Bildungsgutscheine

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Bildungs- und Teilhabepaket Neuregelung ab 1. Januar 2011 Jugend, Soziales, Familie und Senioren Fachaufsicht passive Leistungen Kai Mintrop

Kreis Nordfriesland


Wie setzt sich das Paket zusammen?

Schulbasispaket

Lernfรถrderung

Gemeinsames Mittagessen in der Schule

Teilnahme an Freizeitangeboten

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Kreis Nordfriesland


Wer bekommt die Leistungen?

 Alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder bestimmte weitere Sozialleistungen erhalten.

 Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nur ein geringes Einkommen haben und denen zum Kindergeld einen Familienzuschlag gewährt wird.

 Ca. 4.000 Kinder in Nordfriesland.  Ca. 10 % der Schülerinnen und Schüler.

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Schulbasispaket

• •

100,00 € pro Jahr für Schulbedarf. Auf Antrag: Monatsticket für den ÖPNV, wenn diese Kosten nicht nach dem Schulgesetz übernommen werden. • Auf Antrag: Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten. ⇒ Auszahlung direkt an die Eltern, die Schule ist nicht beteiligt. •

Gutschein für 1-tägige Schulausflüge. Die Schüler erhalten pro Jahr einen Gutschein, der für alle Ausflüge in dem Halbjahr gilt. ⇒ Die Schule rechnet diese Kosten direkt mit dem Kreis ab.

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Schulausflüge

 Ein Gutschein pro Halbjahr.  Gilt für alle eintägigen Ausflüge im Halbjahr, es können also auch mehrere Ausflüge abgerechnet werden.

 Übernommen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe (z. B. Fahrtkosten, Eintritts- oder Theaterkarte, ggf. Verpflegung).

 Alle als schulische Veranstaltung angebotenen Ausflüge werden gefördert, z. B. Besuch einer Theatervorführung, Fahrt zum BIZ, Klassenausflug, Wandertag.

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Mittagessen in der Schule

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Gemeinsames Mittagessen in schulischer Verantwortung. Ein Gutschein pro Halbjahr. Eigenanteil von 1 € je Mittagessen. Pauschale Abrechnung nach Schultagen, an denen Mittagessen angeboten wird. Beispiel: 180 Schultage * 3 € pro Mittagessen geteilt durch 12 Monate = 45 € pro Monat. Ob der Schüler / die Schülerin wirklich teilgenommen hat, ist für die Abrechnung egal.

 Abrechnung der Kosten mit dem Kreis, auf Wunsch Vorauszahlung.

 Verzicht auf den Eigenanteil, z. B. durch Sponsoren? Jugend, Soziales, Familie und Senioren Fachaufsicht passive Leistungen Kai Mintrop

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Abrechnen von Mittagessen und Ausflügen – was ist zu tun?

 Vereinbarungen so schnell wie möglich unterschrieben an den Kreis zurücksenden.

 Klären: Über wen läuft die Abrechnung (z. B. Schulträger, Förderverein, Mittagessensanbieter, nicht: einzelne Lehrer).

 Abrechnung über Excel-Tabelle, auf der Schülername, Gutscheincode und Betrag angegeben sind. Übersendung der Original-Gutscheine nicht notwendig.

 Überweisung durch den Kreis, auf Wunsch monatliche Vorauszahlung.

 Abrechnungszeitraum: alle 6 Monate, kürzere Zeiträume möglich.

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Lernförderung

Angemessene Lernförderung, um das Klassenziel zu erreichen.

In der Regel: nur vorübergehende Förderung.

Schulische oder schulnahe Angebote (z. B. Hausaufgabenhilfe) haben Vorrang vor privaten Anbietern (ältere Schüler, pensionierten Lehrern usw.).

Nachrangig können im Ausnahmefall auch gewerbliche Anbieter beauftragt werden.

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Lernförderung – was ist zu tun?

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Schule gibt Stellungnahme ab, ob, wie lange und in welchem Umfang Lernförderung erforderlich ist. Schule schlägt einen Anbieter vor, der die Nachhilfe durchführen soll. Der Kreis folgt dieser Empfehlung im Regelfall. Weitgehende Entscheidungsbefugnis der Schule, mit der verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Überprüfung der Handhabung im 2. Halbjahr 2011

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Bildungspaket – welche Leistungen gibt es noch?

Teilhabegutscheine im Wert von 10,00 € pro Monat, die für Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Jugendfreizeiten usw. eingesetzt werden können. Die ersten 6 Gutscheine werden im Januar ausgegeben, ca. 4.000 Kinder in Nordfriesland werden Gutscheine erhalten. Schulen nicht unmittelbar davon betroffen.

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Weitere Informationen unter www.bildungspaket-nf.de, beim Schulamt, per E-Mail an bildungspaket@nordfriesland.de oder telefonisch unter 04841 / 67-179 (Kai Mintrop)

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