Arbeitgeber aktuell September 2016

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Erwerbs- und Karriereaussichten von Frauen weiter verbessern – statt praxisfernem Lohngerechtigkeitsgesetz

SEP 2016

Die deutschen Arbeitgeber wollen, dass Frauen mehr in Berufen mit besseren Einkommensaussichten und weniger in Teilzeit arbeiten, dass sie ihre Erwerbstätigkeit seltener unterbrechen müssen und öfter in Führungspositionen gelangen. Der vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein sog. Lohngerechtigkeitsgesetz kann zur Erreichung dieser Ziele keinen Beitrag leisten. Der Entwurf wird derzeit auch aufgrund der Kritik der BDA überarbeitet. Die Gespräche mit dem Bundesfamilienministerium dazu dauern an. Das geplante Gesetz würde zu erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen der Arbeitgeber, Eingriffen in die Tarifautonomie und Unfrieden in den Betrieben führen – ohne die

Ursachen des unterschiedlichen Erwerbsverhaltens von Frauen und Männern zu ändern. Zudem geht der Entwurf weit über den Koalitionsvertrag hinaus. > Fortsetz­ung auf S. 6

Renten müssen finanzierbar bleiben

I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht

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Die Zukunft der Alterssicherungssysteme wird derzeit wieder verstärkt diskutiert. Die Bundesarbeitsministerin hat deshalb einen Dialog Alterssicherung einberufen, in dem bis Ende Oktober 2016 – unter Beteiligung der Sozialpartner – mögliche Reformen diskutiert werden. Einen Gesetzentwurf zur geplanten Angleichung der Ost- an die Westrenten hat das Bundesarbeitsministerium bereits vorgelegt, ein Vorschlag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag geplanten Solidarischen Lebensleistungsrente soll im Herbst noch folgen.

Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Die BDA setzt sich in der Rentendebatte und im Dialog Alterssicherung dafür ein, dass die Finanzierung der Rentenversicherung zukunftsfest bleibt und die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Alterung fair auf die Generationen verteilt werden. Vor allem muss an den

Europa

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Wirtschaft und Finanzen

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BDA intern

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richtigen bereits beschlossenen Grundsatzentscheidungen in der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten und darüber hinaus die ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden > Fortsetz­ ung auf S. 8


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Arbeitgeber aktuell | September 2016

Arbeitszeitrecht für Digitalisierung fit machen Moderne Kommunikationsmittel erlauben orts- und zeitflexibles Arbeiten und je nach Tätigkeit neue Arbeitszeitorganisationen. Unternehmen und Belegschaften müssen durch den Gesetzgeber unterstützt werden, das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen. Änderungen des Arbeitszeitgesetzes können positive Auswirkungen für Unternehmen und Beschäftigte haben. Die BDA hat ihre Vorstellungen zur Änderung des Arbeitszeitrecht in vielfältigen politischen Gesprächen und Gremien – z. B. den Arbeitszeitdialog mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – und die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des IT-Gipfels der Bundesregierung eingebracht. Änderungsbedarf besteht insbesondere bei den Ruhezeiten: Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen. Beschließt z. B. ein Beschäftigter aus familiären Gründen, die Arbeit im Büro früher zu beenden und noch einmal von 21.00 bis 23.00 Uhr von zu Hause aus zu arbeiten, darf er die Arbeit frühestens um 10.00 Uhr des Folgetags wiederaufnehmen. Dies ist für die Beschäftigten wie auch für die Unternehmen unbefriedigend. Deshalb sollten zusätzliche Öffnungsklauseln in das Arbeitszeitgesetz eingefügt werden, damit die gesetzliche Mindestruhezeit durch Tarifverträge angepasst werden kann. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeitgesetz

Auch die starre Vorgabe zur Höchstarbeitszeit bedarf der Modifikation. Grundlage für eine solche Neuregelung bietet die EU-Ar-

beitszeitrichtlinie, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die Höchstarbeitszeit nicht auf den Tag, sondern auf die Woche zu beziehen. Die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit unterstützt betriebliche Abläufe und ermöglicht Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Das Arbeitszeitvolumen würde damit nicht verändert. Änderungsbedarf besteht auch bei den Aufzeichnungspflichten: Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Es sollte zukünftig möglich sein, die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit in vollem Umfang auf die Beschäftigten zu übertragen, ohne die Aufzeichnungen laufend kontrollieren zu müssen.

Zeitarbeit: Nachbesserungen an Gesetzentwurf notwendig Am 22. September 2016 wird in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer­ überlassungsgesetzes im Bundestag beraten. Hinsichtlich des Rechts der Werk- und Dienstverträge stellt der Entwurf einen vertretbaren Kompromiss dar. Die BDA hatte hier erfolgreich auf wesentliche Änderungen gedrängt. Im Bereich der Zeitarbeit konnten die tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten gesichert werden. Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber ursprünglichen Plänen des Bundesarbeitsministeriums.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit und > Werkvertrag

Weitere Nachbesserungen sind jedoch notwendig. Während des Gesetzgebungsverfahrens wird die BDA daher auf weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs hinwirken. Das gilt im Bereich Zeitarbeit insbesondere für die Schaffung einer eindeutigen gesetzlichen Definition des Equal Pay. Es muss klar werden, dass das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers beim Entleiher ausschließlich

das Bruttostundenentgelt – möglicherweise nebst tariflichen Zulagen und Zuschlägen – umfassen kann. Ebenso sollte erwogen werden, den Verbänden der Zeitarbeit zumindest dort die Möglichkeit zu geben, Tarifverträge zur Überlassungshöchstdauer zu schließen, wo in den Einsatzbranchen solche Vereinbarungen nicht zustande kommen.


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Arbeits- und Tarifrecht

Gelebte Vielfalt und Toleranz gehören zur DNA der Unternehmen Die Arbeitgeberverbände in Deutschland stehen für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und Arbeitswelt. Gelebte Vielfalt und Toleranz gehören zur DNA der Unternehmen und lassen sich nicht gesetzlich verordnen, sondern müssen überzeugend vorgelebt werden. Die Empfehlungen, die die Anti­diskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen einer sog. Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gemacht hat, lehnt die BDA deshalb ab. Denn tatsächlich handelt es sich hierbei ausschließlich um eine praxisferne Wunschliste, deren Umsetzung dazu führen würde, dass die Anwendung des AGG in der Praxis noch aufwendiger und kostenintensiver wird. Die vermeintliche Evaluation konzentriert sich – entgegen der eigenen Zielsetzung – nicht darauf, die rechtliche Entwicklung des AGG und seine praktische Wirksamkeit zu untersuchen, sondern konkrete Vorschläge zur Verschärfung des AGG aufzulisten. Vorgeschlagen wird u. a., den Begriff „Behinderung“ zu erweitern, den Anwendungsbereich des AGG auf selbstständige Werk- oder Dienstverträge auszudehnen, die zweimonatigen Fristen für die Geltendmachung einer Benachteiligung auf sechs Monate zu verlängern und einen Auskunftsanspruch im Arbeitsrecht einzuführen, um die Beweiser-

hebung abgelehnter Bewerber zu erleichtern und eine Prozessstandschaft sowie ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände in das AGG aufzunehmen. Zwangsmaßnahmen und immer schärfere gesetzliche Kontrollmechanismen helfen nicht, Haltungen zu verändern. Die BDA wird daher auch weiterhin dafür eintreten, Spielräume für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit und Toleranz zu erhalten, das nicht mittels weiterer gesetzlicher Regulierung auf Angst vor Strafen, sondern auf kluge Argumente und positive Erfahrungen setzt.

KURZ NOTIERT Mutterschutz praxisgerecht gestalten Die Selbstbestimmung schwangerer berufstätiger Frauen zu stärken und gleichzeitig ihren Gesundheitsschutz sicherzustellen, sind wichtige Anliegen. Der vom Bundeskabinett am 4. Mai 2016 beschlossene Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts enthält zahlreiche Regelungen, die diese Ziele in Frage stellen. Insbesondere würde eine mögliche und notwendige Weiterbeschäftigung schwangerer Frauen erheblich behindert. Dies hat die BDA in der Anhörung im Bundestagsausschuss am 19. September 2016 unterstrichen. Datenübermittlung in die USA auf neue Beine gestellt Mit dem Privacy Shield und dem darauf fu­ ßenden Angemessenheitsbeschluss hat die EU-Kommission mehr Rechtssicherheit bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA geschaffen. Diese Daten können nun an zertifizierte und gelistete US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden. Der freie Datenverkehr zwischen der EU und den USA ist für die Unternehmen von herausragender Bedeutung. Deshalb war es erfor-

derlich, dass mit dem Privacy Shield die im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfene „Safe-HarborEntscheidung“ ersetzt wurde. Für ein Mehr an Rechtssicherheit müssen zudem weitere Möglichkeiten für die Datenübermittlung wie Standardvertragsklauseln und verbindliche Unternehmensregelungen erhalten bleiben. Nähere Informationen: Presseinformation Nr. 037/2016 vom 3. August 2016 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz: kleiner Schritt in die richtige Richtung Der am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II) erfüllt die Forderung der BDA zur Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber sollen zukünftig frei zwischen zwei Optionen wählen können: Entweder schätzen sie wie bisher bei Bedarf das beitragspflichtige Entgelt oder sie legen alternativ den feststehenden Vormonatswert zugrunde. Insgesamt schöpft das BEG II mit einer Entlastungssumme für die Wirtschaft von rd. 360 Mio. € pro Jahr das vorhandene Abbaupotenzial jedoch noch nicht aus.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Antidiskriminierung


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Stärkung der Tarifbindung gelingt nur durch attraktive Tarifverträge Die Politik dringt zunehmend auf eine stärkere Tarifbindung. Voraussetzung für eine höhere Tarifbindung sind vor allem Tarifregelungen, die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv sind. Hier sind die Tarifpartner gefordert, den erfolgreichen tarifpolitischen Reformkurs einer differenzierten, produktivitätsorientierten und flexiblen Tarifpolitik fortzusetzen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Allgemeinverbindlicherklärung, > Tarifvertrag und > Tarifverhandlungen, im argumente „Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen“

Tarifverträge sind nach wie vor für einen Großteil der Arbeitsbeziehungen in Deutschland prägend. So arbeiteten nach den jüngsten Zahlen des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 insgesamt ca. 80 % der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen – in Westdeutschland 80 % und in Ostdeutschland 71 %. Der Anteil von Beschäftigten ohne Tarifvertrag lag in den letzten Jahren gleichbleibend bei ca. 20 %. Dennoch ist ein langsamer, aber kontinuierlicher Wechsel von einer unmittelbaren Tarifbindung hin zu einer Orientierung an Tarifverträgen wahrzunehmen. Einem Tarifvertrag kommt dann weiterhin eine tragende Bedeutung für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zu. Es wird aber nicht mehr das vollständige Tarifwerk angewendet – dies gilt insbesondere für Regelungen zur Arbeitszeit. Die Stärkung der unmittelbaren Tarifbindung gelingt nur durch einen kontinuierlichen tarifpolitischen Reformprozess. Die Tarifbindung wird sich dann erhöhen, wenn ihre Vorteile überwiegen. Die BDA tritt daher dafür ein, dass der Flächentarifvertrag auch in

Zukunft seine Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen behält und gleichzeitig den Betrieben notwendige Gestaltungsspielräume belässt. Tarifbedingungen müssen Mindestbedingungen sein. Das gilt für Entgelte ebenso wie für Sonderzahlungen oder für Regelungen zur Arbeitszeit. Tarifbedingungen müssen Rahmenregelungen sein, um den Bedürfnissen verschiedener Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gerecht werden zu können. Hierzu sind tarifliche Öffnungsklauseln erforderlich, die auf der betrieblichen Ebene Abweichungen vom Tarifvertrag ermöglichen. In den meisten Wirtschaftsbereichen gehören solche Öffnungsklauseln bereits zum tarifpolitischen Standardrepertoire. Kein Zwang, nur die freiwillige Entscheidung zu Tarifverträgen wird die Tarifbindung nachhaltig fördern. Die Tarifbindung stattdessen durch eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) zu erhöhen, ist der falsche Weg. Durch eine AVE werden allenfalls tarifliche Normen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt, die sich freiwillig nicht für eine Tarifbindung entschieden haben.

KURZ NOTIERT Schlichtungsergebnis für das Kabinen­ personal der Deutsche Lufthansa AG Die Tarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband Luftverkehr und der Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) für das Kabinenpersonal der Deutsche Lufthansa AG konnten nach einer über fünf Monate dauernden Schlichtung durch den ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck am 5. Juli 2016 erfolgreich beendet werden. Die UFO-Mitglieder bestätigten das Schlichtungsergebnis am 24. August 2016 mit deutlicher Mehrheit. Es sieht bei einer Laufzeit von 33 Monaten eine zweistufige Erhöhung der Entgelte ab Oktober 2016 von 1 % und ab Januar 2018 von 2 % vor. Daneben wird u. a. das System der betrieblichen Altersversorgung von einem System garantierter

Auszahlungen auf ein System garantierter Beiträge umgestellt. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifabschluss für Redakteure an Zeitschriftenverlagen Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sowie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (dju in ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) einigten sich am 27. Juli 2016 in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Redakteure an Zeitschriftenverlagen. Das Tarifergebnis sieht bei einer Laufzeit von 25 Monaten nach fünf Nullmonaten eine zweistufige Gehaltserhöhung ab September


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Lohn- und Tarifpolitik   2016 von 1,5 % und ab September 2017 von 1,6 % vor. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifeinigung für das private und öffentliche Bankgewerbe Die aus dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes und der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken bestehende Verhandlungsgemeinschaft Banken hat mit der ver.di, dem Deutschen Bankangestellten-Verband und der DHV – Die Berufsgewerkschaft in der vierten Verhandlungsrunde am 12. Juli 2016 einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des privaten und öffentlichen Bankgewerbes erzielt. Bei einer Laufzeit von 33 Monaten vereinbarten die Tarifpartner eine dreistufige Entgelterhöhung nach fünf Nullmonaten. Ab Oktober 2016 steigen die Entgelte um 1,5 %, ab Januar 2018 um 1,1 % und ab November 2018 um weitere 1,1 %. Die Tarifpartner werden Gespräche zur Umgestaltung des Tarifentgeltsystems und zur Zukunft der Ausbildung aufnehmen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifergebnis für die Zuckerindustrie In der vierten Verhandlungsrunde vereinbarten der Verein der Zuckerindustrie und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten am 30. Juni 2016 einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Zuckerindustrie. Die Einigung sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine zweistufige Entgelterhöhung von 2 % ab April 2016 und 1,8 % ab April 2017 vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird die Regelung zur Altersfreizeit auf den Geltungsbereich des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer in der Zuckerindustrie in den fünf neuen Bundesländern ausgeweitet. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Tarifabschluss für die Redakteure an Zeitungsverlagen Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sowie die dju in ver.di und der DJV einigten sich am 29. Juni 2016 in der fünften Verhandlungsrunde auf einen Gehaltstarifvertrag für die Redakteure an Tageszeitungen. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten steigen die Gehälter nach fünf Nullmonaten ab Juni 2016 um 1,5 % und ab August 2017 um 1,6 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifeinigung für das Maler- und Lackiererhandwerk Dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz – Bundesinnungsverband für das Maler- und Lackiererhandwerk – und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt konnte am 17. Juni 2016 ein Schlichtungsvorschlag durch die Schlichtungsstelle des Maler- und Lackiererhandwerks unterbreitet werden. Der Einigungsvorschlag, dem beide Tarifpartner innerhalb der Erklärungsfrist bis 27. Juni 2016 ohne Einschränkungen zustimmten, sieht bei einer Laufzeit von 23 Monaten nach zwei Nullmonaten ab Juli 2016 eine Ecklohnanhebung von 2,1 % (West) bzw. 3 % (Ost) und ab Juni 2017 von 1,6 % (West) bzw. 2,3 % (Ost) vor. In den Monaten Mai und Juni 2016 erhalten tarifgebundene Arbeitnehmer jeweils 50 €. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen


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Arbeitgeber aktuell | September 2016

Erwerbs- und Karriereaussichten von Frauen weiter verbessern – statt praxisfernem Lohn­ gerechtigkeitsgesetz Fortsetzung der Titelseite > Der Referentenentwurf sieht u. a. folgende kritische Punkte vor: Beschäftigte sollen einen individuellen Auskunftsanspruch zu Kriterien des eigenen Entgelts und zum Mediangehalt von mindestens fünf Kollegen erhalten, Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zur Durchführung betrieblicher Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit verpflichtet werden, es soll eine Berichtspflicht für diese Unternehmen über Frauenförderung und Entgeltgleichheit geben und die Mitbestimmung ausgeweitet werden.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit

Die BDA hält den Ansatz des Referentenentwurfs für verfehlt, verschließt sich aber nicht der Suche nach praktikablen Kompromisslösungen. So setzt sie sich u. a. für Ausnahmen beim Auskunftsanspruch für kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäf-

tigte ein sowie für spürbare Erleichterungen der Unternehmen, die tarifgebunden sind oder Tarifverträge verbindlich anwenden. Auch bei den geplanten Prüfverfahren und Berichtspflichten muss es zumindest deutliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf geben. Es darf insbesondere keine Verpflichtung zur Durchführung von Prüfverfahren und keine faktische Inhaltskontrolle von Tarifverträgen geben. Die Ausweitung der Mitbestimmung, die geplante Verpflichtung, in öffentlichen Stellenanzeigen ein Mindestentgelt anzugeben, sowie die Nichtigkeit von Stillschweigevereinbarungen zu Gehaltsfragen sind weitere Kritikpunkte. Der Sozialpartnerdialog des Bundesfamilienministeriums zu den Ursachen des unterschiedlichen Berufswahl- und Erwerbsverhaltens von Frauen und Männern wird im Herbst fortgesetzt.

Arbeitgeber engagieren sich für Flüchtlinge Die BDA und ihre Mitgliedsverbände haben vielfältige Initiativen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen auf den Weg gebracht. Dass diese und das Engagement der Wirtschaft insgesamt Wirkung zeigen, belegen die steigenden Zahlen von Flüchtlingen in Praktika, Ausbildung und Beschäftigung. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Wirtschaft aufgefordert, Hinweise zu fortbestehenden praktischen Hürden für die Integration von Flüchtlingen zu liefern. Die BDA hat daraufhin eine kompakte Zusammenstellung der wichtigsten Handlungsbedarfe erstellt und diese dem Bundeskanzleramt übersandt. Die Integration von Flüchtlingen ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Voraussetzung für den Erfolg sind die richtigen Rahmenbedingungen und das gemeinsame Engagement aller Akteure. Die meisten Flüchtlinge bringen keine Sprachkenntnisse mit und sind kaum für den schnellen Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung qualifiziert. Zugleich ist die Einordnung ihrer Kompetenzen schwierig.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Flüchtlinge

Mit dem im August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz wurden wichtige Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Sprachförderung, Ausbildung oder Beschäftigung auf den Weg gebracht. Die BDA setzt sich für weitere Verbesserungen ein, insbesondere die vollständige Aufhebung des

Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit, die Öffnung aller Instrumente der Ausbildungsförderung für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot mit Ausbildungsvertrag und mehr Investitionen im Bildungsbereich. Zudem fördert die BDA die Verbreitung von Beispielen guter Praxis über Broschüren und die gemeinsame Plattform mit BDI, ZDH und Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den Internetseiten des Arbeitsmarktmonitors der BA. Dem Ziel des Erfahrungsaustauschs zwischen Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitsverwaltung dient auch der gemeinsame Arbeitsstab zur Flüchtlingsintegration, der regelmäßig zusammenkommt (nächster Termin 1. Quartal 2017).


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Beschäftigung

KURZ NOTIERT „Normalarbeitsverhältnisse“ weiter auf dem Vormarsch Nach den im Juli 2016 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Zahl sog. Normalarbeitsverhältnisse von 2006 bis 2015 um knapp 2,7 Mio. auf 24,8 Mio. gestiegen (+12 %). Die flexible Beschäftigung (geringfügige Teilzeit, Minijobs, Befristungen, Zeitarbeit) sank um 40.000 auf 7,5 Mio. (-0,5 %). Die BDA weist weiterhin darauf hin, dass flexible Beschäftigungsformen „Normalarbeitsverhältnisse“ nicht verdrängen, und fordert zudem, flexible Beschäftigungsformen nicht als „prekär“ zu diffamieren, weil sie weitgehend den Wünschen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Betriebe entsprechen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Flexible Beschäftigungsformen Arbeitsmarktprogramm Flüchtlings­ integrationsmaßnahmen gestartet Mit dem Integrationsgesetz, das am 6. August 2016 in Kraft getreten ist, wurde auch das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) auf den Weg gebracht. Damit sollen bis Ende 2020 bis zu 100.000 Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gefördert werden. Zielgruppe sind Asylbewerber, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen. Integrationsmaßnahmen haben Vorrang. Die Agenturen für Arbeit sind angehalten, die Verwaltungsausschüsse frühzeitig über FIM zu informieren. Dies waren zentrale Forderungen der BDA. Zuweisende Stellen sind Behörden der Städte und Landkreise. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Administration des Programms. Flüchtlingszuwanderung verzerrt Statistik zur Ausländerarbeitslosenquote Mit der Beschleunigung der Asylverfahren steigt die Zahl der arbeitslosen Ausländer monatlich stark an. Mancherorts kommt es daher aus methodischen Gründen der Zahlenerhebung zu einer extremen Überzeichnung in der Statistik. Denn die Bezugsgröße zur Quotenberechnung (Summe aus erwerbstätigen und arbeitslosen Ausländern) bleibt ein ganzes Jahr fix, die Arbeitslosenzahl wird aber monatsgenau in die Quotenberechnung eingebracht. In einigen Regionen sind deshalb Ausländerarbeitslosenquoten von über 50 % statistisch ausgewiesen – Tendenz steigend. Die Bundesagentur für Arbeit will bis

Jahresende die Berichterstattung zur Ausländerarbeitslosigkeit überarbeiten und die statistische Verzerrung beheben. Die BDA wird darüber weiterhin informieren. Positivliste zur Zuwanderung in Mangelberufen aktualisiert Die Bundesagentur für Arbeit hat im September 2016 eine aktuelle sog. Positivliste vorgelegt. Sie weist Berufe und Berufsgruppen aus, in denen ein Fachkräftemangel herrscht und für die ein Zugang für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung besteht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Positivliste mit dem Beruf Techniker/in im Bereich Kältetechnik ergänzt. Novellierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich auf gutem Weg Die Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung wird noch im September 2016 so ergänzt, dass auch bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die Sonderregelungen in der Vergabeverordnung für soziale Dienstleistungen, insbesondere die Regelung zur verstärkten Berücksichtigung von Qualität der Arbeitsmarktdienstleister bei der Zuschlagsentscheidung, gelten. Der vorgelegte Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung trägt dem Ziel der BDA, dass die Verbesserungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen dauerhaft und einheitlich angewendet werden können, bereits Rechnung. Inklusionspreis der Wirtschaft: Bewerbungsphase läuft bis Mitte Oktober 2016 Auch in diesem Jahr wird der Inklusionspreis der Wirtschaft unter dem Titel „Potenziale von Menschen mit Behinderung“ ausgelobt. Der Preis stellt Beispiele guter unternehmerischer Praxis in den Mittelpunkt und lädt damit zum Nachahmen ein. Initiatoren des Preises sind die BDA, das UnternehmensForum, die Bundesagentur für Arbeit und die Charta der Vielfalt. Die Preisverleihung findet im Februar 2017 statt. Nähere Informationen: www.inklusionspreis.de


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Renten müssen finanzierbar bleiben Fortsetzung der Titelseite > Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen bezahlbar bleiben. Die ohnehin bereits hohe Belastung von Löhnen und Gehältern mit Sozialabgaben in Deutschland darf deshalb nicht noch durch zusätzliche Leistungsausweitungen weiter steigen. Die zusätzliche Altersvorsorge ist künftig noch wichtiger, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die BDA fordert daher vor allem attraktive-

re Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge. Hierzu gehört vor allem eine verbesserte steuerliche Förderung, um den Folgen der Niedrigzinsphase angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Riester-Rente muss endlich die überfällige Anpassung der Zulagenhöhe und der steuerfreien Einzahlungsmöglichkeiten erfolgen, um gerade auch Geringverdienern die ergänzende Altersvorsorge zu erleichtern.

Beschäftigung Älterer spürbar erleichtern Am 19. Juli 2016 hat das Bundesarbeitsministerium eine Formulierungshilfe für ein „Flexirentengesetz“ vorgelegt, die auf den Ergebnissen einer Koalitionsarbeitsgruppe vom 10. November 2015 basiert. Danach sollen die Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtert werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Neuregelung der erlaubten Hinzuverdienstgrenzen sowie Änderungen bei den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für beschäftigte Rentner. Die BDA begrüßt die mit dem „Flexirentengesetz“ verfolgten Ziele, das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern und zu fördern sowie das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Erfreulich ist, dass – trotz massiver Forderungen vonseiten der Gewerkschaften – keine neuen Frühverrentungsmodelle vorgeschlagen und insbesondere die Forderungen nach neuen Rentenzugängen schon ab dem 60. Lebensjahr sowie nach Einführung eines „Arbeitssicherungsgeldes“ nicht aufgegriffen werden. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Soziale Sicherung > Rentenversicherung

Leider hat jedoch der Mut zu spürbaren Erleichterungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefehlt. Hierzu hätten z. B.

eine deutlichere Lockerung und Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen sowie die Beseitigung von arbeitsrechtlichen Hemmnissen bei der erneuten Beschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern im Rentenalter gehört. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird sich die BDA für weitere Erleichterungen einsetzen, wie z. B. den Verzicht auf die im Entwurf vorgesehene rückwirkende Korrektur der Teilrentenberechnung bei abweichenden Hinzuverdiensten. Eine solche sog. Spitzabrechnung, die häufig mit Rückforderungen verbunden wäre, würde bei den Betroffenen zu Unverständnis und Irritationen führen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.


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Soziale Sicherung

KURZ NOTIERT Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatzes in der GKV erhalten

Beitragspflicht für Zuschüsse zu Entgelt­ ersatzleistungen auf dem Prüfstand

Anlässlich von Prognosen, nach denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von heute 1,1 % bis 2020 auf 2,4 % steigen könne, werden Forderungen nach einer Rückkehr zur Beitragssatzparität und damit zur Abschaffung der Zusatzbeiträge laut. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat solche Panikmache zurückgewiesen. Die BDA setzt sich unverändert für die Beibehaltung der Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatzes auf 7,3 % in der GKV ein, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen. Die Arbeitgeber beteiligen sich ohnehin stärker als die Arbeitnehmer an der Finanzierung der Krankheitskosten, u. a. zahlen sie allein die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, womit im Jahr 2015 Kosten von ca. 54 Mrd. € (entspricht 4,6 Beitragssatzpunkten) verbunden waren.

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Krankengeld, Mutterschaftsgeld und weiteren Entgeltersatzleistungen sind dann sozialversicherungsbeitragspflichtig, wenn diese Zuschüsse zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50 € im Monat übersteigen. Diesen Sachverhalt zu verifizieren ist einerseits für Arbeitgeber mit sehr hohem Aufwand verbunden und andererseits sind die Zuschüsse im Ergebnis in fast allen Fällen beitragsfrei. Auf Initiative der BDA ermittelt jetzt das Statistische Bundesamt den Erfüllungsaufwand für dieses Verfahren und erarbeitet zusammen mit der BDA alternative Lösungen. Eingeschlossen ist der Fall, dass Arbeitgeberzuschüsse zu Entgeltersatzleistungen grundsätzlich beitragsfrei gestellt werden, damit auf die Prüfung gänzlich verzichtet werden kann.

BAuA-Projekt zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt darf nicht zu falschen Konsequenzen führen

Verbesserung bei der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im August 2016 erste Zwischenergebnisse zum Forschungsvorhaben „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – wissenschaftliche Standortbestimmung“ vorgelegt. Auslöser für das Projekt waren Forderungen der Länder und der Gewerkschaften nach einer Anti-StressVerordnung. In der nächsten Phase werden die Zwischenergebnisse mit den Akteuren des Arbeitsschutzes und der Politik erörtert. Die BDA wird sich intensiv in diese Diskussion einbringen und darlegen, dass die vorgelegten Zwischenergebnisse keine Basis für Regelungsvorhaben bieten. Erforderlich sind vielmehr praktikable Handlungshilfen für die Unternehmen.

Auf intensives Drängen der BDA konnte eine moderate, aber sehr effiziente Vereinfachung der Beitragsabführung an die Sozialversicherung realisiert werden. Danach können Arbeitgeber ab 1. Januar 2017 stets als Bemessungsgrundlage für die Beiträge den Vormonatswert heranziehen. Damit entfällt die Einschränkung, den Vormonatswert nur unter sehr eng gefassten Bedingungen heranziehen zu dürfen. Im Ergebnis kommt es für Arbeitgeber zu jährlichen Einsparungen von Bürokratiekosten i. H. v. ca. 64 Mio. €. Die Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung hätte für bestimmte Arbeitgeber eine noch weitreichendere Reduzierung der Bürokratiekosten zur Folge gehabt, wäre aber laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes gleichzeitig mit einer Erhöhung der Beitragssätze verbunden gewesen, so dass sich diese Lösung für die Arbeitgeber insgesamt negativ ausgewirkt hätte.


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Arbeitgeber aktuell | September 2016

Bologna-Prozess weiterentwickeln – Beschäftigungsfähigkeit verbessern Die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen steht auf der hochschulpolitischen Agenda der Arbeitgeber weit oben. Befunde aus der Bildungsforschung zeigen klar, dass sich sowohl Studierende als auch Arbeitgeber mehr Praxisbezug im Studium wünschen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Hochschule

Erstmalig haben sich im Juli 2016 die Sozialpartner BDA und DGB mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gemeinsam zur Frage der Beschäftigungsfähigkeit positioniert. Die gemeinsame Erklärung „Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen weiter verbessern!“ unterstützt klar die Position des Wissenschaftsrates: Ein Studium dient grundsätzlich immer zugleich der fachwissenschaftlichen Bildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der Vorbereitung auf Arbeit und Karriere. Theorie und Praxis im Studium bilden keinen Gegensatz, sondern ergänzen sich gegenseitig. Auch die Digitalisierung macht eine engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen notwendig. Die BDA setzt sich damit wie auch über die Mitwirkung der Arbeitgeber im Akkreditierungssystem und die Stär-

kung von Beruflichkeit und Fachlichkeit bei Programm- und Systemakkreditierungen für kompetenzorientierte und arbeitsmarktrelevante Studiengänge an den deutschen Hochschulen ein. Ebenfalls im Juli 2016 haben sich HRK und Kultusministerkonferenz (KMK) in einer gemeinsamen Erklärung zur europäischen Studienreform – wie auch die BDA insbesondere im Rahmen der Bachelor-welcome!Erklärungen zwischen 2004 und 2012 – klar zum Bologna-Prozess bekannt. HRK und KMK sprechen sich für eine Konsolidierung und Optimierung des Reformprozesses aus. Enttäuschend ist die nach wie vor bestehende weitgehende Herausnahme der Staatsexamensstudiengänge (Jura, Medizin, Lehramt) aus der Bologna-Reform.

Leitfaden Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien veröffentlicht Abiturientinnen und Abiturienten stehen aufgrund der Vielzahl an Optionen zur Einmündung in Beruf und Arbeitswelt über ein Studium oder eine berufliche Ausbildung vor der Qual der Wahl. Eine gute Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung einer erfolgreichen Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien ermöglicht eine aktuelle gemeinsame Handreichung, die SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit (BA) speziell für Gymnasien und Oberstufenzentren erstellt haben.

Nähere Informationen: www.schulewirtschaft.de

Der praxisorientierte Leitfaden gibt hilfreiche Anregungen für eine gelungene Studien- und Berufsorientierung und möglichen Partnern Tipps für die Zusammenarbeit. Eine Checkliste sowie eine Zusammenstellung von Erfolgsfaktoren und Kooperationsstandards helfen den Verantwortlichen in der Schule bei der Erarbeitung eines individuellen Studien- und Berufsorientierungskonzepts. Praktische Bei­ spiele für schulische Gesamtkonzepte sowie für eine gelungene Zusammenarbeit mit der BA, Unternehmen, Verbänden und weiteren Partnern in der Region zeigen mögliche Umsetzungswege auf.

Studien- und Berufsorientierung kann nur dann gelingen, wenn alle am Prozess beteiligten Akteure zusammenarbeiten. Der Leitfaden richtet sich an Schulleitungen, Lehrkräfte, die örtlichen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, Berufsberaterinnen und Berufsberater der BA, Elternvertretungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Hochschulen. Die Publikation ist Mitte September 2016 erschienen und im Internet abrufbar. Die Printversion ist ab Anfang Oktober 2016 erhältlich.


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Bildung

KURZ NOTIERT 3. Förderaufruf der Sozialpartnerrichtlinie startet am 1. November 2016 Ab dem 1. November 2016 können wieder Interessenbekundungen für Projekte im Rahmen der Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden. Antragsfrist ist der 19. Dezember 2016. Die Richtlinie fördert Projekte zu Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. BDA, DGB und das Bundesarbeitsministerium steuern gemeinsam die Durchführung. Nähere Informationen: www.initiative-fachkraefte-sichern.de DQR muss Transparenzinstrument bleiben In einem Positionspapier haben BDA, DIHK, ZDH, DGB und HRK erklärt, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) weiterhin als Transparenzinstrument für die berufliche und die hochschulische Bildung dient. Dagegen ersetzt die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zu den Niveaus des DQR auch künftig nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen. Mit der gemeinsamen Erklärung wurde frühzeitig Überlegungen der EU-Kommission, den Europäischen Qualifikationsrahmen zu einem Anerkennungsinstrument weiterzuentwickeln, entgegengewirkt. Nähere Informationen: www.dqr.de Non-formale und informelle Kompetenzen messbar und nutzbar machen Am 7. September 2016 hat die BDA den Workshop „Validierungsverfahren und DQRZuordnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen“ veranstaltet. Die Ergebnisse des Workshops werden zur bildungspolitischen Positionierung der BDA und beim anstehenden Zuordnungsprozess im Arbeitskreis DQR genutzt, in dem Vertreter der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen auf der Basis des Konsensprinzips zusammenarbeiten. 3. Bericht zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen veröffentlicht Der vom Bundeskabinett beschlossene „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016“ informiert über das Anerkennungsgeschehen, zieht Bilanz und benennt künftige Herausfor-

derungen. Er beruht auf den Ergebnissen des Projekts „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes“ des Bundesinstituts für Berufsbildung, das die BDA seit 2013 in einem Beirat konstruktiv und kritisch begleitet. Die BDA setzt sich u. a. für die Einrichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, eine bessere Personalausstattung in den Länderbehörden und den Ausbau des Angebotes an Ausgleichsmaßnahmen ein. Nähere Informationen: www.anerkennung-in-deutschland.de Neue Website Berufswahl-SIEGEL online Die Website des Netzwerks BerufswahlSIEGEL hat ab Mitte Oktober 2016 ein neues Design. Hier finden die Nutzer viele hilfreiche Informationen über das Berufswahl-SIEGEL sowie aktuelle Termine und Neuig­keiten aus dem Netzwerk. Regionale Informationen stehen im Vordergrund sowie ein zielgruppenspezifisches Angebot für Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Förderer. Nähere Informationen: ­w ww.netzwerk-­berufswahl-siegel.de Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) erweitert ihr Förderprogramm Das Förderprogramm „Zeig, was Du kannst!“ der sdw unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Hauptschule in die Berufsausbildung oder die weiterführende Schule. Junge Menschen werden dabei unterstützt, ihre Talente zu entdecken, sich beruflich zu orientieren und eine passende nächste Ausbildungsetappe zu beginnen. Seit Juni ist die Drosos Stiftung neuer Förderer für die Standorte Neuruppin und Schwerin. Ab Oktober 2016 erhalten dadurch 80 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance zu zeigen, was sie können. Nähere Informationen: www.sdw.org Verpflichtender Besuch auswärtiger ­Berufsschulen: Anspruch auf Kosten­ erstattung Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 28. Juni 2016 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, den zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichteten Berufsschülern die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.


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Arbeitgeber aktuell | September 2016

Gemeinsame Erklärung zum Sozialen Dialog – Europäische Sozialpartner gestärkt Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Europäischen Sozialpartner, die EU-Kommission und der Rat auf eine gemeinsame Erklärung zum Neustart des Sozialen Dialogs verständigt. Die Erklärung enthält wichtige politische Verpflichtungen, die – wenn sie von allen Akteuren umgesetzt und gelebt werden – zu einem Neustart des europäischen Sozialen Dialogs führen können. In einem feierlichen Akt wurde am 27. Juni 2016 in Brüssel die gemeinsame Erklärung zum Neustart des Sozialen Dialogs durch die Europäischen Sozialpartner, die EUKommission und den Rat unterzeichnet. Die Europäischen Sozialpartner verpflichten sich darin, die Unterstützung für den Aufbau und die Konsolidierung der Sozialpartnerorganisationen auf nationaler Ebene („capacity building“) verstärkt zu fördern, um eine solidere Basis für den Sozialen Dialog auf EU-Ebene zu erhalten. Dies ist insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Diesbezüglich verspricht der Rat, den Sozialen Dialog auf nationaler Ebene zu stärken, indem Maßnahmen für ein „capacity building“ der Sozialpartnerorganisationen ergriffen werden. Die EU-Kommission verpflichtet

sich, zukünftig die Sozialpartner auch zu Initiativen mit sozialpolitischer Bedeutung zu konsultieren, die nicht auf dem Sozialkapitel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) basieren. Die BDA, die aktiv an der Aushandlung der Erklärung beteiligt war, begrüßt die Inhalte der Erklärung. Insbesondere ist es ein Erfolg, dass die EU-Kommission zukünftig die Sozialpartner bei Initiativen mit sozialpolitischer Bedeutung konsultieren wird, die nicht auf dem Sozialkapitel basieren. So hatte sich die EU-Kommission in der Vergangenheit geweigert, im Vorfeld des Revisionsvorschlags zur Entsenderichtlinie, die auf dem Binnenmarktkapitel des AEUV basiert, eine Sozialpartnerkonsultation durchzuführen.

Unternehmerische Verantwortung für globale Lieferketten muss freiwillig bleiben Das Thema „unternehmerische Verantwortung für globale Lieferketten“ steht derzeit national wie international im Fokus. Im Rahmen der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz konnten sich Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften auf gemeinsame Schlussfolgerungen einigen. Auf nationaler Ebene werden im Herbst 2016 die Umsetzung der Corporate Social Responsibility-Berichterstattungsrichtlinie (CSR) und der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) weitere wichtige Weichenstellungen setzen. Die Schlussfolgerungen der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz zu „Menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten“ sehen die Entwicklung eines Aktionsprogramms der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit konkreten praktischen Schritten vor. So soll die ILO zu globalen Lieferketten zu einem Wissenszentrum für die Anleitung und Beratung von Stakeholdern, inklusive der Sammlung und des Austauschs von guten Beispielen, werden. Eine dreigliedrige Arbeitsgruppe soll sich zukünftig mit der Frage befassen, welche weiteren Leitlinien, Programme, Maßnahmen, Initiativen oder Standards erforderlich sind, um menschenwürdige Arbeit in Lieferketten zu fördern. In den Schlussfolgerungen werden die bestehenden Probleme in globalen Lieferketten anerkannt, jedoch auf die Darstellung verzichtet, dass globale Lieferketten ursächlich für Defizite bei menschenwürdiger Arbeit sind.

Die Arbeitgeber haben sich für eine realistische Ausgestaltung der Schlussfolgerungen eingesetzt und konnten erreichen, dass die Forderung nach Erstellung eines neuen ILOÜbereinkommens zurückgewiesen wurde. Auf nationaler Ebene setzt sich die BDA dafür ein, dass die bis zum 6. Dezember 2016 in das deutsche Recht umzusetzende CSR-Berichterstattungsrichtlinie 1:1 umgesetzt wird. Im Rahmen des NAP-Prozesses hat die BDA davor gewarnt, schädliche gesetzliche „Human Rights Due Diligence“-Pflichten einzuführen. Eine solche Pflicht würde zu unkalkulierbaren Haftungsrisiken für Unternehmen führen, insbesondere in angloamerikanischen Rechtssystemen, und bei Unternehmen völlig unnötige bürokratische Zusatzbelastungen generieren.


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Europa

KURZ NOTIERT Slowakische EU-Präsidentschaft vor großen Aufgaben Die Slowakei hat im Juli 2016 den halbjährigen Ratsvorsitz der EU übernommen und setzt damit die Trio-Ratspräsidentschaft der Niederlande, der Slowakei und Maltas fort. Von der Slowakei wurden als prioritäre Handlungsfelder die Migrations- und Asylpolitik, die Evaluation des Prozesses zum Europäischen Semester, die Verhandlungen zur „Blauen Karte“ sowie die Beschäftigungsund Sozialpolitik identifiziert. Die BDA wird der slowakischen Ratspräsidentschaft über ein Positionspapier die Sichtweise der deutschen Arbeitgeber vorbringen. „Gelbe Karte“ zur Entsenderichtlinie – EU-Kommission uneinsichtig Am 20. Juli 2016 hat die Europäische Kommission die Subsidiaritätsrüge („Gelbe-Karte-Verfahren“) von elf Mitgliedstaaten gegen den Revisionsvorschlag zur EU-Entsenderichtlinie zurückgewiesen. Die EU-Kommission hält ihren Vorschlag für „voll und ganz mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar“ und findet es angebracht, zusätzliche Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene einzuführen. Die BDA lehnt die geplante Revision der EU-Entsenderichtlinie ab, da sie die vorhandenen Probleme, die in der unzureichenden Durchsetzung bestehender Regeln liegen, nicht lösen und stattdessen neue Rechtsunsicherheit und unnötige Bürokratie für Unternehmen bringen würde.

Einführung neuer Urlaubsformen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unnötig und kontraproduktiv Die EU-Kommission hat am 12. Juli 2016 die zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation über mögliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eingeleitet. Sie bringt neben einer Überarbeitung der Mutterschutz- und Elternurlaubsrichtlinie die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs sowie eines Urlaubs für pflegende Angehörige ins Spiel. Die BDA spricht sich dafür aus, Lösungen zu finden, die den höchst unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Mitgliedstaaten gerecht werden, anstatt zusätzliche Urlaubsformen auf EUEbene einzuführen, die unnötig und kontraproduktiv sind.

Kindergeld nur bei Aufenthaltsrecht – EuGH bestätigt Europarechtskonformität der britischen Regelung Der Europäische Gerichtshof hat im Juni 2016 entschieden, dass Mitgliedstaaten verlangen können, dass Bezieher von Kindergeld und einer Steuergutschrift für Kinder über ein Aufenthaltsrecht in dem betreffenden Mitgliedstaat verfügen müssen. Das Gericht wies damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das Vereinigte Königreich ab und sah keine Unvereinbarkeit mit EU-Verordnung 883/2004 oder eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Unionsbürgern. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für die Reformen der Sozialleistungssysteme auch in Deutschland. Es stellt klar, dass es hinsichtlich des Anspruchs auf Kindergeld für EU-Ausländer letztlich auf einen rechtmäßigen Aufenthalt ankommt.


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Arbeitgeber aktuell | September 2016

CETA zügig ratifizieren Die EU-Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission im April 2009 das Mandat zur Verhandlung eines umfassenden Freihandelsabkommens – CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) – mit Kanada erteilt. Die technischen Verhandlungen sind im August 2014 beendet worden, die Rechtsförmlichkeitsprüfung wurde Ende Februar 2016 abgeschlossen. Am 5. Juli 2016 hat die EU-Kommission dem Europäischen Rat vorgeschlagen, CETA als ein „gemischtes Abkommen“ abzuschließen, weshalb auch die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen. Die Hauptgeschäftsführer von BDA, BDI, DIHK und ZDH haben in einem gemeinsamen Schr­ei­ben an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, die Bedeutung von CETA für die deutsche Wirtschaft hervorgehoben und zugleich für die politische Unterstützung des Abkommens geworben. Die BDA unterstützt nachdrücklich CETA, da es sich hierbei um ein modernes und faires Abkommen handelt, das den hohen Anforderungen von Verbrauchern, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gerecht wird. Mit der weitreichenden Öffnung der staatlichen Beschaffungsmärkte und dem Gerichtshof für Investitionsfragen setzt CETA neue und zukunftsweisende Standards, ohne den Verbraucherschutz zu untergraben.

Die BDA setzt sich dafür ein, dass das Abkommen durch die Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels Ende Oktober 2016 unterzeichnet wird und sich die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht weiter verzögert. Die Implementierung von CETA ist nicht nur für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kanada von besonderer Bedeutung, sondern vor allem auch ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit an alle Handelspartner. Zugleich ist es erforderlich, dass die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ambitioniert weiterverfolgt werden. Auch hierfür setzt sich die BDA mit Nachdruck ein.

Defizitverfahren gegen Spanien und Portugal: Ausbleibende Sanktionen provozieren Nachahmungseffekte Nachdem die EU-Kommission am 27. Juli 2016 empfohlen hatte, auf Sanktionen gegen Spanien und Portugal zu verzichten, bestätigte der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen diese Entscheidung am 8. August 2016. Im Rahmen neuer Konsolidierungspfade soll Spanien bis zum Jahr 2018 sein Defizit auf 2,2 % des BIP reduzieren. Portugal wird aufgefordert, sein Defizit bis Ende 2016 auf 2,5 % des Brutto­ inlandsprodukts (BIP) zu senken. Über eine Sperrung von EU-Strukturfondsmitteln wird bis Herbst 2016 beraten. Die BDA hat die Entscheidung, die eindeutigen Verstöße beider Länder gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) nicht zu ahnden, deutlich kritisiert. Spanien hat mit einer Neuverschuldung von zuletzt 5,1 % seines BIP die Defizitgrenze unverkennbar überschritten. Gleiches gilt für Portugal, das sein übermäßiges Defizit von 4,4 % des BIP trotz wiederholter Aufforderungen nicht korrigiert hat. Durch die Nichtsanktionierung der Verstöße gegen die Stabilitätskriterien – weder symbolisch noch durch eine Geldstrafe – büßt der SWP weiter Glaubwürdigkeit ein. Die EU hat erneut die Chance vertan, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, um Regelverstöße künftig zu unterbinden.

Die Wahrscheinlichkeit von Nachahmungseffekten steigt, weil auch andere Defizitsünder Ausnahmen vom europäischen Regelwerk für sich beanspruchen könnten. Gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, dass aus einer Staatsschuldenkrise eine Krise der gesamten Währungsunion resultieren kann. Die BDA wird sich deshalb auch künftig dafür einsetzen, dass die reformierten Defizitgrenzen des SWP nicht weiter verwässert werden. Eine Sperrung von EUStrukturfondsmitteln für Spanien und Portugal wäre deshalb als Signal begrüßenswert.


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Wirtschaft und Finanzen

KURZ NOTIERT Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss: Betriebsübergang nicht gefährden

Nationale Produktivitätsausschüsse: EU-Anpassung richtiger Schritt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2016 entschieden, zu dem Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Länderkammer verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Die BDA bedauert diese Entscheidung ausdrücklich, da damit die Herstellung der für die betriebliche Praxis dringend erforderlichen Rechts- und Planungssicherheit weiter verzögert wird. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist nunmehr erst nach den – am 8. September 2016 startenden – Beratungen des Vermittlungsausschusses möglich. Bund und Länder sind gemeinsam gefordert, zügig eine Erbschaftsteuerreform zu beschließen, die Arbeitsplätze schützt und den Generationenwechsel in den Betrieben nicht gefährdet.

Der Europäische Rat hat die Einrichtung nationaler Ausschüsse für Produktivität gebilligt. Der 2015 vorgelegte Fünf-PräsidentenBericht sah ursprünglich die Einrichtung nationaler Stellen für Wettbewerbsfähigkeit vor. Deren Stellungnahmen sollten als Richtschnur für Tarifverhandlungen dienen. Diesen Eingriff in die Tarifautonomie hat die BDA gemeinsam mit dem DGB erfolgreich verhindert. Die neuen Produktivitätsausschüsse sollen nun ausdrücklich nicht mehr in nationale Lohnfindungsprozesse eingreifen. Die BDA begrüßt die Ausrichtung auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen und spricht sich dafür aus, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit den Ausschussaufgaben zu betrauen.

Abschluss des Europäischen Semesters: länderspezifische Empfehlungen konsequent umsetzen

Statistischer Beirat: Wirtschaft angemessen einbinden

Mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) durch den EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen am 12. Juli 2016 wurde der Zyklus des diesjährigen Europäischen Semesters abgeschlossen. Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission die Forderungen der LSE begrüßt und teilt insbesondere die Kritik an der abschlagsfreien Rente mit 63 sowie das Plädoyer für eine Stärkung der Investitionstätigkeit. Auch die Reformbedürftigkeit des deutschen Steuersystems wird zu Recht thematisiert. Die BDA wird ihr Engagement für eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen auf nationaler wie europäischer Ebene weiter fortsetzen. Strategische Sozialberichterstattung: BDA nimmt Stellung zum Sonderbericht zur Integration von Flüchtlingen Ergänzend zur Strategischen Sozialberichterstattung 2016, die bereits im April 2016 verabschiedet wurde, hat der Europäische Sozialschutzausschuss von den EU-Mitgliedstaaten Sonderberichte zur Integration von Flüchtlingen in die Sozialsysteme angefordert. Zum deutschen Bericht hat die BDA gegenüber dem Bundesarbeitsministerium eine Stellungnahme verfasst. Darin hat sich die BDA u. a. erneut für eine vollständige Abschaffung der Vorrangprüfung für Migranten mit Bleibeperspektive sowie besseren Zugang zur Ausbildungsförderung und verpflichtende Integrationskurse ausgesprochen.

Im Statistischen Beirat des Statistischen Bundesamts setzt sich die BDA dafür ein, dass die amtliche Statistik für die Unternehmen möglichst belastungsarm, aber zugleich innovativ, aktuell, zukunftsorientiert und effizient ist. Die Geschäftsordnung des Beirats regelt dabei u. a. Aufgaben und Zusammensetzung und wird derzeit aufgrund der Änderung des Bundesstatistikgesetzes neu gefasst. Die BDA hat gemeinsam mit BDI, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), DIHK und ZDH gegenüber dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts hierzu Stellung bezogen und sich vor allem dafür eingesetzt, die bestehende breite Zusammensetzung aus Nutzern, Befragten und Produzenten beizubehalten. Um sich auch weiterhin für die Belange der Wirtschaft einsetzen zu können, darf die Funktionsfähigkeit des Statistischen Beirats nicht gefährdet werden. Hierfür setzt sich die BDA mit Nachdruck ein.


BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 16. September 2016 ISSN: 2199-1316

Wertschöpfer Die deutschen Arbeitgeberverbände: Wachstum durch Unternehmergeist – für unseren Industriestandort. www.ihre-industrie.de


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