BDA verhindert deutliche Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung Anfang Februar 2015 sollte das Bundeskabinett eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschließen. Darin waren u. a. neue Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Telearbeitsplätzen, bürokratische Dokumentationspflichten für Unterweisungen, das Erfordernis abschließbarer Kleiderablagen an jedem Arbeitsplatz und umfassende Regelungen zu Tageslicht und „Sichtverbindungen nach außen“ in Arbeits- und Sozialräumen. Dieser Beschluss wurde jedoch nach massiver Intervention seitens der BDA verschoben. Die BDA hat sowohl im Laufe des Verordnungsverfahrens als auch im Vorgriff auf die Beschlussfassung im Bundeskabinett die geplanten Änderungen mehrfach und nachdrücklich kritisiert, da diese in großen Teilen
APR 2015
überzogen, bürokratisch und nicht praxis tauglich sind. Insbesondere hat die BDA die vorgesehenen Regelungen zu Telearbeitsplätzen kritisiert. > Fortsetzung auf S. 8
Mindestlohngesetz überarbeiten und entbürokratisieren
I N H A LT
Das Mindestlohngesetz ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie und gefährdet gerade die Einstiegschancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Es steht darüber hinaus im augenfälligen Widerspruch zu der im Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2014 erneut bestätigten Selbstverpflichtung der Bundesregierung, Bürokratie nachhaltig zu begrenzen. Immer deutlicher wird, was die BDA bereits während der Koalitionsverhandlungen und des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich bemängelt hat: Dieses Gesetz schädigt nicht nur die Tarifautonomie und hemmt den Einstieg in Arbeit, es schafft eine Vielzahl neuer bürokratischer Belastungen für die Unternehmen. Die BDA hat daher in einem Positionspapier die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die kurzfristig angegangen werden müssen.
Arbeits- und Tarifrecht
2
Lohn- und Tarifpolitik
4
Beschäftigung
6
Soziale Sicherung
8
Die vom Mindestlohngesetz eingeführten bürokratischen Aufzeichnungspflichten für die dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterfallenden Branchen wie für sämtliche geringfügig Beschäftigte belas-
ten die Unternehmen unverhältnismäßig mit neuer Bürokratie. So müssen Arbeitgeber für betroffene Arbeitnehmer Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen. > Fortsetzung auf S. 2
Bildung
10
Europa
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Wirtschaft und Finanzen
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BDA intern
16