Arbeitgeber aktuell

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AUS DER ARBEIT DER BDA JUNI 2011


ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.


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AKTUELLE ARBEITSSCHWERPUNKTE Insolvenzrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz

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Arbeitsrecht

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Antidiskriminierung Betriebsverfassung Unternehmensmitbestimmung Mediationsrichtlinie Bürokratieabbau Betriebsratswahlen Mitbestimmung Befristungen Tarifeinheit Flexi II Insolvenzanfechtung Schwerbehindertenrecht

Kombi-Einkommen

Beschäftigung

Integration

Altersteilzeit

Beschäftigung Älterer

Schwerbehin

Agentur für Ar Illegale Beschäftigung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Arbeitsmarkt Europäischer Sozialfonds Arbeitslosengeld II Fachkräftesicherung Betriebliche Personalpolitik Insolv Arbeitslosenversicherung Chancengleichheit Diversity Management Unternehmens Insolvenzgeld

Gesetzliche Krankenversicherung Arbeitsmedizin Europäische S Lohn- und Gehaltsabrechnung Normung Gesamtsozialversicherungsbeitrag ELENA

Rationalisierungsstrategien Unfallversicherung Sozialgerichtsbark Demografie Altersarmut ELENA Gesundheitswesen Arbeitswissenschaften Alters Gesetzliche Rentenversicherung Lebensarbeitszeit Pensions-Sicherungs-Verein

Soziale Sicherung

Tarifverhandlungen Entgeltpolitik Öffnungsklauseln Hauptausschuss Arbeits Tarifbindung Tarifvertragsrecht Arbeitszeitpolitik Tariffähigkeit Arbeitskosten Differen Tarifpolitik Internationale Tarifpolitik Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Tarifverhandlungen Zeitarbeit Arbeitnehmer-Entsendegesetz Tarifrecht Hauptausschuss Ze

Tarifautonomie Differenzierungsklausel Tarifeinkommen

Weiterbildung

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Mitbestim

Öffentliches Recht Compliance Arbeitnehmer

Praktikanten

Arbeitsmarkt

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Korruptionsbekämpfung

Elternzeit Antidiskriminierung Beschäftigtendatenschutz

Wettbewerb

Europäischer Bildungsraum

Arbeitskampfrech

Sprachförderung Quartäre

Bologna-Prozess Bachelor/Master Ausbildungsmarkt Ökonomisch Bildung Berufsorientierung MINT Frühkindliche Bildung Berufsorientierung Au Ausbildungsreife

Ganztagsschule

Schule Duales System Hochschule Bildungsfinanzieru

Ökonomische Bildung Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Sprachförd Stabilität

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Binnenmarkt EU-2020-Strategie

EU-Beihilferecht EU-Bildungspoliti Europäische Gesetzgebung EuGH-Rec Europa und Internationales OECD-Studien Europäische Aktiengesellschaft SE G20-Prozess Menschenrechte und Unternehmen Europäischer Datenschutz ILO Europäische Arbeitsschutz Zeitarbeitsrichtlinie Europäischer Sozialfonds Europäische B

CSR Global Jobs Pact Flexicurity EU-Haushalt

Produktivität Nachhaltigkeit

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Engagement

Stabilitäts- und Wachstumspakt Kirche-Wirtschaft

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Volkseinkommen

Globalisierung

Chancengleic

Geldpolitik Wachstum Europäische Zentralbank Unterne Wirtschaft und Gesellschaft Steuerrecht Unternehmensteuer Außenhandel Perso Bürokratieabbau

VERANSTALTUNGEN

Konsum Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Familienpolitik Haushaltskonsolidierung

Statistik

Subventionen


ARBEITSRECHT Beschäftigtendatenschutz Am 20. Mai 2011 hat im Innenausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes stattgefunden. Die Mehrzahl der Sachverständigen machte in ihren Stellungnahmen deutlich, dass der Entwurf verbesserungsbedürftig ist. So wird z. B. die Pflicht der Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt, Kriminalität und Korruption zu vermeiden und aufzuklären. Die Praxis benötigt Regelungen, die einen Missbrauch von Arbeitnehmerdaten verhindern und die Einhaltung von Gesetzen und Auflagen sicherstellen helfen. Die BDA hält den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz, die als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten dienen, für unverzichtbar. Eine praxisgerechte betriebliche Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorschriften ist vielfach ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat nicht die Möglichkeit haben, betriebliche Besonderheiten durch Betriebsvereinbarungen hinreichend zu berücksichtigen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers gesichert bleibt, in die Nutzung seiner Daten einzuwilligen. Das gilt ganz besonders für Betriebe, in denen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht möglich ist, z. B. weil sie keinen Betriebsrat haben. Es gilt auch für Arbeitnehmergruppen, die – wie z. B. die leitenden Angestellten – von einer Betriebsvereinbarung gar nicht erfasst würden. Viele Betriebe nutzen darüber hinaus die Möglichkeit der Einwilligung auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen. Auch dies muss im Gesetz hinreichend gesichert bleiben. Insbesondere zur Aufdeckung von Straftaten ist eine gezielte nicht öffentlich gemachte Videoüberwachung unverzichtbar. Schon heute stellt die Rechtsprechung hieran – zu Recht – sehr hohe Anforderungen. Wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, der sich auf eine abgrenzbare konkrete Personengruppe bezieht, ist eine solche gezielte Videoüberwachung für den Arbeitgeber vielfach die einzige Möglichkeit der Aufdeckung von schweren Pflichtverstößen.

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Wirtschaft, Wissenschaft und auch Rechtsprechung fordern schon lange eine gesetzliche Regelung des Konzerndatenschutzes. Konzerne und Unternehmensverbünde sind auf Regelungen angewiesen, die die interne Datennutzung und den unbürokratischen Einsatz von Programmen der Personalentwicklung unterstützen. Bisher bleibt vielfach nur die Möglichkeit der Auftragsdatenverarbeitung, die dazu führt, dass eng zusammenarbeitende Unternehmen miteinander kommunizieren müssen wie eine Bundesoberbehörde mit einer nachgeordneten Verwaltungsstelle. Die BDA setzt sich daher für eine gesetzliche Regelung ein, die in solchen Situationen den Datenaustausch z. B. auf der Grundlage einer Interessenabwägung ermöglicht. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

Sicherung der Tarifeinheit Infolge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Sommer letzten Jahres, den Grundsatz der Tarifeinheit aufzugeben, ist das erfolgreiche System der Branchentarifverträge in Gefahr. Ohne Tarifeinheit können Spartengewerkschaften auch dann Tarifverträge für einzelne Arbeitnehmergruppen oder Betriebe erstreiken, wenn bereits Branchentarifverträge für alle Arbeitnehmer gelten. Damit droht die Zersplitterung des Tarifvertragssystems. Gemeinsam haben BDA und DGB in den letzten Monaten für eine funktionsfähige Tarifautonomie geworben. Es ist daher sehr zu bedauern, dass der DGB-Bundesvorstand Anfang Juni aufgrund des negativen Votums des Gewerkschaftsrats von ver.di beschlossen hat, nicht weiter aktiv auf eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit hinzuwirken. Im Beschluss des DGB-Bundesvorstands heißt es: „Das politische Ziel der Tarifeinheit ist und bleibt richtig, um die Tarifpolitik zu stärken und die Tarifautonomie sicherzustellen. Der DGB sieht allerdings unter den gegebenen Bedingungen keine Möglichkeit, die Initiative von BDA und DGB weiterzuverfolgen.“


Eine gesetzliche Regelung ist für die Sicherung und Weiterentwicklung des Tarifvertragssystems weiterhin unverzichtbar. Ohne Tarifeinheit ist das System der auf eine Verantwortungspartnerschaft gegründeten Tarifautonomie nicht denkbar. Eine funktionsfähige Tarifautonomie setzt voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind. Um die Tarifverträge in den Betrieben anwenden zu können, muss durch eine gesetzliche Regelung klargestellt werden, welcher Tarifvertrag gilt, wenn sich Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich überschneiden. Durch eine gesetzliche Regelung muss darüber hinaus die Friedensordnung des Tarifvertragssystems wieder stabilisiert werden, die durch die Entscheidung des BAG gefährdet ist. In nur zehn Monaten hat bereits die Formierung von fünf völlig neuen Gewerkschaften begonnen oder ist eine solche Formierung angekündigt. Zum 1. Mai 2011 hat sich die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft in die Neugründungen eingereiht. Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte sich zudem die Gewerkschaft der Servicekräfte in Krankenhäusern neu gegründet. Ohne diese Servicekräfte kann ein Krankenhaus nicht erfolgreich betrieben werden. Zu dieser Gruppe gehören z. B. die Mitarbeiter, die die Operationssäle reinigen. Wenn solche Arbeitnehmer ihre Arbeit niederlegen, kann nicht mehr operiert werden. Eine funktionsfähige Tarifautonomie braucht eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit mit der Klarstellung, dass während der Geltung des vorrangigen Tarifvertrags Friedenspflicht gilt. Der jüngste Streik der GDL unterstreicht diese Notwendigkeit nachdrücklich. Die GDL versucht nun schon das zweite Mal, durch einen Arbeitskampf, der sich insbesondere auch gegen die Bahnkunden wendet, einen eigenen Tarifvertrag durchzusetzen, obwohl schon für alle Arbeitnehmer in den betroffenen Unternehmen ein Mehrheitstarifvertrag gilt. Solch ein Verhalten untergräbt das höchst erfolgreiche System der Branchentarifverträge, das einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass die größte Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg ohne einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen beendet werden konnte. Können Spartentarifverträge jederzeit trotz eines für alle

Arbeitnehmer geltenden Branchentarifvertrags erstreikt werden, untergräbt dies das Vertrauen in die Friedenswirkung des Tarif­vertragssystems und stellt damit die Akzeptanz der Tarifautonomie selbst in Frage. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifautonomie

Unternehmensmitbestimmung Die Kompromisssuche bei der Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) in Brüssel geht weiter. Hauptstreitpunkt ist die Beteiligung der Arbeitnehmer. Dieser Streit darf die schnelle Einführung der EPG nicht behindern und macht erneut die Reformbedürftigkeit der deutschen Unternehmensmitbestimmung deutlich. BDA und BDI treten für eine Öffnung der deutschen Unternehmensmitbestimmung für Vereinbarungslösungen ein. Konkrete Vorschläge haben wir bereits im Jahr 2004 mit dem Bericht der gemeinsamen Kommission „Mitbestimmung modernisieren“ vorgelegt. Die Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die fehlende Akzeptanz für das deutsche System der Mitwirkung der Arbeitnehmer in Leitungsorganen der Gesellschaft unterstreichen diesen Veränderungsbedarf. Vereinbarungslösungen müssen z. B. die Berücksichtigung ausländischer Belegschaften, Änderungen der Größe des Aufsichtsrats und Art und Umfang der Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter ermöglichen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Unternehmensmitbestimmung

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KURZ NOTIERT

Familienpflegezeit als Fördergesetz vorgesehen

EBRG bleibt praxistauglich

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familien­ pflegezeit beschlossen. Aufgrund vielfältiger Initiativen der BDA wurde das ursprüngliche Konzept aufgegeben, einen starren Rechtsanspruch gesetzlich festzuschreiben. Der beschlossene Entwurf sieht nun vor, dass ein individueller Anspruch auf Familienpflegezeit allein auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen kann. Nach wie vor enthält der Entwurf aber auch kritische Regelungen, insbesondere zum Kündigungsschutz, und führt zu neuen bürokratischen Belastungen für die Arbeitgeber.

Am 6. Juni 2011 ist das neue Europäische Betriebsrätegesetz (EBRG) in Kraft getreten. Das EBRG gewährleistet auch in Zukunft eine praxistaugliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Europäischem Betriebsrat (EBR). Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber anderen Umsetzungsgesetzen europäischer Richtlinien, bei denen der Gesetzgeber immer wieder weit über das durch die Richtlinie Vorgegebene hinausgeht. Durch einen intensiven Dialog zwischen den europäischen Sozialpartnern unter maßgeblicher Mitarbeit der BDA ist 2009 die Grundlage für diese Fortschreibung des EBRG geschaffen worden. Mit der Einigung in Brüssel und dem Umsetzungsgesetz wird sichergestellt, dass die Philosophie der EBR (Vorfahrt für maßgeschneiderte unternehmensindividuelle Lösungen) erhalten bleibt. BAG schränkt Beschäftigungsverbot ein Das BAG hat entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber nach Ablauf einer Frist von drei Jahren erneut möglich ist. Der Zweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, Befristungsketten zu verhindern, rechtfertige bei lange Zeit zurückliegenden Beschäftigungen weder eine Beschränkung der Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien noch eine Einschränkung der Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 12. Juni 2008 – C-364/07) ist sogar ein Zeitraum von drei Monaten ausreichend, um als Arbeitnehmer erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen zu dürfen. Die BDA fordert daher den Gesetzgeber auf, wenigstens den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zeitraum von zwölf Monaten gesetzlich einzuführen, der verstreichen muss, bis wieder ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann.

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LAG erklärt Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter für unwirksam Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Urlaubsstaffelung des MTV Einzelhandel NRW nach § 10 AGG altersdiskriminierend ist. Das Gericht nahm beim Urlaubsanspruch der Klägerin eine Angleichung nach oben vor. Nach Auffassung des Gerichts fehle es an einem legitimen Ziel für die Ungleichbehandlung wegen des Alters. Insbesondere das Argument der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie überzeugte die Richter nicht. Ausweislich der konkreten Formulierung des MTV Einzelhandel NRW diene der Urlaub ausdrücklich der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auch die Wahrung der Tarifautonomie als sozialpolitisches Ziel gerechtfertigt sein kann. Sehr fragwürdig ist die Anerkennung eines längeren Urlaubsanspruchs. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die Tarifautonomie dar, da genau dieser von den Tarifvertragsparteien nicht gewollt war.


BESCHÄFTIGUNG Fachkräftesicherung Am 22. Juni 2011 fand unter Leitung der Bundeskanzlerin der sog. Fachkräftegipfel in Meseberg statt. Am gleichen Tag hat die Bundesregierung ihr Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen. Das Thema soll nun insbesondere in der Arbeitskräfteallianz beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Mitwirkung der Spitzenverbände der Wirtschaft weiter verfolgt werden. Auf dem Gipfel in Meseberg, an dem für die BDA Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Dieter Hundt teilgenommen hat, gab es einen Konsens über die Notwendigkeit einer umfassenden Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung vor dem Hintergrund wachsender Fachkräfteengpässe und des sich verschärfenden demografischen Wandels. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Fachkräftekonzept und in der gemeinsamen Erklärung mit Wirtschaft und Gewerkschaften erfreulicherweise auch dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte fortzuentwickeln. Die bürokratische Einzelfall-Vorrangprüfung für Maschinen-, Fahrzeugbau-, und Elektroingenieure wurde nach der Verabschiedung des Fachkräftekonzepts umgehend ausgesetzt. Außer­ dem wurde vereinbart, ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen „eine dauerhafte rechtlich abgesicherte Perspektive am deutschen Arbeitsmarkt zu bieten.“ Dies sind erste wichtige Schritte im Zuwanderungsrecht, die von der BDA lange gefordert wurden. Die in dem Konzept der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung genannten „Fünf Pfade“ (Aktivierung, Qualifizierung, Integration und qualifizierte Zuwanderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildungschancen) sind prinzipiell richtig. Es handelt sich insgesamt aber weniger um ein echtes strategisches Konzept mit weiter gehenden Handlungsmaximen, sondern in erster Linie um eine Ist-Analyse der Fachkräftesituation mit einer Auflistung bereits bestehender Initiativen bzw. Maßnahmen. Immerhin setzt sich die Bundesregierung darin auch klare „wirkungsorien­ tierte Ziele“ für einzelne Handlungsfelder, wie z. B. die Erhöhung der Erwerbstätigenquote 55- bis 64-Jähriger bis zum Jahr 2020 auf 60 %. Jetzt

kommt es entscheidend darauf an, die sowohl in der gemeinsamen Erklärung als auch im Konzept der Bundesregierung enthaltenen Aussagen zur Ausschöpfung aller inländischen Potenziale – insbesondere von Frauen und Älteren – und die angekündigten weiteren Verbesserungen für eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung in konkrete Schritte zu fassen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Fachkräftesicherung

Frauen in Führungspositionen Die öffentliche Diskussion über eine gesetzliche Quote für Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten hält an. Ungeachtet der nationalen Gespräche und Erklärungen zwischen den DAX-Unternehmen und der Bundesregierung fordert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Unternehmen in Deutschland auf, eine Selbstverpflichtung mit starren Quoten für Vorstand und Aufsichtsrat bis 2015 von 30 % und 2020 von 40 % zu unterzeichnen. Die BDA weist nachdrücklich darauf hin, dass starre Quoten und ein enger zeitlicher Rahmen betriebliche Realitäten ignorieren und kein sinnvoller Weg sind, den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Gerade in technisch ausgerichteten Unternehmen wäre schon eine Quote von 30 % aufgrund der geringeren Zahlen weiblicher Studierender in technischen Fächern kaum zu erreichen. Deshalb bedarf es umfassenderer und insbesondere auch auf mehr weibliche Absolventen technischer Studienfächer ausgerichteter Strategien, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen dauerhaft zu steigern. Am 30. März 2011 fand ein Treffen zwischen Bundesregierung und Personalvorständen der DAX-30-Unternehmen zur Beratung künftiger Wege für mehr Frauen in Führungspositionen statt, das die BDA vorbereitet und koordiniert hat. Dabei haben die Unternehmen der Bundesregierung eine gemeinsame Erklärung übergeben, in der sie sich u. a. zu spezifischen und differenzierten Zielen zur Erhöhung des Frauenanteils in Belegschaften und Führungspositionen verpflich-

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ten. Über die Ergebnisse soll regelmäßig berichtet werden. Um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, muss jetzt vor allem auch die Politik ihren Beitrag leisten: Vor allem Fehlanreize in der Steuer-, Sozial- und Familienpolitik, die das Erwerbsverhalten von Frauen negativ beeinflussen, müssen konsequent abgebaut und die Dynamik beim Ausbau einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung deutlich beschleunigt werden, um bis 2013 750.000 Betreuungsplätze bereitstellen zu können. Die BDA wird sich weiter für mehr Frauen in Führungspositionen, aber entschieden gegen bürokratische Lösungen vom „grünen Tisch“ einsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Chancengleichheit

ISO-Standards für betriebliche Personalpolitik Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat kürzlich einem Vorschlag des American National Standards Institute (ANSI) zugestimmt, globale Standards im Bereich des Human-Resources-Managements zu entwickeln. Die stetig zunehmende Normierung nichttechnischer Bereiche bedroht erneut die Flexibilität der Führung in Unternehmen. Das Vorhaben des ANSI zielt ab auf eine umfassende Normierung aller relevanten Bereiche der betrieblichen Personalpolitik, u. a. Aus- und Fortbildung, Personalauswahl, Gleichstellungspolitik und Diversity, aber auch die Entlohnung oder das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Dies birgt die Gefahr einer Koregulierung auf nationaler und internationaler Ebene und einer weiteren Bürokratisierung der Personalarbeit. Die BDA hat frühzeitig gegenüber dem Deutschen Institut für Normung (DIN) ihre großen Bedenken geäußert und in den entsprechenden Ausschüssen gegen den Normungsantrag votiert. Das DIN hat unsere Kritik aufgegriffen und sich in der internationalen Abstimmung gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die Mehrheit der ISO-Mitglieder unterstützt jedoch die ANSI-Initiative. Nachdem das Vorhaben als solches leider nicht verhindert werden

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konnte, hat sich die BDA daher entschieden, sowohl im nationalen Spiegelgremium des DIN als auch in den relevanten internationalen Gremien aktiv mitzuarbeiten, um dort die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Ziel muss es sein, jedwede bindende Wirkung zu verhindern und darauf zu drängen, dass die Standards den Charakter eines freiwilligen Leitfadens für Unternehmen bekommen. Das ANSI ist derzeit aufgefordert, seinen umfassenden Vorhabensentwurf mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) abzustimmen, da der Normungsvorschlag in seiner jetzigen Form mit bereits bestehenden Regelungen der ILO konkurriert. Eine erste Sitzung auf internationaler Ebene ist für Herbst 2011 geplant.

KURZ NOTIERT Reform der arbeitsmarktpolitischen ­Instrumente mit Licht und Schatten Ende Mai 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Dieser bestätigt den durch das Eckpunktepapier und den Referentenentwurf vermittelten Eindruck einer Instrumentenreform mit Licht und Schatten. Gleichwohl konnte die BDA bereits bedeutende Verbesserungen erwirken. So wurde u. a. erreicht, dass die Einstiegsqualifizierung als spezielles, beim Arbeitgeber verankertes Förderinstrument erhalten bleibt. Die BDA setzt sich im Gesetzgebungsverfahren für weitere Korrekturen insbesondere hinsichtlich der ausufernden Finanzierungsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlich geförderten Beschäftigung ein. Die Stellungnahme der BDA zum Gesetzentwurf kann unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitsmarktpolitik abgerufen werden. BDA beteiligt sich am NAP der Bundesregierung für Menschen mit Migrationshintergrund Seit Anfang 2011 beteiligt sich die BDA an der von der Bundesregierung beschlossenen Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan (NAP). Ziel ist


es, die Integration von Migranten in Arbeit und Gesellschaft voranzubringen und dazu auch weitere geeignete Instrumente bzw. Maßnahmen zu erarbeiten. Hierzu wurden insgesamt elf sog. Dialogforen gebildet. Die BDA beteiligt sich an den Dialogforen „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ (Federführung BMAS) sowie „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“ (Leitung Bundesbildungsministerium) und setzt sich vor allem für bessere Rahmenbedingungen zur Hebung der Beschäftigungspotenziale von Migranten sowie mehr Teilhabe- und Aufstiegschancen durch Reformen im Bildungssystem ein. NAP zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den NAP zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Deutlich problematische Punkte enthält der Aktionsplan nicht, jedoch hatte die BDA an verschiedenen Stellen Klarstellungsbedarf angemeldet. Seitens der Verbände von behinderten Menschen werden massiv weiter gehende Forderungen zur verstärkten Regulierung (z. B. höhere Beschäftigungspflichtquote) erhoben. Dem tritt die BDA weiter nachdrücklich entgegen. Bei der Umsetzung des NAP darf es zu keinen neuen zusätzlichen bürokratischen Belastungen der Betriebe kommen, weil dies für das richtige und wichtige Ziel, auch die Beschäftigungspotenziale behinderter Menschen noch besser auszuschöpfen, kontraproduktiv wäre. Stattdessen wirbt auch die BDA dafür, den notwendigen Bewusstseinswandel für mehr Teilhabe und Integration behinderter Menschen gemeinsam voranzubringen. Die Stellungnahme der BDA kann unter www.arbeit­geber.de >Themen A–Z > Berufliche Rehabilitation abgerufen werden.

zu beantragen. Das BMAS hat die Anregungen der BDA für eine Vereinfachung aufgegriffen und Anfang März 2011 ein beschleunigtes Antragsverfahren für Projekte mit einer Förderhöhe von unter 100.000 € auf den Weg gebracht. Nach dem neuen einstufigen Antragsverfahren entfällt die vorgeschaltete Interessenbekundung und Anträge können sofort gestellt werden. Praktika sind unverzichtbar Aufgrund aktueller Gesetzesinitiativen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen das Thema „Praktika“ und vermeintliche missbräuchliche Gestaltungen wieder verstärkt im Blickpunkt der Öffent­ lichkeit. Bestehende Statistiken und Analysen belegen jedoch, dass die Bedingungen für Praktika gut sind und auch die Praktikanten selbst ihre Situation so einschätzen. Ein gesetzgeberisches Tätigwerden ist nicht notwendig, sondern würde sich im Zweifel kontraproduktiv auf das Angebot von Praktikumsstellen auswirken. In Kooperation mit der Bundesregierung arbeiten BDA, DIHK, ZDH und BFB zurzeit an außergesetzlichen Alternativen, insbesondere an einem Leitfaden zu Praktika.

Antragsverfahren zum ESF-Sozialpartner­ programm „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ verkürzt Das aufwändige Antragsverfahren hat viele Unternehmen bisher davon abgehalten, praxisnahe Projekte im Rahmen des ESF-Sozialpartner­ programms zur Förderung der Chancengleichheit

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SOZIALE SICHERUNG Pflegepläne der Koalition Das Bundesgesundheitsministerium will in diesem Jahr eine Reform der Pflegeversicherung auf den Weg bringen. In der Regierungskoalition wird erkennbar über eine kräftige Beitragssatzanhebung und über Leistungsausweitungen nachgedacht. Wie die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt werden soll, eine ergänzende Kapitaldeckung zur Absicherung des Pflegerisikos einzuführen, ist noch völlig offen. Die derzeit diskutierten Vorschläge gehen vollständig in die falsche Richtung und gehören schnell wieder zurück in die Schublade: Statt die Pflegebeiträge anzuheben, sollten weitere Belastungen für Wirtschaft und Arbeit vermieden werden. Bereits zum 1. Januar 2011 sind die Beitragszahler durch Beitragssatzsteigerungen in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung mit rd. 8 Mrd. € zusätzlich zur Kasse gebeten und die Personalzusatzkosten der Betriebe kräftig erhöht worden. Statt die Ausgaben durch zusätzliche Leistungsausweitungen noch stärker in die Höhe zu treiben, sollte das Ausgabenwachstum vielmehr begrenzt werden. Die Pflegeversicherung war von Beginn an als eine Teilkaskoversicherung konzipiert, mehr war und ist nicht finanzierbar. Statt – wie derzeit – über einen kollektiven Kapitalstock in mittelbarer Staatsverwaltung nachzudenken, sollte – wie im Koalitionsvertrag richtigerweise vorgesehen – eine individualisierte kapitalgedeckte Vorsorge eingeführt werden. Nur so kann die Gefahr eines staatlichen Zugriffs auf die angesparten Mittel gebannt werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Soziale Sicherung > Pflegeversicherung

EU-Pensionsfondsrichtlinie Die EU-Kommission bereitet aktuell die Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vor. Ihre bisherigen Überlegungen hat sie im sog. „Call for Advice“ im April 2011 zusammengefasst und die neue europäische Aufsichtsbe-

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hörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) um Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2011 gebeten. Auf Grundlage dieser Stellungnahme plant die EU-Kommission, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie 2012 vorzulegen. Die bisherigen Überlegungen der EU-Kommission zur Pensionsfondsrichtlinie sind überwiegend enttäuschend. Obwohl im „Call for Advice“ beteuert wird, die Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigen zu wollen, ist weiterhin vorgesehen, wesentliche Teile der Eigenmittelvorgaben für Versicherungsunternehmen (Solvency II) auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Dies würde aber die betriebliche Altersvorsorge erheblich verteuern und ignorieren, dass sich in Deutschland die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge schon allein wegen der subsidiären Arbeitgeberhaftung grundlegend von denen der Lebensversicherungen unterscheiden. Der europäische Spitzenverband der Arbeitgeber BUSINESSEUROPE hat daher – vor allem auf Initiative der BDA – gemeinsam mit dem europäischen Gewerkschaftsverband EGB gegenüber den zuständigen EU-Kommissaren im April dieses Jahres eindringlich davor gewarnt, Solvency II auf die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen. Die BDA dringt deshalb darauf, den Änderungsbedarf der Pensionsfondsrichtlinie behutsam zu prüfen und bei der Weiterentwicklung der Richtlinie den Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge Rechnung zu tragen.

Sozialversicherungswahl Am 1. Juni 2011 hat die Sozialversicherungswahl stattgefunden. Rund 48 Mio. Mitglieder der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung waren dazu aufgerufen, ihre Vertreter für die Gremien der Selbstverwaltung zu wählen. Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich grundsätzlich paritätisch aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern zusammen.


Die BDA hat bei vier Sozialversicherungsträgern die Listen für die Arbeitgebervertreter koordiniert und fristgerecht eingereicht. Da sich die Arbeitgeber auf jeweils eine Liste verständigt hatten, galten die auf der gemeinsamen Liste der Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertreter mit Ablauf des 1. Juni als gewählt. Die Selbstverwaltung ist ein grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Sie verschafft der Sozialversicherung eine eigene Stimme gegenüber Politik und Gesetzgebung und übernimmt zugleich eine Wächterfunktion, indem sie sich dafür einsetzt, dass keine Beitragsgelder in den Bundeshaushalt überführt und zweckentfremdet werden. Durch die Mitwirkung von Versicherten und Arbeitgebern in der Selbstverwaltung wird der Bezug zum Arbeitsleben und zur betrieblichen Praxis gewährleistet. Die BDA aktualisiert derzeit ihre Broschüre „Soziale Selbstverwaltung – Bedeutung, Organisation, Aufgaben“. Die Broschüre unterrichtet die Organmitglieder knapp und übersichtlich über ihre Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und die Bedeutung der Selbstverwaltung. Die Neuauflage wird rechtzeitig zu den konstituierenden Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane im Herbst erscheinen.

4. SGB-IV-Änderungsgesetz Am 25. Mai 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines 4. SGB-IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist insbesondere, die Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen gesetzlich festzuschreiben. Sie sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden. Zudem sollen künftig die Arbeitslosenund Rentenversicherung – und nicht mehr der Bund – die Rentenbeiträge für behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich von Werkstätten tragen. Bei der Besetzung von Kammern der Sozialgerichte sollen künftig auch Ärzte als ehrenamtliche Richter über den Umfang von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Die BDA hat in ihrer Stellungnahme und zahlreichen Gesprächen, u. a. mit dem federführenden Bundesarbeitsministerium, deutlich

gemacht, dass eine Änderung des sozialversicherungsrechtlichen Status von dual Studierenden unterbleiben muss. Eine Versicherungspflicht würde die betroffenen Betriebe nicht nur mit zusätzlichen Kosten, sondern auch mit enormem Bürokratieaufwand belasten. In einem gemeinsamen Schreiben mit dem DGB an die Bundesregierung hat die BDA zudem die geplante Entlastung des Bundeshaushalts zu Lasten der Sozialversicherung bei Rentenbeiträgen für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen scharf kritisiert und deren Rücknahme gefordert. Eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürfen nicht vom Bund auf die Beitragszahler verlagert werden. Darüber hinaus sind DGB und BDA gemeinsam gegenüber der Bundesregierung dafür eingetreten, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die vertragsärztliche Versorgung betreffen, nicht Vertreter der Ärzte, sondern weiter Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten die ehrenamtlichen Richter stellen. Nicht die Vertreter der Leistungserbringer, sondern Vertreter der Beitragszahler sollten in gerichtlichen Angelegenheiten über die Frage der den Ärzten vergüteten Versorgung entscheiden.

KURZ NOTIERT Verbreitungsgrad der Riester-Rente nimmt weiter zu Der Verbreitungsgrad der staatlich geförderten Riester-Rente hat im Jahr 2010 weiter zugenommen. Unter Berücksichtigung von Stornierungen nahm der Bestand an abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen um 1,14 Mio. auf nunmehr 14,40 Mio. zu (+8,6 %). Um den Aufbau der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge weiter zu stärken, fordert die BDA, die Riester-Förderung auf Selbstständige auszuweiten. Damit würde die kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt und der Gefahr entgegengewirkt, dass gering verdienende Selbstständige später in Altersarmut fallen und auf Grundsicherung angewiesen sind.

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Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ab 2013 bestimmt

der BDA sowie Mitgliedern des BDA-Arbeits­ kreises Lohnabzugsverfahren erstellt wurde.

Die nationale Arbeitsschutzkonferenz hat auf der Basis von Positionspapieren von Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern drei Ziele für die GDA-Periode ab 2013 festgelegt. Unumstritten waren die beiden Ziele „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ und „Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen“. Gegen die Vorbehalte der Arbeitgeber wurde das Ziel „Stärkung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit“ beschlossen. Die Vorbehalte beziehen sich vor allem auf die vergleichsweise geringe präventive Beeinflussbarkeit und die nur z. T. vorhandene Arbeitsbedingtheit.

Abgabenlast in Deutschland weiterhin sehr hoch

Eigenverantwortung durch mehr Selbstbeteiligung ausbauen Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags hat im April 2011 einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ beraten, sämtliche Zuzahlungen in der Krankenversicherung zu streichen. Zuzahlungen – wie die Praxisgebühr – seien „zutiefst unsozial“. Die BDA hat dem entschieden widersprochen. Der Gesetzgeber hat zum einen die Zuzahlungsregelungen durch Belastungs­ obergrenzen ausreichend sozial flankiert. Zum anderen liegt das deutsche Zuzahlungsniveau unter dem internationalen Durchschnitt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Soziale Sicherung > Krankenversicherung Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen startet Am 1. Juli 2011 löst das elektronische „Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen“ zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld das bisherige papiergebundene Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung ab. Umfängliche Informationen zum neuen Verfahren finden sich unter www.gkv-datenaustausch.de > Arbeitgeber > Entgeltbescheinigungen. Besonders hinzuweisen ist auf die ausführliche Praxiskommentierung der Datensätze, die unter Mitwirkung

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Kaum ein anderes Land belastet Löhne und Gehälter so sehr mit Abgaben wie Deutschland. Das geht aus Berechnungen der OECD für das Jahr 2010 hervor. Die Höhe des Abgabenkeils zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen beträgt in Deutschland für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder 49,1 % (OECDDurchschnitt: 34,9 %). Verantwortlich für den breiten Abgabenkeil sind vor allem die hohen Sozialversicherungsbeiträge, die beim ledigen Durchschnittsverdiener rd. zwei Drittel des Abstands zwischen Bruttoarbeitskosten und Nettoarbeitsentgelt ausmachen. Wer Arbeit von Abgaben entlasten will, muss deshalb in erster Linie die lohnbezogenen Sozialbeiträge senken.


TARIFPOLITIK Tarifpolitik Die Tarifrunde 2011 setzt bislang den Kurs einer produktivitätsorientierten und differenzierten Tariflohnentwicklung fort. Somit werden auch die jüngsten Tarifergebnisse des zweiten Quartals der jeweiligen Branchenkonjunktur gerecht. Die Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Frühjahrsgutachten einen verlangsamten Produktivitätsanstieg sowie einen erneuten Arbeitskostenanstieg für 2011. Nicht nur vor dem Hintergrund der Prognosen aus den Frühjahrsgutachten ist es wichtig, den Weg einer wirtschaftskonformen, differenzierten und flexiblen Tarifpolitik konsequent weiterzugehen und damit den positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt zu stützen. Mitte April dieses Jahres erzielte das Baugewerbe im Schlichtungsverfahren unter dem Vorsitz von Wolfgang Clement ein Tarifergebnis. Bei einer 24-monatigen Laufzeit sieht der Abschluss für das Tarifgebiet West nach einem Nullmonat zwei Entgeltanhebungen von 3,0 % und 2,3 % zum 1. Mai 2011 und 1. Juni nächsten Jahres sowie eine befristete Komponente zur Alterssicherung von 0,3 % von Januar bis Dezember 2012 vor. Im Tarifgebiet Ost werden die Entgelte nach zwei Nullmonaten um 3,4 % und 2,9 % zum 1. Juni 2011 und 1. August 2012 angehoben. Insgesamt wird eine weitere Angleichung der Ost- an die Westlöhne erreicht. Die stärkere Anpassung des Mindestlohns in Ostdeutschland an den Mindestlohn I in Westdeutschland ist zudem ein weiterer Schritt zu einem einheitlichen Tarifgebiet im Baugewerbe. Für den Groß- und Außenhandel haben die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg in der vierten Verhandlungsrunde am 20. Mai 2011 einen für die Branche richtungsweisenden Tarifabschluss erzielt. Nach einem Nullmonat werden die Entgelte um 3,0 % zum 1. Mai 2011 sowie um 2,4 % zum 1. Mai 2012 erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass dieses Ergebnis Grundlage für weitere Abschlüsse in den anderen Tarifgebieten ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Gewerkschaften, insbesondere bei den laufenden und anstehenden Tarifverhandlungen wie bei der Versicherungs-

wirtschaft, in Tarifgebieten des Einzelhandels, der Druckindustrie und den Zeitungsredakteuren, mit Blick auf die Beschäftigungssicherung von ihren hohen Forderungen abkommen und auf einen Kurs maßvoller Tariflohnanhebungen bzw. notwendiger struktureller Veränderungen umschwenken.

Zeitarbeit Der Gesetzgeber konnte in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Zeitarbeit überzeugt werden, dass es Aufgabe der Tarif­ vertragsparteien der Zeitarbeit ist, die Tarifverträge der Zeitarbeit weiterzuentwickeln. Die BDA konnte im Gesetzgebungsverfahren insbesondere die gesetzliche Einführung von Equal Pay/Treatment abwehren. Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit sind nun am Zuge, ihre Tarifverträge entsprechend weiterzuentwickeln. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele, in denen eine Vergütung der Zeitarbeitnehmer in Anlehnung an Equal Pay getroffen wurde. Dies beweist nicht nur, dass solche Regelungen möglich sind. Es beweist auch, dass in der Praxis der gesetzliche Gleichstellungsgrundsatz nicht umsetzbar ist, denn keine dieser Regelungen sieht ein wirkliches Equal Pay/Treatment vor. Auch die Gewerkschaften müssen einräumen, dass dieser auch von ihnen immer wieder geforderte Grundsatz nicht praxis­ tauglich ist und in den meisten Fällen das Aus für die Zeitarbeit bedeutet. Mit dem Blick auf die notwendigen Tarif­ verhandlungen ist die Fusion der BDAMitglieds­ verbände Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. (BZA) und Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) zu einem schlagkräftigen Arbeitgeberverband der Zeitarbeit zu begrüßen. Der BAP bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistung zu wahren und zu fördern.

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Tarifunfähigkeit CGZP – Vorgehen ­ der Sozialversicherungsträger Die Sozialversicherungsträger haben angekündigt, auch für die Vergangenheit von der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und der Unwirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge auszugehen und Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern – obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 die Tarifunfähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen festgestellt hat. Die BDA hat dieser Ansicht nachdrücklich widersprochen und konnte erreichen, dass die Sozialversicherungsträger den Zeitarbeitsunternehmen mehr Zeit zur Beitragsnachentrichtung einräumen und – wenn rechtlich möglich – Stundungsvereinbarungen zustimmen. Konkret haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen aufgefordert, Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Mai 2011 für die vergangenen vier Jahre nachzuentrichten. Andernfalls würden Säumniszuschläge ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung des BAG am 14. Dezember 2010 erhoben. Ungeachtet der umstrittenen Rechtsauffassung der Sozialversicherungsträger, welche Gesichtspunkte wie z. B. das Vertrauen in bestehende Tarifverträge völlig unberücksichtigt lässt, ist die gesetzte Frist zur Nachentrichtung von Beiträgen und Korrektur von Meldungen – mit Blick auf den immensen (Nachforschungs-) Aufwand bis zurück ins Jahr 2006 – viel zu kurz. Dies hat die BDA in mehreren Gesprächen deutlich gemacht. Die Rentenversicherungsträger haben daraufhin klargestellt, dass sie auch dann keine Säumnis­zuschläge erheben werden, wenn sich die Ermittlungen bei den Arbeitgebern über den 31. Mai 2011 hinaus hinziehen bzw. ohne ein Zutun der Rentenversicherungsträger nicht möglich sind und „sich die Arbeitgeber ernsthaft und nachvollziehbar um die Durchführung und den Abschluss entsprechender Ermittlungen bemühen“.

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Zudem werden die Sozialversicherungsträger Stundungsersuchen von Betrieben – wenn dies möglich ist – zustimmen.

KURZ NOTIERT Tarifbindung bleibt stabil Die aktuellen Zahlen der Tarifbindung unterstreichen die ungebrochene Bedeutung der Tarifautonomie in Deutschland. Nach der Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden 2010 60 % aller Betriebe mit 80 % aller Beschäftigten in Deutschland direkt oder indirekt durch Tarifverträge erfasst. Den Auswertungen des IAB zufolge hat auch die Wirtschaftskrise 2009 keine Austrittswelle der Betriebe aus der Tarifbindung ausgelöst. Dies bestätigt den erfolgreichen Kurs hin zu einer modernden, produktivitätsorientierten und differenzierten Tarifpolitik. Arbeitszeit wieder auf Vorkrisenniveau Die Arbeitszeitflexibilität war in den letzten zweieinhalb Jahren eine überaus wichtige Stellschraube für die Betriebe, um im Krisenjahr trotz massiver Auftragseinbrüche Beschäftigung sichern und im unerwartet schnellen Konjunkturaufschwung 2010 die Arbeitszeiten zügig an die neuen Anforderungen anpassen zu können. Nach Berechnungen des IAB ist 2010 die durchschnittliche Arbeitszeit aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs wieder gestiegen – um 2,5 % auf durchschnittlich 1.668 Stunden gegenüber 2009. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ging im selben Zeitraum von 38,07 Stunden auf 38,24 Stunden nach oben. Nach den Prognosen wird sich diese Tendenz bei anhaltend positiver Konjunkturentwicklung 2011 fortsetzen. Die Arbeitszeitpuffer werden sich vollständig regenerieren und die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit mit 38,35 Stunden Vorkrisenniveau erreichen.


Studie zur Zeitarbeit in Deutschland veröffentlicht Eine im Mai 2011 von der IW Consult GmbH veröffentlichte Studie zur Zeitarbeit in Deutschland ergab u. a., dass der wichtigste Grund für den Einsatz von Zeitarbeit personalpolitische Flexibilität ist. Die Zeitarbeit hat in der Wirtschaftskrise geholfen, Massenentlassungen zu verhindern und im Aufschwung Personalressourcen schnell wieder bereitzustellen. Dabei haben 2010 50 % der Unternehmen mit Zeitarbeitnehmern sowohl die Zahl der Mitarbeiter der Stammbelegschaft als auch die der Zeitarbeitnehmer parallel erhöht. Rund 14 % der Zeitarbeitnehmer wurden letztes Jahr von Kundenunternehmen übernommen – in der Metall- und Elektroindustrie sind es sogar 16 %. Mindestlohnverordnung für Sicherheitsdienstleistungen in Kraft Die Mindestlohnverordnung für Sicherheitsdienstleistungen tritt zum 1. Juni 2011 in Kraft. Danach gilt ein nach Bundesländern differenziertes Mindest­entgelt von 6,53 € bis 8,60 €, das ab Januar 2013 auf 7,50 € bis 8,90 € ansteigt. Die Verordnung gilt für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen.

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BILDUNG Neue Positionierung zu frühkindlicher Bildung Gute Bildungssysteme zeichnen sich im internationalen Vergleich dadurch aus, dass die Förderung der Kinder weit vor der Schule beginnt. Der in Deutschland besonders enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg muss vor allem durch eine frühe Förderung weiter entkoppelt werden. Darüber herrscht mittlerweile Konsens – dennoch ist angesichts knapper öffentlicher Kassen zu beobachten, dass hinter dem quantitativen Aufbau der Betreuung der qualitative Ausbau zu Bildungseinrichtungen zurücktritt. Sprachförderung besteht keineswegs überall; Bildungspläne sind nicht flächendeckend umgesetzt. Die BDA hat sich zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen als erste Stufe des Bildungssystems bekannt. Aus der Beobachtung heraus, dass zurzeit zu wenig auf Qualität gesetzt wird und daher die gewünschten Effekte verfehlt werden, meldet sich die BDA wieder zu Wort: In der aktuellen und konzentrierten Positionierung „Frühkindliche Bildung voranbringen“ stellt sie die entscheidende Bedeutung der frühen Förderung heraus und mahnt ihre Realisierung an. In einem 8-PunkteKatalog formuliert sie konkrete Forderungen für einen Qualitätsausbau. Die Positionierung wird im Juli 2010 im Rahmen eines Pressegesprächs veröffentlicht.

Erhalt der Einstiegsqualifizierungen Zu einer zunehmenden Belastung auf dem Ausbildungsmarkt wird der Bewerbermangel. Dennoch bieten die Unternehmen aktuell deutlich mehr Ausbildungsplätze an als im Vorjahr. Die Arbeitsagenturen verzeichneten bis Mai 2011 einen Zuwachs von 12 %. Im Rahmen der Nachwuchssicherung nehmen Unternehmen dabei verstärkt auch schwächere Jugendliche in den Blick. Ein gutes Instrument, diese an Ausbildung heranzuführen, stellen die betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQ) dar. Im Rahmen der ak-

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tuellen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente drohte dieses erfolgreiche Instrument de facto abgeschafft zu werden. Die BDA hat sich daher gemeinsam mit den Paktpartnern insbesondere aus der Wirtschaft intensiv für den Erhalt dieses Instruments eingesetzt. Denn die geplante Trägerverankerung der EQ hätte den Erfolg dieses Instruments gefährdet. Die hohen Übergänge in Ausbildung gelingen vor allem durch einen Klebeeffekt, der nur bei betrieblicher Verankerung möglich ist. Erfreulich ist, dass der vom Bundeskabinett nun verabschiedete Gesetzentwurf vorsieht, die EQ in ihrer bisherigen Form bis Ende 2014 weiterzuführen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird die BDA noch versuchen, eine unbefristete Fortsetzung der EQ zu erreichen.

Ausschreibung Arbeitgeberpreis für Bildung 2011 Die Potenziale und Talente jedes Einzelnen zu entfalten ist eine gesellschaftliche und gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Vor allem bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund gelingt dies aber vielfach nicht. Dies ist umso bedenklicher, als gute Bildungsvoraussetzungen maßgeblich für Integration und Teilhabechancen sind. Die gezielte Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund muss im Bildungssystem intensiviert werden. Wie dies gelingen kann, möchte die BDA mit dem diesjährigen Arbeitgeberpreis für Bildung zeigen, der unter dem Motto „Integration leben – Potenziale entfalten“ steht. In den vier Kategorien frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung werden Bildungseinrichtungen ausgezeichnet, die die Potenzialentfaltung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen sowie die interkulturellen Kompetenzen aller jungen Menschen fördern. Ziel ist, vorbildliche Bildungseinrichtungen bekannt zu machen und andere zum Nachahmen anzuregen. Dank der erneuten Kooperation mit Tele­kom und Deutscher Bahn als Partnern des Deutschen


Arbeitgeberpreises kann auch in diesem Jahr in jeder Kategorie ein Preisgeld von 10.000 € vergeben werden. Bewerbungen können bis zum 25. Juli 2011 bei der BDA eingereicht werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

Rechtsgutachten zur Wieder­einführung von Diplomtiteln Die Unternehmen brauchen mehr und besser qualifizierte Hochschulabsolventen. Wichtig war daher, dass mit der Bologna-Reform wichtige Schritte hin zu mehr Qualität in der Hochschulausbildung unternommen wurden. Diese Reform darf nun nicht verwässert oder gar zurückgedreht werden. Ende 2010 hat allerdings der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die bereits vor einigen Jahren bundesweit abgeschafften Diplomgrade für Masterabschlüsse wiedereinzuführen. Mit diesem Schritt sind erhebliche rechtliche Risiken für die Hochschulen und vor allem für die Studierenden verbunden. Denn Masterstudiengänge mit Diplomabschluss entsprechen nicht den von den Bundesländern einstimmig vereinbarten Qualitätskriterien und können daher nicht die vorgeschriebene Akkreditierung erhalten. Absolventen müssen mit Problemen bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst sowie bei der Zulassung zur Promotion rechnen. BDA und BDI haben bereits während des Gesetzgebungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern mehrfach und gemeinsam mit zahlreichen Partnern – etwa der IG Metall, dem Verein Deutscher Ingenieure und den Fachhochschulen – auf die erheblichen negativen Konsequenzen einer Rückkehr zum Diplom hingewiesen. Mit maßgeblicher Unterstützung einiger Landesvereinigungen hat die BDA bei dem Hamburger Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Risiken für Hochschulen und Studierende eindeutig belegt. Die häufig vorgebrachte Behauptung, man könne das Diplom Bologna-konform wiedereinführen, erweist sich damit als fataler Irrtum. Fol-

gerichtig hat der Akkreditierungsrat auf seiner Sitzung am 8. Juni 2011 auf Antrag von Arbeitgebern und Gewerkschaften den einstimmigen Beschluss gefasst, dass Studiengänge, welche optional die Vergabe eines Bachelor- oder Mastergrads und eines Diplomgrads vorsehen, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben widersprechen und daher nicht akkreditierungsfähig sind. Studiengängen, in denen nach Erteilung der Akkreditierung die Möglichkeit der Vergabe eines Diplomgrads eröffnet wird, ist die Akkreditierung zu entziehen. Die BDA wird sich weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Diskussion über Abschlussbezeichnungen rasch beendet wird.

Studienkompass Im Herbst 2011 wird in Berlin ein neues Schulfach eingeführt: der Ergänzungskurs „Studium und Beruf“. Zur Unterstützung beim Start dieses neuen Ergänzungskurses bietet das Förderprogramm STUDIENKOMPASS kostenfreie Lehrerfortbildungen an und gibt dabei sein in den vergangenen vier Jahren erfolgreich erprobtes Wissen auf dem Feld der Studien- und Berufsorientierung gezielt an Berliner Schulen weiter. Der STUDIENKOMPASS ist eine Initiative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und motiviert seit 2007 Schüler für ein Studium, in deren Familien noch niemand studiert hat. Das langfristige Ziel der STUDIEN­ KOMPASS-Initiatoren und Programmpartner ist, dass junge Menschen deutschlandweit schon in der Schule eine professionelle Unterstützung bei ihrer Berufswahl erhalten. Ein weiteres neues Angebot aus dem mehrjährigen Erfahrungsschatz des Programms ist der ELTERNKOMPASS, ein neuartiger Informationsservice für Eltern zum Thema „Stipendien für Studierende“. Über eine Hotline können Mütter und Väter sich jetzt auf den aktuellen Stand bringen, Fragen stellen und Tipps für ihren Nachwuchs einholen. Besonders in Familien, die keine Erfahrungen mit „Studium und Stipendien“ haben, ist hier der Bedarf groß.

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Nähere Informationen unter www.studienkompass.de und www.elternkompass.info

KURZ NOTIERT Preisverleihung „Starke Schule“ Höhepunkt und Abschluss des Wettbewerbs „Starke Schule“ war die feierliche Preisverleihung durch Bundespräsident Christian Wulff am 11. Mai 2011 in Schloss Bellevue. Schulen aus Olpe (NordrheinWestfalen), Backnang (Baden-Württemberg) und Ransbach-Baumbach (Rheinland-Pfalz) erhielten dotierte Preise, sieben weitere Schulen Ehrungen. Rund um die Preisverleihung nahmen die Siegerschulen an der „Netzkonferenz“ der BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft teil. Dabei konnten sie sich in Workshops über die Konzepte der Siegerschulen, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und die „Checkliste Berufsorientierung“ von Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT informieren. Multidimensionales Hochschulranking entwickelt Ein europäisches Forschungskonsortium hat in einem zweijährigen Projekt ein Instrument entwickelt, um das vielfältige Leistungsspektrum von Hochschulen weltweit zu messen, vergleichbar zu machen und abzubilden. Die Ergebnisse sind am 9. Juni 2011 der Europäischen Kommission, die das Vorhaben finanziert hat, vorgestellt worden. Erstmals sind auch die Leistungen in Studium und Lehre, bei der Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen sowie beim Wissens- und Technologietransfer, die bisher kaum Gegenstand von Rankings waren, enthalten. Die BDA hat während der Entwicklung des Instruments die Interessen der Arbeitgeber vertreten und eingebracht, insbesondere mit Blick auf die Berücksichtigung des Arbeitsmarktbezugs im Ranking. Berufswahl-SIEGEL zeichnet Schulen für gute Berufsorientierung aus Mit dem Berufswahl-SIEGEL werden Schulen mit

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besonderem Engagement für gute Berufsorientierung ausgezeichnet. Es wird in vielen Regionen in Deutschland in Kooperation mit dem jeweiligen Kultusministerium und mit vielen Partnern und Förderern erfolgreich umgesetzt. Seit Ende Dezember 2010 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Träger des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL. Der Projektstart wurde mit Unterstützung der Siemens AG ermöglicht. Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft ist es, das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL systematisch zu einem bundesweiten Netzwerk auszubauen, eine qualitativ hochwertige Dachmarke aufzubauen, bundesweite Qualitätsstandards zur Berufsorientierung zu entwickeln und damit die Berufsorientierung an Schulen zu verbessern. Erfolgreicher Auftritt beim Evangelischen Kirchentag in Dresden Vom 1. bis 5. Juni 2011 fand in Dresden der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Zahlreiche Kirchentagsbesucher informierten sich auf dem „Markt der Möglichkeiten“ über die SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeit der Arbeitgeberverbände und rätselten bei einem Wirtschaftsquiz engagiert mit. Am Samstag, 4. Juni 2011, diskutierten auf einer der Marktbühnen Peter Clever, BDA, Johannes Stockmeier, Diakonie, Ulrich Wiethaup, SCHULE­WIRTSCHAFT, und Dr. EvaMaria Stange, SPD Sachsen, zum Thema „Migration. Qualifikation. Integration – Kulturelle Vielfalt und berufliche Perspektiven“. Nähere Informationen unter www.wirtschaft-kirchentag.de


EUROPA UND INTERNATIONALES Trilogverhandlungen zur Koordination in der Eurozone Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament (EP) über die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung der haushaltsund wirtschaftspolitischen Koordination in der Eurozone, dem sog. Six-Pack, befinden sich auf der Zielgerade. Mit den Gesetzesvorschlägen verfolgt die EU-Kommission zwei Ansätze, um die Eurozone für die Zukunft krisenfester gegen Verschuldungen einzelner Mitgliedstaaten zu machen. Zum einen soll der Stabilitätspakt als ordnungspolitisches Fundament des Euro gestärkt werden. Hierbei ist zentraler Streitpunkt, inwieweit das Sanktionsverfahren für Verstöße gegen die Stabilitätskriterien in Zukunft automatisch eingeleitet werden soll. Die BDA unterstützt die Forderung des EP einer weitgehenden Automatisierung von Sanktionsprozessen in Form einer „umgekehrten Mehrheit“ – einen Wechsel vom Zustimmungs- auf das Widerspruchsprinzip – ausdrücklich. Denn damit werden die politischen Spielräume, die die disziplinierende Wirkung des Stabilitätspakts untergraben, verkleinert, ohne sie gänzlich zu eliminieren. Zum anderen will die EUKommission durch eine stärkere Überwachung der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone die Gefahr eines Auseinanderdriftens der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten eindämmen. Zentraler Streitpunkt hierbei ist, wie genau die EU-Kommission diese Überwachung vornehmen will und ob eine negative Beurteilung letztlich auch zu Sanktionen gegen einzelne Mitgliedstaaten führen kann. Die BDA sieht eine engere wirtschaftliche Abstimmung innerhalb der Eurozone als wichtigen Faktor für die Stabilität der gemeinsamen Währung an. Soweit die nationale Lohnausgestaltung in die Kommissionsbeurteilung mit einfließt, weist die BDA jedoch an die in Deutschland garantierte Autonomie der Tarifpartner hin. Nach dem Treffen der EU-Finanzminister am 20. Juni 2011 bleibt als letzter Streitpunkt die „umgekehrte Mehrheit“ bestehen – das EP macht seine Zustimmung zu dem gesamten „Six-Pack“ von der Lösung dieser Frage abhängig. Hier sollte der Rat dem EP fol-

gen. Die Lösung kommt dem von der BDA geforderten Sanktionsautomatismus am nächsten.

Binnenmarktakte Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation anhand von 50 Vorschlägen zur Neubelebung des Binnenmarkts hat die EU-Kommission im April 2011 die Binnenmarktakte vorgelegt. Die EU-Kommission identifiziert darin zwölf Bereiche, zu denen sie in den kommenden Monaten konkrete Vorschläge vorlegen wird, die bis Ende 2012 – dem 20-jährigen Bestehen des Binnenmarkts – verabschiedet werden sollen. Dazu gehören auch sozialpolitisch höchst relevante Vorschläge. Die BDA hat sich in enger Abstimmung mit BUSINESSEUROPE intensiv an dem Konsultations- und Meinungsbildungsprozess der EUKommission beteiligt. Gerade bei einem für die Arbeitgeber sehr relevanten Thema – der Entsendung von Arbeitnehmern – ist es gelungen, die endgültige Fassung der Binnenmarktakte zu verbessern: Die EU-Kommission erklärt eindeutig, sich auf eine bessere Umsetzung der bestehenden Entsenderichtlinie zu beschränken und nicht etwa, wie von den Gewerkschaften gefordert, die komplette Richtlinie zu überarbeiten. Allerdings gibt es auch Vorschläge, z. B. zur Regulierung der betrieblichen Altersvorsorge, zu neuen nichtfinanziellen Berichtspflichten für Unternehmen sowie zum Verhältnis von Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten, die für den Binnenmarkt schädliches Potenzial enthalten und damit dem selbst gesteckten Ziel der Kommission entgegenlaufen, durch die Vollendung des Binnenmarkts die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Die BDA wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die EUKommission diese Vorschläge nicht weiterverfolgt, sondern sich auf sinnvolle Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarkts, z. B. im Dienstleistungsbereich oder beim Patentschutz, konzentriert.

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EU-Umstrukturierungsrahmen Nachdem die EU-Kommission im Oktober 2010 angekündigt hat, die Sozialpartner zu einem europäischen Rahmen für die Antizipation von Umstrukturierungen zu konsultieren, erarbeitet sie gegenwärtig ein entsprechendes Konsultationsdokument. Ziel der EU-Kommission ist es, dass die Sozialpartner die 2003 erarbeiteten „Orientierungshilfen“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Umstrukturierungen“ überarbeiten und in einem neuen Rahmen festlegen. Angesichts eines bereits umfassenden europäischen Regulierungsrahmens für Umstrukturierungen (u. a. Richtlinien zum Betriebsübergang, zur Einrichtung von Europäischen Betriebsräten oder zu Massenentlassungen) ist nicht ersichtlich, welchen Mehrwert ein zusätzlicher europäischer Rahmen darstellen soll. Da aber die BDA beim Umgang mit Umstrukturierungen ihre Schlüsselrolle aktiv wahrgenommen hat, werden die Arbeitgeber die anstehende Konsultation auch jetzt konstruktiv begleiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die EU-Kommission ein ausgewogenes Papier als Grundlage für die Beratungen vorlegt, in dem Umstrukturierungen nicht von vornherein als etwas im Wesentlichen Negatives dargestellt werden, und anerkannt wird, dass fortlaufende Anpassungsprozesse in einer globalisierten Wirtschaft notwendig sind.

Richtlinienvorschlag „Konzerninterne Entsendung von Drittstaatsangehörigen (ICT)“ Mit dem Richtlinienvorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den konzerninternen Transfer von Hochqualifizierten aus Drittstaaten in die EU und innerhalb der EU zu vereinfachen und zu standardisieren. Dadurch soll die innereuropäische Mobilität erleichtert und die EU als Arbeitsstandort für multi­ nationale Unternehmen wettbewerbsfähiger und attraktiver gemacht werden.

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Die BDA unterstützt diese Zielsetzung nachdrücklich. Aus Sicht der Unternehmen ist eine Regelung, die es den Unternehmen ermöglicht, schnell und unbürokratisch Personal in allen Unternehmensteilen einzusetzen, längst überfällig. Gleichzeitig warnt die BDA allerdings vor der Gefahr von möglichen Verwerfungen für den Bausektor und verwandte Wirtschaftszweige (sog. nichtstationäres Gewerbe). Bei dieser Richtlinie kommt das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung und damit erhält die Stellungnahme des EP zur Ausgestaltung der Richtlinie großes Gewicht. Im EP haben die Beratungen zu diesem Gesetzgebungsvorschlag kürzlich begonnen und die BDA ist bereits im intensiven Dialog mit dem Berichterstatter im EP, Salvatore Iacolino MdEP (EVP, Italien), sowie den „Schattenberichterstattern“ der anderen Fraktionen. Es geht darum, dass die Richtlinie im Allgemeinen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet wird, so dass sie die einfache Ausgestaltung der Zulassungsregelungen ermöglicht und gleichzeitig spezifisch möglichen Verwerfungsgefahren für den Arbeitsmarkt im Bereich des Bausektors vorgebeugt wird, z. B. durch Herausnahme des Baus aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie.

OECD-Leitsätze Die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind am 25. Mai 2011 unterzeichnet worden. Nachdem der Überarbeitungsprozess zunächst aus dem Ruder lief, ist es schließlich gelungen, die Arbeiten zu einem für alle Beteiligten sehr guten Ergebnis zu Ende zu führen. Durch das persönliche Engagement von Prof. Randolf Rodenstock, Vizepräsident der BDA und Vorstandsmitglied bei BIAC, der sich direkt an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gewandt hatte, wurde eine entscheidende Wende erreicht. Der nun von Regierungen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam getragene Text ist eine gute Lösung, weil seine Praxistauglichkeit die weitere Verbreitung der OECD-Leitsätze erleichtert. Bisher hatten die Leitsätze Maßstäbe gesetzt, an welche die


Unternehmen individuell gebunden waren. Der BDA ist es in intensiven Verhandlungen gelungen, darauf hinzuwirken, dass die neuen Leitsätze zum Ausdruck bringen, dass die Unternehmen sich künftig auch bemühen, bei den Geschäftspartnern in der Zulieferkette für die Einhaltung der Maßstäbe zu werben, ohne für deren mögliches Fehlverhalten formal in Haftung genommen zu werden. Damit bringen die OECD-Leitsätze noch deutlicher als bisher ihren Anspruch zum Ausdruck, auf globale Verbreitung hin angelegt zu sein. Nun kommt es darauf an, die weltweite Verbreitung voranzutreiben. Insbesondere wirtschaftlich bedeutende Länder wie China, Indien, Russland oder Südafrika sollten rasch für die Annahme der Leitsätze gewonnen werden. Die OECD-Leitsätze bieten erstmalig einen sehr konkreten und praktikablen Ansatz, Bedingungen für fairen globalen Wettbewerb zu befördern. Die BDA wird sich weiterhin stark für die Verbreitung der Leitsätze einsetzen und Unternehmen durch Fachtagungen und Leitfäden bei der Umsetzung der Leitsätze helfen.

KURZ NOTIERT EP lehnt Regulierung von CSR ab Das EP hat sich mit der Verabschiedung des Berichts von Richard Falbr MdEP zur außenpolitischen Dimension der Sozialpolitik und sozialer Verantwortung von Unternehmen eindeutig gegen jegliche europäische Regulierung zu Corporate Social Responsibility (CSR) ausgesprochen. Entscheidend ist Ziffer 31, die auf Antrag von Thomas Mann MdEP aus dem Beschäftigungsausschuss eingefügt wurde und lautet: „Das EP unterstreicht mit Nachdruck, dass auf der EU-Ebene keine Richtlinie zur Regelung der sozialen Verantwortung der Unternehmen angenommen werden sollte.“ Die BDA begrüßt diesen Beschluss und dankt dem EP für die klare Orientierung. Damit erteilt das EP dem Vorstoß von Binnenmarktkommissar Michel Barnier eine Absage, der nach französischem Vorbild EUweit verpflichtende Sozialberichte einführen will.

Endbericht „Menschenrechte und multinationale Unternehmen“ vor Verabschiedung Im Juni 2011 wurde vom UN-Menschenrechtsrat der Endbericht zum Thema „Menschenrechte und multinationale Unternehmen“ von John Ruggie verabschiedet. Der Endbericht enthält Empfehlungen zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Staaten wie auch direkt an Unternehmen. Ziel ist es, mit den Empfehlungen das Konzept „Protect, Respect and Remedy“ von John Ruggie, das der UN-Menschenrechtsrat bereits 2008 angenommen hat, zu operationalisieren. Diskutiert wird zurzeit als Follow-up die Einrichtung eines Multistakeholder-Gremiums, das die Umsetzung der Empfehlungen befördert und begleitet. Die BDA setzt sich dafür ein, dass dieses Gremium, falls es eingerichtet wird, von dem Internationalen Arbeitgeberverband (IOE) geführt wird. Effektive Homebase-Regelung notwendig Die BDA hat sich erfolgreich in die laufenden Ratsberatungen zu dem Richtlinienvorschlag zur Änderung der Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (VO 883/2004/ EG) eingeschaltet. Ziel der Intervention war, dass für Flugpersonal zukünftig nur noch an die sog. Homebase angeknüpft werden soll, um die einschlägige nationale Sozialversicherung zu ermitteln. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag dagegen zusätzlich an einer Tätigkeitsbemessungsgrenze festgehalten, welche in der Praxis für Unternehmen und Sozialversicherungen einen enormen Bürokratieaufwand bedeuten würde. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung wäre zudem anfällig für das Unterlaufen sozialversicherungsrechtlicher Standards. Im Rat wurden die dagegen erhobenen Einwände der BDA aufgenommen und die Weichen für eine entsprechende Anpassung der Verordnung gestellt.

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WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Steuerschätzung und Haushaltskonsolidierung Die vom Arbeitskreis Steuerschätzung Mitte Mai 2011 vorgelegten Prognosen für die Steuereinnahmen der Jahre 2011 bis 2015 sehen wieder stark steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden vor. Nach den Schätzungen wird 2012 das Vorkrisen­ niveau des Jahres 2008 mit 561 Mrd. € um gut 20 Mrd. €­überschritten werden. Die BDA unterstützt die Bundesregierung darin, der Haushaltskonsolidierung weiterhin oberste Priorität einzuräumen. Die der guten wirtschaftlichen Entwicklung geschuldete erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden und die damit verbundenen Mehreinnahmen begründen keine Abkehr von der dringend erforderlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Ziel muss es vielmehr sein, möglichst bald einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen. Zugleich sind die fiskalischen Spielräume nicht allzu groß, da der Haushaltseckwertebeschluss vom 16. März 2011 die bessere konjunkturelle Entwicklung und damit höhere Steuereinnahmen eingepreist hatte. Unberücksichtigt bleiben jedoch nach wie vor die bestehenden Haushaltsrisiken durch die zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Etablierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und durch die nicht vollständige Umsetzung des im vergangenen Jahr beschlossenen Sparpakets sowie Belastungen durch ein anziehendes Zinsniveau.

Reform des Reisekostenrechts Der Koalitionsausschuss hat im Dezember 2010 eine Reform des steuerlichen Reise­ kostenrechts in Aussicht gestellt. Dieser Reformwille wurde nochmals im Rahmen des Referentenentwurfs eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 durch das Bundes­ finanzministerium (BMF) bekräftigt. Das BMF beabsichtigt, nach der Sommerpause ein Konzept zur Reform des Reisekostenrechts vorzulegen. Die Spitzenverbände der deutschen

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Wirtschaft haben bereits erste eigene Vorschläge zur Fortentwicklung des Reisekostenrechts entwickelt. Die BDA begrüßt das Vorhaben der Finanzverwaltung, das bestehende steuerliche Reisekostenrecht zu vereinfachen. Insbesondere im lohnsteuerlichen Massenverfahren ist das derzeitige Reisekostenrecht wegen der umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten nur schwer handhabbar. Die BDA hat gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft einen ersten gemeinsamen Entwurf für eine Reform des Reisekostenrechts entwickelt. Dieser sieht vor allem vor, dass künftig jeder Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis haben kann. Dabei handelt es sich um die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der ein Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet, zugeordnet ist und die er typischerweise arbeitstäglich aufsucht oder bei der er überwiegend, d. h. zu mehr als der Hälfte seiner regelmäßigen Arbeitszeit, tätig wird. Erforderlich ist zudem eine Fortentwicklung der Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand, die sich vor allem auf die Vereinfachung der Abrechnung konzentriert. Voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause wird die Finanzverwaltung ihre konkreten ersten Vorschläge vorlegen und dann in den weiteren Dialog mit der Wirtschaft eintreten. Bis Ende 2011 soll dann von der Finanzverwaltung ein Abschlussbericht für die Bundesregierung erstellt werden.

Bürokratieabbau Für die Wirtschaft wurde im Jahr 2006 eine bürokratische Belastung von ca. 50 Mrd. € gemessen. Damit geht der Wirtschaft durch Bürokratie Investitionskapital in beträchtlichem Umfang verloren. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, bis 2011 25 % netto von dieser Belastung abzubauen. Wie sie diesen Plan vollständig umsetzen will, ist bislang nicht ersichtlich. Unter anderem mit dem geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz droht im Gegenteil sogar der Aufbau neuer Bürokratie.


Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Investitionsbremse Bürokratie weiter gelöst wird. In einer Vielzahl von Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern hat die BDA darauf gedrängt, auch über das Nettoabbauziel hinaus den Abbau bürokratischer Hemmnisse entschieden voranzutreiben, um Kapital für Beschäftigung und Wachstum freizusetzen. Im Rahmen eines Spitzentreffens im Bundeskanzleramt am 1. April 2011 wurden bürokratische Hemmnisse insbesondere auch im sozialpolitischen Bereich mit dem zuständigen Staatsminister und den Staatssekretären der Bundesministerien ausführlich erörtert. Auch auf Betreiben der BDA hin wurde der Normenkontrollrat (NKR), der die Bundesregierung beim Bürokratieabbau berät und unterstützt, mit Wirkung ab 22. März 2011 gestärkt. Anders als bislang wird als Bürokratie künftig nicht mehr nur der mit staatlichen Vorgaben verbundene Aufwand zur Erfüllung von Informationspflichten erfasst, sondern sämtlicher Aufwand. Damit kann der NKR Gesetzgebungsvorhaben sehr viel umfassender auf unnötige Bürokratie überprüfen. Kritik hat die BDA allerdings an der von der Bundesregierung geplanten Ermittlung des Erfüllungsaufwands geübt, da diese kein realistisches Bild der für die Wirtschaft zu erwartenden Belastungen ermöglicht. Sie wird hier weiter auf Korrekturen drängen. Denn erste Voraussetzung für einen wirkungsvollen Abbau von Bürokratie ist es, dass Bürokratie als solche identifiziert wird. Die Bundesregierung wird nach dem Abschluss der ersten Mandatszeit des NKR im September 2011 Bilanz ziehen. Die BDA hat – auch vor diesem Hintergrund – ihren Forderungskatalog mit umfangreichen Vorschlägen zum Bürokratieabbau aktualisiert. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen sowie unter www.ar­beit­ geber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

KURZ NOTIERT CSR Germany zeigt sich in neuem Design CSR Germany (www.csrgermany.de), das CSRInternetportal der deutschen Wirtschaft, ist grundlegend überarbeitet worden und zeigt sich in neuem Design. Zudem sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks jetzt Partner bei CSR Germany, das die BDA zusammen mit dem BDI vor über sechs Jahren aufgebaut hat. Seitdem hat sich das Portal zu einem der führenden deutschen CSR-Internetportale entwickelt. Ziel des Portals ist es, das umfangreiche und vielfältige gesellschaftliche Engagement der Unternehmen zu zeigen, ein CSR-Netzwerk zu schaffen und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Herzstück des CSR-Portals ist der Praxisbereich, in dem alle Unternehmen die Möglichkeit haben, ihr gesellschaftliches Engagement kostenlos und unbürokratisch vorzustellen. Ansprechpartner ist Matthias Thorns (T +49 30 2033-1911, m.thorns@ arbeitgeber.de). EU-Vergleich der Arbeitskosten und Personalzusatzkosten Die BDA sieht im aktuellen EU-Ländervergleich der Arbeitskosten und Personalzusatzkosten keine Entlastung der Arbeitgeber. Deutschland lag im Jahr 2010 sowohl bei den Arbeitskosten als auch bei den Personalzusatzkosten auf Rang 7. Mit durchschnittlich 29,20 € je geleistete Arbeitsstunde im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich lag Deutschland bei den Arbeitskosten im Jahr 2010 um 32 % über dem EU-Durchschnitt. Im verarbeitenden Gewerbe kostete eine Arbeitsstunde durchschnittlich 33,10 €. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 47 % teurer als im EU-Durchschnitt. Die BDA fordert daher weiterhin Entlastungen bei den Sozialbeiträgen, um Arbeits- und Personalzusatzkosten zu begrenzen.

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VERANSTALTUNGEN Symposion „Arbeitnehmerdatenschutz – Anforderungen der Unternehmenspraxis“ Aus Anlass des Gesetzgebungsverfahrens zum Beschäftigtendatenschutz veranstaltet die BDA am 28. Juni 2011 im Hotel Courtyard Marriott Berlin ein Symposion. Unternehmenspraktiker, Berater und Wissenschaftler stellen die Anforderungen an einen modernen Arbeitnehmerdatenschutz dar, um diese in der anschließenden Podiumsdiskussion mit Politikvertretern zu diskutieren. Fachmesse Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Vom 18. bis 21. Oktober 2011 wird die weltweit größte und wichtigste Fachmesse mit angeschlossenem internationalem Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die A+A 2011, in Düsseldorf stattfinden. Die BDA wird mit einem Messestand in Halle 10 der Messe Düsseldorf vertreten sein und dort über die Positionen der Arbeitgeber im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unfallversicherung informieren. „PISA 2009 – Reformkurs fortsetzen“ Die Ergebnisse der letzten PISA-Studie sind Ende 2010 erschienen und zeigen eine positive Entwicklung in den Schulen, die fortgesetzt

werden muss. Welche Elemente der vielfältigen Schulreformen in den deutschen Bundesländern zur Leistungsverbesserung genau beigetragen haben, wollen wir im Rahmen einer großen Tagung „PISA 2009: Den Reformkurs fortsetzen“ am Montag, 7. November 2011, 11.00–15.30 Uhr, in der BDA mit Experten aus Bildungsforschung, Schulen, Wirtschaft, Elternschaft und Politik analysieren und prüfen, welche weiteren Schritte der Qualitätsverbesserung noch erfolgen müssen. Parlamentarischer Abend Der diesjährige Parlamentarische Abend von BDA, BDI und DIHK findet am 6. September 2011 ab 19.00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Als Eröffnungsredner wird das Mitglied der Europäischen Kommission Günther H. Oettinger sprechen. Deutscher Arbeitgebertag Der Deutsche Arbeitgebertag 2011 findet am 22. November erneut im Maritim Hotel Berlin­ am Tiergarten statt. Die entsprechende Vorankündigung wurde bereits versandt. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Frau Hanka Köppen (T +49 30 2033-1148, adress.­mail@arbeitgeber.de).

www.arbeitgeber.de

105.000

Nutzer haben auf mehr als 309.000 Seiten des BDA-Internetauftritts zugegriffen.

Dies ergibt eine Steigerung der Nutzerzahl um 58 % und der Seitenzugriffe um 32 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zeitraum: 1. Januar bis 31. Mai 2011

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt- und Gesellschaftspolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in 6.500 Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Positionen der BDA sind überparteilich und stellen den sozial- und tarifpolitischen Grundkonsens der gesamten deutschen Wirtschaft dar.

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 23. Juni 2011

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