ZDB Geschäftsbericht 2010

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Gesch채ftsbericht 2010


Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Verantwortlich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Ilona K. Klein Kronenstraße 55–58 10117 Berlin-Mitte Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.zdb.de E-Mail: bau@zdb.de Gestaltung: Helmut Vandenberg, Neuss Büro Simonis, Düsseldorf Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Druck: Ludwig Austermeier Offsetdruck OHG, Berlin Bildnachweis: ZDB/Gerhard Kassner (Seite 4), SOKA-BAU (Seite 37), ZDB/Reiner Zensen (Seite 11,12) Februar 2011 ISSN 1869-2508


Gesch채ftsbericht 2010.

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6 Inhalt 6Wirtschaftsverband 6-31 IM SINNE DER BAUWIRTSCHAFT. 4Baukonjunktur

8-10

4Wirtschaftspolitik

11-15

4Rechtspolitik

16-23

4Steuerpolitik

24-25

4Unternehmensentwicklung

26-28

4Betriebswirtschaft

29-31

6Arbeitgeberverband

32-43

IM AUFTRAG DER BETRIEBE. 4Sozial- und Tarifpolitik

34-40

4Berufsbildung

41-43

6Technischer Verband 44-55 IM ZENTRUM DES FORTSCHRITTS. 6Fachbereich Hochbau 4Bundesfachgruppe Hochbau 4Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau 6Fachbereich Ausbau 4Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein 4Bundesfachgruppe Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk 4Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau 4Bundesfachgruppe Stuck-Putz-Trockenbau 4Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz 4Bundesfachgruppe Estrich und Belag 6Fachbereich Verkehrswegebau 4Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik 4Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau

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46-47 46 47 48-53 48 49 50 51 52 53 54-55 54 55


6Struktur und Organisation 56-68 IM FOKUS DES INTERESSES. 4Organigramm

58-59

4Vorstand

60-61

4Ehrenringtr채ger

62-63

4Mitgliedsverb채nde

64-67

4Publikationen

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6 Vorwort Am Ende des Baujahres 2010 steht ein kleines Plus, das ist mehr als wir erwarten konnten. Nachdem der öffentliche Bau die in ihn gesetzten Erwartungen im Bauhauptgewerbe nicht erfüllt hat, konnte der Wohnungsbau diese Lücke füllen: Mit knapp 6 Prozent hat er deutlich zugelegt. Zu bedenken ist jedoch, von welchem Tiefpunkt aus der Wohnungsbau gestartet ist. In den Jahren 2006 bis 2009 sind die Fertigstellungen im Wohnungsbau um rund 40 Prozent zurückgegangen. Da mutet der Zuwachs aus dem letzten Jahr wie ein Tropfen auf den heißen Stein an. Denn das Niveau von 2006 hat der Wohnungsbau nicht wieder erreicht. Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Im öffentlichen Bau wurde zwar mehr investiert, die Investitionen flossen jedoch überwiegend in den öffentlichen Hochbau – und da in die Sanierung von Gebäuden. Wir begrüßen diese Investitionen ausdrücklich, obwohl sie den Ausbaugewerken mehr zugutekamen als dem Bauhauptgewerbe. Mit dem Verzicht auf das sog. Zusätzlichkeitskriterium haben Bundesregierung und Bundestag im Februar 2010 den Kommunen gestattet, mit den Konjunkturmitteln ihre Haushalte zu entlasten anstatt zusätzliche Investitionen zu tätigen. Etwa 5 Prozent weniger Umsatz im öffentlichen Tiefbau sind das Ergebnis dieser Fehlentscheidung. Insgesamt sind wir, was die weitere Entwicklung der Baukonjunktur angeht, verhalten optimistisch: Wir erwarten eine fortgesetzte Stabilisierung der Umsätze unserer Branche. Die Entwicklung der Baugenehmigungen lässt weitere Umsatzzuwächse des Wohnungsbaus erwarten. Der Wirtschaftsbau wird seine Talfahrt beenden und ebenfalls wachsen, darauf lassen zumindest die Auftragseingänge hoffen. Der öffentliche Bau wird dagegen weiter zurückgehen. Aus baupolitischer Sicht waren es zwei große Themen, die uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben. Das war zum einen der Klimaschutz als derzeit zentrales Thema der Wohnungsbaupolitik. Dem standen zum anderen die massiven Haushaltskürzungen der Bundesregierung in den für uns relevanten Titeln, nämlich der CO2-Gebäudesanierung und der Städtebauförderung gegenüber.

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Mit der Kürzung des überaus beliebten und erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms hat die Bundesregierung ihre eigene Politik konterkariert. Denn mit dem von ihr vorgelegten Energiekonzept hat sie die Zielsetzung langfristig vorgegeben: Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand in unserem Land klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen: So soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm dauerhaft erhöht werden, steuerliche Anreize sollen geprüft und der Ersatzbau in die Förderung mit einbezogen werden. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, erhält der Wohnungsbau deutliche Impulse, die insbesondere die Binnennachfrage stimulieren werden.

ten die jungen Gesellen ab – das macht Hoffnung auf die Zukunft.

Weiter auf der politischen Agenda bleibt die altersgerechte Umstrukturierung der Wohnungsbestände. Wir sind der Auffassung, dass im Interesse einer nachhaltigen Baupolitik beide Aspekte, nämlich die energetische Ertüchtigung der Gebäude wie auch der barrierefreie Umbau gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Dem dient insbesondere der Ersatzneubau.

Ihr

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Nachwuchswerbung komplett modernisiert. Druckerzeugnisse und Internetauftritt haben ein neues Gewand bekommen. Die Motive finden sich in diesem Geschäftsbericht wieder. Bewegte Bilder sind heute in der Kommunikation Standard. Das soll auch für uns gelten. Ein Anfang ist gemacht: Auf YouTube sind wir nun mit einen eigenen Kanal vertreten. In diesem Jahr soll die Nachwuchswerbung insgesamt bewegter werden – damit mehr junge Menschen als bisher sich für eine Ausbildung in der Bauwirtschaft entscheiden.

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Durch intensive Gespräche und offenen Meinungsaustausch mit den relevanten Entscheidungsträgern haben wir im parlamentarischen Haushaltsverfahren eine Zurücknahme eines Teils der geplanten Kürzungen erreicht, so dass wir am Ende mit einem blauen Auge davon kamen. Das Thema Fachkräftemangel hat auch unsere Branche erreicht. Hiermit werden wir uns in Zukunft intensiver zu befassen haben. Über die Qualität der von uns ausgebildeten jungen Leute brauchen wir uns weniger Gedanken zu machen: Die hervorragenden Platzierungen unserer vier Starter bei der EuroSkills 2010 in Lissabon machen Hoffnung: eine Goldmedaille für den Fliesenleger sowie jeweils Silber für den Stuckateur und die beiden Straßenbauer sind ein deutliches Zeichen für die Qualität der dualen Ausbildung in der Bauwirtschaft. Das gilt auch für die Zimmerer, die bei ihrer Europameisterschaft in Bruneck sowohl in der Mannschafts- als auch in der Einzelwertung Silber holten. Auch die Ergebnisse auf Bundesebene, anlässlich der Deutschen Meisterschaften in den Bauhandwerken, lassen aufmerken. Durchgängig hervorragende Ergebnisse liefer-

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Wir konzipieren Zukunft Es ist unsere wichtigste Aufgabe, die berechtigten Interessen unserer mittelst채ndischen Bauunternehmen in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Damit diejenigen Unternehmen, die in Deutschland Arbeitsund Ausbildungspl채tze schaffen, eine faire Zukunftschance im Wettbewerb haben.

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6 Wirtschaftsverband / Baukonjunktur Im Baugewerbe insgesamt fällt die konjunkturelle Entwicklung im ablaufenden Jahr 2010 positiv aus. Diese Tatsache ist dem Schwung im Ausbaugewerbe zu danken, das seinen Schub aus der Kumulation des Trends zum energieeffizienten Sanieren und der Umsetzung der Konjunkturprogramme bezieht. Die Konjunkturprogramme sind stark hochbauorientiert und dabei ausbaulastig konfiguriert. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind im Hochbau stark an die Neubautätigkeit gebunden. Hier blieben die Impulse zu schwach. Der Tiefbau, der im Bauhauptgewerbe einen Leistungsanteil von nahe 40 Prozent hat, blieb trotz der Konjunkturprogramme hinter dem Vorjahr zurück. So konnte das Bauhauptgewerbe keinen Beitrag zur Leistungssteigerung im Baugewerbe leisten. Die Entwicklung der Bauinvestitionen gibt Indizien für diese Entwicklungen. Demnach stiegen die Bauinvestitionen in 2010 real um 2,8 Prozent, dabei im Bereich Hochbau um 3,4 Prozent, im Bereich Tiefbau verloren sie 1,0 Prozent. Die Konjunkturprogramme, die im Bereich des öffentlichen Tiefbaus mit 3 Mrd. Euro avisiert waren, blieben die erhoffte Wirkung im Bauhauptgewerbe schuldig. Während der öffentliche Hochbau hier mit nahe + 13 Prozent glänzt, bleibt der Tiefbau mit – 4 Prozent im Keller.

schaftsbau liegt erwartungsgemäß noch mit 5,5 Prozent im Minus. Die Entwicklung im öffentlichen Bau ist für das Bauhauptgewerbe enttäuschend verlaufen, er stagniert bei minus 1,6 Prozent.

Baugenehmigungen und Umsätze Die Entwicklung der Baugenehmigungen im Wohnungsbau signalisiert bereits seit Mitte letzten Jahres ein positiveres Stimmungsbild. In 2010 fällt der Zuwachs (bemessen in Baukosten für Neu- und Umbau) per Oktober mit 8 Prozent wiederum deutlich aus. Dieser Trend zeigt sich auch in den genehmigten Wohneinheiten im Neubau. So wurden per Oktober 9.417 Wohnungen mehr genehmigt. Der nun seit einem Jahr anhaltend positive Trend bei den Baugenehmigungen spiegelt sowohl die Zuversicht von privaten HäusleUmsatzentwicklungimWohnungsbau

Mrd.€ 40,0

37,4

2010: PrognoseZDB

35,0 30,0 25,0

29,2

27,5

27,5

26,5

24,5

27,0

25,4

25,9

24,7

26,1

20,0 15,0 10,0

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe liegt per Oktober 2010 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Zum Ende des er  

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sten Quartals waren dies witterungsbedingt noch minus 17 Prozent. Dabei verlief die Entwicklung in den Sparten sehr unterschiedlich. Eine erfreuliche Entwicklung hat der Wohnungsbau genommen, per Oktober wurde ein Plus von 6,6 Prozent erzielt. Der Wirt8

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

bauern aus der stabilen Entwicklung am Arbeitsmarkt als auch die Suche von Investoren nach wertstabilen Anlagen wider. Dabei hat das ausgesprochen niedrige Niveau der Hypothekenzinsen geholfen.

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Bei der positiven Bewertung der Entwicklung im Wohnungsbau für 2010 darf nicht übersehen werden, dass in den letzten Jahren das Niveau der Bautätigkeit im Wohnungsneubau drastisch gesunken ist, im Zeitraum von 2006 bis 2009 um fast 40 Prozent. Die Entwicklung der Genehmigungen und Auftragseingänge lässt in den verbleibenden Monaten des Jahres 2010 einen weiteren Umsatzanstieg im Wohnungsbau erwarten. Für 2010 rechnet der ZDB mit einem Umsatz im Wohnungsbau von 26 Mrd. Euro, einem Plus


von 3,2 Prozent. Dabei erreichen die alten Länder ein Plus von 3,5 Prozent, die neuen Ländern von 1,7 Prozent. Die Baugenehmigungen im Wirtschaftsbau (Hochbau, der zwei Drittel des Umsatzes im Wirtschaftsbau ausmacht) zeigen per Oktober 2010 noch keine Entspannung an (- 9 %).

UmsatzentwicklungimÖffentlichenBau

Mrd.€ 35,0 30,0

28,7

2010: PrognoseZDB 27,5

26,4

25,7

25,0

24,2

23,0

24,3

24,7

25,8

26,7

26,2

20,0 15,0 10,0 5,0

Vom Rückgang besonders betroffen sind Bürogebäude - 30 %). Diese hatten sich im Jahr 2009 noch stabil gehalten. Mit dem typischen UmsatzentwicklungimWirtschaftsbau

Mrd.€ 40,0 35,0 30,0

35,2

2010: PrognoseZDB

34,6 32,1

33,9 30,1

29,9 28,2

30,6

30,8

29,4

26,8

25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Zeitverzug ist auch diese Gebäudekategorie von der Krise eingeholt worden. Fabrikgebäude liegen bei - 11 Prozent, was einen Hinweis auf noch nicht ausgelastete Kapazitäten gibt. Hingegen zeigen Handels-und Lagergebäude mit + 2 Prozent ein Anspringen der Binnenkonjunktur an. Der Auftragseingang verzeichnete im Jahresverlauf eine von der Entwicklung der Baugenehmigungen abgekoppelte Entwicklung. Offensichtlich wurden im Hochbaubereich in der Krise nicht genutzte Baugenehmigungen und zunächst stornierte Order wieder aktiviert.

0,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Die Entwicklung im öffentlichen Bau ist nicht erwartungsgemäß verlaufen. Wegen der zu Jahresbeginn 2010 erst schwach abgearbeiteten Konjunkturpakete war hier allgemein mit einem Aufholeffekt gerechnet worden. Mit der im Frühjahr 2010 durch die Bundesregierung auf Forderung des Bundesrates erwirkten Aufgabe des sogenannten summarischen Zusätzlichkeitskriteriums haben die Kommunen jedoch erwartungsgemäß ihre Investitionen außerhalb der Konjunkturpakete entsprechend zurückgefahren. Dies traf in erster Linie das Bauhauptgewebe. Vor dieser Entwicklung hatte der ZDB gewarnt. Die Baugenehmigungen erreichen in dieser Sparte per Oktober nicht mehr das Vorjahresniveau. Der Zustrom aus den Konjunkturpaketen ebbt erwartungsgemäß Monat für Monat weiter ab. Die Auftragseingänge hatten bereits im Juni die Nulllinie unterschritten und liegen per Oktober mit 4 Prozent im Minus. Angesichts des rückläufigen Trends bei den Baugenehmigungen und der Order wird der

100,0

Kumulativ liegt der Umsatz im Wirtschaftsbau per Oktober bei 5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dabei fiel der mit zwei Dritteln anteilsstarke Hochbau konjunkturbedingt um 11 Prozent, der Tiefbau erreicht hingegen plus 6 Prozent.

UmsatzentwicklungBHGinsgesamt

Mrd.€ 120,0

80,0

2010: PrognoseZDB 98,6

91,3

86,0

83,2

78,8

74,3

81,2

80,7

85,6

82,2

81,7

60,0 40,0 20,0 0,0

Wegen der positiven Entwicklung der Auftragseingänge, insbesondere im Tiefbau, geht der ZDB davon aus, dass der Umsatz im Wirtschaftsbau in 2010 eine Größe von 29,4 Mrd. Euro erreichen wird, was immer noch ein Minus von fast 5 Prozent bedeutet.

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

öffentliche Bau das zu Jahresbeginn 2010 noch prognostizierte Wachstum von fast 7 Prozent nicht erreichen, sondern mit 26,2 Mrd. Euro das Vorjahresniveau etwa halten (minus 2 %). 9


Daraus ergeben sich für die Umsatzentwicklung im Bauhauptgewerbe insgesamt nur noch 81,7 Mrd. Euro (- 0,6 Prozent).

Beschäftigtenentwicklung Nachdem der Beschäftigtenstand mit der konjunkturellen Entwicklung in 2005 ein neues Basisniveau bei gut 700.000 Beschäftigten gefunden hat, wird diese Linie in 2010 wiederum halten. Dass die Betriebe ihren Personalstamm im Wesentlichen halten, ist zum Einen der breiten Nutzung des Instruments der SaisonKurzarbeit („Saison-Kug“) zuzuschreiben. Zum Anderen achten die Unternehmen angesichts der demografischen Entwicklung immer mehr auf das Halten von Fachkräften. Mit der vollständigen Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der MOE-Staaten (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) könnte der Druck auf dem Arbeitsmarkt in 2011 erneut zunehmen. Diese Arbeitnehmer können sich als Ein-Mann-Betrieb selbständig machen oder die Unternehmen aus diesen Staaten bewerben sich mit ihren Beschäftigten hier um Aufträge. Auch wenn diese ausländischen Bauunternehmen deutsche Mindestlöhne und den tariflichen Urlaub gewährleisten müssen, richten sich alle anderen Sozialleistungen sowie die Steuerpflicht nach dem Recht des Heimatlandes. Diese sind in der Regel deutlich geringer. Die Freiheiten des EU-Vertrags dürfen nicht dazu führen, dass tariftreue Arbeitgeber vom Markt verdrängt werden und inländische Arbeitnehmer keine Chance mehr haben. Hier sind wirksamere Kontrollen und klare Sanktionen dringlich.  

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6 Wirtschaftsverband / Wirtschaftspolitik Der Mittelstand am Bau – trotz Konjunkturpaketen in der Krise.

Klimaschutz: zentrales Thema der Wohnungsbaupolitik

Nachdem das Jahr 2009 für die Bauwirtschaft noch halbwegs gut über die Bühne gegangen war, haben wir im vergangenen Jahr die Krise zu spüren bekommen. Denn die Konjunkturpakete der Bundesregierung, auf die die Branche große Hoffnungen gesetzt hatte, kamen eher dem Ausbaugewerbe als dem Bauhauptgewerbe zugute, da sie auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zielten. Dennoch waren unsere Betriebe im Jahresverlauf nicht unzufrieden; hatte doch der private Wohnungsbau deutlich angezogen und für Auslastung gesorgt.

Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele vorgegeben: bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein. Der Bundesregierung geht es in ihrem Energiekonzept um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (r.) berichtete auf dem Deutschen Baugewerbetag 2010 über die Etatberatungen des Bundes zum Haushaltsjahr 2011. Links im Bild: ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Die mittelständisch geprägten Betriebe des Baugewerbes haben im schwierigen Marktumfeld erneut eine hohe Flexibilität und Leistungsfähigkeit bei einer guten Qualität unter Beweis gestellt. Die kleinen und mittleren Bauunternehmen reagieren unmittelbar auf die Anforderungen des Marktes, wie auch die zügige Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete zeigt. Nicht zuletzt ihre hohe Kompetenz und die gute Qualifikation ihrer Mitarbeiter ermöglichen den baugewerblichen Unternehmen, auch höchste Ansprüche der Auftraggeber zu erfüllen. Insofern hat sich das Baugewerbe wieder als leistungsfähiger Partner sowohl der öffentlichen Hand als auch der privaten Wirtschaft für alle Bauaufgaben erwiesen.

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes wird darin als zentraler Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele genannt, da auf den Gebäudebereich rund 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emmissionen entfallen. Damit werden erstmals verlässliche Rahmenbedingungen und mindestens mittelfristig Planungssicherheit für Wirtschaft und Eigentümer geschaffen. Wir unterstützen das Konzept der Bundesregierung. Nun kommt es darauf an, durch staatliche Förderungen wie steuerliche Erleichterungen starke Anreize für Investitionen in energetische Gebäudesanierungen zu setzen. Die im Haushalt 2011 gekürzten Mittel für die energetische Gebäudesanierung gehen jedoch in die falsche Richtung.

Ziel des Energiekonzeptes: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 Kernpunkt des Energiekonzeptes der Bundesregierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand. Zwar sind wir mit der Bundesregierung in der Zielsetzung einig, wir können allerdings nicht akzeptieren, dass der Sanierungsplan erst 2020 beginnen soll. Ebenso beurteilen wir es positiv, dass hinsichtlich der Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien die Entscheidung beim Eigentümer liegt, wie auch bei der zeitlichen Reihenfolge der vorzunehmenden Maßnahmen. Dem Eigentümer, der die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder überfüllt, soll eine staatliche För11


derung gewährt werden. Das ist nach unserer Ansicht ein sehr geeigneter Anreiz; dies gilt gleichermaßen für einen steuerlichen Bonus, der entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards eingeführt wird. Schwerpunkt der Fördermaßnahmen • Erhöhung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Die Bundesregierung hat bei der Vorstellung des Energiekonzepts angekündigt, das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser auszustatten. Dieses begrüßen wir sehr; denn es ist eigentlich schizophren, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite ein ambitioniertes Energiekonzept verkündet und auf der anderen Seite gleichzeitig das CO2-Gebäudesanierungsprogramm halbieren möchte, wie es im vergangenen Jahr der Fall war. Dass es am Ende nicht so gekommen ist, ist u.a. auch unseren Anstrengungen zu verdanken. In vielen Gesprächen haben wir sowohl der Regierung wie auch den Parlamentariern deutlich gemacht, dass diese Kürzung der falsche Weg ist. Denn sie verhindert nicht nur Investitionen in den Gebäudebestand, sondern gefährdet Arbeitsplätze im Bau- und Ausbaugewerbe. Bei unseren Gesprächen haben wir auch eine Verstetigung der Förderung energiesparender Maßnahmen angemahnt. • Steuerliche Anreize Die aktuellen Maßnahmen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bestehen aus Darlehen oder Zuschüssen über die KfW, die nur niedrige Modernisierungsquoten bewirkt haben. Es fehlen kräftige steuerliche Impulse für den Einsatz von Eigenkapital privater Investoren. Die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung entspricht einer seit langem geäußerten Forderung unseres Verbandes. Selbstnutzer sollten entsprechende Aufwendungen im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen können. Alternativ zur Wiedereinführung des § 82 a EStDV ist für uns auch eine Klimaschutzabschreibung für Vermieter und Selbstnutzer analog zur Denkmalabschreibung (§ 7 i EStG/ § 10 f EStG) vorstellbar.

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• Bestandsersatz Wohnungen, die in den 50iger bis Anfang der 70iger Jahre gebaut wurden - es handelt sich allein in den alten Bundesländern um ca. 16 Millionen Wohneinheiten, davon etwa 8 Millionen in Mehrfamilienhäusern - sind zwar grundsätzlich sanierungsfähig, aber es stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme. Um die anspruchsvollen Energieeffizienzsteigerungen des Energiekonzepts umzusetzen, ist der Bestandsersatz als eine Form der Modernisierung oftmals sinnvoller. Hinzu kommt, dass beim Ersatzbau neben energetischen Standards auch barrierefreie Wohnungen geschaffen werden können. Denn es kann nicht sein, dass derzeit „nur“ der Klimaschutz und die energetische Beschaffenheit des Gebäudebestandes im Fokus der Politik steht, die Anpassung der Wohnungen an die demografische Entwicklung aber außen vor bleibt.

Staatssekretär Rainer Bomba gab auf dem Deutschen Baugewerbetag 2010 einen umfassenden Überblick über die Pläne der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Bau- und Infrastrukturpolitik.

Werden Wohngebäude abgerissen und an derselben Stelle neu aufgebaut, können beide Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Darüber hinaus können neue städtebauliche Akzente gesetzt werden. Der Bestandsersatz wird bislang nicht eigenständig gefördert. Er sollte als eine Variante der Sanierung und Modernisierung auf alle in der Sanierung und Modernisierung einsetzbaren Fördermöglichkeiten, wie z.B. Darlehen und Zuschüsse der KfW, wie auch mögliche Sonderabschreibungen, angewendet werden können, wenn auf einem bisher bereits von einem Wohngebäude genutzten Grundstück


nach dem Abriss ein neues energieeffizientes Wohngebäude errichtet wird. • Hoher Selbstfinanzierungsgrad Wir haben bei unseren Gesprächen mit der Politik immer darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen unmittelbar Beschäftigung im heimischen mittelständischen Baugewerbe schaffen, da rund 50 - 60 Prozent der Kosten der energetischen Gebäudesanierung Arbeitskosten sind. Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Nachfrageeffekte und der damit verbundenen Umsatz- und Beschäftigungszuwächse kann von einem hohen Selbstfinanzierungsgrad aller Fördermaßnahmen ausgegangen werden.

EnEV 2012 Eine nochmalige Erhöhung der Anforderungen an die energetischen Standards auch im Gebäudebestand, wie sie für die EnergieeinsparVerordnung EnEV 2012 angekündigt wurde, würde sich negativ auf die Investitionsbereitschaft und somit auch auf den Klimaschutz auswirken und wird daher vom ZDB abgelehnt. Bereits die EnEV 2009 stellt an die energetische Modernisierung im Gebäudebestand vergleichsweise hohe Anforderungen. Die geplante nochmalige Anhebung des Anforderungsniveaus schon im Jahr 2012 wird in vielen Fällen aufgrund der dann erforderlichen sehr großen Dämmstoffdicken zu unwirtschaftlichen Detaillösungen und vielfach zu einem Verzicht auf Modernisierungsmaßnahmen führen. Bereits das vergleichsweise hohe Anforderungsniveau der EnEV 2009 wirkt sich negativ auf die Modernisierungsquote aus. Bei der derzeitigen Modernisierungsquote von ca. 1 Prozent p. a. wird die energetische Modernisierung des Gebäudebestands erst in über 100 Jahren abgeschlossen sein. Daher haben wir eine Evaluierung der Wirkung der EnEV 2009 gefordert, an der zur Zeit im Bauministerium bereits gearbeitet wird, bevor die EnEV 2012 eingeführt werden soll.

Demografischer Um- und Neubau: Altersgerechte Umstrukturierung des Wohnungsbestandes Angesichts der immensen Mittel, die für die energetische Ertüchtigung des gesamten Gebäudebestandes notwendig sind, ist es sinnvoll und notwendig, gleichzeitig altersgerechte Aspekte in die Fördermaßnahmen mit einzubinden. Da nur etwa 250.000 Wohnungen über einen altersgerechten Standard verfügen, kommt unter diesem Aspekt weiterer (Um-) Baubedarf auf unsere Gesellschaft zu. Besonders im Bereich Bestandsersatz müssen energetische Standards mit altersgerechten zwingend verbunden werden. Eine hohe Energieeffizienz und die Barrierefreiheit stellen die Grundanforderungen an eine nachhaltige Bestandsmodernisierung dar. Hierin sind die baugewerblichen Unternehmen Spezialisten nicht nur in der Bauausführung sondern auch bei Planungs- und Beratungsleistungen. Wir haben daher im September 2010 die 2. Auflage des Leitfaden „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ veröffentlicht, der dem Thema demographischer Wandel und den geänderten Wohn- und Lebensansprüchen sowie den daraus resultierenden Bauaufgaben Rechnung trägt. Parallel dazu wurde der Flyer „Barrierefrei Wohnen-Leben mit Komfort“ zur Kundeninformation herausgegeben.

Bündnis „Impulse für den Wohnungsbau“ Das Bündnis „Impulse für den Wohnungsbau“, dem unser Verband angehört, hat im vergangenen Jahr mit mehreren Aktivitäten deutlich gemacht, dass Deutschland auf eine Wohnungsknappheit zusteuert, wenn weiter so wenige neue Wohnungen gebaut werden, wie dieses in 2009 mit rund 159.000 Fertigstellungen der Fall war. Die anlässlich des Wohnungsbaupolitischen Forums im März 2010 vorgestellte Studie der Prognos-AG „Wohnungsmangel in Deutschland – Ergebnisse der Befragung institutioneller Investoren“ prognostiziert für das Jahr 2025 für rund die Hälfte der Regionen 13


Deutschlands eine Wohnungsbaulücke sowie ein unterdurchschnittliches Einkommen der dort ansässigen privaten Haushalte. Unterdurchschnittlich heißt, dass das Haushaltsnettoeinkommen unter 1.774 Euro liegt. Aufgrund des anhaltenden Trends der steigenden Zahl von Einpersonenhaushalten sind insbesondere Haushalte in der Gründungsphase und Rentnerhaushalte die Verlierer einer andauernden Flaute im Wohnungsbau. Zu den am stärksten betroffenen Regionen gehören die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Berlin. Ähnlich ist die Lage am Niederrhein, in Teilen des Ruhrgebiets, im nördlichen Teil Baden-Württembergs, im Nordschwarzwald, in Ostwürttemberg sowie in den bayerischen Regionen Donau-Iller, Regensburg und Donau-Wald. Familien, Singles und Rentner aus diesen besonders stark betroffenen Regionen müssen aufgrund von höheren Mieten in Folge des Wohnungsmangels schlechtere Wohnverhältnisse in Kauf nehmen oder einen überdurchschnittlich großen Teil ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Auch die privaten Haushalte in den wirtschaftsstarken Regionen wie München und Rhein-Main, die über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen, werden aufgrund des teilweise massiven Wohnungsdefizits Einschnitte beim Wohnen bzw. bei ihren Lebensverhältnissen machen müssen. Eine Wohnungsbaulücke besteht 2025 laut Prognos-Studie in rund drei Vierteln der Regionen Deutschlands.

Städtebauförderung Auch die Mittel der Städtebauförderung fielen der Sparpolitik der Bundesregierung zum Opfer und sollten quasi halbiert werden. Das haben wir aus ökonomischen Gründen für falsch gehalten, weil die Förderprogramme gesamtwirtschaftlich betrachtet höchst effektiv sind. Denn sie aktivieren private Investitionen in vielfacher Höhe: Ein Euro Städtebaufördermittel stößt 17 Euro an zusätzlichen Mitteln von Ländern und Kommunen wie auch nachfolgender privater Investitionen an. Damit bewirkt die Halbierung der Fördermittel allein des Bundes um 300 Mio. Euro einen Ausfall von Investitionen in Höhe von rund fünf Mrd. Euro. 14

Wären die Förderprogramme derart drastisch zusammengestrichen worden, wären vor allem die ortsansässigen, im Wohnungs- und Städtebau tätigen mittelständischen Bauunternehmen betroffen gewesen, die rund 2,7 Mio. Menschen beschäftigen. Nach langen Diskussionen und vielen Gesprächen kam es anders: Der Haushaltsausschuss hat sich der ökonomisch begründeten Haltung vieler Verbände angeschlossen und für das Programm zur Städtebauförderung 455 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass zur Erledigung der dringendsten Investitionen in den Kommunen rund 600 bis 700 Mio. Euro notwendig gewesen wären.

Vergabepolitik: Öffentliche Aufträge an Nicht-Europäer Für Aufregung sorgte die Vergabepolitik der polnischen Regierung: Mit der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der Autobahn A2 Warschau – Lodz in Polen an den chinesischen Staatskonzern COVEC wurden alle gültigen Regeln in Europa gebrochen. Das Angebot des chinesischen Staatskonzerns COVEC lag 60 Prozent unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten. Offenkundig wird COVEC durch den chinesischen Staat hoch subventioniert und benötigt daher keine teuren Bankkredite zur Vorfinanzierung des rund 340 Millionen Euro schweren Bauprojektes. Mit dieser groben Wettbewerbsverzerrung können europäische Bauunternehmen nicht konkurrieren. Denn Staatshilfen an Unternehmen sind in diesem Zusammenhang aus gutem Grund verboten. Nach europäischem Vergaberecht dürfen sich Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht an europäischen Ausschreibungen beteiligen; das ist auch die Auffassung des zuständigen EU-Kommissars Barnier. Es haben nur Bieter aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, aus Vertragsstaaten des Government Procurement Agreement (GPA – Internationales Beschaffungsübereinkommen) oder Bieter aus Staaten, mit denen bilaterale Handelsabkommen


seitens der EU bestehen, Zugang zu europäischen Vergabeverfahren. Alle drei Voraussetzungen treffen auf Unternehmen aus China nicht zu. Das ist der eine Teil des Skandals. Der andere Teil des Skandals ist, dass das Projekt mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank und der EU-Strukturfonds – und damit mit Steuergeldern, auch deutschen – kofinanziert ist. Diesen Sachverhalt haben wir Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer und weiteren Ministern so auch mitgeteilt und in diversen Gesprächen auf Berliner wie auch Brüsseler Ebene auch erörtert. Als Ergebnis lässt sich zusammenfassen, dass die Europäische Kommission zur Zeit keine Möglichkeit sieht, einem Mitgliedsland der europäischen Gemeinschaft zu untersagen, Aufträge an Unternehmen aus Drittstaaten zu vergeben. Notwendig wäre hierzu eine politische Initiative zur Änderung der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie. In Brüssel wird die Aufnahme des Grundsatzes der Reziprozität in das Europäische Vergaberecht z. T. befürwortet, d.h. es dürften nur Unternehmen aus solchen Staaten zu Vergaben zugelassen werden, die ihrerseits ihre Märkte für Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten geöffnet haben. Hierdurch könnte die chinesische Regierung zum Beitritt zum WTOAbkommen über öffentliche Aufträge (GPA) bewegt werden. Genau diese Änderung wird u. a. von Deutschland und Großbritannien abgelehnt. Auch eine Überprüfungsmöglichkeit von auffälligen Vergaben durch die EU-Kommission kann ohne eine Gesetzesänderung nicht erfolgen. So müssen wir feststellen, dass weder auf europäischer noch auf deutscher Ebene der politische Wille besteht, das Europäische Recht so zu ändern, dass Unternehmen aus Drittstaaten, deren Märkte für europäische Bauunternehmen geschlossen sind, nicht an europäischen Vergaben teilnehmen können. Damit stehen einmal mehr Bauarbeitsplätze in Europa auf dem Spiel. Dagegen werden wir uns weiter wenden. Die Situation kann sich durch den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien-Entwurf zur erleichterten Arbeitsaufnahme von

Arbeitnehmern aus Drittländern noch verschärfen. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen eines Drittstaates zukünftig ohne Prüfung durch das jeweilige Land ihre Arbeiter innerhalb der EU arbeiten lassen können. Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sind auch in Deutschland gefährdet. Bisher stießen wir mit unseren Vorstellungen bei der deutschen Regierung jedoch auf taube Ohren. Immer wieder wurden wir auf die Exportchancen für deutsche Unternehmen hingewiesen. Wir bleiben aber weiter am Ball.

Konrad-Zuse-Medaille

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ehrte in diesem Jahr Lorenz Hanewinkel mit der Konrad-ZuseMedaille für seine Verdienste um den Bau der Rechenanlage Z 22. Diese Anlage war maßgeblich für den nachfolgend breiten Einsatz von Rechenanlagen im Bauwesen. In Bild v.l.: Dieter Horchler, Vorsitzender Kuratorium zur Verleihung der Konrad-Zuse-Medaille, Prof. Dr. Horst Zuse, Laudator, Lorenz Hanewinkel, Preisträger, und ZDB-Präsident Dr.-Ing. HansHartwig Loewenstein. Die Zuse Z22-Rechenmaschine ist der erste in Serie gebaute Rechner mit Vakuumröhren in der Bundesrepublik Deutschland und damit die wichtigste Rechenmaschine, die nach dem Zweiten Weltkrieg ab 1955 für Hochschulen, Universitäten und wissenschaftliche Institute konstruiert wurde. Die erste Z22-Rechenmaschine wurde im Februar 1958 an die TU-Berlin ausgeliefert. Lorenz Hanewinkel gilt als der technische Konstrukteur der Röhrenrechenmaschine Z22 der Zuse KG. „Mit der Maschine Z22 eröffneten sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und Techniker, Architekten und Bauingenieure in Deutschland!“ So der Sohn Konrad Zuses, Prof. Dr. Horst Zuse, in seiner Laudatio zur Verleihung der Konrad-Zuse-Medaille.

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6 Wirtschaftsverband / Rechtspolitik Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für den Mittelstand verbessern Die Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft zu verbessern, ist Schwerpunkt der Arbeit des ZDB nicht nur in der Rechtspolitik. Im Jahr 2010 haben wir uns für das In-Kraft-Treten der neuen VOB/A eingesetzt, die deutlich gestrafft, unbürokratischer und praxisgerechter ausgestaltet ist. Die Korrektur des Bauforderungssicherungsgesetzes stand auch im Jahr 2010 auf unserer Agenda. Ziel des ZDB bleibt es hierbei, die als Nachunternehmer tätigen Betriebe vor Zahlungsausfällen und –verzögerungen zu schützen, ohne die als Hauptunternehmer tätigen Unternehmen übermäßig bürokratisch zu belasten oder in ihrer Liquidität bzw. Kreditfähigkeit einzuschränken. Erst Ende des Jahres 2010 ist der entsprechende Gesetzentwurf von der Bundesregierung veröffentlicht worden, so dass das Bauforderungssicherungsgesetz uns auch in diesem Jahr wieder beschäftigen wird. Darüber hinaus war die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertragsrecht Schwerpunktthema im Jahr 2010. Der Deutsche Baugerichtstag hat im Mai 2010 die Frage nach einem neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht gestellt, die Bundesregierung hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Aufgabe des ZDB ist es, für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der bauausführenden Wirtschaft zu sorgen.

Modernisierung des Vergaberechts Diskussion der Einführung eines Rechtsschutzes unterhalb der europäischen Schwellenwerte Die Zweiteilung des Vergaberechtsschutzes in Deutschland ist auf die Europäische Rechtsmittelrichtlinie zurück zu führen. Nur oberhalb des EU-Schwellenwertes von 4,85 Mio. Euro kann ein nichtberücksichtigter Bieter die Vergabekammer mit dem Ziel anrufen, das Vergabeverfahren zu stoppen, um selbst den Zuschlag zu erhalten (Primärrechtsschutz). Unterhalb des Schwellenwertes ist nicht berücksichtigten Bietern der vergaberechtliche Primärrechtschutz vor den Vergabekammern bzw. Vergabesenaten der Oberlan16

desgerichte versperrt. Diese uneinheitliche Verfahrens- und Entscheidungspraxis ist für die Unternehmen problematisch. So wird Primärrechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte zum Teil von den Zivilgerichten gewährt, hierbei werden jedoch so hohe Anforderungen gestellt, dass nicht von einem wirklichen Primärrechtschutz gesprochen werden kann. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit wiegt umso schwerer, da rund 98 Prozent der öffentlichen Bauaufträge unterhalb des Schwellenwertes vergeben werden. In unserer Stellungnahme zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte haben wir die Einführung eines Unterschwellenrechtsschutzes als Voraussetzung für ein funktionierendes und transparentes Vergaberecht im Unterschwellenbereich dargestellt. Im Vordergrund steht für die mittelständische Bauwirtschaft jedoch eine möglichst schnelle und effektive Überprüfbarkeit von Vergabeentscheidungen, ohne öffentliche Investitionen mehr als nötig zu verzögern. Zu diesem Zweck ist nach Auffassung des ZDB ein entsprechend ausgestaltetes verwaltungsinternes Rechtsschutzverfahren am besten geeignet. Die Vorabinformationspflicht des Auftraggebers, der Suspensiveffekt und kurze Zeitvorgaben für die Überprüfung sind zweckmäßig, um eine deutliche Verbesserung im Unterschwellenbereich ohne unnötige Verzögerung der öffentlichen Investitionen herbeizuführen. Dieser Position des ZDB haben sich im Laufe des Jahres 2010 auch andere Bauverbände angenähert.

Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie Die Bundesrepublik Deutschland muss bis zum 21. August 2011 die Europäische Verteidigungsvergaberichtlinie umsetzen. Die Richtlinie bezweckt die Öffnung der großvolumigen Beschaffungsmärkte in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit; denn bislang ist der Verteidigungsbereich in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein abgeschotteter Markt. Für die Verteidigungsvergaberichtlinie gelten dieselben Schwellenwerte wie bei Bauvergaben. Wesentlicher Inhalt der Richtlinie ist die Festlegung des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens als Regelverfahren, die


Gewährleistung der Versorgungs- und Informationssicherheit, umfangreiche Regelungen zur Unterauftragsvergabe sowie eigene Rechtsschutzvorschriften. Die Richtlinie gilt auch für Bauvorhaben in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie z. B. Kasernen. Zwischen den betroffenen Ressorts der Bundesregierung besteht z. Z. keine Einigkeit, ob die Europäische Verteidigungsvergaberichtlinie in einer neuen Verordnung oder in den bestehenden Vergabe- und Vertragsordnungen wie der VOB umgesetzt werden soll. Bislang werden Bauaufträge im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf Grundlage der VOB/A, ergänzt um entsprechende Sicherheitsvorschriften, vergeben. Aus Sicht des ZDB soll dies auch künftig Grundlage der öffentlichen Bauauftragsvergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sein. Vorteilhaft an einer Umsetzung im Rahmen der VOB/A ist insbesondere, dass sowohl Auftragnehmer als auch Vergabestellen mit dem ihnen bekannten Regelwerk umgehen können und nicht ein neues, anderes Vergaberecht für Verteidigungsaufträge anwenden müssen.

Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht Um den Forderungen der Unternehmen gegenüber der Bundesregierung ein deutlicheres Gehör zu verschaffen, haben der ZDB gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine gemeinsame Erklärung verschiedener Verbände, Organisationen und Gewerkschaften zum Vergaberecht initiiert. Darin fordern 14 Verbände, Organisationen und Gewerkschaften die Bundesregierung auf, alles zu unterlassen, was die bewährte Zuständigkeit der Vergabeausschüsse für die Erarbeitung ausgewogener Verfahrensvorschriften beschneidet. Dazu gehört eine entsprechende Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen sowie ein Bestandsschutz der Vergabe- und Vertragsordnungen bei der Einführung eines wirksamen Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich.

Neuherausgabe der VOB/A 2009 In-Kraft-Treten der VOB 2009 Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat nach rund zweieinhalbjährigen Beratungen Ende 2008 eine neue VOB verabschiedet. Die VOB 2009 mit ihren Teilen A und B ist daraufhin am 15. Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zum In-Kraft-Treten der VOB 2009 war noch eine entsprechende Anpassung der Vergabeverordnung notwendig. Diese konnte erst am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, sodass die VOB 2009 schlussendlich am 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist. Die Neufassung der VOB/A sieht nach wie vor zwei getrennte Abschnitte für den Unter- und Oberschwellenbereich vor. Der ZDB hatte sich immer klar für die Beibehaltung des ersten Abschnitts ausgesprochen, da rund 98 Prozent aller Vergaben im Baubereich unterhalb des Schwellenwertes stattfinden. Die Beibehaltung getrennter Abschnitte ist zudem anwenderfreundlich, da sowohl die bietenden Bauunternehmen als auch die Vergabestellen mit der Systematik und den jeweiligen Begrifflichkeiten vertraut sind. Die VOB/A wird in ihrer Neufassung erstmalig Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe enthalten. Dies ist insbesondere deswegen notwendig geworden, um die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu vereinheitlichen. Die VOB-Wertgrenzen werden allerdings derzeit noch von den Wertgrenzen des Konjunkturpakets II überlagert. Weiter sieht die neue VOB/A Regelungen für eine exante- sowie eine ex-post-Transparenz vor. Im Bereich der Eignungsprüfung werden zukünftig die Präqualifikation und die Vorlage von Einzelnachweisen möglich sein. Um die Betriebe von überflüssigen bürokratischen Lasten zu befreien, können öffentliche Auftraggeber zukünftig Eigenerklärungen zulassen, sind jedoch verpflichtet, von den Bietern in der engeren Wahl Einzelnachweise zu verlangen. Präqualifizierte Betriebe sind von vorn herein als geeignet anzusehen. Positiv aus Sicht der Bauwirtschaft ist ebenso, dass alle Vergabestellen zukünftig auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und 17


etwaige Mängelbeseitigung bis zu einer Netto-Auftragssumme von 250.000 Euro verzichten müssen. Hierfür hat sich der ZDB in den vergangenen anderthalb Jahren eingesetzt. Darüber hinaus sieht die neue VOB/A vor, dass fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer kurzen Frist von 6 Tagen nachgereicht werden können. Damit ist sichergestellt, dass Betriebe nicht allein aufgrund kleinerer, formaler Fehler vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Auch diese Erleichterung geht auf einen Antrag des ZDB zurück. In gleicher Weise kann ein Angebot gewertet werden, wenn bei einer einzelnen unwesentlichen Position kein Preis eingetragen wurde und der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge, auch bei Wertung dieser Position mit dem höchsten Wettbewerbspreis, nicht beeinträchtigt wird. Bezüglich der im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) novellierten Mittelstandsklausel VOB 2009 (§ 97 Abs. 3) konnte nach Widerständen im DVA eine Regelung gefunden werden, die im Wesentlichen mit der Mittelstandsklausel in § 97 Abs. 3 GWB deckungsgleich ist. VOB 2009

Text und Erläuterung zu • VOB/A • VOB/B • VOB/C • gesetzlichem Vergaberecht

Alle Änderungen und Neuerungen im Überblick

April 2010

Der ZDB hat alle Änderungen und Neuerungen im Zusammenhang mit der VOB 2009 in einem Merkblatt „VOB 2009“ zusammengestellt.

Diskussion über neue Stoffpreisgleitklausel

Die auf Druck des ZDB eingeführte Klausel, nach der Hauptunternehmer die Stoffpreisgleitklausel für Stahl auch an ihre Nachunternehmer weitergeben müssen, bleibt Bestandteil auch der Verlängerungserlasse.

Verbraucherbauverträge ZDB und Haus & Grund Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband im Dezember 2009 einige Regelungen der gemeinsam von Haus & Grund und ZDB herausgegebenen Musterverträge beanstandet hatte, hatten Ende 2009 verschiedene Gespräche zwischen ZDB und Haus & Grund einerseits und der Verbraucherzentrale Bundesverband, vertreten durch den Vorstand, Herrn Billen, stattgefunden. Im Vorfeld der Gespräche hatten ZDB und Haus & Grund gemeinsam eine Stellungnahme zu den beanstandeten Regelungen vorgelegt, die Grundlage des Gesprächs war. So befanden sich unter den gerügten Vorschriften unter anderem auch die Regelungen zu Gewährleistungssicherheit zu Gunsten des Auftraggebers sowie zur Vertragsstrafe – ebenfalls zu Gunsten des Auftraggebers. Nach entsprechender Erläuterung durch ZDB und Haus &Grund, dass es sich bei diesen beiden Regelungen um substanziell verbraucherschützende Vorschriften handle, sind auf Seiten des Vorstands des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Beanstandungen aufgekommen. Im Nachgang zu den Gesprächen hatten ZDB und Haus & Grund konkrete Änderungsvorschläge für die Musterverträge vorgelegt. Diese sind vom Verbrauchzentrale Bundesverband akzeptiert worden. Die Musterverträge sind entsprechend angepasst worden und mit Stand Januar 2010 im Internet zur Verfügung gestellt worden.

Stahlpreisgleitklausel

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat für die Bereiche Hochbau und Straßenbau den Erlass zur Einführung einer Stahlpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Angesichts der nach wie vor volatilen Entwicklung aller für das Bauwesen relevanten Stahlsorten stellt die Verlängerung der Stahlpreisgleitklausel eine erhebliche Verbesserung der Situation der Baubetriebe dar. 18

Die Vertragsmuster finden sich im Info-Center des ZDB.


Vertragsmuster des ZDB: Nachunternehmervertrag und Schlüsselfertigbau Das ZDB-Muster „Vertrag für schlüsselfertiges Bauen“ ist in aktualisierter Fassung mit Stand Juni 2010 veröffentlicht worden. Hintergrund war die Anpassung des Vertragsmusters an die VOB/B 2009. Weiter wird der Mustervertrag künftig ausdrücklich nur zur Anwendung gegenüber gewerblichen Auftraggebern empfohlen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Entprivilegierung der VOB/B im Verbraucherbereich. Gegenüber privaten Auftraggebern empfiehlt der ZDB den gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland herausgegebenen Verbrauchervertrag für Bauleistungen „Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau“. Das ZDB-Muster „Nachunternehmervertrag BAU“ steht in der aktualisierten Fassung Dezember 2010 zur Verfügung. Das Vertragsmuster wurde u. a. vor dem Hintergrund der Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes überarbeitet. Daneben sind insbesondere die Regelungen zur Sicherheitsleistung sowie zur Vertragsstrafe geändert worden. Auch wurden die Anlagen zum Vertragsmuster um die praxisrelevante Vollmacht zur Einholung von Auskünften bei der SOKA-BAU (ULAK) erweitert.

Bauforderungssicherungsgesetz Gemäß der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, das Bauforderungssicherungsgesetz kurzfristig zu evaluieren, hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Expertengruppe unter Beteiligung des ZDB eingesetzt, die das Bauforderungssicherungsgesetz von Februar bis April 2010 einer umfangreichen Überprüfung unterzogen hat. Hierbei ging es insbesondere um die Auswirkungen des Gesetzes auf den Betriebsablauf der Bauunternehmen. Untersucht wurde weiter die persönliche Haftung sowie die Erforderlichkeit einer Strafnorm. Auch das Verhältnis und die Abstimmung mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Insolvenzrecht aber auch dem GmbH-Recht wurden intensiv diskutiert. Die im Rahmen der Evaluation angehörten Unternehmer berichteten unisono, dass das

Bauforderungssicherungsgesetz in der betrieblichen Praxis in der vorliegenden Form nicht anwendbar sei. Die baustellengenaue Zuordnung von Geldern sei mit der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung der Betriebe unvereinbar. Eine entsprechende Software, die den Anforderungen des Bauforderungssicherungsgesetzes gerecht werde, sei nicht auf dem Markt. Vor diesem Hintergrund sei das Bauforderungssicherungsgesetz nur dann anwendbar, wenn ein als Hauptunternehmer tätiger Betrieb eine den Baugeldforderungen aller Nachunternehmer entsprechende Summe zurückstellen könne. Dies sei bei der knappen Eigenkapitaldecke der Betriebe jedoch nicht möglich. Darüber hinaus berichteten alle Unternehmer, dass die Forderungen gegen den Auftraggeber im Wege der Zession oder Globalzession an die finanzierenden Banken abgetreten würden. Seien die Forderungen jedoch als Baugeld zu qualifizieren, könne sich die Bank hierdurch nicht absichern, sodass die Gefahr bestehe, dass die Banken die Abtretung von Bauforderungen nicht mehr zur Sicherung von Krediten akzeptieren würden. Diese Einschätzung wurde von den Vertretern des Zentralen Kreditausschusses, der Spitzenorganisation der Kreditwirtschaft, bestätigt. Nach dessen Auffassung können Forderungen von Bauunternehmen durch die Erweiterung des Baugeldbegriffs nicht bzw. nur noch eingeschränkt als Sicherheit herangezogen werden. Auch wurde von Seiten der Vertreter des Zentralen Kreditausschusses ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherungsabtretung von Forderungen vielfach die einzige Kreditsicherung sei, die Bauunternehmen zur Verfügung stehe. Um eine einheitliche Meinungsbildung im Handwerk herbeizuführen, hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks am 12. April 2010 eine Konferenz zum Bauforderungssicherungsgesetz veranstaltet. Hierbei ist im Ergebnis ein Kompromiss erreicht worden, der die zentralen Forderungen des ZDB beinhaltet. Kernpunkte des Kompromisses sind zum einen die Forderung nach einer Aufhebung der baustellenscharfen Verwendungspflicht des Baugeldes sowie zum anderen eine Ausgestaltung des Bauforderungssicherungs-

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gesetzes dergestalt, dass auch zukünftig (Global) Zessionen möglich sind. Bereits im Sommer 2010 hatte das federführende Bauministerium den Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes an die Verbände versenden wollen. Dem hatte jedoch im Rahmen der Ressortabstimmung das Bundesverbraucherschutzministerium widersprochen. Das Verbraucherschutzministerium hatte bereits in der Expertengruppe zum Bauforderungssicherungsgesetz auf eine spezielle Verbraucherregelung gedrungen, bei der es bei der baustellenscharfen Verwendungspflicht bleiben sollte, soweit ein privater Bauherr Auftraggeber ist. Nach zahlreichen Abstimmungsgesprächen zwischen den beteiligten Ministerien konnte schlussendlich Anfang Dezember 2010 ein Kompromiss erreicht werden. Danach soll die Pflicht zur baustellenscharfen Verwendung nur bei Vorauszahlungen bestehen, soweit nicht in Höhe der Vorauszahlung eine Sicherheit geleistet wird. Die bislang vom Verbraucherschutzministerium erhobene Forderung, dass auch bei Abschlagszahlungen eine baustellenscharfe Verwendungspflicht gelten solle, wurde fallen gelassen. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 hat das Bundesbauministerium nunmehr einen Gesetzentwurf an die Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der baustellenscharfen Verwendungspflicht. Lediglich bei Vorauszahlungen muss Baugeld baustellenscharf verwendet werden, soweit nicht eine Sicherheit in Höhe der Vorauszahlung geleistet wird. Weiter sieht der Gesetzentwurf eine Regelung vor, nach der Baugeld auch zur Sicherheit der für die Vorfinanzierung von Bauwerken aufzuwendenden Kreditmittel eingesetzt werden kann. Diese Regelung ist zur Abtretbarkeit von Forderungen aus Bauverträgen im Rahmen von Globalzession erforderlich.

Diskussion über ein neues Bauvertragsrecht / Deutscher Baugerichtstag Nach der Koalitionsvereinbarung soll geprüft werden, ob und inwieweit ein eigenständiges 20

Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist. Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller am Bauvertrag Beteiligten eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zu prüfen, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eigenständige Regelungen des Bauvertragsrechts neben dem allgemeinen Werkvertragsrecht gibt und wie dieser gegebenenfalls umgesetzt werden kann. Das gesetzliche Bauvertragsrecht war im Mai 2010 auch Beratungsgegenstand auf dem Deutschen Baugerichtstag in Hamm. Rund 300 Juristen haben in diesem Gremium Detailfragen zum gesetzlichen Bauvertragsrecht beraten und Empfehlungen verabschiedet. Die baugewerbliche Organisation war hier mit den Juristinnen und Juristen aus den Mitgliedsverbänden sowie vom ZDB zahlreich vertreten, um die Interessen der Auftragnehmer gegenüber den Vorstellungen des Verbraucherschutzes zu vertreten. Diskussionspunkte in den bisherigen Arbeitsgruppensitzungen beim Bundesjustizministerium waren der Mangelbegriff sowie der Versuch der Definition des Bauvertrags. Aufgrund vielfältiger Probleme wurde festgehalten, keine Legaldefinition des Bauvertrags vorzunehmen. Zukünftige Diskussionspunkte der Arbeitsgruppe werden das Anordnungsrecht des Bestellers und die Vergütung sowie Mängel und Gewährleistungsrechte sein. Der ZDB wird die Diskussion weiter kritisch begleiten und auf die Wahrung der Interessen der Bauunternehmen achten.

Ausschuss Wirtschafts- und Rechtspolitik / Gesprächskreis Mittelstand Der vom ZDB-Vorstand 2007 initiierte Gesprächskreis mittelständischer Bauunternehmen richtet sich an die größeren Mittelständler der Bauwirtschaft und tagt regelmäßig gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Rechtspolitik unter der Leitung des ZDB-Vizepräsidenten Walter Derwald.


Frühjahrstagung

Herbsttagung

Am 18./19. Mai 2010 waren die Perspektiven für die Bauwirtschaft in der neuen Legislaturperiode, die Wohnungsbaupolitik und auch Probleme des Vergaberechts zentrales Beratungsthema. Es wurde die Frage der Stimulierung des Mietwohnungsbaus über die Wiedereinführung der degressiven AfA thematisiert. Hierzu hat das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes NRW die volkswirtschaftlichen Effekte der Wiedereinführung der degressiven Abschreibungen bzw. der Verkürzung der linearen Abschreibungen von 50 Jahre auf 30 Jahre für Nordrhein-Westfalen untersucht. Die auf verschiedenen Modelluntersuchungen beruhende Studie stellt fest, dass der Impuls aus der Wiedereinführung der degressiven AfA allein für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zusätzliche Investitionen im Mietwohnungsbau von jährlich über 530 Mio. Euro, den Bau von jährlich über 2.300 zusätzlichen neuen Wohnungen, die Schaffung von rund 5.400 zusätzlichen Arbeitsplätzen und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte um jährlich 350 Mio. Euro bedeuten würde.

Den Auftakt der Herbsttagung im November 2010 machte Katherina Reiche (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Sie stellte das Energiekonzept der Bundesregierung mit seinen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft vor. Ziel der Bundesregierung sei es, die Sanierungsquote von einem auf zwei Prozent zu erhöhen. Hierzu sei eine konstante Finanzierung durch den

Die Sitzungsteilnehmer sprachen sich im Ergebnis der Diskussion dafür aus, dass der ZDB die Wiedereinführung der degressiven AfA unter seinen politischen Forderungen an hervorgehobener Stelle formulieren möge. Darüber hinaus informierte Günther Hoffmann, Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im BMVBS, über Gesetzgebungsvorhaben und Investitionen in der neuen Legislaturperiode. Mit ihm wurde auch intensiv über Fragen des Vergaberechts, einer Neugestaltung des Baurechts, den Fortbestand der VOB und über das Bauforderungssicherungsgesetz diskutiert. Ebenfalls Gast der Frühjahrstagung war der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) Hans-Jürgen Beerfeltz, der über die Chancen der mittelständischen Bauwirtschaft in Ländern der dritten Welt informierte. Der Staatssekretär bekundete hierbei die Absicht, dass die Bundesregierung bestrebt sei, die Beteiligung mittelständischer Unternehmen aus Deutschland zu erhöhen, die im Auftrag deutscher Entwicklungshilfeorganisationen im Ausland tätig werden.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) Hans-Jürgen Beerfeltz (Mitte), informierte der über die Chancen der mittelständischen Bauwirtschaft in Ländern der dritten Welt.

haushaltsunabhängigen Energie- und Klimafonds gesichert. Im Hinblick auf die zu erreichenden Stromnetze wie auch im Hinblick auf zusätzliche Windparks wurde von den rund 50 mittelständischen Unternehmern die zu aufwändigen und zu lang dauernden Genehmigungsverfahren moniert. Weiterer Gast der Herbsttagung war Ernst Burgbacher (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der in seinem Statement die Bedeutung des Mittelstands als stabilisierendes Element der Wirtschaft betonte. Der Staatssekretär referierte über die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes erfolgte Reform der Erbschaftsteuer und über die positive Wirkung der Konjunkturpakete in der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Darüber hinaus trug der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Wohnen e. V., Dietmar Wahlberg, Eckdaten aus der neuen Studie zur Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbestandes in Deutschland vor. Daraus ergab sich, dass der Ersatzbau in der öffent21


lichen Wahrnehmung wie auch in der politischen Diskussion im Verhältnis zu dem in ihm steckenden Potenzial eine zu geringe Rolle spiele. Weiterer Gast der Herbsttagung war Staatssekretär Rainer Bomba aus dem Bauministerium, der darauf hinwies, dass sich der Wohnungs-

Den Auftakt der Herbsttagung im November 2010 machte Katherina Reiche (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

markt in Deutschland noch entspannt darstelle, dass sich hier jedoch zunehmend regionale unterschiedliche Entwicklungen herausbilden würden. Dies auszugleichen sei Aufgabe der Bundesländer, die hierfür jährlich aus dem Bundeshaushalt 518 Mio. Euro erhielten. Allein für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes müssten bis zum Jahr 2050 rund 2,5 Billionen Euro aufgewendet werden. Diese Summe könnten die privaten Eigentümer nicht allein stemmen. Darüber hinaus machte Staatssekretär Bomba deutlich, dass auch der altengerechte Umbau nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Dafür stünden jährlich rund 80 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Bundesregierung sei es, 2,5 Mio. barrierefreie, seniorengerechte Wohnungen zu ermöglichen.

Fahrpersonalverordnung Durch die hohen bürokratischen Anforderungen der Fahrpersonalverordnung werden baugewerbliche Betriebe stark belastet. Eine schon in Angriff genommene Novellierung der Verordnung hat die EU-Kommission auf Eis gelegt. Um eine Forcierung zu errei22

chen, wandte sich der ZDB an Ministerpräsident a. D. Stoiber. Die sog. Stoiber-Kommission zum Bürokratieabbau in der EU hatte den 1. Preis im Bürokratieabbau-Wettbewerb 2009 an den ZDH verliehen. Der prämierte Vorschlag sieht vor, Handwerksbetriebe bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten deutlich zu entlasten. Der ZDB hatte bei dieser Aktion mitgewirkt. Wir erinnerten, dass seit der Preisverleihung in Sachen Realisierung nichts geschehen sei. In seinem Antwortschreiben sicherte Dr. Stoiber zu, sich für eine Übernahme des Vorschlags beim zuständigen Kommissar einzusetzen, wies aber auf Probleme bei der Durchsetzung des geforderten Wegfalls der Gewichtsbegrenzung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen hin. In Sachen digitalem Tachographen drohte außerdem von anderer Seite eine Gefahr der Verschärfung. Im Rahmen der Beratungen über die Revision der EU-Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, wurden in den EU-Ausschüssen Verkehr sowie Arbeit und soziale Angelegenheiten Anträge eingebracht, die Tachographenpflicht auszuweiten. Damit standen diese Anträge diametral zur geplanten Novellierung der EU-Fahrpersonalverordnung, die nämlich gerade den Abbau von unnötiger Bürokratie bezweckt. Der ZDB setzte sich daher vehement für eine Verhinderung dieser Anträge ein, u. a. über die FIEC und den BDA sowie Briefe an sämtliche deutsche EU-Abgeordnete. Bei der Abstimmung in den Ausschüssen erhielten die Anträge keine Mehrheit. Damit konnte verhindert werden, dass es auf EU-Ebene zu einer generellen Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen kommt.

Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Die Ministerpräsidenten beschlossen eine Reform der Rundfunkfinanzierung, deren Grundlage ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern ist. An die Stelle einer geräteorientierten Gebühr wird ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe treten. Es werden Betriebsstätten und gewerblich genutzte Kfz mit Rundfunkabgaben belastet, un-


abhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen. Die Abgabe wird für jede Betriebsstätte fällig, gestaffelt nach der Zahl der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Höhe des einfachen Monatsbeitrags soll sich auf 17,98 Euro belaufen. Der ZDB hatte die Reformpläne wegen drohender massiver finanzieller und bürokratischer Mehrbelastungen der baugewerblichen Betriebe scharf kritisiert. Da es sich um eine Angelegenheit der Bundesländer handelt, legten die Landesverbände die Positionen des Baugewerbes in zahlreichen Briefen an die Landespolitik dar. Die Aktivitäten bewirkten eine Verbesserung des Staatsvertrags zu Gunsten der Wirtschaft. So wurde die Staffelung der Beiträge pro Betriebsstätte zum Vorteil kleinerer Betriebe angepasst, außerdem rechnen die Auszubildenden bei den Beschäftigten nicht mehr mit. Ferner wird ein Fahrzeug pro Betriebsstätte von der Beitragspflicht freigestellt und für jedes gewerblich genutzte Kfz wird nur ein ermäßigter Beitrag fällig. Speziell baugewerbliche Betriebe mit zahlreichen Lkw werden aber deutliche Beitragssteigerungen zu verzeichnen haben. Daneben war für das Baugewerbe noch besonders relevant, dass Baustellen nicht zu den Betriebsstätten gezählt werden. Die Erhebung der Abgabe für Baustellen hätte einen gewaltigen bürokratischen Aufwand erfordert, sie wäre immens zeit- und kostenintensiv gewesen. Außerdem sollten potenzielle Streitfelder ausgeräumt werden in Hinblick auf Orte, in denen nur zeitweise ein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie etwa ein Container der Bauleitung. Der ZDB begrüßt es daher sehr, dass die Ministerpräsidenten anlässlich der Unterzeichnung des Staatsvertrags am 15. Dezember 2010 klarstellten, dass nur ortsfeste Betriebsstätten beitragspflichtig sind. Nun müssen die Landesparlamente dem neuen Vertrag noch zustimmen. Ca. zwei Jahre nach seinem In-Kraft-Treten sollen die finanziellen Auswirkungen evaluiert werden. Eventuelle Mehreinnahmen sollten laut Protokollerklärung der Länder zur Reduzierung der Zahlungspflicht für gewerblich genutzte Kfz verwendet werden. Der ZDB wird den Vorgang weiter aufmerksam verfolgen.

Hubert Schlun zum Ehrenvorstandsmitglied gewählt

Die ZDB-Mitgliederversammlung hat Hubert Schlun zum Ehrenvorstandsmitglied des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes gewählt. Damit würdigten die Delegierten der ZDB-Mitgliedsverbände das überwältigende Engagement Schluns für das deutsche Baugewerbe.

Baumeister Hubert Schlun wurde vor fast genau 32 Jahren, am 1. November 1978 zum ersten Mal in den Vorstand des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes gewählt und seitdem sieben Mal wieder gewählt. ZDBPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein dankte Schlun im Namen all seiner Kollegen und Mitarbeiter für dessen aktive Vorstandsarbeit. Loewenstein: „Wir schätzen uns glücklich, einen so mutigen, aufgeschlossenen, passionierten und tatkräftigen Mitstreiter so viele Jahre in unseren Vorstandsreihen gehabt zu haben. Bereits 2003 haben wir Hubert Schlun mit dem Ehrenring des Deutschen Baugewerbes ausgezeichnet.“ 1966 wurde Schlun mit 26 Jahren zum Obermeister der Baugewerbe-Innung Heinsberg-Jülich gewählt. 1976 wurde er Vorsitzender des Baugewerbe-Verbandes Nordrhein, weitere sechs Jahre später Präsident der Baugewerblichen Verbände Nordrhein. Er stand 34 Jahre lang an der Spitze eines der wichtigsten ZDB-Mitgliedsverbände und vertrat 32 Jahre lang dessen Interessen auf Bundesebene. Die Zukunft des Berufsnachwuchses war ein wichtiges Thema seiner Vorstandstätigkeit. Von 1994 bis 2000 leitete er den ZDB-Ausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Stets fühlte er sich der Handwerkstradition verpflichtet. Er lehnte Begriffsmodernismen wie den „Azubi“ ab und beließ es beim Inhalt, dem Lehrling.

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6 Wirtschaftsverband / Steuerpolitik Elektronische Bilanz Ursprünglich sollten bilanzierende Unternehmen schon für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, zwingend verpflichtet sein, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine eventuelle Überleitungsrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies ergibt sich aus dem durch das Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 neu eingefügten § 5b Einkommensteuergesetz. Das Bundesfinanzministerium legte dazu den Entwurf eines sehr umfangreichen BMFSchreibens vor. In ihm wird festgelegt, in welchem Format und in welchem Umfang die elektronische Übermittlung zu erfolgen hat. Hinter der sog. E-Bilanz steckt nicht nur eine an sich begrüßenswerte modernere Form der Datenübermittlung. Zukünftig müssen die Unternehmen dem Finanzamt weit mehr Informationen mitteilen als bisher. Diese Ausweitung der derzeitigen Berichtspflichten bedeutet für die Betriebe massiven Mehraufwand. Für die elektronische Übermittlung ist eine entsprechende Aufbereitung der Daten erforderlich. Dazu ist das gesamte Finanz- und Rechnungswesen auf den XBRL-Standard umzustellen, denn die Übermittlung soll über diesen Standard erfolgen (eXtensible Business Reporting Language). Und nicht zuletzt müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Daher wandte sich der ZDB frühzeitig an den ZDH, in einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft an das Bundesfinanzministerium für deutliche Verbesserungen bei den mittelständischen Unternehmen einzutreten. Denn mittelständische Baubetriebe hätten nach dem Entwurf die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Großkonzerne. Außerdem mahnte der ZDB die dringend notwendige Verschiebung des Startbeginns an. Aufgrund der vielen Einwände der Verbände verschob die Bundesregierung daraufhin die erstmalige Anwendung der E-Bilanz um ein Jahr. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanzdaten nun erst für Wirtschaftsjahre in Kraft tritt, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Verlegung wird auch dazu genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojekts den Datenumfang zu überprüfen.

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Nachbesserungen bei der Ermäßigung der Energiebesteuerung für das produzierende Gewerbe In Umsetzung des Sparpakets beschloss der Bundestag im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 den Abbau von Energiesteuersubventionen für das produzierende Gewerbe. Baugewerbliche Betriebe zählen zum produzierenden Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes. Wenn sie mehr als eine Sockelverbrauchsmenge von 25 Megawattstunden Strom für betriebliche Zwecke verbrauchen, erhalten sie daher auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz. Für die Sockelverbrauchsmenge wird keine Ermäßigung gewährt. Der im Stromsteuergesetz für 25 Megawattstunden festgesetzte Sockelbetrag liegt derzeit bei 512,50 Euro/Jahr. Der Vorteil liegt bisher bei rund 40 Prozent und kann im Rahmen des sog. Spitzenausgleichs auf bis zu 95 Prozent steigen. Im Zuge des Sparpakets war laut Kabinettsbeschluss vom 1.09.2010 vorgesehen, den Sockelbetrag auf 2.500 Euro anzuheben. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen war sogar ein Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro geplant. Da die starke Anhebung des Sockelbetrags für die mittelständischen Baubetriebe eine unverhältnismäßige Mehrbelastung dargestellt hätte, forderte der ZDB eine Nachbesserung. Es ist erfreulich, dass im Haushaltsbegleitgesetz die ursprünglich geplanten Stromsteuerbelastungen für baugewerbliche Betriebe erheblich entschärft werden konnten. So ist es gelungen, die Erhöhung des Sockelbetrags auf 1.000 Euro zu begrenzen. Darüber hinaus wurde der sog. Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom 02. September 2010 nachgebessert. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Spitzenausgleich, der sich im geltenden Recht auf max. 95 Prozent der Energiesteuerbelastung beläuft, auf 65 Prozent zurückgeführt wird. Nunmehr wird dieser lediglich auf 90 Prozent abgesenkt. Die aus beiden Maßnahmen resultierenden Steuermindereinnahmen von jährlich 500 Mio. Euro (im Vergleich zum Kabinettsbeschluss) werden durch eine stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer ausgeglichen, die bis 2015 zu steuerlichen Mehreinnahmen von rund 1 Mrd. Euro im Kalenderjahr führen soll.


IFRS-Rechnungslegungsstandard für kleinere und mittlere Unternehmen

Silberne Verdienstmedaille für Sigmar Madlener

Zur Einführung des internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führte die europäische Kommission ein Konsultationsverfahren durch, an welcher sich auch der ZDB beteiligte. Darin sprach er sich deutlich gegen die beabsichtigte verpflichtende Einführung des Rechnungslegungsstandard aus, denn durch komplexe Bewertungsregelungen und umfangreiche Angaben im Anhang entstünde den Betrieben erheblicher zusätzlicher Aufwand. Neben umfangreichen Schulungen der Mitarbeiter bestünde auch die Notwendigkeit, zwei Bilanzen erstellen zu müssen. Die Konsultationsbeiträge spiegelten ein äußerst heterogenes Meinungsbild wider. Erwartungsgemäß befürworteten überwiegend Teilnehmer aus kleineren und osteuropäischen Ländern eine Einführung von Bilanzierungsstandards, wohingegen dies bei den deutschen Teilnehmern nahezu geschlossen auf Ablehnung stieß. Die Mehrheit aller Teilnehmer erwartete von den IFRS für KMU im Ergebnis keinen größeren Nutzen. So äußerten sich auch Banken und Rating-Agenturen, denen die europäische Kommission mit den IFRS-Bilanzen eine effektivere und zuverlässigere Bewertungsgrundlage bieten wollte.

Für 28 Jahre tatkräftiges, ehrenamtliches Engagement als Rechnungsprüfer und für seine jahrzehntelange Verpflichtung gegenüber dem Baugewerbe wurde Dipl.-Ing. Sigmar Madlener (r.) mit der Silbernen Verdienstmedaille des Deutschen Baugewerbes ausgezeichnet.

Die europäische Kommission griff im Rahmen ihrer Bewertung der Konsultationen die auch vom ZDB geübte Kritik auf. Sie hob insbesondere den mit dem IFRS für KMU unweigerlich verbundenen finanziellen, bürokratischen und fachlichen Aufwand für allein national ausgerichtete kleinere und mittlere Betriebe hervor. Der ZDB begrüßt das eindeutige Ergebnis der Konsultationen, dass eine Einführung der IFRS für KMU in ihrer derzeitig diskutierten Form in Europa aktuell nicht mehrheitsfähig ist.

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6 Wirtschaftsverband / Unternehmensentwicklung Deutschland braucht eine nachhaltige Infrastruktur Die deutsche Infrastruktur droht zu überaltern und wird den Anforderungen an eine nachhaltige Wirtschaftsweise nicht mehr gerecht. Die durch Staus auf den Straßen und mangelnde Transportkapazität des Schienennetzes verursachten ökologischen und ökonomischen Schäden belasten Wirtschaft und Umwelt. Der ZDB setzt sich daher nachdrücklich für eine Steigerung der Investitionen in die Infrastruktur und den Umweltschutz ein. Hierzu zählt auch die Modernisierung der Versorgungsinfrastruktur von den kommunalen Abwassernetzen bis hin zu einem Ausbau von Nah- und Fernwärmesystemen. Wir fordern verstärkte Investitionen zur Verbesserung der zunehmend überlasteten Verkehrsinfrastruktur. Engpässe im Straßennetz müssen beseitigt werden, um unnötigen CO2Ausstoß und immense Kosten durch Dauerstau zu vermeiden. Auch das Schienennetz ist zu modernisieren und zu erweitern, damit Deutschland nicht zum Engpass im europäischen Eisenbahnsystem wird. Marode Abwasserkanäle, die mancherorts noch aus dem 19. Jahrhundert stammen und zu Umwelt- und Trinkwasserbelastungen führen, müssen erneuert werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien bedarf dringend einer Modernisierung des Hochspannungsnetzes. Der ZDB tritt dafür ein, dass die in dem Koalitionsvertrag vereinbarte Steigerung der Investitionen nicht nur in die Verkehrsinfrastruktur sondern auch im Bereich der Nutzung regenerativer Energien einschließlich des Ausbaus der Energienetze und der Energiespeicherung umgesetzt wird.

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Die Deutsche Bahn AG hat einen konstruktiven Dialog sowie eine objektive Nachprüfung von Beschwerden über Planungsmängel und eine Verbesserung des Vertragsmanagements zugesichert. Der Dialog zwischen ZDB und der Deutschen Bahn AG wird fortgesetzt.

Ressourcenschonung durch Recycling Sowohl überalterte Infrastrukturbauwerke als auch nicht modernisierungsfähige Wohnbauten werden in den kommenden Jahrzehnten zu erneuern sein. In den rückzubauenden Bauwerken sind gewaltige Mengen mineralischer Rohstoffe gebunden, die im Sinne des „urban mining“ wieder zu verwerten sind. Durch ein hochwertiges Recycling mineralischer Baustoffe werden sowohl Ressourcen geschont als auch ein unnötiger Landschaftsverbrauch durch Abbau von Naturbaustoffen verhindert. Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe stellen eine vollwertige Alternative zu Primärbaustoffen dar. Der ZDB setzt sich seit Jahrzehnten für eine Kreislaufwirtschaft Bau ein. Derzeit werden ca. 90 Proent der 240 Mio. Tonnen der jährlich in Deutschland anfallenden mineralischen Abfälle wiederverwertet. Ohne eine solch hohe Verwertungsquote wären die Deponiekapazitäten längst erschöpft. Das Baustoff-Recycling und die hohe Verwertungsquote mineralischer Abfälle werden jedoch durch unausgewogene Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bedroht. Der ZDB setzt sich daher für eine ausgewogene Ersatzbaustoff-Verordnung sowie für eine Bevorzugung von Recycling-Baustoffen ein.

Fairplay im Bahnbau

Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP)

Der Bahnbau stellt ein breites Aufgabenfeld für mittelständische Bauunternehmen dar, das neben dem Gleisbau auch Bauleistungen an Brücken, Tunneln, Bahnhöfen und sonstigen Bauwerken umfasst. Der ZDB hat seine Gespräche mit der Deutschen Bahn AG im Jahr 2010 fortgeführt, um faire Vertragsbedingungen und einen partnerschaftlichen Umgang während der Bauphase sicherzustellen.

Der ZDB setzt sich für eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) ein. Durch den lebenszyklusorientierten Ansatz von ÖPP, das die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Bauwerks in die Hand des privaten Partners legt, können Effizienzvorteile realisiert werden. Insbesondere wegen der Optimierung der Betriebsphase stellen ÖPP-Projekte im Hoch-


bau zugleich äußerst nachhaltige Lösungen dar. Nach dem Auslaufen der Konjunkturpakete wird ÖPP zudem eine gesteigerte Bedeutung dabei zukommen, den immer noch vorhandenen Investitionsstau bei der Infrastruktur zu lösen. Die Errichtung, Unterhaltung oder Modernisierung öffentlicher Gebäude zählt seit jeher zur Domäne mittelständischer Bauunternehmen. Damit der Mittelstand seine Leistungsfähigkeit auch bei ÖPP-Vorhaben unter Beweis stellen kann, muss ÖPP mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Der ZDB hat insbesondere kleine ÖPP-Projektgrößen zur Förderung des Wettbewerbs und zur Steigerung des ÖPP-Anteils an öffentlichen Investitionen gefordert. Mit seiner Beteiligung an der ÖPP Deutschland AG setzt sich der ZDB für eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung insbesondere kommunaler ÖPP-Projekte ein. Dem Grundlagenprojekt „ÖPP und Mittelstand“ der ÖPP Deutschland AG kommt eine besondere Bedeutung zu, da hiermit einheitliche Standards und Vertragsmuster für mittelstandsgerechte ÖPP-Projekte geschaffen werden, wie sie schon lange vom Baugewerbe gefordert wurden.

Normung praxisgerecht gestalten Die Baunormung darf nicht der Befriedigung wissenschaftlicher Interessen dienen, sondern muss sich an den Bedürfnissen der Baupraxis orientieren. Nicht nur die Bauwirtschaft sondern auch die Tragwerksplaner und Prüfingenieure kritisieren die jetzige Generation der Bemessungsnormen und die zukünftigen Eurocodes als äußerst komplex und schwer handhabbar. Der zwingend erforderliche Einsatz von EDV-Programmen führt zu einem „Black-box-Effekt“, da keine Plausibilitätskontrollen mehr möglich sind. Es wird eine Häufung unbemerkt bleibender Anwendungsfehler befürchtet, die die Standsicherheit der Gebäude gefährden können. Der ZDB setzt sich für eine rasche Vereinfachung der Bemessungsnormung ein, wobei eine Handrechnung und Plausibilitätskontrollen möglich sein müssen. Vor dem Hintergrund der kommenden Einführung der Eurocodes und der zunehmenden Kritik an der kaum noch praktikablen Bemessungsnormung hat-

te der ZDB zu einem Expertengespräch am 10. November 2010 eingeladen, an dem Vertreter der EU-Kommission, der Ingenieurverbände, der Bundesarchitektenkammer, des DIBt, des DIN und der Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft teilnahmen. Alle Teilnehmer sahen eine Vereinfachung der Eurocodes als zwingend erforderlich an. Der Vorschlag des ZDB, als rasche Lösung alternativ zu den Eurocodes praxisgerechte nationale Bemessungsnormen einzuführen, fand keine einhellige Zustimmung. Stattdessen wurde vereinbart, im Rahmen einer pränormativen Arbeit Vorschläge für eine Vereinfachung der Eurocodes zu erstellen. Ähnliche Fehlentwicklungen wie im Bereich der Bemessungsnormen sind auch in anderen Bereichen der Baunormung zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund begreift der ZDB eine an den Erfordernissen der Baupraxis orientierte Normungsarbeit als eine strategische Aufgabe - nicht nur im Interesse seiner Mitgliedsbetriebe sondern aller Beteiligten. Der Bezug der einschlägigen Baunormen ist für die ZDB-Mitgliedsbetriebe dank des ZDBNormenportals online zu sehr günstigen Konditionen möglich. Fast 600 Regelwerke, die von den technischen Gremien der Bundesfachgruppen im ZDB ausgewählt wurden, stehen exklusiv den ZDB-Mitgliedsbetrieben in stets aktueller Fassung zum Download zur Verfügung.

Innovationen für den Mittelstand Der ZDB setzt sich für eine praxisorientierte Bauforschung ein. Zwischen der wissenschaftlichen Forschung an Hochschulen und der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Baupraxis klafft leider allzu häufig eine große Lücke. Daher fordert der ZDB, entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bau- und Wohnungswirtschaft mehr Mittel für eine praxisorientierte Bauforschung zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zu anderen Forschungssparten sind die Forschungsprogramme für das Bauwesen unterfinanziert. Die in geringem Umfang erfolgte Aufstockung der Mittel für das Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ des Bundesverkehrsministeriums kann nur ein erster Schritt sein. 27


Auch zur Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden können praxisorientierte Forschungsvorhaben beitragen. Einen Beweis hierfür stellen die vom ZDB initiierten Forschungsvorhaben zur Energieeffizienz technischer Anlage sowie zur Integration von Dünnschicht-Photovoltaik-Elementen in Wärmedämm-Verbundsysteme dar, deren Ergebnisse voraussichtlich in wenigen Jahren in die bauliche Praxis einfließen werden. Welches Entwicklungspotential im Bereich des Bauwesens mit einer praxisorientierten Forschung zu erschließen ist, verdeutlichen die bereits in die Baupraxis umgesetzten Fortschritte im Bereich hochfester Betone oder immer leistungsfähigerer Dämmstoffe. Die kontinuierlich fortschreitenden Entwicklungen auf dem Gebiet der Nanotechnologie und der RFID-Technologie werden dem Bauwesen einen weiteren Innovationsschub verleihen.

Die Vereinigung Junger Bauunternehmer im ZDB. Basis für erfolgreiche Nachwuchsarbeit. Die Tagung der Vereinigung Junger Bauunternehmer 2010 führte die rund 50 Unternehmer und Unternehmerinnen nach Köln, wo zeitgleich die Messe „Dach+Holz International“ stattfand. Die Terminüberschneidung war Absicht, sollte doch der Schulterschluss mit den Holzbaujunioren geprobt und diesen die Gelegenheit zum gleichzeitigen Messebesuch geboten werden – ein Angebot, das doch einige Unternehmer durchaus gerne nutzten. Die Tagung begann gleich mit einem Höhepunkt, nämlich der Wahl eines neuen Vorstandes. Die Delegierten der Landesverbände wählten den 41jährigen Christian Frölich zum neuen Vorsitzenden. Er tritt damit die Nachfolge von Ralf Jünemann an, der sieben Jahre an der Spitze der Jungunternehmerorganisation gestanden hatte und nicht wieder kandidierte. Frölich erklärte anlässlich seiner Wahl, dass er es als seine Aufgabe sehe, für jüngere Unternehmer eine Plattform im Verband zu bieten, die speziell auf deren Interesse und Bedürf28

Auf der VJB-Tagung in Köln übernahm Christian Frölich (l.) den Vorsitz von Ralf Jünemann.

nisse ausgerichtet sei. Auf der anderen Seite benötigten die Verbände engagierte Unternehmer, um ihre Interessen auch weiterhin öffentlich zu artikulieren. Es besteht daher die Aufgabe, diese Plattform für jüngere Unternehmer und Unternehmerinnen zu vergrößern und für mehr Engagement zu werben. Darüber hinaus wählte die Delegiertenversammlung der Vereinigung Junger Bauunternehmer die Unternehmerin Marion Klose von der C.H. Maack GmbH & Ko. KG aus Tornesch, Schleswig-Holstein, zur stellvertretenden Vorsitzenden. Mit Maren Kahle-Frerichs (Kahle KG Bau + Holzbau) aus Edewecht, Niedersachsen, und Olaf Wagner, selbständiger Bauunternehmer aus Falkenau (Sachsen), wurde der Vorstand komplettiert. Felix Pakleppa, Geschäftsführer im ZDB, berichtete in seinem Vortrag über die Lobbyarbeit des Verbandes. Er beleuchtete dabei auch das Umfeld und die Bedingungen, unter denen die Lobbyarbeit stattfindet. Micheal Heide, ebenfalls Geschäftsführer im ZDB, ging in seinem Vortrag auf die Normungsarbeit ein. Er appellierte an die jungen Bauunternehmer, durch persönliches Engagement in den Normungsausschüssen der Verwissenschaftlichung der Normen entgegenzuwirken. Ulf Cordes, selbst junger Bauunternehmer und ehemaliger Vorsitzender des Arbeitskreises Junger Bauunternehmer im Baugewerbeverband Niedersachsen, gab seinen Kolleginnen und Kollegen einen Einblick in die Welt des I-Phones. Er präsentierte dabei die Vielzahl der Möglichkeiten, die die sog. Apps in der privaten wie auch beruflichen Nutzung bieten.


6 Wirtschaftsverband / Betriebswirtschaft Unternehmensführung Im Jahr 2010 hat der Betriebswirtschaftliche Ausschuss des ZDB die achte „Baubetriebswirtschaftliche Tagung des ZDB“ veranstaltet. Im Rahmen der Frühjahrstagung des BWA wurde diese für alle Mitgliedsunternehmen des ZDB offene Tagung dem Thema „Wie auf Marktentwicklungen reagieren?“ gewidmet. Angesichts des seit Jahren angespannten Wettbewerbsdrucks lautete eine zentrale Frage der Veranstaltung: Wie kann das Unternehmen die eigenen Leistungen nachfragegerecht am Markt positionieren? Herr Gluch, ifo-Institut für Wirtschaftsforschung e.V., analysierte zunächst die Wachstumstreiber in den einzelnen Sparten des Bauhauptgewerbes. So liegen die mittel- und langfristigen Wachstumstreiber im Wirtschaftsbau, im Ausbau des Strom -und Fernwärmenetzes, im Bereich der Geothermie, sowie im Telekommunikationssektor, speziell im Ausbau der Breitbandnetze. Die Wachstumstreiber im Wohnungsbau sind vor allem die energetische Gebäudesanierung aufgrund

nehmen nachhaltig gesteigert wird. Er zeigte Ursachen geringer Produktivität und ging auf Lösungsansätze zur Produktivitätssteigerung und deren Umsetzung im Unternehmen ein. Auf der Baustelle werden zu viele Stunden bezahlt, ohne dass mit ihnen ein Wert für den Auftraggeber geschaffen wird. Die Lohnkosten sind also nicht aufgrund der Löhne zu hoch, sondern weil zu viele Arbeitsstunden nicht abgerechnet werden können. Um jegliche Zeitverschwendung auszuschalten, wurde im Unternehmen eine selbststeuernde Struktur geschaffen, die berücksichtigt, dass die Leitungsebene „nur“ Serviceleistungen für das Baustellenpersonal erbringt, denn auf der Baustelle wird das Geld verdient. Voraussetzung für eine selbststeuernde Struktur mit Eigenverantwortung ist gleicher Wissensstand aller Mitarbeiter. Herr Dawo, Firmengründer der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH, zeigte wie er mit der „Engpasskonzentrierten Strategie“ (EKS) sein Unternehmen erfolgreich gemacht hat. Im Mittelpunkt steht dabei die Steigerung des Kundennutzens. Dies wird vor allem durch die Spezialisierung seines Unternehmens auf die Kundenzielgruppe und Lösung der zielgruppenspezifischen Probleme erreicht. Herr Eichner, Richter am Amtsgericht Meiningen, gab einen Erfahrungsbericht aus seiner Tätigkeit als Insolvenzrichter. Er ging auf die häufigsten Ursachen einer Insolvenz ein und zeigte Beispiele, wie die Insolvenz hätte abgewendet werden können. Untermauert wurde sein Vortrag durch praktische Tipps für Unternehmer.

der EnEV 2009, der Ersatzneubau von Gebäuden aus den 50er und 60er Jahren, sowie der seniorengerechte Umbau von Wohnungen. Auch staatliche Maßnahmen, wie eine AbrissFörderung oder verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, könnten dem Wohnungsbau nötige Impulse verleihen. Wegen des Konsolidierungsdrucks in den öffentlichen Haushalten sind von der öffentlichen Hand mittel– bis langfristig keine Wachstumsimpulse zu erwarten. Herr Kminkowski, Projektsteuerer bei der Raab Baugesellschaft mbH & Co KG, erläuterte in seinem Praxisvortrag, wie die Produktivität in seinem mittelständischen Bauunter-

Neujustierung der Stoffpreisgleitklausel in Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern Wichtige Baustoffe sind zunehmend von der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt abhängig. Symptomatisch dafür ist die Entwicklung der Stahlpreise insbesondere seit 2008. Für die Bauunternehmen sind damit bei längerfristigen Bauaufträgen die Preise wichtiger Bauund Betriebsstoffe, die bei der Erbringung der Vertragsleistung einen hohen Anteil besitzen, in keiner Weise kalkulierbar. Mit Blick auf die niedrige durchschnittliche Umsatzrendi29


te im Bauhauptgewerbe ist der wirtschaftliche Spielraum der deutschen Bauwirtschaft, Rohstoffpreisrisiken und damit nicht kalkulierbare Kostensteigerungen zu übernehmen, nicht vorhanden. Daher hat sich der BWA des ZDB seit langem für eine Neujustierung der Stoffpreisgleitklausel ausgesprochen. Die Stoffpreisgleitklausel führt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu einer Reihe von Umsetzungsproblemen in der Baupraxis, weil: •sie oftmals die Volatilität der Rohstoffpreise   über die Zeitachse vom Antrag bis zur Ein  führung durch die Verwaltung bei zwischen  zeitlich erteilten Bauaufträgen nicht erfasst; •es durch das „Auseinanderfallen“ des Markt  preises zum Zeitpunkt der Erarbeitung der   Ausschreibungsunterlagen und zum Zeit  punkt der Angebotsabgabe / Submission zu   einer erheblichen Benachteiligung bzw. Über  vorteilung des Unternehmens kommen kann; •eine nachträgliche Aufnahme von Stoffpreis  gleitklauseln in bestehende Bauverträge   nicht vorgesehen bzw. an sehr hohe Hürden   geknüpft ist. Das Abstellen des Selbstbehaltes der Stoffpreisgleitung auf die gesamte Abrechnungssumme des Auftrags bzw. auf den betreffenden Leistungsabschnitt schmälert die Vergütung von Mehr- sowie Minderaufwendungen und benachteiligt Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen. Dies widerspricht auch den „Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen“ vom 02.05.1972, die Basis der Erlasse sind. Demnach sind: „Die Preisgleitklauseln sind so zu vereinbaren, dass sie sich nur auf den Teil der Leistung beziehen, der durch die Änderung der Kostenfaktoren betroffen wird.“ Auf Antrag verschiedener Verbände der Bauwirtschaft wurde daher eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des BMVBS eingerichtet in der der ZDB vertreten ist. Die beteiligten Verbände sehen folgende wesentliche Anforderungen an eine neue Stoffpreisgleitklausel. Eine neue Stoffpreisgleitklausel soll: •ständig gelten, •für Stoffe gelten, die in öffentlichen Bauver30

trägen regelmäßig Bestandteil sind und das   unternehmerische Kalkulationsrisiko über schreiten, •grundsätzlich für alle Bauprojekte gelten, bei   denen der Zeitpunkt, zu dem die Bauleistung   beendet sein soll, mehr als sechs Monate   nach Ablauf der Angebotsfrist liegt, •einen Korridor für eine Selbstbeteiligung so  wohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftrag  nehmerseite beinhalten, •eine klare Regelung bezüglich der maß  geblichen Zeitpunkte (Ablauf Angebotsfrist,   Vertragsabschluss, Lieferung bzw. Einbau) be inhalten, •keine Basis für kalkulatorische Spekulationen  bieten. Grundsätzlich sollte für folgende Stoffe eine verbindliche, neue, ständig geltende Stoffpreisgleitung erarbeitet werden: Stahl (mit den Untergruppen Beton-, Spann-, Form-, Profil-, Spundwandstahl, Betonstahlmatten), Bitumen, Zement und Betriebsstoffe (wie Dieselkraftstoff und marines Dieselöl/marines Schweröl). Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe liegen zum jetzigen Berichtszeitpunkt noch nicht vor.

Unternehmensfinanzierung Der ZDB nahm auf Initiative des Betriebswirtschaftlichen Ausschuss zum vierten Mal direkt an der KfW-Umfrage zur Unternehmensfinanzierung teil. Ziel der Befragung im Verbandsbereich ist es, die Situation mittelständischer Unternehmen bei der Unternehmensfinanzierung und dem diesbezüglichen Bankenverhalten widerzuspiegeln und die Probleme der Finanzierung der mittelständischen Bauunternehmen in Auswertung der Umfrage mit den Vertretern der Bankverbände deutlich zu machen. Bekanntlich ist gerade für die Bauunternehmen die Frage der Bereitstellung von Fremdkapital existenziell. Nach Angaben der 800 beteiligten Bauunternehmen haben sich die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung im Jahr der Wirtschaftskrise 2009 verschlechtert. Waren es im Vorjahr rund 36 Prozent und im Vorvorjahr nur 32 Prozent der befragten Unternehmen, die eine schwierigere Situation wahrgenommen ha-


ben, sind es in diesem Jahr knapp 40 Prozent. Der überwiegende Teil der Bauunternehmen (57 %, im Vorjahr 60 %) gab jedoch eine unveränderte Situation an. Eine verbesserte Situation nahmen nur 3 Prozent (im Vorjahr noch 4 %) der Befragten wahr.

•Vereinfachung von Aufmaß und Rechnungs stellung •Unterstützung bei Instandhaltungsmaß nahmen •Informationsnutzung im Rahmen des Facility  Management

Von den verschlechterten Möglichkeiten der Kreditaufnahme sind kleine Unternehmen besonders betroffen. Von Verschlechterungen betroffene Unternehmen nennen die folgende Rangfolge an Gründen (Mehrfachnennungen waren möglich): höheres Sicherheitenverlangen der Banken 90 Prozent (Vorjahr 77 %), Anforderungen an die Dokumentation 84 Prozent (Vorjahr 80 %) und Offenlegung 84 Prozent (Vorjahr 77 %); langwierige Bearbeitungs-/ Entscheidungsdauer 72 Prozent (Vorjahr 62 %).

Der BWA unterstützt die ARGE RFID im Bauwesen, die sich aus den Forschungsinstituten TU Darmstadt, TU Dresden, Uni Wuppertal und Fraunhofer Institut rekrutiert. Dabei versprechen sich die Ausschussmitglieder Lösungsansätze zur Schnittstellenproblematik in der Wertschöpfungskette Bau. Hierzu fand ein Erfahrungsaustausch mit dem Projektpartner TU Dresden statt. Die TU Dresden berichtete über Lösungsansätze, die sie im Rahmen eines Bauprojektes in Brandenburg sammeln konnte. Mit Befremden haben die Sitzungsteilnehmer zur Kenntnis genommen, dass das BMWI die Forschungsmittel zum Projekt eingestellt hat.

Die gestiegenen Anforderungen an Dokumentation und Offenlegung stellen die Unternehmen damit weiterhin vor besondere Herausforderungen. Hier gilt es weiter, den Unternehmern das berechtigte Interesse der Gläubiger nach Informationen zu erklären und Hilfestellungen für die Unternehmen durch die betriebswirtschaftliche Beratung der Mitgliedsverbände des ZDB zu geben.

Rationalisierungspotenziale der modernen Informationstechnologien nutzen Der Betriebswirtschaftliche Ausschuss orientiert stark auf die Rationalisierungspotenziale von virtuellen Projektabwicklungen und mobiler Datenerfassung. Im Jahr 2010 hat sich der Ausschuss daher intensiv mit dem Thema RFID in der Bauwirtschaft auseinandergesetzt. Als Lösungsansätze für die Bauwirtschaft wurden dabei herausgearbeitet: •Zutritts- und Zufahrtskontrolle und Zeiter  fassung auf der Baustelle •Wareneingangskontrolle auf der Baustelle •Werkzeugregistrierung •Rosterkennung im Stahlbeton •Navigation und Ortung von Einsatzkräften   im Gebäude •Datenversorgung der digitalen Gebäudeakte •Unterstützung bei der Bauwerkserstellung   (Meldung durch die intelligenten Bauteile) 31


Wir realisieren Zusammenarbeit Nur durch konstruktive Zusammenarbeit mit

unseren Sozialpartnern können wir die Wettbewerbsbedingungen für unsere

Mitglieder nachhaltig verbessern. Das gilt für Tarif-

verhandlungen ebenso wie für die Bekämpfung von

Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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6 Arbeitgeberverband / Sozial- und Tarifpolitik Die Verbesserung der gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung der Arbeitnehmer sowie die Erwartungen unserer Mitglieder an die zukünftige Verhandlungsführung in den Tarifverhandlungen bildeten im Berichtsjahr die Schwerpunkte der sozial- und tarifpolitischen Überlegungen.

Keine Bewegung des Gesetzgebers im Arbeitsrecht Die notwendigen Weichenstellungen für ein zukunftsfähiges Arbeitsrecht und größere Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht können wir in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht erwarten. Bereits in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hatten die Koalitionspartner ihre Chance, Einstellungshemmnisse und Beschäftigungsbremsen im Arbeitsrecht abzubauen, gerade in Bezug auf den Kündigungsschutz nicht ergriffen. Obwohl wir seit langem darauf hinweisen, dass insbesondere kleinere und mittlere Betriebe die von dem Kündigungsschutzrecht ausgehende Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit ohne Beratung nicht meistern können, so dass sich der Kündigungsschutz wohl als das größte Einstellungshemmnis darstellt, wird der gesetzliche Kündigungsschutz wohl auch weiterhin unverändert bleiben. Andererseits weisen wir seit langem darauf hin, dass befristete Arbeitsverhältnisse einen entscheidenden Motor für neue Beschäftigung darstellen. Die Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Betriebe zur Befristung von Arbeitsverhältnissen ist daher sinnvoll und notwendig. In dieser Einschätzung fühlen wir uns durch eine Erhebung des Institutes der Deutschen Wirtschaft in Köln bestätigt. Diese hat ergeben, dass derzeit jedes zweite befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird. Um die sich daraus ergebenden Beschäftigungspotenziale noch mehr als bisher zu erschließen, fordern wir seit langem eine Modernisierung sowie unbürokratische und rechtssichere Ausgestaltung des Befristungsrechtes. Diese Überlegungen sind zwar in dem Koalitionsvertrag aufgegriffen worden. Darin hat die Regierungskoalition die Aufhebung des völlig widersinnigen Vorbeschäftigungsverbotes für die 34

sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen angekündigt. Eine solche Gesetzesänderung ist überfällig. Im Berichtsjahr haben sich aber bisher keine Schritte des Gesetzgebers abgezeichnet, diesem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen zu lassen. Dagegen entwickeln sich im Arbeitsrecht auf europäischer Ebene mit der EU Kommission und vor allem mit dem europäischen Gerichtshof (EuGH) weitere für den Standort Deutschland bedeutende, ja immer wichtiger werdende Mitspieler. Wir beobachten, dass insbesondere der EuGH seine Tendenz immer weiter entwickelt, seine Kompetenzen tief in das nationale Recht hineinwirken zu lassen. Mit Sorge stellen wir fest, dass dadurch die Rechtssicherheit und das Rechtsvertrauen in die Gültigkeit der deutschen Arbeitsgesetze schwinden, weil der EuGH deutsche Gesetzesnormen zunehmend für unwirksam erklärt. Davon sind zurzeit vor allem die gesetzlichen Kündigungsfristen sowie die gesetzlichen Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung von Arbeitnehmern betroffen. Die jahrzehntelange ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Urlaubsansprüche zwar grundsätzlich auch während einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit entstehen können, allerdings verfallen, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Stichtag genommen worden sind, ist durch den europäischen Gerichtshof grundlegend verändert worden. Zentrale nationale Rechtsgrundsätze sind damit gefährdet worden. Die Folgen für unsere Mitgliedsbetriebe lassen sich bis heute nicht abschließend bewerten.

Fortschritte bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung Kleine Fortschritte können wir dagegen bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie bei der Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne verzeichnen. In ihren Antworten auf mehrere parlamentarische Anfragen hat die Bundesregierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung weiterhin eine hohe politische Priorität eingeräumt und zugleich deutlich gemacht, die Bauwirtschaft sei und werde auch in Zukunft ein Schwerpunkt im Aufgabengebiet der Finanzkontrolle Schwarz-


arbeit bleiben. Allerdings hält es die Bundesregierung derzeit nicht für möglich, den durch Schwarzarbeit entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden im Baugewerbe zu quantifizieren. Ausreichend fundierte bzw. methodisch unbedenkliche Aussagen hierzu seien nicht möglich, da die grundsätzliche Schwierigkeit bestehe, wirtschaftliche Aktivitäten zu quantifizieren, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich sowie statistisch verborgen bleiben und daher nicht erfasst werden könnten. Zur Kontrolldichte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liegen aber erstmals für das Kalenderjahr 2009 statistische Daten vor. Danach sind im Jahre 2009 in der Bauwirtschaft 172.728 Personenbefragungen und 14.094 Arbeitgeberprüfungen zur Kontrolle der Einhaltung von Mindestlohnregelungen durchgeführt worden. Im Jahre 2009 haben die Behörden der Zollverwaltung gegen Beschuldigte bzw. Betroffene des Baugewerbes insgesamt 7.543 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 13.036 wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Die Höhe der durch die Behörden der Zollverwaltung wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe im Jahre 2009 verhängten Geldbußen lag bei fast 35 Mio. Euro. Unserer Forderung, die personelle und finanzielle Ausstattung des Zolls zu verbessern, ist durch die Bundesregierung zumindest ansatzweise Rechnung getragen worden. Die Zahl der besetzten Planstellen in dem betreffenden Arbeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit lag im Jahre 2004 noch bei 5.100 und ist im Laufe des Berichtsjahres auf 6.414 erhöht worden. Aufgrund einer Initiative des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble ist im Haushaltsjahr 2010 eine Verstärkung um 150 zusätzliche Planstellen für den Aufgabenbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung erfolgt. In den Jahren 2012 und 2013 sollen nochmals jeweils 100 weitere Planstellen geschaffen werden. Unsere seit langem bestehende Forderung, Vollzugsdefizite bei der Ahndung von Gesetzesverstößen, insbesondere im Ausland, zu beseitigen, ist nunmehr endlich erfüllt worden. Letztmals hatten wir im Oktober 2008 in einem Schreiben an die damalige Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Eu-

ropäischen Rates vom 24. Februar 2005 angemahnt. Durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/2014/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, welches am 28. Oktober 2010 in Kraft getreten ist, ist eine solche Umsetzung endlich erfolgt. Seitdem ist es möglich, Geldstrafen und Geldbußen im Ausland in einem formell erheblich vereinfachten Vollstreckungshilfeverfahren vollstrecken zu lassen. Das gilt u.a. für Geldbußen, die auf der Grundlage von § 23 AEntG wegen der Nichteinhaltung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne und der Nichtabführung von Beiträgen an die Urlaubsund Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft durch ausländische Betriebe verhängt werden, die Arbeitnehmer zur vorübergehenden Arbeitsleistung nach Deutschland entsenden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes kann somit als Erfolg unserer Lobbyarbeit angesehen werden.

Stabilität der tariflichen Lohnzusatzkosten Sowohl im Bereich der Produktiven Winterbauförderung als auch im Bereich der Sozialkassenverfahren konnten die Lohnzusatzkosten im Berichtsjahr erneut stabil gehalten werden. Auch im vierten Winter nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes hat sich die von der Bundesregierung auf der Grundlage gemeinsamer Prognosen der drei Tarifvertragsparteien und der Bundesagentur für Arbeit auf 2,0 Prozent festgesetzte Winterbeschäftigungs-Umlage als stabil erwiesen. Die aus dieser Umlage finanzierten Leistungen der produktiven Winterbauförderung haben sich auf jährlich ca. 235 bis 240 Mio. Euro eingependelt und werden durch die Einnahmen aus der Winterbeschäftigungsumlage gedeckt. Damit haben sich unsere vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes bei den Beratungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens angestellten Prognosen als zutreffend erwiesen. Noch immer steht der Bauwirtschaft bei der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung dieser Leistungen (Sozialaufwandserstattung, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld) ein Polster in Höhe eines Einnahmen-/ Ausgabenüberschusses aus dieser Umlage zur 35


Verfügung. Dieses betrug am Jahresende 2009 fast 130 Mio. Euro. Auf absehbare Zeit muss daher mit einer Erhöhung der Winterbeschäftigungsumlage nicht gerechnet werden. Die Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes hat auch die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse der Bauwirtschaft in der Schlechtwetterzeit Jahr für Jahr weiter verbessert. Das zeigen sowohl der Zugang an Arbeitslosen in der Schlechtwetterzeit als auch der Bestand an Arbeitslosen in den Bauberufen (vgl. die nachfolgende Grafik). Trotz des harten Winters wurde im Dezember 2010 die Schwelle von 100.000 Arbeitslosen im Baugewerbe erstmals unterschritten. Im Dezember 2010 waren 99.000 Bauarbeiter arbeitslos, das sind 13 Prozent weniger als im Dezember 2009.  Entwicklung der Winterarbeitslosigkeit 

im Baugewerbe nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes

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sowohl in dem Urlaubsverfahren als auch in dem Berufsbildungsverfahren in den Jahren 2009 und 2010 bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Jahresüberschüsse erzielt worden sind, durch welche der von den Baubetrieben abzuführende Sozialkassenbeitrag gestützt werden konnte. Damit konnte mit der im November 2010 erfolgten Beitragsfestsetzung für das kommende Kalenderjahr seit dem Jahre 2008 im vierten Jahr in Folge die gewünschte Beitragsstabilität bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft erreicht werden. Entwicklung des Sozialkassenbeitrags Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

2007

19,2

17,2

2008

19,8

17,2

2009

19,8

16,6

2010

19,8

16,6

2011

19,8

16,6

(in % der Bruttolohnsumme) 

100 Jahre Flächentarifvertrag in der Bauwirtschaft

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Zahl der durchschnittlich arbeitslosen Bauarbeiter in den Wintermonaten. (1) Letzte Schlechtwetterperiode mit Winterausfallgeld  (2) Erste Schlechtwetterperiode mit Saison-Kurzarbeitergeld 

Der Sozialkassenbeitrag ist seit dem 01. Januar 2008 mit 19,8 Prozent (alte Bundesländer) ebenfalls unverändert geblieben. Trotz der zum 01. September 2010 wirksam gewordenen Erhöhung der Erstattungssätze für die überbetrieblichen Ausbildungskosten konnten wir auch für das Kalenderjahr 2011 eine Erhöhung der Sozialkassenbeiträge vermeiden, da 36

Nahezu einhundert namhafte Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Arbeitsrechtswissenschaft sowie aus dem Kreise verschiedener Sozialkassen, aber auch aus Politik und Wirtschaft haben am 6. Oktober 2010 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin auf Einladung der drei Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die bisherige und zukünftige Entwicklung sowie die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flächentarifvertrages für die Bauwirtschaft diskutiert. Mit diesem Symposium aus Anlass des 100-jährigen Bestehens von Flächentarifverträgen in der Bauwirtschaft haben wir vor allem das Ziel verfolgt, insbesondere die Vertreter der zweiten und dritten Gewalt (Exekutive, Judikative) für die die Sozialkassen der Bauwirtschaft und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zusammenhängenden tarifpolitischen und tarifrechtlichen Fragen zu sensibilisieren. Für die rechtspolitische Diskussion haben wir damit große Aufmerksamkeit erzeugt. Durch dieses Symposium ist es offensichtlich gelungen, in der aktuellen, höchst kontroversen Diskussion über eine gesetzliche


Neuregelung der Tarifeinheit im Betrieb den Blickwinkel aller an dieser Diskussion Beteiligten auf die besonderes Problematik der allgemeinverbindlichen Tarifverträge, insbesondere der allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe und der in diesem Bereich bestehenden Tarifkonkurrenzen zu erweitern. In einer eindrucksvollen Betrachtungsweise ist im Rahmen dieses Symposiums die ökonomische und arbeitsmarktpolitische Bedeutung von Flächentarifverträgen beleuchtet worden. Diese würden u.a. dafür kritisiert, dass sie die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit einzelner Betriebe nicht berücksichtigen und Beschäftigungsmöglichkeiten nicht optimal ausnutzen könnten. Dabei würden jedoch die vielfältigen Stärken von überbetrieblichen Regelungen oft übersehen: Flächentarifverträgen hätten nicht nur eine juristische Schutz-, Ordnungs- und Friedensfunktion in der Arbeitswelt. Aus ökonomischer Sicht würden sie zudem Transaktionskosten (u.a. den Verwaltungsaufwand) reduzieren, Arbeitskonflikte weitgehend von den Betrieben fernhalten und ein gegenseitiges Aufschaukeln betrieblicher Lohnforderungen verhindern. In der Bauwirtschaft erfülle der Flächentarifvertrag überdies wichtige Zusatzfunktionen, die ein dezentraleres System nicht aufrecht erhalten könne. Die Bauwirtschaft wurde als exemplarisch dafür angesehen, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen tatsächlich im öffentlichen Interesse liegen könne und auch ökonomisch vertretbar erscheine. Gleichzeitig wurde dargestellt, dass eine differenzierte und flexible Tarifpolitik sowie der Einbau tariflicher Öffnungsklauseln unverzichtbar erscheinen, wenn der Flächentarifvertrag eine Zukunft haben solle. In der im Rahmen dieses Symposiums geführten Diskussion über den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb haben wir deutlich gemacht, während für Lufthansa, Deutsche Bahn und andere dieser Grundsatz vor dem Hintergrund des Auftretens von Spartengewerkschaften im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehe, sei es in der Bauwirtschaft die Tarifvielfalt in dieser Branche, d.h. in einem sehr heterogenen Wirtschaftszweig mit vielen miteinander im Wettbewerb stehenden Gewerken. Dabei haben wir betont, dass die Baubetriebe teilweise mit Malern, Tisch-

lern, Schreinern, Garten- und Landschaftsbauern und Metallbauern um dieselben Aufträge konkurrieren. Viele Betriebe, die bauliche Leistungen erbringen, unterlägen aber zum Teil erheblichen günstigeren tariflichen Arbeitsbedingungen. Im täglichen Ringen um Aufträge gehe es aber auch um einen Preiskampf, in dem die an die Lohntarifverträge des Baugewerbes gebundenen ZDB-Vizepräsident Frank Dupré äußerte sich zu den Grenzen des FlächentarifverBetriebe wegen des trags. hohen Tariflohnniveaus oft unterliegen. Dadurch stoße die Ordnungsfunktion des Flächentarifvertrages an ihre Grenzen.

Tarifgemeinschaft auf neuer Grundlage Die Tarifgemeinschaft zwischen dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ist mit einer zwischen diesen beiden Arbeitgeber-Spitzenverbänden am 12. April 2010 geschlossenen Vereinbarung auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt worden, die in der Tarifrunde 2011 vor ihrer ersten Bewährungsprobe stehen wird. Die nach der letzten Tarifrunde 2009 aufgenommenen Gespräche mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie über die Aufrechterhaltung und zukünftige Ausgestaltung der Tarifgemeinschaft konnten damit erfolgreich abgeschlossen werden. Die von uns in diese Gespräche eingebrachten Vorstellungen darüber, wie das Zustandekommen von Verhandlungsergebnissen und Schiedssprüchen der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe auf eine berechenbare Grundlage gestellt werden können, sind dabei vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie weitgehend akzeptiert worden. Gleichzeitig sind neue Wege gefunden worden, um den unterschiedlichen regionalen Anforderungen an die Akzeptanz bundesweiter Tarifabschlüsse und einer stärkeren Regiona37


lisierung der Verantwortung für das Zustandekommen oder Scheitern bundesweiter Tarifverhandlungen Rechnung zu tragen. Damit haben wir die notwendigen Konsequenzen aus den aus Sicht des Baugewerbes nicht akzeptablen Begleitumständen der Tarifrunde 2009 gezogen und uns für die zukünftigen Tarifverhandlungen innerhalb der Tarifgemeinschaft neu aufgestellt. Im Einzelnen haben wir folgende Vereinbarungen über die zukünftige Ausgestaltung der Tarifgemeinschaft getroffen: •Die Koordinierung in allen sozial und tarif  politischen Fragen soll zwischen Bauindustrie   und Baugewerbe verbessert werden. Die Zu  sammenarbeit in der Sozial und Tarifpolitik   soll insgesamt gestärkt werden. •Bei der sozial und tarifpolitischen Interes  senvertretung gegenüber der Gewerkschaft   und der Politik werden sich die Geschäftsfüh  rungen beider Verbände zukünftig gegensei  tig unterstützen und abstimmen. •Erstmals für die Tarifrunde 2011 werden   durch einen gemeinsamen Lenkungaus  schuss beider Verbände gemeinsame Ver  handlungsziele und gemeinsame Verhand  lungsstrategien entwickelt werden. Für das Zustandekommen von Schiedssprüchen im Schlichtungsverfahren sind neue Modalitäten gefunden worden, durch die verhindert wird, dass in Pattsituationen auf der Anforderungen an eine moderne Lohnpolitik T if b hlü Tarifabschlüsse sollten llt sein: i

maßvoll

flexibel

langfristig beschäftigungs beschäftigungssichernd

Arbeitgeberseite Schiedssprüche mit den Stimmen der Arbeitgeberbeisitzer herbeigeführt werden, obwohl einer der beiden Arbeitgeberverbände einen sich abzeichnenden Schiedsspruch ablehnt. Damit konnte die Tarifgemeinschaft wieder auf eine verlässliche und berechenbare Grund38

lage gestellt werden. Unsere Satzungsbestimmungen über das Verhandlungsmandat des ZDB für seine Mitgliedsverbände bleiben nach langer innerverbandlicher Diskussion über die Möglichkeiten einer stärkeren Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Interessen und Probleme zunächst unverändert.

Ausblick auf die Tarifrunde 2011 Die Tarifrunde 2010 war nach Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch moderate Lohnzuwächse gekennzeichnet. Bei einem beschäftigungsneutralen Verteilungsspielraum von rund 2,9 Prozent seien die Tarifverdienste in Deutschland auf Stundenbasis im Jahre 2010 um etwa 1,7 Prozent gestiegen. Der lohnpolitische Verteilungsspielraum sei nicht voll ausgeschöpft worden. Deshalb sind nach Auffassung der Sachverständigen von den Tariflohnabschlüssen des Jahres 2010 beschäftigungsfreundliche Wirkungen ausgegangen. Kritisch haben die Sachverständigen in ihrem diesjährigen Jahresgutachten angemerkt, aufgrund der guten konjunkturellen Aussichten für Deutschland würden zwar von gewerkschaftlicher und politischer Seite kräftige Lohnerhöhungen gefordert. Von politischer Seite müsse hier allerdings Zurückhaltung geübt werden. Das Begehren der Arbeitnehmer, an der konjunkturellen Erholung und an den steigenden Gewinnen partizipieren zu wollen, sei zwar nachvollziehbar. Der Politik komme aber nach wie vor eine hohe Verantwortung zu, denn sie müsse einen wesentlichen Beitrag zum Beschäftigungsaufbau leisten. Die Sachverständigen fordern deshalb ausdrücklich, den moderaten Kurs der Tariflohnpolitik weiter zu verfolgen, um das Erreichte nicht zu gefährden. Völlig andere Töne hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt im Vorfeld der Tarifrunde 2011 bereits im Herbst des Jahres 2010 angeschlagen. Sie hat ein „Ende der Bescheidenheit“ ausgerufen, einen „Nachschlag“ für die Zeit ihrer Zurückhaltung verlangt und erklärt, die Bauarbeiter hätten sich im nächsten Jahr eine kräftige Lohnerhöhung verdient. Gleichzeitig hat die IG BAU allerdings bei den letzten Tarifabschlüssen des Jahres 2010 durchaus Augenmaß bewiesen. Im Gar-


ten- und Landschaftsbau sind die Tariflöhne ab 1. September 2010 im Westen und 2,0 Prozent und im Osten um 2,5 Prozent gestiegen. Im Dachdeckerhandwerk sind die bundesweit bereits einheitlichen Tariflöhne am 1. Oktober 2010 um 2,1 Prozent erhöht worden. Aktuelle Herausforderungen

• Auslaufen der Konjunkturpakete Ende 2010 • Auswirkungen der vollen Arbeitnehmer  Freizügigkeit ab 1. Mai 2011 • Tarifkonkurrenz zu baunahen Gewerken • unterschiedliches Tariflohnniveau im ost- und   westdeutschen Baugewerbe • Fachkräftesicherung / Attraktivität der Arbeits  bedingungen im Baugewerbe

Die durchschnittliche Tariflohnsteigerung betrug nach einer aktuellen Auswertung der Arbeitgeber-Bundesvereinigung (BDA) im Jahre 2010 quer durch alle Wirtschaftszweige 1,8 Prozent. Auch in der Tarifrunde 2011 wird die Tarifpolitik einen Beitrag dazu leisten müssen, dass • die tarifgebundenen Betriebe wettbewerbs  fähig bleiben, • zwischen konkurrierenden Betrieben die   gleichen Tarifbedingungen gelten, • aber auch die Möglichkeit geschaffen wird,   sich am Markt gegenüber schwarzer und   grauer Konkurrenz zu behaupten.

Unfallversicherung Nachdem im Jahr 2008 mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) nicht nur eine Fusion der gewerblichen Berufsgenossenschaften, sondern auch der Überaltlastausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften beschlossen wurde, steht eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung weiter aus. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP ist zwar eine zielgenauere Ausgestaltung des Leistungsrechts vorgesehen, und ursprünglich war auch für Ende März 2010 die Vorlage von Eckpunkten zu einer Leistungsrechtsreform in Aussicht gestellt worden. Bis Ende 2010 hat die Bundesregierung jedoch keinerlei Reformvorschläge vorgelegt. Der ZDB wird daher gemeinsam mit den anderen Arbeitgeber- und

Wirtschaftsverbänden weiter auf eine Reform des Leistungsrechts drängen. Denn nur durch eine Reform des Leistungsrechts kann eine überfällige Beitragsentlastung der Unternehmen erreicht werden. Gerade in der Bauwirtschaft ist eine Beitragsentlastung der Unternehmen in der Unfallversicherung nach wie vor notwendig. Die Unternehmen werden nicht nur durch eine steigende Beitragslast in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusätzlich belastet, sondern auch durch weitere finanzielle Lasten, die auf die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zukommen. Diese basieren weniger auf einem Rückgang der Lohnsumme, sondern vor allem darauf, dass für das Jahr 2010 überplanmäßige Ausgabensteigerungen zu erwarten sind. Das liegt zum einen daran, dass die Wegeunfälle im Jahre 2010 stark angestiegen sind, was auf den harten und lang anhaltenden Winter von 2010 zurückzuführen ist. Im Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2010 hat sich die Zahl der Wegeunfälle witterungsbedingt gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 um rd. 22 Prozent erhöht. Erheblich angestiegen sind auch die Anträge auf Rentenleistungen wegen einer Berufskrankheit. Im ersten Halbjahr 2010 stieg die Anzahl der Anzeigen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 um rd. 14 Prozent. Auch wenn es sich hierbei nicht um bewilligte Renten, sondern lediglich um entsprechende Anzeigen gegenüber der Berufsgenossenschaft handelt, ist die Zahl aus Sicht des ZDB Besorgnis erregend. Bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist die kontinuierlich steigende Zahl der Krebserkrankungen, die durch Asbest induziert sind, bedenklich. Auffällig ist auch, dass im ersten Halbjahr 2010 bereits 200 Anzeigen von Gonarthrosefällen gemeldet wurden. Die witterungsbedingt stark angestiegenen Wegeunfälle sind für die Unternehmer nicht vermeidbar, dennoch werden sie allein mit den hierfür anfallenden Kosten belastet. In gleicher Weise ist die Zunahme der anerkannten Berufskrankheiten sehr bedenklich, da hier nicht genügend zwischen allgemeinen Volkskrankheiten und wirklich aus dem Arbeitsleben resultierenden Krankheiten differenziert wird. Allein dies zeigt die Notwendigkeit einer Reform des Leistungsrechts.

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Künstliche optische Strahlung: Sonnenstrahlung aus der Verordnung verbannt Die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmergefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist im Juli 2010 in Kraft getreten. Sie behandelt tatsächliche und mögliche gesundheitliche Gefährdungen, insbesondere der Augen und der Haut von Beschäftigten im Umgang mit künstlicher optischer Strahlung bei der Arbeit. In dem Text der in Kraft getretenen Verordnung ist kein Hinweis mehr auf den Arbeitsschutz vor natürlicher optischer Strahlung, d. h. Sonneneinstrahlung enthalten. Die im Referentenentwurf enthaltene Ausweitung auf den Arbeitsschutz vor Sonneneinwirkung hätte ein nationales „Draufsatteln“ auf die europäischen Vorgaben bedeutet, die die baugewerbliche Organisation im Jahr 2005 erfolgreich bekämpft hatte. Der ZDB hat sich im Jahre 2010 vehement für eine Herausnahme der natürlichen optischen Strahlung eingesetzt. Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein hatte den Verordnungsentwurf in einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Brüderle thematisiert sowie die Bundesminister von der Leyen und Ramsauer um Unterstützung gebeten. Darüber hinaus haben wir den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Brauksiepe in einem persönlichen Gespräch über den Umstand unterrichtet, dass die Arbeitsebene des BMAS einen Entwurf aus der Zeit von Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) erneut in die Ressortabstimmung gegeben hat. Ferner hat der ZDB den Parlamentskreis Mittelstand und Abgeordnete der AG Wirtschaft der CDU/CSUBundestagsfraktion sowie den ZDH und die BDA um Unterstützung gebeten. Schlussendlich hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen entschieden, den Entwurf der Verordnung zur optischen Strahlung dahingehend zu ändern, dass die natürliche optische Strahlung aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wird. Die Ministerin begründet dies damit, dass es bereits Regelungen für Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung sowie in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften gibt.

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Damit konnte nach der Diskussion auf europäischer Ebene nun auch auf nationaler Ebene eine Aufnahme der natürlichen optischen Strahlung in die entsprechende Verordnung verhindert werden.


6 Arbeitgeberverband / Berufsbildung Berufsbildungsstatistik Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (1. Lehrjahr) hat sich im Jahr 2010 um 5,8 Prozent erhöht. Berufsbildungsstatistik der ULAK (Stichtag: 31. Dezember) 1) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (1. Lehrjahr)

Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse

2004

11.754

37.541

2005

10.843

37.128

2006

11.815

37.532

2007

12.577

38.665

2008

11.263

38.280

2009

11.129

37.053

2010

11.773

36.037

Gesamtaufwand der ULAK für betriebliche und überbetriebliche Ausbildungskosten 2004

270 Mio. €

2005

275 Mio. €

2006

275 Mio. €

2007

285 Mio. €

2008

291 Mio. €

2009

282 Mio. €

2010

284 Mio. €

1) Die Statistik der ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) erfasst nur die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse. In der Gesamtstatistik der Kammern werden die betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt.

Qualitätsanforderungen an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten Die tarifvertraglichen Neuregelungen zur Einführung einer Qualitätskontrolle in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind in einem „Gesamtpaket“ mit der Regelung neuer Voraussetzungen für die Erstattung von Ausbildungskosten in normalen Ausbildungsverhältnissen und bei dualen Studiengängen sowie auch im Zusammenhang mit der Erhöhung der Erstattungsleistungen der ULAK bei überbetrieblicher Ausbildung in Kraft gesetzt worden. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen soll zukünftig Voraussetzung für die mögliche Inanspruchnahme von Erstattungsleistungen der ULAK sein. Diese Qualitätskontrolle umfasst sowohl die Ausstattung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten als auch die Qualifikation der Ausbilder, die Lehr- und Lernstruktur sowie die Unterbringung in den angeschlossenen Internaten. Wir haben uns dabei an den Empfehlungen des BiBB für die Planung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten bei Festlegung der tarifvertraglichen Mindest-Qualitätsanforderungen orientiert. Damit wollen wir dem Wunsch vieler Ausbildungsbetriebe Rechnung tragen, die Qualität der überbetrieblichen Ausbildung zu sichern und ggf. zu verbessern. Deshalb wird eine professionelle und wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststandards zukünftig regelmäßig in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten erfolgen. Nach Ausschreibung der Qualitätskontrolle der SOKA-Bau in enger Abstimmung mit den drei Tarifvertragsparteien ist damit zu rechnen, dass Mitte des Jahres 2011 mit der Qualitätskontrolle in den Ausbildungsstätten begonnen werden kann.

Förderung dualer Studiengänge Erstattungsleistungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) sowohl für betriebliche als auch für überbetriebliche Ausbildungskosten können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn 41


eine praktische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Studium, in der Regel an einer Fachhochschule, kombiniert wird (sog. duale Studiengänge). Solche dualen Studiengänge halten wir im Hinblick auf die Gewinnung eines qualifizierten Nachwuchses für das Baugewerbe, insbesondere in der Zielgruppe von Schulabgängern weiterführender Schulen, bereits seit längerer Zeit für förderungswürdig. In dem Berufsbildungstarifvertrag in der Fassung vom 6. August 2010, der inzwischen für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist nunmehr aufgrund unserer Initiative erstmals eine ausdrückliche Erstattungsregelung für solche dualen Studiengänge aufgenommen worden. Inzwischen bieten bereits 24 Fachhochschulen und Universitäten für nahezu alle Bauberufe solche dualen Studiengänge an, durch die ein qualifizierter Nachwuchs für unsere Mitgliedsbetriebe gewonnen werden kann.

59. Leistungswettbewerb in den bauhandwerklichen Berufen auf Bundesebene Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat 2010 den Wettbewerb in Bad Segeberg gemeinsam mit der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Innung des Baugewerbes für den Kreis Segeberg und der Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg in der Zeit vom 6. bis 8. November 2010 für den Beruf Zimmerer, am 7. und 8. November 2010 für die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maurer sowie Stuckateur und am 8. November 2010 für die Berufe Beton- und Stahlbetonbauer, Straßenbauer sowie Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer durchgeführt. 58 Junggesellen kämpften in diesem Jahr um die traditionellen Medaillen des ZDB und ausgelobte Sonderpreise von Sponsoren.

Neuordnung der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft Das Neuordnungsverfahren „Geprüfter Polier“ wurde im Oktober 2010 wieder offiziell fortgesetzt. Dazu hat der ZDB den mit den Sozialpartnern im Konsens verabschiedeten Entwurf der Prüfungsregelung an das KWB zur arbeitgeberseitigen Abstimmung mit den Spitzenorganisationen (DHKT, DIHK, BDA) gesandt. Das Neuordnungsverfahren wird derzeit vom DIHK blockiert. Diese Blockade kann dazu führen, dass der avisierte Termin des Inkrafttretens der Verordnung zum 1. Juli 2011 gefährdet ist. Der gemeinsame Arbeitskreis der Sozialpartner hat sich 2010 schwerpunktmäßig mit den Prüfungsregelungen für den Vorarbeiter und Werkpolier beschäftigt und parallel mit der Erarbeitung der Rahmenlehrpläne für Vorarbeiter, Werkpolier und Geprüfter Polier begonnen. Nach Vorliegen der Prüfungsregelungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier können die Geschäftsbereiche Sozial- und Tarifpolitik der Sozialpartner Anfang 2011 mit der Erarbeitung der tarifvertraglichen Vereinbarung beginnen.

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Alle Bundessieger auf einem Blick.

Für den Beruf Brunnenbauer wurde am 1. November 2010 seit mehreren Jahren erstmals wieder ein Wettbewerb durchgeführt, an dem drei Junggesellen teilnahmen und ihr Bestes gaben. Für die Berufe Betonstein- und Terrazzohersteller und Estrichleger konnte aufgrund der geringen Teilnehmerzahl kein Wettbewerb durchgeführt werden. Der Bundesleistungswettbewerb hat erneut gezeigt, dass die Ausbildung im Baugewerbe auf hohem Niveau erfolgt und dass qualifizierte Gesellen die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg der Baubetriebe sind.


EuroSkills 2010 in Lissabon/Portugal Die europäischen Wettkämpfe fanden vom 6. bis 11. Dezember 2010 in Lissabon (Portugal) statt. Im Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger nahm Georg Weißmüller teil. Betreut wurde er vom Experten Marco Wiebusch. Im Beruf Straßenbauer nahmen Andreas Knurr und Woldemar Buchmüller teil. Betreut wurden sie vom Experten Joachim Nickel. Im Beruf Stuckateur nahm Armin Hummel teil. Betreut wurde er vom Experten Frank Schweizer.

Europameisterschaft der Zimmerer in Bruneck/Südtirol Die Zimmerer-Nationalmannschaft von Holzbau Deutschland –Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat bei der Europameisterschaft der Zimmerer 2010 im italienischen Bruneck erfolgreich den Titel des Vize-Europameisters verteidigt. Frankreich holte überraschend Gold, die Schweiz belegte den dritten Platz. In der Mannschaftswertung sicherte sich das deutsche Team die Silbermedaille. In der Einzelwertung belegte Philipp Stich (21) aus Thüringen den 2. Platz, Sören Schierbaum (20) aus Niedersachsen den 4. Platz und Paul Dobler (21) aus Baden-Württemberg den 8. Platz. Beim 9. Europäischen Berufswettbewerb der Zimmerer, der alle zwei Jahre von der Europäischen Vereinigung des Holzbaus veranstaltet wird, traten acht Nationen an. 21 junge Gesellen erstellten in 22 Arbeitsstunden an drei Wettbewerbstagen ein anspruchsvolles Dachstuhlmodell.

Das Team des Deutschen Baugewerbes auf den Euroskills 2010.

Mit Präzision und Genauigkeit haben die vier Gesellen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes in ihren drei Handwerksberufen bei den EuroSkills in Lissabon eine Goldmedaille (Georg Weißmüller) sowie Silbermedaillen errungen. Es wurde wieder eine ZDB-Mannschaft zusammengestellt, die sich durch Engagement, Ehrgeiz, Elan und Begeisterung für ihren Handwerksberuf auszeichnete. Die vier Gesellen gehörten zur 16-köpfigen deutschen Mannschaft, die verschiedene Berufe vertraten. „EuroSkills“ wurde vor zwei Jahren als Ableger der seit 1950 stattfindenden „WorldSkills“ ins Leben gerufen, um die Attraktivität der beruflichen Ausbildung in der EU zu steigern.

Der Vorsitzende von Holzbau Deutschland, Ullrich Huth, gratulierte der Zimmerer-Nationalmannschaft vor Ort. Der zweite Platz in Folge zeige, dass sich dasTrainingskonzept mit Trainingseinheiten in der Öffentlichkeit und in den Ausbildungszentren bewährt habe.

Die Vize-Europameister im Zimmererhandwerk (v.l.): Vorne sitzen Sören Schierbaum, Paul Dobler und Philipp Stich, hinten steht das stolze Trainerteam mit Roland Schumacher, Andreas Großhardt, Jens Volkmann und Teamchef Roland Bernardi.

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Wir planen Entwicklung Den technischen Fortschritt

f端r unsere Betriebe nutzbar zu machen, das ist eine un-

ser vornehmsten Aufgaben. Daf端r machen wir uns in

einer Vielzahl von Aussch端s-

sen und Arbeitskreisen stark. Deshalb initiieren wir For-

schungsprojekte und k辰mpfen gegen nicht handhab-

bare Normen. Damit unsere Betriebe immer technisch up to date sind.

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6 Technischer Verband / Fachbereich Hochbau Bundesfachgruppe Hochbau (Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB) Frühjahrstagung in Berlin Turnusmäßig trafen sich Landesfachgruppenleitung und Vorstand des FHMB am 4. März 2010 zu ihrer Frühjahrssitzung in Berlin. Neben den Berichten aus den Arbeitskreisen und den technischen Gremien des Fachverbandes standen die Entwicklungen im Normenwesen in den Baustoffen Beton und Mauerwerk im Mittelpunkt der Diskussion. Hierzu wurden jeweils Vorträge von an der Normenarbeit Beteiligten gehalten. Anlässlich dieser Sitzung wurde auch Herr Winkler als kommissarischer Geschäftsführer verabschiedet und Herr Ostendorf als neuer Geschäftsführer des FHMB begrüßt. Normung und Merkblätter Der Vorstand stellte als zentrales Element in der Arbeit des Fachverbandes für das Jahr 2010 die Normungsarbeit ganz vorne an. Es konnte mit Prof. Seim von der Universität Kassel ein profunder Fachmann gefunden werden, der auch die Belange der Ausführung in den Normengremien des Mauerwerksbaus vertreten kann. So wurde bereits im März in Kassel durch den AK Mauerwerksbau der Nationale Anhang zum Eurocode 6 für die Ausführung im Mauerwerksbau erarbeitet. Die Bearbeitung im Normengremium zog sich bis Dezember hin. Im anderen Baustoff „Beton“ konnte durch eine Kommentierung und Mitwirkung bei den Merkblatterstellungen anderer Verbände wie DAfStb und DBV der Einfluss des FHMB auch in diesem Bereich ausgebaut werden.

Mauerwerksbau im März ausgearbeiteten Entwurf des nationalen Anhang für die Ausführung des EC 6 (Mauerwerksbau) behandelt. Es ist damit zu rechnen, dass im Frühjahr des nächsten Jahres eine Veröffentlichung gelingen könnte. Aus- und Weiterbildung Der Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung hatte sich in diesem Jahr zwar nicht getroffen aber über eine Kommentierung u.a. zu einer abgestimmten Version der Meisterprüfungsverordnung des Holz- und Bautenschutzgewerbes beigetragen. Es konnten zwar nicht alle Belange berücksichtigt werden, aber es ist dennoch ein tragfähiger Kompromiss entstanden. Daneben hat sich der AK mit der Aufstiegsfortbildung und einem Beitrag zu den Kultursteckbriefen des ZDH beschäftigt. Berufswettbewerbe Als neuer Experte für die Leistungswettkämpfe im Berufsbild des Maurers auf nationaler und internationaler Ebene steht Kai-Uwe Holtschmidt zur Verfügung. Er wurde erstmals beim Bundesleistungswettkampf in Bad Segeberg im Team mit den Herren Lottermoser und Galle tätig. Vom FHMB wurde entschieden, bei den WourldSkills 2011 in London und 2013 in Leipzig mit einem Teilnehmer anzutreten. Den Shopmaster für die Organisation vor Ort bei den WorldSkills in Leipzig wird das ÜAZ Leipzig stellen. Somit steht einer erfolgreichen internationalen Präsentation des Berufes des Maurers in Deutschland nichts im Weg.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt waren die Neuerungen in der VOB 2009 (Ausgabe Mai 2010). Hierfür wurden alle Merkblätter der FHMB-Merkblattsammlung überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Zusätzliche Merkblätter wurden vom AK Technik auf seinen Arbeitsmeetings in Berlin und Freiburg besprochen. Unmittelbar zum Ende des Berichtszeitraums hat der Spiegelausschuss für europäische Mauerwerksnormung den vom Arbeitskreis 46

Auf dem Ausbildungstag der Bautec zeigte Maurergeselle Roberto Vacirca (r.) auf dem ZDB-Stand MTV-Moderator Klaas Heufer-Umlauf den Maurerberuf.


Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau Im Geschäftsjahr 2010 konnten erneut zwei Veranstaltungen der Bundesfachgruppe gemeinsam mit der Bundesfachabteilung Feuerfest- und Schornsteinbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) erfolgreich durchgeführt werden. Frühjahrstagung in Salzburg Die Themen der Frühjahrstagung in der Mozartstadt Salzburg waren sehr vielschichtig. Neben dem „Dauerbrenner“ Tarifpolitik und den Berichten über die Aktivitäten der Arbeitsgruppen Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Aus- und Fortbildung wurde ausführlich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Feuerfest- und Schornsteinbau diskutiert. Die seit 2003 vom ZDB und HDB herausgegebenen Muster sollen wegen Änderungen in der Rechtsprechung nicht mehr verwendet werden. Eine Überarbeitung wurde angekündigt.

heits- und Gesundheitsschutz“. Hierbei wurde aus erster Hand vermittelt, welche Bedeutung die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat und welche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang bestehen. Deutsche Gesellschaft für Feuerfest- und Schornsteinbau Die Mitgliedsbetriebe der Bundesfachgruppe haben sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der verschiedenen Arbeitsgruppen der Deutschen Gesellschaft für Feuerfest- und Schornsteinbau (dgfs) engagiert. Besonders hinzuweisen ist auf die zahlreichen, von der dgfs veranstalteten Lehrgänge für Führungskräfte, Vorarbeiter und Werkpoliere im Feuerfest- und Schornsteinbau. Zudem konnte die dgfs in diesem Jahr auf ihr 25-jähriges Bestehen zurückblicken. Dieses Jubiläum wurde mit einem festlichen Konzert HKS 13 N im Leipziger Gewandhaus begangen.

HKS 49 N

Neues Logo der Bundesfachgruppe Auch die Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau verfügt nunmehr über ein identifikationsstiftendes Logo, das dem Corporate Design dient und in dem sich alle Mitgliedsbetriebe wiederfinden können. Der Vorstand der Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau v.l.: Wolfgang Schweida (Vorsitzender), Herbert Wuschek, Jens Wohlfeil (Geschäftsführer), Markus Horn, Karl-Heinz Nibler, Gundolf Blandfort.

Herbsttagung in Leipzig Schwerpunkt der gemeinsamen Herbsttagung war die Diskussion über den Zusatztarifvertrag für das feuerungstechnische Gewerbe. Die Tarifkommission hat sich in Hinblick auf die ab 1. Mai 2011 geltende volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten der EU für eine Kündigung des TV Feuerungsbau ausgesprochen. Als Gastreferent hielt der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg, Dr. Klaus Gregor, einen Vortrag zum Thema „Verantwortung und Haftung der Unternehmensleitung im Sicher47


6 Technischer Verband / Fachbereich Ausbau Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB Wahlen in der Bundesfachgruppe 2010 wurden turnusgemäße Wahlen durchgeführt. Der Bundesvorsitzende Wolfram Reinhardt sowie der stellvertretende Vorsitzende Karlheinz Hölzgen wurden für weitere 4 Jahre bestätigt. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden Bernward Jagemann und Hans Johrendt bestätigt. Neu in den Vorstand wurden Sabine Hoßfeld und Hans Simon gewählt.

BFTN hat darüber hinaus in 2010 die Merkblätter „geschliffene Betonböden“ und „Emicode“ herausgegeben. In Zusammenarbeit mit der Informationsgemeinschaft Betonwerkstein info-b wurden die Hochglanzbroschüren „Vielseitigkeit von Betonwerkstein“, „Großformatplatten“ und „Stadtmöblierung/Betonmöbel“ herausgegeben.

Veranstaltungen Im Jahre 2010 gab es folgende größere Veranstaltungen im Betonsteingewerbe: Betonwerksteintage International vom 28.-29. Januar 2010 in Berlin, Fach- und Praxisseminar vom 17.-18. März 2010 in Wiesbaden, Jahrestagung BFTN vom 14.-16. Oktober 2010 in Erfurt, VUM/BBF-Jahrestagung vom 8.-9. November 2010 in Duisburg. Die Veranstaltungen wurden sehr gut angenommen.

Aus-, Fort- und Weiterbildung Die „Erwachsenenbildung“ an der Bayerischen Bauakademie wurde mit Unterstützung der Bundesfachgruppe BFTN installiert, um „ungelernte“ Mitarbeiter in den Wintermonaten über 3 Jahre zum Facharbeiter zu qualifizieren.

Technik und Veröffentlichungen Der Betonwerksteinkalender als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für die Beratung und für Sachverständige mit neuesten technischen Vorschriften und Regeln wurde 2010 überarbeitet und steht für 2011 als neue Auflage zur Verfügung. Es wurde die ATV DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ in 2010 veröffentlicht. Bei der ATV hatte die Bundesfachgruppe die sog. nationale Obmannschaft inne.

Die Ausbildungsbroschüre „Ausbilden schafft Zukunft“ erfreut sich weiter reger Nachfrage und wurde für die Neuauflage auf den neuesten Stand gebracht.

Es wurde ein Normentwurf zur DIN 185165 „Außenwandbekleidungen in Betonwerkstein“ erarbeitet, der nun den Verkehrskreisen zur Stellungnahme vorliegt. Eine Einspruchssitzung – sofern notwendig – wird ca. Mitte 2011 erfolgen.

In Kooperation mit dem Verein Ehemaliger Ulmer Meisterschüler (VUM), dem Förderverein der Ferdinand-von-Steinbeiss-Schule (FBB), dem Berufsförderungswerk für die Beton- und Fertigteilhersteller – BBF, dem Bundesverband Betonbauteile Deutschland – BDB und der Fachzeitschrift BFT INTERNATIONAL Betonwerk + Fertigteil-Technik wurde in 2010 eine Studienreise nach Barcelona durchgeführt. Der VUM hat eine eigene Internetpräsenz unter www.vum-beton.de.

Sowohl das Forschungsvorhaben „Rutschhemmung“ bei der Bergischen Universität Wuppertal als auch das Folge-Forschungsvorhaben wurden inzwischen mit positivem Ergebnis beendet.

Zur Wahlperiode 2006-2010 wurden insgesamt 128 kostenfreie Gutachten für die Mitgliedsunternehmen sowie rund 400 Anfragen von Mitgliedern und Architekten fachlich beantwortet.

Das Standardleistungsbuch STLB 014 „Naturund Betonwerksteinarbeiten – Teilbereich Betonwerksteinarbeiten“ steht seit 2010 bereit.

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In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk für die Beton- und Fertigteilhersteller (BBF) wurde die Überarbeitung des neuen Ausbildungsrahmenlehrplans weitergeführt. Trotz der negativen Auswirkung der Novellierung der HwO konnten, durch ständige Werbung und Förderung junger Meister sowie des Betonwerksteinpreises, die seit 35 Jahren höchsten Ausbildungszahlen der Meisterschüler erreicht werden.


Bundesfachgruppe Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk (Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB) 12. Kasseler Sachverständigentage/Fulda Auch in diesem Jahr wurden neue technische Verfahrensweisen und Produktentwicklungen vorgestellt und mit praktischen Erfahrungen von der Baustelle rückgekoppelt. Folgende Themen wurden debattiert: die neue DGUVVorschrift „Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen“ (DGUV-I 8687) als Ergänzung zur BGR 181, Schadensmechanismen bei keramischen Außenbelägen; Podiumsdiskussion über CM-Messung und Belegreife bei Zementestrichen; Trockenbau und starre Beläge; Analyse und Vermeidung von Treppenschäden im Außenbereich. Die Vorträge wurden als CD-Rom veröffentlicht. Seminare / Schulungen / Veranstaltungen Die Seminarreihe „Gesundes Wohnen mit Keramik“, unter Federführung der EUF und unter Mitwirkung des FFN entwickelt, hat das Ziel, Vorteile keramischer Bekleidungen und Beläge stärker in den Fokus des Verbrauchers zu bringen (Broschüren, Werbemittel und Kommunikations- und Werbeplattform: www.gesundes-wohnen-mit-keramik.eu). Weitere Themen sind: „Nachhaltigkeit“ und „Energiesparen-mit-Keramik“. Beim Gipfeltreffen des FFN in Garmisch-Partenkirchen unter dem Motto „Chancen nutzen-Zukunft gestalten“ wurde gefordert, sich intensiv mit der Ausbildung des Nachwuchses und der Weiterbildung der Mitarbeiter als wesentlichen Beitrag für die Zukunftssicherung des Fliesenlegerhandwerks zu beschäftigen; angeregt wurde eine Fundamentalreform der deutschen Schulen. Homepage www.fachverband-fliesen.de Der Servicebereich für die Betriebe, verbunden mit ansprechender Gestaltung, übersichtlicher Gliederung und informativen Inhalten, wurde auch in diesem Jahr weiterausgebaut, in Planung sind ein Technik-Forum, die Erweiterung der „Komfortsuche“ qualifizierter Betriebe (Marketingaktionen/Schulungen) und „Bauherreninfo“, Ausbau des elektronischen Austausches im Bereich der „Arbeitsgruppen“,

Planung eines neuen Portals für „Keramische Fliesen“ mit weiteren Verbänden. Veröffentlichungen Neu heraus gegeben wurden die Fliesen-und Platten-Information „Großformate, Entkopplungen“ und der Leitfaden „Barrierefrei(es) Bauen und Wohnen.“ Weiter veröffentlicht wurden das Hinweisblatt „Ergebnisse der Versuchsreihe Trittschallmessungen“. Angestoßen wurde eine Untersuchungsreihe zur DIN 18157 „Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren / zu Haftzugfestigkeiten und Scherkräften von C1 und C2 Klebern“, die möglicherweise für die Qualität des Verbundes von erheblicher Bedeutung sind. Weitere Merkblätter wurden überarbeitet (Verbundabdichtung, Außenbeläge/Grobkornmörtel, Schwimmbadbau). In Planung sind die neuen Merkblätter Mosaik, Verbundabdichtung-Teil 2, Bahnenabdichtung, Abdichtung unter Wannen, Außenstufen sowie Entkopplungen. Berufswettbewerbe Die Vorbereitung und Durchführung von Berufswettbewerben soll durch ein „Kompetenzausbildungszentrum“ professionalisiert werden. Bei den EuroSkills 2010 Lissabon/Portugal errang der 22jährige Fliesenlegergeselle Georg Weißmüller aus Hünfeld/Hessen den 1. Platz. Der FFN förderte die Betreuung der Teilnehmer vor und während der EuroSkills 2010. Werbung/PR Die gemeinsame Werbung mit dem „Industrieverband Keramische Fliesen + Platten“ wurde fortgesetzt. In kommende Maßnahmen soll der „Bundesverband des Deutschen Fliesenfachhandels“ verstärkt einbezogen werden. Unter dem Motto „Deutsche Fliese“ wurden Aktionen zur Imagesteigerung der Fliese durchgeführt, u.a. das Gewinnspiel „Deutschlands hässlichstes Bad“. Unter den Überschriften Meisterhafte Verlegung/Gewährleistung/ Sicherheit wurden kundenorientierte Pressebeiträge veröffentlicht. 49


Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau (Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB) Der große Zimmererklatsch am 25. Februar 2010 am Kölner Dom war eines der Highlights der letzten Jahre für die Holzbaubranche. Parallel zur DACH+HOLZ International kamen weit mehr als 500 Zimmerleute in Kluft aus ganz Deutschland in den vollbesetzten Kölner Dom, um nach dem Gottesdienst mit einem Zimmererklatsch ein Zeichen für den Holzbau zu setzen. Diese eindrucksvolle Veranstaltung hat auch aufgrund der positiven Medienberichterstattung der Fachpresse wie der allgemeinen Presse in Köln zu einer Stärkung des Selbstbewusstseins der Branche geführt. Messe DACH-HOLZ International 2010 Die DACH+HOLZ International 2010 in Köln war ein großer Erfolg und hat zur Etablierung der gemeinsam von Holzbau Deutschland und dem Dachdeckerhandwerk getragenen Messe beigetragen. Über 42.000 Fachbesucher kamen nach Köln und haben sich über die neuen Produkte der 471 Aussteller informiert. Auf der Messe trat Holzbau Deutschland erstmals mit dem neuen Erscheinungsbild auf. Mit dem neuen Namen und dem neuen Corporate Design soll aufgezeigt werden, dass die Verbandsorganisation federführend für den Holzbau in Deutschland ist. Name, Erscheinungsbild und das neue Konzept für den Messestand wurden positiv bewertet. Offensive Aufstiegsqualifizierung Im Oktober 2010 hat Holzbau Deutschland die „Offensive Aufstiegsqualifizierung – vom Gesellen zum von Holzbau Deutschland anerkannten Zimmermeister“ gestartet. Zentrales Ziel ist die Sicherung von qualifizierten Fach- und Führungskräften. Mit der Offensive antwortet die Fachgruppe auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre, in denen das Niveau bei der Meisterprüfung bei einigen Ausbildungsstätten aufgrund des Wegfalls der Berufspraxis und der Aufweichung der Bestehensregelung abgebaut wurde. Die Offensive umfasst vier Maßnahmen: • verbandseigene Qualifikationen anerkannt    von Holzbau Deutschland

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• Anerkennung von Bildungs   einrichtungen im Zimmerer   handwerk durch Holzbau   Deutschland • Aufgabensammlung für die Meisterprüfung   im Zimmererhandwerk • Unterstützung von Meisterschülern und  Meisterschulen. Zimmerer-Nationalmannschaft Die Zimmerer-Nationalmannschaft von Holzbau Deutschland hat bei der Europameisterschaft der Zimmerer 2010 Anfang Oktober im italienischen Bruneck erfolgreich den Titel des Vize-Europameisters in der Einzel- und Mannschaftswertung verteidigt. Die Mitglieder der Zimmerer-Nationalmannschaft haben sich zu Botschaftern des Holzbaus entwickelt. Anhand ihres Wirkens und ihrer Erfolge kann hervorragend auf den Ausbildungsberuf des Zimmerers aufmerksam gemacht werden. www.zimmerer-nationalmannschaft.de Modernisierungskampagne „Modernisieren – natürlich mit Holz“ Die Kampagne „Modernisieren – natürlich mit Holz“ wurde zusammen mit den Leistungspartnern von Holzbau Deutschland fortgesetzt, um private Bauherren auf die Potenziale des Baustoffes Holz aufmerksam zu machen. Dazu wurde erstmals mit einem professionellen Pressedienst zusammengearbeitet. Das Ergebnis: Die erschienenen Artikel zur Modernisierung mit dem Holzbau erreichten eine Gesamtauflage von 37.188.994 Stück. www.zimmermeister-modernisieren.de Fachtechnische Unterstützung und Informationen Die Mitgliedsbetriebe wurden u.a. durch Merkblätter und die Reihe „Technik im Holzbau“ fachtechnisch unterstützt. Mit diversen Medien wie dem Lagebericht, dem Zimmermeister-Intern und seiner elektronischen Ausgabe sowie Pressemitteilungen hat Holzbau Deutschland über seine vielfältigen Aktivitäten informiert. www.holzbau-deutschland.de


Bundesfachgruppe Stuck-PutzTrockenbau (Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB) Messeaktivitäten Der Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB (BAF) präsentierte sich vom 24. bis 27. März 2010 auf der Messe „Farbe - Ausbau & Fassade“, in München. Auf einer über 1.000 m² großen Ausstellungsfläche wurden u. a. die Ergebnisse von fünf Gemeinschaftsarbeiten von Meisterschülern des Stuckgewerbes und Architekturstudenten im Rahmen des Wettbewerbs „Phantasiewelten - Die Suche nach dem Machbaren“ gezeigt. Die Visionen für das Wohnen der Zukunft mit den Mitteln des modernen Trockenbaus erzeugten viel Aufmerksamkeit und Zuspruch bei den Besuchern. Ein gemeinsam mit der Zeitschrift „ausbau+fassade“ herausgegebener Sonderdruck mit dem gleichen Titel informiert detailliert über die verschiedenen Wettbewerbsbeiträge zur Messe. Aus dem auf dem Messestand des BAF durchgeführten Leistungswettbewerb zwischen den deutschen Meistern 2008 und 2009 entschied sich, wer das Stuckateurhandwerk bei den zweiten EuroSkills – der Berufseuropameisterschaft Anfang Dezember 2010 in Lissabon vertreten soll. Die Herstellung von Design-Wandleuchten aus Stuck-Halbschalen faszinierte das Messepublikum. In einem spannenden Duell qualifizierte sich schließlich der junge Stuckateurgeselle Armin Hummel mit 93,3 von 100 möglichen Punkten für die Teilnahme und belegte in Lissabon einen hervorragenden zweiten Platz und ist damit VizeEuropameister im Stuckateurhandwerk. Pünktlich zur Eröffnung der Messe „Farbe Ausbau & Fassade“ am 24. März 2010 in München startete die Marketingkampagne des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im ZDB mit dem Titel „Keine halben Sachen!“. Mit diesem einheitlichen und konsequenten Werbeauftritt soll das Profil der Stuckateurbranche gestärkt und gemeinsam für die Qualität des Stuckateurhandwerks in der Öffentlichkeit geworben werden. Als ideeller und fachlicher Träger der Messe präsentierte sich der BAF vom 18.-20. November 2010 mit einem eigenen Messestand

bereits zum 9. Mal auf der denkmal 2010 in Leipzig. Der gegenüber den Vorjahren vergrößerte Messestand bot die Gelegenheit, noch mehr handwerkliches Können zu zeigen und somit die Qualität der Ausstellung zu erhöhen. Mit der Unterstützung des Kompetenzzentrums für das Stuckateurhandwerk in Rutesheim (Komzet) und der Handwerkskammer zu Leipzig konnte mit einer lebenden Werkstatt über die denkmalpflegerischen Kompetenzen von Stuckateuren im Sinne des altehrwürdigen Stuckhandwerks informiert werden. Bildungskongress Ein weiterer Höhepunkt war die Durchführung des ersten bundesweiten Bildungskongresses für das Stuckateurhandwerk am 12. und 13. November 2010 in Berlin. Vor allem das Modell des „Azubi-Trainers“ bestimmte die Diskussion dieses Kongresses. Die äußerst erfolgreiche Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Ausbau und Fassade Rutesheim (Komzet) und mit Unterstützung der Sto-Stiftung konzipiert und durchgeführt. Die Schirmherrschaft hatte die Bundesbildungsministerin Prof. Annette Schavan übernommen.

Teilnehmer des Bildungskongresses.

Normung Die Aktivitäten des BAF in verschiedenen Gremien der nationalen und internationalen Normung wurden wie schon in den Vorjahren intensiv fortgesetzt. So konnten auch im Jahr 2010 zahlreiche technische Schriften, wie die Neuauflage der Broschüre „Außenputz auf Ziegelmauerwerk“ oder die Richtlinie „Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystemen und Trockenbau“ veröffentlicht werden. 51


Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ISO - Internationale Isolierfachmesse Vom 21.-22 April 2010 wurde die Internationale Isolierfachmesse ISO in Wiesbaden unter Beteiligung der Bundesfachgruppe durchgeführt. Forum Isolieren und Energieeffizienz Die unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen stehende Brancheninitiative „Isolieren PRO Klimaschutz“, hat in Berlin (3. und 4. November 2010) und in Stuttgart (18. November 2010) das „Forum Isolieren und Energieeffizienz“ veranstaltet. Die Foren wurden gemeinsam von “Isolieren PRO Klimaschutz“, der Fördergemeinschaft Dämmtechnik, der Bundesfachgruppe WKSB sowie den führenden Hauptsponsoren für Fachplaner und Betreiber von Industrieanlagen und Gebäuden organisiert. Die Fachbeiträge rund um das Thema „Energieeinsparung und Kosteneffizienz“ zeigten, dass die professionelle Dämmung von Rohrleitungen in Gebäuden und Anlagen in der öffentlichen Diskussion völlig unterschätzt wird. PUR-Seminar und Brandschutzforum Das bewährte jährliche PUR-Seminar erfolgte vom 1.-12. Februar 2010 in Bühl. Bereits am 22.01.2010 hat das Krefelder Brandschutzforum unter Kooperation und Mitarbeit der Bundesfachgruppe stattgefunden. Handbuch Isoliertechnik Im Bereich der Technik ist die überarbeitete Auflage des Handbuchs für Isoliertechnik Ende 2009/Anfang 2010 erschienen. Gleichfalls wurde das Berechnungsprogramm dämmcalc plus erweitert und steht den Mitgliedern zur Verfügung. Normung Die ATV DIN 18421 „Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen“ ist mit Ausgabedatum April 2010 erschienen. Die ATV wurde dabei sowohl inhaltlich wie auch redaktionell überarbeitet. U.a. ist hervorzuheben, dass der vorbeugende bauliche Brandschutz nun in der sog. „Isolierer-ATV“ aufgenommen wurde. Es wurde die VDI 2055 Blatt 3 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anla52

gen“ als sog. Technischer Entwurf in 5/2010 veröffentlicht. Mit der Überarbeitung der DIN 4140 „Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen“ ist Ende 2010 im zuständigen NA-Bau-Arbeitsausschuss begonnen worden. Das STLB –BauZ LB 621 –Zeitvertragsarbeiten – Leistungsbereich 621 – Dämmarbeiten an technischen Anlagen – ist mit Stand 7/2010 veröffentlicht worden. Am Standardleistungsbuch 047 des GAEB wird in bewährter Weise kontinuierlich gearbeitet. Im VDI wird im Richtlinienausschuss VDI 4610 „Energieeffizienz betriebstechnischer Anlagen“ weiter gearbeitet. Die TRGS 521 „Faserstäube“ und die TRGS 558 „Hochtemperaturwolle“ wurde unter wesentlicher Mitarbeit der Bundesfachgruppe in 2009/2010 durch das BMAS veröffentlicht. Die diesbezügliche Handlungsanleitung „Umgang mit alter Mineralwolle“ wurde bereits in 2009 veröffentlicht. Eine neue Handlungsanleitung „Umgang mit Hochtemperaturwolle“ wird derzeit erarbeitet. Leistungswettbewerbe Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde der Bundesleistungswettbewerb WKSB am 8. November 2010 in Bad Segeberg und die FESI-Europameisterschaft vom 1.-3. September 2010 in Stavanger, Norwegen, erfolgreich durchgeführt. Der Nachwuchs zeigte dabei gute sehr Leistungen. Der Vertreter des WKSB-Handwerks wurde Vize-Europameister. Die „Vormachtstellung“ der handwerklichen deutschen Isolierer mit ihrer im Vergleich außergewöhnlich guten Ausbildung konnte erneut bekräftigt werden. Zusammenarbeit mit Verbänden Die Arbeiten seitens der Bundesfachgruppe bei der FESI wie in der Technischen Kommission der deutschsprachigen Länder laufen kontinuierlich in allen „Unter-Kommissionen“ weiter. Die Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegern im AK Schornsteinfeger wird positiv weitergeführt. Ein Leitfaden zur Prüfung und Bewertung von Dämmungen an Rohrleitungen und Armaturen im Rahmen der Feuerstättenschau für die Schornsteinfeger wurde dabei zur Verfügung gestellt.


Bundesfachgruppe Estrich und Belag

Bauberufsgenossenschaft Arbeitsmedizinische Untersuchung Die Veröffentlichung einer von der Bau Berufsgenossenschaft durchgeführten Arbeitsmedizinischen Untersuchung zur körperlichen Arbeitsbelastung bei verschiedenen Estricheinbauverfahren, die nicht repräsentativ war und inhaltliche Unstimmigkeiten aufwies, konnte verhindert werden. Hierbei hat die Bundesfachgruppe Estrich und Belag insbesondere bemängelt, dass die untersuchten Projekte für die Fließestrichverlegung bzw. konventionelle Verlegung von Estrichen nicht vergleichbar sind und sich dies auch in den Ergebnissen einseitig zu Gunsten des Fließestriches niederschlägt. Die Bundesfachgruppe Estrich und Belag wies darauf hin, dass ausschließlich fundierte, objektiv und repräsentativ basierende Ergebnisse benötigt würden, um dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, dem auch die BFG eine sehr hohe Priorität einräumt, glaubwürdig mitzutragen und umzusetzen. Die Bundesfachgruppe hat darüber hinaus darauf hingewirkt, dass die vorliegenden Ergebnisse genutzt werden könnten, um einen allgemeinen Maßnahmeflyer für Betriebe und Mitarbeiter zu entwickeln, mit dem Ziel die Arbeitsbelastung bei Estricharbeiten durch präventive Maßnahmen zu reduzieren. Dies soll im Frühjahr 2011 erfolgen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Die Bundesfachgruppe Estrich und Belag hat sich im letzten Jahr erfolgreich gegen eine Zulassungspflicht für Produkte zur Beschichtung, Behandlung und Verklebung von Parkett und Holzfußböden ausgesprochen und eine Verschiebung der bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt erwirkt, da noch keine ausreichende Anzahl von Produkten mit bauaufsichtlicher Zulassung vorlag. Ab dem 1. Januar 2011 wird gefordert, dass Betriebe für die Beschichtung, Behandlung und Verklebung von Parkett und Holzfußböden ausschließlich Produkte mit bauaufsichtlicher Zulassung verwenden.

Handbuch für das Estrich- und Belaggewerbe Technik Die Bundesfachgruppe hat gemeinsam mit der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller die Inhalte des Handbuches für das Estrich- und Belaggewerbe überarbeitet und um weitere Hinweisblätter und Informationen ergänzt. Das Handbuch für das Estrich- und Belaggewerbe Technik, 4. Auflage wurde im Herbst 2010 veröffentlicht. EstrichParkettFliese Messe Gemeinsam mit der Bayerischen BauAkademie und den mitinitiierenden Verbänden wurde ein Präsentationskonzept für den Verbändegemeinschaftsstand und den Auftritt anlässlich der EPF vom 30. Juni – 2. Juli 2011 in Feuchtwangen erarbeitet. Durch Powerpoint-Präsentationen sowie die anwesenden Vertreter aus dem Ehrenamt soll über die Leistungen der Bundesfachgruppe insbesondere auch die Nachwuchsarbeit sowie die Möglichkeiten des Berufes informiert werden. Gemeinschaftstagung Estrich und Parkett Am 7. und 8. Mai 2010 fand in Bad Neuenahr die Gemeinschaftagung Estrich und Parkett 2010 statt. Im Mittelpunkt der Fachvorträge standen vorwiegend technische, vertragstechnische Themen die bodenbelagsübergreifend ausgerichtet waren.

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6 Technischer Verband / Fachbereich Verkehrswegebau Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Deutsche Brunnenbauertage Die diesjährigen Deutschen Brunnenbauertage fanden am 5. und 6. März 2010 in Verl statt. Rund 230 Teilnehmer aus über 100 Brunnenbau- und Bohrunternehmen folgten der Einladung und bestätigten damit eindrucksvoll den Stellenwert der Tagung in der Branche. Die zweitägige Veranstaltung umfasste ein umfangreiches Vortragsprogramm zu Themen wie z.B. der Verfahrensauswahl bei der Brunnenregenerierung oder die Erstellung von Schichtenverzeichnissen nach DIN EN ISO 22475-1 unter Verwendung der gängigen Software für Brunnenbau und Baugrunderkundung. Auch die versicherungstechnische Bewertung von Schäden bei der Durchführung von Bohrarbeiten und die Absicherung des Bohrunternehmens gegen unvorhersehbare Schadensfälle wurden eingehend diskutiert. Neben der Beweissicherung bei der Durchführung von Pumpversuchen und dem Einsatz moderner Pegelmesstechnik wurde auch das Sonic Bohrverfahren vorgestellt. Qualitätskriterien für Herstellung und Einbau von Erdwärmesonden und Sonderlösungen für Artheser standen ebenfalls im Mittelpunkt der fachlichen Diskussion.

Das unternehmerfreundliche Veranstaltungskonzept der Deutschen Brunnenbauertage bot wieder interessante Fachthemen zu einer attraktiven Tagungszeit.

Die im Rahmen der Tagung durchgeführte Werkstour bei der STÜWA K. Stükerjürgen GmbH in Rietberg gestattete den Teilnehmern einen Einblick in die Fertigung von Kunststoffbzw. Stahlprodukten. Beim Rundgang konnte zudem eine Reihe von Umwelt- und Erdwär54

meprojekten besichtigt werden, so u.a. die Asphalttemperierung mittels Erdwärmesonden oder die Fotovoltaikkühlung mittels Energiekörben. Ergänzt wurde die Werkstour durch verschiedene Live-Vorführungen, so z.B. Sonic-Drilling für Kernbohrungen und das GRDDrilling-System für die Durchführung von Schrägbohrungen. Die sehr gute Resonanz der Teilnehmer zeigt, dass das unternehmerfreundliche Veranstaltungskonzept der Deutschen Brunnenbauertage einen klaren Mehrwert bietet: Interessante Fachthemen, die zu einer attraktiven Tagungszeit und mit kurzweiligem Rahmenprogramm dargeboten werden. Ausnahmebewilligungsverfahren im Brunnenbauerhandwerk Aufgrund der kontinuierlichen Nachfrage im Bereich der Geothermie und des Brunnenbaus ist dieses Marktsegment auch für Seiteneinsteiger attraktiv. Die Bundesfachgruppe hat festgestellt, dass in der Vergangenheit zu viele unqualifizierte Bewerber eine Ausnahmebewilligung im Brunnenbauerhandwerk erhalten haben. Der Berufsbildungsausschuss der Bundesfachgruppe hat daher als Hilfestellung für die Handwerkskammern Empfehlungen für die Überprüfung im Ausnahmebewilligungsverfahren zur Feststellung der meisterlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für das Brunnenbauer erarbeitet. Geothermie Die Nutzung der Erdwärme und damit verbunden die Herstellung von Erdwärmesonden hat sich für viele Betriebe zu einem wichtigen unternehmerischen Standbein entwickelt. Wir engagieren uns in allen relevanten Gremien mit dem Ziel, dass zum Schutz von Boden und Grundwasser die Erdwärmesonden ausschließlich von Fachbetrieben hergestellt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Weiterentwicklung der bestehenden Qualifikations- und Zertifizierungsverfahren ein.


Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau (Straßen- und Tiefbaugewerbe im ZDB) PPP im Straßenbau PPP im Straßenbau konzentriert sich in Deutschland im Wesentlichen auf den Bereich der Bundesfernstraßen. Die Entwicklung der verschiedenen PPP-Modelle schreitet unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kontinuierlich voran. Das Straßen- und Tiefbaugewerbe hat sich hinsichtlich des vom BMVBS bevorzugten Funktionsbauvertrages deutlich ablehnend ausgesprochen. Aufgrund der Erfahrungen aus den bisherigen Pilotprojekten konzentriert sich die Kritik auf die zu umfangreichen Losgrößen wie auch auf eine Risikoverteilung, die zu stark zu Lasten der Betriebe ausgerichtet ist. Dies führt dazu, dass das Leistungsvermögen des baugewerblichen Mittelstandes deutlich überschritten wird. Die aktuellen Rahmenbedingungen der Projekte mit Funktionsbauvertrag im Bundesfernstraßenbau stellen somit für den baugewerblichen Mittelstand ein eklatantes Marktzugangshindernis dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet werden. Deutsche Pflastertage 2010 Die 2. Deutschen Pflastertagen fanden am 25. und 26. Februar 2010 statt und führten 130 Teilnehmer nach Fulda. Neben den Vertretern aus den Fachbetrieben konnte auch eine große Anzahl von Kommunal- und Behördenvertretern begrüßt werden. Ergänzend zu den umfangreichen Fachvorträgen standen die namhaften Referenten im Rahmen des Pflasterforums auch für eine ausgiebige Frage- und Diskussionsrunde zur Verfügung. Die einhellig sehr gute Resonanz zeigt, dass mit den Deutschen Pflastertagen ein attraktiver Branchentreffpunkt etabliert werden konnte, der von Firmen wie auch Verwaltung gleichermaßen gut angenommen wird. Die 3. Deutschen Pflastertage werden 2012 erneut in Fulda stattfinden. Fortbildung- und Weiterbildung Die Erfolgsgeschichte der Fortbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ setzt sich ungebrochen fort. Mittlerweile haben

weit über 1000 Fachleute aus der Kanalsanierung den 4-wöchigen Weiterbildungslehrgang absolviert, der ein umfangreiches Spektrum in Theorie und Praxis der Kanalsanierung vermittelt. Das von uns mit getragene weiterbildende Studium Asphalttechnik wurde im Jahr 2010 von der Ruhr-Universität Bochum angeboten und vermittelt ein vertieftes Wissen in der Asphalttechnologie. Hervorzuheben ist die Einbindung nahezu aller deutschen Hochschulprofessoren aus dem Bereich des Asphaltstraßenbaus als Referenten, wodurch die Weiterbildungsmaßnahme ein einzigartiges Qualitätsniveau erreicht. Das weiterbildende Studium Asphalttechnik besteht aus Lehrveranstaltungen und praxisorientierter Ausbildung, so dass die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, in allen Anwendungs-, Beratungs- und Schlichtungsfragen den Baustoff Asphalt richtig zu beurteilen, einzusetzen und zu behandeln. Das traditionell im Spätherbst in Hannover stattfindende Sachverständigenseminar Straßen- und Tiefbau traf erneut auf großes Interesse. Das mittlerweile 18. Seminar hat sich zum bundesweiten Treffpunkt für die Sachverständigen des Straßenbauerhandwerks entwickelt. Durch die zweitätige Veranstaltung pflegen wir den Kontakt zu den Sachverständigen und fördern somit das Qualitätsbewusstsein im Straßen- und Tiefbau. Regelwerk Das Geschäftsfeld der Kanalsanierung wächst kontinuierlich. Die Erarbeitung der von uns initiierten ATV DIN 18326 „Grabenlose Kanalsanierung“ konnte im Jahr 2010 abgeschlossen werden. Durch die Aufnahme der Kanalsanierung in die VOB/C wird gewährleistet, dass auch in diesem Bausegment zukünftig verlässliche bauvertragliche Regelungen zur Verfügung stehen werden. Hinsichtlich der Entwicklung der technischen Regelwerke haben wir unsere aktive Beteiligung in zentralen Normungsgremien, insbesondere bei DIN, FGSV und DWA weiter intensiviert. 55


Wir optimieren Verfügbarkeit Mit schlanker und effizienter Struktur, dafür aber umso

kraftvoller, setzen wir uns für die Interessen unserer

rund 35.000 Mitglieder ein – jeder auf seinem Gebiet.

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35 Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes Vorstand Präsident:

Dr.-Ing. H.-H. Loewenstein

izepräsidenten: V Dipl.-Kfm. F. Dupré, Dipl.-Kfm. W. Derwald orstandsmitglieder: V Fliesenlegermeister H.- J. Aretz, Dipl.-Math. Stuckateurmeister J. G. Hilger, Ausschüsse

Dipl.-Ing. (FH) U. Huth, Dipl.-Ing. G. List, Dipl.-Ing. U. Nostitz, Dipl.-Ing. (FH) W. Paul, Maurermeister R. Otto, Dipl.-Ing. F. Peteranderl, Dipl.-Ing. Th. Sander, Dipl.-Wirt.-Ing. Ch. Frölich (kooptiert),

Wirtschafts- und Rechtspolitik Vors.: Dipl.-Kfm. W. Derwald GF:   Dr. A. Geyer

Hauptgeschäftsführung Sozial- und Tarifpolitik

RA F. Pakleppa (-405) Hauptgeschäftsführer

Vors.: Dipl.-Kfm. F. Dupré GF:   RA H. Schröer

Berufsbildung Vors.: Stuckateurmeister   K.-D. Fromm GF:   Dr. C. Vater

Presse-/ Öffentlich­keitsarbeit Dr. I. K. Klein (-409) Dipl.-Kffr. C. Hollube (-449)

Betriebswirtschaft Vors.: Dipl.-Ing. K.-H. Brömer GF:   Dr. A. Geyer

Wirtschaft

Sozial- und Tarifpolitik

Unternehmensent­wicklung

Dr. A. Geyer (-456) Hauptabteilungsleiter

RA H. Schröer (-504) Stv. Hauptgeschäftsführer

Dipl.-Ing. M. Heide (-555) Geschäftsführer

Betriebswirtschaft, EDV

Sozial- u. Tarifpolitik, Arbeitsrecht, Berufsbildung

Technikpolitik

Baumaschinen und Geräte Vors.: Dipl.-Ing. (FH) H. Stiglocher GF:   AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Umwelt und Technik Vors.: Dipl.-Kfm. F. Dupré GF:   Dipl.-Ing. M. Heide

Dipl.-Kffr. R. Maruska (-404)

RAin K. Kandaouroff (-502) Dr. C. Vater (-514) RA J. Wohlfeil (-509)

Auslandsbau Vors.: N. N. GF:   Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Baugewerbes mbH

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

GF: RA F. Pakleppa     C. Arndt

Postfach 080352 10003 Berlin Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 E-Mail bau@zdb.de www.zdb.de

Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Vereinigung Junger Bauunternehmer

GF: RA F. Pakleppa

Vors.: Dipl.-Ing. Ch. Frölich GF: Dr. I. K. Klein

58

AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid (-547) Dipl.-Ing. (FH) R. Glauner (-534) Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré (-536) Dipl.-Ing. D. Kuhlenkamp (-540) Dipl.-Ing. D. Ostendorf (-551) Dipl.-Ing. H. Schgeiner (-553) Dipl.-W.-Ing. R. Voos (-434) Dipl.-Ing. G. Winkler (-120)


6 Struktur und Organisation / Organigramm

Bundesfachgruppen Fachbereich Innovation und Koordination Vors.: Dipl.-Kfm. F. Dupré GF: Dipl.-Ing. M. Heide

Fachbereich Hochbau

Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau

Vors.: Dipl.-Ing. Th. Sander GF: Dipl.-Ing. D. Ostendorf

Vors.: D ipl.-Ing. W. Schweida GF: RA J. Wohlfeil

Finanz- und Rechnungswesen/ Personalverwaltung

Hochbau Vors.: Dipl.-Ing. Th. Sander GF: Dipl.-Ing. D. Ostendorf

C. Arndt (-451)

Holzbau und Ausbau Vors.: Dipl.-Ing. U. Huth GF: Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré

Recht RA Dr. Ph. Mesenburg (-436) Hauptabteilungsleiter

Fachbereich Ausbau

Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein

Vors.: Fliesenlegermeister H.-J. Aretz GF:   Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

Vors.: Dipl.-Ing. W. Reinhardt GF: AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Bau-, Vergabe-, Wirtschafts- und Steuerrecht

Estrich und Belag Vors.: E strichlegermeister B. Abert GF: Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

RAin D. Bergs (-440) RAin B. Rosset (-438)

Fliesen- und Plattenverlegegewerbe Vors.: F liesenlegermeister H.-J. Aretz GF: Dipl. Wirtsch.-Ing. R. Voos

Holzbau und Ausbau Stv. Vors.: Zimmermeister G. König GF: Dipl.-Ing. R. Kabelitz-Ciré

Stuck - Putz - Trockenbau Vors.: Dipl.-Math. Stuckateurmeister J. G. Hilger GF: Dipl.-Ing. M. Heide

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Informationsstelle für Unternehmensführung im Handwerk AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid (-547) Dr. A. Geyer (-456) Dipl.-Kffr. R. Maruska (-404) RAin B. Rosset (-438) Dipl.-Ing. H. Schgeiner (-553) Dipl.-W.-Ing. R. Voos (-434)

Vors.: Isoliermeister P. Baum GF: AdB Dipl.-Ing. R. Domscheid

Fachbereich Verkehrswegebau

Straßen- und Tiefbau

Vors.: Dipl.-Ing. (FH) W. Paul GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Vors.: Dipl.-Ing. F. Keren GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Vors.: B runnenbauermeisterin E. Fluhme GF: Dipl.-Ing. H. Schgeiner

59


6 Struktur und Organisation / Vorstand Ehrenpräsident Dipl.-Ing. Fritz Eichbauer Eichbauer Bauunternehmung Postfach 80 05 49 81605 München Tel. 089 993-116 Fax 089 993 ‑11899 postmaster@eichbauer.com

Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Jean Bratengeier GmbH & Co. KG Am Molkenborn 1 63303 Dreieich Tel. 06103 30336-12 Fax 06103 30336-66 jb-bau@jbratengeier.de

Vizepräsidenten Dipl.-Kfm. Frank Dupré C. Dupré Bau GmbH & Co. KG Franz-Kirmeier-Str. 17 67346 Speyer Tel. 06232 71061 Fax 06232 71066 wb@cdupre.de Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de

60

Schatzmeister Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de

Mitglieder Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz 52511 Geilenkirchen Tel. 02451 90333-0 Fax 02451 90333-33 info@aretz.net Dipl.-Math. Stuckateurmeister Jürgen G. Hilger Finkenplatz 20 50735 Köln Tel. 0221 7124496 Fax 0221 7124498 j.g.hilger@t-online.de Dipl.- Ing. (FH) Ullrich Huth Ullrich Huth Holzbau Dachbau Hausbau Mauritiusstraße 48 - 50 55232 Alzey Tel. 06731 7639 Fax 06731 44431 kontakt@ullrich-huth.de Dipl.-Ing. Gerhard List List Bau GmbH Annastraße 84 48529 Nordhorn Tel. 05921 8840-46 Fax 05921 8840-60 gerhard.list@listbau.de


Dipl.-Ing. Uwe Nostitz Nostitz & Partner Bauunternehmung GmbH Bautzener Straße 98 02692 Großpostwitz/OT Ebendörfel Tel. 03591 35197-0 Fax 03591 35197-9 info@nostitz-bau.de Maurermeister Rüdiger Otto A. Otto & Sohn GmbH & Co. KG Stixchesstraße 184 51377 Leverkusen Tel. 0214 8750-0 Fax 0214 8750-20 info@ottobau.de Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Paul Lukas Gläser GmbH & Co. Backnanger Straße 66 71546 Aspach-Großaspach Tel. 07191 213-0 Fax 07191 213-133 info@lukas-glaeser.de Dipl.- Ing. Franz Xaver Peteranderl F. X. Peteranderl GmbH Schleißheimer Straße 84 85748 Garching Tel. 089 3202003 Fax 089 3207517 info@peteranderl-bau.de Dipl.-Ing. Thomas Sander Heinz Sander-Bau GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Tel. 040 210072-0 Fax 040 210072-18 sander.bau@t-online.de

Kooptiertes Mitglied Dipl.-Wirt.-Ing. Christian Frölich August Frölich GmbH Friedensstr. 21 37124 Rosdorf Tel. 0551 78444 Fax 0551 782935 kontakt@baugeschaeft-froelich.de

Rechnungsprüfer Michael Kellner Michael Kellner Baugesellschaft mbH Zeißstraße 79 30519 Hannover Tel. 0511 831289 Fax 0511 831229 info@kellnerbau.de Dipl.-Ing. Helmut Oehler Ingenieurbüro für Straßen- und Tiefbau Wüstenhöfer Straße 149 45355 Essen Tel. 0201 86728-14 Fax 0201 86728-20 oehler-essen@arcor.de Stellvertretender Rechnungsprüfer Herr Dipl.-Ing. (FH) Anton Aumer Anton Aumer Bau GmbH Brunnhofstraße 7 93426 Roding-Obertrübenbach Tel. 09461 9407-0 Fax 09461 9407-20 info@aumerbau.com

61


6 Struktur und Organistion / Ehrenringträger Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49.

62

Baumeister Carlos Blaschke U, Hamburg Baumeister Peter Roos U, Düsseldorf Stukkateurmeister Josef Späth U, Gräfelfing b. München Bau- und Zimmermeister Karl Brill U, Kassel Baumeister Wilhelm Rischmüller U, Hannover Präsident Diplom-Ingenieur Ernst Liebergesell U, München, Präsident 1951 - 1968 Baumeister Alois Geiger U, Kaiserslautern Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Hans Honigmann U, Aachen Verbandsdirektor i.R. Dr. Erwin Gerland U, Kassel Bau-Ingenieur Albert Baum U, Düsseldorf Präsident Diplom-Ingenieur August Hackert U, Bochum, Präsident 1968 - 1978 Straßenbauermeister Hans Harms U, Hamburg Baumeister Eduard Barghusen U, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Wilhelm Klein U, Bonn Hauptgeschäftsführer Dr. Otto Ettwein U, Baden-Baden Maurermeister Robert Sieber U, Mannheim Baumeister H. Thölken U, Bremen Baumeister Ferdinand Becker U, Altenkirchen/Westerwald Zimmermeister Heinz Philippen U, Düsseldorf Baumeister Wilhelm Schäfer U, Freiburg Bauunternehmer Kurt Lombard U, Frankfurt a.M. Stukkateurmeister Wilhelm Flad U, Freiburg Verbandsdirektor i.R. Dr.-Ingenieur Karl Plümecke U, Wiesbaden Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Wilhelm Brüggemann U, Kiel Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Dr. Hans Preute U, Essen Hauptgeschäftsführer Diplom-Volkswirt Dr. Erich Rocholl U, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Karl Zeiger U, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Dr. Erich Peltz U, Düsseldorf Geschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Ludwig Rebholz U, Mannheim Diplom-Ingenieur Friedrich Wieland U, Singen Straßenbauermeister Gustav Ziegenhagen U, Berlin Stv. Hauptgeschäftsfüher i.R. Dr. Rudolf von der Blumensaat U, Hamburg Bau-Ingenieur Georg Burghard U, Kassel Isoliermeister Hans Röckelein U, München Diplom-Ingenieur Walter Schäfer U, Stuttgart Diplom-Ingenieur Otto H. Vogel U, Mannheim Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Horst Petermann U, Frankfurt a.M. Ehrenvorstandsmitglied Bau-Ingenieur Hans Langemann, Köln, Vizepräsident Bau-Ingenieur Eduard Kähding U, Kiel Bau- Ingenieur Hermann Borchard U, Münster Estrichlegermeister Helmut Knöller U, Nürnberg Fliesenlegermeister Karl Körner U, Stuttgart Straßenbauermeister Erich Gelhausen U, Kierspe Bauunternehmer Hans Bunk U, Bad Homburg Ingenieur Heinrich Stade U, Heide/Holstein Verbandsdirektor i.R. Karl Weber U, Kaiserlautern Diplom-Ingenieur Hans Papenhoff U, Bochum Diplom-Ingenieur Architekt Bruno Musolff, Offenbach Minister a.D. Zimmermeister Karl Möller U, Quakenbrück


50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90.

Verbandsdirektor i.R. Dr. Karl-Heinz Kleine, Castrop-Rauxel Bau-Ingenieur Richard Wurbs , Kassel Geschäftsführer i.R. Carl Brocksiepe, Bonn Zimmermeister Donat Müller U, Augsburg Geschäftsführer i.R. Friedhelm Bohn U, Rheinbreitbach Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Wolfgang Barke U, Bonn Diplom-Volkswirt Franz Schmieder U, Ilvesheim, Vizepräsident 1980 - 1993 Hauptgeschäftsführer i.R. Dr.-Ingenieur Jörg Holzinger, Bonn Ehrenvorstandsmitglied Isoliermeister Heinz Gass, Freiburg Betonstein und Terrazzoherstellermeister Martin Ihle U, Murrhardt Bau-Ingenieur Rolf Jacobs, Düsseldorf Ehrenpräsident Diplom-Ingenieur Fritz Eichbauer, München, Präsident 1978 - 2000 Maurermeister Klaus Ewig U, Hildesheim Steinholzlegermeister Alfred Chini, Freudenstadt Baumeister Walter Derwald U, Dortmund Bauunternehmer Günter Schirmer, Oberhausen Diplom-Ingenieur Klaus Hochheim U, Wuppertal, Vizepräsident 1986 - 1994 Hauptgeschäftführer i.R. Rechtsanwalt Prof. Ludwig Glatzel U, Frankfurt a.M. Verbandsdirektor i.R. Rechtsanwalt Dr. Dieter Rummler, Merzhausen Stuckateurmeister Georg Kopp U, Nürnberg Bau-Ingenieur Rolf Hubert U, Nürnberg Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Klaus Schmidt, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Klaus Krämer, Hamburg Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Christian Holstein, Kiel Zimmermeister Günter Kuhs U, Freiburg Diplom-Ingenieur Heinz Freudenberg, Hamburg Diplom-Ingenieur Dieter Brauckmann, Gladbeck Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Nils Kleine-Möller, München Baumeister Diplom-Ingenieur Dieter Horchler, Hamburg Diplom-Ingenieur Diplom-Volkswirt Laurenz Börgel, Ibbenbüren Diplom-Ingenieur Werner Kahl U, Hamburg, Vizepräsident 2000 - 2004 Baumeister Hubert Schlun, Gangelt Diplom-Ingenieur Hans-Ulrich Greimel, Herrsching, Vizepräsident 1994 - 1995 Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, München Ehrenvorstandsmitglied Diplom-Ingenieur Arndt Frauenrath, Heinsberg, Präsident 2000 - 2006 Diplom-Kaufmann Peter Huber, Heidelberg, Vizepräsident 1996-1999 Heinz Heiler, Waghäusel, Vizepräsident 2004 - 2006 Diplom-Ingenieur Heinrich Cordes, Rotenburg Diplom-Ingenieur (FH) Helmut Hubert, Nürnberg Zimmermeister Georg König, Erlangen Hauptgeschäftsführer i. R. Prof. Dr. Karl Robl, Wipperfürth

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6 Struktur und Organisation / Mitgliedsverbände Bundesland

Verband

Vorsitz

Geschäftsführung

Baden-Württemberg

Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V.

Präsident Dr.-Ing. Dieter Meyer-Keller

Hauptgeschäftsführer RA Dieter Diener RA Michael Hafner

Holzbau Baden e. V.

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Zimmermeister Rolf Kuri

Verbandsdirektor RA Michael Hafner

Fachverband Ausbau und Fassade Baden e. V.

Vorsitzender Stuckateurmeister Michael Bleich

Verbandsdirektor RA Michael Hafner

Verband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg

Präsident Zimmermeister Josef Schlosser

Hauptgeschäftsführer Dipl.- Bw. Joachim Hörrmann

Verband Bauwirtschaft Nordbaden e.V.

Vizepräsident und Vorsitzender der Sparte Baugewerbe Dipl.-Ing. Gerhard Rudolph

Hauptgeschäftsführer RA Thomas Möller

Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg

Vorsitzender Stuckateurmeister Rainer König

Geschäftsführer RA Wolfram Kümmel

Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg

Vorsitzender Fliesenlegermeister Karl-Hans Körner

Geschäftsführer RA Dieter Diener

Fachverband Fußbodenbau Baden-Württemberg

Vorsitzender Dipl.-Ing. Rüdiger Ade

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Kfm. Boris A. Gruber

Landesverband Bayerischer Bauinnungen/Verband baugewerb­ licher Unternehmer Bayerns e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl

Hauptgeschäftsführer RA Andreas Demharter

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks/ Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer in Bayern e. V.

Präsident Peter Aicher

Hauptgeschäftsführer RA Alexander Habla

Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e. V.

Vorsitzender Dipl.- Bauing. Bodo Pilgrimowski

Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz

Landesinnungsverband der Fliesen-, Platten- & Mosaikleger Brandenburg

Landesfachgruppenleiter Christian Lutz

Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz

Bremen

Verband Baugewerb­licher Unternehmer im Lande Bremen e. V.

Vorsitzender Bau-Ing. Jürgen Rotschies

Geschäftsführer Ass. jur. Dieter Smieja

Hamburg

Norddeutscher Baugewerbeverband e. V.

Vorsitzender Dipl.- Ing. Thomas Sander

Hauptgeschäftsführer RA Michael Seitz

Hessen

Verband baugewerb­licher Unternehmer Hessen e. V.

Vorsitzender Dipl.-Ing. Michael Kellermann

Hauptgeschäftsführer RA Rainer von Borstel

Holzbau Deutschland Verband Hessischer Zimmermeister e. V.

Vorsitzender Zimmermeister Walter Maiß

Geschäftsführer Dipl.-Ing. Helmhard Neuenhagen

Bayern

Brandenburg/Berlin

64


Adresse

Telefon/Fax

E-Mail/Internet

Telefon 0711 64853-0 Telefax 0711 64853-49

stuttgart@bauwirtschaft-bw.de www.bauwirtschaft-bw.de

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

freiburg@bauwirtschaft-bw.de www.bauwirtschaft-bw.de

Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

holzbau@bausuedbaden.de www.bausuedbaden.de

Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30

stuck@bausuedbaden.de www.stukkateur-baden.de

Hackländerstraße 43 70184 Stuttgart

Telefon 0711 23996-50 Telefax 0711 23996-60

info@holzbau-online.de www.holzbau-online.de

Bassermannstraße 40 68165 Mannheim Postfach 120253 68053 Mannheim

Telefon 0621 42301-0 Telefax 0621 42301-20

info@bau-nordbaden.de www.bau-nord­baden.de

Wollgrasweg 23 70599 Stuttgart

Telefon 0711 45123-0 Telefax 0711 45123-50

info@stuck-verband.de www.stuck-verband.de

Ressestraße 1 70599 Stuttgart

Telefon 0711 451035-30 Telefax 0711 451035-55

info@fliesen-bw.de www.fliesen-bw.de

Charlottenstraße 3 71032 Böblingen

Telefon 07031 71052-0 Telefax 07031 71052-1

info@fussbodenbau. de www.fussbodenbau.de

Postfach 201316 80013 München Bavariaring 31 80336 München

Telefon 089 7679-0 Telefax 089 768562

info@lbb-bayern.de www.lbb-bayern.de

Postfach 402064 80720 München Eisenacher Straße 17 80804 München

Telefon 089 36085-0 Telefax 089 36085-100

info@zimmerer-bayern.com www.zimmerer-bayern. com

Röhrenstraße 6 14480 Potsdam

Telefon 0331 2700233 Telefax 0331 2705633

buero@lv-bbb.de www.lv-bbb.de

Röhrenstraße 6 14480 Potsdam

Telefon 0331 6204658 Telefax 0331 2705633

buero@lv-bbb.de

Außer der Schleifmühle 53 28203 Bremen

Telefon 0421 339377 Telefax 0421 323081

info@vbu-bremen. de www.vbu-bremen.de

Semperstraße 24 22303 Hamburg

Telefon 040 2263255-0 Telefax 040 2263255-33

info@bau-innung.de www.bau-innung.de/ nbv

Postfach 500251 60392 Frankfurt Emil-von-Behring-Straße 5 60439 Frankfurt

Telefon 069 95809-0 Telefax 069 95809-233

baugewerbe@bgvht. de www.bgvht.de

Postfach 10 38 26 34038 Kassel Werner-Heisenberg-Straße 4 34123 Kassel

Telefon 0561 95897-13 Telefax 0561 582923

info@zimmerer-hessen.de www.zimmerer-hessen.de

Geschäftsstelle Stuttgart Hohenzollernstraße 25 70178 Stuttgart Geschäftsstelle Freiburg Holbeinstraße 16 79100 Freiburg

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Bundesland

Verband

Vorsitz

Geschäftsführung

Niedersachsen

Baugewerbe-Verband Niedersachsen/Verband Baugewerb­licher Unternehmer Niedersachsen e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Rainer Lorenz

Hauptgeschäftsführer Ass. jur. Hans Espel

Nordrhein-Westfalen

Baugewerbe-Verband Nordrhein

Präsident Maurermeister Rüdiger Otto

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Fachverband Ausbau und Fassade Nordrhein-Westfalen, StuckPutz-Trockenbau-Farbe

Vorsitzender Stuckateurmeister Rolfgeorg Jülich

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Straßen- und Tiefbauverband Nordrhein-Westfalen

Vorsitzender Dipl-Ing. Joachim Selzer

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Zimmerer- und HolzbauVerband Nordrhein

Vorsitzender Dipl.-Ing. Ulrich Hamacher

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Baugewerbeverband Westfalen

Präsident Dipl.-Kfm. Walter Derwald

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Stuck-, Putz- und Trockenbau Westfalen e.V.

Vorsitzender Stuckateurmeister Karl Weber

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e.V.

Präsident Dipl.-Kfm. Frank Dupré

Hauptgeschäftsführer RA Dr. Harald Weber

Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz e. V.

Vorsitzender Karl-Wilhem Faber

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dossmann

Saarland

Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes

Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ludwig Bernardi

Hauptgeschäftsführer RA Claus Weyers

Sachsen

Landesverband Sächsischer Bauinnungen – Sächsischer Baugewerbeverband e. V.

Präsident Bauing. Andreas Baumann

Hauptgeschäftsführer RA Klaus Bertram

Landesinnungsverband des Sächsischen Straßen­baugewerbes

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Hans-Peter Zschoch

Geschäftsführer RA Steffen Hinz

Verbände des Zimmerer- und Holzbaugewerbes für Mitteldeutschland e.V.

Präsident Dipl.-Bauing. Wolfgang Götzke

Geschäftsführer Christoph Mike Dietel

Sachsen-Anhalt

Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Gerhard von Dehn Rotfelser

Hauptgeschäftsführer RA Giso Töpfer

Schleswig-Holstein

Baugewerbeverband SchleswigHolstein

Vorsitzender Dipl.-Ing. Thorsten Freiberg

Hauptgeschäftsführer RA Georg Schareck

Thüringen

Verband baugewerblicher Unternehmer Thüringen e. V.

Amt. Präsident Dipl.-Ing. Andreas Kley

Geschäftsführer RA Eckart Drosse

Landesinnung des Fliesenlegerhandwerks Thüringen

Landesinnungsmeister Klaus Piezonna

Geschäftsführer Ralf Holland-Nell

Landesinnungsverband für das Zimmerer- und Holzbauhandwerk Thüringen

Landesinnungsobermeister Zimmermeister Klaus-Hubert Heinemann

Geschäftsführer Uwe Lübbert

Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Horst Eickhoff

Bundesgeschäftsführer Dr. Friedrich W. Remes

Rheinland-Pfalz

Überregional

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Adresse

Telefon/Fax

E-Mail/Internet

Postfach 610169 30601 Hannover Baumschulenallee 12 30625 Hannover

Telefon 0511 95757-0 Telefax 0511 95757-40

kontakt@bvn.de www.bvn.de

Postfach 10 14 53 40005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf

Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31

info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Westfalendamm 229 44141 Dortmund

Telefon 0231 941158-0 Telefax 0231 941158-40

info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

Westfalendamm 229 44141 Dortmund

Telefon 0231 941158-0 Telefax 0231 941158-40

info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

Max-Hufschmidt-Straße 11 55130 Mainz

Telefon 06131 98349-0 Telefax 06131 98349-49

bgv@bgvmz.de www.bgv-rheinland-pfalz.de

Am Linsenberg 16 55131 Mainz

Telefon 06131 2617-0 Telefax 06131 2617-22

mainz@bauindustrie-rlp.de www.bauindustrie-rlp.de

Postfach 100245 66002 Saarbrücken Kohlweg 18 66123 Saarbrücken

Telefon 0681 38925-0 Telefax 0681 38925-20

agv@bau-saar.de www.bau-saar.de

Neuländer Straße 29 01129 Dresden

Telefon 0351 21196-0 Telefax 0351 21196-17

info@sbv.nu www.sbv.nu

Siedlerstraße 11 01662 Meißen

Telefon 03521 40008-1 Telefax 03521 40008-2

strassenbau@liv-strassenbau-sachsen.de www.liv-strassenbau-sachsen.de

Wölkauer Weg 1 04129 Leipzig

Telefon 0341 46762-0 Telefax 0341 46762-22

info@zimmerer-mdl.de www.zimmerer-mdl.de

Lorenzweg 56 39128 Magdeburg

Telefon 0391 5322-180 Telefax 0391 5322‑189

info@bgv-vdz.de www.bgv-vdz.de

Hopfenstraße 2e 24114 Kiel

Telefon 0431 53547-0 Telefax 0431 53547-77

info@bau-sh.de www.bau-sh.de

c/o Bauindustrieverband HessenThüringen e.V. Blosenburgstraße 4 99096 Erfurt

Telefon 0361 60056-0 Telefax 0361 60056-10

haase@bauindustrie-mitte.de www.tbgv.de

Stiller Gasse 2 98574 Schmalkalden

Telefon 03683 62117 Telefax 03683 62118

khs.schmalkalden-meiningen@t-online. de

Grietgasse 22 07743 Jena

Telefon 03641 442848 Telefax 03641 442851

info@khs.jetzweb.de

Postfach 400220 50832 Köln Hans-Willy-Mertens-Str. 2 50858 Köln

Telefon 02234 48455 Telefax 02234 49314

info@dhbv.de www.dhbv.de

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6 Struktur und Organisation / Publikationen Periodika Geschäftsbericht Erscheint jährlich Baumarkt Ergebnisse, Entwicklungen, Tendenzen Erscheint jährlich Analyse & Prognose Bauwirtschaftlicher Bericht Erscheint jährlich ZDB-Direkt Aktuelles über das Deutsche Baugewerbe Erscheint 6-mal jährlich

Merkblatt „Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202“ (August 2007) Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer (Mai 2008) Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Hinweise für die Praxis (November 2009) Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für das Baugewerbe (November 2009)

Weitere Schriften ZDB-Infos Ein Jahrhundert im Bau. Die Geschichte des Deutschen Baugewerbes im 20. Jahrhundert (Oktober 2000) Novellierung der Handwerksordnung (HwO) Auswirkungen auf die Bauwirtschaft (März 2004) Preisvorbehalte und Preisgleitklauseln in Bauverträgen (Juni 2004) Leitlinien zum Kartellrecht (Oktober 2004) Los-ARGE-Vertrag Die Zusammenarbeit von Unternehmen durch Bildung von Los-ARGEN mit Hinweisen zur Vertragserstellung (Juni 2004) 1 0 Jahre Tarifpolitik (Oktober 2005) ÖPP im kommunalen Hochbau Möglichkeiten und Anforderungen für das mittelständische Baugewerbe (Mai 2006) VOB 2009 Die wichtigsten Änderungen im Überblick. (April 2010)

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Zukunft Bau: Strategien und Maßnahmen (November 1998 / Schrift 48) BAUORG Unternehmerhandbuch für Bauorganisation und Betriebsführung (November 1998) E U-Osterweiterung Chancen und Risiken für Bauunternehmen (November 2002 / Schrift 50) Optimierung der Wertschöpfungskette Bau (September 2005 / Schrift 51) Qualität und Qualitätspolitik im Baumarkt (Dezember 2006 / Schrift 52) Merkblattsammlung Hochbau (Mai 2008) Erfolgsorientierte IT-gestützte Bauunternehmensführung (November 2008 / Schrift 53) Personalentwicklung im Baugewerbe (November 2009 / Schrift 54)


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