Ausbildungskonzept

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Ausbildungskonzept

Stand: Dezember 2010


1.) Einleitung Die LiV sind Kollegen/-innen der RegS mit GS-Teil Mildstedt und wir betrachten daher ihre Ausbildung als gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess. Wir streben eine gemeinsame und praxisbezogene Gestaltung des Lernangebotes an. Wir unterstützen die LiV bei dem Erkennen ihrer persönlichen Ressourcen und Möglichkeiten und bei der Entwicklung ihrer individuellen Lehrerpersönlichkeit. Die Ausbildungslehrkräfte (AL) stehen der LiV bei der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht unterstützend zur Seite und nehmen sich Zeit für diese Aufgaben sowie alle damit zusammenhängenden Fragen und Probleme. Unterstützt werden die Ausbildungslehrkräfte bei dieser Aufgabe von allen Kollegen/-innen und von der Schulleitung. Wir erwarten von den LiV, dass sie aktiv ihren eigenen Lernprozess steuern, um eine gute Unterrichts- und Ausbildungsqualität zu sichern. Dazu benötigen sie die Bereitschaft und die stetig zunehmende Fähigkeit, an sich selbst als Lehrerpersönlichkeit und an den eigenen methodischdidaktischen Fähigkeiten zu arbeiten. Die LiV werden an allen Aufgaben des Schullebens beteiligt, z.B. Konferenzen, Arbeitsgruppen, Elternsprechtage, Klassenausflüge und –fahrten, schulinterne Lehrerfortbildung, Schulveranstaltungen (z.B.: Spieletag, Lauftag, Kinderfest, Bundesjugendspiele, Projekttage, Theater- und Musikveranstaltungen, Abschluss- und Einschulungsfeiern, OGS-Angebote, Förderkursen, …). Je nach schulischer Situation können sie auch als Klassenlehrer/-innen eingesetzt werden. Die LiV haben nach Absprache mit den Kollegen/-innen die Möglichkeit in allen Klassen zu hospitieren und sollten diese Möglichkeit aktiv nutzen. 2.) Beginn der Ausbildung Die LiV werden mit der Schule, dem Gebäude und dem Schulgelände vertraut gemacht. Sie erhalten eine Mappe mit den wichtigsten Hinweisen zur Ausbildung an der Schule und mit allgemeinen Informationen zur Arbeit an der Schule. Diese Mappe enthält u.a.:        

Ausbildungskonzept der Schule Schulprogramm Schulordnung Pausenordnung Ansprechpartner der Schule Raum- und Gebäudeplan Bildungs- und Ausbildungsstandards …


3.) Maßnahmen der Schule 

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Jede LiV unterrichtet 13-15 Stunden pro Semester, davon etwa 10 eigenverantwortlich. Die restlichen Stunden dienen der Hospitation, dem Unterricht unter Anleitung oder dem Einsatz von Förderstunden (HA-hilfe, NZL, MMS, …) oder AG-Angeboten im Rahmen des OGS-Betriebs. Hospitations- und Besprechungsstunden mit den Ausbildungslehrkräften sind im Stundenplan ausgewiesen. Als sinnvoll wird erachtet, wenn die LiV auch bei weiteren Lehrkräften in Mildstedt und/oder an anderen Schulen Hospitationen selbstständig organisiert. Für die Hospitationsstunden durch die Ausbildungslehrkräfte fertigen die LiV immer eine Verlaufsskizze an und nach Absprache mit der AL auch eine Sachanalyse, methodische Analyse, pädagogische oder didaktische Analyse an. Für die Hospitationsstunden durch den Schulleiter wird eine Verlaufsskizze, eine Übersicht über die Themeneinheit, die Angabe von Lernzielen/Kompetenzen/Fachstandards vorausgesetzt (s. Anhang). Im Rahmen des so genannten „Montags-Moduls“ werden die LiV zusätzlich 2 Stunden in der Woche vom Schulleiter betreut in Sachen Ausbildungsfragen. In einem internen Netzwerk finden unter den LiV Unterrichtsbesuche und –besprechungen statt.

4.) Betreuung durch die Ausbildungslehrkräfte Die Ausbildungslehrkräfte leiten an, beraten und unterstützen die LiV in der Bildungs- und Erziehungsarbeit und stärken ihre Kompetenzen auf der Grundlage der in der OVP beschriebenen Ausbildungsstandards. Die Betreuung umfasst:  Eine Besprechungsstunde mit jeder Ausbildungslehrkraft pro Woche.  Je Fach eine Hospitationsstunde pro Woche durch die LiV bei der Ausbildungslehrkraft.  Je Fach eine Hospitationsstunde pro Woche durch die Ausbildungslehrkraft.  Je Fach „Unterricht unter Anleitung“ gemäß der vorgeschriebenen Pflichtstundenzahl. Als U.u.A. sind die Übernahme von Fachstunden bzw. Unterrichtseinheiten in den Klassen der Ausbildungslehrkraft zu verstehen. Der Unterricht wird in diesen Stunden zusammen geplant, aber von der LiV weiter geführt.  Eigenverantwortlicher Unterricht  Die LiV informieren die Ausbildungslehrkräfte über die Inhalte der besuchten Module und geben das dort erhaltene Material auf Wunsch an die Ausbildungslehrkräfte weiter.  Die Ausbildungslehrkräfte führen nach ausreichender Orientierungszeit in den ersten drei Semestern jeweils ein Orientierungsgespräch mit der LiV durch. Der Inhalt wird schriftlich fixiert und von beiden abgezeichnet (s. Anhang).  Bei Störungen auf der personalen Ebene zwischen AL und LiV werden durch die Schulleitung Gespräche geführt. Daran nehmen die Schulleitung, die LiV und die AL und auf Wunsch ein Mitglied des ÖPR teil. Bei unüberbrückbaren persönlichen Schwierigkeiten kann ein Wechsel der betroffenen AL herbeigeführt werden. Ein Wechsel der LiV auf eine andere Ausbildungsschule ist in Absprache mit dem IQSH als letzte Möglichkeit denkbar. Liegen die Schwierigkeiten in den persönlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der LiV begründet, so gilt es diese gezielt zu verbessern. Zielvorstellungen werden besprochen und Zielvereinbarungen gemeinsam formuliert und schriftlich fixiert.


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Die AL haben die Pflicht an qualifizierenden Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen und werden, falls erforderlich, vom Unterricht dafür freigestellt. Die AL haben laut Erlass des MBF vom 15.06.2009 die Möglichkeit an den Unterrichtsstunden der LiV anlässlich ihrer zweiten Staatsprüfung, sowie an der Besprechung ohne Stimmrecht teilzunehmen. Die Teilnahme bedarf der schriftlichen Zustimmung der betreffenden LiV.

5.) Betreuung durch den Schulleiter  

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Die Einstellung der LiV erfolgt durch den Schulleiter. Der Schulleiter oder eine von ihm beauftragte Person besucht pro Fach 1x pro Semester den Unterricht der LiV. Für diese Stunden fertigt die LiV eine entsprechende Unterrichtsvorbereitung (s. Punkt 3) an. Anschließend findet ein Beratungsgespräch statt. In der Regel nehmen die AL an der Stunde und dem Gespräch statt. Die LiV hat die Sorgfaltspflicht den SL über Unterrichtsstunden im Rahmen von Hausarbeitsbesuchen oder Besuchen des Studienleiters rechtzeitig zu informieren und einzuladen. Der SL bietet an Hausarbeiten, Portfolios, Unterrichtsvorbereitungen u.ä. gegen zu lesen. Für die Examensstunden soll die LiV ihre Unterrichtsvorbereitung mindestens zwei Werktage zuvor beim SL abgeben! Die im 3. und 4. Semester gezeigten Stunden werden vom SL auf Wunsch der LiV benotet. Sie dienen in jedem Fall auch als Bewertungsgrundlage der Dienstlichen Beurteilung, die der SL anfertigt. Die Dienstliche Beurteilung durch den SL umfasst die Eindrücke aus den Unterrichtsbesuchen und die Rückmeldung seitens der AL, die im 3. Semester ein stichwortartiges Gutachten für den SL anfertigen.

6.) Betreuung in einer schulinternen Ausbildungsgruppe Während der ersten drei Semester werden die an der Schule ausgebildeten LiV zwei Stunden pro Woche in einer schulinternen Ausbildungsgruppe („Montags-Modul“) von ein bis zwei Ausbildungslehrkräften betreut, unterstützt und ausgebildet (s. Punkt 3). Themen der Ausbildungsgruppe können sein:       

Austausch über Fragen zur Ausbildung, zum Unterricht und zu den Modulen Fragen zur Schulorganisation Unterrichtsplanung, -durchführung, -beobachtung, -reflexion Bearbeitung aller Punkte zur OVP (bspw.: Hausarbeiten, Portfolio, DB, Prüfung, Schulrecht) Stärkung von Selbst-, Methoden-, Sozial- und Sachkompetenz Hospitationen bei den anderen LiV an der Schule (internes Netzwerk) oder anderen Schulen (externes Netzwerk) …


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