Erwerbs- und Karriereaussichten von Frauen weiter verbessern – statt praxisfernem Lohngerechtigkeitsgesetz
SEP 2016
Die deutschen Arbeitgeber wollen, dass Frauen mehr in Berufen mit besseren Einkommensaussichten und weniger in Teilzeit arbeiten, dass sie ihre Erwerbstätigkeit seltener unterbrechen müssen und öfter in Führungspositionen gelangen. Der vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein sog. Lohngerechtigkeitsgesetz kann zur Erreichung dieser Ziele keinen Beitrag leisten. Der Entwurf wird derzeit auch aufgrund der Kritik der BDA überarbeitet. Die Gespräche mit dem Bundesfamilienministerium dazu dauern an. Das geplante Gesetz würde zu erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen der Arbeitgeber, Eingriffen in die Tarifautonomie und Unfrieden in den Betrieben führen – ohne die
Ursachen des unterschiedlichen Erwerbsverhaltens von Frauen und Männern zu ändern. Zudem geht der Entwurf weit über den Koalitionsvertrag hinaus. > Fortsetzung auf S. 6
Renten müssen finanzierbar bleiben
I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht
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Die Zukunft der Alterssicherungssysteme wird derzeit wieder verstärkt diskutiert. Die Bundesarbeitsministerin hat deshalb einen Dialog Alterssicherung einberufen, in dem bis Ende Oktober 2016 – unter Beteiligung der Sozialpartner – mögliche Reformen diskutiert werden. Einen Gesetzentwurf zur geplanten Angleichung der Ost- an die Westrenten hat das Bundesarbeitsministerium bereits vorgelegt, ein Vorschlag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag geplanten Solidarischen Lebensleistungsrente soll im Herbst noch folgen.
Lohn- und Tarifpolitik
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Beschäftigung
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Soziale Sicherung
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Bildung
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Die BDA setzt sich in der Rentendebatte und im Dialog Alterssicherung dafür ein, dass die Finanzierung der Rentenversicherung zukunftsfest bleibt und die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Alterung fair auf die Generationen verteilt werden. Vor allem muss an den
Europa
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Wirtschaft und Finanzen
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BDA intern
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richtigen bereits beschlossenen Grundsatzentscheidungen in der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten und darüber hinaus die ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden > Fortsetz ung auf S. 8