Schulordnung

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Regionalschule mit Grundschulteil Mildstedt Kirchenweg 6, 25866 Mildstedt

Schulordnung der Regionalschule mit Grundschulteil Mildstedt Diese Schulordnung soll dazu beitragen Leben, Gesundheit und persönliche Würde aller an dieser Schule tätigen Kinder und Erwachsenen – gleich welcher Herkunft, Nationalität, welchen Geschlechts, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisse – zu sichern und das friedliche Zusammenleben innerhalb der Schule zu fördern. Ihre Einhaltung ist das Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinde. I. Umgang miteinander 1. Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Dazu gehört auch, andere nicht durch Schimpfwörter, Spucken, Drohungen, Erpressungen und körperliche Gewalt anzugreifen. Von anderen begangenes Unrecht darf nicht mit neuem eigenen Unrecht begegnet werden. Jeder sollte bei Gewaltanwendung möglichst schlichtend eingreifen oder andere um Hilfe bitten. Dies gilt auch außerhalb des Schulgeländes und auf dem Schulweg. Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an Verbindungslehrer/-in, Lehreraufsicht im Hof, Klassenlehrer/-in, andere Lehrkräfte oder an die Schulleitung. 2. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Andernfalls werden solche Gegenstände einbehalten und erst nach Rücksprache mit den Eltern diesen ausgehändigt. Das Mitbringen von Handys und MP3-Playern ist verboten. Bei Nichteinhaltung werden sie eingezogen und können mittags von den Eltern wieder abgeholt werden II. Umgang mit Sachen 1. Das Eigentum anderer achten und schützen. Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren. Gegenstände anderer, die vor den Unterrichtsräumen abgelegt oder aufgehängt sind oder sich in den Räumen befinden, werden deshalb nicht angerührt. Längere Zeit herumliegende oder auf dem Schulhof gefundene Gegenstände werden beim Hausmeister abgegeben. 2. Einrichtungen der Schule und Umgang mit den Lernmitteln Die Einrichtungen der Schule und die Lernmittel wie Bücher, Karteien, Spiele usw. sind ordentlich zu behandeln, weil sie für alle da sind und möglichst lange zur Verfügung stehen müssen. Bücher bitte einschlagen aber nicht mit Selbstklebefolie. Bei Beschädigung ist Ersatz zu leisten!


3. Benutzung der Klassenräume Jede Klasse hat das Recht, ihren Raum selbst zu gestalten. Die Räume der anderen Klassen und deren Einrichtung werden besonders respektiert, da man dort Gast ist. 4. Sauberkeit der Räume, des Hofes und der Flure Die Unterrichtsräume, der Hof und die Flure sind sauber zu halten. Müll wird in den Klassen getrennt gesammelt und in den vorgesehen Mülltonnen getrennt entsorgt. Schüler helfen mit die Umwelt zu entlasten, indem sie Müll reduzieren (Verzicht auf Dosen und Einwegverpackungen, Gebrauch von Mehrwegflaschen und Mehrwegverpackungen). 5. Benutzung und Reinhaltung der Toiletten Die Toiletten sind notwendige Gemeinschaftseinrichtungen, die besonders sauber zu halten sind. Sie sind kein Aufenthaltsraum in den Pausen. Jungen dürfen die Mädchentoiletten ebenso wenig betreten wie die Mädchen die Jungentoiletten. In den Pausen haben alle Schülerinnen und Schüler die Toiletten in der Aula (Vorraum der Betreuten GS) aufzusuchen! Die Eingänge sind freizuhalten, damit andere die Räume ungehindert und ungestört betreten können. III. Verhalten vor Unterrichtsbeginn, in der Pause und in besonderen schulischen Einrichtungen 1. Aufenthalt in unterrichtsfreier Zeit Der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulhof vor Unterrichtsbeginn ist nur erlaubt, wenn dadurch anderer Unterricht nicht gestört wird. In der Mittagspause ist das Aufsuchen des Schulgebäudes untersagt (nur Raum für Hausaufgabenbetreuung!) 2. Pausen Die Pausen werden auf dem Schulhof und in den zugewiesenen Räumlichkeiten verbracht. Die gültige Pausenordnung ist einzuhalten (s. Aushang). Regenpause wird durch dreimaliges Klingeln angekündigt, d.h. die Schüler/innen halten sich im Klassenraum auf. Der Lehrer, der zuletzt in der Klasse unterrichtet hat, führt die Aufsicht. Verbindliche Frühstückspause in der Zeit von 9.20 – 9.25 Uhr. In den 5min-Pausen gehen die Schüler/innen nicht nach draußen sondern bleiben in den Klassen. Auf den Fluren sind Rennen und Drängeln zu vermeiden. Der Flur vor dem Lehrerzimmer ist für die Schüler/innen kein Aufenthaltsort. Das Biotop darf nur im Rahmen des Unterrichts betreten werden. Benutzte Geräte müssen wieder zurückgebracht werden.


3. Verhalten auf dem Schulhof a.) Das Schulgelände und der angrenzende Schulweg (einschließlich Friedhof bzw. Bushaltestelle) sind für alle Schüler/innen rauchfreie Zone. b.) Das Schulgelände darf nicht mit Fahrrädern befahren werden. Sie sind in den Fahrradständern abzustellen. Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallkörbe zu benutzen. Wer den Pausenhof dennoch verunreinigt, hat ihn wieder zu reinigen. Hierzu kann er von der Aufsicht, einer anderen Lehrkraft oder dem Hausmeister angehalten werden. Die Spiele der anderen Kinder dürfen nicht gestört werden. Wer über den Schulhof rennt, achtet darauf, dass er niemanden anrempelt. Spucken ist unhygienisch und beleidigend. Darum ist es sowohl in den Gebäuden, als auch auf dem Schulgelände strikt verboten. 4. Aufsicht Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerinnen, Lehrer und Schüler stehen bei Konflikten auch als Gesprächspartner zur Verfügung. Sie sind verpflichtet Hinweisen von Schülern auf gewalttätige Auseinandersetzungen unverzüglich nachzugehen und entsprechend einzugreifen. 5. Veranstaltungen Festlichkeiten, Feiern, Wanderungen und Klassenfahrten sind in der allgemeinen Schulordnung nicht erhalten, sie unterliegen einer Sonderregelung (siehe z.B. Wandererlass, Jugendschutzgesetz) IV. Verhalten im Unterricht Unterrichtsstunden und Pausen beginnen und enden in der Regel mit dem Klingelzeichen. Zu Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler/innen unverzüglich in ihre Klassen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach dem 1. Klingeln in den Klassenraum und holen ihre Arbeitsmaterialien hervor. Sie warten leise in der Klasse auf den Lehrer, der nach dem 2. Klingeln kommt. Nach Beendigung verlassen alle gemeinsam mit dem Lehrer/innen den Klassenraum. Verspätungen sind zu vermeiden. Sie stören den Unterricht.


V. Inkrafttreten und Kenntnisnahme Diese Schulordnung tritt auf Grund des Beschlusses der Schulordnung vom 14.11.2001 in Kraft. Zur Schulordnung gehört ein Maßnahmenkatalog, der die Folgen bei Verstößen gegen sie aufzeigt. Die Schüler/innen und ihre Eltern erhalten sie zur Kenntnis. Von den Eltern wird die Kenntnisnahme schriftlich bestätigt. Mildstedt,

----------------------------------------- Schulleiter -

Bitte zurück an die Schulleitung Als Erziehungsberechtigte/r

von __________________________________________________________________ bestätige ich die Kenntnisnahme der Schulordnung der Regionalschule mit Grundschulteil Mildstedt. Mildstedt, den ______________________

____________________________________ Unterschrift


Maßnahmenkatalog 1. Ermahnungen (z. B. für vergessene Materialien)

2. Vermerke -

(5 Vermerke = 1 Schriftl. Missbilligung) Verlassen des Schulgeländes Schwere Täuschung bei nicht angefertigten Hausaufgaben Schwänzen Aufsässigkeit nach pädagogischer Ermahnung Missachtung von Anordnungen Schneeball werfen Wdh. Mitnahme von MP3-Playern und Handy Kaugummi kauen gilt als Aufsässigkeit nach pädagogischer Ermahnung Aufenthalt im Gebäude während der großen Pause Aufenthalt in Fachräumen während der großen Pause Befahren des Schulhofes während der Unterrichtszeit Häufige Verspätungen

3. Schriftliche Missbilligung (wird vom Klassenlehrer/-in ausgesprochen. Ein Exemplar kommt in die Schülerakte) -

mutwillige Sachbeschädigung tätlicher Angriff auf Mitschüler Mitnahme von Waffen jeder Art Wiederholte Störungen während des Unterrichts in der gleichen Stunde Beleidigung / Beschimpfungen Rauchen Extra-Beschluss sieht weitere Maßnahmen im Wiederholungsfall vor. Wer das erste Mal beim Rauchen erwischt wird erhält eine schriftliche Missbilligung, muss eine Stunde länger bleiben und einen Aufsatz über die schädlichen Folgen des Nikotins abschreiben. Wer zum zweiten Mal erwischt wird darf zusätzlich noch eigene Gedanken zum Thema Rauchen zu Papier bringen. Beim dritten Mal werden die Eltern zum Gespräch mit dem Schulleiter in die Schule eingeladen. Wer zum Rauchen das Schulgelände verlässt und erwischt wird, wird zusätzlich noch wegen unerlaubten Verlassens des Schulgeländes bestraft. Die schriftlichen Missbilligungen wegen Rauchens haben keine Folgen nach § 25 Schulgesetz. Die schriftlichen Missbilligungen gelten für das laufende Schuljahr.


4. Schriftlicher Verweis - Erpressung - Diebstahl 5. Ordnungsmaßnahmen Nach 3 schriftlichen Missbilligungen automatisch Klassenkonferenz für weitere Maßnahmen nach § 25 Schulgesetz.

Nacharbeiten mit Information der Eltern -

Fehlende Hausaufgaben 3 Striche - Brief an die Eltern Besuch der Hausaufgabenbetreuung (Fachlehrer/-in kann zum Besuch verpflichten!, Schulkonferenzbeschluss)


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