BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN.
DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT GESCHÄFTSBERICHT 2012/2013
INHALT
4
Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik
Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
9
Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik
Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
16
Bau- und Umwelttechnik
Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.
19
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
22
Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Eine starke Struktur für viele Anliegen.
Herausgeber Bundesvereinigung Bauwirtschaft Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 info@bv-bauwirtschaft.de www.bv-bauwirtschaft.de November 2013
Verantwortlich Dr. Ilona K. Klein Redaktion RA Johannes Bungart Dr. Andreas Geyer Dipl.-Kffr. Carin Hollube Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp RA Dr. Philipp Mesenburg
Bilder BVB/Gerhard Kassner BVB/Reiner Zensen Druck Ludwig Austermeier Offsetdruck, Berlin
VORWORT
Die Bauwirtschaft leistet einen Anteil von rund vier Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Sie stärkt damit ganz wesentlich die Binnennachfrage und Konjunktur in Deutschland. Dabei ist eines klar: Der leistungsfähige Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und von existenzieller Bedeutung für den Wohlstand in Deutschland. Die mittelständischen Unternehmen stehen für unternehmerische Verantwortung und für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Diese Unternehmenskultur gilt es zu fördern und zu stärken, d.h. wir brauchen eine Politik, die den Mittelstand stärkt. Dazu sind einige Dinge notwendig: Wir brauchen höhere Investitionen. In allen westlichen OECD-Staaten einschließlich der USA sind die öffentliche Investitionen von etwa vier Prozentn in den 60-er Jahren auf aktuell ca. 2,5 Prozent zurück gegangen. Deutschland weicht von diesem Trend noch deutlicher ab und ist bei einer Investitionsquote von ca. 1,5 Prozent gelandet. Dieser unheilvolle Trend muss umgedreht werden. Eine gut funktionierende Infrastruktur ist unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg unserer Volkswirtschaft sowie des Standorts Deutschland. Die neue Koalition muss hier einen Schwerpunkt setzen. Der Wohnungsbau ist für uns ein Themenschwerpunkt. Hier brauchen wir zielgerichtete Impulse sowohl für den Neu- wie auch für den Bestandsbau, als da wären: • Verdopplung der linearen Afa von 2% auf 4%, • Energiewende durch energetische Gebäudesanierung voranbringen,
• steuerliche Förderung der energe tischen Gebäudesanierung, • Erhöhung des Budgets des CO2 Gebäudesanierungsprogramms auf 2 Mrd. €, • demografischen Wandel durch generationengerechtes Bauen absichern, • KfW-Programm zum altersge rechten Umbau wieder mit Haus haltsmitteln ausstatten. Und auch wenn es nur ein kleinerer Mosaikstein ist, die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird sich auch weiterhin für den Erhalt, bzw. die Ausweitung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen einsetzen. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die rund 300.000 Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks in Deutschland. Dazu zählen die Schaffung praktikabler Regelungen im Bereich des Bauvertragsrechts, keine Änderung des AGB-Rechts zulasten der mittelständischen Betriebe sowie eine Stärkung des Meisterbriefs als Ausweis von Qualität in der Bauausführung im europäischen Kontext. Eine Reform der Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen wir ab. Gleichzeitig fordern wir im Interesse der rund 2,4 Mio. Beschäftigten in unserer Branche eine Abschaffung der sog. kalten Progression. Für unsere Betriebe muss die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig gemacht werden. Schwerpunkt der kommenden Jahre bleibt auch die Energiewende. Der Gebäudebestand mit über 40 Mio. Wohnungen kann hier einen maßgeblichen Beitrag leisten, machen Heizung und Warmwasserbereitung immerhin 40 Prozent des gesamten
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 3
Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Endenergiebedarfs aus. Trotzdem ist Augenmaß erforderlich, im Neubau wird mit der neuen Energieeinsparverordnung gültig ab Januar 2016 die Grenze des wirtschaftlich Machbaren erreicht. Auch nach der Bundestagswahl werden wir uns weiterhin kräftig einmischen, um für unsere Branche Belastungen zu verhindern und wichtige Impulse zu setzen.
BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK Im Interesse des Mittelstands: Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,4 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen ca. 80 Prozent der Leistungen des Baugewerbes. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen wie die Gebäudereinigung. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und Europa ein.
Konjunktur und Wirtschaftspolitik
leisten. Die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe fiel real um 2,5% gegenüber dem Vorjahr zurück. Auf der Verwendungsseite des BIP konnten die Bauinvestitionen in 2012 ebenfalls nicht an das Wachstumstempo der beiden Vorjahre anschließen. Nachdem die Bauinvestitionen im Jahr 2010 real um 3,2% und in 2011 um 7,8% zugelegt hatten, kam es in 2012 quasi zu einer Korrekturbewegung. Die Bauinvestitionen gaben real um 1,4% nach. (Abb. 1)
Rahmenbedingungen und Bauinvestitionen Das Baugewerbe hält einen Anteil von knapp 4% an der realen Bruttowertschöpfung in Deutschland. Wenngleich der Anteil gering erscheint, so ist er doch größer als der des Maschinen- oder Fahrzeugbau. Diese Wirtschaftszweige gehen in das verarbeitende Gewerbe ein. Das Baugewerbe konnte in 2012 keinen Beitrag zum BIP-Wachstum Mrd. Euro
Entwicklung Bauinvestitionen (real) 300
26,2 65,8 128,5 2012
29,2 67,2
28,4 62,1
127,2 2011
27,7 61,6 111,6
116,7 2010
114,5 2008
2009
118,7 2007
27,5 65,4
120,8
27,7 61,0
114,0 2005
2006
27,5 62,7
119,1 2004
26,9 58,0
123,2 2003
28,2 58,7
125,8 2002
30,7 63,6
133,8 2001
30,1 61,5
142,2 2000
32,2 67,6
147,0 1999
34,2 70,4
144,9 1998
33,5 68,6
144,3 1997
33,5 70,1
143,8
34,2 72,2
36,3 81,2 144,0 1995
1996
35,0 75,6
38,3 84,2
36,7 83,1
143,7
128,8 1993
37,4 83,3 123,2
50
112,0
100
1991
150
1992
200
33,7 75,2
250
1994
0
Wohnungsbau
öffentlicher Bau
Wirtschaftsbau
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Abb. 1: Entwicklung der Bauinvestitionen (real).
In 2010 und 2011 hatten insbesondere folgende Faktoren das Wachstum der Bauinvestitionen befördert: • die anspringende Neubautätigkeit im Wohnungsbau; • die nach der Finanzkrise im Jahr 2009 eingebrochenen Investitionen im Wirtschaftsbau nahmen mit dem Konjunkturaufschwung wieder Fahrt auf; • die Konjunkturprogramme I und II zeigten Wirkung im öffentlichen Bau. Während die Neubautätigkeit im Wohnungsbau in 2012/2013 anhält und das Wachstum der Wohnungsbauinvestitionen trägt, hat das Auslaufen der Konjunkturpakete im öffentlichen Bau in den Jahren 2012/2013 eine „Erdung“ des Aufschwungs nach sich gezogen. Die Investitionsneigung der Unternehmen blieb in den Jahren 2012/2013 wegen der schwer zu kalkulierenden Risiken aus der Finanzkrise verhalten. So geben auch die Wirtschaftsbauinvestitionen in 2012/2013 real nach. Die Produzentenanteile von Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und übrige Produzenten sind seit 2005 –dem Ende des Leistungsab-
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 4
laufene Rückstände sind erst recht nicht aufgeholt. Geht man von rund 250.000 Wohnungen aus, die jährlich neu gebaut werden müssten, so wurde diese Marke auch 2012 mit erreichten ca. 210.000 WE noch verfehlt. Blickt man auf die gesamte Legislaturperiode zurück, so wurden in den Jahren 2009 – 2013 insgesamt gut 300.000 Wohnungen zu wenig gebaut. (Abb.3)
Produzentenanteil Bauinvestitionen 40 37,8 38
36,7 36,8 36,5 36,4 36,5 36,1 36,3 36,2
36,6 36,7 35,8
35,5
36 34,5 33,5 32,9 33,2
34 32,1
35,9
34,9 33,7 32,8
34,1 34,1
32,4 32,3
31,8
32
32
32,3 32,1 31,8
31,7
31,7
32
31,4 31,9 31,7
32 30
31,4 30,6 30,1 30,4 30,1
31
30,8
31,2 30,9 30,7
Die Politik hat es versäumt, in der ablaufenden Legislaturperiode wichtige Impulse für einen dynamischeren Wohnungsbau (Neubau und Sanierung) zu setzen. Dazu zählen:
Bauhauptgewerbe
Ausbaugewerbe
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
28
übrige Produzenten Quelle: DIW
Abb. 2 Produzentenanteile Bauinvestitionen
schwunges im Bauhauptgewerbe in etwa stabil: Mit der Wiedervereinigung erzielte das Bauhauptgewerbe infolge der immensen Neubautätigkeit im Hoch- wie auch Tiefbau noch Anteile von knapp 40%. In dem nachfolgenden konjunkturellen Anpassungsprozess machte die Bestandssanierung deutlich Boden gut, was sich in den Anteilsgewinnen des Ausbaugewerbes niederschlug. Zudem gewannen das verarbeitende Gewerbe mit dem Bedeutungszugewinn der Gebäudeausrüstung und die Dienstleistungen rund um die Bauplanung und Grundstückübertragung sukzessive hinzu. (Abb. 2) Für die Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes in der BVB kommt der Bausparte Wohnungsbau besondere Bedeutung zu. Hier haben KMU ihren Umsatzschwerpunkt. In der abgelaufenen Legislaturperiode verzeichnet der Wohnungsbau eine Trendumkehr. Bis zum Jahr 2009 waren die Fertigstellungen im Wohnungsneubau um 40% gegenüber dem Stand von 2006 eingebrochen. Seit 2011 steigt
die Anzahl der Baufertigstellungen. Die angesprungene Neubautätigkeit ist Folge der unzureichenden Bedarfsdeckung der letzten Jahre, die zu regionalen Knappheiten vor allen Dingen in Ballungsräumen geführt hat. Die in 2011 und 2012 insgesamt fertiggestellten Wohneinheiten (Neuund Umbau) liegen jedoch weiter unter dem benötigten Gesamtsoll von etwa 250.000 WE, die nunmehr auch das BMVBS für notwendig erachtet. In den letzten Jahren aufge-
• Verdopplung der linearen Afa von 2% auf 4% • Energiewende durch energetische Gebäudesanierung voranbringen • steuerliche Förderung der energe tischen Gebäudesanierung • Erhöhung des Budgets des CO2 Gebäudesanierungsprogramms auf 2 Mrd. € • demografischen Wandel durch generationengerechtes Bauen absichern • KfW-Programm zum altersge rechten Umbau wieder mit Haus haltsmitteln ausstatten.
Fertigstellung Wohnungen insgesamt 300000 250000
242.316 249.436 210.729
200000
175.927
183.110
200.466
158.987 159.832
150000
100000 50000 0 2005
2006
2007
2008
2009
Abb. 3 Fertigstellungen Wohnungen (Neu- und Umbau).
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 5
2010
2011
2012
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bilden den Schwerpunkt der Beratungen des BVB-Arbeitskreises Wirtschaft und Statistik. Die im Bauhauptgewerbe aktiven Mitgliedsverbände der BVB schätzen die konjunkturelle Entwicklung 2011/2012 wie folgt ein:
Baukonjunktur 2012
Die Mitgliedsverbände der BVB waren mit positiven Erwartungen zur Umsatzentwicklung in das Baujahr 2012 gestartet. Angesichts der deutlichen Zuwächse im Jahr 2011 prognostizierten wir im Rahmen der PK zur IHM im März 2012 nur eine positive Stabilisierung der Umsatzentwicklung bei plus 1%. Die Erwartung war, dass der Umsatz im Bauhauptgewerbes Dank der fortgesetzten Neubautätigkeit am stärksten wachsen würde (bei plus 2%), gefolgt vom Bereich Ausbau mit plus 1% und dem Bereich Energie- /Gebäudetechnik mit plus 0,5%. Die Umsatzerwartungen lagen im Bereich der BVB insgesamt bei 203 Mrd. Euro (+1%). Die Beschäftigung wurde über alle Sparten gut stabilisiert bei 2,35 Mio. Beschäftigten prognostiziert (+0,5 %) Im Rückblick zeigt sich, dass eine positive Entwicklung nicht erreicht wurde. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes zur vierteljährlichen Handwerksstatistik haben die Unternehmen der BVB in 2012 einen Umsatzrückgang um 3% verzeichnet. (s. Abb. 4) Deutliche Umsatzeinbußen um fast 5% verzeichnete demnach das Bau-
Entwicklung Umsatz BVB; gesamt
Mio.€ 220000
216.044
215.510
215000
208.980
210000 205000 200000
210.719
199.505 196.216
195000
190.981
190000 185000 180000 175000 2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen; 2013 und 2014 Prognose
Abb 4: Entwicklung Umsatz BVB
hauptgewerbe. Wenngleich dieses Ergebnis überzeichnet und durch Daten der monatlichen Statistik im Bauhauptgewerbe nicht gedeckt erscheint, ist feststellbar: Ein stückweit handelt es sich hier um eine Korrekturbewegung zum Jahr 2011, als die Umsätze in diesem Bereich um 11% gestiegen waren. Vor allen Dingen im öffentlichen Bau verloren baugewerbliche Unternehmen 2012 nach dem Auslaufen der Konjunkturpakete überproportional. Auch im Wirtschaftsbau konnten die KMU nicht an das Vorjahresergebnis anknüpfen. Eine schmale Steigerung beim Wohnungsbau reichte daher nicht, um insgesamt das Vorjahresergebnis zu halten oder zu toppen. Auch für den Ausbau und den Bereich Gebäudetechnik zeichneten die Mitgliedsverbände keine so ungünstige Entwicklung, wie sie die Datenlage nach der Handwerksstatistik mit einem Umsatzrückgang von fast minus 3% im Ausbau und minus 1% bei der Gebäudetechnik ergab. So haben die Trends zur energieeffizienten Gebäudesanierung und dem demografiebedingten Umbau der Wohnungen nach
Einschätzung der Verbände die Umsatzentwicklung gut gestützt. Zudem wurde der Beschäftigtenstand leicht ausgebaut.
Baukonjunktur 2013
In das Baujahr 2013 sind die BVBUnternehmen aufgrund stabiler Zuwachsraten bei den Baugenehmigungen und des wieder anziehenden Sanierungsmarktes mit einer zuversichtlichen Prognose gegangen. Es wurde mit einem Umsatzwachstum von 1,5% gerechnet. Diese Zuwachsrate war für alle Sparten repräsentativ. Der Prognosewert wird nicht ganz zu halten sein. Es wird noch mit einem Ergebnis von plus 0,5% bis plus 1% gerechnet (s. Abb. 4 und 5). Die Witterung hat das Baugeschehen in Deutschland in diesem Jahr bisher nicht begünstigt. Einer jahresanfänglich bis in den April anhaltenden ausgeprägten Frostperiode folgte ein verregneter Frühsommer. Nach den Daten der Handwerkstatistik liegt der Umsatz in den Gewerken, die unter dem „Baugewerbe“ subsummiert sind,
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 6
das Bauhauptgewerbe daher, dass Baujahr mit einer schwarzen Null abschließen zu können.
Veränderungsraten zum Vorjahr; Umsatz Sparten BVB 2013 2,00%
1,8%
1,50%
1,00%
0,8% 0,6%
0,50%
0,3%
0,00% BHG
Ausbau
Gebäudetechnik
Gesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Abb. 5 Veränderungsraten Umsatzentwicklung Sparten BVB 2013 zu 2012
um gut 4% zurück. Dabei haben die Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe stärker unter den witterungsbedingten Behinderungen gelitten als die Unternehmen aus dem Ausbau. Die Dachdecker waren besonders schwer von den witterungsbedingten Behinderungen in diesem Jahr betroffen. Ausweislich der Statistik zum Handwerk liegt der Umsatz im ersten Halbjahr um gut 13 % hinter dem Vorjahr.Auch wenn die Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung beim Produktionsausfall geholfen haben, so war die Liquiditätssituation in vielen Dachdeckerunternehmen in diesem
Zeitraum erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die langanhaltenden Behinderungen haben zu einem spürbaren Anstieg der Insolvenzen geführt. Für den späten Produktionsbeginn kam erschwerend hinzu, dass die voran liefernden Gewerke (insbesondere die Zimmerer) selber im Rückstand lagen. Die nunmehr aufgelaufenen hohen Auftragsbestände lassen für die verbleibenden Monate eine dynamische „Aufholjagd“ bei der Umsatzentwicklung im Bauhauptgewerbe erwarten. Die Auftragseingänge haben kumulativ ein Niveau erreicht wie zuletzt zur Jahrtausendwende. Insgesamt erwartet
Veränderungsraten zum Vorjahr; Umsatz Sparten BVB 2014 3,50% 3,00%
2,9% 2,8%
2,5%
2,50% 1,9%
2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% BHG
Ausbau
Gebäudetechnik
Gesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Abb. 6 Umsatzprognose 2014 (Veränderungsrate zum Vorjahr). Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 7
Auch die Ausbaugewerke setzen auf eine Aufwärtskorrektur in der umsatzstarken zweiten Jahreshälfte. Da hier in der ersten Jahreshälfte die witterungsbedingten Rückstände nicht so hoch wie im Bauhauptgewerbe ausfielen, wird damit gerechnet, noch ein Umsatzwachstum um 1% realisieren zu können. Das zu Jahresbeginn prognostizierte Umsatzwachstum von 1,5% wird im Bereich Energie- und Gebäudetechnik gut erreicht. So sieht der Bundesverband Rolladen + Sonnenschutz e.V. nach einem mäßigen Start ins Jahr 2013 die Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks bereits seit dem Sommer ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Aufholjagd. Das SHK-Handwerk rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatzplus von ca. 2%. Das GebäudereinigerHandwerk zeigt sich nach einem Umsatzplus von 4% im ersten Halbjahr optimistisch, das Jahr mit einem Umsatzwachstum von gut 3% schließen zu können.
Ausblick Baukonjunktur 2014
Alle Sparten der BVB erwarten in 2014 eine über dem Niveau des Jahres 2013 liegende Umsatzentwicklung. Insgesamt wird mit einer Steigerung um 2,5% gerechnet (Abb.6). Dies bedeutet eine Umsatzentwicklung auf 216 Mrd. €. (Abb.4) Im Bauhauptgewerbe kann aus heutiger Sicht auf Basis der in allen Sparten guten Auftragslage mit einer Umsatzsteigerung von ca. 3% gerechnet werden. Dabei ist berücksichtigt, dass die Bauunternehmen bei den monatlichen Konjunktu-
rumfragen die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung deutlich verhaltener einschätzen als die aktuelle Lage. Die Investitionsneigung ist trotz aktuell hoher Kapazitätsauslastung eher verhalten. Beim Wohnungsbau wird mit einer Normalisierung bei den Rahmenbedingungen gerechnet. Die von den Forschungsinstituten erkannte Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung im kommenden Jahr (BIP-Entwicklung bei +2%) wird dem Wirtschaftsbau wieder Impulse geben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte stützen. Alle zu Koalitionsgesprächen angetretenen Parteien haben in ihren Wahlprogrammen die Notwendigkeit der Ausweitung des Wohnungsneubaus betont und eine höheren Budgetierung der Infrastruktur im Programm. Im Wohnungsbau bleibt der Neubau sehr dynamisch. Das Ausbaugewerbe verweist aktuell auf hohe Auftragsbestände die noch in das nächste Jahr hinein reichen. Durch die anhaltend hohe Neubautätigkeit im Wohnungsbau sollte die positive Ordersituation auch nachhaltig sein und auf das Ausbaugewerbe wirken. Die Unternehmen erhoffen sich zudem wichtige gesetzliche Weichenstellungen im Hinblick auf die Trends Energieeffizientes Bauen und demografischer Umbau der Wohnungen. Hier waren in der vergangenen Legislaturperiode das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen und die notwendige Ausstattung des KfW-Programms zur Förderung des altersgerechten Umbaus mit Haushaltsmitteln nicht umgesetzt worden. Dies wird von der Politik in der laufenden Haushaltsperiode erwartet. Insgesamt
Entwicklung Beschäftigte BVB; gesamt
2.468.513 2.464.502 2.457.400 2.459.400
2480000 2460000
2.438.209
2440000 2420000 2400000 2380000
2.380.444 2.364.258
2360000 2340000 2320000 2300000 2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigenen Berechnungen; 2013, 2014 Prognose
Abb. 7 Beschäftigtenentwicklung
wird mit einem Umsatzwachstum von ca. 2% gerechnet. Der Bereich Energie- /Gebäudetechnik sieht insgesamt eine solide Auftragslage. Das SHK-Handwerk verweist darauf, dass die Geschäftsentwicklung für die nächsten sechs Monate von den Betrieben noch optimistischer als im letzten Herbst eingeschätzt wird. Dies wird durch eine Auftragsreichweite von 9,1 Wochen bestätigt. Bei den Rolladen- und Sonnenschutzfachbetrieben bestätigt ein Klimaindex von 90 Punkten die Zufriedenheit mit der Auftragslage. Das Gebäudereinigerhandwerk sieht eine Fortsetzung der Geschäftsentwicklung auf dem hohen Niveau des Jahres 2013. Insgesamt wird mit einer Umsatzsteigerung von ca. 3 % gerechnet. Im Bereich der BVB wird die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt weiter bei knapp 2,5 Mio. stabilisiert. (Abb. 7) AK Wirtschaft und Statistik Leitung Dr. Andreas Geyer Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 8
RECHTS-, STEUER- UND SOZIALPOLITIK Alles was Recht ist: Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.
Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft ist Schwerpunkt der Arbeit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in der Rechtspolitik. In den Jahren 2012 und 2013 haben wir uns intensiv um die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht gekümmert. Im Rahmen der VOB/B haben wir eine den Bedürfnissen des Bauvertrags entsprechende Umsetzung erreicht. Diese hat für die Unternehmer zur Folge, dass Schlussrechnungen grundsätzlich bereits 30 Tage, und nicht erst 2 Monate, nach Zugang der Rechnung fällig werden. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Auftragnehmer zu begrüßen, dass Auftraggeber, unabhängig von einer Nachfristsetzung durch den Auftragnehmer, grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug geraten und Verzugszinsen zahlen müssen. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Im Rahmen der Umsetzung der EUVerbraucherrechterichtlinie haben wir eine gesetzliche Regelung gefordert, nach der der Verkäufer von Baumaterial bei Lieferung mangelhafter Ware die Aus- und Einbaukosten auch bei Verträgen zwischen Unternehmern zu tragen hat. Dies würde zu dem sachgerechten Ergebnis führen, dass der Verkäufer bzw. der Hersteller, der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr gebracht hat, und nicht der Bauunternehmer sämtliche Kosten tragen muss, die sich aus dessen Mangelhaftigkeit ergeben. Darüber hinaus war die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertragsrecht Schwerpunktthema in den Jahren 2012 und 2013. Das Bundesjustizministerium hatte hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Unsere Aufgabe ist es, für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der bauausführenden Wirtschaft Sorge zu tragen.
Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie In den Jahren 2012 und 2013 haben wir uns intensiv um die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht gekümmert.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 9
Im Rahmen der VOB/B haben wir eine den Bedürfnissen des Bauvertrags entsprechende Umsetzung erreichen können. Diese hat für die Unternehmer zur Folge, dass Schlussrechnungen grundsätzlich bereits 30 Tage, und nicht erst 2 Monate, nach Zugang der Rechnung fällig werden. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Auftragnehmer zu begrüßen, dass Auftraggeber, unabhängig von einer Nachfristsetzung durch den Auftragnehmer, grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug geraten und Verzugszinsen zahlen müssen. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Anders als es der Titel des Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ vermuten lässt, befürchten wir für Werkverträge deutliche Nachteile für die Auftragnehmer im Vergleich zur geltenden Rechtslage. Durch die vorgesehenen Vorschriften über Zahlungs- und Abnahmefristen wird der Zahlungsverzug nicht bekämpft, im Gegenteil: Wir befürchten eine
Beförderung des Zahlungsverzugs bei Bauverträgen. Dies ist für die Unternehmen der Bauwirtschaft nicht akzeptabel. Deswegen haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, dass es zu keiner Verschlechterung der Zahlungsfristen für die Auftragnehmer kommt. Hierzu ist aus unserer Sicht eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach Vorbild der VOB/B erforderlich. Auch müssen für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber die gleichen Zahlungsfristen gelten. Hier darf es keine Privilegierung der gewerblichen Auftraggeber geben. Die Einführung einer Abnahmefrist lehnen wir schon allein aufgrund der damit für die Bauunternehmen verbundenen Haftungsrisiken ab. Sämtliche Schäden im Zeitraum zwischen Fertigstellung und Abnahme gingen zu Lasten der Unternehmer. Wenn überhaupt, muss eine
Frau Bundesministerin Schnarrenberger MdB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesministerium der Justiz 11015 Berlin
14. Dezember 2012 Mittelstandsfeindliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ): Zahlungsverzug und Verbrauchsgüterkauf Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Schnarrenberger, wir möchten Sie auf zwei drängende Probleme aufmerksam machen, die erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Werkunternehmer mit sich bringen und insbesondere die mittelständische Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit erheblich belasten würden. Insofern wenden sich die unterzeichnenden Verbände gegen zwei aktuelle Gesetzentwürfe des BMJ. Zum Einen würden Werkunternehmern große wirtschaftliche Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Zahlungsv im Geschäftsverkehr zu Gunsten der Auftraggeber neue großzügige AbnahmeAbnahme und Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Hier ist zu bedenken, dass Werkunternehmer ihre Vorhaben stets auf eigene Kosten finanzieren, ehe diese se vom Auftraggeber abgenommen und bezahlt werden. Aufgrund dieser Vorleistungspflicht sind die derzeit vorgeschlagenen Änderungen für Werkunternehmer wirtschaftlich untragbar (siehe unten 1). Ebenso ist es für Werkunternehmer wirtschaftlich untragbar, wenn durch den Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchgüterkaufrechts in das BGB zwar Regelungen über die Kostentragungspflicht für den Ausbau mangelhaften und den Einbau mangelfreien Materials vorgesehen werden, diese jedoch nur auf den Verbrauchsgüt Verbrauchsgüterkauf beschränkt bleiben. Warum die Kosten für den Ausbau mangelhaften und den Einbau mangelfreien Materials allein den Werkunternehmern auferlegt sein sollen, obwohl diese den Mangel weder verursacht noch haben erkennen können, ist nicht ersichtlich (sie (siehe unten 2). 1. Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Im werkvertraglichen Geschäftsverkehr wird der Zahlungsverzug durch diesen Gesetzentwurf nicht bekämpft. Im Gegenteil: Durch die vorgesehene Einführung von Abnahme- und Zahlungsfristen hlungsfristen wird der Zahlungsverzug weiter gefördert. Unzutreffend wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet, die zugrunde liegende EU-Richtlinie Richtlinie „1:1“ in deutsches Recht zu übernehmen. Unerwähnt bleibt, dass es in der Richtlinie ausdrücklich usdrücklich heißt: „Die Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser Richtlinie notwendigen Maßnahmen““ (Artikel 12 Absatz 3).
Abnahmefrist als kurze Maximalfrist analog der VOB/B (12 Werktage) ausgestaltet werden.Unsere Forderungen haben wir gemeinsam mit 14 anderen Verbänden gegenüber der Politik gestellt.
Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie haben wir uns für eine gesetzliche Regelung zu den Aus- und Einbaukosten eingesetzt. Bauunternehmer müssen für mangelhafte Werkleistungen verschuldensunabhängig einstehen. Beruht der Mangel auf der Verwendung mangelhafter Materialien, schuldet der Bauunternehmer nicht nur den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des mangelfreien Materials, sondern auch die Beseitigung hiermit verbundener Folgeschäden. Da die Aus- und Einbaukosten die Materialkosten häufig um eine Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der Bauunternehmer bei Haftung infolge mangelhafter Materialien den Verkäufer bezüglich der Aus- und Einbaukosten in Regress nehmen kann, von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof, und ihm folgend der Bundesgerichtshof, haben mittlerweile entschieden, dass der Verkäufer mangelhafter Ware neben der Lieferung mangelfreier Ware, auch die Aus- und Einbaukosten zu tragen hat. Dies gilt jedoch nur in den Fällen, in denen der Käufer ein
Verbraucher ist. Wir fordern eine gesetzliche Regelung, nach der der Verkäufer bei Lieferung mangelhafter Ware die Aus- und Einbaukosten auch bei Verträgen zwischen Unternehmern zu tragen hat. Dies würde zu dem sachgerechten Ergebnis führen, dass der Verkäufer bzw. der Hersteller, der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr gebracht hat, und nicht der Bauunternehmer sämtliche Kosten tragen muss, die sich aus dessen Mangelhaftigkeit ergeben.
Gesetzliches Bauvertragsrecht
Das Bundesjustizministerium hat im Frühjahr 2010 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist. Nach langjähriger Diskussion lehnen die mit der Ausführung von Bauverträgen befassten Unternehmen der deutschen Bauwirtschaft die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ab. So soll beispielsweise ein einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers u.a. auch zur Art der Ausführung sowie zur Bauzeit normiert werden, ohne dass die Vergütungsfolge bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen geklärt wäre. Hinzu kommt, dass es bislang an einem tragfähigen Modell einer schnellen Streitschlichtung fehlt, so dass der Unternehmer im Zweifel jahrelang auf sein Geld warten müsste. Daneben sollen die Absicherungsinstrumente zugunsten der Besteller massiv ausgeweitet sowie die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Planern und ausführenden Unternehmen zulasten der Bauwirtschaft geändert werden.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 10
Wir setzen uns daher dafür ein, dass von der Kodifizierung eines Bauvertragsrechts Abstand genommen wird. Die VOB/B hat sich seit über 80 Jahren als maßgebliche und praxistaugliche Grundlage des Bauvertragsrechts bewährt. Sinnvoller wäre die Schaffung einer VOB/B für Verbraucher, die die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und den Bedürfnissen privater Bauherrn Rechnung trägt.
VOB Gesamtausgabe 2012
Mit In-Kraft-Treten der Vergabeverordnung sowie der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit am 19. Juli 2012 ist die VOB 2012 für öffentliche Auftraggeber verbindlich eingeführt worden. Der Abschnitt 1 der VOB/A für nationale Ausschreibungen blieb unverändert. Der Abschnitt 2 für Bauvergaben über 5 Mio. Euro wurde grundlegend überarbeitet. Es erfolgte die Zusammenführung der Bestimmungen der bisherigen Basisparagrafen und der a-Paragrafen zu neuen EG-Paragrafen. Damit wurde der Abschnitt 2 der VOB/A an die Systematik der VOL/A Abschnitt 2 angeglichen. Aufgrund der neuen Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit wurde ein 3. Abschnitt der VOB/A neu gefasst. Dieser 3. Abschnitt setzt die EUVerteidigungsvergaberichtlinie um und enthält Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Mit diesem 3. Abschnitt der VOB/A werden ab einem Schwellenwert von 5 Mio Euro sämtliche Vergabevorschriften für Bauaufträge im sicherheitsrelevaten und militärischen Bereich geregelt.
Mit Ausnahme des neuen § 16 VOB/B wurden die Regelungen der VOB/B aus dem Jahre 2009 in die VOB 2012 Bad Homburg, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Sankt Augustin, Wiesbaden übernommen. Die Neu18. September 2012 fassung des § 16 VOB/B Gemeinsame Pressemitteilung anlässlich des Deutschen Juristentages Verbändebündnis warnt vor Wettbewerbsverzerrung beim Vertragsrecht: wird den Anforderungen Mittelstand gegen Änderungen des AGB-Rechts der EU-ZahlungsverBeim Deutschen Juristentag 2012, der vom 18. bis 21. September in München stattfindet, wollen internationale Anwaltskanzleien und Großkonzerne für eine Aufweichung des AGB-Rechts plädieren. Das Verbändebündnis „Initiative pro AGB-Recht“ setzt sich zugsrichtline gerecht. für die Beibehaltung des bestehenden Rechts ein, um Benachteiligungen für kleine und mittelständische Betriebe zu verhindern. § 16 VOB/B regelt u. a. Internationale Anwaltskanzleien und einige Großkonzerne fordern mehr Vertragsfreiheit und die Fälligkeit der Rechsprechen sich für eine Lockerung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen aus. Nun soll das AGB-Recht Thema auf dem 69. Deutnungen und bestimmt, schen Juristentag werden, wo rund 3.000 Teilnehmer aller juristischen Fachrichtungen aktuelle rechtspolitische Fragen diskutieren. Der Versuch, auf dem Juristentag Beschlüsse für eine Aufweichung der AGB-Kontrolle herbeizuführen, schließt an die intensiven Lobbybemüab wann Verzug vorliegt. hungen der letzten Monate auf dem Berliner Parkett an. Fälligkeitszeitpunkt für Dem Widerstand der „Initiative pro AGB-Recht“ ist es zu verdanken, dass Gesetzesänderungen bislang ausblieben. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der die Schlusszahlung bei Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, ist die klare Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung in Vorbereitung auf den Deutschen Juristentag. öffentlichen BauaufträDie Initiative warnt davor, die Vertragsfreiheit für wirtschaftlich überlegene Unternehmen auf Kosten schwächerer Vertragspartner zu ändern. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingen ist grundsätzlich gungen habe sich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bewährt und es gebe keinen Grund für Modifikationen. spätestens 30 Tage nach Bei der Initiative handelt es sich um ein Bündnis aus Verbänden aller Wirtschaftsbereiche, Zugang der prüfbaren das immer mehr Unterstützung findet: Das Handwerk und bedeutende Industriebranchen sind ebenso engagiert wie der Bauernverband, Handelsverbände und die Markenwirtschaft. Die Initiative vertritt bundesweit über 1,5 Millionen Betriebe mit 10 Millionen Beschäftigten und Schlussrechnung. Auseinem Umsatz von rund 2.800 Milliarden Euro. nahmsweise kann eine … fortgesetzt auf Seite 2 Verlängerung auf höchGeschäftsbedingungen für Verträge stens 60 Tage vereinbart werden. zwischen Unternehmen in geeigAbschlagszahlungen werden immer neter Weise zu überprüfen und ggf. spätestens 21 Kalendertage nach erforderliche Änderungen vorzuZugang der Aufstellung fällig. schlagen, um es für die Unternehmen rechtssicherer zu regeln. Der Verzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens nach Die Bundesvereinigung Bauwirt30 Kalendertagen ab Zugang der schaft hat diese Überlegungen Abschlagsrechnung ein. Das gleibranchenübergreifend zusammen che gilt für die Schlussrechnung, mit einer Reihe anderer Verbände allerdings kann dort ausnahmszurückgewiesen und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, weise vereinbart werden, dass der in der wir betonen, dass wir die Verzug längstens 60 Kalendertage Bestrebungen zur „Aufweichung“ nach Zugang der Schlussrechnung des AGB-Rechts zwischen Untereintreten soll. nehmern ablehnen. Wir weisen darauf hin, dass das geltende Allgemeine GeschäftsbedinAGB-Recht hilft, einseitige unangegungen (AGB) im unternehmessene Risikoverlagerungen zu merischen Geschäftsverkehr Lasten „marktschwächerer“ VerEine Initiative von einigen Großtragspartner zu verhindern. Soweit konzernen verfolgt das Ziel, die gegenüber Verbrauchern strenge Anwendung der AGB-Kontrolle im AGB-rechtliche Schranken gelten, kaufmännischen Geschäftsvermüssen diese auch im Verhältnis kehr zu entschärfen. Daraufhin zwischen Unternehmern gelten. hat die Justizministerkonferenz Anderenfalls geriete der letzte – das Bundesministerium der Justiz und möglicherweise schwächste – gebeten, das Recht der Allgemeinen
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Unternehmer der Leistungskette in eine „Haftungsfalle“, aus der er sich gegenüber „marktstärkeren“ Unternehmern nicht befreien könnte.
Europäisches Vergaberecht
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2011 drei Richtlinienvorschläge zum Vergaberecht veröffentlicht. Für die Bauwirtschaft von zentraler Bedeutung ist der Vorschlag für eine Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe. Der ganz überwiegende Teil der öffentlichen Bauaufträge wird unter dem Regime dieser „klassischen Vergaberichtlinie“ vergeben. Das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Effizienz der Auftragsvergabe durch Vereinfachung und Flexibilisierung der bestehenden Vorschriften zu verbessern, wird nach unserer Einschätzung nicht erreicht, da die vorhandenen positiven Ansätze, wie z. B. die Berücksichtigung von Eigenerklärungen durch andere Regelungen des Entwurfs, wie z. B. die Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele wie Umweltschutz, soziale Aspekte oder Innovationsförderung bei der Vergabeentscheidung, konterkariert werden. Zur Verbesserung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Beschaffungen begrüßen wir die nun erstmals im europäischen Vergaberecht vorgesehene Möglichkeit der Unterteilung in Lose. Auch wenn die vorgesehene Begründungspflicht bezüglich der Gesamtvergabe einen guten Ansatz darstellt, befürwortet die deutsche Bauwirtschaft eine deutlichere Akzentuierung hin zu einem Regel- (Losvergabe) Ausnahme- (Gesamtvergabe) Verhältnis, wie sie in § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB normiert ist. Die geltende deutsche Regelung zur mittel-
standsgerechten Fach- und Teillosvergabe hat mit Blick auf das Ziel der Verbesserung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Beschaffungen eine erhebliche Verbesserung mit sich gebracht. Die Einführung bzw. Ausweitung der sog. vergabefremden Kriterien führt zu einer weiteren Verkomplizierung der Auftragsvergabe und steht damit dem Ziel der Vereinfachung entgegen. Hinzu kommt, dass die
Die Möglichkeit, Varianten bzw. Nebenangebote einzureichen, spielt bei Bauvergaben, namentlich bei Ingenieurbauvorhaben, eine eminent wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist es für uns nicht nachvollziehbar, weswegen bei fehlender Angabe durch den öffentlichen Auftraggeber Varianten nicht zugelassen sein sollen. Diese Regelung, nach der Varianten nur dann zugelassen sind, wenn der öffentliche Auftraggeber dies ausdrücklich angibt, stellt für
Die Vertragsmuster finden Sie unter www.bv-bauwirtschaft.de in der Rubrik „Themen“.
Berücksichtigung vergabefremder Aspekte in der Praxis zu einer Benachteiligung gerade von kleinen und mittleren Unternehmen führt. Außerdem ist es den öffentlichen Auftraggeber schon heute auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts möglich, Umwelt-, soziale und Innovationsaspekte zu berücksichtigen, soweit sie in einem Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand stehen. Wir setzen uns daher für eine strikte Begrenzung vergabefremder Kriterien auf auftragsbezogene Aspekte ein. Das Vergaberecht darf nicht mit allgemeinen politischen Zielen überfrachtet werden.
den Bereich der Bauvergaben eine veritable Innovationsbremse dar. In den Unternehmen der Bauwirtschaft liegt ein erhebliches Innovationspotential, das durch eine einfache Regelung, wie sie das deutsche Vergaberecht kennt, mit minimalem Aufwand optimal gehoben werden kann. Die Regelung muss schlicht lauten, dass Nebenangebote grundsätzlich zugelassen sind, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber hat dies ausdrücklich ausgeschlossen. Stattdessen ist die Einführung eines neuen Vergabeverfahrens, die sog. „Innovationspartnerschaft“ vorgesehen. Dieses komplizierte Verfahren ist nach unserer Über-
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zeugung überflüssig, wenn man unseren Vorschlag aufgreift und Nebenangebote grundsätzlich zulässt. Hierdurch könnte auf wesentlich einfachere Weise in der Praxis ein deutliches Mehr an Innovationsförderung erzielt werden. Wir setzen uns daher für eine generelle Zulassung von Nebenangeboten im europäischen Vergaberecht ein.
Verbraucherverträge BVB Haus & Grund
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft und die EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund haben ihr gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster überarbeitet und noch anwenderfreundlicher gestaltet. Der Mustervertrag zum Handwerkervertrag erfreut sich in der Praxis sowohl bei den Betrieben als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit und findet zahlreiche Anwendung. Entwickelt worden ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Dachdeckerarbeiten oder Sanitärarbeiten. Aufgrund verschiedener Zuschriften und Verbesserungsvorschläge von Mitgliedsunternehmen wurden die bestehenden Vertragsmuster weiter optimiert. Die Musterverträge wurden mit Stand Januar 2012 im Internet zur Verfügung gestellt.
Fahrpersonalverordnung
Nach EU-Fahrpersonalverordnung sind Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet, sobald diese weiter als 50 km vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km besteht keine Tachographenpflicht, wenn die
Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt (Handwerkerausnahme). Bei Fahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen greift die sog. Handwerkerausnahme nicht, hier müssen die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung ausnahmslos eingehalten werden. Viele bauwirtschaftliche Unternehmen benötigen aber für ihre Tätigkeiten eine große Anzahl von schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen wird auch schnell überschritten, wenn bei leichteren Fahrzeugen Anhänger verwendet werden. Von der Zielsetzung her soll die Verordnung zur Verkehrssicherheit beitragen, indem sie vor allem die Übermüdung von Fern- und Berufskraftfahrern verhindert. Für Unternehmen der Bauwirtschaft sind Fahrtätigkeiten hingegen von untergeordneter Bedeutung. Die bestehende Regelung bedeutet für die Betriebe einen enormen Aufwand, der sie stark belastet. Allein die Anschaffung von Tachographen, Fahrerkarten und Software erfordert einige Tausend Euro. Hinzu kommt der Zeitaufwand für das Speichern und Auswerten der Daten und das Ausfüllen der Nachweise. Da die Fahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Unternehmen und Materiallager und nicht im Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern eingesetzt werden, ist der Zeit- und Kostenaufwand unverhältnismäßig. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert deshalb seit Jahren
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Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten auf EU-Ebene und spricht sich für eine praxisgerechte Anpassung der Handwerkerausnahme aus, insbesondere für die Ausweitung des Umkreises von 50 auf mindestens 150 km sowie die Streichung der Gewichtsbegrenzung bei der Handwerkerausnahme. Mit diesen Forderungen wandte sie sich auch an die deutschen Mitglieder des Europaparlaments. Im EU-Parlament konnten folgende Beschlüsse erreicht werden: Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden sowie der Straßenbau sollten nicht mehr der Tachographenpflicht unterliegen. Ferner sollte die Handwerkerausnahme auf 100 km ausgeweitet werden. Die Ausnahme sollte ohne jede Gewichtsbeschränkung gelten. Damit entsprachen die Beschlüsse des EU-Parlaments vollinhaltlich der Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Völlig überraschend stimmte das Parlament auch einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zu, wonach die Tachographenpflicht schon für Fahrzeuge ab 2,8 t gelten solle. Obwohl sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft massiv einsetzte, waren diese für die Bauwirtschaft so positiven Beschlüsse des EUParlaments aber im Trilogverfahren nicht durchsetzbar, da sich der Rat auf die Position der EU-Kommission zurückzog, die außer der Ausweitung des Radius von 50 auf 100 km keinerlei Ausnahmen zulassen wollte. Wir konnten aber verhindern, dass die Tachographenpflicht schon auf Fahrzeuge ab 2,8 t ausgeweitet wird. Ziel ist es jetzt, dass die Aus-
weitung bei der Handwerkerausnahme so schnell wie möglich in Kraft tritt, nicht erst in zwei Jahren, wie es derzeit im Entwurf wegen der langen Vorlaufzeiten der technischen Bestimmungen der Tachographen vorgesehen ist.
Versicherungspflicht für selbstfahrende Baumaschinen endgültig abgewendet
Die Versicherungsfreiheit für Baumaschinen drohte im Dezember 2012 auszulaufen. Betroffen hiervon waren selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 km/h fahren können. Im Jahr 2007 mussten die europäischen Vorgaben der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Für die Bauwirtschaft war dabei relevant, wie die von den bislang nicht versicherungspflichtigen Baumaschinen und -fahrzeugen verursachten Unfälle abgedeckt werden sollten. Die Versicherungswirtschaft bestand damals darauf, dass Schäden über eine eigens für diese Maschinen abgeschlossene Versicherung abgewickelt werden sollen. Dagegen setzte sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft massiv ein. Sie konnte erreichen, dass die von versicherungsfreien Baumaschinen verursachten Unfälle durch den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (Verkehrsopferhilfe)“ abgedeckt werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass keinerlei Versicherung für diese Fahrzeuge abgeschlossen werden muss, auch eine Einbeziehung in die Betriebshaftpflicht wurde nicht gesetzlich notwendig. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber allerdings befristet, sie wäre
am 17. Dezember 2012 außer Kraft getreten. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen betroffenen Verbänden haben wir gefordert, auch zukünftig auf eine Versicherungspflicht für Baumaschinen und -fahrzeuge zu verzichten, da sich die bestehende Regelung bewährt habe.
Wahrung von Umweltbelangen sicherzustellen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert daher, dass das Förderprogramm über Ende 2013 hinaus fortgesetzt, der Fördersatz nicht gekürzt und die Förderung auch auf mittelschwere Nutzfahrzeuge (bis 12 t) ausgeweitet wird.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft forderte darüber hinaus eine generelle Entfristung der Vorschrift. Dagegen gab es erheblichen Widerstand aus der Versicherungswirtschaft. Wir konnten aber erreichen, dass der Bundestag einer Verlängerung der Ausnahme um zwei Jahre, bis 2014, zustimmte. Nach intensiver Lobbyarbeit wurde ein weiteres Gesetz verabschiedet, worin die Ausnahmeregelung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen dauerhaft entfristet wird. Damit konnten wir bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kostenbelastung bei tausenden selbstfahrender Arbeitsmaschinen verhindern.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Förderung des Einbaus von Rußpartikelfilter in PKW und Nutzfahrzeuge Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis max. 3,5 Tonnen mit Partikelminderungssystemen wird staatlich gefördert. Durch die Nachrüstung verringert sich der Schadstoffausstoß (Feinstaub), so dass zahlreiche Fahrzeuge eine bessere Schadstoffplakette und somit die Zugangsberechtigung für Umweltzonen erhalten können. Die Einrichtung von Umweltzonen und die damit verbundenen Fahrverbote belasten die Bauwirtschaft sehr. In vielen Fällen ist die Nachrüstung der Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern der beste Weg, um die Mobilität der Unternehmen unter
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz, der Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt steuerlich begünstigt, stand erneut in der Kritik. Nachdem schon der Bundesrechnungshof die Streichung dieser Steuerermäßigung empfohlen hatte, forderte auch die Deutsche Steuergewerkschaft dessen völlige Abschaffung. Im Bundesrat sprachen sich die Bundesländer im Rahmen eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 mehrheitlich für die Einführung eines Sockelbetrags i.H.v. 300 € beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen aus. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP machten deutlich, dass sie dem Bundesrat darin nicht folgen werden, da sie die Zielrichtung eines Sockels – die Fokussierung der Förderung auf umsatzstärkere Vorhaben – mit der Zielrichtung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug ab dem ersten Euro nicht für vereinbar halten. Das Steuervereinfachungsgesetz 2013 wurde in der Legislaturperiode jedoch nicht mehr verabschiedet. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird sich weiterhin für den Erhalt, bzw. die Ausweitung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen einsetzen.
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Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik Kernthemen des Arbeitskreises im Berichtszeitraum waren die Probleme bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, der Prüfungspraxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die möglichen Einschränkungen der Mindestlohnkontrolle von EU-Betrieben aufgrund der Novellierung der EU-Entsenderichtlinie sowie die Problematik der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat der Arbeitskreis politische Forderungen an die Parteien formuliert und die Wahlprogramme der Parteien in Bezug auf die Themen Arbeit und Soziales analysiert. Die Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sind geprägt von einer starken Verunsicherung im zuständigen Referat des BMAS. An die Antragsteller werden immer neue und zusätzliche Anforderungen für den Nachweis der 50%-Klausel gemäß § 5 TVG und die Begründung des öffentlichen Interesses gestellt, um die Verfahren gerichtsfest zu dokumentieren gegen die wachsende Zahl von Klageverfahren gegen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Daraus resultiert für die betroffenen Mitgliedsbranchen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft eine nicht mehr hinnehmbare Verschleppung der Verfahren und erhebliche Rechtsunsicherheit, insbesondere im sensiblen Bereich der Mindestlohn- und Sozialkassentarifverträge. Der Arbeitskreis tritt daher für eine Senkung der 50%-Klausel bzw. Ersetzung durch das Kriterium der
Repräsentativität der Tarifverträge für die Branche ein. Korrespondierend ist erforderlich, die Voraussetzungen für das öffentliche Interesse rechtssicher zu definieren. Bei den Entsendegesetz-Branchen ist festzustellen, dass die Verfahren im Durchschnitt fünf Monate dauern. Da die Allgemeinverbindlichkeit bei Mindestlohntarifverträgen nicht rückwirkend erfolgen kann, muss es daher Ziel sein, die Verfahren erheblich zu beschleunigen, damit die Allgemeinverbindlichkeit vor Inkrafttreten der Tarifverträge sichergestellt werden kann. Mit besonderer Sorge verfolgt der Arbeitskreis die Entwicklungen auf europäischer Ebene bei der Novellierung der Entsenderichtlinie. Der Richtlinienentwurf der EUKommission würde zur Konsequenz haben, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in Zukunft nicht mehr wirksam gegenüber EU-ausländischen Betrieben die Einhaltung von Mindestlohntarifverträgen gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz kontrollieren und sanktionieren könnte. Verdachtslose Prüfungen der Betriebe aufgrund eines abschließenden Katalogs von Handlungsoptionen des Zolls wären nicht mehr zulässig. Vor jeder Prüfung hätte zunächst eine Einbeziehung der Behörden des Heimatstaates zu erfolgen. Der Arbeitskreis vertritt die Auffassung, dass der geplante abschließende Katalog der Befugnisse des Zolls durch eine offene Liste ersetzt wird, die den Staaten eine größere Flexibilität in der Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährleistet und die bisherige Prüfungspraxis weiterhin ermöglicht. Aufgrund der über 1.500 Änderungsanträge, die u.a. auch von der deutschen Bauwirtschaft eingereicht worden sind, hat
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der maßgebliche Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europäischen Parlament für einen offenen Prüfungskatalog gestimmt. Die Argumente des Arbeitskreises waren in verschiedene Stellungnahmen der BVB-Mitgliedsverbände eingeflossen. Der Arbeitskreis spricht sich weiterhin dafür aus, die 2005 von der Bundesregierung eingeführte Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig zu machen. Der Verlust an Liquidität bei den Betrieben und der erhebliche bürokratische Aufwand können nicht weiter hingenommen werden. Die entsprechende Forderung und die argumentative Begründung hat der Arbeitskreis u.a. als Beitrag für die politischen Forderungen der deutschen Bauwirtschaft zur Bundestagswahl 2013 formuliert.
AK Sozial- und Tarifpolitik Leitung Rechtsanwalt Johannes Bungart
BAU- UND UMWELTTECHNIK Umweltschutz in Theorie und Praxis: Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften. In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.
Energiewende im Gebäudebereich
Energie einzusparen ist nicht allein dem Klimaschutz geschuldet, sondern auch der Ressourcenschonung und der Unabhängigkeit von Energieimporten. So hat die Europäische Kommission das 20-20-20Ziel bis 2020 vorgegeben. Das bedeutet: • Steigerung der Energieeffizienz um 20 %. • Verringerung der Treibhausgas Emissionen um 20 %. • Ausbau der erneuerbaren Ener gien auf 20 % des Gesamtenergie verbrauchs. Für Deutschland kann der Gebäudebereich mit über 40 Mio. Wohnungen hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten, da die Heizung und Warmwasserbereitung etwa 40 % des gesamten Endenergiebedarfs ausmacht. Dabei kann bereits eine positive Entwicklung verzeichnet werden, denn der Energiebedarf je m2 Wohnfläche ist in den vergangenen 15 Jahren um über 25 % zurück gegangen, obwohl die Wohnfläche in diesem Zeitraum um knapp 20 % zugenommen hat. Dieses Ergebnis ermutigt gleichzeitig, auf diesem
Weg weiter voranzuschreiten, denn noch gibt es zahlreiche bestehende Gebäude, bei denen durch eine energetische Modernisierung ein erhebliches Energieeinsparpotential gegeben ist. Die BVB begrüßt, dass die neue Energieeinsparverordnung die Anforderungen im Gebäudebestand auf dem Niveau der EnEV 2009 beibehält. Es ist wichtig, die breite Masse des Gebäudebestandes energetisch zu modernisieren. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Förderung energiesparender Maßnahmen zu verstetigen und um weitere Komponenten, wie die steuerliche Förderung oder den Ersatzneubau, zu ergänzen. Anders sieht es im Neubau aus. Die neue Energieeinsparverordnung fordert ab Januar 2016 eine weitere Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 25 %. Diese Verschärfung ist ambitioniert, aber technisch machbar. Allerdings werden die Grenzen des gegenwärtig Wirtschaftlichen erreicht. Daher müssen die KfW-Förderstufen erhalten bleiben, einschließlich KfW Energieeffizienzhaus 70. Mit Blick auf die nach der EU Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden“ und das darin geforderte Niedrigstenergiegebäude ist es wichtig, die Anforderungen an diese Gebäude bis 2017 zu definieren. Diese Gebäude sollen ab 2021 Standard sein, wobei die Richtlinie besagt, dass der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. Um Bauherren Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, ist es erforderlich, dieses Niveau frühzeitig festzulegen. Dabei müssen Niedrigstenergiegebäude mit einer energetisch optimierten Gebäudehülle und einer zeitgemäßen Anlagentechnik ausgestattet sein.
Gebäudeenergieberater – Der Schlüssel zur Energieeffizienz im Gebäudebestand Die Energieberatung im Gebäudebestand hat zum Ziel, die Investitionsbereitschaft von Gebäudeeigentümern zu einer Investitionsentscheidung zu führen. Investitionen in energetische Modernisierungsmaßnahmen, aber auch in barrierefreies Wohnen bzw. Verbesserung des Komforts, sind nicht nur werterhaltend sondern wertsteigernd.
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Im Handwerk trägt seit 1995 der Gebäudeenergieberater HWK dazu bei, dass bei bestehenden Gebäuden eine solide Energieberatung durch das Handwerk geleistet wird. Wird im Rahmen der Energiewende ein Sanierungsfahrplan für Quartiere, Wohnsiedlungen oder auch einzelne Gebäude gefordert, so ist festzustellen, dass dies in Form eines ModerniDas Logo des Gebäudeenersierungsgieberaters im Handwerk. konzeptes schon immer das Ergebnis einer Energieberatung durch Gebäudeenergieberater HWK war. Hierdurch hat das Handwerk maßgeblich zur Verwirklichung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebestand beigetragen. Das Handwerk ist oftmals erster Ansprechpartner, wenn es um Sanierungen und Modernisierungen im Gebäudebestand geht. Diese Stärke des Handwerks und vor allem das hohe Vertrauen, das die Bauherren dem Handwerk entgegenbringen, gilt es weiter zu nutzen. Eine Anpassung der Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater HWK wurde 2012 notwendig, da die Deutsche Energieagentur (dena) die Module „Beratung“ und „Umsetzung und Planung (Baubegleitung)“ entwickelt hat. Der Umfang der beiden Module umfasst zusammen 80 Stunden. In der Neufassung der Fortbildung zum geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk konnten diese Inhalte zum Teil schon nachgewiesen werden.
Andererseits konnten aufgrund der Fortschreibung der Meisterprüfungsberufsbilder Inhalte reduziert werden. Daher ist die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater HWK lediglich um 40 Stunden auf 240 Stunden erhöht worden.
Unabhängige Beratung durch Gebäudeenergieberater HWK gegeben
In einem Gespräch mit Vertretern der KfW und des Bundesbauministeriums haben Gebäudeenergieberater HWK ihren Unmut über die Forderung einer unabhängigen Beratung zum Ausdruck gebracht. Beide Seiten haben ihre Positionen und die dahinter stehenden Ursachen mit den damit verbundenen Entscheidungen ausgetauscht und die gegenseitigen Sorgen und Bedenken ernst genommen. Dabei wurden gleichzeitig Vorschläge des Handwerks vom Verordnungsgeber wie auch der KfW positiv aufgenommen. Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen die Unabhängigkeitsklausel aufgehoben wird.
Leider wird aber der geprüfte Gebäudeenergieberater des Handwerks aus bestimmten Beratungsprogrammen des Bundes und im Zusammenhang mit der Energieeffizienz-Expertenliste zum Teil nach wie vor ausgegrenzt. Wir fordern, den Gebäudeenergieberater HWK umfassend zuzulassen, auch wenn er in einem Handwerksbetrieb beschäftigt ist oder diesen leitet. Die immer wieder behauptete Vermutung, dass die Unabhängigkeit bei der Beratung nicht gewährleistet ist, ist nicht nachvollziehbar. Das Ergebnis einer Beratung ist ein umfassendes Modernisierungskonzept. Danach kann der Gebäudeeigentümer entscheiden, in welchen Schritten und in welchem Umfang er seine Immobilie energetisch ertüchtigt. Gebäudeenergieberater des Handwerks haben dabei umfassende Kenntnisse über die jeweils verwendeten Konstruktionen, Baustoffe und Anlagen aus den unterschiedlichen Jahren und können eine Immobilie fachgerecht bewerten.
In einem Gespräch mit Vertretern der KfW und des Bundesbauministeriums haben Gebäudeenergieberater HWK erreicht, dass für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen die Unabhängigkeitsklausel aufgehoben wird.
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EnergieeffizienzExpertenliste für Bundesförderprogramme
Für die Energieberatung im Zusammenhang mit den Bundesförderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die Deutsche Energieagentur GmbH (dena) als Koordinierungsstelle mit der Organisation und Durchführung einer Energieeffizienz-Expertenliste beauftragt worden. Damit soll eine Verbesserung der Qualität der Beratung und Umsetzung von Maßnahmen erreicht werden. Bauherren sollen somit für die Umsetzung ihrer anspruchsvollen Vorhaben einen fachlich versierten Experten finden, der eine qualifizierte Beratungsund Planungsleistung bietet und eine fachgerechte Bauausführung sicherstellt. Gebäudeenergieberater HWK sind aufgrund ihrer Ausbildung, ausgehend vom Gesellen über die Meisterqualifikation und die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater HWK, in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Daher fordern wir einen uneingeschränkten Zugang zu der Expertenliste. Der Zugang zur Expertenliste erweist sich derzeit allerdings als sehr umständlich und bürokratisch. Daher muss das Verfahren den Erfordernissen entsprechend angepasst werden. Überzogene Anforderungen und Fehlentwicklungen sowie die entstehenden Kosten müssen korrigiert werden, um einen unbürokratischen Zugang zu ermöglichen und das Potential der vorhandenen und qualifizierten Fachleute nutzen zu können.
Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die folgenden Fachverbände vertreten: Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesverband Holz und Kunststoffe Bundesverband Metall Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Deutscher Holzfertigbauverband Verband Deutscher Klima-Kälte- Fachbetriebe Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Zentralverband Sanitär-Heizung- Klima
Forderungen • Förderung der energetischen Modernisierung verstetigen und Förderkompetenzen ergänzen (steuerliche Förderung, Ersatzneu bau). • Gebäudeenergieberater HWK umfassend für die Bundesförder programme zulassen. • Energieeffizienz-Expertenliste den Erfordernissen anpassen, indem überzogene Anforderungen und Fehlentwicklungen korrigiert werden. • Niedrigstenergiegebäude bis 2017 definieren. AK Gebäudeenergieberater Leitung Dipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp
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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Viele Interessen, eine Stimme: Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit. Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört.
Im Gespräch mit den Medien
Die Energiewende war bestimmendes Thema der Öffentlichkeitsarbeit in den Geschäftsjahren 2012 und 2013. Die Diskussionen um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Novellierung der Energie-Einsparverordnung wurden in den Medien rege begleitet. Auch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft meldete sich regelmäßig zu Wort. Die Pressekonferenzen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft anlässlich der Internationalen Handwerksmesse IHM in München in 2012 wie in 2013 waren gut besucht, so dass sich die Forderungen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in den Medien wiederfanden. „Das Handwerk – offizieller Ausrüster der Energiewende“ Dieser Slogan beschreibt die wichtige Rolle, die das deutsche Bauund Ausbauhandwerk in diesem Zusammenhang spielt. „Die energetische Gebäudesanierung, die ja essentieller Bestandteil des Energiekonzeptes der Bundesregierung ist, ist die originäre Aufgabe unserer qualifizierten Betriebe.“ So das Postulat von Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereini-
Auf dem Medientag des Handwerks präsentierenten (v.l.) Manfred Stather, Präsident Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Felix Pakleppa,Geschäftsführer Bundesvereinigung Bauwirtschaft und Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Aussichten der Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks für das Jahr 2013.
gung Bauwirtschaft, anlässlich der Frühjahrspressekonferenz des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks in München. Eine Sanierungsquote von 0,9 Prozent bringt aber keine Energiewende! So Scheider. Er forderte in diesem Zusammenhang, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu beschließen. „Die Bürger verstehen
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 19
dieses parteipolitisch bestimmte Hickhack nicht. Wir appellieren eindringlich an die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern, ihre Blockade endlich aufzugeben und den Weg für das Gesetz freizumachen. Vor diesem Hintergrund ist es schon fast verständlich, dass die Menschen abwarten, bevor sie in ihre Immobilien investieren.“
Forderungen zur Bundestagswahl „Ein leistungsfähiger Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und von existenzieller Bedeutung für den Wohnstand in Deutschland. Denn die mittelständischen Unternehmen stehen für unternehmerische Verantwortung, für Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Diese Unternehmenskultur gilt es zu fördern und zu stärken. D.h. Deutschland braucht eine Politik, die den Mittelstand stärkt.“ So die Überzeugung der rund 300.000 mittelständischen Unternehmen des deutschen Bauund Ausbauhandwerks, die der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, auf der Frühjahrspressekonferenz 2013 in München formulierte. Schneider stellte die Forderungen zur Bundestagswahl 2013 vor und forderte von der Politik neben einer Orientierung an den Bedürfnissen des Mittelstandes vor allem inländische Investitionen. Diese seien Grundlage für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland und erhielten und schafften Arbeitsplätze im Land. Insbesondere Bauinvestitionen seien dafür prädestiniert.
Im Gespräch mit der Politik
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft führte wieder zahlreiche Gespräche mit Parlamentariern, um die Positionen der Unternehmen im Bau- und Ausbauhandwerk bekannt zu machen. SPD-Fraktion Die Vertreter der Bundesvereinigung Bauwirtschaft trafen sich im Juni 2012 mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion. Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft konnte rund 15
2012 traf sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion. Der parlamentarische Abend diente dem intensiven Austausch von Positionen zu wichtigen Fragestellungen für die Bauwirtschaft.
Vertreter des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks und sechs Abgeordnete mit ihren Mitarbeitern in Berlin begrüßen. In dem rund zweistündigen Gespräch erörterten die Vertreter der Bauwirtschaft und der SPD die derzeit für die Branche wichtigen Themen. Es ging dabei um den Wohnungsbau, die energetische Gebäudesanierung, um Städtebauförderung, um das Bauvertragsrecht, um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug wie auch um die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Dabei kritisierte der Stellvertretende
Lebhafte Diskussion mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Pronold.
Fraktionsvorsitzende der SPD, Florian Pronold den Zick-Zack-Kurs der schwarz-gelben Koalition, auch weil sie im Bundeshaushalt 2012 den Haushaltstitel „altengerechter Umbau“ mit Null ausgepreist habe. Für Pronold müssen energetische und altengerechte Sanierung einher gehen. Der Sprecher der Arbeitsgruppe, Sören Bartol, ging besonders auf das Thema steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein. Hier hatte Schneider ein schnelles Ende des noch anhängigen Vermittlungsverfahrens gefordert. Bartol erläuterte, dass es für die SPD in dem Vermittlungsverfahren um zwei Punkte gehe: Zum einen brauchen die Länder eine Kompensation seitens des Bundes für die erwarteten Steuerausfälle; zum anderen will die SPD nur dann einer steuerlichen Förderung zustimmen, wenn sie progressionsunabhängig ist. Darüber hinaus schlug er vor, die Sanierung der kommunalen Infrastruktur in die Förderung mit einzubeziehen.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 20
Dirk Fischer MdB (l.) mit Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Parlamentarischer Abend mit der CDU/CSU Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
CDU/CSU-Fraktion Beim parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion standen die Themen Zahlungsverzug, Infrastruktur und Infrastrukturfinanzierung, Wohnungsbau und energetischen Sanierung sowie das Entflechtungsgesetz und das
gesetzliche Bauvertragsrecht in der Diskussion. Der Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider dankte der CDU/CSU-Fraktion für die Gesprächsbereitschaft in der laufenden Legislaturperiode. Auch die Konjunkturprogramme I und II während der Finanzkrise waren gute Politik und verdienten hohes Lob.
Dr. Stefan Harbarth (1.v.r.), Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, warb für seine Position zur Zahlungsverzugsrichtlinie.
Publikationen Alle Publikationen können über info@bv-bauwirtschaft.de bestellt oder unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden. BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
stärken bündeln, Zukunft bauen, kompetenZ beweisen.
die bundesvereinigung bauwirtschaft im geschäftsjahr 2011.
Die Geschäftsberichte der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Politische forderungen der deutschen bauwirtschaft zur bundestagswahl 2013
die bundesvereinigung bauwirtschaft vertritt mehr als 300.000 betriebe mit rund 2,4 millionen beschäftigten in deutschland.
Politische Argumente für die laufende Legislaturperiode.
Verbraucherbauvertrag Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat gemeinsam mit Haus&Grund ein Bauvertragsmuster herausgegeben, das unter www.bv-bauwirtschaft.de online ausgefüllt werden kann.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 21
Publikationen nur für Mitglieder • Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht • VOB 2009 • BVB-Info zur Umsatzsteuer • Merkblatt Bauhandwerkersiche rung nach § 648 a BGB • Rundschreibendatenbank
ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Eine starke Struktur für viele Anliegen: Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche.
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Ehrenvorsitzender
Diplom-Volkswirt Heinz Werner Bonjean
Vorsitzender
Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider
Stellvertretende Vorsitzende
N.N. Malermeister Karl August Siepelmeyer Diplom-Ingenieur Manfred Stather
Geschäftsführer
Rechtsanwalt Felix Pakleppa
Bauhauptgewerbe HOCHBAU q Massivbau q Holzbau q Metallbau q Feuerungsbau q Dachdecker q Gerüstbau q Fertigbau
VERKEHRS- UND TIEFBAU q Straßenbau q Tiefbau q Brunnenbau
Vorsitzender N.N. Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann
Ausbaugewerbe
Energie-/Gebäudetechnik und Dienstleistungen
q Holzbau q Stuck, Putz, Trockenbau q Maler und Lakierer q Fliesen und Platten q Wärme-, Kälte- und q Schallschutzisolierer q Estrich und Belag q Betonfertigteile und Betonwerksteine q Metallbau (Ausbau) q Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerk q Raumausstatter
q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik q Klempner q Kälteanlagenbauer q Ofen- und Luftheizungsbauer q Gebäudereiniger q Rollladen Sonnenschutz
Vorsitzender Malermeister Karl August Siepelmeyer Geschäftsführer Rechtsanwalt Rainer Huke
Vorsitzender Diplom-Ingenieur Manfred Stather Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser
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MITGLIEDSVERBÄNDE Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert Geschäftsführer Rechtanwalt Johannes Bungart Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn www.die-gebaeudedienstleister.de Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Präsident Malermeister Karl August Siepelmeyer Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Rainer Huke Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt www.farbe.de Bundesverband Gerüstbau Präsident Dipl.-Betriebswirt (FH) Marcus Nachbauer Geschäftsführerin Rechtsanwältin Sabrina Luther Rösrather Straße 645, 51107 Köln www.geruestbauhandwerk.de Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke Präsident N.N. Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Ruhrallee 12, 45138 Essen www.metallhandwerk.de Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Präsident Georg Nüssgens Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz Hopmannstraße 2, 53177 Bonn www.rs-fachverband.de Deutscher Holzfertigbauverband Präsident Erwin Taglieber Hauptgeschäftsführer Dipl.-Bw. (FH) Joachim Hörrmann Helmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern www.d-h-v.de Tischler Schreiner Deutschland Präsident Konrad Steininger Hauptgeschäftsführer Martin Paukner Littenstraße 10, 10179 Berlin www.tischler-schreiner.de
Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe Präsident Wolfgang Zarenski Geschäftsführer Norbert Hengstermann Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn www.vdkf.de Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin www.zdb.de Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Präsident Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln www.dachdecker.de Zentralverband Raum und Ausstattung Präsident Norbert Berndt Geschäftsführer Markus Saga Burgstraße 81, 53177 Bonn www.zvr.de Zentralverband Sanitär Heizung Klima Präsident Dipl.-Ing. Manfred Stather Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin www.zvshk.de
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Geschäftsstelle Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de