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4/2016
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Krankenversicherung · Recht
Besser privat? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um überhaupt einer privaten Krankenversicherung (KV) beitreten zu können? Welche Vorteile hat man, wenn man privat versichert ist – und welche Nachteile muss man dabei gegebenenfalls in Kauf nehmen? Rechtsanwalt Stefan Engels klärt auf
Foto: Kzenon/Shutterstock.com
U
m eine private Vollversicherung abschließen zu können, ist es erforderlich, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung vorliegt. Dann, und nur dann, ist ein Wechsel in die Privatsparte überhaupt erst möglich. Zum Kreis der freiwillig Versicherten zählen insbesondere Selbständige oder Angestellte, deren Bruttoverdienst für über 12 Monate höher als 4.687,50 € liegt. Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und wird jährlich neu angepasst. Für Kosmetikerinnen, die in aller Regel vollumfänglich selbständig tätig sind, bietet sich folglich die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Die Vorteile scheinen auf der Hand zu liegen: so bieten die Privatversicherer teilweise Leistungen, die allein ihren Versicherten vorbehalten sind. Angefangen bei einer besonderen Unterbringung während eines möglichen Krankenhausaufenthalts und der viel zitierten Chefarztbehandlung bis hin zum schnelleren Facharzttermin. Rechtsgrundlage für eine private Krankenversicherung ist ein individuell gestalteter Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Die Versicherungsbedingungen, die meist sehr umfangreich sind, gilt es dabei genauestens im Vorfeld zu
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prüfen. So werden manche Leistungen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung Standardleistungen sind, von den Privatversicherern nicht übernommen, oder sie müssen extra dem Vertrag hinzugefügt werden. Bei Vorerkrankungen wird der Versicherungsnehmer oft mit saftigen Risikozuschlägen bedacht, die die auf den ersten Blick so günstig erscheinenden Versicherungsbeiträge dann rasant in die Höhe schnellen lassen. Gerade bei Selbständigen gilt es zu kalkulieren: Der berechnete Beitrag ist – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – völlig unabhängig vom tatsächlichen Einkommen! Das bedeutet: Der monatliche Beitrag wird auch dann fällig, wenn der Betrieb mal nicht so rund läuft.
fachmännischer Rat eingeholt werden. Denn sollte sich hinterher herausstellen, dass eine Versicherungspflicht zu einem früheren Zeitpunkt bestand, so sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend für die entsprechenden Jahre zusätzlich nachzuentrichten. Und das unabhängig davon, ob man seine Beiträge regelmäßig an seine private Krankenversicherung gezahlt hat. Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.
Bei KV-Wechsel beachten Auch gilt es zu beachten, dass ab Vollendung des 55. Lebensjahres der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch möglich ist. Für selbständige Kosmetikerinnen, die ihren Betrieb nur als Nebengewerbe führen und nebenbei noch in einem Angestelltenverhältnis tätig sind, ist zu differenzieren. Wenn das Angestelltenverhältnis in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht überwiegt, liegt eine Versicherungspflicht vor. Grundsätzlich sollte in einem solchen Fall vorher
AUF EINEN BLICK I Eine private Vollversicherung setzt das Vorliegen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung voraus.
I Eine solche freiwillige Mitgliedschaft liegt vor bei Selbständigkeit oder bei Angestellten, deren Bruttoverdienst für über 12 Monate höher als 4.687,50 € lag.
I Aber Achtung: ab Vollendung des 55. Lebensjahres ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch möglich!
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