Jagd im Burgenland, Ausgabe 3/2021

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Österreichische Post AG MZ 02Z030809 M Bgld. Landesjagdverband, Johann Permayer-Straße 2a, 7000 Eisenstadt THEMENSCHWERPUNKT ROTWILDBEWIRTSCHAFTUNG BEILAGE IN DIESER AUSGABE: WILBRETHYGIENE • WIE WILDTIERE SEHEN • CHECKLISTEN FÜR GESELLSCHAFTSJAGDEN • U. V. M. INFOBLATT DES BURGENLÄNDISCHEN LANDESJAGDVERBANDES

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Geschätzte Jägerinnen und Jäger!

Herbstzeit bedeutet Erntezeit, auch für uns Jäger. Nach den zum Großteil abgesagten Gesellschaftsjagden im letzten Jahr, ist die Pandemie dieses Jahr zum Glück bereits soweit im Griff, dass wieder – wenn auch unter Vorsichtsmaßnahmen – problemlos ein gemeinsames Jagen auf Niederwild oder bewegtes Schalenwild möglich ist. Um den Jagdleitern eine möglichst gute Jagdplanung sowie den Jagdgästen eine möglichst sichere Teilnahme an Gesellschaftsjagden zu ermöglichen, haben wir in diesem Heft hilfreiche Merkblätter zu unterschiedlichen Themen für euch zusammengestellt und abgedruckt. So finden sich nicht nur Leitfäden im Bezug auf COVID und Jagdablauf sondern auch wichtige Tipps in den Bereichen Jagdhundeeinsatz und der richtigen Behandlung von erlegten Stücken. Auch mit einer kleinen Verlosung in dieser Ausgabe wollen wir seitens des Verbandes die Sicherheit bei den Gesellschaftsjagden erhöhen.

Durch die warme Witterung im September ist in vielen Revieren des Landes die Rotwildbrunft nicht ganz so spektakulär verlaufen. Trotz allem ist das Rotwild jene Wildart des Landes, über die am kontroversesten diskutiert wird. Ob über Abschussplanungen, die gesetzlich verankerten Hegerichtlinien oder die Abschusserfüllungen – die Ansichten gehen hier oft weit auseinander. Diese führten in den letzten Jahren in einzelnen Bezirken zu Beeinspruchungen der behördlich erstellten Abschusspläne seitens der Bezirksjägermeister. Um einen realen Überblick über die Situation des Rotwildes im Burgenland zu erhalten, haben wir uns im Vorstand gemeinsam dazu entschlossen, nach einem Ausschreibungsverfahren OVR Uni. Doz. Dr. Armin Deutz zu beauftragen, ein Rotwildgutachten für das Burgenland zu erstellen. Die überaus interessanten Ergebnisse inklusive Bewirtschaftungsempfehlungen könnt ihr in unserer eigens dazu erstellten Sonderbeilage „Rotwildbewirtschaftung im Burgenland“ nachlesen.

Ein nur alle 9 Jahre wiederkehrendes Ereignis im Burgenland fand dieses Jahr wieder statt. Nach einer Coronapause, wurde das Österreichische Jägerschaftsschießen heuer im Burgenland, genauer gesagt auf der Schießstätte in Pinkafeld, ausgetragen. Unsere Schützen schlugen sich hervorragend im österreichweitem Vergleich und konnten im Einzelbewerb den Bundessieg und in der Mannschaftskombination den ausgezeichneten zweiten Platz ins Burgenland holen. Dazu möchte ich unseren erfolgreichen Teilnehmern nochmals auf diesem Wege herzlich gratulieren!

Herbstzeit bedeutet aber auch Zeit der Veränderungen. In unseren Revieren verändert sich die Flora und Fauna und

stellt sich auf die herausfordernde Zeit ein, die nun durch den Winter bevorsteht.

Herausfordernde Zeiten stehen aber auch der burgenländischen Jägerschaft und ihrer Standesvertretung bevor, weil sich die Rahmenbedingungen per 1.1.2023 grundlegend ändern.

Wir sind aber bereits emsig für euch am Werk, um auf diese Zeiten vorbereitet zu sein - vor allem, damit nahtlos auch in der Zukunft eine entsprechende Standesvertretung der Jägerschaft im Burgenland gewährleisten wird.

Wie in der letzten „Jagd im Burgenland“ von mir angekündigt, sind einige Dinge bereits im Laufen und andere gerade in der Umsetzung. So steht das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Vermögenswerte des Verbandes, also unser aller, noch aus. Wir sind hier aber berechtigt guter Hoffnung, dass die Entscheidung im Sinne der burgenländischen Jägerschaft ausfallen wird. Auch in Punkto Nachfolgeverein sind wir einen wesentlichen Schritt weiter. Seitens des Burgenländischen Landesjagdverbandes wurde der Verein „Jagdverband Burgenland“ gegründet und von der Vereinsbehörde bereits genehmigt. Nun wird es an uns allen liegen, diesen Verein entsprechend mit Leben zu erfüllen, ihn folglich zu positionieren und schlussendlich als Verein aller Jägerinnen und Jäger des Burgenlandes zu etablieren. Hier bitte ich euch schon jetzt, sich aktiv mit einzubringen. Denn wer soll bzw. wer wird der Jägerschaft bei einer Ungeschlossenheit helfen – gegen die immer aktiver werdenden Initiativen zu Abschaffung der Jagd, gegen die geplanten Einschränkungen, wie dem Verbot von Bleimunition oder gegen die immer stärker werdende Lobby der „freien“ Naturnutzer wie Mountainbiker und dergleichen? Niemand! Nur gemeinsam werden wir es schaffen, diesen und anderen bevorstehenden Herausforderungen entsprechend entgegen zu treten. Es gibt auch aktuell positives auf „diplomatischer Ebene“ zu berichten. So finden zurzeit Gespräche im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen dem Landesjagdverband und der Landesregierung statt. Unser Verhandlungsteam wurde entsandt, um hier in einigen Bereichen gemeinsam mit den Vertretern des Landes eventuell noch ein paar Weichen im Sinne der Jagd und der Jägerschaft des Burgenlandes zu stellen. Wir sind zuversichtlich und werden alles daran setzen, uns für euch konstruktiv einzubringen.

In diesem Sinne wünsche ich euch eine erolgreiche und vor allem sichere Herbstjagdsaison, einen guten Anlauf sowie ein kräftiges Weidmannsheil!

3 03 / 2021 EDITORIAL
Euer Landesjägermeister Ing. Roman Leitner
Editorial
© Foto: Burgenländischer Jagdverband

Inhaltsverzeichnis

IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a, Telefon 02682 66878, Fax 02682 66878-15, E-Mail: info@bljv.at, Website: www.bljv.at | Verlag: CRM Medientrend GmbH, Neudorferstraße – Betriebsgebiet 3, 7111 Parndorf | Redaktion und Bearbeitung: Verbandskanzlei des BLJV, Geschäftsführer FÖ Ing. Roman Bunyai MA | Nach dem Mediengesetz für den Inhalt verantwortlich: Landesjägermeister Ing. Roman Leitner. Für die Beiträge, die mit Namen gezeichnet sind, trägt der Autor die Verantwortung. | Anzeigenkontakt: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), Telefon 02682 66878, E-Mail: info@bljv.at | Produktion: Bohmann Repro-Media und Online GmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, E-Mail: production@repromedia.at | Druckerei: Wograndl Druck GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg | Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird manchmal nur die männliche Schreibweise verwendet. Sie bezieht sich dann auf beide Geschlechter gleichermaßen. | Coverfoto: Diana Parkhouse/unsplah.com

4 03 / 2021 © Foto: S.Salburg
Wie Wildtiere sehen 5 Die 12 Gebote 10 der Wildbrethygiene Sarkosporidiose 13 Anforderungen einer 14 Wildfleisch Direktvermarktung Ledergalanterie 18 Österreichs Jägerinnen 19 bekommen ihre eigene Jacke Flinten registrieren! 20 Matthias Röhrling 22 Österreichisches 23 Jägerschaftsschießen 2021 Landesmeisterschaft 28 im jagdlichen Schießen Führungswechsel 30
85 Jahre und kein bisschen leise 31 „Werkstatt Natur“ 32 als starker Partner Naturerlebnistage 2021 33 Waldabenteuertage 2021 34 Biofeldtage 35 Erste Hilfe für den Jagdhund 36 Bgld. Jagdhundeprüfungsverein 37 Sicherheit ist das Wichtigste! 39 COVID-19-Merkblatt: 44 Gesellschaftsjagden Christa Kummer-Hofbauer 46 Philipp Harmer 47 Aus den Bezirken 48-50

Wie Wildtiere sehen

Blind wie ein Maulwurf, Augen wie ein Luchs, auch das Sehvermögen von Adler, Falke, Habicht und Co. sind sprichwörtlich. Aber wie sehen eigentlich Reh, Hirsch und Gams, oder andere Tiere die Welt? Sehen sie besser oder schlechter als wir?

Lange Zeit gingen wir davon aus, dass Tiere die Welt so wahrnehmen wie wir. Wir meinten, vom Wild nicht gesehen zu werden, wenn wir auch für das menschliche Auge schwer zu erkennen sind und kleiden uns heute noch vorzugsweise in grün oder braun, um auf der Jagd erfolgreich zu sein. Mittlerweile wissen wir, dass sich das Farbensehen der Tiere

von unserem unterscheidet und dass es auch sonst große Unterschiede gibt, was die Sehleistung betrifft.

Wie funktioniert ein Auge?

Das Licht gelangt durch die Pupille in das Innere des Auges und landet auf der Netzhaut. Dort befinden sich Fotorezeptorzellen, die durch das Licht stimuliert werden und Informationen ans

Gehirn weiterleiten. Im Gehirn entsteht aus den gesammelten Informationen ein Bild.

Stäbchen und Zapfen. So heißen die zwei verschiedenen Arten von Fotorezeptorzellen im Auge von Säugetieren. Die Stäbchen ermöglichen das Sehen in der Dämmerung. Sie sind lichtempfindlicher als die Zapfen, können aber keine Informationen über die Farbe eines Ob-

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Bei den Hasen sitzen die Seher seitlich am Kopf. Dadurch überblicken sie ein Gesichtsfeld von fast 360 Grad. Räumlich sehen können sie nur in einem kleinen Bereich von rund 10 Grad vorne und 10 Grad hinter sich.

Beim Reh-, Rot- Gams- und Steinwild sitzen die Lichter seitlich am Haupt, wodurch es fast eine komplette Rundumsicht hat und auch Räuber im Rücken wahrnehmen kann. Ihr Gesichtsfeld beträgt ca. 300 Grad. Zum Vergleich: Menschen haben ein Sehfeld von 180 Grad.

jektes liefern. „Nachts sind alle Katzen grau,“ sagt ein Sprichwort, weil eben nachts, bei wenig Licht, nur die Stäbchen arbeiten können, die für das Schwarz-Weiß-Sehen verantwortlich sind. Und noch eine wichtige Aufgabe übernehmen die Stäbchen: Sie sind für die Wahrnehmung von Bewegungen zuständig.

Die Zapfen kommen erst ins Spiel, wenn eine gewisse Menge an Licht vorhanden ist. Sie sind für das Farbensehen und für das scharfe Sehen verantwortlich.

Die Farben des Regenbogens

Im menschlichen Auge gibt es drei verschiedene Typen von Zapfen. Jeder

Zapfentyp reagiert nur auf eine bestimmte Wellenlänge des Lichtes. Wir Menschen haben Zapfen, die im Blau, im Grün- und im Rotbereich empfindlich sind. Damit können wir die Regenbogenfarben von violett bis rot wahrnehmen. Unser Gehirn mischt sie sich aus den drei Grundfarben Rot, Grün und Blau zusammen.

Grün, grün, grün....

Die meisten Säugetiere besitzen hingegen nur zwei Zapfentypen, nämlich jene für das Sehen von Grün und von Blau. Rot- und Orangetöne sehen sie nicht, weil ihnen dafür die Rezeptoren fehlen. Sie nehmen diese für uns sehr auffälligen Signalfarben nur als eine Art Grün-

Braun wahr. Nach unserer Definition sind sie also farbenblind. Dafür fallen den Wildtieren in einer grünen Landschaft die Blautöne eher ins Auge. Deshalb sind auch die meisten Wildreflektoren an den Straßen blau. Schalenwild, tagaktive Vögel, Reptilien und einige Nagetiere sehen im blauen Farbbereich außerordentlich gut und können sogar ultraviolettes Licht noch wahrnehmen. Für uns Menschen ist UV-Licht hingegen unsichtbar. Wir besitzen eine Art Filter im Auge, der uns vor schädlicher UV-Strahlung schützen soll.

Verräterisches UV-Licht

Im UV-Licht wird manches sichtbar. Tatortermittler bei der Polizei suchen mit speziellen Leuchten nach Fingerabdrücken und Körpersekreten. Tiere brauchen dafür keine technischen Hilfsmittel. Taggreifvögel können zum Beispiel frische Urinspuren schon von Weitem im Sonnenlicht sehen und so ihre Beutetiere ausfindig machen. Auch optische Aufheller in Waschmitteln reflektieren das UV-Licht. Wer einmal in einer Diskothek war, wo die Tanzfläche für Showeffekte mit UV-Licht beleuchtet wird, hat das sicher schon gesehen. Ein Jäger, der mit frisch gewaschener Tarnkleidung unterwegs ist, kann also unter Umständen für Reh, Hirsch und tagaktive Vögel zur wandelnden Disco-Kugel werden, wenn seine Waschmaschine nicht gut spült und noch Waschmittelreste in der Kleidung sind.

Vögel sehen bunter

Tagaktive Vögel sehen die Welt deutlich bunter als wir. Sie besitzen nämlich einen Zapfentyp mehr als der Mensch und sehen nicht nur Farbtöne im ultravioletten, sondern auch im infraroten Bereich. Sie erkennen anhand der UVStrahlen, die von Früchten und Beeren reflektiert werden, ob diese reif sind oder nicht. Vögel sehen außerdem „doppelt“. Anders als bei Säugetieren

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Säugetiere können Rot und Orange kaum von Grün oder Grau unterscheiden. Deshalb können Jäger auch in orangen Neonwesten durch den Wald marschieren, ohne dass das dem Wild weiter auffällt. Dagegen erkennt Schalenwild Blautöne sehr gut. Eine Rotwildjagd im Blue-Jeans-Outfit dürfte sich also als relativ schwierig erweisen.

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werden die Bilder, die jedes Auge aufnimmt, im Gehirn nämlich nicht zu einem Gesamtbild verschmolzen, sondern getrennt voneinander verarbeitet.

Die Nachtsicht-Technik der Tiere Nachtaktive Tiere wie zum Beispiel das Rotwild und der Fuchs müssen auch bei wenig Licht gut sehen können. Sie haben meist nur sehr wenige Zapfen für das Farbensehen auf der Netzhaut, dafür aber umso mehr Stäbchen, die bereits bei geringer Lichtstärke reagieren. Große Augen sind zusätzlich von Vorteil, um möglichst viel Licht von einer Quelle aufnehmen zu können. Außerdem kommt den Nachtaktiven noch eine andere Erfindung zugute: Um das spärliche Licht der Dämmerung und Nacht effizient zu nutzen, verfügen die meisten von ihnen über eine Art „Restlichtverstärker“, der im Grunde wie ein Nachtsichtgerät funktioniert. Es han-

delt sich um eine spezielle Schicht hinter der Netzhaut, die das Licht zurück ins Auge reflektiert. „Tapetum lucidum“ wird sie genannt. Das Licht durchdringt die Stäbchen also zweimal und wird doppelt genutzt. Diese Reflektion ist auch der Grund dafür, dass die Augen dieser Tiere in der Nacht leuchten. Kugele: Schalenwild sieht in der Dämmerung bis zu 100 mal besser als wir Menschen.

Die Pupille

Die Pupille ist das Lichtfenster des Auges, die Öffnung in der Mitte, durch welche das Licht auf die Netzhaut fällt. Wieviel Licht durch dieses Fenster in das Auge gelangt, wird mit einer Art „Vorhang“ reguliert, mit der farbigen Iris oder Regenbogenhaut. Bei wenig Licht sorgen kleine Muskelgruppen dafür, dass sich die Iris zurückzieht und dadurch die Pupille größer wird: So ge-

langt mehr Licht in das Auge. Bei viel Licht hingegen verhält es sich genau umgekehrt: Die Pupille wird enger.

Welche Pupillenform nützt wem? Runde Pupillen wie wir Menschen, senkrechte Schlitzpupillen oder waagrechte? Die Natur hat verschiedene Pupillenformen ersonnen. Runde Pupillen finden wir meist bei größeren Raubtieren, aber auch Wildschwein und Hase haben runde Pupillen. Diese können sich um das 15-fache verändern, je nach Helligkeit.

Um ein Vielfaches anpassungsfähiger sind dagegen Augen mit Schlitzpupillen. Sie kommen vor allem bei dämmerungs- und nachtaktiven Tieren vor. Katzenpupillen zum Beispiel können sich um das 135-fache weiten oder verengen. Wenn es hell ist, können sie bis auf einen kleinen Schlitz fast vollständig geschlossen werden und bei Dunkelheit werden sie riesengroß.

Immer die Gefahr im Blick

Die Form der Pupille und die Position der Augen ermöglichen Rückschlüsse, ob wir es mit einem Räuber oder mit einem Beutetier zu tun haben. Pflanzenfresser wie Gams-, Stein-, Reh- und Rotwild, haben horizontale, querovale Schlitzpupillen. Diese punkten mit einem breiten Sehfeld. Bewegungsempfindliche Nervenzellen helfen zusätzlich, selbst kleinste Bewegungen wahr zu nehmen. So wird alles rasch bemerkt, was gefährlich sein könnte: der sich anschleichende Wolf oder der anpirschende Jäger. Zudem hat Rotwild auch bewegliche Augäpfel. Wenn es das Haupt zum Äsen senkt, bleibt die Pupille dadurch immer parallel zum Horizont. Es hat also auch beim Äsen seine Umgebung stets unter bester Kontrolle, um rechtzeitig flüchten zu können. Für den perfekten Überblick sitzen die Augen von Beutetieren in der Regel seitlich am Kopf. Ihr räumliches Sehen ist deshalb zwar eingeschränkt, doch

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Das Gesichtsfeld des Fuchses ist mit 260 Grad um Einiges größer als das des Menschen. Bei Tag sind seine Pupillen schlitzförmig, bei Dunkelheit werden sie kugelrund, sodass er auch in der Dämmerung und Nacht sehr gut sehen kann.

nehmen sie in ihrem panoramaartigen Gesichtsfeld fast alles wahr, zum Teil sogar hinter sich. Das größte Gesichtsfeld mit fast kompletter Rundumsicht haben Hase und Waldschnepfe, deren Augen weit hinten am Kopf sitzen.

Distanzen abschätzen

Fuchs und Katze haben senkrecht stehende Schlitzpupillen. Die kleinen Beutegreifer müssen Entfernungen genau einschätzen können, um ihren Sprung punktgenau auf der Maus zu landen. Das gelingt ihnen durch zwei verschiedene Faktoren: Ihre Augen sind nach vorne gerichtet, sodass sie in dem Bereich, wo sich die Sehfelder beider Augen überlappen, sehr gut räumlich sehen und Entfernungen schätzen können. Zusätzlich erkennen sie mit den senkrechten schlitzförmigen Pupillen Distanzen auch mithilfe von Unschärfe. Je nach der Schärfe oder Unschärfe von Objekten können Fuchs und Katze sehr präzise kalkulieren, wie weit die Beute entfernt ist. Auch die Augen größerer Prädatoren,

wie beispielsweise Wolf, Bär und Löwe sind nach vorne gerichtet, um eine gute räumliche Wahrnehmung zu haben. Ihre Pupillen sind aber rund, wohl weil ihre Beute wesentlich größer ist und sie keine zentimetergenaue Zielberechnung brauchen.

Sehen Wildtiere besser?

Jede Art, auch der Mensch, hat im Laufe der Evolution eine für ihre Ansprüche optimale Sehleistung entwickelt. Beim Farbensehen und bezüglich der Sehschärfe haben wir zumindest gegenüber den meisten Säugetieren die Nase vorn. In vielen Aspekten sind wir den Wildtieren aber weit unterlegen. Sie nehmen selbst kleinste Bewegungen wahr und einige haben sogar vollständige Rundumsicht. Wo wir nur noch Schwarz sehen, haben Wildtiere ein hochentwickeltes Dämmerungssehen und Vögel sehen Farben, die uns leider verborgen bleiben. Soviel hat die Wissenschaft bisher herausgefunden. Restlos erforscht sind die Sehmechanismen der Tiere aber noch lange nicht. •

PUPILLENARTEN

Runde Pupillen: Menschen, Wolf, Hund, Luchs, Bär, Goldschakal, Wildschwein, Dachs, Feldhase

Querovale Schlitzpupillen: Reh-, Rot-, Gams- und Steinwild, Pferd, Schaf, Ziege, Kuh?????

Vertikale Schlitzpupillen: Fuchs, Wild- und Hauskatze

ZU DEN AUTOREN:

Ulrike Raffl und Josef Wieser sind bei der Landesgeschäftsstelle des Südtiroler Jagdverbandes beschäftigt. Sie sind dort für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Jägerzeitung (Ulli Raffl) sowie Wildbiologie und Monitoring (Josef Wieser) verantwortlich und haben sich mit dem überaus spannenden Thema rund das Sehvermögen der Wildtiere auseinander gesetzt.

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Steinbock und Gams sind Fluchttiere, ihre Pupille ist längs-oval, der Horizont kann in weitem Umfang abgebildet werden. Die runde Pupille des Menschen kann sich bei Helligkeit nicht vollständig verschließen wie jene der Katze.

Die 12 Gebote der Wildbrethygiene

Im dritten Teil unserer „Gebotsreihe“ befasst sich Autor Landesveterinärreferent Dipl.Tzt Bernhard Takacs mit den Themen Transport sowie Lagerung, Kühlung und Verarbeitung.

Auch in diesen Bereichen können ganz gravierende Fehler entstehen, die sich nicht nur entsprechend auf die Wildbretqualität auswirken können sondern auch das Wildbret unter Umständen sogar zum Verzehr untauglich machen. Hier werden nicht nur spannende Tipps beschrieben sondern auch mit alten Mythen aufgeräumt.

9. Schonender, luftiger Transport

Zum Transport gehören zwei wesentliche Bereiche. Einerseits die Bringung vom Ort des Verendens und Aufbrechens zum Transportfahrzeug und andererseits der Transport zu einer geeigneten Kühleinrichtung. Bei der

Bringung im Revier können besonders bereits aufgebrochene Stücke erheblich verunreinigt werden. Aus diesem Grund ist es günstig, erlegte Stücke erst dort aufzubrechen, wo ein hygienischer Abtransport gewährleistet ist, falls dies innerhalb von max. einer Stunde möglich ist. Gerade in weitläufigen Almgebieten ist ein rascher Abtransport nicht immer zu bewerkstelligen. Erlegtes Wild ist baldmöglichst nach dem Erlegen in eine Sammelstelle oder einen Wildverarbeitungsbetrieb zu verbringen, sofern keine reviereigene Kühlmöglichkeit (zwischen -1 °C und +7 °C) vorhanden ist. Körperwarmes Wild darf nach dem Erlegen nicht in wasserdampfundurchlässigen Folien oder Säcken, in Schweißeinlagen und auch nicht übereinandergeschichtet transportiert werden –stickige Reifung wäre die Folge! Ebenso zu vermeiden sind Verunreinigungen mit z.B. Staub, wie sie beim Transport mit Wildträgern am Heck des Autos passieren können.

übereinanderliegend gelagert oder so transportiert werden, dass sie hygienisch beeinträchtigt werden. Beim Transport am Heckträger erfüllt diese Auflagen eigentlich nur eine geschlossene und gekühlte Box. Eine ungekühlte Box oder ein Abdecken mit einer Plane kann selbst bei einem halbstündigen Transport schon zu einer stickigen Reifung und damit zur Untauglichkeit des Wildbrets für den menschlichen Verzehr führen.

Sollten wegen extremer Abtransportwege Stücke an Ort und Stelle aus der Decke geschlagen und nur Edelteile mitgenommen werden, sind diese Arbeitsschritte hygienisch durchzuführen und die Teile dürfen beim Transport nicht in Kunststoffsäcken stickig reifen. Manche Jäger haben dafür eigene Leintücher (Kochwäsche!) zum Einschlagen des Wildbrets mit, die im Rucksack hygienisch verpackt (z.B. vakuumiert) dafür mitgenommen werden.

Bei solcher Lagerung sticken auch kurzfristig untenliegende Stücke ab („stickige Reifung“).

Als oberstes Gebot hat der Jäger durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der erlegte Tierkörper nicht durch Bestandteile der Luft (z.B. Staub, Abgase), des Bodens (z.B. Erde, Schmutz) und des Wassers oder durch Futter-, Dünge-, Tierarznei- und Pflanzenschutzmittel sowie Biozide kontaminiert wird. Der Abgasgeruch wird besonders von der Decke und von fettreichem Gewebe gespeichert. Beim Transport dürfen Tierkörper zur Vermeidung einer gegenseitigen Verunreinigung bzw. der stickigen Reifung nicht

10. Lagerung, Reifung, Verarbeitung und Zubereitung

Wildkörper müssen nach dem Erlegen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf nicht mehr als +7 °C abgekühlt werden (Eingeweide auf max. +3 °C). Bei weich geschossenen Stücken wird eine Lagerung zwischen 0 und +3 °C empfohlen. Soweit es die klimatischen Verhältnisse erlauben, ist eine aktive Kühlung nicht erforderlich.

Eine Kühlung verhindert bzw. verzögert eine Oberflächen- oder Tiefenfäulnis der Muskulatur, die bei verunreinigten Wildkörpern und Temperaturen von ©

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Foto: BLJV

über 10 °C innerhalb eines Tages ablaufen können. Zu beachten ist jedoch, dass sich einige Bakterienarten bis um den Gefrierpunkt (Listerien ab -0,4 °C, Yersinien ab -1,3 °C) und Hefen sowie (Schimmel)Pilze noch zwischen -10 °C und -15 °C vermehren können, ihre Vermehrungsrate aber erst bei höheren Temperaturen stark zunimmt. In kleineren Kühlzellen ist zu beachten, dass, wenn bereits gekühlte Stücke darin gelagert werden und ein noch körperwarmes Stück dazukommt, dieses dann hohe Mengen Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf abgibt, die die Fleischoberfläche von bereits gekühlten Stücken wieder beschlägt und damit die Oberflächenfäulnis beschleunigt wird. Trockene Fleischoberflächen sind weniger anfällig für einen bakteriellen Verderb. Die fachgerechte Versorgung des erlegten Wildes und insbesondere ein niedriger Anfangskeimgehalt sowie die rasche Kühlung sind Voraussetzungen, um eine hohe Qualität und Haltbarkeit des Fleisches zu gewährleisten. Auch wenn die Freude über den guten Bock oder Hirsch noch so groß ist, denken wir doch auch an das Lebensmittel Wildbret und bringen etwaige Fototermine rasch über die Bühne. Für ein gemütliches Zusammensitzen reicht das abgeschärfte Haupt. Der erlegte Rehbock sollte zu diesem Zeitpunkt bereits längst im Kühlraum hängen und nicht im Kofferraum warten.

Abhängen (Reifen) von Wildbret: Bei der Reifung von Wildfleisch ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass während der Reifung Wildfleisch nicht durch eine übermäßige bakterielle Vermehrung verdirbt. Die Bakterienvermehrung auf Wildfleisch ist hauptsächlich abhängig vom Ausgangskeimgehalt (Schuss, Hygiene beim Aufbrechen, rasches Kühlen), von der Lagertemperatur und Dauer sowie der Feuchtigkeit der Fleischoberflächen. Rehwild sollte 36 bis 48 Stunden im Kühlraum oder in ei-

In kleinen Kühlzellen soll nicht zu bereits gekühlten Stücken ein körperwarmes nachgehängt werden

ner Kühlzelle bei Temperaturen zwischen ca. +5 °C und +7 °C abhängen. Rot- und Schwarzwild sollte je nach Stärke/Gewicht zumindest 48 bis 96 Stunden abhängen. Bei niedrigeren Temperaturen (+1 bis +5°C) verlängert sich die Reifezeit.

Rehwild, Frischlinge sowie schwache Rotwildkälber sollten erst in eine Kühlung verbracht werden, wenn die Totenstarre eingesetzt hat. Kommen solche Stücke zu früh in die Kühlung, besteht die Gefahr, dass das Fleisch durch eine sogenannte „Kälteverkür-

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© Foto: BLJV

zung“ der Muskulatur („cold shortening“) zäh wird. Unter durchschnittlichen jagdlichen Umständen ist jedoch eher die Gefahr gegeben, dass erlegtes Wild zu spät als zu früh der Kühlkette zugeführt wird.

Beachtlich ist, wie lange ein Stück Wild in Decke benötigt, um auf eine Kerntemperatur von 7 °C abgekühlt zu werden. So erreichte ein Rehbock, der 3 Stunden nach dem Erlegen bei 4 °C ohne Umluft gekühlt wurde, erst nach 24 Stunden eine Schlögl-Kerntemperatur von 7,4 °C. Bei einem Rottier, das bei 0 °C bis -1 °C ohne Umluft in der Decke gekühlt wurde, lag die Schlögl-Kerntemperatur nach 28 Stunden noch bei +9 °C.

DIE 12 GEBOTE (KONTROLLPUNKTE) DER WILDBRET­

HYGIENE

1. Jagdmethode (Hetzen, Treiben – Qualitätsverlust)

2. Ansprechen vor dem Schuss = „Lebenduntersuchung“ (Verhalten, Konstitution)

3. Schuss (Kaliber, Entfernung, Sichtverhältnisse, Sitz des Schusses)

4. Äußerlich feststellbare Veränderungen (z. B. Räude, alte Verletzungen, Abszesse)

5. Aufbrechen (unverzüglich, sorgsam, sauber)

6. Innerlich feststellbare Veränderungen (Organe, Körperhöhlen, Muskulatur)

7. Ausschweißen, Reinigen (nur Wasser von Trinkwasserqualität verwenden)

8. Auskühlen (vor Insekten geschützt)

9. Transport (Gefahr der stickigen Reifung)

10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung (Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene)

11. Untersuchung (Kundige Person, Amtstierarzt)

12. Vermarktung, In-den-Verkehrbringen

• Der „pH-Wert“: Von großem Einfluss auf die Lagerfähigkeit bzw. den Verderb von Wildbret und auch auf seine Zartheit ist der Grad der Fleischsäuerung (Absinken des pH-Wertes = Säuregrades der Muskulatur durch die Bildung von Milchsäure aus Glykogen) im Zuge der Fleischreifung. Nach Beendigung der Totenstarre kommt es durch die Einwirkung von Enzymen zur Reifung des Wildfleisches. Abhängig ist die Fleischreifung besonders vom Glykogengehalt der Muskulatur. Im lebenden wie im toten Organismus wird Glykogen zu Milchsäure abgebaut, die aber im toten Organismus in der Muskulatur verbleibt und deren pH-Wert von 7,2 bis gegen 5,4 (Richtwert Reh- und Rotwild: 5,4-6,0) absinkt. In diesem Fleischreifungsprozess werden Muskelfasern gelockert, wodurch das Fleisch sowohl zarter wird als auch an geschmacklichen Komponenten gewinnt. Bei gehetztem oder länger nachgesuchtem Wild sowie bei männlichem Wild in der Brunft ist der Glykogengehalt der Muskulatur deutlich niedriger, weshalb die Fleischreifung meist nur unvollständig abläuft und diese Stücke wegen des höheren pHWertes auch anfälliger gegenüber bakteriellem Verderb sind. Die Beachtung des pH-Wert von Wildbret ist u.a. auch in der Produktion von Wildschinken oder im Falle der (Nach-)Reifung von vakuumverpacktem Wildbret wesentlich.

• Reifen unter Vakuum: Voraussetzung für eine „Vakuum-Reifung“ ist ein geringer Oberflächenkeimgehalt (Hygiene beim Aufbrechen, Aus der Decke Schlagen und Zerwirken!) und ein niedriger pHWert. Eine Vakuumverpackung schützt das Frischfleisch vor Verschmutzung und die Ausbildung ei-

ner milchsäuredominierten Mikroflora bewirkt eine Unterdrückung der sauerstoffbedürftigen Lebensmittelverderber (wie Pseudomonaden). Wenn die Lagerungstemperatur von vakuumverpacktem Fleisch zwischen 0 °C und 2 °C und der pH-Wert unter 5,8 liegen, ist es zwei bis drei Wochen haltbar (bei 4 °C ca. eine Woche) und reift bestens. Ein Vorteil der Vakuumverpackung sind auch geringe Saftverluste.

• „haut gout“ = Fäulnis: Mit dem Begriff „haut gout“ wurde früher der Höhepunkt der Fleischreifung bezeichnet und darunter der „typisch aromatische“ Wildgeruch und -geschmack verstanden. Heute wissen wir, dass „haut gout“ eine zumindest wertgeminderte Fleischqualität bedeutet, die auf verdorbenes Wildfleisch hinweist. Bei diesem Reifungszustand ist meist infolge beginnender (oder fortgeschrittener) Oberflächen- bzw. Tiefenfäulnis bereits ein fauliger Beigeschmack festzustellen und das Fleisch somit verdorben.

• Gefrieren verhindern: Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass ein Gefrieren von erlegtem Wild (z.B. beim Hängen über Nacht an der Wand der Jagdhütte) zu vermeiden ist, da ein gefrorenes und wieder aufgetautes Wildbret durch das Platzen von Muskelfasern innerhalb kürzester Zeit verdirbt.

Unter Berücksichtigung oben angeführter Maßnahmen sollte es uns gelingen, ein positives Image und beste Qualität des wertvollen und schmackhaften Wildbrets zu gewährleisten und nach Möglichkeit noch zu verbessern. •

12 03 / 2021
WILDBRETHyGIENE

Sarkosporidiose, nachgewiesen bei einer Wildente!

Am 4. September wurde von Manfred Leitner in Rauchwart eine Wildente erlegt. Nach dem Ausweiden des Wildkörpers wurde die Ente gehäutet. Dabei sind Manfred Leitner in der Brustmuskulatur zahlreiche, kleine, längliche, weiße Gebilde aufgefallen. Nach dem vorstellig werden in meiner Ordination konnte eine Sarkosporidiose festgestellt werden.

Sarkosporidien gehören zur Gruppe der Protozoen (Urtierchen) und sind Parasiten mit einem Wirtswechsel.

Protozoen sind einfache Lebewesen, bilden den Übergang von Pflanze zum Tier und bestehen aus einer einzigen Zelle. Sie besitzen einen oder mehrere Kerne und sind von einer deutlichen Membran umschlossen. Die Fortbewegung erfolgt durch schlagende Wimpern, durch Gleiten oder durch Ausstülpungen.

Die Ente und andere Pflanzenfresser (Reh-, Dam-,Rotwild, Geflügel usw.) dienen den Sarkosporidien als Zwischenwirte. Die Zwischenwirte infizieren sich durch die Aufnahme von kontaminierter Nahrung. Die Nahrung wird durch den Kot der Endwirte kontaminiert. Bei den Endwirten handelt es sich um Fleischfresser Hund, Katze, Fuchs, Wolf und in manchen Fällen auch der Mensch.

In diesen Zwischenwirten kommt es zur ungeschlechtlichen Vermehrung d.h.: aus einer Mutterzelle entstehen ein oder mehrere Tochterzellen. Diese Tochterzellen wandern über den Blutweg in die Muskulatur und bilden dort spindelförmige Zysten, die sogenannten "Miescherschen Schläuche".

Diese werden ausgeschieden und von einem Endwirt aufgenommen. In diesen Endwirten findet die geschlechtliche Vermehrung statt. Dabei entsteht aus einem weiblichen und einem männlichen Teil nach einer vorübergehenden Aneinanderlagerung eine sogenannte Zygote, diese wird von einer festen, dauerhaften Hülle umgeben. Diese Oozyste gelangt nach mehreren Teilungsvorgängen in die Außenwelt und sorgt damit für die Weiterverbreitung.

Sarkosporidien kommen überall in der Außenwelt vor. Sie bilden in der Regel für unser Wild kein großes Problem. Jungtiere infizieren sich und bilden eine Immunität aus. Zu akuten Erkrankungen kommt es immer dann, wenn Tiere

plötzlich größere Mengen von infektiösen Stadien aufnehmen.

Sarkosporidiose, eine Gefahr für den Menschen?

Sarkosporidien stellen für den Menschen keine große Gefahr dar.

Zysten überleben im Fleisch bei Kühlschranktemperatur (2°-4°) etwa 3 Wochen lang, bei - 20° sind sie in wenigen Tagen abgestorben. Bei der Zubereitung von Fleisch werden sie bei einer Kerntemperatur von mindestens 65° abgetötet. In der sogenannten "Rosa Entenbrust" bleiben sie infektiös! Sichtbar veränderte Muskulaturteile sind untauglich und müssen entsorgt werden! •

13 03 / 2021 WILDBRETHyGIENE © Foto:
Dr. Charlotte Klement
LJM-Stv. BJM. Dr. Charlotte Klement

Anforderungen einer Wildfleisch Direktvermarktung

Herbstzeit ist Erntezeit - auch in unseren Revieren. Da sich die Wildbretdirektvermarktung immer größerer Beliebtheit erfreut, haben wir hier nochmals alle Anforderungen diesbezüglich für sie von Dr. Maria Hoffmann zusammen fassen lassen.

14 03 / 2021 FACHLICHES © Foto: Wesual Click/Unsplash.com

Die Lebensmittelhygiene-Direktvermarktungsverordnung regelt die Anforderungen, bei der direkten Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel innerhalb von 7 Tagen an den Endverbraucher, oder den örtliche Einzelhandelsunternehmen, welche ihre Produkte an den Endverbraucher abgeben. (z.B. ADEG, Gastwirt, Fleischhauer)

Vorrausetzung einer Direktvermarktung von Wildbret

Nach dem Ansprechen und Erlegen des freilebenden Großwildes muss das Stück, so bald als möglich (innerhalb von 3 Stunden) aufgebrochen werden.

Dabei hat der Erleger auf Merkmale zu achten, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte.

Mögliche Beurteilungen sind auf der „Wildplakette – Erstbeurteilung durch den Jäger“ angeführt. Eine weitere Vermarktung im Rahmen der Direktvermarktung ist nur bei der Beurteilung „Geeignet“ möglich!

Werden beim Ansprechen oder Aufbrechen Auffälligkeiten festgestellt, ist das Stück jedenfalls dem amtlichen Tierarzt vorzulegen, oder wenn kein Eigenbedarf besteht, zu entsorgen.

Die Beurteilung des Stückes muss vom Jäger mit seiner Unterschrift bestätigen.

Die Unterschrift des Erlegers muss von der Kundigen Person aufbewahrt werden, und bei Bedarf vorgewiesen werden. Entweder durch Aufbewahrung des zur Verfügung gestellten WildbretAnhängers, aber auch jede andere Form der Dokumentation sind zulässig, wie zum Beispiel: die Unterschrift des Erlegers direkt am Beschauzettel des jeweiligen erlegten Stückes.

Eine kundige Person muss den Wildkörper und Eingeweide auf Merkmale hin

untersuchen, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte.

Für die Direktvermarktung von Fleisch von Trichinose anfälligen Tierarten (z.B. Schwarzwild, Dachs...) sind diese einer Trichinenuntersuchung zu unterziehen. Steht keine kundige Person zur Verfügung, so muss die Untersuchung von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden.

Die Vermarktung im Rahmen der Direktvermarktung darf erst erfolgen, wenn bei der Untersuchung durch den Erleger und der kundigen Person keine auffälligen Merkmale festgestellt werden und ein negativer Trichinenbefund bei Trichinose anfälligen Tierarten vorliegt.

Die kundige Person muss dem Wildkörper, eine mit einer Nummer versehene Erklärung = „Bescheinigung Wildkörper und Eingeweide“ beigeben, in der dies mit Unterschrift bescheinigt wird.

Die kundige Person hat über die Untersuchungen Aufzeichnungen zu führen, und dem Landeshauptmann nach dessen Anweisungen Bericht zu erstatten. (Jagdonline)

Werden beim Ansprechen, Aufbrechen oder durch die Beschau durch die kundige Person abweichende Merkmale des Stückes festgestellt, muss das Wildbret von einem amtlichen Tierarzt beschaut werden, oder der Tierkörper ist unschädlich zu beseitigen (TKV)

Die Vermarktung hat längstens binnen 7 Tagen nach dem Erlegen vom Wildbret Verfügungsberechtigten (Eigentümer) zu erfolgen. •

15 03 / 2021 FACHLICHES
©
Foto: Beigestellt
Die Erstbeurteilung des Erlegers muss durch seine Unterschrift bestätigt werden.

Gewinnspiel

Der Burgenländische Landesjagdverband unterstützt auch aktiv die Sicherheit bei Gesellschaftsjagden und verlost gemeinsam mit RWS hochwertige Sicherheitspakete!

Bei Gesellschaftsjagden sind Sie mit dem BLJV-RWS Treibjagd-Set immer gut gerüstet!

Das Set besteht aus einer RWS Schirmmütze in Camouflage-orange, einem RWS Jagdmesser mit signalorange-farbiger Messerscheide, einem RWS QuickSharp Messerschärfer in Orange und einem schwarz-silber-farbigen RWS Ansteckpin. Weiters liegt dem Set noch ein Signalschal des BLJV – Werkstatt Natur bei, der nicht nur für Sicherheit, sondern auch für wohlige Wärme an kühlen Jagdtagen sorgt! Das BLJV-RWS Treibjagd-Set wird in einer hochwertigen Blechdose mit geprägtem RWS-Logo im Deckel geliefert.

Teilnehmen geht ganz einfach - schicken Sie uns Ihren besten fotographischen Schnappschuss rund um das Thema Gesellschaftsjagd via Mail an info@bljv.at

Eine Jury entscheidet dann über die besten Aufnahmen und verschickt umgehend die Set’s an die Gewinner. Damit einer sicheren Treibjagdsaison nichts mehr im Wege steht!

16 03 / 2021 © Foto: BLJV

WUSSTEN SIE, DASS …

… lt. bestätigter mündlicher Mitteilung in Ungarn für den Abschuss von Schwarzwild staatliche Prämien bezahlt werden und zwar für Stücke bis 50 kg € 40,--/Stück und über 50 kg € 70,--/Stück. Die Prämien werden auch außerhalb der ASP-Gebiete gewährt.

… nach dem „Grünen Bericht“ des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2020 ein Landwirt in Österreich eine Fläche von 21,1 ha und ein Forstwirt eine Fläche von 28,2 ha bewirtschaftet (Kurier 9.9.2021).

… im Jahr 2021 noch eine Förderung aus der Jagdabgabe für die Schaffung von künstlichen Wasserstellen im Revier möglich ist und zwar bis zu einer Größe von 10m2 € 100,--/Stück (Mindestgröße 4 m2); bis 50m2 € 200,--/Stück und darüber hinaus € 300,--/Stück. Eingriffe ins Grundwasser sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich, die Dauer beträgt mindestens 3 Jahre.

… lt. Landesrichtlinien zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondgesetz Maßnahmen ab € 500,-- Standardkosten förderungsfähig sind. Dazu zählen u.a. auch Einzelschutzmaßnahmen für seltene Baumarten wie Wildapfel und Wildbirne in Form von Schutzkörben oder Gitterschläuchen bis max. 100 Stück/ha. Förderungswerber können Grundeigentümer und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen sein. Nähere Auskünfte bei der Landesforstdirektion Burgenland und dem Forstreferat der Bgld. Landwirtschaftskammer. (Landwirtschaftliches Mitteilungsblatt).

… im Juli 2021 im Bezirk Gänserndorf , NÖ, ein 53-jähriger Jäger nach einer Hornissenattacke verstorben ist (Österr. Weidwerk 9/2021).

… am Truppenübungsplatz Allensteig, NÖ, jährlich eine Rotwildtaxation mittels eines hochauflösenden Wärmebildgerätes aus einem Hubschrauber zur Bestandeserfassung und Kontrolle durchgeführt wird. (Österr. Weidwerk 9/2021).

… lt. einer französischen Studie nur rund 40% der frisch gesetzten Rehkitze die ersten 3,5 Lebensmonate überleben. Die Hauptursache für den frühen Kitztod sind Prädatoren, wobei der Fuchs an der Spitze der Prädatoren steht. (Pirsch 9/2021).

… Ragweed oder Traubenkraut auch die Wildäcker bedroht; eine Ragweedpflanze bildet bis zu 8 Milliarden Pollen und der Samen kann 40 Jahre und mehr im Boden keimfähig bleiben.

… viele Redewendungen, die wir heute verwenden aus der Jägersprache stammen, wie „durch die Lappen gehen“, „Lunte riechen“ oder „Wind bekommen“.

Autor: ELJM wHR DI Prandl

17 03 / 2021 FACHLICHES

Ledergalanterie

Manuela Sommer­Schuster

Einzigartiges Design und regionale Produkte stehen bei ihr an oberster Stelle. Neben der Herstellung von hochwertigen, handgefertigten Accessoires wie Handtaschen, Schmuck oder auch Portemonnaies, werden vom Sattel bis zur Messerscheide auch sämtliche Lederwaren repariert. Individuelle Kundenwünsche werden höchstqualitativ umgesetzt. Das Handwerk der Ledergalanterie wird in der Manufaktur von Manuela Sommer-Schuster perfektioniert. In den von ihr angebotenen unterschiedlichen

Workshops kann man sich einen Einblick in den umfangreichen Arbeitsalltag einer Ledergalanteristin erhaschen und nebenbei sein eigenes, persönliches Kunstwerk erstellen.

Für uns JägerInnen ist von besonderem Interesse, dass wir unseren Jagderfolg hier verewigen lassen können. Dies dient wiederum der optimalen Beuteverwertung, wenn wir das erlegte Stück aus der Decke schlagen und die gegerbte Decke in der Ledergalanterie zu einem persönlichen Accessoire veredeln lassen. Dadurch wird aus dem be-

sonderen Jagderlebnis ein kostbares Erinnerungsstück, welches man immer bei sich tragen kann.

In der liebevoll gestalteten Werkstatt der Ledergalanterie in Wörterberg bleibt kein Kundenwunsch offen. •

KONTAKT

ledergalanterie.manuela@aon.at Manuela Sommer-Schuster

8293 Wörterberg 203

+43664/3585940

18 03 / 2021 SEITE DER JÄGERIN © Fotos:
Manuela Sommer-Schuster
Manuela Sommer-Schuster aus Wörterberg ist meistergeprüfte Ledergalanteristin, ein fast vergessenes Handwerk mit langer Tradition.

Österreichs Jägerinnen bekommen ihre eigene Jacke

Ein hochkarätiges Trio bat zum Cocktail: Lena Hoschek, Markus Meindl und Max Mayr Melnhof präsentieren unter anderem im Beisein von LJM Ing. Roman Leitner am 15. Juli die erste offizielle österreichische Jägerinnenjacke. Die Gäste kamen dabei in den Genuss gleich mehrerer Premieren: das exklusive Kleidungsstück für jagdaffine Damen, die Vernissage des Künstlers Alexander Steinwendtner sowie ein Kick-off der Bildungsinitiative „Wildtiere auf Achse“.

Stilecht in Tracht gewandet konnten geladene Gäste am 15. Juli einen ersten Blick auf die von Lena Hoschek kreierte Jägerinnenjacke werfen sowie die monumentalen Werke des Künstlers Alexander Steinwendtner bestaunen. In Kooperation mit Jagd Österreich, vertreten durch den damalig amtierenden Präsidenten LJM Ing.

Roman Leitner, öffnete Markus Meindl die Räume seines „Authentic Luxury Store“ am Platzl 4 und bot gemeinsam mit Max Mayr Melnhof interessierten Gästen Einblicke in das Salzburger Jagdleben fernab aller Vorurteile und Klischees.

Kooperation mit der Jägerschaft Österreich

„Ins Laufen gebracht hat dieses Projekt Max Mayr Melnhof“, erzählt Markus Meindl, „er wollte ein Produkt schaffen, das Anerkennung und Respekt für unsere Natur zeigt und gleichzeitig jagdliche sowie gesellschaftliche Identität hat. Besonders die Nachhaltigkeit dieses Produktes liegt uns allen sehr am Herzen.“ Die zeitlos-elegante Jägerinnern-Jacke ist bereits jetzt auf dem Weg zum Klassiker. Die ersten 100 Stück der österreichischen Jägerinnenjacke sind für die Auslieferung im September geplant. Vorerst wird die Jacke über Markus Meindl, Lena Hoschek und

Sodia Salzburg zum Preis von 598 Euro vertrieben.

Wertschätzung für den heimischen Wildlebensraum vermitteln

Mit der neuen Bildungsinitiative „Wildtiere auf Achse“, einer gemeinnützigen Teilorganisation der Salzburger Jägerschaft, möchte Max Mayr Melnhof Kindern ab vier Jahren Naturerlebnisse „wie früher“ möglich machen. Der Landesjägermeister und ausgebildete Waldpädagogen vermitteln die Artenvielfalt heimischer Wildtiere und deren Lebensräume. Dabei stehen die Abenteuerreise in den Wald und das Erlebnis mit allen Sinnen an oberster Stelle. „Unser Ziel ist es, die Natur erlebbar und

spannend zu gestalten. Solch eine Kindheit durfte ich noch erleben und diese Erfahrung möchte ich gerne weitergeben. Die Kinder sollen dabei die Natur altersgerecht für sich entdecken“, erklärt Max Mayr Melnhof sein Herzensprojekt, das er an diesem Abend den Gästen vorstellte. Angelehnt ist dieses Projekt der Salzburger Jägerschaft an das Pionierprojekt in diesem Bereich, der „Werkstatt Natur on tour“ des Burgenländischen Landesjagdverbandes. So waren auch Roman Bunyai und Thomas Baschny der „Werkstatt Natur“ maßgeblich an der Ausbildung der Mitarbeiter des Projektes „Wildtiere auf Achse“ in Salzburg beteiligt. •

19 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Foto: Sbg Jägerschaft
v. l. n. r.: Markus Meindl, LJM. Ing. Roman Leitner, Lena Hoschek, LJM. Max Mayr Melnhof

Flinten registrieren!

Der Altbestand an Flinten muss bis 13.12.2021 registriert werden. Die Zeit läuft!

Der bisher nicht registrierungspflichitge Altbestand an Flinten muss nun bis zum 13. 12. 2021 beim Gewerbetreibenden registriert werden.

Die waffenrechtliche Kategorie D wurde abgeschafft und in Kategorie C („registrierungspflichtige Waffen“, § 30) aufgenommen. Schusswaffen der Kategorie C sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A („verbotene Waffen“) oder der Kategorie B („genehmigungspflichtige Waffen“) angehören, also insbesondere alle Flinten, die keine Halbautomaten oder Repetierflinten sind, und alle Büchsen, die keine Halbautomaten sind.

Damit sind seit dem 14. 12. 2019 auch alle Flinten, auch der Altbestand, binnen einer zweijährigen Frist (also bis zum 13. 12. 2021) nachzuregistrieren (§ 58). Dabei gelten verschärfte Kriterien. Seit dem 14. 12. 2019 muss man bei der Registrierung beim Gewerbetreibenden insbesondere auch das Datum der Überlassung (Erwerb) sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekanntgeben (§ 33). Wenn der Waffenbesitzer diese Informationen bei der Registrierung nicht angibt oder angeben kann, hat der Gewerbetreibende die Registrierung zu unterlassen und den Waffenbesitzer an die Waffenbehörde zu verweisen (§ 33).

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind nur die jagdlich nicht relevanten „minderwirksamen Schusswaffen“ (§ 45), das sind insbesondere Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung, andere Schusswaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt

worden sind, Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt, Zimmerstutzen und andere Arten minderwirksamer Waffen, die der BMI für durch Verordnung als solche bezeichnet.

Auch deaktivierte Schusswaffen werden nunmehr der Kategorie C zugerechnet (§ 30) und müssen nach der neuen Rechtslage (nach-)registriert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass deaktivierte Waffen in Zukunft auch entsprechend den Bestimmungen über Kategorie C verwahrt

und nicht etwa frei zugänglich an die Wand gehängt werden. Wer die Registrierung einer Waffe der Kategorie C, und damit auch die Nachregistrierung des Altbestands an Flinten unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu € 3.600,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen ist (§ 51). Wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt, ist nicht zu bestrafen (§ 51). •

Mit freundlicher Genehmigung des Autors Dr. Raoul Wagner, LL.M. und dem Magazin WEIDWERK

20 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Foto: Paul einerhand/Unsplash.com

In der Verbandskanzlei erhältlich…

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21 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Alle Fotos: BLJV
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Personen im Portrait

Der 17-Jährige Matthias Röhrling aus Kleinpetersdorf gehört mitunter sicher zu einem der vielversprechendsten Nachwuchstalente im österreichischen Schießsport. Er ließ in der Vergangenheit bereits mehrfach mit seinen Leistungen bei verschiedenen Wettbewerben aufhorchen und fuhr dieses Jahr bereits besondere Erfolge in verschiedenen „jagdnahen“ Disziplinen ein.

Gecoacht und gefördert wird Matthias Röhrling von seinem Vater Gerhard, der selbst ein sehr erfahrener Tontaubenschütze ist und seinem Sohn nicht nur mental sondern auch emotional beiseite steht und ihn voll und ganz unterstützt. „Ich kann Matthias zwar mit Tipps und Tricks zur Seite stehen, die Umsetzung liegt aber ganz alleine in seiner

Hand“ so Gerhard Röhrling sichtlich und zurecht stolz auf seinen Sprössling. Und die Umsetzung der Ratschläge dürfte Matthias Röhrling bereits mit seinen 17 Jahren hervorragend gelingen.

Mit seiner Reaktionsschnelligkeit, seiner durchtrainierten Physis und seinem wachen Geist schießt sich das Nachwuchstalent aus dem Südburgenland von einem Stockerlplatz zum nächsten und lässt noch auf große Titel hoffen. So gewann er die Heurige Staatsmeisterschaft in der Jugendklasse in Neusiedl am See in der Disziplin Compak Sporting und erzielte dabei 171/200 Treffer. (Compak Sporting ist nach dem Jagdpacour die ähnlichste Form der Flintenjagd).

Auch bei der diesjährigen Staatsmeis-

terschaft im Jagdpacour, ausgetragen im Shootingpark Leobersdorf, erreichte Matthias Röhrling den sensationellen 2.Platz.

Auf Landesebene holte er sich am 21. August 2021 bei der Landesmeisterschaft in der Jagdlichen Kombination am Schießplatz Pinkafeld mit seiner Mannschaft (Bezirk Jennersdorf) den 3.Platz.

Zudem war dies die Mannschaft, die mit den jüngsten Schützen angetreten ist (Durchschnittsalter 27).

Wir wünschen Matthias Röhrling noch viele erfolgreiche Wettkämpfe, die er mit Sicherheit noch vor sich haben wird und freuen uns, dass solche vielversprechenden Talente, das Burgenland bei nationalen und in Zukunft sicher auch internationalen Bewerben vertreten! •

22 03 / 2021 PORTRAIT ©
Foto: Matthias Röhrling Siegerehrung bei der Staatsmeisterschaft im Shootingpark Leobersdorf Nachwuchstalent Matthias Röhrling

Österreichisches Jägerschaftsschießen 2021

Nach dem wir diesen Bewerb im Vorjahr coronabedingt absagen mussten, konnten wir heuer vom 27. bis 28. August diese Veranstaltung wie ursprünglich vorgesehen auf der Schießstätte in Pinkafeld ausrichten.

Wir durften bei uns im Burgenland Mannschaften aus allen österreichischen Bundesländern begrüßen. Lediglich Salzburg trat mit keiner Mannschaft, sondern nur mit zwei Einzelschützen an. Nach dem Trainingstag und dem Mannschaftsführerbewerb fand im Granarium der Burg Schlaining der Empfang der Teilnehmer statt. Bei diesem Festakt konnten wir auch Landesjägermeister Ing. Roman Leitner, sowie den Vizebürgermeister der Stadtgemeinde Stadtschlaining Hans Walter Bieler, begrüßen.

Für die entsprechende musikalisch Untermalung sorgte die Jagdhornbläsergruppe Jagdclub Südburgenland. Am 28. August wurde dann unter Einhaltung der entsprechenden CoronaAuflagen der Schieß-Bewerb durchgeführt.

Dabei zeigte sich, dass auch die österreichische Elite der Jagdschützen, speziell im Büchsenbewerb mit den neu kreierten Scheiben, große Schwierigkeiten hatte; aber auch der Schrotbewerb, und hier vor allem der Jagdparcours, war sehr anspruchsvoll.

Das Burgenland war mit folgender Mannschaft vertreten:

• Florian Beck

• Anton Nemeth

• Hans Peter Ritschel

• Roland Zeiszer

• Erich Göschl

• Jürgen Wagner

Mannschaftsführer:

• Ing. Josef Pratscher

Geschossen wurde:

Büchsenbewerb:

a) 5 Schuss auf die Rehbockscheibe, 100 m stehend fix angestrichen

23 03 / 2021 © Foto: BLJV
Ing. Josef Pratscher, Landesschießreferent des BLJV
24 03 / 2021
SCHIESSWESEN
Kombination Rang Bundesland Gesamt 1. Niederösterreich 1.493 2. Burgenland 1.430 3. Kärnten 1.326 4. Wien 1.299 5. Oberösterreich 1.296 6. Steiermark 1.281 7. Vorarlberg 1.176 8. Tirol 1.001 9. Salzburg 432
© Alle Fotos: Robert Pawel
Mannschaft
Mannschaft Niederösterreich Mannschaft Burgenland Mannschaft Kärnten
25 03 / 2021 SCHIESSWESEN
Mannschaft Wien Mannschaft Oberösterreich Mannschaft Steiermark Mannschaft Vorarlberg MannschaftTirol Mannschaft Salzburg

SCHIESSWESEN

Mannschaftsführerwertung

26 03 / 2021
©
Kombination Rang Name Bundesland Kugel Schrot Kombi 1. Wagner Jürgen Bgld. 139 138 277 2. Stöger Johannes NÖ 147 123 270 3. Müllner Tobias NÖ 146 120 266 4. Haslinger Rainer W 122 132 254 5. Hofbauer Philipp NÖ 122 129 251 Wertung der restlichen burgenländischen Schützen 6. Beck Florian Bgld. 122 129 251 11. Ritschel Hans Peter Bgld. 128 117 245 20. Zeiszer Roland Bgld. 103 123 226 25. Nemeth Anton Bgld. 111 108 219 28. Göschl Erich Bgld. 116 96 212
Foto: Robert Pawel
Einzelbewerb
Kombination Rang Name Bundesland Gesamt 1. Redl Gerald Salzburg 89 2. Wolte Heimo Kärnten 89 3. Liebmann Gerald Steiermark 87 4. Bernhardt Hans-Jörg Oberösterreich 84 5. Hagen Heinz Vorarlberg 70 6. Egger Franz Tirol 70 7. Pratscher Josef Burgenland 65 8. Glöckl Bernhard Niederösterreich 60 9. Fröstl Karl Wien 52
v. l. n . r.: Stöger Johannes, Wagner Jürgen, Müllner Tobias

b) 5 Schuss auf die Fuchsscheibe, 100 m liegend frei

c) 5 Schuss auf die Keilerscheibe, 100 m stehend angestrichen, frei stehender Bergstock

Jeder Mannschaft standen für das Büchsenschießen maximal 45 min. zur Verfügung. Probe- und Putzschuss waren im Wettkampf nicht erlaubt.

Schrotbewerb – Jagdparcours:

Es wurden 50 Ziele in 2 Linien (1x CPS, 1x Parcours) mit anstreichenden, abstreichenden sowie senkrecht und

querfliegenden Wurfscheiben bzw. Rollhasen als Einzelziele bzw. Doubletten (Jagd-Doubletten sowie SimultanDoubletten) beschossen.

Beim Mannschaftsbewerb Kombination erreichten die burgenländischen Schützen den hervorragenden 2. Platz!

Im Einzelbewerb stellte das Burgenland mit Jürgen Wagner, vor den zwei Schützen Johannes Stöger und Tobias Müllner aus Niederösterreich erstmalige den Bundessieger!

Rückblickend und zusammenfassend dürfen wir auf das gute Abschneiden unserer Schützen – neben Jürgen Wag-

ner als Bundessieger wurde unsere Mannschaft immerhin zweiter in der Gesamtwertung – durchaus stolz sein. Abschließend darf ich mich bei allen Teilnehmern an der Veranstaltung aber vor allem bei jenen bedanken, die mitgeholfen haben, diesen Bewerb zu organisieren und durchzuführen!

Hier möchte ich das Team Pinkafeld und besonders Jürgen Wagner für den großartigen Einsatz, hervorheben. Ich glaube, das Burgenland kann auf eine sehr gelungene Veranstaltung zurückblicken! •

Sonnen­ & Mondkalender

SONNE & MOND

Oktober 2021

November 2021

Dezember 2021

27 03 / 2021 6:54 18:33 1 Fr 0:20 16:48 6:55 18:31 2 Sa 1:29 17:18 6:57 18:29 3 So 2:42 17:44 6:58 18:27 4 Mo 3:59 18:05 7:00 18:25 5 Di 5:17 18:25 7:01 18:23 6 Mi 3 6:36 18:45 7:02 18:21 7 Do 7:58 19:06 7:04 18:19 8 Fr 9:22 19:30 7:05 18:17 9 Sa 10:46 19:59 7:07 18:15 10 So 12:10 20:36 7:08 18:13 11 Mo 13:29 21:25 7:10 18:11 12 Di 14:35 22:26 7:11 18:09 13 Mi 4 15:27 23:36 7:13 18:07 14 Do 16:06 7:14 18:05 15 Fr 16:36 0:51 7:16 18:04 16 Sa 17:00 2:07 7:17 18:02 17 So 17:20 3:21 7:19 18:00 18 Mo 17:37 4:32 7:20 17:58 19 Di 17:53 5:42 7:22 17:56 20 Mi 1 18:10 6:51 7:23 17:54 21 Do 18:28 7:59 7:25 17:53 22 Fr 18:48 9:06 7:26 17:51 23 Sa 19:13 10:14 7:28 17:49 24 So 19:43 11:20 7:30 17:47 25 Mo 20:21 12:22 7:31 17:46 26 Di 21:09 13:19 7:33 17:44 27 Mi 22:05 14:07 7:34 17:42 28 Do 2 23:10 14:46 7:36 17:41 29 Fr 15:19 7:37 17:39 30 Sa 0:20 15:45 6:38 16:37 31 So 0:33 15:07
& MOND Aufg. Untg. Aufg. Untg.
SONNE
6:40 16:35 1 Mo 1:49 15:28 6:41 16:34 2 Di 3:07 15:47 6:43 16:32 3 Mi 4:27 16:06 6:45 16:31 4 Do 3 5:50 16:28 6:46 16:29 5 Fr 7:17 16:55 6:48 16:28 6 Sa 8:44 17:30 6:49 16:26 7 So 10:09 18:15 6:51 16:25 8 Mo 11:24 19:13 6:52 16:23 9 Di 12:23 20:23 6:54 16:22 10 Mi 13:08 21:39 6:55 16:21 11 Do 4 13:42 22:56 6:57 16:20 12 Fr 14:07 6:59 16:18 13 Sa 14:27 0:11 7:00 16:17 14 So 14:45 1:24 7:02 16:16 15 Mo 15:01 2:33 7:03 16:15 16 Di 15:17 3:41 7:05 16:14 17 Mi 15:34 4:48 7:06 16:13 18 Do 15:53 5:55 7:08 16:12 19 Fr 1 16:16 7:03 7:09 16:11 20 Sa 16:44 8:10 7:11 16:10 21 So 17:19 9:14 7:12 16:09 22 Mo 18:03 10:13 7:14 16:08 23 Di 18:56 11:04 7:15 16:07 24 Mi 19:58 11:46 7:16 16:06 25 Do 21:05 12:20 7:18 16:06 26 Fr 22:15 12:48 7:19 16:05 27 Sa 2 23:28 13:11 7:20 16:04 28 So 13:31 7:22 16:04 29 Mo 0:42 13:50 7:23 16:03 30 Di 1:58 14:08
Aufg. Untg. Aufg. Untg.
7:24 16:03 1 Mi 3:18 14:28 7:26 16:02 2 Do 4:41 14:52 7:27 16:02 3 Fr 6:08 15:22 7:28 16:02 4 Sa 3 7:36 16:01 7:29 16:01 5 So 8:59 16:54 7:30 16:01 6 Mo 10:08 18:01 7:31 16:01 7 Di 11:02 19:18 7:32 16:01 8 Mi 11:42 20:38 7:33 16:00 9 Do 12:10 21:57 7:34 16:00 10 Fr 12:33 23:12 7:35 16:00 11 Sa 4 12:52 7:36 16:00 12 So 13:08 0:23 7:37 16:00 13 Mo 13:25 1:32 7:38 16:01 14 Di 13:41 2:39 7:39 16:01 15 Mi 13:59 3:46 7:40 16:01 16 Do 14:20 4:53 7:40 16:01 17 Fr 14:46 6:00 7:41 16:02 18 Sa 15:19 7:05 7:42 16:02 19 So 1 16:00 8:06 7:42 16:02 20 Mo 16:51 9:00 7:43 16:03 21 Di 17:50 9:46 7:43 16:03 22 Mi 18:56 10:22 7:44 16:04 23 Do 20:05 10:51 7:44 16:05 24 Fr 21:16 11:16 7:44 16:05 25 Sa 22:27 11:36 7:45 16:06 26 So 2 23:40 11:54 7:45 16:07 27 Mo 12:12 7:45 16:07 28 Di 0:55 12:30 7:45 16:08 29 Mi 2:13 12:51 7:45 16:09 30 Do 3:36 13:17 7:45 16:10 31 Fr 5:01 13:50 SONNE & MOND Aufg. Untg. Aufg. Untg.
SCHIESSWESEN

Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen

Nachdem wir coronabedingt unsere Landesmeisterschaft sowie im Übrigen auch alle anderen Schießveranstaltungen 2020 absagen mussten, konnte leider auch 2021 unsere Veranstaltung nicht wie gewohnt Ende Juni durchgeführt werden.

Das das Burgenland heuer überdies Ausrichter des Österreichischen Jägerschaftsschießen war, stellte sich bei unserer Referentensitzung im Mai die Frage, ob bzw. wann wir unsere Landesmeisterschaft durchführen sollten.

Dabei wurde mein Vorschlag, die Landesmeisterschaft eine Woche vor dem geplanten Bundesschießen, also am 21. August 2021 mit dem gleichen Modus desselben – andere Scheiben im Büchsenbewerb sowie 50 Tauben im Schrotbewerb – durchzuführen, einstimmig beschlossen.

Weiters wurde festgelegt, heuer ausnahmsweise die Landesmeisterschaft lediglich mit den Mannschaften der einzelnen Bezirke durchzuführen. Einzelnennungen waren daher nicht möglich!

Die Bezirksschießreferenten wurden allerdings gebeten, interessierten Schützen – über die interne Qualifikation zum Mannschaftsbewerb – eine Teilnahme an der Landesmeisterschaft zu ermöglichen. So wurde also bei wunderschönem Wetter am 21. August unsere Landesmeisterschaft durchgeführt.

Insgesamt nahmen 33 Schützen am Bewerb teil; lediglich der Bezirk Eisenstadt stellte keine Mannschaft.

Da im Wesentlichen nach demselben Modus wie die Bundesmeisterschaft geschossen wurde, waren alle Teilnehmer entsprechend gefordert.

Besonders der Büchsenbewerb mit vollkommen anderen Scheiben, sowie dem Umstand, dass die Wertungsringe außerdem kleiner waren, sowie an der Rückseite der Scheiben angebracht waren – stellte sich als besonders schwierig heraus.

Das wird auch aus den im Vergleich zu früher bescheidenen Kugelergebnissen deutlich erkennbar.

Aber auch der Schrotbewerb und hier besonders der Jagdparcours war entsprechend anspruchsvoll.

Sieger im Mannschaftsbewerb wurden die Schützen aus dem Bezirk Neusiedl/ See vor den Schützen aus dem Bezirk Oberwart und Jennersdorf! •

1. Neusiedl/See 1.130

2. Oberwart 1.054

3. Jennersdorf 997

4. Güssing 942

5. Oberpullendorf 907

6. Mattersburg 656

28 03 / 2021
Rang Bezirk Punkte
Siegermannschaft Neusiedl © Alle
Fotos: Robert Pawel
SCHIESSWESEN
29 03 / 2021
Mannschaft Neusiedl Mannschaft Güssing Mannschaft Oberwart Mannschaft Oberpullendorf Mannschaft Jennersdorf
SCHIESSWESEN
Mannschaft Mattersburg

Führungswechsel

Mit Ende August 2021 verließ DI Andreas Duscher nach 8-jähriger Funktion als Geschäftsführer den Burgenländischen Landesjagdverband. LJM Ing. Roman Leitner dankte im Zuge einer kleinen Verabschiedung dem scheidenden Geschäftsführer für seinen Einsatz für die burgenländische Jägerschaft, überreichte ihm als Zeichen der Anerkennung eine „Hirschbrunftszenarie“ von Hubert Weidinger und wünschte ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.

Mit einstimmigem Beschluss des Vorstandes und des Ausschusses wurde Ing. Roman Bunyai MA, bisherige Geschäftsführer-Stellvertreter und langjähriger Leiter der Werkstatt Natur zum neuen Geschäftsführer des Burgenländischen Landesjagdverbandes ernannt.

Roman Bunyai ist bereits seit über zwanzig Jahren für den Burgenländischen Landesjagdverband tätig und hat bisher nicht nur die wald- und jagdpädagogische Einrichtung „Werkstatt Na-

tur“ aufgebaut und geleitet, sondern zeichnet auch für viele wegweisende und erfolgreiche Projekte der Jagd im Burgenland vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie der Wildbretdirektvermarktung verantwortlich.

Als äußerst lösungsorientierter, kooperativer und vorausdenkender Weidmann, der auch mit beiden Beinen im jagdpraktischen Einsatz steht, übernimmt Bunyai den Landesjagdverband in sehr turbulenten Zeiten. Er wird die

burgenländische Jägerschaft bis zum Ende 2022 bei den aktuellen Herausforderungen wie den anstehenden Jagdverpachtungen, den zum Teil ausufernden Wildschadensituationen oder der drohenden ASP bestmöglich unterstützen •

Der Vorstand des Bgld. Landesjagdverbandes wünscht beiden Herren viel Erfolg und Geschick in ihren künftig beruflichen Positionen sowie viel Freude in ihren neuen Wirkungsbereichen.

30 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Foto: BLJV

85 Jahre und kein bisschen leise …

Trotz einer entsprechend vorgerückten „Altersklasse“ ist der Jubilar nach wie vor in allen Bereichen sehr aktiv unterwegs. Sowohl bei der aktiven Jagdausübung in seinem Revier am Leithaberg, dem er bereits seit über 50 Jahren als Jagdleiter vorsteht und dieses mit seinen Jagdkameraden sehr umsichtig und mit Weitblick führt, als auch in seiner Funktion als Ehrenlandesjägermeister ist wHR DI Friedrich Prandl nach wie vor ausgesprochen engagiert. Bringt sich mit seinem überaus großen Erfahrungsschatz konstruktiv ins Verbandsgeschehen ein und befasst sich beflissen mit aktuellen Entwicklungen des Jagdwesens im gesamten deutschsprachigen Raum. Entsprungen aus einer bereits seit Generationen mit Forst und Jagd verbundenen Familie begann Friedrich Prandl seine Mitarbeit beim Bgld. Landesjagdverband im Jahr 1972 als Landesjagdhundereferent.

Von 1975 bis 1997 übernahm der Jubilar die Position des LandesjägermeisterStellvertreters. Ab 1997 bis 2007 führte er als Landesjägermeister des Burgenlandes die Geschicke des Verbandes. In seinen Funktionen prägte Friedrich Prandl maßgeblich nicht nur die Jagd im Burgenland sondern hob auch mit vielen Aktivitäten den Stellenwert der Jägerschaft des Landes.

So war ihm unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit immer ein besonders großes Anliegen. Durch seine Initiative zur Errichtung der ersten wild- und waldpädagogischen Ausbildungsstätte „Werkstatt Natur“ setzte er einen Mei-

lenstein in der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit der bis heute unbestritten unerreicht in Österreich geblieben ist. Aber auch viele andere visionäre Projekte wie die Veranstaltung von „Tagen der Jagd“, groß angelegte Fachtagungen sowie die Professionalisierung des Mitgliedermagazins „Info-Blatt“, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, ge-

hen auf das Engagement von Friedrich Prandl zurück.

Die Burgenländische Jägerschaft wünscht dem Jubilar auch in Zukunft viel Freude und Erfolg bei der Jagdausübung, weiterhin so viel Engagement für die Jagd im Burgenland sowie noch sehr viele gesunde Jahre im Kreise seiner lieben Familie. •

31 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Foto: Franz Sack
Ende September feierte ELJM wHR DI Friedrich Prandl bei bester Gesundheit seinen 85. Geburtstag.

„Werkstatt Natur“ als starker Partner

Im August hat das Land Burgenland auf Initiative von LRin Daniela Winkler das Konzept der Lerncamps „FIT4FUTURE“ ins Leben gerufen. Die „Werkstatt Natur“ des BLJV – unterstützt durch das Regionalmanagement Burgenland – war als starker Partner mit dabei!

An 14 verschiedenen Standorten im ganzen Land wurden für Kinder und Jugendliche Lern- und Feriencamps angeboten, die zum einen zum Ziel hatten, am Vormittag die jungen Besucher schulisch zu unterstützen und zum anderen am Nachmittag mit entsprechenden Rahmenprogrammen zu fördern.

Unterstützt durch das RMB und den Burgenländischen Naturparken bot sich die „Werkstatt Natur“ mit ihren Naturerlebnisprogrammen „Das große Fressen“ und „Das große Messen“ als hervorragender Partner der Lerncamps im gesamten Land an. Die Erlebnistage der „Werkstatt Natur“ fanden an allen 10 Camptagen und an fast allen Stand-

orten quer durchs Burgenland statt. Dabei konnten über 4.000 Kinder und Jugendliche des Landes über die Themen „messbares und fressbares“ in der Natur auf spielerische und spannende Art und Weise erleben.

Kindgerecht, Corona konform, kompakt und verständlich für Groß und Klein wurden die Informationen rund um Wild, Wald, Jagd, Nahrungsbeziehungen und Umwelt präsentiert.

Wie clever unsere Wildtiere sind und welche Strategien und Anpassungen sie entwickelt haben, um Nahrung zu finden, ohne dabei selber gefressen zu werden konnten zum Beispiel die Kinder im Rahmen vom Programm „Das große Fressen“ erfahren.

„Das große Messen“, mit 10 spannenden Stationen, hat die Kinder regelrecht zum Staunen gebracht. Wie schwer sind die Samen und das Holz von unterschiedlichen Baumarten? Wie laut sind die Froschmännchen zur Paarungszeit? Die Antwort zu diesen Fragen konnten die Kinder im Stionsbetreib selbst erforschen, erkunden und ausprobieren.

Eine WinWin Situation sowohl für die Lerncamps des Landes als auch für die Werkstatt Natur, die ihrem Ziel alle Kinder des Burgenlandes zumindest einmal mit ihren Botschaften Wild, Jagd und Natur zu erreichen, wieder ein Stück näher kam. •

32 03 / 2021 © Foto: BLJV
LH-Stvin. Astrid Eisenkopf besuchte in Vertretung von LR. Daniela Winkler die „Werkstatt Natur“

Naturerlebnistage 2021 der Werkstatt Natur in der LFS Güssing

Nach dem letztjährigen, sehr erfolgreichen Debüt, wurde in diesem Jahr wieder eine Ferienbetreuung der Werkstatt Natur auch im Landessüden angeboten.

Die idealen Rahmenbedingungen der LFS Güssing boten hier wieder die hervorragende Möglichkeit, Kindern im Zuge der Betreuungswochen ein ganzheitliches Naturerlebnis zu ermöglichen.

Alexandra Laky und Larissa Pfeifer – die zwei Aushängeschilder der Werkstatt Natur Südburgenland, gestalteten wieder zwei außerordentlich spannende und lehrreiche Wochen für die kleinen Teilnehmer unseres Feriencamps. Motiviert, engagiert und mit viel Liebe bereiteten die beiden Jägerinnen bzw. Wild- und Waldpädagoginnen ein einmaliges Programm vor, welches nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern sehr beeindruckte. Abwechslungsreich, vielfältig und altersangepasst wurden nicht nur die Themen Wild, Wald und Jagd behandelt, sondern darüber hinaus – und das ist wieder einmal eine Innovation der Werkstatt Natur in diesem Bereich – der Zusammenhang von der Jagdwirtschaft mit der Landund Forstwirtschaft sowie den Produkten die Jäger sowie der Land- und Forstwirt „produzieren“.

Zu den Unterstützern und somit zu Beiträgern des Erfolges der Naturerlebnistage zählen aber auch viele Personen, die mehr oder weniger im Hintergrund agiert haben.

Allen voran gilt der Dank LH-Stv. LR Astrid Eisenkopf, die uns wieder die Möglichkeit bot, hier in dieser Einrichtung die Naturerlebnistage überhaupt umzu-

setzen. Weiters der LFS Güssing unter dem Direktor Ing. Gerhard Müllner der einer Ferienbetreuung in seiner Schule auch dieses Jahr zu begeistern war und uns in allen Bereichen unterstützt hat. Auch Peter und Vicky waren wieder „live dabei“ und traten mit viel Verständnis und Begeisterung den kleinen „Eindringlingen“ am Betrieb gegenüber.

Aber auch außerhalb der LFS gab es wieder viele Unterstützer des Projektes „Naturerlebnistage Südburgenland“. Fast schon als traditionell anzusehen ist der unvergessliche Abschluss des Ferienlagers beim Hornmeister des Burgenländischen Landesjagdverbandes Stefan Messenlehner. Er lud wie bereits im letzten Jahr alle Kinder am letzten Tag zu seinem Fischteich in der Nähe der LFS ein und verwöhnte diese nicht nur kulinarisch mit gegrilltem, sondern sorgte auch mit dem Jagdhorn für ein entsprechendes Programm rund um Jagdmusik und jagdliches Brauchtum. Verpflegt wurden die Kinder unter anderem durch Obst- und Fruchtsaftspenden der Betriebe Zotter und Nikles aus Kukmirn. Diese versorgten die teilnehmenden Kinder jeden Tag mit frischem Obst und herrlichen Fruchsäften welche kostenlos zur Verfügung gestellt wurden!

Auch LJM-Stv. Dr. Charlotte Klement schaute täglich zu einer Stippvisite vorbei und überzeugte sich nicht nur vom umfangreichen Programm des Ferien-

lagers, sondern ermöglichte auch den Kindern einen unverfälschten Einblick in den Arbeitsalltag einer Landtierärztin zu bekommen.

Kindertränen beim Abschied und die Bitten nach einem Wiederkommen dürfen, sind wohl ein Zeichen, dass es den Kindern wieder einmal mehr als gefallen hat, bei den zweiten Naturerlebnistagen der Werkstatt Natur im Südburgenland.

33 03 / 2021 © Foto: Alexandra Laky WERKSTATT NATUR

Erlebnisreiche Waldabenteuertage 2021 in der Werkstatt Natur

Rückblick auf ein Ferienlager der besonderen Art

Aufgrund der großen Nachfrage, fanden dieses Jahr die „Waldabenteuertage“ – das Ferienlager in der Werkstatt Natur - wieder an zwei Wochen statt. Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren konnten bei strahlendem Sonnenschein unter fachkundiger Betreuung unserer Wild- und Waldpädagogen die Tage im Wald und der Natur rund um die Werkstatt Natur verbringen. Den Eltern dieser Kinder war kein Weg zu weit – sie kamen aus den Bezirken Neusiedl/See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf; sogar „kleine Gäste“ aus Wien und Niederösterreich waren dieses Jahr wieder bei den Waldabenteuertagen vertreten.

Im Juli und August erlebten je eine Woche lang die Kinder den Wald und die Natur von all seinen Seiten und mit allen Sinnen. Bei Waldwanderungen entdeckten die „kleinen Waldforscher“ Spuren von Wildtieren, Wildschweinsuhlen, Mahlbäume, abgenagte Zapfen, Vogelfedern und vieles mehr. Beim abschließenden Grillfest ließen die Kinder ihre Eindrücke nochmals Revue passieren und schwärmten von den einmalig schönen Momenten im Wald. Als eines der Highlights ist sicher der Besuch des ORF Burgenland WetterTeams zu sehen. Kristina Buconjic und ihr Kamerateam begleiteten die Kinder einen halben Tag lang durch den Wald und konnten so eindrucksvolle Bilder

für den Wetterbericht aus der Werkstatt Natur für die Zuseher der Sendung „Burgenland heute“ einfangen. Im Zuge der Dreharbeiten durften die kleinen Waldabenteurer der Werkstatt Natur auch bei dem Format „Wir sind 100 – wir gratulieren dem Burgenland“ mitmachen. Ein riesen Spaß für alle Beteiligten der sehr gut bei den Zusehern ankam.

Die abwechselnden Programmschwerpunkte der Waldabenteuertage ließen die Woche schnell vergehen; die Kinder freuen sich bereits auf eine Fortführung des Ferienlagers in der Werkstatt Natur im Sommer nächsten Jahres. •

34 03 / 2021 © Foto: BLJV

Erfolgsgeschichte BIOFELDTAGE

Produzenten wie Konsumenten trafen sich zum Dialog über biologische Landwirtschaft am Bio-Landgut Esterhazy in Donnerskirchen.

Anlässlich der Biofeldtage 2021 am 6. und 7. August konnten insgesamt mehr als 11.000 Personen (2018: ca. 8.000 Personen) am BioLandgut Esterhazy in Donnerskirchen begrüßt werden.

Anna Lampret, Projektleiterin der Biofeldtage freute sich nach intensiver mehrjähriger Vorbereitungszeit besonders, dass die Biofeldtage 2021 gemäß dem Motto „live statt nur mehr virtuell“ mit über 190 Ausstellern (2018: 150) heuer in dieser Form veranstaltet und so erfolgreich umgesetzt werden konnten.

Maschinenvorführungen, Sortenschau und ein buntes Rahmenprogramm

Mit der zweitägigen Veranstaltung wurden auf dem ca. 70ha großen Areal Landwirtschaftsbetriebe sowie interessierte Konsumenten angesprochen. Über 160 Veranstaltungspunkte boten sowohl Besuchern wie Ausstellern ein attraktives Rahmenprogramm und Gelegenheit, das Wissen zu vertiefen sowie mehr über biologische Wirtschaftsweise zu erfahren.

Die jüngsten Besucher konnten sich im Kinderspielland bei Strohballen, Balancierbäumen und großen Hüpfburgen so richtig austoben. Die „Werkstatt Natur“ des Burgenländischen Landesjagdverbandes lud Familien und andere Naturinteressierte ein, die Geheimnisse rund um Wald, Wild und Jagd zu erforschen und verschiedene Tierpräparate zu bestaunen und wurde von den vielen interessierten kleinen und großen Besuchern bestens frequentiert.

Für das leibliche Wohl aller Gäste wurden an den zahlreichen Verpflegungsstationen ausschließlich zertifizierte Bio-Produkte und Wild der Hofeigenen Fleischmanufaktur angeboten. Im Bauernmarktbereich konnten an den ca. 25 Marktständen diese Produkte aus regionaler biologischer Landwirtschaft dann auch gleich direkt vom Produzenten erworben und mit nach Hause genommen werden.

„Das Erfolgskonzept der Biofeldtage steckt im Schulterschluss aus Praxis, Wissenschaft und Forschung. Dieser Li-

nie sind wir konsequent treu geblieben und konnten wir damit nahtlos an den Auftakterfolg von 2018 anknüpfen, ja diesen sogar deutlich übertreffen“, zeigt sich Matthias Grün, Geschäftsführer von PANNATURA abschließend zufrieden. Die Biofeldtage 2021 wurden vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, dem Land Burgenland und vielen Sponsoren unterstützt. Hauptsponsoren der Veranstaltung waren CLAAS, Perlinger Gemüse, Ja! Natürlich und LAGERHAUS. •

35 03 / 2021 BLJV INFORMIERT © Foto: PANNATURA

Erste Hilfe für den Jagdhund

Bei Unfällen mit unseren treuen Jagdbegleitern sind die ersten Notfallmaßnahmen oftmals von entscheidender Bedeutung. Bernhard Takacs - dipomierter Tierarzt in Güssing - erläuterte in diesem Seminar Beispielfälle aus der Praxis, die jeden Hundeführer betreffen können.

Bei diesem Praxisseminar wurde von Landesveterinärreferenten dipl. TA Bernhard Takacs unter anderem eine Bissverletzung, ein Knochenbruch, eine Keilerverletzung im Brust-Bauchbereich durchgespielt. Einen Schwerpunkt stellte das Absichern der Verletzungen mit einfachsten Mittel aus der Notfallsbox und Kleidungsstücken mit improvisiertem Bissschutz mittels Hundeleine OHNE Desinfektion dar. Die Quintessenz der Übung: Bei kurzer Rettungskette bitte KEINE Desinfektion!!

Checkliste für die Jagdsaison mit dem Einsatz von Hunden:

• Vorabgespräche mit den diensthabenden Tierärzten, rechtzeitig anmelden,

• eventuell auch dessen Vertretung am geplanten Termin erfragen. Zeitplan der Jagd durchbesprechen.

• Notfallsnummern austauschen.

• Eventuelle häufige Notfälle durchbesprechen.

• Telefonliste erstellen und einspeichern (Jagdleiter, Notfallteam, Tierarzt, Treiberführer, Hundeführer, Polizei)

• Versicherung abschließen oder Solidaritätsbeitrag pro Schützen festsetzen

• Kostenfragen vorher klären

• Zusammenstellung der Notfallsboxen

• Organisation und Verteilung von GPS-Halsbändern und Schutzwesten

• Notfallteam zusammenstellen

• Keine aktiven Teilnehmer der Jagd

(Angehörige,Jungjäger, Hundehalter, Altjäger,...)

• Während der Jagd muss das Team immer erreichbar, in unmittelbarer Nähe und sofort abmarschbereit sein

• Handys einsatzbereit und voll aufgeladen, Ladegeräte dabei

• Notfall-Treffpunkte bestimmen und durchbesprechen

• Aufgabenteilung (Fahrer, Telefon, Sanitäter, Sanitätsgehilfe,...)

• Rettungsfahrzeug vorbereiten (ausräumen, Ablagen entfernen, Schmutzdecken und Überzüge, Ladegerät, Verpflegung für Hundeführer und Treiber,...)

• Sitzordnung im Berge- und Rettungsfahrzeug festlegen

• Fahrstrecke zum Tierarzt ermitteln (google maps, „Frau Dr, fahren jetzt los und sind in genau 18 min bei ihnen, wo sollen wir parken?)

• Notfallkoffer, Notfallbox

• Unterlage, Decke (hell)

• Küchenrolle, Taschentücher (original und wasserdicht verpackt)

• Frischhaltefolie (für kleine Hunde in der Mitte geteilt)

• Zeitungen, Magazine

• Stilles Wasser, Getränke

• Handschuhe

• Klebebänder, Schere, Messer

• Leine und Schnüre

• Beisskorb oder Beissschutz

• Mullbinden, Tupfer

• Augensalbe

36 03 / 2021 JAGDHUNDEWESEN © Foto: BLJV
Praktische Übungen für den Notfall

Bgld. Jagdhundeprüfungsverein

Bringtreueprüfung 2021

Die Bringtreueprüfung des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines fand am 20.03.2021 im Raume Steinberg/Dörfl im Esterhazyjagdrevier Dörfl Süd-15 für alle Jagdhunderassen statt.

Prüfungsleiter: Mf OFö Ing. Alexander

Prenner

Es hatten 10 Gespanne genannt, welche auch angetreten sind. Von diesen haben 7 bestanden.

Man traf sich diesmal wegen Corona um 7 Uhr gleich bei der Jagdhütte im Revier. Vor Beginn der Prüfung gaben die Hundeführer ihr mitgebrachtes Wild bei der Prüfungsleitung ab, welches anschließend in den vorgesehenen Revierteilen ausgelegt wurde. Unter den Hundeführern wurde dieses Wild verlost. Nach der vorgeschriebenen Stehzeit begaben sich die zwei Gruppen zur Prüfung ins Revier. Die Prüfung konnte um ca. 13 Uhr abgeschlossen werden und den Hundeführern wurden die vorbereiteten Urkunden mit den Ahnentafeln für die bestandene Prüfung übergeben. Die unterschriebenen Zeugnisse wurden

diesmal den Hundeführern per Post nachgesandt, da es vor Ort keinen Stromanschluss gab und die Prüfungslokale wegen der Coronapandemie geschlossen waren.

Ein Dank an den Revierinhaber, welcher dieses zur Verfügung gestellt hat. Weiters ein Dankeschön an die Richterkollegen und Leistungsrichteranwärter für ihre tatkräftige Mithilfe.

Brauchbarkeitsprüfung 2021 Oberpullendorf

Am 16.10.2021 findet im Raume Oberpullendorf die Brauchbarkeitsprüfung

Ergebnisliste Bringtreueprüfung (bestanden):

Name

Rasse Hundeführer*in

Fiby v. Leithabach LR

Maggy Of The Celtic Hill LR

Gustl v. Lenzgarden LR

Happi v. Lenzgarden LR

Eos Nicki v. Kastell Stegraifepach LR

Crusader v. Kastell STegraifepach LR

Gustav von der Antheringer Au DK

Gertrud Neunteufel, Steinbrunn

Stefan Migsich, Antau

Peter Lenz, Antau

Gerald Fritz, St. Andrä-Wördern

Josef Stöckel, Himberg

Gabriele Reyzek, Marz

Klaus Unterberger, Vorau

statt.

Nähere Information sind bei Mf Anton FRUHSTUCK unter 0664/2608863 zu erfragen.

Adresse: Am Kastell 4, 7371 Unterrabnitz

Brauchbarkeitsprüfung 2021 Güssing

Am 23.10.2021 findet im Raume Güssing die Brauchbarkeitsprüfung statt. Nähere Information sind bei Hr. HRL Genser Heinz unter 0676/513 34 89 zu erfragen.

Brauchbarkeitsprüfung 2021 für Mattersburg und Eisenstadt-Umgebung

Die noch nicht geprüften Hunde haben daher die Gelegenheit, ihre gesetzlich vorgeschriebene

jagdliche Brauchbarkeit am 26. Oktober 2021 zu zeigen.

Treffpunkt: Heurigenrestaurant PAIS-

37 03 / 2021 JAGDHUNDEWESEN © Foto: Pixabay.com

JAGDHUNDEWESEN

LER, Arbeitergasse 21, 7041 Wulkaprodersdorf, 9 Uhr (Änderungen vorbehalten)

Prüfungsleiter: EBJM Mf Ing. Gregor PRANTL, Gartengasse 66, 7023 Stöttera, 0676/82573131

E-Mail: gf.prantl@a1.net

Nennformulare und neue Prüfungsordnungen können beim Bgld. LJV angefordert oder von dessen Homepage (www.bljv.at unter Sachgebiete Jagdhundewesen Prüfungs-ordnung für die Brauchbarkeitsprüfung als PDF-Download Prüfungs-ordnung und Nennformular) heruntergeladen werden. Die in Blockschrift ausgefüllten Nennungen sind bis 01.10.2021 an EBJM Mf Ing. Prantl Gregor, Gartengasse 66, 7023 Stöttera zu senden.

Nenngeld: € 50,--, ist vor der Prüfung zu entrichten.

Mitzubringen sind: vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (mit ÖHZBNr. und Hundeeigentümer), gültiger Impfpass (Tollwutimpfung mindestens 4 Wochen, maximal 3 Jahre alt), frisches Schleppwild (Hase, Fasan, Ente, Kaninchen),Gewehr, genügend Schrotpatronen sowie gültige Jagdkarte.

Schweisssonderprüfung (SSP) am 23.10.2021

im Raume Dörfl für alle Jagdhunderassen.

Standquartier und Treffpunkt:

Gh. FAYMANN, Obere Hauptstraße 81, 7453 Dörfl, 7 Uhr

Prüfungsleiter:

Mf OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7350 Oberpullendorf, 0650/3501626, E-Mail: alexander.prenner@bnet.at

Prüfungsleiter-Stv.:

Gerhard BAUER, Am Waldrand 19, 8380 Rax, 0664/2223977, E-Mail: ger-

hardmichaelbauer@gmail.com

Nennschluss: 09.10.2021

Nenngeld=Reugeld: € 70,-- für Mitglieder, für Nichtmitglieder € 70,-- plus € 30,--.

Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 09.10.2021 (Nennschluss) an den Prüfungsleiter zu senden. Mindestalter: vollendetes 18. Lebensmonat.

Jeder Jagdhund muss bereits eine Schussprüfung erfolgreich abgelegt haben, d.h. dass keine Schussempfindlichkeit festgestellt wurde.

Mindestens 3 Hunde, maximal 10 Hunde.

Für die Schweißfährten wird Rotwildschweiß verwendet.

Für alle Prüfungen gelten folgende Punkte:

Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (Hundebesitzer ist anzuführen) der Prüfungsleitung zu übergeben, eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen.

Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) oder von der Homepage des Bgld. JHPV (www.bjhpv.at) heruntergeladen werden. Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto d. RAIKA Gols, IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, denn ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.

Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) des ÖJGV für Vorstehhunde bzw. der gültigen PO für Einzelleistungen des ÖJGV.

Brauchbarkeitsprüfung

Die Brauchbarkeitsprüfung 2021 für den Bezirk Neusiedl am See findet am

Dienstag den 2. NOVEMBER 2021 statt.

Treffpunkt: Gasthaus „Zum fröhlichen Arbeiter“ in 7143 Apetlon, Quergasse 98 um 08:30 Uhr

Prüfungsleiter: Bezirkshundereferent Hannes TSCHIDA

Tel. 0699/19771203, E-Mail: h.tschida@ bnet.at

Nennung: Nennformulare können von der Hompage www.bgld-jagdverband. at heruntergeladen werden und in Blockschrift bis spätestens Nennschluss an den Prüfungsleiter zu senden.

Nennschluss: 22. Oktober 2020

Nenngebühr:

Feld u. Wasserarbeit: € 50.-

Schweissarbeit: € 50.-

Raiffeisenbank Neusiedlersee-Seewinkel

Bankstelle Apetlon: IBAN: AT69 3303 3000 0193 4355

Als Verwendungszweck bitte unbedingt den Namen des Hundeführers angeben!!

Das Nenngeld muss zum Nennschluss einbezahlt sein, ansonsten kann die Nennung nicht berücksichtigt werden

Weitere Infos:

• vollständig ausgefüllte Ahnentafel (mit ÖHZB-Nr. und Hunde-Eigentümer).

• gültiger Impfpass (Tollwut mind. 4 Wochen, max. 3 Jahre alt)

• frisches Schleppwild (Hase, Fasan, Ente, Kaninchen)

• Gewehr und genügend Schrotpatronen

• Eine gültige Jagdkarte.

Sämtliche Termine finden Sie auch auf unserer Homepage www.bjhpv.at.

38 03 / 2021

Sicherheit ist das Wichtigste!

Die Jagd-Unfallverhütungsvorschrift gibt österreichweit gültige standardisierte Richtlinien für „Mehr Sicherheit bei der Jagdausübung“.

Denn der sichere und unfallfreie Umgang mit der Jagdwaffe ist ein Bereich, der keinerlei Spielräume oder „Augenzwinkern“ zulässt. Es geht um unsere Glaubwürdigkeit als verlässliche und fachkundige Personen – und natürlich auch um unsere Gesundheit und das Wohlergehen aller Personen im jagdlichen Umfeld. Deshalb ist bei jeder Art von Gesellschaftsjagd dem Aspekt der „Sicherheit im Jagdbetrieb“ höchste Aufmerksamkeit zu schenken.

Diese Sicherheitsblätter, die laufend aktualisiert werden, sollen jeden Jagdleiter dabei unterstützen, die Teilnehmer mit deutlichen Ansagen VOR jeder Gesellschaftsjagd an die Grundsätze der „Sicherheit im Jagdbetrieb“ zu erinnern und ihm bei der Vorbereitung ei-

nen Leitfaden bieten! Sie sollen aber auch jeden Jagdteilnehmer an seine Verantwortung im Rahmen einer Gesellschaftsjagd hinweisen.

Diese Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Detaillierte Informationen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden finden sich in der Fachliteratur sowie bei den vom Burgenländischen Landesjagdverband angebotenen Kursen.

Für jeden Jagdleiter sollte die regelmäßige Absolvierung eines Kurses über die Sicherheit im Jagdbetrieb bzw. die Durchführung von Gesellschaftsjagden selbstverständlich sein.

Das Thema „Sicherheit im Jagdbetrieb“ ist zwar nicht neu, aber wir können es uns nicht oft genug in Erinnerung rufen!

Vorbereitungen einer Jagd

Jede Gesellschaftsjagd will gut organisiert sein. Um eine große Anzahl an Jägern, Treibern und Jagdhelfern zu koordinieren, sind im Vorfeld grundlegende Vorbereitungen zu treffen.

Sicherheit geht vor!

• Bereits mit der Jagdeinladung sollten alle Jagdgäste und Teilnehmer an der Jagd auf die Sicherheitsanforderungen bzw. die Rahmenbedingungen hingewiesen werden. Dies beinhaltet die Ausrüstung (Sicherheits/Signalkleidung, Mindestkaliber oä.) sowie das Verhalten während der Jagd (Verlassen des Standes, Verhalten während des

39 03 / 2021
© Foto: BLJV

SICHERHEIT

Triebes etc.). Jagdgäste haben somit noch die Möglichkeit, sich zu orientieren und allenfalls rechtzeitig auszustatten (z.B. mit Signalbändern).

• Veranstalter von Gesellschaftsjagden sind gut beraten, eine Sicherheitsausrüstung (z.B. Signalbänder für Hüte sowie Signalwesten für Treiber) einmalig anzukaufen, um nichts dem Zufall zu überlassen. Diese Sicherheitsausrüstung kann anlässlich der Begrüßung ausgeteilt und nach dem Abblasen (vor dem Streckenlegen) wieder eingesammelt werden.

• Auch eine entsprechende Anzahl geeigneter Jagdhunde ist für eine Gesellschaftsjagd notwendig. Die eingesetzten Jagdhunde sollten ebenfalls durch Signalhalsungen gekennzeichnet sein. Somit sorgt der Veranstalter für ein hohes Maß an Sicherheit – und die Tradition bleibt dennoch gewahrt.

Anmeldung bei der Exekutive Gesellschaftsjagden sind Großveranstaltungen. Deshalb sollte die lokale Exekutive über

• den zeitlichen Ablauf (Beginn, Mittagspause, voraussichtliches Ende) und

• über die „bejagten Örtlichkeiten“ (Revierteile) im Vorhinein in Kenntnis gesetzt werden.

• Eine vorausgehende Information bestimmter exponierter Anrainer kann ebenso hilfreich sein.

• Großräumige Beschilderung des Jagdgebietes bei Treib-, Drückoder Riegeljagden

NOTFALLNUMMERN:

Feuerwehr: 122

Polizei: 133

Rettung: 144

Euronotruf: 112

Landespolizeidirektion Burgenland-

Hotline: 059 133 10-0

• Das großräumige Aufstellen von Warntafeln (jagdgesetzl. Bestimmungen § 100

• Abs. 3 Bgld. Jagdgesetz beachten!) oder von

• Gefahrenzeichen („Andere Gefahren“ in Verbindung mit der Zusatztafel „Jagdbetrieb“ oder „Treibjagd“) auf den wichtigsten von Trieben betroffenen Straßen und Wegen ist aus Sicherheitsgründen zu empfehlen. Hier ist der Kontakt zum Straßenerhalter (Gemeinde bzw. Bezirksstraßenverwaltung) herzustellen.

Absicherung von Verkehrsflächen

Spaziergänger, Freizeitsportler – vor allem aber auch Anrainer – können so von einem aktuell stattfindenden Trieb informiert werden.

Sicherheitsbekleidung

Sicherheitsbekleidung bei der Jagd bedeutet einen aktiven Beitrag zum Erkennen von Gefahren und zur Verhütung von Jagdunfällen, denn sie kennzeichnen durch ihre Signalfarbe zweifelsfrei einen Teilnehmer der Jagd. Signalfarbe stört das Wild nicht!

Der jagdliche Fachhandel, Waffenfachhändler und Büchsenmacher sowie der Huthandel bieten verschiedenste Arten der Sicherheitsbekleidung an.

Der Burgenländische Landesjagdverband empfiehlt:

• Das Tragen von orangen Signalbändern am Jagdhut oder auf der Kopfbedeckung (Kappe, Mütze, Pelzkappe) ist obligatorisch. Mit einem schnellen Handgriff können diese Signalbänder auch auf Jacken oder Rucksäcken angebracht werden. Signalbänder sind auch zusätzlich zum Halsband eines Jagdhundes zur Kennzeichnung geeignet.

• Das Tragen von orangen oder gelben Signaljacken oder -westen für alle Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd, jedenfalls aber für Treiber oder Schützen, die sich im Trieb befinden.

• Den Einsatz von orangen Signalhalsungen für Jagdhunde bei Gesellschaftsjagden.

Ansagen vor der Jagd

Der Jagdleiter hat die Teilnehmer der Jagd über den genauen Ablauf der Triebe und über die freigegebenen Wildarten zu informieren. Er muss alle organisatorischen Details vor der Jagd „ansagen“.

• Begrüßung

• Hinweis auf absolutes Alkoholverbot für alle Jagdteilnehmer während der Jagd

• Hinweis auf gültige Jagdkarte bzw. Jagdgastkarte (Kontrolle durch JL oder JSO!)

• Hinweis auf erlaubte Waffen und Munition

• Information über den zeitlichen Ablauf (Beginn, Ende, Anzahl der Triebe, Wann darf geschossen werden,…)

• Genaue Aufzählung der Wildarten, die bejagt werden dürfen

• Sicherheitsregeln in Erinnerung rufen (Laden, Schussabgabe, Kugelfang)

• Anweisung über den Einsatz und die Verwahrung der Jagdhunde

• Bei externen Hundemeuten: Hinweis an die Schützen: Achtung bei Schussabgabe

• Anweisung über die Nachsuche bzw. Versorgung des Wildes (Verlassen des zugewiesenen Standplatzes, etc.)

• Erklärung der Jagdsignale: „Anblasen des Triebs“: Sind die Schützen und Treiber ausgeschickt

40 03 / 2021

bzw. angestellt, erklingt das Signal – der Trieb beginnt!

• „Abblasen des Triebs / Aufhören zu schießen“: Alle Schützen werden aufgefordert, die Waffen zu brechen und zu entladen. Ab diesem Zeitpunkt darf Wild keinesfalls mehr beschossen werden.

• Signale deutlich vor der Jagd ansagen: Häufig gibt es lokale Unterschiede bei den Signalen („Nicht mehr in den Trieb schießen“, „Hunde in den Trieb“,...). Solche Signale sind deutlich vor der Jagd „anzusagen“. Achtung bei Kreisjagden!

• Der Jagdleiter hat auch anzusagen, ob „beim Ausgehen“ oder „am erreichten Stand noch vor dem Anblasen“ bereits geschossen werden darf.

• Aufruf zur Disziplin

• „Alle Personen, die Anordnungen und Sicherheitsregeln nicht befolgen, werden von der Jagd sofort ausgeschlossen!“

• Verhalten bei Jagdstörungen

• Gibt es noch Fragen?

• Aufbruch zur Jagd mit „Weidmannsheil“

Checkliste für den Jagdleiter

• Begrüßung der Gäste, der Hundeführer, der Treiber, der Jagdhornbläser, andere Helfer

• Eigene Vorstellung als heutiger Jagdleiter

• Information über den zeitlichen Tagesablauf (Beginn, Anzahl der Trie-

be, Pausen, Mittagsrast, voraussichtliches Ende, Streckenlegung, Schüsseltrieb)

• Vor und während der Jagd gilt für alle Jäger und Treiber absolutes Alkoholverbot

• Personen unter 14 Jahren dürfen nicht als Treiber fungieren

• Hinweis auf gültige Jagddokumente (Jagdkarte, Jagdgastkarte) und ggf. Überprüfung der Jagddokumente (z.B. durch Jagdaufseher oder beim „Aufsitzen“ auf die Fahrzeuge)

• Genaue Aufzählung der Wildarten, die bejagt werden (gesetzliche Schonzeiten beachten!)

• Verlautbaren der „Regeln für jeden Teilnehmer der Jagd“ vor der Jagd und in voller Länge „Gibt es Fragen dazu?“

41 03 / 2021 SICHERHEIT
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SICHERHEIT

• Ankündigung „Alle Teilnehmer der Jagd, die Anordnungen und Sicherheitsregeln nicht befolgen, werden von der Jagd sofort ausgeschlossen!“

• Deutliche Erläuterung der Signale

• Klare Anweisungen bei Trieben nahe der Jagdgebietsgrenze oder Ortschaften

• Anordnungen über das Nachsuchen von angeschossenen Wildstücken und über das Versorgen des erlegten Wildes (Wann darf zugewiesener Stand verlassen werden)

• Sicherheitsregeln (Laden der Jagdwaffen, Sichern und Entladen der Jagdwaffen, Gefährdungsbereiche, Kugelfang,…)

• Jägern aus anderen Bundesländern sollte im Bedarfsfall ein Jagdbegleiter („Pirschführer“) zugewiesen werden (erleichtert die Ansprache des Wildes und die Einhaltung ev. Sicherheitszonen)

• Häufig gibt es lokale Unterschiede bei den Signalen („nicht mehr in den Trieb schießen“, „Hunde in den Trieb“,…). Solche Signale sind deutlich vor der Jagd anzusagen

• Genügend Sicherheitsbänder für Jäger und Hunde vorhanden?

• Sicherheitsbekleidung (insbesondere Signaljacken) für alle Jäger und Treiber

• Jagdleiterschulung: Jeder Jagdleiter sollte regelmäßig einschlägige Schulungen aus dem Kursangebot zur Sicherheit und Abwicklung von Jagden absolvieren

• Aufbruch zur Jagd mit „Weidmannsheil“

Verhalten bei Jagdstörungen

• Bei Jagdstörungen von Treibjagden durch jagdfremde Personen die Jagd sofort unterbrechen.

• Waffen entladen und mit offenem Verschluss tragen.

• Hunde anleinen.

• Jäger und Treiber in Gruppen oder zumindest paarweise zusammenstellen.

• Jagdleiter bzw. Jagdschutzorgane des betreffenden Reviers informieren.

• Jagdleiter bzw. Jagschutzorgane übernehmen Kommunikation zu Jagdgegner und Exekutive.

• Die Jagdgegner über das Stattfinden der Treibjagd und das Verbot des Betretens des Jagdgebietes während der Dauer der Jagd sowie auf Jagd- und Forstgesetz hinweisen.

• Auf die Strafbarkeit des Aufenthaltes im Jagdgebiet während einer Treibjagd abseits öffentlicher Wege hinweisen.

• Nachdrücklich auffordern, das Jagdgebiet gemäß § 100 Abs. 3 zu verlassen.

• Jagdschutzorgane haben die Berechtigung, die Identität der störenden Personen festzustellen.

• Zwecks Anzeigeerstattung an die zuständige Behörde Identität feststellen und Beweismittel sichern (Fotos, Autokennzeichen, etc.).

• Kommen die Jagdstörer der Aufforderung der Jagdschutzorgane nicht nach, ihre Identität zwecks Anzeigeerstattung an die Behörde preiszugeben oder verlassen diese nicht nach vorhergehender Aufforderung den gekennzeichneten Bereich der Jagd so kann durch Jagdschutzorgane mit einer Festnahme und Vorführung vor die Behörde vorgegangen werden. Bei zu er-

wartendem Widerstand kann die Exekutive verständigt werden, die über Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Befugnisse der Jagdschutzorgane Hilfe leistet (Bgld. Jagdgesetz 2017, § 161 Abs. 2).

• Die weitere Vorgehensweise bzw. die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes obliegt jedoch nur den Jagdschutzorganen.

Keinesfalls sollten Jagdleiter oder Jagdgäste Gewalt anwenden!

Regeln für jeden Teilnehmer der Jagd

• Den Anordnungen des Jagdleiters ist unbedingt Folge zu leisten! (Wildarten, Signale, Sicherheitsvorkehrungen!)

• Die Jagdkarte ist während der Jagd mitzuführen!

• Vorsicht bei aufkommendem Nebel, Schneefall oder Schneetreiben, bei gefrorenem Boden, felsigem Untergrund, beim Schuss in Richtung von Wasseroberflächen, bei Jagden in Weingärten oder bei ungewöhnlichem Gelände! (Gellergefahr!)

• Verwende nur funktionssichere Schusswaffen, die den Bestimmungen des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Jagdgesetz für jagdliche Zwecke zugelassen sind!

• Schaue vor dem Laden von hinten durch den Lauf! Fremdkörper können eine Laufsprengung verursachen!

• Lade und entlade mit nach unten und auf geeigneten Kugelfang gerichteten Läufen!

• Überprüfe nach einem Sturz die Waffe sofort!

• Die Waffe bleibt nur solange geladen, wie unbedingt notwendig bzw. wie vom Jagdleiter angeordnet! Trage die Waffe sonst gebro-

42 03 / 2021

chen bzw. mit geöffnetem Verschluss!

• Entsichere nur unmittelbar vor Schussabgabe!

• Gib einen Schuss nur nach genauem Ansprechen des Wildes ab!

• Kein Büchsenschuss ohne Kugelfang! (Gefährdungsbereich über 5.000 m)

• Beachte den Gefährdungsbereich beim Schrotschuss und beim Flintenlaufgeschoß! (bis 1.800 m)

• Mache dir nach dem Erreichen des zugewiesenen Standplatzes ein Bild von Kugelfang und möglichen Schussrichtungen (beachte Markierungen, die jene Richtungen anzeigen, in die kein Schuss abgegeben werden darf)!

• Nimm Kontakt mit den Nachbarschützen auf!

• Jede Art von Linieren ist untersagt. Achte beim Schuss in den Trieb auf Treiber, Jagdgehilfen und Jagdhunde!

• Entlade deine Waffe beim Durchqueren einer Dickung oder bei der Überwindung größerer Hindernisse!

• Gehe nach dem Trieb - je nach Anordnung des Jagdleiters - entweder zu einem Sammelplatz oder warte, bis du abgeholt wirst!

• Wirke bei Jagdstörungen an der Beweissicherung mit!

• Verlasse den Stand nie auf eigene Faust!

• Jäger in der Schützenkette dürfen diese erst nach dem Ruf „Linie halt“ verlassen, zum Beispiel zum Bergen des erlegten Wildes!

• Jäger, die grob fahrlässig gegen diese Regeln verstoßen, sind unverzüglich dem Jagdleiter zu melden!

• Der Jagdleiter hat die Betroffenen sofort von der Jagd auszuschließen!

• Falls er dies aus falscher Rücksichtnahme nicht tut, sollte man die eigene Teilnahme an der Jagd unverzüglich beenden!

Verhalten bei Jagdunfällen

Bei einem Jagdunfall (Schussverletzung, Herz-Kreislauf-Vorfall, Sturz mit Verletzung, etc.) ist die Gesellschaftsjagd unverzüglich abzubrechen!

Diese notwendigen Ersthelfermaßnahmen sind sofort einzuleiten:

• Bergung aus dem Gefahrenbereich

Die verunfallte Person unverzüglich aus dem Gefahrenbereich bergen und in eine stabile Lage bringen.

• Notruf absetzen mit Informationen über:

› Art der Verletzung/Erkrankung

› Betroffene Personenzahl

› Genauer Ort

› Zufahrtsmöglichkeiten

› Eigene Telefonnummer sowie den eigenen Namen

Während Sie mit den Ersthelfermaßnahmen beginnen, ist Hilfe zu Ihnen unterwegs. Je früher der Notruf, desto eher kommt Hilfe!

• Erste Hilfe

› ABC-Regel (Herz-Kreislaufstillstand bzw. Bewusstlosigkeit)

› Atemwege freimachen

› Circulation = Herzmassage (1 oder 2 Helfer): 30 Massagen - 2 Atemspenden

› Falls der Erkrankte oder Verunfallte eine eigene Atmung hat: Person in die stabile Seitenlage bringen und Vitalfunktionen (Puls, Atmung) überprüfen.

› Wundversorgung, Blutstillung

› Erkrankte oder verunfallte Person keinesfalls alleine lassen (psychischer Beistand)

• Einweisen der Hilfskräfte

Aufgrund der oft schwierigen Gelände-Beschaffenheit von Revierteilen und der häufig fehlenden Ortskenntnis sollte man immer mehrere Personen übersichtlich positionieren, um die Rettungsmannschaften einzuweisen.

• Datenerhebung

Der Jagdleiter ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Klärung des Unfalles zu treffen. Eine Beweissicherung mit einer Digitalkamera ist sinnvoll und wird dringend empfohlen.

• Meldepflicht

› Polizei: Der Jagdleiter ist verpflichtet, eine vollständige polizeiliche Meldung zu erstatten.

› Versicherung (Jagdhaftpflicht-/Jagdunfallversicherung): Jagdleiter, Verletzter und allenfalls beteiligter Schütze haben gemeinsam für eine unverzügliche Meldung des Ereignisses zu sorgen.

› Jagdverband: Empfohlen wird, den Bgld. Landesjagdverband von medienwirksamen Vorfällen unverzüglich in Kenntnis zu setzen (Hegeringleiter, Bezirksjägermeister, Landesgeschäftsstelle des BLJV). •

43 03 / 2021 SICHERHEIT

COVID­19­Merkblatt: Gesellschaftsjagden

In Anbetracht der aktuellen Hygieneempfehlungen (3-G-Regelung) und den damit einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen, empfiehlt JAGD ÖSTERREICH Bewegungsjagden mit mehreren beteiligten Personen nur mit Bedacht und im nötigen Ausmaß durchzuführen.

Bedenken Sie, dass gerade ältere Jägerinnen und Jäger bzw. Personen mit Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen. Für die Organisation und für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden werden folgende Empfehlungen ausgesprochen.

Für Jagdleiter:

• Hinweis zur Teilnahme nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis gemäß

§ 1 Abs. 2 der COVID-19-Maßnahmenverordnung

• Überprüfung des 3-G-Nachweises, wenn möglich via Green-Check-

App des Gesundheitsministeriums (https://greencheck.gv.at/)

• Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl und versuchen Sie, die Anzahl der involvierten Personen zu verringern.

• Beachten Sie, dass mit in Kraft treten der neuen COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 11.10.2021 Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ohne fixierte Sitzplatzordnung durch die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden müssen. Zudem muss ein COVID19-Beauftragter bestellt werden

und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden (Konzeptvorlage JAGD ÖSTERREICH).

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 12 Zusammenkünfte der gelten Fassung der Verordnung.

• Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.

• Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer...).

44 03 / 2021 SICHERHEIT © Foto: Fusin Medical Animation/unsplash.com

• Weisen Sie bei der Einladung, wie auch bei der Einweisung, auf die mögliche Notwendigkeit einer FFP-2-Maske und taschentauglicher Desinfektionsmittel bei der Nutzung von geschlossenen öffentlichen Räumen hin. Stellen Sie sicher, dass im Zweifelsfall entsprechende Hygieneartikel (z.B. FFP2-Masken & Desinfektionsmittel) vorrätig sind.

• Bei der Beförderung mehrerer Personen (von/zu/während der Jagd) der ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

• Sorgen Sie für die regelmäßige Desinfektion von häufig berührten Haltegriffen (z.B. von Transportmittel aller Art).

• Bieten Sie eine Möglichkeit für die Entsorgung von Hygieneartikeln (FFP-2-Masken oder Desinfektionstüchern) an.

• Verpflegungspausen zwischen der Jagd sind unter Einhaltung der 3-G-Regelung grundsätzlich möglich. Dies betrifft insbesondere geplante Essensausgaben (Feldküche, Gulaschkanone) wie auch die Benützung von Sitzgelegenheiten wie bspw. Heurigengarnituren. Eine Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Es wird jedoch empfohlen, die Bedienung der Essensausgabe an eingeteilte Personen mit Schutzhandschuhen zu übertragen.

• Beim abendlichen Schüsseltrieb in einem Gasthaus treten die zum Zeitpunkt der Jagd gültigen Bestimmungen der Gastronomie in Kraft (2,5-G bzw. 3-G).

Allgemein:

• Gemeinsame Anreisen zum Jagdrevier von haushaltsfremden Personen in einem PKW bei 2 Personen pro Sitzreihe sind möglich.

Auch bei längeren Anreisen ist das Tragen einer FFP-2-Maske nicht vorgeschrieben, für die persönliche Sicherheit und zur Vorbildwirkung ist es jedoch empfohlen.

• Vermeiden Sie Kontakt durch Handschlag oder anderen freundschaftlichen direkten Kontakt.

• Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.)

• Nutzen Sie regelmäßig taschentaugliche Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher.

• Waschen Sie sich die Hände mehrmals vor & nach der Jagd gründlich mit Seife.

• Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

• Nehmen Sie Ihre gebrauchte FFP2-Maskesowie etwaig verwendete

Desinfektionstücher oder Taschentücher wieder mit und entsorgen diese entsprechend im Restmüll und nicht im Jagdgebiet.

ACHTUNG Ampelsystem:

Das neue Ampelsystem der Bundesregierung gibt Auskunft über das Gefährdungspotenzial bestimmter Regionen –beachten Sie bereits bei der Einladung der Gäste die entsprechenden Gegebenheiten und überprüfen Sie die Lage in Ihrer Region und die Lage rund um das betreffende Jagdgebiet regelmäßig! •

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium. at/public.html

45 03 / 2021 SICHERHEIT © Foto: BLJV
Auch bei der Begutachtung der Strecke - immer auf einen Sicherheitsabstand achten!

Verein Grünes Kreuz wählt Christa KummerHofbauer zur neuen Präsidentin

Erstmals ist eine Frau an der Spitze des mehr als 100-jährigen karitativen Vereines Grünes Kreuz, allen bekannt als Veranstalter des Jägerballes

Der Verein Grünes Kreuz wählte einstimmig im Rahmen seiner diesjährigen Generalversammlung Mag. Dr. Christa Kummer-Hofbauer zu seiner neuen Präsidentin. Erstmals steht nun eine Frau an der Spitze des traditionsreichen Vereines.

Der langdienende Präsident KR Leo J. Nagy wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt. Als erste Vizepräsidentin wurde Maria Hauer bestätigt, Dr. Miroslav Vodnansky, der Leiter der „Grünen Akademie“, übernimmt die Rolle des zweiten Vizepräsidenten.

„Ich fühle mich sehr geehrt, als erste Frau in der Geschichte des Vereines diese ehrenvolle Aufgabe übernehmen zu dürfen. Unser aller Ziel wird es nun sein, die zentralen Aufgaben wie die Förderung von Naturschutz und Wild-

RÜCKFRAGEN & KONTAKT:

Generalsekretärin Barbara Payer

Verein Grünes Kreuz

Eschenbachgasse 11

A-1010 Wien

office@verein-grueneskreuz.at

+43 664 142 56 61

tierschutz, die Unterstützung wissenschaftlicher Projekte der Nachhaltigkeit wie z.B. im Bereich jagdlicher Land- und Forstwirtschaft und Projekte zum Schutz und der Erhaltung von Wildlebensräumen und gefährdeter Wildarten wahrzunehmen.

Auch die zentrale Rolle der sozialen Unterstützung und unbürokratischen Hilfe für Personen aus Jagd- und Forstwirtschaft wird verstärkt in den Fokus gerückt.

Für Mitglieder ist zukünftig ein großes Angebot an Aktivitäten geplant. Die finanzielle Basis dafür ist der allerseits beliebte und bekannte Jägerball - Ball

vom Grünen Kreuz.“, so die neue Präsidentin Christa Kummer-Hofbauer unmittelbar nach ihrer Bestellung. Der Verein Grünes Kreuz wurde von Erzherzog Franz Salvator von Habsburg-Lothringen im Jahre 1905 mit dem Ziel gegründet, ein soziales Fürsorgenetz im Bereich der Jagdwirtschaft, sowie der jagdlichen Forstwirtschaft einzurichten. Der Verein ist seit jeher nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und karitative Zwecke. Der Verein Grünes Kreuz ist als Veranstalter des Jägerballes in den prunkvollen Räumlichkeiten der Wiener Hofburg bekannt. •

46 03 / 2021 VEREIN GRÜNES KREUZ © Foto: ORF/Thramstorfer

Philipp Harmer zum Präsidenten der CIC gewählt

„Es freut uns außerordentlich, dass der internationale Rat zu Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) Philipp Harmer aus Österreich zum Präsidenten gewählt hat. Wir gratulieren von Herzen“, so JAGD ÖSTERREICH-Präsident Josef Pröll.

Das Programm des neuen CICPräsidenten beinhaltet u.a. viele Kernanliegen von JAGD ÖSTERREICH, wie etwa die Förderung der Wissenschaft zum besseren Verständnis der Natur, als auch die Bekämpfung von Wildtierkriminalität, die Stärkung internationaler Beziehungen zur Erhaltung von Wildarten, wie auch den Ausbau der Kommunikation zur Verdeutlichung des Wertes der Jagd für die Biodiversität. Pröll zeigte sich erfreut, dass mit diesem Programmschwerpunkten auch zahlreiche Anliegen Österreichs nun global behandelt werden.

„Das Programm von Präsident Harmer zeigt, dass die Jagd auch international fortschrittlich, weitblickend und prob-

lembewusst in die Zukunft geht. Im Namen von JAGD ÖSTERREICH gratuliere ich Philipp Harmer zur Präsidentschaft und freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit im Interesse unserer Wildtiere und der Jägerinnen und Jäger“, so Pröll abschließend. Harmer folgt seinem Amtsvorgänger George Aman aus der Schweiz, der zuvor fünf Jahre lang das Amt des Präsidenten der globalen Naturschutzorganisation bekleidete und zahlreiche Meilensteine erreichte, wie etwa die starke Partnerschaft mit der IUCN.

Über den CIC

Der CIC ist ein politisch unabhängiges, gemeinnütziges Beratungsorgan mit dem Ziel der Erhaltung des Wildes

durch die Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen. Er wurde 1928 gegründet und ist in 82 Ländern der Erde mit Sitz in Wien und einem Hauptquartier in Budapest tätig. Zu seinen rund 1.500 Mitgliedern zählen Staaten, staatliche Institutionen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen, Firmen, Persönlichkeiten sowie Jagdverbände. Auf nationaler Ebene sind die Mitglieder in nationalen Delegationen organisiert. Der CIC hat diplomatischen Status in Ungarn und Beobachterstatus in den Vereinten Nationen. •

47 03 / 2021 © Foto: CIC VOM CIC

Neuigkeiten aus den Bezirken

Eisenstadt

Hans Feiler feierte coronabedingt im kleinen Kreise sein achtzigstes Wiegenfest welches er am 29. Mai 2021 begangen hat. Seine langjährige Tätigkeit als Jagdleiter in Rust als auch seine Funktionen in diversen Gremien des Burgenländischen Landesjagdverbandes, unterstreichen den Einsatz des Jubilars für die Jagd im Burgenland. Hans Feiler ist aber nicht nur im Bereich des Jagdwesens sehr engagiert. Auch als Mitglied

der renommierten Winzern des Burgenlandes sowie sein Engagement, die ORF Produktion „Der Winzerkönig“ ins Burgenland bzw. nach Rust zu bringen, ist seinem unermüdlichen Einsatz zu verdanken.

Die Funktionäre des Bezirkes, allen voran BJM

Thomas Wucsits wünschen Hans Feiler weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit sowie ein kräftiges Weidmannsheil auf seinem weiteren Lebensweg!

Oberwart

Am 19. September lud die Jagdgesellschaft Grafenschachen zur Einweihung ihrer neu errichteten Hubertuskapelle. Jagdl. Johann Polster konnte unter

den zahlreichen Ehrengästen auch Landesjägermeister Ing. Roman Leitner, Hegeringleiter Kurt Schuch und Bürgermeister Marc Hoppel begrüssen.

Die Hl. Messe wurde von Pfarrer Norbert Filipitsch zelebriert und im Anschluss gab es noch ein gemütliches Beisammensein.

48 03 / 2021 AUS DEN BEZIRKEN
© Foto: Beigestellt, Josef Grunwald Hans Feiler – Rust – ein 80er 29.Mai Hubertuskappelleneinweihung in Grafenschachen

HRL Alfred Binder gehört zum Urgestein der jagdlichen Funktionäre des Bezirkes Oberwart. Seit über einem halben Jahrhundert befindet er sich bereits im Besitz einer burgenländischen Jagdkarte und prägt seit fast drei Jahrzehnten als Hegeringleiter des Hegeringes VIII und als Bezirksjagdbeirat das Jagdwesen im Bezirk Oberwart.

Der Jubilar führt „seinen“ Hegering bereits seit 1992 sehr umsichtig und engagiert. Er versucht sowohl mit seiner fachlichen als auch seiner 70jährigen Lebenserfahrung seine Reviere im Hegering bestmöglich zu koordinieren und zu unterstützen. Oft eine herausfordernde Aufgabe, der sich nur wenige Funktionäre so lange hingeben.

Der Jagdbezirk Oberwart, allen voran BJM Fo.Vw. Ing. Klaus Gmeiner wünschen HRL Alfred Binder noch viele Jahre voller Gesundheit, gutem Anlauf und noch so manches Weidmannsheil auf seinem hoffentlich noch sehr langen Lebensweg.

EINLAGERUNGSAKTION

Mit dem Signal “Jagd vorbei” mussten wir im Beisein von unzähligen Jägern und Jägerinnen, Freunden und Familie, von unserem guten Freund und Jagdkollegen, Herrn Gerhard Popofsits Abschied nehmen. Am 13. August 2021 erhielten wir die traurige Nachricht, dass Gerhard auf tragische Weise, im 62. Lebensjahr, aus unserer Mitte gerissen wurde.

Im Laufe seiner jagdlichen Tätigkeit war er nicht nur als Jagleiter und Aufsichtsjäger im Jagdrevier Neudauberg tätig, sondern auch als Aufsichtsjäger im Revier Erdödy Süd-Kulm. Gerhard war stets Heger und dann erst

Güssing

Nachruf

Jäger. Seine Leidenschaft war Reh, Schwarz- und Rotwild. Gerhard war ein geselliger und gern gesehener Mensch, der auf das Miteinander großen Wert legte. So konnten wir Jagderlebnisse und Jagderfolge gemeinsam mit Gerhard in geselliger und bescheidener Weise feiern. Deine Arbeit und dein Einsatz hat viele Spuren hinterlassen, die Erinnerung an dich und das viele gemeinsame Erlebte wird stets in uns lebendig sein. Wir, deine Freunde des Jagdvereines Neudauberg, werden dir ein ehrendes Gedenken bewahren. Weidmannnsdank und Weidmannsruh!

49 03 / 2021 AUS DEN BEZIRKEN © Foto: BLJV, Beigestellt
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Jennersdorf

Aufbrechseminar

Am 17.09.2021 fand im Gasthaus Gerd Pummer im Zuge des Vorbereitungskurses für die Jungjäger- und Jagdhüterprüfung des Bezirks Jennersdorf ein „Aufbrechseminar“ statt. Lehrziel dieser Abendveranstaltung war es, den Teilnehmern die Wildbrethygiene und das Aufbrechen unter realen Bedingungen nach neuestem Stand des Wissens und nach der Anleitung des Beispiels „Rote Arbeit BLJV“, näher zu bringen. Die umliegenden Reviere waren aufgerufen, frisch erlegte Stücke zu liefern und so gelangten ab ca.19:00 Uhr zehn Stück Rehwild nach und nach am Aufbrechplatz ein. Auf den drei bestens vorbereiteten Aufbrechstellen wurde eine Infrastruktur eingerichtet und so konnte jeder Teilnehmer unter Aufsicht von erfahrenen Jägern selbst Hand anlegen. Von den zehn Stücken waren sogar drei mit auffälligen Abweichungen und krankhaften Veränderungen. Zwei der Stücke hatten suboptimale Treffer. Somit war das Aufbrechen eine realisti-

sche Übung mit allen Einflüssen, die die Jagd mit sich bringen kann. Um ca. 21:00 Uhr waren alle Stücke versorgt und wurden im Zuge einer kurzen Zusammenfassung klassifiziert und beurteilt. Anschließend wurde die Beschau und die notwendige Papierarbeit den Teilnehmern nähergebracht. Um ca.

22:15 Uhr war die Veranstaltung inkl. der Nachbereitung abgeschlossen. Danke den teilnehmenden Revieren, besonders Poppendorf und Neustift und deren Jagdleitern und dem Revier Heiligenkreuz für die zur Verfügungstellung seiner Infrastruktur.

GJ Mogersdorf, kapitaler Hirsch zum Sechziger!

Erwin Mayer, passionierter Jagdkamerad aus Mogersdorf, wurde zu seinem 60. Geburtstag ein besonderes Jagderlebnis zuteil. Obwohl er schon viele Jagderlebnisse erleben durfte, wird der erste erlegte Hirsch, noch dazu ein kapitaler, sicher einen Ehrenplatz bei ihm erhalten.

Der erlegte Hirsch ist ein ungerader 12er und wog aufgebrochen 160 kg. Das Trophäengewicht beträgt 9,5 kg. Eine Vorbewertung über das Alter des erlegten Hirsches ergab vollendetes 12 Lebensjahr. Die Jagdkameraden der JG Mogersdorf wünschen ihm ein kräftiges Weidmannsheil zu seinem Lebenshirsch in seiner Heimatgemeinde.

50 03 / 2021 AUS DEN BEZIRKEN © Foto: Beigestellt (2)

Rätselspass für kinder

Welchem Tier gehört diese Nase?

Tragt die Zahlen richtig ein.

Auszug aus dem Wildtierkalender von JAGD ÖSTERREICH Erhältlich beim Landesjagdverband Burgenland.

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1 2 4 5 6

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