IN DIESER AUSGABE: JAGDGESETZNOVELLE, RESTEVERWERTUNG, JAGDSTATISTIK
Österreichische Post AG MZ 02Z030809 M Bgld. Landesjagdverband, Johann Permayer-Straße 2a, 7000 Eisenstadt THEMENSCHWERPUNKT JAGDGESETZ-
WILDBRET-
AB SEITE 5 AB SEITE 12 INFOBLATT DES BURGENLÄNDISCHEN LANDESJAGDVERBANDES JAGD IM BURGENLAND AUSGABE 01|21
NOVELLE
HYGIENE
„ Sein Prinzip ist überhaupt: Was beliebt, ist erlaubt. Denn der Mensch als Kreatur hat von Rücksicht keine Spur.“ Wilhelm Busch deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller | 1832 – 1908 © Foto: Evgeni Evgeniev/Unsplash.com
Liebe Jägerinnen und Jäger!
Corona hat uns seit über einem Jahr fest im Griff. Die Maßnahmen rund um die Pandemie sind alltäglich geworden. Im Durcheinander der Länder, im Öffnen und Schließen der Geschäfte ist die Jagd immer konstant geblieben! Jagd ist systemrelevant und als Jägerin und Jäger erfüllen wir einen wichtigen Beitrag für das Allgemeininteresse auf Basis des Landesjagdgesetzes. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mehrmals bestätigt, dass die Ausübung der Jagd vor allem dem Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zur Vermeidung von Wildschäden, der Tierseuchenprävention und der Gewinnung von regionalen Lebensmitteln dient.
Diese Einschätzung der Jagd ist dem Dachverband Jagd Österreich zuzuschreiben, der hier maßgeblich tätig war. Die Jagd ist damit den beruflichen Zwecken im Sinne der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zuzuordnen. Das bedeutet, dass wir das Privileg haben, die Jagd in diesen eingeschränkten Zeiten ausüben zu dürfen! Gehen wir bedächtig und sorgsam mit diesem Privileg um, halten wir uns an die allgemein üblichen Schutzmaßnahmen und verzichten wir auf Zusammenkünfte in größerer Runde.
Diese Einstufung des Ministeriums hat uns in einer weiteren Angelegenheit sehr geholfen: Der Bezug von Wasserstoffperoxid, dem beliebten Bleichmittel unserer Trophäen, wurde mit EU-Verordnung ab 1. Feber 2021 für Privatpersonen stark eingeschränkt. Eine behördliche Genehmigung ist in der Apotheke vorzulegen, sofern Wasserstoffperoxid in einer Konzentration von über 12% gekauft wird. Durch die Systemrelevanz gelten wir als „gewerbliche Verwender“, die Vorlage der gültigen Jagdkarte inkl. Kundenerklärung beim Bezug reichen aus.
Durch zwei Novellen des Jagdgesetzes 2017 wurde die im Regierungsprogramm angekündigte Liquidierung des Burgenländischen Landesjagdverbandes vom Feber 2020 umgesetzt. Zusätzlich wurden viele begleitende Bestimmungen mit unterschiedlichem zeitlichem Start beschlossen, wie der Artikel auf Seite 5 zeigt. Auch wenn es die Landesregierung anders verkauft: mit Ende 2022 ist jegliche Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger im Burgenland Geschichte, die ehrenamtlichen Funktionäre werden abgeschafft und weisungsge-
bundene Beamte übernehmen die Agenden, die seit mehr als 70 Jahren in den Händen des Bgld. Landesjagdverbandes waren. Als BLJV, der in diesem Zeitraum bleibende Werte für das Allgemeinwohl und die Jägerschaft geschaffen hat, ist es nun unsere vorrangige Verantwortung und Pflicht, gemeinsam die institutionellen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Weiterbestand einer unabhängigen Interessensvertretung der Jägerschaft zu schaffen, denn nur so kann die Jagd ihre Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen und nur so werden wir als Jägerinnen und Jäger im Land, im Bund oder der EU gehört und ernst genommen. Details dazu auf Seite 9. Wie immer in solchen Zeiten, wo die Politik ihr Handeln auf Kosten der Betroffenen durch Medialisierung von alternativen Fakten und Anrufung der Parteiräson zu rechtfertigen sucht, müssen wir uns sehr davor in Acht nehmen, als Jägerschaft gespalten und für Stellvertreterkriege missbraucht zu werden. Nur gemeinsam mit dem Willen als Interessensvertretung weiterzubestehen, können wir diese schwierige Phase überleben. Leider ist es uns aktuell nicht möglich, Bezirksjagdtage abzuhalten. Für mich sind das wichtige „Sprechtage“ in den Bezirken, um euch zu informieren aber auch die Gelegenheit zu bekommen, zu erfahren, wo euch der Schuh drückt. Wir müssen daher auf moderne Kommunikationsmedien umsteigen. Abschließend daher mein Appell: Schickt uns ein Email und wir tragen euch in den Newsletter bzw. Mail-Verteiler des BLJV ein, damit seid ihr schnell und aus erster Hand informiert!!
Ich wünsche Euch und Euren Familien Gesundheit und Ausdauer, diese herausfordernden Zeiten zu meisten. Für die aufgehende Jagd natürlich einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil!
3 01 / 2021 EDITORIAL
Euer
Editorial ©
Landesjägermeister Ing. Roman Leitner
Foto: Burgenländischer Jagdverband
Inhaltsverzeichnis
IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a, Telefon 02682 66878, Fax 02682 66878-15, E-Mail: info@bljv.at, Website: www.bljv.at | Verlag: CRM Medientrend GmbH, Neudorferstraße – Betriebsgebiet 3, 7111 Parndorf | Redaktion und Bearbeitung: Verbandskanzlei des BLJV, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Andreas Duscher | Nach dem Mediengesetz für den Inhalt verantwortlich: Landesjägermeister Ing. Roman Leitner. Für die Beiträge, die mit Namen gezeichnet sind, trägt der Autor die Verantwortung. | Anzeigenkontakt: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), Telefon 02682 66878, E-Mail: info@bljv.at | Produktion: Bohmann Repro-Media und Online GmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, E-Mail: production@repromedia.at | Druckerei: Wograndl Druck GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg | Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird manchmal nur die männliche Schreibweise verwendet. Sie bezieht sich dann auf beide Geschlechter gleichermaßen. | Coverfoto: S. Salburg
4 01 / 2021 © Foto: S.Salburg
Thema: Jagdgesetznovelle Jagdgesetznovelle 4 Kommentar zur 9 Jagdgesetznovelle Thema: Wildbrethygiene Die 12 Gebote 12 der Wildbrethygiene Wohin mit dem guten Stück 21 Die Jause einmal etwas wilder? 23 Die Seite für die JägerIn Interview Gabi Zwitkovits 24
Jagd – Statistik 2020 26
Fachliches
Wußten Sie, daß 28 Geburtstag Klaus Gmeiner 29 Nachruf Richard Vogl 30 Klarstellung 30 Jagdhunde Bgld. Jagdhundeprüfungsverein 31 Brauchbarkeitsprüfung 32 Thema: Aus den Bezirken – Oberwart 33 – Güssing 34 – Jennersdorf 34
BLJV informiert
Jagdgesetznovelle
Seit Dezember 2020 sind zwei Novellen des Bgld. Jagdgesetzes beschlossen worden. Hier die Änderungen im Detail inkl. Anmerkungen:
Ein kurzer Rückblick:
Am 10.12.2020 wurde eine Novelle des Jagdgesetzes 2017 beschlossen. Die Kundmachung war bis vor Kurzem durch den Prozess der Volksabstimmung verzögert. Nach der Rücknahme dieses Antrags durch den VGT bzw. der Initiatorin der Volksabstimmung wurde die Novelle am 26.2.2021 kundgemacht und ist mit dem nächstfolgenden Werktag in Kraft getreten.
Anmerkung Volksabstimmung: die Behauptung, die Volksabstimmung zum Landtags-Beschluss vom 10.12. wäre inhaltlich obsolet, weil eine Einigung über die Gatterjagd getroffen wurde, ist nicht korrekt.
Gemäß Bgld. Volksabstimmungsgesetz ist der gesamte Gesetzesbeschluss zur Abstimmung zu bringen. Eine inhaltliche Abstimmung einzelner Beschlusspunkte ist nicht möglich. Es wurde zwar mit dem emotionalen Thema „Gatterjagd“ geworben, zur Abstimmung wäre aber der gesamte Landtagsbeschluss gekommen.
Mit Ende Jänner ist ein komplettes Jagdgesetz 2021 sowie ein Jagdabga-
begesetz 2021 in den Landtag eingelaufen und im Feber im entsprechenden Ausschuss behandelt worden. Bei der Landtagsitzung am 4.3.2021 wurde allerdings ein Abänderungsantrag zum Jagdgesetz 2017 eingebracht und mit mehrheitlichen Stimmen der SPÖ beschlossen. Der Beschluss wurde am 11.3. kundgemacht.
Somit sind folgende Bestimmungen rechtskräftig bzw. mit Übergangsfristen vorgesehen:
Landesjägermeister/Bezirksjägermeister (gültig ab 1. Jänner 2023) Bezirksjägermeisterin oder Bezirksjägermeister ist ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde, welches in einem Dienstverhältnis mit der Behörde steht oder mit Aufgaben der jagdlichen Verwaltung von dieser beliehen wurde. Landesjägermeisterin oder Landesjägermeister ist ein Organ der Landesregierung, welches in einem Dienstverhältnis mit der Landesregierung steht oder von der Landesregierung mit Aufgaben der jagdlichen Verwaltung beliehen wurde.
Anmerkung
Die Voraussetzungen (fachliche Eignung, Besitz einer Jagdkarte, jagdpraktische Erfahrung,…) zur Bestellung dieser Personen sind nicht normiert.
Jagdgatter
Bestehende Jagdgatter („umfriedete Eigenjagden“) sind mit 1. Feber 2023 aufzulassen. Die Umfriedungen (sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zulässig) sind so zu entfernen, dass ein Ein- und Auswechseln des Wildes jederzeit möglich ist. Bis zur Auflösung sind Bewegungsjagden ausschließlich vom 1. Oktober bis 31. Jänner maximal an 5 Tagen erlaubt, bedürfen aber eines vorzulegenden Jagdkonzeptes (für jede Jagd). Im Jänner dürfen Hunde nur in Jagdgattern eingesetzt werden, in denen ausschließlich Schwarzwild vorkommt.
Prüfungskommission Jungjäger –Jagdschutzorgan
Mitglieder sind Bezirkshauptmann oder rechtskundiger Bediensteter (Vorsitz), Bezirksjägermeister oder im Verhinderungsfall vom Landesjägermeister entsandter Bezirksjägermeister, und veterinärmedizinischer Amtssachverständiger.
Anmerkung:
Es sind ab sofort alle Prüfungen unter dieser Kommission abzuhalten, wobei noch die aktuell gewählten Funktionäre (Bezirksjägermeister bis 1.1.2023) fungieren. Aufgrund der bestehenden Prüfungsordnung und der vorgeschriebenen Prüfungsdauer von 45 Minuten ergibt sich durch die Fachkompetenz folgende Prüfungsaufteilung (pro Prüfer 15 Minuten).
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JAGDGESETZNOVELLE
Rechtskundiger Bediensteter/BH: Jagdrecht und relevante Gesetze
Vet. Amtssachverständiger:
Wildbret-Hygiene, Wildkrankheiten, ev. Jagdhunde (und deren Haltung)
Bezirksjägermeister:
Wildkunde (Schalen-, Feder-, Raubwild), Wildökologie, Jagdliche Brauchtum, Jagdpraxis, Jagd und Naturschutz, Jagdwaffen, Jagdmunition, Sicherheit im Jagdbetrieb
Aufgrund der vorgeschriebenen Prüfungsdauer, kann davon ausgegangen werden, dass die für die Jagd wesentlichen Prüfungsfächer (Wildkunde, Wildökologie, Waffenkunde, Sicherheit) zu wenig geprüft werden und die Qualität der Jagdprüfung darunter leiden wird. Da die fachlichen Voraussetzungen zur Bestellung des Bezirksjägermeisters nicht normiert sind, bleibt offen, ob künftig diese Personen die fachliche Kompetenz in den zugeteilten Prüfungsfächern mitbringen.
Jagdgastkarten (ab 1. Jänner 2022)
Jagdgastkarten werden von der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeit das Jagdgebiet liegt, auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten ausgefolgt.
Anmerkung:
Achtung!! Bereits im letzten Jahr der Periode (ab. 1. Jänner 2022) sind Jagdgastkarten ausschließlich über die Bezirksverwaltungsbehörde während des Parteienverkehrs erhältlich.
Jagdkarte – Jagdkartenabgabe
Die Jagdkarte ist gültig, wenn sie für das laufende Jagdjahr den Nachweis über die Bezahlung der Jagdkartenabgabe und über den Bestand einer Jagdhaftpflichtversicherung enthält.
Die Jagdhaftpflicht wird bis 31.12.2021 durch Bezahlung des Beitrages an den BLJV nachgewiesen. Ab 1.1.2022 wird die Jagdhaftpflicht und deren Einhe -
bung durch das Land Burgenland organisiert.
Ab 1. Oktober 2021
Die Jagdkartenabgabe ist vom Amt der Bgld. Landesregierung oder einer von ihr ermächtigten Stelle einzuheben. Zu diesem Zweck hat die Bezirksverwaltungsbehörde oder die von ihr ermächtigten Stelle den Inhabern einer gültigen Jagdkarte vor Ablauf des Jagdjahres eine Zahlungserinnerung zuzusenden.
Anmerkung:
Für die Jagdkarte 2022 bedeutet dies: Die Organisation und Einhebung der Jagdhaftpflichtversicherung ab 1.1.2022 obliegt dem Land Burgenland. Das Versenden der Zahlungserinnerung zur Verlängerung der Jahresjagdkarte erfolgt ab 1. Oktober 2021 durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder einer von ihr ermächtigten Stelle.
Zum Thema Versicherung: Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Jagdhaftpflicht hat der Bgld. Landesjagdverband aktuell für seine Mitgliedern eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der Jagdausübung abgeschlossen. Diese beiden Versicherungen bleiben bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebes des BLJV bestehen. Inwieweit die Jagdhaftpflicht zu den derzeitigen Konditionen Versicherungsumfang (Jagdhunde, Beizvögel, Kundige Person etc.) sowie Deckungssumme (aktuell 3 Mio. Eur) bestehen bleiben kann, ist unklar.
Weiterbildung Jagdschutzorgane Jagdschutzorgane haben in den ersten drei Jahren nach der Bestellung einen Weiterbildungskurs zu besuchen.
Trophäenbewertung (ab. 1 Jänner 2023)
Beim Rehwild erfolgt die Bewertung durch Hegeringleiter und Bezirksverwaltungsbehörde.
Beim männlichen adultem Rot-, Damund Muffelwild erfolgt die Bewertung kommissionell durch Hegeringleiter, Bezirksjägermeister und Bezirksjägermeister eines anderen Bezirkes. Bewertungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu organisieren.
Wildfütterung
In der Zeit von 1. Oktober bis 31. März ist die Vorlage von blattreichem Heu bzw. Grummet, Grassilage, Maissilage sowie Kraftfutterrationen in Verbindung mit Heu möglich.
Flächige Vorlage von max. drei Kilogramm Karotten, Äpfeln oder Klee als Fütterung für Feldhasen auf Äckern ist möglich.
Die Kirrung von Schwarzwild mit max. 1 kg artgerechter Futtermittel je Kirrung ist zulässig. Die zulässige Menge kann auf mehrere Stellen derselben Kirrung verteil werden.
Die Anzahl (3 Kirrungen pro angefangener 100 ha Wald-, Schilf- oder anderer unproduktiver Fläche) sowie Abstand 200m von landw. genutzten Flächen bleibt.
Abzugeisen (ab 1. Jänner 2023)
Die Befähigung zum Fallenstellen ist durch einen Kurs nachzuweisen. Fallen sind von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu registrieren. Fallen sind täglich zu kontrollieren. Überprüfung und Registration der Fallen erfolgt ebenfalls auf der BH.
Hegeringleitung (ab 1. Feber 2023)
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Wahl zum Hegeringleiter zu organisieren. Die Wahl erfolgt durch Einzelpächter, Jagdleiter, Eigenjagdberechtigte oder Jagdverwalter wobei jedem Revier nur eine Stimme zusteht. Gewählt werden dürfen nur Jagdausübungsberechtigte aus dem Hegering. Der Hegeringleiter hat mindestens 3mal pro Kalenderjahr eine Sitzung zu organisieren, die im Gesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und die Interessen ©
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Foto: BLJV
der Jagdreviere im Hegering zu vertreten. Der Hegeringleiter ist berechtigt, in Abschusspläne und Abschusslisten jederzeit Einsicht zu nehmen und die Trophäen zu besichtigen. Aus den Hegeringleitern des Bezirks werden zwei Personen für den Bezirksjagdbeirat gewählt. Der Landesjagdbeirat entfällt.
Schlichter (ab 1. Jänner 2023)
Schlichter werden von der Landesregierung auf Vorschlag der Bgld. Landwirtschaftskammer bestellt. Sollte Uneinigkeit bei Beauftragung des Schlichters im Schadensfall bestehen, entscheiden Bezirksverwaltungsbehörde über Beauftragung.
Bgld. Jagdverband
Beschlüsse der Organe (Vorstand, Ausschuss, Vollversammlung, Finanzkontrolle, Hegeringleiter) sind der Aufsichtsbehörde unmittelbar nach Beschlussfassung vorzulegen. Beschlüsse können, wenn sie Gesetze und Verordnungen, Satzungen oder öffentlichen Interessen verletzen, aufgehoben werden. Beschlüsse, die entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zum Gegenstand haben und einen Wert von 10.000,-- Euro übersteigen, bedürfen bei sonstiger Nichtigkeit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Überlassung von Liegenschaften bedürfen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Körperschaft öffentlichen Rechts „Burgenländischer Landesjagdverband“ endet am 31. Dezember 2022. Die Organe des Bgld. Landesjagdverbandes haben bis zu diesem Datum sämtliche laufende Geschäfte zu beenden. Bei Geschäften, bei denen eine pönalfreie ordentliche oder außerordentliche Beendigung nicht möglich ist, ist zudem eine aufsichtsbehördliche Bewilligung einzuholen. Darüber hinaus dürfen mit Inkrafttreten dieser Bestimmung keine Rechtsgeschäfte eingegangen werden, die den Burgenländischen
Landesjagdverband über den 31. Dezember 2022 hinaus verpflichten. Auf Verlangen sind der Aufsichtsbehörde sämtliche Unterlagen über bestehende Rechtsgeschäfte vorzulegen.
Einhebung der Jagdabgabe (ab 1. Jänner 2022)
Einhebung der Jagdabgabe durch den Bgld. Jagdverband entfällt ab 1. Jänner 2022. Ab diesem Zeitpunkt ist das Amt der Bgld. Landesregierung für die Einhebung zum Fälligkeitsdatum Ende März des laufenden Jagdjahres zuständig.
Anmerkung:
Im Jahr 2022 beträgt die Jagdabgabe noch 2 % des Jagdwertes.
Zusammenfassung:
Der Burgenländische Landesjagdverband bleibt mit seinen Organen (Vorstand, LJM, LJM-Stv., BJM, BJM-Stv.) bis 31.12. 2022 erhalten.
Die Pflichtmitgliedschaft bleibt ebenfalls bis zu diesem Tag erhalten.
Ab 1.1.2023 gibt es keine Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger im Burgenland. Damit entfallen alle Service-Leistungen des Verbandes (Ausund Weiterbildung (z. B. Kundige Person, Weiterbildung JSO), Zeitung, Rechtsberatung, fachliche Beratung, etc.) Rechtlich notwendige Serviceleistungen, die bislang durch den Bgld. Landesjagdverband durchgeführt wurden, wie z. B. Jagdgastkarten, Jagdkartenverlängerung, Registration von Fallen, Wahl der Hegeringleiter, Trophäenbewertung werden zu unterschiedlichen Startzeitpunkten von der Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen des Parteienverkehrs wahrgenommen.
Die Jagdgastkarten sind ab 1. Jänner 2022 ausschließlich über die Bezirksverwaltungsbehörde zu beziehen.
Die Hegeschau und die Bezirksjagdtage entfallen mit 1. Jänner 2023, die Trophäenbewertung ist ab diesem Zeit-
punkt von der Bezirksverwaltungsbehörde zu organisieren.
Das Land wie auch die Behörde werden sich der amtlich bestellten Organe Landesjägermeister sowie Bezirksjägermeister bedienen. Die Qualifikation sowie die Besoldung sind aktuell nicht geregelt.
Zusätzlich unterstützen die Hegeringleiter ehrenamtlich die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen der Abschussplangestaltung bzw. Trophäenbewertung. Eine Kostenentschädigung ist dafür nicht vorgesehen.
Die Jagdprüfung wird mit Rechtsvertretern der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrate, dem amtlichen Bezirksjägermeister und einem veterinärmedizinischem Amtssachverständigen abgehalten. Da die Qualifikationen der teilnehmenden Personen nicht geregelt ist, kann es sein, dass kein aktiver Jäger in der Prüfungskommission vorhanden ist.
Die Schlichtungsorgane werden ab 1. Jänner 2023 ausschließlich von der Bgld. Landwirtschaftskammer bestellt. Bei Uneinigkeit über den Schlichter entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Wildfütterung ist ab in Kraft-Treten der Novelle mit blattreichem Heu bzw. Grummet, Grassilage, Maissilage sowie Kraftfutterrationen in Verbindung mit Heu in der Zeit von 1. Oktober bis 31. März möglich. Über die Notzeit mit vorgeschriebener Futtervorlage entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde.
Ab. 1 Jänner 2022 übernimmt die Einhebung der Jagdabgabe (bis Ende 2022 noch 2%, danach gestaffelt) das Amt der Bgld. Landesregierung. •
7 01 / 2021 JAGDGESETZNOVELLE
JAGDGESETZNOVELLE
Höhe der Jagdabgabe (ab 1. Feber 2023)
Die Höhe wird je nach Jagdperiode gestaffelt:
a) Sie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2031
bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar
3 % des Pachtbetrages
2,5% des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar
3,4 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar
bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar
3,75 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar
5 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar
7,5 % des Pachtbetrages.
6,25 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar
b) Sie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Jänner 2032 bis 31. Dezember 2040 bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar
5 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar
6 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar
6,8 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar
7,5 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar
10 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar
15 % des Pachtbetrages
12,5 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar
c) Sie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Jänner 2041 bis 31. Dezember 2049 bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar
7,5 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/Hektar
9 % des Pachtbetrages
10,25 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar
bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar
11,25 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar
15 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar
22,5 % des Pachtbetrages
18,75 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar
d) Sie beträgt ab 1 Jänner 2050 bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten
bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar
bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar
bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar
12 % des Pachtbetrages
10 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar
13,5 % des Pachtbetrages
15 % des Pachtbetrages
bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar
bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar
25 % des Pachtbetrages
20 % des Pachtbetrages bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar
30 % des Pachtbetrage
8 01 / 2021
Demokratiepolitischer Schleuderkurs
Am 23.3.2021 informierten Vorstandsmitglied Mag. Pfeiffer und ich die Presse über die mittlerweile 7. Novelle vom einstmals „modernsten“ Jagdgesetz 2017. Aus unserer Sicht ist das das vorläufige, bislang unrühmliche Ende des Zick-Zack-Kurses der Landesregierung zum Umgang mit der Jagd im Burgenland (Video unter: www.bljv.at – Aktuelles – Pressekonferenz Jagdgesetz). Die Herangehensweise ist demokratiepolitisch bedenklich: Ein Begutachtungsentwurf von Oktober 2020 wurde inhaltlich um 180° gedreht und fand seinen Beschluss im Dezember 2020, ohne Gespräche mit dem Bgld. Landesjagdverband diesbezüglich zu suchen. Aus diesem Beschluss resultierte das Verwirrspiel um die Volksabstimmung. Das geplante Jagdgesetz 2021 von Ende Jänner und die im März beschlossene Novelle wurde ebenfalls ohne Kontakt zum Bgld. Jagdverband erstellt und im Landtag durchgepeitscht. Gültige Rechtsbestimmungen im Jagdgesetz, nach denen der Jagdverband bei Gesetzesentwürfen einzubinden ist, wurden nicht beachtet. Der Landesjagdbeirat wurde nicht einberufen, obwohl ebenfalls rechtlich vorgesehen. Das emotional geführte Thema Gatterjagd hat dabei andere, wichtige Punkte untergehen lassen:
• die ehrenamtlichen Funktionen Landesjägermeister und Bezirksjägermeister – seit 70 Jahren nach ähnlichen demokratischen Grundsätzen wie der Landeshauptmann gewählt – werden ab 2023 nicht mehr gewählt, sondern vom Land bestellt und sind diesem damit wei-
sungsgebunden. (Demokratieabbau und Entrechtung der Jägerschaft)
• die politisch unabhängige Interessensvertretung „Burgenländischer Landesjagdverband“ wird mit Ende 2022 ohne Rechtsnachfolger abgeschafft – beworben mit einer finanziellen „Vergünstigung“ für den Jäger von 80,-- Euro pro Jahr.
• Mit der Jagdabgabe NEU, die nun nicht mehr den Jägern für Vorhaben in den Revieren zur Verfügung steht, versucht man einen Teil der hohen Mehrkosten für diese Übernahme von Kompetenzen des Jagdverbandes zu finanzieren.
Selektive Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern
Bei der Pressekonferenz zur Einigung mit dem VGT (Verein gegen Tierfabriken) hinsichtlich Jagdgatter proklamierte der für die Jagd zuständige Landesrat Leonhard Schneemann neuerlich,
dass man sich in einer Koalition mit den Burgenländerinnen und Burgenländern sehe und den Willen zur Abschaffung der Gatterjagd von über 14.000 Unterschriften berücksichtige. Ein grober Formfehler, wie uns Juristen bestätigen: Eine Volksabstimmung kann nur einen gesamten Gesetzesbeschluss aufheben und nicht Teile daraus! Die Behauptung die Volksabstimmung wäre inhaltlich obsolet ist falsch, da deutlich mehr Inhalte beschlossen wurden als nur die Öffnung der Gatterjagd! Und selbst der Rückzug der eingebrachten Unterschriften ist verfassungsrechtlich bedenklich. Der Burgenländische Landesjagdverband hat bereits im Herbst in Summe 7.449 Unterschriften an LR Schneemann mit der Forderung einer gemeinsamen Überarbeitung des Jagdgesetzes übergeben. Wenn jetzt die Landesregierung schreibt, dass man die Burgenländer, legitimiert durch mehr als 14.000 Unterschriften, mit ins Boot nimmt, so müssen
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© Foto: BLJV
Neue Jagdgesetznovelle ohne Jagdverband eingebracht und durchgeboxt
Information der Presse am 23.3.2021
wir feststellen, dass für die rd. 7.450 Bürger, die das Anliegen der Jägerschaft für eine interdisziplinäre Bearbeitung des Jagdgesetzes 2017 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, kein Platz mehr im Boot ist. Die Aussage von LH Doskozil bei der Präsentation des Regierungsprogrammes am 27.2.2020 verhöhnt die 7.500 Jägerinnen und Jäger im Burgenland: „Wir gehen dafür neue Wege, werden auch für das nötige Maß an Transparenz sorgen. Es ist für uns ein Gebot, die Hand zur Zusammenarbeit auszustrecken […].“
Blick in die Zukunftist das Verantwortung?
Das Land bewirbt seinen Schleuderkurs mit der Übernahme von Verantwortung. Die Jägerinnen und Jäger werden hinkünftig diese Verantwortung für das Wild und die Jagd im Burgenland stetig einfordern.
Wie wird es weiter gehen? Die jagdliche Verwaltung wird den ohnehin überlasteten Bezirksverwaltungsbehörden umgehängt: Mitgliederverwaltung, Jagdkartenverlängerung, Jagdgastkarten und allgemeine Anfragen werden während des Parteienverkehrs von den Bezirksverwaltungsbehörden abgefertigt. Wir schätzen den zusätzlichen Kostenaufwand bzw. Mehraufwand für das Land durch die Installation von Landesjägermeister sowie Bezirksjägermeister und der Verwaltungsübernahme durch die Bezirksverwaltungsbehörden auf zumindest 500.000,-- Euro jährlich. Das Beispiel „Wildschwein-Managementplan“ vom Sommer 2020 hat bereits deutlich gezeigt, was ohne Jagdverband passiert: jagdfachlich inkompetente Aussagen werden von Veterinärbehörde und Naturschutz über das jagdbare Wild und die Ausübung der Jagd getroffen! Alles in allem führen diese Novellen zur Abwertung der Jagd im Burgenland, zu einer finanziellen und personellen Mehrbelastung des Landes und unterstützen
den Schritt in eine jagdliche Anarchie, bestimmt durch wirtschaftliche Interessen von Jagdanbietern.
Gesetz in wesentlichen Punkten verfassungsrechtlich bedenklich Der Bgld. Landesjagdverband sieht schwerwiegende verfassungsrechtliche Mängel in wesentlichen Punkten der vorliegenden Novelle. Eine entsprechende Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wird vorbereitet. Durch die unzulänglichen Formulierungen des HuschPfusch-Gesetzes sehen wir gute Erfolgsaussichten bei der verfassungsrechtlichen Bekämpfung einzelner Punkte.
Bgld. Landesjagdverband –so geht es weiter!
Durch die Liquidierung des Bgld. Landesjagdverbandes mit 31.12.2022 endet die unabhängige Interessensvertretung für die Bgld. Jägerinnen und Jäger. Die Behauptung seitens der Landesregierung, die Jägerinnen und Jäger könnten dann über ihre Interessensvertretung bestimmen, ist falsch: es ist ab 1.1.2023 keine Interessensvertretung jeglicher Art für Jägerinnen und Jäger vorgesehen! Über den Verlust der Leistungen haben wir mit Zusendung der Zahlungsbestätigungen umfassend informiert. Folgende Schritte wird der Burgenländische Landesjagdverband zur aktuellen Gesetzes-/ Verbands-Situation setzen:
• Bekämpfung der gesetzlichen Vorgaben vor Gericht (Bundesverfassungsgerichtshof)
• Zeitnahe Gründung eines Nachfolge-Vereins als unabhängige Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger durch den Burgenländischen Landesjagdverband
• Durchführung von Wahlen, damit der Verein der Burgenländischen Jägerschaft mit Leben erfüllt wird
• Übernahme aller Jägerinnen und Jäger im ersten Vereinsjahr (2022) gratis. Ab dem zweiten Jahr (2023) freiwillige Mitgliedschaft
Sobald diese Schritte gesetzt bzw. Ergebnisse daraus vorliegen, informieren wir über die bekannten Medien des Verbandes (Zeitschrift, Homepage, Newsletter).
Der Burgenländische Landesjagdverband hat über 70 Jahre lang die Jagdwirtschaft im Burgenland aufgebaut und geprägt sowie in vielen Bereichen visionär, international anerkannte Akzente gesetzt (z.B. Werkstatt Natur).
Mit der politisch motivierten Liquidation wird die Jagd geschwächt und die Leistungen der Jägerinnen und Jäger im Burgenland zur Bedeutungslosigkeit degradiert.
Als Landesjägermeister stehe ich dem Verband und seinen Funktionären vor. Wir erledigen unsere Aufgabe mit persönlichem Einsatz und Hingabe für die Jagd und dem Wild – und vor allem ehrenamtlich!!
Es ist daher unsere Pflicht als Funktionäre, geeint für einen Fortbestand einer unabhängigen Interessensvertretung zu sorgen. Wir haben eine Verantwortung gegenüber den materiellen und immateriellen Gütern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesjagdverbandes. Ich stehe nicht dafür ein, dies alles mit einem Handstreich kampflos dem Land zu überlassen oder persönliche Existenzen aufgrund von politischen oder persönlichen Profilierungsgedanken aufs Spiel zu setzen. Die Gründung von Einzelverbänden, möglicherweise politisch gefärbt oder wirtschaftlich geprägt, sind ebensowenig die Lösung wie ein „Dachverein“, dem sich einzelne Bezirks- oder Ortsjagdvereine anschließen können. Dies führt zu einer Spaltung des Landes und einer Spaltung sowie Schwächung der Jägerschaft. Erste Anzeichen für diese Tendenz sind bereits sichtbar und werden seitens der Landespolitik mit gesteuerten Handlangern massiv forciert. Dem können wir nur geeint als Jägerinnen und Jäger des Burgenlandes entgegentreten!!
10 01 / 2021
JAGDGESETZNOVELLE
Der Nachfolge-Verein wird nach dem aktuellen Vorbild (aktuelle Rechtsbestimmungen sowie Satzungen) des Landesjagdverbandes strukturiert werden. Die Funktionäre werden durch demokratische Wahlen bestimmt, nicht durch Weisung von irgendwem. Der Vorsitzende/Obmann des Vereins (= Landesjägermeister) wird durch Wahl (analog zur Wahl des Landeshauptmannes) von Bezirksdelegierten bestimmt. Der Verein selbst gliedert sich in Bezirksgruppen, die durch Bezirksdelegierte in den Entscheidungen des Vereins eingebunden sind und denen ein gewählter Funktionär (= Bezirksjägermeister) vor-
steht. Es ist dabei unerheblich, wer den Verein als Gründungsmitglied in Leben ruft, die schlussendlichen Funktionäre werden im Rahmen der ersten Vollversammlung bestimmt! Die Ziele des Vereins (wortgleich mit denen des aktuellen Verbandes) geben die Ausrichtung vor.
Um der Jägerschaft eine Stimme im Land zu geben, braucht es eine unabhängige, nach demokratischen Prinzipien aufgebaute Interessensvertretung. Mit Abschaffung der Körperschaft öffentlichen Rechts kann dies nur ein landesweiter, nach den aktuell gültigen demokratischen Prinzipien aufgebauter
Verein sein. Obwohl keine Interessensvertretung jeglicher Art für die Bgld. Jägerinnen und Jäger ab 1.1.2023 vorgesehen ist, kann sich ein Mitgliederstarker Verein ohne Weisung und Aufsicht des Landes sehr gut medial und öffentlichkeitswirksam für unser Wild und unsere Jagd-Passion einsetzen. Kämpfen wir gemeinsam für den Erhalt unserer unabhängigen Interessensvertretung!
Sonnen- & Mondkalender
SONNE & MOND
April 2021
SONNE & MOND
Mai 2021
11 01 / 2021 JAGDGESETZNOVELLE 6:32 19:25 1 Do 8:36 6:30 19:27 2 Fr 0:33 9:13 6:28 19:28 3 Sa 1:50 10:00 6:26 19:30 4 So 2 2:57 10:57 6:24 19:31 5 Mo 3:50 12:03 6:22 19:33 6 Di 4:31 13:14 6:20 19:34 7 Mi 5:03 14:25 6:18 19:35 8 Do 5:28 15:36 6:16 19:37 9 Fr 5:49 16:45 6:14 19:38 10 Sa 6:07 17:52 6:12 19:40 11 So 6:23 18:58 6:10 19:41 12 Mo 3 6:40 20:04 6:08 19:43 13 Di 6:58 21:10 6:06 19:44 14 Mi 7:18 22:15 6:05 19:46 15 Do 7:41 23:21 6:03 19:47 16 Fr 8:08 6:01 19:48 17 Sa 8:43 0:25 5:59 19:50 18 So 9:27 1:25 5:57 19:51 19 Mo 10:20 2:17 5:55 19:53 20 Di 4 11:23 3:02 5:53 19:54 21 Mi 12:33 3:40 5:52 19:56 22 Do 13:48 4:10 5:50 19:57 23 Fr 15:06 4:36 5:48 19:58 24 Sa 16:26 4:59 5:46 20:00 25 So 17:48 5:20 5:45 20:01 26 Mo 19:13 5:42 5:43 20:03 27 Di 1 20:39 6:05 5:41 20:04 28 Mi 22:06 6:32 5:39 20:05 29 Do 23:31 7:06 5:38 20:07 30 Fr 7:50
Aufg. Untg. Aufg. Untg.
5:36 20:08 1 Sa 0:45 8:44 5:34 20:10 2 So 1:46 9:50 5:33 20:11 3 Mo 2:32 11:01 5:31 20:12 4 Di 2 3:07 12:15 5:30 20:14 5 Mi 3:35 13:27 5:28 20:15 6 Do 3:56 14:36 5:26 20:17 7 Fr 4:14 15:44 5:25 20:18 8 Sa 4:31 16:50 5:23 20:19 9 So 4:48 17:55 5:22 20:21 10 Mo 5:05 19:01 5:21 20:22 11 Di 3 5:24 20:06 5:19 20:23 12 Mi 5:45 21:13 5:18 20:25 13 Do 6:11 22:17 5:16 20:26 14 Fr 6:43 23:19 5:15 20:27 15 Sa 7:24 5:14 20:29 16 So 8:13 0:14 5:13 20:30 17 Mo 9:12 1:01 5:11 20:31 18 Di 10:18 1:41 5:10 20:32 19 Mi 4 11:30 2:12 5:09 20:34 20 Do 12:44 2:39 5:08 20:35 21 Fr 14:01 3:02 5:07 20:36 22 Sa 15:20 3:23 5:06 20:37 23 So 16:41 3:43 5:05 20:38 24 Mo 18:05 4:04 5:04 20:40 25 Di 19:32 4:29 5:03 20:41 26 Mi 1 20:59 4:59 5:02 20:42 27 Do 22:21 5:38 5:01 20:43 28 Fr 23:31 6:27 5:00 20:44 29 Sa 7:30 5:00 20:45 30 So 0:26 8:42 4:59 20:46 31 Mo 1:07 9:58
Aufg. Untg. Aufg. Untg.
4:58 20:47 1 Di 1:38 11:13 4:58 20:48 2 Mi 2 2:02 12:25 4:57 20:49 3 Do 2:21 13:34 4:57 20:50 4 Fr 2:39 14:41 4:56 20:50 5 Sa 2:55 15:47 4:56 20:51 6 So 3:12 16:52 4:55 20:52 7 Mo 3:30 17:57 4:55 20:53 8 Di 3:50 19:03 4:54 20:53 9 Mi 4:14 20:09 4:54 20:54 10 Do 3 4:44 21:12 4:54 20:55 11 Fr 5:22 22:10 4:54 20:55 12 Sa 6:09 23:00 4:54 20:56 13 So 7:06 23:42 4:53 20:56 14 Mo 8:10 4:53 20:57 15 Di 9:20 0:15 4:53 20:57 16 Mi 10:32 0:43 4:53 20:58 17 Do 11:47 1:07 4:53 20:58 18 Fr 4 13:02 1:27 4:54 20:58 19 Sa 14:19 1:47 4:54 20:59 20 So 15:39 2:07 4:54 20:59 21 Mo 17:02 2:29 4:54 20:59 22 Di 18:27 2:55 4:54 20:59 23 Mi 19:52 3:29 4:55 20:59 24 Do 1 21:08 4:12 4:55 20:59 25 Fr 22:11 5:08 4:56 20:59 26 Sa 23:00 6:17 4:56 20:59 27 So 23:36 7:34 4:56 20:59 28 Mo 8:51 4:57 20:59 29 Di 0:04 10:07 4:58 20:59 30 Mi 0:25 11:20 SONNE & MOND Aufg. Untg. Aufg. Untg. Juni 2021
© Grafik: Weidwerk.at
Weidmannsheil! Euer Landesjägermeister Ing. Roman Leitner
Die 12 Gebote der Wildbrethygiene
Heimisches Wildbret ist schmackhaft, gesund und regional. Die Qualitätssicherung beginnt bereits bei der richtigen Auswahl der Jagdmethode und endet beim In-Verkehr-bringen. Eine Serie in drei Teilen.
Der Burgenländische Landesjagdverband setzte im letzten Jahr einen Schwerpunkt im Bereich der Wildbrethygiene und Direktvermarktung. Als thematische Auffrischung erinnern Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz und Veterinärreferent Dipl.-Tzt. Bernhard Takacs mit 12 Geboten bzw. Kontrollpunkten an die Verantwortung des Jägers als Lebensmittelunterneh-
DIE 12 GEBOTE (KONTROLLPUNKTE) DER WILDBRETHYGIENE
1. Jagdmethode (Hetzen, Treiben – Qualitätsverlust)
2. Ansprechen vor dem Schuss = „Lebenduntersuchung“ (Verhalten, Konstitution)
3. Schuss (Kaliber, Entfernung, Sichtverhältnisse, Sitz des Schusses)
4. Äußerlich feststellbare Veränderungen (z. B. Räude, alte Verletzungen, Abszesse)
5. Aufbrechen (unverzüglich, sorgsam, sauber)
6. Innerlich feststellbare Veränderungen (Organe, Körperhöhlen, Muskulatur)
7. Ausschweißen, Reinigen (nur Wasser von Trinkwasserqualität verwenden)
8. Auskühlen (vor Insekten geschützt)
9. Transport (Gefahr der stickigen Reifung)
10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung (Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene)
11. Beschau (Kundige Person, Amtstierarzt)
12. Vermarktung, In-den-Verkehrbringen
mer. Diese Verantwortung beginnt mit der Auswahl der richtigen Jagdmethode und endet schlussendlich bei der Vermarktung bzw. der Abgabe des Wildbrets. Aufgrund des inhaltlichen Umfanges werden die Betrachtungen in drei Teile (je 4 Punkte) geteilt und in den nächsten Ausgaben von „Jagd im Burgenland“ vorgestellt.
12 Punkte zur Eigenkontrolle
Die zwölf wesentlichen kritischen Punkte, aus denen Gebote für die Wildbrethygiene ableitbar sind, sollen eine Hilfestellung und Gedächtnisstütze für die fachgerechte Gewinnung und Versorgung von Wildbret sein, wobei darüber hinausgehende rechtlichen Bestimmungen zur Wildfleischhygiene natürlich zusätzlich mit zu berücksichtigen sind. Außerdem wird auf das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest und der damit verbundenen Konsequenzen eingegangen. Ergänzend dazu sei auf die Artikel „Rote Arbeit“, „Zerwirken“ (Jagd im Burgenland 1/20) und „Wildbret Dry Aged“ (Jagd im Burgenland 3/20) hingewiesen.
Blick für das „Normale“
Der Jäger sollte sich stets bemühen, sowohl beim Ansprechen als auch beim Aufbrechen und bei der Organbeurteilung seinen Blick für das „Normale“ bzw. das „Gesunde“ zu schärfen. Nur so können Verhaltensauffälligkeiten, Abweichungen und krankhafte Veränderungen auch erkannt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass sich unsere Schalenwildarten sehr unterschied-
lich verhalten und dass auch ihre Organe Unterschiede aufweisen. Wichtig ist es zumindest zu erkennen, ob ein/mehrere Tier/e nicht gesund ist/sind oder ob Auffälligkeiten an Organen gegeben sind. Die Diagnosestellung erfolgt durch den Erleger, die Kundige Person, durch einen Tierarzt im Zuge der amtlichen Fleischuntersuchung oder durch eine Sektion. Das Motto dabei sollte immer lauten: Was ich selbst nicht esse, mute ich auch keinem Anderen zu.
1. Jagdmethode
Der Aspekt der Wildbretqualität wird im Zusammenhang mit Bewegungsjagden (wie Riegler, Ansitzdrückjagd, Stöberjagd) leider oft erst als letzter diskutiert. Gut organisierte Bewegungs- und insbesondere Stöberjagden können bei geänderten waldbaulichen Voraussetzungen in der Abschusserfüllung und dem dafür notwendigen Aufwand sowie der damit zusammenhängenden Wildbeunruhigung zur Ergänzung der traditionellen Ansitz- und Pirschjagd wertvoll sein. Vor allem für die Abschusserfüllung bei Kahlwild und beim weiblichen Rehwild bzw. bei der Reduktion der Schwarzwildbestände ist davon auszugehen, dass Bewegungsjagden noch zunehmen werden. Aus wildbrethygienischer Sicht bergen diese Jagdformen jedoch Risiken, wie schlechterer Sitz des Schusses oder verzögertes Aufbrechen.
Die Jagdart hat also einen wesentlichen Einfluss auf die spätere Wildbretqualität. So liegt der Oberflächenkeimgehalt bei auf Bewegungsjagden (Treib-,
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Stöberjagden) erlegten Rehen anfänglich um 10 Mio. Keime/cm2, bei auf Einzeljagd (Ansitz-, Pirschjagd) erlegten Rehen dagegen nur um 100.000 Keime/cm2. Verantwortlich für die hohe Keimbelastung bei Bewegungsjagden sind häufig schlechterer Sitz des Schusses, verzögertes Aufbrechen, Streckenlegung, Übereinanderlagern am Transport, verspätetes Kühlen usw.
Bei Wild, welches vor dem Erlegen bereits angeschossen oder gehetzt wurde bzw. welches bereits krank war, sind die Glykogenreserven in der Muskulatur (= „Muskeltreibstoff“) und Leber weitgehend abgebaut, was später eine unvollständige Fleischreifung und damit zäheres und rascher verderbliches Wildbret bewirkt. Im Schockzustand (z. B. angeschossenes Wild) werden außerdem Blutgefäße der Darmwand für Bakterien durchlässig. Bei angeschossenem Wild können zusätzlich über verletzte Venen Keime angesaugt und über den Blutkreislauf im Wildbret verteilt werden. Untersuchungen zur Trefferlage in Abhängigkeit von der Jagdart zeigen, dass der Prozentsatz guter Schüsse (Kammer- und evtl. Trägerschüsse) von Ansitz über Pirsch, Ansitzdrückjagd bis zur Drückjagd deutlich abnimmt. In eigenen Untersuchungen lag der Prozentsatz von Weichschüssen (Treffer hinter dem Zwerchfell) bei Bewegungsjagden regelmäßig bei rund 30 %.
Empfehlungen für Bewegungsjagden
Auf hoch flüchtiges Wild darf generell nicht geschossen werden. Die schlechten Trefferlagen bei auf Drückjagden erlegten Rehen resultieren nicht nur aus dem kleineren Ziel, sondern auch aus den „sprungartigen“ Fluchtbewegungen des Rehwildes auf Freiflächen. Im Rahmen von Stöberjagden werden Stände auf Freiflächen und „Lichtbrücken“ jedoch vermieden. Aus der –gegenüber dem Einzelansitz – deutlich schlechteren Trefferlage bei auf Bewegungsjagden erlegten Stücken resul-
tiert auch die Forderung, bei Stöberjagden möglichst nur geübte Kugelschützen einzuladen und nur wenige „Höflichkeits-Einladungen“ auszusprechen. Neben der Anforderung, bewegtes Wild anzusprechen und entsprechend erlegen zu können, sind die Anweisungen des Jagdleiters (Abschussvorgabe, Abschussfreigabe, Schussverbotszonen, Sicherheitsregeln) unbedingt einzuhalten.
Bei der Ausrichtung der Jagd sind auch entsprechend ausgebildete und verlässlich jagende Hunde einzusetzen. Erfahrene Hundeführer sorgen mit ihren Jagdgehilfen für eine „Bewegung“ des Wildes, eine schnelle Hetze ist wegen der Gefahr des schlechten Schusses und der minderen Wildbretqualität zu vermeiden.
Aus wildbrethygienischer Sicht ist zumindest an warmen Jagdtagen (Außentemperaturen von über +12 °C) eine Einschränkung der Jagddauer von Bewegungsjagden auf 1,5 Stunden anzuraten bzw. entsprechende „BergePausen“ durch ein Bergeteam (inkl. Abtransport, Versorgung und Kühlung des Wildes) vorzusehen. Wegen des bei solchen Jagden verlängerten Zeitraumes
zwischen dem Erlegen und dem Aufbrechen der Stücke sollte daher bei hohen Außentemperaturen zur Vermeidung eines bakteriellen Verderbens und auch zur Verhinderung einer stickigen Reifung die geplante Jagdzeit gekürzt und nach Möglichkeit auf die Streckenlegung verzichtet werden. Ein hohes Risiko für eine stickige Reifung birgt auch direkte Sonneneinstrahlung auf noch nicht aufgebrochene Stücke. Für jede Gruppe ist ein „Wildbretverantwortlicher“ auszuwählen (z. B. der Ansteller), der für die Bringung, den Transport, das fachgerechte Aufbrechen und insgesamt für die Einhaltung wildbrethygienischer Grundsätze verantwortlich ist. Die von den einzelnen Gruppen angelieferten Stücke sollten von einem „Wild(bret)meister“ an der Sammelstelle nach dem Aufbrechen kontrolliert werden (Organreste in der Brust-/Bauchhöhle? Drossel und Schlund entfernt?, Verschmutzungen?, großzügiges Ausschneiden der Ausschussseite bei Weichschüssen?, Fliegeneier? usw.). Beim Wildtransport ist darauf zu achten, dass Stücke (unabhängig ob aufgebrochen oder nicht) nicht übereinander transportiert werden. Die Wichtigkeit
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© alle Fotos in diesem Artikel: A. Deutz
Aus Bewegungsjagden resultieren häufig Weichschüsse.
der Kontrolle dieser hygienischen Grundsätze ist bei jeder Bewegungsjagd gegeben und als Faustegel sollte das Verhältnis der Anzahl der jagenden Teilnehmer zu der Anzahl der administrativen Teilnehmer (Bergeteam) 2:1 betragen.
Der Verzicht auf eine Streckenlegung wurde bei einer Jagd wegen hoher Umgebungstemperaturen und Fliegenbelastung im praktischen Jagdbetrieb erprobt und stieß überraschenderweise auf keine große Gegenwehr. Es war sogar bei der Mehrzahl der Teilnehmer nach kurzer Zeit ein Verständnis für diese wildbrethygienische Maßnahme zu erkennen. Der sich in den letzten Jahren entwickelte Brauch des Einfrierens von Brunfthirschen im Ganzen und der Vorlage dieser Hirsche nach Auftauen bei den Hubertusjagden ist aus wildbrethygienischer Sicht keinesfalls zu tolerieren.
Nach eigenen Erfahrungen verschlechtert sich der Hygienestatus proportional zur Zahl der Jäger und des erlegten Wildes. Dem ist seitens der Jagdverantwortlichen bereits bei der Planung und Organisation der Jagd (Auswahl der Schützen und Stände, Kalibervorgaben, Freigabe, Wildbretverantwortliche, Aufbrechplatz, Streckenlegung usw.) vorzubeugen. In Zukunft sollten Gemeinschaftsansitze auf weibliches Rehwild im Herbst propagiert bzw. forciert werden.
2. Ansprechen
Die Verantwortung des Jägers als „Lebensmittelunternehmer“ beginnt bereits beim Ansprechen. Einige krankhafte Veränderungen wie Husten, Lahmheiten oder zentralnervale Erscheinungen können nur am lebenden Stück wahrgenommen werden. Obwohl es nicht stimmt, dass wir nur „altes und krankes“ Wild erlegen, müssen wir uns im Klaren sein, dass zumindest die meisten „Hegeabschüsse“ nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dür-
Zentralnervale Störungen
Lautäußerungen, Husten, Niessen
Ernährungszustand
Verletzungen, Lahmheiten
fen. Der Jäger muss sich vergegenwärtigen, dass er beim Ansprechen die „Lebenduntersuchung“ im Sinne lebensmittelhygienischer Vorgaben durchführen muss. Beim Ansprechen muss daher den übrigen Kriterien zumindest die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden wie der Trophäe.
Besonders zu achten ist beim Ansprechen auf: Haarkleid, Haut: Struppiges, stumpfes oder glanzloses Haarkleid, verzögerter Haarwechsel oder auch Haarausfall werden durch chronische Krankheiten, Außen- und Innenparasiten oder Pilzkrankheiten verursacht. Haar- und Hautveränderungen entstehen auch durch das Kratzen und Reiben an Gegenständen infolge des durch die Parasiten hervorgerufenen Juckreizes, z. B. Aujeszky’sche Krankheit. Zusätzlich sind befallene Tiere unruhig, trippeln umher, schütteln mit Haupt und Träger und zeigen eine schlechtere körperliche Entwicklung. Das Wildbret von an Haar- bzw. Hautveränderungen erkranktem Schalenwild ist genusstauglich, sofern keine deutliche Abmagerung und keine substantiellen Mängel des Fleisches vorliegen und die Veränderungen nicht ekelerregend sind.
Körperhaltung
Sichtbare Verletzungen: Ältere, nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Jagd stehende Verletzungen, haben größte wildbrethygienische Bedeutung, da Eiterherde von infizierten Wunden häufig streuen und Abszesse in anderen Körperregionen hervorrufen können. Veränderungen wie alte Laufverletzungen dürfen nicht entfernt werden, sondern müssen für eine tierärztliche Fleischuntersuchung zur Verfügung stehen.
Körperöffnungen, Augen- bzw. Nasenausfluss, Husten, Niesen: Beispielsweise führen Verletzungen, Fremdkörper oder Infektionskrankheiten zu sichtbarem Speichelfluss, Infektionen zu Augen- und Nasenausfluss, Lungenentzündungen oder Lungenwürmer zu Husten. Ein Rachenbremsenbefall verursacht typisches Niesen sowie Schütteln mit dem Haupt und Unruhe im Spätwinter/Frühjahr. Daneben kommt meist infektiös bedingte Blindheit auch bei Reh-, Rot-, Muffel- und Damwild immer wieder vor.
Durchfall: Dieser tritt als häufiges Symptom von Magen- bzw. Darmentzündungen (Parasitenbefall, Pansenübersäuerung, bakterielle oder virale Darminfektionen, verdorbenes oder stark mit Sand verunreinigtes Futter,
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WILDBRETHyGIENE
Haarkleid, Decke
Körperöffnungen, Durchfall, Ausfluss Reaktionen auf Menschen bzw. Artgenossen
Mindestkriterien der „Lebenduntersuchung“ beim Schalenwild
Rottier mit hochgradigem Durchfall – unterschiedliche Ursachen kommen in Betracht
Vergiftungen usw.) oder nach Aufnahme von sehr jungem Gras (Frühjahr!) auf, was nicht zuletzt hygienische Probleme beim Aufbrechen verursacht (Achtung Schwarzwild ASP!). Normalerweise ist der an den Labmagen anschließende Dünndarm („Leerdarm“) beim Wiederkäuer nur wenig, der Dickdarm mäßig bis gut gefüllt, wobei die Konsistenz des Darminhaltes in Richtung Dickdarm zunimmt. Der Darm kann entweder selbstständig erkranken oder bei einer Reihe von Organ- oder Allgemeinerkrankungen symptomatisch mitbeteiligt sein. Häufig wird der Darm in Erkrankungen der Vormägen miteinbezogen, was z. B. bei den fütterungsbedingten Vormagenstörungen (Pansenübersäuerung, Pansenfäulnis) der Fall ist. Durchfall entsteht grundsätzlich entweder aufgrund einer zu raschen Passage des Magen-Darm-Inhaltes durch den Verdauungstrakt (durch verstärkte Darmbewegungen oder Entzündungen) oder infolge gestörter Wasserresorption aus dem Darminhalt und damit fehlender Eindickung des Kotes im Dickdarm.
Zentralnervale Symptome: Das Auftreten von zentralnervalen Symptomen (z. B. Torkeln, im Kreis gehen, Anrennen
Kümmerndes Kalb mit Gelenksentzündungen – allein schon wegen der Abmagerung untauglich
gegen Hindernisse, Festliegen usw.) hat vom Jäger unbedingt am Wildplakette vermerkt zu werden und bedingt ausnahmslos eine Untersuchung des Stückes durch den Tierarzt bzw. eine unschädliche Entsorgung des Stückes. Als Ursachen kommen beispielsweise Infektionskrankheiten wie Listeriose oder ein Finnenbefall im Gehirn in Frage. Derartiges Verhalten ist eines der Hauptsymptome der ASP beim Wildschwein. Bei Tollwutverdacht ist das Tier (bzw. Haupt) an die AGES Mödling einzusenden.
Kümmern oder Abmagerung: Eine Hauptursache für Kümmern oder Abmagerung sind Parasitosen. Seltener als Parasitosen sind Infektionskrankheiten sowie Zahnanomalien oder hochgradiger Zahnabschliff bzw. -verlust bei alten Tieren, die zu Problemen bei der Äsungsaufnahme führen. Krankheiten des Bewegungsapparates wie Knochenbrüche oder Auswachsen der Schalen behindern erkrankte Tiere bei der Äsungsaufnahme sowie bei der Behauptung an Fütterungen bzw. im Rudel und führen daher zu Abmagerung. Tumorerkrankungen und Einzelbefunde wie Verletzungen oder Gelenksentzündungen stellen weitere Ab-
Alte Verletzungen sind immer bedenklich, da sie meistens stark infiziert und eitrig sind
magerungsursachen dar. Eine deutliche Abmagerung ist unabhängig von der Ursache immer ein Untauglichkeitsgrund für den menschlichen Verzehr. Ungeachtet dessen ist einem Seuchenverdacht natürlich nachzugehen (ASP, Aujeszky’sche Krankheit, Tbc, Tollwut). Bei der Beurteilung mehrerer Stücke oder eines Rudels/Rotte Schalenwild wird auf die Zusammensetzung des Rudels bzw. der Rotte, den Zeitraum des Haarwechsels, einzelne Kümmerer, Bewegungsstörungen, erhöhte Aggressivität, (Haut-)Verletzungen, Durchfall oder auf Stücke, die beim Ziehen oder Flüchten zurückbleiben, geachtet.
3. Schuss
Sowohl das verwendete Kaliber und Geschoss, die Schussentfernung, die Sicht als auch der davon beeinflusste Sitz (Auftreffpunkt) des Schusses haben große Bedeutung für die spätere Wildbretqualität. Besonders Reh- und Damwild gilt aufgrund seines lockeren Bindegewebes als „schussweich“, d. h. für Rehwild zu starke oder rasante Kaliber verursachen nicht nur umfangreiche Hämatome (Blutergüsse), sondern bei Weichschüssen auch einen Eintrag von Bakterien tief zwischen
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die Muskelschichten und -häute. Eine starke Bakterienvermehrung ist dann die Folge.
Die Lage der Innenorgane bei Wildtieren wird häufig falsch eingeschätzt. Direkt an das Zwerchfell schließen die Leber, die dem Pansen (Weidsack) kuppelförmig aufsitzt, und darunter der Netzmagen an. Das Zwerchfell spannt sich von oben in ca. mittlerer Rückengegend nach unten vorne fast in den Ellbogenbereich. Je tiefer der Schuss sitzt, desto leichter kann es also zu Weichschüssen kommen. Die alten Grundsätze „einige Finger hinterm Blatt“ oder noch nachteiliger „Mitte Wildkörper“ provozieren einen Weichschuss, nicht nur mit Nachsuche-, sondern auch mit Hygieneproblemen und sollten daher in der Ausbildung keinen Platz mehr finden.
Trägerschüsse sind zwar wegen des niedrigeren Anfangskeimgehaltes wildbrethygienisch günstig, jedoch wegen der Gefahr eines Drosselschusses und des Ausblutungsgrades nicht unumstritten. Unabhängig von anderen Argumenten (z. B. Gefahr des Drosselschusses) kann auch ein Stück mit Trägerschuss relativ gut ausschwei-
ßen, wenn durch den Schuss eine oder beide Halsschlagadern eröffnet werden. Demgegenüber sind auch viele weich geschossene Stücke, aber auch Stücke mit Kammerschuss, bei dem keine großen Gefäße eröffnet werden, oft schlecht ausgeblutet (ausgeschweißt). Der Ausblutungsgrad ist übrigens wenig qualitätsbestimmend. Schüsse im oberen Brustdrittel verletzten häufig die Rückenmuskulatur mit und sind daher nicht wildbretschonend.
Die Anzahl und Lage der Schusswunden sowie die verwendeten Kaliber und Geschosse haben ebenfalls einen Einfluss auf den Keimgehalt des Wildbrets und somit auf die Haltbarkeit. Während bei gutem Schuss, fachgerechtem Aufbrechen und damit niedrigem Ausgangskeimgehalt Wildbret bei 5 °C ca. 18 Tage lagerungsfähig wäre, ist es bei hohem Ausgangskeimgehalt (z. B. Weichschuss) bei derselben Temperatur lediglich rund drei Tage lagerungsfähig.
Näheres zum Sitz des Schusses Ein sicherer und rasch tötender Schuss ist nicht nur seitens des Tierschutzes
notwendig, sondern hat auch große Bedeutung für die Wildbrethygiene und -qualität. Jungjägern wird leider häufig bereits beim Übungsschießen ein falsches anatomisches Bild eingeprägt, was später viele Weichschüsse verursacht.
Grundsätzlich eignen sich für das Einschießen von Gewehren Einschussscheiben bzw. selbst hergestellte Scheiben mit kreisrundem kleinem Ziel besser als Wildscheiben. Letztgenannte geben jedoch jagdlichem Schießen sicherlich eine gewisse Umrahmung. Wenn aber auf Wildscheiben geschossen wird, darf nicht immer von der Einzeichnung der Ringe auf anatomische Verhältnisse oder günstige Trefferlagen am lebenden Wildtier rückgeschlossen werden. Abgesehen von der hohen Bewertung der Trägerschüsse, die für weniger Geübte oder auf weitere Entfernungen keinesfalls zu empfehlen sind, ist besonders die auf den Scheiben relativ günstige Bewertung der Weichschüsse zu berücksichtigen. Bei manchen Scheiben reicht sogar der „10er“ bis hinter den Zwerchfellansatz. Ebenso ist es für Ungeübte beim Schuss auf Wild nicht anzuraten, dass sie im An-
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Ein Weichschuss verursacht hohe Keimgehalte auf den Fleischoberflächen. Schlögelschuss mit massiver Zerstörung der Muskulatur und Kontamination mit Keimen.
visieren des Wildkörpers von unten (von den Läufen) oder von der Mitte des Wildkörpers in Richtung Kammer zielen, sondern von der Brustbeinspitze oder eventuell von oben in den Wildkörper fahren. So kann bei vorzeitigem Lösen des Schusses kein Lauf- oder Weichschuss passieren. Diese Art des Anvisierens kann man sich bereits beim Schuss auf die Wildscheibe einprägen. Eine weitere gute Übung ist das Scheibenschießen stehend, angestrichen am Bergstock.
4. Äußerlich feststellbare Veränderungen
Viele äußerlich feststellbare Veränderungen wie Verletzungen, Geschwülste, Strahlenpilzerkrankungen, Gelenksentzündungen, Abszesse, Kotverschmutzungen (Durchfall), Hautdasseln, Räude und dgl. sind oftmals erst am erlegten Stück und bei genauer Betrachtung sichtbar. Somit ist ein kritischer Kontrollblick vor dem Aufbrechen unabdingbar, denn nach etwaigen Veränderungen und auch nach dem Sitz des Schusses richten sich alle weiteren Vorgangsweisen vom Aufbrechen bis hin zur Wildfleischuntersuchung und Verwertung. Keinesfalls dürfen veränderte Organe oder Körperteile einfach vom Wildkörper getrennt und entsorgt werden – diese auffälligen Teile sind unbedingt für die Fleischuntersuchung durch die Kundige Person am Wildkörper zu belassen, sofern an eine Verwertung des Stückes, die über den Eigenverbrauch hinausgeht, gedacht wird. Um Veränderungen erkennen zu können, sind einerseits gute Lichtverhältnisse (Stirnlampe!) und andererseits auch eine gewisse Erfahrung und ein geschultes Auge für das „Normalbild“ (Zustand gesunder Organe und Körperteile) notwendig. Nur wenn der Normalzustand bekannt ist, können auch Auffälligkeiten erkannt werden. Das Aufbrechen sollte generell nur auf dafür vorgesehenen Plätzen mit befestigtem Untergrund und entsprechender
Kanalanbindung, gutem Licht und fließendem Trinkwasser stattfinden. Bei dem Ansprechen am erlegten Stück ist beim Schwarzwild aufgrund der drohenden ASP-Situation auf jegliche Kontamination bzw. entsprechende Reinigung der Jagdausrüstung wie auch die mögliche Infektionsgefahr des Jagdhundes mit der Aujeszky’schen Krankheit zu achten.
Häufige Auffälligkeiten: Bei schlechtem Ernährungszustand sind besonders die Knochen der Schulter, des Beckens, die Dorn- und Querfortsätze der Wirbelsäule und die Rippen deutlich sichtbar und nach dem Erlegen tastbar. In der Winterdecke ist die Beurteilung des Ernährungszustandes schwieriger als in der kürzeren und weniger dichten Sommerdecke. Die Ursachen für einen schlechten Ernährungszustand können neben Äsungsmangel auch Verletzungen oder Krankheiten sein. Das Wildbret von deutlich abgemagerten Stücken ist – unabhängig von der Ursache der Abmagerung – stets untauglich. Besonders ältere, nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Jagd stehende, offene Verletzungen dürfen nicht ignoriert werden, zumal von solchen Wunden häufig Eitererreger über den Blutoder Lymphweg abwandern und in anderen Körperregionen Abszesse ver-
ursachen können. Zudem haben solche Stücke oft Fieber. Veränderungen wie alte Laufverletzungen dürfen nicht entfernt werden, sondern müssen für die Fleischuntersuchung zur Verfügung stehen. Auch ältere Schussverletzungen an einem Lauf sind wildbrethygienisch immer ernst zu nehmen.
Veränderungen des Haarkleides werden durch chronische Krankheiten, Außen- und Innenparasiten oder Pilzkrankheiten verursacht. Parasiten verursachen Juckreiz und somit oft sichtbare Scheuerstellen in der Decke. Die Diagnose von Hautveränderungen ist nicht immer leicht zu stellen, da einerseits einige Außenparasiten den Tierkörper verlassen sobald er abkühlt und andererseits Haar- und Hautveränderungen auch Symptome innerer Erkrankungen sein können.
Gelenksentzündungen entstehen meist über kleine Verletzungen im Schalenbereich, bei Jungtieren über Nabelinfektionen, über alte Schussverletzungen oder aufgrund nicht infektiöser Ursachen wie altersbedingte Arthrosen. Auffallend ist eine Umfangsvermehrung der erkrankten Gelenke. Stücke mit Gelenksentzündung sind einer Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt zu unterziehen, falls nicht eine Entsorgung aufgrund z. B. deutlicher
17 01 / 2021 WILDBRETHyGIENE
Der hintere Bereich des „10ers“ würde bereits einen Weichschuss bedeuten!
Bei bergab oder bergauf stehenden Stücken passieren Weichschüsse leichter
Bei so einer Stellung des Stückes ist das Weichschussrisiko – allein schon durch Geschosssplitter – höher.
Schüsse auf den Stich sind aus wildbrethygienischen Gründen abzulehnen
Hier ist kein sicherer, sauberer Schuss anzubringen
18 01 / 2021 WILDBRETHyGIENE
Solche äußerlich erkennbaren Veränderungen (links alter Laufschuss, rechts ausgewachsenen Schalen) dürfen nicht entfernt werden. Ausgewachsene Schalen zeugen von verminderter Bewegung > exakte Untersuchung notwendig
Ältere Verletzungen (hier ca. 4 Wochen alter Krellschuss; Wunde nach unten eröffnet, um stecknadelkopfgroße Abszesse zu zeigen) sind immer ernst zu nehmen. In diesem Fall hatte der Krellschuss über das Streuen von Bakterien durch den Blutweg eitrige Gelenksentzündungen (rechts) sowie Abszesse in der Muskulatur verursacht!
19 01 / 2021 WILDBRETHyGIENE
Abmagerung erfolgt. Haarlose und abgeschürfte Stellen an den Läufen oder an der Unterbrust sind ein Zeichen für ein häufiges Liegen des Stückes und lassen somit schwere (innere) Erkrankungen vermuten. Solche Stücke sind dann auch besonders aufmerksam aufzubrechen, um allfällige Organveränderungen, die möglicherweise für das vermehrte Liegen verantwortlich waren, nicht zu übersehen. Eine weitere, zwar relativ seltene, aber dafür in manchen Fällen auch für die menschliche Gesundheit relevante Veränderung, ist eine Hodenentzündung bei Schalenwild oder dem Feldhasen. Falls es sich dabei um eine Brucellose handelt, ist eine Infektionsgefahr für den Menschen gegeben und zusätzlich
wäre diese Erkrankung für den regionalen Wildbestand von Bedeutung, da Fruchtbarkeitsstörungen und geringe Zuwachsraten hervorgerufen werden können. Die veränderten, meist stark vergrößerten Hoden (Brunftkugeln) sind daher aus zweierlei Gründen für eine Untersuchung interessant. Eine Vergrößerung eines/beider Hoden ist ein auffälliges Merkmal und dementsprechend ist eine Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt notwendig, sofern an ein Inverkehrbringen des Stückes gedacht wird.
Eine ein- oder beidseitige Blindheit ist ebenfalls eine äußerlich erkennbare Auffälligkeit, die verschiedenste Ursachen haben kann (Verletzung, Infektion, Missbildung usw.) und bei der weiteren Vor-
gehensweise mit zu berücksichtigen ist. Durchfall: siehe Durchfall bei äußerliche Merkmale
Im zweiten Teil der Serie (Jagd im Burgenland 2/21, erscheint Juni 2021) geht es um die nächsten Gebote/ Kontrollpunkte:
• Aufbrechen
• Innerlich feststellbare Veränderungen
• Ausschweißen, Reinigen
• Auskühlen
•
Autoren:
Univ.Doz. Dr. Armin Deutz
Dipl.Tzt. Bernhard Takacs DI Andreas Duscher
20 01 / 2021 WILDBRETHyGIENE
Haarlose und abgeschürfte Stellen sind ein Zeichen für häufiges Liegen!!
Massive Hodenentzündung, Gamsbock
Blinder Rehbock
Wohin mit dem guten Stück?
Muss auf ein gutes Stück Wild für den Eigenverzehr verzichtet werden, wenn die Kühltruhe voll ist? Veterinärreferent Dipl.Tzt. Bernhard Takacs gibt Denkanstöße zur „sofortigen“ Verwertung und Haltbarmachung von Wildbret, getreu dem Motto: selber fressen macht fett.
Wer stand nicht schon vor folgender Situation: der Ansitz wurde erfolgreich beendet. Das erlegte Stück wurde sauber aufgebrochen und hängt in der Kühlung –aber die eigene Kühltruhe ist voll! Die Nachfrage im Rahmen der Direktvermarktung ist aktuell zufrieden gestellt und die Preise beim Wildbrethändler sind keine Alternative. Was also tun?
Als Jägerin und Jäger sind wir in der privilegierten Lage, beim Besitznehmen unserer Beute selbst zu entscheiden, was mit dieser passieren soll: Direktvermarktung, Eigenverbrauch oder Wildbrethandel.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist es gut, so viel wie möglich als Direktvermarkter in Verkehr zu bringen. Gut fürs Image der Jagd, gut für die Jagdkasse. Die notwendige Ausrüstung wird immer erschwinglicher, mobile Kühlzellen passen in jeden Keller und mit entsprechend
hygienischer Sorgfalt beim Zerwirken (inkl. „Betriebsräumlichkeiten“) finden Wildbret-Produkte immer mehr Abnehmer. Immer mehr Konsumenten legen Wert auf die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und die Qualität des Lebensmittels und hier können wir als verantwortungsvoller Lebensmittelproduzent im Rahmen der uns gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten einhaken. Das Ergebnis ist ein verbessertes Image und eine erhöhte Wertschöpfung des Produkts.
Wenn wir den eigenen Fleischkonsum im Rahmen des Eigenverbrauchs mit dem selbst erlegten Wildbret abdecken, bringt das zwar kein Geld, aber es spart Geld, da der Bedarf an Braten, Schnitzel, Ragout und Faschiertem nicht mit Fleisch aus dem Supermarkt abgedeckt werden muss. Je nach Verarbeitung des Wildbrets schätze ich die Ersparnis für einen zwei Personen-
Haushalt zwischen € 800,-- und € 1500,- pro Jahr! Zusätzlich kommen die bereits bekannten ernährungsphysiologischen Vorteile von Wildbret gegenüber Fleisch aus Massenproduktion.
Was aber tun, wenn die eigene Kühlkapazität am Limit ist?
Fangen wir so an. Es sollte gar nicht so weit kommen. Ein Drittel bis ein Viertel des verfügbaren Gefriervolumens sollte immer frei sein. Das heißt, ein bis zwei Fächer im Gefrierschrank (Platz für je ein Reh oder Frischling oder halber Überläufer oder halbes Kalb) werden möglichst freigehalten. Das Wildbret vor dem Einfrieren kleinst- und bestmöglich zerwirken, d. h. immer küchen- besser noch pfannenfertig zubereiten. Zusätzlich aus hygienischen Gründen und Haltbarkeitsgründen das Kühlgut möglichst flach verpacken und vakuumiert einfrieren.
21 01 / 2021 © Foto: Noah Takacs
TIP: Faschiertes oder Geschnetzeltes mit Nudeholz nach dem Vakuumieren flach drücken! Vakuumbeutel dafür etwas größer wählen, dass sich das Wildbret auch ausdehnen kann.
Daraus ergeben sich folgende Vorteile: Flaches Gefriergut taut viel schnell auf als runde Klumpen (Schlögl oder Braten im Ganzen) und eignet sich bestens, kurzfristig einen Kochplan zu erstellen (komplettes Auftauen unter 1 Stunde!). Außerdem wird das Bakterienwachstum durch verkürzte Auftauzeit auf ein Minimum reduziert. Ein logistischer Vorteil ist, dass flaches Gefriergut sich grundsätzlich gut und platzsparend stapeln läßt.
Viele von uns kennen die Geschichte vom Rehschlögl im Ganzen. Mann kann ihn nur zubereiten, wenn man eine große Familie oder mehrere Gäste hat. Da sich dieser Anlass meist nur zu den bekannten „heiligen Zeiten“ einstellt, ist der Schlögl schon entsprechend alt und im Gefrierfach ganz unten anzutreffen. Gefrierbrand und mögliche Antau- und Gefrierphasen durch ständig oben dazukommendes Gefriergut mindern Aussehen, Qualität und Geschmack.
Bei der Zubereitung verzögert sich das Auslösen und Zerlegen, weil er am nächsten Tag innen noch immer gefroren ist, außen dagegen rutschig und nass. So ein Stück wird schnell zum „Truhenhüter“ und läuft Gefahr, am Luderplatz zu enden.
Portionen, die hingegen für 2-3 Personen kochfertig sauber zerwirkt (ohne Sehnen oder Silberhaut) vorliegen, sind aber die ersten, die den Weg in die Pfanne oder Kochtopf finden.
Aber es gibt es noch weitere Möglichkeiten, Wildbret mit einfachen Mitteln zu konservieren und haltbar zu machen. Bei Schwarz- und Rotwild bietet sich das Pökeln und Räuchern von älteren Stücken an. Beim Vakuumpökeln kann man die meist vorhandene Kühlzelle bestens nutzen. Gerade Wildschweine über einem Gewicht von 80 kg bieten
sich an, da der Wildbrethändler weniger bezahlt. Außerdem sind sie meist fett und Fett ist bekanntlich ein Geschmacksträger. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist der Gewichtsverlust bei der Reifung. Das fertige Produkt ist haltbar, muss nicht eingefroren werden und braucht viel weniger Platz. So finden Schopf, Rippen-, Bauch- und Schulterspeck, Karree und Schinken oftmals den Weg in eine einfache „Veredelung“ durch Räuchern oder Pökeln. Bei einem guten Schuss bleibt für die Kühltruhe somit nur etwas Gulasch von der Wade und ein paar Packungen Faschiertes vom Träger oder den Rippen (ohne Knochen platzsparend verwertet).
Unabdingbare Voraussetzung auch für eine einfache Veredelung sind umso mehr eine gute Trefferlage, eine gute Entblutung sowie ein hygienisches und unverzügliches Versorgen des Erlegten Stückes und die obligatorische Trichinenprobe bei jedem erlegten Stück Schwarzwild, das dem Verzehr zugeführt wird.
Eine weitere Alternative ist das Einrexen. Wildschweinbraten im eigenen Saft und Schmalz, Rehpastete, Wildsugo, Corned Beef vom Rothirsch können
einfach verarbeitet werden und sind gekühlt wochenlang haltbar. Diese Produkte kann man auch mit bereits eingefrorenem Fleisch herstellen, um wieder Platz in der Gefriertruhe zu schaffen. Außerdem eignen sich die Gläser mit Kostbarkeiten vom Wild hervorragend als Mitbringsel und kleine Aufmerksamkeit.
Eine der vielfältigsten Methoden des Haltbarmachens und Verarbeiten von Fleisch ist das Verwursten von Wildbret. Ob Brat- oder Hartwurst, Leberkäse oder Salami, Käsekrainer oder Polnische. Das ist allerdings die Königsklasse der Wildbretverarbeitung und diese Verarbeitung sollte den Profis überlassen werden. Auch hier gilt, dass nur Grundzutaten höchster Qualität geeignet sind, um entsprechend veredelte Produkte herzustellen. Nur wenn man etwas Gutes rein gibt, kommt was Gutes raus.
Bei den Verarbeitungs- und Zerlegekursen des BLJV wird auf die vielfältigen Verarbeitungsmöglichkeiten im Detail eingegangen und praktische Tipps für jede Geldbörse gegeben. Genügend Möglichkeiten also, die eigene Beute das ganze Jahr über in hervorragender Qualität selber zu genießen! •
22 01 / 2021
WILDBRETHyGIENE
Küchenfertig vakuumiert für die schnelle Küche. Das Faschierte (rechts) vor dem Einfrieren mit dem Nudelholz flach drücken.
© Foto: Noah Takacs
Die Jause einmal etwas wilder?
Schinken und Wurst gehören für viele zu einer ordentlichen Jause dazu. Aber warum nicht einmal Speck, Schinken oder Wurst vom heimischen Wild?
Früher gab es auf jedem Bauernhof eine Räucherkammer bzw. Selch. Luftgetrockneter und geräucherter Schinken galt als wichtiger Teil der Vorratshaltung und trug wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleischprodukten bei.
Ziele und Zweck des Räucherns sind die Verbesserung von Farbe, Geruch und Geschmack, aber vor allem der Schutz vor Schimmelbildung an Fleischstücken. Rauch enthält unter anderem bakterizide und bakteriostatische Bestandteile. Unschädliche Rauchbestandteile ( Phenole, Aldehyde usw.) werden bis 300°C gebildet. Über 300°C kommt es auch zu polyzyklischen Verbindungen-
(krebserregende, polyzyklische Kohlenwasserstoffe z.B. Benzpyren).
Bei den Räucherverfahren unterscheidet man grundsätzlich:
• Kalträuchern
Temperaturen von 8-24°C – eine lange Räucherdauer bewirkt die stärkste Abtrocknung
• Heißräuchern
Temperaturen von 70- 100°C - bewirkt einen hohen Wasserverlust und eine intensive Geschmacksbildung
• Warmräuchern
Temperaturbereich zwischen
Kalt- und Heißräuchern (Lebensmittelhygiene, A.Bauer, Smulders)
Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Produktion von Schinken, Speck oder Wurst für Wildbret aus der Region entscheiden, denn
• Jeglicher Medikamenteneinsatz bei Wild aus freier Wildbahn ist bei uns verboten!
• Bei Wild aus einem Revier mit hohem Anteil an biologischer Landwirtschaft sind auch geringe Pestizidrückstände zu erwarten!
In diesem Sinne eine erholsame Jause mit einem „Wildem Schinken“ und anderen schmackhaften Wildbretprodukten aus unseren heimischen Revieren! •
Autorin: LJM-Stv. BJM VetR Dr. Charlotte Klement
23 01 / 2021 WILDBRETHyGIENE
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Gabi Zwitkovits ist verheiratet, Mutter zweier Kinder und in Stegersbach zuhause. Die engagierte Pädagogin ist seit 1984 Volksschullehrerin und durch ihren Mann zur Jagd gekommen. 2017 legte sie erfolgreich die Jagdprüfung ab und befasst sich seit dieser Zeit intensiv mit dem Thema Jagd im Zusammenhang mit Schulunterricht. Sie hat in ihrem Beruf bemerkt, dass das Interesse von Kindern in der Primarstufe an Naturwissenschaften im Allgemeinen sehr groß ist. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung im pädagogischen Bereich und mit ihrem Wissen rund um Wild und Jagd gelingt es ihr hervorragend, Schülern wichtige und spannende Vorgänge in der Natur zu vermitteln.
Im Interview mit LJM Stv. Dr. Charlotte Klement spricht Gabi Zwitkovits über ihre Erfahrungen in diesem Zusammenhang und gibt Einblicke in ihre wichtige Tätigkeit im Bereich jagdliche Öffentlichkeitsarbeit mit Schülerinnen und Schülern.
Pädagogin und Jägerin – ein Vorteil für Schüler/innen?
Meine bisherigen Erfahrungen beziehen sich auf die vergangenen 4 Jahre, wo ich jährlich von der 1. aufbauend bis zur 4.Schulstufe das Projekt „Wald und Wild – der Mensch und die Jagd“, durchführte. Und hier kann ich eindeutig zu Ihrer Frage mit einem „Ja“ antworten.
Wenn ja, welche?
Weil ich der Meinung bin, dass als Jägerin das Interesse, den Kindern „Die Aufgaben des Jägers“ näher zu bringen, sehr wichtig ist.
Welche Themen der Jagd werden besonders behandelt? In der Jagd kommen nicht nur Bambis vor. Ist es nicht schwierig mit Kindern im Volksschulalter die Notwendigkeit des Tötens und die Verarbeitung des Wildbrets bis zu einem guten Lebensmittel zu besprechen?
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich in der 1.Klasse im Gesprächskreis startete und erst einmal die Kinder fragte, was der Jäger macht. Und es ging schon los, schnell kam die Antwort:“ Der tötet die Rehe.“ Faszinierend war, als ich jeden einzelnen antworten ließ und kein Kommentar abgab, dass sehr wohl von anderen Kindern gleich dagegengehalten wurde, dass das so nicht stimmt. Und das war der Start zu unserem Projekt, sie wollten unbedingt mehr über die Themen „Unser heimisches Wild, die Aufgaben des Jägers, Naturraum Wald und die Wirkungen des Waldes“ kennen lernen.
Gibt es von den Kindern besonders beliebte Themen?
Ganz wichtig war es für die Kinder weidmännische Ausdrücke vom Wild, und wie es in der Weidmannssprache benannt wird, zu lernen. Sie verwende
ten diese dann natürlich auch. Gestartet wurde mit Reh, Fuchs und Wildschwein – das waren die Favoriten.
Kommen die Schüler mit Vorkenntnissen?
Die haben sie glaube ich nur, wenn es in der Familie einen Jäger gibt. Der Onkel einer Schülerin ist Jäger und dieses Mädchen wusste schon einiges, ansonsten waren keine Vorkenntnisse vorhanden.
Wie gelingt es Ihnen diesen kleinen Kindern Umwelt, Landwirtschaft und Wald näher zu bringen?
Raus in die Natur!! Die Praxis bringt es, wie waren viel unterwegs, sei es schnell einmal bei Schnee auf Spurensuche zu gehen oder Salzsteine auslegen. Zwei Jahre lang waren wir auch mit den Waldpädagogen vom Verein „Wurzelwerk“ im Wald unterwegs. Der Besuch von „Werkstatt natur“ war natürlich ein Highlight.
Und einmal im Monat erkundeten wir sowieso den Wald, um z. B. Veränderungen in den Jahreszeiten zu sehen, Spuren zu suchen usw., unter anderen haben wir auch Überreste von Basthaut an Sträuchern entdeckt – und ©
24 01 / 2021 DIE SEITE FÜR DIE JÄGERIN
Im INterview
LJM Stv. Dr. Charlotte Klement im Interview mit Gabi Zwitkovits –Lehrerin und Jägerin zum Thema Pädagogik und Jagd!
Foto: Privat
über die schnelle Antwort eines Schülers:“ Ah, da hat ein Rehbock verfegt!“ habe ich mich riesig gefreut.
Kann man diese Themen auch im Home schooling unterrichten? Wo liegen die Probleme?
Bei meiner heurigen 1.Klasse habe ich das noch nicht versucht. Da steht natürlich die Buchstabenerarbeitung und das Rechnen im Zahlenraum 30 im Vordergrund. Gefunden habe ich aber bis jetzt keine Unterlagen.
Haben Sie den Eindruck, dass die Schüler/innen mit diesen Themen zu Hause Ansprechpartner vorfinden? Also die Rückmeldung der Eltern war, dass die Kinder unheimlich stolz waren, dass ihre Lehrerin eine Jägerin ist. Sie wendeten die Weidmannssprache an und besserten falsche
Ausdrucksweise der Eltern aus. Auch das Verhalten im Wald hat sich geändert. Es wurde mehr auf den Lebensraum der Wildtiere Rücksicht genommen, besonders im Frühling.
Halten es Eltern für wichtig, jagdliche Themen in der Volksschule zu unterrichten?
Spontan sicher nicht, erst wenn sie sehen mit wie viel Ernst und Wichtigkeit die Kinder damit umgehen. Also am besten starten und eine eigene Dynamik entstehen lassen.
Würden Sie es begrüßen jagdliche Themen in allen Schulen in den Lehrplan einzubauen? Wenn ja, was hätten Sie dazu für Vorschläge? Begrüßen würde ich es auf jeden Fall, die Umsetzung wird nicht so einfach sein. Das große Interesse der Kinder an der Lebensweise von Waldtieren
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ist auf jeden Fall da. Die Informationen aus unseren Sachbüchern geraten schnell in Vergessenheit, Informationen über Jäger und Förster sind spärlich bis gar nicht vorhanden. Wichtig wäre ein ganzheitliches Konzept, um den Kindern auf spielerische und lebendige Weise die Lebensgewohnheiten von Tieren nahezubringen. Zu den Themen „Der Jäger als Naturschützer und Heger “ und „Wildfleisch – ein wertvolles Nahrungsmittel aus der Natur“ habe ich mir aus verschiedenen Bundesländern Material und Bücher besorgt und so ein Konzept für mich selbst erstellt. In den 4 Jahren arbeitenden die Kinder aufbauend mit Steckbriefen, Ausmalbildern, Sachgeschichten mit dazu passendem Quiz, Bewegungsgeschichten und Spielen. Eigene Referate über ein heimisches Wildtier stand jährlich am Programm. •
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25 01 / 2021 DIE SEITE FÜR DIE JÄGERIN
Jagdstatistik 2020 –
26 01 / 2021 FACHLICHES
Angaben
Gewähr
Tabelle: BLJV, Quelle: Jagd Online,
ohne
Schalenwild: Abschussplan erlegtes Wild Straßentod Fallwild Strecke 2020 2019 Erfüllung 2020 in % ohne Fallwild mit Veränderung 2019/2020 Rotwild: Hirsch Klasse I 47 23 1 2 26 24 48,94% 55,32% 8,33% Hirsch Klasse II 42 55 3 7 65 58 130,95% 154,76% 12,07% Hirsch Klasse III 314 211 13 11 235 229 92,99% 101,91% 4,58% Schmalspießer 81 1 3 85 77 Tier 573 219 6 8 233 233 90,58% 93,54% 2,88% Schmaltier 300 1 2 303 288 Kalb männlich 593 209 4 2 215 196 75,72% 77,57% 9,69% Kalb weiblich 240 2 3 245 248 –1,21% Summe Rotwild 1 569 1 338 31 38 1 407 1 353 85,28% 89,67% 3,99% Rehwild: Bock I 4 108 3 289 403 122 3 814 3 836 50,06% 92,84% –0,57% Bock II 3 329 2 845 400 94 3 339 3 110 85,46% 100,30% 7,36% Geiß 7 564 5 277 1 652 581 7 510 7 365 69,76% 99,29% 1,97% Kitz männlich 7 613 1 602 681 467 2 750 2 773 64,47% 94,22% –0,83% Kitz weiblich 3 306 610 507 4 423 4 377 1,05% Summe Rehwild 22 614 16 319 3 746 1 771 21 836 21 461 72,16% 96,56% 1,75% Muffelwild: Widder I 44 29 1 30 43 65,91% 68,18% –30,23% Widder II 38 30 3 1 34 23 78,95% 89,47% 47,83% Schaf 91 101 2 103 130 110,99% 113,19% –20,77% Lamm männlich 91 27 27 29 84,62% 84,62% –6,90% Lamm weiblich 50 50 50 0,00% Summe Muffelwild 264 237 3 4 244 275 89,77% 92,42% –11,27% Damwild: Hirsch I 9 7 1 8 6 77,78% 88,89% 33,33% Hirsch II 8 6 1 7 8 75,00% 87,50% –12,50% Hirsch III 24 24 1 25 25 100,00% 104,17% 0,00% Tier 40 34 4 38 37 85,00% 95,00% 2,70% Kalb männlich 42 14 14 12 73,81% 73,81% 16,67% Kalb weiblich 17 17 15 13,33% Summe Damwild 123 102 6 1 109 103 82,93% 88,62% 5,83% Schalenwild: Abschussplan
Wild Straßentod Fallwild Strecke Erfüllung 2020 in % Veränderung 2020 2019 ohne Fallwild mit 2019/2020
Burgenland
erlegtes
Schalenwild: Abschussplan erlegtes Wild Straßentod
Schalenwild: Abschussplan erlegtes Wild Straßentod
27 01 / 2021 FACHLICHES
Fallwild Strecke 2020 2019 Erfüllung 2020
% ohne Fallwild mit Veränderung 2019/2020 Schwarzwild: Schwarzwild männlich 4 799 49 28 4 876 6 236 –21,81% Schwarzwild weiblich 3 828 42 46 3 916 4 934 –20,63% Summe Schwarzwild 8 627 91 74 8 792 11 170 –21,29%
in
Fallwild Strecke Erfüllung
% Veränderung 2020 2019 ohne Fallwild mit 2019/2020 Niederwild: erlegt Straßentod Fallwild Strecke 2020 2019 Veränderung 2019/2020 Hasen 17 633 2 762 965 21 360 29 350 –27,22% Kaninchen 431 2 10 443 1056 –58,05% Rebhühner 1 546 54 44 1 644 1 980 –16,97% Fasane 7 446 589 250 8 285 14 552 –43,07% Wachteln 399 399 385 3,64% Trappen 0 1 Wildtruthähne Wildtauben 1 070 6 11 1 087 1 284 –15,34% Schnepfen 80 80 129 –37,98% Bekassine 19 19 111 Wildgänse 1 055 8 6 1 069 908 17,73% Wildenten 4 504 1 5 4 510 11 120 –59,44% Blesshühner 1 1 14 –92,86% Blässgans 211 2 213 137 55,47% Raubwild: erlegt Straßentod Fallwild Strecke 2020 2019 Veränderung 2019/2020 Dachse 636 78 9 723 731 –1,09% Füchse 5 482 214 48 5 744 5 961 –3,64% Marderhund 1 1 1 0,00% Goldschakal 19 19 1 1800% Steinmarder 1 084 99 19 1 202 1 175 2,30% Baummarder 450 36 31 517 568 –8,98% Iltisse 546 36 13 595 723 –17,70% Kleines Wiesel 1193 26 12 1 231 1 561 –21,14% Großes Wiesel 413 8 9 430 856 –49,77% Eichelhäher 735 2 13 750 1 484 –49,46% Aaskrähen 4 097 15 95 4 207 4 392 –4,21%Elster 1117 1 18 1 136 1 238 –8,24% Fischotter 5 1 6 5 20,00% Mäusebussard 2 2 3 –33,33% Sperber 1 1 Seeadler 1 1 1 0,00% Uhu 0 1 –100,00%
2020 in
Tabelle: BLJV, Quelle: Jagd Online, Angaben ohne Gewähr
WUSSTEN SIE, DASS …
bei den Bezirksjagdtagen und Trophäenschauen im Burgenland jährlich rund 1.500 Jäger und Gäste teilnehmen. Darunter Vertreter der Behörden und politischer Parteien. Die Bezirksjagdtage sind in den letzten 70 Jahren im Burgenland und in den anderen Bundesländern zu wichtigen und bewährten Informationsveranstaltungen geworden, bei denen neben den jagdlichen Berichten über Wildstands- und Schadenssituation, Öffentlichkeitsarbeit, Jungjägerausbildung, Jagdhunde und Schießwesen etc. auch aktuelle jagdrechtliche Themen behandelt wurden und bei denen die Arbeit des Bgld. Landesjagdverbandes und die Leistungen der Jägerschaft von den politischen Mandataren immer sehr positiv beurteilt werden. Ein Wegfall der Bezirksjagdtage würde daher eine große Lücke im Jagdjahr hinterlassen.
… ab dem Jahr 2022 aufgrund der letzten Jagdgesetznovelle vom Dezember 2020 die 2%ige Jagdabgabe nicht mehr der bgld. Jägerschaft für Lebensraumverbesserung, Öffentlichkeitsarbeit etc. zur Verfügung steht, sondern vom Land Burgenland eingehoben wird.
lt. § 13 Abs 5 des Jagdgesetzes 2017 der Jagdausübungsberechtigte ein Mitspracherecht bei der Jagdgebietsfeststellung für die nächste Jagdperiode hat. Demnach hat der Jagdausschuss unter Einbindung des Jagdausübungsberechtigten auf Grundlage des gültigen Flächenwidmungsplanes einer Gemeinde zu prüfen, welche Flächen bejagbar sind. Damit wird die Wahrheitsfindung über die tatsächliche bejagbare Fläche eines Revieres wesentlich erhöht.
mit der geplanten Auflösung des Bgld. Landesjagdverbandes am 1.1.2023 auch die Jagdzeitschrift „Jagd im Burgenland“ eingestellt wird. Dieses ehemalige Informationsblatt hat sich zu einer gern gelesenen, fachlich hochstehende burgenländische Jagdzeitung entwickelt, die neben aktuellen Fachartikel, Berichte über Aktivitäten der lokalen Jägerschaft wie Ausflüge mit Kindern, Hubertusmessen, Jagdhundeprüfungen, Projektvorstellungen, Geburtstage etc. enthält.
eine Körperschaft öffentlichen Rechts, wie sie der Bgld. Landesjagdverband derzeit darstellt, als eine juristische Person öffentlichen Rechts definiert ist, die durch einen Hoheitsakt gegründet wird und für den Staat Aufgaben übernimmt. Genau diese Aufgaben hat der BLJV durch 70 Jahre in anerkennender Weise erfüllt, wie immer wieder von den politischen Entscheidungsträgern bei Veranstaltungen betont wurde. Umso unverständlicher ist die Begründung für eine Auflösung des BLJV ab 1.1.2023 wonach eine bisheriger Interessenskonflikt beim BLJV zwischen der Vertretung der Jägerschaft und Wahrnehmungen bekleideter Tätigkeit damit bezeichnet wird. Die bgld. Jägerschaft ist daher besonders gefordert, ihre Zusammengehörigkeit und Solidarität in den eigenen Reihen auszubauen und auch außen hin zu vertreten.
lt. Baulandbilanz von 2020 im Burgenland von der Gesamtfläche von 396.180 ha 20.283 oder 5 % als Siedlungsfläche und 2.296 ha oder 0,6 % als Betriebs- und Industriegebiet genutzt werden. Allerdings sind 35,36 % der Fläche naturschutzrelevantes Gebiet. Bei einer durchschnittlichen Größe von 750 ha für ein Jagdgebiet im Burgenland entspricht dies einer Fläche von 30 Jagdgebieten. Zum Vergleich: im Jagdbezirk Jennersdorf gibt es 39 Reviere (Kurier, 5. Feber 2021)
Sie aktuell € 0,43 pro Tag dafür ausgeben, dass Sie im Burgenland mit einer gültigen Jagdkarte jagen können. 1 Schrotpatrone kostet ca. € 0,40/Stück, eine Büchsenpatrone ca. € 3,50/Stück.
im Jahr 2022 im Burgenland Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, Jagdvergaben und Neuwahlen der Funktionäre des BLJV stattfinden.
der Schwarzwildabschuss im Jahr 2020 lt. Jagd Online im Burgenland im Schnitt um 20 % geringer ist als 2019; dies auch in Revieren, die nicht an der ungarischen Grenze liegen. Als eine mögliche Ursache wird erhöhte Frischlingssterblichkeit vermutet, da die Fruchtbarkeit der Bachen kaum abgenommen hat.
Bayern im Kampf gegen die ASP (Afrikanische Schweinepest) die Abschussprämie von € 20,-- auf € 70,-- pro erlegtes Stück Schwarzwild als Motivationsschub für die Jägerschaft zur Schwarzwildreduktion angehoben hat. Die Maßnahme ist bis 31. März 2021 befristet. Die Abschussprämie von € 100,-- pro erlegtes Stück Schwarzwild in Grenzgebiet zu Tschechien, Sachsen und Thüringen bleibt weiter erhalten. Bayern hat mit einem Jahresabschuss von 115.000 Stück einen 13%igen Anteil an der Gesamtstrecke in Deutschland (Zeitschrift „Jäger“, Feber 2021)
mit Stand 21. Jänner 2021 in Deutschland 544 Stück Schwarzwild mit ASP infiziert gemeldet wurden. Die meisten Fälle gibt es in Brandenburg mit 527 Stück. Das F. Loeffler Institut bestätigt ein hohes Niveau an Probeeinsendungen und erwartet in Zukunft kein Abklingen der Untersuchungen oder Fallzahlen (Zeitschrift „Pirsch“, 3/2021)
Autor: ELJM wHR DI Prandl
28 01 / 2021 BLJV INFORMIERT
BJM Fo.Vw. Ing. Klaus Gmeiner 70. Geburtstag
Kein anderer prägte und prägt nach wie vor das Jagdwesen im Bezirk Oberwart so sehr, wie BJM Klaus Gmeiner. Über Jahrzehnte hinweg übernahm er in vielen jagdlichen Bereichen Verantwortung und gestaltete mit Weitsicht und Fingerspitzengefühl die Belange der Jägerschaft.
Vom Obmann des Jagd- und Sportschützenverein Pinkafeld als Schießplatzbetreiber, über seine Tätigkeit als Bezirksjägermeister bis hin zum Schalenwildreferenten des Burgenländischen Landesjagdverbandes reicht die Bandbreite seines Wirkens.
Die Besonderheit daran – BJM Klaus Gmeiner genießt trotz jahrzehntelanger Tätigkeit in seinen Funktionen höchstes Ansehen, ist unumstritten und erlebt nach wie vor größte Wertschätzung.
Eine Tatsache, die den Jubilar wahrlich auszeichnet und innerhalb der Jägerschaft eine Besonderheit darstellt.
Am 16. Feber 2021 beging Bezirksjägermeister Forstverwalter Ing. Klaus Gmeiner seinen 70. Geburtstag. Er ist quasi seit Kindesbeinen an jagdlich tätigmehr als 50 Jahre davon mit burgenländischer Jagdkarte. Mit 45 „Dienstjahren“ als Jagdaufseher gehört der Jubilar sicher zu einem der längst dienenden Jagdschutzorgane des Landes. Im Jahr 1988 wurde er zum Hegeringleiter bestellt und bereits nach 5 Jahren in dieser Funktion, durch seine sachliche und korrekte Art sowie durch sein ausgesprochenes Fachwissen, zum Bezirksjägermeister des Bezirkes Oberwart gewählt.
Genau diese Attribute zeichnen BJM HRL Fo.Vw. Klaus Gmeiner bis heute
aus und lassen ihn nicht nur innerhalb des Bezirkes, sondern landesweit und weit darüber hinaus größte Wertschätzung, Achtung und Anerkennung in der Jägerschaft und im Forstkollegium genießen.
Auch die Tatsache, dass er nach fast 30 Jahren in seiner Tätigkeit als Bezirksjägermeister nach wie vor unter allen Hegeringleitern, Bezirksfunktionären und Jägerinnen und Jägern des Bezirkes höchstes Ansehen genießt und unumstritten seine Funktion ausübt, zeugen von seinem Sachverstand, Geschick und Kompetenz.
1986 wurde ihm für die Verdienste zum Wohle der burgenländischen Jagd und Jagdwirtschaft das bronzene Verbandsabzeichen und 1999 das silberne Verbandsabzeichen des Burgenländischen Landesjagdverbandes verliehen. Die Jägerschaft kennt Bezirksjägermeister Gmeiner als langjährigen Schalenwildreferenten des Burgenländischen Landesjagdverbandes, sowie Rotwildex-
perten. Er gilt als Verfechter einer weidgerechten Jagd.
Aufgrund der vorherrschenden CovidSituation konnten sich die zahlreichen Gratulanten nur „über den Zaun“ bzw. nur telefonisch einstellen. Umso herzlicher fielen daher die Glückwünsche für den Jubilar aus, die mit Sicherheit zu gegebener Zeit auch noch persönlich überbracht werden können. •
Es gibt, außer seiner lieben Familie, nur eines, was dem Jubilar (angeblich) noch näher am Herzen liegt als das Rotwild in seinem Bezirk – leckere Mehlspeisen in allen Formen und Variationen.
29 01 / 2021 GEBURTSTAG
© Foto: BLIV
Nachruf EBJM Richard Vogl
Zahlreiche Jagdkameraden, darunter LJM-Stellvertreterin Dr. Charlotte Klement und BJM Thomas Wucsits verabschiedeten sich am 21. Jänner 2021 unter Beachtung der Covid-Bestimmungen am Stadtfriedhof von Eisenstadt von Ehrenbezirksjägermeister Richard Vogl, der am 12. Jänner 2021 nach langer schwerer Krankheit im 74. Lebensjahr verstorben ist.
Einer traditionsreichen Eisenstädter Familie entstammend war Eisenstadt seine berufliche und jagdliche Heimat bis zu seinem Ableben geblieben. Eingebettet in eine verständnisvolle Familie, legte er bereits im Jahr 1977 die Jagdprüfung ab und lernte als ambitionierter, praktizierender Jäger die Jagd am Leithagebirge und um der Wulkaebene als langjähriges Mitglied und als Jagdleiter der Jagdgesellschaft Eisenstadt kennen und lieben.
Mit seinem Leitspruch „Altbewährtes soll immer die Grundlage für Neues sein“, ersuchte er weidgerechtes Jagen, jagdliches Brauchtum und Geselligkeit zu bewahren.
Aufgrund seiner langjährigen jagdlichen Erfahrung und seiner Kontaktfreudigkeit wurde er im Jahr 2007 nach dem Ableben und BJM Karl Simon im Jahr 2011 zum BJM gewählt.
Anschließend im Jahr 2016 wurde ihm der Titel „Ehrenbezirksjägermeister“ verliehen. Daneben war er von 1997 bis 2007 Mitglied des Beschwerdesenates des Bgld. Landesjagdverbandes und wurde aufgrund seiner Verdienste mit der Ehrenkurkunde und den Verbandsabzeichen in Bronze, sowie den Abzeichen für 35-jährige Mitgliedschaft beim Bgld. Landesjagdverbandes ausgezeichnet. Seien Vorbildfunktion mit Begeisterung für eine naturverbundene Jagd führe dazu, dass 6 seiner Familienmitglieder aktive Jäger geworden sind. Wir werden Ehrenbezirksjägermeister Vogl oder Richard, wie ihn seine Freunde nannten, als hilfsbereiten, weidgerechten und geselligen Jagdkameraden und Funktionär mit einem letzten Weidmannsdank in bester Erinnerung behalten. •
wHR DI Friedrich Prandl Ehrenlandesjägermeister
Klarstellung
EIN HERZLICHES DANKESCHÖN
dem LJV und allen Jagdkameradinnen und Jagdkameraden, die meinem Mann – Ing. Richard Vogl – bei seinem letzten Gang begleitet haben, sowie für die vielen Beileidsbekundungen und Kränze.
Gerda Vogl u. Kinder
Im Artikel „Bemerkungen zur Gesetzesnovelle“ in der Ausgabe 4/20, Seite 11, findet sich unter anderem folgende Feststellung:
„Wir vertreten nicht Großgrundbesitzer oder Eigenjagdberechtigte und deren wirtschaftlichen Interessen.“
Für sich allein und aus dem Zusammenhang gerissen, vermittelt diese Feststellung ein falsches Bild von den Aufgaben des Bgld. Landesjagdverbandes. Somit stellen wir klar:
Der Bgld. Landesjagdverband vertritt entsprechend der Bestimmungen des
Bgld. Jagdgesetzes die Interessen aller Personen, die eine gültige Burgenländische Jahresjagdkarte besitzen, unabhängig davon, ob sie als Person mit Jagderlaubnisschein, als Pächter, Grundbesitzer, Eigenjagdberechtigter oder Jagdverwalter der jagdlichen Tätigkeit nachgehen.
Bei der Vertretung der jagdlichen Interessen kommt dabei jeder Jagdkarte eine Stimme zu. Die durch den Jagdkarteninhaber bejagte/gepachtete/verwaltete Fläche ist für die Vertretung der Interessen irrelevant.
Interessen, im Hinblick auf den Grundbesitz der Grundeigentümer, sowie der Eigentümer von Eigenjagden in Fragen der Betriebsführung, Betriebsoptimierung, Bewirtschaftung, EU-Fördermöglichkeiten, waldbauliche Fragestellungen und dergleichen werden gesetzlich über die Bgld. Landwirtschaftskammer bzw. über diverse Verbände (z. B. Land&Forst-Betriebe) oder Vereine (z. B. Bio-Austria) wahrgenommen. •
30 01 / 2021 NACHRUF
EBJM VOGL
© Fotos: G. Vogl
Bgld. Jagdhundeprüfungsverein
Bringtreueprüfung 2021
Die Bringtreueprüfung des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines fand am 20.03.2021 im Raume Steinberg/Dörfl im Esterhazyjagdrevier Dörfl Süd-15 für alle Jagdhunderassen statt.
Prüfungsleiter:
Mf OFö Ing. Alexander Prenner
Es hatten 10 Gespanne genannt, wel-
Ergebnisliste (bestanden):
che auch angetreten sind. Von diesen haben 7 bestanden.
Man traf sich diesmal wegen Corona um 7 Uhr gleich bei der Jagdhütte im Revier. Vor Beginn der Prüfung gaben die Hundeführer ihr mitgebrachtes Wild bei der Prüfungsleitung ab, welches anschließend in den vorgesehenen Revierteilen ausgelegt wurde. Unter den Hundeführern wurde dieses Wild verlost. Nach der vorgeschriebe-
nen Stehzeit begaben sich die zwei Gruppen zur Prüfung ins Revier. Die Prüfung konnte um ca. 13 Uhr abgeschlossen werden und den Hundeführern wurden die vorbereiteten Urkunden mit den Ahnentafeln für die bestandene Prüfung übergeben. Die unterschriebenen Zeugnisse wurden diesmal den Hundeführern per Post nachgesandt, da es vor Ort keinen Stromanschluss gab und die Prüfungslokale wegen der Coronapandemie geschlossen waren.
Ein Dank an den Revierinhaber, welcher dieses zur Verfügung gestellt hat. Weiters ein Dankeschön an die Richterkollegen und Leistungsrichteranwärter für ihre tatkräftige Mithilfe.
Eos
31 01 / 2021 JAGDHUNDE
© Foto: Pixabay.com Name Rasse Hundeführer*in Fiby v. Leithabach LR Gertrud Neunteufel, Steinbrunn
Of The Celtic Hill LR Stefan Migsich, Antau
v. Lenzgarden LR Peter Lenz, Antau
v. Lenzgarden LR Gerald Fritz, St. Andrä-Wördern
Maggy
Gustl
Happi
Nicki v. Kastell Stegraifepach LR
Stöckel, Himberg
v. Kastell STegraifepach LR
Reyzek, Marz
von der Antheringer Au DK Klaus Unterberger, Vorau
Josef
Crusader
Gabriele
Gustav
Brauchbarkeitsprüfung
Am 18. Oktober 2020 wurde bei strahlend schönem Herbstwetter in den Revieren Jabing und Grosspetersdorf die
50. Brauchbarkeitsprüfung für den Bezirk Oberwart abgehalten. Zwölf Hunde waren genannt und sind zur Prüfung an-
getreten und konnten in den jeweiligen Fächern erfolgreich geprüft werden. Besonderer Dank gebührt den Revierinhabern für die abermalige Zurverfügungstellung der Reviere, dem Richterkollegium und den Revierführern für die tatkräftige Unterstützung und für das faire jagdnahe Richten.
Gratulation an die Hundeführer zur bestandenen Brauchbarkeitsprüfung!
Name
Hera vom Lenzgarden
Banda vom Szapary-Park
Dori vom Laitzofeld
Careless Whisper of Housted Hill
Nacho of the Celtic Hill
Max of the Celtic Hill
Pansgrove Moxie Maroon
Motz von der Leithafurt
HELGA HUFFLEPUFF ANYTHING GOES
Odin-Sir of the Celtic Hill
Anka vom Dorfbründl
Aika vom Dorfbründl
Rasse
Labrador Retriever Hündin
Parson Russel Terrier Rüde
Deutsch Drahthaar Hündin
Labrador Retriever Rüde
Labrador Retriever Rüde
Labrador Retriever Rüde
Englisch Springer Spaniel Rüde
Deutscher Wachtelhund Rüde
Parson Russel Terrier Hündin
Labrador Retriever Rüde
Kleiner Münsterländer Hündin
Kleiner Münsterländer Hündin
Hundeführer+in
Madeleine Horvath, Deutsch Schützen
Ing. Roman Hofer, Stuben
Bernd Koller, Kemeten
Walter Schendl, Kohfidisch
Romana Latzko, Badersdorf
Michael Unger, Kotezicken
Eduard Leyrer, Stuben
Johann Glatz, Goberling
Wolfgang Besenhofer, Badersdorf
Markus Glösl, St. Martin in der Wart
Erich Saurer, Oberwart
Harald Gebhart, Hochneukirchen
32 01 / 2021 JAGDHUNDE
© Fotos: M. Prenner
Neuigkeiten aus den Bezirken
Erfolgreiche Raubwildtage
Bezirksniederwildreferent RJ Gerhard Wukits organisierte auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit dem Jagdclub Südburgenland eine gemeinschaftliche Raubwildbejagung im Bezirk Oberwart. Rund zwanzig Reviere beteiligten sich an dieser fürs Niederwild sehr hilfreichen Initiative und konnten gemeinsam eine ansehnliche Strecke zustande bringen.
Insgesamt konnten 83 Füchse und 20 Marder zur Strecke gelegt werden (wobei auf eine gemeinsame traditionelle Streckenlegung COVID bedingt leider verzichtet werden musste). Eine mehr als beachtliche Anzahl an Prädatoren, die an diesen initiierten Jagdtagen aus den Revieren entnommen werden konnte. Besonders hervorzuheben sind hier zwei Weidkameraden, die durch ihr außerordentliches Engagement einen erheblichen Teil zum Erfolg der diesjährigen Raubwildtage beigetragen haben.
Peter Seidl konnte sich mit sage und schreibe 28 Füchsen und 6 Mardern sowie Harry Prenner mit insgesamt 9 Füchsen und
DEUTSCH KURZHAARRÜDE UMSTÄNDEHALBER ABZUGEBEN!
1 Marder an der Strecke beteiligen. Eine wahrlich beachtliche Leistung!
Ein kräftiges Weidmannsheil allen erfolgreichen Schützen bzw. Erlegern und ein ebenso kräftiges Weidmannsdank an die Organisatoren bzw. Verantwortlichen dieser wichtigen und wertvollen Aktion im Sinne der Niederwildhege im Bezirk Oberwart.
Aufgrund verschiedener Umstände ist ein vierjähriger Deutsch Kurzhaar in gute Jägerhände abzugeben. Mit dem braunschimmeligen Rüden wurde die Anlagenprüfung, die Feld u. Wasserprüfung und die Schweißergänzungsprüfung erfolgreich absolviert und ist somit sofort als Revierhund einsetzbar.
Nähere Informationen unter 0676/5747669 (Hr. Stagl)
33 01 / 2021 AUS DEN BEZIRKEN
Oberwart
© © Fotos: BGSt. OW/BGSt. GS
Güssing
Neuberger Jägerschaft unterstützt Schule mit
Die Jagdgesellschaft Neuberg lädt traditionell in regelmäßigen Abständen die Kinder der Volksschule in die „Werkstatt Natur“ nach Marz ein. Da derzeit ein Besuch in der wald- und wildpädagogischen Einrichtung des Landesjagdverbandes wegen der COIVD Maßnahmen nicht möglich ist, entschlossen sich die Weidmänner aus Neuberg zu einer anderen sinnvollen Aktion um die hiesige Volksschule zu unterstützten. So überreichten Jagdleiter Siegfried Stekovits und seine Jagdkammeraden der Jagdgesellschaft Neuberg dem Elternverein 1.000,- Euro zum Ankauf von zwei interaktiven Tafeln, die in der neu errichteten Schule gute Dienste leisten werden und auf die sich die Kinder bereits sehr freuen!
Goldschakal in Bildein erlegt!
Am 14. März hatte Weidkamerad Christian Kohlfürst ein besonderes Weidmannsheil. Er konnte bei einem Abendansitz im Revier Oberbildein einen kapitalen Goldschakal erlegen.
Schon seit längerem ist die Anwesenheit von Schakalen im Revier bekannt. Bereits am Vorabend kamen einem Jagdkameraden des Schützen drei Stück dieser scheuen Zuwanderer unweit des Erlegungsortes in Anblick. Leider hat es da für einen sicheren Schuss nicht gereicht. Am Folgetag gelang es dann Christian Kohlfürst, am Luderplatz einen der Schakale aus dem Rudel mit einem sauberen Schuss zu erlegen.
Raubwildwochen in den Hegeringen
Leider war es aufgrund der aktuellen Corona-Vorschriften nicht möglich, eine gemeinsame Streckenlegung durchzuführen. Unter Einhaltung aller Vorschriften gab es virtuelle Streckenegungen in einzelnen Revieren bzw. Hegeringen. Die Regulierung der Raubwildbestände stellt neben der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume eine wichtige Aufgabe für die Förderung des Niederwildes dar.
ANZEIGEN GESUCHT!
Sie haben Neuigkeiten aus Ihrem Bezirk. Senden Sie uns Ihren Text mit druckfähigem Foto (mind. 300 dpi) und wir veröffentlichen diesen gerne in der nächsten Ausgabe. Danke, die Redaktion
34 01 / 2021 AUS DEN BEZIRKEN ©
Foto: BGst. Jennersdorf, privat
Jagdbezirk Jennersdorf
Spende von 1.000Euro
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