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3/2016
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Dossier
Lifting light
„FEEL THE DIFFERENCE!“
S. 26–27
Pflanzenöle
Apparate
Besenreiserbehandlung
Natürlich wirkungsvoll
Clever kombiniert
Gesunde & schöne Beine
Dokumentation · Recht
Behandlungen richtig dokumentieren Im täglichen Kosmetikgeschäft ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der Behandlungen unverzichtbar. Doch wie sollte diese genau gestaltet sein, um im Ernstfall rechtlich optimal abgesichert zu sein?
Foto: szef/Shutterstock.com
B
ei kosmetischen Behandlungen erfüllt die Dokumentation verschiedene Funktionen. Zunächst soll sie eine sachgerechte Behandlung ermöglichen. Dies ist nur dann möglich, wenn alle Umstände rund um die Behandlung festgehalten werden. Beispielsweise spezielle Wünsche der Kundin, Behandlungsprotokolle und eingesetzte Kosmetika zählen hierzu. Dieser Punkt sollte gerade bei Behandlungspaketen, die sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum erstrecken, nicht unterschätzt werden. Oft werden pro Kunde auch verschiedene Mitarbeiter eingesetzt, die sich dann über vorangegangene Maßnahmen und deren (Neben-)Wirkungen immer informieren können. Aber auch als „Gedächtnisstütze“ für sich selbst ist die Dokumentation sehr sinnvoll, da es bei der Vielzahl von Kunden und Anwendungen schnell zu Verwechslungen bspw. bei wirkungsvollen Geräteeinstellungen kommen kann. Gegenüber dem Kunden dient die Dokumentation auch als eine Art Rechenschaftsbericht. Die Kosmetikerin kann so jederzeit Auskunft darüber geben, was für kosmetische Mittel zum Einsatz gekommen sind und welche Behandlungen wann genau durchgeführt wurden. Damit ist sie jederzeit in der Lage, mögliche Fragen ihrer Kunden beantworten zu kön-
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nen. Auch bei Unklarheiten über die Kosten einer Behandlung kann es eine große Hilfe sein, wenn alles dokumentiert wurde. Die Kosmetikerin kann so immer nachweisen, welche Behandlung zu welchem Preis durchgeführt wurde.
Alles dokumentieren, was für eine Behandlung spricht Aber was genau soll denn nun dokumentiert werden? Abschließend lässt sich diese Frage gerade für den Fall der gerichtlichen Beweissicherung nicht klären. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Behandlungen und Anwendungen und deren Voraussetzungen. Neben den Behandlungsparametern und der eingesetzten Kosmetik sollte nach meiner Erfahrung ebenso alles dokumentiert werden, was für eine Behandlung spricht. Wenn Ihre Kundin also ein Peeling möchte, und ihre Haut in einem physiologisch einwandfreien Zustand ist, so sollte auch diese – möglicherweise rein nebensächlich erscheinende, aber wichtige – Tatsache unbedingt festgehalten werden. Die Dokumentation ist übrigens an keine Form gebunden. So kann sie etwa handschriftlich, aber auch digital erfolgen. Die digitale Dokumentation wird allerdings nur dann anerkannt, wenn sie sowohl lesbar als auch im Nachhinein nicht mehr veränderbar bzw. manipulierbar ist.
Ein abschließender Tipp aus der Praxis: Wenn Sie sich über das Ob und Wie der Dokumentation von kosmetischen Anwendungen nicht sicher sind, dann hilft Ihnen folgende fiktive Überlegung: Was genau könnte Sie in einem konkreten Fall der Staatsanwalt fragen, wenn es seitens der Kundin zu einer Anzeige wegen Körperverletzung käme? Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.
AUF EINEN BLICK I Eine ordnungsgemäße Dokumentation erfüllt in der täglichen Praxis unterschiedliche Funktionen.
I Im Haftungsfall muss die Kosmetikerin beweisen, dass ihre gesamte Handlung bzw. Vorgehensweise nicht ursächlich für einen möglichen, gesundheitlichen Schaden war.
I Dabei empfiehlt es sich, auch scheinbar Nebensächliches zu dokumentieren.
I Die Dokumentation ist formfrei, muss jedoch grundsätzlich lesbar und nicht manipulierbar aufgezeichnet werden.
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