BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN.
DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT IM GESCHÄFTSJAHR 2008.
INHALT
4
Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
8
Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
14
Bau- und Umwelttechnik Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.
18
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kompetente und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
21
Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Eine starke Struktur für viele Anliegen.
Herausgeber Bundesvereinigung Bauwirtschaft Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 info@bv-bauwirtschaft.de www.bv-bauwirtschaff.de
VORWORT
Wir brauchen eine starke Bauwirtschaft, denn nur sie ist Garant für einen nachhaltigen und dauerhaften Aufschwung. Die Bauwirtschaft ist mit einem Investitionsvolumen von 251 Mrd. Euro eine Schlüsselbranche. Das sind immerhin knapp 10 % des Bruttoinlandprodukts. Mehr als 3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland hängen mittelbar von der Bauwirtschaft ab. Die Eintrübung der Konjunktur in Deutschland wird auch Auswirkungen auf die Lage am Bau haben. Noch rechnen wir nicht mit einem Umsatzrückgang, aber die Bäume werden auch für uns nicht in den Himmel wachsen. Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau entwickelten sich im vergangenen Jahr gut, der Wirtschaftsbau war der Leistungsträger der drei Bausparten, der öffentliche Bau legte leicht zu. Sorgen bereitet uns weiterhin der Wohnungsbau, der allerdings mehr als die Hälfte der Bauinvestitionen ausmacht. Die energetische Gebäudesanierung macht zwar Fortschritte, aber wenn das bisherige Sanierungstempo beibehalten wird, dann brauchen wir 185 Jahre, bis unser Wohnungsbestand komplett saniert ist. Der Wohnungsneubau ist deutlich rückläufig und wird auch in diesem Jahr die Baukonjunktur bremsen. Hier bedarf es dringend neuer wohnungsbaupolitischer Rahmenbedingungen, die private Investitionen anreizen. Dazu haben wir mit dem Optionsmodell einen wichtigen Vorschlag in die politische Diskussion eingebracht: Nach diesem Modell sollen die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in
das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden. Unser Vorschlag knüpft an WohnRiester an, ist aber einfacher und umfassender. Denn das Optionsmodell verbindet die Vorteile der Konsumgutlösung mit der Investitionsgutlösung. Die steuerlichen Vorteile in der Anfangsphase fließen direkt in reale Wohnungsbauinvestitionen. Dies kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute. Denn wir brauchen weiterhin höhere Investitionen. Hier ist auch die öffentliche Hand gefordert. Insbesondere Städte und Gemeinden müssen in die kommunale Infrastruktur zu investieren. Da auch öffentliche Gebäude zur Umweltverschmutzung bei tragen, bedürfen sie ebenfalls einer umfassenden energetischen Sanierung. Entscheidend für die rd. 300.000 Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft sind jedoch mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört ein einfaches und gerechtes Steuersystem. Dazu gehört aber auch eine weitere Senkung der Lohnzusatzkosten. Trotz allem – auch diese Botschaft wollen wir in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit auf den Weg geben – blicken wir noch optimistisch in die Zukunft. Der Nachholbedarf am Bau ist riesengroß. Große Altbaubestände warten auf ihre Sanierung und Modernisierung. Die jahrelange Krise hat die Unternehmen gestärkt. Sie haben sich dem Strukturwandel gestellt und sind für künftige Herausforderungen gut gerüstet.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2008 I
3
Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK
Im Interesse des Mittelstands: Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,7 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen 77 % der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft bzw. 60 % des Bauvolumens in Deutschland. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen z.B. in der Gebäudereinigung mit einem Umsatz von 8 Mrd. Euro (2007). Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und auf europäischer Ebene ein.
Umsatzstruktur der bauausführenden Wirtschaft Bundesvereinigung Bauwirtschaft 77 %
Bauindustrie 12 %
Sonstige 11 %
Grafik 1: Umsatzstruktur der bauausführenden Wirtschaft
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
4
Baujahr 2008
Bauinvestitionen 0UG (XUR
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt erreicht 2008 nominal eine GrĂśĂ&#x;e von 2,489,40 Mrd. â‚Ź und preisbereinigt von 2.271 Mrd. Euro. GegenĂźber dem Vorjahr beträgt die Wachstumsrate nominal 2,7 % und real 1,3 %. Das reale Wachstum des Bruttoinlandsproduktes wurde vom Konsum mit 0,4 Prozentpunkten und vom Wachstum der Bruttoanlageinvestitionen mit 0,8 Prozentpunkten getragen.
Der Beschäftigtenaufbau setzte sich 2008 fort. Im Jahresdurchschnitt lag die Erwerbstätigenzahl bei rund 40,35 Mill. Personen. Gegenßber dem Vorjahr ergibt sich eine Zunahme um etwa 582.000 Personen bzw. ein Zuwachs um 1,5 %. Die Zunahme der Erwerbstätigen stßtzt sich auf positive Entwicklungen in fast allen Wirtschaftsbereichen. Lediglich im Baugewerbe ist eine Verringerung der Erwerbstätigenzahl um 18.000 Personen markant. Diesen Rßckgang teilen sich Bauhaupt- und Ausbaugewerbe etwa hälftig. Die preisbereinigte BruttowertschÜpfung hat sich in allen Wirtschaftsbereichen erhÜht. Das Spektrum der Zuwachsraten reicht von 1 % (Öffentliche/Private Dienstleister) bis 3,3 % (Baugewerbe). Hierbei gleicht im Baugewerbe der ßberaus deutliche Zuwachs der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde (+ 3,8 %) den leichten Rßckgang der Erwerbstätigenzahl mehr als aus.
:RKQXQJVEDX
Die Bruttoanlageinvestitionen weisen 2008 nominal ein Volumen von 477 Mrd. â‚Ź auf. In AusrĂźstungen wurde 198 Mrd. â‚Ź, in Bauten 251 Mrd. â‚Ź und in sonstige Anlagen 28 Mrd. â‚Ź investiert.
:LUWVFKDIWVEDX
gIIHQWOLFKHU %DX
4XHOOH 6WDWLVWLVFKHV %XQGHVDPW
Grafik 2: Entwicklung der Bauinvestitionen insgesamt (in Preisen von 2000).
Bauinvestitionen Die Bauinvestitionen erreichten in 2008 ein reales Volumen von 219 Mrd. ₏. Dies bedeutet gegenßber dem Vorjahr eine Steigerung um 2,7 %. Dabei haben alle Bausparten hinzugewonnen. Getrieben wurde die Entwicklung wiederum durch den Wirtschaftsbau, der um ßber 7 % auf 69 Mrd. ₏ zulegte und den Üffentlichen Bau, der mit einer Steigerung um 2,2 % auf 27 Mrd. ₏ zum Wachstum beitrug. Deutlich verhaltener war die Entwicklung im Wohnungsbau. Hier konnten die Bauinvestitionen noch um 0,7 % auf 123 Mrd. ₏ wachsen. Der Wohnungsbau ist mit einem Anteil von gut 56 % das schwergewichtigste Segment bei den Bauinvestitionen. In diesem Segment generieren auch die Unternehmen der BVB den Hauptanteil ihres Umsatzes. Ihm folgen der Wirtschaftsbau mit einem Anteil von knapp 32 % und der Üffentliche Bau mit gut 12 %. An dieser Struktur hat sich ßber den elfjährigen Anpassungsprozess nichts Wesentliches geändert.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2008 I
5
Ăœber das Baujahr 2008 fällen die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierten Unternehmen ein positives Urteil. Insgesamt konnten die Umsätze um 2,7% gesteigert werden, der Beschäftigtenstand war leicht rĂźckläufig. WohnungsbaufĂśrderung Mit nur noch etwa 184.000 fertig gestellten Wohnungen wurde in 2007 erstmals die Grenze von 200.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden unterschritten. In 2008 wird diese Marke wiederum verfehlt. Das Ifo- Institut rechnet mit nur knapp 172.000 WE im Neubau. In der Raumordnungsprognose 2020 /2050 des BBR aus dem Jahr 2006 wurde demgegenĂźber ein jahresdurchschnittliches Neubauergebnis von 230.000 WE erwartet. Das endgĂźltige Auslaufen der Eigenheimzulage in 2006 hat maĂ&#x;geblich zum Einbruch im Wohnungsneubau beigetragen. Die ab 2008 neu installierte Eigenheimrenten-FĂśrderung („Wohn-Riester“) konnte bisher keinen adäquaten Ersatz zur
Beschäftigte
Baujahr 2008
Umsatz (Mio. â‚Ź)
2007
2008
zum Vorjahr
2007
2008
zum Vorjahr
Bauhauptgewerbe
635.000
628.243
-1,06 %
65.126
66.934
2,78 %
Ausbaugewerbe
650.000
642.687
-1,13 %
51.894
53.126
2,37 %
Energie- und Gebäudetechnik, Dienstleistungen
1.410.000
1.402.685
-0,52 %
66.080
67.905
2,76 %
Bundesvereinigung Bauwirtschaft gesamt
2.695.000
2.673.615
-0,79 %
183.101
187.965
2,66 %
Eigenkapitalbildung fßr die Schwellenhaushalte liefern. Die auf 2.100 ₏ jährlich begrenzte FÜrderung ist zu gering, um nachhaltige Impulse fßr die Wohneigentumsbildung, die auch der Altersvorsorge dient, zu schaffen.
Die FĂśrderung nach Wohn-Riester sollte nach Auffassung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ausgebaut werden. Vorgeschlagen wird ein Optionsmodell, nach dem in eine Finanzierung eingebrachte Eigenka-
pitalanteile ebenso wie Tilgungsleistungen fĂźr Fremdkapital noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden kĂśnnen.1
Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik
0LR (XUR
:RKQJHElXGH
Íž:Ä‚ĹśÍ˜Í˛EĹ˝Ç€Í˜Íż
1LFKWZRKQJHElXGH
Grafik 3: Genehmigungsvolumen fßr neue Gebäude.
1 Im Auftrag der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) entwickelte Prof. van Suntum ein Modell. Siehe hierzu „Neue Impulse fĂźr den Wohnungsbau – Nachgelagerte Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums, Riesteransatz konsequent fortfĂźhren“, Herausgeber: BVB, September 2008
Der Arbeitskreis tagte am 14. Februar 2008 in KÜln und am 29. Oktober 2008 in Frankfurt/M. Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bildeten den Schwerpunkt der Beratungen. Darßberhinaus gab es einen Erfahrungsaustausch zu den Dienstleistungsangeboten und Informationshilfen der Mitgliedsverbände. Während die Entwicklung bis zum dritten Quartal 2008 fßr die Mitgliedsverbände der BVB positiv verlief, spßren die Unternehmen seit dem Jahresende zunehmend stärker die Verunsicherung ßber den weiteren Konjunkturverlauf bei ihren Kunden. In den Negativszenarien schlagen sich die Unsicherheiten ßber weitere Auswirkungen der Finanzmarktkrise und die Belastungen fßr die deutsche Konjunktur aus
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
6
der Abschwächung der Nachfrage nach Investitionsgütern im Ausland nieder. Im ersten Quartal durchgeführte Umfragen z.B. der KfW zeigen bisher jedoch keine Kreditklemme. Allerdings wird ein Anziehen bei den Kreditkonditionen von den Unternehmen wahrgenommen. Auf Grund der unsicheren wirtschaftlichen Gesamtlage fällt es den Mitgliedsverbänden schwer, Prognosen für 2009 zu treffen. Positiv bewerten die Mitgliedsverbände die Impulse für die Bauwirtschaft aus den Konjunkturpaketen der Bundesregierung. In den Betrieben des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks herrschte zum Jahresausklang durchaus noch gute Stimmung. 85% beurteilten ihre Lage als befriedigend oder gut. Die Auslastung meldeten die Unternehmen auf Vorjahresniveau. Mit Blick auf die vielfältigen Programme zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz hoffen die Unternehmen auf eine weitere solide Auftragslage. In der Herbstumfrage bei den Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks zeigte sich die Lageeinschätzung deutlich positiver als die Erwartungshaltung. Immerhin 86% beurteilten die zurückliegende Geschäftslage ihres Unternehmens als gut oder befriedigend. 35,8% der Befragten gingen von einer rückläufigen Konjunkturentwicklung aus, im Vorjahr waren es nur 28,6%. Es wird erwartet, dass die wesentlichen Marktfelder der Sanierung und Renovierung von Gebäuden sich als beständig erweisen. Auch das Dachdeckerhandwerk verbucht 2008 als ein gutes Jahr. Dies wird bestätigt durch eine um
knapp 12% rückläufige Zahl an Insolvenzen. Allerdings zeichnete sich zum Herbst bereits eine Eintrübung bei der Einschätzung der Lage und der Erwartungen ab. Dies manifestiert sich in einem um ca. 1 Woche rückläufigen Auftragsbestand im Vorjahresvergleich. Die Verteilung der Auftragsbestände beträgt zum November 2008 etwa: 25% Neubau, 50% Sanierung und 25% Reparaturen. Ein erhöhter Wettbewerbsdruck zeigt sich in der zunehmenden Anzahl von Angeboten um einen Auftrag zu erhalten. Der Wert stieg von 7,2 auf 7,9. Insgesamt blicken die Metallbauer zufrieden auf 2008 zurück. Gut die Hälfte der Unternehmen hatte unveränderte, ein Viertel freute sich über gestiegene Umsätze. Dazu haben in erster Linie die Auftraggeber der Industrie(48%) sowie Privatkunden (40%) beigetragen. 5% der Betriebe bewerten die aktuelle Geschäftslage zur Jahreswende mit sehr gut, 25% mit gut, 35% immerhin noch mit „befriedigend“. Nur noch 18% der Betriebe planen für 2009 Neueinstellungen, eine Halbierung gegenüber dem vergangenen Jahr. Im Raumausstatter-Handwerk berichten 30,2% der Unternehmen von einem positiven Verlauf des zweiten Halbjahres 2008, während 27,5% über Umsatzrückgänge klagen. Weitere 43,3% sehen eine gleichbleibende Umsatzentwicklung. Über 80% der Unternehmen melden zum Jahresausklang 2008 über eine zumindest zufriedenstellende Geschäftslage. Für die nächsten 6 Monate wird die Lageentwicklung deutlich pessimistischer bewertet. Hier sehen nur knapp 6% aller Betriebe eine positive Entwicklung währen 35% mit einer Verschlechterung rechnen. Das Handwerk für Sanitär, Heizung
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2008 I
7
und Klima konnte im zurückliegenden Jahr seinen Umsatz um 1,2 Milliarden € auf 25,6 Milliarden € steigern. Rund 61 Prozent des Jahresumsatzes haben die SHK-Betriebe 2008 durch Leistungen für private Investoren und Hauseigentümer erwirtschaftet. Die Beschäftigtenzahl blieb bei einem leichten Rückgang von 5.000 Arbeitsplätzen konstant. Sie lag im Jahresdurchschnitt bei 270.000. Die Stimmungslage zu Jahresbeginn 2009 bei den Unternehmen ist positiv. Bei der im Monat Februar 2009 durchgeführten Konjunkturumfrage wurde ein Indikator von + 22,4 Prozent gemessen. Bei der Einschätzung der zukünftigen Geschäftslage sind die befragten Betriebe zurückhaltender. Jeder vierte Betriebe geht von „einer deutlich schlechteren“ Geschäftslage in den nächsten sechs Monaten aus. Das Tischlerhandwerk geht davon aus, dass in 2008 eine weitere Stabilisierung der Umsätze stattgefunden hat. Für 2009 wird mit einer rückläufigen Umsatzentwicklung gerechnet. Spezielle Dienstleistungsangebote und die Fachkompetenz in einzelnen Geschäftsfeldern eröffnen den Betrieben des Bauhandwerks gute Chancen zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Davon zeugen auch die Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks. Während die einfache Hausreinigung von Wohngebäuden oft von Ein-Mann bzw. Kleinstunternehmen auf einem extrem niedrigen Preisniveau wahrgenommen wird, gehen die Fachbetriebe in großflächige und/oder spezifisch aufwendige Reinigungsarbeiten. Hier überzeugen Fachkenntnisse, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit.
RECHTS-, STEUER- UND SOZIALPOLITIK
Alles was Recht ist: Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.
Modernisierung des Vergaberechts Der Gesetzentwurf zur Änderung des GWB ist unter dem Titel „Modernisierung des Vergaberechts“ am 21. Mai 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Aus Sicht der Bauwirtschaft ist es sehr positiv zu bewerten, dass der Mittelstand durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vergaberechts, insbesondere durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe gestärkt werden soll. Diese Positionierung des Bundeskabinetts hat die BVB ausdrücklich unterstützt, da sie einer von der Bauwirtschaft seit langem erhobenen Forderung entspricht. Die Aufteilung von öffentlichen Aufträgen in mehrere Lose führt zu einem günstigeren Einkauf der öffentlichen Hand und ist i.d.R. insgesamt nach Preis, Qualität und Lebensdauer von höherer Wirtschaftlichkeit, so jüngst auch das OLG Düsseldorf.
Eine dergestalt vorgenommene mittelstandsgerechte Ausschreibung von Aufträgen erhöht nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Bauausführung, sondern stärkt auch den Wettbewerb. Eine Vergabe in kleineren Losen ist zudem aktive Mittelstandspolitik. Bei der Zusammenfassung von Losen oder der Vergabe an Generalunternehmer können heimische Mittelständler oft nicht mitbieten. Kleinere Losen hingegen garantieren den Mittelständlern und ihren deutschen Mitarbeitern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts hat jedoch auch Schattenseiten. Enttäuschend ist es aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft, dass mit dem Gesetzentwurf kein Primärrechtsschutz unterhalb der sog.
EU-Schwellenwerte eingeführt wird. Leider beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Punkt in die falsche Richtung zu gehen: Statt nun einen der letzten rechtsfreien Räume in der Bundesrepublik zu beseitigen, sieht der Gesetzentwurf Einschränkungen der Nachprüfungsverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte vor. Auf unsere entschiedene Kritik sind die vorgeschlagenen Neuregelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit und sog. In-houseVergaben gestoßen. Durch die Neuregelung der interkommunalen Zusammenarbeit würden Teile des Marktes dem Vergaberecht und damit letztlich den Unternehmen entzogen. Die BVB plädiert in dieser Frage dafür, dass überall dort eine Leistung ausgeschrieben werden muss, wo privatwirtschaftliche Unter-
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
8
nehmen entsprechende Dienstleistungen im Wettbewerb erbringen können. Die Position der mittelständischen Bauwirtschaft ist durch die BVB in einer Reihe von Stellungnahmen, Positionspapieren, Pressemitteilungen dargelegt worden. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der BVB und ihren Mitgliedsverbänden im Lobbying konnte auch erreicht werden, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme die mittelstandsfreundliche Zielrichtung des Gesetzgebungsvorhabens unterstützt hat. Nach einem langen, zweijährigen Ringen um die Novellierung des GWB hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf mit der Normierung der mittelstandsgerechten Fach- und Teillosvergabe als Grundsatz der öffentlichen Vergabe am 19. Dezember 2008 und dem Bundesrat am 13. Februar 2009 zugestimmt. Neuherausgabe der VOB/A 2009 Ein wichtiger Bestandteil bei der Reform des Vergaberechts war die Neuformulierung der VOB/A im Jahr 2008. Die Vorgabe für den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hatten hierzu die Bundesregierung und der Bundesrat formuliert. Der Gesetzgeber hat dabei verlangt, die VOB/A innerhalb des bestehenden Systems zu reformieren, dabei die Transparenz bei allen Vergabeverfahren zu erhöhen, die Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umzusetzen und die Vergaberegeln auf ein notwendiges Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Zudem galt es, VOB/A und VOL/A soweit wie möglich zu vereinheitlichen.
Nach langer Diskussion hat sich der DVA darauf verständigt, dass zwei getrennte Abschnitte für den Unter- und Oberschwellenbereich beibehalten werden sollen. Die Verbände der BVB haben sich immer klar für die Beibehaltung des ersten Abschnitts ausgesprochen, da rund 98% aller Vergaben im Baubereich unterhalb dieses EU-Schwellenwertes stattfinden. Darüber hinaus wird die neue VOB/A erstmalig Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe enthalten. Dies ist notwendig geworden, um die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern wieder zu vereinheitlichen. Positiv aus Sicht der Bauwirtschaft ist ebenso, dass alle Vergabestellen zukünftig auf Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und etwaige Mängelbeseitigung bis zu einer Netto-Auftragssumme von 250.000 Euro verzichten müssen. Im Bereich der Eignungsprüfung werden zukünftig die Präqualifikation und die Vorlage von Einzelnachweisen möglich bleiben. Um die Betriebe von überflüssigen bürokratischen Lasten zu befreien, können öffentliche Auftraggeber zukünftig Eigenerklärungen zulassen, sind jedoch verpflichtet von den Bietern in der engeren Wahl Einzelnachweise zu verlangen. Die BVB hat im DVA durchgehend geschlossen abgestimmt, auch wenn es z.T. in einzelnen Fragen unterschiedliche Positionen gibt. Die Vertreter von ZDB, ZVSHK, ZVDH und HV Farbe, Gestaltung, Bautenschutz haben sich in allen Fragen auf ein gemeinsames Abstimmungsverhältnis verständigt und dies auch mit dem ZDH koordiniert.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
9
Verbraucherbauverträge: Gemeinsamer Mustervertrag Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 24. Juli 2008 entschieden, dass die VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht länger privilegiert ist. Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen demnach bei Verwendung gegenüber Verbrauchern – auch bei unveränderter Vereinbarung der VOB/B – der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.
Verbraucherbauverträge: Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft und „Haus & Grund“ geben einen gemeinsamen Musterbauvertrag heraus.
Die Privilegierung der VOB/B sei – so der BGH – bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt. Denn ein maßgeblicher Gesichtspunkt für diese Privilegierung sei der Umstand, dass die VOB/B unter Mitwirkung der Auftragnehmerund der Auftraggeberseite erarbeitet werde und daher beide Seiten die Möglichkeit hätte, ihre jeweiligen In-
teressen zu vertreten und ihnen Geltung zu verschaffen. Dies treffe für die in aller Regel geschäftlich nicht erfahrenen und daher besonders schutzbedürftigen Verbraucher nicht zu. Verbraucherverbände seien von einer ordentlichen Mitgliedschaft im DVA ausgeschlossen. Aus dem Urteil des BGH ergeben sich folgende Konsequenzen. Bei einer – in der Praxis gegenüber Verbrauchern üblichen – Verwendung der VOB/B durch die Baubetriebe, wären einige der auftragnehmerfreundlichen Bestimmungen der VOB/B unwirksam. Dazu gehören z. B. die kürzere Mängelgewährleistungsfrist nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B und die Abnahmefiktion nach Fertigstellungsmitteilung, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B.
Forderungssicherungsgesetz Der Deutsche Bundestag hat unter Zustimmung des Bundesrates nach gut 2 ½-jähriger Beratung das Forderungssicherungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Es enthält Änderungen im Werkvertragsrecht des BGB, durch die Bauunternehmer besser vor Forderungsausfällen abgesichert werden. So wird der Anspruch von Bauunternehmern auf Abschlagszahlungen erleichtert. Auch können Abschlagszahlungen wegen unwesentlicher Mängel nicht mehr verweigert werden.
Da – bei Verwendung der VOB/B durch die Baubetriebe – die auftraggeberfreundlichen Regelungen der VOB/B wirksam blieben, die o. g. auftragnehmerfreundlichen Bestimmungen hingegen unwirksam wären, kann den Betrieben eine Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht länger empfohlen werden.
BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
Neben den Änderungen im Rahmen des Werkvertragsrechts des BGB ist das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen novelliert worden. Unter der neuen Bezeichnung „Bauforderungssicherungsgesetz“ wird für Ansprüche aus der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld eine Beweislastumkehr eingeführt.
Das Forderungssicherungsgesetz Verbesserter Schutz von Bauunternehmern vor Forderungsausfällen. Dezember 2008
Die BVB hat daher als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gemeinsam mit der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ein Formular für Verbraucherbauverträge über Einzelgewerke/Handwerkerverträge herausgegeben. Forderungssicherungsgesetz
Das Vertragsmuster ist zur kostenfreien Verwendung im Internet eingestellt. Der Vertrag kann auch direkt am Computer ausgefüllt werden. Das Vertragsmuster enthält zusätzlich ein Informationsblatt, das Auftragnehmern und Auftraggebern das Ausfüllen der Formulare erleichtert.
1
Die Broschüre zum Forderungssicherungsgesetz kann unter info@bv-bauwirtschaft.de bestellt werden.
griffsfälligkeit“ die Vergütung des Nachunternehmers auch dann fällig, wenn der Bauherr gegenüber dem Generalunternehmer das vom Nachunternehmer erbrachte Werk abgenommen hat oder die ihm gesetzte Auskunftsfrist verstreichen lässt. Der sog. „Druckzuschlag“, also das Recht des Auftraggebers, bei mangelhafter Erstellung eines Werkes einen Teil der Vergütung zurückzuhalten, ist vom Dreifachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten auf das Doppelte gesenkt worden. Im Rahmen der Bauhandwerkersicherung, § 648 a BGB, wird der Anspruch auf Sicherheitsleistung einklagbar. Der Bauunternehmer hat danach die Wahl, ob er bei Nichterfüllung des Sicherungsanspruchs klagt oder den Vertrag nach Fristsetzung kündigt. Darüber hinaus wird bei Kündigung des Auftraggebers künftig vermutet, dass dem Unternehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen.
Darüber hinaus wird die Stellung des Nachunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer gestärkt. So wird im Rahmen der sog. „Durch-
Auch wenn das Forderungssicherungsgesetz nicht alle Forderungen der BVB erfüllt, stellt die Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes eine deutliche Verbesserung der Rechtssituation der Unternehmer gegenüber dem alten Rechtszustand dar. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat zum Forderungssicherungsgesetz eine umfangreiche Informationsbroschüre erarbeitet (Bestellinfo siehe Bildunterschrift).
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
10
Fahrpersonalverordnung Im Jahr 2008 ist die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten. Nach der bisherige Rechtslage waren Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t, die zur Beförderung von Material und Ausrüstungen verwendet werden und die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, nur in einem Umkreis von 50 km um den Fahrzeugstandort von den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. In der neuen Verordnung ist die für viele Unternehmen problematische Begrenzung entfallen, die Befreiung gilt nunmehr räumlich unbegrenzt. Im Gewichtsbereich zwischen 3,5 t bis 7,5 t konnte die Übernahme der 50-km-Handwerkerausnahme sichergestellt werden. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gilt die 50 km-Ausnahme aufgrund europäischer Vorgaben nicht mehr. Mit den Neuregelungen sind insbesondere im national zu bestimmenden Gewichtsbereich unter 3,5 t durch intensive Lobbyarbeit wichtige Erfolge im Hinblick auf den Abbau von Bürokratielasten erzielt worden. Im Gewichtsbereich über 3,5 t gelang die Begrenzung der Regulierung der Lenk- und Ruhezeiten und der Tachografenpflicht auf das europarechtlich zwingend vorgeschriebene Ausmaß. Rechtsdienstleistungsgesetz Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Danach bleibt die Rechtsberatung für Mitglieder durch Innungen und Verbände erlaubt. Darüber hinaus kann beispielsweise eine Innung
oder ein Landesverband, in dem kein Volljurist beschäftigt ist, auf das Wissen und die Anleitung eines Juristen aus dem Bundes-/Zentralverband zurückgreifen. Weiterhin können sich z.B. Innungen, die keine Volljuristen beschäftigen, nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz für Inkasso-Dienstleistungen registrieren lassen, wodurch für sie die Beantragung von Mahnbescheiden sowie die gerichtliche Vertretung ihrer Mitglieder in diesen Sachen möglich werden. Die BVB hat sich gemeinsam mit den anderen Arbeitgeberverbänden dafür eingesetzt, dass die rechtliche Betreuung der Verbandsmitglieder, inkl. der Mahnund Inkassodienstleistungen sichergestellt bleibt. Erbschaftsteuerreform Am 27. November 2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen. Die neuen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regeln sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. In Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe werden künftig alle Vermögenswerte mit dem Verkehrswert bewertet. Die erbschaftsteuerliche Bewertung des Unternehmens erfolgt unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten im Wege eines sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens. Die BVB und die anderen Verbände haben sich sehr dafür eingesetzt, dass bei einer Bewertungsmethode außerhalb des vereinfachten Ertragswertverfahrens kein fester Risikozinssatz verwendet wird. Es ist zu begrüßen, dass nunmehr der jeweilige branchentypische Risikozinssatz zur Anwendung kommt, der zur flexiblen Behandlung der unterschiedlichen Branchen nicht gesetzlich festgelegt ist. Ferner
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
11
konnte erreicht werden, dass eine Indexierung der Lohnsumme aufgegeben wurde. Nach der neuen Regelung wird das Betriebsvermögen begünstigt besteuert, wobei Unternehmer zwischen zwei Modellen wählen können. Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt wird. Ferner muss die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums 650 % der Ausgangslohnsumme betragen. Die Lohnsummenklausel gilt nur bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Weitere Voraussetzung ist, dass das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 50 % beträgt. Soweit das Betriebsvermögen 150.000 Euro nicht übersteigt, bleibt es für die Berechnung der Erbschaftssteuer außer Ansatz. Bei einem Verstoß gegen die Verschonungsvoraussetzungen entfällt die Begünstigung nur anteilig, ein „Fallbeileffekt“ konnte nach Protesten unsererseits vermieden werden. Das Eintreten für eine akzeptablere Vermögensübertragung hat sich gelohnt. Kleine und mittlere Betriebe können ihr Betriebsvermögen erbschaft- und schenkungsteuerfrei übergeben, sofern sie die Bedingungen für den Bewertungsabschlag und die Lohnsummenklausel erfüllen und nicht gleichzeitig auch in größerem Umfang Privatvermögen übergeht. Zur positiven Bewertung der Regelverschonungsoption trägt bei, dass die Bedingungen für die Gewährung des 85 %igen Bewertungsabschlags noch einmal verbessert und die betriebliche Haltefrist nach zunächst geplanten 15 Jahre auf nunmehr 7 Jahre gesenkt wurden.
Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik Der Koordinierungssausschuss der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat diesen Arbeitskreis u.a. vor dem aktuellen Hintergrund der Mindestlohndebatte ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis hat seit seiner Konstituierung zweimal getagt. Die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierten Branchen zeichnen sich sozial- und tarifpolitisch aufgrund der Personalintensität durch einen hohen Lohnkostenanteil am Preis aus. Tarifrechtlich ist in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein breites Spektrum vertreten: von Tariffreiheit bis hin zu umfassend geregelten Sozialkassenverfahren. Dies macht die Aufgabenstellung dieser Arbeitsgruppe besonders interessant. Schwerpunktthema der konstituierenden Sitzung am 12.11.2007 war die Berichterstattung der Mitglieder über die jeweilige Tarifsituation in den Branchen. Trotz des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades (überwiegend zwischen 2 - 5 %; Ausnahme Bau: 10 - 15 %) sehen die Branchen die Tarifpolitik als bedeutend an. Tarifverträge werden als Dienstleistungsangebot der Verbände und als Orientierungshilfe für die Betriebe angesehen. Auf diese Weise könne auch ein Streik auf betrieblicher Ebene verhindert werden, dem die überwiegende Zahl der kleineren Betriebe sonst hilflos ausgesetzt wäre. Tarifpartner der in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft vertretenen Branchen sind die IG BAU, die IG Metall sowie verschiedene Christliche Gewerkschaften. Unterschiedlich bewertet wird die Erforderlichkeit von Branchenmindestlöhnen bzw. eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns. Diskutiert wird die Idee eines gemeinsamen
Branchen-Mindestlohns für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (sog. „Baustellenmindestlohn“). Themen der Sitzung vom 5. Juni 2008 waren u.a. die möglichen Auswirkungen der Vollendung des EU-Binnenmarktes ab Mai 2009 bzw. spätestens ab Mai 2011 durch die Beendigung der so genannten 2+3+2 Regelung. Ab diesem Zeitpunkt wird die bisherige Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten in den in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft vertretenen Branchen aufgehoben. Soweit in den betroffenen Branchen kein allgemeinverbindlicher Entsendegesetz-Mindestlohn besteht, der auch ausländische Betriebe bindet, können Betriebe aus den osteuropäischen Staaten dann bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten mit ihren eigenen Heimatlöhnen auf dem deutschen Markt in Konkurrenz treten. Bei den personalintensiven Branchen kann das zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des EU-Binnenmarktes befasst sich der Arbeitskreis auch intensiv mit der Entwicklung der Gesetzentwürfe zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Weitere Themen sind aktuelle Probleme der Branchen hinsichtlich des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern sowie die Entwicklung des SaisonKurzarbeitergeldes.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
12
POLITISCHE FORDERUNGEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2009
BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
% # % +" #
"+#$ % " ' " % #& " "+#$ %
% # % #& " # *% " " ' " #
% #& " ( % % #$#$
% #& " $ ) " % %$# " $ ' "
% #& " # %$(
%$# " "$ %& "
%!$& " " #$ $% %$ # %$(
" %$# " * $ $"
$" & " # %$# % ' " #
$" & " # %$# " ' " #
$" & " " %$# $" % " $ # $ # ' "
$" & " % % %##$ $$%
Politische Forderungen der deutschen Bauwirtschaft zur Bundestagswahl 2009
Deutschland hat viele Potenziale, die das Land in der Vergangenheit voran gebracht haben. Zu diesen groĂ&#x;en Potenzialen gehĂśrt ein leistungsfähiger Mittelstand. Ăœber seine wirtschaftliche Bedeutung hinaus ist dieser auch eine gesellschaftliche Kraft, er bildet den Kern einer breiten bĂźrgerlichen Mitte. Die mittelständischen Unternehmen stehen fĂźr unternehmerische Verantwortung, fĂźr Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Diese Unternehmenskultur gilt es zu fĂśrdern und zu stärken – im Interesse unseres Landes. D.h.: Deutschland braucht eine Politik, die den Mittelstand stärkt. $" & " $*" (%
Die mittelständische Bauwirtschaft erwirtschaftet mehr als 68 % des gesamten Umsatzes, der auf deutschen Baustellen erwirtschaftet wird. Sie beschäftigt 80 % aller gewerblichen Arbeitnehmer und bildet mehr als 80 % aller Lehrlinge am Bau aus. Sie ist es auch, die das Gros der Bauleistungen erbringt. Deshalb ist eine Politik, die den Mittelstand stärkt, die beste Wirtschafts- und Ordnungspolitik. Inländische Investitionen sind Grundlage und Ausdruck fĂźr wirtschaftliches Wachstum und Mehrung des Wohlstandes. Sie sind Voraussetzung fĂźr die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland. Bauinvestitionen sind deshalb nicht nur zwingend erforderlich, sondern haben im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung weitere Vorteile: Bauinvestitionen stabilisieren die Binnenkonjunktur! Bauinvestitionen wirken rein binnenwirtschaftlich und flieĂ&#x;en nicht ins Ausland ab. Konsumtive Ausgaben haben demgegenĂźber aufgrund der weltwirtschaftlichen Verflechtung nur einen begrenzten Effekt fĂźr die Binnenwirtschaft. Bauinvestitionen nutzen dem Mittelstand und sichern Arbeitsplätze! Bauinvestitionen kommen der regionalen Wirtschaft vor Ort zugute. Rund 80 % aller Beschäftigten und Auszubildenden der deutschen Bauwirtschaft sind in den mittelständischen Bauunternehmen tätig. Sie erbringen ca. 70 % der Bauproduktion. Damit sichern Investitionen in die kommunale Infrastruktur die Arbeitsplätze vor Ort. Bauinvestitionen schaffen langfristige Werte! Bauinvestitionen entfalten eine langfristige Wirkung. Ein in die kommunale Infrastruktur investierter Euro zieht Folgeinvestitionen von drei bis vier Euro nach sich und schafft damit Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Gleichzeitig profitieren die Kommunen von der sanierten Infrastruktur. Eine verbesserte Bildungsinfrastruktur stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Eine gute bauwirtschaftliche Entwicklung erfordert ein BĂźndel von MaĂ&#x;nahmen in den folgenden Themenfeldern: 1. 2. 3. 4. 5.
Klimaschutz ist eine Bauaufgabe. Nachhaltig Bauen! Steuer- und Abgabenbelastung deutlich senken! Steuerliche Anreize fßr legale Arbeit schaffen! Deutliche steuerliche Anreize fßr Klimaschutz und Wohnungsbau schaffen. 6. Langfristig gilt: Riesteransatz konsequent fortfßhren – Selbstgenutztes Wohneigentum nachgelagert besteuern. 7. Investitionen erhÜhen – Arbeitsplätze schaffen. 8. Mehr Markt weniger Staat 9. Modernisierung des Vergaberechts vollenden 10. Fehlentwicklungen im Handwerksrecht korrigieren 11. Zahlungsmoral der Üffentlichen Hand: Fällige Zahlungen beschleunigen
12. Forderungssicherungsgesetz fortentwickeln 13. Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rßckgängig machen 14. Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung erhÜhen 15. Leistungskatalog in der gesetzlichen Unfallversicherung reduzieren 16. Einstellungshemmnis Kßndigungsschutz beseitigen 17. Ersten Arbeitsmarkt stärken. 18. Tarifautonomie stärken. 19. Bautechnische Innovationen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe fÜrdern.
Weitere Informationen zu den Forderungen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft unter: www.bv-bauwirtschaft.de. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
13
BAU- UND UMWELTTECHNIK
Umweltschutz in Theorie und Praxis: Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften. In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.
Energieeinsparverordnung 2009 Zum Entwurf der Energieeisparverordnung 2009 hatte der Verordnungsgeber zu einer Verbändeanhörung am 30.04.08 eingeladen. Im Vorfeld hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft eine schriftliche Stellungnahme hierzu abgegeben. Überraschend war, dass für den Wohngebäudebereich bereits mit dieser Fortschreibung der EnEV das Referenzgebäudeverfahren und damit die Bemessung nach DIN V 18599 eingeführt wurde. Dieser Einführung des Referenzverfahrens wurde zugestimmt, da eine Übergangsregelung die Anwendung des bisherigen Verfahrens nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder die Anwendung des Referenzgebäudeverfahrens ermöglicht. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat in diesem Zusammenhang gefordert, dass für Wohngebäude ein verein-
fachtes Verfahren nach DIN V 18599 geschaffen wird. Dies ist derzeit Thema in den verschiedenen betroffenen Normenausschüssen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft dafür ein, dass die DIN V 18599 insgesamt vereinfacht wird, um sie für die Praxis anwendungsfreundlicher zu gestalten. Der zuständige Normenausschuss hat dazu aufgerufen Vorschläge aus der Praxis einzureichen, die dann im Einzelfall geprüft werden. Zur Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen fordert das Handwerk künftig auch die Möglichkeit, dass Gebäudeenergieberater HWK für Nicht-Wohngebäude Gebäudeenergieausweise ausstellen dürfen. Bei der Frage der Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV (§ 26) hat der Verordnungsgeber zusätzliche Regelungen eingeführt. So wird der Personenkreis auch auf die Entwurfsverfasser,
Unternehmer und Bauleiter erweitert. Durch Rücksprache mit dem Verordnungsgeber haben wir erreicht, dass diese Verantwortlichkeit lediglich in dem Rahmen gilt, wie sie nach den Landesbauordnungen bereits besteht, d. h. dass Unternehmer im Rahmen ihres Wirkungskreises in die Verantwortung genommen werden können. Die Verantwortung der Bauherrn bleibt unverändert. EU-Richtlinie Gebäudeenergieeffizienz Die Europäische Kommission befasst sich derzeit mit der Neufassung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Die Neuregelungen würden bei der Fortschreibung der Energieeinsparverordnung, die für 2012 geplant ist, zum Tragen kommen. Der Entwurf der Richtlinie sieht dabei verschärfende Regelungen vor, die
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
14
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sieht Deutschland an der Spitze der europäischen Länder hinsichtlich der Anstrengungen ßber die Gebäudeenergieeffizienz. Daher wird eine weitere Verschärfung, die ßber die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hinausgeht, nicht fßr erforderlich gehalten. Die Bundesregierung haben wir aufgefordert der geplanten Neufassung der EU-Richtlinie in den Punkten nicht zuzustimmen, die ßber die Regelungen der EnEV 2009 hinausgehen.
der EnEV 2007 eingefĂźhrt wurden und das Ăśffentliche Bewusstsein bis hin zu Angaben in Miet- und Kaufinseraten erst in Zukunft zu erwarten ist.
ist mit der AnkĂźndigung der EinfĂźhrung des Gebäudeenergieausweises fĂźr den Gebäudebestand deutlich angestiegen (siehe Grafik 4). Dabei zeigt sich, dass die Betriebe Gebäudeenergieausweise nach durchgefĂźhrten MaĂ&#x;nahmen ausstellen. Ein Werbung fĂźr die Ausstellung erfolgt in der Regel nicht.
Ein Marktversagen kann fĂźr Deutschland ebenfalls nicht festgestellt werden, da die Nachfrage bei den KfW-Programmen sowie das Volumen der BaumaĂ&#x;nahmen im Gebäudebestand gestiegen sind.
Das ist praktizierter Klimaschutz, denn der Umsetzung der MaĂ&#x;nahmen voran geht eine Gebäudediagnose und Beratung durch den Handwerksmeister und den „Gebäudeenergieberater HWK“. Hier liegt die Kompetenz des Handwerks, die Gebäudesubstanz fachgerecht zu beurteilen und wirtschaftliche MaĂ&#x;nahmen daraus ableiten zu kĂśnnen.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft tritt daher dafĂźr ein, keine neuen ordnungsrechtlichen Instrumente einzufĂźhren, sondern durch entsprechend Ăśffentlichkeitswirksame MaĂ&#x;nahmen das Bewusstsein der GebäudeeigentĂźmer und Mieter zu stärken, mit dem Ziel, dass konkrete bauliche EnergiesparmaĂ&#x;nahmen umgesetzt werden.
Mit Blick auf die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung wird derzeit ßberlegt, die Fortbildungsregelung auch auf Nicht-Wohngebäude auszuweiten. Unter der Voraussetzung, dass die DIN V 18599 auch fßr den Wohngebäudebereich Bemessungsgrundlage wird und damit eine einheitliche Berechnungsgrundlage
Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater HWK“ Die Nachfrage nach der Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater HWK“
aus Sicht der Bundesvereinigung Bauwirtschaft fĂźr Deutschland nicht erforderlich sind. Die Neufassung und Verschärfung in einzelnen Bereichen der Richtlinie wird im Wesentlichen damit begrĂźndet, dass in einigen Ländern ein sehr groĂ&#x;es Potenzial fĂźr kostenwirksame EnergieeinsparungsmaĂ&#x;nahmen nicht ausgeschĂśpft werden. Von daher wird unter anderem das Ziel verfolgt die Qualität der Gebäudeenergieausweise durch ein Zertifizierungssystem zu verbessern, das bis zu einer stichprobenartigen ĂœberprĂźfung einzelner Gebäude reicht. Ferner wird von einem Markversagen gesprochen, das mit einem geringem Ehrgeiz einiger Mitgliedsstaaten beim Klimaschutz begrĂźndet wird.
Bis 2006: 9.771 GEB HwK
Ferner sind wir der Auffassung, dass die Gebäudeenergieausweise ihre Wirksamkeit noch nicht entfalten konnten, da sie schrittweise erst mit
Als Bundesvereinigung Bauwirtschaft kÜnnen wir dabei auf sehr gut ausgebildete Gebäudeenergieberater HWK hinweisen, die auf der Meisterausbildung verschiedener Bau- und Ausbaugewerke aufsetzt. In diesem Zusammenhang fordert das Handwerk nach wie vor auch die Anerkennung als BAFA-Berater.
Grafik 4: Fortbildungen zum „Gebäudeenergieberater HWK“.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
15
vorliegt, kann mit einer Ergänzung der Fortbildung auf Nicht-Wohngebäude auch dieser Bereich abgedeckt werden. Energiesparmeister 2008 Im Rahmen der Klimaschutzkampagne des BMU ist auch 2008 wiederum der „Energiesparmeister 2008“ gekürt worden. Vorsitzender der Jury ist Professor Dr. Andreas Troge, Umweltbundesamt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist in der Jury vertreten. Informationen zum Energiesparmeister-Wettbewerb sind auf der Internetseite der Klimaschutzkampagne vorhanden: www.klima-sucht-schutz. de
+lXILJNHLW LQ
!
*HElXGHDOWHU LQ -DKUHQ Grafik 5: Altersverteilung der mit dem Heizcheck untersuchten Gebäude.
ten Gebäude beträgt 47 Jahre. Die Verbrauchskennwerte dieser Gebäude zeigt Grafik 6. Der größte Teil der Gebäude liegt dabei bei einem Verbrauch von etwa 17 Liter Heizöl. Grafik 7 zeigt die Altersklassen der im Rahmen des Heizchecks
eingegebenen Gebäude. Auffallend ist die Absenkung des Verbrauchs mit dem Einhergehen der ordnungsrechtlichen Bestimmungen, d. h. der Wärmeschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung.
+lXILJNHLW LQ
Klimaschutzkampagne und HeizCheck Erfreulich ist, dass der Heizcheck (z.B. auf www.bv-bauwirtschaft.de) im Zusammenhang mit der Klimaschutzkampagne sehr häufig genutzt wird. Allein im Oktober 2008 erfolgten über 6.000 Nutzungen, die zu E-Mailanfragen führten. Davon ca. 80 % an Adressaten aus der Adressdatenbank der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, d. h. den Handwerksbetrieben. Auf der Internetseite sind unter der Rubrik „Service – Zahlen und Fakten“ statistische Analysen vorhanden, wie z. B. eine Nutzerdatenanalyse und Wirkungsanalyse. Die Strukturdatenanalyse zeigt, dass mit dem Heizcheck über 87 % Ein- und Zweifamilienhäuser untersucht wurden, wobei der Anteil an Gebäudeeigentümern bei über 97 % liegt. Das durchschnittliche Alter der untersuch-
N:K MH Pç XQG -DKU Grafik 6: Energieverbrauch der Gebäude.
N:K Pç XQG -DKU
!
*HElXGHDOWHU LQ -DKUHQ Grafik 7: Mittlerer Energieverbrauch nach Altersklassen. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
16
Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk Die Ziele des Arbeitskreises Gebäudeenergieberater im Handwerk sind: • Austausch von Informationen für Gebäudeenergieberater HWK • Vergabe eines Logos mit Urkunde
Im Arbeitskreis sind die folgenden Fachverbände vertreten: Bundesverband Holz und Kunststoffe Bundesverband Metall Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Deutscher Fertigbauverband (DFV) Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Verband Deutscher Klima-Kälte- Fachbetriebe Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Zentralverband der elektro- und informationstechnischen Handwerke Zentralverband Sanitär-Heizung- Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland
Geprüfte Gebäudeenergieberater können sich unter www.bvbauwirtschaft.de eintragen. Diese Daten fließen dann in die Datenbanken von co2online und dena ein. Im „BestPractice Archiv“ der Klima-sucht-Schutz-Kampagne von co2online haben Handwerker die Möglichkeit, gelungene Sanierungsmaßnahmen vorzustellen. Das Logo des Gebäudeenergieberaters im Handwerk.
Weitere Informationen zum Thema Energieberatung und Klimaschutzkampagne gibt es auf der Seite www.bv-bauwirtschaft.de.
• Interessenvertretung, insbesondere hinsichtlich der geplanten Image-Kampagnen und der Förderprogramme (z. B. KfW, BMWi-Vor-Ort-Beratung) • Erfassung von Adressen qualifizierter Berater des Handwerks und Gebäudeenergieberater HWK • gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit • Durchführung von Fachtagungen.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
17
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Viele Interessen, eine Stimme: Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört.
Wohnungsbaupolitisches Forum der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Neue Ideen brauchen die Diskusstion in der Öffentlichkeit, damit sie
BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT
Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
NEUE IMPULSE FÜR DEN WOHNUNGSBAU
Breitenwirkung entfalten. Daher präsentierte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ihren Vorschlag zur Verbesserung der Wohnungsbauförderung zum Start in einer Pressekonferenz und auf ihrem wohnungsbaupolitischen Forum. „Die Abschaffung der Eigenheimzulage hat zu einem heftigen Einbruch im Wohnungsneubau geführt, wodurch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die energetische Gebäudesanierung macht zwar Fortschritte, aber wenn das bisherige Sanierungstempo beibehalten wird, dann brauchen wir 185 Jahre, bis unser Wohnungsbestand komplett saniert ist.“ Mit diesen Worten begründete KarlHeinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, den Vorstoß des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks für eine Neuordnung der Wohnungsbauförderung.
Nachgelagerte Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums, Riesteransatz konsequent fortführen.
In der Broschüre „Neue Impulse für den Wohnungsbau“ wird das Optionsmodell mit Musterberechnungen vorgestellt.
Gefragt war eine Lösung, die sowohl dem Wohnungsneubau als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringt. Nach dem vorgeschlagenen Optionsmodell sollen die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden. Konkret sieht die vorgeschlagene Lösung so aus: 1. Es gibt ein Wahlrecht zwischen der derzeit bestehenden Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum. 2. Wählt man das Optionsmodell, dann können Eigenkapitalbeträge ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital und größere Zwischeninvestitionen noch in der glei-
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
18
einer fristgerechten Zahlung nicht genau. Bei den größeren mittelständischen Baubetrieben können nur rund 38% einen pünktlichen Zahlungseingang vermelden. Diese Zahlungsverzögerungen und -ausfälle führen zu Liquiditätsmangel in den Baubetrieben und zu einer immer noch hohen Insolvenzquote.
Sie diskutierten das neue Optionsmodell zur Wohnungsbauförderung (v.l).: Joachim Günther (FDP), Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU), Moderator Dr. Norbert Lehmann (ZDF), Uwe Beckmeyer (SPD), Peter Hettlich (Bü'90/Grüne) und Karl-Heinz Schneider (Bundesvereinigung Bauwirtschaft).
chen Periode steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerminderung im Falle der Absetzung beträgt unabhängig vom persönlichen Einkommen und der Höhe des Betrages stets 40 % des entsprechenden Betrages. 3. Diese abgesetzten Beträge werden dem Wohnkapitalkonto gutgeschrieben und mit 3 % fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist spätestens nach 25 Jahren mit einem für alle einheitlichen Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern. Prof. van Suntum schlägt vor, entsprechend der Grundidee der nachgelagerten Besteuerung diesen Steuerbetrag niedriger als 40 % anzusetzen, beispielsweise mit 30 %. Parlamentarischer Abend der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Im Rahmen eines parlamentarischen Abends der Bundesvereinigung Bauwirtschaft wurde das Optionsmodell mit Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages unter Federführung seines Vorsitzenden, Eduard Oswald, weiter diskutiert.
Bauwirtschaft fordert schnelle Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes Im Juni appellierte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft anlässlich der 2. und 3. Lesung im Bundestag an die beteiligten Abgeordneten und politisch Verantwortlichen, das Forderungssicherungsgesetz schnellst möglich zu verabschieden. Dazu sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider: „Unsere rund 300.000 Mitgliedsbetriebe sind weiterhin durch eine schlechte Zahlungsmoral belastet. Viele Bauunternehmen kommen wegen unberechtigter Zahlungsverzögerung oder gar Forderungsausfällen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, gegen die sie sich mit den derzeitigen gesetzlichen Mitteln nicht wehren können. Das Forderungssicherungsgesetz soll diesen unhaltbaren Zuständen einer Zahlungsverweigerung mit fadenscheinigen Begründungen einen Riegel vorschieben.“ Laut einer aktuellen Umfrage der „Creditreform“ nehmen es über 30% der Kunden von Bauunternehmen mit
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
19
Zum 1. Januar 2009 ist das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Die wesentliche Inhalte wurden in einer eigenen Broschüre (siehe S. 10) vorgestellt und den Mitgliedern der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zur Verfügung gestellt. Bauwirtschaft schlägt Investitionsprogramm vor und fordert je 10 Mrd. Euro für 2009 und 2010 für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur!
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, stand auch in 2008 regelmäßig für Medienanfragen zur Verfügung.
Angesichts deutlich rückläufiger Auftragseingänge und einem drohenden Arbeitsplatzabbau in der Bauwirtschaft, ausgelöst durch die Konjunkturkrise, forderte Karl-Heinz Schneider anlässlich der JahresPressekonferenz des Verbandes zum Jahresende 2008 ein umfassendes Investitionsprogramm.
„Viele zurzeit diskutierte Vorschläge zielen in die richtige Richtung, sie sind uns allerdings noch nicht umfassend genug, um angesichts der drohenden Rezession nachhaltige Wirkung zu entfalten.“ So Schneider. Nur Bauinvestitionen stabilisieren die Binnenkonjunktur. Denn sie wirken rein binnenwirtschaftlich und fließen nicht ins Ausland ab. Sie nutzen dem Mittelstand und kommen vor allem der regionalen Wirtschaft vor Ort zugute. Annähernd 80 % aller Beschäftigten und Auszubildenden der deutschen Bauwirtschaft sind in den mittelständischen Bauunternehmen tätig. Sie erbringen mehr als 80 % der Bauproduktion. Bauinvestitionen sichern die Arbeitsplätze vor Ort. Nur Bauinvestitionen schaffen langfristige Werte und sichern die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Ein in die kommunale Infrastruktur investierter Euro zieht Folgeinvestitionen von drei bis vier Euro nach sich und schafft damit Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Gleichzeitig profitieren die Kommunen von der sanierten Infrastruktur. Eine verbesserte Bildungsinfrastruktur stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. „Wir schlagen daher vor, den Kommunen in den kommenden beiden Jahren jeweils 10 Mrd. Euro zur Sanierung der maroden Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dies kann in Form eines Sondervermögens geschehen, da nach der Föderalismusreform keine direkten Zuwendungen des Bundes an die Kommunen mehr möglich sind. Damit könnten rund 100.000 Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe wie auch im Ausbaugewerbe gesichert bzw. neu geschaffen werden.“ So lautet die Kernforderung der deutschen Bauwirtschaft. Schneider appellierte an Städte und Gemeinden ihre Investitionstätigkeit
zu verstetigen und kontinuierlich über das Jahr zu verteilen.
seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen.
Als weiter wichtigen Punkt nannte Schneider die Stärkung der Wohnungsbauinvestitionen: Denn nach der Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des BBR steigt die Wohnflächennachfrage bis 2020 jährlich um 0,4 % an. Daraus leitet sich ein Neubaubedarf von rund 220.000 Wohneinheiten pro Jahr im Zeitraum 2007 – 2020 ab.
Um im Mietwohnungsbestand Maßnahmen zur energetischen Sanierung anzukurbeln, schlägt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft vor, für private Vermieter den Erhaltungsaufwand auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sowie für gewerbliche Vermieter eine erhöhte Abschreibung für energetische Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren zu ermöglichen.
„Wir schlagen daher vor, die Förderung nach Wohn-Riester zu einem Optionsmodell, nach dem Eigenkapitalanteile wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden können, auszzubauen. Die Steuerentlastung soll unabhängig vom persönlichen Einkommen 40 % der Eigenkapitalanteile und Tilgungsleistungen betragen. Die monatliche Steuerlast wird mit 3 % jährlich verzinst und spätestens nach 25 Jahren mit 30 % nachgelagert besteuert.“
Parlamentarisches Sommer-Hoffest Zum zweiten parlamentarischen Sommerhoffest konnte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wieder viele Parlamentarier und Spitzenvertreter aus den Bundesministerien zu Gesprächen in angenehmer Atmosphäre empfangen.
Im Mietwohnungsneubau soll die Afa von 2 % auf 4 % in den ersten acht Jahren erhöht werden. Sie kann auf 8 % in den ersten acht Jahren verdoppelt werden, wenn der höchstzulässige Energieverbrauch um 30 % unterschritten wird. Auch die Anreize für die Gebäudesanierung sind uns nicht hoch genug. Hier könnte deutlich mehr erreicht werden: Gerade für die Haushalte, die für Sanierungsmaßnahmen keine Kredite benötigen, wäre die Einführung einer Energiesparprämie in Höhe von 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten hilfreich. Damit kann der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen
Der Renner: Berliner Currywurst mit Pommes.
Unternehmer und Bauministerium im Gespräch.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
20
ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Eine starkte Struktur für viele Anliegen: Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den dreizehn Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche.
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Bauhauptgewerbe HOCHBAU Massivbau Holzbau Metallbau Feuerungsbau Dachdecker Gerüstbau Fertigbau
VERKEHRSUND TIEFBAU Straßenbau Tiefbau Brunnenbau
Ausbaugewerbe
Gebäudetechnik
Holzbau Stuck, Putz, Trockenbau Maler und Lakierer Fliesen und Platten Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Estrich und Belag Betonfertigteile und Betonwerksteine Metallbau (Ausbau) Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerk Raumausstatter Rollladen Sonnenschutz
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
ElektrotechnikerHandwerk Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik Klempner Kälteanlagenbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Gebäudereiniger
21
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
FACHBEREICHE
Vorstand Vorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Stellvertreter Klaus Dann Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz Dipl.-Ing. (FH) Bruno Schliefke
Bauhauptgewerbe Vorsitzender Klaus Dann Geschäftsführer N.N. Ausbaugewerbe Vorsitzender Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz Geschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch
Rechnungsprüfer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Geschäftsstelle Geschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de
Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen Vorsitzender Dipl.-Ing. (FH) Bruno Schliefke Geschäftsführer Rechtsanwalt Michael von Bock und Polach
ARBEITSKREISE UND AUSSCHÜSSE AK Gebäudeenergieberater Leitung Dipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp
AK Sozial- und Tarifpolitik Leitung Rechtsanwalt Johannes Bungart
AK Recht Leitung Rechtsanwalt Felix Pakleppa
AK Wirtschaft und Statistik Leitung Dr. Andreas Geyer
Koordinierungsausschuss Leitung Prof. Dr. Karl Robl
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2008 I
22
MITGLIEDSVERBÄNDE Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert Geschäftsführer Rechtanwalt Johannes Bungart Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn www.gebaeudereiniger.de Bundesverband Holz- und Kunststoff Präsident Günter Füllgraf Hauptgeschäftsführerin Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwegmann Littenstraße 10, 10179 Berlin www.tischler.de/bhkh/ Bundesverband Gerüstbau Präsident Jörg Berger Geschäftsführer Assessor Lothar Bünder Rösrather Straße 645, 51107 Köln www.geruestbauhandwerk.de Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke Präsident Peter Mader Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Ruhrallee 12, 45138 Essen www.metallhandwerk.de Bundesverband Rollladen Sonnenschutz Präsident Wolfgang Cossmann Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz Hopmannstraße 2, 53177 Bonn www.bv-rolladen.de Deutscher Fertigbauverband Präsident Thomas Lehner Geschäftsführer Dipl.-Bw. Joachim Hörrmann Hackländerstraße 43, 70184 Stuttgart www.dfv.com Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Präsident Malermeister Karl August Siepelmeyer Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt www.farbe.de
Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe Präsident Werner Häcker Hauptgeschäftsführer Stefani Wolfgarten Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn www.vdkf.org Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Präsident Dipl.-Ing. Walter Tschischka Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Ingolf Jakobi Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt www.zveh.de Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin www.zdb.de Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Präsident Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Hauptgeschäftsführer N.N. Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln www.dachdecker.de Zentralverband Raum und Ausstattung Präsident Norbert Berndt Geschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx Burgstraße 81, 53177 Bonn www.zvr.de Zentralverband Sanitär Heizung Klima Präsident Dipl.-Ing. Bruno Schliefke Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Michael von Bock und Polach Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin www.wasserwaermeluft.de