Geschäftsbericht 2008

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Wirtschaftsverband Arbeitgeberverband Technischer Verband

Gesch채ftsbericht 2008

Gesch채ftsbericht 2008


Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Verantwortlich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Ilona K. Klein Kronenstraße 55–58 10117 Berlin-Mitte Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.zdb.de E-Mail: bau@zdb.de Gestaltung: Helmut Vandenberg, Neuss Büro Simonis, Düsseldorf Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Druck: altmann-druck GmbH, Berlin Bildnachweis: Axentis.de/Lopata (Seite 4), Ausbildungszentrum Bühl (Seite 42), Ausbildungszentrum Mölln (Seite 43), Alle anderen Bilder: ZDB. Januar 2009


Gesch채ftsbericht 2008.


Inhalt Wirtschaftsverband

6-31

IM SINNE DER BAUWIRTSCHAFT. Wirtschaftspolitik

8-13

Rechtspolitik

14-21

Steuerpolitik

22-23

Unternehmensentwicklung

24-27

Baukonjunktur

28-29

Betriebswirtschaft

30-31

Arbeitgeberverband

32-43

IM AUFTRAG DER BETRIEBE. Tarifpolitik

34-36

Sozialpolitik

37-40

Berufsbildung

41-43

Technischer Verband

44-55

IM ZENTRUM DES FORTSCHRITTS. Fachbereich Hochbau Bundesfachgruppe Hochbau Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau Fachbereich Ausbau Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein Bundesfachgruppe Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau Bundesfachgruppe Stuck-Putz-Trockenbau Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Bundesfachgruppe Estrich und Belag Fachbereich Verkehrswegebau Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau

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46-47 46 47 48-53 48 49 50 51 52 53 54-55 54 55


Struktur und Organisation

56-68

IM FOKUS DES INTERESSES. Organigramm

58-59

Vorstand

60-61

Ehrenringtr채ger

62-63

Mitgliedsverb채nde

64-67

Publikationen

68

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Vorwort sog. Wohn-Riester, das ist die Einbeziehung des Wohneigentums in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Lange haben wir uns für eine neben anderen Vorsorgeleistungen gleichberechtigte staatliche Förderung des Wohneigentums eingesetzt. Diese ist nunmehr Realität. Gleichwohl wissen wir, dass damit kein adäquater Ersatz für die Eigenheimzulage geschaffen worden ist.

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Baujahr 2008 hat der Bauwirtschaft entgegen unserer Erwartung erhebliche Umsatzzuwächse gebracht. Selbst der Wohnungsbau hat leicht zugelegt, was vor allen Dingen der energetischen Sanierung von Gebäuden zuzuschreiben ist. Die Umsätze im Wirtschaftsbau und im öffentlichen Bau sind stark angestiegen. Die Umsatzentwicklung war zu einem guten Teil kostengetrieben, so dass deren realer Wert deutlich geschmälert wird und das betriebswirtschaftliche Ergebnis für die mittelständischen Bauunternehmen weiterhin nicht befriedigend ist. Das drückt sich zugleich in einem – wenn auch geringfügigen – Rückgang der Beschäftigtenzahl aus. Im Rückblick auf das Jahr 2008 haben wir uns mit einer Vielzahl von Themen befasst, immer in dem Bemühen die Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft zu verbessern. Zu nennen sind hier mehrere Gesetzesvorhaben, so z.B. dasUnfallversicherungsmodernisierungsgesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Aktionsprogramm für Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt sowie die Einführung des sog. Wohn-Riesters. Was lange währte und schon 2007 hätte eingeführt werden sollen, hat im vergangenen Jahr endlich das Licht der Welt erblickt: Der 4

Mit dem Aktionsprogramm für Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung zahlreiche Forderungen des deutschen Baugewerbes aufgenommen. Insbesondere die Einführung der Sofortmeldung zur Sozialversicherung sowie die Mitführungspflicht von Ausweispapieren werden hoffentlich dazu führen, dass die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf deutschen Baustellen effektiver durchzuführen sind. Obwohl wir das Aktionsprogramm begrüßen, bleibt unsere Kritik an den wesentlichen Ursachen für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bestehen: Die Steuer- und Abgabenbelastung ist für mittelständische, am Standort Deutschland produzierende Unternehmen weiterhin zu hoch. Die Konkurrenzfähigkeit mit den übrigen europäischen Unternehmen ist noch nicht hergestellt. Die Reform des Vergaberechts im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat viele Anstrengungen gekostet, die hoffentlich zu dem von uns gewünschten Ergebnis, nämlich dem Vorrang der Fach- und Teillosvergabe führen werden. Der Bundestag hat es zumindest so beschlossen. Nun ist die Länderkammer an der Reihe, in der sich seit der Hessen-Wahl die Mehrheitsverhältnisse verschoben haben, ob zu unseren Gunsten bleibt abzuwarten. Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung entlastet die Betriebe der Bauwirtschaft deutlich und senkt damit die Lohnzusatzkosten. In 2008 flossen bereits rund 170 Mio. Euro an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Beitrag steigt bis 2014 auf 300 Mio. an, so dass die Beiträge dann entsprechend sinken werden. Einschnitte in das Leistungsrecht der Unfallversicherung waren mit der Großen Koalition nicht zu machen. Diese bleiben weiter auf unserer politischen Agenda.


Die zweite Jahreshälfte 2008 war von der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise überschattet und hat auch unsere Arbeit mit bestimmt. Ob es um die Beschlussfassung zum ersten Maßnahmenpaket der Bundesregierung ging oder um die Vorbereitung des zweiten Konjunkturpakets, wir haben dabei deutlich gemacht, dass nur Investitionen zu Wirtschaftswachstum führen. Von dem milliardenschweren Investitionsprogramm zugunsten von Schulen und Bildungseinrichtungen werden nicht nur die Bauunternehmen profitieren, sondern vor allem die Schülerinnen und Schüler, die endlich in sanierten Schulen lernen können.

samtkonjunktur aber wieder stabilisieren und damit auch die Baukonjunktur. Umfangreiche Bauaufgaben gibt es in großer Zahl: Ob es die energetische Gebäudesanierung ist, der altersgerechte Umbau der Wohngebäude und Wohnumfelder, die uns noch viele Jahre beschäftigen werden, ob es Ausbau, Umbau und Sanierung der öffentlichen Infrastruktur sind. All dies ist schon jetzt dringend nötig und die Öffentlichkeit wird dies zunehmend er- und anerkennen. Wenn dann die erforderlichen Mittel vorhanden sind und endlich dafür eingesetzt werden, kann an guten Perspektiven des Baugewerbes nicht gezweifelt werden.

Leider hat die Bundesregierung unsere Forderung nach Investitionsanreizen für den Wohnungsbau nicht aufgegriffen. Sie hat damit eine große Chance vertan, mit vergleichsweise geringem Einsatz von Steuergeldern ein Vielfaches an privaten Investitionen auszulösen. Darauf werden wir aber weiterhin dringen. Denn schon heute werden weniger neue Wohnungen gebaut als eigentlich notwendig wären. Und es werden viel weniger Wohnungen energetisch saniert, als es zur Erreichung der Klimaschutzziele nötig wäre.

Ihr

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Neben diesen Gesetzesvorhaben haben wir uns mit einer Fülle weiterer Themen beschäftigt, über die dieser Geschäftsbericht Rechenschaft ablegt. Wir hatten dabei die Interessen unserer 35.000 mittelständischen Bauunternehmen stets im Blick. Der internen Kommunikation diente der Deutsche Obermeistertag, der im vergangenen Jahr zum ersten Mal stattfand. Mehr als 100 Gäste erfuhren mehr über Struktur und Arbeit ihres Spitzenverbandes und nutzten die Gelegenheit zum Gedankenaustausch untereinander. In diesem Jahr soll es wieder einen Obermeistertag geben, dieses Mal in Verbindung mit dem Deutschen Bauwirtschaftstag, den die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zum ersten Mal ausrichten wird. Bleibt die Frage, wie es weitergehen wird: Kurzfristig werden wir uns auf ein schwieriges Jahr 2009 einstellen müssen. Mittelfristig – und darauf setzen wir – wird sich die Ge5


Wirtschaftsverband

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Es ist unsere vornehmste Aufgabe, die berechtigten Interessen des deutschen Baugewerbes in den politischen Willens- und Meinungsbildungsprozess einzubringen. Denn die mittelständischen Bauunternehmen haben keinen direkten Zugang zur Politik – dafür aber einen starken Verband.

Im Sinne der Bauwirtschaft Wirtschaftspolitik Rechtspolitik Steuerpolitik Unternehmensentwicklung Baukonjunktur Betriebswirtschaft

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Wirtschaftsverband / Wirtschaftspolitik Rahmenbedingungen für mittelständische Bauunternehmen sichern! Diesem Motto war nicht nur der deutsche Baugewerbetag 2008 geschuldet, sondern unter dieser Überschrift stand die Arbeit des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe im gesamten Jahr 2008. Aber der Baugewerbetag bot die ideale Plattform unsere Vorstellungen dazu öffentlich zu machen. Das Interesse der Medien war groß; insbesondere unser Präsident Dr. Loewenstein war ein gefragter Gesprächspartner.

sanierung auslösen, eingesetzt. Immerhin hat die Regierung im Rahmen ihres ersten Maßnahmenpakets Ende vergangenen Jahres eine Verdopplung des sog. Handwerkerbonus beschlossen und damit eine wichtige Forderung von uns erfüllt. Ohne eine dauerhafte Förderung von Investitionen wird das Sanierungstempo in Deutschland unzureichend bleiben. Daher wird vorgeschlagen, die Zinssätze der entsprechenden KfW-Programme wieder deutlich attraktiver zu gestalten und auch eine Kombination von Zuschuss und Darlehen zuzulassen sowie die Förderkriterien deutlich zu vereinfachen. Nicht nur die privaten Wohnungen müssen dringend saniert werden, sondern auch die Mietwohnungen. Da es beim geltenden Mietrecht meist nicht möglich ist, die Kosten durch Mieterhöhungen zu amortisieren, halten sich die gewerblichen Vermieter, die immerhin die Hälfte des Mietwohnungsbestandes verwalten, zurück. Daher brauchen wir auch hier neue Rahmenbedingungen, damit die alten Bestände wirtschaftlich saniert werden können. Denkbar sind eine höhere Abschreibung oder eine Investitionszulage. Aber der Staat muss nicht nur Rahmenbedingungen für Investitionen gestalten, er ist auch selbst als Investor gefragt.

ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein äußerte sich zu den Perspektiven für mittelständische Bauunternehmen anlässlich des Deutschen Baugewerbetages am 10. November 2008.

„Was wir – wie alle anderen - tatsächlich brauchen, sind höhere und nachhaltige Investitionen in allen Bereichen der Volkswirtschaft – nicht mehr und nicht weniger.“ So die Kernaussage von Dr. Loewenstein. Bezogen auf den Wohnungsbau haben wir gefordert, die Wohneigentumsförderung im Sinne des Optionsmodells von Prof. van Suntum neu zu regeln. Zweites Standbein des Wohnungsbaus sind Modernisierung und Sanierung. Insbesondere die energetische Gebäudemodernisierung hat im vergangenen Jahr kräftig Fahrt aufgenommen. Daher haben wir uns für Rahmenbedingungen, die höhere Investitionen in die Gebäude8

Die wirtschaftliche Erholung der vergangenen Jahre verbunden mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit hat viel Geld in die öffentlichen Kassen gespült. Trotz höherer kommunaler Investitionen erleben wir weiter das Phänomen, dass öffentliche Investitionen ganz überwiegend erst im zweiten Halbjahr umgesetzt werden können. Darüber haben wir mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gesprochen und auf Änderungen im Vergabeverhalten der Kommunen gedrungen. Auch hier sind verbesserte Rahmenbedingungen notwendig, wie z.B. beim Förderungswesen sowie Vereinfachungen der Zuwendungsverfahren. Auch die Nutzung von Doppelhaushalten und titelbezogene Verpflichtungsermächtigungen helfen, saisonale Ungleichgewichte zu vermindern. Die energetische Gebäudesanierung darf vor öffentlichen Gebäuden nicht halt machen: Hier ist ein riesiger Investitionsstau aufzu-


lösen. Daher ist die Ausweitung des Investitionspaktes „Schule, Turnhalle & Kita“, wie von der Bundesregierung angekündigt, ebenfalls zielführend. Die Infrastrukturinvestitionen waren 2008 nicht auf dem Niveau, auf dem sie eigentlich sein müssten: Die Verkehrsnachfrage steigt weiter an. Zunehmende Staus kosten viel Zeit, Auf dem Podium vertieften die Teilnehmer unter der Moderation von Dr. Ursula Weidenviel Geld, nicht zuletzt feld, Chefredakteurin "Impulse", die Diskussion über die Perspektiven der deutschen BauGesundheit und Lebens- wirtschaft angesichts der Weltfinanzkrise, aber auch vor dem Hintergrund der grundsätzqualität. Immerhin sol- lichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Deutschland (v.l.): Hartmut Schauerte len die Investitionen in MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und TechVerkehrswege und den nologie und Mittelstandsbeauftrater der Bundesregierung, MDir. Michael Halstenberg, kombinierten Verkehr Abteilungsleiter Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für in diesem Jahr erstmals Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Christian Böllhoff, Geschäftsführender Gesellschafter die zehn Milliarden Euro der Prognos AG sowie ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein. überschreiten und damit im Vergleich zum laufenden Haushalt um dere die sog. Kalte Progression macht vielen rund 680 Millionen Euro steigen. zu schaffen. Es kann nicht sein, dass bereits ein Facharbeiter mit Teilen seines EinkomEs gibt eine Vielzahl von Regularien, die Unter- mens dem Spitzensteuersatz unterliegt. Wir nehmen belasten und dafür sorgen, dass sie fordern daher einen Steuertarif, der sich der sich am Markt unnötig schwer tun. Dazu geLohnentwicklung dynamisch anpasst, so dass hört zu allererst und nach wie vor die hohe Lohn- und Gehaltserhöhungen bei den MenKostenbelastung durch Abgaben und Steuern, schen und nicht beim Finanzamt landen. die unsere mittelständische Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten über Gebühr beanspruchen. Auch hier soll es im Konjunkturpaket II zu Verbesserungen kommen: Die Erhöhung des Zwar wird der Beitrag zur ArbeitslosenverGrundfreibetrags in zwei Schritten sowie die sicherung gesenkt; insgesamt liegt die AbVerschiebung der Steuertarife werden dazu führen, dass die Folgen der kalten Progression gabenquote aber immer noch zu hoch. Die gemildert und die Steuerbelastung zumindest Einführung des planwirtschaftlichen Gesundetwas sinkt. heitsfonds in diesem Jahr sollte ursprünglich zu höheren Krankenkassenbeiträgen führen, die die Arbeitgeber zur Hälfte mit tragen müssen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde jedoch vereinbart, den Beitrag zur Kran- Wohnungsbau zwischen kenversicherung ab 1. Juli 2009 um 0,6 ProWohn-Riester und Optionsmodell zentpunkte zu senken. Wohn-Riester Nach langem Hin und Her haben wir im verAuch die Steuerbelastung ist für Teile der Ungangenen Jahr die Verabschiedung des sog. ternehmerschaft immer noch zu hoch. Durch Wohn-Riesters, also der Einbeziehung des pridie Senkung der Körperschaftssteuer ist zwar vat genutzten Wohneigentums in die private die Belastung der Kapitalgesellschaften reAltersvorsorge, erlebt. Mit dieser als „Wohnduziert. Für das Gros der PersonenunternehRiester“ oder „Eigenheimrente“ bezeichneten men wie für die privaten Haushalte ist die Förderung wird das mietfreie Wohnen im AlBelastung nach wie vor zu hoch. Insbeson9


ter unterstützt. Die Förderung wird entsprechend dem bestehenden System der privaten Altersvorsorge (Riester-Förderung) in Form von Grund- und Kinderzulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug gewährt. Bis zu 100 % des in einem bestehenden Riester-Vertrages angesparten steuerlich geförderten Vermögens können bereits in der Ansparphase für die unmittelbare Anschaffung oder den Bau einer inländischen Wohnung verwendet werden. Eine Rückzahlung der entnommenen Beträge ist nicht erforderlich. Alternativ zur Kapitalentnahme in der Ansparphase kann das bereits angesparte geförderte Altersvorsorgekapital auch zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbstgenutzten, im Inland gelegenen Wohnimmobilie genutzt werden. Das steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (Spar- und/oder Tilgungsleistungen in der Ansparphase) wird in einem Wohnförderkonto erfasst. In diesem werden der Entnahmebetrag und die geförderten Tilgungsbeiträge addiert und jährlich um 2 % erhöht. Der so ermittelte Betrag dient als Berechnungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Der Beginn der Auszahlungsphase muss BAUWIRTSCHAFT zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. BUNDESVEREINIGUNG

Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk

NEUE IMPULSE FÜR DEN WOHNUNGSBAU Nachgelagerte Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums, Riesteransatz konsequent fortführen.

Die Broschüre mit einer Kurzfassung des Optionsmodells erhalten Sie unter www.bv-bauwirtschaft.de.

Obwohl wir die Riester-Förderung ausdrücklich begrüßt haben, sind wir uns bewusst, dass diese nicht ausreichen wird, die Streichung der Eigenheimzulage auch nur annähernd zu kompensieren.

Optionsmodell Daher haben wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, dem Zusammenschluss des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks die Initiative ergriffen und ein Gutachten beauftragt, um zu klären, wie eine Neuordnung der Wohnungsbauförderung 10

aussehen könnte. Gefragt war eine Lösung, die sowohl dem Wohnungsneubau als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringt. Nach dem vorgeschlagenen Optionsmodell sollen die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden. Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnwesen im Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung, der seitens der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, erläuterte vor der Presse in Berlin das von ihm favorisierte Optionsmodell: „Eine grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung von Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum könnte damit wesentliche Vorzüge der Konsumgutlösung mit solchen der Investitionsgutlösung verbinden.“ Konkret sieht die vorgeschlagene Lösung so aus: 1. Es gibt ein Wahlrecht zwischen der derzeit bestehenden Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum. 2. Wählt man das Optionsmodell, dann können Eigenkapitalbeträge ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital und größere Zwischeninvestitionen noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerminderung im Falle der Absetzung beträgt unabhängig vom persönlichen Einkommen und der Höhe des Betrages stets 40 % des entsprechenden Betrages. 3. Diese abgesetzten Beträge werden dem Wohnkapitalkonto gutgeschrieben und mit einem Zinssatz von 3 % fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist spätestens nach 25 Jahren mit einem für alle einheitlichen Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern. Prof. van Suntum schlägt vor, entsprechend der Grundidee der nachgelagerten Besteuerung diesen Steuerbetrag niedriger als 40 % anzusetzen, beispielsweise mit 30 %. Das Optionsmodell ist für uns eine überzeugende Lösung, denn es ist einfacher und umfassender als der Wohnriester und verbindet


gleichzeitig die Vorteile der Konsumgutlösung und der Investitionsgutlösung. Die steuerlichen Vorteile in der Anfangsphase fließen zudem zum großen Teil direkt in reale Wohnungsbauinvestitionen. Dies kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute.

Konjunkturpolitik im Zeichen der Finanzkrise. Im Verlauf der sich immer stärker abzeichnenden Finanz- und Wirtschaftskrise hatte der ZDB frühzeitig gefordert, durch erhöhte Investitionen der drohenden Krise entgegenzuwirken. Insofern begrüßten wir das von der Bundesregierung bereits Anfang November 2008 auf den Weg gebrachte „Paket zur Si-

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos war Hauptredner auf dem Deutschen Baugewerbetag 2008 und präsentierte das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung gegen die angekündigte Wirtschaftskrise.

cherung von Wachstum und Beschäftigung“. Insbesondere die Erhöhung des Handwerkerbonus war die Erfüllung einer alten Forderung des Handwerks. Auch höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wie auch höhere KfW-Förderungen für energetische Gebäudesanierungen stießen auf die Zustimmung des mittelständischen Baugewerbes. Nachdem im Verlauf des Novembers deutlich geworden war, dass die globale Wirtschaftskrise auch Deutschland in weitaus stärkerem Maße treffen würde als bisher angenommen, machte sich die Bundesregierung daran, ein zweites Konjunkturpaket zu verabschieden.

Wir haben daher die Gelegenheit genutzt, uns frühzeitig mit eigenen Forderungen öffentlich zu positionieren. Denn wir sind davon überzeugt, dass Deutschland mit diesem Maßnahmenbündel, das konsequent auf höhere Investitionen anstelle der diskutierten Konsumgutscheine setzt, die Konjunkturkrise überstehen und bald wieder auf den Wachstumspfad einschwenken wird. Wir haben daher die Bildung eines Sondervermögens zur Sanierung der kommunalen Infrastruktur in Höhe von 10 Mrd. Euro jährlich für die Jahre 2009 und 2010 vorgeschlagen. Diese Mittel sollten auf den kommunalen Straßenbau, auf die Sanierung der maroden Wasser- und Abwasserleitungen sowie für den kommunalen Hochbau, insbesondere für die Sanierung von Schulen, Kitas, Turnhallen, Bädern, öffentlichen Gebäuden sowie Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Damit könnten rund 100.000 Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe wie auch im Ausbaugewerbe gesichert bzw. neu geschaffen werden. Um Investitionen im Wohnungsbau zu fördern, haben wir den Ausbau von Wohn-Riester in Form unseres Optionsmodells in die Diskussion gebracht. Die Steuerstundung zu Anfang bewirkt eine Entlastung junger Familien, die einen Haushalt gründen und Wohneigentum erlangen möchten. Die Steuerschuld im Alter liegt deutlich unterhalb üblicher Mietraten. Der Staatshaushalt wird per Saldo nicht belastet und fördert mit der Stundung aber Investitionen zur Altersvorsorge. Im Mietwohnungsbau sollte die AfA von 2 % auf 4 % in den ersten acht Jahren angehoben werden. Diese kann in den ersten acht Jahren auf 8 % erhöht werden, wenn der höchstzulässige Energieverbrauch um 30 % unterschritten wird. Für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung schlägt das Baugewerbe vor, eine Energiesparprämie in Höhe von 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten einzuführen. Damit kann der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. 11


Mittlerweile sind die Eckpunkte des Konjunkturpaketes II bekannt: Rund 18 Mrd. Euro sollen in die öffentliche Infrastruktur von Bund und Ländern zusätzlich investiert werden. Damit können wir auf eine verstärkte Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand in den beiden vor uns liegenden

Ehrensenator Heinz Heiler, Vizepräsident des ZDB von 20042006, erhielt für sein langjähriges Engagement den Ehrenring des Deutschen Baugewerbes.

Jahren rechnen. Damit kann ein Teil der sicherlich zurückgehenden Investitionen in den Wirtschaftsbau kompensiert werden.

Klimaschutz als Bauaufgabe Klimaschutz stellt unbestritten die vordringlichste gesellschaftliche Aufgabe dar. Die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung lassen sich nur erreichen, wenn der mit knapp 40 % an den bundesdeutschen Gesamtemissionen beteiligte CO2-Ausstoß im Gebäudebereich rasch reduziert wird. Von den insgesamt 38 Millionen Wohnungen in Deutschland weisen ca. 25 Millionen vor 1978 errichteter Wohneinheiten ein erhebliches Energie- und somit CO2-Einsparpotenzial auf. Bei Beibehaltung des bisherigen Modernisierungstempos würden jedoch noch weit mehr als 100 Jahre für die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes benötigt. Dabei sprechen bei dem derzeitigen Energiepreisniveau auch wirtschaftliche Aspekte für eine rasche energetische Gebäudemodernisierung, wie in der 2008 erschienenen ZDB-Broschüre „Rendite durch energetische Gebäudemodernisierung“ dargelegt wird. Die energetische Gebäudemodernisierung stellt das Marktsegment mit dem größten Wachstumspotenzial dar, von dem viele Baugewerke profitieren können. Deshalb ist es höchste Zeit, einen spürbaren Impuls zu setzen. Unter dem Motto „Klima schützen - Konjunktur stützen“ haben wir gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ein Positionspapier verfasst, das mehrere Instrumente zur Stützung der Konjunktur wie auch zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung erläutert.

Der Ehrenvorsitzende des Bundes Deutscher Zimmermeister im ZDB, Dipl.-Ing. Heinrich Cordes, wurde auf dem Deutschen Baugewerbetag mit dem Ehrenring des Deutschen Baugewerbes ausgezeichnet.

Worauf die Politik leider überhaupt nicht reagiert hat, sind unsere Forderungen nach Anreizen für Wohnungsbauinvestitionen. So berechtigt wie notwendig höhere Investitonen in die öffentliche Infrastruktur auch sind, so nötig wären Anreize für private Investitionen in die Sanierung der Wohnungsbestände. Nur mit einer beherzten Förderpolitik kann Deutschland seine Klimaschutzziele wie auch seine konjunkturpolitischen Absichten erreichen.

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Durch die Einführung einer Energieprämie für energetische Bau- und Ausbauleistungen, einer besseren Förderung der Gebäudesanierung im Rahmen der KfW-Programme und einer investitionsfreundlichen Lösung des “Vermieter-Mieter-Dilemmas“ kann ein erheblicher Investitionsanreiz gesetzt werden. Dieser wird dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, einen deutlichen Beitrag zur Energieeffizienz zu leisten sowie positive Beschäftigungsimpulse auszulösen. Der konkreten Förderung der energetischen Gebäudesanierung diente ein Gespräch Anfang Januar dieses Jahres im Bundeskanzleramt, an dem für das Baugewerbe Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein teilnahm.


Dazu haben Haus & Grund Deutschland und der ZDB ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt, das Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der energetischen Gebäudesanierung enthält. Neben der Ausweitung der KfW-Förderprogramme, die angemahnt wurden, standen steuerliche Anreize im Mittelpunkt des Papiers: Deshalb wird einmal mehr eine Energiesparprämie in Höhe von 25 Prozent von max. 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dies sollte Investitionen z. B. in Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung, Dämmung von Dächern, Außenwänden und Kellern oder in den Austausch von Fenstern umfassen. Damit könnten die selbst nutzenden Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ihre Steuerschuld im Jahr der Investition um bis zu 5.000 Euro reduzieren. Alternativ sollte auf Antrag der Abzug von max. 5.000 Euro von der Steuerschuld analog § 82 b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) gleichmäßig verteilt auf zwei bis fünf Jahre zugelassen werden. Eine derartige Energiesparprämie bietet einen massiven Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen. Angesichts der teilweise erheblichen Investitionskosten im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist es dringend erforderlich, auch dafür die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Daher wird die Wiedereinführung des § 82 a EStDV vorgeschlagen. Für Gebäudeinvestitionen bestand durch diese Vorschrift bis in die 90er Jahre hinein für Vermieter die Möglichkeit, erhöhte Abschreibungssätze für bestimmte energiesparende Anlagen und Einrichtungen an Gebäuden in Anspruch zu nehmen. Dies betraf z. B. den Anschluss von Gebäuden an ein Fernwärmenetz oder den Einbau von Wärmepumpen. Selbstnutzer konnten entsprechende Aufwendungen im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen.

nen in Höhe von 10 Prozent über 10 Jahre abgeschrieben werden können, die wie bei der Energiesparprämie zur energetischen Sanierung dienen. Die gemeinsamen Vorschläge stellen unbürokratische und praktikable Lösungen dar. Sie ermöglichen es, die gesteckten Klimaziele zu erreichen und lösen zudem in kurzer Frist starke Impulse für Investitionen im Wohnungsbau aus. Gleichzeitig schaffen sie unmittelbar Beschäftigung im heimischen mittelständischen Baugewerbe, da rund 50-70 Prozent der Kosten der energetischen Sanierung Arbeitskosten sind. Damit wird wesentlich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes im Konjunkturabschwung beigetragen. Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Nachfrageeffekte und der damit verbundenen Umsatz– und Beschäftigungszuwächse kann zudem Die energetische Gebäudevon einem hohen modernisierung rechnet sich Selbstfinanzierungsfür Nutzer und Umwelt. Die grad ausgegangen Broschüre des ZDB können werden. Baubetriebe zur Information ihrer Kunden nutzen.

Alternativ zur Wiedereinführung des § 82 a EStDV ist auch eine besondere Klimaschutzabschreibung für Vermieter und Selbstnutzer analog zur Denkmalabschreibung (§ 7 i EStG / § 10 f EStG) denkbar. Dabei sollten Investitio13


Wirtschaftsverband / Rechtspolitik Schwerpunkt 2008: Vergaberecht mittelstandsgerecht gestalten Dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Betriebe der mittelständischen Bauwirtschaft eine faire Chance zur Teilnahme am Wettbewerb haben, war Schwerpunkt der Arbeit des ZDB in der Rechtspolitik im Jahr 2008. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass eine Reform des Vergaberechts zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung sowie zu einer Stärkung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge führt. Daher ist für den ZDB im Jahr 2008 die Diskussion über die Modernisierung des Vergaberechts zum einen durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und zum anderen durch die Neuherausgabe der VOB/A besonders wichtig gewesen.

Modernisierung des Vergaberechts Der Gesetzentwurf zur Änderung des GWB ist unter dem Titel „Modernisierung des Vergaberechts“ am 21. Mai 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Aus Sicht des Baugewerbes war es sehr positiv zu bewerten, dass der Mittelstand durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vergaberechts, insbesondere durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe gestärkt werden sollte. Diese Positionierung des Bundeskabinetts hat der ZDB ausdrücklich unterstützt, da sie einer vom Baugewerbe seit langem erhobenen Forderung entspricht. Die Aufteilung von öffentlichen Aufträgen in mehrere Lose führt nach Berechnung des Bundesrechnungshofs zudem zu einem günstigeren Einkauf der öffentlichen Hand in einer Spanne von ca. 10 bis über 20 Prozent. Das auf der Grundlage von Fachlosen hergestellte Bauvorhaben ist in der Regel insgesamt nach Preis, Qualität und Lebensdauer von höherer Wirtschaftlichkeit, so jüngst auch das OLG Düsseldorf. Eine dergestalt vorgenommene mittelstandsgerechte Ausschreibung von Aufträgen erhöht nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Bauausführung, sondern stärkt auch den Wettbewerb. Eine Vergabe in kleineren Losen ist zudem aktive Mittelstandspolitik. Bei der Zusammenfassung von Losen oder der Vergabe an Generalunternehmer können heimische 14

Mittelständler oft nicht mitbieten. Kleinere Lose hingegen garantieren den Mittelständlern und ihren deutschen Mitarbeitern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts hatte jedoch auch Schattenseiten. Enttäuschend war es aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft, dass mit dem Gesetzentwurf kein Primärrechtsschutz unterhalb der sog. EU-Schwellenwerte eingeführt werden sollte. Vor dem Hintergrund, dass im Baubereich 98 % aller Vergaben unterhalb dieser EU-Schwellenwerte liegen, für die das Nachprüfungsverfahren nicht gilt, würde die Einführung eines Primärrechtsschutzes die Vergabeprozesse transparenter machen und den Bietern die notwendige Rechtssicherheit geben. Leider beabsichtigte die Bundesregierung in diesem Punkt in die falsche Richtung zu gehen: Statt nun einen der letzten rechtsfreien Räume in der Bundesrepublik zu beseitigen, sah der Gesetzentwurf Einschränkungen der Nachprüfungsverfahren oberhalb der EUSchwellenwerte vor. Auf entschiedene Kritik des ZDB sind die vorgeschlagenen Neuregelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit und sog. In-house-Vergaben gestoßen. Durch die Neuregelung der interkommunalen Zusammenarbeit würden Teile des Marktes dem Vergaberecht und damit letztlich den Unternehmen entzogen. Der ZDB plädiert in die-

Modernisierung des Vergaberechts: Für ein mittelstandsgerechtes und modernes Vergaberecht. Positionspapier des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts September 2008

Modernisierung des Vergaberechts

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Der ZDB informierte die Politik mit einem Positionspapier für ein mittelstandsgerechtes und modernes Vergaberecht über die Vorstellungen der mittelständischen Bauwirtschaft.


ser Frage dafür, dass überall dort eine Leistung ausgeschrieben werden muss, wo privatwirtschaftliche Unternehmen entsprechende Dienstleistungen im Wettbewerb erbringen können. Der ZDB hat im vergangenen Jahr immer wieder bei den zuständigen Berichterstattern des Deutschen Bundestages, in Minister- und Staatssekretärsgesprächen sowie auf der Fachebene der federführenden Ressorts für seine Standpunkte bei der Modernisierung des Vergaberechts geworben. Darüber hinaus ist die Position der mittelständischen Bauwirtschaft durch den ZDB in einer Reihe von Stellungnahmen, Positionspapieren, Pressemitteilungen und in einer mehrstündigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie dargelegt worden. Durch einen engen Schulterschluss zwischen dem ZDB und seinen Mitgliedsverbänden im Lobbying konnte auch erreicht werden, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme die mittelstandsfreundliche Zielrichtung des Gesetzgebungsvorhabens unterstützt hat. Nach einem langen, zweijährigen Ringen um die Novellierung des GWB hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf mit der Normierung der mittelstandsgerechten Fach- und Teillosvergabe als Grundsatz der öffentlichen Vergabe am 12. Dezember 2008 zugestimmt.

Neuherausgabe der VOB/A 2009 Ein wichtiger Bestandteil bei der Reform des Vergaberechts war die Neuformulierung der VOB/A im Jahr 2008. Die Vorgabe für den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hatten hierzu die Bundesregierung und der Bundesrat formuliert. Der Gesetzgeber hat dabei verlangt, die VOB/A innerhalb des bestehenden Systems zu reformieren, dabei die Transparenz bei allen Vergabeverfahren zu erhöhen, die Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umzusetzen und die Vergaberegeln auf ein notwendiges Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Zudem galt es, VOB/A und VOL/A soweit wie möglich zu vereinheitlichen.

ZDB-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl im Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hartmut Schauerte MdB (li.).

Der DVA hat nach rund zweijähriger Arbeit im November 2008 Vorstand und Mitgliederversammlung eine neue Fassung der VOB/A vorlegen können. Die neue VOB/A, die im ersten Halbjahr 2009 in Kraft treten wird, ist in der Struktur mit der VOL/A identisch. Nach langer Diskussion hat sich der DVA darauf verständigt, dass zwei getrennte Abschnitte für den Unter- und Oberschwellenbereich beibehalten werden sollen. Der ZDB hat sich immer klar für die Beibehaltung des ersten Abschnitts ausgesprochen, da rund 98 % aller Vergaben im Baubereich unterhalb dieses EU-Schwellenwertes stattfinden. Die Beibehaltung getrennter Abschnitte ist zudem anwenderfreundlicher, da sowohl die bietenden Bauunternehmen als auch die Vergabestellen mit der Systematik und den jeweiligen Begrifflichkeiten vertraut sind. Darüber hinaus wird die neue VOB/A erstmalig Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe enthalten. Dies ist notwendig geworden, um die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern wieder zu vereinheitlichen. Darüber hinaus sind zukünftig gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen nicht mehr zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen zugelassen. Im Bereich der Eignungsprüfung werden zukünftig die Präqualifikation und die Vorlage von Einzelnachweisen möglich bleiben. Um die Betriebe von überflüssigen bürokratischen Lasten zu befreien, können öffentliche Auftraggeber zukünftig Eigenerklärungen zulassen, sind jedoch verpflichtet von den Bietern in 15


der engeren Wahl Einzelnachweise zu verlangen. Präqualifizierte Betriebe sind von vorne herein als geeignet anzusehen.

le und dass 24 Regelungen der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seien.

Positiv aus Sicht der Bauwirtschaft ist ebenso, dass alle Vergabestellen zukünftig auf Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und etwaige Mängelbeseitigung bis zu einer Netto-Auftragssumme von 250.000 Euro verzichten müssen. Darüber hinaus sieht die neue VOB/A vor, dass fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer kurzen Frist von 6 Tagen nachgereicht werden können. Damit ist sichergestellt, dass Betriebe nicht allein aufgrund kleiner, formaler Fehler vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. In gleicher Weise kann ein Angebot gewertet werden, wenn bei Außerachtlassung einer einzelnen unwesentlichen Position der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge, auch bei Wertung dieser Position mit dem höchsten Wettbewerbspreis, nicht beeinträchtigt wird. Abschließend sieht die neue VOB/A Regelungen für eine ex-ante- sowie eine ex-post-Transparenz vor.

In seinem Urteil verweist der BGH auf seine Entscheidung vom 16. Dezember 1982, in der

Nachdem Vorstand und Mitgliederversammlung des DVA die neue Fassung der VOB/A einhellig verabschiedet haben, durchläuft der Entwurf über den Jahreswechsel 2008/09 die übliche Veröffentlichungsprozedur und wird im Nachgang der Verabschiedung des GWB in Kraft treten.

Verbraucherbauverträge: ZDB und Haus & Grund geben gemeinsame Musterverträge heraus Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 24. Juli 2008 entschieden, dass die VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht länger privilegiert ist. Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen demnach bei Verwendung gegenüber Verbrauchern – auch bei unveränderter Vereinbarung der VOB/B – der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Dem Urteil des BGH liegt eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) zugrunde. Der Kläger war der Auffassung, dass der DVA die Verwendung der VOB/B auch gegenüber Verbrauchern empfeh16

Präsentierten das Ergebnis ihrer Zusammenarbeit (v.l.): ZDB-Vizepräsident Walter Derwald, Haus&Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann und ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein.

er es als verfehlt angesehen hatte, in einem Vertrag, in dem die VOB/B gegenüber einem Bauhandwerker verwendet wird, einzelne Bestimmungen der VOB/B einer Inhaltskontrolle zu unterziehen. Dies begründete der BGH damit, dass die VOB/B nicht den Vorteil nur einer Vertragsseite verfolge und einen auf die Besonderheiten des Bauvertragsrechts abgestimmten, im Ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen enthalte. Diese Privilegierung der VOB/B sei – so der BGH – bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt. Denn ein maßgeblicher Gesichtspunkt für diese Privilegierung sei der Umstand, dass die VOB/B unter Mitwirkung der Auftragnehmer- und der Auftraggeberseite erarbeitet werde und daher beide Seiten die Möglichkeit hätten, ihre jeweiligen Interessen zu vertreten und ihnen Geltung zu verschaffen. Dies treffe für die in aller Regel geschäftlich nicht erfahrenen und daher besonders schutzbedürftigen Verbraucher nicht zu. Verbraucherverbände seien von einer ordentlichen Mitgliedschaft im DVA ausgeschlossen. Die spezifischen Interessen der Verbraucher würden auch nicht in hinreichendem Maße von


den im DVA für die Auftraggeberseite tätigen Institutionen, insbesondere der öffentlichen Hand, vertreten. Aus dem Urteil des BGH ergeben sich folgende Konsequenzen: Bei einer – in der Praxis gegenüber Verbrauchern üblichen – Verwendung der VOB/B durch die Baubetriebe wären einige der auftragnehmerfreundlichen Bestimmungen der VOB/B unwirksam. Dazu gehören z. B. die kürzere Mängelgewährleistungsfrist nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B und die Abnahmefiktion nach Fertigstellungsmitteilung, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B. Da – bei Verwendung der VOB/B durch die Baubetriebe – die auftraggeberfreundlichen Regelungen der VOB/B wirksam blieben, die o. g. auftragnehmerfreundlichen Bestimmungen hingegen unwirksam wären, kann den Betrieben eine Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht länger empfohlen werden.

Für Bauverträge mit Verbrauchern empfiehlt sich künftig die Verwendung der beiden Musterverträge. Bei Verträgen mit der öffentlichen Hand wird die VOB/B weiterhin Verwendung finden. Bei Verträgen mit Unternehmern soll die VOB/B weiterhin Verwendung finden. Durch sein o. g. Urteil ist der BGH der geplanten „Entprivilegierung“ der VOB/B gegenüber Verbrauchern durch das Forderungssicherungsgesetz zuvorgekommen. Im Rahmen des Forderungssicherungsgesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird eine Klarstellung des Umfangs der Privilegierung der VOB/B vorgenommen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Privilegierung der VOB/B für Verbraucherverträge aufzuheben und andererseits für Verträge im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern sowie bei Verträgen mit der öffentlichen Hand gesetzlich festzuschreiben.

Forderungssicherungsgesetz

Die Musterverträge sind unter www.zdb.de zu finden.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat daher als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gemeinsam mit der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund zwei Formulare für Verbraucherbauverträge (Einzelgewerk/Handwerkervertrag und Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag) herausgegeben. Die Vertragsmuster sind zur kostenfreien Verwendung im Internet eingestellt. Die Verträge können auch direkt am Computer ausgefüllt werden. Beide Vertragsmuster enthalten zusätzlich je ein Informationsblatt, das Auftragnehmern und Auftraggebern das Ausfüllen der Formulare erleichtert.

Der Deutsche Bundestag hat unter Zustimmung des Bundesrates nach gut 2 ½-jähriger Beratung das Forderungssicherungsgesetz nunmehr verabschiedet. Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Es enthält Änderungen im Werkvertragsrecht des BGB, durch die Bauunternehmer besser vor Forderungsausfällen abgesichert werden. So wird der Anspruch von Bauunternehmen auf Abschlagszahlungen erleichtert. Auch können Abschlagszahlungen wegen unwesentlicher Mängel nicht mehr verweigert werden. Darüber hinaus wird die Stellung des Nachunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer gestärkt. So wird im Rahmen der sog. „Durchgriffsfälligkeit“ die Vergütung des Nachunternehmers auch dann fällig, wenn der Bauherr gegenüber dem Generalunternehmer das vom Nachunternehmer erbrachte Werk abgenommen hat oder die ihm gesetzte Auskunftsfrist verstreichen lässt. Der sog. „Druckzuschlag“, also das Recht des Auftraggebers, bei mangelhafter Erstellung ei17


nes Werkes einen Teil der Vergütung zurückzuhalten, ist vom Dreifachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten auf das Doppelte gesenkt worden. Im Rahmen der Bauhandwerkersicherung, § 648 a BGB, wird der Anspruch auf Sicherheitsleistung einklagbar. Der Bauunternehmer hat danach die Wahl, ob er bei Nichterfüllung des Sicherungsanspruchs klagt oder den Vertrag nach Fristsetzung kündigt. Gegenansprüche auf Erfüllung oder Mängelbeseitigung können dem Sicherungsverlangen nur noch begrenzt entgegengehalten BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT werden. Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk

Darüber hinaus wird bei Kündigung des Auftraggebers künftig vermutet, dass dem Unternehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen. Die Regelung bezüglich der sogenannten „Fertigstellungsbescheinigung“ ist mangels Praxisrelevanz gestrichen worden.

Das Forderungssicherungsgesetz Verbesserter Schutz von Bauunternehmern vor Forderungsausfällen. Dezember 2008

Forderungssicherungsgesetz

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Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat zum Forderungssicherungsgesetz eine umfangreiche Informationsbroschüre erarbeitet.

Neben den Änderungen im Rahmen des Werkvertragsrechts des BGB ist das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen novelliert worden. Unter der neuen Bezeichnung „Bauforderungssicherungsgesetz“ wird für Ansprüche aus der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld eine Beweislastumkehr eingeführt. Danach wird sowohl die Eigenschaft als Baugeld als auch die zweckwidrige Verwendung vermutet. Durch die Ausweitung des Baugeldbegriffs wird sich der Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Durch eine Neuregelung des § 310 BGB ist die Privilegierung der VOB/B gegenüber Verbrauchern entfallen. Gegenüber Unternehmern oder der öffentlichen Hand ist die Privilegierung der VOB/B jedoch gesetzlich festgeschrieben worden, sofern die VOB/B ohne Änderungen einbezogen wird.

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Auch wenn das Forderungssicherungsgesetz im nun verabschiedeten Umfang nicht alle Forderungen des ZDB erfüllt und die verfahrensrechtlichen Elemente kurzfristig herausgenommen wurden, stellt die Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes eine deutliche Verbesserung der Rechtssituation der Unternehmer gegenüber dem jetzigen Rechtszustand dar.

Stahlpreisgleitklausel Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Wirkung vom 24. April 2008 auf Drängen des ZDB einen neuen Erlass zur Einführung einer Stahlpreisgleitklausel herausgegeben. Angesichts der dramatischen Teuerung aller für das Bauwesen relevanten Stahlsorten stellt die Einführung einer Stahlpreisgleitklausel eine erhebliche Verbesserung der Situation der Baubetriebe dar. Dem ZDB ist es trotz des Widerstandes anderer Interessenvertretungen gelungen, dass im Unterschied zu bisherigen Stahlpreiserlassen die neue Gleitklausel auch für Nachunternehmerverträge verbindlich ist. Danach sind Auftragnehmer verpflichtet, bei Weitergabe von Vertragsleistungen eine entsprechende Gleitklausel in die Verträge mit den Nachunternehmern aufzunehmen. Dies ist gerade für mittelständische Betriebe eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Situation.

Gesprächskreis größerer mittelständischer Bauunternehmen Der Gesprächskreis Mittelständischer Bauunternehmen tagte am 13. Februar und am 15. September 2008 gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Rechtspolitik. Der Gesprächskreis Mittelständischer Bauunternehmen richtet sich an die größeren Mittelständler in der Bauwirtschaft. Denn gerade die größeren mittelständischen Bauunternehmen, die viele Arbeitnehmer vor Ort beschäftigen, befinden sich in einer schwierigen Situation, da sie immer häufiger in Konkurrenz zu Unternehmen stehen, die überwiegend mit ausländischen Subunternehmern in Deutschland tätig werden.


Die großen mittelständischen Unternehmen sind aber für die heimische Bauwirtschaft besonders wichtig, weil sie besonders viele gut ausgebildete Arbeitnehmer beschäftigen und besonders viele Lehrlinge ausbilden, und auch, weil sie mit sehr hoher Qualität bauen und zahlreiche technische Innovationen aus diesem Kreis stammen. Um die speziellen Interessen und Belange dieser Unternehmer

betriebe und Bauwirtschaft. Prof. Helmus, dessen Forschungsschwerpunkt im Bereich Arbeitssicherheit, Material- und Personallogistik sowie Bauprozessdatenerfassung liegt, erläuterte, wie mit Hilfe der RFID-Technologie langfristig der Informationsfluss in der Bau-Immobilienwirtschaft verbessert werden könne. Hierzu stellte er an einem Beispiel die möglichen Effizienzgewinne bei der Nutzung eines Bauwerks über dessen gesamten Lebenszyklus dar. Die Herbstsitzung stand im Zeichen der Diskussion mit dem Mittelstandsbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhard Schultz, und mit dem Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ministerialdirektor Michael Halstenberg.

Der Bundestagsabgeordnete Reinhard Schultz (2.v.r.), diskutierte mit den angereisten mittelständischen Bauunternehmern in Berlin.

kümmert sich der ZDB in dem Gesprächskreis Mittelstand. Dieser Gesprächskreis soll nicht nur die Plattform für einen Informationsaustausch auf Bundesebene sein, sondern auch interessante Referenten aus Politik und Wissenschaft präsentieren und hierbei auch einmal Themen behandeln, die über den Tellerrand hinausgehen. Als Gast des Gesprächskreises Mittelständische Bauunternehmen kam am 13. Februar 2008 die Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Hildegard Müller, in das Haus des Deutschen Baugewerbes. Die Staatsministerin stellte die Politik der Bundesregierung zum Bürokratieabbau vor und erörterte mit den Teilnehmern die bürokratischen Belastungen in der Bauwirtschaft. Themen der Diskussion mit Frau Müller waren unterschiedliche bürokratische Kostentreiber in den Betrieben, deren Abschaffung die Teilnehmer forderten. Hier wurde zum Teil die sog. Generalunternehmerhaftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und den Beitrag zur Unfallversicherung genannt sowie die Vorverlegung der Fälligkeit in der Sozialversicherung. Zweiter Gast der Frühjahrstagung war Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus von der Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Bau-

Schwerpunktmäßig wurde mit dem SPD-Mittelstandsbeauftragten Reinhard Schultz, die Modernsierung des Vergaberechts sowie die Reform des Erbschaftssteuerrechts diskutiert. Im Bereich der Vergaberechtsreform konnte dabei eine erhebliche Übereinstimmung zwischen den Vorstellungen der rund 60 anwesenden Mitglieder und den Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion festgestellt werden. Einigkeit bestand darüber, dass die Normierung der Fach- und Teillosvergabe als Regelfall der öffentlichen Auftragsvergabe dem heimischen Mittelstand helfen könne. Unterschiedlich wurde die Einführung sog. vergabefremder Aspekte bewertet. Während die Vertreter der Bauwirtschaft dieses Vorhaben mit großer Skepsis betrachteten, erläuterte Herr Schultz die hierzu vorhandenen Wünsche innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, die sich insbesondere auf das Thema Tariftreue richten. Herrn Schultz konnte jedoch deutlich gemacht werden, dass bereits nach dem derzeit geltenden Vergaberecht die Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber bestehe, zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Aufträgen vorzuschreiben und eine darüber hinausgehende verstärkte Berücksichtigung vergabefremder Aspekte durch die Bauwirtschaft abgelehnt werde. Das Gespräch mit Herrn Halstenberg orientierte sich am Positionspapier des ZDB „Modernisierung des Vergaberechts“. Während der Ausführungen von Herrn Halstenberg konn19


ber 2008 bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben grundsätzlich nur Unternehmen aufzufordern sind, die in die PQ-Liste eingetragen sind.

Als Gast des Gesprächskreises Mittelständische Bauunternehmen kam die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Hildegard Müller.

te bei sehr vielen Aspekten der anstehenden Reform des Vergaberechts Übereinstimmung zwischen den Positionen des Baugewerbes und der Bundesregierung festgestellt werden. Anderer Auffassung als das Baugewerbe war Herr Halstenberg bzgl. der Einführung eines Primärrechtsschutzes unterhalb der europäischen Schwellenwerte, da er in diesem Bereich einen Investitionsstau befürchtete. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer über die Präqualifikation in der Bauwirtschaft, die von Seiten des BMVBS durch entsprechende Erlasse zum 1. Oktober 2008 gefördert wurde. Herr Halstenberg erklärte hierzu, dass die Präqualifikation den Qualitätswettbewerb fördere, Bürokratie abbauen könne und insbesondere die gesetzestreuen Betriebe hiervon profitieren würden.

Präqualifikation Anfang 2006 war für Bauunternehmen die Möglichkeit geschaffen worden, sich für die Eignungsprüfung bei öffentlichen Bauaufträgen auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Ebenfalls im Jahr 2006 war in § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A festgelegt worden, dass öffentliche Auftraggeber die direkt abrufbare Eintragung in die PQ-Liste als zulässigen Nachweis der Eignung akzeptieren müssen. Den Bauunternehmen ist es seitdem nach der VOB/ A freigestellt, ihre Eignung statt durch Einzelnachweise durch die Präqualifizierung zu belegen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit drei Erlassen für die Bereiche Bundeshochbau, -straßenbau und –wasserbau festgelegt, dass ab 1. Okto20

Infolge der Erlasse für den Bundesbau haben eine Reihe von Bundesländern mittlerweile entsprechende Regelungen für die Landesbauverwaltungen getroffen. In anderen Bundesländern hält die Diskussion hierüber noch an. Als Folge der Erlasse auf Bundes- und Landesebene hat sich die Zahl der präqualifizierten Betriebe und der Betriebe, die sich präqualifizieren lassen wollen, deutlich erhöht. Zum Ende November 2008 waren etwas über 1.000 Betriebe präqualifiziert, zum Frühjahr 2009 wird mit rund 1.500 präqualifizierten Betrieben gerechnet.

Fahrpersonalverordnung Zum 31. Januar 2008 ist die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten. Nach der bisherige Rechtslage waren Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t, die zur Beförderung von Material und Ausrüstungen verwendet werden und die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, nur in einem Umkreis von 50 km um den Fahrzeugstandort von den Vorschriften zu Lenkund Ruhezeiten ausgenommen. In der neuen Verordnung ist die für viele Unternehmen problematische Begrenzung entfallen, die Befreiung gilt nunmehr räumlich unbegrenzt. Im Gewichtsbereich zwischen 3,5 bis 7,5 t konnte die Übernahme der 50-kmHandwerkerausnahme sichergestellt werden. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gilt die 50 km-Ausnahme aufgrund europäischer Vorgaben nicht mehr. Mit den Neuregelungen sind insbesondere im national zu bestimmenden Gewichtsbereich unter 3,5 t durch intensive Lobbyarbeit wichtige Erfolge im Hinblick auf den Abbau von Bürokratielasten erzielt worden. Im Gewichtsbereich über 3,5 t gelang die Begrenzung der Regulierung der Lenk- und Ruhezeiten und der Tachografenpflicht auf das europarechtlich zwingend vorgeschriebene Ausmaß.


Rechtsdienstleistungsgesetz Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Danach bleibt die Rechtsberatung für Mitglieder durch Innungen und Verbände erlaubt. Darüber hinaus kann beispielsweise eine Innung oder ein Landesverband, in dem kein Volljurist beschäftigt ist, auf das Wissen und die Anleitung eines Juristen aus dem Bundes-/Zentralverband zurückgreifen. Weiterhin können sich z.B. Innungen, die keine Volljuristen beschäftigen, nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz für Inkasso-Dienstleistungen registrieren lassen, wodurch für sie die Beantragung von Mahnbescheiden sowie die gerichtliche Vertretung ihrer Mitglieder in diesen Sachen möglich werden. Der ZDB hat sich gemeinsam mit den anderen Arbeitgeberverbänden dafür eingesetzt, dass die rechtliche Betreuung der Verbandsmitglieder, inkl. der Mahn- und Inkassodienstleistungen sichergestellt bleibt.

Europapolitik – Small Business Act Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2008 den sog. „Small Business Act“ verabschiedet, durch den bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen in Europa geschaffen werden sollen. Der Small Business Act beinhaltet ein Maßnahmenpaket, in dem u. a. gesetzgeberische Schritte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen angekündigt werden. Zu den im Small Business Act aufgestellten zehn allgemeinen Grundsätzen zählt auch die Erleichterung des Zugangs für KMU zu öffentlichen Aufträgen. Mit Blick auf die öffentliche Auftragsvergabe appelliert die EU-Kommission gleichermaßen an die EU und die Mitgliedstaaten, einen freiwilligen „Code of Best Practice“ zu beachten. Dieser soll öffentlichen Auftraggebern Anregungen vermitteln, wie die Bedürfnisse von KMU im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe am besten berücksichtigt werden können. In diesem Zusammenhang kündigt die Kommission Initiativen zur Publikation von Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte an.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, elektronische Portale einzurichten, um den Zugang zu Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte zu verbessern. Weiter fordert die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten, öffentliche Aufträge in Teillosen zu vergeben. Zudem soll von unverhältnismäßig weitgehenden Nachweisen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge abgesehen werden. Im Vorfeld der Verabschiedung des Small Business Act hatte die Kommission eine Befragung durchgeführt, in deren Rahmen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes eine Stellungnahme abgegeben hat. Der ZDB hatte sich im Rahmen der Konsultation insbesondere für die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Bauleistungen sowie für eine Stärkung der Fach- und Teillosvergabe ausgesprochen.

Kostenfreiheit von Trassenauskünften Der ZDB hat sich im Jahr 2008 erfolgreich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür eingesetzt, dass die Deutsche Telekom sowie die übrigen Versorgungsunternehmen nach wie vor Trassenauskünfte bei öffentlichen Bauaufträgen kostenlos erteilen müssen. In diesem Bereich drohte andernfalls eine Kostenpflicht für in diesem Bereich tätige Unternehmen, die die notwendigen Auskünfte nur noch gegen die Zahlung von Gebühren durch die Versorgungsunternehmen erhalten hätten.

ZDB-Präsident Loewenstein im Gespräch mit Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee.

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Wirtschaftsverband / Steuerpolitik Erbschaftsteuerreform Am 27. November 2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen. Die neuen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regeln treten am 1. Januar 2009 in Kraft. In Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe werden künftig alle Vermögenswerte mit dem Verkehrswert bewertet. Die erbschaftsteuerliche Bewertung des Unternehmens erfolgt unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten im Wege eines sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens oder einer anderen für außersteuerliche Zwecke anerkannten Bewertungsmethode. Der ZDB und die anderen Wirtschaftsverbände haben sich sehr dafür eingesetzt, dass bei einer Bewertungsmethode außerhalb des vereinfachten Ertragswertverfahrens kein fester Risikozinssatz verwendet wird. Es ist zu begrüßen, dass nunmehr der jeweilige branchentypische Risikozinssatz zur Anwendung kommt, der zur flexiblen Behandlung der unterschiedlichen Branchen nicht gesetzlich festgelegt ist. Ferner konnte erreicht werden, dass eine Indexierung der Lohnsumme aufgegeben wurde. Nach der neuen Regelung wird das Betriebsvermögen begünstigt besteuert, wobei Unternehmer zwischen zwei Modellen wählen können. Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt wird. Ferner muss die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums 650 % der Ausgangslohnsumme betragen. Die Lohnsummenklausel gilt nur bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Weitere Voraussetzung ist, dass das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 50 % beträgt. Soweit das Betriebsvermögen 150.000 Euro nicht übersteigt, bleibt es für die Berechnung der Erbschaftssteuer außer Ansatz. Bei einem Verstoß gegen die Verschonungsvoraussetzungen entfällt die Begünstigung nur anteilig, ein sog. „Fallbeileffekt“ konnte nach Protesten auch seitens des ZDB vermieden werden. Die alternative Option eines 100%igen Bewertungsabschlags im Falle der 10-jährigen Fortführung erweist sich hingegen als kaum praxistauglich, besonders auch unter der Bedingung der Beibehaltung der Lohnsumme in Höhe von 100 % über 10 Jahre. Außerdem wird bei einem Vorliegen von bereits mehr als 22

10 % Verwaltungsvermögen das gesamte Betriebsvermögen nicht mehr verschont. Das Eintreten für eine akzeptablere Vermögensübertragung hat sich gelohnt. Kleine und mittlere Betriebe können ihr Betriebsvermögen erbschaft- und schenkungsteuerfrei übergeben, sofern sie die Bedingungen für den Bewertungsabschlag und die Lohnsummenklausel erfüllen und nicht gleichzeitig auch in größerem Umfang Privatvermögen übergeht. Zur positiven Bewertung der Regelverschonungsoption trägt bei, dass die Bedingungen für die Gewährung des 85 %igen Bewertungsabschlags noch einmal verbessert wurden. So wurde die betriebliche Haltefrist nach zunächst geplanten 15 Jahre nach starkem Widerstand auch durch den ZDB auf nunmehr 7 Jahre gesenkt. Gleiches gilt für die Frist zur Fortführung der Lohnsummenregelung, für die jetzt ebenfalls ein siebenjähriger Bindungszeitraum vorgegeben ist, nach ursprünglich zehn Jahren. Da die Lohnsummenregelung nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt, werden viele unserer Unternehmen davon nicht betroffen. Betont werden muss, dass die Begünstigung des Betriebsvermögens mit hohem bürokratischen Aufwand einhergeht. Die siebenjährige Einhaltung der Lohnsummenklausel stellt im Baugewerbe mit seinen häufigen Personalschwankungen zudem eine große Hürde dar.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz Während die Mehrheit aller EU-Mitgliedsländer einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen anwendet, sind in Deutschland die Arbeitskosten durch die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 sogar um 3 Punkte gestiegen. Im Sommer 2008 legte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen vor. Darin soll den Mitgliedstaaten auf Dauer die Möglichkeit gewährt werden, auf arbeitsintensive Dienstleistungen reduzierte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Insbesondere schlug die Kommission reduzierte Mehrwertsteuersätze für den gesamten Wohnungsbau vor. Damit wurde eine jahrelange Forderung des ZDB erfüllt. Auch auf europäischer Ebene hatte sich ver-


stärkt der Verband der Europäischen Bauwirtschaft (FIEC) mit seiner Arbeitsgruppe unter Vorsitz ihres Vizepräsidenten, Dipl.-Kfm. Frank Dupré, eingesetzt; so fand u.a. ein Treffen in Brüssel zwischen Herrn Dupré und der Generaldirektion Steuern der EU-Kommission zu diesem Thema statt. Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission muss allerdings vom Finanzministerrat einstimmig angenommen werden.

Deutscher Obermeistertag

Bauabzugsteuer Im Rahmen des Bürokratieabbaus war die Abschaffung der Bauabzugsteuer gefordert worden. Der ZDB hat vehement für ihre Beibehaltung plädiert. Denn das Verfahren um die Bauabzugsteuer hat sich eingespielt, die baugewerblichen Unternehmer stufen die Kosten für die Bauabzugsteuer mittlerweile als vernachlässigbar ein. Sie schätzen aber einen positiven Effekt der Bauabzugsteuer besonders hoch, nämlich den sich daraus ergebenden Anspruch auf Sicherung des Betriebskostenabzugs beim Auftraggeber. Ferner hat die Bauabzugsteuer einen äußerst wichtigen Nebeneffekt bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft in der Umsatzsteuer. Der Nachweis, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Bauleistenden handelt, erfolgt in der Praxis mittels der Freistellungsbescheinigung aus der Bauabzugsteuer. Bei Wegfall dieser Freistellungsbescheinigung müsste dort eine Ersatzbescheinigung geschaffen werden, die mit hohen Einführungskosten verbunden wäre. Auch ein vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Prognos-Gutachten spricht sich für die Beibehaltung der Bauabzugsteuer aus. Der Bundestag hat am 13.11.2008 das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet, die Bauabzugsteuer wurde darin nicht abgeschafft. Zahlreiche Lobbyaktivitäten haben sich gelohnt.

Aus dem Kreis der Obermeister kamen Anregungen für die künftige Arbeit.

Anlässlich des Deutschen Baugewerbetages wurde erstmalig zum Obermeistertag als eigener Veranstaltung eingeladen. Die Obermeister einer baugewerblichen Innung sind die Repräsentanten der Betriebe und das Sprachrohr der Verbandsorganisation vor Ort. Im Zusammenspiel von Bundesverband, Landesverband und den Innungen können baugewerbliche Interessen auf allen Ebenen der Politik durchgesetzt werden. Dies sollte auch mit dem Motto des 1. Obermeistertages „Gemeinsam sind wir stark“ zum Ausdruck gebracht werden. Auch für dieses Jahr ist wieder ein Deutscher Obermeistertag geplant.

Standen Rede und Antwort (v.l.): ZDB-Vizepräsident Dupré, ZDB-Präsident Loewenstein und der Vorsitzende des Fachbereiches Ausbau, Hans-Josef Aretz.

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Wirtschaftsverband / Unternehmensentwicklung Mittelstand - innovativ und engagiert Die im Jahr 2008 weiterhin nicht befriedigenden baukonjunkturellen Rahmenbedingungen stellten die mittelständische Bauwirtschaft erneut vor große Herausforderungen. Dass sich das Baugewerbe trotz der nicht günstigen Rahmenbedingungen im Jahr 2008 vergleichsweise gut behauptet hat, liegt vor allem an der hohen Innovationskraft und Flexibilität der kleinen und mittleren Bauunternehmen. Diese haben aufs Neue bewiesen, dass sie auf die Herausforderungen der Märkte kurzfristig zu reagieren und sich neue Marktsegmente zu erschließen vermögen. Im Hochbau verlagert sich die Tätigkeit der Unternehmen zunehmend auf die Sanierung und energetische Modernisierung des Gebäudebestandes. Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) In den letzten Jahrzehnten standen nur unzureichende Investitionsmittel für den Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen insbesondere in den alten Bundesländern zur Verfügung. Eine in der Praxis bereits bewährte Möglichkeit, den Investitionsstau zu lösen, stellen Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) dar. Hierbei werden dem privaten Partner sowohl die Planung und Errichtung als auch der Betrieb und die bauliche Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung über einen vorgegebenen Nutzungszyklus übertragen. Hierdurch kommt ein ganzheitlicher Planungsansatz zum Tragen, der gegenüber einer konventionellen Vergabe in der Regel zu erheblichen Effizienzvorteilen in der Nutzungsphase führt. Der ZDB hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Notwendigkeit einer mittelstandsgerechten Ausgestaltung von ÖPP-Projekten hingewiesen. Das von der Handwerkskammer Hamburg und der HafenCity Universität 2008 abgeschlossene Forschungsprojekt „PPP und Mittelstand“ hat die Bedeutung einer mittelstandsgerechten Ausgestaltung von ÖPP-Projekten bestätigt. Nur durch eine breite Beteiligung des Mittelstandes bei ÖPP-Projekten können ein wirklicher Wettbewerb und wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer konventionellen Vergabe sichergestellt werden. 24

Im Oktober 2008 wurde vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen der Leitfaden „Kleine ÖPP-Projekte“ veröffentlicht. Der Leitfaden hat das Ziel, öffentliche Projektträger bei der Realisierung von effizienten ÖPP-Projekten mit einem relativ geringen Investitionsvolumen und somit einer mittelstandsgerechten Formulierung von ÖPP zu unterstützen. In dem Leitfaden wird u.a. die Bildung von Losen vorgeschlagen, um auch bei größeren ÖPP-Projekten eine Mittelstandsbeteiligung zu erzielen. Das Ziel einer Beteiligung des Mittelstandes an ÖPP-Projekten verfolgt auch die ÖPP Deutschland AG. Zu ihren Aufgaben zählt die Erarbeitung von Vertragsmustern und Leitfäden für eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung von ÖPP-Projekten. Sie wird ferner öffentliche Projektträger bei der Ausgestaltung von ÖPP- Projekten beraten. Die ÖPP Deutschland AG selbst verkörpert ebenfalls ein ÖPP-Modell, da als Gesellschafter an ihr auf öffentlicher Seite Bund, Länder und Kommunen und auf privater Seite Planungs- und Beratungsgesellschaften, Unternehmen aus der Bauwirtschaft und dem Facility-Management sowie die Finanz- und Versicherungswirtschaft beteiligt sind. Der ZDB hat erreicht, dass ein gesondertes Los für die mittelständische Bauwirtschaft mit kleinen Unterlosgrößen eingerichtet wurde. Unter Koordination des ZDB haben sich fünf mittelständische Konsortien, darunter ein von Mitgliedsverbänden sowie dem ZDB gebildetes Verbandskonsortium, um Anteile an dem Mittelstandslos Bau der ÖPP Deutschland AG mit dem Ziel beworben, das Know-How des Mittelstandes in die Arbeit der ÖPP Deutschland AG einzubringen. Die mittelständische Bauwirtschaft wird sich somit innerhalb der ÖPP Deutschland AG für eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung von ÖPP-Projekten engagieren. Das 100. PPP-Projekt im Hochbau Im Rahmen einer Feierstunde konnte am 17. September 2008 im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung das 100. PPP-Projekt im öffentlichen Hochbau vorgestellt werden. Es handelt sich um den Neubau einer Feuerwache in Dortmund mit einem Investitionsvolumen von rd. 16 Mio. Euro. Hierbei wurde ein Kostenvorteil des ÖPP-Projekts gegenüber einer konventionellen Vergabe von 13 % ermittelt. Das Beispiel verdeutlicht, dass


lieferung auf der Baustelle ihrem Einbauort zugeordnet werden.

Die Unterzeichner des 100. PPP-Projekts im Hochbau.

sich der leistungsfähige Mittelstand bei einer mittelstandsgerechten Gestaltung von ÖPPProjekten im Wettbewerb durchzusetzen vermag. Technische Innovationen Die Produktivität im Baugewerbe konnte in den letzten Jahrzehnten Dank technischer Innovationen wesentlich gesteigert werden. Nunmehr steht eine weitere technische Revolution durch neue Technologien wie die Nanotechnologie oder die RFID (Radio Frequency Identification)-Technologie im Bauwesen bevor. Der ZDB fördert und begleitet die Entwicklung oder Anwendung innovativer Techniken im Bauwesen. Die Nanotechnologie hat im Bauwesen bereits eine weite Verbreitung gefunden. Keramische Fliesen mit selbstreinigender Oberfläche oder Fassadenbeschichtungen mit Lotuseffekt sind heute schon selbstverständlich. Zukünftig werden die Verarbeitungs-, Verschleiß- oder Festigkeitseigenschaften von Baustoffen mit Hilfe der Nanotechnologie gezielt verbessert werden können. Zur Wärmedämmung stehen bereits nanotechnologisch modifizierte Dämmstoffe wie Vakuum-Isolations-Paneele zur Verfügung, die ein gegenüber konventionellen Dämmstoffen erheblich verbessertes Wärmedämmverhalten aufweisen. Die RFID-Technologie wird schon in naher Zukunft die Baustellenlogistik optimieren. Auf winzigen elektronischen Speicherbauteilen, sog. RFID-Tags oder Transpondern, werden umfängliche Informationen hinterlegt, die mit Lesegeräten elektromagnetisch und somit berührungsfrei ausgelesen werden können. Z.B. können Bauteile oder Bauelemente mit „implantierten“ RFID-Tags unmittelbar bei An-

Auf den RFID-Tags können weitere Informationen zur Bedienung und zur Wartung bis hin zu Recyclingmöglichkeiten der Bauteile gespeichert werden. Somit werden wichtige Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks vor Ort verfügbar sein. Durch Integration von RFID-Tags in Baustellenausweise kann die RFID-Technologie auch zur Überprüfung der Zugangsberechtigung zur Baustelle, zu Baumaschinen und zu Baugeräten oder zur Arbeitszeiterfassung genutzt werden. Die RFID-Technologie wird somit im Bauwesen eine breite Anwendung finden. Um die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, kommt neben einer konsequenten Wärmedämmung der Gebäudehülle auch einer innovativen Nutzung regenerativer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zukünftig werden multifunktionale Fassaden, bei denen Photovoltaik –Elemente sowie außenliegende Wandflächen-Heiz-/Kühlsysteme in Wärmedämm-Verbundsysteme integriert sind, an der Energieeinsparung großen Anteil haben. Des Weiteren wird die Nutzung der oberflächennahen Geothermie zunehmen. Durch die Kombination einer hervorragenden Wärmedämmung der Gebäudehülle mit innovativen Energietechniken lassen sich bereits Plus-Energiehäuser verwirklichen. Ein weiteres Innovationsfeld stellt die Modernisierung der Infrastruktur dar. Die veraltete Infrastruktur muss zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und auch aus Umweltschutzgründen dringend modernisiert werden. Bei dem geplanten Ausbau des Hochspannungs-Stromnetzes sind wirtschaftliche Lösungen für eine unterirdische Verlegung der Stromleitungen im Bereich von Wohngebieten zu finden. Einen nachhaltigen Lösungsansatz stellt der begehbare Infrastrukturkanal dar. In den begehbaren Infrastrukturkanälen können sämtliche Leitungssysteme, von Frischwasserüber Daten-, Strom- und Fernwärme- bis hin zu Regen- und Schmutzwasserleitungen angeordnet werden. Die Leitungssysteme sind in begehbaren Infrastrukturkanälen zudem jederzeit zu Wartungs- und Reparaturzwecken zugänglich, so dass über den gesamten Lebenszyklus keine Tiefbaumaßnahmen wegen Leitungsarbeiten erforderlich werden. 25


Auslandsbau. Im vergangenen Jahr konzentrierten sich die außenwirtschaftlichen Aktivitäten auf den europäischen Wirtschaftsraum. Nachdem in der Vergangenheit vor allem Mittel- und Osteuropa den thematische Schwerpunkt bildeten, weckt nun vermehrt auch der nordeuropäische Baumarkt das Interesse der Betriebe. Den Auslandsbau-Firmen wurden im vergangen Jahr eine Reihe von Möglichkeiten geboten, sich vor Ort über die internationalen Marktverhältnisse in verschiedenen Ländern zu informieren. Da für kleine und mittelständische Unternehmen die Teilnahme an vor Ort durchgeführten Informations- und Kontaktveranstaltungen die effektivste Art der Markterkundung darstellt, haben wir dieses Angebot weiter ausgebaut. So fanden im vergangenen Jahr inGerman ternationale UnterConstruction Confederation nehmerreisen nach Lettland, Kasachstan, Mauretanien, Finnland, Norwegen, Katar und in die Republik Moldau statt, die sich insbesondere an baugewerbliche Unternehmen richteten. Gleichzeitig wurde von uns das Angebot der BMWi-Exportinitiative „Energieeffizienz“ aufgegriffen, durch ZDB-Infos in Englisch. das die Mitgliedsbetriebe an eine Reihe von internationalen Geschäftsreisen herangeführt wurden, die als Zielgebiet neben dem europäischen Raum auch die wesentlichen Industrienationen in Asien und Amerika beinhalten. Eine weitere Variante, interessierte Unternehmen in die jeweiligen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen aktiv einzubinden, ist die Teilnahme an Wirtschaftsdelegationen, die begleitend zu den Auslandsreisen hochrangiger Politiker stattfinden. So wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftministerium und dem Bundesumweltministerium ministerielle Reisen nach Hongkong, Vietnam, Austra26

lien, Indonesien, Kuba, Russland, China, Brunei und Thailand durchgeführt. Besonders hervorzuheben ist dabei die jährliche Wirtschaftsdelegationsreise, die in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie speziell für die Bauwirtschaft angeboten wurde. So wurde nach dem großen Erfolg der Delegationsreise nach Schweden im vergangen Jahr eine Wirtschaftsdelegationsreise Bau nach Kroatien konzipiert, welche im Oktober 2008 unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Schauerte durchgeführt wurde. Aufgrund der guten Resonanz der Teilnehmer ist vorgesehen, auch im Jahr 2009 wieder eine Wirtschaftsdelegationsreise Bau anzubieten, deren Inhalte eng mit dem Bundeswirtschaftministerium abgestimmt werden. Den Mitgliedsbetrieben wurde zudem die Teilnahme an deutschen Firmengemeinschaftsständen auf Baumessen in Großbritannien und in der Tschechischen Republik ermöglicht. Auf diese Weise konnten die Betriebe auf der Interbuild 2008 in Birmingham wie auch auf der Internationalen Baumesse IBF 2008 in Brünn ihre Fachkompetenz präsentieren.Zur Pflege der internationalen politischen Kontakte ermöglichten wir unseren Mitgliedsbetrieben die Teilnahme am Wirtschaftstag der Botschafterkonferenz des Auswärtigen Amtes, der im September 2008 durchgeführt wurde. Den Mitgliedsbetrieben wurde damit die Möglichkeit eröffnet, sich mit den Leitern der 229 Auslandsvertretungen auszutauschen und Chancen und Perspektiven des deutschen Baugewerbes im Ausland zu beraten. Natürlich werden die im Auslandsbau aktiven Betriebe kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen, über wesentliche internationale Bauprojekte und über Investitionsprogramme informiert, so zum Beispiel zu den Auftragspotenzialen für deutsche Unternehmen im Rahmen der UEFA-EM 2012 in Polen und der Ukraine, den olympischen Spielen in Sotschi in Russland oder der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Im Rückblick der letzten Jahre ist festzustellen, dass die Nachfrage nach außenwirtschaftlichen Informationen weiter steigt und die Bereitschaft der Mitgliedsbetriebe zunimmt, sich vor allem innerhalb Europas grenzüberschreitend zu betätigen.


Die Vereinigung Junger Bauunternehmer im ZDB. Basis für erfolgreiche Nachwuchsarbeit. Die jungen Bauunternehmer und -unternehmerinnen trafen sich zu ihrer jährlichen Jungunternehmer-Tagung in diesem Jahr in Düsseldorf. Die Tagung startete mit einem Highlight, nämlich der Besichtigung des Braunkohletagebaus in Garzweiler. Am Nachmittag gab es einen äußerst informativen Vortrag von Ministerialdirektor Michael Halstenberg, Abteilungsleiter Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Zukunft des Bauens und Planens in Deutschland. In seinem Vortrag hob Halstenberg die Bedeutung der Bauwirtschaft als Schlüsselbranche hervor. Wachstumspolitisch liege die Bedeutung der Bauwirtschaft in der Bereitstellung einer weit gefächerten, guten Infrastruktur als zentralem Standortfaktor; konjunkturpolitisch sei die Baubranche der Schlüsselsektor zur Ankurbelung und Stabilisierung der Binnennachfrage. Auch arbeitsmarktpolitisch hat die Bauwirtschaft einiges zu bieten: 1 Mrd. Euro Bauvolumen schafft bzw. sichert die Arbeit für rd. 26.000 Beschäftigte. Gleichzeitig beinhaltet die Bauwirtschaft ein hohes Potenzial für Produkt- und Verfahrensinnovationen. Nach diesem Vortrag entspann sich eine angeregte Diskussion, die im Wesentlichen um zwei Themenfelder kreiste, nämlich öffentliche Vergaben und Qualitätsstandards. Am zweiten Tag standen zwei Vorträge auf dem Programm, die auf die betriebliche Praxis der Unternehmer zielten. Chancen im Auslandsbau Zunächst berichtete Heinz G. Rittmann, Abteilungsleiter Wirtschaft und EDV bei den Baugewerblichen Verbänden Nordrhein, über seine Erfahrungen im Bereich des Auslandsbau. In einem anregenden Vortrag erläuterte er, welche Chancen die ausländischen Märkte böten. Mittlerweile seien eine Vielzahl von Unternehmen auf verschiedenen Märkten in Europa, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika tätig. Dabei lägen z.B. die Stundensätze für Zim-

Im geländegängigen Bus ging es für die jungen Bauunternehmer in den Tagebau.

merer und Dachdecker in Großbritannien bei ca. 77 €, für Stuckateure bei ca. 60 €. Eine Umsatzrendite von rund 30 % sei bei Infrastrukturprojekten in Afrika ab ca. 5 Millionen Euro Projektvolumen keine Seltenheit. Angesichts dieser Zahlen warnte Rittmann jedoch davor, blauäugig und unvorbereitet an Bauprojekte im Ausland zu gehen. Betriebsergebnis sichern Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns, Abteilungsleiter Recht und Steuern der Baugewerblichen Verbände Nordrhein, legte in seinem „Wegweiser zu Ihrem Geld“ den Unternehmern dar, wie sie ihre Außenstände minimieren, die Zahlungen beschleunigen sowie Forderungen absichern können. Denn je später ein Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, desto länger müssen Unternehmer die Finanzierung des Umsatzes ausgleichen, referierte Zimmermanns. Dadurch werde wichtiges Kapital gebunden. Ist eine Forderung sogar uneinbringlich, etwa weil der Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragt hat, müssen die so entstandenen Löcher aus eigener Tasche gestopft werden. Dabei kommt es oftmals zu sogenannten Folgeinsolvenzen (Dominoeffekt), wenn Unternehmen die entstandenen Forderungsausfälle nicht mit eigenen Mitteln ausgleichen können.

27


Wirtschaftsverband / Baukonjunktur Bauinvestitionen Das Jahr 2008 war bis in den Sommer hinein weiter von einer kräftigen Wirtschaftsentwicklung geprägt. Die Auslandsaufträge fĂźr die Industrie verloren allerdings an Schwung, so dass die Produktion zunehmend vom Auftragsbestand hochgehalten wurde. In diese konjunkturelle AbkĂźhlung hinein tĂźrmte sich im Herbst die Finanzkrise auf. Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft sind seitdem das Thema. Die Bundesregierung reagierte rasch und verabschiedete nach grundsätzlichen Abstimmungen mit wichtigen Partnerländern die Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Ergänzend wurde ein MaĂ&#x;nahmenpaket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung seitens der Bundesregierung geschnĂźrt. Darin enthalten ist die Aufstockung der Mittel fĂźr das CO2 –Gebäudesanierungsprogramm und anderer MaĂ&#x;nahmen im Zeitraum 2009 bis 2011 um 3 Mrd. â‚Ź. Weiterhin sollen zur Verstetigung der Investitionen bei wichtigen Infrastrukturvorhaben die Infrastrukturprogramme der KfW fĂźr strukturschwache Kommunen um 3 Mrd. â‚Ź aufgestockt werden. Dazu hat die Bundesregierung

ein „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ mit einem Volumen von je 1 Mrd. â‚Ź in den Jahren 2009 und 2010 aufgelegt. Hierdurch sollen dringliche Verkehrsinvestitionen beschleunigt umgesetzt werden. Nicht zuletzt kĂśnnte die Bautätigkeit in 2009 von der Verdoppelung des Steuerbonus auf maximal 1.200 â‚Ź/Jahr bei Handwerkerleistungen profitieren. FĂźr das Bauhauptgewerbe zeichnet sich 2008 ein mit dem Vorjahr vergleichbares Niveau bei der Beschäftigung ab. Im Jahresdurchschnitt waren 705.000 Beschäftigte tätig gewesen. Der baugewerbliche Umsatz erreicht das Volumen von rund 85,6 Mrd. â‚Ź (+ 6,1 %) (Grafik 1). Bis einschlieĂ&#x;lich Oktober verzeichneten die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten ein Auftragsvolumen von 42,8 Mrd. â‚Ź. GegenĂźber dem Vorjahr ergibt sich nominal eine Veränderungsrate von + 1,6 % und preisbereinigt eine von – 2,5 %. Der Auftragsbestand hat sich bis September 2008 binnen Jahresfrist nominal um 7,4 % bzw. real um + 1,7 % erhĂśht. FĂźr das Bauhauptgewerbe bleibt der Wohnungsneubau das konjunkturelle Sorgenkind. Die hierfĂźr erteilten Baugenehmigungen entsprechen in etwa dem extrem schwachen

Grafik 1: Umsatz des Bauhauptgewerbes.

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28

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Baugenehmigungsvolumen für neue Gebäude (veranschlagte Kosten, jeweils Jan. - Okt.)

Mio. Euro 35.000

33.600 30.000

25.000

25.597 24.533 22.791

22.463 22 463

20.821

20.000

19.210

Wohngebäude Nichtwohngebäude

15.000

14.497

10.000

5.000

0 2005

2006

2007

2008

Grafik 2: Baugenehmigungsvolumen.

Niveau des Vorjahres. Eine Erholung des Wohnungsneubaus zeichnet sich somit auch für das nächste Jahr nicht ab. Der Wohnungsbau erweist sich 2008 für das Bauhauptgewerbe nunmehr auch als umsatzschwächste Bausparte. Der Wirtschaftsbau bildet im Jahr 2008 für das Bauhauptgewerbe erneut nachfrage- und umsatzseitig die maßgebliche Bausparte. Hier liegt das neue Auftragsvolumen bis einschließlich Oktober nominal mit 4,0 % über der des Vorjahres. Allerdings fällt diese Zuwachsrate schwächer aus als die für das Genehmigungsvolumen gewerblicher Bauten. Es ist zu vermuten, dass ein erheblicher Teil der Baugenehmigungen kurzfristig nicht in Bauaufträge umgesetzt wird.

Der öffentliche Bau entwickelte sich in 2008 deutlich stärker als zu Jahresbeginn erwartet. Offenbar ist das in 2008 merklich höhere Volumen an Steuereinnahmen stärker für Baumaßnahmen eingesetzt worden. Die Umsätze für die öffentliche Hand erreichen mit voraussichtlich 26,1 Mrd. € (+ 6 %) nunmehr einen Anteil von 30,5 % an der Gesamtgröße. Das Baujahr 2008 war auch dadurch geprägt, dass für Dieselkraftstoff und wesentliche Baumaterialien erhebliche Preisanstiege eintraten. Deren Weitergabe an die Kunden gestaltete sich außerordentlich schwierig. Zugleich verbindet sich damit die Erkenntnis, dass die höheren Umsätze kostengetrieben sind und nicht aus einem Mehr an Bauten entstanden.

Die seit Mitte 2007 starken Zuwächse des Genehmigungsvolumens für neue Nicht-Wohngebäude haben dazu geführt, dass in diesem Jahr die Struktur des Genehmigungsvolumens nach Gebäudearten gedreht wurde. Bezogen sich 2005 noch 63 % der gesamten Neubaugenehmigungen auf Wohngebäude und 37 % auf Nichtwohngebäude, entfallen in 2008 auf Wohngebäude nur noch 47 % des Gesamtvolumens und demzufolge 53 % auf Nichtwohngebäude (Grafik 2) 29


Wirtschaftsverband / Betriebswirtschaft Unternehmensführung Die sechste Baubetriebswirtschaftliche Tagung des ZDB fand am 11. März 2008 in Kassel zum Thema „Schnittstelle Baustellen-Controlling; Vom kalkulierten Bau-Soll bis zum Nachtragsmanagement“ statt. Mit der Veranstaltungsreihe werden Fragen aufgegriffen, die sich bei der alltäglichen Unternehmensführung in den Bauunternehmen stellen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen der Mitgliedsverbände des ZDB. Die bisherigen fünf Tagungen waren folgenden Themen gewidmet: 2003 in Berlin: Unternehmensfinanzierung / -sicherung 2004 in Frankfurt: Optimierung von Beschaffungsprozessen 2005 in Köln: Wettbewerbspositionen sichern und stärken 2006 in Frankfurt: ÖPP (Dienstleistungspotenziale) 2007 in Kassel: Unternehmens-Controlling Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung standen die Aufgaben und Werkzeuge des Baustellen-Controlling. Besprochen wurde das Baustellen-Controlling mit den Schnittstellen Kalkulation, Projektsteuerung und Nachtragsmanagement. In den Praxisbeiträgen aus dem Hochbau und Tiefbau wurden praktikable Werkzeuge zum Baustellen-Controlling vorgestellt und diskutiert. Insbesondere wurden die Softwarelösungen vom Baurechenzentrum Nürnberg („BRZ“) und das System „BAU-SU“ diskutiert. Die abschließenden Beiträge waren dem systematischen Nachtragsmanagement gewidmet. Auch hier wurde wieder eine Softwarelösung zur systematischen Nachtragsfindung als Werkzeug demonstriert. Der BWA hat mit der Themenauswahl und den Referenten wieder einen hohen Praxisbezug gesucht. Insgesamt hatten sich 100 Teilnehmer zur Tagung angemeldet. Die nächste Baubetriebswirtschaftliche Tagung findet am 10. März 2009 in Kassel zum Thema „Personalentwicklung im Bauunterneh30

men“ statt. Behandelt wird die Frage, ob es im Angesicht des demografischen Wandels in den baugewerbliche Unternehmen zu einem Fachkräftemangel bei Ingenieuren und gewerblichem Personal kommt und wie diesem gegebenenfalls begegnet werden kann.

Unternehmensfinanzierung Der ZDB nahm auf Initiative des Betriebswirtschaftlichen Ausschuss zum dritten Mal direkt an der KfW- Umfrage zur Unternehmensfinanzierung teil. An der Umfrage haben sich 440 Bauunternehmen aus dem Mitgliedsbereich des ZDB beteiligt. Ziel der Befragung im Verbandsbereich ist es, die Situation mittelständischer Unternehmen bei der Unternehmensfinanzierung und dem diesbezüglichen Bankenverhalten widerzuspiegeln und die Probleme der Finanzierung der mittelständischen Bauunternehmen in Auswertung der Umfrage mit den Vertretern der Bankverbände deutlich zu machen. Im Ergebnis der Diskussion der letztjährigen Umfrage hat die KfW auf ihrer Homepage ein Beratertool zum Rating für Unternehmer installiert. Die Darstellungen wurden auch unmittelbar vom ZDB mit eingebracht. Bekanntlich ist gerade für die Bauunternehmen die Frage der Bereitstellung von Fremdkapital existenziell. Die KfW und die Wirtschaftsverbände haben sich das Ziel gesetzt, durch die Erhebung und Bereitstellung originärer Unternehmensinformationen die Diskussion zu versachlichen. Die Kreditversorgung hat sich gegenüber dem Vorjahr in den Bauunternehmungen wieder verschlechtert. Waren es im Vorjahr 24 % und im Vorvorjahr 41 % der Befragten, die eine schwierigere Situation wahrgenommen haben, sind es in diesem Jahr 32 %. Der überwiegende Teil (61 %, Vorjahr 69 %) gab eine unveränderte Situation an. Eine verbesserte Situation nahmen wie im Vorjahr nur 7 % der Befragten wahr. Von den verschlechterten Möglichkeiten der Kreditaufnahme sind kleine Unternehmen besonders betroffen. Während knapp 40 % der Bauunternehmen mit bis zu 1 Mio. Euro Um-


satz eine schwierigere Situation wahrnehmen, sind es bei Unternehmen über 10 Mio. Euro Umsatz „nur“ 20 %. Über 21 % aller befragten Bauunternehmen gaben an, Probleme zu haben, überhaupt noch Kredite zu bekommen. Im Vorjahr waren dies nur 13 %. Deutlich verbessert hat sich die Kenntnis der Unternehmen zu ihrer Ratingnote. Knapp 75 % der Befragten kennen jetzt ihre Ratingnote (im Vorjahr knapp zwei Drittel). Dabei nimmt das Wissen um die Benotung mit der Umsatzgröße zu. Während gut die Hälfte der Bauunternehmungen mit bis zu 1 Mio. Euro Umsatz ihre Ratingnote kennt, sind es bei Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Mio. Euro bereits 80 %. Auch wenn das Wissen um die Ratingbenotung damit weiter auf dem Vormarsch ist, sollten die Unternehmer aktiver einfordern, über ihr Rating von den Banken informiert zu werden. Von den Unternehmen, die ihre Ratingnote nicht kennen, gaben 74 % an, sich danach auch nicht erkundigt zu haben. Bekanntlich sind die Banken eine Selbstverpflichtung gegenüber dem Gesetzgeber eingegangen, die Kreditnehmer über ihre Ratingbeurteilung zu informieren. Dieser Verpflichtung kommen die Banken offensichtlich noch unzureichend nach. So gaben 18 % der befragten Bauunternehmen an, auch auf Nachfrage nicht über ihre Ratingbenotung informiert worden zu sein. Das Treffen mit den Vertretern der Bankverbände zur Auswertung der Ergebnisse der Unternehmensbefragung wurde genutzt, um die Ursachen der verschlechterten Möglichkeiten der Kreditausreichung für Bauunternehmungen zu eruieren und insbesondere eine verbesserte Kommunikation der Ratingergebnisse gegenüber den Kreditnehmern einzufordern. Ferner wurden die Banken aufgefordert, zukünftig die Ratingergebnisse den kreditsuchenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Rationalisierungspotenziale moderner Informationstechnologien nutzen Der Betriebswirtschaftliche Ausschuss (BWA) befasst sich intensiv mit den Rationalisierungspotenzialen von virtuellen Projektabwicklungen und mobiler Datenerfassung. Seit einigen Jahren greifen Bauherren bei komplexen Bauvorhaben in zunehmendem Maße auf die virtuelle Projektabwicklung zurück. Nunmehr ist ein Übergang von der weitgehend üblichen 2D- zur 4D-Planung zu verzeichnen. Darunter wird eine 3D-Planung, ergänzt um die Kriterien Kosten und Zeit, verstanden. Der Mehrwert einer solchen Planung zeigt sich im Bauablauf. Hier könnten Problembereiche zwischen den Gewerken schon in frühen Stadien sichtbar gemacht und Alternativen erarbeitet werden. Die beteiligten Gewerke werden in Projektbesprechungen auf Konflikte hingewiesen. Pläne werden ständig aktualisiert und allen Projektpartnern online zugängig gemacht. Für alle Gewerke bringt die Vorvisualisierung des Baugeschehens ein konfliktfreieres Arbeiten. Der BWA spricht sich dafür aus, die Schulung baugewerblicher Unternehmen der Mitgliedsverbände in der Anwendung dieser Technologien zu verstärken. Lösungen zur Online - Zeiterfassung auf der Baustelle können das manuelle Führen von Stundenzetteln substituieren. So wird fehlerhaften und fehlenden Eintragungen vorgebeugt, der administrative Aufwand zur Weiterverarbeitung der Daten gesenkt. Arbeitszeiten werden von Mitarbeitern über ihre Handys gebucht. Die Buchungen werden online auf die Server übertragen und liegen somit sofort zur weiteren Bearbeitung, beispielsweise durch die Lohnbuchhaltung vor. Neben der Erfassung von Arbeitszeiten ist auch die automatische Erfassung spesenrelevanter Daten (Auslösungen) möglich. Ferner kann mit der Eingabe von Kilometerständen automatisch ein Fahrtenbuch generiert werden. Der Betriebswirtschaftliche Ausschuss prüft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter zu vergünstigten Konditionen für die Mitgliedsbetriebe. 31


Arbeitgeberverband

Im Auftrag der Betriebe Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer tarifgebundenen Mitgliedsbetriebe gegenüber grauer und schwarzer Konkurrenz steht im Mittelpunkt aller sozialund tarifpolitischen Überlegungen. Das gilt für die Mindestlohnverhandlungen ebenso wie für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

28 32


Tarifpolitik Sozialpolitik Berufsbildung

33


Arbeitgeberverband / Tarifpolitik Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der tarifgebundenen Mitgliedsbetriebe gegenüber grauer und schwarzer Konkurrenz stand im Mittelpunkt aller sozial- und tarifpolitischer Überlegungen. Das galt für die Mindestlohnverhandlungen in den neuen Bundesländern ebenso wie für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

ungelernte Arbeitskräfte um 0,72 € auf 9,72 € und eine Anhebung des Mindestlohnes 2 für angelernte Arbeitskräfte um 0,78 € au 10,58 € bedeutet. Begründet wurde diese Forderung der Gewerkschaft damit, dass ein Baufacharbeiter im Osten nicht weniger verdienen dürfe als ein Bauhilfsarbeiter im Westen. Vorrangiges Verhandlungsziel der Arbeitgeberseite war ein Wegfall des Mindestlohnes 2, d.h. eine Beschränkung der allgemeinverbindlichen Mindestlohnregelung auf die unterste Lohngruppe (Lohngruppe 1).

Überaus positiv fiel die Evaluation (Wirkungsforschung) zum Saison-Kurzarbeitergeld aus. Was wir in unserer Lobbyarbeit durchgesetzt haben, findet offensichtlich hohe Akzeptanz bei unseren Mitgliedsbetrieben.

Die Unüberbrückbarkeit dieser Forderungen machte die Anrufung der Zentralschlichtungsstelle unter Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement notwendig, da eine Einigung in freien Verhandlungen nicht möglich war.

Mindestlohnverhandlungen (neue Bundesländer)

Die Mindestlohntarifverhandlungen für die neuen Bundesländer wurden daher erst durch einen Schiedsspruch vom 20. Juni 2008 beendet: Die Mindestlöhne in den neuen Bundesländern bleiben über den 30. August 2008 hinaus für ein weiteres Jahr unverändert. In den gesamten Verhandlungen haben wir deutlich gemacht, dass das ArbeitnehmerEntsendegesetz und die darauf beruhende tarifvertragliche Mindestlohnregelung in erster Linie geschaffen wurden, um die zunehmende Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auf inländischen Baustellen einzudämmen. Darüber hinaus sollte verhindert werden, dass unsere Mitgliedsbetriebe aufgrund ihrer höheren Personalkosten mit ausländischen Baubetrieben nicht mehr konkurrieren können, so keine Aufträge mehr erhalten und deshalb Arbeitsplätze verloren gehen.

Nachdem bereits in dem Schiedsspruch vom 19. Mai 2007 für die alten Bundesländer die ab 1. September 2008 geltenden Mindestlöhne festgelegt worden waren, hat die Gewerkschaft für die neuen Bundesländer eine „anständige“ Erhöhung der bisherigen Mindestlöhne gefordert, und zwar um 8 %. Das hätte eine Erhöhung des Mindestlohnes 1 für BAU-Arbeitgeber für

Erhalt des Mindestlohnes !

Die Gewerkschaft führt die Bauarbeiter in die Irre – sie verfälscht die Position der Arbeitgeber zu den Mindestlöhnen, verschweigt das Angebot einer tariflichen Zusatzrente und gefährdet Arbeitsplätze.

Was wollen die Arbeitgeber wirklich ? wollen den Mindestlohn nicht abschaffen, sondern erhalten. 1. Wir E i n Mindestlohn für alle ostdeutschen Bauarbeiter ist viel wirksamer, weil er viel besser kontrolliert werden kann als zwei unterschiedliche Mindestlöhne. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist damit völlig überfordert. Das wollen wir ändern; wir wollen die Durchsetzung des Mindestlohnes verbessern !

2.

Schon heute liegen die Mindestlöhne im Baugewerbe deutlich über denen im Malerhandwerk (7,15 €), im Garten- und Landschaftsbau (7,82 €) und im Elektrohandwerk (7,90 €). Ostdeutsche Bauarbeiter haben also heute schon den höchsten Mindestlohn (9,00 ).

3.

Schon in der ersten Verhandlung am 22. Februar 2008 haben die Arbeitgeber für die ostdeutschen Bauarbeiter eine tarifliche Zusatzrente angeboten. Warum will die Gewerkschaft darüber nicht verhandeln ?

Warnstreiks sind keine Lösung. Nur am Verhandlungstisch lässt sich die bis Ende August 2008 befristete Mindestlohnregelung verlängern.

Eine Forderung ist noch kein Ergebnis. Die Gewerkschaft muss sich deshalb bewegen. Das gilt natürlich auch für die Arbeitgeber, sie sind dazu bereit:

Die Arbeitgeber wollen e i n e n Mindestlohn, der in allen Baubetrieben und auf allen Baustellen durchgesetzt werden kann.

Darüber muss schnellstens weiter verhandelt werden. Außerdem:

Zu hohe Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze. Das ist der Gewerkschaft offenbar egal. Wir wollen nicht, dass Arbeitsplätze wegen der zu hohen Lohnkosten verlorengehen.

Bau-Arbeitgeber für Erhalt des Mindestlohnes.

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V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstraße 55 - 58, 10117 Berlin

Deshalb:

Die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen spielt in den alten Bundesländern eine deutlich größere Rolle als in den neuen Bundesländern. Denn dort ist die Arbeitslosigkeit in nahezu allen Arbeitsamtsbezirken nach wie vor überdurchschnittlich hoch, so dass Werkverträge für die Entsendung ausländischer Arbeitskräfte in der Regel überhaupt nicht genehmigt werden. Der Umfang der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in den neuen Bundesländern ist entsprechend gering. Der Mindestlohn dient damit nicht in erster Linie dem Schutz vor billiger ausländischer Konkurrenz.


Darüber hinaus haben wir der Gewerkschaft vorgehalten, die Wettbewerbsnachteile zu unterschätzen, die unseren ostdeutschen Mitgliedsbetrieben durch ihre Konkurrenz mit Betrieben entstehen, die gar keinen oder deutlich niedrigere Mindestlöhne zahlen oder zahlen müssen. Nach der Novellierung der Handwerksordnung 2004 und durch die Verwandtschaftserklärung von Gewerken des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes werden die Betriebe des Baugewerbes aufgrund der für sie geltenden Bau-Mindestlohnregelung im Wettbewerb mit konkurrierenden Handwerksbetrieben benachteiligt. Der Mindestlohn verliert damit zunehmend seine Schutzfunktion und verschlechtert die Wettbewerbssituation derjenigen Betriebe, die eigentlich gegen Niedriglohnkonkurrenz geschützt werden sollen. Die seit dem 1. September 2002 geltende Mindestlohnstruktur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung der Löhne der beiden unteren Lohngruppen 1 und 2 hat sich unserer Auffassung nach nicht bewährt. Sie führt vielmehr zu erheblicher Rechtsunsicherheit und beeinträchtigt dadurch die Wirksamkeit der Mindestlohnkontrolle. Die Abgrenzung der Lohngruppen 1 und 2 hat sich für die staatlichen Behörden – neben der Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – als eines der größten Probleme bei der Mindestlohnkontrolle herausgestellt. Über diese Abgrenzungsprobleme ist in den Beratungen des bundesweiten Bündnisses gegen Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft immer wieder berichtet worden. Durch die Vereinbarung eines einzigen Mindestlohnes, der unabhängig ist von der Qualifikation und der jeweils ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers oder sonstigen tariflichen Eingruppierungsmerkmalen, würde daher nach unserer Überzeugung die ohnehin schwierige Kontrolle des Mindestlohnes erheblich erleichtert. Deshalb sehen wir in einer Beschränkung auf nur noch einen Mindestlohn einen wirksamen Beitrag zur effizienteren Kontrolle des Mindestlohnes. Das entspräche im Übrigen auch der ursprünglichen Mindestlohnstruktur im Baugewerbe, wie sie für die Jahre 1997 bis 2002 mit der Gewerkschaft vereinbart worden war.

In den Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle war ein Wegfall des Mindestlohnes 2 bereits zum 1. September 2008 jedoch nicht durchsetzbar. Dem Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle ist es aber gelungen, die Gewerkschaft dazu zu bewegen, auf jede Erhöhung der Mindestlöhne in den neuen Bundesländern zu verzichten und zugleich zu akzeptieren, dass der Schiedsspruch unter die Bedingung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes gestellt wird, dass ab dem 1. September 2009 nur noch der Lohn der untersten Lohngruppe als Mindestlohn im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wird. Eine entsprechende Erklärung ist in den Schiedsspruch aufgenommen worden. Um unser zentrales Verhandlungsziel, die Abschaffung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohnes 2, zu erreichen, haben wir die Einführung einer kapitalgedeckten tariflichen Zusatzrente in den neuen Bundesländern angeboten. Diese hätte durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers sowie durch einen Zuschuss des Arbeitgebers finanziert werden können. Die Finanzierung des Arbeitgeberzuschusses hätte aus einem Teil des ersparten Sozialaufwandes erfolgen können, da die zum Zwecke des Aufbaues einer Altersversorgung umgewandelten Entgeltbestandteile sozialversicherungsfrei sind. Um den Anreiz der Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung zu erhöhen, haben die Arbeitgeber angeboten, den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung von der Höhe des Entgeltumwandlungsbetrages abhängig zu machen. Die Gewerkschaft zeigte zu unserer Überraschung allerdings keinerlei Interesse an der Einführung einer solchen betrieblichen Altersversorgung auf tarifvertraglicher Basis in den neuen Bundesländern.

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Entwicklung der Mindestlöhne im Baugewerbe seit Einführung des Mindestlohnes 2. ML 1 / West

ML 1 / Ost

01.09.2003

10,36 €

8,95 €

01.09.2004

10,36 €

8,95 €

01.09.2005

10,20 €

8,80 €

01.09.2006

10,30 €

8,90 €

01.09.2007

10,40 €

9,00 €

01.09.2008

10,70 €

9,00 €

ML 2 / West

ML 2 / Ost

01.09.2003

12,47 €

9,65 €

01.09.2004

12,47 €

10,01 €

01.09.2005

12,30 €

9,80 €

01.09.2006

12,40 €

9,80 €

01.09.2007

12,50 €

9,80 €

01.09.2008

12,85 €

9,80 €

Vorbereitung der Tarifrunde 2009 Die im ZDB zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände haben Konsequenzen aus der schwierigen Tarifrunde 2007 für die zukünftige Verhandlungsführung gezogen. Damit hat sich der ZDB für die Tarifrunde 2009 neu aufgestellt: Fünf Regionen und der Fachbereich Ausbau werden zukünftig ihre Vertreter in die Verhandlungskommission für die zentralen Tarifverhandlungen entsenden. Verhandlungsergebnisse werden außerdem nur noch einstimmig herbeigeführt werden können. Damit sind die Rechte der Mitgliedsverbände des ZDB gestärkt, klare Verhältnisse hinsichtlich der Verhandlungssituation geschaffen und die volle Handlungsfähigkeit des ZDB in der Tarifpolitik wieder hergestellt worden. Die Gewerkschaft wird sich wieder auf ein geschlossenes Auftreten der baugewerblichen Organisation in den Tarifverhandlungen einstellen können. Die Verbesserung der tarifpolitischen Gesamtsituation durch eine neue Tarifstruktur wird für uns im Vordergrund der in diesem Jahr zu führenden Tarifverhandlungen stehen müs36

sen. Schwerpunkt der Verhandlungen mit der IG BAU wird daher die Frage sein, wie die Wettbewerbssituation der an die Tarifverträge für das Baugewerbe gebundenen Betriebe gegenüber denjenigen Betrieben, die niedrigere Tariflöhne zahlen oder überhaupt nicht an irgendwelche Tarifverträge gebunden sind, verbessert werden kann.


Arbeitgeberverband / Sozialpolitik Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt Das Bundeskabinett hat am 4. Juni 2008 ein „Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen, in dem zahlreiche Forderungen des Deutschen Baugewerbes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgegriffen wurden. Dieses Aktionsprogramm enthält einen Maßnahmenkatalog, der u. a. die Mitführungspflicht von Ausweispapieren auf der Baustelle, die Sofortmeldung zur Sozialversicherung sowie die Einrichtung von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf ausgewählten Großbaustellen und von Sonderdezernaten in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften und die Bildung von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften vorsieht. ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein hat diese Kabinettsentscheidung als ein „ermutigendes Zeichen“ für die wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit bezeichnet. Die aufgrund dieses Aktionsprogramms der Bundesregierung vorgesehenen Gesetzesänderungen sind bereits in der zweiten Jahreshälfte 2008 parlamentarisch beraten worden und nach Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Wir begrüßen insbesondere die Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung, die spätestens bei der Beschäftigungsaufnahme erfolgt sein muss. Eine solche Maßnahme erscheint sinnvoll und notwendig, um im Rahmen der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vor Ort, z.B. bei Baustellenkontrollen, feststellen zu können, ob der Beschäftigte tatsächlich zur Sozialversicherung gemeldet ist. Wir begrüßen es ausdrücklich auch, dass die Bau-Berufsgenossenschaft im Leistungsfalle auf die Stammdatendatei bei der Deutschen Rentenversicherung zurückgreifen kann, um ggf. bei Verdacht auf Schwarzarbeit den Arbeitgeber in Regress nehmen zu können. Auch die Mitführungspflicht von Ausweispapieren anstelle des nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises beruht auf unseren Forderungen. Wir gehen davon aus,

dass zukünftig alle inländischen und auch alle ausländischen Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort bei Baustellenkontrollen in Hinblick auf die Identitätsfeststellung ihre Ausweispapiere vorzulegen haben und dafür die Bescheinigung E 101 nicht mehr ausreichen wird. Die angekündigte Einrichtung von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf ausgewählten Großbaustellen wird eine erhöhte Präventionswirkung erzielen. Auch die Einrichtung von Sonderdezernaten in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften und die Bildung von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollten als flankierende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Evaluation zum Kurzarbeitergeld Mit dem Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung vom 24. April 2006 ist das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld als Sonderform des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes eingeführt worden, um insbesondere in der Bauwirtschaft wegen der saisonbedingten Arbeitsausfälle zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beizutragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenzuwirken. Nach unserer Auffassung ist diese gesetzliche Neuregelung aufgrund der Erfahrungen in den ersten beiden Schlechtwetterperioden, in denen die neuen Instrumente zur Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse in den Wintermonaten genutzt werden konnten, insgesamt positiv zu bewerten. Diese Einschätzung wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geteilt. In dessen Bericht zu den Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden ergänzenden Leistungen (sog. Wirkungsforschung nach § 175 b SGB III) an den Deutschen Bundestag sind die wichtigsten Ergebnisse dieser Wirkungsforschung wie folgt zusammengefasst worden: • Der Beschäftigungsrückgang hat sich mehr als halbiert. • Die Arbeitslosigkeit in den Bauberufen ist um 35 % zurückgegangen. 37


• Die neue FĂśrderung stĂśĂ&#x;t bei allen Akteuren auf hohe Akzeptanz. • Die neue FĂśrderung wird intensiver genutzt als die Vorgängerregelung. • Es gibt keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitszeitflexibilisierung. • In der FĂśrderperiode 2006/2007 wurden 156.00 Personen weniger arbeitslos als in der vorhergehenden FĂśrderperiode. • Die Arbeitslosenversicherung ist in der FĂśrderperiode 2006/2007 um 321 Mio. â‚Ź entlastet worden. Aus der zusammenfassenden Bewertung des Bundesministeriums fĂźr Arbeit und Soziales ergibt sich darĂźber hinaus folgende Gesamteinschätzung: „Die Reform ist ein Erfolg. Die neue WinterbaufĂśrderung hat sich bewährt und ihre Ziele erreicht. Durch die deutliche Verstetigung der Beschäftigung konnten vermehrt Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze und Arbeitgeber ihr eingearbeitetes Fachpersonal erhalten.“

Auch nach unserer Einschätzung haben sich die Erwartungen des Gesetzgebers und der Tarifvertragsparteien in den ersten beiden FĂśrderperioden nach EinfĂźhrung des SaisonKurzarbeitergeldes ganz Ăźberwiegend erfĂźllt, wogegen sich die in dem damaligen Gesetzgebungsverfahren geäuĂ&#x;erten BefĂźrchtungen als unbegrĂźndet erwiesen haben. Im Vordergrund steht dabei fĂźr uns, dass die tariflichen MĂśglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, die den Betrieben grĂśĂ&#x;tmĂśgliche Spielräume zur betrieblichen Arbeitszeitgestaltung einräumen, durch die EinfĂźhrung des Saison-Kurzarbeitergeldes nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch unverändert geblieben sind. In der betrieblichen Diskussion Ăźber die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung geht es vornehmlich darum, die Bereitschaft der Arbeitnehmer zu fĂśrdern, im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen Guthabenstunden fĂźr AuftragslĂźcken und fĂźr witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit anzusparen. Dabei erkennen die Arbeitnehmer – jedenfalls zum grĂśĂ&#x;ten Teil – zunehmend, dass sie durch Vorarbeit im Sommer und durch die Einbringung von Guthabenstunden im Winter ein fast doppelt so hohes Einkommen (durch Bruttolohn und lohn- und sozialversicherungs-

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Grafik 3: Entwicklung der Winterarbeitslosigkeit nach EinfĂźhrung des Saison-Kurzarbeitergeldes.

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freies Zuschuss-Wintergeld) erzielen können wie bei der Inanspruchnahme von SaisonKurzarbeitergeld. Die sogenannte Winterbauförderung könnte allerdings deutlich erfolgreicher sein, wenn die öffentliche Auftragsvergabe verstetigt würde, so dass zumindest ein Teil der Betriebe ganzjährig ausgelastet wäre. Die Förderung und Verstetigung einer beschäftigungswirksamen Bautätigkeit waren zwar in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Bundesregierung. Diese hat uns auch wiederholt zugesagt, die Ursachen der unterschiedlichen Auftragsvergabe in den Wintermonaten und deren Auswirkungen auf die saisonale Beschäftigung zu untersuchen. Diesen Ankündigungen sind aber bisher leider keine Taten gefolgt. Die Frage einer möglichen Belebung der Bautätigkeit im Winter ist vielmehr nach unserem Eindruck in der Diskussion über die Vermeidung oder zumindest über den Abbau der Winterarbeitslosigkeit immer mehr in den Hintergrund gerückt.

Osterweiterung der Europäischen Union Für die acht neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus Mittel- und Osteuropa sind die Grundfreiheiten des EU-Vertrages (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit) zur Zeit eingeschränkt. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit, beide genannten Grundfreiheiten während einer insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist (sogenanntes „2+3+2-Modell“) bis längstens zum 30. April 2011 zu beschränken. Seit langem fordern wir, diese Übergangsfristen voll auszuschöpfen, um die heimischen Baubetriebe schrittweise auf den Wettbewerb mit Konkurrenzbetrieben aus den mittel- und osteuropäischen Nachbarländern vorbereiten zu können, die zu einem großen Teil mit einem deutlich niedrigeren Lohnniveau und einer deutlich geringeren Steuer- und Abgabenlast arbeiten. Inzwischen ergibt sich aus einem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ vom 16. Juli 2008, dass unserer Forderung nach einer Verlängerung der Übergangsregelungen für die Ein-

schränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit in vollem Umfang bis zum Jahre 2011 entsprochen werden soll. Die Umsetzung dieser Übergangsregelungen wird auf nationaler Ebene durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und auf europäischer Ebene durch eine entsprechende Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vor dem 1. Mai 2009 bzw. schon vor dem 1. Januar 2009 erfolgen.

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Einen Schwerpunkt unserer Lobbyarbeit in Berlin bildete auch im Jahr 2008 erneut die gesetzliche Unfallversicherung. Ziel unserer Arbeit war es, eine Entlastung der Bauunternehmen bei den Beiträgen zu den Berufsgenossenschaften zu erreichen. Der ZDB hat im Jahr 2008 in einer Reihe von Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, auf Minister- und Staatssekretärsebene sowie auf der Arbeitsebene in den Ministerien darauf gedrungen, dass die Zusage aus dem Koalitionsvertrag eingehalten wird, wonach das System der gesetzlichen Unfallversicherung zukunftssicher gemacht, die Organisation gestrafft und das Leistungsrecht zielgenauer ausgerichtet werden soll. Zur Umsetzung dieser Zielvorgaben des Koalitionsvertrages hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Arbeitsentwurf vorgelegt, der zum einen Änderungen des Lastenausgleichsverfahrens zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften, zum anderen Änderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung vorsah. Bei der genauen Analyse der Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Leistungsrecht hat sich jedoch gezeigt, dass hier nicht die von Arbeitgeberseite erwartete Einschränkung der Leistungen, sondern eine deutliche Ausweitung der Leistungen angestrebt worden ist. Die Vorstellungen des BMAS hätten zu einer weiteren Verteuerung der gesetzlichen Unfallversicherung und damit zu einer weiteren Belastung der Unternehmen geführt. Durch die Lobbyarbeit des ZDB und der anderen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände konnte zumindest erreicht 39


werden, dass die große Koalition sich darauf verständigt hat, das Gesetzgebungsvorhaben aufzuteilen und die Vorstellungen des BMAS zum Leistungsrecht in dieser Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen. Im Jahr 2008 ist daher nur ein Gesetzentwurf zum Organisationsteil der gesetzlichen Unfallversicherung und über die Einführung des sog. Überaltlastausgleichs diskutiert und im Laufe des Jahres 2008 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und am 19. September 2008 in Kraft getreten. Der neue Überaltlastausgleich unterscheidet sich dabei erheblich von der bisherigen Lastenverteilung. Wurden bisher allein Beitrags-

ZDB-Vizepräsident Frank Dupré sprach mit Dr. Michael Fuchs MdB (li.) und Andrea Voßhoff MdB über notwendige Änderungen bei der Unfallversicherung.

spitzen bei einzelnen Berufsgenossenschaften untereinander ausgeglichen, werden zukünftig die Rentenlasten anders verteilt. Neu ist, dass zum einen nur auf die Rentenlasten abgestellt wird, und zum anderen, dass nicht allein die Rentenlasten von „armen“ Berufsgenossenschaften verteilt werden, sondern die Rentenlasten aller Berufsgenossenschaften. Im Ergebnis trägt nun jede Berufsgenossenschaft zunächst die Rentenlasten, die ihre Mitglieder im jeweiligen Geschäftsjahr verursacht haben, selbst. Hierdurch fließen bei der Berechnung der Rentenwerte die aktuelle Gefährdungssituation der jeweiligen Berufsgenossenschaften und deren aktuelle Präventionsbemühungen und –erfolge unmittelbar in die Berechnung der sog. Überaltlast ein. Die Überaltlasten aller Berufsgenossenschaften werden sodann nach einem bestimmten Ver40

teilungsschlüssel auf die einzelnen Berufsgenossenschaften verteilt. In der politischen Diskussion war dieser Verteilungsschlüssel sehr umstritten, da von der Ausgestaltung des Verteilungsschlüssels abhängt, welche Berufsgenossenschaften in welchem Maße be- und entlastet werden. Aufgrund des Einsatzes des ZDB und der anderen Bauverbände konnte ein für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vorteilhafter Schlüssel durchgesetzt werden. Nachdem aufgrund unserer Lobbyarbeit die Betriebe der Bauwirtschaft ab dem Jahr 2003 um einen jährlichen Betrag von 70 Mio. Euro und ab dem Jahr 2005 von ca. 170 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden, ist es mit der Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2008 gelungen, den Entlastungsbetrag noch einmal zu erhöhen. Schlussendlich werden ab dem Jahr 2014 rund 300 Mio. Euro jährlich an Ausgleichszahlungen an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft fließen. Damit werden die Betriebe unseres Wirtschaftszweiges jährlich um rund 300 Mio. Euro bei den Beiträgen zur Unfallversicherung entlastet. Es bleibt jedoch Aufgabe des ZDB und der anderen Verbände, bei der Politik für eine Reform des Leistungsrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung zu werben, da nur so die Betriebe dauerhaft und wirklich spürbar finanziell entlastet werden können. Bei der Reform des Leistungsrechts sind nach Auffassung des ZDB insbesondere das Verhältnis von Unfall- und Altersrente neu zu ordnen, Überversorgungen im Bereich der Unfallrenten abzubauen sowie die Anerkennungsvoraussetzungen im Berufskrankheitenrecht zu präzisieren, so dass das Risiko der Übernahme von Volkskrankheiten durch die Unfallversicherung verringert werden kann.


Arbeitgeberverband / Berufsbildung Berufsbildungsstatistik Die Lehrlingszahlen haben sich 2008 auf Vorjahresniveau stabilisiert. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich um 10,4 % verringert.

Berufsbildungsstatistik der ULAK (Stichtag: 31. Dezember) 1) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (1. Lehrjahr)

Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse

2004

11.754

37.541

2005

10.843

37.128

2006

11.815

37.532

2007

12.577

38.665

2008

11.263

38.280

Gesamtaufwand der ULAK für betriebliche und überbetriebliche Ausbildungskosten 2004

270 Mio. €

2005

275 Mio. €

2006

275 Mio. €

2007

285 Mio. €

2008

291 Mio. €

1) Die Statistik der ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) erfasst nur die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse. In der Gesamtstatistik der Kammern werden die betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt.

Qualität der überbetrieblichen Ausbildung Eine von allen drei Tarifvertragsparteien gemeinsam eingesetzte technische Kommission hatte den Auftrag, die Möglichkeiten der Qualitätssicherung und der Qualitätsverbesserung der tarifvertraglich finanzierten überbetrieblichen Ausbildung, Notwendigkeit und Dauer der überbetrieblichen Ausbildung, die Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung und die Möglichkeiten zur Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Erstattungsleistungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse sind im Juni 2008 vorgelegt worden. Mit diesem Bericht der technischen Kommission Berufsbildung vom 6. Juni 2008 sind erste Weichenstellungen für die Einführung von Qualitätsanforderungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten als Voraussetzung für die zukünftige Erstattung überbetrieblicher Georg Dautermann erläuterte Ausbildungskosauf dem 1. Deutschen Obermeisten durch die ULAK tertag die Arbeit des ZDB-Ausschusses für Berufsbildung. vorgenommen worden. Die technische Kommission hat die Einführung solcher Qualitätsanforderungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten angeregt. Maßgebliche Kriterien für die qualitative Beurteilung der Ausbildungszentren sollen Art, Inhalt und Methode der Ausbildung einschließlich der Infrastruktur und der fachlichen Kompetenz der Ausbilder sein. Die für eine qualitativ ausreichende überbetriebliche Ausbildung notwendigen Qualitätsstandards müssen allerdings noch definiert werden. In einer im November 2008 abgeschlossenen Vereinbarung zur Einführung von Qualitätsanforderungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten haben die drei Tarifvertragsparteien vereinbart, nunmehr die Qualitätsanforderungen und die wirtschaftlichen Anforderungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu konkretisieren und bis zum Jahresende 2009 einen Vorschlag für eine tarifvertragliche Neuregelung über die Eintragung der überbetriebli41


chen Ausbildungsstätten in die bei der ULAK geführte Liste und über den Nachweis der Kosten durch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu erarbeiten. Die technische Kommission Berufsbildung hält auch eine Analyse der Kapazitätsauslastung in den einzelnen Ausbildungszentren für notwendig. Auch eine Kapazitätsanpassung an die Lehrlingszahlen, ggf. eine Zusammenführung von Ausbildungszentren zu wirtschaftlich sinnvollen Einheiten, erscheint der technischen Kommission Berufsbildung angezeigt; dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass auch kleinere Ausbildungszentren durchaus erfolgreich sein können.

Der Bundesleistungswettbewerb im Beruf Wärme-, Kälteund Schallschutzisolierer fand am 10. November 2008 im Ausbildungszentrum des Berufsförderungswerkes der Südbadischen Bauwirtschaft in Bühl statt. Dort kämpften 3 Junggesellen um den Sieg.

Bis zum 31. Dezember 2009 soll ein konkreter Vorschlag für eine tarifvertragliche Neuregelung über die Eintragung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten und über den Nachweis der Kosten durch diese Ausbildungsstätten vorgelegt werden.

Meisterprüfungen 2008 sind neue Meisterprüfungsverordnungen für das Zimmerer- sowie für das Fliesen, Platten- und Mosaikleger-Handwerk in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der neuen Meisterprüfungen stehen die Befähigungen, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und Entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen an42

zupassen. Mit dieser Ausrichtung haben wir die Meisterprüfung zu einer modernen „Unternehmerprüfung im Handwerk“ weiterentwickelt, bei der die Unternehmensführung gegenüber dem handwerklichen Können deutlich an Gewicht gewonnen hat. Nachteilig wirkt sich allerdings die nicht mehr erforderliche mehrjährige einschlägige Berufspraxis aus. Wir setzen uns deshalb verstärkt für die Wiedereinführung einer entsprechenden Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung ein.

Neuordnung „Geprüfter Polier“ Die Novellierung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Polier“ läuft seit Dezember 2007. Die Sozialpartner haben dafür einen gemeinsamen Arbeitskreis gebildet, der sich nach einer Analyse der Ausgangspositionen und der Erarbeitung der Profile vom Polier, Vorarbeiter und Werkpolier 2009 mit den Prüfungsinhalten und Prüfungsmethoden auseinandersetzen wird. Parallel werden die neuen Strukturen für die künftig bundeseinheitlich auf tarifvertraglicher Ebene geregelten Prüfungen für den Vorarbeiter und Werkpolier entwickelt. Diese Kombination von tarifrechtlichen und verordnungsmäßigen Regelungen ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, die Prüfungen für den Vorarbeiter und Werkpolier ohne den Verordnungsgeber jederzeit und schnell den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Wir schaffen damit ein transparentes und flexibles Weiterbildungssystem mit einer innovativen Struktur für die Aufstiegsqualifizierung, anforderungsgerechten Inhalten und der Berücksichtigung und Förderung von Kompetenzen, die im Arbeitsleben erworben worden sind.

57. Leistungswettbewerb in den bauhandwerklichen Berufen auf Bundesebene Zum 57. Mal trafen sich die besten Junggesellen des Bauhandwerks zum Berufswettkampf auf Bundesebene, der einer „Deutschen Meis-


terschaft“ gleichzusetzen ist. In Mölln kämpften insgesamt 55 Teilnehmer in sechs bauhandwerklichen Berufen um die traditionellen Gold-, Silber- und Bronzemedaillen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sowie um Förderpreise für den 1. Bundessieger in jedem Beruf und für den Besten des gesamten Wettbewerbs, Die Sieger des Bundesleistungswettbewerbs in den bauhandwerklichen Berufen 2008. die durch Sponsoren ermöglicht wurden. lichen Ländern: einem Maurer, einem ZimmeDer Bundesleistungswettbewerb fand vom 8. rer, einem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, bis 10. November 2008 in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsstätte der Baugewerbe-In- einem Dachdecker, einem Bautischler und einung für den Kreis Herzogtum Lauenburg, der nem „Bauleiter“. Dieses Bau-Team arbeitete in einem Häusermodell auf 2 Etagen. InsgeBaugewerbe-Innung selbst und dem Baugesamt waren 11 Länder in insgesamt 8 Teams werbeverband Schleswig-Holstein in den Bean dem Wettbewerb im Sektor „Hausbau“ berufen Beton- und Stahlbetonbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maurer, Straßenbau- teiligt (5 gemischte Teams und 3 reine Länderteams). er, Stuckateur sowie Zimmerer statt. Der Wettbewerb im Beruf Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer fand am 10. November 2008 im Ausbildungszentrum des Berufsförderungswerkes der Südbadischen Bauwirtschaft in Bühl statt. Dort kämpften 3 Junggesellen um den Sieg. Der Leistungswettbewerb veranschaulicht sehr deutlich die Ausbildungsleistungen des Handwerks und stellt die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung öffentlichkeitswirksam heraus. Darüber hinaus wird mit diesem Wettbewerb überzeugend für Berufe im Bauhandwerk geworben.

Glücklicher Sieger und Betreuer bei den Euroskills 2008.

EuroSkills 2008

Dennis Wolf erkämpfte sich mit seinen Leistungen einen hervorragenden 2. Platz bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern im Einzelwettbewerb und gewann mit seinem gemischten Team die Goldmedaille im Sektor „Hausbau“.

Die erste Europameisterschaft für eine Vielzahl von Berufen aus Handwerk und Industrie fand vom 18. bis 20. September 2008 in Rotterdam statt.

Es musste allerdings festgestellt werden, dass die Wettbewerbsaufgaben unseres jährlich stattfindenden Bundesleistungswettbewerbs wesentlich anspruchsvoller sind.

An den Start ging für das deutsche Baugewerbe Dennis Wolf im Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Er hatte im Rahmen eines Teamwettbewerbs im Sektor „Hausbau“ sein Können unter Beweis zu stellen. Das Bau-Team bestand aus 6 Teilnehmern aus unterschied-

Das wird uns aber nicht davon abhalten, 2010 mit weiteren Berufen am europäischen Wettbewerb teilzunehmen und die Leistungen des deutschen Baugewerbes in der Berufsausbildung unter Beweis zu stellen. 43


Technischer Verband

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Den technischen Fortschritt f端r die Betriebe nutzbar zu machen, das ist Aufgabe des Spitzenverbandes der deutschen Bauwirtschaft. Daf端r machen wir uns in einer Vielzahl von Aussch端ssen und Arbeitskreisen stark. Oder wir initiieren Forschungsprojekte. Damit unsere Betriebe technisch immer up to date sind.

Im Zentrum des Fortschritts

Fachbereich Hochbau Fachbereich Ausbau Fachbereich Verkehrswegebau

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Technischer Verband / Fachbereich Hochbau Bundesfachgruppe Hochbau (Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB) Im Berichtszeitraum orientierte sich die Arbeit der Bundesfachgruppe Hochbau an den Beschlüssen und Ergebnissen der Klausurtagung im Spätherbst 2007 in Kassel. Hauptaugenmerk galt zunächst der Komplettierung und Herausgabe einer neuen Merkblatt-Sammlung Hochbau für die den ZDB-Landesverbänden angeschlossenen Unternehmen des Hoch- und Massivbaus. Damit erhalten die ausführenden Unternehmen wie auch die Planer erstmalig einen Überblick über die wichtigsten, in der Praxis erprobten Vorschriften. Das annähernd 500 Seiten starke Werk gliedert sich in die zwei Teile “Abrechnungshinweise” (Kap.1) und “Ausführungshinweise” (Kap.2). Themenschwerpunkt im Bereich Abrechnungshinweise sind Maurerund Betonarbeiten nach der ATV DIN 18330 bzw. 18331. Im Bereich Ausführungshinweise geht es z.B. um die Ausführung von Wänden aus Mauerwerk, um die Abdichtung von erdberührtem Mauerwerk oder um Industrieböden aus Beton für Hallenflächen. Turnusmäßig trafen sich Landesfachgruppenleiter und Vorstand der BFG Hochbau im Berichtszeitraum zu ihrer Frühjahrsitzung am 29. Mai 2008 in Berlin. Neben der Absicherung der technischen Arbeit ging es um Fragen der Berufsbildung für das Berufsbild des Maurers in Zusammenhang mit Internationalen Berufswettbewerben sowie der Öffentlichkeitsarbeit für die in Fachverband Hoch- und Massivbau (FHMB) umbenannte Bundesfachgruppe. In Fortsetzung bewährter Praxis traf sich der Arbeitskreis Technik/ VOB der BFG Hochbau im Berichtszeitraum zu jeweils zweitägigen Arbeitsmeetings im Zeitraum 2.-4. April 2008 in 46

Aßmannshausen sowie 7./8. Oktober 2008 in Hannover. Zentrales Thema bildete u.a. die als notwendig angesehene Verstärkung der Normungsarbeit beim DIN NABau. Es ist dabei gelungen, trotz eingeschränkter Kapazitäten sicherzustellen, dass derzeit Vertreter der Bundesfachgruppe in mehr als 20 Normen-Gremien in unterschiedlichen Funktionen mitwirken. Unabhängig vom aktiven Wirken der bewährten internen BFG-Arbeitskreise sind im Berichtszeitraum für die Arbeit der Bundesfachgruppe folgende zwei Bereiche erwähnenswert: •Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau (inkl. Wahrnehmung diverser Mandate in den Gremien AA Technik sowie PG Umwelt), dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton und dem Hauptausschuss Hochbau im DVA. •Organisatorische Vorbereitung des kommenden Deutschen Mauerwerkskongresses 2009 in Dresden gemeinsam mit der DGfM und der Universität Dresden.

Im Workshop „Wohnungsbau im Spannungsfeld Bestandsmodernisierung - Neubau“ im Rahmen des Leitbildprozesses Bau erläuterte der Vorsitzende des FHMB Thomas Sander (links) die Positionen der bauausführenden Wirtschaft.


Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau Im Verlauf der letztjährigen Frühjahrs- und Herbsttagungen, die – wie in jedem Jahr - gemeinsam mit der Bundesfachabteilung Feuerfest- und Schornsteinbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie durchgeführt wurden, stand neben den Themen Sicherheitsund Gesundheitsschutz sowie Aus- und Fortbildung erneut die Tarifpolitik im Mittelpunkt. So war der Zusatz-Tarifvertrag Feuerungstechnisches Gewerbe fristgerecht zum 30.06.2007 von der Arbeitgeberseite gekündigt worden. Die seitdem geführten Gespräche waren bislang noch ergebnislos. Nach wie vor stehen aus Sicht der Arbeitgeber folgende Verhandlungsziele im Vordergrund: - Wegfall der Lohnrelationen, - Absenkung der Erschwernis- und Zeitzuschläge, - Reduzierung der Fahrtkosten sowie - Flexibilisierung der Arbeitszeit. Zu einem Abschluss der Verhandlung dürfte es im Frühjahr 2009 kommen.

einzelnen Anbietern zu einer für die Betriebe einfachen und kostengerechten Lösung kommen. Mitgliedsbetriebe der Bundesfachgruppe haben sich des Weiteren innerhalb der vielfältigen Arbeitsgruppen der Deutschen Gesellschaft Feuerfest-und Schornsteinbau, DGFS engagiert. Hier werden neben der Ausrichtung von Veranstaltungen, der Herausgabe verschiedener Fachbücher, dem Aufbau einer Datenplattform für Feuerfeste Produkte auch Forschungsvorhaben durchgeführt. Über die Ergebnisse wurde im Rahmen der Frühjahrs- und Herbsttagung berichtet. Die sowohl im Frühjahr als auch im Herbst organisierten, durch ein attraktives Rahmenprogramm begleiteten gemeinsamen Tagungen konnten erneut sowohl im Hinblick auf die Teilnehmerzahl als auch die Arbeitsergebnisse überzeugen. Im Jahr 2009 wird die Frühjahrstagung vom 27. bis 30. Mai und die Herbsttagung am 08. und 09.10. in Köln stattfinden.

Erneut durchgeführt wurde ein Vorarbeiterund Werkpolierlehrgang für Mitgliedsunternehmen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und der Deutschen Gesellschaft Feuerfest- und Schornsteinbau. Die Beiträge wurden im Wesentlichen durch Mitarbeiter aus den Betrieben erbracht, auch das Schulungsprogramm wurde durch den zuständigen gemeinsamen Arbeitskreis aktualisiert. An den bis zu sechs Wochen andauernden Schulungsmaßnahmen nahmen bis zu 17 Personen teil. Im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe Sicherheit und Gesundheitsschutz wurde intensiv der Entwurf der für Hochtemperaturwolle geltenden TRGS behandelt. Ergebnisse dürften jedoch erst im Jahr 2009 vorliegen. Angesichts der Vielzahl von Schulungen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutz angeboten werden, hat sich die Arbeitsgruppe auch mit den Problemen hinsichtlich der Anerkennung der Schulungen z.B. für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft oder im Zusammenhang mit den Forderungen nach SCC befaßt. Hier soll es nach vielfältigen Gesprächen mit den 47


Technischer Verband / Fachbereich Ausbau Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB Die Arbeit der Bundesfachgruppe war in 2008 einerseits von fachlichen und verbandspolitischen Tätigkeiten und andererseits von fachlichen Informationen für die Betriebe des Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerks geprägt. Darüber hinaus haben wir uns mit ausgesuchten Themen wie Berufsbildung und Lehrlingsentwicklung beschäftigt. Zusätzlich erhielten diejenigen Mitglieder, die bereit waren, hierfür den entsprechenden Sonderhaushalts-Obolus zu entrichten, das Mitteilungsblatt der Bundesfachgruppe BFTN mit ergänzenden Fachinformationen (6x jährlich). Veranstaltungen Im Jahre 2008 gab es folgende größere Veranstaltungen im Betonsteingewerbe: - Betonwerksteintage International vom 22.-23. Januar in Berlin - Betonwerksteinseminar vom 16.-17. April in Wiesbaden - Jahrestagung BFTN vom 11.-13. September in Feuchtwangen - VUM/BBF-Jahrestagung vom 27.-28. Oktober in Berlin - Betonwerksteinseminar 16.-17. November im Ozeaneum Stralsund Die Veranstaltungen wurden dabei sehr gut angenommen. Aus-, Fort- und Weiterbildung Aus dem Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung kann u.a. berichtet werden, dass die „Erwachsenenbildung“ an Ausbilden der Bayerischen schafft Bauakademie mit Zukunft Unterstützung der Bundesfachgruppe BFTN angelaufen ist, um „ungelernte“ Mitarbeiter in den Wintermonaten über 3 Jahre zum Facharbeiter zu qualifizieren. Weiter wurde mit der Überarbeitung eines neuen Ausbildungsrahmenlehrplans begonnen. Betonfertigteilbauer/in Betonstein- und Terrazzohersteller/in Verfahrensmechaniker/in

Eine Information des Berufsförderungswerks für die Betonund Fertigteilhersteller e.V.

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In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk für die Beton- und Fertigteilhersteller (BBF) ist der Neudruck der Ausbildungsbroschüre „Ausbilden schafft Zukunft“ erfolgt. Ebenso wurden Struktur und Layout für www. berufsausbildung-beton.de überarbeitet. Technik Der Betonwerksteinkalender wurde als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für die Beratung und für Sachverständige mit neuesten technischen Vorschriften und Regeln überarbeitet, so dass er für 2009 in 3. Auflage erscheinen konnte. Die Arbeiten an der ATV DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ wurden kontinuierlich weitergeführt, so dass sie Ende 2008 vor ihrer Endlesung im Fachberaterkreis steht. Bei der ATV hat die Bundesfachgruppe BFTN die sog. nationale Obmannschaft inne. Die Arbeiten beim Standardleistungsbuch STLB 014 „Natur- und Betonwerksteinarbeiten – Teilbereich Betonwerksteinarbeiten“ wurden kontinuierlich weitergeführt, so dass die Überarbeitung des STLB voraussichtlich 2009 abgeschlossen sein wird. Die Arbeiten im NABau „Treppen“ wurden kontinuierlich weiter begleitet, das Forschungsvorhaben „Rutschhemmung“ wurde bei der Uni Wuppertal mit positivem Ergebnis beendet. Als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Technischer Verband wollen wir unser Engagement gerade jetzt zum Nutzen der angeschlossenen Betriebe stärken und für die Herausstellung der Meisterbetriebe des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks eintreten. Die Bundesfachgruppe BFTN hat hierzu tragfähige Ansätze entwickelt, die auf die Qualität und Leistungsfähigkeit der Meisterbetriebe bauen. Hierbei setzen wir auf die Dynamik und Innovationskraft unserer Mitgliedsunternehmen.


Bundesfachgruppe Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk (Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB) Technische Beratung Der Fachverband Fliesen und Naturstein setzte auch im Geschäftsjahr 2008 seine Strategie der Ausweitung des Dienstleistungsspektrums mit dem Schwerpunkt „Technische Beratung“ weiter fort. Kasseler Sachverständigentage Die Kasseler SV-Tage fanden erstmals in Fulda statt. Auch in diesem Jahr wurden neue technische Verfahrensweisen und Produktentwicklungen vorgestellt und mit praktischen Erfahrungen von der Baustelle rückgekoppelt. Die Vortragsthemen waren vielseitig: Verbundabdichtungen aus Bahnen, die Verlegung und Planung von Großformaten sowie die Auswertung von Versuchsergebnissen von Trittschalldämm-Maßnahmen. Die Teilnehmer erhielten den Tagungsband als CD-Rom. Betreuung der Mitglieder Der FFN und seine Landesverbände betreuen ihre Mitglieder umfassend in allen Leistungsbereichen des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks. Um die Verbandsstruktur in den neuen Bundesländern zu stärken ist hier ein besonderes Engagement notwendig. Fliesentage 2008/ 60 Jahre Fachverband Aus diesem Anlass führten die FliesenlegerInnung Mittelrhein, die Handwerkskammer Koblenz sowie der Fachverband Fliesen und Naturstein mit dem Landesmuseum Koblenz auf der Festung Ehrenbreitstein die Ausstellung Formen, Fugen, Formate durch. Das zweitägige Tagungsprogramm der Fliesentage bot mit Schwerpunkt Kundenorientierung, Technik und Marketing den 270 Teilnehmern Interessantes und Neues. Werbung und PR – Neue Marketingstrategie Die Bundeswerbung wird einheitlich durchgeführt. Der FFN beteiligt sich an Aktionen des IVB Keramische Fliesen+Platten (Imagekampagne „Pro Fliese“, Roadshow, Wettbewerbe). Landeseigene Aktionen werden weiterhin unterstützt.

Internetauftritt Zielgruppe sind interessierte Endkunden, Mitgliedsbetriebe, Sachverständige, aber auch nicht organisierte Fliesenlegerbetriebe. Geboten werden eine Betriebsrecherche sowie umfangreiche Informationen und Dateien im öffentlichen und geschlossenen Bereich. Die Homepage wurde 2008 in der Qualitätssuchmaschine erfolgreich-suchen.de als eine der besten deutschen Web-Seiten veröffentlicht. Partnerschaften Bestehende Partnerschaften wurden durch Seminare und Messen weiter vertieft, so fand das Natursteinseminar unter dem Motto „Auf den Spuren berühmter Naturwerksteine, Gesteinssorten Basalt und Travertin“ statt. Auch der gemeinsame Messestand mit dem Bundesverband Ausbau und Fassade auf der Denkmal 2008 in Leipzig diente der Vertiefung der Kooperation. Technischer Ausschuss Die 7. Auflage des Handbuchs für das Fliesengewerbe – Technik ist im Oktober 2008 erschienen. Im Mittelpunkt der Gremienarbeit stand die Überarbeitung der DIN 18157 Teile 1-3, die Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren, die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen, sowie die Themen Schimmelpilze in privaten Schwimmbädern, Trittschallverbesserung, Leichtputze, Ausführung von Glasmosaik. Berufsbildungsausschuss Wichtig für die Arbeit des Berufsbildungsausschusses war die Betreuung der Teilnehmer an der EuroSkills 2008. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Im Einzelwettbewerb gewann Dennis Wolf aus Niedersachsen Silber, im Mannschaftswettbewerb Gold.

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Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau (Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB) Das Jahr 2008 war für den Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) durchwachsen. Die Streichung der Eigenheimzulage Ende 2005 und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent zum Jahresbeginn 2007 machten sich weiterhin bemerkbar. Nach einem Umsatzrückgang von vier Prozent im Jahr 2007 wurde für das Jahr 2008 mit einem weiteren Rückgang von zwei Prozent gerechnet. Der Umsatzanteil von Bauen im Bestand nahm weiter zu. Hier war ein Trend zu hochwertigen Lösungen aufgrund einer Rückbesinnung auf stabile Werte wie Immobilien feststellbar. Das bestätigte auch die Zulieferindustrie des Zimmererhandwerks. Die energetische Modernisierung bildet immer mehr das wichtigste Segment für die Holzbaubranche, auch wenn der Markt nach wie vor nur zögerlich reagiert. Messe „DACH+HOLZ International“ in Stuttgart Mit 48.300 Fachbesuchern, 554 Ausstellern aus 23 Ländern auf 70.000 qm Ausstellungsfläche konnte der BDZ einen erfolgreichen und gelungenen Start für die neue Messe „DACH+HOLZ International“ verzeichnen. Die neue Leitmesse ist als Branchentreffpunkt konzipiert worden, der alle Gewerke anspricht, die mit Holzbau und Ausbau, Dach und Wand zu tun haben. Sie wird im zweijährlichen Rhythmus gemeinsam vom BDZ und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) veranstaltet und ist aus der Fusion der bisherigen Messen „Holzbau und Ausbau“ des Zimmererhandwerks und der „DACH+WAND“ des Dachdeckerhandwerks hervorgegangen.

Europameisterschaft der Zimmerer in Klagenfurt Bei der Europameisterschaft der Zimmerer im österreichischen Klagenfurt belegte die deutsche Nationalmannschaft mit Thomas Schleicher, Thomas Zinßmeister und Florian Braun den 2. Platz in der Mannschaftswertung. In der Einzelwertung wurde Thomas Schleicher (21) aus Bayern Zweiter. Der 19jährige Saarländer Thomas Zinßmeister erreichte den 4. Platz. Veranstaltet wird die Europameisterschaft seit 1994 alle zwei Jahre von der Europäischen Vereinigung des Holzbaus. Im Jahr 2008 wurde die deutsche Nationalmannschaft erstmals von den Leistungspartnern des Zimmererhandwerks gefördert und durch eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rund um die EM begleitet (www.zimmerer-nationalmannschaft.de). Damit konnte der BDZ das Berufsbild des Zimmerers auch einer breiten Öffentlichkeit gegenüber darstellen. Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 Anfang 2008 erschienen die Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 „Balkone und Terrassen“, die den derzeitigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Sie sind ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung und stehen den Mitgliedsbetrieben in der BDZ-Verbandsorganisation über die BDZ-Infoline kostenfrei zur Verfügung. Zimmermeister modernisieren Die Kampagne „Komplett modernisieren mit dem Zimmererhandwerk“, die der BDZ mit seinen Leistungspartnern 2007 gestartet hatte, wurde mit einer Anzeigenserie in Bauherrenmagazinen fortgesetzt. Auf der Internetseite www.zimmermeister-modernisieren.de sind inzwischen drei Bautagebücher eingestellt, die Schritt für Schritt Modernisierungsprojekte darstellen. Zimmermeister-suche.de Die Zimmermeister-Suchmaschine im Internet wurde durch eine deutlich erweiterte Suche ergänzt. Die Suchergebnisse werden nun mit Hilfe von „googlemaps“ übersichtlicher dargestellt. Überall dort, wo sich ein Holzbauunternehmen befindet, erscheint in der Karte das BDZ-Maskottchen „Timmy“.

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Bundesfachgruppe Stuck-PutzTrockenbau (Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB) Wettbewerb „Phantasiewelten – die Suche nach dem Machbaren“ Im Rahmen der Ausstellung „Phantasiewelten– die Suche nach dem Machbaren“ konnten vom 14. bis 24. Februar 2008 im Deutschen Architektur Zentrum DAZ in Berlin die vier bereits im Rahmen der der Messe „Farbe - Ausbau & Fassade“ im April 2007 in Köln dargestellten Kuben gezeigt werden. Begleitend zur Ausstellung fanden im DAZ weitere Symposien zu den Themen „Zukunft Ausbau – Gestalten mit Formen, Licht, Struktur und Farbe“ und „Ausbau ohne Grenzen – Innovationen und Tendenzen im Trockenbau“ statt. Der Wettbewerb „Phantasiewelten“ wird gemäss dem Motto „Wohnwelt der Zukunft“ weitergeführt. Die Wettbewerbsausschreibung des dreistufigen Wettbewerbs wurde zunächst im Mai 2008 im Rahmen eines vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens veröffentlicht. Die Resonanz hierauf übertraf die Erwartungen: So werden sich sechs Fachhochschulen und sechs Meisterschulen bzw. Ausbildungsbetriebe des Stuckateurhandwerks an dem Wettbewerb beteiligen. Die Ergebnisse der ersten Wettbewerbsstufe werden Ende April 2009 auf dem Kongress „Farbe - Ausbau & Fassade“ in Neu-Ulm in Form von Entwürfen und Architekturmodellen präsentiert werden. Im Rahmen der Messe „Farbe - Ausbau & Fassade“ 2010 in München sollen dann die besten Entwürfe der ersten Wettbewerbsphase im Maßstab 1:1 auf dem Messestand des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im ZDB gezeigt und prämiert werden. ECOLA-Konferenz Wie schon erstmalig im Jahr 2006 wurde der ECOLA-Award vom Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB sowie der Sto AG ausgerichtet. In diesem Jahr benannten 16 Nominierungspreisrichter 150 Projekte aus zehn Ländern. Aus den nominierten Projekten wählte eine international besetzte Jury am 15. Februar 2008 in Berlin drei Sieger, zwei lobende Erwähnungen sowie einen Sonderpreis „CO2effizientes Bauen“ aus.

4. Branchentreff-Ausbau Der 4. Branchentreff-Ausbau fand am 9. und 10. Oktober 2008 in Bensberg auf Einladung des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im ZDB sowie des Fachbereichs Ausbau statt. Unter dem bewährten Motto „Gemeinsam die Zukunft gestalten“ diskutierten die Initiatoren gemeinsam mit zahlreichen führenden Vertretern aus der Baustoffindustrie, des Baustoffhandels und weiteren Verbänden der Baubranche. Der Vortrag von Prof. Henning Klodt, Institut für Weltwirtschaft Kiel, zum Thema „Das Ende der Ölzeit? Wirtschaftliche Auswirkungen von Energieverteuerung und Klimawandel“ sowie weitere aktuelle Themen wie Qualitätssicherung, Imageverbesserung, Marketingstrategien und Nachhaltigkeit fanden großes Interesse bei den Teilnehmern und wurden rege diskutiert. Messe „denkmal 2008“ Als ideeller und fachlicher Träger der „denkmal 2008 – Europäische Messe für Denkmalpflege, Restaurierung und Altbausanierung“ waren wir auch in diesem Jahr mit einem eigenen Messestand vom 20. bis 22. November 2008 in Leipzig vertreten. Im Rahmen einer „Lebenden Werkstatt“ wurde das vielfältige Leistungsspektrum des traditionsreichen und zugleich modernen Bauberufes des Stuckateurs präsentiert. Normung und Merkblätter Auch im Jahr 2008 hat der Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB aktiv an der nationalen und europäischen Normung sowie an der Aktualisierung diverser Merkblätter mitgewirkt. Ferner ist im April 2008 das vom Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB erarbeitete Merkblatt „Schimmelpilze in Innenräumen“ erschienen. KidsKlinik Die Sozialsponsoring-Aktion „KidsKlinik“ wurde fortgesetzt. Derzeit werden im Klinikum Duisburg eine Kinderkrebsstation und in Bielefeld ein sog. Mädchenhaus, das Mädchen und jungen Frauen, z. B. bei Gewalt innerhalb der Familie, als Zuflucht dient, renoviert. 51


Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Neben dem Tagesgeschäft haben die Bundesfachgruppe WKSB und die Fördergemeinschaft Dämmtechnik im letzten Jahr auszugsweise folgende Arbeiten geleistet und damit die unternehmerischen Zielvorstellungen des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz-Spezial-Handwerks im Hinblick auf technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte umgesetzt. Internationale Isolierfachmesse ISO vom 10. - 11. April 2008 in Wiesbaden Die Bundesfachgruppe WKSB sowie die Fördergemeinschaft Dämmtechnik haben sich auf einem Gemeinschaftsstand wieder selbstbewusst und zukunftsorientiert präsentiert. In Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum Bühl wurde der große Workshop der ISO durchgeführt, bei dem Isolierer-Auszubildende dem Fachpublikum die umfangreichen und handwerklich hochwertigen Fähigkeiten vorführen konnten. Insgesamt war die ISO 2008 ein voller Erfolg. Technik Das PUR-Handbuch wurde vollständig überarbeitet und kann bezogen werden. Die VDI 2055 „Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen – Berechnungen, Gewährleistung“ ist mit dem Teil 1 veröffentlicht worden. Die AGI Q-Arbeitsblätter 01 „Abrechnung“ und 132 „Mineralwolledämmstoffe“ wurden überarbeitet und können bezogen werden; die Q 154 „Trag- und Stützkonstruktionen“ sind seit 2008 in der Erarbeitung. Das STLB 047 Dämmarbeiten und Zeitvertragsarbeiten Leistungsbereich 621 – Dämmarbeiten wurde überarbeitet und veröffentlicht. Das Rechenprogramm Dämmcalc plus ist mit seinem Update 2.0 erschienen. Die ATV DIN 18421 (Dämmarbeiten an technischen Anlagen) wurde in 2008 vorab intern inhaltlich sowie redaktionell überarbeitet. Mit dem offiziellen Verfahren wird Anfang 2009 begonnen. 52

Das Internet-Service-Portal www.isoliertechnik.de für die gesamte Isolierbranche wurde in 2008 vollständig überarbeitet. Aus-, Fort- und Weiterbildung Ein neuer Flyer zur Berufsausbildung wurde fertiggestellt und kann bezogen werden. Der Bundesleistungswettbewerb WKSB wurde in Bühl durchgeführt. Der Isolierer-Nachwuchs zeigte dabei sehr gute Leistungen. Auch anlässlich der Europameisterschaft, die in Kopenhagen, Dänemark, mit deutscher Beteiligung stattfand, hat die außergewöhnlich gute Ausbildung der handwerklichen deutschen Isolierer zu deren „Vormachtstellung“ entscheidend beigetragen. Klimaschutzkampagne „ISOLIEREN PRO KLIMASCHUTZ“ Die Klimaschutzkampagne, die in Zusammenarbeit der Fördergemeinschaft Dämmtechnik, der Bundesfachgruppe WKSB und den fördernden Mitgliedern aus Industrie und Handel initiiert wurde, ist angelaufen, und die ersten Broschüren wurden veröffentlicht. Bei der Kampagne erhalten die beteiligten Isolierbetriebe ein umfangreiches Leistungspaket, das ihre Position im Markt als „Fachunternehmen für den Klimaschutz“ unterstreicht wie zum Beispiel die Nutzung des „Klimaschutz-Siegels“ und des „Klimaschutz-Zertifikates“ sowie für unsere Partner aus Industrie und Handel die Nennung als „Klimaschutz Partner“ auf der Internetseite „www.Klimaschutz.ag“ und vieles andere mehr. Neben diesen Maßnahmen wird eine umfangreiche Presse- und Informationskampagne mit Zielrichtung auf die Entscheider in den Planungsbüros, der Industrie und der großen Gebäudebetreiber gestartet, die professionelles Isolieren als wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz herausstellt.


Bundesfachgruppe Estrich und Belag

EstrichParkettMesse 2008 Mit über 4.000 Fachbesuchern, einem umfassenden Seminarprogramm sowie 160 Ausstellern auf 60.000 Quadratmetern war die EstrichParkettMesse vom 19. - 21. Juni 2008 das Veranstaltungshighlight der Bundesfachgruppe Estrich und Belag. Die Vertreter der Bundesfachgruppe waren auf dem Gemeinschaftsstand gefragte Ansprechpartner, insbesondere für Verarbeiter und Produkthersteller. Für die nächste Fachmesse in 2011 und deren weiteren Ausbau sprechen der direkte Produktvergleich mit anschließenden Fach- und Kollegengesprächen sowie ergänzende Technikvorträge. Imageflyer Im Frühjahr konnte der neue Imageflyer „Das deutsche Estrich- und Belaggewerbe – Wir machen das“ vorgestellt werden. Der Flyer, der vornehmlich zur Mitgliederwerbung eingesetzt werden kann, stellt das Leistungsspektrum der Gesamtorganisation des Gewerkes sowie die einzelnen Organisationen und deren Ansprechpartner und Geschäftsstellen vor. ATV 18353 „Estricharbeiten“ In zwei Arbeitssitzungen des Hauptausschusses Hochbau erläuterten Vertreter der Bundesfachgruppe Estrich und Belag die erforderlichen Änderungen für eine aktualisierte ATV 18353 „Estricharbeiten“. Die veränderten Stoffnormen und die Neufassung DIN 18560 „Estrich im Bauwesen“ machten eine Überarbeitung erforderlich. Ziel war ebenfalls die Angleichung der Übermessungsgrößen im Abschnitt 5 Abrechnung an die ATV‘en „Putz und Stuckarbeiten“ sowie „Trockenbau“. Im November wurden die ATV Beratungen abgeschlossen, so dass die Neufassung in der nächsten VOB-Auflage – die für 2009 erwartet wird – erscheinen wird.

sen und Naturstein ein Merkblatt zu Estrichen aus Grobkornmörtel. Hierin sind insbesondere Fragestellungen zur Belastung und in diesem Zusammenhang zur Dicke von Grobkornmörtel sowie das Einsetzen von Drainagen zu erörtern. Erste Ergebnisse werden für Mitte 2009 erwartet. CEM II Zemente Aus umwelttechnischen Gesichtspunkten werden zukünftig auf Grund der geringeren Immission bei der Zementherstellung CEM II Zemente zur Herstellung von Zementestrichen Verwendung finden. Auf Grund von ersten Problemen bei der Herstellung von Zementen mit CEM II Estrichen sah sich die Bundesfachgruppe veranlasst, eine Umfrage zu CEM II Estrichen und deren Eignung durchzuführen. Daraufhin wurde ein Untersuchungsprogramm geplant, das derzeit vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf durchgeführt wird. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen folgende Tendenzen: - Die Eigenschaften des Estrichs (z. B. Austrocknungsverhalten, Oberflächenfestigkeit) können sich bei Umstellung von CEM I auf CEM II Estriche ändern. - Mit CEM I geprüfte Zusatzmittel können sich bei Verwendung von CEM II Zementen anders auf die Eigenschaften des Estrichs auswirken. - Eine Umstellung bei der Verarbeitung von CEM II Zementen ist bei der Estrichherstellung in der Regel erforderlich, insbesondere bei der Nachbehandlung. Konkrete Untersuchungsergebnisse werden für das Frühjahr 2009 erwartet.

Standartleistungsbuch 025 „Estricharbeiten“ Durch die Mitarbeit der Bundesfachgruppe wird die laufende Aktualisierung des „STLBEstricharbeiten“ sichergestellt. Merkblatt Grobkornmörtel/Außenbeläge Die Bundesfachgruppe Estrich und Belag erarbeitet zusammen mit dem Fachverband Flie53


Technischer Verband / Fachbereich Verkehrswegebau Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik

Deutsche Brunnenbauertage Von 16. bis 18. April 2008 führten die Deutschen Brunnenbauertage die Fachwelt nach Rostrup/Bad Zwischenahn, wo die Teilnehmer ein umfangreiches Tagungsprogramm erwartete. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Wasserbau BAW wurde als zentrale Veranstaltung ein dreitägiges Baugrundkolloquium durchgeführt, das von über 150 Teilnehmern besucht wurde. Ergänzt wurde das Programm durch weitere, inhaltlich aufeinander abgestimmte Fachseminare, die eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten boten. Das Tagungsprogramm richtete sich an Fachleute aus Unternehmen und erstmalig auch an Fachleute aus der Verwaltung. Zusammen mit der Fachausstellung, an der sich rund 80 Aussteller aus ganz Deutschland beteiligten, wurde ein fachlich sehr breites Spektrum angeboten, das bei den rund 1000 Fachbesuchern auf sehr gute Resonanz stieß. In drei Ausstellungshallen und auf zahlreichen Freiflächen präsentierten die Aussteller ihre breite Leistungspalette. Das neue Tagungskonzept wurde von den Teilnehmern wie auch von der BAW als Mitveranstalter sehr gut angenommen. Die jährlich stattfindenden Brunnenbauertage werden nun zukünftig im 3-jährigen Turnus in Verbindung mit der großen Fachausstellung auf dem Gelände des Bau-ABC Rostrup veranstaltet. Für die Folgeveranstaltung im Jahr 2011 hat die Bundesanstalt für Wasserbau bereits ihre aktive Beteiligung zugesagt. Aus- Fort- und Weiterbildung Hinsichtlich der Brunnenbauer-Ausbildung haben wir auf den Bedarf der Betriebe nach einer Intensivierung der Ausbildungsinhalte bei Festgesteinsbohrungen reagiert. Zukünftig werden die Auszubildenden im Bereich des Bohrens und des Ausbaus von Festgesteinsbrunnen intensiver geschult. Darüber hinaus hat sich der Berufsbildungsausschuss der Bundesfachgruppe u.a. mit der gestiegenen Marktnachfrage nach Schulungen zur „Fachkraft für Probenentnahme und 54

Grundwassermessung nach DIN EN ISO 22475“ (ehemals „Bohrgeräteführer nach DIN 4021“) befasst. In enger Abstimmung mit der DGGT Deutsche Gesellschaft für Geotechnik wurde im Herbst des Jahres der Beschluss gefasst, zukünftig den Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen. Die Pilotphase zur Erprobung des neuen Konzepts wird voraussichtlich bereits im Frühjahr 2009 starten. Geothermie Die anhaltende Nachfrage nach der Nutzung regenerativer Energien führt für das Brunnenbauerhandwerk vielerorts zu einer dauerhaften Veränderung der angebotenen Leistungen. Die Nutzung der Erdwärme und die damit verbundene Herstellung von Erdwärmesonden stellt mittlerweile für viele Betriebe ein eigenständiges Tätigkeitsfeld dar. Wir setzten uns an vielen Stellen dafür ein, dass zum Schutz von Boden und Grundwasser die fachlichen Regeln eingehalten und Erdwärmesonden ausschließlich von Fachbetrieben hergestellt werden. Gütegemeinschaft Geothermische Anlagen Mit Unterstützung durch die Bundesfachgruppe konnte im Frühjahr 2008 die Entwicklung der Gütesicherung „Oberflächennahe geothermische Anlagen, Teil 1: Erdwärmesonden“, nach RAL-GZ 969 abgeschlossen werden. Fachbetriebe des Brunnenbauerhandwerks haben somit die Möglichkeit, ihre fachliche Qualifikation im Bereich der Herstellung von Erdwärmesonden durch ein RAL-Gütezeichen zu dokumentieren.


Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau (Straßen- und Tiefbaugewerbe im ZDB) Deutsche Pflastertage Am 12. und 13. März 2008 fanden in Fulda erstmalig die Deutschen Pflastertage statt. Im Rahmen der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Fachthemen praxisnah zu präsentieren und der fachlichen Diskussion zwischen Firmen und Verwaltung Raum zu geben. Die Pflastertage, die auch von einer großen Zahl von Vertretern der kommunalen Straßenbauverwaltung genutzt wurden, konnten bereits im ersten Anlauf überzeugen. Aufgrund der sehr positiven Resonanz der Teilnehmer werden die Deutschen Pflastertage im Frühjahr 2010 erneut in Fulda stattfinden. Ausbildung Die Überarbeitung der Meisterverordnung für das Straßenbauerhandwerk wurde weiter vorangetrieben und zum Ende des Jahres abgeschlossen. Fortbildung- und Weiterbildung Das von uns mit getragene weiterbildende Studium „Asphalttechnik“ wurde im Jahr 2008 von der TU Dresden angeboten und vermittelt ein vertieftes Wissen in der Asphalttechnologie. Einzigartig an der Maßnahme ist sicherlich, dass nahezu alle deutschen Hochschulprofessoren aus dem Bereich des Asphaltstraßenbaus als Referenten mitwirken und somit ein bundesweit einmaliges Qualitätsniveau erreicht werden konnte. Die Teilnehmer werden im Rahmen von 170 Stunden Lehrveranstaltungen und praxisorientierter Ausbildung in die Lage versetzt, in allen Anwendungs-, Beratungs- und Schlichtungsfragen den Baustoff Asphalt richtig zu beurteilen, einzusetzen und zu behandeln. Unverändert positiv stellt sich die Entwicklung der von uns initiierten Fortbildungsmaßnahme zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ dar. Rund 800 Teilnehmer haben mittlerweile den 4-wöchigen Weiterbildungslehrgang absolviert, der bundesweit angeboten wird und ein umfangreiches Spektrum in Theorie und Praxis der Kanalsanierung vermittelt.

Regelwerk Die Entwicklung auf dem Gebiet der Kanalsanierung geht rasant weiter, weshalb wir uns für die Erarbeitung einer eigenständigen ATV DIN 18324 „Kanalsanierungsarbeiten“ eingesetzt haben. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch in diesem Bereich zukünftig verlässliche bauvertragliche Regelungen zur Verfügung stehen werden. Hinsichtlich der Entwicklung der technischen Regelwerke haben wir unsere aktive Beteiligung in zentralen Normungsgremien weiter intensiviert. In Bezug auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen waren wir u.a. auch im Dialog mit der Deutschen Bahn AG. Schwerpunkte der Gespräche mit dem größten privaten deutschen Auftraggeber für Bauleistungen waren z.B. Verfahrensweisen zur einheitlichen Durchführung der Auftrags- und Nachtragskalkulation. Das traditionell im Spätherbst in Hannover stattfindende Sachverständigenseminar Straßen- und Tiefbau traf erneut auf großes Interesse bei den Sachverständigen des Straßenbauerhandwerks. Das mittlerweile 16. Seminar hat sich zum bundesweiten Treffpunkt für die Sachverständigen entwickelt. Durch die zweitägige Veranstaltung pflegen wir den Kontakt zu den Sachverständigen und fördern somit das Qualitätsbewusstsein im Straßenund Tiefbau. Neben der Gestaltung der technischen Regeln setzen wir uns auch für eine Verbesserung der bauvertraglichen Rahmenbedingungen ein. Die von Seiten der öffentlichen Auftraggeber intensivierte Weiterentwicklung von verschiedenen PPP-Modellen im Straßenbau hat dazu geführt, dass aufgrund der Komplexität der Projekte kleine und mittelständische Betriebe von der Teilnahme am Wettbewerb praktisch ausgeschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass PPP-Projekte im Straßenbau auch in Größenordnungen konzipiert werden, die eine Beteiligung des Mittelstandes ermöglichen.

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Struktur und Organisation

Im Fokus des Interesses Mit schlanker Struktur, daf端r aber umso kraftvoller setzen wir uns f端r die Interessen unserer Mitglieder ein, jeder auf seinem Gebiet.

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Organigramm Vorstand Ehrenringtr채ger Mitgliedsverb채nde Publikationen

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34 Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes Vorstand Präsident: Dr.-Ing. H.-H. Loewenstein Vizepräsidenten: Dipl.-Kfm. F. Dupré, Dipl.-Kfm. W. Derwald Vorstandsmitglieder: Fliesenlegermeister H.- J. Aretz, Dipl.-Math. Stuckateurmeister J. G. Hilger, Dipl.-Ing. (FH) H. Hubert, Dipl.-Ing. (FH) U. Huth, Dipl.-Ing. G. List, Dipl.-Ing. U. Nostitz, Dipl.-Ing. (FH) W. Paul, Baumeister H. Schlun, Dipl.-Ing. Th. Sander, Dipl.-Ing. R. Jünemann (kooptiert),

Ausschüsse Wirtschafts- und Rechtspolitik Vors.: Dipl.-Kfm. W. Derwald GF: Dr. A. Geyer

Hauptgeschäftsführung Sozial- und Tarifpolitik

Prof. Dr. K. Robl (-405) Hauptgeschäftsführer

Vors.: Dipl.-Kfm. F. Dupré GF: RA H. Schröer

Berufsbildung Vors.: Dipl.-Ing. (FH) G. Dautermann GF: Dr. C. Vater

Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit Dr. I. K. Klein (-409) Dipl.-Kffr. C. Hollube (-449)

Betriebswirtschaft Vors.: Dipl.-Ing. K.-H. Brömer GF: Dr. A. Geyer

Wirtschaft

Sozial- und Tarifpolitik

Unternehmensentwicklung

Baumaschinen und Geräte

Dr. A. Geyer (-456) Hauptabteilungsleiter

RA H. Schröer (-504) Stv. Hauptgeschäftsführer

Dipl.-Ing. M. Heide (-555) Geschäftsführer

Umwelt und Technik

Betriebswirtschaft, EDV N.N. (-404)

Sozial- u. Tarifpolitik, Arbeitsrecht, Berufsbildung

Technikpolitik

Vors.: Dipl.-Kfm. F. Dupré GF: Dipl.-Ing. M. Heide

Vors.: Dipl.-Ing. (FH) H. Stiglocher GF: AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Dr. D. Stybny (-502) Dr. C. Vater (-514) RA J. Wohlfeil (-509)

Auslandsbau Vors.: Dipl.-Ing. U. Klein GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Baugewerbes mbH GF: Prof. Dr. K. Robl

Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Vereinigung Junger Bauunternehmer

GF: Prof. Dr. K. Robl

Vors.: Dipl.-Ing. R. Jünemann GF: Dr. I. K. Klein

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AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid (-547) Dipl.-Ing. (FH) R. Glauner (-534) Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré (-536) Dipl.-Ing. D. Kuhlenkamp (-540) Dipl.-Ing. H. Schgeiner (-553) Dipl.-W.-Ing. R. Voos (-434) Dipl.-Ing. G. Winkler (-120)

Zentralverband Deutsches Baugewerbe Postfach 080352 10003 Berlin Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 E-Mail bau@zdb.de www.zdb.de


Struktur und Organisation / Organigramm

Bundesfachgruppen Fachbereich Innovation und Koordination Vors.: GF:

Dipl.-Kfm. F. Dupré Dipl.-Ing. M. Heide

Fachbereich Hochbau

Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau

Vors.: GF:

Vors.: Dipl.-Ing. W. Schweida GF: RA J. Wohlfeil

Dipl.-Ing. Th. Sander Dipl.-Ing. G. Winkler

Finanz- und Rechnungswesen/ Personalverwaltung

Hochbau Vors.: Dipl.-Ing. Th. Sander GF: Dipl.-Ing. G. Winkler (komm.)

C. Arndt (-451)

Holzbau und Ausbau Vors.: Dipl.-Ing. U. Huth GF: Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré

Recht RA F. Pakleppa (-436) Geschäftsführer

Fachbereich Ausbau

Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein

Vors.: Fliesenlegermeister H.-J. Aretz GF: Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

Vors.: Dipl.-Ing. W. Reinhardt GF: AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Bau-, Vergabe-, Wirtschafts- und Steuerrecht

Estrich und Belag Vors.: Estrichlegermeister B. Abert GF: Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

RA Dr. Ph. Mesenburg (-440) RAin B. Rosset (-438)

Fliesen- und Plattenverlegegewerbe Vors.: Fliesenlegermeister H.-J. Aretz GF: Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

Holzbau und Ausbau Stv. Vors.: Zimmermeister G. König GF: Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré

Stuck - Putz - Trockenbau Vors.: Dipl.-Math. Stuckateurmeister J. G. Hilger GF: Dipl.-Ing. M. Heide

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Vors.: Isoliermeister P. Baum GF: AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Fachbereich Verkehrswegebau

Straßen- und Tiefbau

Vors.: Dipl.-Ing. (FH) W. Paul GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Vors.: Dipl.-Ing. Franz Keren GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Vors.: Brunnenbauermeisterin E. Fluhme GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

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Struktur und Organisation / Vorstand Ehrenpräsident Dipl.-Ing. Fritz Eichbauer Eichbauer Bauunternehmung Postfach 80 05 49 81605 München Tel. 089 993-116 Fax 089 993 -11899 postmaster@eichbauer.com

Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Jean Bratengeier Baugesellschaft mbH Im Steingrund 6 63303 Dreieich Tel. 06103 83359-0 Fax 06103 83359-66 jb-bau@jbratengeier.de

Vizepräsidenten Dipl.-Kfm. Frank Dupré C. Dupré Bau GmbH & Co. KG Franz-Kirmeier-Str. 17 67346 Speyer Tel. 06232 71061 Fax 06232 71066 wb@cdupre.de Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de

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Schatzmeister Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de

Mitglieder Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz 52511 Geilenkirchen Tel. 02451 90333-0 Fax 02451 90333-33 info@aretz.net Dipl.-Math. Stuckateurmeister Jürgen G. Hilger Finkenplatz 20 50735 Köln Tel. 0221 7124496 Fax 0221 7124498 j.g.hilger@t-online.de Dipl.- Ing. (FH) Helmut Hubert Hermann Hubert GmbH Gibitzenhofstraße 58 90443 Nürnberg Tel. 0911 941909-0 Fax 0911 941909-20 info@hubert-bau.de Dipl.- Ing. (FH) Ullrich Huth Ullrich Huth Holzbau Dachbau Hausbau Mauritiusstraße 48 - 50 55232 Alzey Tel. 06731 7639 Fax 06731 44431 kontakt@ullrich-huth.de


Dipl.-Ing. Gerhard List List Bau GmbH Annastraße 84 48529 Nordhorn Tel. 05921 8840-46 Fax 05921 8840-60 gerhard.list@listbau.de Dipl.-Ing. Uwe Nostitz Nostitz & Partner Bauunternehmung GmbH Bautzener Straße 98 02692 Großpostwitz/OT Ebendörfel Tel. 03591 35197-0 Fax 03591 35197-9 info@nostitz-bau.de Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Paul Lukas Gläser GmbH & Co. Backnanger Straße 66 71546 Aspach-Großaspach Tel. 07191 213-0 Fax 07191 213-133 info@lukas-glaeser.de Dipl.-Ing. Thomas Sander Heinz Sander-Bau GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Tel. 040 210072-0 Fax 040 210072-18 sander.bau@t-online.de Baumeister Hubert Schlun Lambert Schlun GmbH & Co. KG Lambert-Schlun-Weg 5 52538 Gangelt Postfach 1160 52532 Gangelt Tel. 02454 581-0 Fax 02454 8483 info@schlun.de

Kooptiertes Mitglied Dipl.-Ing. Ralf Jünemann Jünemann Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG Osterfeldstraße 1 30890 Barsinghausen Tel. 05105 51 93-0 Fax 05105 51 93-60 info@juenemann.de

Rechnungsprüfer Michael Kellner Michael Kellner Baugesellschaft mbH Zeißstraße 79 30519 Hannover Tel. 0511 831289 Fax 0511 831229 info@kellnerbau.de Dipl.-Ing. Sigmar Madlener Madlener - Baubetreuung Baischstraße 4 76133 Karlsruhe Tel. 0721 913796-0 Fax 0721 913796-20

Stellvertretender Rechungsprüfer Bau-Ing. Helmut Oehler Ingenieurbüro für Straßen- und Tiefbau Wüstenhöfer Straße 149 45355 Essen Tel. 0201 86728-14 Fax 0201 86728-20 oehler-essen@arcor.de

61


Struktur und Organistion / Ehrenringträger Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49.

62

Baumeister Carlos Blaschke <, Hamburg Baumeister Peter Roos <, Düsseldorf Stukkateurmeister Josef Späth <, Gräfelfing b. München Bau- und Zimmermeister Karl Brill <, Kassel Baumeister Wilhelm Rischmüller <, Hannover Präsident Diplom-Ingenieur Ernst Liebergesell <, München, Präsident 1951 - 1968 Baumeister Alois Geiger <, Kaiserslautern Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Hans Honigmann <, Aachen Verbandsdirektor i.R. Dr. Erwin Gerland <, Kassel Bau-Ingenieur Albert Baum <, Düsseldorf Präsident Diplom-Ingenieur August Hackert <, Bochum, Präsident 1968 - 1978 Straßenbauermeister Hans Harms <, Hamburg Baumeister Eduard Barghusen <, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Wilhelm Klein <, Bonn Hauptgeschäftsführer Dr. Otto Ettwein <, Baden-Baden Maurermeister Robert Sieber <, Mannheim Baumeister H. Thölken <, Bremen Baumeister Ferdinand Becker <, Altenkirchen/Westerwald Zimmermeister Heinz Philippen <, Düsseldorf Baumeister Wilhelm Schäfer <, Freiburg Bauunternehmer Kurt Lombard <, Frankfurt a.M. Stukkateurmeister Wilhelm Flad <, Freiburg Verbandsdirektor i.R. Dr.-Ingenieur Karl Plümecke <, Wiesbaden Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Wilhelm Brüggemann <, Kiel Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Dr. Hans Preute <, Essen Hauptgeschäftsführer Diplom-Volkswirt Dr. Erich Rocholl <, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Karl Zeiger <, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Dr. Erich Peltz <, Düsseldorf Geschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Ludwig Rebholz <, Mannheim Diplom-Ingenieur Friedrich Wieland <, Singen Straßenbauermeister Gustav Ziegenhagen <, Berlin Stv. Hauptgeschäftsfüher i.R. Dr. Rudolf von der Blumensaat <, Hamburg Bau-Ingenieur Georg Burghard <, Kassel Isoliermeister Hans Röckelein <, München Diplom-Ingenieur Walter Schäfer <, Stuttgart Diplom-Ingenieur Otto H. Vogel <, Mannheim Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Horst Petermann <, Frankfurt a.M. Ehrenvorstandsmitglied Bau-Ingenieur Hans Langemann, Köln Bau-Ingenieur Eduard Kähding <, Kiel Bau-Ingenieur Hermann Borchard <, Münster Estrichlegermeister Helmut Knöller <, Nürnberg Fliesenlegermeister Karl Körner <, Stuttgart Straßenbauermeister Erich Gelhausen <, Kierspe Bauunternehmer Hans Bunk <, Bad Homburg Ingenieur Heinrich Stade <, Heide/Holstein Verbandsdirektor i.R. Karl Weber <, Kaiserlautern Diplom-Ingenieur Hans Papenhoff <, Bochum Diplom-Ingenieur Architekt Bruno Musolff, Offenbach Minister a.D. Zimmermeister Karl Möller <, Quakenbrück


50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87.

Verbandsdirektor i.R. Dr. Karl-Heinz Kleine, Castrop-Rauxel Bau-Ingenieur Richard Wurbs , Kassel Geschäftsführer i.R. Carl Brocksiepe, Bonn Zimmermeister Donat Müller <, Augsburg Geschäftsführer i.R. Friedhelm Bohn, Rheinbreitbach Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Wolfgang Barke <, Bonn Diplom-Volkswirt Franz Schmieder <, Ilvesheim, Vizepräsident 1980 - 1993 Hauptgeschäftsführer i.R. Dr.-Ingenieur Jörg Holzinger, Bonn Ehrenvorstandsmitglied Isoliermeister Heinz Gass, Freiburg Betonstein und Terrazzoherstellermeister Martin Ihle, Murrhardt Bau-Ingenieur Rolf Jacobs, Düsseldorf Ehrenpräsident Diplom-Ingenieur Fritz Eichbauer, München, Präsident 1978 - 2000 Maurermeister Klaus Ewig <, Hildesheim Steinholzlegermeister Alfred Chini, Freudenstadt Baumeister Walter Derwald <, Dortmund Bauunternehmer Günter Schirmer, Oberhausen Diplom-Ingenieur Klaus Hochheim <, Wuppertal, Vizepräsident 1986 - 1994 Hauptgeschäftführer i.R. Rechtsanwalt Prof. Ludwig Glatzel, Frankfurt a.M. Verbandsdirektor i.R. Rechtsanwalt Dr. Dieter Rummler, Merzhausen Stuckateurmeister Georg Kopp <, Nürnberg Bau-Ingenieur Rolf Hubert <, Nürnberg Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Klaus Schmidt, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Klaus Krämer, Hamburg Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Christian Holstein, Kiel Zimmermeister Günter Kuhs <, Freiburg Diplom-Ingenieur Heinz Freudenberg, Hamburg Diplom-Ingenieur Dieter Brauckmann, Gladbeck Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Nils Kleine-Möller, München Baumeister Diplom-Ingenieur Dieter Horchler, Hamburg Diplom-Ingenieur Diplom-Volkswirt Laurenz Börgel, Ibbenbüren Diplom-Ingenieur Werner Kahl <, Hamburg, Vizepräsident 2000 - 2004 Baumeister Hubert Schlun, Gangelt Diplom-Ingenieur Hans-Ulrich Greimel, Herrsching, Vizepräsident 1994 - 1995 Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, München Ehrenvorstandsmitglied Diplom-Ingenieur Arndt Frauenrath, Heinsberg, Präsident 2000 - 2006 Diplom-Kaufmann Peter Huber, Heidelberg, Vizepräsident 1996-1999 Heinz Heiler, Waghäusel, Vizepräsident 2004 - 2006 Diplom-Ingenieur Heinrich Cordes, Rotenburg

63


Struktur und Organisation / Mitgliedsverbände Bundesland

Verband

Vorsitz

Geschäftsführung

Baden-Württemberg

Verband der Bauwirtschaft Südbaden

Vizepräsident und Vorsitzender der Sparte Baugewerbe Dipl.-Ing. Hans-Peter Früh

Verbandsdirektor RA Michael Hafner

Badischer Zimmererund Holzbauverband e. V.

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Zimmermeister Rolf Kuri

Verbandsdirektor RA Michael Hafner

Fachverband Ausbau und Fassade Baden e. V.

Vorsitzender Stuckateurmeister Michael Bleich

Verbandsdirektor RA Michael Hafner

Fachverband Bau Württemberg e. V.

Vorsitzender Maurermeister Horst Köhler

Hauptgeschäftsführer RA Dieter Diener

Verband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg

Präsident Zimmermeister Josef Schlosser

Hauptgeschäftsführer Dipl.- Bw. Joachim Hörrmann

Verband Bauwirtschaft Nordbaden

Vizepräsident und Vorsitzender der Sparte Baugewerbe Dipl.-Ing. Jürgen Pfirmann

Hauptgeschäftsführer RA Thomas Möller

Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg

Vorsitzender Rainer König

Geschäftsführer RA Wolfram Kümmel

Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg

Vorsitzender Heinz Messner

Geschäftsführer Hans Hess

Fachverband Fußbodenbau Baden-Württemberg

Vorsitzender Dipl.-Ing. Rüdiger Ade

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Kfm. Boris A. Gruber

Landesverband Bayerischer Bauinnungen/Verband baugewerblicher Unternehmer Bayerns e. V.

Präsident Dipl.-Ing (FH) Helmut Hubert

Hauptgeschäftsführer RA Andreas Demharter

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks/ Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer in Bayern e. V.

Präsident Zimmermeister Georg König

Hauptgeschäftsführer RA Alexander Habla

Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e. V.

Vorsitzender Dipl.- Bauing. Bodo Pilgrimowski

Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz

Landesinnungsverband der Fliesen-, Platten- & Mosaikleger Brandenburg

Landesfachgruppenleiter Christian Lutz

Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz

Bremen

Verband Baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen e. V.

Vorsitzender Bau-Ing. Jürgen Rotschies

Geschäftsführer Ass. jur. Dieter Smieja

Hamburg

Norddeutscher Baugewerbeverband e. V.

Vorsitzender Dipl.- Ing. Thomas Sander

Hauptgeschäftsführer RA Michael Seitz

Hessen

Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.

Vorsitzender Dipl.-Ing. Michael Kellermann

Hauptgeschäftsführer RA Rainer von Borstel

Bayern

Brandenburg/Berlin

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Adresse

Telefon/Fax

E-Mail/Internet

Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

vbs@bausuedbaden.de www.bausuedbaden.de

Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

holzbau@bausuedbaden.de www.bausuedbaden.de

Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

stuck@bausuedbaden.de www.stukkateur-baden.de

Hohenzollernstraße 25 70178 Stuttgart

Telefon 0711 64853-0 Telefax 0711 64853-49

info@fachverband-bau.de www.fachverband-bau.de

Hackländerstraße 43 70184 Stuttgart

Telefon 0711 23996-50 Telefax 0711 23996-60

info@holzbau-online.de www.holzbau-online.de

Bassermannstraße 40 68165 Mannheim Postfach 120253 68053 Mannheim

Telefon 0621 42301-0 Telefax 0621 42301-20

info@bau-nordbaden.de www.bau-nordbaden.de

Wollgrasweg 23 70599 Stuttgart

Telefon 0711 45123-0 Telefax 0711 45123-50

info@stuck-verband.de www.stuck-verband.de

Ressestraße 1 70599 Stuttgart

Telefon 0711 451035-30 Telefax 0711 451035-55

info@fliesen-bw.de www.fliesen-bw.de

Charlottenstraße 3 71032 Böblingen

Telefon 07031 71052-0 Telefax 07031 71052-1

info@fussbodenbau. de www.fussbodenbau.de

Postfach 201316 80013 München Bavariaring 31 80336 München

Telefon 089 7679-0 Telefax 089 768562

info@lbb-bayern.de www.lbb-bayern.de

Postfach 402064 80720 München Eisenacher Straße 17 80804 München

Telefon 089 36085-0 Telefax 089 36085-100

info@zimmerer-bayern.com www.zimmerer-bayern. com

Röhrenstraße 6 14480 Potsdam

Telefon 0331 2700233 Telefax 0331 2705633

buero@lv-bbb.de www.lv-bbb.de

Röhrenstraße 6 14480 Potsdam

Telefon 0331 6204658 Telefax 0331 2705633

buero@lv-bbb.de

Außer der Schleifmühle 53 28203 Bremen

Telefon 0421 339377 Telefax 0421 323081

info@vbu-bremen. de www.vbu-bremen.de

Semperstraße 24 22303 Hamburg

Telefon 040 2263255-0 Telefax 040 2263255-33

info@bau-innung.de www.bau-innung.de/ nbv

Postfach 500251 60392 Frankfurt Emil-von-Behring-Straße 5 60439 Frankfurt

Telefon 069 95809-0 Telefax 069 95809-233

baugewerbe@bgvht. de www.bgvht.de

65


Bundesland

Verband

Vorsitz

Geschäftsführung

Hessen

Verband Hessischer Zimmermeister e. V.

Vorsitzender Dipl.-Ing. Helmut Klumb

Geschäftsführer Dipl.- Holzwirt Thorsten Burmeister Dipl.-Ing. Helmhard Neuenhagen

Niedersachsen

Baugewerbe-Verband Niedersachsen/Verband Baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Rainer Lorenz

Hauptgeschäftsführer Ass. jur. Hans Espel

Nordrhein-Westfalen

Baugewerbe-Verband Nordrhein

Präsident Baumeister Hubert Schlun

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Fachverband Ausbau und Fassade Nordrhein-Westfalen, StuckPutz-Trockenbau-Farbe

Vorsitzender Stuckateurmeister Rolfgeorg Jülich

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Straßen- und Tiefbauverband Nordrhein-Westfalen

Vorsitzender Dipl-Ing. Joachim Selzer

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Zimmerer- und HolzbauVerband Nordrhein

Vorsitzender Dipl.-Ing. Ulrich Hamacher

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Baugewerbeverband Westfalen

Präsident Dipl.-Kfm. Walter Derwald

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Stuck-, Putz- und Trockenbau Westfalen e.V.

Vorsitzender Stuckateurmeister Karl Weber

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e.V.

Präsident Dipl.-Kfm. Frank Dupré

Hauptgeschäftsführer RA Dr. Harald Weber

Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz e. V.

Vorsitzender Karl-Wilhem Faber

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dossmann

Saarland

Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes

Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ludwig Bernardi

Hauptgeschäftsführer RA Karl Hannig

Sachsen

Landesverband Sächsischer Bauinnungen – Sächsischer Baugewerbeverband e. V.

Präsident Bauing. Andreas Baumann

Hauptgeschäftsführer RA Klaus Bertram

Landesinnungsverband des Sächsischen Straßenbaugewerbes

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Hans-Peter Zschoch

Geschäftsführer RA Steffen Hinz

Verbände des Zimmerer- und Holzbaugewerbes für Mitteldeutschland e. V.

Präsident Zimmermeister Klaus-Hubert Heinemann

Geschäftsführer Rainer Kozieraz

Sachsen-Anhalt

Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt

Präsident Dipl.-Ing. Lutz Blaschke

Hauptgeschäftsführer RA Giso Töpfer

Schleswig-Holstein

Baugewerbeverband SchleswigHolstein

Vorsitzender Maurermeister Sönke Voß

Hauptgeschäftsführer RA Georg Schareck

Thüringen

Verband baugewerblicher Unternehmer Thüringen e. V.

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Manfred Schlink

Geschäftsführer Dipl.-Jur. Dipl.-Ing. Klaus-Peter Dünkler

Überregional

Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Horst Eickhoff

Bundesgeschäftsführer Dr. Friedrich W. Remes

Rheinland-Pfalz

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Adresse

Telefon/Fax

E-Mail/Internet

Postfach 10 38 26 34038 Kassel Werner-Heisenberg-Straße 4 34123 Kassel

Telefon 0561 95897-13 Telefax 0561 582923

info@zimmerer-hessen.de www.zimmerer-hessen.de

Postfach 610169 30601 Hannover Baumschulenallee 12 30625 Hannover

Telefon 0511 95757-0 Telefax 0511 95757-40

kontakt@bvn.de www.bvn.de

Postfach 10 14 53 40005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Westfalendamm 229 44141 Dortmund

Telefon 0231 941158-0 Telefax 0231 941158-40

info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

Westfalendamm 229 44141 Dortmund

Telefon 0231 941158-0 Telefax 0231 941158-40

info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

Max-Hufschmidt-Straße 11 55130 Mainz

Telefon 06131 98349-0 Telefax 06131 98349-49

bgv@bgvmz.de www.bgv-rheinland-pfalz.de

Am Linsenberg 16 55131 Mainz

Telefon 06131 2617-0 Telefax 06131 2617-22

mainz@bauindustrie-rlp.de www.bauindustrie-rlp.de

Postfach 100245 66002 Saarbrücken Kohlweg 18 66123 Saarbrücken

Telefon 0681 38925-0 Telefax 0681 38925-20

agv@bau-saar.de www.bau-saar.de

Neuländer Straße 29 01129 Dresden

Telefon 0351 21196-0 Telefax 0351 21196-17

info@sbv.nu www.sbv.nu

Siedlerstraße 11 01662 Meißen

Telefon 03521 40008-1 Telefax 03521 40008-2

strassenbau@liv-strassenbau-sachsen.de www.liv-strassenbau-sachsen.de

Wölkauer Weg 1 04129 Leipzig

Telefon 0341 46762-0 Telefax 0341 46762-22

info@zimmerer-mdl.de www.zimmerer-mdl.de

Lorenzweg 56 39128 Magdeburg

Telefon 0391 5322-180 Telefax 0391 5322-189

info@bgv-vdz.de www.bgv-vdz.de

Hopfenstraße 2e 24114 Kiel

Telefon 0431 53547-0 Telefax 0431 53547-77

info@bau-sh.de www.bau-sh.de

Eugen-Richter-Straße 44 99085 Erfurt

Telefon 0361 24106-3 Telefax 0361 24106-50

post@tbgv.de www.tbgv.de

Postfach 400220 50832 Köln Hans-Willy-Mertens-Str. 2 50858 Köln

Telefon 02234 48455 Telefax 02234 49314

info@dhbv.de www.dhbv.de

67


Struktur und Organisation / Publikationen Geschäftsbericht Erscheint jährlich

ÖPP im kommunalen Hochbau Möglichkeiten und Anforderungen für das mittelständische Baugewerbe (Mai 2006)

Baumarkt Ergebnisse, Entwicklungen, Tendenzen Erscheint jährlich

VOB 2006 Die wichtigsten Änderungen im Überblick. (November 2006)

Analyse & Prognose Bauwirtschaftlicher Bericht Erscheint jährlich

Merkblatt „Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202“ (August 2007)

Konjunktur & Analyse Aktuelle Lage und Entwicklung im Bauhauptgewerbe Erscheint vierteljährlich

Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Hinweise für die Praxis (Oktober 2007)

Periodika

ZDB-Direkt Aktuelles über das Deutsche Baugewerbe Erscheint 6-mal jährlich

Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für das Baugewerbe (November 2007) Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer (Mai 2008)

ZDB-Infos Ein Jahrhundert im Bau. Die Geschichte des Deutschen Baugewerbes im 20. Jahrhundert (Oktober 2000) Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Januar 2001) Novellierung der Handwerksordnung (HwO) Auswirkungen auf die Bauwirtschaft (März 2004) Preisvorbehalte und Preisgleitklauseln in Bauverträgen (Juni 2004) Leitlinien zum Kartellrecht (Oktober 2004) Los-ARGE-Vertrag Die Zusammenarbeit von Unternehmen durch Bildung von Los-ARGEN mit Hinweisen zur Vertragserstellung (Juni 2004) 10 Jahre Tarifpolitik (Oktober 2005) Ausführung von Wänden aus Mauerwerk (Mai 2006) 68

Weitere Schriften Zukunft Bau: Strategien und Maßnahmen (November 1998 / Schrift 48) BAUORG Unternehmerhandbuch für Bauorganisation und Betriebsführung (November 1998) EU-Osterweiterung Chancen und Risiken für Bauunternehmen (November 2002 / Schrift 50) Optimierung der Wertschöpfungskette Bau (September 2005 / Schrift 51) Qualität und Qualitätspolitik im Baumarkt (Dezember 2006 / Schrift 52) Merkblattsammlung Hochbau (Mai 2008) Erfolgsorientierte IT-gestützte Bauunternehmensführung (November 2008 / Schrift 53)


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