Telerehabilitation ist durch die Eintragung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz als rechtlich zulässige Therapieform anerkannt. Dies wurde im März 2020 durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestätigt. Die Therapiekosten werden in bestimmten Fällen von der ÖGK übernommen.
Die Absolvierung der zwei Module dieses Zertifikatsprogramms befähigt Sie dazu, aktuelle Telerehabilitationslösungen in Ihre therapeutische Praxis zu integrieren sowie zu deren Einsatz zu beraten.