Predigt-)Amt und Ordination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
2. Entwicklung des Pfarrdienstrechts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 3. Zuständigkeiten nach dem Pfarrdienstgesetz . . . . . . . . . . . . . 283
§ 20
§ 21
Ausbildung, Ordination und Begründung des Pfarrdienstverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 1. Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 2. Probedienst und Ordination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 3. Berufung zum Pfarrer bzw. zur Pfarrerin auf Lebenszeit . . . . . 293 Auftrag, Pflichten und Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 1. Profil des Pfarrdienstverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 2. Allgemeine Rechtsstellung; Amtsbezeichnung und -kleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kanzelrecht (Parochialrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Beicht- und Seelsorgegeheimnis, Amtsverschwiegenheit. . . . 5. Erreichbarkeit, Residenzpflicht und Dienstwohnung . . . . . . . 6. Erteilung von Religionsunterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Politische Betätigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. Persönliche Lebensführung in Ehe und Familie . . . . . . . . . . 9. Verwaltungsarbeit und Umgang mit dienstlichen Unterlagen 10. Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
. 300 . 307 . 310 . 313 . 314 . 315 . 317 . 318 . 319 Begleitung des Dienstes, Visitation und Dienstaufsicht . . . . . 324 1. Begleitung des Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 2. Visitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 3. Dienstaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 Veränderung und Beendigung des Pfarrdienstverhältnisses . . 329 1. Veränderungen des Pfarrdienstverhältnisses. . . . . . . . . . . . . . 329 2. Beendigung des Pfarrdienstverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . 337 Besondere Gestaltungsformen des Pfarrdienstes. . . . . . . . . . . 340 1. Stellenteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 2. Privatrechtliches Pfarrdienstverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 3. Pfarrdienstverhältnis auf Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 4. Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 5. Mittelbares Pfarrdienstverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 Pfarrverwalter und Pfarrverwalterinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 1. Ausbildung nach dem Seminaristengesetz (bis 1985) . . . . . . . 346 2. Ausbildung nach dem Pfarrverwaltergesetz (seit 2002) . . . . . . 346 Pfarrstellenbesetzungsrecht und Landesstellenplanung . . . . . 349 1. Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 2. Besetzung von (Gemeinde-)Pfarrstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 3. Besetzung von Pfarrstellen mit Dekansfunktion . . . . . . . . . . . 354 4. Besetzung von Pfarrstellen und Stellen mit überparochialen Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 5. Besetzung von Stellen mit allgemeinkirchlichen Aufgaben . . . 354 6. Landesstellenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
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§ 27
§ 28
§ 29
Besoldung (einschließlich Dienstwohnung) und Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 2. Pfarrbesoldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 3. Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 4. Dienstunfallfürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 Das Pfarrervertretungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 Unterabschnitt 2: Die anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse . . . . . . 375 Kirchenbeamten- und Diakonen-Dienstrecht . . . . . . . . . . . . . 375 1. Dienstverhältnis der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen 375 2. Dienstverhältnis der Rummelsberger Diakone und Diakoninnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 3. Besoldung und Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
§ 30
3. Abschnitt: Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in der Kirche . . . . . . . . 380 Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz und seine Grundlage . . . . . 380 1. Auftragsgemäßes und verfassungsmäßiges Verfahren der Rechtsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 2. Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 3. Rechtswirkung der Arbeitsrechtsregelungen nach außen . . . . 386
§ 31
§ 32
§ 33
14
Dienstvertragsordnung, Zusatzversorgung, Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 1. Die kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) . . . . . . . . . . . . . 388 2. Kirchliche Zusatzversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 3. Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393 4. Abschnitt: Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen . . . . . . . . 399 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 1. Bedeutung ehrenamtlicher Mitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 2. Rechtliche Ausgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 Ehrenamtliche im Verkündigungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 1. Prädikantendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 2. Lektorendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
KAPITEL 3 Recht der (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke; besondere Gemeindeformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
§ 34
1. Abschnitt: Die Kirchengemeinde und besondere Gemeindeformen. . . . 407 Gemeinde und Kirchengemeinde: Begriff, Entwicklung und Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . 407 1. Begriff der „Gemeinde“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 2. Geschichtliche Entwicklung: Von der Parochie zur Kirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408 3. Rechtsgrundlagen des (Kirchen-)Gemeinderechts . . . . . . . . . . 412 4. Herausforderungen und Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
§ 35
Auftrag und rechtlicher Status der Kirchengemeinde . . . . . . . 415 1. Auftrag, Aufgaben und Bedeutung der Kirchengemeinde . . . 415 2. Rechtsstatus und Gebiet der Kirchengemeinden . . . . . . . . . . . 417 3. Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 4. Umfang und Grenzen kirchengemeindlicher Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
§ 36
Die Leitung der Kirchengemeinde – der Kirchenvorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 1. Zusammenwirken von Pfarramt und Ehrenamt . . . . . . . . . . . 426 2. Verantwortung und Aufgaben des Kirchenvorstands . . . . . . . 427 3. Zusammensetzung und Wahl des Kirchenvorstands . . . . . . . . 432 4. Rechtsstellung der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
§ 37
Geschäftsführung des Kirchenvorstandes . . . . . . . . . . . . . . . . 441 . 441 . 442 . 445 . 447 . 451 . 454 Die Gemeindeversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 1. Wesen und Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 2. Einberufung, Teilnahmeberechtigung und Durchführung . . . . 457 Haushaltsführung, Finanzen und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 1. Haushaltsführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 2. Vermögensverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Immobilien- und Bauwesen (mit Denkmalschutz-, Baulast- und Patronatsrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 1. Beteiligung der Gemeinde und Öffentlichkeit der Sitzungen . 2. Vorsitz und Vertrauensperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Vorbereitung der Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Ablauf der Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Kirchenpfleger/in, Beauftragungen und Ausschüsse . . . . . . . 6. Verständigung über eine Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . .
§ 38
§ 39
§ 40
15
. . . . . . . . . . . . . . . . . 470 . . . . . . . . . . . . . . . . . 473 . . . . . . . . . . . . . . . . . 475 . . . . . . . . . . . . . . . . . 476 . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 Beschäftigte und besondere Einrichtungen der Kirchengemeinde (Kindergärten, Friedhöfe) . . . . . . . . . . . . . . 488 1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchengemeinde . . . . . 488 2. Kirchengemeindliche Kindergärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 3. Kirchliche Friedhöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Besondere Gemeindeformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 1. Einrichtungsgemeinden und Einrichtungskirchengemeinden. . 499 2. Personale Seelsorge und Personalkirchengemeinden. . . . . . . . 500 3. Anerkannte Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 1. Immobilienverwaltung und -sicherung 2. Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Denkmalschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . 4. Baulasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Patronate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
2. Abschnitt: Rechtsformen der Zusammenarbeit; Gesamtkirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Arbeitsgemeinschaften, kirchliche Zweckvereinbarungen und Zweckverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 1. Angebote und Verpflichtung zur Zusammenarbeit . . . . . . . . . 503 2. Arbeitsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 3. Kirchliche Zweckvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 4. Kirchlicher Zweckverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 Die Gesamtkirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 1. Errichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 2. Organe und Verwaltung der Gesamtkirchengemeinde . . . . . . 510 3. Finanzbedarf, Haushaltspläne und Rechnungslegung . . . . . . . 511 3. Abschnitt: Der Dekanatsbezirk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 Entwicklung, Aufgaben und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . 514 1. Entwicklung des Dekanatsbezirks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 2. Aufgaben des Dekanatsbezirks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 3. Die Organe des Dekanatsbezirks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 4. Versammlung der Kirchenvorstandsmitglieder im Dekanatsbezirk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 5. Das Pfarrkapitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
§ 46 16
4. Abschnitt: Verwaltung auf örtlicher und regionaler Ebene; landeskirchliche Aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 Aufgaben der pfarramtlichen Geschäftsführung. . . . . . . . . . . 523
1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Führung der Kirchenbücher . . . . . . . . . . . . 3. Führung des Amtssiegels . . . . . . . . . . . . . . 4. Verwaltung der Registratur und des Archivs 5. Pfarramtlicher Schriftverkehr – Dienstweg. .
§ 47
§ 48
§ 49
. . . . . . . . . . . . . 523 . . . . . . . . . . . . . 523 . . . . . . . . . . . . . 525 . . . . . . . . . . . . . 526 . . . . . . . . . . . . . 526 Allgemeine Rechtsfragen in der gemeindlichen Praxis . . . . . . 528 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 528 2. Meldewesen und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529 3. Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535 4. Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536 5. (Umsatz-)Steuerpflicht kirchlicher Körperschaften . . . . . . . . . 538 6. Spenden an kirchliche Körperschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 Verwaltungsdienstleistungen für (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546 1. Kirchliche Verwaltungsstellen und Kirchengemeindeämter . . . 546 2. Aufgaben und Rechtsstellung der Verwaltungseinrichtungen . 548 3. Zusammenarbeit in Verwaltungsverbünden . . . . . . . . . . . . . . 551 4. Organisation und Finanzierung; landeskirchliche Aufsicht . . . 553 Landeskirchliche Aufsicht, Genehmigungsvorbehalte. . . . . . . 556 1. Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556 2. Geistliche Aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 3. Verwaltungsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558 4. Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563
Kapitel 4 Gemeinschaften, Einrichtungen, Dienste und Stiftungen . . . . . . . 566
§ 50
§ 51
§ 52
1. Abschnitt: Kirchliche Gemeinschaften, Einrichtungen und Dienste . . . 566 Überblick über Aufgaben, Rechtsformen und Integration in die Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 1. Ergänzende und unterstützende Funktion . . . . . . . . . . . . . . . 566 2. Unterschiedliche Rechtsformen – Zusammenarbeit . . . . . . . . . 567 3. Einrichtungen und Dienste in gemeinsamer Trägerschaft . . . . 568 4. Zuordnung der freien Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568 Anerkannte Gemeinschaften und Kommunitäten . . . . . . . . . 572 1. Gemeinschaften mit besonderer Frömmigkeitsprägung . . . . . . 572 2. Kommunitäten und geistliche Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . 572 Rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Dienste. . . . . . 575 1. Mission EineWelt (MEW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 2. Kirchliche Hochschulen, Aus- und Fortbildung . . . . . . . . . . . 576 3. Evangelische Erwachsenenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 17
4. Einrichtungen und Dienste für Mitgliederkontakte, Gemeinde-, Jugend- und Sozialarbeit . . . . . . . . . . 5. Besondere Fach- bzw. Arbeitsstellen . . . . . . . . . . . 6. Das Landeskirchliche Archiv . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Einrichtungen landeskirchlicher Verwaltung und Rechnungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. Landeskirchliche Beauftragte . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 53
§ 54
. . . . . . . . 581 . . . . . . . . 583 . . . . . . . . 583
. . . . . . . . 584 . . . . . . . . 584 Rechtlich selbstständige Einrichtungen und Dienste, insbesondere im Bereich von Diakonie, Kirchenmusik und Publizistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 1. Das Diakonische Werk Bayern e. V. und seine Mitglieder. . . . . 586 2. Der Evangelische KITA-Verband e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590 3. Kirchliche Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590 4. Institutionalisierte Frauenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 5. Kirchenmusikalische Verbände und Windsbacher Knabenchor 591 6. Der Evangelische Presseverband für Bayern e. V. . . . . . . . . . . 591 7. Wissenschaftliche Vereine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 8. Evangelisches Siedlungswerk in Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . 592 2. Abschnitt Kirchliche Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 Ortskirchliche Stiftungen, Pfründestiftungen und sonstige kirchliche Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 1. Rechtsgrundlagen und Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 2. Ortskirchliche Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 3. Örtliche Pfründestiftungen und landeskirchliche Pfründestiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 601 4. Sonstige kirchliche Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603
Kapitel 5 Die Landeskirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610
§ 55
1. Abschnitt: Die kirchenleitenden Organe und ihre Aufgaben . . . . . . . . . 610 Arbeitsteilige Kirchenleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 1. Strukturmodelle evangelischer Kirchenleitung . . . . . . . . . . . . 610 2. Kirchenleitung in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611 3. Leitungsverantwortung auf Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614 4. Kirchenleitung nach römisch-katholischer Lehre . . . . . . . . . . 616
§ 56
Die Landessynode. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 620 1. Der Ort der Landessynode im Verfassungsaufbau . . . . . . . . . . 620
18
2. Wahl und Zusammensetzung der Landessynode . . . . . . . . 3. Aufgaben der Landessynode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Arbeitsweise, Beschlussfassung, Ausschüsse . . . . . . . . . . . 5. Verhältnis der Landessynode zu den anderen kirchenleitenden Organen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Unterschiede zwischen politischem Parlament und Synode .
§ 57
§ 58
. . 625 . . 627 . . 629
. . 633 . . 634 Der Landessynodalausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641 1. Rechtsstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641 2. Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641 3. Zusammensetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642 Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin . . . . . . . . . . . . . 645 1. Das Bischofsamt nach evangelisch-lutherischem Verständnis – geschichtliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . 645 2. Rechtsstellung und Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 3. Wahl und Amtszeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
§ 59
Der Landeskirchenrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 1. Zusammensetzung und Arbeitsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 2. Aufgaben des Landeskirchenrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659
§ 60
§ 61
§ 62
§ 63
§ 64
2. Abschnitt: Landeskirchliche Verwaltung und Rechnungsprüfung . . . . . 662 Landeskirchenamt und Landeskirchenstelle . . . . . . . . . . . . . . 662 1. Das Landeskirchenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662 2. Die Landeskirchenstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 Das Rechnungsprüfungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 669 1. Rechtsstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 669 2. Zuständigkeit und Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670 3. Abschnitt: Rechtsetzung – Rechtsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673 Kirchengesetze – Verordnungen – Bekanntmachungen . . . . . 673 1. Grundsätzliches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673 2. Kirchengesetze und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 3. Ausführungsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676 Des Gesetzgebungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678 1. Gesetzesinitiative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678 2. Behandlung der Gesetzentwürfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 3. Beratung und Beschlussfassung durch die Landessynode . . . . 679 4. Ausfertigung und Verkündung von Kirchengesetzen . . . . . . . 680 Rechtsschutz (einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht) . . . 681 1. Kirchlicher und staatlicher Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 681 2. Verfassungsstreitsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 683 3. Verwaltungsangelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 19
4. Lehrbeanstandungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Disziplinargerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht. 7. Streitigkeiten aus dem Kirchlichen Arbeitsrecht . . .
. . . . . . . . 689 . . . . . . . . 689 . . . . . . . . 690 . . . . . . . . 691
Kapitel 6 Das kirchliche Finanzwesen – Kirchensteuerrecht. . . . . . . . . . . . . 693
§ 65
§ 66
§ 67
§ 68
1. Abschnitt: Der landeskirchliche Haushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 693 Der Haushalt der ELKB – Überblick über Erträge und Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 693 1. Haushaltsplan und Jahresabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 693 2. Erträge und Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695 3. Publizität des Haushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 698 2. Abschnitt: Das Kirchensteuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 700 Rechtliche und geschichtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . 700 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 700 2. Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702 3. Historischer Grund der Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 704 Arten der Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708 1. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708 2. Maßstabsteuern und Höhe der Kirchenumlagen . . . . . . . . . . . 709 3. Zu den Kirchenumlagen im Einzelnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711 4. Das besondere Kirchgeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714 5. Das (Orts-)Kirchgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 718 Erhebung, Festsetzung und Verwaltung der Kirchenumlagen 723 1. Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 2. Zuständigkeiten: Staatliche Finanzämter und Kirchensteuerämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 3. Festsetzung der Kirchensteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 726 4. Rechtsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 726
§ 69
Kirchensteuer in der Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 729 . . . . 729 . . . . 730 . . . . 731 . . . . 732 . . . . 733 . . . . 733 . . . . 734
1. Kirchensteuern und staatliche Neutralität . . . . . . . . . . . 2. Religionsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Förderung im Rahmen kulturstaatlicher Verantwortung . 4. Kircheneigene Steuererhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Verstoß gegen Datenschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Abhängigkeit von Maßstabsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Freiwillige Gaben oder Beiträge statt Kirchensteuern? . .
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8. Kirchensteuer und europäisches Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . 736 9. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 736
§ 70
3. Abschnitt: Finanzausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739 Innerkirchlicher Finanzausgleich innerhalb von ELKB und EKD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739 1. Finanzausgleich innerhalb der ELKB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739 2. Finanzausgleich innerhalb der EKD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 745
TEIL C DIE KIRCHLICHEN ZUSAMMENSCHLÜSSE § 71
Überblick über die kirchlichen Zusammenschlüsse. . . . . . . . . 750 1. Zusammenschlüsse in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 750 2. Weltweite Zusammenschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752 3. Ökumenische Zusammenarbeit in Europa . . . . . . . . . . . . . . . 754
§ 72
Zusammenschlüsse in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 756 1. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) . . . . . . . . . . . . 756 2. Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 760
§ 73
Die weltweiten Zusammenschlüsse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 764 1. Der Lutherische Weltbund (LWB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 764 2. Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) . . . . . . . . . . . . . . . . 765
TEIL D HINWEISE ZUR BEARBEITUNG KIRCHENRECHTLICHER FÄLLE 1. Einführung – Begriff der Subsumtion – Anwendungsbeispiele 770 2. Umgang mit der Rechtssammlung („RS“) – Zitierweise . . . . . . 775 3. Lösungshinweise zu den Fallbeispielen . . . . . . . . . . . . . . . . . 778
Allgemeine Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 813 Verzeichnis juristischer Fachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 816 Sach- und Personenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 822
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Hinweise zur Benutzung
1. Im Recht kann niemand alle Einzelheiten wissen, schon gar nicht ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Pfarrer und Pfarrerinnen, die in ihrem Dienst primär das zu tun haben, was ihnen mit der Ordination aufgetragen wurde. Wo es um die (konkrete) Rechtsanwendung und um Einzelheiten geht, hilft ein Nachschlagen in der Rechtssammlung, die für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern vom Landeskirchenrat herausgegeben und seit vielen Jahren von Herrn Jost Heinzel, vormals juristischer Referent im Landeskirchenamt in München, bearbeitet wird. Dieses Buch soll gewissermaßen auch eine Lese- und Orientierungshilfe zur Rechtssammlung sein. Deshalb wird, wenn in einem Abschnitt ein Rechtstext erstmals erwähnt wird, auch die jeweilige Ordnungsnummer der Rechtssammlung (RS) angegeben. Auf das Mitlesen der zitierten rechtlichen Bestimmungen kann auch deshalb nicht verzichtet werden, weil auch künftig Rechtsänderungen nicht auszuschließen sind, und dadurch das Buch in Details zunehmend an Aktualität verlieren wird. 2. Verhältnismäßig umfangreiche Literaturhinweise sollen es ermöglichen, vertieft weiter zu arbeiten und zu einzelnen Themen die Meinungsvielfalt nachzuvollziehen, auf deren Darstellung verzichtet werden musste. Standardwerke der kirchlichen Rechtsgeschichte, des evangelischen Kirchenrechts und des Religionsverfassungsrechts sowie entsprechende Nachschlagewerke und Fachzeitschriften sind als „allgemeine Literatur“ in einer Übersicht auf den einleitenden Seiten dieses Buches zusammengestellt und sind bei späterer, abgekürzter Zitierung durch „A.“ gekennzeichnet. Spezielle weiterführende Literatur (einschließlich Arbeitshilfen des Landeskirchenamtes und anderer Einrichtungen der ELKB sowie des Kirchenamtes der EKD) ist am Ende des jeweiligen Abschnitts angegeben und wird in den Fußnoten regelmäßig in abgekürzter Weise mit der Kennzeichnung „W.“ zitiert. 3. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist der Nachweis über die Teilnahme an einer kirchenrechtlichen Veranstaltung Zulassungsvoraussetzung für die Theologische Aufnahmeprüfung (§ 5 Buchst. l TheolAufnPO – RS 525, 525/1); im Rahmen der Theologischen Anstellungsprüfung ist „Kirche als Institution und ihr Recht“ mündliches 22
Prüfungsfach (§ 8 Abs. 4 Buchst. c TheolAnstPO – RS 530), worauf die Vikare und Vikarinnen durch entsprechende Kurse am Predigerseminar eingehend vorbereitet werden. Im Hinblick darauf sind den besonders ausbildungs- und prüfungsrelevanten Bereichen des Staatskirchen-, des Gemeinde- und des Pfarrdienstrechts in den jeweiligen Textabschnitten Fallbespiele beigegeben worden, zu denen in Teil D Lösungshinweise angeboten werden. 4. Juristische Fachausdrücke (z. B. „Einvernehmen“, „Benehmen“, „juristische Person“) oder Ausdrücke mit einer in der Rechtssprache spezifischen Bedeutung (z. B. „grundsätzlich“) sind in Texteinschüben unter dem Hinweis „Beachte“ und zusätzlich in einem gesonderten Verzeichnis erläutert. Im Übrigen sind sie über das Sach- und Personenverzeichnis zu erschließen.
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Einführung
„Von Theologinnen und Theologen kann man mit guten Gründen erwarten, dass sie das Recht im objektiven Sinn als unentbehrliches Mittel der Handlungskoordination wahrnehmen und zugleich nicht nur eigene Rechte einfordern, sondern auch die Rechte anderer als Instanzen wechselseitigen Respekts achten. Von Juristinnen und Juristen kann man erwarten, dass sie den Auftrag der Kirche nicht nur der professionellen Interpretation durch Theologinnen und Theologen überlassen, sondern dessen Interpretation auch aus eigenen Gründen und mit eigenen Mitteln nachvollziehen. Zudem kann man nach wie vor davon ausgehen, dass in der Kirche des Priestertums aller Getauften die Mehrzahl derer, die an der Leitung der Kirche auf all ihren Ebenen beteiligt sind, weder Theologen noch Juristen sind. … Sie sind auch die stärksten Bürgen dafür, dass Leitung der Kirche „geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit“ erfolgt. Die Zuversicht, dass dies in der evangelischen Kirche gelingen kann, stützt sich deshalb gerade auf den Grundgedanken evangelischen Kirchenverständnisses: das Priestertum aller Getauften.“
Wolfgang Huber „Geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit“, ZevKR 63 (2018), S. 12
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