Referentenentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen bedarf weiterer Korrekturen Am 13. April 2016 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, dass der am 17. Februar bekannt gewordene neue Arbeitsentwurf des Bundes arbeitsministeriums zur Regelung von Zeitarbeit sowie Werk- und Dienstverträgen für die Ressortabstimmung freigegeben wird. Vor der Beschlussfassung durch das Kabinett werden sich die Spitzen der Koalition erneut mit dem Entwurf befassen. Der Entwurf enthält mit seiner Definition des Arbeitnehmers in einem neuen § 611a BGB einen vertretbaren Kompromiss. Trotz der ebenfalls erreichten Fortschritte zur Sicherung der Tarifautonomie in der Zeitarbeit wird die BDA weiter auf grundsätzliche Korrekturen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung hinwirken. In der vorgelegten Form würden die Neuregelungen z. B. massiv in die Arbeitskampfparität eingreifen. Der vorgese-
hene § 611a BGB soll eine allgemeingültige Definition des Arbeitnehmers für das Zivilrecht schaffen. Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ändert damit das Arbeitsrecht nicht. > Fortsetzung auf S. 2
Keine neuen Fehler in der Rentenpolitik! Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die beschlossenen Weichenstellungen in der Rentenpolitik zu überprüfen. Hintergrund sind Befürchtungen, Altersarmut könne in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu einem ernsthaften Problem für die gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland werden. Teilweise wird sogar behauptet, dass perspektivisch etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen könnte. Diese Sorge gründet sich insbesondere darauf, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 weiter sinken wird. Einige Vertreter der Großen Koalition haben deshalb bereits gefordert, auf die beschlossene weitere Senkung des Rentenniveaus zu verzichten. Die geäußerten Befürchtungen zum Ausmaß der Altersarmut sind deutlich überzogen. Nach aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind gegenwärtig
APR 2016
noch nicht einmal 3 % der Altersrentner auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. > Fortsetzung auf S. 8
I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht
2
Lohn- und Tarifpolitik
4
Beschäftigung
6
Soziale Sicherung
8
Bildung
10
Europa
12
Wirtschaft und Finanzen
14