DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT IM GESCHÄFTSJAHR 2007.
STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN
Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
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Das fünfte Jahr in Folge stellt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ihre Leistungen in einem Geschäftsbericht vor. Auch ein Zeichen dafür, dass sich die Vertretung der Unternehmen des Bauund Ausbau-Handwerks als Vereinigung für Unternehmer und Gesprächspartner für die Politik etabliert hat. Die Rahmenbedinungen für die Unternehmen werden durch die Politk laufend verändert, umso wichtiger ist der persönliche Kontakt zu den Parlamentariern und Ministerien. Ob bei der Vergaberechtsreform, der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der Unternehmens- und Erbschaftssteuerreform, immer ist höchste Aufmerksamkeit gefordert, damit die Interessen des Mittelstandes und der faire Wettbewerb gewahrt bleiben. Die wirtschaftliche Entwicklung war im abgelaufenen Baujahr 2007 recht unterschiedlich. Während der Wohnungsneubau geradezu einbrach, entwickelten sich der öffentliche Bau und der gewerbliche Bau erfreulicher. Immerhin stabil war der zunehmend wichtigere Bereich des Bauens im Bestand. Doch hier ist eine zunehmende Verunsicherung festzustellen. Die ständigen Diskussionen um weitere Veränderung der Energieeinsparverordnung und der verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Energien lassen die privaten Bauherren abwarten. Dazu trägt auch die Förderpolitik der Bundesregierung bei, die als unübersichtlich wahrgenommen wird.
Für eine fachkompetente Beratung und Leistung bei der Gebäudesanierung hat sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft früh eingesetzt. Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberatung arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Fortbildung. Mit der hochwertigen Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater HWK haben wir die besten Voraussetzungen für unsere Kunden geschaffen. Von der KfW sind die Gebäudeenergieberater HWK daher für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm anerkannt. Die Interessen des Bau- und AusbauHandwerks vertreten wir ebenso deutlich innerhalb der Handwerks- und Arbeitgeberorganisationen. Auch hier sprechen wir mit einer Stimme für immerhin 300.000 Betriebe im Land. Dies wird wahrgenommen und so können wir seit dem 1. Januar 2008 mit dem Bundesverband Rollladen Sonnenschutz ein weiteres Mitglied in unserer Vereinigung willkommen heißen. Tarifrechtlich ist in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein breites Spektrum vertreten: Von der Tariffreiheit bis hin zu umfassend geregelten Sozialkassenverfahren. Dies, und die aktuelle Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn haben uns veranlasst, einen neuen Arbeitskreis auf die Beine zu stellen. Der Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik soll einen intensiven Erfahrungsaustausch ermöglichen, um dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohns für alle auf der Baustelle Beschäftigten näher zu kommen. Besonders erfreulich war die große Resonanz der Politik auf unser erstes Parlamentarisches Sommerhoffest in Berlin. Wir haben uns daher vorgenommen, dies zu einer lebendigen Tradition zu entwickeln. Dazu soll im September 2008 ein Kongress zur Wohnungsbaupolitik beitragen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft lohnt sich für unsere Unternehmer.
Karl-Heinz Schneider Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
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INHALT 4
Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
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Rechts- und Steuerpolitik Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
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Bau- und Umwelttechnik Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kompetente und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
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Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Eine starke Struktur für viele Anliegen.
4 BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK
IM INTERESSE DES MITTELSTANDS: UNSER EINSATZ ZUR FÖRDERUNG DES BAU- UND AUSBAU-HANDWERKS.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,7 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen 77 % der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft bzw. 60 % des Bauvolumens in Deutschland. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen z.B. in der Gebäudereinigung mit einem Umsatz von 8 Mrd. Euro (2007).
UMSATZSTRUKTUR DER BAUAUSFÜHRENDEN WIRTSCHAFT Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und auf europäischer Ebene ein.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
77 %
Bauindustrie
12 %
Sonstige
11 %
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Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik Das Bruttoinlandsprodukt erreichte 2007 in Deutschland ein Volumen von 2.423 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr lag der Zuwachs nominal bei 4,3 % bzw. real bei 2,5 %. Das reale Wachstum fiel zwar hinter das Vorjahr zurück, blieb aber einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert des Zeitraumes 1996 bis 2006. Das Wachstum wurde stark von der Zunahme der Erwerbstätigkeit getragen. Im Jahresdurchschnitt fanden rund 650.000 Personen mehr als im Jahr zuvor eine Beschäftigung. Der Beschäftigungsaufbau ging einher mit einer regen Investitionstä-
tigkeit. Die Ausrüstungsinvestitionen wurden real um 8,4 % und die Bauinvestitionen real um 2 % ausgeweitet. Daher trugen die Investitionen mit 0,9 Prozentpunkten maßgeblich zum Wachstum bei. Der größte Wachstumsimpuls ging vom Exportüberschuss mit 1,4 Prozentpunkten aus. Die privaten Konsumausgaben blieben dagegen real um 0,3 % hinter dem Vorjahr zurück und bremsten so die wirtschaftliche Entwicklung. Die Bauinvestitionen erreichten nominal einen Wert von 235,3 Mrd. Euro (+ 8,3 %) und preisbereinigt eine Größe von 211,9 Mrd. Euro (+ 2 %). Aufgeteilt nach Bausparten entwickelten sich die Investitionen in gewerbliche Bauten mit real + 4,5 % am stärksten. Aber auch im öffentlichen Bau war der reale Zuwachs mit + 3,9 % deutlich. Dagegen blieb das Volumen der Investitionen in Wohnbauten mit real + 0,3 % nahezu unverändert. Die leicht steigende Bautätigkeit stabilisierte die Beschäftigung im Baugewerbe. Mit jahresdurchschnittlich 2,199 Mio. Personen lag die Erwerbstätigkeit im
Beim Genehmigungsvolumen für neue Wohngebäude wurde ein absoluter Tiefpunkt erreicht.
Genehmigungsvolumen für neue Gebäude 45.000 40.000
38.688 41.567
35.000
35.645
35.020
31.518
34.310
30.000 30.455
Mio. Euro
26.153 25.000
25.891
22.628 23.386
20.000
21.963 20.508
15.000
19.238
18.428
17.573
2004
2005
10.000 5.000 0 2000
2001
2002
2003 Wohngebäude
Nichtwohngebäude
2006
2007
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Baugewerbe um 40.000 Personen über der Zahl des Vorjahres. Die Zunahme der Beschäftigung vollzog sich vor allem in den Bereichen des Ausbaugewerbes. Das Baugewerbe leistete erstmals seit Jahren wieder einen positiven Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum. Nicht nur in der tatsächlichen Bautätigkeit, sondern auch hinsichtlich der Baugenehmigungen gingen vom Wohnungsneubau negative Wirkungen aus. Das Genehmigungsvolumen für neue Wohngebäude nahm gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Mrd. Euro und hinsichtlich der Zahl der Wohnungen um 59.200 Wohneinheiten ab.Das Genehmigungsvolumen für neue Nichtwohngebäude erhöhte sich dagegen um 2,7 Mrd. Euro auf 22,0 Mrd. Euro. Diese gegenläufigen Entwicklungen führten dazu, dass sich das gesamte Genehmigungsvolumen für neue Gebäude nahezu hälftig aus dem für Wohngebäude (22,6 Mrd. Euro) und dem für Nichtwohngebäude ergibt. In der Vergangenheit lag das Schwergewicht der Genehmigungen eindeutig bei den Wohngebäuden.
Das Baujahr 2007 zeigte positve Umsatzentwicklungen.
Belastungen der Bautätigkeit in 2007 resultierten vor allem aus der Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer auf 19 %. Insbesondere die privaten Haushalte zögerten die Auftragserteilung hinaus. Dagegen wurde auf Seiten der öffentlichen Hand diese Mehrbelastung von steigenden Einnahmen überkompensiert. Die Gemeinden nutzten entstehende finanzielle Spielräume offenbar nicht nur zur Haushaltskonsolidierung, sondern gingen auch den Investitionsstau an. Die kommunalen Spitzenverbände weisen im Jahresergebnis 2007 ein um 1,1 Mrd. Euro höheres
Baujahr 2007
Ausgabevolumen für Baumaßnahmen als im Vorjahr aus. Bei den Bestandsmaßnahmen im Wohnungsbau geht von den Förderprogrammen der KfW ohne Zweifel eine stabilisierende Wirkung auf die Bautätigkeit aus. Das aktuelle Kreditvolumen stützt die energetische Verbesserung bzw. Modernisierung von rund 300.000 Wohnungen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird zunehmend stärker wahrgenommen. Die Betriebe setzen diese Information gezielt bei Kundengesprächen ein. Angesichts des erhöhten Mehrwertsteuersatzes fordern wir, für Privathaushalte als Auftraggeber den Begünstigungs-Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerleistungen insgesamt auf 12.000 Euro/Jahr zu erhöhen. Davon könnten 25 %, d.h. max. 3.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden. Seitens der Politik gibt es Signale, diese Änderung umzusetzen. Dies sollte schnellstmöglich geschehen, um die Beschäftigung in den Handwerksbetrieben zu fördern und die Schwarzarbeit zurückzudrängen. Besser spät als nie, so lässt sich die endlich getroffene Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge kommentieren. Der Inhalt der Vereinbarung entspricht weitgehend den von den Bau bzw. Immobilienverbänden seit langem vorgelegten Konzept eines „Bau-Riester“. Die Regelungen sollen nun endgültig gesetzlich gestaltet und rückwirkend zum 01. Januar 2008 verabschiedet werden.
Umsatz 2007 Mrd. Euro
Beschäftigte 2007
% zum Vorjahr 1.000 Personen % zum Vorjahr
Bundesvereinigung Bauwirtschaft gesamt
175,4
+ 2,0
2.715
+ 1,0
Bauhauptgewerbe
59,4
+/- 0
610
+ 0,7
Ausbaugewerbe
50,0
+ 2,0
655
+ 1,4
Energie- und Gebäudetechnik, Dienstleistungen
66,0
+ 3,8
1.450
+ 0,9
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schränkt. Insofern blieben Enttäuschungen bei den Auftragseingängen nicht aus. Gleichwohl rechnen die Betriebe dieses Verbandes mit einer weiterhin stabilen Beschäftigung und leichten Umsatzzuwächsen.
Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik Der Arbeitskreis tagte am 19. März 2007 in Bonn und am 15. November 2007 in Berlin. Die Konjunkturentwicklung bildete den Schwerpunkt der Beratungen. Zudem wurden die wirtschaftlichen Belastungen der Betriebe durch aktuelle Gesetzesvorhaben diskutiert, z.B. die Erbschaftssteuerreform und die Umweltzonen in Städten. Der gute Start ins Jahr 2007 trug zur Stimmungsverbesserung in den Unternehmen bei. Je nach Gewerk haben auch Betriebe des Bauhauptgewerbes wesentliche Umsätze in BestandsmaĂ&#x;nahmen erzielen kĂśnnen. Das Dachdeckerhandwerk spĂźrte die Flaute im Neubau, so dass zur Zeit etwa 80 % des gesamten Umsatzvolumens durch neue Dachdeckungen bestehender Gebäude erzielt werden. Das Metallbauerhandwerk ist etwa hälftig in Neubau und Bestandsbau tätig. Die Betriebe werden schwerpunktmäĂ&#x;ig von Industrieunternehmen als unmittelbare Auftragnehmer beschäftigt. Davon profitieren besonders grĂśĂ&#x;ere Betriebe. Das Elektrotechniker-Handwerk befindet sich in einer erfreulich guten Geschäftslage. Dazu tragen vielfältige Aufträge aus Industrie und Gewerbe bei. DarĂźber hinaus ist das Handwerk bei den MaĂ&#x;nahmen zum Energiesparen und dem Einsatz regenerativer Energien entsprechend gefordert. Ebenfalls positiv bewertet der Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz die gegenwärtigen Geschäfte. Dieser Handwerksbereich profitiert von seiner breiten Leistungspalette. Das Tischlerhandwerk hat nach zum Teil entbehrungsreichen Jahren wieder FuĂ&#x; fassen kĂśnnen. Bei nahezu gleichbleibender Betriebszahl und stabilen Beschäftigungszahlen einschlieĂ&#x;lich Lehrlingen konnten die Umsätze leicht ausgeweitet werden. Die Betriebe des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima hatten vergleichsweise gut zu tun. Im Neubau werden nachhaltige Energieversorgungsinvestitionen getätigt, im Bestand dagegen nur einge-
Kontinuierlich und beachtbar wachsende Bauleistungen verzeichnet der Bereich Kälte- und Klimatechnik. MaĂ&#x;geblich hierfĂźr sind als grĂśĂ&#x;tes Segment die gewerblichen Kunden. Nicht zuletzt fĂźhren
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veränderte technische Vorschriften zu Aufträgen. Spezielle Dienstleistungsangebote und die Fachkompetenz in einzelnen Geschäftsfeldern erĂśffnen den Betrieben des Bauhandwerks gute Chancen zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Davon zeugen auch die Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks. Während die einfache Hausreinigung von Wohngebäuden oft von Ein-Mann bzw. Kleinstunternehmen auf einem extrem niedrigen Preisniveau wahrgenommen wird, gehen die Fachbetriebe in groĂ&#x;flächige und/oder spezifisch aufwendige Reinigungsarbeiten. Hier Ăźberzeugen Fachkenntnisse, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit. Alles in allem hat sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in 2007 gefestigt. Die Ertragslage der Unternehmen konnte in der Regel jedoch nicht im gewĂźnschten Umfang verbessert werden. Anhaltend hohe Einkaufspreise bei Material und ein nach wie vor intensiver Wettbewerb gestatten nur eingeschränkt die Weitergabe der anfallenden Kosten an den Kunden. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe hat wieder zugenommen, auch wenn Lehrstellenbewerber oftmals nur bedingt fĂźr die Ausbildung geeignet sind.
Die Investitionen im Wohnungsneubau sind in 2007 deutlich eingebrochen.
8 RECHTS- UND STEUERPOLITIK
ALLES, WAS RECHT IST: AKTIVE MITGESTALTUNG DER GESETZLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN
Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts- und Rechtspolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.
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Vergaberecht: Zweite Stufe der Reform Nachdem die von dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss im Jahr 2006 erarbeiteten Reformen in der VOB/A und der VOB/B durch die Verabschiedung der Vergabeverordnung in Kraft getreten sind, stand die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts im Jahr 2007 im Mittelpunkt der Diskussion. Die Bundesregierung hat hierzu einen Beschluss über die Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System gefasst. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Beschluss der Bundesregierung wird betont, dass eine Reform unter Aufrechterhaltung der VOB/A, VOL/A und VOF unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck soll sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen entsprechend geändert werden.
Novelle des GWB Bislang ist noch kein Referentenentwurf des GWB veröffentlicht worden. Die Eckpunkte zur Novelle des GWB stehen jedoch seit Ende 2007 fest. So ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Mittelstandes durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vergaberechts, insbesondere durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe von allen beteiligten Ressorts gebilligt worden. Danach sollen mittelständische Interessen bei der Vergabe durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe vornehmlich berücksichtigt werden. Diese Position der Bundesregierung hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ausdrücklich unterstützt, da sie einer von uns seit langem erhobenen Forderung entspricht. In zahlreichen Gesprächen mit der Bundesregierung und Bundestagsabgeordneten haben wir im Lauf des Jahres 2007 darauf gedrungen, dass das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher ausgestaltet wird. Noch konnte innerhalb der Bundesregierung keine Einigkeit erzielt werden, inwieweit allgemeine politische Forderungen mit dem Vergaberecht verknüpft werden sollen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es politische Bestrebungen, ökologische und soziale Aspekte verstärkt mit der öffentlichen Vergabe zu verknüpfen. Strittig ist, ob, und wenn ja in welcher Weise
Art. 26 der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie umzusetzen ist.
Neuherausgabe der VOB/A Für die Neuherausgabe der VOB/A bilden die von der Bundesregierung und auch die vom Bundesrat formulierten Schwerpunkte die Grundlage für eine Reform des Vergaberechts im bestehenden System. Nach den Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesrates ist sicherzustellen, dass die Transparenz bei allen Vergabeverfahren erhöht wird. Außerdem sollen die Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umgesetzt werden, über das EU-Recht hinausgehende strengere Verpflichtungen soll es nicht geben. Es sollen unterschiedliche Rechtsbegriffe für gleiche Sachverhalte in den verschiedenen Vergabe- und Vertragsordnungen vermieden werden, die Vergaberegeln auf ein notwendiges Maß beschränkt sowie überflüssige bürokratische Vorgaben gestrichen werden. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) arbeitete das gesamte Jahr 2007 an der Neuherausgabe der VOB/A. Entsprechend der Vorgabe der Bundesregierung, VOL/A und VOB/A soweit wie möglich zu vereinbaren, ist im Laufe des Jahres 2007 eine einheitliche Struktur erarbeitet worden. Die neue Struktur für VOL/A und VOB/A umfasst 20 vereinheitlichte Paragraphen, ergänzt um zwei Paragraphen für den Baubereich. Die Inhalte werden größtenteils unter den gleich Paragraphen-Überschriften normiert sein. Einen Schwerpunkt der Diskussion nimmt die Frage ein, ob es bei zwei getrennten Abschnitten für den Unter- und Oberschwellenbereich bleiben soll. Wir haben uns klar für die Beibehaltung des 1. Abschnitts ausgesprochen, da unterhalb des europäischen Schwellenwertes rund 98% aller Vergaben im Baubereich stattfinden. Zudem ist die Beibehaltung getrennter Abschnitte für das nationale und das europäische Vergabeverfahren anwenderfreundlicher, da sowohl Vergabestellen als auch Bieter mit dieser Systematik und den Begrifflichkeiten der Vergabeverfahren vertraut sind. Der zuständige Hauptausschuss des DVA hat sich im Oktober 2007 einhellig für die Beibehaltung von zwei getrennten Abschnitten ausgesprochen.
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Bürokratieabbau Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2007 beschlossen, die gesetzlich verursachten Bürokratielasten zu messen und unnötige Bürokratie abzubauen. Sie hat hierbei die Zielvorgabe ausgegeben, dass bis zum Jahr 2011 rund 25 % der Bürokratielasten abzubauen seien. Der Normenkontrollrat der Bundesregierung schätzt, dass die deutsche Wirtschaft durch gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Statistikpflichten, Informations- und Aufbewahrungspflichten Kosten von rund 27 Mrd. Euro im Jahr zu tragen hat. Wir haben gemeinsam mit verschiedenen Verbänden wie dem BDI, der BDA, dem ZDH, aber auch der Bundesarchitektenkammer und dem HDB einen gemeinsamen Forderungskatalog zum Bürokratieabbau im Oktober 2007 bei einem Kongress zum Bürokratieabbau vorgestellt.
Wegfall der Vorlagepflicht des Gewerbe zentralregisterauszugs Die ersten Erfolge haben sich eingestellt. Die Bundesregierung hat bürokratische Belastungen in den Mittelstandsentlastungsgesetzen I und II abgeschafft. Auf unsere Initiative ist mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz II die Vorlagepflicht des Gewerbezentralregisterauszugs bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge entfallen. Stattdessen fordert nun die Vergabestelle den Gewerbezentralregisterauszug des Bauunternehmens an, das den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhalten soll. Damit ist die Pflicht der Unternehmer entfallen, alle drei Monate persönlich bei der Verwaltung den Auszug zu beantragen. Neben den Gebühren, die regelmäßig fällig wurden, haben die Unternehmer selbst zwei bis drei Stunden für die Beantragung aufbringen müssen. Die von uns vehement geforderte und nun vorgenommene Änderung spart Geld, Zeit und der gesetzgeberische Zweck, keine öffentlichen Aufträge an unzuverlässige Firmen zu vergeben, wird dennoch erreicht.
Organisationsreform im Handwerk Nachdem die ZDH-Vollversammlung im Herbst 2005 den Abschluss verbindlicher Vereinbarungen auf regionaler Ebene über eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Kammern einerseits und Ver-
bänden andererseits beschlossen hatte, wurde im September 2006 nicht zuletzt aufgrund unserer Initiative vereinbart, dass die verbindlichen Vereinbarungen bis zum Frühjahr 2007 getroffen werden sollen. Bis zu den Vollversammlungen von UDH und ZDH im März 2007 lagen jedoch lediglich in 4 von 16 Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) Vereinbarungen vor. Die Mitgliederversammlung der BVB hat sich daher am 7. März 2007 erneut mit der Thematik befasst. Dabei ist bekräftigt worden, dass in verbindlichen Vereinbarungen zwischen den Handwerkskammern und den Fachverbänden auf Landesebene das Primat der freiwilligen Organisation in fach- und gewerkespezifischen Fragen und die vorrangige Zuständigkeit in der arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Beratung festgeschrieben werden muss. Die Mitgliederversammlung hat festgestellt, dass die regionalen Vereinbarungen zur Umsetzung der Organisationsreform im Handwerk bundesweit noch ungenügend getroffen und umgesetzt seien; die ZDHVollversammlung wurde aufgefordert, einen eindeutigen Beschluss zur Beschleunigung der noch ausstehenden Vereinbarungen zu treffen.
Umsetzung der 5. KH-Richtlinie Im Zuge der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie (5. KH-Richtlinie) ging es um die Frage, wie die von den bislang nicht versicherungspflichtigen Baumaschinen verursachten Unfälle abgedeckt werden sollen. Hiervon betroffen sind selbstfahrende Baumaschinen, die, wie z.B. Bagger, max. 20 km/h fahren können. Durch intensive Lobbyarbeit in intensiven Verhandlungen und Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium, den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft konnte verhindert werden, dass die Betriebe der Bauwirtschaft für die bislang versicherungsfreien Baumaschinen zusätzliche Versicherungen abschließen müssen. Die drohende finanzielle Mehrbelastung konnte abgewendet werden.
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Fahrpersonalverordnung Nach bisheriger Rechtslage waren Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t, die zur Beförderung von Material und Ausrüstungen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, nur in einem Umkreis von 50 km um den Fahrzeugstandort von den Vorschriften zu Lenkund Ruhezeiten ausgenommen. Nach intensiver Lobbyarbeit soll diese für viele Unternehmen problematische Begrenzung für den Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t vollständig entfallen. Dies stellt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine deutliche Verbesserung für die Unternehmen des Baugewerbes dar. Diese können künftig unabhängig von der Entfernung zwischen Fahrzeugstandort und den Bau- und Arbeitsstellen Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, ohne dass sie Lenk- und Ruhezeiten und die diesbezüglichen Nachweispflichten einhalten müssen.
Umweltschadensgesetz Mit dem am 14. November 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz wird die EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Adressat der neuen öffentlich-rechtlichen Haftung gemäß Umweltschadensgesetz ist jeder, der durch eine berufliche Tätigkeit Boden, Gewässer oder besonders geschützte Arten und Lebensräume auf eigenen oder fremden Grundstücken schädigt oder zumindest die Gefahr eines solchen Schadens verursacht. Während die bisherige Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz auf der Verletzung von Individualgütern beruht, wird durch das Umweltschadensgesetz eine Haftung für ökologische Schäden an sich, unabhängig von der Verletzung von Rechtsgütern Dritter statuiert. Das Umwelthaftungsgesetz begründet eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit gegenüber der Behörde, nicht gegenüber dem Geschädigten. Das Umweltschadensgesetz erweitert das Haftungsrisiko nicht unerheblich, wobei neben dem Betriebsinhaber auch die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der vor Ort handelnde Mitarbeiter damit rechnen müssen, behördlich in die Pflicht genommen zu werden. Im Schadensfall ist der Verantwortliche verpflichtet, die Umwelt in ihren Ausgangszustand zurückzuverset-
zen bzw. die zur Sanierung erforderlichen Kosten zu tragen. Unternehmensteuerreform Das Unternehmensteuerreform-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Wir haben dazu an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme abgegeben. Aus unserer Sicht ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Körperschaftsteuer bei den Kapitalgesellschaften von heute 25 % auf 15 % gesenkt wird. Wir befürworten die Einführung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen als einen Schritt in Richtung der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, da der Thesaurierungssatz in Höhe von 29,8 % (einschl. Solidaritätszuschlag) der zukünftigen Belastung von Kapitalgesellschaften auf Unternehmensebene entspricht. Einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen sollen auf Antrag begünstigt mit dem niedrigen Sondersteuersatz belegt werden. Allerdings müssen spätere Entnahmen aus der Rücklage mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) nachversteuert werden. Es wird unterstellt, dass Entnahmen vorrangig aus der Thesaurierungsrücklage stammen, so dass die Nachsteuer fällig wird, auch wenn andere, bereits progressiv versteuerte Gewinnrücklagen bestehen. Die Thesaurierungsbegünstigung ist deshalb nur bei dauerhafter bzw. sehr langfristiger Investition der Gewinne vorteilhafter als die Aufnahme von Fremdkapital. Die große Mehrzahl unserer Unternehmen steht sich daher mit der Besteuerung nach ihrem individuellen Einkommensteuersatz besser, für sie bringt die Thesaurierungsbegünstigung in der jetzigen Ausgestaltung keinen Anreiz, Kapital im Betrieb zu belassen. Die steuerliche Begünstigung der Investitionstätigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe wurde durch den Ausbau der bisherigen Ansparrücklage in einen Investitionsabzugsbetrag erhöht. Positiv ist zu bewerten, dass die Frist für die Anschaffung von heute 2 auf künftig 3 Jahre verlängert wird, das begünstigte Anschaffungsvolumen von heute 154.000 auf 200.000 Euro erweitert und dass die Grenze, bis zu der Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen können von 204.517 Euro auf 235.000 Euro angehoben wird. Zudem wird die Handhabung durch mehr Flexibilität bei der Bezeichnung der geplanten
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Investition vereinfacht. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können angeschafft werden, die allerdings zu 90 % betrieblich genutzt werden müssen. Der Investitionsabzugsbetrag kann künftig außerhalb der Bilanz abgezogen werden, die bisher notwendige buchmäßige Rücklagenbildung entfällt. Vorteilhaft ist eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 %, die ohne Bindung an den Investitionsabzugsbetrag neben der regulären Abschreibung geltend gemacht werden kann. Im Bereich der Gewerbesteuer wird diese künftig bei Personenunternehmen deutlich besser auf die Einkommensteuer angerechnet. So wird der Anrechnungsfaktor von derzeit 1,8 auf 3,8 mehr als verdoppelt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird rechtsformunabhängig – d. h. für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften – von 5 % auf 3,5 % gesenkt. Im Gegenzug kann aber die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgezogen werden. Derzeit werden im Rahmen der Gewerbesteuer 50 % der Dauerschuldzinsen hinzugerechnet. Künftig werden 25 % aller Zinsen für Verbindlichkeiten hinzugerechnet. Bei Mieten, Pachten und Leasingraten werden 25 % der sogenannten Finanzierungsanteile hinzugerechnet. Erfreulich ist, dass ein sogenannter HinzurechnungsFreibetrag in Höhe von 100.000 Euro eingeführt wird. Dadurch werden zahlreiche Betriebe, die bisher Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzurechnen mussten, entlastet. Als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme wurde die sog. Zinsschranke eingeführt, wobei der Betriebsausgabenabzug von Fremdfinanzierungszinsen im Kalenderjahr gedeckelt wird. Durch eine großzügige Freigrenze in Höhe von 1 Mio. Euro ist jedoch der Mittelstand weitgehend verschont worden. Die Zinsschranke gilt nicht, wenn das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört. Dies ist für überwiegend fremdfinanzierte PPP-Projekte eine elementar wichtige Ausnahmeregelung. Nicht betroffen von der Zinsschranke sind demnach PPP-Projekte, wenn sie nicht in einen Konzern eingebunden sind und z. B. gemeinschaftlich durch mehrere Unternehmen geführt werden.
Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, das System der gesetzlichen Unfallversicherung zukunftssicher zu machen, leistungsfähige Unfallversicherungsträger mit gestraffter Organisation zu schaffen und das Leistungsrecht zielgenauer zu definieren. Dazu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, die 2006 ein Eckpunktepapier zur Reform vorgelegt hat. Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers sollte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Februar 2007 einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs hat sich erheblich verzögert. Das BMAS hat daher das Gesetzgebungsvorhaben aufgeteilt: In einen Organisationsteil, der die Neugliederung der Berufsgenossenschaften und die Neuorganisation des Dachverbandes sowie die Einführung des für die Bauwirtschaft wichtigen Überaltlastausgleichs beinhaltet sowie eine Reform des Leistungsrechts. Vom zuständigen Ministerium wurden zum Organisationsteil, der den Überaltlastausgleich enthält, bis Anfang 2007 insgesamt drei Arbeitsentwürfe vorgelegt. Der zweite Teil des Arbeitsentwurfs zur Reform der Unfallversicherung, mit dem das Leistungsrecht reformiert werden soll, wurde von der Bundesregierung erst im Mai 2007 vorgelegt. Bei der Reform des Leistungsrechts sollten nach dem Eckpunktepapier der Bundes-Länder-Arbeitsgruppe insbesondere das Verhältnis von Unfallrente und Altersrente neu geordnet, Überversorgungen im Bereich der Unfallrenten abgebaut sowie die Anerkennungsvoraussetzungen im Berufskrankheitenrecht präzisiert werden, so dass das Risiko der Übernahme von Volkskrankheiten durch die allein von Arbeitgebern beitragsfinanzierte Unfallversicherung verringert werden kann. Zudem war geplant, Kleinstrenten häufiger abzufinden, so dass sich die Verpflichtung zu lebenslangen Rentenzahlungen deutlich minimieren würde. Eine Einigung über den Wegfall des Wegeunfallrisikos oder des Leistungsanspruchs bei Schwarzarbeit war innerhalb der großen Koalition dabei leider nicht konsensfähig. Eine genauere Analyse des Arbeitsentwurfes des BMAS zum Leistungsrecht machte jedoch deutlich, dass die Leistungen für
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die Versicherten z. T. deutlich ausgeweitet würden. Insbesondere sah der Entwurf höhere Leistungen an Schwerverletzte sowie höhere Rentenleistungen vor. Ebenso schlug das BMAS eine deutliche Ausweitung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“ mit einem finanziellen Mehraufwand in diesem Bereich von rd. 200 Mio. Euro im Jahr vor. Auch die Neuordnung des Verhältnisses von Unfallrente und Altersrente entsprach in keiner Weise den Vorstellungen der Arbeitgeberseite, da der Arbeitsentwurf eine Belastung der Unfallversicherung mit den Arbeitsmarktrisiken sowie deutliche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten vorsah, die zu Mehrausgaben bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften von rd. 400 Mio. Euro/Jahr in den nächsten 30 Jahren geführt hätten. Der von Seiten des BMAS vorgelegte Arbeitsentwurf war daher aus Arbeitgebersicht absolut inakzeptabel. Wir und die anderen Arbeitgeberverbände haben uns daraufhin massiv gegen die Reform des Leistungsrechts in dieser Form gewandt. Dies hat dazu geführt, dass die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs immer wieder verschoben wurde, da insbesondere die CDU/CSUBundestagsfraktion die von dem BMAS vorgeschlagenen Änderungen im Leistungsrecht abgelehnt hat. Schlussendlich hat der Koalitionsausschuss im November 2007 eine Teilung des Gesetzgebungsvorhabens beschlossen. Aufgrund des Rücktritts von Bundesarbeitsminister Müntefering wurde der Referentenentwurf erst am 28. November 2007 veröffentlicht. Er sieht bei der Überaltlast einen Verteilungsschlüssel vor, der die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit einer jährlichen Summe von 270-290 Mio. Euro entlastet, abhängig von der Entwicklung der Entgeltsumme und der Anzahl der Unfallrentner. Der Referentenentwurf wurde am 13. Februar 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat sollen sich im Frühjahr 2008 mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen, so dass eine Verabschiedung vor der Sommerpause 2008 zu erwarten ist. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wird es darauf ankommen, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung des Überaltlastkonzepts nicht zu Lasten der Bauwirtschaft verändert wird.
Arbeitskreis Recht Der Arbeitskreis Recht tagte am 28. Juni 2007 in Berlin. Schwerpunkte des Arbeitskreis Recht waren die Reform des Vergaberechts, insbesondere die Novelle des GWB und der Neuherausgabe der VOB/A. Weitere Themen waren die Novellierung der Fahrpersonalverordnung mit seinen Auswirkungen auf Handwerksbetriebe, die Auswirkungen des allgemeinen Gleich-
BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT
Rechtsprechungsübersicht Bau- und Vergaberecht
Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
Dezember 2007 Auszug aus dem monatlich erscheinenden Baurechts-Report und Vergaberechts-Report, zu beziehen beim VOB-Verlag E. Vögel OHG (Fax: 0 94 66 / 12 76) zum Jahresbezugspreis von 25,20 E (Baurechts-Report) beziehungsweise 27,– E (Vergaberechts-Report), jeweils zuzüglich Versandkosten.
I.
BAURECHT
Hemmung der Verjährung: Wie werden „Verhandlungen“ rechtswirksam beendet? Durch das Schreiben des B vom 13. November wurden die Verhandlungen und damit die Hemmung der Verjährung nicht beendet. Beendet werden die Verhandlungen nur durch ein eindeutiges doppeltes Nein des Schuldners
Das Problem Solange die Vertragspartner über einen Anspruch verhandeln, kann dieser nicht verjähren. Vielmehr wird die Verjährung gehemmt, bis einer der Vertragsparteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Frage, wann von einer „Verweigerung“ weiteren Verhandelns gesprochen werden kann, führt immer wieder zu Streitigkeiten.
– zum Anspruch überhaupt – und zu weiteren Gesprächen über diesen Punkt. Das Schreiben vom 13. 11. befasst sich nur mit dem Anspruch selbst, ohne die Tür für weitere Verhandlungen endgültig zuzuschlagen.
Fall: Kurz vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist meldet A gegenüber B Schadensersatzansprüche an. B schreibt am 8. September zurück: „Wir werden die Sache prüfen und unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.“ Am 13. November schreibt B: „Wir haben Ihre Ansprüche sorgfältig geprüft und können diese nicht anerkennen.“ Im weiteren Schreiben begründet B ausführlich seine Meinung hierzu.
Hinweise für die Praxis – Gerade zum Ende der Verjährungsfrist sollte sich der Schuldner sorgfältig überlegen, ob er sich bezüglich eines seines Erachtens ungerechtfertigten Anspruchs auf Verhandlungen einlässt, weil auch nach Abbruch derselben die Verjährung frühestens drei Monate später eintritt (siehe § 203 Satz 2 BGB).
Wurde durch das Schreiben des B vom 13. November die Verjährungshemmung beendet?
Die Entscheidung
– Will der Schuldner Verhandlungen beenden, sollte er dies in beweisbarer Form2) und eindeutig erklären. Formulierungsbeispiel: „Nach Prüfung der Sachlage sind wir zum Ergebnis gekommen, dass Ihr Anspruch nicht besteht und lehnen deshalb auch weitere Verhandlungen hierüber ab.“
Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 23. 08. 2006 – Az.: 5 U 31/06 – diese Frage verneint. Mit dem Schreiben des B vom 8. September wurde die Verjährung durch den Beginn von Verhandlungen gehemmt. Dieses Schreiben bringt nämlich für den Vertragspartner erkennbar zum Ausdruck, dass sich B auf Erörterungen über die Berechtigung des geltendgemachten Anspruchs einlässt.1) 1
) Siehe auch BGH vom 26. 10. 06; Baurechts-Report 1/2007, S. 1.
2
) Siehe hierzu Baurechtsreport 2007, S. 39.
– Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter für Baurecht, München –
((1))
Die Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht informiert praxisgerecht über die wichtigsten Entscheidungen.
behandlungsgesetzes auf Tarifverträge, haftungsrechtliche Fragen der Ladungssicherung, die Verbreitung von OnlineVersteigerungen von Bauaufträgen im Internet sowie die Konsequenz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die umsatzsteuerfreien Leistungserbringungen durch die öffentliche Hand. Weitere Themen des Arbeitskreises Recht im Jahr 2007 waren der Fortgang des Gesetzgebungsvorhabens zum Forderungssicherungsgesetz, die Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie in deutsches Recht sowie das Thema „Materialgarantie“. Im Laufe des Jahres 2007 fand wiederholt eine gemeinsame Meinungsbildung der Mitglieder des AK Recht per Rundschreiben und per E-Mail statt.
14 BAU- UND UMWELTTECHNIK
UUMWELTSCHUTZ IN THEORIE UND PRAXIS: GEWERKEÜBERGREIFENDE ZUSAMMENARBEIT BEI DER ETABLIERUNG ÖKOLOGISCHER STANDARDS.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften. In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.
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EnEV 2007
Aufteilung des Wohngebäudebestands
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ist am 01.10.07 in Kraft getreten. Die entscheidenden Auswirkungen werden sich aber erst in der zweiten Hälfte diesen Jahres zeigen, wenn Gebäudeenergieausweise für bestehende Gebäude bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zur Pflicht werden.
Mehrfamilienhäuser 17 %
Zweifamilienhäuser 20 %
Einfamilienhäuser 63 %
„Gebäudeenergieberater HWK“ sind ausstellungsberechtigt nach EnEV 2007 Gebäudeenergieberater HWK erfüllen die Anlage 11 der EnEV 2007, sie haben sogar eine darüber hinausgehende Qualifizierung. Dies macht sie in besonderer Weise kompetent in der energetischen Modernisierungsberatung sowie bei der Sanierung. So hat der Kunde alles aus einer Hand – die Beratung bis hin zur fachgerechten Umsetzung einzelner Maßnahmen oder eines Modernisierungspaketes. Die Qualifizierung baut auf einer vorhandenen Meisterausbildung auf und ergänzt das vorhandene Wissen und die Kenntnisse um den ganzheitlichen und fachübergreifenden Ansatz einer energetischen Modernisierung, die sich auf die komplette Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik bezieht. Für die Beurteilung eines bestehenden Gebäudes haben sie darüber hinaus hervorragende Kenntnisse über die verwendeten Baustoffe und typischen Konstruktionen der jeweiligen Baujahre.
Stand 2005
Baualtersklassen der Wohngebäude 1991 - 2000 10%
ab 2001 bis 1900 1% 8% 1901 - 1918 7%
1987 - 1990 3%
1979 - 1986 11%
1919 - 1948 13%
75 % vor der 1. WSVO 1949 - 1978 47%
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2003.
Als Sachverständiger in der KfWFörderdatenbank anerkannt
Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm hat die KfW als Sachverständigen anerkannt, wer nach § 21 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Damit sind „Gebäudeenergieberater HWK“ bei der KfW anerkannt. Darüber Anwendungsbereich nach EnEV 2007 hinaus können Sachverständige ihre Beratungs- und Planungsleistungen durch eine fachgerechte BaubegleiGebäude nach tung ergänzen und hierfür einen EnEV 2007 „Zuschuss für Baubegleitung“ beantragen. Dies gilt allerdings nur für Vorhaben, bei denen das NeubauWohngebäude Nichtwohngebäude Niveau nach EnEV oder besser erreicht wird. • Wohnheime • Büro- und • Altenheime Verwaltungsbauten • Pflegeheime • Krankenhäuser • Gebäude • sonstige Gebäude, ähnlicher Nutzung die gekühlt oder geheizt werden
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Fortbildungsregelung zum „Gebäudeenergieberater HWK“ Der Arbeitskreis Gebäudeenergieberater der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat im Juli 2007 die überarbeitete Fortbildungsregelung mit Rahmenlehrplan herausgegeben. Sie ist über den DHKT den Handwerkskammern bekannt gegeben worden. Die Fortbildungsregelung wurde im Bereich der Elektrik und der Klimaanlagen ergänzt, um der Energieeinsparverordnung auch im Nichtwohngebäudebereich nachzukommen. Der Nichtwohngebäudebereich wird für die Energieberatung und sich anschließende Modernisierungsmaßnahmen immer interessanter. Zahlreiche öffentliche Bauten wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen bedürfen einer energetischen Modernisierung. Die KfW hat auch hierzu ein Förderprogramm aufgelegt, das sich an Kommunen aber auch Vereine wendet. Da mit einer Fortschreibung der Energieeinsparverordnung grundsätzlich die DIN V 18599 als Bemessungsgrundlage eingeführt werden soll, wird die Fortbildungsregelung zum „Gebäudeenergieberater HWK“ künftig auch unter Einbeziehung von Nichtwohngebäuden fortgeschrieben. Meisterbetriebe haben für derartige Gebäude häufig Wartungs- oder Instandsetzungsverträge. Im Rahmen derartiger Aufgaben können die Eigentümer gleichzeitig auf Energieeinsparpotenziale hingewiesen und über sinnvolle Maßnahmen beraten werden. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert daher die Ausstellungsberechtigung für die „Gebäudeenergieberater HWK“ auf Nichtwohngebäude zu erweitern.
Klimaschutzziele der Bundesregierung Das Bundeskabinett hat mit seinen Meseberger Beschlüssen weitere Schritte zum Schutz des Klimas gefasst. Im Gebäudebereich zählen dazu:
• die Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Neubau in zwei Schritten um jeweils 30 %,
• verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und im Gebäudebestand,
• ab 2020 Verwendung regenerativer Energieträger bei Neubauten
• Fortsetzung der KfW-Förderung bei bestehenden Gebäuden, Nichtwohngebäuden der Kommunen und bei sozialen Einrichtungen (Schulen, Turnhallen, Kindergärten),
• Erneuerbare-Energien-Strom-Gesetz sowie Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt insgesamt die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Gebäude der Zukunft werden den Passivhausstandard aufweisen und klimaverträglich sein. Die erste Stufe, den Primärenergiebedarf im Neubaubereich um 30 % zu reduzieren, ist bereits für 2009 geplant.
„Energiesparmeister 2007“ Auch 2007 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzkampagne den „Energiesparmeister 2007“ gesucht. Vorsitzender der Jury ist Professor Dr. Andreas Troge, Umweltbundesamt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist in der Jury vertreten. Anlässlich der „Woche der Umwelt“ im Park des Berliner Schlosses Bellevue wurde am 06.06.07 an 10 der über 350 Bewerber der Energiesparmeister-Titel vergeben. ZDF.Umwelt hat über die Preisverleihung berichtet. Der Wettbewerb bewertet die Energieeinsparung durch Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Strom und Verkehr. Zusätzlich fließen weitere Kriterien des persönlichen Energiesparverhaltens ein. Informationen zum EnergiesparmeisterWettbewerb sind auf der Internetseite der Klimaschutzkampagne vorhanden: www. klima-sucht-schutz.de.
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Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk Die Ziele des Arbeitskreises Gebäudeenergieberater im Handwerk sind: • Austausch von Informationen für Gebäudeenergieberater HWK • Vergabe eines Logos mit Urkunde
Das Logo des Gebäudeenergieberaters im Handwerk.
• Interessenvertretung, insbesondere hinsichtlich der geplanten ImageKampagnen und der Förderprogramme (z. B. KfW, BMWi-Vor-Ort-Beratung)
Geprüfte Gebäudeenergieberater können sich unter www.bv-bauwirtschaft.de eintragen. Diese Daten fließen dann in die Datenbanken von co2online und dena ein. Im „BestPractice Archiv“ der Klimasucht-Schutz-Kampagne von co2online haben Handwerker die Möglichkeit, gelungene Sanierungsmaßnahmen vorzustellen. Weitere Informationen zum Thema Energieberatung und Klimaschutzkampagne gibt es auf der Seite www.bv-bauwirtschaft.de.
Themen des Jahres 2007
• Erfassung von Adressen qualifizierter Berater des Handwerks und Gebäudeenergieberater HWK
Der Arbeitskreis Gebäudeenergieberater tagte am 10.05.2007 und 30.01.2008 in Berlin und am 10.09.2007 in Potsdam. Telefonkonferenzen wurden am 01.02.2007, 28.02.2007, 15.06.2007, 22.10.2007 und 20.11.2007 durchgeführt.
• gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Themen des Jahres waren:
• Durchführung von Fachtagungen.
• die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) und ihre Umsetzung,
Im Arbeitskreis sind die folgenden Fachverbände vertreten: • Bundesverband Holz und Kunststoffe • Bundesverband Metall • Deutscher Fertigbauverband (DFV) • Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz • Verband Deutscher Klima-KälteFachbetriebe • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks • Zentralverband der elektro- und informationstechnischen Handwerke • Zentralverband Sanitär - Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland
• die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, • die Zertifizierung von Energiepassausstellern, • die Fortbildungsregelung zum „Gebäudeenergieberater HWK" sowie • der „Energiesparmeister 2007“.
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VIELE INTERESSEN, EINE STIMME: KOMPETENTE UND EFFIZIENTE INFORMATION FÜR ENTSCHEIDER UND ÖFFENTLICHKEIT. Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit einer konstanten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört.
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Pressearbeit Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft führte im Rahmen der Pressearbeit zwei Pressekonferenzen durch, lud im Frühsommer zu einem Pressegespräch und veröffentlichte Pressemitteilungen zu wichtigen bauwirtschaftlichen Gemeinschaftsthemen. Dies schlug sich positv in der Berichterstattung nieder. Im Pressegespräch im Juni informierte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ausführlich über ihre Positionen zu aktuellen parlamentarischen Initiativen, wie die Unternehmenssteuerreform, die Wohnungsbauförderung und die notwendige Mittelstandsorientierung im Vergaberecht. Weitere Themen waren die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Baumarkt durch "graue" und "schwarze" Konkurrenz und die Einführung eines bedarforientierten Gebäudeenergiepasses. Schwerpunkt der Pressekonferenz im Herbst war der nach einem guten Start im Jahresverlauf enttäuschende Wohnungsneubau. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Karl-Heinz Schneider forderte die Bundesregierung auf, endlich das selbstgenutzte Wohneigentum gleichberechtigt in die Förderung der privaten Altersvorsorge einzubeziehen. Hoffnungen machten vor allem die Bestandsmaßnahmen im Wohnungsbau, die für Beschäftigung und Einkommen sorgten. Vor diesem Hintergrund begrüßte Schneider die Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz ausdrücklich. Er rechnete das enorme Potenzial, das in der energetischen Sanierung steckt, wie folgt, vor: „Von den 39 Mio. Wohnungen sind rund zwei Drittel energetisch betrachtet nicht mehr auf dem neuesten Stand, d.h. 26 Mio. Wohnungen müssten saniert werden. Setzt man pro Wohnung einen Betrag von
nur 15.000 Euro an, so sprechen wir über ein Modernisierungspotenzial von 390 Mrd. Euro – ein gigantischer Betrag.“ Analoges gilt für öffentliche und gewerbliche Immobilien. Anlässlich der Jahresabschlusspressekonferenz forderte Schneider eine stärkere Mittelstandsorientierung in der Politik. Insbesondere bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss beim Vergaberecht die Fach- und Teillosvergabe zum Regelfall gemacht werden. „Vergaben an Generalunternehmer sollten nur ausnahmsweise zulässig sein," so Schneider. Und weiter:„Ich muss nicht besonders betonen, dass gerade wir als Vertreter der mittelständischen Bauwirtschaft die übergroße Mehrheit der Arbeits- und Ausbildungsplätze im Baugewerbe stellen und unsere Bauaufgaben ganz überwiegend mit heimischen Beschäftigten erledigen.“ Schneider verwies auf den Bundesrechnungshof, der festgestellt hat, dass bei einer Zusammenfassung von Fach- und Teillosen regelmäßig Mehrkosten in Höhe von 10 bis 20 Prozent entstehen. Auch bei der Erbschaftsteuerreform besteht Nachbesserungsbedarf. Schneider: „Die Pflicht zur Weiterführung des Betriebs über 15 Jahre ist zu lang. Dieser Zeitraum geht völlig an der Realität vorbei.“ Es müssten 10 Jahre lang mindestens 70 % der Lohnsumme der letzten 5 Jahre beibehalten werden. Seine Mahnung an die Politik: "Diese Regelung wäre in der über 10 Jahre andauernden Talfahrt im Baugewerbe von kaum einem Betrieb zu erfüllen gewesen."
Karl-Heinz Schneider und Prof. Karl Robl präsentieren die Forderungen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft vor der Hauptstadt- und Fachpresse.
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Gelungener Stapellauf Das erste parlamentarische Sommerhoffest der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in Berlin war ein voller Erfolg. Tagsüber
Am 3. Juli 2007 traf der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, KarlHeinz Schneider, den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, in der Staatskanzlei zu einem Gespräch. Haupthema war die Verbesserung der investiven Rahmenbedingungen im Wohnungsbau. Insbesondere wurde auf die Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung bei der privaten Altersvorsorge gedrungen.
Der Vorstand der Bundesvereinigung Bauwirtschaft bei der Begrüßung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Schauerte aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Im Vorfeld der Befassung des Bundesrates mit der Reform der Unternehmen- und Erbschaftssteuer wurden mit Ministerpräsident Müller die mittelstandsfeindlichen Wirkungen der geplanten Gesetzesvorhaben ausführlich erörtert.
Neuer Mitgliedsverband goss es noch in Strömen vom Himmel, doch am Abend hatte Petrus ein Einsehen und so flossen bei trockenem Wetter nur noch die Getränke. Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, konnte am Abend des 10. Septembers rund 350 gut gelaunte Gäste begrüßen, die mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft das Ende der parlamentarischen Sommerpause begrüßten. Dass in der Berliner Politik wieder gearbeitet wird, davon zeugte auch die Anwesenheit von zahlreichen Parlamentariern und Vertretern der Bundesministerien u.a. die Parlamentarischen Staatsekretäre Schauerte MdB, Bundeswirtschaftsministerium und Kortmann MdB, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie vieler Repräsentanten von Verbänden, der Wirtschaft, den Kammern und den Medien.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft beim Ministerpräsidenten des Saarlandes
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Bundesverband Rolladen und Sonnenschutz Mitglied der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Er vertritt die Fachbetriebe und Hersteller des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks.
Neuer Arbeitskreis Am 12. November konstituierte sich der Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik in Bonn unter der Leitung von RA Johannes Bungart vom Bundes-Innungsverband Gebäudereiniger-Handwerk. Die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierten Branchen sind aufgrund ihrer Personalintensität durch hohe Lohnkosten belastet. Tarifrechtlich ist in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein breites Spektrum vertreten: von der Tariffreiheit bis hin zu umfassend geregelten Sozialkassenverfahren. Dies, und die aktuelle Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn, macht die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe sehr interessant.
Ministerpräsident Peter Müller (li.) hatte ein offenes Ohr für die Anliegen des Mittelstandes. (Foto: Iris Mauer)
21 ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
EINE STARKE STRUKTUR FÜR VIELE ANLIEGEN: DIE ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den dreizehn Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche.
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BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
FACHBEREICHE
Vorstand Vorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Stellvertreter Klaus Dann Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz Dipl.-Ing. (FH) Bruno Schliefke
Bauhauptgewerbe Vorsitzender Klaus Dann Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser
Rechnungsprüfer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Geschäftsstelle Geschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de
Ausbaugewerbe Vorsitzender Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz Geschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen Vorsitzender Dipl.-Ing. (FH) Bruno Schliefke Geschäftsführer Rechtsanwalt Michael von Bock und Polach
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
ARBEITSKREISE UND AUSSCHÜSSE
Bauhauptgewerbe
AK Gebäudeenergieberater Leitung Dipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp
HOCHBAU Massivbau Holzbau Metallbau Feuerungsbau Dachdecker Gerüstbau Fertigbau
VERKEHRSUND TIEFBAU Straßenbau Tiefbau Brunnenbau
Ausbaugewerbe
Gebäudetechnik
Holzbau Stuck, Putz, Trockenbau Maler und Lakierer Fliesen und Platten Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Estrich und Belag Betonfertigteile und Betonwerksteine Metallbau (Ausbau) Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerk Raumausstatter Rollladen Sonnenschutz
ElektrotechnikerHandwerk Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik Klempner Kälteanlagenbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Gebäudereiniger
AK Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leitung Dr. Ilona K. Klein AK Recht Leitung Rechtsanwalt Felix Pakleppa AK Sozial- und Tarifpolitik Leitung Rechtsanwalt Johannes Bungart AK Wirtschaft und Statistik Leitung Dr. Lutz Uecker Koordinierungsausschuss Leitung Prof. Dr. Karl Robl
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MITGLIEDSVERBÄNDE Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert Geschäftsführer Rechtanwalt Johannes Bungart Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn www.gebaeudereiniger.de Bundesverband Holz- und Kunststoff Präsident Günter Füllgraf Hauptgeschäftsführerin Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwegmann Littenstraße 10, 10179 Berlin www.tischler.de/bhkh/ Bundesverband Gerüstbau Präsident Jörg Berger Geschäftsführer Assessor Lothar Bünder Rösrather Straße 645, 51107 Köln www.geruestbauhandwerk.de Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke Präsident Peter Mader Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Ruhrallee 12, 45138 Essen www.metallhandwerk.de Bundesverband Rollladen Sonnenschutz Präsident Wolfgang Cossmann Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz Hopmannstraße 2, 53177 Bonn www.bv-rolladen.de Deutscher Fertigbauverband Präsident Thomas Lehner Geschäftsführer Dipl.-Bw. Joachim Hörrmann Hackländerstraße 43, 70184 Stuttgart www.dfv.com Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Präsident Malermeister Karl August Siepelmeyer Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt www.farbe.de
Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe Präsident Werner Häcker Hauptgeschäftsführer Dipl.-Volksw. Rudolf Pütz Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn www.vdkf.org
Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke Präsident Dipl.-Ing. Walter Tschischka Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Ingolf Jakobi Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt www.zveh.de
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin www.zdb.de
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Präsident Karl-Heinz Schneider Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln www.dachdecker.de
Zentralverband Raum und Ausstattung Präsident Norbert Berndt Geschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx Burgstraße 81, 53177 Bonn www.zvr.de
Zentralverband Sanitär Heizung Klima Präsident Bruno Schliefke Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Michael von Bock und Polach Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin www.wasserwaermeluft.de
Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk KronenstraĂ&#x;e 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de info@bv-bauwirtschaft.de