Informationsblatt Januar 2013

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1 Informationsblatt Januar 2013

Mit beeindruckender Einmütigkeit hat die Synode in der Dezembersitzung den Antrag des Synodalrats betreffend «Notfallseelsorge im Kanton Zürich. Ökumenische Struktur und Finanzierung» gutgeheissen. Sie ist damit einstimmig der Empfehlung ihrer «Sachkommisson Seelsorge» gefolgt. Erwähnenswert sind in dem Zusammenhang drei Punkte: 1. Das Projekt wird von der reformierten Landeskirche und der zuständigen Kirchenrätin Irene Gysel bereits seit 2005 intensiv verfolgt. Von katholischer Seite haben wir zwar immer unsere Sympathie bekundet und Seelsorgende zur Übernahme von Pikettdiensten ermuntert, ansonsten hielt sich unser Engagement in Grenzen. Als der Synodalrat im Herbst 2011 entschied, mehr Verantwortung übernehmen zu wollen, wurde dies von reformierter Seite mit grosser Offenheit aufgenommen. 2. Die ökumenische Zusammenarbeit erfolgt auf «Augenhöhe». Die Verhältnisse im Kanton Zürich sind nicht mehr dazu angetan, dass die katholische Kirche (nicht zuletzt zu ihrem finanziellen Vorteil) jeweils als «Juniorpartner» auftritt. Beide Kirchen tragen die Verantwortung in jeder Beziehung zu gleichen Teilen. 3. Die Notfallseelsorge ist ein Beispiel (von vielen!), welch wichtige Dienste die Kirchen übernehmen: Dort, wo Menschen in Not sind – unabhängig von Konfession und Religion – stehen kompetente Seelsorgende im ganzen Kanton rund um die Uhr bereit, um Hilfe anzubieten und Trost zu spenden. Welch andere Organisation könnte das ansonsten leisten? Rolf Bezjak, Synodalrat

Foto: C. Wider

Editorial

/////// Notfallseelsorge kantonalisiert und ökumenisch aufgegleist ////////////// ///////////////////////// Neues Gesetz zur Patientenverfügung ///////////////////////////// ////////////////////////////////////// 50 Jahre katholische Körperschaft /////////////// /////////////// 10 Jahre Mentoring-Programm Incluso /////////////////////////////////////// ///////////////////////////////// Kurs für Öffentlichkeitsarbeit in der Kirche //////////////

Rolf Bezjak, im Synodalrat zuständig für das Ressort Spezialseelsorge


An ihrer Dezember-Sitzung hat die katholische Synode einstimmig ja gesagt zum paritätischen Mitwirken bei der Notfallseelsorge. Damit wird das Angebot neu auf eine ökumenische Basis gestellt.

Mit dem einstimmigen Beschluss der Synodalen wird die Notfallseelsorge im Kanton Zürich ab 2013 ökumenisch und gemeinsam von beiden Landeskirchen getragen. In einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich werden Organisation und Finanzierung der Notfallseelsorge geregelt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen je Kirche 140 000 Franken. «Es ist ein Grundauftrag des Seelsorge, Menschen in Not zu helfen. Dazu gehört es, Menschen in Extrem-Situationen zu unterstützen», sagte der zuständige Synodalrat Rolf Bezjak im Zürcher Rathaus, bevor die Synode einstimmig zur Beteiligung an der Notfallseelsorge zustimmte. Der Synodalrat hatte bereits 2011 beschlossen, sich finanziell und personell bei der von der reformierten Landeskirche 2005 gegründeten Notfallseelsorge paritätisch zu engagieren.

Solide Ausbildung – Faible für Extremsituationen Derzeit stehen im Kanton Zürich über 100 Seelsorgende in sechs Regionen für Notfalleinsätze (2011: 146 Einsätze) zur Verfügung. 2012 waren es bereits 160 Einsätze. «Die Notfallseelsorger entlasten die Beamten im Einsatz. Das wird honoriert und beeinflusst so auch das Bild der Kirchen bei vielen vor Ort», sagt Rudolf Vögele, zuständig für die Notfallseelsorge im Generalvikariat. Die Beamten am Einsatzort sind auch diejenigen, die einen Notfallseelsorger oder eine -seelsorgerin anfordern. Die Einsatzzentrale bietet dann die Seelsorgenden im Pikettdienst auf, der jeweils 3 Wochen dauert. Neben Pfarrern dürfen auch Pastoralassistenten(-innen) und Sozialarbeitende in der Notfallseelsorge arbeiten – zumindest wenn sie über eine seelsorgerliche Zusatzausbildung verfügen (z.B. CPT Clinical Pastoral Training) oder bereit sind, diese zu absolvieren. Die Kosten dafür übernehmen die Kirchen. «Von der Ausbildung profitieren die Interessenten persönlich sehr», sagt Theologe Rudolf Vögele, der die Notfallseelsorge-Ausbildung ebenfalls absolviert hat. «Dieses Spezialgebiet der Seelsorge ist eine enorme menschliche Herausforderung und erfordert ein gewisses Faible für Extremsituationen.»

Entlastung für die Pfarreien vor Ort Einige der 30 katholischen Notfallseelsorgenden sehen die Arbeit zudem als «echte» Seelsorgertätigkeit und profitieren von den abwechslungsreichen und spannenden Einsätzen jenseits des Pfarrei-Alltags. Ein weiterer Vorteil: Die Ortspfarrer werden durch die Notfallseelsorge entlastet. Bis anhin wurden jeweils die Pfarrämter bei Notfällen angerufen, wenn vor Ort ein Seelsorgender benötigt wurde. Das brachte häufig personelle und organisatorische Probleme, die Seelsorgenden sind so entlastet und müssen nicht mehr rund um die Uhr auf Abruf sein. www.notfallseelsorge.ch

Foto: P. Hürlmann

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Thema

Hilfe für Menschen in extremen Situationen

Gespräche am Einsatzort: Notfallseelsorger im Dienst


Das Erwachsenschutzrecht verfolgt die Ziele, das Recht auf Selbstbestimmung zu fördern und die Familiensolidarität zu stärken. Zu diesem Zweck wird unter anderem die Patientenverfügung eingeführt, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder ablehnt. Mit dem Erwachsenenschutzrecht wird nun die Patientenverfügung neu in der ganzen Schweiz verbindlich.

Patientenverfügung für die eigene Willensäusserung Eine Patientenverfügung kann ebenfalls dazu dienen, jemanden zu bestimmen, der im Namen der urteilsunfähigen Patientin oder des urteilsunfähigen Patienten in medizinischen Fragen entscheiden darf. Diese Möglichkeit wird vor dem Hintergrund wichtig, dass das Erwachsenenschutzrecht generell eine Vertretung von urteilsunfähigen Personen in medizinischen Angelegenheiten vorsieht. Die stellvertretende Person stammt dabei aus dem Familien- und Lebenskreis der urteilsunfähigen Person. Das Gesetz legt hier eine Rangfolge von Personen fest, denen eine Stellvertretung angeboten wird. Die Entscheidungsbefugnis wird damit generell von den Ärztinnen und Ärzten auf die vertretungsberechtigte Person verschoben. Diese Verantwortung der vertretungsberechtigten Person soll dem zweiten Ziel des Erwachsenenschutzrechts dienen, nämlich die Familiensolidarität zu stärken. Werden nun in einer Patientenverfügung konkrete Anweisungen für Behandlungsentscheide gegeben oder bereits eine Stellvertretung benannt, sind diese vorrangig zu beachten. Das Patientenrecht auf Selbstbestimmung hat damit gegenüber der Familiensolidarität Vorrang.

Foto: Paulus-Akademie

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht bundesweit in Kraft. Mit entscheidenden Neuerungen wurde damit das rund 100-jährige Vormundschaftsgesetz abgelöst. Von Susanne Brauer

Die Ethikerin Susanne Brauer leitet den Studienbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences an der Paulus-Akademie Zürich

Kontrolle durch neue Erwachsenenschutzbehörde Damit eine Patientenverfügung gültig ist, muss sie im urteilsfähigen Zustand freiwillig und schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Ist eine Person urteilsfähig, kann sie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Auf der Versichertenkarte kann der Hinterlegungsort der Patientenverfügung eingetragen werden. Zudem muss die Ärztin oder der Arzt anhand der Versichertenkarte abklären, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Die Ablehnung einer medizinischen Massnahme in jedem Fall verbindlich, auch wenn sie aus medizinischer Sicht sinnvoll und notwendig wäre. Werden die Anweisungen einer Patientenverfügung nicht beachtet, müssen die Gründe dafür im Patientendossier dargelegt werden. Zweifelhafte Fälle können vor die neu geschaffene Erwachsenenschutzbehörde gebracht werden.

Foto: C. Wider

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Thema

Patientenverfügung: Pflicht für Angehörige

Die Angehörigen sollen nach dem neuen Erwachsenenschutzrecht auch medizinische Entscheide treffen

Die Caritas Schweiz bietet eine Patientenverfügung an, die von Fachleuten verschiedener Disziplinen entwickelt wurde. Sie ist ein für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte verbindliches Dokument und kann auf der Homepage der Caritas bestellt werden (15 Franken mit Info-Broschüre und Ausweiskarte). Zudem bietet die Caritas Zürich verschiedene Kurse für Angehörige und Freiwillige an, die schwerkranke und sterbende Menschen begleiten. Auch die Spitalseelsorgenden der Katholischen Kirche im Kanton Zürich können Patienten(-innen) und ihren Angehörigen zum Thema Auskunft geben. www.caritas.ch oder www.caritas-zuerich.ch


Am 7. Juli 2013 werden es 50 Jahre her sein, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Römisch-katholische Körperschaft und die 75 katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich öffentlich-rechtlich anerkannt haben.

Die Synodalen haben am 6. Dezember 2012 für das Jubiläumsjahr verschiedene Projekte bewilligt. Die Katholische Kirche im Kanton Zürich nutzt das Jubiläum in erster Linie dafür, der Bevölkerung und dem Staat Zürich für das entgegengebrachte Vertrauen der letzten 50 Jahre zu danken. Zudem präsentiert sie sich verstärkt in der Öffentlichkeit als gesellschaftsrelevante Institution mit all ihren Angeboten und Dienstleistungen zum Wohle der Menschen.

In einem ersten Schritt wurden für drei Projekte insgesamt 300‘000 Franken (von insgesamt CHF 1,5 Mio.) bewilligt: In der Schweiz ansässige ausländische Unternehmen sollen unter der Leitung der Stiftung Berufs- und Lehrverbund Zürich (BVZ) und in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat der Stadt Zürich Lehrstellen für Jugendliche mit Migrationshintergrund anbieten. DieSozialfirma AG wird den Beitrag als Anschubfinanzierung für den ab Sommer 2013 neu angebotenen Lehrberuf «Fachfrau/ Fachmann Betriebsunterhalt Fachrichtung Haustechnik EFZ» nutzen. Dieser neue Lehrberuf steht jungen Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen offen, die über ein grösseres Potential verfügen und entsprechend gefordert und gefördert werden können. Die Stiftung Märtplatz mit der IV als Hauptauftraggeberin plant eine Manufaktur für die Bereiche Abklärung, Arbeitstraining und Integration für junge Erwachsene mit sozialen und persönlichen Schwierigkeiten. Mittels der Unterstützung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich kann dieses Projekt realisiert werden.

Foto: Chr. Murer

Sozial-diakonische Projekte im Zentrum

Lernende mit Migrationshintergrund und psychosozialen Beeinträchtigungen sollen Unterstützung erfahren

Präsenz am Zürifäscht 2013 Da es am 7. Juli 2013 genau 50 Jahre her ist, dass die Katholische Kirche im Kanton Zürich vom Souverän als Körperschaft anerkannt worden ist, liegt es fast auf der Hand, dass sie als Geh-hin-Kirche aktiv am Zürifäscht (5.–7. Juli) teilnimmt. Sie wird an zentraler Lage direkt am See ein Restaurant betreiben und eine Bühne (Musikband, Chor, Tanzgruppe) mitbespielen. Wer hier tolle Angebote zu bieten hat, meldet sich bei info@zh.kath.ch oder unter 044 266 12 32. Für den 8. September ist ein festlicher Gottesdienst in der Kirche St. Peter und Paul, Zürich, mit anschliessendem Festanlass für geladene Gäste geplant. Auch in den Pfarreien und Kirchgemeinden sind verschiedene Anlässe und Veranstaltungen vorgesehen. Sichtbarer Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden sowie freiwillig Engagierten sind unentgeltliche Weiterbildungsangebote der Körperschaft als Arbeitgeberin. Zusätzlich wird das Jubiläumsjahr als Kick-off für eine integrierte und crossmediale Kommunikation genutzt, welche insbesondere die Chancen der Online-Kommunikation auslotet. Nicht fehlen wird auch eine attraktive und lebendige Jubiläumspublikation. www.zh.kath.ch/synode und www.zh.kath.ch/kurse2013

Foto: ZüriFäscht

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Thema

2013 – 50 Jahre katholische Körperschaft

Mit Bühne und Beiz präsentiert sich die Katholische Kiche im Kanton Zürich am ZüriFäscht


Info Synodalrat unterstützt Filmschaffende Vom Schweizer Regisseur Peter Luisi erscheint nach dem Erfolg «Der Sandmann» als nächster Film «Schweizer Helden». In diesem spielen Asylanten den Tell nach. Der Synodalrat unterstützt die Produktion mit 3000 Franken. Als ebenfalls unterstützenswert befand der Synodalrat den Diplomfilm von Adrian Marbacher «Hinter dem Alltag». Der Jesuit Marbacher, auch als Seelsorger am Studentenhaus Aki in Zürich tätig, absolvierte an der «F F – Schule für Kunst und Mediendesign» zusätzlich noch ein Filmstudium und lässt dieses auch in seine Arbeit als Seelsorger einfliessen (Angebot: Film-Exerzitien im Lasalle-Haus). www.zh.kath.ch und www.film-exerzitien.ch

Am ersten Januarsonntag haben um 13 Uhr die Glocken der katholischen Kirche Adliswil ausserordentlich geläutet. Die Dreifaltigkeitspfarrei hat sich damit am Solidaritätsgeläut zu Dreikönig beteiligt, das anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums der Inländischen Mission stattfand. Rund 150 Schweizer Pfarreien hatten am Dreikönigstag ausserordentlich als Zeichen der Solidarität und Dankbarkeit geläutet. Die Inländische Mission ist das älteste Katholische Hilfswerk der Schweiz. Seit ihrer Gründung 1863 konnte die Inländische Mission circa 1900 Kirchenbauten, Kirchenrestaurierungen und Seelsorgeprojekte unterstützen und somit Solidarität unter Katholikinnen und Katholiken in allen Landesteilen erbringen. Vor allem zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielten die Pfarreien im Kanton Zürich viel Unterstützung durch die Inländische Mission. 1963 war die Inländische Mission von der Aufgabe entbunden, die Zürcher Diaspora mit Geld zu unterstützen, da in dem Jahr das Zürcher Stimmvolk entschied, dass die Katholische Kirche im Kanton Zürich als öffentlich-rechtliche Körperschaft das Steuerrecht erhält. www.im-mi.ch

Foto: Inländische Mission

Solidarisches Glockengeläut zur Dreikönigen

Festakt in Rom mit Schweizergarde und Kurienkardinal Kurt Koch (3. von rechts)

10 Jahre Mentoring-Programm Incluso Das Mentoring-Programm für junge Migrantinnen und Migranten auf Lehrstellensuche konnte Ende des Jahres sein 10-jähriges Bestehen begehen. Seither waren mehr als 900 Jugendliche beteiligt, für ca. 95 Prozent von ihnen konnte eine qualifizierende Anschlusslösung gefunden werden. Hunderte Menschen aus dem Berufsleben haben sich dafür eingesetzt, dass jungen Migrantinnen und Migranten der Berufseinstieg nach der Schule gelingt. Caritas Zürich organisiert und finanziert Incluso, fördert so die soziale Mobilität und wirkt präventiv gegen Armut. www.caritas-zuerich.ch (Rubrik Berufseinstieg)

Foto: Caritas Zürich

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Fruchtbarer Austausch zwischen Mentee und Mentorin bei Incluso


Info Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» (Kirchensteuerinitiative) ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Diese verlangt, dass die Firmen von der Kirchensteuer befreit werden. Nach Ansicht des Regierungsrates «tragen die Leistungen der Kirchen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur wesentlich zu einer stabilen Gesellschaft bei». Davon würden auch die Unternehmen im Kanton Zürich profitieren. Der Gesetzgeber habe zudem im Kirchengesetz die sogenannte negative Zweckbindung eingeführt. Diese garantiert, dass die Erträge aus den Kirchensteuern juristischer Personen (2011: total CHF 106,1 Mio.) nicht für kultische Zwecke, sondern für Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung verwendet werden. Der Regierungsrat hält auch fest, dass die Kirchensteuer der Firmen ein wesentlicher Bestandteil des Finanzierungssystems der Zürcher Kirchen im neuen Kirchengesetz (ab 2010) sei. Er erachte es darum als falsch, ein Element aus einem Gesamtsystem herauszubrechen, dessen Tauglichkeit noch auf dem Prüfstand stehe. www.rrb.zh.ch

Foto: Chr. Murer

Regierungsrat lehnt Kirchensteuerinitiative ab

Regierungsrat nahm klar Stellung gegen die Kirchensteuerinitiative: Es besteht kein Anlass für eine Änderung des geltenden Rechts

Mit einem Gesellschaftsspiel Gutes tun Spielerisch schwierige Situationen aus dem Alltag lösen, das lernen Schülerinnen und Schüler zwischen 9 und 12 Jahren mit dem neuen Spiel «Zack». Friedensarbeit ganz konkret bietet «Zack», dazu bunt und witzig durch Cartoons gestaltet. Es kostet 28 Franken. Entwickelt und herausgegeben hat «Zack» die Organisation Friedensdorf, die sich konfessionsübergreifend der Friedensarbeit vor allem mit Jugendlichen widmet. Auf der Homepage des Friedensdorfs im Greyerzer Land kann das Spiel bestellt werden. Zum Thema «Schwierige Situationen überwinden» gibt es auch eine Gottesdienstvorlage. www.friedensdorf.ch

Intereligiöse Reisen - Jahresprogramm 2013 Interreligiöse Reisen, Exkursionen und Wanderungen bieten verschiedene Organisationen wie die Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft der Schweiz IRAS Cotis, das Lassalle-Hause oder die Paulus-Akademie Zürich an – gemeinsam ist ihnen die hochstehende Qualität und die Philosophie des gegenseitigen Verständnisses. Die Angebote reichen von einer Frauenreise nach Marokko, einer China-Rundtour oder einer ausgedehnten Reise nach Nepal und Indien – abgerundet mit verschiedenen Exkursionen und kürzeren Reisen in der Schweiz und Europa. Heinz Haab gibt Auskunft und verschickt das Jahresprogramm an Interessenten. (heinz.haab@bluewin.ch) www.ir-reisen.ch

Foto: Friedensdorf

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«Zack» spielen für friedvolles Miteinander


Service

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Buchtip: Kinder-Liederbuch «Liebe Gott du ghörsch mis Lied» Seit 25 Jahren gibt es das Buch mit schweizerdeutschen christlich-religiösen Liedern für Kinder. Ein zeitloser Evergreen, den Religionspädagogen und – pädagoginnen noch immer für sehr aktuell einschätzen. Das Liederbuch ist sehr geeignet als Taufgeschenk. Buch und CD kosten 25 Franken. Pfarreien und Kirchgemeinden können es ausserdem als Gruppensatz bestellen, ab 25 Sätzen (Buch mit Audio-CD) gibt es einen Jubiläumsrabatt von 25 Prozent. Die Bestelladresse ist unter www.kinderliederbuch.ch zu finden. Bestellungen sind auch per Mail an mneurohr@swissonline.ch möglich. Weiterbildung in der kirchlichen PR: Kurs «Werben für die Kirche» Wer zumindest in das kleine 1x1 der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einsteigen möchte, wissen möchte, wie man ein Jubiläum oder eine Veranstaltung organisiert und bewirbt, ist in dem Kurs «Werben für die Kirche» richtig. Dieser findet an drei Terminen im März statt, die Winterthurer PR-Expertin Nicole Zeiter-Sixt leitet die Tage. Exkursionen zu verschiedenen kirchlichen Einrichtungen und Gespräche mit Journalisten runden die Tage ab. Den Kurs veranstalten die beiden Landeskirchen sowie die PaulusAkademie Zürich. Kurspreis: 550 Franken. Anmeldung unter www.paulus-akademie.ch Dialog: Ins Gespräch kommen – neue Ausgabe von «Bibel heute» Die Zeitschrift «Bibel heute» widmet sich in der aktuellen Ausgabe den Gesprächen als zentraler Bestandteil biblischer Geschichten – Menschen entdecken gemeinsam Neues und Verbindendes – und sie reden auch in der Bibel aneinander vorbei. Da lohnt es sich zu schauen, warum die Dialoge scheitern. Unterschiedliche Identitäten, unterschiedliche Ansichten sind ein Grundmerkmal der Bibel und bestimmen auch heute noch das kirchliche Leben. Diesen Beitrag leistet das aktuelle Heft von «Bibel heute» bewusst. www.bibelwerk.ch Weiterbildung: Facebook nutzen im Umgang mit Jugendlichen Für Jugendarbeitende und katechetisch Tätige bieten der Social-Media-Experte Marcel Küng von der Jugendseelsorge und David Wakefield (Theologe bei der Fachstelle für Religionspädagogik) Grundlagen, wie mit Jugendlichen über Facebook in Kontakt getreten werden kann. Vorraussetzung: ein privater Facebook-Account. Auch Herausforderungen und Chancen in der Kommunikation mit Facebook thematisieren die Referenten. (31. Januar 2013, 9 bis 13 Uhr, Jugendseelsorge, Auf der Maur 13, 8001 Zürich Anmeldungen info@jugendseelsorge.ch) www.jugendseelsorge.ch


Termine 12. Januar KAB-Sozialtag: Wirtschaftswachstum Prominente Referentin am Sozialtag der Katholischen Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerbewegung KAB ist Alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz, derzeit Präsidentin des Schweizerischen Rotens Kreuzes. Die Teilnehmenden an der Tagung gehen gemeinsam mit den Referenten und in verschiedenen Gesprächsrunden der Gleichung nach: Mehr Wachstum = mehr Wohlstand = mehr Glück. Oder spielen noch weitere Faktoren eine bestimmende Rolle – vor allem im Geiste einer christlichen Ethik? Die Tagung in Goldau kostet inkl. Essen 60 Franken und steht jedermann offen. Alle Informationen unter www.kab-schweiz.ch

Was soll die Schule heute leisten?, heisst die Frage am Tagungsnachmittag im Volkshaus Zürich (14 – 20 Uhr). Immer mehr Schulkinder landen beim Therapeuten. Eltern sind mit dem Druck, der auf ihren Kindern lastet, überfordert, haben aber selbst hohe Erwartungen an Kinder und Lehrer. Diese klagen über ständige Reformen und die Zunahme der Bürokratie. Die Referenten wie Roland Reichenbach, Professor für Allgemeine Pädagogik (Universität Zürich) oder Remo Largo, Kinderarzt, stellen und beantworten Grundsatzfragen: Was ist eine moderne Schule? Wie wird die nachfolgende Generation gefördert? Was sind die Aufgaben von Bildungspolitik, Eltern und Lehrerschaft? Die Tagungsteilnahme kostet 95 Franken mit Pausenverpflegung und Apéro riche. www.paulus-akademie.ch

Foto: Internet

16. Janunar Tagung: Was macht Schule?

Remo Largo beschäftigte sich über Jahrezehnte hinweg mit der kindlichen Entwicklung

26. Januar Gottesdienst mit Gebärdendolmetscher Die Behindertenseelsorge lädt alle Menschen, Hörende und Gehörlose, ein zum Gottesdienst in die Mutterkirche Zürich, St. Peter und Paul am Stauffacher. Der Gottesdienst mit Gebärdensprachdolmetscher(-in) beginnt um 11 Uhr. Wer interessiert ist am gedruckten Jahresprogramm 2013 der Behindertenseelsorge, das neben Spirituellem auch Geselliges bietet, kann es per Mail bestellen unter info@behindertenseelsorge.ch. www.behindertenseelsorge.ch

Impressum

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www.zh.kath.ch

Das Informationsblatt geht elektronisch oder per Post an die Mitarbeitenden und ehrenamtlich tätigen Personen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich. Herausgeber: Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, Kommunikationsstelle, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, Tel. 044 266 12 32, Fax 044 266 12 13 info@zh.kath.ch, www.zh.kath.ch

Redaktion: Dominique Anderes, Kerstin Lenz, Aschi Rutz Layout: Liz Ammann Grafik Design, Zürich Druck: Staffel Druck AG, Zürich Erscheinungsweise: monatlich


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