Die Präsidien von BDA und BDI haben Anfang 2004 die gemeinsame Kommission Mitbestimmung mit dem Auftrag eingesetzt, ein Konzept für eine erneuerte und moderne Mitbestimmung für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Die Kommission legt hiermit den Bericht über die Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Der Bericht bezieht sich auftragsgemäß sowohl auf die Unternehmensmitbestimmung im Rahmen der Unternehmensverfassung als auch auf die betriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung. Die Kommission bejaht den Grundsatz der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen als Partizipation und Mitverantwortung der Arbeitnehmer an der betrieblichen und unternehmerischen Entwicklung.