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6/2016
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Herstellerwahl · Recht
Perfekte Partnerwahl Die Wahl geeigneter Hersteller für kosmetische Apparate und Kosmetika spielt für den Erfolg oder Misserfolg des Institutes eine wichtige Rolle. Unser Experte erklärt, worauf es ankommt
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V
iele Kosmetikinstitute haben ihre Konkurrenz direkt um die Ecke. Insbesondere in den Innenstädten herrscht je nach Lage eine hohe Wettbewerbssituation. Durch ein passendes Sortiment entscheiden Sie, ob Sie sich von der Masse abheben oder aber ob Ihr Institut von potentiellen Kunden als eines unter vielen angesehen wird und Sie damit dem direkten Konkurrenzdruck inkl. Preiskampfsituationen ausgeliefert sind. Die Auswahl der passenden Geräte und die Produkte, die Sie für Ihr Geschäft einkaufen, sind also ein wichtiger Faktor, der zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beiträgt. Nach welchen Kriterien sollten Sie also ihre Geschäftspartner aussuchen? Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die möglichen kosmetischen Anwendungen, die Sie in Ihrem Geschäft anbieten wollen, verschaffen. Erstellen Sie anhand Ihrer Kenntnisse und der Wettbewerbssituation in Ihrer Umgebung eine Art „Wunschliste“, welche Apparate und Kosmetika für Sie zunächst überhaupt in Betracht kommen. Erste Informationen erhält man meist über das mittlerweile sehr auskunftsfreudige Internet. Aber auch Fachkosmetikmessen bieten eine hervorragende Gelegenheit, einen ersten Eindruck von den Herstellern zu bekommen, und Produkte kennenlernen zu können.
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Sobald ein möglicher Lieferant von Ihnen definiert wurde, holen Sie am besten als Nächstes Informationen über das Unternehmen und die Produkte ein. Hinterfragen Sie die Seriosität und die Bonität des Unternehmens. Gerade bei kosmetischen Apparaten ist dies ein wichtiges Kriterium. Im Falle einer Gewährleistung ist es für Sie wichtig, dass das Gerät repariert oder getauscht wird. Der Gewährleistungsanspruch hilft Ihnen aber kaum, wenn sich das Unternehmen zwischenzeitlich in die Insolvenz verabschiedet hat. Dann bleiben Sie nämlich u.U. auf einem teuren Apparat sitzen, der im schlimmsten Fall noch nicht einmal mehr benutzt werden kann oder darf. Die besten Informationen zum Thema Seriosität eines Herstellers können Sie meist bei Ihren Kolleginnen in Form von persönlichen Erfahrungsberichten einholen. Auch ein persönlicher Besuch in den Räumlichkeiten des Herstellers kann Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln. Überprüfen Sie auch, ob das jeweilige Produkt für den europäischen Markt überhaupt zugelassen ist. Holen Sie VOR (!) Vertragsabschluss alle relevanten Informationen ein. Nach Abschluss des Kaufvertrages können Sie sich nicht mehr auf den Verbraucherschutz berufen, denn Sie sind Geschäftskunde.
Hinterfragen Sie, wie service- und kundenorientiert der mögliche neue Geschäftspartner ist. Bei einem Defekt sollte innerhalb weniger Tage das Gerät repariert und an Sie wieder ausgeliefert sein; notfalls sollte ein Ersatzgerät gestellt werden, damit Sie weiterarbeiten können. Denn nur Ihre Arbeit unter Nutzung des Apparates garantiert Ihr regelmäßiges Einkommen! Eine ähnliche Fragestellung zeigt sich auch bei den Herstellern von Pflegeprodukten. Wie kulant zeigen sich diese bei einer evtl. Rücknahme Ihrer Kosmetik, etwa wenn bspw. eine Kundin eine Allergie entwickelt? Beachten Sie auch: Als Anwender von Apparaten oder Verkäufer von Kosmetika haften Sie ggf. selbst, wenn diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und bei den Kunden so gesundheitliche Schäden hervorgerufen werden. Dieses Risiko können Sie verringern, wenn Sie auf europäische Hersteller zurückgreifen, da man diesen im Schadensfall eher habhaft werden kann, im Vergleich zu Herstellern, die im außereuropäischen Ausland ihren Firmensitz haben.
Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.
AUF EINEN BLICK I Die Wahl geeigneter Hersteller für kosmetische Apparate und Kosmetika spielt für den Erfolg oder Misserfolg des jeweiligen Institutes eine wichtige Rolle.
I Starten Sie bei jeder Auswahl zunächst einmal bei sich selbst: Was möchten Sie konkret am Markt anbieten?
I Ja, es gibt „schwarze Schafe“: Hinterfragen Sie deshalb Seriosität und Bonität Ihres zukünftigen Geschäftspartners kritisch.
I Aber Achtung: Holen Sie vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen ein. Nach Abschluss des Kaufvertrages können Sie sich nicht mehr auf den Verbraucherschutz berufen, denn Sie sind Geschäftskunde.
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