3 minute read
Jennersdorf
HRL a.D. Rudolf Weber verstorben Am 18. August erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Jagdkollege Rudolf Weber im 80. Lebensjahr verstorben ist.
Rudolf Weber legte 1967 die Jagdprüfung ab. In seiner über 50. jährigen jagglichen Tätigkeit war er nicht nur Jäger, Heger und Hundeführer, er war auch viele Jahre als Jagdaufseher und Jagdleiter in der Jagdgesellschaft Bonisdorf tätig. Weiters war er von 2001 bis 2007 Hegeringleiter im Hegering 7. Von 1997 bis 2007 war er auch als Ersatzdelegierter im Bgld.LJV. Für seine Verdienste um die Bgld. Jagd wurde er 2007 mit dem Bronzenen Verbandsabzeichen ausgezeichnet.
Rehtrophäenbewertung und Hegeschauen
Nachdem der Bezirksjagdtag 2020 coronabedingt abgesagt werden musste, wurde die Bewertung der Rehtrophäen des Jagdjahres 2019 und die Hegeschauen in den Hegeringen durchgeführt. Laut Abschussplan müssten 327 Stk. Kl.1 und 240 Kl.2 Böcke erlegt werden. Insgesamt wurden 318 Stk. Kl.1 und 239 Kl.2 Böcke in den Revieren entnommen, was eine Erfüllung des Planes von 98,2 % ergibt. Im Bezirk Jennersdorf wurden insgesamt 1654 Stk. Rehe entnommen, was eine Erfüllung von 98 % ergibt. Bei den Hegeringsitzungen referierte außerdem Landesveterinärreferent Dipl.Tzt. Bernhard Takacs zum Thema „ Der Jäger als Lebensmittellieferant“. Er gab Tipps und Infos über die Lieferung von Wildbret als Lebensmittel, vom Schuss bis zum zerlegten Stück. Die Informationen wurden von den anwesenden Jäger/innen mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen.
v.l.n.r.: HR DDr. Prem, BJM Ing. Knaus, BJM-Stv. Dr. Petz
Am 23. August 2020 feierte der Bezirkshauptmann von Jennersdorf Hofrat DDr. Hermann Prem seinen 60. Geburtstag. BJM Ing. Reinhard Knaus und BJM-Stv. Dr. Roland Petz überbrachten die Glückwünsche der Jägerschaft des Bezirkes und wünschten alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Schaffenskraft und Erfolg. © Fotos: Privat; BLJV (3)
03/2020
News aus der Verbandskanzlei:
Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen einhalten! Mit Beginn der kalten Jahreszeit weisen wir auf die gültigen Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen gemäß § 88 Bgld. Jagdgesetz 2017 hin:
Sofern keine Notzeit seitens der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde mit entsprechenden Auflagen verordnet wurde, besteht ein generelles Fütterungsverbot für Schalenwild von Mai bis Dezember Die Fütterung von Schalenwild ist von 1. Jänner bis 30. April ausschließlich mit hochwertigem Heu erlaubt. Die Kirrung von Schwarzwild mit artgerechten Futtermitteln ist ganzjährig möglich: • Offene Vorlage: max. 1 kg pro Kirrung und Tag • Vorlage mit Trommeln oder Futterautomaten: geringe Mengen • Betreiben von max. 3 Kirrungen pro 100 ha Wald-, Schilf- oder anderer unproduktiver Fläche • Mindestabstand zu landwirtschaftlich genutzten Flächen 200m (kann mit Zustimmung des Bewirtschafters unterschritten werden). Vorlage von Saftfutter einzeln oder in kleinen Mengen als Fütterung für Feldhasen auf Äckern ist keine Schalenwildfütterung. Angelegte Äsungsflächen dienen zur Lebensraumverbesserung und sind nicht als Fütterung anzusehen Die Gabe von Salz ist keine Fütterung Bestimmung für Niederwaldbestände unter 10 Jahren beachten!
Versand Trichinenproben Die Verrechnung der Versandgebühren erfolgt nach den Geschäftsbedingungen der Post. Da die Probepäckchen in den Filialen unterschiedlich bewertet werden, kommt es zu verschiedenen Versandtarifen im Burgenland. Der BLJV sowie der NÖ LJV sind bemüht, die Tarifbedingungen an oberster Stelle zu vereinheitlichen und eine praktikable Lösung für die Jägerinnen und Jäger zu finden.
Ball Grünes Kreuz Jänner 2021 abgesagt! Aufgrund von COVID-19 wird der Jägerball vom Grünen Kreuz, geplant am 25 Jänner 2021 in der Wiener Hofburg und der Spanischen Hofreitschule abgesagt! Das Burgenland wäre als Patronanzland für diesen 100. Jägerball vorgesehen gewesen. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen ist die Jubiläumsausgabe des traditionsreichen Balles nun am 31. Jänner 2022 – unter Burgenländischer Patronanz – vorgesehen.