Kooperation Kosmetiker Ärzte Heilpraktiker

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EDITION D | 10/2013

FROSTSCHUTZ Hautpflege bei Minusgraden ab Seite 22

UMSATZPLUS Wimpernverlängerung ab Seite 144

Dossier:

Medical Beauty Gemeinsam auf Erfolgskurs ab Seite 77

Für mehr SPA-Gefühl im Kosmetikinstitut ab Seite 74


dossier | Medical Beauty

Kooperation mit Ärzten: Rechtsgrundlagen

PARTNERSACHE Anti-Aging-Treatments erleben seit Jahren einen Boom. Doch längst nicht alles fällt in den Bereich der Kosmetik! Wo die Grenzen zur Medizin liegen, wann eine Kooperation lohnt und was es rechtlich zu beachten gibt, erfahren Sie von unserem Rechtsexperten Stefan Engels

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Kosmetik versus Medizin Um herauszufinden, wo die Synergieeffekte einer Kooperation zwischen Kosmetikerin und Arzt bzw. Heilpraktiker liegen, ist es notwendig, die beiden Tätigkeitsfelder voneinander abzugrenzen (siehe Kasten). Wie Sie aus unserer Kurzübersicht entnehmen können, ist die Zusammenarbeit für beide Parteien aufgrund der Trennung der

Foto: Glovatskiy/Shutterstock.com

er als Kosmetikerin ein eigenes Institut eröffnet, plant in der Regel für den Aufbau des Kundenstammes einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten ein. Es liegt demnach nahe, sich bereits in der Phase vor der Existenzgründung Gedanken über Synergieeffekte mit anderen Marktteilnehmern zu machen, um diesen Zeitraum möglichst zu verkürzen. In diesem Zusammenhang kommt etwa einer strategischen Allianz mit einem Arzt, insbesondere einem Der-

matologen oder einem auf Problemhaut spezialisierten Heilpraktiker, eine große Bedeutung zu, da diese durch ihr Tagesgeschäft viele Patientenkontakte haben. Außerdem beschäftigen sie sich auch schwerpunktmäßig mit dem größten und für die äußere Erscheinung wichtigsten Organ des Menschen: der Haut. Nachfolgend sollen daher einige gängige Kooperationsmöglichkeiten beispielhaft beleuchtet werden, die für beide Seiten eine „Win-win-Situation“ darstellen. Wichtig: Der folgende allgemeine Überblick über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen!

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Medical Beauty | Faktencheck – wer ist für was zuständig

03 Bereiche durchaus sinnvoll. Eine sehr große Rolle für die Kooperation spielt auch das jeweilige Standesrecht. Gemäß § 3 Absatz 2 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (kurz: MBO-Ä) in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel „ist es dem Arzt untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen oder erbringen zu lassen, soweit nicht die Abgabe des Produkts oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.“ Diese strikte Trennung merkantiler Gesichtspunkte vom Heilauftrag des Arztes stellt zum Beispiel den Dermatologen vor ein Dilemma: Will er gewerblich tätig werden, sollte er die Nebentätigkeit von seiner ärztlichen Tätigkeit trennen. Diese Trennung bedingt separates Personal, separate Räumlichkeiten und separate Buchhaltung. Außerdem darf keine ge-

dossier

Kosmetikerin

Arzt/Heilpraktiker

s erhält und beeinflusst

s therapiert einen patho-

den gesunden „Normalzustand“, inkl. Anti-Aging

s beschränkt auf die Nutzung vorhandener Wirkstoffe in fertigen Kosmetika

s kann nach Absprache/ Weisung Vor- und/oder Nachbehandlungen nach ästhetischen Eingriffen durchführen, etwa Narbenbehandlung nach chirurgischem Lifting

s darf nicht invasiv tätig werden, ansonsten Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und Erfüllung des Strafrechtstatbestandes der gefährlichen/Körperverletzung

logischen Zustand

s arbeitet in der Regel mit Arzneimitteln (AMG) oder ggf. auch nach eigener Rezeptur

s führt Heilbehandlungen durch oder Anwendungen, die eine medizinische Ausbildung erfordern, etwa Unterspritzung mit Hyaluronsäure

s kann und darf auch invasiv tätig werden, z.B. im Bereich Botoxinjektionen (Arzt!)

s unterliegt keinerlei Restriktionen beim Standesrecht, ist (Arzt) bzw. kann (Heilpraktiker) an Standesrecht/Verbandsrecht gebunden sein

genseitige Bewerbung der Praxis und seines Zusatzgewerbes stattfinden. Hält er sich, ohne einen hinreichenden therapeutischen Grund nachweisen zu können, nicht daran, so verstößt der Dermatologe gegen § 31 Absatz 2 MBO-Ä.

Organisations- & Rechtsformen Hat man einmal den Bereich einer möglichen Kooperation genau umrissen, stellt sich als Nächstes die Frage, c

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dossier | Medical Beauty

03 DVD-Tipp Die DVD „Kosmetik trifft auf ÄsthetischPlastische Chirurgie. Synergische Kooperation zwischen Kosmetikerin und Arzt“ können Sie in unserem Profishop zum Preis von 29,90 Euro bestellen. www.beauty-forum.com/shop

wie sich eine Zusammenarbeit praktisch realisieren lässt. Auch hier gibt es eine Vielzahl denkbarer Organisations- und Rechtsformen, die im Rahmen dieses Beitrages jedoch nur kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit skizziert werden können. Kurz erwähnt sei an dieser Stelle auch noch der spezielle Fall einer möglichen Beteiligung an Herstellung und Verkauf von Kosmetika, etwa im Rahmen einer eigenen Pflegelinie. Dies stellt insbesondere für Dermatologen ein äußerst facettenreiches Betätigungsfeld, beginnend bei der Entwicklung eigener Rezepturen, dar. Für ein Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform langfristig gesehen eine der bedeutendsten Entscheidungen. Denn von der Rechtsform wird nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens maßgeblich geprägt, sondern sie hat auch eine Fülle rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher Konsequenzen. Zur Vielzahl der möglichen Personen- (z.B. GbR, oHG oder KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE oder KGaA) einige allgemeine Ratschläge an dieser Stelle: s Die Limited Company (Ltd.) kann zwar in Deutschland innerhalb von nur 24 Stunden sehr schnell und mit nur 1,– £ Nominalkapital auch kostengünstig gegründet werden. Viele übersehen jedoch, dass sie nicht immer die einfachste Rechtsform darstellt. Denn spätestens bei der Buchführung und Rechnungslegung kann es kompliziert werden: Neben der deutschen Steuererklärung erfolgt bei der Limited Company die

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www.beauty-forum.com/myacademy DOWNLOADS Unter dem Stichwort „Organisationsformen“ finden Sie weitere Zusatzinfos. WEB-TV Den Workshop „Medizin & Kosmetik: rechtliche Grenzen klar im Blick“ mit Detlef Isermann finden Sie in der Mediathek unter dem Webcode 10743.

Buchführung für den britischen Teil zwingend nach britischen Rechnungslegungsvorschriften (UK GAAP) – und wer kennt die schon? Von daher bietet die seit dem 1. November 2008 in § 5a GmbHG neu aufgenommene Unternehmergesellschaft eine echte Alternative zur Limited Company sowie gleichzeitig auch eine existenzgründerfreundlichere Alternative zur herkömmlichen GmbH. Auch wenn die Rechtsform „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“ etwas sperrig anmutet, so kann auch die UG bereits mit nur 1,– € gegründet werden. Die UG ist darauf angelegt, einmal eine GmbH zu werden. Von daher müssen jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Hat die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000,– € erreicht, so können die Gesellschafter gemäß § 57c GmbHG einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und ihre Firmierung in „GmbH“ ändern. Abschließend sei noch erwähnt, dass Sie im Rahmen einer geplanten Kooperation Ihrer Kreativität möglichst freien Lauf lassen sollten. Nichts spricht etwa dagegen, einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einem Dermatologen/Heilpraktiker abzuschließen und den anderen Teil der Arbeitszeit dann in den gleichen kosmetischen Räumlichkeiten selbstständig – etwa gegen Entrichtung eines Mietzinses – zu verbringen. s

STEFAN ENGELS Der Autor ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bilden die Geschäftsfeldentwicklung und die Internationalisierung von Unternehmen. In dieser Eigenschaft hat er zuletzt etwa beim weltweiten Aufbau des Derma Eve-Lizenznetzwerkes mit Ärzten und Heilpraktikern, renommierten Kosmetikinstituten sowie Endkunden beratend mitgewirkt.

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