Geschäftsbericht 2016

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GESCHÄFTSBERICHT 2016

Verantwortung übernehmen. Chancen schaffen.


BDA | DIE ARBEITGEBER Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der ­gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittel­ ­ ständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen ­Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt­ politik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäi­ scher und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch frei­ willige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die ­Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 49 bundesweiten Branchen­organisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.


Vorwort von Steffen Kampeter Hauptgeschäftsführer der BDA


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ARBEITS- UND TARIFRECHT

SOZIALE SICHERUNG

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LOHN- UND TARIFPOLITIK

EUROPA UND INTERNATIONALES


46

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BESCHÄFTIGUNG

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

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BILDUNG

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DIE BDA



ARBEITS- UND TARIFRECHT

Arbeitsbeziehungen stärken – nicht überregulieren.

Dafür setzen wir uns ein.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

2. Dezember 2016 „Wir müssen unser #Arbeitszeitgesetz an #Digitalisierung anpassen“ – BDA-Präs. Kramer heute @rponline

Chancen von Arbeiten 4.0 unterstützen

Arbeitszeitrecht mutig reformieren

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten vor Herausforderungen, sie bietet vor allem aber große Chancen. Unternehmen haben über das Internet weltweit Marktzugänge, können durch neue Produktionsverfahren effizienter wirtschaften und noch individueller auf Kundenwünsche reagieren. Durch flexibles und zeitversetztes Arbeiten kann die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie weiter verbessert werden. Körperliche Einschränkungen können stärker als zuvor, beispielsweise unter Einsatz elektronischer Assistenzsysteme, kompensiert werden.

Es ist zwar zu begrüßen, dass im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ angekündigt wird, Unternehmen und Beschäftigten durch die Einrichtung von Experimentierräumen Abweichungsmöglichkeiten zu den starren Regelungen des geltenden Arbeitszeitrechts zu eröffnen. Das darf allerdings nicht mit den ebenfalls angekündigten neuen bürokratischen Erwägungen zu sog. Wahlarbeitszeitregelungen verbunden werden. Schritte hin zur Flexibilisierung dürfen nicht im gleichen Atemzug mit zusätzlicher Bürokratie und einseitigen Belastungen für die Unternehmen verknüpft werden. Insbesondere ein gesetzlicher Anspruch auf Auswahl, Dauer und Lage der Arbeitszeit und des Arbeitsorts würde die Chancen der Digitalisierung erheblich vermindern. Schon heute nehmen die Arbeitgeber überall, wo dies betrieblich möglich ist, in erheblichem Umfang Rücksicht auf familiäre und persönliche Belange des Arbeitnehmers. Gesetzliche Regelungen können demgegenüber gerade kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten und in ihrer Personalplanung überfordern. Daher lehnt die BDA neue gesetzliche Regelungen unter dem Begriff „Wahlarbeitszeit“ ab.

Um die positive Wirkung der Arbeitswelt 4.0 zu heben, braucht es eine Rechtsordnung, die Chancen eröffnet. Das geltende Arbeitsrecht eröffnet diese Chancen nicht. Die BDA hat sich daher schon frühzeitig in den von verschiedenen Ministerien eingeleiteten und auf unterschiedlichen Ebenen stattfindenden Diskussionsprozess zur Gestaltung der Digitalisierung eingebracht. Zum Grünbuch von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die BDA umfangreich Stellung bezogen und wird sich in den Prozess, der am 29. November 2016 durch die Vorstellung des Weißbuchs „Arbeiten 4.0“ weitergeführt wurde, nachdrücklich einbringen. Leider setzt das Weißbuch falsche Schwerpunkte und benennt in erster Linie Handlungsoptionen im Arbeitsrecht und insbesondere im Arbeitszeitrecht, die in die falsche Richtung weisen.

Notwendig sind vielmehr Reformschritte im Arbeitszeitrecht. Hierzu hat die BDA schon zu Beginn der Legislaturperiode konkrete Vorschläge entwickelt, um das Arbeitszeitrecht an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur

BDA-ENGAGEMENT IM RAHMEN DER INITIATIVEN DER BUNDESREGIERUNG ZU ARBEITEN 4.0 Grünbuch „Arbeiten 4.0“: Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium Arbeitszeitdialog: Diskussion von Vertretern der Sozialpartner, der Wirtschaft und der organisierten Zivilgesellschaft zu Flexibilitätskompromissen bei der Arbeitszeit, von der Humboldt-Viadrina Governance Platform unter Leitung von Gesine Schwan moderiert IT-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“: Mitgliedschaft in der Fokusgruppe „Orts- und zeitflexibles Arbeiten“ Bündnis „Zukunft der Industrie“: Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Zukunft der Arbeit in Industrie und industrienahen Dienstleistungen“


Arbeits- und Tarifrecht

Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit dem digitalen Wandel neue Freiheiten und Chancen. Wir müssen die gesetzlichen und tariflichen Regelungen bei der Arbeitszeit so weiterentwickeln, dass sie den Anforderungen der Unternehmen und den gewandelten Bedürfnissen der Beschäftigten besser gerecht werden, als das heute der Fall ist. Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Holding GmbH

Höchstarbeitszeit, zur Ruhezeit und zu den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers bedürfen der Anpassung. Niemand stellt Höchstarbeitszeiten oder Mindestruhezeiten in Frage. Die Arbeitszeiten sollen einfach flexibler verteilt werden können, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies wollen. So sollte die gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit auf den Tag durch einen Referenzrahmen in Gestalt des Wochenverlaufs variabler gestaltet werden. Dies entspricht auch den Erwägungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Starre gesetzliche oder tarifliche Vorgaben und Regelungen entsprechen längst nicht mehr der betrieblichen und persönlichen Lebenswirklichkeit und werden dies künftig immer weniger tun. Ruhezeiten sind für den Arbeitgeber und die Beschäftigten unverzichtbar, im Rahmen der durch die Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Modifikationen

können sie jedoch angemessen um wenige Stunden verkürzt werden. Die gesetzlichen Ruhezeiten sollten durch weitere gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge ergänzt werden. Ebenso sollte der in der Richtlinie vorhandene Handlungsspielraum für die bisher sehr bürokratischen Aufzeichnungsregelungen weiter modifiziert werden. Kein Arbeitnehmer wird dadurch überfordert, dass er selbst seine Arbeitszeit aufschreibt, die über die gesetzlich vorgesehene grundsätzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Ebenso bietet es sich an, Arbeit auf Abruf dadurch zu flexibilisieren, dass zumindest dann von den starren Ankündigungsfristen abgewichen werden kann, wenn die Arbeit im Homeoffice erfolgt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeitgesetz

29. November 2016 „Chancen größer als die Risiken“, sagt Kramer zu #Digitalisierung #Arbeitenviernull – mit BM Nahles bei Vorstellung #Weißbuch

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Arbeitszeitflexibilität erhalten und ausbauen

Mehr als ein Drittel der Unternehmen und

mehr als ein Viertel der Beschäftigten erwarten für die nächsten fünf Jahre durch den digitalen Wandel Erleichterungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (BMFSJ, 2016)

Die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner haben in vielen Unternehmen ein hohes Maß an Arbeitszeitflexibilität geschaffen. Gleitzeitregelungen und Arbeitszeitkonten sind Ausdruck dieser Flexibilität. In fast 55 % aller Betriebe finden sich entsprechende Regelungen. Diese dienen der Anpassungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Sie sind vor allem auch Ausweis der Interessen der Arbeitnehmer, um z. B. private Belange und betriebliche Notwendigkeiten in Einklang zu bringen. Daher darf diese notwendige Flexibilität keinesfalls eingeschränkt werden. Statt gesetzlicher oder tarifvertraglicher neuer Reglementierung brauchen die Betriebe möglichst viele Instrumente, um die Anforderungen ihrer Kunden ebenso wie die Wünsche ihrer Arbeitnehmer nach Flexibilität zu erfüllen. Während die Nutzung von Arbeitszeitkonten und Gleitzeitregelungen in erster Linie kurzfristigen Freistellungen und dem Bedarf kurzfristiger Arbeitsleistungen dient, sind langfristige Lösungen über Wertguthaben oder Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeitkonten) zu gestalten. Die gesetzlichen Vorgaben dazu im Sozialgesetzbuch sind allerdings sehr eng, kompliziert und enthalten einen hohen Umsetzungsaufwand für Betriebe, Unternehmen und Belegschaften. Die BDA hat

verschiedene Vorschläge unterbreitet, die Lebensarbeitszeitkonten für die betriebliche Nutzung attraktiver machen können. Keine Lösung wäre es dahingegen, das arbeitsrechtliche Instrument eines Zeitwertkontos künftig im Regelfall von öffentlichen Einrichtungen wie der DRV Bund verwalten zu lassen. Zeitwertkonten sind Ausdruck betrieblicher und individueller Gestaltungsoptionen, sie sind keine Sozialleistung, sondern werden aufgrund von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebaut und gestaltet. Daher ist der Vorschlag aus dem Weißbuch „Arbeiten 4.0“, ein Wertguthaben für jeden Arbeitnehmer zu Beginn seines Arbeitslebens mit einem Startguthaben auszustatten, ungeeignet. Aus den Erwägungen des Weißbuchs wird außerdem nicht hinreichend deutlich, wer ein solches Startguthaben zu finanzieren hätte. Selbst wenn nur die vom Weißbuch erwogene „Arbeitsversicherung“ hierfür zuständig wäre, würde dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertrags- und Gestaltungsautonomie der Tarifvertragsparteien, von Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Arbeitszeitkonten“

KERNFORDERUNGEN DER BDA AN EIN ARBEITSZEITRECHT 4.0 Ruhezeiten: zusätzliche Öffnungsklauseln in § 7 Arbeitszeitgesetz, um die Ruhezeit – unabhängig von der „Art der Arbeit“ – von elf auf neun Stunden reduzieren zu können Höchstarbeitszeit: Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Berechnung der Höchstarbeitszeit Aufzeichnungspflichten: Möglichkeit für die Arbeitgeber, die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verbindlich zu delegieren Abrufarbeit: Verkürzung der viertägigen Ankündigungsfrist in § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zumindest für diejenigen Fälle, in denen die Arbeit der Beschäftigten weitgehend flexibel, z. B. im Homeoffice, erbracht wird Sonn- und Feiertagsarbeit: Überprüfung der Hürden für Sonn- und Feiertagsarbeit, insbesondere bei telefonischen Beratungs- und Dienstleistungen in Callcentern


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Arbeits- und Tarifrecht

Teilzeitmöglichkeiten bereits heute vielfältig Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Zum einen sieht das Gesetz Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum vor, die den Interessen der Arbeitnehmer entgegenkommen. Das gilt insbesondere für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen: Im Rahmen der Elternzeit haben sowohl der Vater wie die Mutter das Recht, bis zu drei Jahre der Arbeit fernzubleiben. Pflege- oder Familienpflegezeiten ermöglichen bis zu einem halben Jahr Auszeit oder eine Teilzeittätigkeit von bis zu zwei Jahren. Im Anschluss an solche befristete Teilzeittätigkeiten kehren Arbeitnehmer schon heute wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurück. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer den allgemeinen Teilzeitanspruch geltend machen oder aber eine Verlängerung seiner Arbeitszeit verlangen, soweit ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist. Die Unternehmen engagieren sich zudem vielfältig, um auf die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten individuell einzugehen. Großen wie kleinen Betrieben ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Betriebliche Regelungen gehen dabei weit über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Zahlreiche Branchen bieten den Arbeitnehmern z. B. auf der Grundlage von Tarifverträgen befristete Teilzeittätigkeiten an. Weitere gesetzliche Ansprüche auf einseitige Veränderung der Arbeitszeit stellen die betriebliche Praxis vor erhebliche Herausforderungen und gehen weit über europäische Vorgaben hinaus. Jede Veränderung der individuellen Arbeitszeit bedeutet für den Arbeitgeber großen Organisationsaufwand, sei es durch eine Neuordnung der personellen Organisation oder die Einstellung einer Vertretungskraft. Kleine und mittlere Betriebe sind davon in besonderem Maße belastet. Sie sind regelmäßig nicht in der Lage, Personalausfälle durch eigene Arbeitskräfte aufzufangen. Häufig müssen dann andere Mitarbeiter die ausfallende Arbeitszeit auffangen. Dies führt zu Unfrieden innerhalb der Belegschaften.

Die Einführung eines generellen Anspruchs, Teilzeitabreden zu befristen, oder die einseitige Möglichkeit, seine Arbeitszeit aufzustocken, entsprechen daher nicht den Wünschen der Belegschaften in den Betrieben und gefährden reibungslose Betriebsabläufe.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „Teilzeit weiterhin ­flexibel handhaben“ und „Flexi­ble Beschäftigungsformen schaffen Arbeit“ sowie > Themen A–Z > Teilzeitarbeit

TEILZEIT: ÜBERWIEGEND VON FRAUEN GEWÜNSCHT Teilzeitbeschäftigte Frauen geben folgenden Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung an, in %

gesundheitliche Gründe

in Aus- oder Fortbildung konnte keine Vollzeitstelle finden andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen

andere Gründe

Quelle: Eurostat, 2016

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Datenschutzrecht grund­ legend modernisieren

Moderne Werkzeugmaschinen liefern schon heute Datenvolumen, die in den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts – in dessen Schlussphase das Internet z.  B. noch in den Kinderschuhen steckte – nicht vorstellbar gewesen sind. Wir brauchen daher ein neues Verständnis von Datenschutz und damit auch vom Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis. Die im Beschäftigungsverhältnis erhobenen Daten dienen in erster Linie nicht der Überprüfung des Verhaltens des Arbeitnehmers. Ziel ist vielmehr die Leitung, Lenkung, Sicherheit und Optimierung von Prozessabläufen. Das ist in der Industrie 4.0 unter ganz anderen Bedingungen möglich und notwendig, als dies noch in der stark durch die Einführung von elektronisch gesteuerten Maschinen in der Phase der Industrie 3.0 möglich gewesen ist. Mit dieser Entwicklung muss der Datenschutz Schritt halten.

Mit dem Thema „Datenschutz“ ist ein sensibles Thema der Persönlichkeitssphäre auch im Arbeitsverhältnis betroffen. Der deutsche Datenschutz garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung in umfassender und weitreichender Weise. Das Verständnis dessen, was Persönlichkeitsrechte ausmacht und was die Weite des informationellen Selbstbestimmungsrechts betrifft, ist dabei noch im Wesentlichen durch das 20. Jahrhundert geprägt. Ein Phänomen, wie es auch im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ unter dem Begriff „Big Data“ aufgeworfen wird, gab es in dieser Weise nicht oder kaum.

BEWÄHRTES INSTRUMENT: BETRIEBSVEREINBARUNGEN ZUM DATENSCHUTZ Themen von Betriebsvereinbarungen, Angaben in %

63,7

Datenschutz

Arbeitszeitkonten

27,6 63,5 21,7 53,0

Urlaubsregelungen

Mehrarbeit

30,2 48,5 23,8

abgeschlossene Betriebsvereinbarung

Quelle: WSI, 2016

Abschluss seit 2014


Arbeits- und Tarifrecht

Das gilt für das Betriebsverfassungsrecht und damit die betriebliche Mitwirkung ebenso wie für das in erster Linie öffentlich-rechtlich basierte Datenschutzrecht in Deutschland. Die Einordnung z. B. des Arbeitgebers als Telekommunikationsanbieter oder eine Gleichstellung mit sonstigen Datenverarbeitungsstellen im Rahmen des allgemeinen Datenschutzes passen weitgehend nicht mehr in die Landschaft. Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform, die weiter gehend als bisher die Optimierung und Steuerung von Prozessabläufen ermöglicht.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“

Betriebsverfassung nicht bürokratisieren Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaften steht aufgrund der Digitalisierung nicht zur Disposition. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ unter dem Deckmantel der Digitalisierung Vorschläge zur Verschärfung der Regelung der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung unterbreitet. Die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens zur Wahl von Betriebsräten, weitere pauschale

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Rechte des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Sachverständigen und die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen werden nicht dazu beitragen, die Herausforderungen der Digitalisierung zu erleichtern. Gerade zwischen der Digitalisierung und der Unternehmensmitbestimmung ist kein unmittelbarer Zusammenhang erkennbar. Um die Herausforderungen der­ ­igitalisierung und die damit verD bundenen vielfältigen Veränderungsprozesse zu meistern, sollte die Betriebsverfassung vielmehr zusätzliche Möglichkeiten für Vereinbarungslösungen anbieten. Die Betriebsverfassung gibt zwar bereits heute Möglichkeiten zu Vereinbarungslösungen. Die Digitalisierung verstärkt aber neue Formen der Gestaltung und Strukturierung von Arbeitsbeziehungen. Das Arbeiten in sog. Matrixstrukturen wird künftig weiter zunehmen. Die an den Anforderungen der Durchführung von Projekten orientierte Arbeit in solchen Strukturen macht neue Lösungsansätze für betriebsverfassungsrechtliche Strukturen notwendig. Das gilt beispielsweise dann, wenn zentrale Funktionen bei einem oder mehreren Konzernunternehmen gebündelt werden. Unternehmensübergreifende Gliederungen erfolgen nach Funktions- und Produktionsbereichen. Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung muss in diesen Fällen vereinfacht und vereinbarungsoffen – z. B. zugunsten entsprechender Rahmenregelungen – gestaltet werden.

Das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ betont zu Recht die Bedeutung der Tarifpartner für die Gestaltung der Arbeitswelt der Zukunft. Für die geplanten Experimentierfelder müssen daher jetzt schnell die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, insbesondere die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes müssen für die Tarifpartner mit Öffnungen versehen werden. Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für ­A rbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE

26. September 2016 #Mitbestimmung gehört zur Sozialen Marktwirtschaft – Arbeitgeberpräsident Kramer und @dgb_news-Vorsitzender Hoffmann heute @handelsblatt


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die von der Digitalisierung angestoßenen Änderungen in Produktionsund Kommunikationsabläufen können ebenfalls Änderungen der bisher bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen notwendig machen. Es kann sich anbieten, Betriebe, die heute noch als eigenständige Einheiten geführt werden, künftig zu einem Betrieb zusammenzufassen, um so Abstimmungsprozesse und Entscheidungen zu vereinfachen. Hierzu sollten die Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsrat und Arbeitgeber erhöht werden, um Entscheidungen unmittelbar in den Betrieben herbeiführen zu können. Dadurch kann die Attraktivität der Betriebsverfassung deutlich gestärkt werden. Neue Kommunikations- und Produktionsabläufe werden eine höhere Geschwindigkeit der Entscheidungsfindungs- und Umsetzungsprozesse in Unternehmen und Betrieben zur Folge haben. Diesen Anforderungen kann sich die Mitbestimmung nicht verschließen. Verzögerungspotenziale müssen abgebaut, bestehende Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit hin überprüft werden. So kann z. B. die Einführung eines neuen IT-Systems der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Das darf aber nicht dazu führen, dass jedes Software-Update ebenfalls nur mit Zustimmung des Betriebsrats eingespielt werden darf.

Dienst- und Werkverträge sind Garanten für wirtschaft­ lichen Erfolg Am 25. November 2016 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und zur Definition des Arbeitsvertrags gebilligt; während des Gesetzgebungsverfahrens ist es der BDA gelungen, für Arbeitsmarkt und Wirtschaft falsche Weichenstellungen nachhaltig zu korrigieren. Aufgabenteilung und Spezialisierung sind zentrale Merkmale erfolgreicher Volkswirtschaften. Aufgabenteilung und Spezialisierung stärken Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Produktion hochwertiger Güter und die Erbringung moderner Dienstleistungen. Der Abschluss von Werk- und Dienstverträgen ist dafür unerlässliche Voraussetzung. Das gilt nicht erst seit dem Beginn des digitalen Wandels. Werk- und Dienstverträge sind eine effektive und faire Vertragsform, ohne die ein starker Wirtschafts- und vor allem Industriestandort Deutschland nicht denkbar ist. Werk- und Dienstverträge werden in einer globalisierten und zunehmend digitalisierten Wirtschafts- und Arbeitswelt noch wichtiger werden. Wie bei jedem Vertrag gilt, dass missbräuchliche Vertragsgestaltungen von Gerichten überprüft und mit Sanktionen belegt werden können. Arbeitnehmer, die bei der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen eingesetzt werden, sind umfassend durch das gesamte Arbeitsrecht geschützt. Neue Regelungen zur Gestaltung von Werkund Dienstverträgen sind daher nicht nur überflüssig, sie sind gefährlich. Sie diskreditieren eine Vertragsform, die seit über 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, und können neue Rechtsunsicherheit schaffen, ohne dass dies mit einem Gewinn für Arbeitnehmer oder die Vertragspartner von Werk- und Dienstverträgen verbunden wäre. Die Rechtsprechung der Zivilgerichte und insbesondere auch der Arbeitsgerichte hat schon seit Jahrzehnten ein klares Abgrenzungskriterium zwischen selbstständiger Tätigkeit und


Arbeits- und Tarifrecht

Die vorgesehene Definition des Arbeitsvertrags im BGB entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Aufgabenteilung und Spezialisierung werden nicht eingeschränkt. Damit ist zu Recht keine materielle Rechtsänderung verbunden. Das ist wichtig, weil Werk- und Dienst­verträge in Zukunft noch wichtiger werden. Sie sind gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen der Globalisierung unverzichtbar. Alfred Gaffal | Vizepräsident der BDA, Präsident Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH

der Erbringung von Arbeitsleistungen als Arbeitnehmer entwickelt. Diese besteht in der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber. Diese persönliche Abhängigkeit kennzeichnet den Arbeitsvertrag. Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die geltenden Abgrenzungskriterien gesetzlich festzuschreiben. Das wird durch die jetzt gefundene Definition, die sich weitgehend an die Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte anlehnt, nicht in Frage gestellt. Der BDA ist es in intensiven Gesprächen gelungen, eine Neudefinition des Arbeitsverhältnisses – wie sie insbesondere in einem ersten Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen war – abzuwenden. Eine solche Neudefinition und damit die Neustrukturierung des Verhältnisses von selbstständiger zu abhängiger Beschäftigung hätte die Vertragsautonomie beschränkt und die Erbringung moderner Dienst- und Werkleistungen, z. B. im IT-Bereich, zunichte gemacht. Der vorgesehene Kriterienkatalog für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis widersprach fundamental den Grundsätzen der geltenden Regeln zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Arbeitsverhältnis. Moderne Dienstleistungen zu erbringen und industrielle Produktion in Deutschland zu halten, wäre dadurch massiv erschwert und eingeschränkt worden. Diese Gefahr ist durch die erstmalig – der

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechende – Definition des Arbeitsvertrags abgewendet worden.

Nähere Informationen unter    www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Werkverträge sowie > Publikationen > kompakt > „Werkverträge“

Tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Zeitarbeit erhalten Flexible Beschäftigung ist für Unternehmen ein immer wichtiger werdendes Instrument, um auf schwankende Nachfragen durch Kunden und Geschäftspartner reagieren zu können. Flexible Beschäftigung bietet damit auch einen Puffer bei unvorhersehbaren Entwicklungen der Gütermärkte. Flexible Beschäftigung leistet aber vor allem einen bedeutenden Beitrag, Menschen den Zugang zu Arbeit zu ermöglichen. Das gilt für Teilzeitarbeit und ganz besonders für befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung). Gerade Befristungen und Zeitarbeit schaffen den Eintritt in Arbeit insbesondere für Menschen, die noch nie gearbeitet haben, und Langzeitarbeitslose. Über 70  % der in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigten Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf ihrer Befristung eine

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

93 % der Zeitarbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt – so viele wie in keiner anderen Branche. (BA, 2016)

Anschlussbeschäftigung. Fast 70  % aller in einem Zeitarbeitsverhältnis stehenden Arbeitskräfte waren zuvor beschäftigungslos, 20 % haben sogar noch nie gearbeitet oder waren langzeitarbeitslos. Diese Beschäftigungsmotoren dürfen nicht zum Stottern gebracht werden. Nicht einmal 12 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer nutzen befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit, für diese Arbeitnehmer sind beide Instrumente aber unverzichtbar. Das gilt ganz besonders für die erreichte Sicherung tarifautonomer Regelungen. Auch künftig können die Tarifvertragsparteien für ihren Bereich Regelungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz treffen. Es bleibt dabei, dass grundsätzlich ohne Beschränkung vom allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz („equal treatment“) abgewichen werden kann. Zwar wird daneben der auf das Entgelt bezogene Gleichbehandlungsgrundsatz („equal pay“) gesetzlich durch die Verpflichtung beschränkt, dass grundsätzlich nach dem neunten Monat einer Überlassung „equal pay“ gewährleistet sein muss.

Dies können die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit durch Branchenzuschlagstarifverträge auch künftig so gestalten, dass es einen für die Zeitarbeitsbranche spezifischen Grundsatz der gleichen Vergütung geben wird. In den Branchen, in denen die Tarifvertragsparteien das über den neunten Monat hinaus vereinbaren, bleiben tarifautonome Lösungen zum Grundsatz der gleichen Vergütung möglich. Um mehr Transparenz herzustellen, hätte gesetzlich klargestellt werden sollen, dass „equal pay“ das monatliche Bruttostundenentgelt inklusive ggf. vereinbarter tariflicher Zulagen und Zuschläge umfasst. Dies entspricht dem Verständnis der Tarifvertragsparteien in der Zeitarbeit. Ebenso kann die neu eingeführte Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten künftig tarifvertraglich gestaltet werden. Die Einsatzbranchen können vereinbaren, dass ein Einsatz auch über den 18. Monat hinaus in den Betrieben möglich bleiben soll. Das ist gerade für qualifizierte Zeitarbeitskräfte eine notwendige Ergänzung des Gesetzes, um diese nicht aus der ihnen gewohnten

ZEITARBEIT BIETET CHANCEN Begonnene Zeitarbeitsverhältnisse nach dem vorangegangenen Beschäftigungsstatus, 2. Halbjahr 2015, Anteile in %

100

begonnene Beschäftigungsverhältnisse (691.000) unmittelbar vorher beschäftigt

32

68

unmittelbar vorher nicht beschäftigt mehr als 1 Jahr

22

1 Monat bis unter 1 Jahr 0 bis unter 1 Monat

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016

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Arbeits- und Tarifrecht

Arbeitsumgebung herausreißen zu müssen. Gerade für Branchen, in denen solche Tarifverträge nicht zustande kommen, sollte der Gesetzgeber eine Abschlusskompetenz für Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche einführen. Sowohl die Einsatzbranchen als auch die Zeitarbeitsbranche haben ein hohes Interesse daran, Arbeitnehmern auch längerfristige Einsätze in den Kundenbetrieben zu ermöglichen. Auch künftig bleibt die Überlassungshöchstdauer – gleichgültig ob tariflich oder gesetzlich – auf den Arbeitnehmer bezogen. Daran darf nicht

gerüttelt werden. Arbeitsplätze und die Ausübung spezifischer Tätigkeiten sind keine statischen Größen in den Unternehmen. Der vom Bundesarbeitsministerium formulierte Schutzgedanke hinter einer Überlassungshöchstdauer lässt es allenfalls zu, eine solche bezogen auf den Einsatz des jeweiligen Arbeitnehmers zu definieren. Entschärft werden konnte die Berücksichtigung von Zeitarbeitskräften bei den Schwellenwerten der betrieblichen und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene sowie beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Fall eines

ANZAHL ZEITARBEITNEHMER AUF NIEDRIGEM NIVEAU Beschäftigungsformen, 31. Dezember 2015

Beschäftigte insgesamt

Zeitarbeitnehmer

36,15 Mio.

951.000

Beschäftigte insgesamt, in %

Zeitarbeitnehmer, in %

15

14

7

23

86

63

93 78

Vollzeit Teilzeit

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Arbeitskampfs. Zeitarbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Einsatzbetriebs und des Einsatzunternehmens. Sie haben alle Rechte betrieblicher Mitwirkung in den Betrieben, mit denen sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Eine Berücksichtigung in Betrieben, in denen sie eingesetzt werden, ist daher systemfremd. Sie führt allein zu einer Vergrößerung von Aufsichtsräten und Betriebsratsgremien, die sachlich nicht geboten ist. Auch wenn der Gesetzentwurf mittlerweile wichtige Klarstellungen enthält, bleiben die Beschränkungen des Arbeitgebers in einem Arbeitskampf fragwürdig. Schon heute hat ein für den Einsatz in einem Arbeitskampf vorgesehener Arbeitnehmer das Recht, seine

Arbeit zurückzuhalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht wird auch künftig für die Zeitarbeit gelten. Ein darüber hinausgehendes Einsatzverbot ist aus Gründen des Schutzes des Arbeitnehmers nicht zu rechtfertigen und stellt vor allem eine massive Beschränkung der Arbeitskampfmittelfreiheit der Arbeitgeberseite in der Auseinandersetzung mit einer Gewerkschaft dar.

Nähere Informationen unter    www.arbeitgeber.de > kompakt > Zeitarbeit und > Werkverträge sowie > Publikationen > argumente > „Flexible Beschäftigungsformen schaffen“

GESAMTBESCHÄFTIGUNG WÄCHST SCHNELLER ALS BESCHÄFTIGUNG IN ZEITARBEIT Januar 2004 bis April 2016 (vorläufig hochgerechnete Werte ab Januar 2016)

Mio.

Mio.

32

1,6

31

1,4

30

1,2

29

1,0

28

0,8

27

0,6

26 25

0,4

24

0,2

23

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Zeitarbeit

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

2011

2012

2013

2014

2015

2016

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Arbeits- und Tarifrecht

Arbeitskampfrecht angemessen regeln Statt partieller einseitiger Regelungen des Arbeitskampfrechts in arbeitsgesetzlichen Sondergesetzen wie zur Zeitarbeit bedarf es einer grundsätzlichen gesetzgeberischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Arbeitskampfrecht“. Das Arbeitskampfrecht ist die letzte große ungeregelte Materie des Arbeitsrechts. Der Gesetzgeber hat sich einer sinnvollen Gestaltung dieses Rechtsgebiets bisher entzogen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, die Gestaltung dieser Materie überlassen. Diese gesetzgeberische Zurückhaltung konnte so lange akzeptiert werden, wie die Rechtsprechung angemessene Ergebnisse zur Beurteilung von Arbeitskämpfen entwickelte. Die wichtigste Aussage des Bundesarbeitsgerichts in den ersten 25 Jahren seiner Rechtsprechung zum Arbeitskampf war dabei vor allem das klare Bekenntnis, dass Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung) volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch höchst gefährlich und höchst unerwünscht sind. Diese klare auf eine Beschränkung überbordender Arbeitskämpfe gerichtete Rechtsprechung ist seit Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts immer weiter aufgelöst worden. Der Arbeitskampf hat in der Rechtsprechung des Gerichts vielfach notwendige Strukturen, notwendige Vorhersehbarkeit und Rechtsklarheit verloren. Während die Möglichkeiten, auf Streiks zu reagieren, für Arbeitgeber z. B. durch die Beschränkung von Aussperrungen immer weiter eingeschränkt wurden, postuliert die Rechtsprechung eine Einschätzungsprärogative der Gewerkschaften bei der Auswahl des Arbeitskampfmittels. Anfangs noch auf spezifische Formen des Streiks, wie z.  B. Schwerpunktund Wellenstreiks, beschränkt, markieren Tarifsozialplanstreik und eine weitgehende Anerkennung von Unterstützungsstreiks eine fortschreitende, höchst einseitige Verschiebung der Gleichgewichte zulasten von Arbeit

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und Betrieben. Besonders bedenklich ist das systemwidrige Zulassen einer Mobilisierung durch sog. Flashmobs, die sich faktisch nicht auf Arbeitnehmer beschränken lassen. Führen solche Blitzmobilisierungen dazu, nicht in einem Arbeitsverhältnis stehende beliebige Personen dazu zu motivieren, Betriebe faktisch zu besetzen, sind sie völlig indiskutabel und vom Grundsatz der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie nicht mehr gedeckt. Die BDA wird auch in den kommenden Jahren dafür werben, dem Arbeitskampf wieder Maß und Mitte zu geben. Ein Baustein können gesetzliche Regelungen zum Schlichtungsrecht sein. Gerade die jüngsten Entwicklungen im Luftverkehr belegen, dass alle Beteiligten in bestimmten Konstellationen ein evidentes Interesse daran haben können, vor der Eskalation durch eine „Abkühlungsphase“ übermäßige Belastungen zu vermeiden.

Tarifeinheit sichert Tarifautonomie Das Bundesverfassungsgericht wird am 24. und 25. Januar 2017 über die Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit mündlich verhandeln. Die Tarifeinheit ist ein unverzichtbares Element unserer Tarifordnung. Sie entzieht keiner Gewerkschaft ihre Tariffähigkeit. Das Tarifeinheitsgesetz ist vielmehr darauf angelegt, durch vorherige Absprache der Tarifakteure ein in sich konzises, Streitigkeiten vermeidendes sowie den Betriebsfrieden herstellendes und ordnendes System von Tarifverträgen zu gewährleisten. Die Schaffung eines solchen in sich widerspruchsfreien Systems ist eine originäre Aufgabe der Tarifautonomie, sie sichert den Koalitionsfrieden und damit Koalitionsfreiheit. Die Tarifeinheit ist damit integraler Bestandteil einer funktionierenden Tarifordnung. Eine solche Regelung ist Ausfluss des Grundrechts der Koalitionsfreiheit. Auch das Bundesverfassungsgericht erkennt an, dass die Tarifautonomie – wie das Tarifeinheitsgesetz – zwei wesentliche Ziele verfolgt: die Sicherung und Bewahrung der Ordnungs- und Befriedungsfunktion von Tarifverträgen. Daher wird sich

Knapp

1,1 Mio. Tage streikten Arbeitnehmer 2015 in Deutschland. Dies ist der längste Zeitraum seit 1992. (IW Köln, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

die BDA wie schon im bisherigen Beschwerdeverfahren auch weiter aktiv für den Erhalt des Tarifeinheitsgesetzes einsetzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „Gesetzliche Tarifeinheit verfassungsgemäß“

ZEITARBEIT ALS EINSTIEGSHILFE FÜR GERINGQUALIFIZIERTE Beschäftigungsstruktur von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern und Beschäftigten insgesamt, Angaben in %

Anforderungsniveau Experte Spezialist

12

4 5

12 38

Fachkraft

58

53

Helfer

19

Insgesamt

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juli 2016

Zeitarbeit

Mindestlohn bleibt Hypothek für Beschäftigung Die Mindestlohnkommission hat am 28. Juni 2016 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Dieser wird durch die erlassene Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € angepasst. Zwei Jahre nach der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wird der Mindestlohn damit beginnend ab dem 1. Januar 2017 für weitere zwei Jahre um 4 % erhöht. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts gestützt, unter Einschluss der zum 1. März 2016 verbindlich gewordenen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes. Daraus hat sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent errechnet. Bemessen auf diesen Vierjahreszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 ist das eine maßvolle Anpassung. Für die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird nicht der Betrag von 8,84 €, sondern von 8,77 € zugrunde gelegt. Die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird danach entsprechend den Veränderungen des Tarifindex in den Kalenderjahren 2016 und 2017 erfolgen. Von dem ab dem 1. Januar 2017 i. H. v. 8,84 € geltenden Mindestlohn werden 0,07 € abgezogen, damit die Tarifsteigerung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht doppelt in die Anpassung einfließt. Dieser Abzug ist rechtsverbindlich in der Geschäftsordnung festgeschrieben worden. Die Anpassung des Mindestlohns bleibt entsprechend dem Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Kommission regelgebunden. Die Mindestlohnkommission ist keine Kommission der Tarifpartner und sie macht keine Tarifpolitik. Die Anpassung erfolgt vielmehr regelmäßig entsprechend dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Diese gesetzliche Vorgabe setzen die Geschäftsordnung und der auf ihr fußende Beschluss der Mindestlohnkommission um. Das gilt auch für die Regel, dass von diesem Anpassungsmechanismus nur


Arbeits- und Tarifrecht

mit Zweidrittelmehrheit abgewichen werden kann. Der Mindestlohn bleibt auch künftig eine Hypothek für Tarifautonomie und Arbeitsmarkt. Seine Bewährungsprobe in schwieriger konjunktureller Situation steht noch aus. Daher bleibt die Regelgebundenheit seiner Anpassung unverzichtbar. Gerade für Langzeitarbeitslose und Menschen, die noch nie gearbeitet haben oder über keine am Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikation verfügen, kann er den Zugang zu Arbeit erheblich erschweren. Das Gesetz und seine Umsetzung fördern darüber hinaus Rechtsunsicherheit und schaffen neue Bürokratie. Eine grundsätzliche Überarbeitung bleibt daher unverzichtbar. Die BDA machte im März 2016 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags den Änderungs- und Anpassungsbedarf der gesetzlichen Regelungen deutlich. Dazu gehören u. a. die Klarstellung der sog. Auftraggeberhaftung, eine durchgreifende Entbürokratisierung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Arbeitszeitnachweisen und klare, die Tarifautonomie achtende Regelungen für die Geltung von Arbeitszeitregelungen in Unternehmen. Insbesondere für Praktikanten, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslose und Menschen ohne oder mit zu geringer Qualifikation sind vereinfachende Anwendungsregelungen erforderlich. So muss z. B. für Orientierungspraktika und Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung über zwölf Monate ohne Anwendung des Gesetzes möglich sein. Die Mindestlohnbürokratie muss generell an die Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden.

Mutterschutz handhabbar und rechtssicher gestalten Ein sicherer und wirksamer Mutterschutz liegt nicht nur im Interesse der betroffenen Frauen, sondern ist gleichermaßen ein zentrales Anliegen der Unternehmen. Sie wollen auf Bedürfnisse werdender Mütter eingehen und

sie ohne Gefährdungen weiterbeschäftigen. Viele Betriebe verfügen deshalb z.  B. über umfassende Gesundheitsmanagement-Systeme. Die Betriebe haben ein ureigenes Interesse an beständigen Arbeitsverhältnissen und eingespielten Teams. Jede Trennung von Mitarbeitern verursacht Aufwand und Kosten bei der Suche nach einer Ersatzkraft mit der notwendigen Qualifikation. Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein handhabbares, rechtssicheres und wirksames Mutterschutzrecht angewiesen. Auch die Koalitionsparteien hatten sich mehr Transparenz und weniger Bürokratie sowie eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten schwangerer und stillender Frauen zum Ziel gesetzt. Diese Ziele werden durch den lange und intensiv diskutierten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts nicht gänzlich erreicht. Es verbleiben neue Regelungen, die zu erheblicher zielloser Bürokratie führen. Das gilt z. B. für die Einführung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung auch für solche Tätigkeiten, mit denen Frauen nicht beschäftigt werden, so dass dadurch tatsächlich keine einzige Frau geschützt werden kann. Sie werden Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mit Rechtsunsicherheit belasten, z. B. durch die Einführung des neuen Begriffs einer unverantwortbaren Gefährdung oder die Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs um arbeitnehmerähnliche Personen, Schülerinnen und Studentinnen, und bergen insgesamt die Gefahr, zu Akzeptanzproblemen zu führen. Der BDA ist es durch frühzeitigen und konsequenten Einsatz gelungen, vielfache und wesentliche Verbesserungen zu erreichen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Verhinderung eines Beschäftigungsverbots, wenn die abstrakte Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass im Falle einer Schwangerschaft keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Auch ein generelles Verbot getakteter Arbeit konnte verhindert und damit ein drohendes Beschäftigungshemmnis abgewendet werden. Positiv ist zudem, dass individuelle Eigenschaften und Bedürfnisse der Frau im Rahmen der

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

konkretisierenden Gefährdungsbeurteilung keine Rolle mehr spielen sollen. Gleichermaßen, dass jedenfalls eine einjährige Übergangsfrist in das Gesetz aufgenommen werden soll, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die abstrakte mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Darüber hinaus konnten zahlreiche Verschärfungen verhindert werden, wie die Aufnahme „psychischer Belastungen“ in den Bereich genereller mutterschutzspezifischer Beschäftigungsverbote, die Erforderlichkeit der Fachkundigkeit des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Ausdehnung bezahlter Stillpausen auf zwei Jahre, die ausdrückliche Erwähnung von Arbeitszeitbedingungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung oder eine weitere Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mutterschutz

ÄNDERUNGEN DES RECHTS DER SCHWER­­BE­HINDERTENVERTRETUNGEN IM SGB IX AB DEM 1. JANUAR 2017 Einführung einer Regelung, wonach eine ohne Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vorgenommene Kündigung unwirksam ist. Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung der Vertrauensperson: Die Vertrauensperson soll bereits dann auf ihren Wunsch freigestellt werden, wenn wenigstens 100 (heute: 200) schwerbehinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind. Veränderung der Staffelung der Schwellenwerte für die Heranziehung der Stellvertreter: In Betrieben mit mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen soll das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben herangezogen werden können. Ab jeweils 100 weiteren beschäftigten schwerbehinderten Menschen soll jeweils auch das mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählte Mitglied herangezogen werden können. Ausweitung des Fortbildungsanspruchs für Stellvertreter: Die heute geltende Einschränkung, dass ein Stellvertreter nur bei ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung der Vertrauensperson auf längere Zeit und absehbarem Nachrücken in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist einen Anspruch auf Fortbildung hat, soll gestrichen werden. Einführung eines Anspruchs auf eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in angemessenem Umfang.

Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht helfen Schwerbehinderten nicht Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sind Änderungen am SGB IX vorgenommen worden, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, dazu gehört auch eine Neufassung der Regelungen zu den Schwerbehindertenvertretungen. Die Schwerbehindertenvertretungen werden aufgrund ihres besonderen Fachwissens über die Arbeitsplatzanforderungen im Betrieb, die dazu passenden Fähigkeiten und Kompetenzen von Menschen mit Behinderung und die Vielzahl der konkreten Hilfs- und Fördermöglichkeiten als kompetenter Ansprechpartner von den Unternehmen geschätzt. Entscheidend dafür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, von der Arbeitgeber sowie Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Die nun vorgesehenen Änderungen bringen jedoch in erster Linie neue Kosten und zusätzliche Bürokratie. Damit ist weder den Menschen mit einer Schwerbehinderung, ihren Vertretungen noch den Unternehmen geholfen. Eine weitere Erhöhung der Kosten für die Einrichtung von Schwerbehindertenvertretungen konterkariert die Bereitschaft der Betriebe, Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen. Die BDA lehnt die vorgesehenen Änderungen daher ab.

Aufsichtsräte nicht durch Mitbestimmungserweiterung vergrößern Das Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die deutschen Regelungen zur Mitbestimmung, nach denen das Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur inländischen Beschäftigen zusteht, europarechtskonform sind. Es sei vorstellbar, dass Arbeitnehmer durch die deutschen Mitbestimmungsregeln aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert würden. Im Gegensatz zu den in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern könnten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigten


Arbeits- und Tarifrecht

Arbeitnehmer den Aufsichtsrat nicht wählen und in diesen nicht gewählt werden. Deshalb seien sie dort nicht ausreichend repräsentiert. Dadurch sei es möglich, dass bei unternehmerischen Entscheidungen, die sich auf das Inland und die Mitgliedstaaten auswirkten und an denen der Aufsichtsrat beteiligt sei, einseitig die Interessen der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt würden. Sollte der Europäische Gerichtshof der Argumentation des Kammergerichts folgen, könnte dies u. a. zu einer Vergrößerung des Aufsichtsrats führen, die weder im Interesse der Unternehmen noch ihrer Beschäftigten liegt. Die BDA hat deshalb – auch gemeinsam mit dem DGB – in mehreren Initiativen Stellung zu dieser Frage bezogen. Zwar werden die gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung von BDA und DGB sehr unterschiedlich eingeschätzt. Konsens besteht aber darüber, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer – soweit es keine spezifischen Vorgaben des EU-Rechts gibt – nationalem Recht folgen. Die Ausweitung des aktiven wie des passiven Wahlrechts Beschäftigter ausländischer Konzerngesellschaften bei der Bildung eines Aufsichtsrats in der deutschen Muttergesellschaft würde ferner gegen das Territorialitätsprinzip verstoßen, auf dem das deutsche Gesellschafts- und Arbeitsrecht beruht. Danach sind alle Personen den Gesetzen des Staats unterworfen, auf dessen Territorium sie sich jeweils befinden. Anknüpfungspunkt für die Wahlberechtigung ist zu Recht die Beschäftigung in Deutschland und nicht die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers. Daher nehmen heute selbstverständlich ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland beschäftigt sind, an den Wahlen teil. Die ausländischen Staatsangehörigen haben dabei die gleichen Rechte wie deutsche Arbeitnehmer. Im Gegenzug nehmen deutsche Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt sind, nicht an den Wahlen teil. Aufgrund der deutschen Rechtslage besteht auch keine Gefahr für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Es wäre lebensfremd anzunehmen,

dass ein in Deutschland Beschäftigter einen attraktiven unternehmens- bzw. konzerninternen Wechsel ins Ausland nur deshalb ablehnt, weil er mit dieser Entscheidung seine Wahlberechtigung verliert.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Unternehmensmitbestimmung

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung praxisnah gestalten Nach fast vierjährigen Verhandlungen haben der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die EUKommission sich im Dezember 2015 auf einen gemeinsamen Text für ein neues europäisches Datenschutzrecht geeinigt – die Datenschutzgrundverordnung. Sie ist im Mai 2016 in Kraft getreten. Die BDA hat sich während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens intensiv für die Belange des Beschäftigtendatenschutzes eingesetzt und konnte wesentliche Verbesserungen erzielen. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass auch in Zukunft passgenaue Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden können. Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass Kollektivvereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fungieren können. Diese Instrumente haben sich in der Praxis bewährt, denn vor allem Betriebsvereinbarungen werden vielfach genutzt, um zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern konkrete datenschutzrechtliche Regelungen zu treffen. Bei der Neugestaltung des nationalen Datenschutzrechts muss klargestellt werden, dass beide Parteien einen Verhandlungsspielraum haben, ohne von den Vorgaben der Grundverordnung zu eng begrenzt zu werden. Ein Beispiel für betriebliche Regelungen sind Vorgaben für die Nutzung privater digitaler Endgeräte durch Beschäftigte auch für den betrieblichen

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Bereich. Dieses unter dem Stichwort „bring your own device“ diskutierte Thema führt zu verschiedensten Fragen, die z. B. in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können. Gleiches gilt für die private Nutzung dienstlich gestellter Endgeräte. Auch hier geben häufig Betriebsvereinbarungen die Regelungen für die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel vor. Eine solche Privatnutzung ist gleichwohl wegen der ungeklärten Frage problematisch, ob ein Arbeitgeber hierdurch zum Diensteanbieter im Sinne des Tele­ kommunikationsrechts wird. Die BDA setzt sich dafür ein, dass im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) klargestellt wird, dass in diesen Fällen keine Diensteanbieterschaft des Arbeitgebers vorliegt und damit das TKG und das TMG insgesamt nicht anzuwenden sind. Besonders in Betrieben und Unternehmen, in denen kein Betriebsrat existiert, oder für Arbeitnehmer, die nicht in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fallen, ist die Möglichkeit unverzichtbar, in die Datenverarbeitung einzuwilligen. Eine solche Einwilligung ist Ausdruck der Privatautonomie der Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig, dass die Forderung der BDA, weiterhin eine Einwilligung erteilen zu können, Eingang in die Datenschutzgrundverordnung gefunden hat. Für viele Unternehmen sind zudem die internationalen Aspekte der Datenübermittlung von Bedeutung. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten wie Arbeitnehmerdaten ist häufig ein wesentlicher Baustein, um geschäftliche und personalpolitische Beziehungen sinnvoll gestalten zu können. Die BDA setzt sich hier für rechtssichere Lösungen ein. Deshalb ist es wichtig, dass die EU-Kommission im Juli 2016 einen Angemessenheitsbeschluss für die USA gefasst hat: Unter dem EUUS Privacy Shield gewährleisten die USA ein angemessenes Maß an Schutz für personenbezogene Daten. Für ein Mehr an Rechtssicherheit ist es zudem dringend erforderlich, dass weitere Möglichkeiten für die Datenübermittlung wie Standardvertragsklauseln und verbindliche Unternehmensregelungen

erhalten werden. Die Aufsichtsbehörden sollten sich deshalb klar zu diesen Grundlagen bekennen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“ sowie > Publikationen > argumente > „Whistleblowing – neue Gesetze überflüssig“

Bürokratieabbau muss spürbar sein Der Abbau bürokratischer Belastungen ist von entscheidender Bedeutung, damit Unternehmen investieren und Beschäftigung aufbauen können. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II (BEG II), dessen Entwurf am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und das im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, hat die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Positiv zu vermerken ist, dass die Forderung der BDA zur Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang erfüllt wurde. Arbeitgeber haben zukünftig die Option, das für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags relevante Entgelt wie bisher bei Bedarf zu schätzen oder alternativ den feststehenden Vormonatswert zugrunde zu legen. Mit einer Entlastungssumme für die Wirtschaft von insgesamt lediglich rd. 360 Mio. € pro Jahr schöpft das BEG II das vorhandene Bürokratieabbaupotenzial jedoch bei Weitem nicht aus. Um das Ziel spürbarer Entlastungen für die Wirtschaft zu erreichen, sind weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich. Die BDA hat über 70 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Begrenzung der Auftraggeberhaftung und eine Reduzierung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Die Bundesregierung sollte sich ein festes Ziel für die Reduzierung des Erfüllungsaufwands setzen, um Verbindlichkeit zu schaffen und den Bürokratieabbau entschlossen und ambitioniert voranzutreiben.


Arbeits- und Tarifrecht

Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau ist die im Jahr 2015 auf Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) eingeführte Regel „One in, one out“, wonach jede Belastung durch eine Entlastung ausgeglichen werden muss. Damit diese Bürokratiebremse ihre volle Wirkung entfalten kann, sind jedoch Präzisierungen erforderlich. Europäisches Recht muss von der Regelung „One in, one out“ erfasst werden. Denn für die Unternehmen macht es keinen Unterschied, ob die bürokratischen Belastungen ihren Ursprung im nationalen oder im europäischen Recht haben. Ferner darf der einmalige Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) nicht mehr außer Betracht bleiben, da auch dieser regelmäßig zu einer erheblichen Belastung der Unternehmen führt. So konnte laut Jahresbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau 2015 der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft per Saldo um etwa 1,4 Mrd. € gesenkt werden. Gleichzeitig betrug der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft 2015 jedoch fast 1,8 Mrd. €. Eine Konzentration auf den laufenden Erfüllungsaufwand bei der „One in, one out“-Bilanz wird der tatsächlichen Belastung der Unternehmen daher nicht gerecht. Ein nachhaltiger Abbau von Bürokratiekosten kann nur dann funktionieren, wenn nicht nur bestehende Belastungen abgebaut, sondern auch keine

neuen geschaffen werden. Gesetzesvorhaben mit hohem bürokratischem Aufwand, wie z. B. das Entgelttransparenzgesetz, wirken dem Ziel der Reduzierung des Erfüllungsaufwands diametral entgegen und müssen daher dringend überarbeitet werden. Außerdem muss der NKR in Zukunft noch effektiver die Entwicklung des Erfüllungsaufwands kontrollieren können. Hierfür sollte ihm die Befugnis eingeräumt werden, alle Gesetzgebungsvorhaben initiativ zu prüfen. Bisher prüft der NKR nur dann ein Gesetzgebungsvorhaben automatisch, wenn es sich um eine Gesetzesvorlage eines Ministeriums vor Vorlage an das Bundeskabinett handelt. Regelungsvorhaben des Bundesrats prüft der NKR nur, wenn sie ihm vom Bundesrat zugeleitet werden, und Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestags nur auf Antrag der einbringenden Fraktion oder der einbringenden Abgeordneten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

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LOHN- UND TARIFPOLITIK

Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft sichern wirtschaftlichen Erfolg. DafĂźr stehen wir.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Tarifjahr 2016: Ausgewogene Tarifpolitik fortgesetzt 2016 ist es den Tarifpartnern gelun­ gen, ihre moderate, branchendiffe­ renzierte und teils auch flexible Ta­ riflohnpolitik fortzusetzen. An diesem verantwortungsvollen Kurs gilt es an­ gesichts der ungewissen gesamtwirt­ schaftlichen Lage festzuhalten.

Der Kurs einer verantwortungs­vollen Tariflohnpolitik wurde auch 2016 mit moderaten Tariferhöhungen von zumeist zwischen

2,5 % 3 % und

fortgesetzt. (BDA-TarifService, 2016)

Das Tarifjahr 2016 war größten­ teils von Tarifvertragsabschlüssen im Entgeltbereich geprägt. Die vereinbar­ ten Tariflohnanstiege lagen in der Re­ gel zwischen 2,5 % und 3 %. Trotz der sehr hohen Forderungen der Gewerk­ schaften von 4,5 % bis zu 6 % führten die Tarifpartner damit den Kurs ei­ ner verantwortungsvollen Tarifpolitik fort. Bemerkenswert ist hierbei, dass es in keinem Wirtschaftsbereich ei­ nen durchschnittlichen Tariflohnanstieg von über 3 % gab. Lediglich vereinzelt einigte man sich auf höhere Entgelt­ anhebungen, wie z.  B. in regionalen Tarifgebieten des Hotel- und Gaststät­ tengewerbes sowie des Wach- und Sicher­heitsgewerbes. Diese hohen Ent­ geltsteigerungen bezogen sich jedoch nur auf einzelne Lohngruppen und nicht auf das gesamte Entgeltgitter.

Lange Laufzeiten von mehrheitlich über 20 Monaten, teilweise sogar bis zu 36 Monaten, die Vereinbarung von Nullmonaten ohne Entgeltsteigerung zu Beginn der Laufzeit eines Tarifver­ trags sowie Einmalzahlungen, die in den ersten Monaten an die Stelle tabel­ larischer Tariflohnanhebungen treten, gehörten 2016 in fast allen Branchen zum bewährten tarifpolitischen Instru­ mentarium. Dieser tarifpolitische Kurs bildet gerade in konjunkturell unsiche­ ren Zeiten eine wichtige Basis für die Planungssicherheit der Betriebe. Weniger stark ausgeprägt waren in diesem Tarifjahr Vereinbarungen zu tariflichen Öffnungsklauseln im Ent­ geltbereich. Diese Flexibilisierungs­ optionen für betriebliche Gestaltungs­ spielräume sollten aber weiterhin zum tarifpolitischen Instrumentarium zäh­ len. Wie schnell sich das konjunkturel­ le Blatt wenden kann, wurde in der jün­ geren Vergangenheit vielfach deutlich. Risiken birgt derzeit vor allem das au­ ßenwirtschaftliche Umfeld: Protektio­ nistische Strömungen stellen u. a. eine Gefahr für die Konjunktur dar – hier­ bei vor allem für die Exportwirtschaft. Umso wichtiger ist es daher, dass zu den wenigen Wirtschaftsbereichen mit

LANGE TARIFVERTRAGLICHE LAUFZEITEN BIETEN BETRIEBEN PLANUNGSSICHERHEIT Laufzeiten der diesjährigen Tarifabschlüsse in Monaten, Anteil in %

17

17

17

49

12 Monate

13–23 Monate

24 Monate

über 24 Monate

Quelle: BDA-TarifService, 2016


Lohn- und Tarifpolitik

Vereinbarungen zur tariflichen Flexibi­ lität in diesem Jahr die großen Export­ branchen Metall- und Elektroindustrie (M+E-Industrie) und chemische Indus­ trie gehören. Mit der Vereinbarung von tariflichen Öffnungsklauseln haben die Tarifpartner in diesen beschäfti­ gungsstarken Branchen ein Zeichen für die besondere Bedeutung ausrei­ chender betrieblicher Gestaltungs­ spielräume in Tarifverträgen gesetzt.

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Solche tarifpolitischen Flexibilisie­ rungsspielräume sind neben einer branchendifferenzierten und produk­ tivitätsorientierten Tariflohnentwick­ lung das wichtigste Element einer modernen und erfolgreichen Tarifpo­ litik. Sie geben den unterschiedlichen Betrieben in einer Branche Sicherheit und Stabilität, bieten ihnen aber auch gleichzeitig genügend Raum für wett­ bewerbsfähiges Handeln.

TARIFLICHE WEICHENSTELLUNGEN FÖRDERN INTEGRATION VON ­FLÜCHTLINGEN Die Arbeitgeber engagieren sich vielfältig für die Integration von Flüchtlingen. In zahlreichen Branchen wird dieser Weg auch durch tarifpolitische Weichenstellungen unterstützt. Dabei geht es den Arbeitgebern vor allem um die Ver­ besserung der Berufs- und Ausbildungschancen durch das Erlernen der Sprache und das Kennenlernen betrieblicher Abläufe. So hat die M+E-Industrie Nordrhein Westfalen z. B. bereits im vergangenen Jahr den Tarifvertrag „Förderung von Aus­ bildungsfähigkeit“ (TV FAF) geöffnet, um ihn auch für Flüchtlinge anwenden zu können. Der TV FAF ist ursprünglich bereits im Jahr 2008 mit der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) vereinbart worden, um nicht ausbildungsfähige Jugendliche für eine reguläre Ausbildung in der M+E-Industrie fit zu machen. Betriebe, die Flüchtlinge zu den Bedin­ gungen des Tarifvertrags aufnehmen, können einen Fördervertrag auf Basis des TV FAF abschließen. Mit Zustimmung der Tarifpartner kann dann im Einzelfall vom Tarifvertrag abgewichen werden, wenn dessen Konditionen nicht zu 100 % auf das Förderverhältnis angewendet werden können. Vor dem Abschluss eines Fördervertrags werden auch die zu­ ständige Ausländerbehörde und Arbeitsagentur eingeschaltet. In der chemischen Industrie leisten die Unternehmen zusammen mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) ebenfalls einen großen Beitrag für eine bessere Integration in Arbeit – dies gilt auch für Flüchtlinge. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Berufsvorbereitung wie das Programm „Start in den Beruf“, das zuletzt in der diesjährigen Tarifrunde erweitert worden ist. Künftig können auch Personen über 25 Jahre von diesen Angeboten profitieren. Zudem schufen Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und IG BCE dieses Jahr das neue Programm „Pre-Start“. Mit diesem neuen Programm sollen die Arbeitsmarktchancen Jugendlicher mit besonderem Entwick­ lungsbedarf, u. a. durch die Vermittlung notwendiger Sprachkenntnisse und sozialer Kompetenzen, verbessert wer­ den. Während des bis zu dreimonatigen Eingliederungsplans erhalten die Teilnehmer eine Eingliederungsvergütung von 450 € monatlich, die vom Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI), einer gemeinsamen Einrichtung von BAVC und IG BCE, finanziert wird. Der UCI übernimmt zudem die Kosten der sozialpädagogischen Betreuung der Jugendlichen. Tarifvertragliche Regelungen, Vereinbarungen und Initiativen, die die Integration von Flüchtlingen durch Ausbildung und Förderung unterstützen, gibt es zudem u. a. in der Energiewirtschaft, der Papierindustrie, der Textilindustrie, der Versicherungswirtschaft sowie im Bereich der Schienenverkehrsdienstleistungen bei der Deutsche Bahn AG (DB AG). Darüber hinaus gibt es auf betrieblicher Ebene in vielen weiteren Branchen zahlreiche Projekte. Erfolgreiche Integra­ tion kann aber nur gelingen, wenn auch politisch die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Hierzu hat die BDA im September ein 13-Punkte-Papier vorgelegt, um die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Initiativen > Unternehmensinitiative zur Flüchtlings­integration


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Qualitative Themen spielten in diesem Tarifjahr nur vereinzelt eine Rolle. Zum Themenkomplex „Demo­ grafie“ gab es z. B. in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie und in der Kunststoffverarbeitenden Industrie in Baden-Württemberg so­ wie in einzelnen Tarifgebieten der Er­ nährungsindustrie Vereinbarungen. Zu den Branchen, für die dieses Jahr Einigungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung erzielt worden sind, ge­ hörten u. a. die chemische Industrie mit der Einführung des Programms „Pre-Start“ für junge Menschen mit besonderem Entwicklungsbedarf und die Luftverkehrsdienstleistungen, in denen für die Deutsche Lufthansa AG (DLH AG) der Arbeitgeberverband Luft­ verkehr (AGVL) mit der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) ei­ nen neuen Ausbildungsberuf für das Kabinen­ personal entwickelt hat. In der chemischen Industrie wurden da­ neben die bestehenden Programme

Im Tarifjahr 2016 haben

zwei Drittel

aller Tarifabschlüsse im Entgeltbereich Laufzeiten von

24 Monaten und länger. (BDA-TarifService, 2016)­

„Start in den Beruf“ und „Start-Plus“ auch für über 25-Jährige geöffnet. Im Bereich der Schienenverkehrsdienst­ leistungen hat der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) mit der Eisenbahn- und Verkehrsge­ werkschaft (EVG) für die DB AG ver­ einbart, dass Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Qualifizierungs­ maßnahmen haben, wenn sich ihr Be­ rufsbild oder ihre Tätigkeit aufgrund der Digitalisierung verändert. Aus­ zubildende erhalten erstmals einen Mietkostenzuschuss und eine Prämie zur betrieblichen Altersvorsorge. In der Kunststoffverarbeitenden Indust­ rie Baden-Württemberg wurde der Ta­ rifvertrag „Zukunft durch Ausbildung“ bis Ende 2018 verlängert und für die Steine- und Erden-Industrie Bayern wurde die Übernahme der Ausgebilde­ ten für sechs Monate bei Abschluss der Berufsausbildung mit der Abschluss­ note 2,5 oder besser vereinbart.

TARIFLICHE ÖFFNUNGSKLAUSELN WENIGER VERBREITET, ABER FÜR FLEXIBILITÄT IN DEN BETRIEBEN WEITERHIN NOTWENDIG Anzahl der Tarifabschlüsse mit betrieblichen Flexibilisierungsspielräumen im Entgeltbereich

25 20 15 10 5 0

2006

2007

2008

Quelle: BDA-TarifService, 2016

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016


Lohn- und Tarifpolitik

AUSGEWÄHLTE ENTGELTTARIFABSCHLÜSSE 2016 Tarifbereich (Laufzeit)

Eckpunkte Tarifabschluss

Luftverkehrsdienstleistungen – Deutsche Lufthansa AG, Kabinenpersonal (Jan 2015 bis Sep 2016)

2,2 % ab Jan 2016

Energieversorgung – Tarifgemeinschaft Energie (Feb 2016 bis Jan 2018)

2,5 % ab Feb 2016

Cigarettenindustrie (Mrz 2016 bis Feb 2017)

2,5 % ab Mrz 2016

Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie (Jan 2016 bis Dez 2017)

2 % ab Mai 2016 1,7 % ab Jul 2017

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Feb 2016 bis Sep 2017)

3 % ab Apr 2016 1,5 % ab Apr 2017

Lederwarenindustrie (Mrz 2016 bis Feb 2017)

2,5 % ab Mrz 2016

Ledererzeugende Industrie (Mrz 2016 bis Aug 2017)

3 % ab Mrz 2016

Telekommunikation/IT − Deutsche Telekom AG, Konzernzentrale/Telekom Deutschland (Feb 2016 bis Jan 2018)

2,2 % ab Apr 2016 (2,6 % untere EGr) 2,1 % ab Apr 2017

Öffentlicher Dienst – Bund und Kommunen (Mrz 2016 bis Feb 2018)

2,4 % ab Mrz 2016 2,35 % ab Feb 2017

Metall- und Elektroindustrie (Mai 2016 bis Dez 2017)

2,8 % ab Jul 2016 2 % ab Apr 2017

Bauhauptgewerbe (Mai 2016 bis Feb 2018)

2,4 % (West), 2,9 % (Ost) ab Mai 2016 2,2 % (West), 2,4 % (Ost) ab Mai 2017

Kautschukindustrie (Jun 2016 bis Mai 2018)

2,5 % ab Jun 2016 1,9 % ab Jun 2017 0,6 % ab Jan 2018

Druckindustrie (Apr 2016 bis Aug 2018)

2 % ab Jul 2016 1,8 % ab Aug 2017

Chemische Industrie (Aug 2016 bis Jul 2018, regional angepasst)

3 % ab Aug 2016 2,3 % ab Sep 2017

Zeitungsverlage, Redakteure (Jan 2016 bis Dez 2017)

1,5 % ab Jun 2016 1,6 % ab Aug 2017

Zuckerindustrie (Apr 2016 bis Mrz 2018)

2 % ab Apr 2016 1,8 % ab Apr 2017

Luftverkehrsdienstleistungen – Deutsche Lufthansa AG, Kabinenpersonal (Okt 2016 bis Jun 2019)

1 % ab Okt 2016 2 % ab Jan 2018

Privates und öffentliches Bankgewerbe (Mai 2016 bis Jan 2019)

1,5 % ab Okt 2016 1,1 % ab Jan 2018 1,1 % ab Nov 2018

Zeitschriftenverlage, Redakteure (Apr 2016 bis Apr 2018)

1,5 % ab Sep 2016 1,6 % ab Sep 2017

Energieversorgung – RWE (Jan 2017 bis Dez 2018)

1 % ab Jan 2017 1 % ab Jan 2018

Quelle: BDA-TarifService, 2016

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

TARIFPARTNER ZEIGEN HOHES VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN BEI FÖRDERUNG VON FLÜCHTLINGEN Tarifliche Regelungen, Vereinbarungen und Initiativen zur Ausbildung und Förderung von Flüchtlingen (ausgewählte Tarifbereiche) Branche

Art/Bezeichnung

Chemische Industrie

Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg“ Eingliederungsvertrag (Dauer Start in den Beruf und StartPlus grds. 12 Monate, kann um max. 12 Monate verlängert werden, Dauer Pre-Start-Programm soll 3 Monate nicht übersteigen) sofern erforderlich, Deutschförderkurs Bestandteil der betrieblichen Einstiegs­qualifizierung ist ein Deutschförderkurs Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, sind mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen Übernahmeempfehlung

Energiewirtschaft

Tarifvertrag zur sprachlichen Integration bei Einstiegsqualifizierungen ist ein Deutschförderkurs erforderlich und Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizie­ rung, sind mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen

Metall- und Elektroindustrie Bayern

Tarifvertrag zur Förderung der Beschäftigungschancen (TV FöB) Orientierungs- sowie Qualifizierungsphase (Dauer jeweils max. 12 Monate) in Orientierungsphase sollen Jugendliche u. a. die Gelegenheit erhalten, das Berufs­leben kennenzulernen und soziale Kompetenz aufzubauen in Qualifizierungsphase werden anerkannte Teilqualifizierungen ermöglicht bevorzugte Berücksichtigung bei der Einstellung von Auszubildenden nach erfolgreichem Durchlaufen der Qualifizierungsphase

Berlin/Brandenburg

Tarifvertrag Förderjahr (TV Förderjahr)/Ergänzungsvereinbarung zum TV Förderjahr Fördervertrag (Dauer 6–12 Monate) Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits-, Leistungs- und Sozialverhaltens

Hessen

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsverein­barung zum TV IJB Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate) berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere, individuelle Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufsaus­ bildung

Nord (Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein und nordwestliches Niedersachsen)

Projekte: NORDCHANCE Plus – 5-monatige Orientierungs- und Förderphase bei einem Bildungsträger und einer ­kooperierenden berufsbildenden Schule – anschließend Einstiegsqualifizierung von 6–12 Monaten in einem Betrieb Mitmachen + Engagieren: Metall hilft! – finanzielle Förderung von betrieblichen Projektkonzepten – Projektziel kann z. B. das Angebot längerer Praktika mit Orientierungs- und Projektphasen sein

Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit (TV FAF)/Anwendung des TV FAF auf Flüchtlinge Fördervertrag (Dauer bis 12 Monate) Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits- und Sozial­verhaltens Entscheidung über erfolgreiches Durchlaufen der Förderphase treffen Betrieb und Betriebsrat gemeinsam grds. Übernahmeverpflichtung nach erfolgreichem Durchlaufen der Fördermaßnahme, sofern personenbedingte Gründe nicht entgegenstehen


Lohn- und Tarifpolitik

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Branche

Art/Bezeichnung

Metall- und Elektroindustrie (Fortsetzung) Rheinland-Pfalz

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsverein­barung zum TV IJB Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate) berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere, individuelle Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufsaus­bildung

Saarland

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsvereinbarung zum TV IJB Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate) berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere, individuelle Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufs­ ausbildung

Thüringen

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsvereinbarung zum TV IJB Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate) berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere, individuelle Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufs­ ausbildung

Papierindustrie

Tarifvertrag zur sprachlichen Integration bei Einstiegsqualifizierungen ist ein Deutschförderkurs erforderlich und Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizie­ rung, sind mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen

Textilindustrie Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Kreis Lindau)

Tarifvertrag Einstieg Textil Fördervertrag (Dauer 12 Monate) Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits-, Leistungs- und Sozial­ verhaltens, 3 Qualifikationseinheiten Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch Gemeinschaftsausbildungsstätte Textil, Bad Säckingen (Gatex); die Prüfung der Qualifikation erfolgt im Betrieb durch den Betrieb nach erfolgreichem Durchlaufen des Fördervertrags Anspruch auf Teilnahme an einem qua­ lifizierten Bewerbungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses; ­bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Eignung

Schienenverkehrsdienstleistungen – Deutsche Bahn AG

Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB-Konzern (NachwuchskräfteTV) ausbildungs- und berufsvorbereitende Programme (Dauer max. 12 Monate) bahninternes Qualifizierungsprogramm besondere Berücksichtigung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen bei erfolgreichem Abschluss eines ausbildungs- oder berufsvorbereitenden Programms

Versicherungsgewerbe

Gemeinsame Initiative der Tarifpartner zur aktuellen Flüchtlingssituation Empfehlung folgender Maßnahmen: Prüfung und Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit geeigneten Flüchtlingen Anbieten von Praktikums- und Hospitationsplätzen an geeignete Flüchtlinge Freistellung von Mitarbeitern, die sich nachgewiesenermaßen ehrenamtlich in der ­Flüchtlingshilfe engagieren finanzielle Unterstützung von Sprachkursen Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Sprachkursen

Quelle: BDA-TarifService, 2016


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

KURS EINER BRANCHENDIFFERENZIERTEN TARIFLOHNPOLITIK AUCH IM JAHR 2016 FORTGESETZT Tarifabschlüsse aus 2016 nach Gewerkschaften sortiert, Tarifsteigerungsraten 2016 in % IG Metall Metall- und Elektroindustrie NRW Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie BW Eisen- und Stahlindustrie SL, Wetzlar, Kehl Schreinerhandwerk BY

ver.di Zeitschriftenverlage, Redakteure Privates und öffentliches Bankgewerbe Zeitungsverlage, Redakteure Telekommunikation/IT, T-Systems Druckindustrie Deutsche Seehafenbetriebe West Wach- und Sicherheitsgewerbe HB Wach- und Sicherheitsgewerbe BY Öffentlicher Dienst – Bund und Kommunen Telekommunikation/IT, Deutsche Telekom AG, ­Konzernzentrale/Telekom Deutschland

IG BCE Chemische Industrie Glasindustrie Kautschukindustrie Ledererzeugende Industrie Lederwarenindustrie Kunststoffverarbeitende Industrie BW (KVI Südwest) Energieversorgung, TG Energie

IG BAU Natursteinindustrie RP, SL Steine- und Erdenindustrie TH Steine- und Erdenindustrie BW Maler- und Lackiererhandwerk Steine- und Erdenindustrie BY Steine- und Erdenindustrie RP Steine- und Erdenindustrie HE Bauhauptgewerbe West Bauhauptgewerbe Ost Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Erwerbsgartenbau BW

NGG Nährmittelindusrie BY Milchindustrie SL Molkereien Zuckerindustrie Handelsmälzereien BY, BW Nährmittelindustrie NRW Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie BY Nährmittelindustrie HE, RP, SL, Hotel und Gaststätten NRW Sektkellereien, Brennereien, Spirituosenbetriebe HE, RP Obst- und Gemüseverarbeitende Industrie* NI, HB Hotel und Gaststätten BY Hotel und Gaststätten HE Cigarettenindustrie Süsswarenindustrie Ost Hotel und Gaststätten BB Stärkeindustrie NI, BB * Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnen

Quelle: BDA-TarifService, 2016


Lohn- und Tarifpolitik

Tarifjahr 2016 im Einzelnen Anders als das sehr streikintensive Ta­ rifjahr 2015 wurde dieses Tarifjahr nicht vergleichbar von Arbeitskampfmaß­ nahmen der Gewerkschaften begleitet. In diesem Jahr konzentrierten sich die Arbeitskämpfe der Gewerkschaften im Wesentlichen auf die M+E-Industrie, den öffentlichen Dienst und insbeson­ dere auch auf verschiedene Bereiche der Luftverkehrsdienstleistungen wie zu Jahresende die Arbeitskampfmaß­ nahmen der Vereinigung Cockpit (VC) bei der DLH AG. Einer der ersten bundesweiten Ta­ rifabschlüsse wurde im Jahr 2016 für die Beschäftigten in der Cigarettenin­ dustrie erzielt. Der Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie einigte sich am 17. Februar 2016 in der ersten Ver­ handlungsrunde mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen reinen Entgeltabschluss, der bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Tariflohnanhebung von 2,5 % zum März 2016 vorsieht. Am 23. Februar 2016 vereinbarte der Verband der Holzindustrie und Kunst­ stoffverarbeitung Baden-Württemberg mit der IG Metall in der dritten Ver­ handlungsrunde ein Tarifergebnis. Die Entgelte stiegen bei einer Laufzeit von 24  Monaten nach vier Nullmonaten ab 1. Mai 2016 um 2 % und werden ab 1. Juli 2017 um weitere 1,7 % erhöht. Daneben vereinbarten die Tarifpartner einen Tarifvertrag Demografie, der am

1. Januar 2017 in Kraft tritt und die Bildung eines betrieblichen Demogra­ fiefonds mit Beiträgen i. H. v. jährlich 300 € je Vollzeitbeschäftigten vorsieht. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebs­ rat durch freiwillige Betriebsvereinba­ rung nicht auf eine Verwendung zu den Zielen der betrieblichen Gesundheits­ förderung, der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsbedingungen, der Altersteilzeit oder Maßnahmen für eine demografieorientierte Per­ sonalpolitik, ist der Betriebsfonds für Altersteilzeitverträge einzusetzen. In Betrieben ohne Betriebsrat verein­ baren Arbeitgeber und Beschäftigte die Verwendung individuell. Bis zum 2. November 2016 wurde dieses Pilot­ ergebnis mit einigen Differenzierungen in allen regionalen Tarifgebieten der Holz- und Kunststoffverarbeitenden In­ dustrie übernommen. Am 1. März 2016 kamen der Bun­ desverband Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau und die Industrie­ gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der dritten Verhandlungs­ runde zu einem Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten im Garten-, Land­ schafts- und Sportplatzbau. Dieser Tarifabschluss sieht bei einer Laufzeit von 20 Monaten nach zwei Nullmona­ ten eine zweistufige Tariflohnanhebung von 3 % zum April 2016 sowie weite­ ren 1,5 % zum April 2017 vor. Erstmals wurden hierbei die Entgelte bundesweit einheitlich angehoben. Zur Förderung der Weiterbildung der Beschäftigten einigten sich die Tarifpartner auf eine

In der Tarifpolitik ist der Kompromiss das Prinzip – Ab­ schlüsse, mit denen beide Seiten leben können. Dieser or­ ganisierte Interessenausgleich ist unsere Stärke. Und er ist die Stärke der Sozialen Marktwirtschaft. Schwächen wir die Tarifautonomie, schwächen wir auch die soziale Marktwirt­ schaft. Dr. Rainer Dulger | Vizepräsident der BDA, Präsident GESAMTMETALL, Geschäfts­ führender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Sozialpartnervereinbarung, mit der eine Voraussetzung erfüllt wird, um öffentliche Fördermittel für Qualifizie­ rungsbausteine erhalten zu können. Für die Beschäftigten der Leder­ erzeugenden Industrie wurde am 14. März 2016 in der zweiten Verhand­ lungsrunde ein Tarifabschluss zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie und der IG BCE erzielt. Bei einer Laufzeit von 18 Monaten wurden die Tariflöhne ab Anfang März um 3 % angehoben. Seit 1. März 2016 gelten zudem erstmals bundesweit einheitlich ein Gehaltsrahmentarifver­ trag sowie ein Gehaltstarifvertrag. Am 3. März 2016 hatten sich bereits in der ersten Verhandlungsrunde der Bun­ desverband der Schuh- und Lederwa­ renindustrie und die IG BCE auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der

Lederwarenindustrie mit einer Entgelt­ erhöhung von 2,5 % bei einer Laufzeit von zwölf Monaten geeinigt. Im Bereich „­­Telekommunikation/IT“ erreichte am 13.  April  2016 der agv:comunity Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT mit der ver.di – Vereinigte Dienstleistungs­ gewerkschaft einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Konzernzen­ trale der Deutsche Telekom AG und der Telekom Deutschland. Nach zwei Nullmonaten stiegen die Entgelte ab 1. April 2016 um 2,2 % bzw. 2,6 % in den unteren Entgeltgruppen und ab 1. April 2017 folgt eine Erhöhung um 2,1 %. Der Tarifvertrag hat eine Lauf­ zeit von 24 Monaten. Zudem wurde der bestehende Kündigungsverzicht bis Ende 2018 verlängert.

TARIFVERTRAGLICHE REGELUNGEN GELTEN UNMITTELBAR ODER MITTELBAR FÜR RD. 80 % DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND Tarifbindung der Beschäftigten im Jahr 2015, in % Firmentarifvertrag

Orientierung am Branchentarifvertrag

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22 Branchentarifvertrag keinerlei Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen Quelle: IAB, 2016


Lohn- und Tarifpolitik

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Bund vereinbarten mit der ver.di, die auch für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Gewerkschaft der Polizei und die IG BAU verhandelte, sowie dem dbb beamtenbund und ta­ rifunion am 29. April 2016 nach drei Verhandlungsrunden ein Tarifergeb­ nis für die Beschäftigten im öffentli­ chen Dienst von Bund und Kommunen. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten ist eine Entgeltanhebung von 2,4 % zum März 2016 und weiteren 2,35 % ab Februar 2017 fällig. Die Tarifpart­ ner einigten sich erstmals auf eine

Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ab 1. Janu­ ar 2017, die das bisherige Übergangs­ recht ablöst. Zudem wurde für einige Zusatzversorgungskassen ein zusätzli­ cher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage vereinbart. Dieser wurde ab 1. Juli 2016 eingeführt und wird ab 1. Juli 2018 nach drei Schritten insgesamt 0,4 % betra­ gen. Künftige Leistungseinschnitte bei den Zusatzversorgungskassen sollen dadurch vermieden werden. Die For­ derung der Gewerkschaften nach ei­ nem tarifvertraglichen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung konnte er­ folgreich abgewehrt werden.

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In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl geleisteter Überstunden pro Arbeitnehmer und Woche im Schnitt von über

1 Stunde auf 0,82 Stunden zurückgegangen. (IAB, 2016)

ÜBERSTUNDENVOLUMEN NIMMT AUCH 2016 WEITER AB Anders als von Gewerkschaftsseite immer wieder behauptet, hat die Zahl der hierzulande geleisteten Überstunden auch im Jahr 2016 weiter abgenommen. Dies bestätigen selbst die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­ forschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Hiernach leistete in diesem Jahr jeder Arbeitnehmer pro Woche im Schnitt ca. 0,82 Überstunden, Anfang der 2000er Jahre lag der Durchschnitt noch bei über einer Stunde. Der Zeitverlauf zeigt über die Jahre zudem einen kontinuierlichen Rückgang der Überstunden. Es ist aber davon auszugehen, dass tatsächlich weitaus weniger Überstunden geleistet worden sind, als die IAB-Zahlen vermuten lassen, da die Hauptda­ tenquelle dieser Hochrechnungen ausschließlich das Ergebnis subjektiver spontaner Selbsteinschätzungen einzelner befragter Personen ist. Der Rückgang der geleisteten Überstunden steht vor allem im Zusammenhang mit der Einführung von Arbeitszeitkon­ ten, die in vielen Betrieben immer mehr Arbeitszeitflexibilität zulassen. Arbeitszeitkonten haben in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Dies bestätigt auch der „Arbeitszeitreport Deutschland 2016“ der Bundes­ anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten lag hiernach bei 61 % – Betriebe mit betrieblicher Arbeitszeiterfassung verfügen sogar zu 88 % über ein Arbeitszeitkonto, 1999 waren es lediglich 11 %. Demzufolge werden heute laut BAuA bei 76 % der befragten Beschäftigten Überstunden teilweise oder vollständig durch Freizeitausgleich abgegolten. Mehr als jeder Dritte bekommt seine Überstunden teilweise oder vollständig ausbezahlt. Ein Viertel der befragten Beschäftigten gibt beide Ausgleichsformen an. Nach den Angaben der befragten Beschäftigten erhalten lediglich 19 % weder eine monetäre Abgeltung noch einen Freizeitausgleich für alle oder zumindest einen Teil der Überstunden. Als Gründe für geleistete Überstunden benennen die Befragten neben betrieblichen Gründen aber auch zu 18 % „Spaß an der Arbeit“ und zu 6 % „private Gründe“. Insgesamt wird deutlich, dass trotz des Rückgangs der Überstunden und der Abfederungsmechanismen durch Arbeits­ zeitkonten die regelmäßig vereinbarte Arbeitszeit häufig nicht den tatsächlichen betrieblichen und auch persönlichen Bedürfnissen entspricht. Noch heute gibt es aber Branchen mit tariflichen Wochenarbeitszeiten von 35 Stunden ohne Möglichkeit, zumindest aus konjunkturellen Gründen die regelmäßige Arbeitszeit zeitweise anzupassen. Für die BDA bleibt es deshalb wichtig, den Forderungen nach mehr tariflicher Flexibilität nicht nur bei der Verteilung der Arbeits­ zeit, sondern vor allem auch im Bereich des Arbeitszeitvolumens weiterhin Nachdruck zu verleihen. Der tarifpolitische Reformprozess hin zu mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung muss daher auch künftig fortgesetzt werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Arbeitszeitentwicklung sowie > Publikationen > kompakt > „Arbeitszeitentwicklung“ und „Arbeitszeitkonten“


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die Tarifpartner der M+E-Indust­ rie in Nordrhein-Westfalen – METALL NRW – Verband der Metall- und Elek­ troindustrie Nordrhein-Westfalen und die IG Metall – vereinbarten nach fünf Verhandlungsrunden am 13. Mai 2016 einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 21 Monaten und Differenzierungs­ möglichkeiten für die Betriebe im Ent­ geltbereich. Der Tarifabschluss sieht zu Beginn zwei Nullmonate und einen Pauschalbetrag von 150 € im Juni 2016 sowie ab Juli 2016 eine Erhöhung der Entgelte um 2,8 % und ab April 2017 um 2 % vor. Der heterogenen wirt­ schaftlichen Situation in den Betrieben der M+E-Industrie sind zwei Differen­ zierungsmöglichkeiten geschuldet: Für Betriebe mit einer unterdurchschnitt­ lichen Ertragslage kann die Pauschal­ zahlung auch zu einem späteren Zeit­ punkt geleistet oder ganz abbedungen werden, zudem ist die zweite Entgelt­ erhöhung bis Juli 2017 verschiebbar. Trotz der im Vorfeld von der IG Metall geschürten Erwartungshaltung und des wiederholten Verweises auf die Streikbereitschaft der Beschäftigten konnte damit ein Kompromiss erzielt werden, der in seiner Differenzierung Signalwirkung für andere Branchen haben sollte. Die anderen M+E-Tarif­ gebiete haben das Tarifergebnis – teils mit kleinen Differenzierungen – bis 20. Mai 2016 übernommen. Am 18. Mai 2016 einigten sich der Hauptverband der Deutschen Bauin­ dustrie und der Zentralverband des

Deutschen Baugewerbes mit der IG  BAU nach vier Verhandlungsrun­ den auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des Bauhauptgewer­ bes. Bei einer Laufzeit von 22 Monaten stiegen die Entgelte ab Mai 2016 um 2,4 % (West) bzw. 2,9 % (Ost) und erhö­ hen sich ab Mai 2017 um weitere 2,2 % (West) bzw. 2,4 % (Ost). Damit schreitet die Ost-West-Angleichung der Entgelte im Bauhauptgewerbe weiter voran. Da­ neben ist u. a. auch eine Neuregelung der Übernahme von Kost und Logis bei der Tätigkeit auf einer auswärtigen Baustelle vereinbart worden. Der Arbeitgeberverband der Deut­ schen Kautschukindustrie vereinbarte mit der IG BCE am 31. Mai 2016 nach zwei Verhandlungsrunden einen Tarif­ vertrag für die Beschäftigten der Kaut­ schukindustrie mit einer dreistufigen Entgelterhöhung von 2,5  % ab Juni 2016, 1,9 % ab Juni 2017 und 0,6 % ab Januar 2018. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Ab Januar 2017 entfällt zudem das Wahlrecht zwischen ver­ mögenswirksamer Leistung und tarif­ licher Altersversorgung zugunsten der tariflichen Altersversorgung. Am 14.  Juni  2016 erzielte der Bundesverband Druck und Medien mit der ver.di in der vierten Verhand­ lungsrunde einen Tarifabschluss für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie. Die lange Laufzeit von 29 Monaten beginnt mit drei Nullmo­ naten und sieht zum Juli 2016 eine


Lohn- und Tarifpolitik

BRANCHENMINDESTLÖHNE BIETEN DIFFERENZIERTE LÖSUNGEN Geltende bundesweite Branchenmindestlöhne nach AEntG und TVG zum 1. Januar 2017, in € pro Stunde

Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Aus- und Weiterbildungsdienst­ leistungen nach dem SGB II/III Bauhauptgewerbe ML I

Dachdeckerhandwerk

Elektrohandwerk

Fleischwirtschaft

Gebäudereiniger-Handwerk ML I

Gerüstbauer-Handwerk Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau Maler- und Lackiererhandwerk ML I

Pflegebranche Schornsteinfegerhandwerk

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Textil- und Bekleidungsindustrie

Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft West Quelle: BDA-TarifService, 2016

Ost

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Tariflohnanhebung von 2 % und zum August 2017 eine weitere Erhöhung von 1,8 % vor. Mit diesem Ergebnis ist es den Tarifpartnern gelungen, der schwierigen Wirtschaftslage der Branche Rechnung zu tragen. Dem Bundesverband Farbe Gestal­ tung Bautenschutz – Bundesinnungs­ verband für das Maler- und Lackie­ rerhandwerk – und der IG BAU konnte am 17. Juni 2016 ein Schlichtungsvor­ schlag von der Schlichtungsstelle des Maler- und Lackiererhandwerks un­ terbreitet werden. Der Einigungs­ vorschlag, dem beide Tarifpartner innerhalb der Erklärungsfrist bis 27. Juni 2016 ohne Einschränkungen zustimmten, sieht für die Beschäftig­ ten bei einer Laufzeit von 23 Monaten

nach zwei Nullmonaten ab Juli 2016 eine Ecklohnanhebung von 2,1 % (West) bzw. 3 % (Ost) und ab Juni 2017 von 1,6 % (West) bzw. 2,3 % (Ost) vor. In den Monaten Mai und Juni 2016 erhalten tarifgebundene Arbeitnehmer jeweils 50 €. Am 22. November 2016 einigten sich die Tarifpartner zudem auf einen Mindestlohntarifvertrag. Die aktuell geltende Achte Branchenmindestlohn­ verordnung für das Maler- und Lackie­ rerhandwerk tritt am 30. April 2017 au­ ßer Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag sieht bei einer Laufzeit von 48 Monaten ab 1. Mai 2017 für ungelernte Arbei­ ter (Mindestlohn I) einen Branchen­ mindestlohn von zunächst bundesweit 10,35 € pro Stunde vor, der sich dann stufenweise ab 1. Mai 2018 auf 10,60 €, ab 1. Mai 2019 auf 10,85 € sowie ab

GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG ERLEICHTERT DEN ANPASSUNGSPROZESS AN DEN EINHEITLICHEN GESETZLICHEN MINDESTLOHN BIS ENDE 2017 Branchen mit einer Übergangsregelung gem. § 24 Mindestlohngesetz, Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2017 in € pro Stunde

8,75 Fleischwirtschaft

8,84

8,75 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

Gesetzlicher Mindestlohn

8,60 Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau Quelle: BDA-TarifService, 2016


Lohn- und Tarifpolitik

1. Mai 2020 auf 11,10 € erhöht. Für Ge­ sellen (Mindestlohn II) ist ab 1. Mai 2017 ein Branchenmindestlohn von 13,10 € (West inklusive Berlin) bzw. 11,85 € (Ost) pro Stunde vereinbart worden, der sich ab 1. Mai 2018 auf 13,30 € bzw. 12,40 €, ab 1. Mai 2019 auf 13,30 € bzw. 12,95 € erhöht und ab 1. Mai 2020 bun­ desweit 13,50 € beträgt. Der BAVC und die IG BCE einigten sich am 23. Juni 2016 in der zweiten bundesweiten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis für die Beschäftigten der chemischen Industrie. Innerhalb der Laufzeit von 24 Monaten steigen die Tarifentgelte regional differenziert in zwei Stufen: Die erste Entgelterhö­ hung von 3 % gab es in den Tarifbezir­ ken Hessen, Nordrhein und RheinlandPfalz zum 1. August 2016, die zweite Erhöhung i. H. v. 2,3 % folgt dort zum

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1. September 2017. Beide Tariflohnstei­ gerungen können bei besonderen wirt­ schaftlichen Schwierigkeiten um jeweils zwei Monate verschoben werden. Damit wird der differenzierten Situation in­ nerhalb der Chemiebranche Rechnung getragen. Mit dem neu geschaffenen Programm „Pre-Start“ werden die Ar­ beitsmarktchancen von Jugendlichen mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessert, z. B. durch Vermittlung von Sprachkenntnissen und sozialen Kom­ petenzen. Darüber hinaus werden die bewährten Programme zur Berufs­ vorbereitung „Start in den Beruf“ und „StartPlus“ erweitert. Mit den Erneu­ erungen bzw. Weiterentwicklungen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung machen die Tarifpartner ihr Engage­ ment im Bereich der Nachwuchssiche­ rung deutlich. Trotz sinkender Schul­ abgängerzahlen wurde auch an dem

ANPASSUNG DES GESETZLICHEN MINDESTLOHNS – NUTZUNG DER TARIFLICHEN ­ÜBERGANGSREGELUNG AUCH 2017 NOCH MÖGLICH Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 € pro Stunde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einstimmig beschlossen. Die Höhe der Anpassung orientiert sich dabei gem. Mindest­ lohngesetz (MiLoG) sowie der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission nachlaufend an der durchschnittlichen Tariflohnentwicklung (Näheres zum Anpassungsprozess siehe Kapitel Arbeits- und Tarifrecht). Von den ursprünglich sechs Branchen – Fleischwirtschaft, Friseurhandwerk, Land- und Forstwirtschaft sowie Gar­ tenbau, Textil- und Bekleidungsindustrie, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und Zeitarbeit –, die mit Beginn der Mindestlohneinführung Anfang 2015 anhand eines im Wege einer Rechtsverordnung nach dem Ar­ beitnehmer-Entsendegesetz erstreckten bundesweit geltenden Mindestlohntarifvertrags die Übergangsregelung gem. § 24 ­MiLoG nutzten bzw. immer noch nutzen, werden nach aktuellem Stand 2017 noch drei Branchen von dem erleich­ terten Anpassungsprozess an den gesetzlichen Mindestlohn Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht noch bis Ende 2017. Allerdings müssen auch diese Branchen im nächsten Jahr einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zahlen. Zu diesen Branchen zählen die Fleischwirtschaft, die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie der Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. So liegt die unterste Tariflohngruppe in der Fleischwirt­ schaft von Dezember 2016 bis Ende 2017 bei 8,75 € pro Stunde. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau beziffert sich das Mindeststundenentgelt vom 1. Januar 2017 bis Ende Oktober 2017 auf 8,60 €, danach steigt es auf 9,10 €. Bei den Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft kann der derzeit geltende tarifliche Mindestlohn von 8,75 € noch bis Ende September 2017 gezahlt werden. Regionale Entgelttarifverträge, die bei der gesetzlichen Übergangsregelung nicht berücksichtigt worden sind und 2017 noch tarifliche Mindestentgelte unter 8,84 € vorsehen, gibt es z. B. noch im Bereich des Hotel- und Gaststättenge­ werbes in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland. Diese Tariflöhne werden zum 1. Januar 2017 durch den höheren gesetzlichen Mindestlohn verdrängt.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

bestehenden hohen Ausbildungsplatz­ niveau festgehalten – in der chemischen Industrie gilt weiterhin der Grundsatz „Ausbildung vor Übernahme“. Der Bundesverband Deutscher Zei­ tungsverleger sowie die Deutsche Jour­ nalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und der Deutsche Journa­ listen-Verband (DJV) einigten sich am 29. Juni 2016 in der fünften Verhand­ lungsrunde auf einen Gehaltstarifver­ trag für die Redakteure an Tageszeitun­ gen. Die Tarifpartner verständigten sich bei einer Laufzeit von 24 Monaten auf eine Erhöhung der Gehälter nach fünf Nullmonaten ab Juni 2016 um 1,5 % und ab August 2017 um 1,6 %. In der vierten Verhandlungsrunde vereinbarten der Verein der Zuckerin­ dustrie und die NGG am 30. Juni 2016 einen Tarifabschluss für die Beschäf­ tigten der Branche. Die Einigung sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine zweistufige Entgelterhöhung von 2 % ab April 2016 und 1,8 % ab April 2017 vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird die Regelung zur Altersfreizeit auf den Geltungsbereich des Mantel­ tarifvertrags für die Arbeitnehmer in der Zuckerindustrie in den fünf neuen Bundesländern ausgeweitet. Nachdem im Bereich der Luft­ verkehrsdienstleistungen bereits am 22. Januar 2016 ein Tarifergebnis für das Kabinenpersonal der DLH AG erzielt worden war, das eine Einmalzahlung

von 3.000 € statt einer Tarifanhebung für 2015 und eine Entgeltsteigerung von 2,20 € ab Januar 2016 bis Ende September 2016 vorsah, konnten die Tarifverhandlungen zwischen dem AGVL und der UFO nach einer über fünf Monate dauernden Schlichtung durch den ehemaligen brandenburgi­ schen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck am 5.  Juli  2016 erfolgreich beendet werden. Die UFO-Mitglieder bestätigten das Schlichtungsergeb­ nis am 24. August 2016 mit deutlicher Mehrheit. Es sieht bei einer Laufzeit von 33 Monaten eine zweistufige Erhö­ hung der Entgelte ab Oktober 2016 von 1 % und ab Januar 2018 von 2 % vor. Da­neben wird u. a. das System der be­ trieblichen Altersversorgung von einem System garantierter Auszahlungen auf ein System garantierter Beiträge um­ gestellt, ein neuer Ausbildungsberuf für das Kabinenpersonal geschaffen sowie die betriebsbedingten Kündigun­ gen bis Ende 2021 ausgeschlossen. Die aus dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes und der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Ban­ ken bestehende Verhandlungsgemein­ schaft Banken hat mit der ver.di, dem Deutschen Bankangestellten-Verband und der DHV – Die Berufsgewerkschaft in der vierten Verhandlungsrunde am 12. Juli 2016 einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des privaten und öf­ fentlichen Bankgewerbes erzielt. Bei einer bemerkenswert langen Lauf­ zeit von 33 Monaten vereinbarten die

Tarifverträge sind eine Säule unseres Wirtschaftssys­ tems. Maßgeblich für die Akzeptanz von Tarifverträgen ist die Freiwilligkeit der Tarifbindung. Um die Tarifbindung auch für die Zukunft zu stärken, brauchen wir keine gesetzlichen Regu­ lierungen, sondern Gewerkschaften, die den tarifpolitischen Modernisierungskurs weiter mitgestalten und den Betrieben ausreichend Gestaltungsspielräume überlassen. Dr. Bernhard Beck | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik, Vorsitzender Vereinigung der Arbeitgeberverbände ener­ gie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen, Vorstandsmitglied EnBW Energie Baden-Württemberg AG


Lohn- und Tarifpolitik

Tarifpartner eine dreistufige Entgelt­ erhöhung nach fünf Nullmonaten. Ab Oktober 2016 stiegen die Entgelte um 1,5 %, sie erhöhen sich ab Januar 2018 um weitere 1,1 % und ab Novem­ ber 2018 um 1,1 %. Die Tarifpartner werden zudem ergebnisoffen Gesprä­ che zur Umgestaltung des Tarifent­ geltsystems aufnehmen. Dabei sollen zeitgemäße Tätigkeitsbeschreibungen, der Zuschnitt des Tarifbereichs und eine möglichst kostenneutrale Um­ setzung eines neuen Systems erörtert werden. Auch sollen Gespräche mit dem Ziel geführt werden, die Attrakti­ vität der Ausbildung im Bankgewerbe zu erhöhen. Der Verband Deutscher Zeitschrif­ tenverleger sowie die dju und der DJV einigten sich am 27. Juli 2016 in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Re­ dakteure an Zeitschriftenverlagen. Das Tarifergebnis sieht bei einer Lauf­ zeit von 25 Monaten nach fünf Null­ monaten eine zweistufige Gehaltser­ höhung ab September 2016 von 1,5 % und ab September 2017 von 1,6 % vor. Nach der dritten Verhandlungs­ runde hatten sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhand­ werks – Fachverband Dach-, Wandund Abdichtungstechnik sowie die IG BAU für ein freiwilliges Schlich­ tungsverfahren ausgesprochen. Nach der Schlichtungsverhandlung am 5. Oktober 2016 fällte der Schlichter, Dr.  h.  c. Matthias von Wulffen, ehe­ maliger Präsident des Bundessozial­ gerichts, einen Schlichterspruch für die Beschäftigten des Dachdecker­ handwerks, der am 21. Oktober 2016 von beiden Tarifpartnern angenom­ men worden ist. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten stieg der Bundesecklohn nach zwei Nullmonaten ab Oktober 2016 um 1,0 % und wird sich ab Mai 2017 um weitere 1,5 % erhöhen. Im Dezember 2016 erhalten gewerbliche Arbeitnehmer für die Monate August und September 2016 eine Einmalzah­ lung von jeweils 50 €, sofern sie Ge­ werkschaftsmitglieder sind. Am 30. November 2016 einigte sich die aus dem Bundesarbeitgeberver­ band der Personaldienstleister und dem Interessenverband Deutscher

Zeitarbeitsunternehmen bestehende Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche. Der Tarifabschluss sieht bei einer Laufzeit von 36 Monaten nach zwei Nullmonaten – mit Ausnah­ me der ansonsten ab 1. Januar 2017 unterhalb des gesetzlichen Mindest­ lohns liegenden Entgeltgruppen 1 und 2 (Ost) – ab 1. März 2017 vierstufige Entgeltanhebungen von 2,5 % bis 3,2 % (West) bzw. 2,4 % bis 4,82 % (Ost) vor. Die höheren Entgeltsteigerungen im Osten bekräftigen hierbei das verein­ barte Ziel der Tarifvertragspartner, die Entgelte in Ostdeutschland bis April 2021 an das Westniveau anzugleichen. Außerdem soll abermals eine Lohnun­ tergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüber­ lassungsgesetz festgesetzt werden. Die aktuell geltende Zweite Lohnunter­ grenzenverordnung tritt am 31. Dezem­ ber 2016 außer Kraft. Am 12. Dezember 2016 einigte sich im Bereich der Schienenverkehrs­ dienstleistungen der Agv MoVe mit der EVG in der fünften Verhandlungs­ runde auf einen Tarifabschluss für die DB AG. Bei einer Laufzeit von 24 Mona­ ten steigen die Entgelte ab April 2017 um 2,5 %. Für die Monate Oktober 2016 bis März 2017 ist eine Einmalzahlung von 550 € statt einer Tarifanhebung vorgesehen. Der Zusatzurlaub bzw. Zeitzuschlag für Nachtarbeit steigt um 0,35 %. Zum Januar 2018 können die Beschäftigten wählen zwischen einer 39-Stunden-Woche und einer Entgelt­ erhöhung von 2,6  %, einer 38-Stun­ den-Woche oder sechs zusätzlichen Urlaubstagen. Daneben wurde u. a. ein Tarifvertrag „Arbeit 4.0“ vereinbart. Arbeitgeber, Gewerkschaft und Be­ schäftigten soll ermöglicht werden, die Auswirkungen der Digitalisierung und die damit verbundene Veränderung von Berufs- und Beschäftigungsbedingun­ gen zu begleiten und zu gestalten. Be­ schäftigte können z. B. ihren Arbeitsort selbst bestimmen, sofern ihre Tätigkeit mobiles Arbeiten zulässt. In diesem Kontext wurde auch eine konzernweit einheitliche Regelung für Rufbereit­ schaften vereinbart. Daneben ist ein An­ spruch auf Qualifizierungsmaßnahmen

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1. Dezember 2016 „Ein Streik soll Interessenausgleich hervorbringen, nicht Kunden vergraulen und Arbeitsplätze gefährden“, Kramer @BILD


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

vorgesehen, wenn sich Berufsbilder und Tätigkeiten durch die Digitalisierung verändern. Für Auszubildende wurden ein Mietkostenzuschuss und eine Prä­ mie zur betrieblichen Altersvorsorge eingeführt.

Maßvolle Tarifpolitik in Zeiten ungewisser konjunktureller ­Perspektiven fortführen 2016 haben sich die konjunkturellen Unsicherheiten im In- und Ausland nicht vermindert. Dazu traten der Bre­ xit und insbesondere die Diskussion über die Fortführung der Verhandlun­ gen zu TTIP. Nach einer Produktivitäts­ entwicklung von 0,4 % und 0,5 % in den vergangenen zwei Jahren prognosti­ zieren die führenden fünf deutschen Wirtschaftsforschungsinsti­ tute in ihrer aktuellen Gemeinschaftsdiagnose für 2016 ebenfalls nur einen Produktivitäts­ zuwachs von 0,5 %. Für die Tarifpartner in den verschiedenen Wirtschaftsbe­ reichen bleibt es daher auch künftig geboten, dem bisherigen verantwor­ tungsvollen Weg einer differenzierten, moderaten und vor allem auch flexiblen Tariflohnpolitik weiter zu folgen. Die Tarifpartner können aber nur dann reagieren und praxisgerechte Lösungen für ihre Branchen finden, wenn ihnen der Gesetzgeber ihre be­ stehenden Kompetenzen nicht weiter beschneidet. Der Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist ohne Tarifautonomie nicht denkbar. Die BDA steht daher staatlichen Eingriffen in die Tarifautonomie grundsätzlich skeptisch gegenüber. Der Ruf nach dem Gesetzgeber scheint zwar oftmals die schnelle Lösung. Stattdessen gilt es für die Tarifpartner, bestehende Spiel­ räume zu nutzen und gemeinsam wei­ tere gesetzliche Eingriffe in die Lohn­ politik zu verhindern. Tarifpolitische Herausforderungen gibt es genug: In der Tarifrunde im Bereich der Schienenverkehrsdienst­ leistungen zwischen dem Agv MoVe und der Gewerkschaft Deutscher Loko­ motivführer für die DB AG gilt es, nach dem jüngsten Tarifabschluss mit der

EVG ein Lösungsmodell zu vereinba­ ren, das für alle Tarifbeschäftigten der DB AG einheitliche Arbeitsbedingungen schafft. Auch in dem zum Jahresende mit intensiven Streikmaßnahmen der VC begleiteten Tarifkonflikt der Pilo­ ten bei der DLH AG – vorgeblich zur Entgeltentwicklung – gilt es, einen zu­ kunftsfähigen Kompromiss zu finden. Hintergrund dieser seit 2012 schwelen­ den Auseinandersetzung sind notwen­ dige Unternehmensentscheidungen und Umstrukturierungsmaßnahmen bei der DLH AG. Das von der DLH AG angebote­ ne Schlichtungsverfahren kann hier hel­ fen, ein für beide Tarifpartner tragbares Ergebnis zu finden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen sowie > Publika­ tionen > kompakt ­­ > „Tarifautonomie“, „Tarifpolitik“, „Lohnentwicklung“ und „Soziale Marktwirtschaft“ sowie > Publikationen > argumente > „Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen“

Erhalt und Stärkung der Tarifbindung erfordern gemeinsamen Einsatz der Tarifpartner Tarifverträge sind nach wie vor für ei­ nen Großteil der Arbeitsbeziehungen in Deutschland prägend. Nach den jüngsten Zahlen des Betriebspanels des IAB arbeiteten im Jahr 2015 ins­ gesamt rd. 80 % der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen – in Westdeutschland 80 % und in Ost­ deutschland 71 %. Der Anteil der Be­ schäftigungsverhältnisse ohne Bezug zu einem Tarifvertrag lag hiernach in den letzten Jahren gleichbleibend bei ca. 20 %. Dennoch ist über die Jahre ein langsamer, aber kontinuierlicher Wechsel von einer unmittelbaren Ta­ rifbindung hin zu einer Orientierung an Tarifverträgen wahrzunehmen. Einem Tarifvertrag kommt dann zwar weiter­ hin eine tragende Bedeutung für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zu. Es wird aber nicht mehr das voll­ ständige Tarifwerk angewendet – dies


Lohn- und Tarifpolitik

gilt insbesondere für starre tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit oder Vor­ gaben in Mantel- oder Rahmentarif­ verträgen, die teilweise nicht mehr aktuellen Erfordernissen in den Be­ trieben entsprechen. Grundlage der Tarifbindung im bestehenden System der Tarifauto­ nomie ist die Freiwilligkeit der Tarif­ bindung. Arbeitgeber sind frei, sich Arbeitgeberverbänden anzuschließen oder selbst als Tarifvertragspartei mit Gewerkschaften Tarifverträge zu ver­ handeln. Arbeitnehmer sind gleicher­ maßen frei, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Der Erhalt und die Stärkung der Tarifbindung müssen daher an dieser Freiwilligkeit, der po­ sitiven Koalitionsfreiheit, anknüpfen. Neben der freiwilligen Entscheidung zur Tarifbindung besteht aber stets die ebenso legitime Option für Arbeit­ geber und Arbeitnehmer, sich nicht oder bewusst gegen eine Tarifbindung zu entscheiden. Die Voraussetzung für eine höhere Tarifbindung sind daher zunächst vor allem Tarifregelungen, die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv sind. Sie sind Grundlage für eine positive Entschei­ dung zur Tarifbindung. Den Wirkungs­ bereich tariflicher Regelungen durch eine Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu vergrößern, scheint eine schnelle Lösung. Dies wäre aber der falsche Ansatz, um die freiwillige Tarifbindung zu fördern. Die Tarifpartner sind daher ge­ meinsam gefordert, an ihrem bis­ herigen tarifpolitischen Reformkurs einer differenzierten, produktivitäts­ orientierten und flexiblen Tarifpolitik anzuknüpfen – dies betrifft die Entgel­ te ebenso wie z. B. die Vorgaben zur Arbeitszeit. Die unmittelbare Tarif­ bindung wird sich nur dann erhöhen, wenn die mit ihr verbundenen Vorteile überwiegen. Die BDA tritt daher dafür ein, dass der Flächentarifvertrag auch in Zukunft seine Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedin­ gungen behält und gleichzeitig den Betrieben notwendige Gestaltungs­ spielräume belässt. Tarifbedingungen müssen vor allem Mindestbedingun­ gen für eine Branche sein – das gilt für die Entgelte ebenso wie für Son­ derzahlungen. Der Tarifvertrag sollte

in erster Linie ein Rahmen sein, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten in einer Branche gerecht werden zu kön­ nen. Solange dies noch nicht erreicht ist, sind tarifliche Öffnungsklauseln erforderlich, die auf der betrieblichen Ebene Abweichungen vom Tarifvertrag ermöglichen. In den meisten Wirt­ schaftsbereichen gehören solche Öff­ nungsklauseln bereits zum tarifpoliti­ schen Standardrepertoire. Sie sollten Vorbild für andere Branchen sein.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifvertrag, Tarifverhandlungen sowie > Publikationen > ­kompakt > „Tarifpolitik“ und „Allgemeinverbind­ licherklärung von Tarifverträgen“ sowie > Publikationen > argumente > „Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen“

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BESCHÄFTIGUNG

Potenziale entwickeln, Vielfalt fördern, Fachkräfte sichern. Dafür werben wir.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Integration von Flüchtlingen­ mit Bleibeperspektive weiter vorantreiben 15. November 2016 Bundeskanzlerin auf #DAT2016 zu #Flüchtlinge #Integration: Dank an Arbeitgeber, die sich in unglaublicher Weise engagiert haben

78 % aller nicht erwerbstätigen Flüchtlinge geben an, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. (IAB, 2016)

In den letzten dreieinhalb Jahren sind 1,4 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen erhalten hier Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung und werden längere Zeit in Deutschland bleiben. Da rd. 70 % der Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter sind, kommt einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige Bedeutung zu. Erste Erfahrungen zeigen, dass der Weg in Ausbildung und Beschäftigung wegen meist fehlender Deutschkenntnisse und geringer oder fehlender Qualifikationen eher ein Dauerlauf als ein Sprint ist. Die Bundesregierung hat vor allem mit dem im August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz wichtige Forderungen der BDA aufgegriffen und Verbesserungen vorgenommen, um Flüchtlingen mit

Bleibeperspektive den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu zählen insbesondere die Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Geduldete für die Gesamtdauer der Ausbildung mit Abschaffung der Altersgrenze von 21 Jahren, der befristete Wegfall der Vorrangprüfung in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur für Arbeit (BA), die damit verbundene Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie der Ausbau der Sprachförderung. Diese positiven Schritte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Anstrengungen von allen Beteiligten erforderlich sind. Sowohl beim Arbeitsmarktzugang als auch im Bildungsbereich müssen weitere Hürden abgebaut werden, um die Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive zu verbessern. Insbesondere die Öffnung des Zugangs zu Förderinstrumenten der Berufsausbildung und zu

SCHWERER WEG: MEHR FLÜCHTLINGE IN BESCHÄFTIGUNG Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte mit Staatsbürgerschaft aus den acht wichtigsten nicht europäischen Asylzugangsländern

in Tsd.

160 3. November 2016 Integration braucht Zeit, Rahmenbedingungen weiter verbessern, sagt Arbeitgeberpräsident Kramer – http://bit.ly/2fyJW9x

120 80 40 0

2011

2012

2013

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016

2014

2015

2016


Beschäftigung

Praktika ist bisher unzureichend. Deshalb setzt sich die BDA u. a. dafür ein, dass die Aufnahme zustimmungs- und mindestlohnfreier Orientierungspraktika grundsätzlich für bis zu zwölf Monate ermöglicht wird. Darüber hinaus ist eine flächendeckende Aussetzung der Vorrangprüfung für Flüchtlinge und vollständige Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit notwendig. Da rd. ein Drittel der 2016 registrierten Flüchtlinge unter 18 Jahre ist, spielt das Bildungssystem für die Integration und einen gelingenden Übergang in Ausbildung, Studium und Beschäftigung eine entscheidende Rolle. Die BDA fordert eine bundesweite Schulpflicht für Flüchtlings­ kinder nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland. Willkommensklassen sollten in den Schulen fest verankert werden. Zudem gilt es, jugendlichen Flüchtlingen unter Einbeziehung ihrer Eltern die Vorteile des deutschen

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Ausbildungssystems zu vermitteln. Auch Maßnahmen zur Alphabetisierung älterer Flüchtlinge sind notwendig und weiter auszubauen. Die BDA hat die bestehenden Handlungsfelder in einem 13-PunktePapier zusammengefasst und wirbt bei der Bundesregierung für die Umsetzung. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die Handlungsbedarfe beim Flüchtlingsgipfel mit der Bundeskanzlerin am 3. November adressiert. Zudem hat die BDA im Jahr 2016 im gemeinsamen Arbeitsstab mit der BA, dem BDI und dem ZDH vielfältige Initiativen angestoßen, um den Erfahrungsaustausch zu Beispielen erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt voranzubringen.

74 % der Asylerstantragsteller sind unter 30 und

36 % unter 18 Jahre alt. (BAMF, 2016)

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Flüchtlinge

BROSCHÜREN ZU ZUWANDERUNG UND INTEGRATION NEU VERÖFFENTLICHT 11

BROSCHÜRENTITEL STEHT HIER | BDA

AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Ein Praxisleitfaden für Unternehmen

Für Unternehmen, die keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber finden, ist auch die gezielte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland wichtig, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Im Mai 2016 veröffentlichte die BDA eine Broschüre zum Thema „Außereuropäische Fachkräfte erfolgreich für die Wirtschaft gewinnen“. Diese soll Unternehmen unterstützen, indem relevante Informations- und Beratungsangebote rund um die Ansprache und Gewinnung von außereuropäischen Fachkräften gebündelt werden. Für eine erfolgreiche Integration ausländischer Fachkräfte im Unternehmen ist eine gelebte Willkommenskultur notwendig. In der Broschüre „Willkommenskultur – Ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit ausländischen Fachkräften“ sammelt die BDA vielfältige Formen betrieblichen Engagements, erleichtert den Austausch von Beispielen guter Praxis und unterstützt die Entwicklung neuer Strategien für die betriebliche Personalpolitik. Die Broschüre wurde umfassend aktualisiert und erschien im Mai 2016 in der dritten Auflage. Sie ist in Deutsch und Englisch verfügbar.

Nähere Informationen unter WILLKOMMENSKULTUR Ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit ausländischen Fachkräften

www.arbeitgeber.de > Publikationen > Broschüren


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Zuwanderungsrecht für Fachkräfte transparenter gestalten – Potenzial­zuwanderung ausbauen 14. September 2016 #Zeitarbeit für Ausländer Sprungbrett in Beschäftigung. Daher: Arbeitsverbot für #Flüchtlinge in Zeitarbeit aufheben http://bit.ly/2cUt6gq

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren wichtige Reformen auf den Weg gebracht, um die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern. Dennoch kommen bisher vergleichsweise wenige Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland. Um die gezielte Fachkräftezuwanderung zu erleichtern, schlägt die BDA vor, das Zuwanderungsrecht weiterzuentwickeln sowie die bestehenden Regeln besser umzusetzen. Ein vollständiger Systemwechsel hin zu einem Punktesystem ist angesichts der Fortschritte im Zuwanderungsrecht aber nicht mehr notwendig. Vor allem die bestehenden Ansätze der Potenzialzuwanderung sollten ausgebaut werden. Für Akademiker

besteht bereits die Möglichkeit eines Visums zur Arbeitsplatzsuche; ähnliche Wege brauchen wir auch für beruflich Qualifizierte in einem Mangelberuf und junge Menschen, die eine Ausbildung in einem Mangelberuf aufnehmen möchten und bereits über Deutschkenntnisse verfügen. Eine „Talent Card“, in der diese Möglichkeiten der Potenzialzuwanderung zusammengefasst sind, würde zu mehr Transparenz und einer besseren Vermarktung im Ausland führen. Außerdem sind eine Vereinfachung der Verfahren, eine bessere Zusammenarbeit der am Verfahren beteiligten Behörden sowie die Schaffung überregionaler Kompetenzbehörden für Erwerbsmigration unabdingbar für eine effiziente und reibungslose Fachkräftezuwanderung in der Praxis. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­ eschäftigung > Zuwanderung und B Integration

BEDARF AN FACHKRÄFTEN AUS DRITTSTAATEN STEIGT Erwerbstätige (15- bis 64-Jährige) in Deutschland mit Staatsbürgerschaft aus Nicht-EU-Staaten, in Mio.

1,88 1,80 28. November 2016 #Arbeitnehmerfreizügigkeit setzt Arbeit voraus – #Sozialleistungen nur, wenn gearbeitet wurde #Anhörung #Bundestag – http://bit.ly/2frGqgw

1,68 1,59

1,60

2010

2011

Quelle: Eurostat, 2016

2012

1,72

2013

2014

2015


Beschäftigung

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Für die Integration von Flüchtlingen braucht es einen langen Atem. Aber es gibt bereits positive Erfahrungen: Immer mehr Flüchtlinge münden in Bildungsmaßnahmen, Ausbildung oder Beschäftigung ein. Damit Integration noch besser gelingt, sind weitere Maßnahmen erforderlich, z. B. die vollständige Aufhebung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit und eine verbindliche Zuweisung in Sprachkurse. Brigitte Faust | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für Arbeitsmarktfragen, Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss, HR Business Partner BU Germany und Geschäftsführerin Coca-Cola European Partners Deutschland

POSITIVE ZWISCHENBILANZ: GEMEINSAMER ARBEITSSTAB ZUR FLÜCHTLINGS­INTEGRATION VON BDA, BDI, ZDH UND BA Um Herausforderungen, Erfolgsfaktoren und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung zu identifizieren, haben BDA, BDI und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam einen Arbeitsstab gegründet, der erstmals im Januar 2016 zusammengetreten ist. Im Frühjahr 2016 wurde der ZDH als weiteres Mitglied aufgenommen. Gemeinsam sollen rechtliche und faktische Hürden, die ein noch breiteres Engagement der Unternehmen bei der Integration in ein Praktikum, eine Ausbildung oder Beschäftigung erschweren – insbesondere von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive in einem noch laufenden Asylverfahren und sog. Geduldeten –, identifiziert werden. Zudem soll der Erfahrungsaustausch über bereits laufende Initiativen und Projekte gefördert werden, um Handlungsansätze für zukünftige arbeitgeberseitige Initiativen und Projekte zu erarbeiten. Im Jahr 2016 wurden zwei Netzwerkveranstaltungen mit jeweils mehr als 100 Vertretern vor allem aus Unternehmen, Verbänden und Bildungswerken der Wirtschaft organisiert. Zudem wurde auf Initiative des Arbeitsstabs auf der Homepage des Arbeitsmarktmonitors der BA eine Plattform mit Beispielen aus der Praxis und laufenden Projekten bei der Integration von Flüchtlingen geschaltet und die gemeinsame Broschüre „Herausforderungen gemeinsam schultern“ erarbeitet, die anhand ausgewählter Praxisbeispiele zeigt, wie eine Integration in den Arbeitsmarkt gemeinsam durch gute Kooperation von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Jobcentern gelingen kann. Um die Aktivitäten der Wirtschaft insgesamt noch sichtbarer zu machen und zu koordinieren, wird eine engere Zusammenarbeit des gemeinsamen Arbeitsstabs mit anderen Initiativen der Wirtschaft auf Bundesebene angestrebt. Die nächste Sitzung des Arbeitsstabs ist für Anfang 2017 geplant. Dabei soll es auch darum gehen, erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zusammenzutragen, fortbestehende Hürden in der Zusammenarbeit vor Ort zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Karriere- und Erwerbs­ aussichten von Frauen ­weiter verbessern Die deutschen Arbeitgeber wollen, dass Frauen mehr in Berufen mit besseren Einkommensaussichten und weniger in Teilzeit arbeiten, dass sie ihre Erwerbstätigkeit seltener unterbrechen müssen und öfter in Führungspositionen gelangen. Der vom

Bundesfamilienministerium vorgelegte Arbeitsentwurf vom Dezember 2015 für ein sog. Lohngerechtigkeitsgesetz kann aber zur Erreichung dieser Ziele keinen Beitrag leisten und ist deshalb auf massive Kritik der BDA gestoßen. Die Bundesregierung hat auf die vielfache Kritik reagiert und das Bundesfamilienministerium hat im Oktober 2016 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Auch dieser Entwurf wird

UNTERSCHIEDE IN ERWERBSVERHALTEN UND B ­ ERUFSWAHL ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN ­ENDLICH ANGEHEN Gründe und ihr jeweiliger Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Entgeltlücke von 23 %, in Prozentpunkten

5,6

Erwerbsumfang Arbeitszeitvolumen, z. B. geringfügige ­Beschäftigung, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung

3,8

3,4

Branche Wirtschaftszweig, z. B. Maschinenbau, Einzelhandel

1,0 0,8

Unerklärter Rest

Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut, 2015

Berufliche Stellung Positionen in der organisatorischen Hierarchie, z. B. leitende Stellung

3,4

2,7 Sonstiges

Erwerbserfahrung Tatsächlich gearbeitete Jahre (Vollzeit- und Teilzeitjahre, abzüglich Auszeitjahren)

2,3

Betriebsgröße Kleine, mittlere und Großunternehmen Bildung (0,5) Formale Bildung/Abschlüsse Beruf (0,2) Berufsgruppen nach internationaler Klassifikation der Berufe (ISCO) Haushaltskontext (< 0,1) Elternschaft, Ehestatus


Beschäftigung

derzeit noch intensiv in der Ressort­ abstimmung diskutiert. Der Kabinettsbeschluss ist für Januar 2017 geplant. Der neue Referentenentwurf weicht in mehrfacher Hinsicht von den bisherigen Entwürfen ab und trägt wesentlichen Kritikpunkten Rechnung, die vonseiten der BDA in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesfamilienministerium beanstandet wurden. Zu den erreichten Verbesserungen gehören: Der Auskunftsanspruch, mit dem Beschäftigte Auskunft über ihr Gehalt und das einer Vergleichsgruppe einholen können sollen, wird nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten. Die Möglichkeit eines Auskunftsverweigerungsrechts, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als fünf Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird, wurde auf sechs Personen erhöht. Auch gibt es spürbare Erleichterungen für Unternehmen, die tarifgebunden sind, Tarif­ verträge verbindlich anwenden oder einen B ­ etriebsrat haben. Zudem gibt es keine Verpflichtung mehr zu betrieblichen Prüfverfahren, mit denen die Arbeitgeber ihre Entgeltstrukturen auf Entgeltgleichheit überprüfen. Stattdessen ist eine Aufforderung ab einer Unternehmens­ größe von 500 Beschäftigten vorgesehen. Positiv ist, dass der Arbeitgeber die Analysemethoden und Arbeitsbewertungsverfahren für das Prüfverfahren frei wählen kann, wenn er ein Verfahren durchführen möchte. Wichtig

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ist zudem die erreichte Klarstellung, dass bei Arbeitgebern mit Tarifvertrag keine Überprüfung von Tarifverträgen, insbesondere mit Blick auf die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten, erfolgt. Die Berichtspflichten zu Entgeltgleichheit und Frauenförderung im Betrieb werden auf Kapitalgesellschaften ab 500 Beschäftigten mit HandelsgesetzbuchBerichtspflicht beschränkt. Trotz dieser Erfolge wird das geplante Gesetz an den Ursachen des unterschiedlichen Erwerbsverhaltens und der Berufswahl von Frauen und Männern nichts ändern, stattdessen aber zusätzliche überflüssige Bürokratie für die Arbeitgeber schaffen. Deshalb wird sich die BDA im weiteren Gesetz­gebungsverfahren dafür einsetzen, dass möglichst wenig Bürokratie und keine Eingriffe in die Tarifautonomie erfolgen. Dazu zählen folgende wesentliche Forderungen: Der Auskunftsanspruch muss weiter vereinfacht werden: Er sollte sich nur auf das durchschnittliche Monatsentgelt beziehen und nicht auf bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile. Auch die Zweijahresfrist der erneuten Geltendmachung eines Auskunft­ sanspruchs ist zu kurz. Ein Auskunftsverweigerungsrecht sollte bereits greifen, wenn die Vergleichsgruppe kleiner als zehn Personen ist. Es muss zudem bei einem Wahlrecht des Arbeit­ gebers bleiben, selbst antworten zu können.

Der Anteil weiblicher Auszubildender in Technikberufen beträgt nur

12  %. (BIBB, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

21. Oktober 2016 Durch bedarfsgerechte Kinderbetreuung können Eltern Familie & Beruf besser vereinbaren, sagt BDA-HGF Kampeter @rponline

Die Vorgaben zum Prüfverfahren müssen sich auf wenige Angaben beschränken. Bisher bestehen zu enge Vorgaben, insbesondere mit Blick auf die Rechtsfolgen. Auch der Fünfjahresturnus muss bei einer freiwilligen Durchführung natürlich gestrichen werden. Die Berichtspflicht für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit Handelsgesetzbuch-Berichtspflicht sollte auf wesentliche Angaben zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit beschränkt werden. Die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten statistischen Angaben ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers. Statistische Erhebungen sind Aufgabe von wissenschaftlichen Instituten, die dem auch nachgehen. Außerdem darf die betriebliche Mitbestimmung nicht auf neue Rechte, z. B. bei den Prüfverfahren, ausgeweitet werden. Die BDA und ihre Mitglieder werden zudem weiterhin dafür eintreten, dass sich das Berufswahl- und Erwerbsverhalten von Frauen und Männern angleicht. Dafür ist ein gesellschaftspolitisches Umsteuern notwendig: weg von Fehlanreizen im Sozialversicherungsund Steuerrecht, hin zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine familienfreundliche Infrastruktur, insbesondere durch hochwertige, bedarfsgerechte und bezahlbare

Ganztagsbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen. Die Wirtschaft leistet bereits einen großen Beitrag durch eine familienfreundliche Personalpolitik, z. B. mit Angeboten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsorganisation. Um die Karriere- und Erwerbsaussichten von Frauen nachhaltig zu verbessern, haben sich die Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter beim Sozialpartnerdialog des Bundesfamilien­ ministeriums zu den Ursachen des unterschiedlichen Berufswahl- und Erwerbsverhaltens von Frauen und Männern aktiv eingebracht. Die BDA beteiligt sich zudem beim Expertenkreis „Klischeefreie Berufs- und Studienwahl“ und unterstützt die Website www.klischee-frei.de für eine Berufs- und Studienwahl ohne Rollenstereotype.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit/Equal Pay

Langzeitarbeitslosigkeit in den Fokus nehmen – trotz Änderungen weiterer Reformbedarf in der Grundsicherung für Arbeit­ suchende Mit dem am 1. August 2016 in Kraft getretenen 9. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurden einige wichtige Forderungen der BDA in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. So wurde z. B. eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Jobcenter endlich Jobcenter-übergreifende Verwaltungsverbünde und eine stärkere Bündelung von sachbearbeitenden Tätigkeiten vornehmen können, außerdem ein ergänzender Arbeitslosengeld-II-Anspruch für Auszubildende und die Möglichkeit der nachgehenden Betreuung auch nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit eingeführt. Allerdings besteht weiterhin Reformbedarf. Eine wirkliche Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts und damit Entbürokratisierung


Beschäftigung

bleibt dringend erforderlich. So fehlt es an einem effektiven Zielsteuerungssystem nach dem Vorbild der Arbeitslosenversicherung, nach dem die aktive Arbeitsmarktpolitik konsequent nach den Grundsätzen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet wird, und damit verbunden einer zumindest schrittweisen Abschaffung des Problemdruckindikators, einer stärkeren Pauschalierung, um eine wirklich effektive Vereinfachung des Leistungsrechts zu erreichen, und der Einführung einer Bagatellgrenze, um aufwendige Aufhebungs- und Erstattungsbescheide auch bei Kleinstbeiträgen zu vermeiden. Zentral ist es, bei der Prävention von Arbeitslosigkeit strategisch anzusetzen. Junge Menschen unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Erstausbildung sollten einheitlich von den Arbeitsagenturen in der Ausbildungsberatung, -vermittlung und -förderung betreut werden. Davon profitieren gerade auch Jugendliche aus arbeitsmarktfernen Familien, die bisher in Abhängigkeit

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vom wechselnden Leistungsbezug der Eltern zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern hin- und hergeschoben werden. Um die Integrationschancen für Rehabilitanden zu verbessern und Langleistungsbezug vorzubeugen, sollten die Arbeitsagenturen alle Rehabilitanden im Zuständigkeitsbereich des Rehabilitationsträgers BA beraten und sie in Reha-Maßnahmen entsenden. Alle beruflichen Rehabilitationsleistungen für Grundsicherungsempfänger sollen für einen engen Zeitraum von fünf Jahren aus dem BA-Haushalt finanziert werden. Danach muss eine Kostenerstattung der bisher vom SGB-II-Träger zu finanzierenden Rehabilitationsleistungen für die Grundsicherungsempfänger pauschal aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Auch der DGB unterstützt die Umsetzung dieser Vorschläge. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Langzeitarbeitslose und Gering­ qualifizierte

ABBAU DER ARBEITSLOSIGKEIT IN DER GRUNDSICHERUNG GEHT NUR NOCH LANGSAM VORAN Arbeitslose nach Rechtskreis, in Mio.

2,1

1,7

1,2

1,0

1,2

1,1

0,9

0,9

1,0

0,9

0,9

2,8

2,8

2,5

2,3

2,2

2,2

2,1

2,0

2,0

2,0

1,9

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Grundsicherung (SGB II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016

Arbeitslosenversicherung (SGB III)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Aktionsplan „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ umsetzen

65 % der Arbeitslosen der unter 25-Jährigen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. (BA, 2016)

DGB und BDA haben im September 2015 mit dem Aktionsplan „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ eine Initiative vorgeschlagen, mit der gezielt arbeitslose Eltern in Beschäftigung gebracht werden sollen. Kindern sollen die Erfahrung, dass beide Eltern über längere Phasen arbeitslos sind, und die damit verbundenen sozialen Folgen erspart bleiben. So kann auch vermieden werden, dass Bedürftigkeit und Leistungsbezug als Normalität wahrgenommen und an die Kinder „weitervererbt“

werden. Der Verwaltungsrat der BA unterstützt die Forderung der Sozialpartner nach einer gezielten Initiative für Eltern im SGB II. BDA und DGB werben weiterhin bei der Bundesregierung für die mittelfristige Umsetzung der gemeinsamen Initiative. Das Bundesarbeitsministerium lehnt weitere Maßnahmen unter Hinweis auf bestehende Fördermöglichkeiten bisher ab.

Nähere Informationen unter   www.arbeitgeber.de > ­Themen A–Z > Langzeitarbeitslose und ­Geringqualifizierte

VIELSEITIGE INITIATIVEN ZUR FÖRDERUNG DER FRAUENERWERBSTÄTIGKEIT UND DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF Mehr Frauen in der Wirtschaft und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Auf der BDA-Microsite „Frauenförderung im Unternehmen – die Arbeitgeberverbände engagieren sich“ stellt die BDA verschiedene Initiativen aus der Wirtschaft vor, von umfangreichen Aktionsprogrammen bis hin zu praxisorientierten Leitfäden. Bei vielen Projekten zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit hat die BDA auch im Jahr 2016 teils eng mit dem Bundesfamilienministerium zusammengearbeitet: Das ESF-Programm „Stark im Beruf“ fördert den Berufseinstieg von Müttern mit Migrationshintergrund, insbesondere auch geflüchteter Mütter. Die Broschüre „Stark im Beruf – Stark für Unternehmen“ des Bundesfamilienministeriums gibt einen Überblick für Unternehmen, benennt wichtige Ansprechpartner und zeigt Praxisbeispiele. Die BDA unterstützt die Initiative, u. a. mit BDA-Hauptgeschäftsführungsmitglied Alexander Gunkel als Programmbotschafter. Das Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ fördert den Ausbau bedarfsgerechter Betreuung. Es unterstützt damit insbesondere Eltern in Schicht-, Abend- und Wochenenddiensten und eröffnet ihren Kindern die Chance auf Bildung und Teilhabe. Die BDA ist Kooperationspartnerin und hat u. a. bei der ersten Trägerkonferenz im September 2016 mitgewirkt. Auch im ESF-Programm „Perspektive Wiedereinstieg“, das sich an Berufsrückkehrerinnen und Wiedereinsteigerinnen nach langjährigen Erwerbspausen richtet, ist die BDA engagiert. Auf Grundlage des gemeinsamen Memorandums „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ planen BDA, DGB und Bundesfamilienministerium einen Leitfaden für Arbeitgeber und Betriebsräte, der zahlreiche Praxistipps, Checklisten und Good-Practice-Beispiele enthält.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Familienfreundlichkeit sowie www.arbeitgeber.de > Initiativen > Frauenförderung im Unternehmen


Beschäftigung

Qualifizierung in Betrieben als Aufgabe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken – Bundesagentur für Arbeit nicht zur „Bundesagentur für Weiterbildung“ ausbauen Aufgabe der BA ist die möglichst professionelle, schnelle und nachhaltige Vermittlung, Beratung und Förderung von Arbeitslosen. Es wird immer wieder – zuletzt im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ der Bundesarbeitsministerin – eine umfassende und undifferenzierte Weiterbildungsförderung und Weiterbildungsberatung auch von Beschäftigten, die nicht der Verhinderung von Arbeitslosigkeit dient, diskutiert, gegen die sich die BDA in dieser Form wendet. In diese Richtung zielte schon das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG), mit dem die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten durch die BA flexibilisiert und erweitert, die Förderung von Grundkompetenzen ermöglicht und eine Weiterbildungsprämie eingeführt wurde. Eine Weiterbildungsförderung von Beschäftigten darf nur in engen Grenzen erfolgen. Abzulehnen ist daher die mit dem Flexirentengesetz eingeführte voraussetzungslose Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmern in Kleinstbetrieben. Es muss dabei bleiben, dass die Qualifizierung Beschäftigter weiterhin von diesen selbst und ihren Arbeitgebern als ureigene Aufgabe angesehen wird. Weiterbildungsförderung und -beratung von Beschäftigten durch die BA ist nur in engen Grenzen – etwa bei Geringqualifizierten und vornehmlich in Kleinbetrieben – sinnvoll. Die BA darf nicht zu einer „Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildung“ ausgebaut werden. Die größtenteils befristeten Fördermöglichkeiten des AWStG müssen dementsprechend nun genau auf ihre Wirkungen und mögliche Fehlentwicklungen hin beobachtet und evaluiert werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitslosenversicherung

Besonderes Vergaberecht für soziale Dienstleistungen geschaffen – Qualität und gute Ergebnisse sollen sich lohnen Die BDA hat maßgeblich dazu beigetragen, dass seit April 2016 bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen besondere Regelungen gelten. Danach kann die BA bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen Erfolg und Qualität bereits erbrachter Dienstleistungen und insbesondere Eingliederungsund Abbruchquoten und erreichte Bildungsabschlüsse bei der Zuschlagsentscheidung besser berücksichtigen. Längere Rahmenverträge machen Kontinuität in der Zusammenarbeit mit qualitativ hochwertig arbeitenden Dienstleistern und stärkere Planungssicherheit möglich. Die Unterschwellenvergabeordnung soll zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und die erreichten Verbesserungen für soziale Dienstleistungen auch für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts von 750.000 € dauerhaft sichern. Mit den genannten Änderungen wurden wesentliche Forderungen der BDA umgesetzt, vor allem, dass bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen auch bei der Zuschlagsentscheidung stärker Qualitätsaspekte in den Vordergrund rücken können. Die BDA wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass vergabefremde, insbesondere soziale und umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Auftragsvergaben weiterhin nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, und dass sie nicht verpflichtend zu berücksichtigen sein dürfen.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

„Normalarbeit­sver­hältnisse“ weiter auf dem ­Vormarsch

Seit 2006 ist die Zahl der sog. Normalarbeitnehmer um

2,7 Mio. gestiegen. (Statistisches Bundesamt, 2016)

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Dennoch werden immer wieder Erfolge am Arbeitsmarkt und die Reformen im Zuge der „Agenda 2010“, die hierfür maßgeblich mitverantwortlich sind, in Frage gestellt und Zerrbilder verbreitet. Insbesondere flexible Beschäftigungsformen, wie Zeitarbeit, Befristung, geringfügige Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, die wesentlich zum Abbau von Arbeitslosigkeit und zur Flexibilität in den Unternehmen beigetragen haben und für deren Erhalt sich die BDA immer eingesetzt hat, werden als „atypisch“ oder gar „prekär“ diffamiert. Von einer Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“ durch flexible Beschäftigungsformen kann keine Rede sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist zwischen 2006 und 2015 die Zahl der

„Normalarbeitnehmer“ um über 2,7 Mio. gestiegen, die der flexiblen Beschäftigungsverhältnisse hingegen um 40.000 zurückgegangen. Flexible Beschäftigungsformen sind unverzichtbare Bausteine eines ausgewogenen Gesamtpakets für mehr Arbeitsmarktdynamik insgesamt. Fakt ist, dass sie den (Wieder-)Einstieg in Arbeit vielfach erleichtern und neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose bieten. Die BDA wird sich weiter in Diskussionen, in der Pressearbeit und in Veröffentlichungen für Klarstellungen über die Zerrbilder einsetzen, u. a. durch eine Aktualisierung der Broschüre „Die Realität am deutschen Arbeitsmarkt – Fakten statt Zerrbilder“, die Anfang 2017 erscheinen wird.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > ­Inhalte > Beschäftigung > Flexible ­Beschäftigungsformen

BESCHÄFTIGUNG STEIGT AUF REKORDWERT in Mio.

50 Erwerbstätige (Jahresdurchschnitt)

40

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand: jeweils 30. Juni)

30 20 10 0

2000

2005

2010

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016

2015


Beschäftigung

„NORMALARBEITSVERHÄLTNIS“ NIMMT ZU – FLEXIBLE BESCHÄFTIGUNG BLEIBT KONSTANT Entwicklung der Beschäftigungsformen als Anteil an den 15- bis 64-Jährigen, in %

26

nicht erwerbstätig/ arbeitslos

14

flexible Beschäftigung

7

Selbstständige

47

„Normalarbeitsverhältnis“

5

6

in Bildung oder Ausbildung

2006

2015

33

14 7

40

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2016

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Frauen in Führungspositionen: Große Anstrengungen in den ­Unternehmen Die deutschen Unternehmen haben die Herausforderung angenommen, die Vorgaben aus dem Gesetz zur sog. Frauenquote umzusetzen, wie die Zwischenbilanz von Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium vom Juli 2016 bestätigt. So haben alle quotenpflichtigen Unternehmen, die bereits 2016 den Aufsichtsrat gewählt haben, die Quote erfüllt. Bei diesen 50 Unternehmen führte dies zu einer Steigerung des Frauenanteils um 7,3 % auf rd. 30 %. Bei den Zielvorgaben haben sich die betroffenen Unternehmen größtenteils ehrgeizige Vorgaben für Aufsichtsrat, Vorstand und die zwei Ebenen unterhalb des Vorstands gesetzt. Der erste Berichtszeitraum läuft noch bis Ende Juni 2017.

Quotenvorgaben ändern allerdings nichts an den Ursachen für das unterschiedliche Berufswahl- und Karriere­ verhalten von Frauen und Männern. Diese müssen angegangen werden, vor allem durch den weiteren Ausbau einer hochwertigen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Ganztagskinderbetreuung und von Ganztagsschulen. Die BDA verbreitet Good-Practice-Beispiele zur Frauenförderung im Unternehmen und engagiert sich im Beirat „Zielsicher: Mehr Frauen in Führungspositionen“ des Bundesfamilienministeriums. Dort wirbt sie u. a. für Maßnahmen, die eine umfassende Erwerbstätigkeit von Frauen ermöglichen, ihre Karrierechancen fördern und tradierte Rollenklischees abbauen.

Nähere Informationen unter   www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Frauenquote

VIELFALT ALS ERFOLGSFAKTOR WEITER STÄRKEN Die Unternehmensinitiative „Charta der Vielfalt“ feierte 2016 ihr zehnjähriges Jubiläum. Initiiert von Daimler, der BP Europa (ehemals Deutsche BP), der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom, ist die „Charta der Vielfalt“ ein grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Es soll eine offene Unternehmenskultur etabliert werden, die auf Einbeziehung, gegenseitigem Respekt und Talentförderung basiert. 2.350 Unternehmen und andere Organisationen haben sich seit der Gründung zu Fairness und Wertschätzung öffentlich bekannt, indem sie die Charta unterzeichnet haben. Die BDA als Unterzeichnerin und Unterstützerin der Charta sieht in der Anerkennung von Vielfalt ebenfalls einen wichtigen Beitrag dafür, dass alle vorhandenen Talente sich bestmöglich entwickeln und entfalten können. Sie ist daher Bestandteil unserer Organisationskultur und eine wichtige Grundlage für unseren Erfolg als Spitzenverband. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Zuwanderung und der daraus resultierenden kulturellen Vielfalt setzen Unternehmen mehr und mehr auf ein umfassendes Diversity-Management als Teil ihrer Unternehmenskultur. Um die Unternehmen noch stärker bei der Implementierung von Diversity-Maßnahmen zu unterstützen, startet die BDA Anfang 2017 die Microsite „Erfolgsfaktor Vielfalt“. Auf der Microsite unterstützen Links zu Praxisleitfäden oder auch zu Unternehmensbeispielen Unternehmen bei der Implementierung eines zeitgemäßen Diversity-Managements. Die Themen orientieren sich an den Vielfaltsdimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität und geben entsprechend Hilfe­stellung, u. a. bei der Gestaltung von Barrierefreiheit, der Etablierung einer Willkommenskultur, aber auch zu Themen wie der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Initiativen > Erfolgsfaktor Vielfalt


Beschäftigung

Vielfalt als Erfolgsfaktor nicht durch neue AGG-­ Regulierungen beschädigen Es ist im Interesse der Arbeitgeber, dass in Betrieben Vielfalt gelebt und nicht durch Diskriminierung verhindert wird. Die Wirtschaft ist auf die Kompetenzen aller ihrer Beschäftigten angewiesen, gleich welcher kulturellen Herkunft, welchen Geschlechts oder welcher Religion. Dafür wirbt die BDA in Gesprächen, Gremien und Veröffentlichungen. Kein sinnvoller Beitrag zur Förderung der Akzeptanz von Vielfalt sind jedoch die Vorschläge, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im Rahmen ihrer sog. Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt wurden. Die Umsetzung der „Wunschliste“ der ADS würde dazu führen, dass das AGG in der Praxis noch aufwendiger und kostenintensiver würde. Angeregt wird u. a., den Begriff „Behinderung“ zu erweitern, die zweimonatigen Fristen für die Geltendmachung einer Benachteiligung auf sechs Monate zu verlängern oder ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände in das AGG aufzunehmen. Diese von der ADS vorgeschlagenen Zwangsmaßnahmen und schärferen gesetzlichen Kontrollmechanismen helfen keineswegs, Haltungen zu verändern. Vielfalt aktiv und gezielt zu nutzen ist nicht nur vor dem Hintergrund

des demografischen Wandels für Unternehmen von strategischer Bedeutung. Die BDA engagiert sich daher u. a. bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit, um das Bewusstsein in Unternehmen für Vielfalt weiter zu schärfen. Um die Unternehmen noch stärker bei der Implementierung von DiversityMaßnahmen zu unterstützen, hat die BDA die Microsite „Erfolgsfaktor Vielfalt“ initiiert.

9. August 2016 Steffen Kampeter gegenüber ARD: Vorschläge so genannter Gutachter zum AGG nicht ins Gesetzblatt, sondern in Papierkorb

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Initiativen > Betriebliche Personalpolitik als ­Erfolgsfaktor

Gute Arbeitsbedingungen in Deutschland Die BDA bemüht sich, zu einer Versachlichung der Debatte über Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit in Deutschland beizutragen. Vermeintliche Zustandsbeschreibungen von Gewerkschaften und gewerkschaftsnahen Forschungsinstituten zeichnen ein interessengeleitet verzerrtes Bild, das nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt hat, ist der weit überwiegende Teil der Erwerbstätigen in Deutschland mit seiner Arbeit zufrieden.

Die Unternehmen sorgen für gute Arbeitsbedingungen, damit die Beschäftigten langfristig leistungsfähig und motiviert bleiben. Flexible Arbeitszeitmodelle fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Josef Sanktjohanser | Vizepräsident der BDA, Präsident Handelsverband Deutschland – HDE, PETZ REWE GmbH

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91 % der Beschäftigten sind zufrieden mit ihrer Arbeit. (BAuA, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Publikationstipp

An diesem Bild habe sich in den vergangenen 20 Jahren auch nichts verändert. Die Forscher des DIW stellen zudem bei Auszubildenden sogar eine noch höhere Arbeitszufriedenheit als bei Beschäftigten fest und widerlegen damit die Behauptung des diesjährigen DGB-Ausbildungsreports, die Qualität der Ausbildung in Deutschland sei schlecht. Diese und andere Zerrbilder stellt die BDA u. a. mit ihrer Broschüre „Fakten statt Zerrbilder – Arbeitsqualität in Deutschland“ richtig. Darüber hinaus informiert die BDA darüber, wie sich Unternehmen für Aus- und Weiterbildung, betriebliche Gesundheitsförderung, mitarbeiterorientierte Führung und die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben einsetzen.

FAKTEN STATT ZERRBILDER Arbeitsqualität in Deutschland

FAKTEN STATT ZERRBILDER Arbeitsqualität in Deutschland www.arbeitgeber.de > Publikationen

GROSSE MEHRZAHL DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND IST MIT IHRER ARBEIT ZUFRIEDEN So viel Prozent der abhängig Beschäftigten bewerten ihre Arbeitszufriedenheit auf einer Skala von 0 (sehr unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) mit …

30

24 19

18

20

12 9

10

4 1

1

2

1

2

8

3

0 0

3

4

5

6

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Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Wochenbericht 82 (2015), 32/33, S. 718

8

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Beschäftigung

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Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt in vielfältiger Art und Weise verändern. Aber nur wenn wir die Arbeit 4.0 als Chance begreifen und nicht als Bedrohung, können wir gemeinsam einen Mehrwert für Unternehmen, Beschäftigte und somit für die Gesellschaft insgesamt ermöglichen. Ingrid Hofmann | Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Personalpolitik, ­Geschäftsführende Gesellschafterin I.K. Hofmann GmbH

Zukunft der Arbeit als Erfolgsfaktor für Unter­ nehmen ermöglichen Das Bundesforschungsministerium hat 2016 das Förderprogramm „Zukunft der Arbeit – Innovationen für die Arbeit von morgen“ gestartet. Zentrale Zielsetzung des Programms ist es, neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung in und mit der Praxis zu entwickeln und die Forschungsergebnisse über pilothafte Umsetzung in die betriebliche Praxis zu überführen. Als Mitglied des programmbegleitenden Beirats achtet die BDA darauf, dass die vielfaltigen Chancen zukünftiger Arbeit insbesondere für die Wirtschaft

ausreichend berücksichtigt werden, und ruft zu einer starken Beteiligung der Unternehmen an den einzelnen Forschungsvorhaben auf. Die Ergebnisse des Förderprogramms sollen Gestaltungsmöglichkeiten liefern, die technische Innovationen und soziale Innovationen in Unternehmen miteinander verbinden. Das Programm hat eine Laufzeit bis 2020 und ein Fördervolumen von ca. 270 Mio. €. Bisher wurden unter dem Dach von „Zukunft der Arbeit“ die Forschungsvorhaben „Arbeit in der digitalisierten Welt“, „Mittelstand – innovativ und sozial“ sowie „Arbeit in hybriden Wertschöpfungssystemen“ auf den Weg gebracht.

30 % der Beschäftigten erfahren durch die technologische Veränderung körperliche Erleichterung und eine größere Entscheidungsfreiheit. (INQA, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

INKLUSION IN DER WIRTSCHAFT: BDA BRINGT BEWUSSTSEINSWANDEL WEITER VORAN Auch im Jahr 2016 engagierte sich die BDA vielfältig für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung. Um das Zusammenspiel von Betroffenen, Wirtschaft, Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Politik darzustellen und Verbesserungspotenziale zu erarbeiten, hat die BDA gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Netzwerk „Berufliche Rehabilitation“ die Veranstaltungsreihe „Zusammen erfolgreich in Arbeit“ konzipiert. Am 19. Januar 2016 fand die Auftaktveranstaltung unter Federführung der BDA statt (siehe Kapitel „Die BDA“ > Veranstaltungen). Die Veranstaltung der BA folgte am 21. Juni 2016. Am 16. Februar 2017 lädt das Netzwerk „Berufliche Rehabilitation“ zur dritten und Abschlussveranstaltung ein, bei der auch die Gewinner des Inklusionspreises der Wirtschaft 2016/2017 ausgezeichnet werden. Der Preis ist eine Initiative des UnternehmensForums, der BDA, der BA und der „Charta der Vielfalt“. Schirmherrin ist Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die prämierten Unternehmen zeigen, wie Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb gelingt, welcher Mehrwert damit für alle Beteiligten verbunden sein kann und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Außerdem wirbt die BDA weiterhin für die Arbeit des Beratungsprojekts „Wirtschaft inklusiv“, das die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation und die hier zusammengeschlossenen Bildungseinrichtungen der Wirtschaft durchführen. Die Beraterinnen und Berater von „Wirtschaft inklusiv“ geben Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und veranstalten u. a. sog. Runde Tische zum Erfahrungsaustausch und zur Netzwerkpflege vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Website www.inklusion-gelingt.de von BDA, ZDH und DIHK war auch 2016 ein wichtiges Angebot für Betriebe, um sich über die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu informieren und zum Nachahmen anregen zu lassen. Gute Beispiele aus der Praxis sowie aktuelle Veranstaltungs- und Publikationstipps sind dort gesammelt. Nachdem die BDA im Verwaltungsrat der BA seit Längerem darauf gedrängt hatte, dass sich die BA als Rehabilitationsträger neu aufstellt, wurden im Juli erste Schritte im Verwaltungsrat der BA beschlossen. Die BDA fordert, dass der Aufgabenbereich Rehabilitation seiner Bedeutung entsprechend – auch für den Haushalt der BA – stärker in den Fokus rückt. Im Rahmen der Verwaltungsratsinitiative für eine veränderte Reha-Strategie der BA hat die BDA sich entsprechend eingebracht.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie www.inklusion-gelingt.de


Beschäftigung

Sozialpartnerverhandlungen „Active Ageing“ sollen den ­demografischen Wandel in Europa mitgestalten Die europäischen Sozialpartner wollen den demografischen Wandel in Europa aktiv mitgestalten. Im Februar 2016 haben deshalb Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung zum Thema „Active ageing and intergenerational approach“ begonnen. Ein gemeinsamer Text ist für Ende 2016 avisiert. Wesentliche Schwerpunkte des sich derzeit in der Endabstimmung befindlichen Textentwurfs sind u.  a. lebenslanges Lernen, die Gesunderhaltung und der intergenerationale Wissenstransfer.

Die von Teilen der europäischen Gewerkschaften geforderte umfassende Frühverrentung zur angeblichen Bewältigung demografischer Herausforderungen ist entschieden abzulehnen. Der Schwerpunkt muss vielmehr auf der Entwicklung und Bereitstellung praktischer Hilfestellung zum Umgang mit dem demografischen Wandel insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen liegen. Im Fokus stehen hier insbesondere ein verstärkter Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene, Instrumentenkästen sowie eine Unterstützung durch die Sozialpartner bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Die BDA bringt sich als Mitglied des Sozialpartnergremiums aktiv ein.

DEUTSCHLAND BEI BESCHÄFTIGUNG ÄLTERER EU-WEIT AUF PLATZ 2 Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen in ausgewählten EU-Staaten, 2015, in %

75

Schweden

66

Deutschland

53

EU 28

49

Frankreich

Rumänien

Quelle: Eurostat, 2016

42

65



BILDUNG

Bildung ist die zentrale Investition in unsere Zukunft. DafĂźr engagieren wir uns.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Aktuell fehlen

200.000 MINT-Fachkräfte. Die Zahl hat sich seit Anfang 2015 verdoppelt. (IW Köln, 2016)

Neue Initiative „ChancenEuro“ für junge Talente gestartet Eine Gesellschaft, die auf Leistung setzt, muss Chancen schaffen. Junge Menschen brauchen Bildungschancen, damit sie ihr volles Potenzial entfalten, in den passenden Beruf finden und Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen. Aus dieser Überzeugung heraus haben die Arbeitgeber in Deutschland auf dem Deutschen Arbeitgebertag 2016 den „Chancen-Euro“ gestartet. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die neue Initiative vorgestellt. Mit 1 € pro Mitarbeiter/-in und Jahr an die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) schaffen Unternehmen zusätzliche Bildungschancen. Den „Chancen-Euro“ wandelt die sdw in Zukunftsperspektiven für junge Menschen um. Unter dem Leitgedanken „Wir stiften Chancen!“ beweist die Stiftung seit über 20 Jahren, wie man junge Talente in Schule, Ausbildung und Studium für das Berufsleben fit machen kann. Da­ raus entstehen echte Erfolgsgeschichten: 95 % der Geförderten erreichen ihr Bildungsziel.

Die Idee des „Chancen-Euro“: Wenn viele Unternehmen mitmachen, werden noch viel mehr Erfolgsgeschichten möglich. Kleiner Beitrag – große Wirkung! Das gesellschaftspolitische Engagement der Arbeitgeber wird in dieser Gemeinschaftsinitiative besonders sichtbar unterstrichen. Machen Sie mit und stiften Sie Chancen!

Nähere Informationen unter www.chancen-euro.de

MINT-Bildung stärken! Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Fachkräftesicherung im MINT-Bereich elementar. Ende 2016 hat die MINT-Arbeitskräftelücke jedoch die 200.000-Marke überschritten – gegenüber Anfang 2015 entspricht dies einer Verdoppelung. Dies ist eine erhebliche Belastung. Inzwischen sind sechs von zehn fehlenden MINT-Kräften solche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Studienanfänger- und


Bildung

-absolventenzahlen im MINT-Bereich dürfte sich in den kommenden Jahren der Engpass noch stärker auf das ausbildungsberufliche MINT-Segment verlagern. Während bei den MINTAkademikern kontinuierlich Beschäftigung aufgebaut wird (fast 4 % jährlich), geht die Zahl der Erwerbstätigen mit einer MINT-Berufsausbildung zurück (–0,4  %). Die Unternehmen würden gerne mehr einstellen, finden aber kaum mehr MINT-Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Die Flüchtlingsmigration im Jahr 2015 konnte noch nicht spürbar zur Fachkräftesicherung beitragen, die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren hat den Betrieben bis zum Frühjahr 2016 bereits zusätzlich knapp 20.000 Fachkräfte entzogen. Insbesondere in den östlichen

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Bundesländern und auf dem Land steht die deutsche Wirtschaft hier vor großen Herausforderungen – eine problematische Ausgangssituation für die notwendige Digitalisierung von Wertschöpfungsprozessen der Unternehmen. Die BDA setzt sich aktiv dafür ein, die MINT-Bildung in Deutschland zu stärken. Eine zentrale Aufgabe ist es dabei, die nach wie vor deutlich zu hohen Abbruchquoten in den MINT-Stu­ diengängen zu senken. In der beruf­ lichen Bildung sind die Potenziale junger Erwachsener ohne Berufsausbildung weiter zu heben. Hier ist es durch unternehmensseitige Nachqualifizierungen zwar gelungen, die Zahl in den vergangenen Jahren zu senken – diese ist jedoch mit 1,3 Mio. jungen

30. November 2016 Neue Zahlen zur #MINT-Lücke: 212.000 #Arbeitskräfte fehlen – mehr Infos zur PK hier: http://bit.ly/2fKRlxt

MINT-ARBEITSKRÄFTELÜCKE: VERDOPPELT SEIT JAHRESBEGINN 2015 Vor allem Facharbeiter/-innen fehlen

Anzahl, in Tsd.

MINT-Arbeitskräftelücke insgesamt

200 175 150 125

MINT-Fachkräfte (Anforderungsniveau 2, i. d. R. Berufsbildungsabschluss)

100 75

MINT-Expertentätigkeiten (Anforderungsniveau 4, i. d. R. Akademiker/-innen)

50

MINT-Spezialistentätigkeiten (Anforderungsniveau 3, i. d. R. Meister/-innen und Techniker/-innen)

25

Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Bundesagentur für Arbeit, 2016

2016-11

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2016-07

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss immer noch zu hoch. Zudem sind alle Angebote, die eine MINT-Profilierung von Schulen unterstützen, weiter auszubauen. Mädchen und Jungen müssen dabei frei von Rollenklischees und Geschlechterstereotypen für MINT-Fragen begeistert und über mögliche Berufswege informiert werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber > Themen A–Z > MINT

17. November 2016 #itg16 #itgipfel #Arbeitgeberpräsident Kramer zu #digitale Bildung: Digitale Kompetenzen erwerben, erfordert mehr als mit dem Handy daddeln

Digitalisierung gestalten! Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt und Gesellschaft. Dies ist mit Herausforderungen verbunden, bietet jedoch auch große Chancen für Wachstum und Beschäftigung. Eine zentrale Stellschraube, um die Digitalisierung erfolgreich fortzusetzen und damit den wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Wohlstand in Deutschland auch in Zukunft zu sichern, ist das Bildungssystem. Generell gilt: Für alle Beschäftigten unabhängig von Branche, Tätigkeit und Hierarchiestufe werden rezeptive digitale Kompetenzen (das Sammeln, Bewerten und Organisieren von Informationen und Daten) und produktive digitale Kompetenzen (das Erzeugen, Umwandeln, Austauschen und sichere Nutzen) wichtiger. Alle Bildungsbereiche müssen – neben

inhaltlichen, sozialen und individuellen Kompetenzen – auch diese Fähigkeiten fördern und verbessern. Digitale Medien und Technologien müssen sowohl als didaktische Instrumente als auch als Gegenstand des Lehrens und Lernens sinnvoll in die Lehre und in den Unterricht integriert werden. Für die Betriebe wird es zudem zentral, bestehende Belegschaften bei der Einführung neuer Technologien mitzunehmen. Hier wird insbesondere die betriebliche Weiterbildung – arbeitsplatznah, kontinuierlich und am unternehmensspezifischen Bedarf orientiert – eine entscheidende Rolle spielen. Mit dieser Thematik hat sich auch die Fokusgruppe „Beschäftigung und Weiterbildung“ der Plattform „Digitalisierung der Arbeitswelt“ von Bundesarbeitsministerium und IG Metall, in die sich die BDA intensiv einbringt, in den letzten Monaten beschäftigt. Ein entsprechender Bericht wurde auf dem Nationalen IT-Gipfel Mitte November 2016 in Saarbrücken vorgelegt. Im Rahmen des Bündnisses „Zukunft der Industrie“ setzt sich die BDA dafür ein, dass Auszubildende neue, strategisch wichtige Technologien erlernen können. Dafür muss insbesondere auch die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung der Berufsschulen vorangetrieben werden. Berufsschulen sind eine unverzichtbare Säule im System der dualen Ausbildung und für die Betriebe wichtige Partner. Zu begrüßen ist daher auch der vom Bundesbildungsministerium vorgeschlagene Digital-Pakt zum

Wir brauchen ein hochwertiges, leistungsorientiertes Bildungssystem, das auf allen Stufen Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft fördert und die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung hin zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Bildung ist die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen ihr eigenes Leben genauso wie das Gemeinwohl als Ganzes mitgestalten können. Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Holding GmbH


Bildung

Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen, der explizit auch Berufsschulen einschließt. Auch in die Erarbeitung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ war die BDA einbezogen. Das Thema „Digitalisierung“ ist zudem ein Schwerpunkt des neuen bildungspolitischen BDA-Grundsatzpapiers „Bildung 2030 im Blick“, das 2016 erarbeitet wurde und in Kürze veröffentlicht wird.

Partner der Ausbildungs­ allianz ziehen positive ­Zwischenbilanz Im Juni 2016 tagte zum ersten Mal seit Gründung der Allianz für Aus- und Weiterbildung die Steuerungsgruppe der Minister und Präsidenten. In der Sitzung wurde eine positive Zwischen­ bilanz gezogen. Das neue Instrument der Assistierten Ausbildung ist insbesondere durch den Einsatz der BDA erfolgreich gestartet. Rund 5.000 leistungsschwächere junge Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe wurden bereits im Startjahr 2015 hierdurch unterstützt, Tendenz steigend. Aufgrund der erweiterten Teilnahmeberechtigungen konnten auch deutlich mehr Auszubildende ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch nehmen. Die gemeinsam von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit

(BA) in der Allianz entwickelte Vermittlungsstrategie gestaltet zudem das Matching von Ausbildungsplätzen und Jugendlichen noch effektiver. Ebenfalls ist es gelungen, ausbildungswillige Betriebe zu überzeugen, der BA ihre freien Plätze konsequenter zu melden. Im September 2016 waren 28.100 freie Stellen mehr gemeldet als 2014, dem Referenzjahr der Allianz. Dadurch wird das Ausbildungsengagement der Wirtschaft noch besser sichtbar und die Betriebe verbessern ihre Chancen, freie Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Allianz-Partner haben sich zudem auf zehn Arbeitsschwerpunkte geeinigt, um die berufliche Bildung weiter zu stärken. Die BDA konnte bewirken, dass u. a. das aktive Angehen von regionalen Passungsproblemen zwischen Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, das Gewinnen von mehr Leistungsstarken für die berufliche Bildung sowie der Ausbau von Nachqualifizierung von Erwachsenen ohne Berufsabschluss als Schwerpunkte definiert wurden. Flüchtlinge sind darin ausdrücklich eingeschlossen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Allianz für Aus- und Weiterbildung und www.aus-und-weiterbildungs­allianz.de

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung leistet einen zen­ tralen Beitrag, um die duale Ausbildung noch stärker zu machen. Die Wirtschaft hat im September 2016 rd. 28.000 mehr freie Ausbildungsplätze bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet als 2014. Das ist ein großer Erfolg. Es erleichtert das Matching auf dem Ausbildungsmarkt und zeigt einmal mehr das große Engagement der Unternehmen für Ausbildung. Hans Peter Wollseifer | Vizepräsident der BDA, Präsident Zentralverband des Deutschen Handwerks, Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft GmbH & Co. KG

ANTEIL DER UNBESETZTEN AUSBILDUNGSPLÄTZE NIMMT ZU Anteil der unbesetzten Ausbildungsplatzangebote am betrieblichen Gesamtangebot, in %

2013

unter 5 %

2014

5 % bis unter 10 %

10 % bis unter 15 %

2015

15 % bis unter 20 %

über 20 %

Quellen: BIBB, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsmarktstatistik zum 30. September; BIBB, eigene Berechnungen des Arbeitsbereichs 2.1


Bildung

Die drei Pflegeausbildungen modernisieren, nicht verein­ heitlichen

Sozialpartner einigen sich auf neuen Ausbildungsberuf „Kaufleute im E-Commerce“

Bei der Pflege von Demenzkranken, Frühgeborenen oder suchtkranken Jugendlichen wird ganz unterschiedliches Fachwissen benötigt. Deshalb müssen die bisherigen drei Ausbildungsberufe in der Pflege grundsätzlich erhalten werden. Gleichzeitig ist eine Modernisierung der Ausbildung in der Pflege nötig. Bei der Ausgestaltung der hierfür nötigen Curricula ist es zwingend notwendig, die Sozialpartner mit ihrem Fachwissen einzubinden.

Die Sozialpartner verständigten sich im Frühjahr 2016 auf Eckwerte für den neuen branchenübergreifenden Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im ECommerce“ und tragen hierdurch den neuen Anforderungen in dem Wachstumsbereich E-Commerce Rechnung. Der neue Beruf wird schwerpunktmäßig im Handel ausgebildet. Aber auch andere Branchen haben aufgrund des zunehmenden Online-Vertriebs von Waren und Dienstleistungen großes Ausbildungsinteresse und sind in das weitere Verfahren durch ihre Fachexpertise eingebunden. Im September 2016 stimmte das Bundeswirtschaftsministerium der Schaffung des neuen Berufs zu. Bei zügiger Festlegung der Ausbildungsinhalte könnten schon 2018 Ausbildungsplätze in vierstelliger Größenordnung mobilisiert werden. Ein Fortbildungsberuf „Fachwirt/Fachwirtin im E-Commerce“ soll in einem weiteren Prozess geordnet werden.

Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung von Januar 2016 zielte allerdings darauf ab, die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Einheitsausbildung zusammenzufassen. Die BDA hat sich am 30. Mai 2016 in der Anhörung des Bundestags zum Pflegeberufereformgesetz nachdrücklich gegen eine Totalvereinheitlichung der Berufe ausgesprochen, denn die Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Pflegeberufen sind zu unterschiedlich, um sie zu einer generalistischen Ausbildung zusammenfassen zu können. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Gesetz, wie von der BDA gefordert, bisher nicht verabschiedet wurde. Die geplante Neuordnung der Pflegeberufe würde zum Verlust von differenzierten Fachkompetenzen führen. Sie wäre ein Rückschritt gegenüber den bestehenden Ausbildungen und würde den Fachkräftemangel in der Altenpflege weiter verschärfen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellung­nahmen und Positionen > „Gemeinsame Kernqualifikationen sichern statt ­untaugliche Einheits­ ausbildung schaffen“

ESF-Sozialpartnerricht­ linie „Fachkräfte sichern“: Fördergelder für Weiterbildungs- und Gleichstellungsprojekte stehen zur Verfügung Die BDA hat auch 2016 gemeinsam mit Bundesarbeitsministerium und DGB die Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ begleitet. Die Fördermittel der Richtlinie belaufen sich auf rd. 130 Mio. € für die Förderperiode 2014–2020. Mit der Richtlinie werden einerseits Projekte zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und andererseits zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert. Es können sich Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten, mit ihren Projekten bewerben.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Im Jahr 2016 wurden 32 Projekte positiv von der Steuerungsrunde aus BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium entschieden. Erfolgsfaktoren sind u. a. das engagierte Mitwirken beider Sozialpartner bzw. Betriebspartner sowie die nachhaltige Veränderung von Unternehmensstrukturen und -prozessen. Ein dritter Aufruf erfolgte im November 2016. Ein vierter Aufruf findet eventuell noch 2017 statt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Initiativen > ­E SF-Sozialpartnerrichtlinie

New Skills Agenda der EU-Kommission setzt auf Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

73 % der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beziehen sich auf medizinische Gesundheitsberufe, in denen ein großer Fachkräftebedarf besteht. (Statistisches Bundesamt, 2016)

Ziel der New Skills Agenda ist es, ein breites Kompetenzspektrum der Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten und damit Beschäftigungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa zu fördern. Die Kommissionsinitiative für neue Kompetenzen ist differenziert zu beurteilen. Zu begrüßen ist, dass sie den Mitgliedstaaten eine Agenda vorschlägt, die auf am Arbeitsmarkt tatsächlich gefragte Kompetenzen setzt. Insbesondere die Ziele der Sicherung von Basiskompetenzen sowie digitalen Kompetenzen und die Verbesserung der Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen markieren wichtige Stellschrauben, um Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die BDA konnte bewirken, dass der Aktionsplan nicht mehr den Titel „Kompetenzgarantie“ („Skills Guarantee“), sondern „Weiterbildungspfade“ („Up­ skilling Pathways“) trägt. Mit dem Garantiebegriff wäre der Rechtsanspruch des Einzelnen auf ein Bildungsergebnis suggeriert worden, den weder die EU noch die Mitgliedstaaten einlösen können. Die Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten und der Bildungsgerechtigkeit ist eine wichtige Zielsetzung staatlichen Handelns; im Ergebnis beruhen Lernerfolge dagegen wesentlich auf der

Anstrengung und Motivation des Einzelnen. In Deutschland stehen Wirtschaft und Politik gemeinsam als Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Sicherung von Ausbildungschancen für alle ein. Durch das Engagement der BDA konnte auch die Einstufung von zweijährigen Ausbildungsberufen als „gering qualifiziert“ abgewendet werden. Während zuvor Bildungsabschlüsse unterhalb von EQR-Level 4 als „gering qualifiziert“ abgewertet wurden, werden nun Abschlüsse unterhalb von EQR-Level 3–4 als „gering qualifiziert“ bewertet. Zweijährige Berufe wie z. B. der Verkäufer und die Fachlageristin sind in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt gesuchte und bewährte Ausbildungsabschlüsse. Die BDA hat sich an den Sozialpartnerkonsultationen der Kommission zur New Skills Agenda und an der Erarbeitung der BUSINESS­EUROPE-Stellungnahme beteiligt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen und Positionen www.businesseurope.eu > Publications > New skills agenda for Europe – a BusinessEurope position paper

Anerkennung ausländischer ­Berufsqualifikationen verbessern Für eine erfolgreiche Integration qualifizierter Zuwanderer, auch von Flüchtlingen, in den Arbeitsmarkt kommt der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen eine wichtige Bedeutung zu. Die BDA setzt sich als Mitglied im Projektbeirat „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes als Beitrag zur Qualitätssicherung“ und in der Begleitgruppe zum Projekt „Prototyping Transfer“ für eine sachgerechte Anerkennung ein. Arbeitgeber müssen wissen, für welche Tätigkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden können und wo noch Qualifizierungsbedarf besteht. Seit das Anerkennungsgesetz 2012 in Kraft getreten ist, wurden insgesamt über 63.000 Anträge gestellt.


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Rund 73 % der Verfahren betreffen die medizinischen Gesundheitsberufe. Hier sieht die BDA dringenden Handlungsbedarf: Die Anfang 2016 von den Ländern eingerichtete zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe muss mit notwendigen Entscheidungskompetenzen sowie mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden. Die Anträge müssen dort entgegengenommen, bearbeitet und wirksam beschieden werden. Das Ziel muss eine schnelle,

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sachkundige und bundeseinheitliche Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen sein. Die BDA fordert darüber hinaus, die Gebührenregelungen im Anerkennungsverfahren und die Anforderungen an Sprachkenntnisse der Antragstellenden zu vereinheitlichen. Auch muss Transparenz in Bezug auf anfallende Kosten während des Verfahrens hergestellt und die Angebote für Ausgleichsmaßnahmen insgesamt erweitert werden.

MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN AUS- UND FORTBILDUNG FORTGESETZT Neu geordnet wurden 2016 die folgenden Berufe: Anlagenmechaniker/-in – Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker/-in, Eisenbahner/-in im Betriebsdienst, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Fischwirt/-in, Graveur/-in, Hörakustiker/-in, Mediengestalter/-in Digital und Print, Metallbildner/-in, Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich folgende Berufe: Automobilkaufmann/-frau, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Bauzeichner/-in, Behälter- und Apparatebauer/-in, Biologiemodellmacher/-in, Bürsten- und Pinselmacher/-in, Edelsteinschleifer/-in, Flachglasmechaniker/-in, Kaufmann/frau im E-Commerce, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Klavier- und Cembalobauer/-in, Luftverkehrskaufmann/-frau, Maler/-in und Lackierer/-in, Prüftechnologe/-technologin Keramik, Schneidewerkzeugmechaniker/-in, Schuhfertiger/-in, Schuhmacher/-in, Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr, Steinmetz/-in, Verfahrenstechnologe/-technologin Getreidewirtschaft, Verfahrenstechnologe/-technologin Metall, Verkäufer/-in

In der beruflichen Fortbildung wurden 2016 folgende Verordnungen erlassen (nach § 53 BBiG/§ 24 HwO): Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in – Fachrichtung Süßwaren, Kaufmännische/r Fachwirt/-in nach der HwO, Pferdewirtschaftsmeister/-in, Taucher/-in, Verkaufsleiter/-in im Lebensmittelhandwerk

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich folgende Fortbildungsverordnungen: Fachwirt/-in für Energiewirtschaft, Fachwirt/-in für Außenwirtschaft, Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung, Industriemeister/-in – Fachrichtung Buchbinderei, Industriemeister/-in – Fachrichtung Lebensmittel, IT-Weiterbildung, Pflanzentechnologiemeister/-in, Restaurator/-in im Handwerk, Übersetzer/-in und Dolmetscher/-in

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat 2016 folgende Musterregelungen zur Ausbildung für Menschen mit Behinderung empfohlen (nach § 66 BBiG/§ 42m HwO): Fachpraktiker/-in für Buchbinderei, Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druckverarbeitungen, Fachpraktiker/-in für Industriemechanik

Im Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren befinden sich folgende Fachpraktiker-Regelungen: Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druck, Fachpraktiker/-in Lager


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Non-formale und informelle Kompetenzen messbar und ­nutzbar machen

5. November 2016 Arbeitgeberpräsident Kramer #Bildung @Welt: Keine Investition ist renditeträchtiger als die in die Köpfe junger Menschen

Bei Weiterbildungen ohne formalen Abschluss sowie im Beruf und in der Freizeit wird Erfahrungswissen erlangt, das für den Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden kann. Zur Feststellung dieser non-formal und informell erworbenen Kompetenzen sind standardisierte Validierungsverfahren von zentraler Bedeutung: von unternehmens- und brancheneigenen Verfahren bis hin zur Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit solcher Kompetenzprofile mit formalen Qualifikationen, wie z. B. Ausbildungsgängen und Studienabschlüssen. Infolge einer Empfehlung des Rates der EU sollen die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2018 Verfahren zur Validierung von auf non-formalem und informellem Weg erworbenen Kompetenzen etablieren. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung deshalb vereinbart, neue Verfahren zu entwickeln und zu erproben, die zu Transparenz und Anerkennung führen. Die BDA beteiligt sich aktiv an den Beratungen im Bundesbildungsministerium, in der Kultusministerkonferenz (KMK) und im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und engagiert sich in Beiräten für die Projekte „Prototyping Transfer“, „ValiKom“ und „Berufliche Kompetenzen erkennen“. Auch Mitgliedsverbände wirken an Projekten zur Kompetenzerfassungen mit, wie z. B. im Rahmen des Projekts „AiKo“ von Südwestmetall und IG Metall.

DQR: Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Bildung bestätigt Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) soll die Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Europa verbessern und dadurch sowohl die grenzüberschreitende Mobilität als auch die Durchlässigkeit innerhalb der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten fördern. In einem Positionspapier haben BDA, DIHK, ZDH, DGB und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Sommer 2016 diese grundlegende Ausrichtung bestärkt und erklärt, dass der DQR weiterhin als Transparenzinstrument für die berufliche und die hochschulische Bildung dient: Keinesfalls ersetzt die Zuordnung von Qualifikationen zum DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen. Mit der gemeinsamen Erklärung wurde frühzeitig Überlegungen der EU-Kommission, den Europäischen Qualifikationsrahmen zu einem Anerkennungsinstrument weiterzuentwickeln, entgegengewirkt. Die DQR-Gremien haben im Frühjahr 2016 beschlossen, eine Reihe von beruflichen Aufstiegsfortbildungen dem DQR-Niveau 7 zuzuordnen und damit den hochschulischen Masterabschlüssen gleichzustellen. Die Entscheidung verdeutlicht erneut die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung. In der aktuellen Diskussion geht es um die rechtliche Verankerung des DQR und die u. a. damit zusammenhängende Frage eines geschützten Siegels sowie die Zuordnung non-formal erworbener Qualifikationen. Die BDA wirkt in dem von Bundesbildungsministerium und KMK geführten Arbeitskreis DQR und in der „Arbeitsgruppe DQR/ECVET“ des BIBB-Hauptausschusses mit. Ergebnis eines BDA-Workshops mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, Bildungswerken der Wirtschaft und Unternehmen am 7. September 2016 war, dass auch die Zuordnung bestimmter Formate und Produkte des Weiterbildungssektors unterhalb der Schwelle formaler Qualifikationen zum DQR eine zukunftsweisende Perspektive ist, sofern sie fakultativ erfolgt und die bestehenden


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Strukturen der Akkreditierung und Zertifizierung von Bildungsangeboten bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) genutzt werden. So können die Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit von Weiterbildungsangeboten gesteigert, zugleich aber Regulierungen des freien Markts vermieden und bürokratische Anforderungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Bachelor- und Masterabschlüsse bekannt. Beide Akteure sprechen sich für eine Konsolidierung und Optimierung der Reform aus. Die BDA kritisiert die nach wie vor bestehende weitgehende Herausnahme der Staatsexamensstudiengänge (Jura, Medizin, Lehramt) aus der Bologna-Reform.

Nähere Informationen unter Nähere Informationen unter

www.arbeitgeber.de > kompakt > Hochschulpolitik

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Deutscher Qualifikationsrahmen

Beschäftigungsfähigkeit im ­Bologna-Prozess weiter ­verbessern Die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen steht auf der hochschulpolitischen Agenda der Arbeitgeber weit oben. Klare Befunde aus der Bildungsforschung zeigen, dass sich Studierende wie Arbeitgeber mehr Praxisbezug wünschen. Erstmalig haben sich im Juli 2016 die Sozialpartner BDA und DGB mit der HRK gemeinsam hierzu positioniert. Die Erklärung „Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen weiter verbessern!“ sendet eine geschlossene und deutliche Botschaft: Ein Studium dient grundsätzlich immer zugleich der fachwissenschaftlichen Bildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der Vorbereitung auf Arbeit und Karriere. Theorie und Praxis im Studium bilden keinen Gegensatz, sondern ergänzen sich. Damit unterstützen die drei Institutionen dezidiert die Position des Wissenschaftsrats. Die BDA setzt sich damit wie auch über die Mitwirkung der Arbeitgeber im Akkreditierungssystem für kompetenzorientierte und arbeitsmarktrelevante Studiengänge an den Hochschulen ein. Ebenfalls im Juli 2016 haben sich HRK und KMK in einer gemeinsamen Erklärung zur europäischen Studienreform klar zum Bologna-Prozess und der damit verbundenen Einführung der

Erfolgsmodell „Duales Studium“ weiter ausbauen Das duale Studium verzahnt die hochschulische Bildung mit Praxis. Mit den zwei Lernorten Hochschule und Betrieb ist es insbesondere für Leistungsstarke eine hochattraktive praxisnahe Studienform. Für Unternehmen bieten duale Studiengänge die Möglichkeit der gezielten Fachkräftesicherung und frühen Mitarbeiterbindung. 2015 lag die Zahl der dual Studierenden bei über 95.000. Mehr als 40.000 Unternehmen beteiligen sich an den rd. 1.500 dualen Studiengängen, Tendenz weiter steigend. Die Abbruchquoten liegen mit 7 % weit unter dem Durchschnitt der Bachelorstudien­ gänge (aktuell 28 %; Quelle DZHW), die Übernahmquoten der Absolventinnen und Absolventen in die Betriebe sind hoch – alles Zeichen der hohen Qualität und Praxisrelevanz. Dieses Erfolgsmodell muss deshalb weiter ausgebaut und das Fachspektrum verbreitert werden – über Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Informatik hinaus. Reglementierungsbestrebungen erteilt die BDA eine klare Absage. Die Stärke des dualen Studiums liegt gerade in der Vielfalt der Angebote und der Flexibilität und Offenheit für unterschiedliche Unternehmen. Diese gilt es zu bewahren. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Duales Studium

Aktuell sind über

95.000

Studierende in einem dualen Studiengang eingeschrieben. Mehr als

40.000

Unternehmen beteiligen sich an den

rd. 1.500

dualen Studiengängen. (BIBB, 2016)

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Akademische Qualitäts­ sicherung transparent und rechtssicher gestalten Im März 2016 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss zur Akkreditierung von Studiengängen. Das BVerfG bewertet die Akkreditierung darin zwar als verfassungsgemäß, sieht allerdings die bestehende Rechtsgrundlage als nicht hinreichend an. Die Länder sind aufgerufen, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zu treffen. Bis dahin gelten für die Hochschulen, den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen die jetzigen Regelungen. Die BDA hat sich frühzeitig in den Umsetzungsprozess eingebracht und von Beginn an betont, dass die Umsetzung des Beschlusses des BVerfG auf keinen Fall zu mehr Bürokratie und zu einer Verteuerung und Verlängerung der Akkreditierungsverfahren führen darf. Diese Gefahr besteht jedoch, wenn die Entscheidungen über die jährlich über 1.200 Akkreditierungsverfahren zukünftig vom Akkreditierungsrat und nicht mehr von den Akkreditierungsagenturen getroffen werden. So sieht es der Staatsvertrag vor, den die Länder im Dezember 2016 vereinbart haben. Flankiert werden soll er durch eine ländergemeinsame Rechtsverordnung, die im Laufe des kommenden Jahres von der KMK erarbeitet wird. Die BDA wird diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Rat auch in Zukunft ein strategisches Gremium bleibt.

Wettbewerb und Netzwerk ­„Starke Schule“ Der größte deutsche Schulwettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ wurde auch 2016 wieder von Hertie-Stiftung, BA, BDA und Deutsche Bank Stiftung ausgeschrieben. Bewerben konnten sich alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen neben den Gymnasien. Eingegangen sind über 300 Bewerbungen. Die Jury aus 51 Mitgliedern hat im November entschieden – nach

Besuchen in den Schulen vor Ort –, welche Schulen bei den Preisverleihungen 2017 prämiert werden. Zwei Drittel der Bewerbungen kamen von neuen Schulen, ein Drittel von bisherigen Preisträgern. Besonders erfreulich: 12 % der Bewerbungen kamen von Förderschulen, die ihre Konzepte für den Übergang in Ausbildung präsentieren. Im Rahmen des Netzwerks werden seit diesem Jahr für die Schulen – neben den Hospitationen bei Preisträgerschulen und den Fortbildungsangeboten seitens der Träger des Wettbewerbs – neue Angebote gemacht: In der „Kooperationswerkstatt“ können Schulen gemeinsam mit ihren außerschulischen Partnern lernen, wie sie ihre Zusammenarbeit in der Berufsorientierung weiter verbessern. Die „Entwicklungspartnerschaften“ bringen eine starke Schule und eine Schule, die sich beworben hat, deren Leistungen aber noch nicht reichten, für ein Schuljahr als Tandem zusammen. Damit wirkt das Netzwerk weiter in die Breite.

Nähere Informationen unter www.starkeschule.de

Schülerbetriebspraktika: ­­ Ein Thema für Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft BDA und DGB haben 2015 gemeinsam die Checklisten „Schülerbetriebspraktikum“ von SCHULEWIRTSCHAFT weiter ausgearbeitet. Auch ist es Teil des Auftrags der Allianz für Aus- und Weiterbildung, Qualitätsstandards für Schülerbetriebspraktika zu entwickeln. In der Allianz wirkt dabei auch die KMK mit, so dass der Dialog zum Thema „Schülerbetriebspraktika“ von Arbeitgebern und Gewerkschaften unter Mitwirkung der BA ausgeweitet wurde. 2016 konnte die Arbeitsgruppe aus Wirtschaftsverbänden, DGB, KMK und BA ein gemeinsames Statement zur Qualitätssicherung von Schülerbetriebspraktika beraten und


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verabschieden. Dieses wird 2017 in die weitere Arbeit der Allianz eingehen. Endprodukt soll ein Bekenntnis zur Relevanz und Qualität von Schülerbetriebspraktika sein. Als konkrete Handreichung für Schulen, Betriebe, Jugendliche und Eltern werden die Checklisten von SCHULEWIRTSCHAFT weiterentwickelt werden.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de > Themen > B ­ erufsorientierung > Instrumente > C ­ hecklisten Schülerbetriebspraktikum

Berufsorientierung mit SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland Studien- und Berufsorientierung sind voneinander nicht zu trennen: Auch ein Studium soll zum Beruf führen und an eine berufliche Ausbildung können sich sowohl eine Fortbildung zur Meisterin oder zum Fachwirt als auch ein Studium anschließen; duale Studiengänge wiederum verbinden akademische und betriebliche Bildung. Studien- und Berufsorientierung sind daher auch für die Gymnasien eine zentrale Aufgabe. Allerdings konstatieren Hochschulen und Unternehmen immer wieder Defizite

in diesem Bereich. Auch die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und ihre Eltern wünschen sich deutlich mehr Orientierungshilfe. Wie dies besser gelingen kann, greift der Leitfaden „Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien – Warum eigentlich?“ von BA und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland gezielt auf. Neben Fakten zur akademischen und beruflichen Bildung erläutert die Broschüre sehr anschaulich die Erfolgsfaktoren für die Studien- und Berufsorientierung – mit einer praktischen Checkliste, mit der ein Gymnasium sein Konzept zur Studien- und Berufsorientierung überprüfen und ausbauen kann, mit Standards für die Kooperation mit Betrieben und anderen Partnern sowie mit zahlreichen eindrucksvollen Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Gymnasien. Der gemeinsame Leitfaden von SCHULEWIRTSCHAFT und BA zur inklusiven Berufsorientierung „Handicap – na und?“ von 2015 wird stark nachgefragt. Deshalb befasste sich eine – ebenfalls gemeinsame – Veranstaltung am 5. Dezember 2016 in Berlin ausführlich und auf Basis des Leitfadens mit dem Thema „Berufsorientierung inklusiv“.

Nähere Informationen unter ­­w ww.landderpotenziale.de

Die Schule ist für den Bildungsverlauf der Kinder und Jugendlichen der Dreh- und Angelpunkt. Alle Schulformen müssen die individuelle Förderung ins Zentrum stellen, eine umfassende Allgemeinbildung vermitteln und die Begeisterung und Fähigkeiten für lebenslanges Lernen fördern. Damit der Übergang in Ausbildung oder Studium gelingt, brauchen wir in allen Schulen der Sekundarstufen I und II eine praxisnahe und fundierte Berufs- und Studienorientierung. Dr. Gerhard F. Braun | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Ausschuss Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Berufswahl-SIEGEL – flächen­deckend und qualitätsgesichert

29. September 2016 Berufliche + akademische Bildung nicht gegeneinander ausspielen – beides wichtig, sagt #Arbeitgeberpräsident Kramer #BerufswahlSIEGEL

Das Berufswahl-SIEGEL zeichnet Schulen mit einer guten, praxisnahen und umfassenden Berufsorientierung aus und ist nach mehrjähriger Aufbauarbeit des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und seiner Partner inzwischen bundesweit als Qualitätsmarke bekannt. Als Förderer unterstützen die BA, die Siemens AG und die Robert Bosch Stiftung das Berufswahl-SIEGEL. Nachdem das Berufswahl-SIEGEL in allen Bundesländern etabliert ist, besteht nun die Aufgabe, es auch flächendeckend dauerhaft zu verankern

und in den Regionen eine einheitlich hohe Qualität zu sichern. Zu einer Qualitätsmarke gehört auch ein gemeinsames Erscheinungsbild. 2016 konnten dafür ein neues einheitliches Logo und eine moderne, attraktive Website umgesetzt werden. Auf der Bundestagung des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL am 2. und 3. Juni 2016 in der Deutschen Kinemathek in Berlin verständigten sich die Träger auf Qualitätskriterien für die Zusammensetzung der Jurys: Hier wird zukünftig noch stärker darauf geachtet, eine Multiperspektivität zu gewährleisten, indem in Jurys stets die Perspektive von Schule, Wirtschaft und Beratung

BERUFSWAHL-SIEGEL: RUND 1.500 SIEGEL-SCHULEN BUNDESWEIT Trend: Weitere SIEGEL-Schulen kommen aus dem Saarland und Schleswig-Holstein 2016 dazu.

SIEGEL-Schulen bundesweit: 2015: 1.495 SIEGEL-Schulen 2014: 1.463 SIEGEL-Schulen 2013: 1.444 SIEGEL-Schulen 2012: 1.335 SIEGEL-Schulen 2011: 1.165 SIEGEL-Schulen 2009: 721 SIEGEL-Schulen 2000: 26 SIEGEL-Schulen

Quelle: Netzwerk Berufswahl-SIEGEL; eigene Erhebung der BDA, SIEGEL-Statistik 2015


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vertreten sein muss. Die inhaltlichen Kriterienkataloge sind inzwischen in allen Regionen angepasst und werden verwendet. Auch die Gültigkeitsdauer des ­SIEGELs wird zunehmend vereinheitlicht. Beim zweiten bundesweiten Netzwerktag am 29.  September  2016 im Haus der Deutschen Wirtschaft konnten sich S ­IEGEL-Schulen aus allen Bundesländern zum besonders dringlichen Thema „Eltern in der Berufsorientierung“ austauschen. Eltern sind die wichtigsten Ratgeber für ihre

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Kinder, auch in der Berufswahl. Daher kann die Berufs- und Studienorientierung der Schule nur nachhaltig sein, wenn sie die Eltern einbezieht. Während die einen ihre Kinder überbehüten, bringen sich viele andere bei der beruflichen Weichenstellung wiederum zu wenig ein. Wie Eltern mitwirken und mitziehen, ist daher eines der Kriterien für die Vergabe des SIEGELs.

Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

SCHULEWIRTSCHAFT DEUTSCHLAND: ARBEITSSCHWERPUNKT FLÜCHTLINGE Viele Schulen und Betriebe kooperieren bei der großen Aufgabe, geflüchteten Kindern und jungen Erwachsenen einen Einstieg in Schule, Ausbildung und Qualifizierung zu vermitteln. Dies betrifft auch die bundesweit rd. 400 SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeitskreise. Eine Arbeitsgruppe hat daher gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln ein Informationspaket zu Zahlen, Daten und Fakten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen und vielen Praxisbeispielen zur Integration und Förderung von Flüchtlingen erarbeitet. Ergebnis ist eine Tool-Box, die allen Arbeitskreisen zur Verfügung gestellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Mit Blick darauf, dass der Großteil der Geflüchteten unter 25 Jahre alt und damit im Alter für eine Berufsausbildung ist, hat SCHULEWIRTSCHAFT zudem zusammen mit der BA und mit tatkräftiger Unterstützung der Siemens AG einen Online-Flyer für geflüchtete Jugendliche erstellt. Dieser soll die jungen Menschen motivieren, sich mit ihrer Berufswahl auseinanderzusetzen. Ziel ist es, zielgruppenspezifisches Informationsmaterial für junge Geflüchtete bereitzustellen und den Akteuren von Betrieben, BA, (Sprach-) Schulen und dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland modernes Unterstützungsmaterial zur Bekanntmachung der dualen Berufsausbildung bei dieser Zielgruppe an die Hand zu geben. Das Produkt ist eine Webseite für mobile Endgeräte, die auch in Englisch, Französisch und Arabisch angeboten wird. Unter dem Titel „Einfach Zukunft“ werden die Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland anhand authentischer Geschichten von jungen Geflüchteten dargestellt, die mit Einsatz und Freude eine duale Berufsausbildung absolvieren bzw. eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen haben. Die jungen Menschen stellen sich vor, beschreiben ihre Vorstellungen und Erwartungen und schildern ihren Weg zur Berufswahl und in Ausbildung. Dies wird mit konkreten Tipps für die eigene berufliche Orientierung und das weitere Vorgehen der Nutze­ rinnen und Nutzer anschaulich verbunden.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de > Themen > Migration und Flüchtlinge

SCHULEWIRTSCHAFT baut auf ein bundesweites Netzwerk von rd.

400 Arbeitskreisen.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

SCHULEWIRTSCHAFT ­Ostdeutschland setzt gezielt ­ auf KMU Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland macht mit dem Projekt „Stärken fördern – Perspektiven aufzeigen – KMU einbinden“ nachahmenswerte Ideen und praxis­ erprobte Methoden zur Berufsorientierung und Fachkräftesicherung bekannt. Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer im Bundeswirtschaftsministerium, Iris Gleicke, fördert die Aktivitäten in den kommenden beiden Jahren. Ziel ist es, voneinander zu lernen, erfolgreiche Konzepte in die Breite zu tragen und gemeinsam neue

Initiativen zu entwickeln. Das Netzwerktreffen der Projektpartner fand am 10. November 2016 in der Akademie der Wissenschaften in Berlin statt. Hier erhielten ehrenamtlich Aktive aus den regionalen Arbeitskreisen in Ostdeutschland Anerkennung für ihre Arbeit durch die Ostbeauftragte der Bundesregierung sowie inhaltliche Impulse. Das World-Café lud zu Vernetzung und Austausch ein.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaftostdeutschland.de

STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT: ­ ENGAGEMENT FÜR STUDIUM UND BERUFLICHE AUSBILDUNG „Wir stiften Chancen!“ ist das Leitmotiv der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw). Sie motiviert Tausende junger Menschen dazu, ihre Talente zu entdecken und auszuschöpfen. Die Förderangebote umspannen dabei die gesamte Bildungskette von der Grundschule bis zur Promotion. Die sdw begleitet Jugendliche beim passgenauen Übergang zur weiterführenden Schule, in die berufliche Ausbildung und zur Hochschule. Zudem fördert sie leistungsstarke Studierende und Promovierende, die sich durch Unternehmergeist auszeichnen und für das Gemeinwohl einsetzen, mit Stipendien und einem breiten Seminarprogramm. 2016 spielten die Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten bei der sdw eine wichtige Rolle. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienförderwerks Klaus Murmann übernahmen Patenschaften, wurden Mentoren, boten Deutschunterricht an oder erarbeiteten mit dem Refugee­ Guide ein bundesweit von vielen Behörden genutztes Hilfsinstrument für Geflüchtete. Eines der großen Erfolgsmodelle der sdw feierte 2016 sein zehntes Jubiläum: Der Studienkompass setzt sich für Chancengerechtigkeit ein, indem Schülerinnen und Schüler aus Nichtakademikerfamilien beim Übergang in ein Studium unterstützt werden. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gratulierten auf der Jubiläumsfeier. Das Programm „Zeig, was Du kannst!“ unterstützt Hauptschülerinnen und Hauptschüler dabei, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Dank neuer Förderer konnte die Initiative 2016 auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aktivitäten zur Förderung des MINT-Nachwuchses und des Gründergeists sowie eine Stipendienhotline für Eltern komplettieren die Angebote.

Nähere Informationen unter www.sdw.org


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Ökonomische und digitale ­Bildung haben Potenzial! Der SCHULEWIRTSCHAFT-Wettbewerb „Das hat Potenzial!“ prämiert unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel besonderes Engagement für die ökonomische und digitale Bildung von Schülerinnen und Schülern. Unternehmen, Schulen und Verlage konnten sich 2016 in drei Kategorien bewerben:

Der Wettbewerb macht herausragende Good-Practice-Beispiele öffentlich und unterstützt den Aufbau langfristiger Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen, die Jugendliche gezielt fördern. Die Auszeichnung fand am 5. Dezember 2016 im Bundeswirtschaftsministerium statt.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de

engagierte Unternehmen, die sich in vorbildlicher Weise für die Berufs- und Studienorientierung junger Menschen einsetzen vorbildliche Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen in der digitalen Bildung das „Schulbuch des Jahres – Ökonomische Bildung 2016/17“

PREISTRÄGER DES SCHULEWIRTSCHAFT-WETTBEWERBS „DAS HAT POTENZIAL!“ Kategorie „Unternehmen“ „Mittlere Unternehmen“ 1. Turck Beierfeld GmbH (Sachsen) 2. Hilti GmbH Industriegesellschaft für Befestigungstechnik (Bayern) 3. Dunkermotoren GmbH (Baden-Württemberg) „Große Unternehmen“ 1. Magnet-Schultz GmbH & Co. KG (Bayern) 2. Siemens AG (Bayern) Sonderpreis: TuTech Innovation GmbH (Hamburg)

Kategorie „Kooperation Schule – Unternehmen zur digitalen Bildung“ (ohne Platzierung) Carl Zeiss AG und Technische Schule Aalen (Baden-Württemberg) Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen und Staatliches Schulamt Neu-Ulm (Bayern)

Kategorie Schulbuch (ohne Platzierung)

Kategorie „SCHULEWIRTSCHAFT-Starter“

„Bücher für die Sekundarstufe I“: Startklar! Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung, Cornelsen Verlag

„Kleine Unternehmen“ 1. Schreinerei Fleischmann (Bayern) 2. WEMA GmbH Zerspanungswerkzeuge (Bayern)

„Bücher für die Sekundarstufe II Allgemeinbildende Schule“: Globale Strukturen und Prozesse, Ernst Klett Verlag

„Mittlere Unternehmen“ 1. Bernd Münstermann GmbH & Co. KG (Nordrhein-Westfalen) 2. Sebapharma GmbH & Co. KG (Rheinland-Pfalz)

„Bücher für die Berufliche Bildung“: Wirtschafts- und Betriebslehre. Lernen, handeln, Prüfung vorbereiten, Bildungsverlag EINS

„Große Unternehmen“ 1. ElringKlinger AG (Baden-Württemberg)

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SOZIALE SICHERUNG

Ein nachhaltiges Sozialsystem braucht die richtige Balance von Solidarität und Subsidiarität. Das ist unsere Überzeugung.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Renten müssen finanzierbar bleiben

30. November 2016 Gute Nachrichten vom #Arbeitsmarkt sind auch gut für #Rente. Hoher #Beschäftigungsstand ist beste #Alterssicherung http://bit.ly/2g5E0AD

Das Jahr 2016 wurde von einer intensiven rentenpolitischen Debatte geprägt, die von der gesetzlichen Rentenversicherung über private Altersvorsorge bis zur betrieblichen Altersvorsorge reichte. Die BDA hat dabei stets die wichtigste Voraussetzung für die weitere Funktionsfähigkeit unserer Alterssicherungssysteme verdeutlicht: Die Bürger müssen finanziell in der Lage sein, gesetzlich und darüber hinaus zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau und eine Abgabenbelastung, die Raum für Altersvorsorge lässt, sind daher zwingende Voraussetzungen, um Altersarmut auch weiterhin wirksam verhindern zu können. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat in einem „Dialog Alterssicherung“ bis Ende Oktober 2016 – unter Beteiligung der Sozialpartner – mögliche

Reformen diskutiert. Der Koalitionsausschuss hat sich daraufhin am 24. November 2016 auf einen Beschluss zum Thema „Rente“ verständigt. Darin ist vorgesehen, dass die Erwerbsminderungsrente durch eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre erhöht werden soll. Die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West soll in sieben Schritten bis zum Jahr 2025 vollzogen werden. Die Finanzierung der dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel ist noch nicht geklärt. Außerdem wurde beschlossen, dass der Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zügig verabschiedet werden soll. Darüber hinaus hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 25. November 2016 ein „Gesamtkonzept zur Alterssicherung“ vorgelegt. Demnach soll das Rentenniveau bis 2045 nicht unter 46 % sinken und der Beitragssatz bis 2045 nicht über 25 % steigen. Der Vorschlag zur Einführung einer

BEITRAGSSATZSUMME MUSS DAUERHAFT UNTER 40 % BLEIBEN Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zum 1. Januar eines Jahres des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in %

41,1

40,4

40,1

39,5

39,5

39,6

39,9

40,0

2000

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017*

35,8 32,4

26,5 24,4

1960

1970

1980

1990

* Schätzung Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesgesundheitsministerium; eigene Zusammenstellung und Berechnung der BDA, 2015


Soziale Sicherung

gesetzlichen Solidarrente gehört ebenso zum Konzept wie die Einbeziehung zusätzlicher Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Umsetzung der Vorschläge der Bundesarbeitsministerin würde massiv die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gefährden, den Jüngeren weniger „Netto vom Brutto“ lassen und wären Gift für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Bereits die Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses würde eine enorme Belastung in Milliardenhöhe bedeuten. So würden die zusätzlichen Mehrkosten für die Rentenangleichung bis auf 3,9 Mrd. € im Jahr 2025 steigen. Die Kosten für die Reform der

Erwerbsminderung würden sich langfristig auf mehr als 3 Mrd. €/Jahr belaufen. Die im Gesamtkonzept von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten, darüber hinausgehenden Pläne würden zusätzlich noch zu deutlich höheren Belastungen führen. Diese sind langfristig nicht finanzierbar und würden die Beitragszahler überfordern. Allein durch den im Gesamtkonzept vorgesehenen höheren Rentenbeitrag würden die gesamten Sozialbeiträge langfristig auf deutlich über 45 % steigen. Die BDA setzt sich in der Rentendebatte dafür ein, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

RIESTER-RENTE: VERTRAGSBESTAND HAT AUCH 2015 WEITER ZUGENOMMEN

Bestehende Verträge in Mio.

18 16 14 12 10 8 6 4 2 0

2005

2010

Versicherungsverträge Investmentfondsverträge

2011

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2012

2013

2014

Wohn-Riester-Verträge Banksparverträge

Quelle: Bundesarbeitsministerium; eigene Zusammenstellung und Berechnungen der BDA

2015 Insgesamt

16,5 Mio. Riester-Verträge wurden bis Ende 2015 abgeschlossen. (BMAS, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die Möglichkeit der Zusage einer sogenannten Zielrente ist eine große Chance, eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen. Der vorgelegte Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz ist aber noch stark verbesserungsbedürftig. Insbesondere ist nicht nachzuvollziehen, warum die Einführung der reinen Beitragszusage zahlreichen gesetzlichen Restriktionen unterliegen soll. Milagros Caiña-Andree | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge, Vorstandsmitglied BMW AG

53,2 % aller Sozialbeiträge stammten 2015 von den Arbeitgebern. (BMAS, 2016)

zukunftsfest bleibt und zusätzliche Belastungen aufgrund der Alterung fair auf die Generationen verteilt werden. Vor allem muss an den richtigen, bereits beschlossenen Grundsatzentscheidungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters, der Absenkung des Rentenniveaus und der Begrenzung des Beitragssatzanstiegs, festgehalten und darüber hinaus die ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Rentenversicherung sowie > Publikationen > ­argumente > „Altersarmut“, „Rente mit 67 notwendig und sinnvoll“ und „Riester-Rente: Wichtige Vorsorge fürs Alter“

Verbesserungen der betrieb­lichen Alters­ vorsorge angehen Am 4. November 2016 haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vorgelegt, mit dem die arbeits-, aufsichts- und steuer­ rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge geändert werden sollen. Die vorgesehenen Änderungen basieren auf den Vorschlägen der beiden im Auftrag dieser Ministerien am 15. April 2016 vorgelegten Gutachten zur betrieblichen Altersvorsorge: zum Steuerrecht von Professor Dirk Kiesewetter und zum Sozialpartnermodell Betriebsrente von Professor Peter Hanau und Dr. Marco Arteaga. Zu dem Referentenentwurf haben beide


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Soziale Sicherung

Ministerien Gespräche mit der BDA und ihren Mitgliedsverbänden sowie den Gewerkschaften geführt.

Geplant sind insbesondere ­folgende Regelungen: Im Steuerrecht soll die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener durch ein direktes Zuschussmodell („bAV-Förderbetrag“) gesteigert werden. Dafür sollen den Arbeitgebern rd. 30 % ihres Aufwands für die betriebliche Altersvorsorge erstattet werden, wobei der förderfähige Aufwand mindestens 240 € und höchstens 480 € im Jahr betragen soll. Außerdem soll die bestehende Doppelverbeitragung mit Kranken- und

Pflegeversicherungsbeiträgen bei Inanspruchnahme der Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beseitigt werden. Schließlich sollen die steuerfreien Einzahlungsmöglichkeiten für externe Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) von 4  % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG) zzgl. des Festbetrags von 1.800 € auf 7 % der BBG vereinheitlicht werden. Die beabsichtigten steuer­ lichen Maßnahmen sind überfällig. Allerdings reichen die Vorschläge nicht aus, um der Niedrigzinsphase gerecht zu werden. Hierfür müsste die steuerfreie Einzahlungsmöglichkeit deutlich stärker – wenigstens auf 8 % der BBG – angehoben werden.

Mittlerweile gibt es

20,4 Mio. aktive Anwartschaften auf betrieb­liche Altersversorgung. (Alterssicherungsbericht, 2016)

RÜCKGANG DER ZAHL VON BETRIEBSÄRZTEN FÜHRT ZU IMMER GRÖSSERER LÜCKE BEI DER ­BETREUUNGSKAPAZITÄT Gemeldete Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gem. §§ 3, 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) nach Altersgruppen 5.810

6.000 5.000 4.000 3.000 2.000

1.474

1.682

55–59 Jahre

60–64 Jahre

1.001

1.000 0

1.648

28 unter 35 Jahren

226 35–39 Jahre

491

40–44 Jahre

Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ „Kleine“ Fachkunde, nur erteilt bis Ende 1996

Quelle: Bundesärztekammer, Stand 31. Dezember 2015

45–49 Jahre

50–54 Jahre

65 Jahre und älter


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

28. November 2016 BDA-HGF Kampeter @DLF: Das Beste für #Rentenversicherung ist #Beschäftigung. Deshalb Wirtschaftsstandort stärken.

Weiter vorgesehen ist die Einführung eines sog. Sozialpartnermodells, mit dem den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gegeben werden soll, betriebliche Altersvorsorge auch in der Form einer reinen Beitragszusage zuzulassen. Arbeitgeber könnten dann bei einer entsprechenden tarifvertraglichen Grundlage betriebliche Altersvorsorge auch in der Weise leisten, dass sie – anders als heute – nur die Zahlung eines Beitrags an einen Versorgungsträger zusagen, nicht hingegen auch die später zu leistende Betriebsrente. Es ist der BDA gelungen, das Bundesarbeitsministerium von der ursprünglich geplanten Vorgabe abzubringen, nach der die Option einer reinen Beitragszusage davon abhängen sollte, dass die Durchführung über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfolgt und die Zusage vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt ist. Jetzt geplant ist, dass die Tarifvertragsparteien eine sog. Zielrente vereinbaren dürfen, bei der für die betriebliche Altersvorsorge ein Beitrag an einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) gezahlt wird, der seine Leistungen zwar dem Grunde nach rechtlich verbindlich zusagt, der Höhe nach hingegen nur unverbindlich in Aussicht stellt. Für die Ermittlung und Anpassung von Zielrenten sollen aufsichtsrechtliche Vorgaben geschaffen werden. Es gibt keine Absicherung der Zusage durch den PSV. Es wäre erfreulich, wenn Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge künftig auch haftungsfrei durchführen könnten, indem sie sich nur zur Zahlung eines Beitrags an eine Versorgungseinrichtung, nicht aber auch zur Zahlung einer späteren Betriebsrente verpflichten. Die im Entwurf formulierten Voraussetzungen für eine reine Beitragszusage sind jedoch zu hoch. Denn vorgesehen ist, dass eine reine Beitragszusage nur dann möglich ist, wenn sie durch einen Tarifvertrag ermöglicht wird und zahlreiche weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Unter diesen Voraussetzungen ist kaum damit zu rechnen, dass die Möglichkeit der reinen Beitragszusage in nennenswertem Umfang genutzt würde. Die BDA tritt deshalb dafür ein, dass die Voraussetzungen der reinen Beitragszusage

gelockert werden und diese neue Form der betrieblichen Altersvorsorge allen Arbeitgebern offensteht. Es ist außerdem beabsichtigt, Bezüge aus der zusätzlichen Altersvorsorge – in bestimmten Grenzen – von der Anrechnung auf die Grundsicherung freizustellen. Hiernach werden 100 € der Leistungen aus zusätzlicher Altersvorsorge im Monat nicht angerechnet, darüber hinaus 30 % dieser Leistungen bis zu einer Gesamthöhe von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 – derzeit 202 €. Dieses Vorhaben ist insoweit vertretbar, als damit Einwände gegen die private und betriebliche Altersvorsorge abgebaut werden können.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Betriebliche Altersvorsorge

Pensionsrückstellungen – ­Unternehmen stärker entlasten Am 18. Februar 2016 hat der Bundestag eine Änderung des Handelsbilanzrechts für Pensionsrückstellungen zur Entlastung von Unternehmen beschlossen, deren bilanzielle Belastungen aufgrund der Niedrigzinsphase erheblich angewachsen sind. Die Änderungen treten für das Geschäftsjahr 2016 und wahlweise bereits für das Geschäftsjahr 2015 in Kraft. Das Ziel der Entlastung von Unternehmen ist zu begrüßen. Die Änderungen bleiben jedoch deutlich hinter dem Notwendigen zurück und belasten die Unternehmen außerdem mit unnötiger Bürokratie. Der vorgesehene Zeitraum zur Berechnung des Durchschnittszinses ist mit nur zehn Jahren deutlich zu kurz. Um die Unternehmen spürbar zu entlasten, wären 15  Jahre erforderlich. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den HGBAbschluss wird zukünftig anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz ver­ wendet. Zusätzlich sind die Rückstellungen unter Anwendung des


Soziale Sicherung

7-Jahres-Durchschnittszinssatzes zu berechnen, und zwar unabhängig davon, welcher der beiden Werte höher ist. Der Differenzbetrag zwischen den beiden Rückstellungen ist unter der Bilanz oder im Anhang der Bilanz anzugeben. Für den Fall, dass die Rückstellungen mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins höher wären, unterliegt der Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre, d. h., im Falle einer Ausschüttung müssen in Höhe dieses Betrags Rück­ lagen im Unternehmen verbleiben. Auf die geplante Ausschüttungssperre des Unterschiedsbetrags, der aus den verschiedenen Zeiträumen der Zinsberechnung herrührt, sollte verzichtet werden. Denn die Ausschüttungssperre schränkt die Unternehmen unnötig ein und belastet sie aufgrund der doppelten Ermittlung der Pensionsrückstellungen mit zusätzlicher Bürokratie. Außerdem greift eine auf das Handelsbilanzrecht beschränkte Änderung deutlich zu kurz. Noch wichtiger ist, dass im Steuerbilanzrecht der Niedrigzinsphase Rechnung getragen wird. Es darf nicht sein, dass auch weiterhin bis zur Hälfte des tatsächlich notwendigen Aufwands der Unternehmen für betriebliche Altersvorsorge steuerlich nicht anerkannt wird. Deshalb muss die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen an die handelsrecht­ liche Bewertung schrittweise angeglichen werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Soziale ­Sicherung > Betriebliche Alters­vorsorge sowie > Themen A–Z > Betriebliche ­Alters­vorsorge

Geplante Änderung der Arbeitsstättenverordnung deutlich ­entschärft Nachdem das Bundeskabinett am 2. November 2016 die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen hatte, trat diese am 3. Dezember 2016 in Kraft. Damit wird u. a. die Gestaltung von Arbeits- und Pausenräumen neu geregelt. Die jetzt beschlossene Verordnung geht auf einen

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Kompromiss zurück, auf den sich das Bundeskanzleramt und das Bundesarbeitsministerium geeinigt hatten, nachdem die ursprünglich geplante Änderung der Arbeitsstättenverordnung im Februar 2015 vom Bundeskabinett auf Eis gelegt worden war. Die BDA hatte sich nachdrücklich für deutliche Nachbesserungen an dem ursprünglichen Verordnungsentwurf zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung eingesetzt und dafür auch konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Die neue, jetzt in Kraft getretene Arbeitsstättenverordnung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorangegangenen Plänen und greift die wesentlichen Kritikpunkte der BDA auf. Die alten Vorschläge hätten hohe Mehrbelastungen für die Betriebe gebracht, ohne dabei einen sinnvollen Beitrag zum Arbeitsschutz zu leisten. Die jetzt in Kraft getretenen Vorgaben zu Tageslicht und einer Sichtverbindung nach außen tragen den betrieblichen Erfordernissen besser Rechnung. Wichtig ist auch, dass ein angemessener Bestandsschutz für bereits bestehende Arbeitsstätten ohne Sichtverbindung nach außen gilt. Sonst hätten viele Arbeits- und Pausenräume nicht mehr genutzt werden können. Nach den alten Vorschlägen hätten Arbeitgeber in der Privatwohnung von Telearbeitnehmern prüfen müssen, ob Computer richtig aufgestellt sind oder ausreichend Platz ist, um die Handballen aufzulegen.

19. September 2016 Neuer Vorschlag #Arbeitsstättenverordnung deutliche Verbesserung, sagt BDA-Präsident Kramer heute @faznet


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Jeder Arbeitsplatz hätte mit einer abschließbaren Kleiderablage ausgestattet werden müssen. Die Anforderungen an die Dokumentation der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung der Beschäftigten wären aufgebläht worden.

27. Oktober 2016 Was steht im #Alterssicherungsbericht? „Geringverdiener (besitzen) sogar etwas häufiger einen Riester-Vertrag (...) als Besserverdiener.“

Auch die jetzt in Kraft getretene Arbeitsstättenverordnung enthält allerdings noch an mehreren Stellen unnötige Mehrbelastungen für die Betriebe. Sie geht zudem teilweise über die zugrunde liegenden EU-Richtlinien hinaus, obwohl laut Koalitionsvertrag EU-Richtlinien grundsätzlich eins zu eins umgesetzt werden sollen. Dennoch bedeuten die Änderungen insgesamt einen deutlichen Fortschritt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Unfallversicherung und Arbeitsschutz

Festschreibung des ­Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung ­beibehalten Die BDA hat sich auch im Jahr 2016 intensiv in die Debatte über die Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung eingebracht. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge und eine

Abschaffung der allein von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeiträge. Am 29. Januar 2016 hatten die SPD-regierten Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen dazu eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, welche auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Anlässlich der Prognose des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem im August 2016, wonach der durchschnittliche Zusatzbeitrag von heute 1,1 % bis 2020 auf 2,4 % steigen könne, wurde die Debatte über die Beitragssatzparität erneut durch Forderungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel nach Rückkehr zur paritätischen Finanzierung befeuert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat solche Prognosen vollkommen zu Recht als unbegründete Panikmache zurückgewiesen. Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils ist weiterhin notwendig, damit sich überproportional steigende Gesundheitsausgaben nicht negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Außerdem beteiligen sich die Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bereits überproportional an den Krankheitskosten. Allein im Jahr 2015 haben die Arbeitgeber 54,2 Mrd. € (45,0 Mrd. € direkte Entgeltfortzahlung zzgl. 9,2 Mrd. € Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber) für die Entgeltfortzahlung ausgegeben, was umgerechnet 4,6 Beitragssatzpunkten entsprochen hätte, also mehr als das Vierfache des derzeitigen Zusatzbeitragssatzes.

Die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 % hat maßgeblich zur positiven Beschäftigungsentwicklung in den letzten zehn Jahren beigetragen. Dieser Erfolg darf jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Arbeitskosten sind ein entscheidender Faktor, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung am Standort Deutschland zu sichern. Janina Kugel | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss ­Soziale Sicherung, Vorstandsmitglied Siemens AG


Soziale Sicherung

Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge würde darüber hinaus den Preiswettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen schwächen. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, durch Wahl einer günstigeren Kasse den Wettbewerb zwischen den Kassen voranzutreiben und Mehrbelastungen bei steigenden Zusatzbeiträgen zu vermeiden. Die Politik hat die Zusatzbeiträge in den vergangenen Jahren mit teuren Leistungsausweitungen, wie z. B. dem Krankenhausstrukturgesetz, in die Höhe getrieben und damit zugleich die bevorstehenden demografischen Herausforderungen ignoriert bzw. weiter verschärft. In Zukunft müssen die Beitragszahler immer mehr ältere Versicherte versorgen, deren Versorgung zudem kostenintensiver ist als die der jüngeren Versicherten, während gleichzeitig ein hoher Anteil an älteren Versicherten die Einnahmenseite der

Krankenkassen weiter schwächt. Eine Beitragssatzparität kann diese Herausforderung nicht lösen.

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Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auch 2017 unverändert bei

Auch mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl ist nicht zu erwarten, dass die Politik sich den Herausforderungen der Zukunft stellt. Stattdessen hat die SPD ihre Forderung nach Beitragssatzparität bereits als Wahlkampfthema angekündigt. Die BDA wird sich weiterhin intensiv in die Debatte einbringen.

1,1 % liegen. (BMG, 2016)

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Kranken­ versicherung

JE VERSICHERTEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ENTSTANDEN 2015 AUSGABEN VON ÜBER 3.000 € Ausgaben je Versicherten 2015 Nettoverwaltungskosten 31

Ausgaben insgesamt: 3.021 € 37 Vorsorge- und Rehabilitations­maßnahmen Ärztliche Behandlung

493

Behandlung durch Zahnärzte

144 46

Zahnersatz

493

Arzneimittel

Heil- und Hilfsmittel

194

Behandlungspflege u. häusl. Krankenpflege

Krankengeld

993

159 70

Krankenhausbehandlung

74 94 147

Fahrkosten

Soziale Dienste, Prävention und Selbsthilfe

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2016

Früherkennungsmaßnahmen

Sonstige Schwangerschaft/ Mutterschaft 18 28


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

ARBEITGEBER BLEIBEN GRÖSSTER FINANCIER DES SOZIALSTAATS Zur Finanzierung laufender und künftiger Sozialleistungen wurden 2015 Finanzmittel i. H. v. insgesamt 935,5 Mrd. € aufgebracht und damit 4,2 % mehr als im Jahr 2014. Das geht aus dem Sozialbudget hervor, mit dem die Bundesregierung einmal im Jahr über Umfang, Struktur und Finanzierung sämtlicher Sozialleistungen in Deutschland berichtet. Als größten Financier des Sozialstaats weist das „Sozialbudget 2015“ wieder die Arbeitgeber mit Sozialbeiträgen von 322,3 Mrd. € bzw. einem Finanzierungsanteil von 34,5 % aus. Die Zuschüsse des Staats beliefen sich auf 33,5 % (313,0 Mrd. €) und die Sozialbeiträge der Versicherten auf 30,3 % (283,7 Mrd. €). Damit wurde deutlich mehr als die Hälfte (53,2 %) der im Sozialbudget ausgewiesenen Sozialbeiträge von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, das im Berichtsjahr um 3,8 % stieg, ergibt sich daraus ein Zuwachs der Sozialleistungsquote um 0,3 Prozentpunkte auf jetzt 29,4 %. Das Verhältnis von Sozialaufwand zu Wirtschaftskraft lag damit auch im Berichtsjahr wieder höher als im langjährigen Durchschnitt und auf dem höchsten Niveau seit 2011.

Beschäftigung Älterer ­spürbar erleichtern Im Oktober 2016 hat der Bundestag das sog. Flexirentengesetz beschlossen, das im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Koalitionsarbeitsgruppe vom 10. November 2015 basiert. Die BDA begrüßt die mit dem Flexirentengesetz verfolgten Ziele, das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern und zu fördern sowie das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Nach dem Flexirentengesetz sollen die Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtert werden. Vorgesehen sind u. a. eine Neuregelung der erlaubten Hinzuverdienstgrenzen zur Erleichterung von Teilrentenbezug sowie Änderungen bei den Beiträgen zur Renten- und

Arbeitslosenversicherung (Aktivierung des „isolierten Arbeitgeberbeitrags“ zum Aufbau zusätzlicher Rentenanwartschaften) für beschäftigte Rentner. Erfreulich ist, dass – trotz massiver Forderungen vonseiten der Gewerkschaften – keine neuen Frühverrentungsmodelle vorgeschlagen werden. Insbesondere die Forderungen nach neuen Rentenzugängen schon ab dem 60. Lebensjahr sowie nach Einführung eines „Arbeitssicherungsgelds“, mit dem der Teilaustritt von gesundheitsbeeinträchtigten Personen aus dem Erwerbsleben erleichtert werden sollte, werden nicht aufgegriffen. Leider hat jedoch der Mut zu spürbaren Erleichterungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefehlt.

Unsere sozialen Sicherungssysteme müssen als elementarer Bestandteil für den Zusammenhalt der Gesellschaft verlässlich und generationengerecht sein. Das Gegenteil davon sind Wahlkampfversprechen, die schon bald nicht mehr finanzierbar sind und Jüngere überlasten. Daher rate ich der Politik, mit den Sozialpartnern in einen Austausch über die langfristige Stabilität der sozialen Sicherung zu treten. Dr. Andreas Eurich | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, Vorstandsvorsitzender Barmenia Versicherungen


Soziale Sicherung

Hierzu hätten z.  B. eine deutlichere Lockerung und Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen sowie die Beseitigung von arbeitsrechtlichen Hemmnissen bei der erneuten Beschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern im Rentenalter gehört.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Rentenversicherung

Teilhabe von Menschen mit ­Behinderung und Strukturen der Rehabilitation ­verbessern In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, mit einem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell zu unterstützen. Die BDA unterstützt das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen, und konnte bereits im Beteiligungsverfahren des Bundesarbeitsministeriums im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens viele Forderungen durchsetzen. Insbesondere konnten Verschiebungen der Finanzierungslasten auf Kosten der Beitragszahler verhindert werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 1. Dezember 2016 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Danach wird vor allem das für Rehabilitation maßgebliche SGB IX neu strukturiert und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention fortentwickelt. Das BTHG enthält einige positive Ansätze zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung wie beispielsweise das „Budget für Arbeit“ und im Rehabilitations- und Teilhaberecht die verbesserte Zusammenarbeit der Reha-Träger. Die vorgesehenen Regelungen können dazu beitragen, die Beitragsgelder zur Sozialversicherung wirkungsvoller einzusetzen. Während die im BTHG enthaltenen Reformansätze zur Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts

des SGB IX und zur Reform der Eingliederungshilfe grundsätzlich positiv zu bewerten sind, ist die geplante Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts kritisch (vgl. Kapitel Arbeits- und Tarifrecht). Zu begrüßen sind die Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und die verbindlichere Ausgestaltung des allgemeinen Rehabilitations- und Teilhaberechts für die Reha-Träger. Die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Reha-Trägern darf nicht länger zu Reibungsverlusten führen, die zulasten der Menschen mit Behinderung gehen und zudem vermeidbare Kosten verursachen. Wichtig ist, dass mehr Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Daher ist die vorgesehene Einführung eines „Budgets für Arbeit“, also die Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Eingliederungshilfe bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber im Sinne eines Minderleistungsausgleichs, zu begrüßen. Auch die Zulassung alternativer Anbieter von Werkstattleistungen ist grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Positiv ist zudem der Verzicht auf weitere Lastenverschiebungen in Richtung der Sozialversicherungen. Damit müssen die Beitragszahler zumindest nicht noch stärker als bisher systemwidrig Finanzierungsbeiträge bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederung von Menschen mit Behinderung übernehmen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Inklusion von ­Menschen mit Behinderung

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz darf nicht zur Verschiebung der Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht führen Der Kabinettsentwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes vom 16.  November  2016 zielt darauf ab, die interne und externe Kontrolle der

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15. November 2016 „Die Sozialabgaben dürfen insgesamt die Marke von 40 Prozent nicht überschreiten, auch weiterhin nicht“, sagt BDA-Präsident Kramer #DAT2016


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

WEITERE GESUNDHEITSPOLITISCHE GESETZGEBUNGSVERFAHREN 2016 Arzneimittelversorgungs­stärkungsgesetz Der Gesetzentwurf vom 12. Oktober 2016 setzt weitgehend die Ergebnisse des Pharmadialogs zwischen Bundes­ gesundheitsministerium, Bundesbildungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium, Verbänden der pharmazeutischen Industrie, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie sowie Vertretern der Wissenschaft um. Die BDA hat das Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme begleitet, in der sie begrüßt, dass die Ergebnisse zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel den Ärzten in den Praxisverwaltungssystemen zugänglich gemacht werden sollen, um so einen schnelleren und besseren Informationsfluss zu erreichen. Das Preismoratorium für Arzneimittel soll bis 2022 verlängert werden, um den Ausgabenanstieg für Arzneimittel zu bremsen. Jedoch ist für die Pharmaunternehmen ab 2018 eine Preisanpassung mit Orientierung an der Inflationsrate möglich, so dass die Höhe der tatsächlich verhinderten Mehrausgaben von ca. 1,5 bis 2,0 Mrd. € im Ergebnis von der Entwicklung der Inflationsrate abhängt. Für neue Arzneimittel, für die zunächst keine Preisbegrenzungen bzw. Verhandlungspreise gelten, ist für die ersten zwölf Monate nach Marktzugang eine Umsatzschwelle i. H. v. 250 Mio. € vorgesehen, danach gilt der Erstattungsbetrag. Im Jahr 2015 wäre eine solche Schwelle lediglich von drei Medikamenten überschritten worden. Zudem soll ohne ersichtliches Erfordernis das Honorar der Apotheker für Rezepturen und die Abgabe dokumentationsaufwendiger Arzneimittel zulasten der Krankenkassen bzw. der Beitragszahler um insgesamt 100 Mio. € jährlich erhöht werden.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Der Gesetzentwurf vom 2. November 2016 sieht verschiedene Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, u. a. das System der Preisfindung im Heilmittelbereich zu flexibilisieren, die stärkere Einbringung von Heilmittelerbringern in die Versorgungsverantwortung flächendeckend zu erproben, bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung nicht nur den Preis, sondern verschiedene Kriterien wie etwa Qualitäts­ aspekte zu gewichten und die Überwachung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Kritisch sieht die BDA das Vorhaben, die bisherige Begrenzung der Vergütungsanhebungen im Heilmittelbereich, die an die Grundlohnsumme anknüpft, abzuschaffen. Damit werden Preisanpassungen oberhalb der Veränderungsrate der Grundlohnsumme möglich, was zu einer generellen Verteuerung der Heilmittel führen kann. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnte die BDA eine Befristung dieses Vorhabens auf die Jahre 2017 bis 2019 erreichen.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und ­psychosomatische Leistungen Gegenstand des Gesetzentwurfs vom 5. September 2016 ist u. a. eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 über 1,5 Mrd. €. Es ist richtig, die bestehende Liquiditätsrücklage abzubauen, da ihr aktueller Umfang deutlich über das hinausgeht, was für eine ausreichende Liquiditätssicherung erforderlich ist. Die im Gesetz angeführte Begründung, mit den zusätzlichen Mitteln Mehrbelastungen der Krankenkassen durch versicherungspflichtige Asylberechtigte finanzieren zu wollen, ist jedoch fragwürdig. Sinnvoll wären klare gesetzliche Vorgaben zum Abbau hoher Rücklagen. Die BDA hat ihre Argumente in einer Stellungnahme sowie in der Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit am 26. September 2016 vertreten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Krankenversicherung


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Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene zu stärken, damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkennbar werden. Einige im Kabinettsentwurf vorgesehene Maßnahmen sind durchaus dazu geeignet, die Kontrollrechte der Selbstverwaltungsmitglieder zu stärken und mehr Transparenz des Verwaltungshandelns zu erreichen. Dazu zählen u. a. die Stärkung der Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und eine verbesserte Kontrolle der Beratertätigkeiten der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungs­ organe. Ein höheres Maß an Berichts- und Prüfungspflichten sowie stringentere Vorgaben für das Verwaltungshandeln sind insbesondere vor dem Hintergrund der Vorgänge bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Vergangenheit nachvollziehbar. Die BDA konnte erfolgreich darauf hinwirken, dass einige kritische Punkte, die noch im Referentenentwurf enthalten waren, komplett gestrichen oder zufriedenstellend korrigiert wurden. Verhindert werden konnte u. a. die zunächst vorgesehene Befugnis der Aufsichtsbehörde, bei unbestimmten Rechtsbegriffen zur Gewährleistung einer mit den Gesetzeszwecken der Körperschaften und Institutionen in Einklang stehenden Mittelverwendung Inhaltsbestimmungen zu erlassen. Damit hätte die Gefahr einer Verschiebung der Rechtsaufsicht hin zur Fachaufsicht bestanden.

Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern Die BDA ist beratendes Mitglied der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) und setzt sich für einen weiteren Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung ein. Die NPK hat am 19. Februar  2016 erstmals entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag Bundesrahmenempfehlungen beschlossen. Sie dienen dazu, die Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention

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weiterzuentwickeln und die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Auf Basis der Bundesrahmenempfehlungen haben bisher acht Bundesländer Landesrahmenvereinbarungen abgeschlossen. Durch die Umsetzung des Präventionsgesetzes sind bedauerlicherweise in den meisten Betrieben keine spürbaren Auswirkungen auf die betriebliche Gesundheitsförderung zu erwarten. Denn gesundheitsbewusstes Verhalten lässt sich nicht „verordnen“ und die Angebote der Krankenkassen erreichen meist diejenigen, die ohnehin gesundheitsbewusst leben. Für eine bessere betriebliche Gesundheitsförderung müssen bürokratische und steuerrechtliche Hindernisse abgebaut werden, die dem freiwilligen Engagement der Betriebe für die Gesundheitsförderung im Wege stehen, z. B. durch eine Änderung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes. Ein weiterer Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung kann insbesondere durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreicht werden, z. B. durch die bessere Kooperation und Vernetzung der im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung aktiven überbetrieblichen Akteure und Institutionen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Kranken­ versicherung

Strukturreform der ambulanten Psychotherapie eröffnet Wege zur Verkürzung von Wartezeiten Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. Juni 2016 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Mit der vorgesehenen Strukturreform der ambulanten Psychotherapie werden langjährige Forderungen der BDA nach Verkürzung von Wartezeiten umgesetzt. Durch lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie kommt es oft zu verlängerten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Ohne zeitnahe Behandlung

Allein die in dieser Legislaturperiode vom Gesetzgeber beschlossenen Ausgabenpakete zugunsten von Krankenhäusern und Ärzten werden die Beitragszahler mit rd.

3 Mrd. € jährlich zusätzlich belasten. (BMG, 2016)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

kann es weiterhin zu einer Chronifizierung und damit weiteren vermeidbaren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit kommen. Daher hatte der GKV-Spitzenverband auf Drängen der BDA ein Positionspapier zur Reform des Angebots an ambulanter Psychotherapie verabschiedet, dessen Kernforderungen in das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeflossen sind und nun durch die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden. Eine Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Mit der Bekanntmachung würde die Änderung in Kraft treten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Erfolgsfaktor psychische Gesundheit“

KERNELEMENTE DER STRUKTURREFORM IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPIE 1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Die Einführung einer Sprechstunde für alle Psychotherapeuten soll einen zeitnahen und niederschwelligen Zugang ermöglichen. Sie dient der Abklärung, ob und welche Behandlung erforderlich ist oder ob eventuell Alternativen wie Selbst­ hilfe- oder Beratungsangebote weiterhelfen können. 2. Psychotherapeutische Akutbehandlung: Im Anschluss an die Sprechstunde kann bei akuter Symptomatik (tiefe emotionale oder seelische Krisen, drohende Arbeitsunfähigkeit etc.) zeitnah eine Akutbehandlung erfolgen, die akute psychische Krisen bessern und Chronifizierung verhindern soll. 3. Gruppentherapie: Die Gruppentherapie wird an mehreren Stellen der Psychotherapie-Richtlinie als gleichgewichtig mit der Einzeltherapie herausgestellt, so dass sich diese Therapieform, welche eine effiziente Nutzung psychotherapeutischer Ressourcen ermöglicht, weiter verbreiten kann.

Berufskrankheitenrecht reformieren Die BDA hatte bereits Anfang 2015 ein Positionspapier mit Vorschlägen für eine Reform des Berufskrankheitenrechts in die politische Diskussion eingebracht. Anfang 2016 hat nunmehr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschläge aus Sicht der Verwaltung vorgelegt. Diese Vorschläge sind in den Selbstverwaltungsorganen der DGUV, im Arbeitskreis Berufskrankheitenrecht sowie im Ausschuss Arbeitssicherheit der BDA intensiv diskutiert worden. Die Vorschläge der DGUV greifen einige BDA-Reformvorschläge auf. So wird angeregt, das Verfahren zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des „Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten“ transparenter zu gestalten sowie die Berufskrankheiten möglichst konkret zu bezeichnen und zu beschreiben. Positiv ist ferner, dass eine einheitliche Rückwirkungsregelung in das ­SGB VII aufgenommen werden soll. Damit würde sichergestellt, dass eine neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommene Erkrankung immer nur zeitlich begrenzt rückwirkend zu entschädigen ist. Vorschläge zur Streichung des Unterlassungszwangs, nach dem das Unterlassen der zur Berufskrankheit führenden Tätigkeit Voraussetzung für eine Entschädigung ist, und zur Einführung von Mitwirkungspflichten der Versicherten sind hingegen noch nicht konsensfähig. Dort besteht weiterer Diskussionsbedarf, insbesondere hinsichtlich der praktischen und finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsänderungen. Ziel der DGUV ist es, in ihrer Mitgliederversammlung Anfang Dezember 2016 einen mit der Selbstverwaltung abgestimmten Reformvorschlag zu beschließen und diesen an das Bundesarbeitsministerium als Grundlage für eine Reform der Berufskrankheiten-Verordnung einzubringen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Unfallversicherung und Arbeitsschutz


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Soziale Sicherung

ISO-Normentwurf zu Arbeitsschutzmanagementsystemen wird ­nach­gebessert Die Internationale Organisation für Normung (ISO) erarbeitet seit Juli 2013 eine Norm zu Arbeitsschutzmanagementsystemen. Im März 2016 wurde ein erster Normentwurf vorgelegt. Die BDA hat zu diesem Normentwurf eine umfassende Stellungnahme beim Deutschen Institut für Normung (DIN), das für Deutschland das Votum gegenüber der ISO abgeben darf,

eingereicht und die darin beschriebenen Positionen in die Beratungen des zuständigen DIN-Gremiums sowie bei der ISO eingebracht. Insbesondere folgende Punkte des Normentwurfs hat die BDA kritisiert: Die Beteiligungsrechte der Mitarbeiter und deren betrieblicher Interessenvertretungen in Fragen des Arbeitsschutzmanagements bis hin zu übergeordneten firmenpolitischen Fragestellungen sollten ausgeweitet werden, es wurden umfangreiche Dokumentations- und Bekanntmachungspflichten vorgesehen und es sollte eine Ausweitung des Arbeitsschutzmanagementsystems

IMMER MEHR BETRIEBE WERDEN VON DEN KRANKENKASSEN MIT BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG ERREICHT1 Mit betrieblicher Gesundheitsförderung erreichte Betriebe

12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Die Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung werden entweder an einem oder mehreren Betriebsstandorten durchgeführt. Über die Hälfte der insgesamt erreichten Standorte und Betriebe sind Mehrfachstandorte. Etwa 40 % der erreichten Betriebe sind Einzelstandorte.

1

Quelle: Präventionsbericht, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. und GKV-Spitzenverband, November 2015


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Arbeitsschutz wird in deutschen Unternehmen großgeschrieben. Aber er darf nicht in unnötige Bürokratie ausarten. Die jetzt im zweiten Anlauf beschlossene Reform der Arbeitsstättenverordnung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Plänen. Die wesentlichen Kritikpunkte der Wirtschaft an den bisherigen Plänen wurden aufgenommen. Hans-Dieter Bremer | Vorsitzender BDA-Ausschuss Arbeitssicherheit, Geschäftsführer Beton-Service GmbH

auf Lieferanten und die Erbringer von Dienstleistungen für die Unternehmen erfolgen. Durch die aktive Beteiligung der BDA sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene konnte erreicht werden, dass das DIN den ersten Norm­ entwurf abgelehnt hat. Das deutsche Votum hat dazu beigetragen, dass der ISO-Entwurf auch auf ISO-Ebene nicht angenommen wurde. Auf der ISO-Einspruchssitzung vom 6. bis 10. Juni 2016 in Toronto sind die gebündelten Interessen der International Organisation of Employers (IOE) sowie der BDA von einem Vertreter der BDA eingebracht worden. Ein von der IOE/BDA mit eingebrachter Antrag, ganz auf eine Norm zu Arbeitsschutzmanagementsystemen – aufgrund fehlender breiter Unterstützung in den ISO-Mitgliedsorganisationen – zu verzichten, wurde leider abgelehnt. Die Arbeitnehmervertreter im ISO-Entscheidungsgremium waren zahlenmäßig weit überlegen. Um den abgelehnten ersten Norm­ entwurf zu überarbeiten, wurde eine 20-köpfige Expertengruppe benannt, welche in einer einwöchigen Klausur­ tagung im September 2016 in Dänemark einen überarbeiteten Normtext vorbereitet hat. In dieser Expertengruppe war die BDA ebenfalls vertreten. Voraussichtlich im März 2017 wird ein zweiter Normentwurf seitens der ISO vorgelegt, mit dem Erscheinen einer ISO-Norm ist nicht vor 2018 zu rechnen.

Kein Regelungsbedarf bei ­psychischer Gesundheit Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im August 2016 einen Zwischenbericht zum Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung“ ihrem Kuratorium vertraulich vorgelegt. Auslöser für das Projekt waren Forderungen der Länder und der Gewerkschaften nach einer Anti-Stress-Verordnung. Vor der Veröffentlichung der abschließenden Projektergebnisse werden die von der Wissenschaft zusammengestellten Ergebnisse mit Akteuren des Arbeitsschutzes und der Politik erörtert, um vor allem Handlungsstrategien hieraus abzuleiten. Die BDA wird sich intensiv in diese Diskussion einbringen und darlegen, dass die vorgelegten Ergebnisse keine Basis für neue Regulierungen des Arbeitsschutzes liefern. Erforderlich sind vielmehr praktische Handlungshilfen für Unternehmen.

Beitragspflicht für Zuschüsse zu Entgeltersatzleistungen auf dem Prüfstand Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Mutterschaftsgeld und weiteren Entgeltersatzleistungen sind dann sozialversicherungsbeitragspflichtig, wenn sie zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50 € im Monat übersteigen. Diesen Sachverhalt zu verifizieren, ist einerseits für Arbeitgeber mit sehr hohem Aufwand verbunden. Andererseits


Soziale Sicherung

sind die Zuschüsse im Ergebnis in fast allen Fällen beitragsfrei. Auf Initiative der BDA ermittelt jetzt das Statistische Bundesamt den Erfüllungsaufwand für dieses Verfahren und erarbeitet zusammen mit der BDA alternative Lösungen. Eingeschlossen ist der Fall, dass Arbeitgeberzuschüsse zu Entgeltersatzleistungen grundsätzlich beitragsfrei gestellt werden, damit auf die Prüfung gänzlich verzichtet werden kann.

Verbesserung bei der vorgezo­genen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Auf intensives Drängen der BDA konnte eine moderate, aber sehr effiziente Vereinfachung der Beitragsabführung an die Sozialversicherung realisiert werden. Danach können Arbeitgeber ab 1. Januar 2017 stets als Bemessungsgrundlage für die Beiträge den Vormonatswert heranziehen. Damit entfällt die Einschränkung, den Vormonatswert nur unter sehr eng gefassten Bedingungen heranziehen zu dürfen. Im Ergebnis kommt es für Arbeitgeber zu jährlichen Einsparungen von Bürokratiekosten i. H. v. ca. 64 Mio. €. Die Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung hätte für bestimmte Arbeitgeber eine noch weitreichendere Reduzierung der Bürokratiekosten zur Folge gehabt, wäre aber laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamts gleichzeitig mit einer Erhöhung der Beitragssätze verbunden gewesen, so dass sich diese Lösung für die Arbeitgeber insgesamt negativ ausgewirkt hätte.

Bürokratiebelastung durch Künstlersozialkasse reduzieren Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln aus dem Jahr 2008 fallen für Unternehmen für jeden Euro Künstlersozialabgabe zusätzlich Bürokratiekosten von fast 80 Cent an. Durch die Bürokratiekosten steigernde Gesetzgebung im Kontext der Künstlersozialkasse sind die Kosten für den Erfüllungsaufwand in den letzten Jahren noch einmal deutlich gestiegen. Maßgebend

für den hohen Bürokratieaufwand sind die zahlreichen Unschärfen der rechtlichen Regelungen und die umfangreichen Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten. Für Arbeitgeber wird das insbesondere im Rahmen der nunmehr ausgeweiteten Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung spürbar. Die BDA fordert, die Künstlersozialversicherung durch eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie auf sonstige pflichtversicherte Selbstständige Anwendung finden. Als kurzfristig realisierbare Alternative zur Abschaffung der Künstlersozialkasse hat die BDA zusammen mit anderen Arbeitgeberverbänden Vorschläge erarbeitet, bei in Summe gleicher Beitragslast die Erhebung der Abgabe deutlich zu vereinfachen. Insbesondere eine klare Definition des Künstlerbegriffs ist für eine Vereinfachung der Beitragsabführung unabdingbar.

Nähere Informationen unter  www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Beitrags- und Melderecht sowie > ­Publikationen > kompakt > „Künstlersozial­ versicherung“

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EUROPA UND INTERNATIONALES

Ein weltoffenes und wett­ bewerbsfähiges Deutsch­land und Europa sichern Stabilität und Wohlstand. Dafür arbeiten wir.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Nach Brexit-Referendum – Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken Knapp 52 % der Briten haben sich am 23. Juni 2016 für einen Austritt Großbritanniens aus der EU ausgesprochen. Infolge des britischen EU-Referendums ist David Cameron als Premierminister zurückgetreten. Seine Nachfolgerin, Theresa May, hat klargestellt, dass sie das Ergebnis des Referendums umsetzen wird, und angekündigt, Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bis spätestens März 2017 zu aktivieren. Sobald Großbritannien Art. 50 aktiviert hat, werden die zunächst auf zwei Jahre beschränkten Austrittsverhandlungen beginnen. 22. November 2016 Dtl. ist heute Hort der Stabilität in Europa, #Merkel hat wesentl. dazu beigetragen, sagt BDA-Präs. #Kramer @fr –

Die BDA setzt sich dafür ein, dass bei den anstehenden Verhandlungen an dem in Art. 50 EUV festgeschriebenen Prozedere festgehalten wird. Dabei ist es wichtig, dass kein Exempel am

Vereinigten Königreich statuiert wird. Gute Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bleiben essenziell für beide Parteien. Unternehmen müssen wieder Vertrauen schöpfen können, dafür muss in den Verhandlungen die vertragliche Grundlage geschaffen werden. Gleichzeitig darf es aber keine „Rosinenpickerei“ der Briten geben. Die Einheit der vier Grundfreiheiten (freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr) ist unverhandelbar und muss gewahrt werden. Zu den vier Grundfreiheiten hat die BDA im Dezember 2016 ein Grundsatzpapier veröffentlicht. Das Ergebnis des Referendums hat die Dynamik der Debatte über eine zukunftsfähige EU erhöht. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ („In unruhigen Gewässern“, 14. September 2016) die Notwendigkeit

ALLE VIER GRUNDFREIHEITEN DES EU-BINNENMARKTS GEHÖREN ZUSAMMEN, KEINE DARF EINGESCHRÄNKT WERDEN Der Europäische Binnenmarkt gehört zum Kern der europäischen Integrationsarchitektur. Die vier Grundfreiheiten freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen sind die tragenden Säulen des Binnenmarkts. Seine Stärke zieht der Europäische Binnenmarkt nicht zuletzt aus dem Zusammenspiel aller vier Grundfreiheiten. Deshalb kommt eine Einschränkung einzelner Grundfreiheiten nicht in Betracht. Jede einzelne Grundfreiheit für sich stärkt den Europäischen Wirtschaftsraum, aber nur im gemeinsamen Zusammenspiel entfalten sie ihre wohlstandsfördernde volle Kraft. Personenfreizügigkeit: Durch die Freizügigkeit können EU-Ausländer ohne jede Einschränkung dort arbeiten, wo sie am dringendsten benötigt werden. Europaweit tätige Unternehmen können ihr Personal in anderen EU-Staaten genauso einfach einsetzen wie in ihrem Heimatland. Bereits heute arbeiten knapp 8 Mio. EU-Bürger in einem EUMitgliedstaat, der nicht ihr Herkunftsland ist. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bringt Win-win-Situationen im Binnenmarkt mit sich. Die Zuwanderung von EU-Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in die alten Mitgliedstaaten hat zu einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von knapp 1 % sowie einem Einkommensgewinn von rd. 130 Mrd. € pro Jahr geführt. Freier Warenverkehr: Die am umfassendsten real genutzte Grundfreiheit ist die Warenverkehrsfreiheit. Aufgrund der Abschaffung verschiedener Handelshemmnisse kam es zu einer Intensivierung des Intra-EU-Warenverkehrs. In den Jahren 1999 bis 2012 ist der Anteil des Intra-EU-Handels am EU-BIP von 17 % auf 22 % angestiegen. Nutznießer des freien Warenverkehrs sind jedoch nicht nur Unternehmen, sondern gerade auch die EU-Bürger. Ihnen steht eine größere Palette nachgefragter Waren zur Verfügung. Zudem sind für viele Produkte die Preise gesunken. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr: Der freie Kapitalverkehr hat wesentlich dazu beigetragen, den Europäischen Binnenmarkt zu einem Magneten für ausländische Direktinvestitionen (FDI) zu machen. Zu Beginn der 1980er Jahre machten FDI gemessen am EU-BIP noch weniger als 1 % aus. Dieser Wert stieg bis 2007 auf über 6 % an. Laut Angaben des Europäischen Parlaments eröffnet ein vollständig integrierter Finanzmarkt ein Ersparnispotenzial von 60 Mrd. € jährlich. Dienstleistungsfreiheit: Durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 wurden bereits diverse Hindernisse, wie doppelte Genehmigungen und Kontrollen in verschiedenen Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, aus dem Weg geräumt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Dienstleistungsrichtlinie zu einem Anstieg des BIP der EU von 0,8 % über einen Zeitraum von zehn Jahren führen wird.


Europa und Internationales

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DAS AUSTRITTSVERFAHREN NACH ART. 50 EUV

Übermittlung der Austrittsabsicht

1

2

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Leitlinien des Europäischen Rates an die Kommission zur Berücksichtigung bei den Verhandlungen

Einstimmig ohne UK

Rat ernennt Verhandlungsführer und eröffnet die Verhandlungen

Erweiterte qualifizierte Mehrheit (20 Mitgliedstaaten, 65 % der Bevölkerung, ohne Beteiligung UK)

Kommission verhandelt mit dem Vereinigten Königreich

Europäisches Parlament stimmt dem Austrittsabkommen zu

Einfache Mehrheit

Rat stimmt dem Austrittsabkommen zu

Erweiterte qualifizierte Mehrheit (20 Mitgliedstaaten, 65 % der Bevölkerung, ohne Beteiligung UK)

Austrittsabkommen tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft

Ende der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs

nach spätestens zwei Jahren oder, sofern einstimmig beschlossen, später – bei Einstimmigkeit zwischen UK und EU-Staaten oder – bei Einigung darüber im Austrittsabkommen

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Technische Änderung der EU-Verträge

Quelle: CEP, 2016; eigene Darstellung der BDA

Einstimmigkeit unter allen 27 EUStaaten; zusätzlich Ratifizierung


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

81 % der Arbeitnehmer in der EU berichten, dass ihre beruflichen sowie ­familiären und gesellschaftlichen Verpflichtungen gut miteinander vereinbar sind. (EWCS, 2016)

unterstrichen, dass in der EU wirtschaftlichem Erfolg der soziale Ausgleich folgt. Jedoch ist auch klar: Ohne ökonomische Stärke ist kein Staat sozial leistungsfähig. Wettbewerbsfähige Volkswirtschaften sind die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und breiten gesellschaftlichen Wohlstand. Damit die EU wieder wettbewerbsfähiger wird und das Wachstum in den Mitgliedstaaten gestärkt wird, sind verschiedene Reformen notwendig: Die Schaffung des digitalen Binnenmarkts, der Ausbau der europäischen Infrastruktur, nachhaltige soziale Sicherungssysteme und eine konsequente Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten sind Voraussetzungen, um die soziale Kluft zu überwinden und die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten zu verringern. Für den Einstieg in Arbeit müssen Jugendliche zudem auf heutige und künftige Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbereitet werden. Die in einigen EU-Staaten erkennbaren Mängel im Bereich der beruflichen Ausbildung müssen deshalb zügig angegangen werden. Die Zukunft der EU war auch das zentrale Thema des informellen Sondergipfels der EU-Staats- und Regierungschefs am 16. September 2016. BUSINESSEUROPE hatte im Vorfeld in einem Brief an die EU-27 die Prioritäten der europäischen Wirtschaft (mehr Engagement für den europäischen Binnenmarkt und den internationalen Handel) dargelegt. Die

EU-Staats- und Regierungschefs griffen diese Themen ebenfalls in einer gemeinsamen „Erklärung von Bratislava“ auf und bekräftigten ihre Entschlossenheit, „die EU mit 27 Mitgliedstaaten zum Erfolg zu führen“. Sie einigten sich zudem auf einen „Bratislava-Fahrplan“, der konkrete Maßnahmen zu den von ihnen identifizierten künftigen Prioritäten enthält. Jetzt kommt es darauf an, dass dieser Zeitplan eingehalten und angenommene Beschlüsse zukünftig auch in den einzelnen Mitgliedstaaten viel konsequenter umgesetzt werden.

Wirtschafts- und Währungsunion voranbringen – Tarifautonomie sichern Im Jahr 2015 wurde der sog. FünfPräsidenten-Bericht zur Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vom Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk, dem Vorsitzenden der Eurogruppe Jeroen Dijsselbloem, dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi sowie dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz vorgelegt. Darin wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Integration der WWU in Richtung einer echten Wirtschafts-, Finanz-, Fiskalund politischen Union bis spätestens 2025 zu vollenden.


Europa und Internationales

Die Idee, Schritte zur Vollendung der WWU anzustoßen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Positiv ist, dass die fünf Präsidenten sich bei ihren Vorschlägen der ersten Stufe auf Maßnahmen konzentrieren, die keine Änderung der europäischen Verträge notwendig machen. Ein Element war hierbei die Einrichtung „nationaler Wettbewerbsräte“, deren Stellungnahmen als Richtschnur für Tarifverhandlungen zugrunde gelegt werden sollten. Dies wäre einem massiven Eingriff in die Tarifautonomie gleichgekommen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat deshalb gemeinsam mit dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann darauf hingewirkt, dass Eingriffe in die Tarifautonomie der Sozialpartner ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU hat daraufhin im Juni 2016 eine Empfehlung vorgelegt, die nun die Etablierung „nationaler Produktivitätsausschüsse“ in den Staaten der Eurozone vorsieht. Der Rat trägt darin den Forderungen der BDA voll Rechnung und betont, dass „das Recht, nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln, zu schließen oder durchzusetzen oder kollektive Maßnahmen zu ergreifen“, nicht beeinträchtigt werden soll. Es ist sehr zu begrüßen, dass der klare Fokus der Produktivitätsausschüsse auf der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Akzeptanz dringend notwendiger Strukturreformen liegen soll. Die

Staaten der Eurozone sind angehalten, bis Ende 2017 nationale Produktivitätsausschüsse einzurichten. Die BDA setzt sich dafür ein, dass in Deutschland der Sachverständigenrat die Aufgaben des nationalen Produktivitätsausschusses übernehmen sollte. Voraussichtlich 2018 wird die EU-Kommission einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlung erarbeiten. Eine weitere Maßnahme, die die fünf Präsidenten in ihrem Bericht ins Spiel bringen, ist die Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus. Hier wird darauf zu achten sein, dass dieser nicht zu dauerhaften Transferleistungen ohne Konditionalität zwischen den Ländern führt. Dies wäre beispielsweise bei einer Europäischen Arbeitslosenversicherung der Fall, deren Einführung 2016 innerhalb der europäischen Institutionen ohne nähere Konkretisierungen diskutiert wurde.

Europäische Säule Sozialer ­Rechte als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Jobs in Europa ausgestalten In ihrem Arbeitsprogramm für 2016 hatte die EU-Kommission angekündigt, eine Säule Sozialer Rechte vorzulegen, mit dem Ziel, „gemeinsame Grundsätze und Vorgaben im Hinblick

Die EU hat weltweit die anspruchsvollsten Sozialsysteme und mit Abstand höchsten Sozialausgaben. Eine weitere nachhaltige Verbesserung der Beschäftigung und sozialen Lage in Europa, wie sie die EU-Kommission mit ihrer Säule Sozialer Rechte anstrebt, erfordert eine Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit aller nationalen Volkswirtschaften. Noch mehr europäische Sozialreglementierung wird dieses Ziel nicht unterstützen. Dr. Bettina Volkens | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss Sozialpolitik in der Europäischen Union, Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr, Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

auf zunehmende Konvergenz der Leistungsfähigkeit im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz zu ermitteln“. Am 8. März 2016 wurde ein erster vorläufiger Entwurf der Säule vorgelegt. Neben einer öffentlichen Konsultation plant die EU-Kommission auch die Konsultation mit anderen Stakeholdern bis Ende 2016 abzuschließen.

23. November 2016 BDA bespricht Chancen und Herausforderungen der #Arbeitsmarktintegration von #Fluechtlingen mit Delegation aus Türkei

In ihrem im März 2016 vorgelegten Entwurf hatte die EU-Kommission bereits erste inhaltliche Konkretisierungen vorgenommen. Demnach soll die Säule auf dem bestehenden EU-Acquis im Bereich der Sozialpolitik aufbauen und diesen ergänzen. Bestehende Rechte sollen gültig bleiben und durch die Säule weder abgeändert noch ergänzt werden. In der Säule sollen fundamentale Grundsätze festgelegt werden, die einen Bezugsrahmen darstellen sollen, um die Performanz der jeweiligen nationalen Beschäftigungsund Sozialpolitik zu bewerten mit dem Ziel, diese stärker anzugleichen. Diese Grundsätze sind in der Säule in 20 unterteilten Politikbereichen aufgeführt. Die Säule Sozialer Rechte zielt zunächst auf den Euroraum. Anderen EU-Mitgliedstaaten soll es jedoch freigestellt sein, sich anzuschließen. Die BDA brachte im Mai 2016 ihre Stellungnahme zum Entwurf der EUKommission ein. Kernbotschaft des Positionspapiers ist, dass eine Säule Sozialer Rechte, in der zentrale Benchmarks festgelegt werden, ein Motor für die Umsetzung von Strukturreformen in Europa sein kann. Benchmarks, die den Reformprozess auf nationaler Ebene hin zu dynamischen Arbeitsmärkten und nachhaltigen Sozialsystemen vorantreiben, würden somit einen positiven Beitrag zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Wirtschaftsraums liefern. Im Zuge der Einführung einer Säule Sozialer Rechte sollten jedoch nicht weitere soziale Mindeststandards auf EUEbene eingeführt bzw. die Angleichung sozialer Rechte in Europa verbindlich vorgegeben werden. Der bestehende europäische Sozialacquis ist ausreichend und stellt gleichzeitig sicher, dass kulturell und historisch gewachsene und berechtigte Unterschiede in den Sozialsystemen der einzelnen EUMitgliedstaaten bestehen bleiben.

Die BDA wird die kommenden Monate nutzen, um die EU-Kommission zu überzeugen, pauschalen Forderungen nach mehr Richtlinien, z. B. im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder durch die Schaffung eines einheitlichen Mindestlohns, nicht nachzukommen. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die europäische Regulierung bereits umfänglich und ausgereift. Im Bereich der Lohnpolitik hingegen hat die EU keinerlei Kompetenzen. Diese ist ausdrücklich der nationalen Ebene vorbehalten und unterliegt in den meisten EU-Mitgliedstaaten der Tarifautonomie. Anfang 2017 soll der endgültige Kommissionsvorschlag für eine Säule Sozialer Rechte vorgelegt werden.

Vorschlag für Revision der ­Entsenderichtlinie überflüssig und schädlich Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) vorgestellt. Der Vorschlag sieht folgende Änderungen in der Entsenderichtlinie vor: Für Entsendungen soll ein Zeitrahmen von max. 24 Monaten eingeführt werden. Spätestens mit Ablauf dieser Zeit soll der Staat, in den der Arbeitnehmer entsandt worden ist, als derjenige gelten, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Zusätzlich sollen Entsendezeiten unterschiedlicher Arbeitnehmer zusammengerechnet werden, wenn diese die gleiche Tätigkeit am gleichen Ort ausführen und die Entsendungsdauer mindestens sechs Monate beträgt. Die Anwendung der Regeln allgemeinverbindlicher Tarifverträge, die bisher auf entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und baunahen Gewerbe beschränkt war, wird auf alle Wirtschaftszweige ausgeweitet. Bei Entgelten aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, die auf entsandte Arbeitnehmer anzuwenden sind, wird der Begriff „Mindestlohnsätze“ durch „Entlohnung“ ersetzt.


Europa und Internationales

Die in der Entsenderichtlinie enthaltene Klarstellung, dass die relevanten Bestandteile der Mindestlohnsätze durch die Rechtsvorschriften und/oder Praktiken des Mitgliedstaats bestimmt werden, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt worden ist, wird gestrichen und umformuliert. Die Mitgliedstaaten sollen die Option erhalten, Unternehmen dazu zu verpflichten, Unteraufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern bestimmte Entlohnungsbedingungen einräumen. Im Mai 2016 hatten 14 Kammern der nationalen Parlamente von Bulgarien, Kroatien, Tschechischer Republik, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei vorgebracht, dass der Vorschlag der Kommission ihres Erachtens gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, und den Subsidiaritätskontrollmechanismus ausgelöst (sog. Gelbe-KarteVerfahren). Diese Subsidiaritätsrüge hat die Europäische Kommission am 20. Juli 2016 zurückgewiesen und unverändert an ihrem Vorschlag festgehalten. Nach Auffassung der EUKommission ist der Revisionsvorschlag „voll und ganz mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar“. So sei es angebracht, die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene festzulegen. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Entsendevorschriften in

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allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, könne nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden, dies müsse auf Unionsebene erfolgen. Derzeit wird der Vorschlag im Europäischen Parlament und Rat beraten. Im Europäischen Parlament wird der Vorschlag im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) behandelt. Die Tatsache, dass es eine geteilte Berichterstattung und somit eine Abweichung vom Prinzip klarer Zuständigkeitszuweisung zwischen Europäischer Volkspartei (EVP) und der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) gibt, verdeutlicht die komplizierte politische Lage. Ziel des EMPL ist eine Verabschiedung bis Juli 2017. Im Rat hat die zuständige Arbeitsgruppe mehrmals über den Vorschlag beraten. Es zeigt sich aber, dass auch dort eine polarisierte Situation herrscht, da die Initiative von den osteuropäischen Mitgliedstaaten abgelehnt wird. Ebenso bestehen bei einigen skandinavischen Ländern weiterhin Vorbehalte gegen einzelne Punkte des Vorschlags. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass im Rat eine Sperrminorität gegen den Vorschlag zustande kommt. Zur Bekämpfung von Missbrauch und betrügerischen Praktiken bei grenzüberschreitenden Entsendungen bedarf es der effektiven Durchsetzung

Der Anteil der Entsendungen an der Gesamtbeschäftigung beträgt unter

1 %.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

der bestehenden Regeln. Es ist zudem eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Behörden notwendig, um Missstände abzubauen. Die derzeit geltende Entsenderichtlinie 96/71/EC enthält einen richtigen und ausreichenden rechtlichen Rahmen, um unfairen Wettbewerb und Sozialdumping zu verhindern. Zudem darf es keine Begrenzung der Entsenderegelungen auf 24 Monate geben. Hierdurch würden langfristige Projekteinsätze erschwert und der freie Binnenmarkt gefährdet. Es darf ebenso keine Abkehr vom Mindestlohnbezug und eine Ausweitung auf das gesamte Lohngitter geben. Hier würde eine kostspielige Rechtsunsicherheit entstehen und die Tarifautonomie gefährdet.

Die BDA wie auch BUSINESS­EUROPE halten den Revisionsvorschlag deshalb nicht nur für überflüssig, sondern auch schädlich und lehnen ihn deshalb ab. Die bestehende ausgewogene und Rechtssicherheit schaffende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf darüber hinaus nicht ausgehebelt werden. Deshalb ist die Option zur Einführung einer verpflichtenden „Tariftreueklausel“ bei der Unterauftragsvergabe besonders problematisch. Für Subunternehmerketten dürfen kein Zwang und keine Ausweitung von Entlohnungsbedingungen entstehen, die sich nicht aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben.

EIN GROSSTEIL DER UNTERNEHMEN GEWÄHRT FREIWILLIGE BETRIEBLICHE ­SOZIALLEISTUNGEN Angaben in % 80,2 15,1

große Unternehmen

4,3 0,4

72,4 15,9

mittlere Unternehmen

11,7

51,6 25,9

kleine Unternehmen

22,1 0,4

für einen Großteil der Mitarbeiter für ausgewählte Mitarbeiter

für keinen Mitarbeiter keine Angabe

kleine Unternehmen = 5–49 Beschäftigte; mittlere Unternehmen = 50–249 Beschäftigte; große Unternehmen = ab 250 Beschäftigte Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln


Europa und Internationales

EU-Pensionsfondsrichtlinie: Verschärfung der Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge abgewendet Am 24. November 2016 hat das Plenum des Europäischen Parlaments den zuvor erzielten Kompromiss zwischen Rat der EU, Kommission und Parlament zur neuen Pensionsfondsrichtlinie (EbAVII-Richtlinie) angenommen. Die inhaltlichen Verhandlungen für die Richtlinie sind damit abgeschlossen. Somit endete ein zweijähriger Prozess, der mit der Kommissionsvorlage zur Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie Anfang 2014 begann. Diese sah eine neue Fassung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) vor, die einer europaweiten Vollharmonisierung der Regelungen für nationale Aufsichtsbehörden und somit Gefährdung der deutschen betrieblichen Altersversorgung gleichkam. Der Kompromisstext, auf den sich die europäischen Institutionen geeinigt haben, weist entscheidende Verbesserungen des ursprünglichen Vorschlags auf. Das Allerwichtigste ist und bleibt, dass im jetzt beschlossenen Richtlinientext eine eindeutige und unmissverständliche Absage an die Anwendung der Solvency-II-Eigenmittelvorgaben auf Pensionskassen und Pensionsfonds und auf die darauf aufbauenden Bilanzierungsmodelle der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA verankert ist. Hierauf hatte die BDA im gesamten Verfahren gedrungen und hierfür den DGB für eine gemeinsame Stellungnahme gewinnen können. Dieser für Lebensversicherungsunternehmen entwickelte Ansatz ist für EbAV ungeeignet und hätte diese milliardenschwer belastet und existenziell bedroht, ohne zusätzliche Sicherheit für die Begünstigten zu gewährleisten. Zudem hätten diese Vorgaben das Engagement der Arbeitgeber für das System der betrieblichen Altersversorgung gefährdet. Zu begrüßen ist zudem die erzielte Klarstellung, dass EbAV vordergründig als Einrichtungen mit sozialem Zweck

bezeichnet werden, die Finanzdienstleistungen erbringen. Somit dürfen sie nicht ausschließlich wie reine Finanzdienstleistungsunternehmen behandelt werden. Die Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und EbAV wird darüber hinaus als Hauptmerkmal dieser Einrichtungen anerkannt und zum Leitprinzip der Richtlinie erklärt. Die jetzt erreichte Verständigung greift auch einige wichtige gemeinsame Hinweise der Sozialpartner auf. Dadurch konnten einige bürokratische Zusatzbelastungen vermieden werden, z. B. bei den Informationspflichten, die Unternehmen bzw. EbAV mehr Raum für deren Ausgestaltung verleihen. Dennoch kann die Richtlinie auch Mehrbelastungen bringen, z. B. bei Bestandsübertragungen sowie bei Schlüsselfunktionen in EbAV und Träger­ unternehmen. Wenig praktikabel ist außerdem die Regelung, nach der Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, sowie Umwelt- und soziale Risiken in die rentenbezogene Bewertung einbezogen werden müssen. Die Einigung zwischen den EU-Institutionen wurde Ende November 2016 vom Plenum des Europäischen Parlaments formell bestätigt. Nach der förmlichen Annahme der überarbeiteten EUPensionsfondsrichtlinie durch den Rat wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit das Regelwerk in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung der Richtlinie.

Kommissionsinitiative „Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ – kein sinnvoller Mehrwert für die Vereinbarkeit von Beruf und ­Privatleben Die EU-Kommission hat im November 2015 eine in zwei Phasen unterteilte Sozialpartnerkonsultation für eine Initiative zum Thema „Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ gestartet. Die zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation endete am 30. September 2016. Voraussichtlich Anfang 2017 wird die EUKommission ihre Initiative vorlegen.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Zielsetzung der EU-Kommission ist, die Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu fördern und damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen sowie die gleichberechtigte Ausübung beruflicher Rechte zu unterstützen. Folgende Felder für Legislativmaßnahmen werden von der EU-Kommission aufgezeigt: Neben einer möglichen Überarbeitung der Mutterschutz- und Elternurlaubsrichtlinie bringt die EUKommission u.  a. die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs sowie eines Urlaubs für pflegende Angehörige ins Spiel. Auch zum Thema „Flexible Arbeitszeitregelung“ möchte die EUKommission legislativ aktiv werden. So schlägt sie u. a. eine Ausweitung des bereits in der Elternurlaubsrichtlinie verankerten Rechts auf Änderung der Arbeitszeit beispielsweise für pflegende Angehörige vor.

ERTEILUNG BLAUE KARTE EU IN DEUTSCHLAND IM 1. QUARTAL 2016 Fünf häufigste Staats­­angehörigkeiten, in %

Indien

21,1  Sonstige 8,5

52,6

7,5

China

Russische Föderation

5,3 Ukraine

4,9 Syrien

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2016

Die BDA hat sich über BUSINESSEUROPE an beiden Phasen der Sozialpartnerkonsultation beteiligt und war bei der Anhörung der Sozialpartner durch die EU-Kommission am 23. Februar 2016 vertreten. Die Zielsetzung der EU-Kommission, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, wurde von der BDA klar begrüßt. Jedoch hätte eine Ausweitung bestehender bzw. die Einführung neuer Urlaubsformen genau den gegenteiligen Effekt. Denn durch immer detailliertere rechtsverbindliche Regeln würden neue Einstellungshürden geschaffen. Mit der auf einer Sozialpartnervereinbarung basierenden Richtlinie zur Elternzeit liegt bereits ein ausreichender EU-Rahmen für diesen Bereich vor. Statt weiterer Regulierungen bzw. der Verschärfung bestehender EU-Richtlinien sollten auf allen Ebenen insbesondere Rahmenbedingungen für gleiche Chancen von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt geschaffen werden. Dazu zählen u. a. eine bessere Studienund Berufsorientierung, der Ausbau bezahlbarer und bedarfsgerechter Kinderbetreuung oder auch die Förderung eines schnelleren Wiedereinstiegs von Frauen nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen.

Reform der Blauen ­Karte EU: Richtiger Ansatz, ­Korrekturen nötig Die EU-Kommission hat im Juni 2016 Vorschläge zur Reform der sog. BlaueKarte-EU-Richtlinie (2009/50/ EG) vorgelegt. Diese Richtlinie stellt Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in der EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung auf. Um dem Arbeitskräftemangel in Europa zu begegnen, beabsichtigte die EU-Kommission, durch eine aus Sicht der BDA begrüßenswerte Reform sinnvolle Anreize zu schaffen, qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten den Weg in den europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Von Anfang an beteiligte sich die BDA an den Beratungen zum Gesetzestext der Kommission. In der auf EUEbene eingerichteten Expertengruppe


Europa und Internationales

zur Wirtschaftsmigration machte sie deutlich, dass vor dem Hintergrund europaweiter großer demografischer Herausforderungen eine kohärente EU-Arbeitsmigrationspolitik von entscheidender Bedeutung ist. Im Bereich der hochqualifizierten Arbeitsmigration aus Drittstaaten hat die EU-Kommission zusätzlich zur Blauen Karte EU mit verschiedenen Richtlinien (ICT/konzerninterne Entsendung, Saisonarbeitnehmer) einen signifikanten Beitrag geleistet. Diese Richtlinien müssen aber besser beworben und umgesetzt werden.

Drittstaaten künftig keine anderen Aufenthaltstitel als die Blaue Karte EU vergeben werden dürfen, ist nicht zielführend. Die Folge einer solchen Regelung wäre ein striktes Verbot weiterer nationaler Zuwanderungsinstrumente. Dieses Vorhaben würde es den EU-Mitgliedstaaten äußerst schwierig machen, ihre Zuwanderungspolitik entsprechend ihren Fachkräftebedarfen zu gestalten und gezielt auf besondere Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. BUSINESSEUROPE teilt diese Bedenken der BDA in ihrer Stellungnahme zur Blauen Karte EU.

Die Reformvorschläge der EUKommission gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Dass die Kommission jedoch vorsieht, dass an hochqualifizierte Erwerbsmigranten aus

In den anstehenden Beratungen im Rat der EU und im Europäischen Parlament wird die BDA auf diese Klarstellungen hinwirken.

ZAHL DER ERTEILTEN BLAUEN KARTEN EU IN DEUTSCHLAND STEIGT WEITER AN 14.468

11.290

11.848

4.333

2013

2014

2015

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2016

1. Quartal 2016

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Neustart des Sozialen Dialogs: Sozialpartner unterzeichnen zukunftsweisende Erklärung gemeinsam mit EU-Kommission und Rat Im Anschluss an das von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einberufene „High Level Event“ vom 5. März 2015 zum Neustart des Sozialen Dialogs hatte die EU-Kommission zwei thematische Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Aufgabe hatten, ein konkretes Follow-up zu dieser Konferenz zu erarbeiten. Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen ist

es den Sozialpartnern unter intensiver Mitarbeit der BDA gelungen, die EU-Kommission und den Rat zu mobilisieren und sich auf eine gemeinsame Erklärung mit den europäischen Sozial­partnern zu einigen. Diese wurde am 27. Juni 2016 in einem feierlichen Akt in Brüssel unterzeichnet. Die Erklärung enthält wichtige politische Verpflichtungen, durch die ein Prozess angestoßen werden kann, um den Sozialen Dialog zukunftsweisend ­fortzuentwickeln. Die Verpflichtung der nationalen Regierungen, Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen der Sozialpartnerorganisationen zu fördern („capacity building“), ist besonders vor dem Hintergrund der sehr schwachen Kapazitäten der Sozialpartnerorganisationen und der unterentwickelten Sozialpartnerschaft in den neuen EU-Mitgliedstaaten wichtig. Insbesondere in den neuen Mitgliedsländern Bulgarien, Rumänien und Slowakei fällt die Umsetzung von autonomen Rahmenvereinbarungen bisher mangelhaft aus. Hier ist eine Förderung des „capacity building“ für die Sozialpartnerorganisationen dringend nötig, damit Vereinbarungen der Sozialpartner zukünftig besser umgesetzt werden können. Denn bereits im Dezember 2016 ist mit dem Abschluss einer neuen autonomen Rahmenvereinbarung der Sozialpartner, diesmal zum Thema „Aktives Altern“, zu rechnen. Unter Beteiligung

INHALTE DER GEMEINSAMEN ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN SOZIALPARTNER, DER EU-KOMMISSION UND DES RATES DER EU Europäische Sozialpartner: Die europäischen Sozialpartner verpflichten sich, Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen der Sozialpartnerorganisationen („capacity building“) auf nationaler Ebene verstärkt zu fördern. Dies ist insbesondere für die neuen EU-Mitgliedstaaten von großer Bedeutung, in denen die Ergebnisse des Europäischen Sozialen Dialogs derzeit häufig ins Leere laufen. EU-Kommission: Die EU-Kommission verspricht, die Sozialpartner auch zu Initiativen mit sozialpolitischer Bedeutung zu konsultieren, die nicht das Sozialkapitel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) als Rechtsgrundlage haben. Damit korrigiert die EU-Kommission ihren Kurs der vergangenen Jahre. Rat der EU: Der Rat verpflichtet sich, den Sozialen Dialog auf nationaler Ebene zu stärken sowie einen adäquaten Rahmen für autonome Sozialpartnerverhandlungen und für die Konsultation der Sozialpartner zu schaffen. Die Regierungen verpflichten sich außerdem, die Sozialpartner im Rahmen des Europäischen Semesters systematisch und rechtzeitig einzubinden.


Europa und Internationales

der BDA wird seit Februar 2016 über eine Rahmenvereinbarung verhandelt. Ziel ist es, konkrete Vorschläge und Lösungsansätze auszuarbeiten, um Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben so lange wie möglich selbstständig zu führen und – wenn möglich – sich aktiv ins Erwerbsleben einzubringen.

Umsetzung der CSRBericht­erstattungsrichtlinie eins zu eins Deutschland muss die EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Berichterstattungsrichtlinie) bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umsetzen. Nachdem das Bundesjustizministerium Anfang 2016 einen Referenten­entwurf zur Umsetzung vorgelegt hatte, hat das Bundeskabinett am 21. September  2016 den Gesetzentwurf verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vor, um die Vorgaben der CSR-Berichterstattungsrichtlinie umzusetzen, und führt für bestimmte, insbesondere börsennotierte Unternehmen neue handelsbilanzrechtliche Berichtspflichten für nicht finanzielle Informationen ein. Darüber hinaus haben bestimmte, insbesondere börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch Angaben zu den

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Diversitätskonzepten bei der Besetzung von Leitungsorganen der Unternehmen zu ergänzen. Im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfs und des anschließenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens hat sich die BDA für eine Umsetzung eins zu eins unter Nutzung der bestehenden Öffnungsklauseln der Richtlinie eingesetzt. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Referentenentwurf hat dem Rechnung getragen. So erfasst der Anwendungsbereich der Berichtspflichten nur große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die neu eingeführte Berichterstattung umfasst Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Korruption und Bestechung. Hierzu sind in der Erklärung Angaben zu machen zum Geschäftsmodell, zu Konzepten und deren Ergebnissen, wesentlichen Risiken und nicht finanziellen Leistungsindikatoren. Die erleichternden Öffnungsklauseln der CSR-Berichterstattungsrichtlinie wurden genutzt: So wird den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die nicht finanzielle Erklärung nicht im Lagebericht, sondern als gesonderten nicht finanziellen Bericht außerhalb der Lageberichterstattung vorzulegen.

GEMEINSAME VERBÄNDEERKLÄRUNG: 25 JAHRE DEUTSCH-POLNISCHE ­FREUNDSCHAFT Gemeinsam mit ihrem polnischen Schwesterverband Lewiatan feierten BDA und BDI am 15. Juni 2016 in Warschau 25 Jahre deutsch-polnische Freundschaft. Anlässlich dieses wichtigen Jahrestags unterzeichneten alle drei Verbände eine gemeinsame Erklärung mit einem klaren Bekenntnis zu Europa. „Eine gute gemeinsame Zukunft in der Welt haben wir nur mit Europa“, heißt es in der Erklärung. „In den Außenbeziehungen, der Sicherheitspolitik, dem Kampf gegen Terror, der Energieversorgung, der Klimapolitik und vielen anderen Bereichen müssen wir Europäer uns einheitlich aufstellen. In all diesen Bereichen muss die EU mit einer Stimme auftreten und dafür auch die erforderlichen Kompetenzen erhalten. Das schließt die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat mit ein.“ Weiter heißt es: „Ein Europa, das stark ist, bei großen Fragen mit einer Stimme spricht und sich im Inneren weiterentwickelt, nimmt uns nicht unsere nationalen Identitäten. Es war immer die Vielfalt, die Europa stark gemacht hat, und wir wollen, dass dies so bleibt.“ Höhepunkt der Veranstaltung in Warschau war die Auszeichnung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit dem höchsten Preis, der in Polen von der Wirtschaft verliehen wird.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

In diesem Falle können sie diesen auf ihrer Internetseite innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussstichtag veröffentlichen. Der Abschlussprüfer muss nur prüfen, ob die nicht finanzielle Erklärung oder der gesonderte Bericht vorgelegt wurde. Eine inhaltliche Prüfung wird nicht verlangt. Hierfür hatte sich die BDA nachdrücklich eingesetzt.

wonach es die primäre Schutzpflicht eines Staats ist, die Menschen auf seinem Territorium vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Diese Überlegungen werden auch bei der Erstellung eines „Berliner CSR-Konsenses zu Unternehmensverantwortung in Produktions- und Lieferketten“, welcher vom Nationalen CSR-Forum erarbeitet wird, eine Rolle spielen.

Die BDA hat sich auch in die Arbeiten der EU-Kommission zur Erstellung der unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen eingebracht und an der öffentlichen Konsultation teilgenommen. Die EU-Kommission plant, diese Leitlinien Ende 2016 vorzulegen.

Globale Lieferketten bieten Chancen für Beschäftigung in Schwellen- und Entwicklungsländern

Nationalen Aktionsplan ­Wirtschaft und Menschenrechte ­realistisch ­ausgestalten Unter Federführung des Auswärtigen Amts führt die Bundesregierung seit November 2014 einen Prozess zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch. Die BDA vertritt zusammen mit dem BDI und DIHK die Wirtschaft im Steuerungskreis beim Auswärtigen Amt. Das Auswärtige Amt führte von Mai bis November 2015 öffentliche Anhörungen zu den Inhalten der UN-Leitprinzipien durch, in die sich die BDA umfassend eingebracht hat. Des Weiteren hat die BDA zusammen mit BDI und DIHK für die Wirtschaftsseite insgesamt 130 Experten für die Anhörungen und die drei Plenumskonferenzen benannt. Derzeit findet zwischen den Ressorts die Abstimmung zu einem Text für einen Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte statt. Der abgestimmte Entwurf soll dann an die Stakeholder zur Kommentierung weitergeleitet werden. Danach soll der NAP im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die BDA wird sich weiterhin für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung der UN-Leitprinzipien unter Wahrung des 3-Säulen-Modells nach den UN-Leitprinzipien einsetzen,

Im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Juni 2016 fanden Verhandlungen zum Thema „Menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten“ statt. Dabei haben die BDA und GESAMTMETALL die Interessen der deutschen Arbeitgeber vertreten. Die Gewerkschaften forderten die Entwicklung eines neuen ILO-Übereinkommens zu globalen Lieferketten. Sie vertraten die Auffassung, dass sich durch globale Lieferketten die Arbeitsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern kausal verschlechtern würden. Die Arbeitgeber lehnten die Entwicklung eines neuen Standards ab und legten dar, dass viele Studien beweisen, dass globale Lieferketten zu einem Aufbau von Beschäftigung und zu Wachstumschancen, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, geführt haben. Sie erkannten jedoch an, dass es Herausforderungen zu menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten gibt, die jedoch nicht per se das Ergebnis von globalen Lieferketten sind, sondern die generellen Herausforderungen in den jeweiligen Regionen reflektieren. Nach intensiven Verhandlungen konnten sich Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gemeinsame Schlussfolgerungen einigen. In diesen werden die Probleme hinsichtlich menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten anerkannt. Die von den Arbeitnehmern geforderte Darstellung, dass globale Lieferketten ursächlich für Defizite bei menschenwürdiger Arbeit sind, findet sich jedoch nicht im


Europa und Internationales

Bericht wieder. Auch die Forderung nach Erstellung eines neuen ILOÜbereinkommens wurde nicht in die Schlussfolgerungen aufgenommen. Sie sehen vielmehr ein Aktionsprogramm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit konkreten praktischen Schritten vor, um menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten zu fördern, wie beispielsweise eine vertiefte Zusammenarbeit der ILO mit anderen internationalen Institutionen und Initiativen. Auch soll die ILO zuverlässige Daten zu globalen Lieferketten zur Verfügung stellen. Zum weiteren Fortgang gab es einen Kompromiss, wonach nach Beschluss des ILO-Verwaltungsrats sich eine dreigliedrige technische Tagung mit der Frage befassen soll, welche weiteren Leitlinien, Programme, Maßnahmen, Initiativen oder Standards erforderlich sind, um menschenwürdige Arbeit in Lieferketten zu fördern. Die ILO überarbeitet derzeit auch ihre dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik aus dem Jahr 1977. Der ILO-Verwaltungsrat hat im März 2016 einen umfassenden Überarbeitungsprozess angestoßen, der bis März 2017 abgeschlossen werden soll. Eine dreigliedrige Arbeitsgruppe soll im Rahmen von zwei Sitzungen Änderungsvorschläge erarbeiten. Die geplante Überarbeitung der ILO-MNELeitlinien steht auch im Kontext der G7Beschlüsse unter deutscher Präsidentschaft zu diesem Thema, welche die Einführung von Beschwerdemechanismen gegen Unternehmen befürchten lassen. Dieses Thema spielt auch eine Rolle im Rahmen des „UN Treaty Process“, bei welchem eine intergouvernementale Arbeitsgruppe seit 2014 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zum Thema „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“ erarbeiten soll.

in welchem sich die bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer über notwendige wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen abstimmen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Thema „Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten“ auf die Tagesordnung zu setzen. Der offizielle G20-Wirtschafts­ dialog – die „B20“ – wird von BDA, BDI und DIHK durchgeführt. Am 3./4. September 2016 haben stellvertretend für B20 Germany BDI-Präsident Ulrich Grillo und Dr. Gerhard F. Braun, BDAVizepräsident, den Staffelstab von der chinesischen B20-Präsidentschaft entgegengenommen. B20-Präsident ist Dr. Jürgen Heraeus, Aufsichtsratsvorsitzender der Heraeus Holding GmbH. Aufgabe der B20 ist es, die G20 durch konkrete Handlungsempfehlungen, konsolidierte Interessenvertretung und Expertise zu unterstützen und den Dialog auf internationaler Ebene mit Politik und Zivilgesellschaft zu fördern. Der Input der Wirtschaft wird auch bei der deutschen B20-Präsidentschaft durch „Task Forces“ und „Cross-thematic Groups“ erarbeitet. Die von der BDA in Zusammenarbeit mit der International Organisation of Employers (IOE) geleitete Task Force „Employment & Education“ wird die Empfehlungen der Wirtschaft zu den sozialpolitischen Themen, insbesondere auch zu Sozialstandards in globalen Lieferketten, ausarbeiten. Dabei wird die BDA deutlich machen, dass sich viele Unternehmen aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Produktionsländern engagieren, eine lückenlose Überwachung von allen Zulieferstufen aber unmöglich ist, weshalb die Politik freiwilliges Engagement fördern, aber keine neuen, unrealistischen Verpflichtungen schaffen sollte.

Nähere Informationen unter

Deutsche G20-Präsidentschaft 2017 thematisiert nachhaltige Lieferketten Am 1.  Dezember  2016 hat Deutschland den Vorsitz der „Gruppe der 20“ (G20) übernommen. Die G20 ist das zentrale Forum für die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit,

www.b20germany.org

14. September 2016 Mehr gemeinsames Handeln in ­#Europa nötig – BDA-Präsident ­Kramer @handelsblatt – zum ­Nachlesen #SOTEU:

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WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Wachstum, Innovationen und freier Handel sichern Wohlstand und Lebensqualität. Das ist unser Leitgedanke.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Freihandel schafft neue ­Wachstumsperspektiven

Über

99 % der Zölle zwischen Kanada und der EU werden mit dem geplanten CETA-Abkommen abgebaut. (BMWi, 2016)

Die deutsche Wirtschaft wird in diesem Jahr voraussichtlich um 1,9 % wachsen (Jahresgutachten 2016/2017 des Sach­ verständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung). Dabei profitiert Deutschland wie kaum ein anderes Land von seiner Export­ wirtschaft. Offene Märkte und inter­ nationaler Handel sind das feste Fun­ dament für unseren wirtschaftlichen Erfolg und unseren Wohlstand. Der Abschluss von Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA bietet die Chance, einen wichtigen Impuls für nachhalti­ ges Wachstum zu geben. Die Hauptgeschäftsführer von BDA, BDI, DIHK und ZDH haben im Sep­ tember 2016 in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminis­ ter Sigmar Gabriel und Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschus­ ses des Europäischen Parlaments, die Bedeutung von CETA für die deutsche Wirtschaft hervorgehoben und zugleich für die politische Unterstützung des Abkommens geworben. Die BDA unter­ stützt nachdrücklich CETA, da es sich hierbei um ein modernes und faires Ab­ kommen handelt, das den hohen Anfor­ derungen von Verbrauchern, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gerecht wird. Mit der weitreichenden Öffnung

der staatlichen Beschaffungsmärkte und dem Gerichtshof für Investitions­ fragen schafft CETA neue und zu­ kunftsweisende Leitplanken, ohne den Verbraucherschutz zu untergraben. Nach der Unterzeichnung des Handels­ abkommens durch die EU und Kanada am 30. Oktober 2016 kommt es nun auf eine möglichst zügige Ratifizierung durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente an. Sobald das Europäische Parlament CETA zu­ gestimmt hat, werden Teile des Abkom­ mens, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen (z. B. Zollabbau) vorläufig in Kraft gesetzt. Eine möglichst zeitna­ he Umsetzung von CETA ist entschei­ dend für die Glaubwürdigkeit und die Handlungsfähigkeit der EU. Und zwar nicht nur gegenüber den Kanadiern, sondern auch gegenüber allen anderen Handelspartnern. Auch deshalb ist es wichtig, dass die TTIP-Verhandlungen ambitioniert weiterverfolgt werden. Dies hat die BDA gegenüber Bundeswirtschafts­ minister Sigmar Gabriel und Bernd Lange ebenso bekräftigt. Die EU und die Vereinigten Staaten stehen schon jetzt zusammen für rd. ein Drittel des Welthandels, für knapp die Hälfte der globalen Wirtschaftsleistung und für fast zwei Drittel der Direktinvestitionen weltweit.

Mit der Unterzeichnung von CETA haben die EU und Ka­ nada einen wichtigen Meilenstein für modernen und fairen Freihandel passiert. Jetzt kommt es darauf an, CETA zügig zu ratifizieren, damit Wirtschaft und Verbraucher die Vorteile vollumfänglich nutzen können. Auch mit den USA und anderen Partnern muss der Freihandel gestärkt werden. Ein Erstarken protektionistischer Tendenzen wäre fatal. Arndt G. Kirchhoff | Vizepräsident der BDA, Präsident Institut der deutschen Wirt­ schaft Köln, Geschäftsführender Gesellschafter Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG


Wirtschaft und Finanzen

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DEUTSCHLANDS WIRTSCHAFT WÄCHST MODERAT Reales Bruttoinlandsprodukt (saison- und kalenderbereinigt)

Verkettete Volumenangaben in Mrd. €

Veränderung gegenüber dem Vorquartal in %

740

Prognosezeitraum

1,5

720

1,0

700

0,5

680

0

660

0,5 2013

Veränderung der Ursprungswerte gegenüber dem Vorjahr 1,6 1,7 1,9 1,4 2014

2015

2016

2017

–0,5

laufende Wachstumsrate (Veränderung gegenüber dem Vorquartal, in %) Verkettete Volumenangaben, in Mrd. € Quelle: Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2016

Bisher wird der transatlantische Handel jedoch noch erheblich durch Zölle und andere Hemmnisse belastet und behindert. Ein umfassender Abbau von Handelshemmnissen käme vor al­ lem kleinen und mittelständischen Un­ ternehmen zugute. Denn vor allem sie können sich den bürokratischen Auf­ wand und die administrativen Kosten, die durch unterschiedliche Regelun­ gen und Standards entstehen, häufig nicht leisten. Deshalb sind vereinfach­ te Zollverfahren, besser abgestimm­ te Produkt- und Produktionsanforde­ rungen sowie miteinander kompatible Test- und Prüfverfahren im ureigenen Interesse des Mittelstands. TTIP würde Arbeitsplätze sichern und neue Jobs schaffen.

Die Chance für einen erfolgreichen TTIP-Abschluss sollte nicht verpasst werden. Denn TTIP kann nicht nur den transatlantischen Handel voranbrin­ gen, sondern auch weltweit hohe Stan­ dards setzen. Deutschland ist global gesehen eine kleine Volkswirtschaft und wird seine wirtschaftlichen Inter­ essen nur als Teil eines starken Euro­ pas und mit starken Handelspartnern sichern können.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volks­ wirtschaft > Globalisierung und TTIP

20. September 2016 SPD unterstützt #Ceta leider nur halbherzig, durch Auflagen darf nicht zu viel Zeit vergehen, bis Ceta in Kraft tritt – BDA-Präsident Kramer


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

IW-CONSULT-STUDIE: ­„UNTERNEHMERTUM – SCHLÜSSEL ZUM WOHLSTAND VON MORGEN“ Im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, in dem die BDA und 16 weitere Verbände bildungs-, sozial- und wirtschaftspolitische Interessen koordinieren, hat IW Consult eine Studie „Unterneh­ mertum – Schlüssel zum Wohlstand von morgen“ erstellt. Diese wurde am 23. September 2016 an die Mittelstandsbe­ auftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Iris Gleicke übergeben. Die Studie untersucht kulturelle, soziale und individuelle Gründungseigenschaften in Deutschland im Vergleich zu Israel und Großbritannien und weist u. a. folgende Ergebnisse aus: Die Gründungsintensität in Deutschland ist sowohl in absoluten Zahlen als auch qualitativ relativ schwach. Jede Unternehmensgründung in Deutschland geht mit einem zusätzlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 940.000 € einher, während es in Großbritannien mit 1,96 Mio. € mehr als doppelt so viel sind. Unzureichende Finanzierungsbedingungen durch Risikokapital stellen in Deutschland ein großes Hindernis für Gründungsinteressierte dar. Die Studie identifiziert u. a. folgende Handlungsempfehlungen für Deutschland:

Rahmenbedingungen verbessern, z. B. Entrepreneuership und IT in Schulen verankern Finanzierungsbedingungen verbessern Bürokratieabbau durch „One in, two out“-Ansatz Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen Überregionale Gründernetzwerke bilden und unterstützen

Vermögensungleichheit in Deutschland gesunken In Deutschland ist die oft diskutierte Ungleichheit der Vermögen – anders als häufig behauptet – gesunken: Wäh­ rend die vermögendsten 10 % – also das oberste Vermögensdezil – in den Jahren 2002 und 2007 noch 55,7 bzw. 56,7 % des

Vermögens besaßen, waren es im Jahr 2012 nur noch 53,4 % (IW Köln 2016). Zudem fallen Erbschaften entgegen der landläufigen Meinung nicht nur in der fi­ nanziellen Oberschicht ins Gewicht: Der Anteil der Erbschaften am Gesamtver­ mögen ist in der oberen Vermögensmit­ telschicht (7. bis 9. Dezil) mit rd. 35 bis 40 % am höchsten. Das ist mehr als im

Die Umverteilungswirkung unseres Steuer- und Trans­ fersystems trägt in hohem Maße zum sozialen Ausgleich bei – stärker noch als in anderen OECD-Ländern. Um die Ein­ kommens- und Vermögensmobilität zu erhöhen, sollte die Chancengerechtigkeit verbessert werden, insbesondere durch eine zielgerichtete Bildungspolitik. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre dagegen kontraproduktiv, da sie Leis­ tungsanreize mindert und die Investitionstätigkeit von Unter­ nehmen hemmt. Prof. Dr. Michael Heise | Vorsitzender BDA-Ausschuss Volkswirtschaftliche ­Fragen, Chief Economist Allianz SE


Wirtschaft und Finanzen

obersten Vermögenszehntel, in dem der Anteil bei 33 % liegt (Bönke et al. 2015). Darüber hinaus vernachlässigen viele Studien die Rentenanwartschaften als Teil des Vermögens. Berücksichtigt man diese, ist die Vermögensungleichheit in Deutschland um rd. 25 % niedriger, so dass der Gini-Koeffizient der Vermö­ gensverteilung sich für das Jahr 2012 auf 0,59 anstatt auf 0,78 beläuft (Bönke et al. 2016). Für eine objektive Berichterstat­ tung zur Vermögensverteilung wird sich die BDA auch in dem vom Bundes­ arbeitsministerium für die Erarbeitung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts eingerichteten Beraterkreis einsetzen. Die Veröffentlichung des 5. Armutsund Reichtumsberichts ist für Anfang 2017 vorgesehen.

In einem Positionspapier fordert die BDA zudem geeignete staatliche Rah­ menbedingungen, die möglichst vielen den Aufbau von Vermögen erleichtern: „Mehr Netto vom Brutto“ bei der Ein­ kommensteuer erleichtert den priva­ ten Vermögensaufbau, z. B. durch den Erwerb von Wohneigentum oder mehr Vorsorge für das Alter. Um die große Differenz zwischen Arbeitskosten und Nettoeinkommen in Deutschland zu verringern, braucht es wirksame Re­ formen in der sozialen Sicherung und mehr Leistungsgerechtigkeit bei der Einkommensteuer. Steuererhöhungen und noch mehr staatliche Umverteilung sind dagegen kein zielführendes Rezept für eine gleichere Vermögensvertei­ lung. Eine Vermögensteuer würde vor allem betriebliches Vermögen treffen. Diese Belastung – zusätzlich zu den

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15. September 2016 Zur Legende von wachsender Ungleichheit: Besonders untere Einkommensgruppen profitieren von starker Wirtschaft

VERMÖGEN DER REICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN IST GESUNKEN, WÄHREND DAS DERER MIT WENIG VERMÖGEN GESTIEGEN IST Mittelwerte in € Vermögensdezile

2002

2012

Differenz in €

–14.412

14.652

29.064

0

13.607

13.607

3.892

29.066

25.174

4.

11.579

28.021

16.442

5.

19.841

45.349

25.508

6.

45.685

66.027

20.342

7.

75.092

79.667

4.575

6

8.

124.361

128.783

4.422

4

9.

192.888

179.054

–13.834

–7

542.120

420.565

–122.555

–22

1. verschuldet 2. ohne Vermögen 3. mit wenig Vermögen

10. mit viel Vermögen

Veränderung in %

647 142 129 45

Lesebeispiel: Im obersten Vermögensdezil, also bei jenen 10 % der Bundesbürger mit den höchsten Vermögen, hat sich das Vermögen von 2002 bis 2012 im Durchschnitt um mehr als ein Fünftel oder 122.000 € reduziert. Hinweise: in Preisen des Jahres 2010; Vermögensdezile: Personen ab 17 Jahren werden gemäß ihrem individuellen ­Nettovermögen im Jahr 2002 sortiert und in zehn gleich große Gruppen aufgeteilt Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 2016


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

21. September 2016 „Deutsche Sozialpartnerschaft als Exportartikel“, sagt B ­ DA-HGF Kampeter auf @zdkonline-Veranstaltung zu „Gerechtes Wachstum weltweit“

Ertragsteuern – würde bei den Unter­ nehmen finanzielle Spielräume für In­ vestitionen und Innovationen einengen. Aufstiegschancen durch Wachstum und Beschäftigung würden so gefährdet statt gefördert. Auch eine stärkere Be­ steuerung von Kapitalerträgen durch Abschaffung der Abgeltungsteuer ist kein Beitrag für mehr Verteilungsge­ rechtigkeit. Betroffen wären vor allem Mittelschichtsparer, die Zinserträge aus Sparbüchern, Festgeld und Anlei­ hen erzielen. Bildung ist der zentrale Hebel für mehr Chancengerechtigkeit und damit für bessere Teilhabe an Arbeitswelt, Einkommen und Vermögen. Mangeln­ de Bildungsgerechtigkeit ist heute die größte Herausforderung für die sozi­ ale Gerechtigkeit. Auch ein flexibler Arbeitsmarkt und damit wettbewerbs­ fähige Arbeitsplätze sind Grundvoraus­ setzung, um Einkommen zu erzielen und damit Vermögen aufzubauen.

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Gesetzlicher Mindest­ lohn: ­Volkswirtschaftliche Auswirkungen noch nicht ­evaluierbar Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohn­ kommission ihren ersten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzli­ chen Mindestlohns gefasst sowie den ersten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorge­ legt. Der gesetzliche Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 € brut­ to je Zeitstunde erhöht werden. Die BDA hat bei ihrer Arbeit in der Mindestlohnkommission bekräftigt, dass es angesichts der derzeit günstigen Konjunktur noch zu früh ist, um aus der guten Arbeitsmarktlage nach der Ein­ führung des flächendeckenden gesetz­ lichen Mindestlohns darauf zu schlie­ ßen, dass seine Wirkung unschädlich ist. Dies wurde auch im von der Min­ destlohnkommission verabschiedeten Evaluationsbericht aufgegriffen. Vor allem die Branchen, die vom gesetzli­ chen Mindestlohn besonders betroffen wären, haben von der Bundesregierung in Form von Übergangsregelungen die Möglichkeit erhalten, vom gesetzlichen Mindestlohn bis Ende 2017 abzuwei­ chen. Daher sind in diesen Branchen bislang kaum nachteilige Entwicklun­ gen erkennbar. Einige negative Effekte wurden den­ noch bereits deutlich: Betriebe wälzen mindestlohnbedingte Lohnkosten über höhere Preise ab. Vor allem Taxifahrten wurden im Jahr 2015 deutlich teurer. Einem Preisanstieg von 12,1 % im Jahr 2015 steht ein mittlerer Preisanstieg von 1,9 % (Jahre 2011 bis 2014) ge­ genüber. Da die Eingriffsintensität des Mindestlohns in Ostdeutschland höher war als in Westdeutschland, zeigt sich, dass die Preiserhöhungen dort im Jahr 2015 wesentlich höher als in Gesamt­ deutschland ausfallen (IW Köln 2016). Das IAB-Betriebspanel 2015 zeigt zudem, dass 24 % der vom gesetzli­ chen Mindestlohn betroffenen Betriebe eine Verdichtung der Arbeitszeit bzw. eine Arbeitsreduzierung durchgeführt haben. Darüber hinaus reagieren Un­ ternehmen auf den gesetzlichen Min­ destlohn durch Zurückhaltung bei


Wirtschaft und Finanzen

Investitionen. Geringqualifizierte erfah­ ren Nachteile dadurch, dass Betriebe ihre Anforderungen an die Beschäftig­ ten erhöhen, wenn sie das Niveau der untersten Entgeltgruppe aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns anheben mussten. Zudem wurde durch den ge­ setzlichen Mindestlohn das PraktikaAngebot reduziert und die Praktikums­ dauer verkürzt. Darüber hinaus zeigt das IAB, dass mit Einführung des Mindestlohns die Zahl der ausschließlich geringfü­ gig Beschäftigten saisonbereinigt um mehr als 90.000 gesunken ist. Knapp die Hälfte der weggefallenen Minijobs sind nicht in sozialversicherungspflich­ tige Beschäftigung umgewandelt wor­ den. Vielmehr sind diese ehemaligen Minijobber arbeitslos geworden oder haben sich aus dem Arbeitsmarkt zu­ rückgezogen. Zudem hätten ohne den Mindestlohn 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können.

Nähere Informationen unter

Die BDA unterstützt die Bundes­ regierung bei der konsequenten Kon­ solidierung des Bundeshaushalts und der angestrebten Wiedereinhaltung der Schuldenobergrenze. Nur hierdurch kann eine verlässliche, generationen­ gerechte und verantwortungsbewusste Finanzpolitik erreicht werden. Diese macht Deutschland zu einem Stabili­ tätsanker in Europa – angesichts gro­ ßer Herausforderungen bei der Bewäl­ tigung der Flüchtlingszuwanderung und Unsicherheiten infolge des Brexits. Gestützt wird die Konsolidierungspoli­ tik durch den anhaltend dynamischen Anstieg der Steuer­einnahmen. Um die Solidität der Staatseinnahmen nach­ haltig sicherzustellen, bedarf es einer klar auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Wirtschaftspolitik – und keiner Steuererhöhungen.

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55 % der Primärausgaben des Bundes­ haushalts werden für Sozial­ausgaben aufgewendet. (BMF, 2016)

SOLIDE KONJUNKTUR UND ROBUSTER ARBEITSMARKT LASSEN STEUEREINNAHMEN WACHSEN

www.mindestlohn-kommission.de

Staatsfinanzen: Finanzielle ­Spielräume für gezielte Ent­ lastungen und Investitionen nutzen Der Bundestag hat im November 2016 den Bundeshaushalt 2017 verabschie­ det. Auch im kommenden Jahr wird der Etat ohne neue Schulden auskommen – zum vierten Mal seit 2014. Schwerpunk­ te des Haushalts liegen bei der Be­ wältigung der Zuwanderung sowie bei der Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit. Mehr als jeder zweite Euro wird für Sozialleistungen ausgegeben – Tendenz steigend. Die Investitionen stei­ gen auf über 33 Mrd. €, halten aber mit der Dynamik der Sozialausgaben nicht Schritt. In der mittelfristigen Haushalts­ planung bis 2020, die von der Bundes­ regierung im Juli 2016 vorgelegt wurde, soll im gesamten Planungszeitraum die „schwarze Null“ erreicht werden. Zugleich soll ab 2020 die MaastrichtSchuldenstandobergrenze (max. 60  % des BIP) wieder eingehalten werden.

Steuereinnahmen in Mrd. €

600,0

2012

619,7

2013

643,6

2014

673,3

2015

695,5

2016

Quelle: Bundesfinanzministerium, 2016 (Werte ab 2016: Prognose der Steuerschätzung November 2016)

724,5

2017


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Finanzielle Spielräume sollten für gezielte Entlastungen genutzt wer­ den. Angesichts der Niedrigzinsphase gehören dazu z.  B. steuerpolitische Maßnahmen, um mehr zusätzliche Al­ tersvorsorge zu ermöglichen. So sollte der Aufwand der Betriebe zur Finan­ zierung ihrer betrieblichen Altersvor­ sorge künftig wieder voll anerkannt werden. Die derzeitig unzureichende Anerkennung des erhöhten Aufwands führt zur Besteuerung von Scheinge­ winnen und schwächt das Engagement der Arbeitgeber. Richtig ist zudem, die Leistungsgerechtigkeit im Steuerrecht zu stärken, indem der „Mittelstands­ bauch“ des Einkommensteuertarifs, der gerade kleinere und mittlere Ein­ kommen belastet, schrittweise abge­ flacht wird.

0 € beträgt die Neuverschuldung im ­Bundeshaushalt 2016 – wie bereits 2014 und 2015. (BMF, 2016)

Die erfolgreiche Sanierung der Staatsfinanzen eröffnet zudem die Möglichkeit für mehr öffentliche In­ vestitionen. So erfordert die voran­ schreitende Digitalisierung mehr Engagement beim Ausbau schneller In­ ternetverbindungen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom Juni 2016 lässt eine umfas­ sende Ausbaustrategie für Deutsch­ land großen volkswirtschaftlichen Nutzen erwarten. Um die Attraktivität des Standorts Deutschland im interna­ tionalen Wettbewerb zu ­sichern, gilt es außerdem, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und vorhandene Engpässe zu beseitigen.

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BUNDESHAUSHALT: MEHR ALS JEDER ZWEITE EURO FÜR SOZIALAUSGABEN

Steuerpolitik: Belastun­ gen und zusätzliche Büro­ kratie für Unternehmen ­abgewendet

in Mrd. €

180

56,2 55,2

170

55,1

55,3

160 52,9

52,7

150

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Mehrere umfassende Steuergesetzge­ bungsverfahren wurden im Jahr 2016 abgeschlossen. Zudem hat die Bun­ desregierung im Mai 2016 mit einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzmi­ nisteriums die nationale Umsetzung von steuerrechtlichen Maßnahmen des OECD/G20-Projekts „Gegen Gewinn­ kürzungen und -verlagerungen“ (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) ein­ geleitet.

Modernisierung des Besteuerungs­verfahrens

2013

2014

2015

Sozialausgaben Anteil in % der Primärausgaben

Quelle: Bundesfinanzministerium, 2016 (Werte ab 2017: mittelfristige Finanzplanung)

2016

2017

2018

Im Juni 2016 wurde das Gesetzgebungs­ verfahren zur „Modernisierung des Be­ steuerungsverfahrens“ abgeschlossen. Das Gesetz stellt die umfassendste Än­ derung des Steuerverfahrensrechts der letzten Jahre dar. Im Fokus stehen der Einsatz moderner Informationstechno­ logie aufseiten der Finanzverwaltung sowie die angemessene Berücksichti­ gung von Wirtschaftlichkeitserwägun­ gen im Besteuerungsverfahren. Zent­ rale Maßnahme ist die ausschließlich


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automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen unter Einsatz von Risikomanagementsystemen. Die BDA hat sich gemeinsam mit den Spitzen­ verbänden der Wirtschaft erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vereinfachungen zugunsten der Wirtschaft umgesetzt werden. So wurden z. B. die lohnsteu­ erlichen Vorschriften zur Abrechnung „verschiedenartiger Bezüge“, die u. a. vorliegen, wenn ein Arbeitgeber an ei­ nen Arbeitnehmer sowohl Arbeitslohn als auch Versorgungsbezüge auszahlt, entsprechend der praxisbewährten bis­ herigen Erlasslage gesetzlich geregelt. Dafür hatte sich die BDA seit Einfüh­ rung der elektronischen Lohnsteuer­ abzugsmerkmale (ELStAM) eingesetzt. Unnötige und teure Bürokratie zulasten der Arbeitgeber und der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsoge, die mit den ursprünglichen Regelungsabsich­ ten des Referenten- und Regierungs­ entwurfs verbunden gewesen wäre, wurde so erfolgreich abgewendet.

Reform der Investment­ besteuerung Das „Gesetz zur Reform der Invest­ mentbesteuerung“ wurde im Juli 2016 von Bundestag und Bundesrat verab­ schiedet. Mit diesem Gesetz wird die Besteuerung von Investmentfonds sehr weitgehend novelliert und bei Publikums-Investmentfonds das bis­ herige Prinzip der transparenten Be­ steuerung abgeschafft. Die BDA hat gemeinsam mit den Spitzenverbänden

der Wirtschaft im Gesetzgebungsver­ fahren wichtige Verbesserungen für Unternehmen und für die betriebliche und private Altersvorsorge durchge­ setzt. Beispielsweise müssen Anleger eines Publikums-Investmentfonds im zukünftigen System der getrennten Besteuerung (auf Ebene des Invest­ mentfonds und des Anlegers) neben Ausschüttungen und Gewinnen aus der Rückgabe bzw. dem Verkauf von An­ teilen auch eine sog. Vorabpauschale versteuern. Ziel der Vorabpauscha­ le ist vor allem die Vermeidung einer zeitlich unbeschränkten Steuerstun­ dungsmöglichkeit bei thesaurierenden Fonds. Die Spitzenverbände konnten durchsetzen, dass alle Durchführungs­ wege der betrieblichen Altersvorsorge und auch die private Lebensversiche­ rung von der Vorabpauschale befreit sind. Weiterhin war – aus fiskalischen Interessen mehrerer Bundesländer – die Streichung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streube­ sitzbeteiligungen vorgesehen. Neben Wagniskapitalgebern hätte die Steuer­ pflicht gerade auch die Altersvorsorge in den Unternehmen geschädigt, da ein erheblicher Anteil des für die Alters­ vorsorge vorgesehenen Deckungsver­ mögens in Streubesitzbeteiligungen investiert ist. Dieses Vorhaben haben die Spitzenverbände erfolgreich ge­ stoppt. Zudem haben sich die Spitzen­ verbände mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Treuhandmodelle der betriebli­ chen Altersvorsorge (Contractual Trust Arrangements, CTA) – die gerade kein

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725 Mrd. € Steuereinnahmen erwartet die ­Steuerschätzung für 2017. (BMF, 2016)


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Vehikel für Steuergestaltungen sind – ausdrücklich aus dem Anwendungsbe­ reich der neu geschaffenen Regelung zur Verhinderung von „Cum/CumGestaltungen“ („Dividendenstripping“) ausgenommen sind.

Erbschaftsteuerreform In einem langwierigen und schwierigen Gesetzgebungsprozess konnte im Ok­ tober 2016 die Erbschaftsteuerreform nach einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat verabschie­ det werden. Auslöser war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, das die – grund­ sätzlich verfassungsrechtlich zulässi­ ge – Verschonung von betrieblichem Vermögen teilweise als zu weitgehend erachtete. Die BDA hat sich gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirt­ schaft für eine Reform starkgemacht, die Betriebe und Arbeitsplätze schützt und den Generationenübergang in den Unternehmen nicht gefährdet. Mit der nunmehr beschlossenen Reform wer­ den die Vorgaben des Bundesverfas­ sungsgerichts umgesetzt. Dies bedeu­ tet, die Lohnsummenregel muss bereits bei kleinen Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten eingehalten werden (die

bisherige Grenze lag bei 20 Beschäftig­ ten), große Unternehmen müssen eine „Verschonungsbedarfsprüfung“ beste­ hen und das Verwaltungsvermögen der Betriebe ist – nach Schuldenverrech­ nung – grundsätzlich steuerpflichtig. Durch den Einsatz der Spitzenverbände wurde u. a. die verkehrswertferne Über­ bewertung von Unternehmen korrigiert (Modifizierung des „vereinfachten Er­ tragswertverfahrens“, „Vorababschlag“ für familien- und eigentümergeführ­ te Unternehmen). Zudem konnten die Spitzenverbände erreichen, dass be­ triebliches Vermögen zur Deckung von Altersvorsorgeverpflichtungen nicht zum steuerpflichtigen Verwaltungs­ vermögen zählt.

Steuerrechtliche Maßnahmen des OECD/G20-Projekts gegen Gewinn­kürzung und -verlagerung Im Mai 2016 hat das Bundesfinanzmi­ nisterium einen Referentenentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher Maßnah­ men des OECD/G20-Projekts gegen Ge­ winnkürzung und -verlagerung (BEPS) vorgelegt. Wesentlicher Punkt ist, dass multinationale Konzerne dazu ver­ pflichtet werden, länderbezogene Be­ richte („Country-by-Country-Reporting,

ECKPUNKTE DER ERBSCHAFTSTEUERREFORM Die Grundstruktur mit Regelverschonung (85 % Verschonung) und Optionsverschonung (100 % Verschonung) bleibt erhalten. Kleine Unternehmen müssen die Lohnsummenregelung bereits einhalten, wenn sie mehr als fünf Beschäftigte haben. Bis zu der bisherigen Grenze (20 Beschäftigte) gilt eine gestaffelte (flexibilisierte) Lohnsummenregelung. Große Unternehmen (Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen von mehr als 26 Mio. €) müssen eine Verscho­ nungsbedarfsprüfung bestehen, als Alternative kann ein abschmelzender Verschonungsabschlag in Anspruch genommen werden. Anders als nach den bisherigen Regelungen wird das – nach Schuldenverrechnung verbleibende – Nettoverwal­ tungsvermögen der Unternehmen der Erbschaftsteuer unterworfen. Es gelten einige Sonderregelungen. So zählt insbesondere Vermögen, das ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger ent­ zogen ist, nicht zum steuerpflichtigen Verwaltungsvermögen (Deckelung bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen). Familien- und eigentümergeführte Unternehmen, deren Gesellschaftsvertrag – strenge – Entnahme-, Abfin­ dungs- und Verfügungsbeschränkungen enthält, erhalten einen Wertabschlag von bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens. Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird reformiert, wobei der Kapitalisierungsfaktor mit 13,75 gesetzlich festgelegt wird. Im Vergleich zum bisherigen Recht werden die Stundungsmöglichkeiten erweitert und zudem eine Investitions­ klausel eingeführt.


Wirtschaft und Finanzen

CbCR“) zu steuerrelevanten Daten zu erstellen und der Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern soll diese Berichte an aus­ ländische Steuerbehörden übersen­ den und im Gegenzug länderbezogene Berichte dort ansässiger Konzernge­ sellschaften erhalten (automatischer Informationsaustausch). Das CbCR ergänzt die bestehende Verrechnungs­ preisdokumentation, mit der Finanzbe­ hörden die Konditionen überprüfen, zu denen Güter und Dienstleistungen zwi­ schen inländischen und ausländischen Teilen eines Konzernverbunds ausge­ tauscht werden. Die BDA unterstützt gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft das Ziel, Defizite der in­ ternationalen Besteuerungsregeln zu beseitigen. Dabei darf es jedoch nicht zu Verzerrungen der Wettbewerbsbe­ dingungen kommen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob auch große Volkswirt­ schaften wie z. B. die USA, Kanada und China den internationalen Informati­ onsaustausch tatsächlich umsetzen. Ein „Regulierungsgefälle“ mit erheb­ lichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft muss in jedem Fall vermieden werden. Ziel sollte vielmehr eine abgestimmte und einheitliche Umsetzung in möglichst allen beteilig­ ten Ländern sein, um ein „level play­ ing field“ für die Unternehmen und die Steuerverwaltungen zu schaffen. Eine Veröffentlichung der CbCR-Daten – wie von der EU-Kommission vorgeschla­ gen („public CbCR“) – lehnt die BDA entschieden ab. Dies würde Nicht-EUStaaten den Zugang zu den CbCR-Daten europäischer Unternehmen eröffnen, ohne dass sie selbst Unternehmensda­ ten bereitstellen müssten. Damit wür­ de der internationale Informationsaus­ tausch in Frage gestellt. Zudem wäre die Vertraulichkeit der übermittelten Daten – für Unternehmen mit Blick auf sensible Unternehmensvorgänge wie z.  B. Investitionen, Übernahmen etc. ein zentrales Anliegen – nicht gegeben. Zu Recht schlägt daher auch die OECD kein öffentliches CbCR vor.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Steuerpolitik

Europäisches Semester: ­Strukturreformen konse­ quenter umsetzen Das Europäische Semester dient der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung innerhalb der EU und startet alljährlich mit der Veröffentli­ chung des Jahreswachstumsberichts. Erstmals wird der Bericht für das Jahr 2016 durch eine vorgezogene Analy­ se des Euro-Währungsgebiets flan­ kiert. Dies entspricht der am 21. Ok­ tober  2015 von der EU-Kommission vorgestellten Straffung des Europäi­ schen Semesters. Die BDA begrüßt, die wirtschaftspolitischen Vorschläge für die gesamte Eurozone den länderspe­ zifischen, nationalen Empfehlungen als Leitlinie vorzuschalten. So erhalten die nationalen Regierungen mehr Zeit, um auf die Einschätzungen der EU-Kom­ mission zu reagieren. Der Jahreswachstumsbericht 2016 fordert richtigerweise die Stärkung der Investitionstätigkeit, die Fortführung von Strukturreformen – etwa durch eine Flexibilisierung der Arbeitsmärkte zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosig­ keit – sowie eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die EU-Kommission legt zudem einen besonderen Fokus auf das Thema „Demografie“. Die BDA hat sich sowohl gegenüber der EUKommission als auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt für eine zukunftsfeste und generationengerech­ te Ausgestaltung der sozialen Siche­ rungssysteme eingesetzt. So fordert die BDA in ihrer Stellungnahme zum Natio­ nalen Reformprogramm von März 2016 gegenüber dem Bundeswirtschaftsmi­ nisterium, stärkere Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen. In ihren am 18. Mai 2016 veröffent­ lichten länderspezifischen Empfeh­ lungen für Deutschland mahnt die EUKommission zu Recht eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Forschung und Innovation an. Die BDA ist davon überzeugt, dass eine stärkere Investitionstätigkeit dringend notwen­ dig ist, um die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhalten – ein Schwerpunkt, der richtigerweise auch im Länderbericht vom 26. Febru­ ar 2016 genannt wird. Im Mittelpunkt

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der Empfehlungen steht zudem die Forderung nach einer Reduzierung von Ineffizienzen im Steuersystem. Zu Recht empfiehlt die EU-Kommission dabei eine Reform der Gewerbesteuer, für die sich die BDA weiterhin mit Nachdruck einsetzen wird (u. a. Beseitigung systemwidriger, ertragsunabhängiger Hinzurechnungselemente wie Mieten, Zinsen, Leasingraten). Die EU-Kommission

äußert in ihren länderspezifischen Empfehlungen analog zur BDA-Position zudem deutliche Zweifel an der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63. Mit der von der EU-Kommission angeregten Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit findet sich eine weitere Kernforderung der BDA in den länderspezifischen Empfehlungen wieder.

WEITERHIN STARKER REFORMBEDARF IN EUROPA Übersicht der länderspezifischen Empfehlungen der EU für den Zeitraum 2016 bis 2017

Politikbereiche Finanzpolitik und finanzpolitischer Steuerungsrahmen Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, einschließlich Renten Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlagen Abbau verschuldungsfreundlicher Besteuerung Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Verbesserung der Steuerverwaltung und Maßnahmen gegen Steuerumgehung Finanzdienstleistungen Wohnungsmarkt Zugang zu Finanzierungen Verschuldung des privaten Sektors Beschäftigungsschutzvorschriften und Rahmenbedingungen ­ für Arbeitsverträge Leistungen bei Arbeitslosigkeit Aktive Arbeitsmarktpolitik Arbeitsanreize, Schaffung von Arbeitsplätzen, Erwerbsbeteiligung Löhne und Lohnfestsetzung Kinderbetreuung Gesundheitswesen und Langzeitpflege Verringerung von Armut und soziale Inklusion Bildung Qualifikationen und lebenslanges Lernen Forschung und Innovation Wettbewerb und Regulierungsrahmen Wettbewerb im Dienstleistungssektor Telekom, Postdienste und lokale öffentliche Dienstleistungen Energie, Ressourcen und Klimawandel Verkehr Rahmenbedingungen für Unternehmen Insolvenzverfahren Öffentliche Verwaltung Staatseigene Unternehmen Zivilgerichtsbarkeit Schattenwirtschaft und Korruption

Quelle: EU-Kommission, 2016

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Wirtschaft und Finanzen

Die BDA tritt dafür ein, die sinnvollen Reformvorschläge der EU-Kommission aus dem Jahreswachstumsbericht, dem Länderbericht sowie den länderspezifischen Empfehlungen konsequenter umzusetzen. Im Nationalen Reformprogramm für Deutschland wird zwar ein nachvollziehbarer Schwerpunkt auf die Integration von Migranten gelegt, zu dem sich die BDA mit einer

umfangreichen Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium geäußert hat. Gleichzeitig geht die Bundesregierung nicht ausreichend genug auf die langfristigen Reformempfehlungen der EU-Kommission ein. Gerade Deutschland muss in der derzeitigen Vertrauenskrise der EU Reformmut beweisen, um die Akzeptanz des Europäischen Semesters zu stärken.

Stabilitäts- und Wachstums­ pakt: Regelverstöße mit Sanktionen ahnden

LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK UK

Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Eckpfeiler zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Mitgliedstaaten der EU. Erstmals wurde im Jahr 2016 das im sog. Six-Pack vorgesehene „Verfahren bei übermäßigem Defizit“ (VÜD) mit allen vorgegebenen Schritten durchgeführt. Als Folge der Staatsschuldenkrisen in verschiedenen europäischen Ländern sollen im Zuge des VÜD Verstöße gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) mit Sanktionen geahndet werden. Darüber hinaus ist der Ablauf des Verfahrens stärker automatisiert, um politisch motivierte Eingriffe zu verhindern. Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission mehrfach eingefordert, das VÜD nicht durch eine fehlende Bereitschaft zur Sanktionierung von Regelverstößen zu konterkarieren. Der Präzedenzfall betrifft Spanien und Portugal. Für beide Länder kam die EU-Kommission am 7. Juli 2016 zu der Überzeugung, dass keine wirksamen Maßnahmen getroffen worden waren, um die im SWP festgeschriebene Begrenzung der jährlichen Neuverschuldung von 3 % des BIP zu erfüllen. Demnach wird Spanien sein übermäßiges Defizit von zuletzt 5,1 % des BIP nicht bis Ende 2016 korrigieren. Portugal hat es versäumt, sein übermäßiges Defizit von zuletzt 4,4 % des BIP bis Ende 2015 zu korrigieren. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (­EcoFin-Rat) folgte auf seiner Sitzung am 12.  Juli  2016 richtigerweise der Einschätzung der EU-Kommission, dass die Regierungen in Madrid und

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Lissabon keine wirkungsvollen Maß­ nahmen zur Defizitreduzierung getrof­ fen hatten. Die BDA hat die Feststellung der Regelverstöße durch EU-Kommis­ sion und EcoFin-Rat begrüßt und sich in der Folge dafür eingesetzt, konkrete Sanktionsempfehlungen auszusprechen. Leider hat sich die EU-Kommission je­ doch dafür ausgesprochen, auf Straf­ zahlungen komplett zu verzichten. Der EcoFin-Rat hätte innerhalb von zehn Tagen Widerspruch gegen die Kom­ missionsempfehlung einlegen können, hat dies aber unterlassen. Statt einer Sanktionierung erhalten beide Länder nun im Zuge eines „new fiscal adjust­ ment path“ erneut mehr Zeit, um ihre Haushalte zu konsolidieren. Die BDA hat die Entscheidungen von EU-Kommission und EcoFin-Rat, die eindeutigen Verstöße gegen die Defizit­ grenze des SWP nicht zu ahnden, mehr­ fach als politisch falsches Signal be­ wertet. Das gewählte Vorgehen wird die Wahrscheinlichkeit von Nachahmungs­ effekten durch andere Defizitsünder erhöhen. Die BDA setzt sich dafür ein, die geschlossenen Verträge konsequent umzusetzen und Regelverstöße mit Sanktionen – wie der im Fall von Spanien und Portugal noch möglichen Sperrung von EU-Strukturfondsmitteln – zu ahn­ den. Nur ausgeglichene Haushalte und die Bereitschaft zu Strukturreformen

gewährleisten, dass der in Europa rich­ tigerweise eingeschlagene Konsolidie­ rungsweg erfolgreich fortgesetzt wird. Dabei kann dem reformierten europä­ ischen Vertragswerk nach Überzeu­ gung der BDA nur durch glaubwürdige Sanktions­drohungen wieder die not­ wendige Geltung verschafft werden.

Europäischer Fonds für strate­gische Investitionen: Verlängerung muss eine Evaluierung vorausgehen Mit dem seit Sommer 2015 aktiven Eu­ ropäischen Fonds für strategische In­ vestitionen (EFSI) hat der Investitions­ plan von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker konkret Gestalt angenommen. Unter Verantwortung der Europäischen Investitionsbank (EIB) und Führung des ehemaligen österreichischen Finanzministers Wil­ helm Molterer soll der EFSI mit ei­ nem finanziellen Grundstock von 21 Mrd. € (5 Mrd. € EIB-Eigenmittel so­ wie 16 Mrd. € Garantie aus ungenutz­ ten Mitteln des EU-Haushalts) bis Mitte 2018 eine Hebelwirkung von 315 Mrd. € erzielen. Ziel des EFSI ist es, die anhal­ tende Investitionsschwäche in Europa zu überwinden. Die BDA begrüßt die

DIGITALISIERUNGSKOLLOQUIUM DER WALTER-RAYMOND-STIFTUNG Am 13. und 14. März 2016 hat die Walter-Raymond-Stiftung der BDA in Berlin eine Tagung unter der Überschrift „Digi­ talisierung von Wirtschaft und Gesellschaft – die technologische Zukunftsfähigkeit Deutschlands auf dem Prüfstand“ durchgeführt. Professor Justus Haucap, Universität Düsseldorf, skizzierte die Ursachen der erlahmenden Innovati­ onsdynamik in Deutschland und forderte die Einsetzung einer Deregulierungskommission, um die regulatorischen Blockaden zügig zu beseitigen. Der Unternehmer Sascha Schubert, Mitgründer und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups, erläuterte die kulturellen Unterschiede zwischen den USA und Deutschland hinsichtlich der Gründungskultur und plädierte dafür, dass die Universitäten Absolventen stärker zu unternehmeri­ schem Handeln anregen. Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Dr. Werner Hoyer, identifizierte eine er­ hebliche Investitionslücke in Europa und sprach sich für eine forcierte Digitalisierung aus, damit der Wettlauf um die Zukunftsfähigkeit nicht zu Ungunsten Europas und Deutschlands ausgeht. Welche Herausforderungen und Chan­ cen die Digitalisierung für Arbeits- und Tarifrecht mit sich bringt, stand im Mittelpunkt der Ausführungen von Lothar Schröder, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Sehr umfassend erläuterte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von ­GESAMTMETALL, dass die Digitalisierung erhebliche Chancen auf eine höhere Wertschöpfung, auf Wachstum und zu­ sätzliche Arbeitsplätze bietet. Dafür müssten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Tarifpolitik lebensnahe und praktikable Regelungen bieten. Staatssekretär Dr. Georg Schütte, Bundesbildungsministerium, ging intensiv auf die Digitalisie­ rungsstrategie und Innovationsagenda der Bundesregierung ein und stellte heraus, dass Investitionen in Bildung und Forschung gesamtgesellschaftlich von herausragender Bedeutung sind.


Wirtschaft und Finanzen

Einrichtung des Fonds und hat ihre Mit­ glieder über die Anwendungsmöglich­ keiten fortlaufend informiert. Laut EU-Kommission wurden bis September 2016 Investitionen i.  H.  v. 116 Mrd. € in 26 EU-Mitgliedstaaten mobilisiert. Das entspricht rd. 37  % der erwarteten Gesamtsumme von 315  Mrd.  €. Insgesamt 85  % der Fi­ nanzmittel stammen dabei nach Kom­ missionsangaben aus öffentlichen und privaten Quellen außerhalb der EIBStrukturen. Charakteristisch für den EFSI ist die Förderung von Projekten, die ein höheres Risiko aufweisen. So hat die EIB ihr Portfolio von Finanzierungen mit erhöhtem Risiko von 4 Mrd. € auf 20 Mrd. € vergrößert. Die EU-Kommis­ sion gibt an, dass seit Etablierung mehr als 200.000 kleine und mittlere Unter­ nehmen vom EFSI profitiert haben. Mittlerweile wird der Fonds auch durch das lange angekündigte Europä­ ische Portal für Investitionsvorhaben (EIPP) flankiert, mit dessen Hilfe sich Projektträger und Investoren online vernetzen sollen. Mittels einer Such­ funktion auf der EIPP-Homepage kön­ nen investitionsfähige Projekte eruiert werden. Ergänzend bietet die Europäi­ sche Plattform für Investitionsberatung (EIAH) öffentlichen sowie privaten Pro­ jektträgern technische Hilfe und Bera­ tung. Beide Maßnahmen hat die BDA

ausdrücklich als sinnvoll begrüßt. Die EU-Kommission weist darüber hinaus richtigerweise auf Kombinationsmög­ lichkeiten des EFSI mit schon länger bestehenden ESI-Struktur- und Inves­ titionsfonds hin. Im Zuge dessen sollen EIB-Finanzierungen und EU-Finanz­ hilfen komplementär nutzbar gemacht werden. Am 14.  September  2016 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, eine Verlängerung des Fonds bis ins Jahr 2020 anzustreben. Zugleich soll die Mittelausstattung auf mindestens 500 Mrd. € aufgestockt werden. Beide Schritte deutete die EU-Kommission bereits im Juni 2016 an, was die BDA als verfrüht kritisiert hat. Nach Über­ zeugung der BDA muss der EFSI Ende 2016 wie vorgesehen zunächst einer umfangreicheren Analyse im Hinblick auf seine Wirkung in den Bereichen In­ vestitionen, Wachstum und Beschäfti­ gung unterzogen werden. Sollte die Eva­ luierung einen weiteren Bedarf belegen, wird die BDA eine Fortführung des EFSI unterstützen. Ergänzend dazu setzt sich die BDA auf nationaler und europäischer Ebene nachdrücklich dafür ein, die in den länderspezifischen Empfehlungen adressierten Investitionshemmnisse abzubauen. Hierdurch könnten deutlich größere Investitionsimpulse gesetzt werden als durch eine Verlängerung und weitere Aufstockung des EFSI.

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Die BDA

DIE BDA

Verantwortung übernehmen. Chancen schaffen.

Das sind wir.

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­D EUTSCHER ARBEITGEBERTAG 2016

Rede von Ingo Kramer Arbeitgeberpräsident

Der Deutsche Arbeitgebertag ist seit vielen Jahren der wichtigste Kongress der gesamten deutschen Wirtschaft in Deutschland. Auch in diesem Jahr fand er mit mehr als 1.500 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft wieder große Resonanz. Das Motto im Jahr 2016 war „Verantwortung übernehmen. Chancen schaffen.“ In seiner Rede setzte sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer für eine ChancenOffensive ein, die den Weg für mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit für mehr Wachstum und hohe Beschäftigung öffnet. Diese Offensive müsse auf eine nachhaltig gestaltete soziale Sicherung setzen. Er machte deutlich, dass die Sozial­ abgaben insgesamt die Marke von 40 % nicht überschreiten dürften. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach sich für eine bessere Mobilität von Arbeitnehmern in Europa aus, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Hierzu müssten die Zuwanderungsregelungen flexibler gestaltet werden. Sie bekannte sich zudem zur Freizügigkeit für Menschen, Dienstleistungen, Güter und Finanzen in der EU.


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Weitere prominente Redner waren u. a. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Ga­briel, der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir, der Bundesvorsitzende der FDP Christian Lindner, die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des German Marshall Fund Dr. ­Karen Donfried sowie Philip Stephens von der „Financial Times“. Die Besucherinnen und Besucher des Arbeitgebertags bekamen auch in diesem Jahr die Gelegenheit, in Unternehmensforen über aktuelle Themen zu diskutieren. Die vier Foren „Integration gelingt durch Bildung – Fokus Flüchtlinge", „Interkulturelle Vielfalt in Unternehmen gestalten“, „Beschäftigung von Flüchtlingen – Wie machen wir das?“ und „Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge“ boten den zahlreichen Teilnehmern Anlass zum intensiven Meinungsaustausch.

Nähere Informationen unter www.deutscher-arbeitgebertag.de

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

GESCHÄFTSFÜHRERKONFERENZ 2016

Am 17. und 18. Mai 2016 fand in Koblenz auf Einladung der Landesvereinigung Unternehmensverbände Rheinland-Pfalz die Geschäftsführerkonferenz der BDA statt. Eröffnet wurde die Geschäftsführerkonferenz von BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner. Anschließend sprachen Dr. Marco Arteaga, Partner DLA ­Piper, und Dr. Andreas Wimmer, Vorstandsmitglied Allianz Lebensversicherungs AG, zum Thema „Altersvorsorge: Vor welchen Problemen stehen wir wirklich?“. Hauptredner des ersten Tages vor den rd. 200 angereisten Hauptgeschäftsführern und Geschäftsführern der Mitgliedsverbände waren Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer. Der Tag klang bei der traditionellen Abendveranstaltung aus, die in diesem Jahr auf der Festung Ehrenbreitstein stattfand. Der zweite Tag begann mit dem internen Teil und einem Vortrag von Professor Richard Giesen, Direktor Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sein Vortrag zum Thema „Zur Zukunft des Arbeitskampfrechts“ mündete in einer lebhaften Diskussion der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Darauf folgte ein Vortrag von sowie eine Diskussion mit Elmar Brok, Vorsitzender Auswärtiger Ausschuss Europaparlament. Das Thema hierfür war „Exportnation im europäischen und internationalen Krisenumfeld“.


Die BDA

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DEUTSCHER ­A RBEITGEBERPREIS FÜR BILDUNG 2016

Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung 2016 stand unter dem Motto „Chance Vielfalt! Bildung für gelingende Integration – Fokus Flüchtlinge“. Die ausgezeichneten Institutionen in den vier Kategorien frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung zeigen beispielhaft, wie Integration nachhaltig unterstützt, Talent entfaltet und Vielfalt gefördert werden kann. Der Preis wurde von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG unterstützt und im Rahmen des Deutschen Arbeitgebertags am 15. November 2016 feierlich verliehen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

DIE PREISTRÄGER IM ÜBERBLICK: Kategorie „Frühkindliche ­Bildung“: Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg/Sachsen-Anhalt

Kategorie „Schulische Bildung“: Westerwaldschule Waldernbach/Hessen

Kategorie „Berufliche Bildung“: Berufliche Schulen Altötting/Bayern

Kategorie „Hochschulische Bildung“: Hochschule Magdeburg-Stendal/­ Sachsen-Anhalt


Die BDA

Vom 1. bis 2. März fand der elfte Arbeitsrechtskongress der GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH gemeinsam mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht (AuA)“ statt. Wie jedes Jahr kam es zu einem intensiven Austausch von Praktikern, Referenten und Teilnehmern über die aktuellen Fragen des Arbeitsrechts. So wurde z. B. eine vertiefte Diskussion über die Folgen der Digitalisierung für Arbeitsmarkt und Arbeitsgestaltung oder die Folgen der zum damaligen Zeitpunkt angekündigten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze geführt. Einmal mehr machte der Kongress die Handlungsfelder und Handlungsnotwendigkeiten im Arbeitsrecht deutlich. Der auch 2016 unter der Schirmherrschaft des Arbeitgeberpräsidenten durchgeführte Kongress war damit erneut ein voller Erfolg.

Nähere Informationen unter www.kongress-arbeitsrecht.de

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KONGRESS ­ARBEITSRECHT 2016


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

2. ARBEITGEBER­FORUM ZUR ZUKUNFT DER ­A RBEIT IN BERLIN

Unter der Schirmherrschaft der BDA und in Zusammenarbeit mit dem ifaa (­Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) fand am 2. November 2016 in Berlin das 2. Arbeitgeberforum zur Zukunft der Arbeit statt. Das Thema lautete „Arbeiten und Führen 4.0 – Alter(n)sgerechte Arbeit: Verantwortungsbewusstes Gestalten und Führen“. Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft waren sich einig, dass Digitalisierung, demografischer Wandel und die damit einhergehenden Veränderungen Handlungsbedarfe mit sich bringen. Sie erläuterten hierzu, welche Chancen bestehen und vor allem welche Rolle der Führung in diesem Veränderungsprozess zukommt. Insbesondere in der Gestaltung der Arbeit und in individuellen Lösungen lägen Chancen für die Betriebe. Dr. Gerhard F. Braun, Vizepräsident der BDA und Schirmherr der Veranstaltung, stellte klar, dass der Wandel nicht nur Unternehmen oder wenige Wirtschaftsbereiche betrifft, sondern jeden Einzelnen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeberforum-zukunft.de


Die BDA

Am 19. Januar 2016 begrüßte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mehr als 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Sozialversicherungsträgern und Leistungserbringern zum Auftakt der Veranstaltungsreihe „Zusammen erfolgreich in Arbeit“. Im Anschluss bekräftigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dass Deutschland auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft bereits ein gutes Stück vorangekommen sei. Die Teilnehmenden diskutierten, wie Inklusion fester Bestandteil der Unternehmenskultur wird, wie Hemmnisse überwunden werden können, welche Gelingensfaktoren und Erfolgsaspekte für die Arbeitsmarktintegration entscheidend sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung sowie weiterführende Hinweise sind in einer Tagungsbroschüre dargestellt.

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ZUSAMMEN ERFOLGREICH IN ARBEIT – STRATEGIEN ZUR ­B ESCHÄFTIGUNG VON MENSCHEN MIT ­B EHINDERUNGEN

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Inklusion von ­Menschen mit Behinderung sowie www.inklusion-gelingt.de > Publikationen und Veranstaltungen

Tagungsbroschüre

Strategien zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Veranstalter:

In Kooperation mit:


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HANDICAP – NA UND? BERUFSORIENTIERUNG INKLUSIV

Inklusion ist eine Herausforderung für alle Schulen, das gilt auch bei der Berufsund Studienorientierung. Die gemeinsame Tagung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland „Handicap – na und?“ am 5. Dezember 2016 in Berlin befasste sich daher ausführlich und praxisnah mit der inklusiven beruflichen Orientierung an Schulen in der Kooperation mit Betrieben wie mit der Berufsberatung. Grundlage war der ebenfalls gemeinsame Leitfaden von 2015. Dr. Barbara Dorn für die BDA und Detlef Scheele für die BA erläuterten das Thema ebenso wie die Vertreterinnen und Vertreter aus Schule und Betrieb, die bereits positive Erfahrungen mit inklusiver Berufsorientierung sammeln konnten. An Thementischen nutzten die teilnehmenden Schulen und ihre Kooperationspartner die Gelegenheit, sich auszutauschen und die eigenen Konzepte weiter zu verbessern.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de


Die BDA

Am 29. September 2016 fand im Haus der Deutschen Wirtschaft der zweite bundesweite „Netzwerktag Berufswahl-SIEGEL“ mit rd. 250 Teilnehmenden statt. Im Zentrum stand die Frage, wie sich Eltern am besten in die Berufs- und Studienorientierung einbinden lassen. Mitwirkende waren die Schirmherren Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und Detlef Scheele, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, sowie – für den Förderer Siemens – Dr. Udo Niehage, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg. Die Kultusministerkonferenz vertrat Staatssekretärin Edwina Koch-Kupfer aus Sachsen-Anhalt. Auch die Gewinner des Smart Film Wettbewerbs 2016 wurden gekürt: Unter dem Motto „Warum es cool ist, an einer SIEGEL-Schule zu sein“ hatten zehn Schülerteams mit Profis der Deutschen Kinemathek Videoclips über ihre Schule gedreht. Den Bundespreis an das Team „The Marvels“ von der Hakemicke-Schule aus Olpe (NRW) überreichte mit Milosˇ Vukovic� ein prominenter junger Schauspieler.

Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

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NETZWERKTAG ­B ERUFSWAHL-SIEGEL


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STARKE SCHULE – NETZKONFERENZ

Die Preisträger im Wettbewerb „Starke Schule“ erhalten nicht nur ein Preisgeld, sondern werden Teil eines Netzwerks aller als „stark“ ausgezeichneten Schulen in ganz Deutschland, die zur Ausbildungsreife führen und ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise individuell fördern. Jährlich kommen diese Schulen auf Einladung der BDA zur Netzkonferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft zusammen, so auch wieder am 16. und 17. Juni 2016. In „Lernkarussells“ stellten Preisträgerschulen dabei ihre besonders gelungenen Konzepte vor. SCHULE­ WIRTSCHAFT Deutschland präsentierte seine neue Checkliste zum Lehrerbetriebspraktikum. Am Vorabend wurde das Thema „Handicap – na und? Inklusive Berufsorientierung“ aus der Perspektive von Schule, Unternehmen, Kultusverwaltung und Bundesagentur für Arbeit umfassend erörtert.

Nähere Informationen unter www.starkeschule.de


Die BDA

Die BDA veranstaltete am 19. September 2016 eine Fachtagung zur beruflichen Bildung. Unter dem Motto „Berufliche Bildung stärken – neue Wege eröffnen“ diskutierten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik, Berufsbildung und Hochschulen, wie die Balance zwischen beruflicher und akademischer Bildung zukünftig zu gestalten ist. Welche strategischen Entscheidungen müssen in den beiden Bildungsbereichen getroffen werden, um den Fachkräftenachwuchs der Unternehmen zu sichern? Wie kann eine stärkere Verzahnung erreicht werden? Wo ist umzudenken, was ist neu zu denken und wo können bereits existierende Ansätze weiterentwickelt werden? An die thematische Einführung durch BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun schlossen sich die Themenblöcke „ Erstausbildung“ und „Weiterbildung“ an. Jeweils kurzen Impulsen u. a. zu „Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen“ oder zu „Berufsmatura – Das Schweizer Modell“ folgten intensive Plenumsdiskussionen.

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BDA-FACHTAGUNG ­„BERUFLICHE BILDUNG STÄRKEN – NEUE WEGE ERÖFFNEN“


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

BDA-GREMIEN Stand 1. Januar 2017

Das Präsidium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Es leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der Richtlinien des Vorstands. Das Präsidium diskutiert in regelmäßigen Abständen aktuelle sozialpolitische Fragen und bestimmt dazu die Position der BDA. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, acht Vizepräsidenten, einschließlich des Schatzmeisters, sowie weiteren Mitgliedern des Präsidiums.

PRÄSIDENT Ingo Kramer Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Holding GmbH

EHRENPRÄSIDENT Prof. Dr. Dieter Hundt Ehrenpräsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Aufsichtsratsvorsitzender Allgaier Werke GmbH

VIZEPRÄSIDENTEN Dr. Gerhard F. Braun

Arndt G. Kirchhoff

Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz Beiratsmitglied Karl Otto Braun Gruppe

Präsident METALL NRW Präsident unternehmer nrw Landes­ vereinigung der Unternehmens­ verbände Nordrhein-Westfalen Geschäftsführender Gesellschafter Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG Präsident Institut der deutschen ­Wirtschaft Köln

Dr. Rainer Dulger Präsident GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie Geschäftsführender Gesellschafter ProMinent GmbH

Dr. Andreas Eurich Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland Vorstandsvorsitzender Barmenia ­Versicherungen

Josef Sanktjohanser Präsident Handelsverband ­Deutschland – HDE PETZ REWE GmbH

Margret Suckale Präsidentin Bundesarbeitgeber­ verband Chemie Vorstandsmitglied BASF SE

Alfred Gaffal

Hans Peter Wollseifer

Präsident Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH

Präsident Zentralverband des ­Deutschen Handwerks Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft GmbH & Co. KG


Die BDA

PRÄSIDIUMSMITGLIEDER Dr. Frank Appel

Brigitte Faust

Vorstand Arbeitgeberverband ­Postdienste Vorstandsvorsitzender Deutsche Post AG

Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss, HR Business Partner BU Germany und Geschäftsführerin Coca-Cola European ­Partners Deutschland

Thomas Bäumer Vizepräsident Bundesarbeitgeber­ verband der Personaldienstleister Geschäftsführer TUJA Zeitarbeit GmbH

Werner M. Bahlsen Präsident Unternehmerverbände Niedersachsen Vorsitzender der Geschäftsführung Bahlsen GmbH & Co. KG

Dr. Bernhard Beck Vorsitzender Vereinigung der ­Arbeitgeberverbände energieund versorgungswirtschaftlicher ­Unternehmungen Vorstandsmitglied EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Wolfgang Brinkmann Vizepräsident Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie Geschäftsführender Gesellschafter bugatti GmbH

Dr. Jörg Brückner Präsident Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft Geschäftsführender Gesellschafter KWD Kupplungswerk Dresden GmbH

Milagros Caiña-Andree

Heide Franken Vorstandssprecherin Walter-Raymond-Stiftung Geschäftsführerin Randstad ­Deutschland GmbH & Co. KG

Andreas J. Goss Vorsitzender Arbeitgeberverband Stahl Vorstandsvorsitzender thyssenkrupp Steel Europe AG

Dr. Rüdiger Grube Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG

Heiko Hutmacher Vorstandsmitglied METRO AG

Dr. Christian P. Illek Vorstandsvorsitzender agv comunity, Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG

Steffen Kampeter Hauptgeschäftsführer ­Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Vorstandsmitglied BMW AG

Hans Jürgen Kerkhoff

Dr. Jürgen Deilmann

Präsident und Hauptgeschäftsführer Wirtschaftsvereinigung Stahl

Ehrenmitglied im Präsidium ­Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Beiratsmitglied Deilmann Montan GmbH

Martin Empl Präsident Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände

Gabriele Fanta Präsidentin Bundesverband der ­Systemgastronomie Vorstandsmitglied McDonald’s Deutschland Inc.

Hartmut Koch Präsident Verband der Wirtschaft Thüringens Geschäftsführender ­Gesellschafter TIBOR Gesellschaft für Bildung, ­Beratung und Vermittlung mbH

Dr. Walter Koch Ehrenmitglied im Präsidium Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit­ geberverbände Gesellschafter Dillinger Fabrik ­gelochter Bleche GmbH

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Janina Kugel

Dr. Arend Oetker

Vorstandsmitglied Siemens AG

Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG

Heinz Laber Vorsitzender Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes Vorstandsmitglied HypoVereinsbank – UniCredit Bank AG

Wilfried Porth

Thomas Lambusch

Angelique Renkhoff-Mücke

Präsident Vereinigung der ­Unternehmensverbände für ­Mecklenburg-Vorpommern Präsident NORDMETALL Geschäftsführer SEAR GmbH

Vizepräsidentin Vereinigung der ­Bayerischen Wirtschaft Vorstandsvorsitzende WAREMA ­Renkhoff SE

Gregor Lehnert

Vizepräsident Hauptverband der ­Deutschen Bauindustrie Geschäftsführender Gesellschafter TS Brandschutz GmbH

Präsident Bundesverband der ­Sicherheitswirtschaft Geschäftsführer UGL Unternehmensgruppe Gregor Lehnert

Horst-Werner Maier-Hunke

Vorstandsmitglied Daimler AG Vorstandsvorsitzender Hanns Martin Schleyer-Stiftung

Andreas Schmieg

Bernd Tönjes

Geschäftsführer DURABLE Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG

Präsident Gesamtverband Steinkohle Vorstandsvorsitzender RAG Aktien­ gesellschaft

Wolf Matthias Mang

Dr. Bettina Volkens

Präsident Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Geschäftsführer Arno Arnold GmbH

Präsidentin Arbeitgeberverband ­Luftverkehr Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG

Dr. Wilhelm von Moers Vizepräsident Bundes­verband ­Großhandel, Außenhandel, ­Dienstleistungen Geschäftsführer Handelshof ­Management GmbH

Dr. Udo Niehage Präsident Vereinigung der ­Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg Senior Vice President Siemens AG

Lutz Oelsner Präsident Die Unternehmensverbände im Lande Bremen Vorstandsvorsitzender GESTRA AG

Uli Wachholtz Präsident UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein Geschäftsführer Karl Wachholtz Verlag GmbH & Co. KG

Dr. Stefan Wolf Vorsitzender SÜDWESTMETALL ­Verband der Metall- und Elektro­ industrie Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender ElringKlinger AG


Die BDA

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BDA-VORSTAND

VORSITZENDE DER AUSSCHÜSSE

GEMEINSAMES PRÄSIDIUM VON BDA UND BDI

Neben den gewählten Mitgliedern des Präsidiums gehören folgende Damen und Herren dem Vorstand an:

Dr. Bernhard Beck

Alternierende Vorsitzende

Werner Bayreuther Rainer Brüderle Oswald Bubel Werner Dacol Matthias Ditzen-Blanke Frank Dupré Volker Enkerts August Forster Rainer Göhner Thomas Greiner Klemens Gutmann Jörg Hagmaier Alfred Hartmann Matthias Hartung Dr. Wolfgang Heer Franz-Bernd Köster Martin Krengel Hans-Peter Langer Dr. Walther Otremba Jürgen W. Peschel Wolfgang Poppen Jürgen Schitthelm Karl-Heinz Schneider Birgit Schwarze Dietmar Schweizer Johannes Schwörer Norbert Steiner Dr. Sven Vogt Ulrich Weber Michael Wenzel Sandra Widmaier-Gebauer Guido Zöllick

BDA/BDI-Fachausschuss Bildung, Berufliche Bildung

Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik

Dr. Gerhard F. Braun

Hans-Dieter Bremer Ausschuss Arbeitssicherheit

Milagros Caiña-Andree Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge

Brigitte Faust Ausschuss für Arbeitsmarktfragen

Alfred Gaffal Haushaltsausschuss

Prof. Dr. Michael Heise Ausschuss für Volkswirtschaftliche Fragen

Ingrid Hofmann Ausschuss Betriebliche ­Personalpolitik

Janina Kugel Ausschuss Soziale Sicherung

Margret Suckale Arbeitsrechtsausschuss

Dr. Bettina Volkens Ausschuss Sozialpolitik in der ­Europäischen Union

Ingo Kramer Prof. Dieter Kempf

Weitere Mitglieder des Präsidiums Prof. Thomas Bauer Dr. Gerhard F. Braun Dr. Kurt Bock Thorsten Dirks Dr. Rainer Dulger Dr. Andreas Eurich Dr. Reinhold Festge Alfred Gaffal Ulrich Grillo Dr. Heinrich Hiesinger Arndt G. Kirchhoff Ingeborg Neumann Josef Sanktjohanser Margret Suckale Matthias Wissmann Hans Peter Wollseifer Michael Ziesemer Steffen Kampeter Dr. Markus Kerber (bis März 2017) Dr. Joachim Lang (ab April 2017)


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

IN MEMORIAM Stand 1. Dezember 2016

Sie waren der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in langjähriger Mitarbeit verbunden und hatten wesentlichen Anteil an der Gestaltung unternehmerischer Sozialpolitik.

Anton-Wolfgang Faber-Castell ehem. Vorsitzender Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten ehem. Vorstandsvorsitzender der Faber-Castell AG 21. Januar 2016

Wilfried Brandes ehem. Präsident Bundesvereinigung der Arbeitgeber im Bundesverband Bekleidungsindustrie ehem. Ehrenpräsident Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums 23. Januar 2016

Dr. Jürgen Paulsdorff ehem. Vorstandsmitglied Pensions-Sicherungs-Verein VVaG ehem. stellv. Abteilungsleiter der BDA 17. Februar 2016

Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann ehem. Präsident UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein ehem. Aufsichtsratsvorsitzender Peter Kölln GmbH & Co. KGaA ehem. Präsident Deutscher Industrie- und Handelskammertag ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums 26. April 2016

Prof. Dr. Hannsjosef Hohn ehem. Geschäftsführer Verband der Niederrheinischen Textilindustrie 3. Mai 2016


Die BDA

Dr. Paul Kriegelsteiner ehem. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Nordostchemie ehem. Hauptgeschäftsführer Verband der Chemischen Industrie, Landesverband Nordost 16. Mai 2016

Gerhard M. Meyer ehem. Hauptgeschäftsführer Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU) ehem. Geschäftsführer Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher ­Unternehmen (AVE), Arbeitgebervereinigung Gas-, Wasser- und ­Elektrizitätsunternehmungen (AGWE) und Arbeitgebervereinigung ­ öffentlicher Nahverkehrsunternehmen (AVN) 18. Mai 2016

Siegfried Stocker ehem. Vorsitzender Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums 4. Juni 2016

Prof. Barbara Kisseler ehem. Präsidentin Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester 7. Oktober 2016

Rolf Terheyden ehem. Präsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums 15. Oktober 2016

WIR GEDENKEN IHRER.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

LANDESVEREINI­GUNGEN UND BDA-­M ITGLIEDSVERBÄNDE Stand 1. Januar 2017

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V.

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Arbeitgeber Baden-­Württemberg – Landesvereinigung ­B adenWürttembergischer ­A rbeitgeberverbände e.  V.


nd

e e.V.

eitgeberverband

arettenindustrie e.V.

Die BDA

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agv comunity Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT e. V. www.agv-comunity.de

Arbeitgeber Baden-Württemberg – Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. www.agv-bw.de

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) www.agv-move.net

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. www.aw-sa.de

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V. www.adc-online.de

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) e. V. www.adk-verband.de

Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. www.agv-online.de

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e. V. www.vbu-net.de

AdC Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland www.agv-vers.de

Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. www.agvbanken.de

Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. – Eisenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Kraftverkehrsbetriebe – www.agvde.de

Arbeitgeberverband Luftverkehr e. V. (AGVL) www.agvl.de

Arbeitgeberverband Pflege e. V. www.arbeitgeberverband-pflege.de

Arbeitgeberverband Postdienste e. V. www.agv-postdienste.de


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Arbeitgeberverband Stahl e. V. www.agvstahl.de

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG) www.ang-online.com

bpa Arbeitgeberverband e. V. www.bpa-arbeitgeberverband.de

Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. www.bavc.de

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) www.personaldienstleister.de

Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V. www.bagv.de

Bundesverband Briefdienste e. V. www.briefdienste-online.de

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. www.bdsw.de

Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V. www.bundesverband-systemgastronomie.de

Bundesverband der Zigarrenindustrie e. V. (BdZ) www.zigarren-verband.de

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. www.bdzv.de

Bundesverband Druck und Medien e. V. www.bvdm-online.de

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. www.galabau.de

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. www.bga.de


Die BDA

Bundesverband Keramische Industrie e. V. (BVKI) www.keramverbaende.de

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. www.debriv.de

Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester www.buehnenverein.de

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) www.dehoga-bundesverband.de

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. www.uvhb.de

DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen www.dssv.de

GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der ­Metall- und Elektro-Industrie e. V. www.gesamtmetall.de

Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen ­Arbeitgeberverbände e.  V. www.glfa.de

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. – Arbeitgeberverbund – www.textil-mode.de

Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) www.gvst.de

Handelsverband Deutschland – HDE e. V. www.einzelhandel.de

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. www.bauindustrie.de

HAUPTVERBAND DER DEUTSCHEN HOLZINDUSTRIE

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V. www.holzindustrie.de

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V. www.hpv-ev.org

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) www.lvu.de

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden www.spa-steine-und-erden.eu

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Verkehr (SAV)

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V. www.unternehmer.nrw

Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) www.zdh.de

Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. www.uvn-online.de

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. www.uvnord.de

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. www.vbw-bayern.de

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V. www.vwt.de

Verband Deutscher Reeder e. V. www.reederverband.de

VEREIN DER ZUCKERINDUSTRIE E.V. Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ) www.vdz.de

Verein der Zuckerindustrie www.zuckerverbaende.de

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V.

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V. www.vap-papier.de

Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und ­versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU) www.vaeu.de


Die BDA

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Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. www.vhu.de

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. www.vsu.de

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) www.vsw-direkt.de

Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. www.vumv.de

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. www.uvb-online.de

VKS – Verband der Kali- und Salzindustrie e. V. www.vks-kalisalz.de

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. www.zdb.de


PRÄSIDENT Ingo Kramer

HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER

Steffen Kampeter

MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG

Alexander Gunkel*

Sekretariat

Claudia Kurschat T -1008 F -1015 hgf.mail@arbeitgeber.de

VERWALTUNG UND VERBANDS­ ORGANISATION

SOZIALE SICHERUNG

VOLKSWIRTSCHAFT | FINANZEN | STEUERN | WALTER-RAYMONDSTIFTUNG

ARBEITS- UND ­TARIFRECHT

LOHN- UND TARIFPOLITIK

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

organisation@arbeitgeber.de

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

volkswirtschaft@arbeitgeber.de

arbeitsrecht@arbeitgeber.de

tarifpolitik@arbeitgeber.de

Kaufmännische Assistenz Katrin Altmann

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Arbeitswissenschaft

Organisation Kornelia Wendt

Redaktion SAE Beate Murtezani Antje Wermann

TarifService Tarifauswertungen | ­Tarif­datenbank | Tarifarchiv Astrid Bohn Michaela Grebasch T -1309/1312 F -1305

Ulrich Hüttenbach* Martin Pulm

Leonie Stollfuß-Rohde T -1100 F -1105

Adressverwaltung Hanka Köppen Manuel Schiller

Dr. Volker Hansen Saskia Osing

Heike Bozan Nora Mydlaszewski T -1600 F -1605

Gerald Friedrich Dominik Naumann Florian Swyter Dr. Anne Thomas Thomas Werner

Dr. Oliver Perschau Benjamin Koller*

Cornelia Hentschel T -1950 F -1955

Dr. Marion Eberlein Marius Müller-Böge

Einkauf und Services

Sven Kochanowski einkauf.mail@arbeitgeber.de Bibliothek Anke Beyer-Stamm

Norbert Breutmann Dr. Birgit Verworn

Service Astrid Leu Joaquim Michalski

Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung

Finanzen

Martin Pulm Gudrun Häntsch Viola Rieche Regina Tscheuschner finanzen.mail@arbeitgeber.de

Informations- und Kommunikationstechnik Martin Brüning Thomas Hyrbaczek Christian Seipp Hans-Jürgen Tunze iuk.mail@arbeitgeber.de

Personal

Astrid Zippel Katrin Franz personal.mail@arbeitgeber.de

Dr. Oliver Perschau

Sekretariat

Sekretariat

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

info@iswa-online.de

Carola Wünsche T -1604 F -1605

Seminarorganisation Ellen Dumschat T -1954 F -1955

Roland Wolf Thomas Prinz

Manuela Hahn Gisela Heinzmann Marion Hirte Heike Naumann T -1200 F -1205

Eva Barlage-Melber Hannah Gaedeke Margrit Nölke Kerstin Plack Dr. Anita Schmitz-Witte Stefan Sträßer Benjamin Stumpp

Andre Müller Dr. Mandy Reichel

Marina Fahrentholtz Mona Ibrahim T -1300 F -1305

Diandra Schlitt Natalia Stolz

TarifService@arbeitgeber.de


T +49 30 2033-0 F +49 30 2033-2105 bda@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de

Sekretariat

Ulrike Kümpel-Moderau T -1004 F -1005

Stand: 1. Januar 2017 * Qualitätsmanagementkoordinator

POLITISCHE UND STRATEGISCHE KOMMUNIKATION Leitung Stabsstelle

Sekretariat

Julika Lendvai

Ulrike Kümpel-Moderau Andrea Unger T -1007/1006 F -1005

Referenten (m/w) Alexander Humbert

MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG

hgf.mail@arbeitgeber.de

Peter Clever

Sekretariat

Manuela Poniwaß T -1009 F -1015 hgf.mail@arbeitgeber.de

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITS­ ARBEIT

PLANUNG | KOORDINATION | GRUNDSATZFRAGEN

ARBEITSMARKT

BILDUNG | BERUFLICHE BILDUNG

EUROPÄISCHE UNION UND INTERNATIONALE SOZIALPOLITIK

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

presse@arbeitgeber.de

grundsatz@arbeitgeber.de

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bildung@arbeitgeber.de

europa@arbeitgeber.de

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Pressesprecher

Büro des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers

Betriebliche Personalpolitik

Dr. Ulrich Hettinger Jörg Swane

Claudia Bubbel Sabine Block T -1800 F -1805

Arne Franke

Arne Franke

Kristian Schalter Julika Lendvai

Kati Hildebrandt T -1070 F -1075

Elisa Schellenberger Wolfram Sieg

Kristian Schalter

Christina Ramb Dr. Alexander Böhne Dr. Anna Robra Marina Reikowski Marion Blumauer Janine Spolaczyk T -1400 F -1405

Dr. Carmen Eugenia Bârsan Georg Brämer Dr. Nicolas Keller Beate Kostka Dr. Anna Robra Dr. Jupp Zenzen

Dr. Alexander Böhne Nora Fasse

Dr. Barbara Dorn Dr. Donate Kluxen-Pyta Dr. Irene Seling Katja Rasch Sevim Ünal T -1500 F -1505

Dr. Lena Behmenburg Yvonne Kohlmann Dr. Isabel Rohner Frank Umberg Katharina Weinert

Renate Hornung-Draus Antje Gerstein Paul Noll Bianca Voyé Irena Ferratusco Konstanze Wilgusch T -1900 F -1905

Martin Kumstel John F. Schilling Michael Stiefel Laura Wyss

BDI/BDA The German Business Representation Antje Gerstein

Referenten (m/w)

Internet Andreas Timm

Brigitte de Vita Séverine Féraud Anne Meister Eric Veillerobe

Sekretariat

Sekretariat

Organisation

bph.mail@arbeitgeber.de

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bruessel@arbeitgeber.de

Sabrina Paul T -1020 F -1025

Doreen Mertens T -1410 F -1405

Astrid Schwarz Monika Langhals T +32 2 792 10 50 F +32 2 792 10 55


BDA VIELFACH VERANTWORTLICH BETEILIGT Die BDA vertritt die Interessen der Arbeitgeberverbände in zahlreichen Institutionen, ­in verantwortungsvollen und mitgestaltenden Funktionen – auf nationaler und internationaler Ebene. Die Übersicht zeigt eine Auswahl wichtigster Institutionen.

ARBEIT UND SOZIALES Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Forschungsnetzwerk Alterssicherung

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung

German Industrial Relations Association

Ausschuss zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

Gesellschaft für Arbeitswissenschaft

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik

Begleitausschuss und Steuerungsgruppen zum Bundes­programm des Europäischen Sozialfonds Beirat der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung Bundesagentur für Arbeit: Beratender Ausschuss für ­behinderte Menschen, Verwaltungsrat, Beirat Arbeitsmarktmonitor, AZAV-Beirat Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bundesarbeitsministerium: Arbeitsgruppe Betriebliche ­Gesundheitsförderung, Arbeitsstättenausschuss, ­Ausschuss für Arbeitsmedizin, Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen, Betriebssicherheitsausschuss, Tarifausschuss, Forschungsbeirat, Gemeinsamer Heim­arbeitsausschuss, Inklusionsinitiative, Arbeitszeitdialog, Beraterkreis Armutsund Reichtumsbericht Bundesfamilienministerium: Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Dialogprozess Einkommensperspektiven für Frauen, Steuerungsgruppe KitaPlus, Steuerungskreis Perspektive Wiedereinstieg, Programmbotschafter „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“, Beirat „Zielsicher: Mehr Frauen in Führung“

Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung: ständige Ausschüsse Arbeitsmarkt, Gesundheit und Pflege, Europa Industrie-Hilfsverein Industrie-Pensions-Verein Initiative Gesundheit und Arbeit Initiative Neue Qualität der Arbeit Institut für angewandte Arbeitswissenschaft IT-Gipfel-Plattform „Digitales Arbeiten“ Kommission Arbeitsschutz und Normung Künstlersozialkasse Nationale Arbeitsschutzkonferenz Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie Nationale Präventionskonferenz Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft

Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung

REFA Bundesverband e. V./Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

Demografiestrategie der Bundesregierung

REHADAT – Informationssystem zur beruflichen ­Rehabilitation

Deutsche Gesellschaft für Personalführung

Sozialbeirat – Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung

Deutscher Sozialrechtsverband

Stiftung für das behinderte Kind

Deutsches Institut für Normung

Verband deutscher Sicherheitsingenieure

Expertinnen-/Expertenkreis klischeefreie Berufs- und Studienwahl

Bereiche:

· Industrie · Handel · Finanzwi · Verkehr · Handwer · Dienstlei · Landwirt · Verkehr |

Verein Deutscher Ingenieure

Fachkräfteallianz der Bundesregierung

Versorgungsverband deutscher Wirtschafts­organisationen

EUROPA UND INTERNATIONALES B20: Employment Taskforce

EU-Expertengruppe Arbeitsmigration

Begleitkommission zum Europäischen Sozialfonds

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Beratender Ausschuss der EU für Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Beratender Ausschuss der EU für Sicherheit und ­Gesundheit am ­Arbeitsplatz

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Beratender Ausschuss für Berufsbildung der EU

International Labour Organization

Bologna Follow-up Group

International Organisation of Employers

BUSINESSEUROPE

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit

Cedefop Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

The Business and Industry Advisory ­Committee to the OECD

CEN European Committee for Standardization


RECHT

SOZIALVERSICHERUNG

Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeits­gericht (ehrenamtliche Richter)

AOK-Bundesverband + AOK Nordost

Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Bundesagentur für Arbeit

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutscher Juristentag

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der ­Europäischen Union an der Universität Trier

GKV-Spitzenverband Institut für Qualitätssicherung und Transparenz ­ im Gesundheitswesen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Techniker Krankenkasse Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Wissenschaftliches Institut der AOK

BILDUNG B UNDESFACH­VERBÄNDE

Akkreditierungsrat

CERTQUA – Zertifizierung von Qualitäts­ sicherungssystemen in der beruflichen Bildung

Allianz für Aus- und Weiterbildung Bundesbildungsministerium: Beirat für Ausbildungsförderung, Beraterkreis Zukunft der Arbeit, Beirat Bildungsforschung 2020

LANDESVEREINIGUNGEN

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung MINT Zukunft schaffen

Bundesinstitut für Berufsbildung

Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland

Deutsche Gesellschaft für ökonomische Bildung

SEQUA – Stiftung für Wirtschaftliche Entwicklung und Berufliche Qualifizierung

Deutscher Akademischer Austauschdienst

„Starke Schule“ der Hertie-Stiftung

Deutsches Studentenwerk

Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Forschungszentrum betriebliche Bildung

Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

e

irtschaft

THINK TANKS UND STIFTUNGEN

rk istungen tschaft | Transport | Logistik

Birmingham University: Birmingham Business School

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik Deutschland Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung Bundesfinanzministerium: Makroökonomischer Dialog auf nationaler Ebene Bundeswirtschaftsministerium: Dialog zu Nationalem Reformprogramm und Jahreswirtschaftsbericht Bündnis „Zukunft der Industrie“ Gemeinschaftsausschuss der Deutschen ­Gewerblichen Wirtschaft Statistisches Bundesamt

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Institut für Weltwirtschaft

ifo – Institut für Wirtschaftsforschung

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Institut der deutschen Wirtschaft Köln

MEDIEN ARD: Gremienvorsitzendenkonferenz Deutsche Welle: ­Verwaltungsrat Deutschlandradio Medienbeirat der Mediengruppe RTL Deutschland ZDF: Verwaltungs- und Fernsehrat

KIRCHE Arbeitskreis evangelischer ­Unternehmer Bund Katholischer ­Unternehmer Zentralkomitee der deutschen Katholiken: Sachbereich 3/Gesellschaf­liche Grundfragen


BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Redaktionsschluss: 21. Dezember 2016 Fotografie: (9, 70) Ingo Kramer BDA | Chaperon, (14) yoh4nn | iStockphoto.com, (25) BernardaSv | iStockphoto.com, (38) industrieblick | Fotolia.com, (45) Neustockimages | iStockphoto.com, (53) PeopleImages | iStockphoto.com, (54) sepy | Fotolia.com, (59) tdub303 | iStockphoto.com, (63) muratsenel | iStockphoto.com, (71) DGLimages | iStockphoto.com, (76) skynesher | iStockphoto.com, (91) svetikd | iStockphoto.com, (101) PeopleImages | iStockphoto.com, (106) Photographee.eu | Fotolia.com, (109) baona | iStockphoto.com, (114) Ercan Sucek| iStockphoto.com, (124) blvdone | Fotolia.com, (127) Dutko | iStockphoto.com, (133) mediaphotos | iStockphoto.com (134, 136, 137, 138) Simone M. Neumann | www.simone-m-neumann.de, (137) Marc-Steffen Unger | www.ms-unger.de, (137, 138, 139, 142, 146, 147, 149) Christian Kruppa | www.christiankruppa.de, (140, 141) Thomas Frey, (145) Andreas Timm | BDA



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