BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
st채rken b체ndeln, Zukunft bauen, Kompetenz beweisen.
die bundesvereinigung bauwirtschaft im gesch채ftsjahr 2011.
inhalt
4
Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik
8
Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik
12
Bau- und Umwelttechnik
15
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
18
Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.
Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
Eine starke Struktur für viele Anliegen.
Herausgeber Bundesvereinigung Bauwirtschaft Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 info@bv-bauwirtschaft.de www.bv-bauwirtschaft.de Mai 2011
Verantwortlich Dr. Ilona K. Klein Redaktion RA Johannes Bungart Dr. Andreas Geyer Dipl.-Kffr. Carin Hollube Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp RA Dr. Philipp Mesenburg
Bilder BVB/Gerhard Kassner BVB/Reiner Zensen Druck Ludwig Austermeier Offsetdruck, Berlin
vorwort
Umbau Deutschland lautete das Thema unseres 2. Deutschen Bauwirtschaftstages. Dies ist Forderung und Herausforderung zugleich. Deutschland muss sich verändern. Die deutsche Bauwirtschaft als starke wirtschaftliche Kraft sieht dies auch als Herausforderung, selbst, am „Umbau Deutschland“ tatkräftig mitzuwirken. Dass wir diese Stärke besitzen, wurde in Berlin eindrucksvoll demonstriert. Vor gut gefüllten Reihen mit rund 700 Gästen diskutierte die geladene Politikprominenz mit jungen Nachwuchshandwerkern aus 14 Berufen des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Eine Idee, die ausgesprochen gut angenommen wurde. Sie können sich die kurzen Filme, mit denen „unsere Jungs“ vorgestellt wurden, auf Youtube ansehen. Sie zeigen die Vielfalt der Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft und bringen erfrischende Ideen. Die Ideen aus dem politischen Raum und unsere Wünsche zur Verbesserung unserer betrieblichen Rahmenbedingungen boten auch 2011 wieder reichlich Anlass für Gespräche, Diskussionen und auch scharfe Kritik. Ganz oben stand das politische Hick-Hack von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir die Energieeffizienz erhöhen; das geht nur über die Sanierung des Gebäudebestandes. Dafür bedarf es aber investiver Anreize. Die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss dabei gleichberechtigt neben dem CO²Gebäudesanierungsprogramm der KFW stehen. Nach vielen Monaten des hin und hers haben Bundesregierung wie Bundestag zwar endlich
ein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Ob die steuerliche Förderung aber nun 2012 kommt, steht immer noch in den Sternen. Noch im interministeriellen Abstimmungsprozess befindet sich die Vereinheitlichung von Ausnahmeregelungen bei den innerstädtischen Umweltzonen. Wir sind aber optimistisch, dass im Interesse unserer Unternehmen eine flächendeckende Lösung gefunden wird und die Kleinstaaterei an den Stadtgrenzen beendet wird. Erfolgreich haben wir uns für die dauerhafte Festschreibung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer eingesetzt. Damit wurde eine wichtige Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erfüllt. Die Liquidität der deutschen Unternehmen erhöht sich dadurch für 2012 um 1,1 Mrd. Euro. Einen weiteren Erfolg können wir verzeichnen, auch wenn wir diesen nicht der Politik, sondern dem Bundesfinanzhof verdanken: Kommunen müssen auch Umsatzsteuer zahlen! Dieses Urteil bringt eine Trendumkehr: Seit vielen Jahren fordern wir, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 %. Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren und komplette Baumaßnahmen abwickeln, ist es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten, wie für alle übrigen Unternehmen gelten. Wenn jetzt Städte und Kom-
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2011 I 3
Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
munen mit höheren Kosten für die Bürger drohen, so ist das nur eine Seite der Medaille. Denn langfristig sägen sich die Kommunen sonst den Ast ab, auf dem sie sitzen: Zum einen verlieren sie Gewerbesteuereinnahmen. Werden reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt verdrängt, bedeutet das zum anderen langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Wir werden alles daran setzen, dass das Urteil nun konsequent umgesetzt wird. Auf alle Fälle können wir Stolz auf unsere Branche sein: Wir sind die stärkste Einzelbranche, wir sind der größte Arbeitgeber, wir bilden in großer Zahl Nachwuchs aus und wir tragen 4 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei - mehr als jede andere Branche. Mit dieser Leistungskraft ist die Bauwirtschaft gut aufgestellt für die Zukunft und den notwendigen Umbau in Deutschland.
baukonjunktur und wirtschaftspolitik Im Interesse des Mittelstands: Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,3 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen 77 Prozent der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft bzw. 60 Prozent des Bauvolumens in Deutschland. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen z.B. in der Gebäudereinigung mit einem Umsatz von 8 Mrd. Euro. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und Europa ein.
Konjunktur und Wirtschaftspolitik Die baukonjunkturelle Entwicklung wurde im Jahr 2011 anders als in den Vorjahren von der anziehenden Neubautätigkeit geprägt. Davon hat das Bauhauptgewerbe besonders profitiert. Deutlich wird das mit Blick auf die Bauinvestitionen. (Abb. 1)
2009/2010 wegen der hochbaulastigen Konjunkturpakete in den Tiefbauinvestitionen nachgelassen, diese aber in 2011 real um gut 5 % ausgeweitet. Da auch die Auftraggeber des Wirtschaftstiefbaus ein weiteres Mal ihre Investitionen steigerten (um knapp 9 %) hat der Tiefbau um fast 7 % zulegen können. Diese Investitionen werden vom Bauhauptgewerbe umgesetzt.
Entwicklung Bauinvestitionen (real) 2010 zu 2011 8,00% 7,00% 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00%
6,3%
6,9%
6,9% 5,6%
5,8%
1,3%
Abb. 1: Entwicklung der realen Bauinvestitionen.
Zum Einen haben die öffentlichen Auftraggeber in den Jahren
Zum Anderen hat sich der Elan im Wohnungsneubau fortgesetzt.
Der Wohnungsbau war in den letzten Jahren stark von Bestandsmaßnahmen, insbesondere von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Wohnungsbestandes geprägt. Davon hatte insbesondere das Ausbaugewerbe profitiert. Der Anteil von Bestandsmaßnahmen an den Wohnungsbauinvestitionen hat von etwa 53 % im Jahr 2000 auf etwa 75 % bis zum Jahr 2008 zugenommen und sich seither auf diesem Niveau eingepegelt. Nach dem komaähnlichem Zustand, in den der Wohnungsneubau nach Auslaufen der Eigenheimförderung im Jahr 2006 gefallen war, fand er 2009 mit steigenden Einkommen und der Gewinnung von Vertrauen in die Stabilität des Arbeitsmarktes langsam wieder zum Leben zurück. Die Jahre 2009 und 2010 markieren insofern einen Wendepunkt. Bis dahin waren die Fertigstellungen von Wohneinheiten im Neubau von 2006 bis 2009 noch einmal um fast 40 % eingebrochen. Die Entwicklung der Baugenehmigungen im Wohnungsbau signalisiert seit Mitte 2009 ein positiveres Stimmungsbild. Per Dezember 2011 wurden in neuen Wohneinheiten
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des Bereiches Energie- /Gebäudetechnik und Dienstleistungen eine Umsatzsteigerung von gut 7 % erreicht. (Abb. 3)
Baufertigstellungen Wohnungen; Neubau (ohne Wohnheime) 600.000
2011/2012: Prognose ZDB
500.000 400.000
161.800
368.531
2012
2007
2005
2006
2004
2003
2002
2001
1999
2000
1997
1998
1996
1995
1994
1993
0
138.381 136.518 2010
220.637
2009
394.120
2008
200.000 100.000
176.800
524.606
2011
300 000 300.000
Abb. 2: Baufertigstellungen im Wohnungsneubau.
(WE) ca. 35.500 WE mehr genehmigt als vor Jahresfrist (+21,6 %). Dieser Zuwachs schlägt sich auch bei den Baufertigstellungen nieder. (Abb. 2) Triebkräfte der Entwicklung im Wohnungsneubau sind: • der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden, der sich vor dem Hintergrund eines stabilen Arbeitsmarktes, wachsender Einkommen und ausgesprochen niedriger Hypo thekenzinsen eher verwirklichen lässt; • der Investitionsrückstau in den letzten Jahren, • der Zuzug in Ballungsräume. Investments in Immobilien bleiben in Zeiten einer nicht ausgestandenen Finanzkrise eine interessante Alternative. Der Umsatz im Wohnungsbau im Bauhauptgewerbe hat in 2011 ein Wachstum von knapp 18 % erreicht. Dieses Wachstum lag deutlich über dem ohnehin bemerkenswerten Zuwachs der Bauinvestitionen im Wohnungsbau (+6,3 % real; siehe Abb. 1)
Die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatten für 2011 mit einem soliden Wachstum von gut 4 % gerechnet. Diese Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Nach dem konjunkturbedingten Rückgang der Umsätze in 2009 und der Stabilisierung der Umsätze in 2010 wurde über alle Sparten der in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusammengeschlossen Verbände des Bauhauptgewerbes, Ausbaugewerbes und
Der Umsatz der in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusammengefassten Unternehmen hat damit die Marke von 200 Mrd. Euro überschritten. Nachdem diese Marke im Boomjahr 2008 mit 196 Mrd. Euro noch knapp verfehlt wurde, ging der Umsatz konjunkturbedingt 2009 auf 184 Mrd. Euro zurück und konnte im Vorjahr bei 187 Mrd. Euro stabilisiert werden. (Abb. 4) Die Zahl der Beschäftigten konnte in 2011 im Bereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft um 22.000 erhöht werden und erreichte 2,34 Millionen (+1 %). (Abb. 5) Zum Wachstum hat das Bauhauptgewerbe mit einem Plus von über 2 % überdurchschnittlich beigetragen.
Veränderungsraten zum Vorjahr Umsatz nach Sparten 2011
15,0% 11,6% 10,0%
5,6% 5,0%
7,4% 4 3% 4,3%
0,0% Bauhauptgewerbe
Ausbau
Gebäudetechnik
Gesamt
Abb. 3: Umsatzentwicklung der Sparten der Bundesvereinigung Bauwirtschaft 2011 gegenüber dem Vorjahr.
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Mio.€ 205.000 200.000 195.000
Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik
Umsatzentwicklung gesamt 201.350 196.216
190.000
184.007
185.000
187.442
180.000 175.000 2008
2009
2010
2011
Abb. 4: Entwicklung des Umsatzes im Bereich Bundesvereinigung Bauwirtschaft 2008 bis 2011.
Entwicklung Beschäftigte 2.380.000 2.370.000
2.364.358
2.360.000 2.350.000 2.340.000
2.330.612
2.330.000 2 320 000 2.320.000
2.340.900 3 34 2.318.134
2.310.000 2.300.000 2.290.000 2.280.000 2008
2009
2010
2011
Abb. 5: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bilden den Schwerpunkt der Beratungen des Arbeitskreises Wirtschaft und Statistik. Die im Bauhauptgewerbe aktiven Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft schätzen die konjunkturelle Entwicklung 2011/2012 (Stand Februar 2012) wie folgt ein. Bauhauptgewerbe Der Umsatz im Wohnungsbau wurde in 2011 um fast 18 % erhöht. Damit wurde eine hohe Kapazitätsauslastung erreicht. Der anhaltend positive Trend bei den Baugenehmigungen und Auftragseingängen zeigt ein weiteres Wachstumspotential der Produktion und Umsatzentwicklung an. Die günstigen Rahmenbedingungen bleiben zudem erhalten. Gleichwohl wird sich die Dynamik der Produktion in 2012 normalisieren. Triebkräfte dieser Entwicklung sind auch im Jahr 2012 insbesondere ein stabiler Arbeitsmarkt und die Vermögensanlage in Immobilien aus Sorge um die Unsicherheiten aus der Euro- und Finanzkrise bei niedrigen Finanzierungskosten. Insgesamt wird mit +5 % gerechnet. Die Frühindikatoren lassen für den Umsatz im Wirtschaftsbau in 2012 ein Wachstumspotenzial erkennen. Umfragewerte stützen eine positive Erwartungshaltung. Der nachhaltige Umbau der Energiebasis sollte zudem stabilisierend wirken. Der Umsatz im Wirtschaftsbau insgesamt dürfte in 2012 um 2,3 % steigen. Die Risiken einer solchen Prognose liegen in einer weiterhin anhaltenden Verschuldungs- und Finanzkrise, in deren Folge Aufträge
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storniert und / oder unzureichend Kreditmittel bereitgestellt werden könnten. Die Frühindikatoren zeichnen für den öffentlichen Bau für 2012 eine negative Perspektive. Aus den Rahmenbedingungen sind kaum Impulse zu erwarten: Die Mittel aus den Konjunkturprogrammen sind abgearbeitet, Finanzierungsspielräume der öffentlichen Auftraggeber für Investitionen bleiben wegen der beschlossenen Schuldenbremse perspektivisch eng. Die begrüßenswerte Erhöhung des Planansatzes im Bundeshaushalt im Bereich Infrastruktur für 2012 um ca. 500 Mio. Euro wird den erwarteten Rückgang des Umsatzes nur abbremsen aber nicht egalisieren. Insgesamt wird der Umsatz im öffentlichen Bau in 2012 mit einem Rückgang bei 3 % prognostiziert. Insgesamt ist der Ausblick auf 2012 optimistisch, der Umsatz im Bauhauptgewerbe insgesamt wird mit ein bis zwei Prozent erwartet. Ausbaunahe Gewerke, wie z.B. die Dachdecker, erwarten dabei eher ein Umsatzwachstum am unteren Spannenwert. Hier wurde zum Einen in den Vorjahren bereits eine hohe Kapazitätsauslastung erreicht. Zudem rechnen die Dachdecker wegen der kurzfristigen Kürzung der Fördersätze bei den Solaranlagen mit Umsatzeinbußen bei der Installation gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten erwarten die Sparten im Bauhauptgewerbe sehr stabil. Ausbaugewerbe Der anhaltende Trend zur Sanierung und zum altersgerechten Umbau der Wohneinheiten wird die Produktion im Ausbaubereich weiter stützen. Die Verstetigung des Fördervolumens zur energetischen
Gebäudesanierung bei 1,5 Mrd. Euro ist ein gutes Signal, um auch bei der energetischen Sanierung voran zu kommen. Gleichwohl blickt ein Gutteil der Unternehmen eher vorsichtig auf das Jahr 2012. Dies insbesondere im Vergleich zum Jahr 2011, das für diese Unternehmen sehr erfolgreich war. Eine Fortsetzung des Booms wird nicht erwartet, jedoch mindestens eine gute Stabilisierung der Umsätze bei knapp +1 %. Energie- /Gebäudetechnik Die Unternehmen des Bereiches Energie- und Gebäudetechnik blicken eher verhalten in das laufende Geschäftsjahr. Anders als erwartet, ist die Energiewende bisher im Bereich der Installation von moderner und energieeffizienter Heizungstechnik nicht zum Wachstumsmotor geworden. Die Energiewende ist in den Heizungskellern der Republik noch nicht angekommen. Genau dort aber verschleudert ineffiziente Anlagentechnik millionenfach Geld, Energie und CO2; so urteilt der Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Der Auftragsbestand ist bei den Unternehmen zum Jahresbeginn leicht rückläufig. Es wird deutlich, dass die die Hängepartie über die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden beendet werden muss, um das die Ziele des Energiekonzeptes der Bundesregierung noch zu erreichen. Nach derzeitiger Lage rechnen die Unternehmen des Bereiches Gebäudetechnik nur mit einem schmalen Umsatzwachstum von 0,5 % in 2012.
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Prognose 2012 Insgesamt sehen die Unternehmen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft optimistisch ins Jahr 2012. Wir erwarten eine Fortsetzung des Trends aus dem Jahr 2011: Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes werden Dank der fortgesetzten Neubautätigkeit am stärksten wachsen: bei 2 %, gefolgt vom Bereich Ausbau mit ca. 1 % und dem Bereich Energie- /Gebäudetechnik mit ca. 0,5 %. Insgesamt wird die Produktion im Bereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft damit um 1 % auf 203 Mrd. Euro wachsen. Die Beschäftigung wird über alle Sparten gut stabilisiert bei 2,35 Mio. Beschäftigten erwartet (+0,5 %) AK Wirtschaft und Statistik Leitung Dr. Andreas Geyer
Rechts-, Steuer- und sozialpolitik Alles was Recht ist: Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.
Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern Die Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen zu verbessern, ist Schwerpunkt der Arbeit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in der Rechtspolitik. Im Jahr 2011 haben wir uns für das In-Kraft-Treten der VOB-Gesamtausgabe eingesetzt, die deutlich gestrafft, unbürokratischer und praxisgerechter ausgestaltet ist. Darüber hinaus war die Diskussion über die EU-Fahrpersonalverordnung sowie die dauerhafte Festschreibung der erhöhten Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung für KMU Schwerpunktthema in 2011. Bezüglich der Fahrpersonalverordnung setzt sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft für eine Ausweitung der Handwerkerausnahme von der Tachografenpflicht auf einen Radius von 150 km sowie den Wegfall der Gewichtsbeschränkung ein. Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung ist im Jahr 2011 dauerhaft festgeschrieben worden. Die Liquidität der mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft erhöht sich hierdurch erheblich.
VOB-Gesamtausgabe 2012 Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat im September 2011 die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A verabschiedet. Die Vorschriften sind daraufhin am 24. Oktober 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zum In-KraftTreten der VOB-Gesamtausgabe 2012 ist noch eine Anpassung der Vergabeverordnung notwendig. Diese wird für Sommer 2012 erwartet, so dass die VOB-Gesamtausgabe 2012 auch erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Der zweite Abschnitt der VOB/A mit den Regelungen über europaweite Ausschreibungen von Bauvergaben ist neu gefasst worden. Nach Vorbild der VOL/A werden die Vorschriften über europaweit auszuschreibende öffentliche Bauaufträge in einheitlichen „EGParagraphen“ normiert. Diese Vorschriften gelten für Bauvergaben oberhalb eines Gesamtauftragswerts von 5 Mio. Euro. Neben dem ersten Abschnitt für die nationalen Bauvergaben und dem zweiten Abschnitt für die europaweiten Bauvergaben wird
in der Gesamtausgabe 2012 ein dritten Abschnitt der VOB/A treten. Dieser dient der Umsetzung der EU-Verteidigungsvergaberichtlinie, die Bestimmungen zu öffentlichen Auftragsvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit trifft. Im dritten Abschnitt der VOB/A werden ab einem Schwellenwert von 5 Mio. Euro sämtliche Vergabevorschriften für Bauaufträge im sicherheitsrelevanten und militärischen Bereich geregelt. Hierzu sind neue, eigenständige „VS-Paragraphen“ auf Basis der „EG-Paragraphen“ formuliert worden. Mit Blick auf sicherheitsrelevante Bauaufträge werden besondere Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen, zur Informationssicherheit sowie zur Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer getroffen. Angesichts der Diskussionen um ein einheitliches Bauvertragsrecht hat der DVA eine Arbeitsgruppe zur VOB/B eingesetzt. Diese hat ihre Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen, um das Bauvertragsrecht nach der VOB/B einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 8
Gesetzliches Bauvertragsrecht Nach der Koalitionsvereinbarung soll geprüft werden, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist. Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zu prüfen, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eigenständige Regelungen des Bauvertragsrechts neben dem allgemeinen Werkvertragsrecht gibt und wie dieser gegebenenfalls umgesetzt werden kann. Themenschwerpunkt der letzten Sitzungen war das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers und damit korrespondierend die Berechnung der Mehr- oder Mindervergütung sowie etwaige Streit-schlichtungsmechanismen bei Nichteinigung. In der Unterarbeitsgruppe Architektenrecht war für die Unternehmen der Bauwirtschaft insbesondere die Diskussion zur gesamtschuldnerischen Haftung von Architekten und Ingenieuren mit bauausführenden Unternehmen interessant. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe wird von den Vertretern der bauwirtschaftlichen Unternehmen weiter kritisch begleitet und auf die Wahrung der Interessen der Auftragnehmerseite geachtet.
Verbraucherverträge BVB - Haus & Grund Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft und die EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund haben ihr gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster überarbeitet und noch anwenderfreundlicher
gestaltet. Der Mustervertrag zum Handwerkervertrag erfreut sich in der Praxis sowohl bei den Betrieben als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit und wird häufig angewendet. Entwickelt worden ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Dachdeckerarbeiten oder Sanitärarbeiten. Aufgrund verschiedener Zuschriften und Verbesserungsvorschläge von Mitgliedsunternehmen wurden die bestehenden Vertragsmuster weiter optimiert. Die Musterverträge wurden mit Stand Januar 2012 im Internet zur Verfügung gestellt. Die Vertragsmuster finden Sie unter http://www.bv-bauwirtschaft.de/
Fahrpersonalverordnung Nach EU-Fahrpersonalverordnung sind Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet, sobald diese weiter als 50 km vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km besteht keine Tachographenpflicht, wenn die Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt (Handwerkerausnahme). Bei Fahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen greift die sog. Handwerkerausnahme nicht, hier müssen die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung ausnahmslos eingehalten werden. Viele bauwirtschaftliche Unternehmen benötigen aber für
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ihre Tätigkeiten eine große Anzahl von schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen wird auch schnell überschritten, wenn bei leichteren Fahrzeugen Anhänger verwendet werden. Allein die Anschaffung von Tachographen, Fahrerkarten und Software erfordert einige Tausend Euro. Hinzu kommt der Zeitaufwand für das Speichern und Auswerten der Daten und das Ausfüllen der Nachweise. Da die Fahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Unternehmen und Materiallager und nicht im Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern eingesetzt werden, ist der Zeit- und Kostenaufwand unverhältnismäßig. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert deshalb seit Jahren Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten auf EU-Ebene und spricht sich für eine praxisgerechte Anpassung der Handwerkerausnahme aus, insbesondere für die Ausweitung des Umkreises von 50 auf mindestens 150 km sowie die Streichung der Gewichtsbegrenzung bei der Handwerkerausnahme. Mit diesen Forderungen wandte sie sich im August 2011 an die deutschen Mitglieder des Europaparlaments. Aktuell hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Umkreis, in dem sich Handwerker ohne Tachographenpflicht betätigen dürfen, von 50 auf 100 km ausweitet. Die BVB begrüßt den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung. Sie hat dazu auch eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgegeben. Darin betonte sie,
dass es für die Unternehmen der Bauwirtschaft dringend notwendig ist, dass die Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbeschränkung gilt. Außerdem erfordert der Praxisalltag der Betriebe einen Radius von mindestens 150 km. Auch gegenüber allen deutschen Mitgliedern des Verkehrsausschusses hat sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft dafür eingesetzt, dass die Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbeschränkung gilt und die von der Kommission vorgeschlagene Erweiterung des Radius auf 100 km zumindest beibehalten, besser auf 150 km ausgedehnt werde. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird sich auch weiterhin im parlamentarischen Verfahren auf EU-Ebene für diese Ziele stark machen.
währten Ausnahmegenehmigung in allen anderen Städten mit Umweltzonen. Dies würde den Betrieben, die in mehreren Städten Aufträge erledigen, hohe Kosten und bürokratische Bürden ersparen. Für Unternehmen der Bauwirtschaft hat diese Frage große Bedeutung, da zahlreiche Verschärfungen bestehender sowie die Neueinrichtung weiterer Umweltzonen anstehen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft stellte ihren Mitgliedsverbänden Musterschreiben zur Verfügung, damit diese über ihre Landesorganisationen an den jeweils zuständigen Landesfachminister (Wirtschaft, Umwelt) herantreten, um für eine gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen zu werben.
Innerstädtische Umweltzonen
Ein Leitlinienentwurf zur Vereinheitlichung von Ausnahmeregelungen wurde durch das Bundesumweltministerium in enger Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder bereits ausgearbeitet. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung hierzu ist aber immer noch nicht abgeschlossen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird im Interesse der Unternehmen weiter für eine flächendeckende, gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen eintreten.
Im Zuge der Feinstaub-Verordnung wurden in vielen Innenstädten Umweltzonen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung eingerichtet. Fahrzeuge von bauwirtschaftlichen Unternehmen, welche die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in diese Gebiete nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung fahren. Die Einführung dieser Umweltzonen liegt in der Verantwortung der Kommunen. Betriebe, die in mehreren Städten tätig sind, sehen sich einer großen Regelungsvielfalt gegenüber, da es mittlerweile über vierzig Umweltzonen gibt. In einzelnen Bundesländern gelten bereits landesweite Ausnahmegenehmigungen, beim Überschreiten der Landesgrenzen ergeben sich aber auch dort Probleme. Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau wäre die gegenseitige verbindliche und gebührenfreie Anerkennung der in einer Stadt ge-
Erhöhte Umsatzgrenze für KMU dauerhaft gesichert Die Umsatzgrenze von 500.000 € für die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer wurde dauerhaft festgeschrieben. Damit wurde eine wichtige Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erfüllt. Bauwirtschaftliche Unternehmen bringt die Entfristung
dringend benötigte Liquidität und Planungssicherheit. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei Leistungserbringung an das Finanzamt abgeführt werden, sog. Soll-Versteuerung. Für die Unternehmen der Bauwirtschaft ist der Umstand besonders schmerzlich, dass die Fälligkeit der Steuer zum Zeitpunkt der Fertigstellung und die Zahlungen des Auftraggebers oft weit auseinanderfallen. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde. Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für noch unbezahlte Aufträge und die Liquidität erhöht sich. Kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend angewiesen. Daher hat es die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt, als in der Finanzkrise ihre Forderung nach einer Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung zum 1.7.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 € festgesetzt wurde, allerdings befristet bis Jahresende 2011. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft machte sich daraufhin im Interesse der mittelständischen Unternehmen für eine dauerhafte Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 € stark. Dies ist gelungen, die erhöhte Grenze wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Liquidität der deutschen Unternehmen erhöht sich dadurch für 2012 um 1,1 Mrd. Euro. AK Recht Leitung Rechtsanwalt Dr. Philipp Mesenburg
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Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik Die Arbeit des Arbeitskreises war im Jahr 2011 maßgeblich von tariflichen und europäischen Themen geprägt. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärungs- (AVE)-Verfahren unterliegen einer zunehmend intensiven Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vor dem Hintergrund, dass Tarifverträge durch Allgemeinverbindlicherklärung auch für nicht Tarifgebundene unmittelbar und zwingend gelten, hat sich der Arbeitskreis intensiv mit der Diskussion über die 50-Prozent-Klausel befasst. Die bisherige gesetzliche Voraussetzung, dass tarifgebundene Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, bedarf einer Reform unter Beteiligung der betroffenen Branchenverbände. Von einer Absenkung bis zu einer Abschaffung der Klausel gilt es einen praxisgerechten Lösungsansatz zu erzielen. Eine generelle Abschaffung der 50-Prozent-Klausel, bedeutet vor allem Sicherheit für die Bereiche mit Sozialkassenverfahren. Handlungsbedarf sehen die Arbeitskreismitglieder im Zusammenhang mit der Ausübung des Einspruchsrechts gegen beantragte Allgemeinverbindlicherklärungen durch die oberste Arbeitsbehörde eines beteiligten Landes. Im Sinne eines zeitnahen und schnellen AVEVerfahrens ist es unerlässlich, dass hier keine Verzögerung stattfindet. Für die Betriebe ist Rechtssicherheit von existenzieller Bedeutung. Im Bereich der Versorgungstarifverträge ist einem Ausfall durch Insol-
venzen zu begegnen. Eine Thematisierung erfolgt in den betroffenen Ländern.
relevanten Stellen und Institutionen im Sinne der Bauwirtschaft zu unterstützen.
Zentrale Bedeutung hat die politische Diskussion zum gesetzlichen Mindestlohn erlangt. Einigkeit besteht darüber, dass in der nächsten Legislaturperiode mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu rechnen ist. Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns treffen die vertretenen Branchen in vielerlei Hinsicht. Unabdingbar ist deshalb die frühzeitige Branchenbeteiligung zu diesem Thema. Tarifvertragsparteien müssen auch zukünftig ihre Tarifverträge selbst aushandeln. Die Arbeitskreismitglieder proklamieren ausdrücklich die Stärkung der Tarifvertragsparteien als oberstes Ziel auf dem Weg zum gesetzlichen Mindestlohn.
Zur Situation auf dem EU-Binnenmarkt seit 1. Mai 2011 ist eine Sensibilisierung für Wettbewerbsverzerrung über Sozialversicherungsbeiträge bei der Europäischen Kommission und dem Ministerrat erzielt worden. In EU-Mitgliedsstaaten mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen und Bemessungsgrenzen entsteht bei der Entsendung aus vorgenannten EU-Ländern nach Deutschland ein Wettbewerbsvorteil auf Grund der geringeren Beiträge zur Sozialversicherung. Nachdem die Problematik auf nationaler und EU-Ebene bekannt gemacht geworden ist, bleibt die Fortentwicklung zu beobachten.
Mit Besorgnis betrachtet der Arbeitskreis die Entwicklung bei der EU-Richtlinie zur konzerninternen Entsendung von Arbeitnehmern über Drittstaaten. Eine Entschärfung dieses Problems steht noch aus. Neben der Herausnahme einzelner Sektoren aus der Richtlinie muss bei der Definition von Fachkräften nachgebessert werden. Die Ausschussmitglieder kritisieren, dass durch eine Entsendung von einem Drittstaat in einen Zwischenstaat der EU und von dort aus nach Deutschland das Recht des Zwischenstaates mit dem Ergebnis gelte, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ab absurdum geführt wird.
AK Sozial- und Tarifpolitik Leitung Rechtsanwalt Johannes Bungart
Die Entwicklung auf europäischer Ebene wird genau verfolgt, um auch nach Ablehnung von Branchenausnahmen die Verhandlung über die Richtlinie im Rahmen des europäischen Trilogverfahrens bei allen
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 11
Bau- und Umwelttechnik Umweltschutz in Theorie und Praxis: Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften. In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.
Energiekonzept 2050 – Meilensteine im Gebäudebereich Im Energiekonzept 2050 der Bundesregierung werden für den Gebäudebereich ein intelligenter Sanierungsfahrplan und eine umfassende Förderung zur Verdopplung der Sanierungsrate als wesentliche Meilensteine gesehen. Da auf den Gebäudebereich rund 40 % des deutschen Energieverbrauchs entfallen und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen, ergibt sich ein gewaltiges Einsparpotenzial und gleichzeitig ein erhebliches Handlungspotenzial. Das Ziel, einen „Klimaneutralen Gebäudebestand“ bis 2050 zu erreichen, will die Bundesregierung durch folgende Maßnahmen erreichen: • Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von 1 % auf 2 % pro Jahr, • stufenweise, langfristige Redukti on des Wärmeenergiebedarfs um 20 % bis 2020 und des Primär energiebedarfs um ca. 80 % bis 50, • Deckung des restlichen Energie bedarfs weitgehend durch erneu erbare Energien.
Damit verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei soll aus Kostengründen im Gebäudebestand zunächst der Energiebedarf herabgesetzt und in einem weiteren Schritt der restliche Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bestandteile der Maßnahme sind die Novellierung der Energieeinsparverordnung in 2012 mit der Anforderung, im Neubaubereich ab 2020 klimaneutrale Gebäude einzuführen und für Bestandsgebäude einen Sanierungsfahrplan zu erarbeiten, der 2020 beginnt und bis 2050 den Primärenergiebedarf um 80 % reduziert. Dabei soll der Sanierungsfahrplan an ohnehin bestehende Sanierungszyklen des Gebäudebestandes anknüpfen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt das Ziel der Verdopplung der energetischen Sanierungsrate auf 2 % pro Jahr. Eine bessere Ausstattung der entsprechenden KfW-Förderprogramme ist dazu dringend erforderlich, vor allem aber auch eine Verstetigung. Die Förderung muss ergänzt werden
durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, wie sie derzeit vom Bundesrat noch blockiert werden sowie die Förderung des Ersatzneubaus. Der stufenweisen, langfristigen Reduktion des Wärmeenergiebedarfs kommt in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan für bestehende Gebäude eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere der Ansatz, zunächst den Energiebedarf herabzusetzen, ist richtig. Dabei erhält die Umsetzung bzw. die Förderung von Einzelmaßnahmen erhebliche Bedeutung. Wenn an ohnehin notwendigen Investitionszyklen angeknüpft werden soll, sollten die zur Sanierung anstehenden Bauoder Anlagenteile entsprechend energetisch optimiert werden. Eine derartige Vorgehensweise berücksichtigt die Investition in langlebige Wirtschaftsgüter. Hierzu zählt z. B., dass sanierungsbedürftige Bauteile energetisch optimal aufgerüstet werden, ohne diese Einzelmaßnahmen an eine Gesamtbilanzierung zu binden. Dies stärkt die Investitionsbereitschaft und Akzeptanz. Zur Erhöhung der Sanierungsrate kommt auch dem Ausbau der
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Energieberatung hohe Bedeutung zu. Das Handwerk hat durch die Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater HWK eine fachlich hoch qualifizierte Ausbildung geschaffen, die Handwerksmeister in die Lage versetzt, Endverbraucher qualifiziert zu beraten. Dabei halten wir an der Forderung fest, dass die wirtschaftlich unabhängige Beratung fallen muss. Ein Handwerksmeister mit einem Betrieb unterscheidet sich von anderen Beratergruppen dadurch, dass er nach der Umsetzung einer Maßnahme auch die Gewährleistung übernimmt.
dena-Expertenliste Die Deutsche Energieagentur dena ist von der KfW sowie dem BAFA damit beauftragt worden, eine Expertenliste für die Energieberatung zu erstellen. Dabei geht es um Experten, die für die Vor-Ort-Beratung zugelassen sind sowie um den Energieeffizienzstandard KfW 40 und KfW 55. Seit dem 1. April 2012 sind für den Bereich der denkmalgeschützten Gebäude ebenfalls Experten in der Liste eingetragen. Hintergrund ist, dass die KfW sowie das BAFA Qualitätsmängel bei der Erstellung von Beratungsergebnissen festgestellt haben. Gleichzeitig wird bei dem Effizienzhaus Standard KfW 40 und KfW 55 eine Baubegleitung für erforderlich gehalten. Für die Planung sowie Baubegleitung von KfW 40 und KfW 55 Effizienzhäuser hat die dena Weiterbildungsmodule entwickelt, die Voraussetzung sind, um sich in die Expertenliste eintragen zu können. Die Berücksichtigung des Gebäudeenergieberaters HWK für die Eintragung in der Liste konnte erreicht werden. Dabei wurde die Fortbildungsregelung bzw. der
Rahmenlehrplan für die Fortbildung um entsprechende Inhalte aus den beiden Weiterbildungsmodulen Planung sowie Baubegleitung ergänzt.
Gebäudeenergieberater HWK – Qualifizierte und anerkannte Fortbildung Der Gebäudeenergieberater HWK hat sich als qualifizierte Fortbildung etabliert und ist als Marke anerkannt. Ein Gebäudeenergieberater HWK hat dabei eine dreijährige Ausbildung zum Gesellen absolviert, eine Fortbildung zum Meister seines Faches mit in der Regel 1.700 Stunden sowie einen Fortbildungskurs von 200 – 240 Stunden zur Vorbereitung auf die Prüfung zum geprüften Gebäudeenergieberater durchlaufen. Er schließt die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer ab. Es handelt sich um eine geregelte bzw. geschützte Fortbildung auf der Grundlage der Handwerksordnung (HWO) § 42. Mit dem Gebäudeenergieberater qualifiziert sich der Absolvent fachübergreifend um ein gesamtes Gebäude, das heißt die Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik, energetisch begutachten zu können. Ausgehend vom eigenen Gewerk erwirbt er Kenntnisse und Fähigkeiten, ein Gesamtgebäude zu bewerten und energetische Modernisierungsmaßnahmen zu entwickeln. Experten des Handwerks genießen bei Gebäudeeigentümern ein großes Vertrauen. Wie die Climate Policy Initiative vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Umfrage unter 2.000 Haushalten festgestellt hat, erklärten 56 % der Haushalte Handwerkern zu vertrauen.
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Daher muss das Potenzial der qualifizierten Experten im Handwerk insgesamt genutzt werden. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Sanierungsquote auf 2 % pro Jahr ist es ferner erforderlich, dass das Kriterium der wirtschaftlich unabhängigen Beratung endlich fällt. Handwerksunternehmer genießen dabei nicht nur ein hohes Vertrauen beim Endverbraucher, sondern haben auch durch ihre Ausbildung und praktische Erfahrung weitreichende Kenntnisse in den einzelnen Baukonstruktionen und verwendeten Baustoffen. Eine interessenunabhängige Beratung ergibt sich schon allein aus dem Grunde, dass ein Gebäudeenergieberater HWK ein Maßnahmenpaket an einem Gebäude erarbeitet, dass somit alle Gewerke umfasst und ggf. schrittweise umgesetzt werden kann. Dies wird bestätigt durch eine Untersuchung des Umweltministeriums Baden Württemberg im Rahmen der Initiative „EnergiesparCheck“ (2004 – 2008), in dem durchgängig festgestellt werden Das Logo des Gebäudeenerkonnte, gieberaters im Handwerk. dass Gebäudeenergieberater mehrere unterschiedliche Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen haben. Auch vor dem Hintergrund einer angedachten Kontrolle von Energieausweisen sowie die Einführung von Weiterbildungspflichten im Rahmen der dena-Expertenliste
lässt sich nicht mehr begründen, warum Gebäudeenergieberater, die einen Betrieb haben, von Förderprogrammen ausgeschlossen werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist auch, dass die Betriebe für die ausgeführten Arbeiten Gewährleistung übernehmen. Insofern fordert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft auch weiterhin die Gleichstellung des Gebäudeenergieberaters HWK mit Ingenieuren und Architekten. AK Gebäudeenergieberater Leitung Dipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp
Forderungen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Energiekonzept 2050 der Bundesregierung wird grundsätzlich unterstützt, wobei folgende Maßnahmen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen: • Aufstockung und Verstetigung der Fördermittel in den KfW-Programmen • Förderung durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeit • Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit • Förderung des Ersatzneubaus • Gleichstellung der Gebäudeenergieberater HWK mit Architekten und Ingenieuren, das heißt Wegfall des Kriteriums der wirtschaftlichen Unab hängigkeit im Zusammenhang mit Beratungen •
Effizientere Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung in Verbindung mit Förderprogrammen (z. B. sanierungsbedürftige Bauteile energetisch optimal aufrüsten ohne Kopplung an eine Gesamtbilanzierung)
Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die folgenden Fachverbände vertreten: Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesverband Holz und Kunststoffe Bundesverband Metall Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Deutscher Holzfertigbauverband Verband Deutscher Klima-Kälte- Fachbetriebe Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Zentralverband Sanitär-Heizung- Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland
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presse- und öffentlichkeitsarbeit Viele Interessen, eine Stimme: Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit. Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört.
Im Gespräch mit der Politik 2. Deutscher Bauwirtschaftstag Trotz wichtiger Abstimmungen im Bundestag, stellten sich die drei angekündigten hochrangigen Bundespolitiker Norbert Röttgen, Sigmar Gabriel und Christian Lindner, den Themen des 2. Bauwirtschaftstages. Vor 700 Teilnehmern zeigte die Branche ihre wirtschaftliche Bedeutung und sandte klare Botschaften. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, forderte höhere Investitionen und faire Rahmenbedingungen für die Baubranche in Deutschland. „Trotz hoher Steuereinnahmen wird zu wenig investiert. Straßen und öffentliche Einrichtungen sind in einem erbärmlichen Zustand. Unsere Infrastruktur, einst unser Vorzeigeobjekt für den Wirtschaftsstandort Deutschland, wird den steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht und verrottet. Marode Kitas, Schulen und Turnhallen sind eine Schande für unser Land.“ Schneider postulierte vor allem Anreize, um ein vielfaches
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel (r.) diskutierte nach seiner Rede unter dem Motto "Umbau Deutschland – Bausteine für eine faire Gesellschaft" mit (v.l.) Richard Schauer, Möbelschreiner und Goldmedaillengewinner der WorldSkills 2011 in London, Stephan Ebner, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Teilnehmer WorldSkills 2011 in London, Erik Brandenburg, Bauschreiner, Teilnehmer WorldSkills 2011 in London, Frank Bertsch, Maler, Europameister 2008 und Philipp Hastenpflug, Raumausstatter, 1. Bundessieger.
höherer privater Investitionen auszulösen, denn ansonsten sei der energiepolitische Umbruch, in dem Deutschland sich befinde, nicht zu stemmen. Dazu zählt für die mittelständische Bauwirtschaft die Städtebauförderung. Hier löse ein Fördereuro des Bundes 17 Euro
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zusätzliche öffentliche wie private Investitionen aus. Dazu zählte Schneider aber auch die energetische Gebäudesanierung. Schneider forderte die Politik vehement zum Handeln auf, um den Investitionsattentismus bei den
Eigentümern von Wohneigentum schnellst möglich aufzulösen. In seiner mit viel Beifall bedachten Rede ging Schneider auch auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen ein und kritisierte, dass sich z.B. kommunale Unternehmen als Wettbewerber auf dem Baumarkt tummelten, obwohl sie keine Umsatzsteuer abführen müssten. Ähnliches gelte für gemeinnützige Unternehmen, die staatliche Förderung erhielten. Aber auch Unternehmen aus den MOE-Staaten, die seit dem 1. Mai diesen Jahres in Deutschland tätig seien, hätten einen Kostenvorteil von rund 40 %, da sie in ihren Heimatländern steuer- und sozialversicherungspflichtig seien.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen erläuterte unter dem Titel „Umbau Deutschland – Klimaschutz und Energieeffizienz“ die Vorstellungen der Bundesregierung.
bert Lehmann, kompetent und humorvoll moderiert. So musste sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit den Fragen von WMTeilnehmern auseinandersetzen. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel zeigte sich sichtlich erfreut über den „Grußwortstatus“ hinauszukommen und in ein echtes Gespräch mit jungen Handwerkern führen zu können. Dritter Spitzenpolitiker im Bunde war FDP Generalsekretär Christian Lindner. Er versprach, sich weiter für den Abbau von Bürokratie einzusetzen, verwies jedoch darauf, dass der Aufbau von Bürokratie nicht in erster Linie durch Gesetze, sondern durch Regelungen anderer Institutionen passiere. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, im Kreis der besten Nachwuchshandwerker Deutschlands.
Schneider wörtlich: „Wir haben nichts gegen Wettbewerb; er ist das Salz in der Suppe unserer Marktwirtschaft. Aber wir bestehen auf fairen und gleichen Regeln für alle Marktteilnehmer.“ Besondere Aufmerksamkeit erhielten die besten Nachwuchskräfte aus 14 Berufen der Bauwirtschaft. Diese kamen zum 2. Deutschen Bauwirtschaftstag nach Berlin, um den anwesenden Politikern Fragen zu stellen, die Nachwuchshandwerkern unter den Nägeln brennen. Damit sollten auch die Chancen von Nachwuchskräften in der Bauwirtschaft in einem herausgehobenen Rahmen thematisiert werden. Eine erfrischende Idee, von ZDF-Journalist Dr. Nor-
Diskussionsstoff bot auch die Rede „Umbau Deutschland – Zurück zur sozialen Marktwirtschaft“ von Christian Linder (r.), seinerzeit Generalsekretär der FDP, hier im Gespräch mit Moderator Dr. Norbert Lehmann. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 16
Parlamentarischer Abend
Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wurde von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu einem parlamentarischen Abend eingeladen. Die Themen Wohnungsbau, energetische Gebäudesanierung, Städtebauförderung, Bauvertragsrecht und Bauforderungssicherungsgesetz standen im Mittelpunkt des Abends. Zur Stimulierung des Wohnungsmarktes ist es notwendig. die steuerlichen Anreize zu verbessern. Dazu gehört nach Auffassung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft eine Verdopplung der linearen Abschreibungen (AfA) von bisher 2 auf 4 Prozent. Die Verdopplung der linearen AfA in Höhe von 4 Prozent führt zur angemessenen Abbildung des Werteverzehrs einer Immobilie. Mit der Einführung einer erhöhten AfA in Höhe von 8 Prozent in den ersten 8 Jahren bei energetischen und altersgerechten Baumaßnahmen im Neubau kann den erhöhten Aufwendungen für eine zukunftssichere Immobilie Rechnung getragen werden.
Der parlamentarische Abend diente dem intensiven Austausch von Positionen zu wichtigen Fragestellungen für die Bauwirtschaft. 2012 trifft sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion.
Investitionen nach sich. Kürzungen der Städtebauförderung betreffen vor allem die mittelständischen Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes, denn sie sind es, die vor allem die öffentlichen Aufträge auf kommunaler Ebene übernehmen. Beim Bauforderungssicherungsgesetz muss, um die Liquidität der Betriebe zu gewährleisten, sichergestellt werden, dass Forderungen von Bauunternehmen unter der Geltung des BauFordSiG sicherungshalber abgetreten werden können.
Für den Städtebau wurde auf den hohen Multiplikatoreffekt einer öffentlichen Förderung verwiesen: 1 Fördereuro zieht 17 Euro weitere
Pressekonferenzen
In zwei Pressekonferenzen informierte auch im Jahr 2011 die Bundesvereinigung Bauwirtschaft über die konjunkturelle Lage der Branche. Auf der IHM in München im Frühjahr und zum Deutschen Bauwirtschaftstag wurden die Medien auf die Belange der Bauwirtschaft aufmerksam gemacht.
Publikationen Alle Publikationen können über info@bv-bauwirtschaft.de bestellt oder unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden. BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Verbraucherbauvertrag
BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT
Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk
Politische Forderungen der deutschen Bauwirtschaft zur Bundestagswahl 2009
Bundesinnungsverband des GebäudereinigerHandwerks
Bundesverband Holz und Kunststoff
Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke
Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Deutscher Fertigbauverband
Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Verband Deutscher KälteKlima-Fachbetriebe e.V.
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
Zentralverband Raum und Ausstattung
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Die Geschäftsberichte der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Bundesverband Gerüstbau
Politische Forderungen der deutschen Bauwirtschaft zur Bundestagswahl 2009
1
Politische Argumente für die laufende Legislaturperiode.
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Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat gemeinsam mit Haus&Grund ein Bauvertragsmuster herausgegeben, das unter www.bv-bauwirtschaft.de online ausgefüllt werden kann.
Publikationen nur für Mitglieder • Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht • VOB 2009 • BVB-Info zur Umsatzsteuer • Merkblatt Bauhandwerkersiche rung nach § 648 a BGB • Rundschreibendatenbank
Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Eine starke Struktur für viele Anliegen: Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche.
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Vorsitzender
Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider
Stellvertretende Vorsitzende
Peter Mader Malermeister Karl August Siepelmeyer Diplom-Ingenieur Manfred Stather
Geschäftsführer
Rechtsanwalt Felix Pakleppa
Bauhauptgewerbe HOCHBAU q Massivbau q Holzbau q Metallbau q Feuerungsbau q Dachdecker q Gerüstbau q Fertigbau
VERKEHRS- UND TIEFBAU q Straßenbau q Tiefbau q Brunnenbau
Vorsitzender Peter Mader Geschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx
Ausbaugewerbe
Energie-/Gebäudetechnik und Dienstleistungen
q Holzbau q Stuck, Putz, Trockenbau q Maler und Lakierer q Fliesen und Platten q Wärme-, Kälte- und q Schallschutzisolierer q Estrich und Belag q Betonfertigteile und Betonwerksteine q Metallbau (Ausbau) q Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerk q Raumausstatter q Rollladen Sonnenschutz
q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik q Klempner q Kälteanlagenbauer q Ofen- und Luftheizungsbauer q Gebäudereiniger
Vorsitzender Malermeister Karl August Siepelmeyer Geschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch
Vorsitzender Diplom-Ingenieur Manfred Stather Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser
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MITGLIEDSVERBÄNDE Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert Geschäftsführer Rechtanwalt Johannes Bungart Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn www.gebaeudereiniger.de Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Präsident Malermeister Karl August Siepelmeyer Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt www.farbe.de Bundesverband Gerüstbau Präsident Jörg Berger Geschäftsführerin Rechtsanwältin Sabrina Luther Rösrather Straße 645, 51107 Köln www.geruestbauhandwerk.de Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke Präsident Peter Mader Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Ruhrallee 12, 45138 Essen www.metallhandwerk.de Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Präsident Wolfgang Cossmann Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz Hopmannstraße 2, 53177 Bonn www.rs-fachverband.de Deutscher Holzfertigbauverband Präsident Thomas Lehner Hauptgeschäftsführer Dipl.-Bw. (FH) Joachim Hörrmann Helmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern www.d-h-v.de Tischler Schreiner Deutschland Präsident Konrad Steininger Geschäftsstellenleiter Dr. Christian Wenzler Littenstraße 10, 10179 Berlin www.tischler-schreiner.de
Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe Vize-Präsident Reinhard Jeschkeit Geschäftsführer N.N. Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn www.vdkf.org Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin www.zdb.de Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Präsident Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln www.dachdecker.de Zentralverband Raum und Ausstattung Präsident Norbert Berndt Geschäftsführer Rechtsanwalt Henning Cronemeyer Burgstraße 81, 53177 Bonn www.zvr.de Zentralverband Sanitär Heizung Klima Präsident Dipl.-Ing. Manfred Stather Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin www.wasserwaermeluft.de
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Geschäftsstelle Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de