ZDB-Baustein 4/2012: Entflechtungsgesetz

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ZDB BAUSTEIN Ausgabe 4 / Mai / 2012

Stärkung der Bauinvestitionen von Ländern und Kommunen! • Für eine Fortführung von Finanzzuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz Derzeit verhandeln Bund und Länder über eine Fortführung von Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder nach dem sog. Entflechtungsgesetz für die Bereiche kommunale Infrastruktur, sozialer Wohnungsbau sowie Hochschulbau. Die Verhandlungen sind ins Stocken geraten, weil der Bund den Ländern weniger Mittel zur Verfügung stellen möchte als diese geltend machen. Aus Sicht des deutschen Baugewerbes geht es um Mittel für direkte öffentliche Investitionen bzw. für die Förderung von Investitionen im Wohnungsbau in Höhe von 2 Mrd. Euro.

Aufgabe, wie z. B. den Hochschulbau, verantwortlich ist, sollte diese auch eigenständig finanzieren – so zumindest die Theorie. Da aber ein Großteil des Steueraufkommens beim Bund landet, war es notwendig geworden, den Ländern zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen. Die Ergebnisse der Reform haben sich im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (sog. Entflechtungsgesetz – EntflechtG) niedergeschlagen. Hier ist geregelt, in welchem Umfang der Bund den Ländern für die ihnen übertragenen Aufgaben Finanzmittel zur Verfügung stellt.

Daher ist folgendes Ergebnis anzustreben:  Verlängerung und Aufrechterhaltung der Bundes- zuweisungen an die Länder über 2013 hinaus.

Vom Entflechtungsgesetz sind wichtige Investitionsmittel für öffentliche Bauinvestitionen und für den sozialen Wohnungsbau betroffen. Dabei handelt es sich um folgende Positionen:

Das heißt

695,3 Mio. Euro jährlich für den Aus- und Neubau von Hochschulen;

1.335,5 Mio. Euro jährlich für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Davon standen in den letzten Jahren ca. 778 Mio. Euro für den kommunalen Straßenaus- und Neubau sowie 557 Mio. Euro für die Förderung des ÖPNV bereit.

518,2 Mio. Euro jährlich für die Wohnraumförderung

 für die Infrastruktur: mind. 1,3 Mrd Euro davon: 520 Mio. Euro für ÖPNV und 780 Mio. Euro für Um- und Ausbau der Kommunalstraßen  für den Wohnungsbau: mind. 518 Mio. Euro  für den Hochschulbau: mind. 695 Mio. Euro

 Zweckbindung der Mittel und Nachweis über deren Insgesamt geht es um ca. 2 Mrd. Euro jährlich, die der Verwendung gegenüber dem Bund. Bund den Ländern für Bauinvestitionen bzw. als Fördermittel für Baumaßnahmen zuweist. Zum Hintergrund: Mit der Föderalismusreform in 2006 wurde das Ziel verfolgt, Aufgaben klar zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Damit einher ging notwendigerweise der Abbau der Mischfinanzierung für sog. Gemeinschaftsaufgaben. Denn derjenige, der für eine politische

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Dieser finanzielle Ausgleich an die Länder wurde allerdings nur vorläufig geregelt. Denn die o. g. Mittel stehen nur für den Zeitraum 2007 - 2013 bereit; sie sind ausschließlich zweckgebunden einzusetzen. Für den Zeitraum danach sollen Bund und Länder gemeinsam prüfen, in welcher Höhe die Beträge zur Aufgabener-

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füllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Eine Zweckbindung für einzelne Aufgaben soll für Mittelbereitstellungen ab 2014 entfallen, sie müssen aber weiterhin ausschließlich für Investitionen verwendet werden. Daher ist es notwendig, möglichst frühzeitig über eine Fortführung der Mittelzuweisung an die Länder zu verhandeln. Bund und Länder haben daher bereits 2011 Gespräche dazu aufgenommen, sie konnten sich aber bis heute noch nicht einigen. Während der Bund die Mittel bis 2019 stetig abschmelzen möchte, sehen die Länder angesichts ihrer defizitären Haushaltslage keine Möglichkeit, ausbleibende Bundesmittel durch eigene zu ersetzen. Die Länder machen zudem zu Recht geltend, dass trotz Zuweisung von Verantwortlichkeit nach der Föderalismusreform Bildung und Infrastruktur im gesamtstaatlichen Interesse liegen. Vor diesem Hintergrund müsste der Bund die benötigten Mittel dauerhaft bereitstellen. Darüber hinaus gibt es weitere gute Argumente für eine Mittelzuweisung des Bundes an die Länder für die Bereiche Infrastruktur, Wohnungsbau und Hochschulbau. So ist die Verkehrsministerkonferenz der Auffassung, dass der Finanzbedarf für die kommunalen Straßen nach 2014 mit jährlich 1,2 Mrd. Euro deutlich höher ausfällt, als nach geltendem Budget Mittel zur Verfügung stehen.1 Bei diesem zukünftigen Investitionsbedarf ist Folgendes zu berücksichtigen: •

In der Vergangenheit wurde zwar eine leistungsfähige Infrastruktur geschaffen; gleichzeitig ist aber die entsprechende Baulast bei den Kommunen gewachsen. Hinzu kommt, dass die Anlagen teilweise einer erheblichen Grundsanierung bedürfen. Die demografische Entwicklung wird zu Verschiebungen zwischen den Regionen wie auch innerhalb von Regionen führen und Umbauten bzw. Ergänzungen im bestehenden (kommunalen) Verkehrssystem nach sich ziehen.

Ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet wurde, liefert die fachlichen Grundlagen zur Beurteilung der Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung der Länder im Zeitraum von 2014 bis 2019. Danach kommt es zu einer erheblichen Verknappung von bedarfsgerechten Wohnungen für Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen, für die insbesondere in den Wachstumsregionen keine preiswerten und zugleich barrierefreien und/oder energetisch sanierten Wohnungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen werden, wenn die soziale Wohnraumförderung nicht in bisherigem Umfang aufrechterhalten wird.2 Da die Länder ausbleibende Finanzmittel nicht ersetzen können, treffen die ausbleibenden Zuweisungen letztlich die Kommunen. Diese schieben bereits jetzt einen Investitionsrückstand in Höhe von 75 Mrd. Euro vor sich her: „Die Bereiche mit dem größten Investitionsvolumen sind auch gleichzeitig jene mit dem höchsten Investitionsrückstand. Mit Blick auf die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur konstatieren 20 % der befragten Städte und Gemeinden einen gravierenden Investitionsstau und 51 % noch einen nennenswerten Rückstand, der eher noch zunehmen wird. Es folgen die Bereiche Kinderbetreuung / Schulen (einschließlich Erwachsenenbildung), Wasserver- und -entsorgung sowie Verwaltungsgebäude. Das derzeit notwendige Investitionsniveau kann von den Kommunen nur unter Inkaufnahme einer weiter anwachsenden Verschuldung dargestellt werden.“3 Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht gesicherte Investitionen in die Infrastruktur, Bildung und soziale Wohnraumförderung. Aus Gründen der Planungssicherheit bedarf es einer zeitnahen Festlegung über die Höhe der Mittel gemäß Entflechtungsgesetz für die Jahre ab 2014. Mindestens eine Verstetigung der Mittel und deren weitere Zweckbindung ist dabei angezeigt.

Gemeinsamer Bericht des Arbeitskreises „Straßenbaupolitik“ und „Öffentlicher Personenverkehr“; Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbau-Abteilungsleiter der Länder (GKVS) zur Revision des Entflechtungsgesetzes; Dez.2010. Diesen Bericht haben sich die Verkehrsminister zu eigen gemacht. 2 Gutachten „Fortführung der Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung“; BBR im Auftrag des BMVBS; 2011 3 KfW Kommunalpanel 2010 1

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