No risk - more fun! Das rechtssichere Impressum von RA Stefan Engels

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EDITION D | 09/2013

TRENDSETTER Beauty-Lieblinge 13/14 ab Seite 118

PILLENPAUSE Haut im Hormonchaos ab Seite 20

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So sichern Sie sich ab

NO RISK, MORE FUN! Ist Ihre Homepage eigentlich „sicher“? Wer sich im Web mit einer eigenen Seite präsentiert oder auf Social-MediaPlattformen vertreten ist, der muss sich auch mit den rechtlichen Aspekten beschäftigen. Wir haben Tipps, damit Ihr Auftritt im Netz keine Abmahnung nach sich zieht

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Das rechtssichere Impressum Rechtlicher Ausgangspunkt für die Impressumspflicht einer Homepage bildet § 5 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) vom 26. Februar 2007. Durch die zum 17.05.2010 in Kraft getretene Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (kurz: DL-InfoV) ist die Rechtslage dann noch ein wenig komplexer geworden. Nach § 5 Abs. 1 TMG müssen Sie folgende Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ halten: Auf den ersten Blick liest sich diese Verordnung etwas schwerfällig, auf den zweiten Blick sagt sie Ihnen lediglich, wo

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er eine Website betreibt, muss sich regelmäßig nicht nur mit dem Inhalt auseinandersetzen, sondern auch die rechtlichen Aspekte im Blick behalten – ein Punkt, der leider viel zu oft vernachlässigt wird. Wer mit seiner Homepage, Facebook-Fanpage oder Unternehmensseite im „halbgaren“ Zustand an den Start geht, riskiert schnell, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und diese Abmahnungen können manch kleinen Betrieb teuer zu stehen kommen und sogar für manche den finanziellen Ruin bedeuten.


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Illustrationen: Gunnar Pippel, djdarkflower/Shutterstock.com

02 das Impressum zu platzieren ist. Grundsätzlich sollte das Impressum für die Besucher Ihrer Homepage schnell und problemlos zu finden sein. Unser Tipp: Platzieren Sie das Impressum am besten gleich auf der Startseite. In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2006 entschieden, dass es ausreicht, wenn die Anbieterkennzeichnung (= Juristendeutsch für Veröffentlichungen im WWW) über zwei Links erreichbar ist.

4. In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, muss auch die Angabe dieser Nummer rein ins Impressum. Jetzt folgt Ihre Umsatzsteuer-ID (fängt in unseren Breiten mit „DE“ an); sollten Sie über eine solche (noch) nicht verfügen, dann tragen Sie zumindest Ihre Steuernummer ein.

Was MUSS rein?

Jeder Webseitenbetreiber sollte sich zudem Gedanken bezüglich der Haftung für Links und fremde Inhalte auf den eigenen Seiten machen. Hierbei genügt es entgegen weitläufiger Ansicht nicht, sich einmalig nur von den Inhalten der verlinkten Seiten ausdrücklich zu distanzieren – im Gegenteil! Eine solche Haftungsfreizeichnung kann komplett ins Leere laufen, denn es ist schon widersprüchlich, einerseits seine Homepage zu verlinken, sich dann aber gleichzeitig von Inhalten der verlinkten Seiten ausdrücklich zu distanzieren. Es bietet sich daher im Impressum ein Allgemeiner Haftungsausschluss (sog. Disclaimer) an, in dem Sie einige klarstellende Aussagen zum Datenschutz allgemein sowie zum Urheberrecht unterbringen können. Nutzen Sie darüber hinaus auch noch den Facebook-Like-Button, Google Analytics, Google AdSense, Google +1 oder Twitter? Dann sollte Ihr Impressum auch je einen entsprechenden Datenschutzhinweis c

1. Der Name und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, Vor- und Nachname, Ihre Geschäftsbezeichnung sowie die vollständige Anschrift – wobei Sie kein Postfach verwenden sollten. 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post; verwenden Sie im Impressum eine gültige E-Mail-Adresse. Tipp: Wenn Sie eine eigene Homepage erstellen, dann leisten Sie sich am besten gleich den „Luxus“ einer „eigenen“ E-Mail-Adresse. GMX-, Yahoo- oder T-OnlineAdressen wirken auf Erstbesucher immer ein wenig unprofessionell. Vergessen Sie nicht, Ihre telefonischen Kontaktdaten sowie ggf. auch eine Faxnummer mit anzugeben. 3. Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, müssen auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden; wer Ihre zuständige Aufsichtsbehörde ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Vorsicht bei Fremdinhalten

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02 bzw. Disclaimer-Passus für die von Ihnen genutzten Dienste enthalten. Da die Rechtsprechung zum Thema „Haftungsausschluss auf Webseiten“ nicht einheitlich ist, empfehle ich als kostengünstigste Lösung die Nutzung von Impressumsgeneratoren aus dem Netz. Die sind in den meisten Fällen gegen Quellenangabe nicht nur frei verfügbar, sondern befinden sich mittlerweile auch auf einem recht guten juristischen Niveau. Doch auch hier sollten Sie aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung mindestens alle sechs Monate ein neues Impressum generieren und in Ihren Internetauftritt einpflegen.

TIPPS FÜR DAS IMPRESSUM: s Die Impressumseite muss (!) von jeder Seite Ihres Webauftrittes erreichbar sein. Deshalb macht es Sinn, einen entsprechenden Link an einer festen Position zu platzieren – etwa am unteren Ende aller Seiten. s Ins Impressum muss der Name Ihres Institutes (so wie er im Geschäftsverkehr genutzt wird und vollständig ausgeschrieben). s Die Rechtsform (e.K., GmbH o.Ä.) s Ihr voller Vor- und Zuname als Vertretungsberechtigte s Die ladungsfähige Anschrift Ihres Institutes (keine Postfachadresse) s Mindestens eine Kontaktmöglichkeit, über die Sie als Betreiberin der Homepage kurzfristig erreichbar sind – die Empfehlung des Bundesjustizministeriums lautet: E-Mail-Adresse ist Pflicht, Telefonnummer quasi auch, Handy- und Faxnummer eine sinnvolle Ergänzung s Umsatzsteuernummer oder Umsatzsteuer-ID s Bei Gesellschaften das zuständige Registergericht und die dazugehörige Registernummer s Verantwortliche für die „redaktionellen“ Inhalte – also Ihr Vor- und Zuname (Autor: Stefan Trockel)

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www.beauty-forum.com/myacademy DOWNLOADS Beispiele für Ihr Impressum finden Sie unter den Stichwörtern „Homepage – rechtliche Hinweise“ in unserem Themenportal.

Präsentation in sozialen Medien Auch Ihre Facebook-Fanpage oder Ihr Unternehmensauftritt bei Xing benötigt ein eigenes Impressum bzw. einen Verweis auf Ihr Impressum. Fehlt dieser Hinweis, dann dürfen Wettbewerber Sie abmahnen, so zuletzt etwa entschieden vom Landgericht Regensburg (Az: 1 HK O 1884/12) mit Urteil vom 31. Januar 2013. Da die Erstellung eines eigenen zusätzlichen Impressumsreiters auf Social-Media-Profilen technisch in die Kategorie „fortgeschritten“ fällt, sollten Sie am besten auf einen eigenen Impressumsgenerator zurückgreifen, beispielsweise mithilfe einer App, zum Beispiel „Tabmaker Imprint“ (https://www.facebook.com/247GRAD) oder „your fans“ (www.facebook.com/yourfans). Zu beachten ist hier abschließend noch der Sonderfall, dass die Impressumspflicht auch innerhalb der Facebook-App bei der mobilen Anzeige gilt, beispielsweise unterwegs auf dem iPhone. Da in dieser mobilen Ansicht der Impressumsreiter nicht angezeigt wird, müssen Sie hier Ihr einmal generiertes Impressum zusätzlich noch im allgemeinen Inforeiter verlinken. Tipp: Schießen Sie mit Ihren Aussagen, die Sie auf Ihrer Homepage oder in Werbeanzeigen treffen, nicht übers Ziel hinaus. Als Kosmetikerin verstoßen Sie gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie auf Ihrer Webseite angeben, pathologische Zustände wie etwa Akne oder Rosacea zu behandeln. Umschreiben Sie hier lieber Ihr Angebot. Hüten Sie sich auch davor, Wirkversprechen wie „Heilung“ zu geben oder Anwendungen mit dem Begriff „risikolos“ zu verharmlosen. Seien Sie ebenso kritisch, wenn Sie von Ihren Partnern/Herstellern vorformulierte Anzeigen- und Werbetexte bekommen, in die Sie „nur noch“ Ihre Instituts-

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Beauty in harmony with nature.

adresse vor der Veröffentlichung einfügen müssen: Denn rein rechtlich haben Sie für den kompletten Inhalt geradezustehen, zum Beispiel wenn es zu einer Abmahnung kommen sollte.

Literatur und Quellen beim Autor, Illustrationen: djdarkflower/Shutterstock.com

Nicht alles auf einmal „Haben Sie auch Gutscheine?“, ist eine oft gestellte Frage, die viele Kosmetikerinnen auf die Idee bringt, Gutscheine auch über ihren Internetauftritt anzubieten. Das hat viele Vorteile, denn über die normalen Öffnungszeiten hinaus kann man auch nach Geschäftsschluss oder am Wochenende problemlos Gutscheine erwerben – ein schönes Zusatzgeschäft. Problematisch ist aber, dass Sie hiermit Ihre bislang reine Internetpräsenz um ein Online-Shop-Modul erweitern, was wiederum rechtliche Auswirkungen hat, denn spätestens ab jetzt müssen Sie sich auch noch über die Punkte Vertragsschluss, AGBs und Fernabsatzrecht Gedanken machen, um nur die wichtigsten zu nennen. Daher sollten Sie sich unbedingt, bevor Sie Verträge über Ihre Website abschließen, anwaltlich beraten lassen, da hier eine Abstimmung auf Ihr individuelles Geschäftsmodell unabdingbar ist. s

STEFAN ENGELS Der Autor ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen. In dieser Eigenschaft hat er zuletzt etwa beim weltweiten Aufbau des Derma Eve-Lizenznetzwerkes beratend mitgewirkt.

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