Arbeitgeber aktuell

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Aus der Arbeit der bdA JuNi 2012



Aus der Arbeit der bdA JuNi 2012


ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.


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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

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Tarifeinheit Urlaubsrecht Bürokratieabbau Arbeitszeitkonten Anonymisierte Bewer Werkverträge Urlaubsrecht Befristungen Bürokratieabbau Teil

Europäischer Datenschutz Teilzeit Anonymisierte Bewerbungen

Teilzeit Anonymisierte Bewerbungen Urlaubsrecht Europäischer Dat Bürokratieabbau Befristungen Europäischer Datenschutz Bürokratieabbau Werkverträge Arbeitszeitkonten Anonymisierte Bewerbungen Tarifeinheit Europäischer Datenschutz Büro

Fachkräftesicherung Sozialpartner Betreuungsgeld Strukturreformen D

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Sozialpartner Willkommenskultur Strukturreformen Willkommenskultur Zukunftsgipfel Arbeit Zukunftsgipfel Arbeitsmarkt Rehabilitation Demografiestrategie Willkommenskultur Arbeitsmarkt Rehabilitation Zukunftsgi

Strukturreformen

Flexible Beschäftigungsforme Betreuungsgeld Flexible Beschäftigungsformen Demografiestrategie Fachkräftesich Krankenhausfinanzierung EU-Pensionsfondsrichtlinie Höhere Ab Prävention Rentenpaket Pflegezusatzversicherung Altersvorsorgepflicht Höhere Abgabelast Prävention Rentenerhöhung Pflegezusatzversicherung Alt Rentenerhöhung Prävention Höhere Abgabenlast Krankenhausfinanzierung Höhere Abg EU-Pensionsfondsrichtlinie Rentenerhöhung Altersvorsorgep Tarifabschlüsse Tarifpartner Jobmotor Mindestlohn Tarifpartner Zeitarbeit Arbeitskosten Tarifpartner Arbeitskampf Tarifautonomie Arbeitskampf Jobmotor Tarifabschlüs Arbeitskosten Mindestlohn Tarifbindung Zeitarbeit Tarifpartner Arbeitskosten Tarifbin Tarifbindung Jobmotor Arbeitskosten Arbeitskampf Branchenzuschlag Arbeitskampf Mindestl Zeitarbeit Tarifpartner Tarifabschlüsse Tarifbindung Tarifautonomie Jobmo Bologna-Prozess Ausbildungsmarkt Fachkräftemangel Bologna-Prozess Berufsorie Fachkräftemangel MINT-Report Schülerwettbewerb Universum Wirtschaft SchuleWirtsch Universum Wirtschaft SchuleWirtschaft Ausbildungsmarkt MINT-Repo Berufsorientierung Schülerwettbewerb Universum Wirtschaft MINT-Report Fachkräftemangel Schülerwe SchuleWirtschaft Berufsorientierung Schülerwettbewerb Ausbildungsmarkt Bolo Arbeitszeitrichtlinie Duale Ausbildung Beschäftigungspaket Beruflic Duale Ausbildung Europa 2020 G20-Treffen Berufliche Bildung Frauenquote Duale Ausbildung Euro OECD Europäisches Semester G20-Treffen OECD Arbeits Europäisches Semester Frauenquote Arbeitszeitrichtlinie OECD Berufliche Bildung Frauenq Beschäftigungspaket Berufliche Bildung Europa 2020 Europäisches Semester Besc Europäischer Wachstumspakt Umsatzbesteuerung des Ehrenamts Neutrale Sta Umsatzbesteuerung des Ehrenamts Projektgarantien Wirtschaftsweise Nationales Reform

Lohnsteuerabzugsverfahren Bürokratieabbau Lohnsteuerabzugsver Wirtschaftsweise Neutrale Statistikerfassung Jahressteuergesetz Bürokratieabbau Wirtschaftswe

Nationales Reformprogramm Projektgarantien Europäischer Wachstu

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Veranstaltungen

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Informationsdienste und Publikationen


Arbeitsrecht befristungen und teilzeit in der aktuellen diskussion wird immer wieder ein verzerrtes bild von befristeten beschäftigungsverhältnissen und teilzeitarbeit gezeichnet. Anders als behauptet, sind befristete Arbeitsverhältnisse kein Massenphänomen. teilzeitarbeit, die erst bewusst von der Politik gefördert wurde, wird jetzt als atypisch diffamiert. die bundesregierung fordert sogar einen Anspruch auf Wiederaufstockung in Vollzeit und damit eine zusätzliche Verrechtlichung der teilzeitarbeit. Flexible Beschäftigungsformen sichern Beschäftigung und bilden – gerade für Berufseinsteiger – einen erfolgversprechenden Weg in den Arbeitsmarkt. Befristete Arbeitsverhältnisse unterstützen den Beschäftigungsaufbau gerade auch dann, wenn die Wirtschaftsaussichten unsicher sind. Sie senken Einstellungsbarrieren, die der unklare und überregulierte Kündigungsschutz schafft. Damit helfen sie besonders Berufseinsteigern. Entgegen vielfältigen verzerrten Darstellungen liegt der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in den letzten Jahren stabil bei unter 10 %. Die Übernahmequote ist auf 56 % gestiegen. Mehr als jeder zweite Arbeitnehmer erhält also im Anschluss an seinen befristeten Vertrag einen unbefristeten Arbeitsplatz. Die BDA wird auch weiter mit Nachdruck dafür werben, dass die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umgesetzt wird, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Teilzeitarbeit ist nicht atypisch und schon gar nicht prekär. Gesetzgeber und Bundesregierung haben, um Teilzeit zu fördern, sogar einen Teilzeitanspruch geschaffen. Teilzeit gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeit und ihre individuellen Wünsche besser zu vereinbaren – gerade bezogen auf Familie und Beruf. Mehr als 80 % der Teilzeitbeschäftigten wollen nicht Vollzeit arbeiten. Das Bundesfamilienministerium hat nun einen Anspruch auf Wiederaufstockung in Vollzeit gefordert. Die BDA hat diese Forderung nach weiterer unnötiger Bürokratie gegenüber Regierungsvertretern und Abgeordneten deutlich zurückgewie-

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sen und wird sich weiter verstärkt gegen Diffamierungen flexibler Beschäftigungsverhältnisse und gegen deren weitere Regulierung wenden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Befristungen und Teilzeitarbeit

werkverträge im April fand unter beteiligung der bdA eine Anhörung zu den Anträgen der Fraktion bündnis 90/die Grünen vom 26. Oktober 2011 und der Fraktion die LiNKe vom 29. september 2011 zu Werkverträgen statt. die bdA hat klargemacht, dass eine regulierung von Werkverträgen wirtschaftspolitisch unsinnig und verfassungsrechtlich bedenklich ist. Einschränkungen der Möglichkeit, Arbeit als Werkvertragsarbeit zu erbringen, führen zu Wohlstandsverlust und sind abzulehnen. Werkverträge sind ein Element des Wirtschaftslebens, das die Produktion und die Herstellung von Waren sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen prägt. Sie sind im modernen Geschäftsleben unverzichtbar und bilden einen nicht wegzudenkenden Grundstein jeder Wertschöpfung. Ob Handwerk oder Großindustrieanlage – in jedem Produkt der Wertschöpfungskette steckt ein beträchtlicher Teil an Werkvertragsarbeit. Werkverträge unterstützen auf diese Weise Spezialisierung und Aufgabenteilung und sind damit ein wichtiger Beitrag, Wohlstandsgewinne zu ermöglichen. Die Nutzung von Werkverträgen ist kein Instrument zur Unterbietung arbeitsrechtlicher Standards. Scheinwerkverträge sind schon nach geltendem Recht verboten und zu missbilligen. Es existieren ausreichend gesetzliche Regelungen, solchen Missbrauch zu unterbinden. Neue gesetzliche Regelungen sind daher überflüssig. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung hat die BDA dies unterstrichen und fand dabei bei den ebenfalls angehörten Experten aus der Wissenschaft breite Unterstützung. Die BDA wird weiter darauf hinwirken, dass der Einsatz von Werkverträgen nicht durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt wird.


Arbeitszeitkonten und wertguthaben die bundesregierung hat im Frühjahr ihren bericht über die Auswirkungen des sog. Flexi-ii-Gesetzes vorgelegt, das die einrichtung, Führung und Verwaltung von Lebensarbeitszeitkonten regelt. der bericht kommt zu dem ergebnis, dass Wertguthaben bisher noch wenig verbreitet sind. so bieten erst 2 % aller betriebe Wertguthaben an. die Verbreitung hängt dabei signifikant von der Betriebsgröße ab. Dies korrespondiert mit der Kritik der BDA, dass die Einrichtung von Wertguthaben insbesondere für kleine und mittlere Betriebe aufgrund der damit zusammenhängenden Bürokratie kaum zu leisten ist. Zu begrüßen ist daher, dass die Bundesregierung das Gesetz auf Bürokratie prüfen will. Arbeitszeitkonten haben gerade auch in der Krise ihre Bedeutung für Beschäftigung und Anpassung an Nachfragespitzen bewiesen. Ihr Einsatz hat den Erhalt einer großen Zahl von Arbeitsplätzen ermöglicht. Arbeitszeitkonten helfen, Auftragseinbrüche abzufedern. Sie ermöglichen es, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Arbeitszeitkonten dürfen daher keinesfalls durch neue rechtliche Vorgaben bürokratisch aufgebläht und für Betriebe und Beschäftigte unattraktiv gemacht werden. Die BDA setzt sich gegenüber dem Bundesarbeitsministerium für eine betriebstaugliche, praktikable Weiterentwicklung bei der Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten ein. Dazu müssen vor allem die zu komplexen Vorschriften zum Insolvenzschutz und zur Anlagebeschränkung ebenso wie die fehlerhafte Verzahnung mit der Sozialversicherung überarbeitet werden. Keinesfalls darf die Arbeitszeitflexibilität beeinträchtigt werden. Arbeitszeitkonten, die nicht als Lebensarbeitszeitmodell eingerichtet sind, sind für das Auffangen und Ausgleichen von Nachfrageschwankungen unverzichtbar. Solche flexiblen Arbeitszeiten sind ein Standortvorteil und dürfen nicht durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt werden.

tarifeinheit Mehrere große Fluglinien klagen derzeit auf Ausgleich der durch einen tarifeinheitswidrigen streik am Flughafen stuttgart entstandenen schäden. die schadensersatzklage unterstreicht, dass die tarifeinheit für die Ordnung der Arbeitsbeziehungen und die stabilisierung der Friedenswirkung der tarifverträge unverzichtbar ist. die bdA hat auch in den letzten Monaten weiter nachdrücklich für eine gesetzliche regelung der tarifeinheit geworben und bei Abgeordneten wie Mitgliedern der bundesregierung Zustimmung erhalten, dass eine solche gesetzliche regelung notwendig ist. Die Tarifeinheit ist für eine funktionsfähige Tarifautonomie und für die Akzeptanz des Systems der Branchentarifverträge in Deutschland unerlässlich. Hierfür wird die BDA auch in Zukunft ohne Abstriche werben. Wäre der ursprünglich gemeinsam von BDA und DGB eingebrachte Vorschlag für eine Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes zum Zeitpunkt des Arbeitskampfs schon geltendes Recht gewesen, wäre der Streik unzulässig gewesen. In der aktuellen Klage sind die im mehrstelligen Millionenbereich liegenden Schäden durch den tarifeinheitswidrigen Streik von weniger als 200 Mitarbeitern der Vorfeldsicherung am Frankfurter Flughafen Anfang des Jahres noch nicht einmal enthalten. Obwohl für alle der insgesamt 20.000 Beschäftigten tarifliche Regelungen mit der Mehrheitsgewerkschaft gegolten haben, hat diese kleine Minderheit versucht, den Flugverkehr über dem gesamten Bundesgebiet faktisch zum Stillstand zu bringen. Das zeigt nachdrücklich die Bedeutung einer gesetzlichen Regelung, für die sich die BDA intensiv einsetzt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeit

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kurZ notiert europäischer datenschutz – einwilligung und betriebsvereinbarung gewährleisten Die BDA hat in ihrer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf einer europäischen Datenschutzverordnung nochmals unterstrichen, dass für den Bereich des Beschäftigungsverhältnisses Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen als Grundlage für eine Datenverarbeitung unverzichtbar sind. Nur mit diesen Instrumenten lässt sich ein betriebsnaher Datenschutz umsetzen. Darüber hinaus bedarf es europaweit einer rechtssicheren Regelung für den konzerninternen Datentransfer. Die vorgesehenen Bußgelder sind völlig unverhältnismäßig und müssen deutlich begrenzt werden. Abgelehnte bewerber haben keine Auskunftsansprüche Abgelehnte Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob und aufgrund welcher Kriterien ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Recht bestätigt (Urteil vom 12. Januar 2012 – C-415/10 „Meister“). Es gibt keinen Anspruch darauf, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Die Zurückweisung einer Bewerbung ist nicht begründungspflichtig. Nur unter sehr engen Voraussetzungen sieht der EuGH in einem generellen Schweigen des Arbeitgebers auf ein Auskunftsverlangen Vermutungstatsachen für eine Diskriminierung. In solchen Einzelfällen kann der Arbeitgeber dieser Vermutungswirkung durch Benennung der Auswahlkriterien entgegenwirken. Anonymisierte bewerbungsverfahren ohne positive effekte Anonymisierte Bewerbungsverfahren haben keine positiven Effekte. Die nicht repräsentative Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom April 2012 spiegelt erneut den bürokratischen Aufwand wider, der mit anonymisierten Bewerbungsverfahren verbunden ist. So gaben

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69 % der befragten Teilnehmer bezüglich der Praktikabilität der standardisierten Bewerbungsformulare an, gleich viel oder sogar mehr Zeit für die anonymisierte Bewerbung zu benötigen. Mehr als 50 % sahen keinerlei verbesserte Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, oder schätzten ihre Chancen bei klassischen Bewerbungsverfahren sogar höher ein. Die Pilotstudie kann daher nicht vom Nutzen anonymisierter Bewerbungsverfahren überzeugen. rechtssicherheit im urlaubsrecht schaffen Nachdem der EuGH am 22. November 2011 in der Rechtssache KHS (C-214/10) entschieden hat, dass Urlaub auch bei lang andauernder Krankheit aufgrund einer nationalen Regelung oder Gepflogenheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt, ist nun der nationale Gesetzgeber gefordert. Die Umsetzung der Entscheidung des EuGH befindet sich zurzeit noch in einem Diskussionsprozess. Um die durch die wechselnde Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes bei Krankheit und Urlaub entstandene Rechtsunsicherheit zu beenden, muss der Gesetzgeber diesen Fall regeln und klarstellen, dass Urlaub auch bei Krankheit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt. 25-%-Ziel beim bürokratieabbau endlich erreichen Die Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2011 25 % der 2006 gemessenen bürokratischen Belastung von 50 Mrd. € abzubauen. Dieses Ziel hat sie verfehlt. Sie muss jetzt alles daransetzen, die Maßnahmen, die sie hierzu am 14. Dezember 2011 beschlossen hat, umzusetzen, um auch die noch fehlende Entlastung von rd. 1,5 Mrd. € zu erreichen.


beschÄFtiGuNG fachkräftesicherung

flexible beschäftigungsformen

Auf drängen der Wirtschaft hat die Politik eine reihe wichtiger schritte zur Fachkräftesicherung auf den Weg gebracht. Am 5. Juni 2012 haben bundesregierung und sozialpartner beim zweiten „Zukunftsgipfel“ in Meseberg die bisher erreichten Ziele bilanziert und weitere nötige handlungsansätze diskutiert.

Vor allem von den Gewerkschaften werden immer wieder die erfolge am Arbeitsmarkt in Frage gestellt und flexible Beschäftigungsformen als „atypisch“ oder „prekär“ diffamiert. dies bleibt nicht ohne rückwirkungen auf die politische diskussion auf nationaler und europäischer ebene. Zuletzt hat die internationale Arbeitsorganisation (iLO) Anfang Mai 2012 den vermeintlich hohen Anteil „atypischer“ beschäftigung in deutschland kritisiert.

Mit der Fortsetzung des Dialogs mit den Sozialpartnern zum Thema „Fachkräftesicherung“ auf höchster politischer Ebene unterstreicht die Bundesregierung zu Recht, dass die Sicherung der Fachkräftebasis weiterhin hohe Priorität hat. Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt hat bei dem Treffen in Meseberg erneut deutlich gemacht, dass trotz richtiger Weichenstellungen z. B. bei der Fachkräftezuwanderung Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dringend weitere Schritte zur Fachkräftesicherung unternehmen müssen. Damit die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten richtigen Reformen im Zuwanderungsrecht wirken können, muss vor allem eine umfassende Willkommenskultur in der Gesellschaft etabliert werden. Die BDA hat dazu einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, der Handlungsansätze auf Unternehmensebene und Beispiele guter Praxis aufzeigt, um zu verdeutlichen, dass auch die Wirtschaft einen eigenen Beitrag leisten kann und will. Die BDA wird weiterhin deutlich machen, dass die Wirtschaft ihr Engagement zur besseren Erschließung aller inländischen Potenziale noch verstärkt hat. Sie wird aufzeigen, wie durch richtige politische Rahmenbedingungen die Bemühungen der Wirtschaft wirksam zu flankieren sind, um die Potenziale vor allem von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderungen besser zu nutzen. Dazu wird die BDA auch weiterhin gezielt die Themen und Handlungsfelder aus dem schon Ende 2010 vorgelegten BDA-Fachkräftekonzept in die politischen Diskussionen und Entscheidungsprozesse einbringen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Fachkräftesicherung

Die BDA bekämpft diese Zerrbilder mit der Darstellung der tatsächlichen Fakten zur Beschäftigungsentwicklung in Deutschland. Die mit den Strukturreformen der Agenda 2010 am Arbeitsmarkt erreichte Flexibilisierung hat erheblich dazu beigetragen, den seit den 1970er Jahren ungebrochenen Trend einer steigenden Sockelarbeitslosigkeit zu stoppen und umzukehren. Es ist und bleibt für die Arbeitgeberverbände eine wichtige Aufgabe, dies gegenüber Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern deutlich zu machen. Endlich schaffen auch Menschen den Einstieg in Arbeit, die lange vom Arbeitsmarkt ausgesperrt waren – z. B. Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose oder Frauen mit Familienpflichten. Diese große soziale Leistung im Kampf gegen eine Spaltung der Gesellschaft in Arbeitslose und Arbeitsbesitzer darf im öffentlichen Bewusstsein nicht ins Gegenteil verkehrt werden. Deshalb weist die BDA in ihren Stellungnahmen und Gesprächen nachdrücklich darauf hin, dass vor allem länger arbeitslose Menschen den beruflichen Neueinstieg oft zunächst nur in Zeitarbeit, befristeter Beschäftigung oder über einen Minijob finden können. Dennoch sind weder die Zeitarbeit mit einem Anteil an allen Erwerbstätigen von gerade einmal 2 % noch befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Beschäftigungsanteil stabil unter 10 % ein Massenphänomen. Deutschland bleibt ein Hochqualifikations- und Hochlohnland. Um der falschen, die Realität am Arbeitsmarkt verzerrenden Diskussion auf nationaler und internationaler Ebene breit entgegenzuwirken, hat Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt u. a. die maßgeblichen Daten und Fakten der Auslandspresse

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vorgestellt. Die BDA wird ihre aufklärende Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Aktivitäten zukünftig verstärkt fortsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Flexible Beschäftigungsformen

betreuungsgeld entgegen den Warnungen von Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, teilen der regierungs- und allen Oppositionsfraktionen hat die bundesregierung den Gesetzentwurf zum betreuungsgeld am 6. Juni 2012 im Kabinett verabschiedet. Jetzt wird der entwurf im Parlament und in den Ausschüssen des bundestags beraten. unklar ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch, ob auch die Länder im bundesrat ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf erteilen müssen. Mit dem Betreuungsgeld wird in Deutschland eine arbeitsmarkt- und bildungspolitisch höchst kontraproduktive Transferleistung geschaffen, die weder Kindern bei der Wahrnehmung von Bildungschancen noch Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nützt. Die Einführung einer neuen, milliardenteuren Sozialleistung widerspricht zudem der dringenden Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und zusätzliche Schulden zu vermeiden. Die BDA hat mehrfach, auch gemeinsam mit dem DGB, vor den Folgen eines Betreuungsgelds gewarnt. Studien zeigen, dass für die Inanspruchnahme des Betreuungsgelds vor allem finanzielle Erwägungen ausschlaggebend sind und die für die Kinder aufgewendete Zeit damit nicht ansteigt. Zudem ist mit einem Rückgang der Müttererwerbstätigenquote zu rechnen. Nach Einführung des Thüringer Erziehungsgelds sank diese um 11,2 Prozentpunkte, was einem Rückgang von 20 % entspricht (IZA 2012). Die negativen Wirkungen des Betreuungsgelds zeigen sich besonders bei Familien mit geringem Qualifikationsniveau, mit einem niedrigen Einkommen und Alleinerziehenden. Auch in der Bevölkerung findet das Betreuungsgeld keine Unterstützung: Nach Umfragen lehnt die deutliche Mehrheit das Betreuungsgeld ab (Infratest

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Dimap). Zuletzt hat auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Einführung eines Betreuungsgelds in Deutschland nachdrücklich kritisiert. Die BDA wird in der öffentlichen und parlamentarischen Diskussion weiterhin auf die negativen Effekte des Betreuungsgelds hinweisen. Sollte das Betreuungsgeld trotz aller Bedenken durchgesetzt werden, müssen zumindest die Wirkungen regelmäßig überprüft und ggf. entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Betreuungsgeld sowie in der Presse-Information Nr. 022/2012 vom 16. April 2012

kurZ notiert notwendige reformen in der rehabilitation voranbringen Auch unter der neuen Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Dr. Helga Seel, die am 10. Mai 2012 zur Nachfolgerin von Bernd Petri gewählt wurde, müssen die bereits angestoßenen Reformprozesse der BAR sowie bei der Koordinierung und Zusammenarbeit der Reha-Träger weitergeführt werden. Mehr Transparenz sowie Effektivität und Effizienz von Maßnahmen und Leistungen der Reha-Träger zu erreichen, muss eine der wichtigsten Aufgaben der BAR bleiben. Darauf wird die BDA in der BAR weiterhin entschieden hinwirken. Demografiestrategie der Bundesregierung greift zu kurz Die von der Bundesregierung Ende April 2012 beschlossene Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ bietet keine hinreichenden Lösungsansätze zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Vielmehr werden lediglich Maßnahmen aufgelistet, die die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht hat, und sogar noch neue Sozialversicherungsleistungen vorgeschlagen, obwohl dadurch die Nachhaltigkeit unserer Sozialsysteme zusätzlich gefährdet


wird. Die Bundesregierung hat sich nach Vorlage ihrer Demografiestrategie an die BDA gewandt und darum gebeten, ab Oktober 2012 gemeinsam in noch einzusetzenden Arbeitsgruppen nach Wegen zu suchen, wie dem demografischen Wandel begegnet werden kann. Die BDA wird sich dabei vor allem für Lösungen einsetzen, mit denen die wachsenden Fachkräfteengpässe begrenzt werden können, und für ausgabensenkende Strukturreformen der Sozialversicherungssysteme werben, um diese demografiefest und somit generationengerecht zu gestalten.

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sOZiALe sicheruNG rentenpaket das bundesarbeitsministerium hat am 25. März 2012 mit dem referentenentwurf für ein rentenversicherungs-Lebensleistungsanerkennungsgesetz das „rentenpaket“ vorgestellt. Wichtigster bestandteil ist die einführung einer sog. Zuschussrente, mit der die Altersrenten von Personen aufgestockt werden sollen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dennoch nur eine Altersrente von unter 850 € im Monat zu erwarten haben. Zudem sieht der referentenentwurf eine erhöhung des Leistungsniveaus der erwerbsminderungsrente sowie eine erweiterung der hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (sog. Kombirente) vor. das bundesarbeitsministerium hat außerdem angekündigt, für selbstständige eine Altersvorsorgepflicht vorzuschlagen. Der bereits im Mai 2012 geplante Kabinettsbeschluss wurde aufgrund von Meinungsdifferenzen innerhalb der regierungskoalition bisher noch nicht gefasst. Gleichwohl soll am vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2012 festgehalten werden. Die BDA hat immer wieder darauf gedrungen, dass das Rentenpaket nicht zu erhöhten Belastungen der Beitragszahler führt. Insbesondere dürfen die in den kommenden Jahren vorhandenen Spielräume für Beitragssatzsenkungen nicht zur Finanzierung der Zuschussrente verwendet werden. Dem trägt der Referentenentwurf nicht ausreichend Rechnung. Denn für die vorgeschlagenen Leistungsausweitungen ist insgesamt keine ausreichende Gegenfinanzierung vorgesehen. Allein durch die Zuschussrente würde die Rentenversicherung bis 2016 um mehr als 1 Mrd. € zusätzlich belastet. Ebenso sind die geplanten Leistungsausweitungen bei der Erwerbsminderungsrente nur vertretbar, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen erfolgen. Die BDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Mehrbelastungen der Beitragszahler unterbleiben bzw. zumindest eng begrenzt werden. Die vorgelegten Eckpunkte für eine Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen beruhen maßgeblich auf einem von der BDA entwickelten und einge-

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brachten Konzept. Es ist erfolgreich gelungen, für den BDA-Vorschlag eines echten Wahlrechts zwischen gesetzlicher Rentenversicherung einerseits und privater Altersvorsorge andererseits politische Unterstützung zu erreichen. Dadurch konnten Pläne für eine ausschließliche bzw. vorrangige Absicherung der Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung abgewehrt werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Rentenversicherung

eu-pensionsfondsrichtlinie die eu-Kommission hat in ihrem Weißbuch Pensionen vom Februar 2012 angekündigt, noch in diesem Jahr die Pensionsfondsrichtlinie zu überarbeiten. Ziel dieser Maßnahme soll u. a. die herstellung von Aufsichtsregelungen nach solvency ii sein. entsprechend den geplanten Änderungen, insbesondere für die eigenmittelvorgaben, müssten die trägerunternehmen von Pensionskassen und Pensionsfonds ihren einrichtungen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe zuführen, um diese Vorgaben zu erfüllen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Eigenmittelvorgaben aus Solvency II nicht auf die betriebliche Altersvorsorge angewendet werden. Die für Versicherungsunternehmen konzipierten Vorgaben würden die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen und Pensionsfonds unnötig verteuern, aber nicht sicherer machen. Dies würde dem europäischen Ziel der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge diametral entgegenlaufen. Das Präsidium der BDA hat daher am 16. April 2012 die EU-Kommission aufgefordert, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Zu begrüßen ist, dass die zuständigen Ministerien und der Bundestag in seinem Beschluss vom 26. April 2012 dieser Kritik folgen und die Pläne der Kommission ebenfalls klar ablehnen. Die deutschen Sozialpartner ziehen bei diesem Thema an einem Strang: In einer gemeinsamen Erklärung haben BDA und DGB am 6. Juni 2012 die EU-Kommission aufgefordert, von einer Anwendung von Solvency II auf die betriebliche


Altersvorsorge abzusehen. Aufgrund des unerwartet heftigen Widerstands, auch aus anderen Mitgliedsstaaten, wird sich der ursprüngliche Zeitplan der EU-Kommission zum Gesetzgebungsverfahren der Pensionsfondsrichtlinie verzögern. Nach derzeitigen Planungen wird die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden im zweiten Halbjahr 2012 eine Auswirkungsstudie der geplanten Eigenmittelvorgaben durchführen. Daher ist vor 2013 auch nicht mit der Vorlage eines Richtlinienvorschlags zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie zu rechnen. Die BDA wird das Verfahren zur Richtlinie weiter begleiten. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Betriebliche Altersvorsorge

geförderte Pflegezusatzversicherung die regierungskoalition hat am 6. Juni 2012 die Förderung von freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Mit einem Fördervolumen von 100 Mio. € im ersten Jahr sollen Versicherte mit einer Pflegetagegeldversicherung eine einkommensunabhängige Zulage von monatlich 5 € erhalten. Zu den gesetzlich vorgegebenen bedingungen gehört ein monatlicher Mindestbeitrag von 10 €. Außerdem darf zwar das Alter des Versicherten, nicht aber sein Gesundheitszustand die Prämienhöhe bestimmen. Die geplante Förderung der privaten Pflegevorsorge ist kein Beitrag, um die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern – darauf hat die BDA mit Nachdruck hingewiesen. Denn anders als bei der Einführung der RiesterRente, die gezielt zum Ausgleich des sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde, werden jetzt keine Leistungsbestandteile aus der Umlagefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung herausgenommen. Die langfristigen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung bleiben damit weiter ungelöst. Im Gegenteil: Durch die im Pflege-

Neuausrichtungs-Gesetz enthaltenen dauerhaften Leistungsausweitungen von deutlich über 1 Mrd. € werden die langfristigen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung sogar noch verschärft. Immerhin ist es gelungen, die Koalition von der zwischenzeitlichen Alternativüberlegung abzubringen, innerhalb der sozialen Pflegeversicherung eine Demografierücklage aufzubauen und auf diese Weise kapitalgedeckt vorzusorgen. Denn wie alle Erfahrung zeigt, bleiben Rücklagen in den Sozialkassen niemals längere Zeit unangetastet, sondern verleiten dazu, dass man sie für andere Zwecke nutzt, um kurzfristige Leistungsausweitungen vorzunehmen, die dauerhaft nicht finanzierbar sind. Diese Gefahr besteht bei der jetzt gefundenen Lösung nicht.

Krankenhausfinanzierung die regierungskoalition hat eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung entwickelt. Diese sehen vor, die Tariflohnsteigerungen des öffentlichen dienstes mit einer Finanzspritze von etwa 300 Mio. € für die Krankenhäuser zu refinanzieren. Im Gegenzug sollen zweijährige Mehrleistungsabschläge eingeführt werden, die bei stark steigenden behandlungszahlen Vergütungskürzungen für die Krankenhäuser bewirken. Die BDA hat sich nachdrücklich gegen diesen Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Krankenkassen und die damit verbundenen Mehrbelastungen der Beitragszahler ausgesprochen. Die Krankenhausbudgets müssen zwischen den Selbstverwaltungspartnern verhandelt werden. Krankenhäuser und Krankenkassen sind dafür zuständig, der Staat hat hier nichts zu suchen. Die Mehrkosten aus einem Tarifabschluss müssen die Krankenhäuser selbst – wie alle anderen Arbeitgeber auch – durch geeignete Maßnahmen kompensieren. Ein Griff in die Tasche der Beitragszahler verbietet sich, weil damit die erfolgreichen Sparbemühungen der Krankenkassen konterkariert würden. Diese Bemühungen müssen auch in den Krankenhäusern nachdrücklich verfolgt werden. In der stationären Versorgung können noch große Effizienzpotenziale gehoben

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werden. Die qualitativen Unterschiede zwischen den Krankenhäusern sind bei planbaren Leistungen enorm und das stationäre Versorgungsnetz ist in Deutschland sehr dicht. Operationen sollten daher bei planbaren Leistungen nicht mehr in Krankenhäusern durchgeführt werden, in denen diese Leistungen mit unterdurchschnittlicher Qualität erbracht werden. Überkapazitäten in den Krankenhäusern sind nicht nur teuer, sie verleiten auch zu überflüssigen Operationen. Bei der Inanspruchnahme von Operationen zeigen sich zum einen große regionale Unterschiede und zum anderen eine starke Zunahme von Fallzahlen, für die oftmals keine medizinische Erklärung ersichtlich ist. Das Ziel, unnötige Eingriffe zu vermeiden, ist daher richtig und sowohl im Interesse der Patienten als auch der Beitragszahler – das hat die BDA betont. Eine Möglichkeit zur Reduzierung unnötiger Operationen besteht – wie in den Eckpunkten vorgesehen – darin, die Höhe der Mehrleistungsabschläge gesetzlich zu fixieren. Der bessere Weg ist aber, Krankenkassen und Krankenhäuser Lösungen aushandeln zu lassen, wofür die BDA mit Nachdruck plädiert. Die Politik sollte endlich den Mut haben und den Krankenkassen und Krankenhäusern mehr Vertragsautonomie einräumen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Soziale Sicherung > Krankenversicherung > Konzept für eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

kurZ notiert Abgabenlast hat 2011 wieder zugenommen Kaum ein anderes Land belastet Löhne und Gehälter so sehr mit Abgaben wie Deutschland. Das geht aus Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 2011 hervor, in denen die Steuer- und Sozialbeitragsbelastung des Faktors Arbeit in 34 Staaten untersucht wird. Die Höhe des Abgabenkeils zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen beträgt in Deutschland für ei-

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nen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder 49,8 % (OECD-Durchschnitt: 35,3 %) und für einen verheirateten Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern 34,0 % (OECD-Durchschnitt: 25,4 %). 2010 hatten die entsprechenden Abgabenkeile noch 49,2 % und 33,0 % betragen. renten werden zur Jahresmitte deutlich angehoben Zum 1. Juli 2012 werden die westdeutschen Renten um 2,18 % und die ostdeutschen Renten um 2,26 % angehoben. Die aktuellen Rentenwerte für West- und Ostdeutschland steigen von 27,47 € auf 28,07 € bzw. von 24,37 € auf 24,92 €. Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Monatsbetrag einer Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung, den der Durchschnittsverdiener durch seine Beitragsleistung in einem Jahr erwirbt. Beginnend mit der Rentenanpassung 2011 müssen die seit 2005 aufgrund von Schutzklauseln unterbliebenen Rentendämpfungen sukzessive nachgeholt werden. Ohne diesen „Ausgleichsfaktor“ hätte die Rentenanpassung in den alten Bundesländern 4,40 % und in den neuen Bundesländern 3,73 % betragen. präventionsstrategie in Vorbereitung Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet zurzeit eine Präventionsstrategie, die in diesem Jahr vorgestellt werden soll. Im April wurde ein Eckpunkteentwurf der CDU/CSU-Fraktion für eine nationale Präventionsstrategie bekannt, in welchem die Fraktion u. a. eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen von mehreren 100 Mio. € fordert. Die Krankenkassen investieren schon heute etwa 50 % mehr in Präventionsmaßnahmen, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Das macht deutlich, wie ernst die Krankenkassen ihre Präventionsaufgabe bereits nehmen. Die BDA wird sich weiter dagegen wenden, dass der Staat den Krankenkassen Mehrausgaben in diesem Bereich vorschreibt.


tAriFPOLitiK tarifabschlüsse in der metallund elektroindustrie und in der chemieindustrie die tarifpartner der Metall- und elektroindustrie sowie der chemischen industrie haben tarifabschlüsse erzielt, die in ihrer entgelthöhe vor allem auf die gute wirtschaftliche Lage der jeweiligen branche zurückzuführen sind. die qualitativen regelungen tragen den betrieblichen bedürfnissen nach Flexibilität rechnung und dürften in teilen beispielfunktion für andere branchen haben. Am 19. Mai 2012 wurde in Baden-Württemberg der Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie erzielt, den Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt als angemessen und der Situation in der Branche gerecht werdend begrüßt hat. Die Entgelte werden nach einem Nullmonat bei einer Gesamtlaufzeit von 13 Monaten um 4,3 % erhöht. Akzeptabel sind auch die Regelungen zur Übernahme von Ausgebildeten. Die Entscheidung über den betrieblichen Bedarf und damit die Zahl der unbefristet zu Übernehmenden bleibt beim Arbeitgeber. Beim Thema „Zeitarbeit“ tragen die gefundenen Regelungen den betrieblichen Bedürfnissen nach Flexibilität und der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit Rechnung. Der Einsatz von Zeitarbeit bleibt innerhalb der ersten zwei Jahre nahezu unverändert möglich. Nach 24 Monaten hat der Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf ein Übernahmeangebot, soweit kein Sachgrund für den Einsatz besteht. Im Fall betrieblicher Regelungen zur Zeitarbeit gelten die tariflichen Einschränkungen nicht. Insgesamt bildet das Regelungswerk zur Zeitarbeit weitgehend die betriebliche Praxis ab und gewährleistet, die Zeitarbeit als notwendiges Instrument der Flexibilisierung in den Betrieben zu erhalten – ein Ziel, für das sich auch die BDA massiv einsetzt. Die in der chemischen Industrie am 24. Mai 2012 vereinbarte Entgeltanhebung von 4,5 % nach einem Nullmonat ist vor allem aufgrund der langen Laufzeit von 19 Monaten und der betrieblichen Abweichungsmöglichkeiten, die Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt als besonders positiv hervorgehoben hat, vertretbar. So kann durch

eine Betriebsvereinbarung die Entgeltanhebung aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu zwei Monate verschoben oder auf den ersten Monat der Gesamtlaufzeit vorgezogen werden. Kernstück des Tarifvertrags ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Betriebsparteien können im Rahmen des Modells „RV 80“ (reduzierte Vollzeit mit 80 % Arbeitszeit) eine flexible Arbeitszeitgestaltung in bestimmten Lebensphasen vereinbaren und einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Darüber hinaus erlaubt ein „Demografie-Korridor“ künftig die flexible Gestaltung der Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden. Die Erweiterung der betrieblichen Möglichkeiten zur Verlängerung der Wochenarbeitszeit ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein tarifpolitisch bedeutendes Signal, das für andere Branchen Vorbildcharakter haben sollte. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifrunde sowie in den Presse-Informationen Nr. 029/2012 vom 19. Mai 2012 und Nr. 032/2012 vom 24. Mai 2012

branchenzuschlag in der Zeitarbeit die Zeitarbeitgeberverbände haben sich mit der iG Metall und der iG bce auf branchenzuschläge für die Arbeitnehmerüberlassung in betrieben der Metall- und elektroindustrie sowie der chemieindustrie verständigt. danach erhalten Zeitarbeitnehmer für die dauer ihres einsatzes in diesen branchen einen stufenweise ansteigenden branchenzuschlag, der sich auf die entgelte der Zeitarbeitstarifverträge bezieht. der Zuschlag beträgt für einen einsatz in der Metall- und elektroindustrie nach sechs vollendeten Wochen 15 % und steigt bis auf 50 % nach neun vollendeten Monaten. die Vereinbarung für einsätze in der chemischen industrie entspricht teilweise dieser regelung, weist aber branchenbezogene differenzierungen auf. damit wird die tarifdifferenz zwischen Zeitarbeitnehmer und stammarbeitnehmer über die Zeit ausgeglichen und in der letzten stufe annähernd der Tariflohn eines vergleichbaren stammarbeitnehmers erreicht.

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Im Ergebnis führen diese Zuschläge zwar zu einer deutlichen Verteuerung der Zeitarbeit. Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt zeigte sich dennoch davon überzeugt, dass die Zeitarbeit für die Betriebe und den Arbeitsmarkt weiterhin erhebliche Bedeutung haben wird. Die Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt, um die Zeitarbeit auch zukünftig als notwendiges Instrument für die betriebliche Flexibilität zu erhalten. Dafür hat die BDA immer wieder geworben. Die gefundenen Lösungen schaffen die Balance zwischen einer angemessenen Vergütung der Zeitarbeitnehmer sowie der Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument und Jobmotor. Durch die Tarifverträge konnte die Zeitarbeit ihre Eigenständigkeit als Branche beweisen. Sie sind zugleich ein großer Erfolg für die Tarifautonomie und beweisen, dass die Tarifpartner solche Fragen besser und differenzierter regeln können, als es der Gesetzgeber je könnte. Die BDA hat stets deutlich gemacht, dass die Zeitarbeit keine neuen gesetzlichen Regelungen braucht. Zeitnah werden auch mit anderen DGB-Gewerkschaften Verhandlungen über vergleichbare Lösungen für andere Branchen aufgenommen. Die BDA wird sich weiter nachdrücklich gegen eine Regulierung der Zeitarbeit aussprechen.

mindestlohn die Arbeitsgruppe zur Lohnuntergrenze der cdu/csu-bundestagsfraktion präsentierte am 25. April 2012 ihr eckpunktepapier zu einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze. danach soll sich eine Kommission der sozialpartner jährlich auf eine solche Lohnuntergrenze verständigen. sie soll die Möglichkeit haben, sachlich gerechtfertigte differenzierungen bei der Festlegung der Lohnuntergrenze vorzunehmen, die sich im Übrigen an bestehenden bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten branchenmindestlöhnen orientieren. erfolgt darüber keine einigung, soll bei einem streit ein schlichter mit stimmrecht hinzugezogen werden, über den ggf. das Los entscheidet. Im Ergebnis handelt es sich um einen Vorschlag zur Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, den die BDA ausdrücklich

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ablehnt. Nach dem Eckpunktepapier soll die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze dort gelten, wo auf das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet (sog. weiße Flecken). In Gesprächen mit der Politik hat die BDA betont, dass es dafür jedoch keines neuen Gesetzes bedarf, da es für solche Fälle bereits das Mindestarbeitsbedingungengesetz gibt. Ziel der Lohnuntergrenze ist ein politisch motivierter Mindestlohn. Dies wird in den Überlegungen zum Schlichtungsmechanismus und der Verpflichtung deutlich, jährlich über die Lohnuntergrenze zu entscheiden. Die Beteiligung der Sozialpartner hat letztlich eine Alibifunktion, die Politik will sich ihrer Verantwortung entziehen. Mit Tarifautonomie haben die Überlegungen nichts zu tun. Die BDA bleibt bei ihrem Nein zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, unabhängig von der Frage, ob dieser von der Politik oder einer Kommission festgesetzt wird. Im Ergebnis steht nämlich immer ein politischer Mindestlohn, der Arbeitsplätze gefährdet – vor allem die der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt hat daher die Koalition gewarnt, den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion für eine gesetzliche Lohnuntergrenze weiterzuverfolgen. Auch die FDP lehnt die Eckpunkte mit dem Hinweis darauf ab, dass deren Umsetzung dem Koalitionsvertrag widerspreche. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

kurZ notiert tarifabschluss banken erzielt Am 6. Juni 2012 einigten sich die Tarifvertragsparteien im Bankengewerbe auf einen Tarifabschluss. Dieser sieht bei einer 26-monatigen Laufzeit für die ersten vier Monate eine Einmalzahlung von 350 € vor. Die Entgelte werden in zwei Stufen um 2,9 % (ab Juli 2012) und 2,5 % (ab Juli 2013) angehoben. Die bestehende Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz wird ergänzt und eine gemeinsame Erklärung zum Thema „Anlegerschutz“ unterzeichnet, wobei es bei beiden vornehmlich um den betrieblichen Erfahrungs-


austausch geht. In einer Ausbildungserklärung wird sich für die Übernahme von Ausgebildeten eingesetzt, wobei am Grundsatz „Ausbildung vor Übernahme“ festgehalten wird. Zahl der tarifbindungen auch 2011 gesunken Anfang Juni veröffentlichte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Zahlen zur Tarifbindung für 2011. Demnach wurden 61 % aller Betriebe mit 80 % aller Beschäftigten direkt oder indirekt durch Tarifverträge erfasst, was dem Vorjahresniveau entspricht. Die unmittelbare Tarifbindung sowohl an Flächentarifverträge als auch an Firmentarifverträge sank jedoch weiter. Auch wenn sich nicht alle Betriebe vollkommen von tariflichen Regelungen abgewandt haben, denn gleichzeitig stieg der Anteil der Betriebe mit Orientierung am Tarifvertrag, ist die Entwicklung problematisch. Sie macht die Dringlichkeit der Forderung der BDA deutlich, den Kurs einer produktivitätsorientierten, differenzierten und flexiblen Tarifpolitik fortzusetzen. Insbesondere im Bereich der Arbeitszeit sind weiter gehende Anstrengungen notwendig. mehr Arbeitskämpfe 2011 Die Zahl der aufgrund von Streiks ausgefallenen Arbeitstage ist im letzten Jahr gegenüber 2010 deutlich gestiegen. Dies zeigen sowohl die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) als auch die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Zahlen zur Arbeitskampfentwicklung 2011. Beide registrieren nach einem stetigen Rückgang der streikbedingten Ausfalltage seit 2006 für das zurückliegende Jahr einen deutlichen Anstieg (WSI: +76 %; BA: +185 %). Nach Angaben des WSI hat sich 2011 der Trend zu einer Arbeitskampfverlagerung hin in die Dienstleistungsbranchen fortgesetzt. Die Dominanz von Streiks um Haus- und Firmentarifverträge verdeutlicht dabei eine anhaltende Zersplitterung der Tariflandschaft und zeigt, wie wichtig die Fortsetzung der Modernisierungsprozesse im Bereich der Branchentarifverträge ist.

mindestlohn für Aus- und weiterbildungsdienstleistungen: tarifausschuss verzichtet erneut auf stellungnahme Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium befasste sich am 10. Mai 2012 mit dem Entwurf der Mindestlohnverordnung für Ausund Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II/III. Die BDA hatte vorab in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums zur Zahl der von einem Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nicht plausibel sind. Eine Klärung wurde jedoch nicht herbeigeführt, so dass es wegen der offengebliebenen Fragen an einer rechtssicheren Entscheidungsgrundlage fehlte. Wie bereits im Februar 2012 verzichtete der Tarifausschuss daher auf eine Stellungnahme. Damit liegt der weitere Fortgang, insbesondere die Verantwortung für die Feststellung der Repräsentativität des Mindestlohntarifvertrags, beim Bundesarbeitsministerium. Auf die mit einem Erlass verbundenen erheblichen rechtlichen Risiken haben die Arbeitgebervertreter im Tarifausschuss nachdrücklich hingewiesen. hohe Arbeitskosten im europäischen Vergleich Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts zu den durchschnittlichen Arbeitskosten im europäischen Vergleich verleihen der Forderung der BDA, den Kurs einer produktivitätsorientierten, differenzierten und flexiblen Lohnpolitik fortzusetzen, weiter Nachdruck. Der aktuellen Statistik zufolge liegt Deutschland mit Arbeitskosten von durchschnittlich 30,10 € in der Privatwirtschaft und 34,30 € im verarbeitenden Gewerbe im EU-Vergleich auf Platz sieben bzw. Platz fünf der höchsten Arbeitskosten. Die Kosten für eine Arbeitsstunde in der Industrie liegen damit am Industriestandort Deutschland fast 50 % über dem EU-Schnitt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskosten

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biLduNG situation auf dem Ausbildungsmarkt die aktuellen daten der bundesagentur für Arbeit (bA) deuten auf eine erhöhung des betrieblichen Ausbildungsangebots auch in diesem Jahr hin. dabei haben viele unternehmen zunehmend Probleme, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. so gibt es bereits im Frühsommer mehr unbesetzte Ausbildungsplätze als unvermittelte bewerber, was in den Vorjahren erst im herbst zu beobachten war. Viele unternehmen verstärken vor diesem hintergrund ihre initiativen, zusätzliche Potenziale für Ausbildung und Qualifizierung zu erschließen. Die BDA flankiert dieses Engagement. Dazu gehörte u. a. der Erfahrungsaustausch von rd. 150 Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen und der Politik im Rahmen der BDA-Tagung „Fachkräftesicherung durch Qualifizierung“ am 9. Mai 2012 in Berlin. Im Mittelpunkt standen gute Beispiele, wie junge Menschen frühzeitig für eine Ausbildung angesprochen, Leistungsschwächere gezielt unterstützt und Leistungsstarke durch Zusatzangebote gewonnen werden können. Darüber hinaus setzt sich die BDA im Rahmen des Ausbildungspakts für eine Optimierung des Übergangs von der Schule zur Ausbildung ein. Zentrale Anliegen sind eine verbesserte Schulbildung, die die Ausbildungsreife sicherstellt und für eine fundierte Berufsorientierung sorgt, sowie eine bessere Koordinierung der Angebote an diesem Übergang und eine konsequente Orientierung auf praxisnahe Maßnahmen. Auch unterstützt die BDA die BA dabei, Jugendliche frühzeitig etwa durch Berufseinstiegsbegleitung zu fördern. Gefordert sind hier allerdings auch die Länder, die in erster Linie für Ausbildungsreife und Berufsorientierung die Verantwortung tragen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ausbildung

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schuleWirtschAFt das Netzwerk schuleWirtschAFt setzt bei seiner Arbeit auf die Kooperation mit strategischen Partnern. dazu zählen insbesondere die bA und als neuer Kooperationspartner das unternehmen Mcdonald’s deutschland. Anfang März 2012 wurde mit der bA eine schriftliche Vereinbarung zur Verstetigung der erfolgreichen Zusammenarbeit im bereich der berufsorientierung für die nächsten drei Jahre geschlossen. durch die Kooperation mit Mcdonald’s deutschland kann die bundesarbeitsgemeinschaft schuleWirtschAFt (buAG) ab sofort das bayerische Wirtschaftsplanspiel „beachmanager“ für Lehrkräfte und schulen der sekundarstufe i in ganz deutschland kostenlos anbieten. Zu den wichtigsten Eckpunkten der Vereinbarung mit der BA zählen ein Jahrestreffen zwischen den Vorsitzenden der BUAG und dem ressortverantwortlichen Vorstandsmitglied der BA, die Einbeziehung der Expertise des jeweiligen Partners sowie die gemeinsame Bearbeitung relevanter Themengebiete, z. B. durch Workshops. Der nächste Workshop zur Erarbeitung einer Publikation zur Elternarbeit im Berufswahlprozess findet am 18. und 19. Oktober 2012 bei der BDA in Berlin statt. Beim Projekt „beachmanager“ schlüpfen die teilnehmenden Schüler unter Anleitung ihrer Lehrer in die Rolle von Geschäftsführern, die im Dreier-Team ein Wassersport- oder Freizeit-Center auf- bzw. ausbauen und über mehrere Perioden wirtschaftlich erfolgreich betreiben wollen. Mit dem Planspiel will das Netzwerk stärker als bisher sog. Risikoschüler an die Arbeits- und Berufswelt heranführen, sie zu Leistung und Anstrengung ermutigen sowie für unternehmerisches Denken und Handeln begeistern. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de und www.beachmanager.de


mint-report frühjahr 2012 den deutschen unternehmen fehlen so viele Fachkräfte wie nie zuvor im bereich Mathematik, informatik, Naturwissenschaften und technik – kurz MiNt. die MiNt-Fachkräftelücke hat im April 2012 mit knapp 210.000 Personen einen neuen höchststand erreicht. die daten zeigen, dass MiNt-Akademiker der Motor des innovationsstandorts deutschland und auch außerhalb der klassischen MiNt-berufe stark gefragt sind. rund 40 % der etwa 2,3 Mio. MiNt-Akademiker arbeiten nicht in den klassischen MiNt-berufen, sondern z. b. in wirtschaftswissenschaftlichen berufen oder in der Lehre an schulen und hochschulen. die Lücke wird aufgrund der starken beschäftigungsexpansion im MiNt-bereich und der demografischen Entwicklung weiter zunehmen. erfreulicherweise steigt erstmals aber auch die Zahl der studienanfänger und Absolventen in diesem bereich. dies sind ergebnisse des aktuellen MiNt-reports. Der MINT-Report wird halbjährlich im Auftrag von BDA, Gesamtmetall und der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln veröffentlicht. Er belegt, dass die zahlreichen Initiativen der Wirtschaft für einen Ausbau der MINT-Bildung an Schulen und Hochschulen und das Werben für MINT-Berufe erste Erfolge zeigen. Die BDA wird in den nächsten Jahren weiter darauf hinwirken, diese positive Entwicklung zu stabilisieren, um den MINT-Fachkräftemangel nachhaltig zu verringern. Denn trotz der steigenden Anfängerzahlen wird der jährliche Gesamtbedarf an Absolventen von 115.000 auch zukünftig nicht gedeckt werden können. Insbesondere gilt es, die hohen Abbrecherquoten in den MINT-Studiengängen an Universitäten, die jüngst erneut angestiegen sind, zu reduzieren. Daneben muss es auch gelingen, mehr junge Frauen für MINTBerufe zu gewinnen. Hier liegen die Zahlen leider immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT sowie unter www.mintzukunftschaffen.de > MINT-Meter

weiterentwicklung des bologna-prozesses im April 2012 tagten die bildungsminister der 47 bologna-teilnehmerstaaten in bukarest, um eine bilanz der in den letzten Jahren erreichten Fortschritte zu ziehen und zugleich das Arbeitsprogramm für die kommenden drei Jahre festzulegen. die ergebnisse des treffens beziehen sich vor allem auf die Feinjustierung einzelner reformschritte im rahmen des bologna-Prozesses. Vor dem hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde von den Ministern in einem Kommuniqué die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der Hochschulen betont. Die Länder verpflichten sich, mehr jungen Menschen – und hier insbesondere unterrepräsentierten Gruppen – ein hochschulstudium zu ermöglichen. darüber hinaus werden die themen „Mobilität“, „Qualitätssicherung“, „stärkung der beschäftigungsfähigkeit“, die flächendeckende Orientierung an Lernergebnissen und die erarbeitung von nationalen Qualifikationsrahmen angesprochen. Auf der Ministerkonferenz wurde BUSINESSEUROPE durch die BDA vertreten, die sich dort, wie auch bei den Vorbereitungen der Konferenz in den Sitzungen der Bologna Follow-up Group, intensiv am Diskussionsprozess beteiligte. Dadurch konnte erreicht werden, dass in dem Kommuniqué insbesondere die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit einen hohen Stellenwert einnimmt. Enttäuschend ist, dass eine Einigung auf eine Zielmarke für die Mobilität von internationalen Studierenden aus Drittstaaten in den europäischen Hochschulraum hinein nicht möglich war. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in den meisten europäischen Ländern und der Notwendigkeit einer arbeitsmarkt- und beschäftigungsorientierten Zuwanderungspolitik wäre eine solche Zielzahl ein wichtiges Signal gewesen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bologna-Prozess

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kurZ notiert schuleWirtschAFt-homepage relauncht Die Homepage der BUAG zeigt sich in einem neuen Gewand. Unter www.schulewirtschaft.de finden Unternehmen und Schulen viele nützliche Informationen zur Unterstützung der Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft sowie aktuelle Termine und Neuigkeiten aus dem Netzwerk. startschuss für schülerwettbewerb „mit erneuerbaren energien gestAlten!“ Unter dem Dach des Projekts „Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland“, das die Stiftung der Deutschen Wirtschaft als Transferstelle unterstützt, startet der MINT-Wettbewerb „MIT erneuerbaren Energien GESTALTEN!“. Jugendliche der 8. bis 10. Klassen in den neuen Bundesländern sind eingeladen, ihre Vision einer energieeffizienten Schulcafeteria zu entwickeln. Bewerbungsschluss ist der 16. Juli 2012. Der Wettbewerb wird in Kooperation mit der Deutschen Kreditbank AG umgesetzt und trägt dazu bei, MINT-Talente von morgen zu entwickeln. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft-ostdeutschland.de das „universum wirtschaft“ entdecken

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Das neue Projekt „Universum Wirtschaft. Impulse für Lehrer von morgen“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, das von der CommerzbankStiftung gefördert wird, macht zukünftige Lehrer mit Wirtschaftsthemen vertraut: Es vermittelt Wirtschaftswissen und gibt Ideen und Anregungen für die Unterrichtsgestaltung. Wie vielseitig und praxisorientiert der Unterricht in diesem Bereich gestaltet werden kann, erfahren die angehenden Lehrer durch innovative Ansätze an der Schnittstelle von Schule und Wirtschaft. Lehramtsstudierende aller Schulformen und Fachrichtungen aus Berlin können sich bis zum 16. Juli 2012 bewerben. Nähere Informationen unter www.sdw.org > SchuleWirtschaft > Projekte


eurOPA uNd iNterNAtiONALes europäischer wachstumspakt Auf ihrem sondergipfel am 23. Mai 2012 haben sich die europäischen staats- und regierungschefs grundsätzlich auf eine neue Wachstumsstrategie verständigt. die zügige umsetzung notwendiger strukturreformen soll durch zusätzliche Wachstumsimpulse flankiert werden. dazu sollen die vorhandenen Mittel aus den eu-strukturfonds zielgerichteter eingesetzt und der Kreditrahmen der europäischen investitionsbank (eib) erhöht werden. Zudem sind für große investitionsprojekte erstmals sog. Projektanleihen geplant. Konkrete entscheidungen sollen auf dem Gipfel im Juni 2012 getroffen werden. Die damit verbundene implizite Ablehnung von schuldenfinanzierten Konjunkturprogrammen ist ein großer Erfolg der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft. Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt hat in Reden und Interviews wiederholt dargelegt, dass Wachstum auf Pump kein nachhaltig erfolgversprechendes Modell ist. Wachstum in Europa kann nur auf Basis gesunder Staatsfinanzen, gut funktionierender Verwaltungen und wettbewerblich organisierter Produkt- und Arbeitsmärkte generiert werden. Nur so kann das Vertrauen der Investoren zurückgewonnen werden, die einen wirtschaftlichen Aufschwung tragfähig machen. Die BDA begrüßt die Entscheidungen zu den EU-Strukturfonds und zur EIB, fordert aber ihren sachgemäßen Einsatz, um tatsächlich Investitions- und Innovationsanreize zu stärken. Im Vorfeld hatte sich die BDA dafür eingesetzt, statt „Projektbonds“ den Namen „Projektgarantien“ zu verwenden, um einer Verwechslung mit den Eurobonds vorzubeugen. Die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber Eurobonds unterstützt die BDA unverändert. Auf deren Gefahren (die Vergemeinschaftung von Schulden und die verminderten Anreize zur Haushaltskonsolidierung) wird die BDA im politischen Prozess auch weiterhin nachdrücklich hinweisen.

beschäftigungspaket der eu-kommission Vor dem hintergrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit in zahlreichen eu-Mitgliedsstaaten hat die europäische Kommission ein Maßnahmenpaket geschnürt, das für mehr beschäftigung sorgen soll. das Paket besteht aus einer Mitteilung und neun detaillierten Arbeitsdokumenten zu einzelnen Maßnahmen. die Vorschläge basieren auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien der eu, den Prioritäten des Jahreswachstumsberichts sowie den initiativen der europa-2020-strategie. Nachdem die staats- und regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen am 1. und 2. März 2012 bekräftigt haben, dass die neue wirtschaftspolitische steuerung (sog. europäisches semester) durch ein strengeres Monitoring der beschäftigungsund sozialpolitik gestärkt werden muss, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen des beschäftigungspakets als Zusammenstellung von reformmaßnahmen zu sehen, die in entsprechende Bewertungen einfließen sollen. Trotz einiger guter Ansätze hat die Kommission ihre ehrgeizigen Ziele, vor allem in Hinblick auf die Vorlage einer Reformagenda für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik in den Mitgliedsstaaten, leider nicht erfüllt. Es handelt sich vielmehr um ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, die in sich kein schlüssiges Gesamtkonzept bilden. Besonders kritisch sind die Vorschläge der Kommission, einen gesetzlichen Mindestlohn in allen Mitgliedsstaaten einzuführen und EU-weite einheitliche Standards für Praktika zu etablieren, sowie die negative Darstellung flexibler Beschäftigungsformen. Positive Ansätze finden sich in den Vorschlägen zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur verbesserten Nutzung des Online-Portals EURES für die Arbeitnehmermobilität. Die BDA wird dieses umfangreiche Paket im Einzelnen auswerten, um dann gezielte Reformvorschläge in das weitere Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung einzubringen. Dazu erfolgen derzeit Gespräche auf Kabinettsebene des zuständigen EU-Kommissars Andor.

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Arbeitszeitrichtlinie Nachdem die Überarbeitung der eu-Arbeitszeitrichtlinie aufgrund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen rat und europäischem Parlament im Vermittlungsverfahren im April 2009 gescheitert war, sind es nun die europäischen sozialpartner, die seit dezember 2011 über eine Vereinbarung zur Überarbeitung der richtlinie verhandeln. Zuletzt haben sich die Mitglieder der Verhandlungsteams am 10. und 11. Mai 2012 anhand von Expertenvorträgen sowie mehreren Unternehmensbeispielen über die praktischen Probleme bei der Anwendung der Richtlinie in der unternehmerischen Praxis informiert. Dies betrifft insbesondere die Probleme, die sich im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst („Simap“, „Jaeger“) sowie zum bezahlten Jahresurlaub („Schultz-Hoff/Stringer“) für die Unternehmen ergeben haben. Aufbauend auf der Anhörung der Experten und Unternehmensvertreter sollen nun die konkreten Verhandlungsgespräche vorbereitet werden. Die Verhandlungen der Sozialpartner dürfen höchstens neun Monate dauern, also bis September 2012. Allerdings können die Sozialpartner und die Europäische Kommission gemeinsam eine Verlängerung beschließen. Gelingt es den Sozialpartnern nicht, eine Vereinbarung abzuschließen, wird die Europäische Kommission erneut einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorlegen. Die BDA wird im weiteren Verlauf der Verhandlungen unvermindert darauf drängen, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie die praktischen Probleme, die durch die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst und zum bezahlten Jahresurlaub entstanden sind, gelöst werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Europa/Internationales > Europäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales

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g20-treffen der Arbeitsminister und sozialpartner in mexiko im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise haben Arbeitsmarkt- und sozialpolitik im G20Prozess an bedeutung gewonnen. die mexikanische G20-Präsidentschaft hat im Mai 2012 ein Arbeitsministertreffen unter beteiligung der sozialpartner ausgerichtet. Auf der Agenda standen die bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die schaffung „hochwertiger“ Arbeitsplätze („quality employment“) und die beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. im Vorfeld des Ministertreffens fand eine sozialpartnerkonsultation statt, bei der die bdA vertreten war. Die BDA hat die Bedeutung flexibler Beschäftigungsverhältnisse beim Brechen des Trends jahrzehntelang steigender Sockelarbeitslosigkeit und zunehmender Integration ehemals Langzeitarbeitsloser in Erwerbsarbeit positiv hervorgehoben. Auch die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds Ségol stellte fest, dass Deutschland schlecht als Beispiel für eine angeblich zunehmende „Prekarisierung“ dienen kann. Mit Blick auf das Thema „Grünes Wachstum“ hat die BDA vor einer einseitigen Fokussierung auf die Umweltindustrie gewarnt. Es ist gelungen, zentrale Forderungen der deutschen Arbeitgeber in den Schlussfolgerungen zu verankern, wie z. B. durch strukturelle Reformen zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beizutragen und die im vergangenen Jahr eingesetzte Task Force „Beschäftigung“ fortzuführen. Die BDA konnte zudem erreichen, dass die Schlüsselrolle kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und deren besonderer Unterstützungsbedarf beim Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft hinreichend anerkannt wurden. Im weiteren Verlauf der G20Gespräche wird die BDA darauf drängen, dass diese Forderungen in den Schlussfolgerungen des G20-Gipfels berücksichtigt werden.


kurZ notiert Arbeitgeberpräsident dr. hundt traf eu-kommissar Antonio tajani Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt kam am 25. April 2012 mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Tajani in Berlin zusammen. Hinsichtlich der aktuellen europapolitischen Herausforderungen waren sich beide einig, dass Europa nur mit einer Doppelstrategie aus der Krise geführt werden könne: Neben Haushaltskonsolidierung und dem konsequenten Abbau der Staatsschulden gilt es, eine Strategie für Wirtschaftswachstum in den Mitgliedsstaaten voranzubringen. Wachstum muss aber durch Strukturreformen erfolgen, nicht durch schuldenfinanzierte Konjunkturprogramme – auch darin waren sich beide einig. mehr duale Ausbildung in europa Die stärkere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Berufsbildungseinrichtungen ist ein Schwerpunkt der dänischen EU-Präsidentschaft. Die zuständigen Generaldirektoren haben mit den europäischen Sozialpartnern im April das Ziel definiert, die Kooperation von Staat und Sozialpartnern zur Verbesserung beruflicher Ausund Weiterbildung voranzubringen. BUSINESSEUROPE wurde dabei von der BDA vertreten. Nun stehen die Zeichen gut für die Übernahme dualer Elemente und betrieblicher Lernphasen in bisher einseitig schulisch orientierte Systeme anderer europäischer Länder – nicht zuletzt als Beitrag zur Verringerung der in vielen Ländern stark angestiegenen Jugendarbeitslosigkeit. Entscheidend für das Gelingen ist es aber, dass die Unternehmer in den betroffenen Ländern die Ausbildung und Qualifizierung ihres Personals nicht als staatliche Bringschuld betrachten, sondern als strategische unternehmerische Aufgabe annehmen. Die Staaten müssen den Sozialpartnern die notwendigen Freiräume zur Regelung der Inhalte der dualen Ausbildung einräumen. Der 10. European Business Summit am 26. April in Brüssel stand unter dem Motto „Skills for growth“. Die BDA organisierte gemeinsam mit den däni-

schen und schweizerischen Schwesterverbänden DA und economiesuisse ein Forum „Jobs for Youth, Skills for Companies“. BDA-Vizepräsident Dr. Braun nahm teil und legte mit umfangreichen Beispielen dar, wie das duale Ausbildungssystem als zentrale Quelle für Fachkräftenachwuchs funktioniert und damit ein wichtiger Standortfaktor ist. bdA und bdi legen gemeinsame stellungnahme zur frauenquote vor Im März veröffentlichte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Reding eine Konsultation „Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU“, die bis zum 28. Mai 2012 lief. BDA und BDI haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Darin wird starren gesetzlichen Quoten eine klare Absage erteilt. Die Unternehmen setzen bereits lange auf Diversity in allen Hierarchieebenen und bauen diese kontinuierlich aus. Um hier erfolgreich sein zu können, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen, z. B. bei der Infrastruktur für eine qualifizierte Kinderbetreuung. umsetzungsfrist für emf-richtlinie verlängert Im Juni 2011 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischer Strahlung (sog. EMF-Richtlinie) vorgelegt. Die Überarbeitung wurde erforderlich, nachdem die bereits bestehende und in der Umsetzungsphase befindliche Richtlinie sich als nicht praxisgerecht herausgestellt hatte. Aufgrund der technisch komplexen Materie gestalteten sich die Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie sehr schwierig und konnten nicht fristgerecht bis April 2012 abgeschlossen werden. Die Kommission hat deshalb – u. a. auf Drängen der Arbeitgeber – eine weitere Verlängerung der Umsetzungsfrist bis zum 31. Oktober 2013 auf den Weg gebracht und damit allen Akteuren mehr Zeit für die Entwicklung solider und tragfähiger Lösungen gegeben.

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WirtschAFt uNd GeseLLschAFt nationales reformprogramm 2012

Jahressteuergesetz 2013

die europäische Kommission hat der bundesregierung ihre empfehlungen für reformen in deutschland übermittelt. damit antwortet sie auf das von der bundesregierung vorgelegte Nationale reformprogramm (NrP), das die im rahmen der eu-2020-strategie erzielten Fortschritte bei der umsetzung europäischer und nationaler Verpflichtungen darlegt.

das Kabinett hat am 23. Mai 2012 den regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 verabschiedet. im Wesentlichen enthält der beschluss Anpassungen an recht und rechtsprechung der europäischen union, so u. a. regelungen zur durchführung der gegenseitigen Amtshilfe sowie zur Anpassung der umsatzsteuerbefreiung von bildungseinrichtungen und -veranstaltungen an eu-recht. Zudem sieht der Gesetzentwurf nunmehr eine Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von derzeit zehn auf zunächst acht und dann ab 2015 auf sieben Jahre vor. Mit dem Abschluss der parlamentarischen beratungen ist für herbst 2012 zu rechnen. das Gesetz soll zum 1. Januar 2013 greifen.

Die BDA hält die Mehrzahl der länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission an Deutschland für zielführend. Sie greifen mehrere Kritikpunkte auf, die auch die BDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des NRP an die Bundesregierung adressiert hatte. Die EU-Kommission empfiehlt der Bundesregierung u. a., am wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festzuhalten und eine solide Finanzpolitik zu verfolgen. Zusätzliche Anstrengungen erwartet sie bei der Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege sowie bei Bildungs- und Forschungsausgaben. Ebenso wie die BDA fordert die Kommission die Senkung der Belastung des Faktors Arbeit. Zusätzliche Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung durch Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen hält auch die BDA für wichtig. Sie sollten aber nicht nur auf Arbeitslose, sondern auf das gesamte Erwerbspersonenpotenzial zielen. Die Forderung, dafür zu sorgen, dass Lohnentwicklung und Produktivitätszuwachs Schritt halten, weist die BDA dagegen zurück, wenn dies durch einen Eingriff in die Tarifautonomie realisiert werden soll. Die Antwort der EU-Kommission vom 30. Mai 2012 auf den von der Bundesregierung verabschiedeten deutschen NRP 2012 bildet die Grundlage für die neuen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union an Deutschland. Die BDA wird weiter darauf drängen, dass Deutschland seine nationalen und europäischen Verpflichtungen strikt einhält, um seinen Beitrag für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu leisten. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen

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Die BDA konnte gemeinsam mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft erreichen, dass die bereits im Kabinettsbeschluss vom 14. Dezember 2011 in Aussicht gestellte Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen auf fünf Jahre nunmehr zumindest schrittweise eingeleitet werden soll. Das Bundesfinanzministerium erwartet durch die schrittweise Verkürzung eine steuerliche Entlastung der Wirtschaft bei voller Jahreswirkung von 200 Mio. € sowie eine Reduzierung der Bürokratielasten (u. a. Lagerung der Dokumente) um ca. 10 %. Im Jahressteuergesetz 2013 unberücksichtigt geblieben sind u. a. die in Aussicht gestellte Reform des steuerlichen Reisekostenrechts sowie die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung der Streubesitzdividenden. Die Forderung der Wirtschaft, ein Optionsrecht für Bildungseinrichtungen einzuführen, das den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG vorsieht, wurde nicht aufgegriffen. Bildungsanbieter würden nach dem Gesetzentwurf durchweg keine Möglichkeit mehr haben, vom Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen. Damit würden sich Fortbildungsmaßnahmen, die von anderen Unternehmen für das Unternehmen eingekauft werden, durch den „versteckten“ Umsatzsteueranteil verteuern. Der betrieblichen Weiterbildung kommt aber gerade auch aufgrund des demografischen Wandels und der technischen Entwicklung


eine wachsende Bedeutung zu. Die BDA wird sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für Nachbesserungen in diesem Bereich einsetzen.

umsatzsteuerbefreiung des ehrenamts Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Anwendungserlass (bMF-schreiben) vom 2. Januar 2012 die Voraussetzungen für die Angemessenheit der umsatzsteuerbefreiten entschädigung für das mit einem ehrenamtlichen engagement verbundene Zeitversäumnis nach § 4 Nr. 26b ustG zwar erstmals einheitlich präzisiert, zugleich jedoch die Voraussetzungen verschärft. Mittlerweile wurde – auch aufgrund von Einwänden der BDA – der ursprünglich vorgesehene Anwendungszeitpunkt vom 1. April 2012 auf den 1. Januar 2013 verschoben. Außerdem konnte die BDA erreichen, dass das Bundesfinanzministerium die Forderung der BDA, ehrenamtliche Tätigkeit durch unnötige sowie bürokratielastige steuerliche Regelungen nicht zu erschweren, grundsätzlich aufgegriffen hat. Die zentralen Empfehlungen der BDA sollen in einem überarbeiteten Anwendungserlass berücksichtigt werden: So setzt sich die BDA u. a. dafür ein, dass in Anlehnung an die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG auf die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung im Vorjahr sowie die voraussichtliche Höhe der Aufwandsentschädigung im laufenden Jahr abgestellt wird. Zudem muss ein echter Auslagenersatz dabei – im Unterschied zu den Ausführungen in dem ersten BMF-Schreiben von Januar 2012 – unberücksichtigt bleiben. Zielführend wäre zugleich, wenn in dem überarbeiteten Anwendungserlass eine künftige Umsatzsteuerbefreiung bei pauschaler Vergütung nicht generell ausgeschlossen wird. Hierbei kommt es aber auf eine praxistaugliche Ausgestaltung an, für die sich die BDA gegenüber dem Bundesfinanzministerium unverändert nachdrücklich einsetzen wird.

kurZ notiert bdA im gespräch mit dem sachverständigenrat Anlässlich der diesjährigen Anhörung beim Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfing Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt die „fünf Wirtschaftsweisen“ am 24. Mai 2012 in der BDA. Im Rahmen dieses regelmäßigen Meinungsaustauschs gab die BDA den Wirtschaftsforschern Antworten auf ihre Fragen. Schwerpunktmäßig interessierten den Sachverständigenrat in diesem Jahr die Positionen der BDA zu Fragen aus den Bereichen Arbeitsmarkt und soziale Sicherung. Die BDA nutzte die Gelegenheit, um u. a. für Unterstützung bei der Wiederherstellung der Tarifeinheit durch eine gesetzliche Regelung zu werben. Zeitarbeit: bdA setzt sich für neutrale statistikerfassung ein Die BDA hat sich Ende Mai auf einer wissenschaftlichen Tagung des Statistischen Bundesamts zum Thema „Zeitarbeit“ erneut für die Verwendung der wertneutralen Bezeichnung „flexible Beschäftigungsformen“ in amtlichen Statistiken eingesetzt. Die derzeitige Erfassung der Zeitarbeit als „atypische Beschäftigung“ diskreditiert diese wichtige Beschäftigungsform und verkennt, dass Zeitarbeit übliche arbeitsrechtliche Standards einhält, fast ausschließlich tariflich entlohnt wird und regelmäßig sozialversicherungspflichtig ausgestaltet ist. Auch der Sachverständigenrat hatte die bisherige statistische Klassifizierung der Zeitarbeit bereits kritisiert. Mit der nun schon wiederholten fundierten Kritik an der bisherigen Bezeichnung der Zeitarbeit ist die vom Statistischen Bundesamt für eine Anpassung der Begrifflichkeiten geforderte Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Diskussion einen Schritt vorangekommen.

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lohnsteuerabzugsverfahren: nichtbeanstandungsphase 2013 verlängert Die Finanzministerkonferenz hat Ende April 2012 beschlossen, dass der für den 1. Januar 2013 vorgesehene Start des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens mit einer auf zwölf Monate verlängerten Nichtbeanstandungsphase kombiniert werden soll. Damit wird eine Forderung der BDA aufgegriffen. Durch die verlängerte Umsetzungsfrist will die Finanzverwaltung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen den Verfahrenseinstieg und die damit verbundenen Umstellungen bei den betrieblichen Abläufen erleichtern. Voraussichtlich zum 1. November 2012 wird der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für die Arbeitgeber möglich sein, so dass vorschüssig rechnende Unternehmen und Behörden die ELStAM ihrer Beschäftigten rechtzeitig abrufen können. Mit dem neuen Verfahren wird der sinnvolle Übergang von der Papier-Lohnsteuerkarte zu einem papierlosen elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren geschaffen, das sowohl Arbeitgeber als auch Finanzverwaltung entlasten wird, da es mit deutlichen Vereinfachungen verbunden ist.

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VerANstALtuNGeN parlamentarischer Abend 2012

bologna@germany 2012

Am 11. September 2012 findet der diesjährige Parlamentarische Abend der Spitzenverbände BDA, BDI und DIHK im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt.

Am 25. Oktober 2012 werden Personalvorstände führender Unternehmen in Deutschland unter dem Titel „Bologna@Germany 2012“ zum fünften Mal eine Erklärung zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses abstimmen und unterzeichnen. Am Nachmittag wird diese Erklärung der Öffentlichkeit vorgestellt und mit Vertretern aus Hochschulen und Politik diskutiert. In Fortführung der Initiative „Bachelor Welcome!“ wird die Wirtschaft damit erneut den Blick auf strategische Fragen an der Schnittstelle von Hochschulen und Unternehmen insbesondere im Bereich der gemeinsamen Talententwicklung und der (berufsbegleitenden) Weiterbildung richten und einen wichtigen Impuls zur Verbesserung von Studium und Lehre setzen.

9. gründerkongress der stiftung der deutschen wirtschaft Sozialer und ökonomischer Sektor nähern sich an: Während sich gemeinnützige Arbeit zunehmend an wirtschaftlichen Kennzahlen messen lässt, wird von der Wirtschaft mehr und mehr gesellschaftliche Wirkung und Verantwortung gefordert. Die Akteure reagieren: Social Entrepreneurs übertragen das unternehmerische Prinzip auf die Lösung gesellschaftlicher Problemlagen, Unternehmen stellen sich mit eigenen Programmen und Standards ihrer Corporate Social Responsibility. Unter dem Motto „PRObeneFIT“ findet am 21. und 22. September der Kongress „Herausforderung Unternehmertum“ der Heinz Nixdorf Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft statt. Nähere Informationen unter www.herausforderung-unternehmertum.de deutscher Arbeitgebertag 2012 Der Deutsche Arbeitgebertag 2012 findet am 16. Oktober 2012 statt. Veranstaltungsort ist wie schon in den letzten Jahren das Maritim Hotel in Berlin-Tiergarten. Um 10 Uhr beginnt der Arbeitgebertag mit einer Begrüßung von Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt.

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informationsdienste und publikationen Die Publikationen der BDA können unter www.arbeitgeber.de > Broschüren bzw. unter www.arbeitgeber.de > Newsletter abonniert werden. Zusätzlich besteht jetzt die Möglichkeit, die Publikationen kompakt und argumente stets aktuell auf Ihrer Homepage einzubinden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an organisation@arbeitgeber.de. publikationen: In regelmäßigen Publikationen bereitet die BDA alle sozial- und tarifpolitischen Themen auf. Jährlich wird über die Arbeit der BDA und ihre Positionen im Geschäftsbericht ausführlich berichtet. Die Broschüren der BDA und der Walter-Raymond-Stiftung stehen unter www.arbeitgeber.de zur Bestellung als Paperback bzw. als Download zur Verfügung. kompakt: Der Dienst kompakt gibt auf einem Blatt einen schnellen Einstieg in ein Thema, informiert über die Positionen der Arbeitgeberverbände sowie über Dienstleistungen, Veranstaltungen und Publikationen der BDA. Darüber hinaus werden die direkten Ansprechpartner genannt, an die sich unsere Mitglieder mit Fragen wenden können. argumente: Die Publikation argumente greift aktuelle Themen und Behauptungen aus der öffentlichen Debatte auf. Sie gibt auf einem Blatt prägnante inhaltliche, mit Zahlen unterlegte Hilfestellung für Gespräche, Vorträge und Diskussionen und stattet die Vertreter von Mitgliedsverbänden und Unternehmen mit Argumenten und Botschaften der Arbeitgeber aus. euro-info: Im euro-info liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Bewertung der Entwicklungen der europäischen Sozialpolitik. Abonnenten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft im deutschen Sprachraum schätzen die komprimierten und aktuellen Informationen. soziale selbstverwaltung: Die „Soziale Selbstverwaltung“ informiert umfangreich und mit vielen Hintergründen über aktuelle Entwicklungen in der sozialen Sicherung. Selbst Experten finden hier noch Neues und Wissenswertes.

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leistung und lohn: Die Zeitschrift „Leistung und Lohn“ greift aktuelle Themen aus dem Bereich der Arbeitswirtschaft sowie angrenzender Themengebiete auf. Sie wendet sich vornehmlich an Experten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und wissenschaftlichen Institutionen. Die Zeitschrift erscheint dreibis viermal jährlich und kann abonniert werden. bdA-tarifarchiv: Das BDA-Tarifarchiv erfasst und dokumentiert umfassend das laufende Tarifgeschehen. Dadurch kann die BDA ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Serviceangebot zur Verfügung stellen, das von der Bereitstellung von Tarifverträgen über das Arvid-Netzwerk bis hin zu tarifpolitischen Analysen und Auswertungen reicht. Durch die Ausführung spezieller Rechercheaufträge oder die bedarfsspezifische Erstellung von Übersichten kann die BDA auch individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder eingehen. Das BDA-Tarifarchiv ist auf die Mithilfe der Mitgliedsverbände angewiesen und daher immer offen für Vorschläge, Informationen und Zuarbeiten durch die Mitglieder. Das BDA-Tarifarchiv ist unter tarifarchiv@arbeitgeber.de erreichbar. bdA-tarifnachrichten: In den Tarifnachrichten gibt die BDA mehrmals im Jahr Auskunft über die aktuellen tarifpolitischen Entwicklungen. Sie stellen die neuesten Tarifabschlüsse kurz und prägnant dar und geben eine Übersicht zu den Forderungen der aktuellen und künftigen Tarifverhandlungen. Die BDATarifnachrichten sind somit eine gute Orientierungshilfe für unsere Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Tarifverhandlungen.

www.arbeitgeber.de Rund

125.000

Nutzer haben in der ersten Jahreshälfte 2012 auf mehr als 348.000 Seiten des BDA-Internetauftritts zugegriffen.

Zudem ist die BDA seit über zwei Jahren auf Twitter vertreten und informiert mehr als 1.150 „Follower“ über ihre aktuellen Themen.

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bdA | bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

bdA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin briefadresse: 11054 Berlin t +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de stand: 20. Juni 2012




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