Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist in jüngster Zeit angesichts der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für psychische Erkrankungen stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Der mit sachverständigen Personen aus Verbänden und Unternehmen abgestimmte Praxisleitfaden gibt Hinweise, wie arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können. Ziel muss ein Vorgehen sein, das einerseits die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes abdeckt, andererseits die hierzu erforderlichen Aufwendungen in akzeptablen Grenzen hält.