Golfplatz in Glurns – Ausverkauf der Heimat? Die Fragestellung auf der letzten Gemeinderatssitzung am 24. September 2014 im Glurnser Gemeinderat hinsichtlich der Bereitstellung der „oberen Au“ für die Errichtung eines Golfplatzes und die mediale Aufarbeitung der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in den lokalen Tages- und Wochenzeitungen nehmen sowohl die Weide-Interessentschaft als auch der Ortsbauernrat von Glurns zum Anlass, Stellung zu nehmen und dabei festzuhalten, dass die heimischen Bauern seit Menschengedenken berechtigt sind, die Weideflächen der „oberen Au“ für ihr Vieh zu nutzen. Ein Nutzungsrecht, das die ältere Generation in der Bauernschaft durch das Zitieren von Aussagen früherer Bürgermeister knapp und unmissverständlich folgendermaßen definiert: „Der Gemeinde gehört der Grund und Boden, das Weidegras aber gehört uns!“. Die heimische Bewirtschaftung der Weideflächen in dieser Aulandschaft hat es wohl immer schon gegeben, aber im Unterschied zu
früher wurde erst in den letzten Jahrzehnten – nachdem sich neben dem Bauernstand durch die veränderte Beschäftigungslage auf Gemeindeebene auch viele andere Standesformen gebildet haben - die Frage nach deren Berechtigung aufgeworfen. Auf der Grundlage geltender Landesbestimmungen, vornehmlich jener über die Agrargemeinschaften und Nutzungsrechte, wurde das Weiderecht in der „oberen Au“ wie auch jene Nutzungsrechte der anderen Heinweideplätze und der Almen nach und nach in schriftlicher Form festgehalten und mit Satzungen geregelt. Kernstücke dieses statutarisch geregelten und mit rechtsgültigem Beschluss der Gemeindebehörde genehmigten Weiderechtes sind die ausnahmslose Berechtigung eines jeden ortsansässigen Viehhaltungsbetriebes Zugang zu diesen Weideflächen zu haben und die Verpflichtung, diese als Allgemeingut nachhaltig nach Maßgabe der gültigen Vorschriften der Landund Forstwirtschaft sowie des Landschafts- und Gewässer-
schutzes zu bewirtschaften und stetig zu verbessern. Die Mitglieder der Weide-Interessentschaft sind dieser Verpflichtung stets anstandslos nachgekommen; dies beweist auch der neue Unterschutzstellungsvorschlag der Landesabteilung „Natur, Landschaft und Raumentwicklung“, wonach auf Vorschlag des Heimatpflegeverbandes die „obere Au“ mit benachbarten Parzellen als schützenswerte natürliche Landschaft in ihrer Eigenart, die sie bis auf den heutigen Tage beibehalten hat, den Schutzbestimmungen eines Biotops unterworfen werden soll. Die Artenvielfalt von Flora und Fauna ist besonders auf den Weideflächen der Auen, wie auch auf jenen der Almen, sehr hoch. Den aufgezeigten Tatbeständen wird in der Diskussion um die Bereitstellung der Grundstücksflächen der „oberen Au“ zur Errichtung eines Golfplatzes kaum Beachtung geschenkt. Mehrheitlich sind die Ratsmitglieder bestrebt, die Grundverfügbarkeit für einen Golfplatz zu sichern. Lokale Inte-
ressen werden dabei in den Hintergrund gedrängt, um für den ganzen Vinschgau, ja sogar für Ferienregionen über die Landesgrenzen hinaus, ein interessantes Vorhaben zur Stärkung des Tourismus unterstützen zu können. Aufgrund der Überzeugung, ein Golfplatz wäre in Kombination mit Wandern, Radfahren und Kultur ein Zusatzangebot, von dem Feriengäste wie Einheimische profitieren würden, sind den Golfplatzbefürwortern im Gemeinderat alle Mittel und Wege Recht, eine positive Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Für die Entscheidungsfindung zählen nicht nur Anwesende, sondern erstmals auch Abwesende. Bedenklich ist auch die Zustimmung von Seiten der in der Landund Forstwirtschaft öffentlich bediensteten Ratsmitglieder. Im Unterschied zu ihrer Verhaltensweise haben es der Direktor und der Verwaltungsratspräsident der Vinschgau Marketing Konsortial G.m.b.H. - Kompetenzzentrum für touristische Anliegen in der Ferienregion Vinschgau, deren