Verein EXTRAZUG.CH Patenschaften

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Verein extrazug.ch PATENSCHAFTEN Stand: 18.08.2015


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Patenschaften Übernehmen Sie eine Patenschaft. Mit Ihrer Patenschaft für ein Fahrzeug oder der Lokremise Langnau helfen Sie mit, jung und alt zu begeistern. Ihren Beitrag setzen wir für die Pflege- und Unterhaltskosten der einzelnen Fahrzeuge oder der Lokremise Langnau ein. Als Patin oder Pate erhalten Sie eine Urkunde und eine Freifahrkarte pro Jahr, damit Sie Ihr „Patenkind“ besuchen können. Zudem laden wir Sie einmal jährlich zu einem Aperitif in der Lokremise Langnau ein. Im Web unter www.extrazug.ch/verein/helfen-sie-uns/ patenschaften kann man sich mit wenigen Klicks als Patin oder Pate anmelden. Vielen Dank für Ihre grosszügige Unterstützung zur Erhaltung unserer Fahrzeuge, bzw. Gebäude!

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Patenschaften 1 Schweizer Franken pro Tag → SFr. 365.-/Jahr

BLS Einheitswagen I A 801 Einstiger Schnellzugwagen der Bern-LötschbergSimplon Bahn (BLS) mit Baujahr 1971

BLS Einheitswagen I A 807 Einstiger Schnellzugwagen der Bern-LötschbergSimplon Bahn (BLS) mit Baujahr 1976

SOB Einheitswagen I B 343 (zukünftig BLS B) Einstiger Schnellzugwagen der Schweizerischen Südostbahn (SOB) mit Baujahr 1981

2 Schweizer Franken pro Tag → SFr. 730.-/Jahr

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SBB Speisewagen WR 10105 Einstiger Speisewagen der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) mit Baujahr 1945


SBB Kinowagen AB 4112 Einstiger Kinowagen der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) mit Baujahr 1909

3 Schweizer Franken pro Tag → SFr. 1095.-/Jahr

BLS Schnellzuglokomotive Ae 4/4 251 Einstige Schnellzuglokomotive der Bern-LötschbergSimplon Bahn (BLS) mit Baujahr 1944

5 Schweizer Franken pro Tag → SFr. 1825.-/Jahr

Lokremise Langnau Einstige Lokremise der Bernischen Staatsbahn (BStB) aus dem Jahre 1864 5


Ich möchte folgende Patenschaft:

○ BLS Einheitswagen I A 801 für SFr. 365.-/Jahr ○ BLS Einheitswagen I A 807 für SFr. 365.-/Jahr ○ SOB Einheitswagen I B 343 für SFr. 365.-/Jahr ○ SBB Speisewagen WR 10105 für SFr. 730.-/Jahr ○ SBB Kinowagen AB 4112 für SFr. 730.-/Jahr ○ BLS Schnellzuglokomotive Ae 4/4 251 für SFr. 1095.-/Jahr ○ Lokremise Langnau für SFr. 1825.-/Jahr Patenschaft auf Homepage veröffentlichen: ○ mit Name ○ anonym 6


Kontaktdaten: Name:

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Vorname:

__________________________________________________________________

Strasse/Nr.: __________________________________________________________________ PLZ/Ort:

__________________________________________________________________

Mail:

__________________________________________________________________

Unterschrift: __________________________________________________________________

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Allgemeine Bestimmungen für die Patenschaftsvereinbarung Bedingungen der Patenschaft für die Patin/den Paten: • Einmal im Jahr wird die Patin/der Pate zu einem Aperitif eingeladen, an dem ihm das unterstützte Fahrzeug oder Gebäude präsentiert wird. Er kann sich somit jährlich über den Zustand und, je nachdem über den Verlauf der Arbeiten informieren. • Die Patin/der Pate ist eine Person, eine Institution oder eine Unternehmung, welche sich bereit erklärt, mittels einer regelmässigen finanziellen Beteiligung den Erhalt eines oder mehrerer Fahrzeuge oder Gebäude seiner Wahl des Vereins extrazug.ch zu unterstützen. • Die Patin/der Pate kann Mitglied des Vereins extrazug.ch sein. • Nach erfolgter Zahlung erhält die Patin/der Pate eine Bestätigung seiner Unterstützung in Form einer jährlichen Patenschaftsurkunde und eine Spendenbestätigung für die Steuerverwaltung . • Die Rechnung wird nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. • Die Identität der Patin/des Paten wird nur mit seiner vorherigen Zustimmung veröffentlicht. Bedingungen der Patenschaft für den Verein extrazug.ch • Für jedes unterstützte Fahrzeug wird ein Erhaltungsfonds geäufnet, in dem die von den Paten geleisteten Beiträge einbezahlt werden. Aus diesem Fond werden die Kosten für eine 8


von Vandalen geschützte Abstellung, aber auch Kosten für den laufenden Unterhalt gedeckt. Je nach Ausstattung des Fonds kann dieser auch Renovationskosten mittragen, worüber der Pate informiert wird. Der Verein extrazug.ch darf das Geld des Fonds nicht für andere Aufgaben als die Erhaltung und Renovation des betreffenden Fahrzeugs bzw. Gebäude verwenden. Im Falle einer Auflösung eines Fonds (zum Beispiel wenn ein Fahrzeug aus der Sammlung des Vereins extrazug.ch ausscheidet) verliert die Patin/der Pate umgehend jede Verpflichtung zu weiteren Zahlungen in den betroffenen Fonds, worüber der betroffene Pate informiert wird.

Zusätzliche Bestimmung: • Die Mindestdauer für den Vertrag beläuft sich auf 12 Monate. Der Vertrag erneuert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Er läuft jeweils am 31. Dezember aus. • Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündet werden. • Die Fahrzeuge und Gebäude in der Sammlung des Vereins extrazug.ch und eine Patin/ein Pate kann in keinem Fall deren Besitz beanspruchen. • Bereits geleistete Zahlungen können in keinem Fall zurückgefordert werden. 9


Verein extrazug.ch Moosstrasse 22 CH-3550 Langnau im Emmental www.extrazug.ch info@extrazug.ch PC: 60-146689-0


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