Wirtschaftliche Berechtigung an digitalen Werten
Cornelia Stengel, Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin März 2022
Inhalt
Wirtschaftliche Berechtigung an digitalen Werten Begriffsdefinitionen und Einordnung neuerer Erscheinungsformen von Vermögenswerten im Kontext der Geldwäschereigesetzgebung
#FinTank FHNW
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Digital •Weites Begriffsverständnis •«Alle wirtschaftlichen Vorteile, die sich rechnerisch ermitteln lassen […]» (BGE 120 IV 364)
Vermögenswerte
#FinTank FHNW
•Ausrichtung des GwG auf Finanzgeschäfte •«Daten sind das neue Gold» •Daten vs. Information
•Abhängig von erbrachter Dienstleistung (str.)
Zuordnung zum Finanzsektor
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Token/Krypto Assets
•Art. 973d ff. OR
Wirtschaftliche Berechtigung
•Informationseinheit auf einer Blockchain/DLT
•Rein digitale Übertragung von Rechten ohne Intermediäre
•Art. 4 GwG, zentrale Sorgfaltspflicht eines FI
•(Native) Token mit intrinsischem Wert
•Digitale Version des Wertpapiers
•«Wirtschaftlich berechtigt ist somit derjenige, der über die Vermögenswerte faktisch bestimmen kann, dem sie mithin aus wirtschaftlicher Sicht gehören» (BGE 125 IV 139, 143 f.)
•(Non-native oder asset backed) Token mit verknüpftem Wert •Spezialfall NFT
#FinTank FHNW
Registerwertrechte
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Die wirtschaftliche Berechtigung an «digitalen Werten» ist festzustellen, wenn Vermögenswerte im Sinne des GwG vorliegen: −
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Fazit
#FinTank FHNW
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Native Token (z.B. Bitcoin oder Ether) können ein alternatives Zahlungsmittel darstellen; Herausgabe als GwG-unterstellungspflichtige Ausgabe von Zahlungsmitteln (Art. 2 Abs. 3 lit. b GwG). Nicht-native Token sind blosse Wertträger für einen anderen Vermögenwert ausserhalb der Blockchain; Inhalt des Token relevant für GwG-Unterstellung.
Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, der die Vermögenswerte aus wirtschaftlicher Sicht gehören, was – insb. in Zusammenhang mit Token – klar abzugrenzen ist von der Verfügungsmacht.
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Cornelia Stengel Prof. Dr. iur. Rechtsanwältin
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Cornelia Stengel ist Rechtsanwältin für Finanzmarkt- und Datenschutzrecht und Partnerin bei Kellerhals Carrard. Sie berät Innovationsprojekte in Zusammenhang mit Digitalisierung, FinTech, Blockchain/DLT oder Datenpolitik. Dabei verbindet sie rechtliche Expertise mit unternehmerischer Erfahrung, die sie in einem Konzernrechtsdienst und als Verwaltungsratssekretärin eines Finanzdienstleisters sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss FinTech Innovations und Geschäftsführerin des Schweizerischen Leasingverbands erworben hat und weiterentwickelt. Ihr Know-how teilt sie als Gastprofessorin und Leiterin des interdisziplinären #FinTank an der FHNW sowie Dozentin an verschiedenen Hochschulen, aber auch als Expertin der Bundesverwaltung und als ständiger Gast der Fachkommission Digitalisierung der Schweizerischen Bankiervereinigung. cornelia.stengel@kellerhals-carrard.ch / cornelia.stengel@fhnw.ch