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Landesjagdtag

Landesjagdtag

Bemerkungen zur Gesetzesnovelle

Im Jahr 2017 wurde von der damaligen Landesrätin und jetzigen Landtagspräsidentin Verena Dunst das „innovativste und modernste“ Jagdgesetz beschlossen. Es war so modern, innovativ und perfekt, dass es innerhalb von 3 Jahren bereits 5mal novelliert wurde und mit der jetzigen 6. Novelle auch massive Veränderungen für das Jagdwesen im Burgenland bringt.

Mit Ende 2022 wird die Körperschaft Öffentlichen Rechts „Burgenländischer Landesjagdverband“ beendet, mit folgender Begründung: durch Wegfall der Pflichtmitgliedschaft ist damit auch der Selbstverwaltungskörper BLJV nicht mehr notwendig. Das ist ein einschneidender Schnitt für das Burgenland, aber auch für Österreich: die Abschaffung, die demokratiepolitisch bedenkliche Demontierung der Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger ist einzigartig seit Bestehen der 2. Republik.

Exkurs Selbstverwaltungskörper

Die Schaffung und Existenz von Selbstverwaltungskörpern basiert auf dem Prinzip der Gewaltentrennung in der österreichischen Bundesverfassung. Es bedeutet, dass bestimmte öffentliche Angelegenheiten selbst verwaltet und geregelt werden können. Diese Körperschaften sind frei von Weisungen und können übertragene Aufgaben ausführen, stehen aber unter Aufsicht einer übergeordneten Institution, im Falle des BLJV ist es die Landesregierung. Der Burgenländische Landesjagdverband fungiert seit über 70 Jahren als Interessensvertretung für Jägerinnen und Jäger im Burgenland. Wir vertreten nicht Großgrundbesitzer oder Eigenjagdberechtigte und deren wirtschaftliche Interessen. Wir vertreten Jägerinnen und Jäger und versuchen im Rahmen der Vielfalt der Jagd den bes-

04/2020 Landtagswahlordnung

Landtag besteht aus 36 Mitglieder (§ 1)

Zahl der Mandatare pro Wahlkreis nach Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis (§ 3)

Bezirkswahlbehörde bestehend aus Bezirkshauptmann sowie 6 Beisitzer (§ 11)

Landeswahlbehörde bestehend aus Landeshauptmann und 12 Beisitzer

Der Landeshauptmann, der LH Stv. und die übrigen Mitglieder der Landesregierung werden vom Landtag in einem Wahlgang gewählt. (Artikel 53, Bgld. Landesverfassung)

Bgld. Jagdgesetz

Vollversammlung besteht aus den 81 Delegierten (§ 127)

Zahl der Delegierten je Jagdbezirk nach Anzahl Jagdkarten pro Jagdbezirk (§ 127)

Wahlkommission für BJM: Bezirkshauptmann sowie 3 Mitglieder (§ 133)

Wahlkommission für Organe des BLJV: Vorstand der für das Jagdwesen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung sowie 4 Mitglieder

Die Vollversammlung hat aus der Mitte der Verbandsmitglieder […] zu wählen: den Vorsitz (LJM*in) und die Stellvertretung weiteres Vorstandsmitglied […] (§ 121) ergänzend siehe auch §§ 146ff Bgld Jagdgesetz

ten gemeinsamen Nenner für die jagdlichen und naturräumlichen Aufgaben zu finden. Die Pflichtmitgliedschaft sichert das „Dabei-Sein“ aller Jägerinnen und Jäger und ist unabdingbare Voraussetzung einer Interessensvertretung. Viele Vereine und NGO’s vertreten ihre Interessen, meist Einzelinteressen ohne den Blick auf das große Ganze zu haben. Wer nicht mitgeht, geht zu einem anderen Verein. Die finanzielle Potenz sichert mediale Aufmerksamkeit und der Zweck heiligt die Mittel.

Amtsschimmel ersetzt Demokratische Strukturen

Medial kommen plötzlich die demokratischen Strukturen in das Kreuzfeuer der Kritik. Der Gesetzgeber ist verantwortlich für die gesetzlich korrekten Rahmenbedingungen, im Falle des Bgld. Landesjagdverbandes sind diese sogar mit der Landtagswahlordnung wie auch der Bgld. Landesverfassung vergleichbar. (Siehe Tabelle) Wir stellen auch hier unmissverständlich klar: Die Vergleiche mit autokratischen bzw. totalitären Staatsformen sind an den Haaren herbeigezogen, diskriminierend sowie diffamierend und absolut entbehrlich. Mit der amtlichen Bestellung von Landesjägermeister und Bezirksjägermeister fallen die demokratischen Wahlen nun vollends weg! Es kommt schlimmer: diese Organe sind in ihrer Funktion und Anstellung beim Land Burgenland sogar weisungsgebunden!

Was bedeutet die Abschaffung konkret?

Es bedeutet den Verlust von Tradition und Kulturgut, das Kulturerbe „Jagd“ geht verloren. Die Archivierung und Dokumentation der Jagd im Burgenland (Jagdstrecke des Landes, Einzelereignisse, Burgenländische Jagd im Spiegel der Zeit und in Relation zu Rest Österreich) bleiben aus. Wertvolle Information für nachfolgende Generationen gehen verloren. Im Detail bedeutet des folgenden VERLUST für die bgld. Jäger*innen: • Mitgliederbetreuung wird eingestellt - Zentrale Verwaltung der rund 7.000 Jagdkarteninhaber*innen (Funktion im Revier, Gültigkeit Jagdkarte, Bestätigungen, Kurse, Ehrungen, Verlängerung Jagdkarte) - Organisation von verpflichtenden Weiterbildungskursen (Kundige Person, Jagdschutzorgane) - Ausgabe von Jagdgastkarten - Hilfe bei Jagd Online - Fachliche (jagdlich, wildbiologisch, juristisch) Service- und Auskunftsstelle - Umfassende Versicherungsbetreuung (Abwicklung, Bestätigung für Ausland) - Verbandsmedien (Zeitung „Jagd im Burgenland“, Homepage, Newsletter) - Kontaktstelle zum Dachverband „Jagd Österreich“ - Interessensvertretung im Bund und in der EU • Förderungen für Reviere wird eingestellt - Jagdabgabe ab 2022 beim Land, d.h. rund 140.000 Euro für lebensraumverbessernde Maßnahmen, Wildwarnreflektoren, Untersuchungskosten für Fallwild, Förderung Kühlzellen etc. fallen weg - Keine Unterstützung mit Drucksorten (Hinweistafeln Jagdbetrieb, Wildbret-Direktvermarktung) • Förderung des Hundewesens wird eingestellt - Keine Bereichshundeführer - keine finanzielle Unterstützung bei Verletzung oder Tod des Hundes • Aus- und Weiterbildung wird eingestellt - Österr. größte wald- und jagdpädagogische Einrichtung „Werkstatt Natur“ - Organisation Kurs „Kundige Person“ (inklusive Hinweis bei Fristablauf) - Organisation Weiterbildungskurs „Jagdschutzorgan“ - Organisation Fallenstellerkurs inkl. Registration der Fallen - Organisation Jungjägerkurse • Jagdliche Verwaltung wird eingestellt - Jagdstatistik - Koordination Abschussplanung in den Bezirken - Organisation Trophäenbewertung, Hegeschau, Bezirksjagdtag - Stellungnahmen zu Gesetzen mit jagdlicher bzw. naturschutzfachlicher Relevanz - Jagdfachliche Unterstützung der Behörde - Trichinenprobenpakete-Ausgabe - Abwicklung Sammelantrag Bejagung Krähenvögel bzw. Blässgans Und damit jetzt 70 Euro gespart? – Ja, aber auch alle Serviceleistungen verloren! Der Verlust des Bgld. Landesjagdverbandes führt zwangsläufig zur Verringerung der Gesamtkosten der Jahresjagdkarte – doch zu welchem Preis? Die jagdliche Verwaltung wird den ohnehin überlasteten Bezirksverwaltungsbehörden umgehängt: Mitgliederverwaltung, Jagdkartenverlängerung, Jagdgastkarten und allgemeine Anfragen können während des Parteienverkehrs von der BH abgefertigt werden. Platz für individuelle Lösungen gibt es nicht. Aufgrund der Erfahrung schätzen wir den zusätzlichen Kostenaufwand bzw. Mehraufwand für das Land durch die Installation von Landesjägermeister sowie Bezirksjägermeister und der Verwaltungsübernahme durch die BH auf rund 400.000,-- Euro jährlich. Das Beispiel Wildschwein-Managementplan hat es im Frühjahr 2020 bereits eindrücklich gezeigt, was ohne Jagdverband passiert: Veterinärbehörde und Naturschutz kümmern sich um das jagdbare Wild! Wir wünschen viel Erfolg bei der nächstfolgenden Abwicklung der Ausnahmegenehmigungen für die Rabenkrähen bzw. Schusszeiten-Diskussionen! Einzelinteressen wirtschaftlich potenter oder medial gut vertretener Gruppierungen treten in den Vordergrund, der Blick auf „das große Ganze“ fehlt. Die Jäger*innen des Landes werden hinkünftig mit medienwirksamen Einzelaktionen in Verbindung gebracht, die für Betriebe oder Regionen gelten mögen, aber im Wesentlichen das Land nicht vertreten. Die „Freunde der Feldlerchen-Landebahnen“ oder der „Radikal – Uferbegleitvegetation – Ausmäher“ können niemals ausgewogen und mit Blick für alle 479 Reviere des Landes sprechen. Die „Jäger“ sind nicht mehr greifbar, ohne unabhängige, flächendeckende Interessensvertretung ist diese Entwicklung ein Rückschritt in der jagdlichen Verwaltung bzw. für das gesamte Jagdwesen im Burgenland. Denken Sie beim nächsten Kauf von jagdlicher Ausrüstung an den Verlust Ihrer jagdlichen Interessensvertretung, die für den Preis einer Schachtel Büchsenmunition an die Bezirksverwaltungsbehörde verkauft wurde.

Weidmannsheil!

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