FINANCIAL PLANNING Magazin II-2018

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02 | 2018 € 6,00

MITG LIE DE R Z EIT U NG DE R FIN A NZ PL A N E RV E R EIN E N FP U N D N FE P

Liquiditätsanalyse in der Finanzplanung – Systematische Überlegungen zum Unterschied zwischen Realität und Planung von Dirk Klinkenberg (S. 28)

Betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Finanzplaners von Matthias Karl (S. 10)

Warum sich 2018 so anders anfühlt von Dr. Martin Lück (S. 24)

Softwarevergleichstest von Sven Scherner (S. 33)


Impressum

Herausgeber/Verleger IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH Ebereschenallee 7 14050 Berlin Chefredakteur Thomas Abel, CFP®, CFEP® editor@financialplanningmagazin.de Autoren Thiemo Volkholz Matthias Karl Christoph Leichtweiß Henning Krischke Stefan Skulesch Dr. Oliver Wilhelm Dr. Martin Lück Hans-Jörg Naumer Frank Engel Dirk Klinkenberg Sven Scherner Christian Tischer Volker Weg Axel Krohne Owen Beelders Mario Künzel Dirk Schmelzer Thomas Abel

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Redaktionsanschrift IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH Ebereschenallee 7 14050 Berlin Telefon: +49 30 98 53 54 83 Fax: +49 30 212 12 07 854 E-Mail kontakt@financialplanningmagazin.de Anzeigen anzeigen@financialplanningmagazin.de Layout | Grafik Jessica Zimmerling Mediendesign mail@jz-mediendesign.de Druck SAXOPRINT GmbH Abonnement Sie möchten die kommenden Ausgaben des FINANCIAL PLANNING Magazins bestellen? 4 Hefte/Jahr, Preis 20 Euro inkl. MwSt. Mehr dazu unter: www.financialplanningmagazin.de/abo

Das FINANCIAL PLANNING Magazin ist die Mitgliederzeitschrift der Finanzplanervereine network financial planner e.V. (nfp) und Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. (nfep). Bildquellen www.shutterstock.com www.depositphotos.com Risikohinweis Die im FINANCIAL PLANNING Magazin (FPM) enthaltenen Angaben und Mitteilungen sind ausschließlich zur Information bestimmt. Keine der im FPM enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Verkauf oder die Werbung von Angeboten zum Kauf eines Anlageproduktes. Die IFNP Institut für Finanzund Nachfolgeplanung GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von den im FPM enthaltenen Informationen vorgenommen werden. Nachdruck/Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.


Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte FinanzplanerInnen,

Thomas Abel, CFP, CFEP Chefredakteur

Sie halten die erste Ausgabe des Financial Planning Magazins in den Händen. Ein Format, das in dieser Form auf dem Markt nicht verfĂźgbar war, obwohl Finanzplanung im deutschsprachigen Raum Sehr Berufskolleginnen seit gutgeehrte 20 Jahren etabliert ist. Auchund auf Berufskollegen, meinen Reisen durch werte Leserinnen und Leser, Deutschland als Dozent fĂźr Financial & Estate Planning sowie im 3BINFO NFJOFS /FU[XFSLU˜UJHLFJU BMT 7PSTUBOE EFT OFUXPSL Ă?OBODJBM das grĂśĂ&#x;te Sportereignis der Welt wird am 14. Juni 2018 in Moskau erQMBOOFS F 7 IBCF JDI EFT Â?Ĺ&#x;FSFO EFO 8VOTDI OBDI TP FJOFN .BHB[JO Ăśffnet und die Welt schaut dann fĂźr vier Wochen auf Russland und das vernommen. runde Leder, welches ins eckige Tor hinein soll. Trotz aller Skandale bei der FIFA und der Probleme mit Russland wird es hoffentlich ein faires, In den letzten 15 bis 20 Jahren sind allein in Deutschland, Ă–sterreich spannendes und interessantes Turnier werden. Unter www.kicktipp. und der Schweiz Tausende Berater als Financial Consultant, Financial de/finanzplaner kĂśnnen Sie sich kostenfrei fĂźr unser WM-Tippspiel Planner, FinanzĂśkonom oder Estate Planner ausgebildet worden. An anmelden. Als erster Preis winkt die kostenlose Teilnahme am 14. sieFinancial richtet sich unser Magazin, an 16. die bis Berater aus der FinanzdienstleisPlanner Forum vom 17. November 2018 in Berlin! tungsbranche sowie selbstverständlich an den interessierten Anleger.

Die vorliegende Ausgabe des FINANCIAL PLANNING Magazins richtet Bisher fanden Fortbildung und Erfahrungsaustausch in unserer den Blick nicht nur in Richtung Russland, sondern vor allem auch auf die #SBODIF [VNFJTU CFJ 5SFĹĽFO VOE 5BHFTWFSBOTUBMUVOHFO TUBUU Liquiditätsplanung fĂźr die Mandanten. Ohne eine ausreichende Liquidi'BDIMJUFSBUVS .BHB[JOF /FXTMFUUFS VOE #MPHT [VN 5IFNB Ă?OEFO tätsversorgung sind weder Ruhestand noch die Einhaltung laufender sich dagegen kaum im deutschsprachigen Raum. Hier muss man Zahlungsverpflichtungen gewährleistet. aktuell auf englischsprachige Publikationen zurĂźckgreifen. Die bevorstehende Mitgliederversammlung des FPSB Deutschland am Das vorliegende Magazin wird soll diese LĂźcke nun schlieĂ&#x;ender und die Basis 8. Juni 2018 in Frankfurt erneut ein Gradmesser Stimmungslage ÂŽ fĂźr eine den tiefer greifende CFP Diskussion der Financial-Planning-Branche unter deutschen sein. in Neben der Wahl von drei VorstandsThomas Abel, CFPÂŽ, CFEPÂŽ IJFS[VMBOEF TDIBĹĽFO &T TPMM SFHFMN˜“JH FSTDIFJOFO VOE *IOFO "SUJLFM positionen wird es auch interessant sein zu hĂśren, wie der Verband Chefredakteur BVT EFS 8FMU EFS 'JOBO[QMBOVOH MJFGFSO %BCFJ XPMMFO XJS BVDI ÂŻCFS beziehungsweise der Vorstand die aktuellen Herausforderungen (die älter werdende Mitgliederstruktur, die Gewinnung neuerund Zertifikatsden deutschsprachigen Tellerrand hinausblicken, mit Artikeln träger, dievon Bewältigung der und regulatorischen Anforderungen et cetera) Meinungen europäischen amerikanischen Finanzplanern. Inangehen den USA wird. wurde Financial Planning vor gut 40 Jahren „erfunden“. 8JS GSFVFO VOT TFIS EBTT XJS *IOFO EVSDI FJOF ,PPQFSBUJPO NJU EFN In unserer laufenden Rubrik „Finanzplaner im Financial Interview“ finden Sie Journal of Financial Planning – dem Sprachrohr der Planning ÂŽ dieses Mal(FPA) die Antworten von Henning Krischke, CFPÂŽ, CFEP , der Ăźber Association – kontinuierlich Inhalte daraus in deutscher Sprache seine Tätigkeit als Referent Generationen- und Stiftungsmanagement vorstellen kĂśnnen. bei der Kreissparkasse Waiblingen berichtet. Das Financial Planning Magazin ist in Rubriken wie Financial & Estate Alle Termine fĂźr die anstehenden Finanzplaner- und Branchenevents Planning, Journal of Financial Planning, Investmentphilosophie und im aktuellen und kommenden Quartal finden Sie wie gewohnt im .BSLUNFJOVOH VOUFSUFJMU 8JS NŠDIUFO *IOFO GBDIMJDI BOTQSVDITWPMMF Veranstaltungskalender auf Seite 50. Hervorzuheben ist hier der Inhalte aus dem Financial Planning und den einzelnen Beratungsseg4. Hamburger Finanzplanertag am 15. Juni 2018, welcher mit hochkarätigen menten präsentieren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind Referenten aufwarten kann. wir auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als Leser und Finanzplaner BOHFXJFTFO 8JS GSFVFO VOT BVG *IS 'FFECBDL [VN BLUVFMMFO )FĹ&#x; Am Schluss bleibt die Hoffnung, dass sich die Menschen zukĂźnftig ebensowie Ăźber RĂźckmeldungen, welche Themen und Inhalte gerne so auf den Termin mit ihrem Finanzplaner freuen wieSie auf den Anpfiff [VLÂŻOĹ&#x;JH MFTFO NŠDIUFO der FuĂ&#x;ball-Weltmeisterschaft – dafĂźr gilt es, das Finanzplaner-Team

Deutschland richtig aufzustellen! *DI XÂŻOTDIF *IOFO WJFM 4QB“ CFJ EFS -FLUÂŻSF VOE IPĹĽF EBTT EJFTF dazu Gedanken der ganzheitlichen Finanzplanung Ich beiträgt, wĂźnscheden Ihnen eine anregende LektĂźre und verbleibe mit einem noch tiefer in Ihrem Herzen zu verwurzeln. Zitat von Umberto Eco: „Der FuĂ&#x;ball ist einer der am weitesten verbreiteten religiĂśsen Aberglauben unserer Zeit. Er ist heute das Beste GrĂźĂ&#x;e Opium aus Berlin, wirkliche des Volkes.“ Thomas Abel Herzliche GrĂźĂ&#x;e

Thomas Abel

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INHALT

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3 | Editorial

Financial Planning | Verbände News & Facts

6 | Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. network financial planner e.V.

Fördermitglieder stellen sich vor

8 | Neues Fördermitglied des network financial planner e.V.: Capital Group

Financial & Estate Planning | Praxis

10 | Betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Finanzplaners von Matthias Karl

12 | Das berufsständische Versorgungswerk – Aktuelle Erkenntnisse für Finanzplanung und Anlageberatung von Christoph Leichtweiß

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16 | Finanzplaner im Interview

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mit Henning Krischke

18 | nfep-Expertengespräch:

Der Erbschein – Muss das sein? Im Interview: Stefan Skulesch

21 | nfep-Expertengespräch:

Neue Möglichkeiten im Financial Planning: digitale Immobilieninvestments Im Interview: Dr. Oliver Wilhelm

Kolumne

24 | Warum sich 2018 so anders anfühlt von Dr. Martin Lück

25 | Die Odysseus-Strategie der Kapitalanlage von Hans-Jörg Naumer

Recht | Regulierung | Analyse

26 | Zügelloser Bürokratismus überdeckt die guten Ansätze von MiFID II von Frank Engel

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Software

28 | Liquiditätsanalyse in der Finanzplanung –

Systematische Überlegungen zum Unterschied zwischen Realität und Planung von Dirk Klinkenberg

33 | Softwarevergleichstest von Sven Scherner

36 | Liquiditätsmanagement de luxe von Christian Tischer

38 | Liquiditätsmanagement mit Direktanlage

Investmentfonds oder Versicherungsmantel? Eine Frage der Kosten! von Volker Weg

42 | Jenseits von Beta

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von Owen Beelders

44 | Emotionale Liquidität von Mario Künzel

46 | CAT-Bonds-Investments und Liquidität von Dirk Schmelzer

Veranstaltungen

48 | Deutscher Finanzplanungswettbewerb für 2018 ist gestartet von Thomas Abel

50 | Veranstaltungskalender

51 | Einladung zum WM-Tippspiel

Investment

40 | Keine Angst vor russischen Aktien von Axel Krohne

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Financial Planning | Verbände News & Facts

Financial Planning | Verbände News & Facts

Aktuelles vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Jahr haben Sie bereits zum zweiten Mal die Chance, sich mit Ihrer Stimme im Online-Voting aktiv an der Verbandsarbeit des FPSB Deutschland zu beteiligen. Nutzen Sie die Chance, sich mit den Anträgen an die Mitgliederversammlung auseinanderzusetzen und Ihrer eigenen Meinung Gewicht zu verleihen. Leider wird die Verbandspolitik nach wie vor von Einzelpersonen maßgeblich bestimmt, die im Vorfeld sehr aktiv und ohne klare Statements um Stimmen werben. Dies können Sie mit Ihrer eigenen Stimmausübung ändern. Auch der NFEP e.V. wird in diesem Jahr seine Mitglieder wieder zum Online-Voting aufrufen und auf Wunsch auch Stimmrechtsübertragungen entgegennehmen. Neben der Stimmrechtsausübung sei auch jedes Mitglied aufgerufen, aktiv die Marke CFP® nach vorn zu bringen.

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Dabei reicht es häufig aus, eigene Kunden über den Titel und die damit verbundenen Pflichten aufzuklären. So haben wir als Finanzplaner gemeinsam die Chance, unsere Marke und Position im Markt zu stärken. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Fachlektüre. Mit freundlichen Grüßen

Marcel Reyers 1. Vorsitzender vom Netzwerk der Finanzund Erbschaftsplaner e.V.


Financial Planning | Verbände News & Facts

Neues vom network financial planner e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Mitglieder, mitten in einem „stürmischen Frühling“ voller Volatilität, kriegerischen Aktivitäten und diversen Tweets, bei denen wir nicht wissen, welche Auswirkungen diese auf die Märkte im Allgemeinen haben werden, freuen wir uns auf weitere interessante Ausgaben des FINANCIAL PLANNING Magazins und spannende Veranstaltungen mit Ihnen. Neben dem Thema „Long/Short – wie soll ich mich positionieren?“, welches nicht nur am Rande mit den oben genannten Themen korreliert, haben wir in den ersten Monaten dieses Jahres bundesweit bereits viele gut besuchte und hochwertige Netzwerktreffen veranstalten dürfen. Unter anderem haben wir im Mai 2018 unsere erste Abendveranstaltung in Leipzig mit dem Workshop „Financial Planning in der Beratungspraxis“ durchgeführt. Der Zuspruch gab uns recht und so werden wir zukünftig auch in Leipzig Abendveranstaltungen durchführen. Diese und andere Themen haben wir am 19.03.2018 auch auf unserer Mitgliederversammlung in Berlin besprochen. Es war ein besonderer Wunsch unserer Mitglieder, neben den fachlichen Inhalten auch weiter das Netzwerken miteinander in den Fokus zu stellen, und so werden wir die weiteren Treffen und Veranstaltungen auch gestalten. Wir freuen uns sehr, dass Sie, liebe Mitglieder, im Interesse des Vereins immer wieder zu unseren Treffen und Veranstaltungen kommen und somit einen großen Teil dazu beitragen, dass wir eine breit aufgestellte, hervorragend ausgebildete und bundesweit wachsende Community sind. Herzlichen Dank. Dies zeigt sich auch an der wachsenden Teilnehmerzahl unserer jährlichen „nfp goes ...“-Mitgliederreisen – dieses Jahr haben wir mit unserer bereits vierten Reise Zürich besucht. Ein attraktives Rahmenprogramm konnte mit Unterstützung von Plenum, Schroders, UBS und der Capital Group umgesetzt werden. Für Vorträge und die fachliche Bildung

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nebst Bürobesuchen bei allen genannten Fördermitgliedern unseres Vereins wurde ebenfalls gesorgt. Die nächste Reise befindet sich schon in der Planung und natürlich werden wir wieder rechtzeitig einladen und informieren. Unsere Finanzplanertage erfreuen sich weiterhin wachsender Beliebtheit – so waren der 3. Stuttgarter Finanzplanertag sowie das Estate Planner Forum in Berlin jeweils sehr gut besucht. Gleiches erhoffen wir uns für den 4. Hamburger Finanzplanertag, die letzte größere Veranstaltung vor dem Sommer, für die wir wieder hochkarätige Referenten gewinnen und ein tolles Rahmenprogramm zusammenstellen konnten. Über eine ebenfalls rege Teilnahme würden wir uns auch beim German Financial Planner Award sowie beim WM-Tippspiel des FINANCIAL PLANNING Magazins freuen. Bei beiden können Sie attraktive Preise gewinnen, beim German Financial Planner Award aber sogar noch ein bisschen mehr. Informationen hierzu finden Sie auf Seite 48! Die geplanten Termine nach dem Sommer (Düsseldorfer Finanzplanertag, Financial Advisory Summit München, Münchener Finanzplanertag sowie natürlich das Financial Planner Forum) können Sie dem Veranstaltungskalender im Magazin, unseren Newslettern und unseren Webseiten www.nfpb.de und www.ifnp.de entnehmen. Bleiben Sie uns gewogen und aktiv dabei. Wir freuen uns sehr darauf, Sie vor Ort in Berlin, Hamburg, Stuttgart, München, Düsseldorf und Leipzig begrüßen zu dürfen. Sprechen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da!

Sven Putfarken im Namen des Vorstands des network financial planner e.V.

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Financial & Estate Planning | Praxis

FÖRDERMITGLIEDER STELLEN SICH VOR

Neues Fördermitglied des network financial planner e.V.: Capital Group von Thiemo Volkholz

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apital Group ist mit über 1,6 Billionen USD verwaltetem Vermögen einer der größten Assetmanager der Welt. Unser über 85-jähriges Wachstum hat viel damit zu tun, dass wir Wert auf dauerhafte Partnerschaften zu Vertriebspartnern legen und langfristige Beziehungen zu Beratern aufbauen. Wir glauben, dass wir uns deshalb in vielerlei Hinsicht von unseren Wettbewerbern unterscheiden.

Meilensteine für die Finanzindustrie Gegründet wurde Capital Group in Los Angeles während der großen Depression 1931 durch Jonathan Bell Lovelace. Er wollte ein Investmenthaus gründen, das auf Werte, solide Analysen und langfristiges Denken setzt. 1953 folgte der nächste Schritt – Capital Group wagte die internationale Diversifikation und wurde zu einem der ersten Investmenthäuser überhaupt, die global investierten. Ein weiterer Meilenstein folgte: 1965 legten die Capital-Group-Experten die weltweit ersten internationalen Aktienindizes auf, die später an Morgan Stanley verkauft wurden und heute unter

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dem Namen MSCI-Indizes firmieren. Das „CI“ im Namen steht für „Capital International“.

Keine Starmanager – Teams zählen Das auffälligste Alleinstellungsmerkmal ist der im Jahr 1958 etablierte Investmentansatz, das „Capital System“. Mit diesem einzigartigen Investmentprozess haben die Portfoliomanager die Möglichkeit, ihre Überzeugungen umzusetzen, ohne sich einer Hausmeinung unterordnen zu müssen. Jedes Fondsportfolio wird dabei in einzelne Segmente aufgeteilt. Diese Segmente werden dann unabhängig voneinander gesteuert – von Experten mit unterschiedlichen Erfahrungen. Was nach Teamansatz klingt, wird auch so gelebt: Einige Manager können in ihren Teilportfolios auf ausgewogene Risiken, andere zum Beispiel auf Konzentration setzen – das Gesamtportfolio bleibt infolgedessen natürlich diversifiziert. Einen Starmanageransatz gibt es nicht. Das gesamte Research wird intern erbracht. Rund 200 Research-Experten

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sind in einem weltweiten Analystennetzwerk in den Bereichen Aktien und Anleihen über alle Sektoren hinweg tätig. Die Analysten bedienen die Portfoliomanager mit sehr selektiven Anlageideen und verwalten auch selbst Teile des Fondsvolumens. Die enge Verbindung von Research und Anlageentscheidungen innerhalb des Fondsmanagements ist Teil der Capital-Group-DNA. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind die Besitzverhältnisse des Unternehmens: Etwa 400 Mitarbeiter der Capital Group sind Teilhaber des nicht börsennotierten Unternehmens und treffen strategische Entscheidungen gemeinsam.

network financial planner e.V. und Capital Group

Thiemo Volkholz, Managing Director - Financial Intermediaries

Cvjetko Zecevic, Business Development Associate

Um am deutschen Anlagemarkt erfolgreich zu sein, ist es für uns entscheidend, dass muttersprachliche Ansprechpartner in Deutschland vor Ort sind. Uns ist es wichtig, die komplette Wertschöpfungskette mit Vertrieb, Marketing, Reporting und Rechtsabteilung mit deutschsprachigem und markterfahrenem Personal anbieten zu können. Wir freuen uns, den network financial planner e.V. zu unterstützen. Wir kennen den Wert guter Beratung, sodass die Beziehungen zu Vertriebspartnern für uns schon immer von zentraler Bedeutung waren. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Sie und Ihre Kunden gut unterstützen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

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Financial & Estate Planning | Praxis

Financial & Estate Planning | Praxis

Betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Finanzplaners Die einzige Konstante ist der Wandel

von Matthias Karl

M

Matthias Karl, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Finanzökonom (EBS)

öchte der Finanzplaner eine ganzheitliche Beratung bieten, ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein bei der Analyse und Planung der Alterssicherung eines Klienten. Seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 1974 haben sich viele Marktteilnehmer sowie die Finanzverwaltung mit immer mehr Regularien mehr oder weniger um die betriebliche Altersversorgung „verdient gemacht“. Zum 1. Januar 2018 hat es eine große Reform, die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG), gegeben. Ziel soll es sein, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und den Verbreitungsgrad bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen. Gut gemeint – aber in Teilen nur halbherzig umgesetzt. Im Folgenden sollen Beispiele genannt werden, die insbesondere für Finanzplaner bei der täglichen Arbeit von Bedeutung sind. Die Änderung der Unverfallbarkeitsfristen greift nicht nur bei neuen Versorgungszusagen, sondern hat auch Auswirkungen auf bestehende. Seit dem 1. Januar 2018 gilt eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage – unabhängig vom Durchführungsweg – nach drei Jahren als unverfallbar. Das bedeutet für Zusagen, die vor dem 1. Januar 2018 eingerichtet wurden, dass diese auch ab 1. Januar 2021 bei einem vorzeitigen Ausscheiden unverfallbar sind. Zu berücksichtigen ist dabei die Bedingung eines erreichten Lebensalters von 21 Jahren – bisher war die Vollendung des 25. Lebensjahrs maßgeblich. Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen sind ab dem ersten Tag unverfallbar.

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Die steuerlichen Grenzen, bis zu denen lohnsteuerfreie Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden können, sind verdoppelt worden. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Höchstbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung (West) – das sind für 2018 monatlich 6.500 EUR. Unabhängig von dem individuellen Gehalt können daraus dann maximal acht Prozent, also 520 EUR, lohnsteuerfrei aufgewendet werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Altersversorgung nicht vor dem 62. Lebensjahr fällig wird. Im Gegenzug fällt der Betrag von jährlich 1.800 EUR gemäß Paragraph 3 Nr. 63 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) weg – auch für bestehende Versorgungszusagen. Außerdem wird von diesem Betrag noch der Beitrag für eine bestehende Direktversicherung nach Paragraph 40b EStG gekürzt. Beide steuerlichen Nutzungen dürfen parallel nebeneinander bestehen. Auch wurde der „alte“ Paragraph 40b EStG wieder so aktiviert, dass man beim Nachweis einer einzigen Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2018 in einen Paragraph-40b-EStG-Vertrag heute wieder einen neuen Vertrag mit dieser Lohnsteuerpauschalierung einrichten kann. Interessant für jeden, der einen echten Kapitaltarif nutzen will – und für alle, die eine freie und uneingeschränkte Vererblichkeit ihrer betrieblichen Altersversorgung wünschen. Praktisch stoßen also alte steuerliche Regelungen (§ 40b EStG a.F.) hinsichtlich der Beitragszahlung auf aktuelles Steuerrecht bei der Fälligkeit der Versicherungsleistung. Sinnvoll ist das Ganze dann, wenn ein bestehender Altvertrag, der längere Zeit

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Financial & Estate Planning | Praxis

privat finanziert wurde, wieder als Direktversicherung eingesetzt wird. Bedeutet konkret: Bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 mit Nutzung der Lohnsteuerpauschalierung gemäß Paragraph 40b EStG, was in einer steuerfreien Auszahlung der Versicherungsleistung mündet. Zu prüfen ist jedoch, ob es sich um eine Lebensversicherung oder einen Pensionskassenvertrag aus den Jahren 2002 bis 2004 handelt. Während dieser drei Jahre galten die steuerlichen Regelungen zur Lohnsteuerpauschalierung (§ 40b EStG) und zur steuerfreien Einzahlung (§ 3 Nr. 63 EStG) parallel. Die Regelungen des Paragraphen 3 Nr. 63 EStG waren jedoch nur bei Pensionskassenverträgen zulässig. Hier hilft ein Blick auf die Police: Wer ist der Vertragspartner? Eine Lebensversicherung oder eine Pensionskasse?

Vervielfältigung beim Ausscheiden Die schon immer mögliche Vervielfältigung von Beitragsleistungen bei einem Jobwechsel oder dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wurde aktualisiert, ist einfacher zu handhaben und in größerem Umfang einsetzbar: Zunächst einmal kann diese Regelung parallel bei der Anwendung der steuerlichen Förderung gemäß Paragraph 40b EStG und Paragraph 3 Nr. 63 EStG genutzt werden. Des Weiteren können die Beiträge für die vergangenen zehn Jahre vervielfältigt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Die Einschränkung, dass die vergangenen sechs Jahre und das laufende Kalenderjahr nicht berücksichtigt werden dürfen, ist entfallen. Konkret bedeutet das: Steuerliche Nutzung

Damit hat die Reform der Vervielfältigungsregelung in Bezug auf die steuerliche Optimierung von Abfindungszahlungen eine erhebliche Bedeutung erlangt – vor allem bei Beschäftigten, bei denen trotz Abfindung zumindest Teile des Einkommens der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die steuerliche Behandlung von fälligen Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung orientiert sich an der steuerlichen Behandlung der gezahlten Beiträge. Bei der Standarddirektversicherung („steuerlicher Altvertrag“), die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, sind die Kapitalleistungen einkommensteuerfrei. Wird die Auszahlungssumme in Form einer lebenslangen Rente erbracht, greift die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung gemäß Paragraph 22 Nr. 1 bb EStG. Bei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nach Paragraph 3 Nr. 63 EStG unterliegen die fälligen Rentenleistungen der vollen nachgelagerten Besteuerung gemäß Paragraph 22 Nr. 5 EStG. Sind Teile des Beitrages im Laufe des Berufs- und Vertragslebens privat bezahlt worden, ist eine Aufschlüsselung in geförderte und nicht geförderte Beiträge notwendig. Die in den Verträgen nach Paragraph 3 Nr. 63 EStG enthaltene wahlweise Kapitalzahlung steht der steuerlichen Behandlung der Beiträge nicht entgegen, wenn diese versicherungsvertragliche Option frühestens ein Jahr vor Fälligkeit gewählt wird. Die Nutzung der Fünftelregelung gemäß Paragraph 34 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 4 EStG ist nicht möglich. Sozialversicherungsrechtlich wird die einmalige Leistung mit

Paragraph 3 Nr. 63 EStG

Paragraph 40b EStG

BBG 2018 (West)

78.000 EUR p. a.

Keine Relevanz

Vervielfältiger

10 x 6.500 EUR

Anzahl der Dienstjahre x 1.752 EUR *)

Maximaler Beitragsaufwand

65.000 EUR

Bei paralleler Nutzung von Paragraph 3 Nr. 3 EStG wird dieser Betrag von dem Beitragsaufwand nach Paragraph 3 Nr. 3 EStG abgezogen

Steuerliche Behandlung Beiträge

Lohnsteuerfrei

Pauschale Lohnsteuer 20 Prozent

Steuerliche Behandlung Auszahlung

Volle nachgelagerte Besteuerung gemäß Paragraph 22 Nr. 5 EStG

Steuerfrei, bei Abschluss vor 2005

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge (§ 1 Absatz 1 Nr. 4 SvEV)

Keine Beiträge zur Sozialversicherung

Keine Beiträge zur Sozialversicherung, sofern die Abfindung im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes steht

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der fälligen Leistung

Bei GKV-Versicherten beitragspflichtig (§ 229 SGB V)

Bei GKV-Versicherten beitragspflichtig (§ 229 SGB V)

*) Zu berücksichtigen ist jedoch bei einer bestehenden Direktversicherung, dass die dafür gezahlten Beiträge der vergangenen sechs Jahre und des laufenden Jahres abgezogen werden müssen.

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der sogenannten 1/120stel-Regelung verbeitragt (§ 229 SGB V). Betriebliche Altersversorgung ist seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 nicht ohne eine sozialversicherungsrechtliche Betrachtung der fälligen Leistung zu bewerten. Die fälligen Leistungen (Kapital oder Rente) unterliegen bei gesetzlich Krankenversicherten dabei der Beitragspflicht zum Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung. Diese Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze in voller Höhe alleine von den Versorgungsempfängern zu tragen. Sind sie privat krankenversichert, der Partner aber gesetzlich, dann unterliegen die Hinterbliebenenleistungen ebenfalls der Beitragspflicht zum Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung. Hier muss bei der Datenerfassung eine sehr differenzierte Erfassung des Krankenversicherungsstatus erfolgen.

Besonderheiten bei Pensionskassenverträgen Ebenso wie Direktversicherungen können auch Pensionskassenverträge privat fortgeführt werden. Bei Fälligkeit ist jedoch zu beachten, dass die fällige Leistung in voller Höhe, also auch für den privat bezahlten Teil, nachgelagert besteuert wird. Auch eine Auftrennung der fälligen Leistung für die Sozialversicherungspflicht wird nicht vorgenommen.

Rentenbesteuerung und Berufsunfähigkeitsrenten In jüngerer Zeit wurden vermehrt selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als betriebliche Altersversorgungen eingerichtet. Die Beiträge werden lohnsteuerfrei gemäß Paragraph 3 Nr. 3 EStG erbracht. Vergessen wird dabei jedoch, dass die fällige Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe nachgelagert besteuert wird. Außerdem unterliegt die Leistung bei gesetzlich Krankenversicherten der Beitragspflicht zum Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung. Diese beträgt inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrages etwa 18 Prozent der Rente. Rechnet man dann noch rund 20 Prozent Einkommensteuer hinzu, reduziert sich diese Leistung erheblich. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und den begleitenden Regelungen ist das gesetzgeberisch erklärte Ziel nur zur Hälfte erreicht worden – für den Finanzplaner ergeben sich jedoch interessante Gestaltungsansätze.

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Financial & Estate Planning | Praxis

Das berufsständische Versorgungswerk – Aktuelle Erkenntnisse für Finanzplanung und Anlageberatung von Christoph Leichtweiß

Christoph Leichtweiß, CFP®, Geschäftsführer, YPOS Vermögensmanagement GmbH

melstellen einfach. Wenn die ausgesprochenen Garantien zu einem geringeren Prozentsatz verzinst werden müssen, als die genannten Papiere bieten, ist die Welt in Ordnung. Der dramatische Zinsverfall hat die Welt auf den Kopf gestellt.

Abbildung 1 zeigt die Umlaufrendite deutscher festverzinslicher Wertpapiere.

Basiswissen zu Versorgungswerken

Bei auskömmlichen Zinsen und Renditen für Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen guter Bonität war die Geldanlage für die Kapitalsam-

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Das Lebensversicherungsreformgesetz und die Zinszusatzreserve sind zwei deutliche Belege für die großen Herausforderungen. Im Gegensatz zu den Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen sind die berufsständischen Versorgungswerke bisher ohne große Schlagzeilen durch die Niedrigzinsphase gekommen.

Für Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte stellt das Versorgungswerk einen sehr wichtigen Baustein ihrer Altersvorsorge dar. Zudem werden Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit und der Hinterblie-

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Bild: shutterstock.com / Rangizzz

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ie jüngsten Schlagzeilen zur angespannten Situation bei Pensionskassen führen uns einmal mehr vor Augen, in welcher Schieflage sich die kapitalgedeckte Altersvorsorge befindet. Der Hauptgrund wird bei einer genaueren Begriffsdefinition schnell deutlich. Schließlich reden wir, vor allem in Deutschland, von einer zinsbasierten Altersvorsorge. Dass diese in einem anhaltenden Umfeld extrem niedriger Zinsen und historisch einmaligen Renditen für festverzinsliche Wertpapiere nicht mehr funktionieren kann, dürfte auch ohne schlagzeilenträchtige Aussagen des Regulierers auf der Hand liegen.


Financial & Estate Planning | Praxis

benenversorgung erbracht. Die Finanzierung erfolgt nur durch die Mitglieder und ohne staatliche Zuschüsse. Die unterschiedlichen Versorgungswerke sind durchaus heterogen. Eine umfassende Übersicht mit Hintergrundinformationen und Statistiken stellt die ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. zur Verfügung. Diese ist im Internet unter www.abv.de zu finden. Im Folgenden wird betrachtet, wie das Versorgungswerk in der Herleitung einer individuellen Anlagestrategie einbezogen werden kann.

Wie sieht die Anlagestruktur aus? Grundsätzlich sollte zwischen Vermögensklassen und deren Verpackung unterschieden werden. Vermögensklassen sind Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Rohstoffe und Edelmetalle. Diese sind ausschlaggebend für Rendite und Risiko. Auch das erwartete Verhalten bei Inflation oder Deflation hängt im Wesentlichen von ihnen ab (siehe Abbildung 2). In der konsolidierten Betrachtung für die in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Versorgungswerke wird die folgende Verteilung kommuniziert (siehe Abbildung 3, Seite 14). Ordnet man diese gezeigten Vermögenswerte nach der Logik der Vermögensmatrix ein, dann ergibt sich eine Verteilung von 41 Prozent Geldwerten zu 59 Prozent Sachwerten. Im Zeitablauf hat der Anteil der Geldwerte ab- und der Anteil der Sachwerte zugenommen. Es wird deutlich, dass Versorgungswerke keine „Blackbox“ sind. Genau wie andere Systeme der Altersvorsorge und Finanzprodukte können sie analysiert werden, um sie im Gesamtkontext des individuellen Kunden zu berücksichtigen.

Welche Rendite kann für diese Vermögensverteilung erwartet werden? Da Renditen in der Zukunft liegen, müssen sie geschätzt werden. Für mittelfristige Zeiträume ist das insbesondere bei festverzinslichen Wertpapieren durch einen Blick auf die aktuellen Zinsstrukturen relativ gut möglich. Bei Aktien, Beteiligungen, Immobilien und Rohstoffen ist das deutlich schwerer. Die Tabelle auf Seite 14 ist dementsprechend als ein Denkanstoß zu verstehen.

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UMLAUFRENDITE DEUTSCHLAND in Prozent (Stand 30. April 2018)

12 10 8 6 4 0,36

2 0 -2 1975

1980

1985

1990

1995

2000

2005

2010

2015

Umlaufrendite deutsche Staatsanleihen: 0,36 Prozent © Thomson Reuters Datastream / YPOS

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YPOS-VERMÖGENSMATRIX Übergeordnete Vermögensklassen nach der YPOS-Vermögensmatrix

Sachwerte Aktien, Immobilien, Rohstoffe, Edelmetalle

Geldwerte Staatsanleihen, Pfandbriefe, Lebensversicherungen, Renten

+ Partizipation an wirtschaftlichen Erträgen und Wertsteigerungen + Nicht beliebig vermehrbar - P reisrisiken (Schwankungen) - V erlauf nicht kalkulierbar

+ s tabile und kalkulierbare Zahlungen - Inflation (Kaufkraftminderung) - B onitätsrisiko (Staatsverschuldung) - Z insänderungsrisiko

Produktivkapital Ertragsgenerierung durch Teilnahme am Wirtschaftsverkehr

Rohstoffe Grundstoffe zur Herstellung von Waren und Gütern

Intrinsische Werte Stellen einen Wert „aus sich heraus“ dar.

Partizipation: Dividende, Miete, Pacht, Veräußerung

Partizipation: Veräußerungserlös

Partizipation: Veräußerungserlös

• A ktien • Vermietete Immobilie • S chiffe, Flugzeuge • Private Equity

• Agrarrohstoffe • Fossile Energieträger • Industriemetalle

•E delmetalle •K unst

© YPOS Consulting GmbH

Es ergibt sich eine rechnerische Rendite von 3,58 Prozent. Die geschätzten Erträge der festverzinslichen Wertpapiere mögen für das aktuelle Umfeld etwas zu hoch erscheinen. Dennoch wird selbst bei dieser optimistischen Sichtweise deutlich, dass dieses Segment „nur“ noch 1,15 Prozent (Summe der Ergebnisbeiträge der ersten sechs Tabellenzeilen) beisteuert. Bezogen auf den Gesamtertrag von 3,58 Prozent steuert das Segment des festverzinslichen Bereichs „nur“ noch 32,17 Prozent bei. Dementsprechend darf

es keine Überraschung sein, dass die Versorgungswerke – genau wie Versicherer – stark unter dem anhaltenden Zinstief leiden. Die Abhängigkeit von Vermögensklassen, bei denen weder der laufende Ertrag noch der zeitliche Anfall von Kurssteigerungen exakt geplant werden können, ist also stark gestiegen. Solange das Zinsumfeld sich nicht wesentlich verändert, dürfte dieser Trend anhalten. Dass der Zins eine überragende Rolle spielt, zeigt auch die Definition des

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Financial & Estate Planning | Praxis

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ANLAGESTRUKTUR IN KONSOLIDIERTER BETRACHTUNG Aktien, nicht festverzinsl. Wertpapiere, inkl. solchen in Fonds

Schuldscheinforderungen

Beteiligungen (inkl. Private Equity, Mezzanine)

Namensschuldverscheibungen

Grundstücke, Immobilien inkl. solche Fonds Rohstoffe, High Yield, Sonstiges Einlagen bei Kreditinstituten Übrige Ausleihungen Hypotheken, Grundschuldforderungen

Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsl. Wertpapiere Quelle: www.abv.de, Grafik YPOS Stand 31.12.2015

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GESCHÄTZTE RENDITE Segment

Geschätzter Ertrag

Ergebnisbeitrag

Schuldscheinforderungen

15,03 %

2,00 %

0,30 %

Namensschuldverscheibungen

21,04 %

2,00 %

0,42 %

Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsl. Wertpapiere

18,12 %

2,00 %

0,36 %

Hypotheken, Grundschuldforderungen

1,99 %

3,00 %

0,06 %

Übrige Ausleihungen

0,27 %

3,00 %

0,01 %

Einlagen bei Kreditinstituten

2,56 %

0,00 %

0,00 %

Rohstoffe, High Yield, Sonstiges

3,79 %

5,00 %

0,19 %

Grundstücke, Immobilien inkl. solche Fonds Beteiligungen (inkl. Private Equity, Mezzanine) Aktien, nicht festverzinsl. Wertpapiere, inkl. solchen in Fonds Erwartete Rendite vor Kosten

Rechnungszinses (Quelle: www.abv.de): „Die versicherungsmathematische Kalkulation geht von einem Rechnungszins von meist 4 Prozent aus. Das heißt, dass dieser Zinsanteil in die Verrentung der Beiträge einkalkuliert ist. Wird mehr als der Rechnungszins erwirtschaftet, können mit dem Überzinsertrag die Anwartschaften und Renten dynamisiert werden. Der Überzins ist damit das wichtigste Dynamisierungspotenzial. Eine Rolle spielt auch das Beitragswachstum.“

Unterschied zur klassischen Lebensversicherung Die am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen sind also auch für Versorgungswerke von sehr großer Bedeutung. In Abgrenzung zu Lebensversicherern und Pensionskassen gibt es aber einen wesentlichen Unterschied: Sind die Zin-

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Anteil

13,49 %

5,00 %

0,67 %

3,51 %

10,00 %

0,35 %

20,22 %

6,00 %

1,21 % 3,58 %

sen zu niedrig, greift man auf das aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekannte System des Umlageverfahrens zurück. Dieses leidet nicht unter niedrigen Zinsen, sondern unter den bekannten Problemen, die der demographischen Entwicklung geschuldet sind. In der Kombination aus beiden Verfahren kann man den Effekt zinsbedingter Anpassungen reduzieren. Allerdings spielt auch hier das Thema Generationengerechtigkeit eine Rolle. Auf diesen Umstand verweisen Versorgungswerke regelmäßig in Veröffentlichungen. Das Problem zu niedriger Zinsen ist also nicht gelöst, sondern notwendige Anpassungen der Leistungen werden in die Zukunft verschoben.

Die persönliche Perspektive Für die Einzelperson, also den Versicherten, ist das Versorgungswerk eine Verpackung von Vermögenswerten und

Leistungsversprechen. Diese Verpackung entscheidet über die steuerliche Behandlung, den Eigentumsanspruch und weitere rechtliche Folgen. Wichtig ist hierbei sicher die Möglichkeit der Selbstbestimmung über die Verfügbarkeit des Kapitals und die Struktur der Kapitalanlage. Auf die Kapitalanlage besteht überhaupt kein Einfluss. Dennoch sollte das Versorgungswerk natürlich in der Herleitung der individuellen Anlagestrategie des Freiberuflers berücksichtigt werden. Dieses sehr stark vereinfachte Beispiel demonstriert diesen Denkansatz: Die Einflussmöglichkeiten des Mitglieds sind sehr begrenzt. Es kann nur entschieden werden, ob über den Pflichtbeitrag hinaus noch freiwillige Beiträge investiert werden sollen. Auch der Beginn der Altersrentenzahlung kann in gewissen Grenzen – immer in die konkrete Satzung schauen – bestimmt werden. Selbstverständlich sind noch viele weitere Aspekte zu berücksichtigen. Aber selbst dieses triviale Beispiel zeigt, wie wichtig eine ganzheitliche Vermögensbetrachtung ist.

Einbeziehung in die Beratungspraxis Bei dem Versorgungswerk handelt es sich also um einen Vermögenswert, bei dem das Mitglied zu Beitragszahlungen verpflichtet ist, gleichzeitig aber keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen kann. Die Fragestellung muss also lauten: Wie muss das privat verfügbare und selbst zu bestimmende Vermögen verteilt werden, um inklusive der Asset-Allokation des Versorgungswerks auf eine Mischung zu kommen, die den Präferenzen und Zukunftserwartungen des jeweiligen Anlegers entspricht? Für die Altersvorsorge und Ruhestandsplanung stellt sich die sehr wichtige Frage, ob die aktuell hoch gerechneten Versorgungswerke einfach nur übernommen werden, oder ob der Berater das Thema Sicherheitsabschläge bespricht. Eine geringere Rentenerwartung dürfte wiederum Auswirkungen auf das Sparverhalten und die Anlagestrategie haben. Die genannten Punkte zeigen, dass das Thema eine gewisse Komplexität aufweist, die vernetztes Denken erfordert. Auf der anderen Seite wird hier der Mehrwert einer echten Beratung deutlich.

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Financial & Estate Planning | Praxis

Finanzplaner im Interview mit Henning Krischke

Erbschafts- und Nachfolgeplanung mit unseren Netzwerkpartnern.

Henning Krischke: Ich arbeite als Referent Generationen- und Stiftungsmanagement bei der Kreissparkasse Waiblingen in der näheren Umgebung von Stuttgart. Das Institut ist seit über 130 Jahren aktiv und für die Versorgung der Region im Bereich der Geldgeschäfte aktiv. Eine Begleitung der Kunden in allen Lebensphasen ist durch die Mitarbeiter dieses Instituts sichergestellt.

Welche Software setzen Sie ein?

In meiner Funktion als Generationenund Stiftungsberater bin ich für Kollegen und Kunden der erste Ansprechpartner im Bereich der Finanz- und Nachfolgeplanung, ebenso bei der Koordinierung der Umsetzungen von Stiftungsideen. Was sind Ihre Beratungsschwerpunkte? Henning Krischke: Mein Aufgabengebiet liegt hauptsächlich in der Ermittlung der Ziele und Vorstellungen unserer Kunden im Bereich der Finanz- und Nachfolgeplanung. In der laufenden Betreuung mit den Stammberatern bin ich zuständig für die Koordination der

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Henning Krischke: Im Bereich der privaten Finanzplanung wird die Softwarelösung „ELAXY Strategische Finanzplanung“ verwendet, darüber hinaus arbeite ich mit selbstentwickelten Excel-Tools und dem liebgewonnenen Taschenrechner „HP 10bII+“. Welche Literatur lesen Sie und welche empfehlen Sie den Lesern dieses Magazins? Henning Krischke: Für den täglichen Überblick lese ich regelmäßig die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Handelsblatt, zur Ergänzung die Fachzeitschrift des NWB Verlags „NWB Erben und Vermögen“. Durch die diversen Netzwerkvereine habe ich ebenfalls die Möglichkeit, auf Magazine wie FINANCIAL PLANNING, Capital, Euro, Wirtschaftswoche und Focus zurückgreifen zu können. Welche Fortbildungen und Netzwerke nutzen Sie und warum?

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Bild: shutterstock.com / Brian A Jackson

Henning Krischke, Referent Generationenund Stiftungsmanagement, CFP®, CFEP®, Kreissparkasse Waiblingen

Beschreiben Sie bitte Ihre Tätigkeit und Ihr Unternehmen.


Financial & Estate Planning | Praxis

Henning Krischke: In der Region Stuttgart finden über das Jahr verteilt viele interessante Netzwerk-Veranstaltungen statt, bei denen das eigene Wissen wieder auf den aktuellsten Stand gebracht werden kann. Insbesondere die Finanzplaner-Tage des network financial planner e.V. oder die Financial-Planner-Nachmittage des Alumni-Vereines der Frankfurt School werden von mir regelmäßig besucht. Die Teilnahme an – zum Teil auch selbst organisierten – Webinaren bietet eine zeit- und kosteneffiziente Möglichkeit der Fortbildung. Aktuell bin ich Mitglied in den Vereinen Frankfurt School Alumni, network financial planner, Netzwerk der der Finanz- und Erbschaftsplaner und Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte. Meines Erachtens nach bietet ein starkes Netzwerk eine hervorragende Möglichkeit, berufliche Herausforderungen effizient meistern zu können. Welche Ausbildungen haben Sie? Henning Krischke: Nach meiner Banklehre habe ich ein berufsbegleitendes Studium an der Frankfurt School of Finance & Management zum Bachelor of Science absolviert. In diesem ist mir die Erkenntnis gekommen, dass mein beruflicher Fokus auf der Beratung von Privat- und Unternehmenskunden liegen wird. Daher habe ich im Anschluss die Studiengänge zum Financial Planner und Estate Planner – mit

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anschließenden Zertifizierungen beim FPSB Deutschland – abgeschlossen. Um meine Freizeit zu füllen, kamen in den letzten Jahren noch Abschlüsse zum zertifizierten Nachlasspfleger, geprüften Honorarberater und Train the Trainer hinzu. In meiner neuen Aufgabe bei meinem aktuellen Arbeitgeber durfte ich zusätzlich an der EBS Finanzakademie in Oestrich-Winkel das Kompaktstudium zum zertifizierten Testamentsvollstrecker absolvieren. Was macht für Sie einen guten Finanzplaner aus? Henning Krischke: „Früher brauchte man Informationen, um ein Problem zu lösen; jetzt sind die Informationen selbst zum Problem geworden.“ Neil Portman Ein kompetenter Finanzplaner kann die zahlreichen vorhandenen Informationen und Produkte der Kunden im ersten Schritt ordnen und sortieren. Die Ermittlung der Wünsche und Ziele kann er gemeinsam mit den Kunden und den betreuenden Kollegen der Bank durchführen. Im weiteren Planungsprozess besteht für ihn in der Koordination häufig die Aufgabe der kundengerechten Übersetzung der kommenden Schritte und notwendigen Maßnahmen. Der Finanz- und Nachfolgeplaner ist meines Erachtens nach in der heutigen Zeit auch als Dolmetscher für die zahlreichen Spezialisten in der Finanz-, Rechts- und Steuerberatung notwendig.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft an Unterstützung und Weiterentwicklung? Henning Krischke: Im Bereich der privaten Finanzplanung wünsche ich mir eine höhere mediale Präsenz und Aufmerksamkeit bei den Privatverbrauchern, um den Stellenwert zu erhöhen. Eine qualitativ hochwertige Finanzplanung kann auf Seiten der Privatverbraucher und Finanzberater viele Win-win-Situationen erbringen. Im Bereich der Fortbildungen wäre es wünschenswert, wenn der Fokus auf den qualitativen Inhalt gelegt werde. Auch die Betrachtung wirklicher Finanzplanungsthemen in Verbindung mit Austauschmöglichkeiten zu Kollegen, die tagtäglich mit der Durchführung von Finanzplanung beschäftigt sind, halte ich für wünschenswert. Welche Hobbys haben Sie? Henning Krischke: Ich bin vor Kurzem Vater einer Tochter geworden und diese beansprucht mit ihrem dreijährigen Bruder den Großteil meiner Freizeit. Die freie Zeit, die noch übrig bleibt, wird 14-tägig auf dem Sportplatz als Stadionsprecher und Moderater der Pressekonferenz verbraucht. Des Weiteren bin ich nebenberuflich als Dozent in der Erwachsenenfortbildung beschäftigt. Vielen Dank für das Gespräch.

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Financial & Estate Planning | Praxis

nfep-Expertengespräch: Der Erbschein – Muss das sein? Im Interview: Stefan Skulesch

Stefan Skulesch, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bryan Cave Leighton Paisner

Stefan Skulesch: Die schlechteste Möglichkeit ist, er regelt gar nichts. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, mit allen möglicherweise unerwünschten gesetzlichen Effekten wie umfangreiche und unflexible Miterbengemeinschaften. Der Erblasser kann aber auch ein einfaches privatschriftliches Testament verfassen, er kann ein Testament durch Erklärung vor einem Notar errichten, oder er kann mit anderen Personen zusammen einen notariellen Erbvertrag schließen. Letzterer hat den Charme, wechselbezügliche Verfügungen treffen zu können. Das sind solche, die der Vertragspartner nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr ohne Weiteres aufheben oder ändern kann. In welchem Fall benötigt ein Erbe einen Erbschein? Stefan Skulesch: Im Prinzip benötigt jeder Erbe einen Legitimationsnachweis, um seine Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers zu sichern. Ohne entsprechenden Nachweis werden beispielsweise Banken Konten des Erblassers nicht übertragen oder Grundbücher keine Umschreibungen vornehmen.

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Ist der Erbschein dann der einzig mögliche Nachweis? Stefan Skulesch: Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Erben von Bankkunden nicht grundsätzlich einen Erbschein vorlegen müssen. Die Legitimation ist auch durch einen Erbvertrag oder ein notariell beglaubigtes Testament möglich. Gleiches gilt für eine Grundbuchänderung. Hier regelt die Grundbuchordnung ausdrücklich, dass der Nachweis auch durch eine „öffentliche Urkunde“ – also durch einen Erbvertrag oder ein notarielles Testament – geführt werden kann. Bei einem einfachen privatschriftlichen Testament ist jedoch der Erbschein, wenn ein entsprechender Nachweis erforderlich ist, unerlässlich. Könnte hier nicht auch eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, weiterhelfen? Stefan Skulesch: Das kommt darauf an. Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nicht zwangsläufig den Erben, sondern grundsätzlich eine besondere Vertrauensperson. Wenn alleiniger Erbe und Bevollmächtigter identisch sind, aber auch nur dann, ist der Erbschein überflüssig. Wobei es dann natürlich auch auf den Umfang der Vollmacht ankommt. Ansonsten kann zwischen Erbe und Bevollmächtigtem unter Umständen

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Bild: shutterstock.com / Sergey Nivens

Herr Skulesch, welche Möglichkeiten hat ein Erblasser, seine Nachfolge zu regeln?


auch schnell eine Konfliktsituation auftreten. Falls Grundstücke zum Nachlass gehören, sollte die Vollmacht aus grundbuchrechtlichen Gründen auch mindestens notariell beglaubigt sein, ebenso bei bestimmten handelsrechtlichen Vorgängen. Ist der Erbschein nur für Behördengänge erforderlich, also für Banken, Versicherungen, Grundbücher und ähnliches? Stefan Skulesch: Tatsächlich hat der Erbschein eine doppelte Funktion. Er begründet einerseits die Vermutung, dass der als Erbe ausgewiesenen Person auch das Erbrecht zusteht, andererseits, dass der Erbscheins-Erbe keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegt, wenn diese nicht im Erbschein enthalten sind. Erwirbt also ein Dritter „redlich“ einen Nachlassgegenstand vom Erbscheins-Erben, so wird dieser Dritte so behandelt, als hätte er vom richtigen Erben erworben. Sie sprechen von einer Vermutung … Stefan Skulesch: Der Erbschein wirkt nicht konstitutiv, das heißt, er begründet kein Recht. Wenn der Erbschein einen Erben enthält, der materiell-rechtlich gar nicht Erbe ist, dann ist er von Amts wegen durch das Amtsgericht einzuziehen. Angenommen der Erbfall ist eingetreten: Was muss der Erbe unternehmen, um den Erbschein zu erhalten? Stefan Skulesch: Zuständig für die Erteilung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht am letzten Aufenthaltsort des Erblassers. Der Erbe, aber auch

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ein Testamentsvollstrecker oder ein Gläubiger des Erben – falls dieser einen vollstreckbaren Titel hat –, müssen den Antrag an das Nachlassgericht stellen. Eine bestimmte Form oder Frist ist dafür nicht vorgesehen. Jedoch ist auch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich, die wiederum der notariellen Beurkundung bedarf oder aber vor dem Nachlassgericht abgegeben wird. Daher kann es sich anbieten, den Antrag insgesamt unter Mithilfe eines Notars zu erstellen, zumal der Antrag einer Reihe von inhaltlichen Anforderungen genügen muss. Welche Anforderungen sind das? Stefan Skulesch: Der Erbschein muss aus sich selbst heraus verständlich sein und darf keinen Bezug auf andere Umstände oder Urkunden enthalten. Deshalb sind die Angaben notwendig, die den Nachlass und das Erbrecht bestimmbar machen. Erblasser und Erben müssen genau bezeichnet werden, idealerweise mit Geburtsdaten, Anschriften, letztem Wohnsitz des Erblassers und dessen Todestag. Außerdem muss der Sachverhalt dargelegt werden, der für die Erbfolge wesentlich ist. Wie detailliert sind hierzu Angaben zu machen? Stefan Skulesch: Wie gesagt, der Antrag muss aus sich heraus verständlich sein. Deshalb sollte einerseits die Größe des Erbteils bezeichnet werden, andererseits der Rechtsgrund, auf den sich das angenommene Erbrecht stützt. Hier muss dargelegt werden, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf Grundlage einer letztwilligen Verfügung beruht. Dagegen ist es nicht notwendig, den Nachlass genau zu be-

stimmen oder auf einzelne Nachlassgegenstände einzugehen. Außerdem muss der Antrag Angaben zu möglichen Verfügungsbeschränkungen enthalten, wurde beispielsweise eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet oder besteht eine Testamentsvollstreckung. Angenommen, es besteht eine Mehrheit von Erben: Kann jeder Erbe einzeln den Antrag stellen, oder müssen die Miterben hierzu „zusammenarbeiten“? Stefan Skulesch: Eine Zusammenarbeit ist zwar wünschenswert, aber nicht zwangsläufig erforderlich. Tatsächlich kann auch ein einzelner Miterbe einen Erbschein beantragen. Er sollte aber natürlich die anderen Miterben und deren Erbquoten nennen und muss eine Aussage dazu treffen, ob die anderen Miterben die Erbschaft angenommen haben. Man spricht hier von einem gemeinschaftlichen Erbschein. Aber auch der Antrag auf einen sogenannten Teilerbschein ist möglich. Dieser beschränkt sich dann auf den Erbteil des Antragstellers. Praktisch ist der Teilerbschein relativ bedeutungslos. Will der Erbe über einen Nachlassgegenstand verfügen, braucht er in jedem Fall die Zustimmung der anderen Miterben. Der Gutglaubensschutz des Teilerbscheins ist schon per se eingeschränkt. Unabhängig davon, ob nun ein einzelner Erbe oder eine Gruppe von Erben den Antrag stellt, welche Anforderungen werden an die Nachweise des behaupteten Erbrechts gestellt? Stefan Skulesch: Hier sind die Anforderungen tatsächlich sehr hoch. Der Erbe muss den Nachweis über öffentliche Ur-

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Financial & Estate Planning | Praxis

kunden erbringen. Bei der gewillkürten Erbfolge muss der Erbe die Urschrift des Testaments vorlegen. Wenn aber das Nachlassgericht bereits durch Ablieferung und Eröffnung im Besitz der Urkunde ist, reicht auch die Bezugnahme auf die Urkunde aus.

hierfür ist das Gericht, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Rechtswirkungen sind ähnlich wie beim Erbschein, gelten aber eben auch weitgehend im EU-Ausland. Welche Kosten kommen bei einem Erbscheinantrag auf einen Antragsteller zu?

Was passiert, wenn das Testament nicht auffindbar ist? Stefan Skulesch: Tatsächlich ist ein Testament auch dann wirksam, wenn es ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet wurde oder verloren gegangen ist. Dann kann der Antragsteller mit allen zulässigen Mitteln nachweisen, dass das Testament ursprünglich errichtet wurde und den von ihm behaupteten Inhalt hatte. Aber es ist völlig klar, dass der Antragsteller hierfür die Beweislast trägt und die Anforderungen für die Ausstellung des Erbscheins hoch sind.

Stefan Skulesch: Grundsätzlich sind die Kosten vom Nachlasswert abhängig. Dann kommt es darauf an, ob der Antragsteller ohne rechtlichen Beistand den Antrag stellt oder einen Notar hinzuzieht. Bei einem Nachlasswert von 500.000 EUR kämen Gebühren für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins und für die Abnahme der Versicherung an Eides statt auf den Antragsteller zu. Das wären 1.870 EUR. Wird ein Notar eingeschaltet, würde für die Abnahme der Versicherung eine Gebühr in Höhe von 935 EUR entstehen. Diese würde bei den Gerichtsgebühren wegfallen, sodass unterm Strich der Aufwand identisch ist. Erstellt der Notar auch den Antrag, sind die Kosten hierfür mit der Gebühr für die Abnahme der Versicherung abgegolten. Aber man kann sich die Kosten natürlich auch sparen, wenn bereits die letztwillige Verfügung beurkundet wird.

Gibt es bestimmte Nachweispflichten bei der gesetzlichen Erbfolge, wenn also gerade kein Testament vorliegt? Stefan Skulesch: Die Sterbeurkunde des Erblassers ist immer vorzulegen, sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge muss der Antragsteller darüber hinaus entsprechende Personenstandsurkunden vorlegen, also beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden.

Wobei dann natürlich die Beurkundungskosten auf den Erblasser zukämen …

Es wäre aber doch möglich, dass die vorgelegten Urkunden wie etwa das Testament, nicht den aktuellen Stand wiedergeben. Wie wird dann der Nachweis geführt, dass es keine weiteren Urkunden gibt, die der Antragsteller nicht vorlegt? Stefan Skulesch: Richtig, natürlich kann kein Nachweis über das Nichtvorliegen einer Tatsache geführt werden. Deshalb muss der Antragsteller hinsichtlich aller abzugebender Angaben an Eides statt versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Diese Versicherung an Eides statt muss notariell beurkundet werden. Im Einzelfall kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erlassen werden. Aber das betrifft eher Fälle, in denen ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt wird und das Nachlassgericht der Auffassung ist, dass die Versicherung eines der Antragsteller genügt.

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Würde der Erbschein auch das Vermögen des Erblassers sichern, das sich im Ausland befindet, wie zum Beispiel die spanische Ferienimmobilie? Stefan Skulesch: Hierfür steht seit 2015 das Europäische Nachlasszeugnis zur Verfügung. Ähnlich wie der Erbschein wird auch das Europäische Nachlasszeugnis auf Antrag erteilt. Zuständig

Stefan Skulesch: Richtig. Aber bei der Beurkundung eines Erbvertrages über ein Vermögen von 500.000 EUR würde auch nur eine Gebühr von 1.870 EUR entstehen. Hier ist allerdings der Zeitpunkt der Beurkundung maßgeblich. Wenn sich das Vermögen des Erblassers bis zum Todesfall erhöht, würde – anders als beim Erbschein – der Wertzuwachs nicht mehr kostentechnisch ins Gewicht fallen. Außerdem hätte der Erblasser die relative Sicherheit, dass er bei der Testamentserstellung professionell beraten wird und seine Vorstellungen rechtssicher umgesetzt werden. Dass sich leider nach wie vor viele Menschen davor scheuen, sich zu Lebzeiten mit ihrer Erbfolge zu beschäftigen, ist ein anderes Thema … Das Interview führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

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nfep-Expertengespräch: Neue Möglichkeiten im Financial Planning: digitale Immobilieninvestments Im Interview: Dr. Oliver Wilhelm

Herr Dr. Wilhelm, was sind digitale Immobilieninvestments?

Dr. Oliver Wilhelm, Head of Client Relations & Sales, Exporo Investment GmbH

Dr. Oliver Wilhelm: Lassen Sie mich dazu kurz ausholen. Immobilien gehören nach wie vor zu den interessantesten Investitionsmöglichkeiten, gerade in Zeiten niedriger Zinsen gelten sie als wertstabil und erzielen solide Renditen. Doch genau hier liegt das Problem für viele Privatanleger, denn wegen der ungebrochenen Nachfrage sind die Preise für Wohnungen und Häuser hoch. Vor allem in attraktiven Lagen war der Zugang zu renditestarken Objekten daher bislang oftmals nur institutionellen oder sehr vermögenden Investoren vorbehalten. Eine neue digitale Anlageoption, welche die Immobilie flexibel investierbar macht – das digitale Crowdinvesting für Immobilien – war der Ursprung, damit eine deutlich größere Zielgruppe Zugang bekommt.

Bild: depositphotos.com / peshkova

Und wie funktionieren diese Investitionen genau? Dr. Oliver Wilhelm: Der Ursprungsgedanke lässt sich gut in den Satz fassen: „Was der einzelne nicht vermag, vermögen viele”. Statt eines einzelnen großen Investors beteiligen sich viele kleine Privatanleger an einem Projekt. Was als

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Modell zur Finanzierung von Start-ups mit wenig Kapital begann, hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr in anderen Bereichen etabliert – so auch in der Immobilienbranche, heute der größte und wachstumsstärkste Bereich für digitale Investitionen in Deutschland. Ermöglicht wird diese moderne Finanzierungsmethode dank professioneller Onlineplattformen wie Exporo: Sie vermitteln direkt zwischen kapitalsuchenden Projektentwicklern beziehungsweise Bauträgern und interessierten Kleinanlegern. Die Investoren können bereits mit geringen Summen Immobilienprojekte finanzieren und von sehr attraktiven Renditen profitieren. Die Bauträger erhalten das nötige Kapital, um ihr Bauvorhaben zu realisieren. Als führende Plattform für deutsche Immobilieninvestments, mit denen man sich digital und direkt an konkreten Projekten beteiligt, ist Exporo angetreten, den Zugang zum Immobilieninvestmentmarkt zu demokratisieren. Seit Gründung im November 2014 haben wir bereits jetzt (Stand Mai 2018) über 160 Millionen EUR Finanzierungsvolumen rein digital vermittelt – das entspricht mehr als 1,2 Milliarden EUR Gesamtinvestitionsvolumen und rund 70 Prozent Marktanteil in Deutschland.

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Risikomanagement in der Finanzplanung

Stellen Sie unseren Lesern Exporo bitte ein wenig detaillierter vor. Dr. Oliver Wilhelm: Sehr gern. Die Geschichte von Exporo begann mit sehr gutem Timing, einer klugen Idee und mit Mut der vier Gründer, die sich perfekt ergänzen: Simon Brunke, Dr. Björn Maronde, Julian Oertzen und Tim Bütecke. Die Idee entstand schon 2012 mit der Erkenntnis, dass Immobilienprojektentwickler immer stärker nach alternativen Finanzierungsquellen suchten, da Banken aufgrund strengerer Regulierung nicht mehr in gewohnt hohem Umfang ganze Projekte finanzierten, und dass Privatanleger nur mit sehr viel Geld die Chance hatten, mit guten Konditionen in Immobilien zu investieren. Aus dem Resultat dieser Beobachtung entwickelte sich der feste Entschluss, einen eigenen Online-Marktplatz zu konstruieren, um dort Immobilienprojekte als Anlagemöglichkeit anzubieten und Kapital direkt zwischen Privatanlegern und Immobilienunternehmen zu vermitteln. Zunächst starteten die Gründer Investments für Hamburger Immobilienprojekte, und zwar noch mit gedruckten Exposés und Verträgen sowie einem ganz kleinen Team. Währenddessen entwickelten sie eine Onlineplattform und setzten erste Marketingmaßnahmen zur Verbreitung der Angebote um. Die Idee wurde am 11.12.2014 mit der Webseite www.exporo.de Realität, als die Plattform online ging. Nach dreieinhalb Jahren ist aus dem Gründerteam ein rund 100 Mit-

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arbeiter umfassendes Unternehmen und Deutschlands führende Plattform für digitale Immobilieninvestments geworden. Seit Ende 2017 haben wir zudem mit unserer Investment GmbH eine eigene BaFin-Lizenz und haben damit das digitale Geschäftsmodell in die voll regulierte Welt gehoben. Alle Finanzierungen wurden bisher plangemäß an ihre Anleger zurückgeführt. Wie erreichen und halten Sie dieses Qualitätsniveau? Dr. Oliver Wilhelm: Für Exporo ist es extrem wichtig, die eingereichten Projekte ganz genau zu prüfen. Von circa 20 bis 25 Projektanfragen pro Woche schaffen es nur ein bis zwei Projekte auf die Plattform. Bei Exporo arbeitet alleine in der Real-Estate-Abteilung ein 30-köpfiges Expertenteam mit einschlägigem Immobilien- und Bankenhintergrund, dass jedes einzelne Projekt auf „Herz und Nieren“ prüft: Dazu gehören auch die Untersuchungen von Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Marktumfeld, bevor die Finanzierungsvereinbarungen ausgearbeitet werden. Trotz strenger Auswahl- und Prüfkriterien wächst die Anzahl der ausgewählten Immobilienprojekte bei Exporo jedes Jahr – und das sogar überproportional. Ist ein Projekt einmal finanziert, trackt unser Controlling-Team es kontinuierlich und stellt dem Anleger vierteljährliche Updates zur Verfügung. Sollte ein Pro-

jekt einmal aus dem Korridor ausbrechen, erkennen wir das sehr früh und können gemeinsam mit dem Entwickler und unserem starken Partnernetzwerk eine Lösung finden. Zurück zu den Immobilieninvestments. Was sind die Vorteile digitaler Investitionen gegenüber klassischen Anlagen aus Sicht eines Financial Planners? Dr. Oliver Wilhelm: Vor allem drei Aspekte: Zugang, Transparenz und Kosten. Dank der Digitalisierung werden Immobilienfinanzierungen schneller, flexibler und effizienter abgewickelt. Im Gegensatz zu offenen Immobilienfonds, bei denen die Geldgeber keinen Einfluss auf das Portfolio haben, kann hier aus konkreten Immobilienprojekten, die alle bis ins Detail beschrieben und durch das Expertenteam bewertet wurden, ausgewählt werden. Für den Anleger fallen zudem keine Gebühren an, da die Digitalisierung der Unterlagen und des Investitionsprozesses Kosten spart. So vermeiden wir hohe Verwaltungs- oder Vertriebskosten, was sich wiederum positiv auf die Rendite auswirkt. Einer der größten Vorteile ist aber die Möglichkeit, seine Immobilieninvestments breit zu streuen. Mit Exporo haben Financial Planner die Möglichkeit, den Zugang ihrer Mandanten zu Immobilieninvestitionen maximal zu erhöhen und ihren Kunden verschiedene Rendite-Risiko-Profile für die Allokation anzu-

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Risikomanagement in der Finanzplanung

bieten. Für geringere Risiken investiert man eher in erstrangige Finanzierungen oder in grundschuldbesichertes „digitales Eigentum“. Wer mehr Risiko und einen höheren Zins anstrebt, investiert eher in nachrangig finanzierte Projekte mit einem ebenfalls klaren Sicherheitenportfolio wie Gewinnabtretungen, selbstschuldnerische Bürgschaften der Projektentwickler oder gegebenenfalls sogar attraktive Querbesicherungen durch Bestandsobjekte. Wir finanzieren zur Zeit rund 80 Projekte pro Jahr, das heißt, der Anleger hat die Möglichkeit, den Baustein Immobilie in verschiedenen Rendite-Risiko-Tranchen in seinem Portfolio auf bis zu 80 Immobilieninvestitionen zu streuen. Er kann das flexibel auf kurze Laufzeiten zwischen 13 und 26 Monaten mit endfälliger Ausschüttung oder auf fünf- bis zehnjährige Laufzeiten in Bestandsobjekte mit quartalsweiser Ausschüttung verteilen – für letzteres haben in jüngster Zeit unter anderem auch Stiftungen ein starkes Interesse geäußert. Es gelingt Ihnen also, ergänzend zu den kurzfristigen Projektfinanzierungen auch Bestandsimmobilien zu digitalisieren? Das ist neu. Was war der Hintergrund für diese Idee? Dr. Oliver Wilhelm: Stimmt, das war ein weiterer Meilenstein. Seit Langem schon haben wir überlegt, wie wir digitales Immobilieneigentum für Inves-

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toren schaffen können. Unser Ziel war es, die Vorteile von Eigentum (wie ein planbarer Mietcashflow mit vollkommen transparenter Kostenstruktur) optimal auszuschöpfen und zugleich mögliche Nachteile (wie hoher Verwaltungsaufwand oder die zeitlichen Belastungen durch Beauftragung von Handwerkern et cetera) durch professionelles Asset-Management für Investoren zu übernehmen. Aber damit noch nicht genug. Wir wollten außerdem erreichen, dass alles digital mit Grundbucheintrag und liquide mit Wertpapierkennnummer ausgestaltet ist. Über Bruchteilseigentum ließ sich das nicht lösen, denn da hat man alleine schon mit dem Grundbucheintrag eine logistische und auch kostenmäßige Herausforderung, die nicht vorteilhaft für Investoren ist. Absolut nachvollziehbar. Und wie haben Sie das Problem gelöst? Dr. Oliver Wilhelm: Wie so oft ist die Lösung am Ende recht einfach: Die Bestandsobjekte kommen in eine jeweils eigene Exporo-Zielgesellschaft, deren einziger Zweck das Halten der Immobilie ist. Der Fremdkapitalanteil (bis zu 50 Prozent) kommt von einer Bank, das Eigenkapital refinanzieren wir über eine Anleihe, die Anleger ab 1.000 EUR digital zeichnen können. Der Cashflow ergibt sich aus den Mieteinnahmen abzüglich der Betriebskosten. Die Anleihe ist grundbuchlich für alle Investoren über einen Treuhänder besichert, die Kosten-

struktur vollkommen transparent, der Investitionsprozess ohne Medienbruch komplett digital (ohne Begrenzung der Anlagesumme nach oben), es gibt eine Wertpapierkennnummer und die Anleihe ist über den Exporo-Zweitmarkt handelbar. Nebenbei erzielt der Investor übrigens Einkünfte aus Kapitalvermögen statt aus Vermietung und Verpachtung – ein weiterer Nebeneffekt. Und für die Projektfinanzierungen setzen Sie das Anleihemodell ebenfalls um? Dr. Oliver Wilhelm: Genau. Beide Investitionsmöglichkeiten ergänzen sich, je nachdem, ob der Investor längerfristige, meist quartalsweise Ausschüttungen aus dem Bestand mit guten vier Prozent Ausschüttungsrendite jährlich oder die kurzfristige Immobilienanleihe für eine Projektentwicklung mit 13 bis 26 Monaten Laufzeit und endfälliger Ausschüttung von circa sechs bis acht Prozent jährlich präferiert. Wir setzen zudem mit Finanzplanern, Family Offices und auch für die Vermögenverwaltung individuelle Anlagelösungen um, zum Beispiel zur Portfolioallokation über Anleihen oder für die Nachfolgeplanung. Dazu stehe ich natürlich jederzeit gern für Rückfragen zur Verfügung. Das Interview führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

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Kolumne Kolumne

Warum sich 2018 so anders anfühlt von Dr. Martin Lück

Dr. Martin Lück, Managing Director, Chief Investment Strategist für Deutschland, Österreich, Schweiz und Osteuropa bei BlackRock

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as Jahr 2017 war für Anleger ein außergewöhnlich erfolgreiches. Niedrige Zinsen und eine Reihe positiver Überraschungen beim globalen Wachstum sorgten für so gute Stimmung, dass ihr selbst Sorgen um geopolitische Risiken wenig anhaben konnten. Investoren waren risikofreudig positioniert, mit der Folge einer beispiellos niedrigen Volatilität. Im Januar dieses Jahres sah es noch so aus, als könne dieses Umfeld auch 2018 Bestand haben. Um rund fünf Prozent legten die wichtigsten Aktienindizes über die ersten Wochen zu, die Steuersenkungen in den USA ließen ein üppiges Gewinnplus bei den Unternehmen erwarten. Ein Blick auf die Fundamentaldaten suggerierte, dass die Idealwelt vom Vorjahr noch intakt war. Wenig bis nichts sprach dafür, dass sich am Szenario, welches inzwischen gern mit dem Prädikat „Goldilocks“ versehen wurde, im laufenden Jahr viel ändern würde. Anfang Februar wurden wir eines Besseren belehrt. Zwar war der plötzliche Volatilitätsausbruch durch technische Faktoren verstärkt und der Abverkauf von Aktien vor allem durch Algorithmen ausgelöst. Dennoch geht die Bedeutung dieses Marktverhaltens weit über einen „Flash Crash“ hinaus. Denn offensichtlich hatte sich etwas eher Grundsätzliches in der Einschätzung der Anleger verändert. Schließlich war

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der Absturz des Index S&P 500 am Freitag vor dem eigentlichen Crash offenbar eine Reaktion auf die starken US-Payroll-Zahlen für den Januar gewesen. Insbesondere die Beschleunigung der Stundenlöhne von 2,6 auf 2,9 Prozent ließ immer mehr Investoren eine Überhitzung der US-Volkswirtschaft und damit schnellere Zinserhöhungen seitens des Federal Reserve System befürchten. Und hätte dieser Zusammenhang im entspannten Umfeld des Jahres 2017 vermutlich bestenfalls zu einem kurzen Flackern geführt, sorgten nun die inzwischen erreichten Bewertungsniveaus, vor allem aber die Erwartung eines weiteren kräftigen Wachstums- und Gewinnschubs durch die US-Steuerreform, für die Überhitzungsreaktion. Es war das Hineinbeschleunigen in eine bereits auf Volldampf laufende Volkswirtschaft, welches aus Sicht der Marktteilnehmer das Fass zum Überlaufen brachte. Von dem geradezu explosionsartigen Anstieg der Volatilität Anfang Februar haben sich die Märkte bis heute nicht komplett erholt. Zwar fanden im Nachgang des 5. Februar die Kursschwankungen bald zu einem gemäßigteren Niveau zurück, die Grundstimmung erhöhter Wachsamkeit blieb jedoch. Und so war es kein Wunder, dass Anfang März weitere besorgniserregende Nachrichten aus den USA die Investoren erneut in Deckung zwangen. Der Rücktritt von Wirtschaftsberater Gary Cohn, einer der wenigen besonnenen Stimmen im Umfeld des US-Präsidenten, und Trumps anschließende Handelskrieg-Rhetorik brachten die Aktienkurse wieder unter Beschuss, diesmal mit der Sorge um das globale Wachstum als Auslöser. Denn, so die Logik der Marktteilnehmer, wenn eine zunehmend protektionistische Haltung seitens der USA den Handel dämpft, können weltweit Unternehmen nicht mehr so üppig verdienen. Dann sehen die gegenwärtigen Bewertungen ambitioniert aus. Die Unsicherheit, gerade um die künftigen Handelsbeziehungen zwischen den USA und China sowie die Konsequenzen für den Welthandel insgesamt, liegt seitdem wie Mehltau auf den Märkten.

Das, was dieses Finanzmarktjahr seit seinem Beginn im Vergleich zum Vorjahr so anders macht, und ganz besonders die Ursachen dieser Klimaveränderung, führen uns zu einer Reihe interessanter Lerneffekte. Erstens sehen wir nun, dass Politik sehr wohl eine Bedeutung hat und die gelegentlich geäußerte Einschätzung, Ereignisse wie Brexit oder Trump-Wahl seien in Zeiten starker Fundamentaldaten nicht mehr so bedeutsam, vermutlich voreilig war. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen zumindest, wie disruptiv das Verhalten eines volkswirtschaftlich unbedarften US-Präsidenten selbst in einem ökonomisch sehr robusten Umfeld sein kann. Und das führt uns zu Lerneffekt Nummer zwei. Sowohl die Verunsicherung im Februar, nämlich die Angst vor Überhitzung und schneller steigenden Zinsen, als auch jene im März, die Sorgen um einen Handelskrieg und verheerende Folgen für Wachstum und Gewinne, hatten ihren Ursprung in Donald Trumps hypernervösem Twitter-Daumen. Die Einschätzung, wie die nächsten Monate und Quartale vermutlich verlaufen werden, hängt also sehr wohl von der Politik ab – speziell jener in den USA. Und damit sind wir beim dritten und vielleicht wichtigsten Lerneffekt: Auch 2018 hat uns der Markt wieder bewiesen, dass wir bei Weitem nicht alles wissen. Kaum jemand hatte wohl damit gerechnet, dass die Volatilität so schnell und sprunghaft zurückkehren würde. Genauso verblüffend war es wohl für viele – uns eingeschlossen –, dass ausgerechnet der irrlichternde US-Präsident die Ursache sein würde, und das gleich mehrmals. Wenn wir nun also überlegen, was dies für den Rest des Jahres bedeutet, so liegt es nahe, dass man Trump nicht unterschätzen darf. Die gute Nachricht ist, dass beim Handelskonflikt mit China vieles für eine Verhandlungslösung spricht. Wachstum und Gewinne dürften daher nicht in so unmittelbarer Gefahr sein wie zuletzt befürchtet. Und doch steht dieses Jahr im Zeichen erhöhter Alarmbereitschaft – Gewinnwachstum hin oder her. Für höhere Kurs-Gewinn-Verhältnisse am Jahresende spricht trotz des starken Makro-Umfeldes derzeit weiterhin wenig.

02|2018


Kolumne

Die Odysseus-Strategie der Kapitalanlage

Deutschland – Zuflüsse nach Vermögensklassen (EUR Mio.)

von Hans-Jörg Naumer

Deutschland – Zuflüsse nach Vermögensklassen (EUR Mio.)

Diese Entwicklung zeigt sich für Deutschland über die letzten rund 13 Jahre sehr deutlich. Während Aktienfonds in der relativen Betrachtung der Excess Flows sowie in der absoluten Betrachtung der Portfoliogrößen an Boden verloren, wurde der Anteil renditeträchtiger – dafür aber auch volatilerer – Anlageformen wohl über Multi-Asset-Fonds allokiert. In Frankreich und Italien war der Trend zu Multi-Asset-Fonds weniger stetig, aber dennoch merklich.

DEUTSCHLAND – ZUFLÜSSE NACH VERMÖGENSKLASSEN (in Millionen Euro) 80,000

200

60,000

150

40,000

100

20,000 0

50

-20,000

0

-40,000 -60,000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

- 50

Wertentwicklungen der Vergangenheit erlauben keine Prognose für die Zukunft. Quelle: Broadridge, LuminAM, AllianzGI Global Capital Markets & Thematic Research. Stand: Mai 2017.

Wertentwicklungen der Vergangenheit erlauben keine Prognose für diekeine Zukunft.Prognose Quelle: Broadridge, LuminAM, AllianzGI Global Capital Markets & Thematic Research. Stand: Mai 2017. Wertentwicklungen der Vergangenheit erlauben für die Zukunft. Quelle: Broadridge, LuminAM, AllianzGI Global

Markets & Thematic Research. Stand: Mai 2017.

Capital

1

1

E

in Blick auf die Nettomittelzuf lüsse, welche die einzelnen Fondsgattungen (Aktien, Anleihen, Geldmarkt, Immobilien, Rohstoffe, Alternative Produkte und Multi-Asset) über die letzten Jahre erzielten, zeigt die zunehmende Bedeutung von MultiAsset-Lösungen. Diese Fondsart hat in Europa merklich an Bedeutung gewonnen, wobei hier vor allem der deutsche, der italienische und der spanische Markt zu nennen sind. Die gestiegene Nachfrage nach MultiAsset-Fonds spiegelt sich nicht nur in den Flussgrößen, sondern auch in den Beständen – also der Gesamtallokation der Anleger – wider. Das zeigt die Aufteilung der Fondsvermögen in Aktien-, Anleihen- sowie Geldmarktfonds, Alternative Produkte und eben Multi-Asset-Fonds. Besonders deutlich wird dies in Deutschland, zeigt sich aber zum Beispiel auch in anderen europäischen Ländern.

dungen die Anleger letztlich bewusst getroffen haben. Ein probates Bestimmungsmaß für die Allokationsentscheidung jedoch ist der sogenannte Excess Flow – jener Zufluss an Mitteln, der sich als „Mehr“ gegenüber dem Zufluss in andere Anlageformen ergibt. Nach der Methode von John Chalmers und anderen werden dafür berechnet:

1. 2.

Bestimmungsgröße „Excess Flow“ Werden Marktentwicklung und Anlegerverhalten verknüpft, indem die aktive Allokationsentscheidung – also das Überbeziehungsweise Untergewichten in Relation zur Gesamtmarktentwicklung – untersucht wird, zeigt sich die bewusste Anlegerentscheidung noch deutlicher. Die Bestandsgröße der Fonds im Portfolio der Investoren wird zudem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten beeinflusst. Sie ist für sich allein genommen also noch kein ausreichender Indikator dafür, welche Anlageentschei-

3.

ie Nettomittelzuflüsse („Net Flows“) D je Fondsgattung im Betrachtungszeitraum. In unserem Fall werden dafür die Zu- und Abflüsse saldiert. D ie „Asset Weighted Flows“, das heißt die mit den Fondsbeständen gewichteten Nettomittelzuflüsse. Diese können als Vergleichsmaßstab (Benchmark) gesehen werden, an dem die Flows je nach Fondsgattung gemessen werden. Die Asset Weighted Flows ergeben sich aus der Summe der Nettomittelzuflüsse je Fondsgattung und werden multipliziert mit dem Quotienten aus dem Bestand („Net Assets“) der jeweiligen Fondsgattung und dem Gesamtportfolio der Vorperiode. I n einem dritten Schritt ergeben sich daraus die Excess Flows je Fondsgattung: Von den Nettomittelzuflüssen werden die Asset Weighted Flows subtrahiert und durch die Gesamtfondsbestände der Vorperiode dividiert.

Aus dieser Betrachtung wird deutlich, dass es in dem untersuchten Zeitraum zu einer bewussten Höhergewichtung der Multi-Asset-Fonds kam.

Interessant ist auch eine Betrachtung der Excess Flows als Zeichen einer bewussten Veränderung der Allokation – im direkten Vergleich mit der Performance der Leitindizes: Für Deutschland und Italien sowie partiell für Frankreich wird dabei deutlich, dass es auch während guter Phasen an den Aktienmärkten zu einer Verringerung der Aktiengewichtung kam. Dieser Entwicklung standen aber stärkere Zuflüsse in Multi-Asset-Fonds gegenüber. Das heißt, die Anleger konnten über dieses Vehikel an der Aktienmarktperformance teilweise partizipieren. Insgesamt sieht es also so aus, als würden Multi-Asset-Produkte von den Anlegern sehr gezielt als eigenständiges Anlagevehikel wahrgenommen werden und nicht als Korrelat oder Substitut anderer Fondsgattungen. Die „Odysseus-Strategie der Kapitalanlage“ als Strategie der Selbstbindung mittels Multi-Asset-Fonds zwecks Überwindung der typischen Verhaltensmuster von Anlegern gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Hans-Jörg Naumer, Global Head of Capital Markets & Thematic Research, Allianz Global Investors

1 Genau genommen beziehen sich die 58 Prozent auf nur 22 DAX-Unternehmen, da für 8 keine Angaben zu ausländischen Eignern erhältlich sind.

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Recht | Regulierung | Analyse

Recht | Regulierung | Analyse

Zügelloser Bürokratismus überdeckt die guten Ansätze von MiFID II von Frank Engel

Unternehmen haben MiFID-II-Umsetzung nahezu abgeschlossen

Frank Engel, Kaufmännischer Geschäftsführer, Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

26

Der Verband ist sehr zufrieden mit dem MiFID-II-Umsetzungsstand seiner Mitgliedsunternehmen: Bis Ende April 2018 war dieser schon sehr weit fortgeschritten. Knapp 60 Prozent der Firmen setzten die zu treffenden Maßnahmen weitestgehend und 23 Prozent bereits vollständig um. Lediglich 15 Prozent haben bisher nur eine teilweise Umsetzung vornehmen können. Verbandsvorsitzender Andreas Grünewald sieht in diesem positiven Ergebnis einen Beweis für den hohen Qualitätsanspruch der

Unternehmen: „Trotz der unglaublichen Kraftanstrengungen, die die Institute aufbringen mussten, sind wir mit der Umsetzung in unserer Branche schon sehr weit. Ich glaube, die Branche kann stolz auf ihre Leistung und die Qualität der Unternehmen sein.“ Grünewald zeigt sich besonders erfreut über die positive Bewertung der Verbandsunterstützung. 86 Prozent der Befragten empfinden die Leistung des VuV bei der MiFID-II-Umsetzung als gut (46 Prozent davon) beziehungsweise sogar hervorragend (40 Prozent davon). Positiv genannt werden in diesem Zusammenhang die zahlreichen Rundschreiben des Verbandes, die Musterdokumente und -verträge sowie die Seminare rund um MiFID II. Der Verband eröffnete vor diesem Hintergrund im letzten Jahr eine verbandseigene Fort- und Weiterbildungseinrichtung (VuV-Akademie) in Frankfurt am Main. 90 Prozent der Befragten erhielten ihre

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Bild: depositphotos.com / Nomadsoul1

D

er Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine nicht repräsentative Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung und Erfahrung mit der Einführung von MiFID II durchgeführt. Von den aktuell 287 im Verband engagierten Unternehmen haben 127 teilgenommen.


Recht | Regulierung | Analyse

Unterstützung vom VuV und 60 Prozent nutzten Depotbanken. Lediglich 17 Prozent griffen auf externe juristische Unterstützung oder 23 Prozent auf die Hilfe eines Wirtschaftsprüfers zurück (Mehrfachnennungen waren möglich).

Kostentransparenz und Zuwendungsverbot sehen Vermögensverwalter positiv Von den zum 3.1.2018 in Kraf t getretenen MiFID-II-Vorgaben sind für die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter sechs besonders bedeutsame Bereiche hervorzuheben: Kostentransparenz, Zielmarktbestimmung, Geeignetheitsprüfung, Zuwendungsverbot, Sachkundenachweis und Telefonaufzeichnung. Aus diesen sechs Bereichen sehen rund 66 Prozent der Vermögensverwalter die Einführung der Kostentransparenz als wirklichen Mehrwert im Sinne ihrer Mandanten an. Die vorgeschriebene Aufschlüsselung der entstehenden Kosten vorab ermöglicht nicht nur einen kritischen Blick auf das Rendite-Kosten-Verhältnis, sondern auch einen Wettbewerbsvergleich gegenüber anderen Anbietern. Auch das strikte Zuwendungsverbot in der Vermögensverwaltung sieht etwas mehr als die Hälfte der Befragten positiv und als unabdingbares Merkmal einer unabhängigen Vermögensverwaltung. Mit 42 Prozent ebenfalls positiv bewertet wird der Umstand, dass die Kundenbetreuer die erforderliche Sachkunde nachweisen und aufrechterhalten müssen. Dass Know-how nunmehr nicht nur behauptet, sondern auch nachgewiesen werden muss, wird als logische Konsequenz des hohen Qualitätsstandards angesehen, den sich die Branche der Vermögensverwalter selbst auferlegt.

Zielmarktvorgaben sind in der Finanzportfolioverwaltung sinnlos Deutlich ablehnend äußern sich 83 Prozent der Teilnehmer gegenüber der Zielmarktbestimmung. Der damit verbundene Bürokratismus stehe in keinem Verhältnis zum Nutzwert für Anleger. Bei der damit einhergehenden Verkomplizierung der Dienstleistung sehen die Vermögensverwalter gerade bei der Finanzportfolioverwaltung die Zielmarktbestimmung als irrelevant und nicht zur Dienstleistung passend an. Drei Viertel der Teilnehmer emp-

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finden die neue Pflicht zur Telefonaufzeichnung von Kundengesprächen als überflüssig. Auch zahlreiche Kunden würden einer Aufzeichnung skeptisch gegenüberstehen und darin sogar eine unangemessene Überwachung empfinden. Vor diesem Hintergrund sehen einige Vermögensverwalter die Telefonaufzeichnung eher als Belastung für das Vertrauensverhältnis zum Kunden.

Unterschiedliche Auffassung bei der Geeignetheitsprüfung Sehr ambivalent fällt das Ergebnis im Bereich der Geeignetheitsprüfung aus. 43 Prozent der Umfrageteilnehmer stehen der Geeignetheitsprüfung kritisch gegenüber, während 36 Prozent diese als positive Maßnahme für den Mandanten einstufen. Die Vertreter der positiven Aspekte sehen in der Geeignetheitsprüfung die Vertiefung der Kundenorientierung und die Tatsache, dass diese das bisherige Anlageberatungsprotokoll ersetzt.

MiFID II führt zu höherem Verwaltungs- und Organisationsaufwand Ein Kritikpunkt zieht sich durch nahezu alle Rückmeldungen wie ein roter Faden: Die ausufernden Dokumentationspf lichten führen zu einem unangemessenen Verwaltungs- und Organisationsaufwand, der letztlich nur überflüssige Papierstapel verursache. Bei der Frage nach der Bedeutung der regulatorischen Vorgaben für das Unternehmen werden die Antworten wie folgt priorisiert: „zusätzliche Arbeitsbelastung“, gefolgt von „erhöhter Kostenaufwand“ und „weniger Zeit für das Kundengespräch“. Knapp ein Drittel der Befragten zeigen auf, dass der Arbeitsaufwand um 50 Prozent und mehr angewachsen sei. Da die Menge der auszufüllenden Dokumente deutlich zugenommen hat, benötigt nun knapp die Hälfte der Unternehmen rund eine Stunde mehr Zeit bis zur Vertragsunterschrift mit den Kunden als vorher. Ein Viertel benötigt sogar zwei Stunden mehr.

Ein Viertel erbringt keine Anlageberatung mehr Ein Viertel der Befragten gibt an, dass der interne Kostenaufwand um 20 Prozent angestiegen ist. Ein weiteres Viertel sieht den gesteigerten Kostenaufwand sogar bei 50 Prozent und höher. Die

Mehrheit der Unternehmer sagt, dass die regulatorischen Vorgaben sie aber nicht in betriebswirtschaftliche Probleme bringt. Nur ein Unternehmen teilte mit, dass es die Lizenz zur Finanzportfolioverwaltung zurückgegeben hat. Allerdings erklärte ein Viertel, keine Anlageberatung mehr anzubieten. 64 Prozent der Unternehmer lösten den durch die Regulatorik gestiegenen Mehraufwand, indem sie intern umstrukturierten. Eine Auslagerung von Tätigkeiten und Dienstleistungen oder die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter haben je 22 Prozent durchgeführt. 28 Prozent der Unternehmen mussten Gebührenerhöhungen vornehmen. Für die Etablierung der MiFID-II-Vorgaben hat ein Viertel der Unternehmen sechs bis neun Monate an Zeit gebraucht. Ein Drittel setzte die Vorgaben in drei Monaten um.

Anleger fühlt sich entmündigt und bevormundet Der vom Gesetzgeber gut gemeinte Ansatz des sinnvollen Anlegerschutzes wird laut Meinung der Vermögensverwalter vom Kunden nicht so empfunden. 84 Prozent der befragten Unternehmer äußern, dass der Anleger die Flut an Schriftstücken nur als Papierkram empfinde, der sowieso nicht gelesen wird. 57 Prozent sagen, dass die Anleger sogar genervt und verärgert seien und 52 Prozent sich als entmündigt und bevormundet sehen. Der überwiegende Teil der Unternehmer (80 Prozent) möchte den gestiegenen regulatorischen Mehraufwand meistern, indem er deutlich mehr Prozesse standardisiert. Knapp die Hälfte der Firmen möchte diese zudem digitalisieren. 41 Prozent sehen in der Größe des Unternehmens eine Chance, um die Kosten- und Arbeitsbelastung besser zu verteilen. Sie planen ihr Kundenvolumen durch Übernahmen oder Zukauf zu vergrößern. Andreas Grünewald zieht eine erste Bilanz dahingehend, dass die durchaus positiven Ansätze in MiFID II durch einen überbordenden Bürokratismus, welcher gerade für kleinere Institute und geringere Anlagesummen groteske Züge annimmt, überdeckt werden. Auch eine Aufsicht mit Augenmaß kann kaum korrigierend eingreifen, wenn die gesetzlichen Vorgaben jedes Maß verloren haben.

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Software

Liquiditätsanalyse in der Finanzplanung – systematische Überlegungen zum Unterschied zwischen Realität und Planung von Dirk Klinkenberg

Zur Verdeutlichung ein kleiner Vergleich zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten (siehe Abbildung 1). Natürlich ist es sehr schwierig, eine auch nur halbwegs zuverlässige Prognose über die Inflationsentwicklung abzugeben. Deshalb sollte man in der Diskussion mit dem Kunden zwei Orientierungsgrößen nutzen:

a) die durchschnittliche Inflationsrate

Dirk Klinkenberg, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Geschäftsführer der Gesellschaften CURATOR Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH und Instrumenta GmbH – Beratungswerkzeuge für Steuerberater, Vorstand im Deutschen Verband vermögensberatender Steuerberater e.V. (DVVS)

J

b)

der letzten zehn Jahre (2006–2016: etwa 1,5 Prozent per annum auf Basis des Verbraucherpreisindex) und die Inflationszielgröße der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent per annum

Mit einem Wert zwischen 1,5 Prozent und 2,0 Prozent liegt man demnach nicht schlecht.

e nach beruflichem Hintergrund des Finanzplaners, wird der Beratungsschwerpunkt unterschiedlich gesetzt – auf die Rendite des Kapitalvermögens, auf die Absicherung von Lebensrisiken durch Versicherungen et cetera.

Wenn sich die Inflation wider Erwarten deutlich erhöhen sollte, ist dies kein Planungsfehler, sondern ein guter Grund, den Kunden von der Notwendigkeit einer Planungsaktualisierung zu überzeugen.

Grundaufgabe einer Finanzplanung muss aber immer sein, langfristig sicherzustellen, dass der Kunde über eine ausreichende Liquidität verfügt.

2. Planungsüberlegungen für die typischen Liquiditätsbereiche

Dieser Artikel möchte deshalb darstellen, mit welchen Überlegungen, Planungsannahmen und Unterschieden zwischen Planung und Realität sich der Finanzplaner beschäftigen sollte, damit die Planung für den Kunden mit Blick auf die Liquidität einen Mehrwert darstellen kann.

1. Die Inflation als wichtige Stellschraube Eine Finanzplanung erstreckt sich in der Regel über einen langen Planungshorizont von 20, 30, 40 oder sogar mehr Jahren. Aufgrund des Zinseszinseffekts hat die Festlegung der Planungsannahme Inflationssatz per annum einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Planung.

28

Bei Personengesellschaftern (Einzelunternehmer, Freiberufler etc.) entspricht die Liquidität, die für den privaten Bereich zur Verfügung gestellt werden kann, zumindest kurzfristig nicht dem zu erwartenden Gewinn. Denn dem Unternehmer fließen seine Entnahmen zu, nicht sein Gewinn. Der Einstieg in die Planung der Liquidität aus diesem Bereich beginnt deshalb mit einer Beurteilung des Cashflows des Unternehmens. Der Cashflow begrenzt die möglichen Entnahmen. Hier können sich gerade bei Unternehmen mit hohem Anlagevermögen und/oder einem hohen Fremdfinanzierungsanteil erhebliche Verschiebungen zum geplanten Gewinn ergeben. Basis der Entnahmeplanung ist in der Regel die durchschnittliche Höhe der Entnahmen der letzten Jahre. Nach der Ermittlung des Cashflows des Unternehmens sollte man drei Fälle unterscheiden:

a) Es wurde regelmäßig so viel entnom-

b)

Die Summe der einzelnen Einnahmequellen und der Abzug der Ausgabepositionen davon ergibt die freie Liquidität der einzelnen Jahre. Für jede Position müssen Überlegungen zur anfänglichen Höhe, der grundsätzlichen Entwicklung und von typischen Brüchen in der Planung berücksichtigt werden (siehe Abbildung 2).

2.1. Unternehmerische Einnahmen Im Rahmen einer Unternehmerfinanzplanung sind die Einnahmen aus dem eigenen Betrieb in aller Regel der größte Liquiditätszufluss. Er sollte deshalb bei der Planung von Grundgröße und Steigerungsrate auch hinreichend gewürdigt werden.

c)

men, dass dies einer Vollentnahme entsprach. Dann kann man die Entnahmen in Höhe des zukünftigen Cashflows des Unternehmens planen. E s wurde regelmäßig weniger entnommen als der Cashflow. Dann kann man die Entnahmen der Vorjahre im ersten Schritt unverändert übernehmen. Man sollte nur im Hinterkopf behalten, dass weiteres Entnahmepotenzial besteht und dass die stehengelassene Liquidität im Unternehmen über die Zeit den Wert des Unternehmens in unrealistische Höhen treiben kann. E s wurde regelmäßig mehr entnommen als der Cashflow. Auch hier kann man die Entnahmen im ersten Schritt unverändert übernehmen. Im Ergebnis wird ein zukünftiges Liquiditätsproblem im Unternehmen sichtbar werden, das wahrscheinlich in der Vergangenheit durch wiederholte Kreditaufnahmen gelöst wurde. Besser wäre es allerdings, wenn man alternativ nur die Entnahmen plant, die das Unternehmen hergibt. So erzeugt man ein langfristiges Liquiditätsproblem auf der privaten Seite und kann später

02|2018


Software

in der Analyse herausarbeiten, welche Einsparpotenziale im privaten Bereich realisiert werden müssen, um die Gesamtliquidität wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Bei Firmen, die ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, sind diese Gedanken auf die Summe aus Geschäftsführergehalt und Ausschüttung zu übertragen. Die GmbH des Unternehmers wird auch hier langfristig das Gehalt nur zahlen können, wenn ein ausreichender Cashflow erwirtschaftet wird.

1

ENTWICKLUNG DER NOMINALEN LEBENSHALTUNGSKOSTEN Inflation p.a.

in 10 Jahren

10.000 EUR

11.045 EUR

12.201 EUR

14.886 EUR

10.000 EUR

12.189 EUR

14.860 EUR

22.079 EUR

3%

10.000 EUR

13.439 EUR

18.061 EUR

32.620 EUR

4%

10.000 EUR

14.802 EUR

21.910 EUR

48.003 EUR

LIQUIDITÄTSÜBERSICHT FÜR AUSGEWÄHLTE JAHRE1 2018

2019

2026

2036

142.800

145.656

167.312

303.952

0

0

-2.543

-2.233

-1.893

6.663

6.820

7.248

-18.000

-18.000

-18.000 -255.565

43.760

43.761

30.600

31.212

35.844

18.205

0

0

7.056

7.056

4.565

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Steuern aus Veranlagung

-45.545

-46.921

-58.232

-71.705

-5.671

-10.376

Versicherungen

-31.935

-32.305

-35.368

214.104

38.036

52.722

Lebenshaltungskosten

-48.960

-49.944

-57.372

-69.972

-74.256

-87.000

Eigenheime

Liquidität aus Betrieben Vermietung und Verpachtung Kapitalvermögen Einkünfte nichtselbst. Arbeit Kindergeld weitere Einnahmen

Das liquide Ergebnis aus den vermieteten Immobilien ergibt sich zwangsläufig aus den Einzelkomponenten der Planung Mieteinnahmen, Finanzierungskosten und laufende, nicht umlegbare Kosten (siehe Abbildung 3).

in 40 Jahren

1%

Gesamtliquidität

2.2. Vermietungsimmobilien

in 20 Jahren

2%

2

Für den Eintritt in den Ruhestand muss definiert werden, ob das Unternehmen verkauft, an die nächste Generation übergeben oder einfach beendet werden soll. Dazu gehören Überlegungen zu den Themen Verkaufszeitpunkt, Verkaufserlös und steuerliche Besonderheiten wie die Nutzung des halben Steuersatzes.

heute

2039

2047

-20.498

-20.070

-20.558

-22.814

-23.584

-15.624

sonstige Vermögensstände

0

0

0

0

0

0

private Verbindlichkeiten

0

0

0

0

0

0

Refinanzierung sonst. Einkünfte

0

0

0

0

0

0

Inanspruchnahmen Eventualverb.

0

0

0

0

0

0

Zinsen privates Liquiditätskonto

161

306

1.691

3.817

4.282

4.088

freie Liquiditäten

13.136

14.757

18.080

126.685

-10.613

-5.181

privates Liquiditätskonto

27.737

42.494

171.201

472.265

377.147

364.931

1|D ie Tabellen und Grafiken sind dem Programm PriMa plan der Instrumenta GmbH entnommen. www.instrumenta.de

Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der geplanten Instandhaltungskosten zu legen. Diese Größe wird von den Kunden meist systematisch unterschätzt, weil es nicht gelingt, neben den meist geringen laufenden Instandhaltungen, die über einen langen Zeitraum anfallenden Großinstandhaltungen für Dach, Heizung et cetera geistig auf die einzelnen Jahre zu verteilen. Hier empfiehlt sich als Diskussionsgrundlage mit dem Kunden die sogenannte Peterssche Formel.

3

DETAILANALYSE IMMOBILIE Vermietungs-Immobilien

-2.543

-2.233

-1.893

6.663

6.820

7.248

(1) - Eigentumswohnung (vermietet)

-2.543

-2.233

-1.893

6.663

6.820

7.248

-2.543

-2.233

-1.893

6.663

6.820

7.248

6.787

6.855

7.350

8.119

8.365

9.058

0

0

0

0

0

0

-1.020

-1.040

-1.195

-1.456

-1.545

-1.810

liquides Erg. Objekt (anteilig) Mieteinnahmen nicht umlegbare Kosten Instandhaltung

0

0

0

0

0

0

Zinsen und Geb. Objektdarl.

Darlehensausz. (Objekt)

-3.898

-3.478

-2.211

0

0

0

Tilgungen Objektdarlehen

-4.412

-4.570

-5.837

0

0

0

Danach ergibt sich der Jahreswert für die Instandhaltungspauschale aus: Anschaffungskosten des Gebäudes x 1,5 ÷ 80 Diese Formel berücksichtigt solche Effekte und gibt gute Anhaltspunkte. 2 Da sich durch den Eintritt in den Ruhestand keine automatische Veränderung in den Zahlungsströmen ergibt, sollte bei der Plausibilisierung des Zahlungsstroms darauf geachtet werden, dass typischerweise während der Laufzeit

der Finanzierung eine liquide Unterdeckung aus der Immobilie auch nach Steuern vorliegt. Die Immobilie verhält sich also faktisch wie ein Sparplan in eine Kapitalanlage, nur mit einer wesentlich höheren Bindungswirkung. Die Liquiditätsplanung sollte deshalb sicherstellen, dass mit Eintritt in den geplanten Ruhestand das liquide Ergebnis positiv ist, also die Finanzierung getilgt werden konnte.

2.3. Kapitalvermögen Im Bereich des Kapitalvermögens liegt das Augenmerk klassischerweise auf den Aspekten Risikostreuung und Renditeerwartung. Dies sind auch wichtige Kriterien. Man sollte auch hier nicht vergessen, dass Sparpläne insbesondere zum Aufbau der Altersvorsorge im Erwerbsleben Liquidität kosten. Der typische

2| Lexikon Wohnungseigentum, Alexander C. Blankenstein, Seite 422; Eine übersichtliche Erklärung findet sich auch bei www.wikipedia.de.

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29


Software

4

DETAILANALYSE EINES SPARPLANS (LIQUIDITÄTEN) -18.000

-18.000

-18.000

-18.000

31.586

31.586

-18.000

-18.000

-18.000

-18.000

31.586

31.586

1.050

1.449

4.930

12.797

25.428

19.793

Abgeltungsst. ausl. Steuer

-277

-382

-1.300

-3.375

-6.707

-5.220

thesaurierter Ertrag

-773

-1.067

-3.630

-9.422

-18.721

-14.573

(7) - Investmentfonds-Anteile Ing DiBa - 57842 Ertrag gesamt

Werbungskosten Anschaffungen (Einlagen)

5

0

0

0

0

0

0

-18.000

-18.000

-18.000

-18.000

0

0

Verkäufe (Entnahmen)

0

0

0

0

34.597

34.597

Abgeltungsst. auf Verkäufe

0

0

0

0

-3.011

-3.011

ENTWICKLUNG DER PRIVATEN LIQUIDITÄTSKONTEN JEWEILS ZUM 31.12.

tätsanpassungen im Erwerbsleben ist dabei sehr unterschiedlich. Während einige Verträge faktisch unkündbar sind (bspw. Versorgungswerk oder Rürup) und die darin gebundenen Beiträge deshalb ausschließlich später als Rente zur Verfügung stehen, können bei anderen Verträgen (etwa private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung) neben einer Beitragsfreistellung auch vorhandene Rückkaufwerte durch Kündigung in Liquidität verwandelt werden – natürlich unter Beachtung aller wirtschaftlichen Nachteile, die damit häufig verbunden sind. Für die Kapitallebensversicherungen sollte eine Umrechnungsfunktion in einen Entsparplan unterlegt werden, damit sich das Kapital in eine laufend im Rentenalter zur Verfügung stehende Liquidität umrechnen lässt.

2.6. Risikoversicherungen Für die Plausibilisierung der Liquiditätsströme für Risikoversicherungsbeiträge sind zu beachten:

a) Fast alle Risikoversicherungen enb)

Liquiditäts verlauf set z t sich also aus einer Liquiditäts ver wendung (Spar vor gang ) im Er wer bsleben und einer Liquiditätsherkunft (Entsparen) im Alter zusammen (siehe Abbildung 4). Zur Berechnung einer sinnvollen Entnahmephase müssen die Eckwerte Renteneintritt, Entnahmedauer (z. B. bis zum 90. Lebensjahr) und Verzinsung des Restkapitals festgelegt werden. Dies sollte in einem Finanzplanungsprogramm – idealerweise durch eine entsprechende Funktion – automatisch berechnet werden können. Auch wenn Kapitalvermögen in der Regel flexibel ist und jederzeit wieder zurück in Liquidität verwandelt werden kann – auch durch Teilverkäufe –, würden sich daraus dann negative Auswirkungen auf den Aufbau der Altersvorsorge ergeben. Die Flexibilität zeigt aber auch auf, wie wichtig es ist, einen angemessenen Teil der Altersvorsorge über diesen Weg aufzubauen.

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2.4. Steuerzahlungen Die Steuerzahlungen sollten bei Einsatz eines Finanzplanungsprogramms nicht im eigentlichen Sinn geplant werden müssen. Sie werden dann im Hintergrund automatisch berechnet. Was man als Planer aber nicht vergessen sollte, sind die noch ausstehenden Steuernachzahlungen oder -erstattungen aus dem Jahr beziehungsweise den zwei Jahren vor Planungsbeginn. Diese können die Liquidität des ersten Planungsjahres erheblich beeinflussen.

2.5. Altersvorsorge-Versicherungen Altersvorsorge-Versicherungen sind in ihrem Liquiditätsverlauf dem Aufbau von Kapitalvermögen sehr ähnlich. Im Erwerbsleben wird Liquidität verbraucht (Beitragszahlung). Im Rentenalter erhält man Geld in Form von Renten oder Einmalauszahlungen (Kapitallebensversicherung). Die Bindungswirkung der Beiträge für die Beurteilung der möglichen Liquidi-

c)

den mit dem 65. Lebensjahr beziehungsweise mit dem Eintritt in den Ruhestand. A usnahme 1: Private Krankenversicherungsbeiträge müssen bis zum Lebensende geplant werden. Insbesondere bei privat Krankenversicherten spielt die angenommene Beitragssteigerung per annum eine wichtige Rolle. Diese liegt meist oberhalb der Inflationsrate, was über den Zinseszinseffekt die Bedeutung als Liquiditätsabfluss Jahr für Jahr vergrößert. Beachten Sie hierbei, dass die Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, im Erwerbsleben des Versicherten Altersrückstellungen zu bilden und diese nach Renteneintritt zu nutzen, um die Steigerung der Beiträge zu dämpfen. Planerisch sollte also der Steigerungsprozentsatz der Beiträge nicht unkritisch im Rentenalter weitergeführt werden, sondern es sollte mit zwei verschiedenen Sätzen gearbeitet werden. A usnahme 2: Bei gesetzlich Krankenversicherten muss noch unterschieden werden, ob mit der Zahlung der Krankenversicherung der Rentner auf Basis der gesetzlichen Rente geplant werden soll oder ob weitere Einkunftsquellen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, zum Beispiel Auszahlungen aus Direktversicherungen.

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Software

2.7. Private Wohnkosten Bei der Planung der privaten Wohnkosten geht es um mehrere Faktoren:

a) b)

c)

Finanzierungskosten der Privatimmobilie: Hier liegen Darlehensverträge zugrunde, die man gut planen kann. L aufende Nebenkosten: Auch diese Position lässt sich meist gut planen, weil der Kunde selber ein gute Vorstellung von dieser Größe hat beziehungsweise diese Kosten auf Verträgen mit Energieversorgern et cetera beruhen. Instandhaltungs- und Verschönerungskosten: Diese Kosten sind schwieriger einzuschätzen, weil sie sehr viel mit den Präferenzen des Kunden zu tun haben. Für manche Menschen ist das Eigenheim auch ein Hobby, in das Geld für Verschönerungen fließt, die unter Rendite- oder Nutzengesichtspunkten wahrscheinlich objektiv nicht nötig sind. Dieses Thema sollte für die Liquiditätsplanung immer explizit angesprochen werden, damit mit realistischen Zahlen gearbeitet werden kann.

Weg 2: Blick in die ungebundenen Entnahmen der Buchführung Wenn für den Mandanten eine Buchführung existiert, bei der ein gemischtes Konto gebucht wird, kann der Blick in die gebuchten Entnahmen hilfreiche Informationen vermitteln. Dabei ist zu beachten:

a)

b)

2.8. Lebenshaltungskosten Dieser Wert ist am schwierigsten zu ermitteln, weil er für die meisten Kunden sehr schlecht zu greifen ist. Ausgangspunkt der Überlegungen zur benötigten Liquidität ist deshalb die Ermittlung des aktuellen Lebensstandards. Der aktuelle Lebensstandard kann auf verschiedenen Wegen ermittelt werden, die sich hinsichtlich Arbeitsaufwand und Genauigkeit unterscheiden. Der zusätzliche Arbeitsaufwand – damit einhergehend das zusätzliche Honorar – muss sich dabei immer durch zusätzlichen Nutzen – ergo zusätzliche Erkenntnisse – rechtfertigen. Auch die Bereitschaft des Mandanten zur Mitarbeit bei der Ermittlung der Daten spielt hier eine Rolle.

Weg 1: Schätzangabe des Mandanten Der einfachste und sicher auch ungenaueste Weg ist die Frage an den Mandanten: „Wie hoch schätzen Sie denn Ihre Lebenshaltungskosten?“ Die Praxis zeigt, dass man hier in der Regel keine belastbaren Zahlen erhält. Deshalb sollte diese Methode nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden und im Rahmen der Prämissen deutlich genannt sein, dass hinsichtlich dieser Größe keine Datenermittlung stattgefunden hat.

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erden alle privaten Ausgaben von W diesem Konto bestritten oder gibt es noch andere private Konten? Sobald andere Konten existieren, findet man hier nur einen Ausschnitt der Ausgaben vor. Wie differenziert sind die privaten Entnahmen gebucht? Je differenzierter gebucht wurde, umso leichter fällt die Trennung der Ausgaben nach Steuerzahlungen, Versicherungsbeiträgen, Vermietungseinkünften und Ausgaben et cetera. Die Konten zu den ungebundenen Entnahmen und auch den Einlagen sollten auf jeden Fall nicht nur als Saldo betrachtet werden. Vielmehr sollte man den Kontoauszug durchsehen, um echte Ausgaben von Transferzahlungen auf zum Beispiel Festgelder zu differenzieren.

Weg 3: individuelle Ermittlung der Ausgaben Der Mandant kann konkret ermitteln, wie hoch sein aktuelles Ausgabenniveau ist und wie es sich zusammensetzt. Da diese Methode nur Sinn ergibt, wenn eine Verprobungsmöglichkeit besteht, bietet sich eine Checkliste in Form einer Excel-Tabelle inklusive Verprobungsmöglichkeit an. Dazu gibt man dem Mandanten ein vorbereitetes Excel-Dokument an die Hand, in das er seine monatlichen und jährlichen Kosten einträgt. Mithilfe dieser Tabelle kann der Mandant auf Basis seiner Kontoauszüge der letzten drei Monate Zahlen ermitteln, eintragen und verproben. Wenn man die Zusammenstellung der Ausgaben zusätzlich aufteilt in

a) b)

Ausgaben, die man auch im Rentenalter noch tätigen wird (Essen, Urlaub etc.) sowie Ausgaben, die man im Rentenalter nicht mehr hat (Finanzierungsraten für das Eigenheim, Sparraten für die Altersvorsorge),

ist damit bereits automatisch ein erster Schritt in die Ermittlung des gewünschten Lebensstandards in der Rentenphase gemacht.

3. Die kumulierte Liquidität und ihre Probleme in der Finanzplanung Geld/Liquidität kann man nur auf zwei Wegen verwenden – konsumieren oder sparen. Da sich in einer Planung – wie in der Realität – am Ende des Jahres Einnahmen und Ausgaben nicht exakt ausgleichen, bleibt freie Liquidität übrig oder sie fehlt. Wenn Liquidität übrig bleibt, muss eine Planung zwangsweise die Fiktion treffen, dass diese überschüssige Liquidität als Vermögen im nächsten Jahr zur Verfügung steht. Fehlt Liquidität, wird sie deshalb automatisch zu einer nicht näher definierten Verbindlichkeit (siehe Abbildung 5). Sammelstelle der Liquiditäten der einzelnen Planungsjahre ist deshalb ein fiktives Liquiditätskonto, das die freien Liquiditäten sammelt und fortschreibt. Die Entwicklung dieses Kontos hängt nicht nur von den Ergebnissen der einzelnen Jahre ab, sondern auch sehr stark von den verwendeten Zinssätzen für dieses Konto.

3.1. Überlegungen zum Habenzinssatz Der Sinn des Habenzinssatzes ist es, die Anlagefiktion überschüssiger Liquidität abzubilden, um nicht planerisch jeden Überschuss durch einen fiktiven zukünftigen Kauf eines Anlageproduktes abbilden zu müssen. Als Habenzinssatz sollte deshalb ein sicherer Wiederanlagezinssatz zugrunde gelegt werden und nicht ein Girokontozinssatz von aktuell null Prozent. Wenn sich im Laufe der Zeit fünf- oder sechsstellige Beträge auf diesem fiktiven Konto sammeln, würde man diese zwar sicher, aber nicht für null Prozent anlegen. Natürlich kann man auch keinen Renditezinssatz einer Kapitalanlage für den Aufbau von Altersvorsorge nutzen. Letztlich obliegt die Einschätzung des Zinssatzes aber der Erfahrung des Planers unter Berücksichtigung des Anlageverhaltens des Kunden. Die Bedeutung des Zinssatzes soll an einem kleinen Rechenbeispiel festgemacht werden. Wenn sich aus der Planung ergibt, dass bei unserem Kunden jedes Jahr 20.000 EUR als freie Liquidität übrig bleiben, dann bildet sich bis zum Renteneintritt in 20 Jahren daraus ein Kontostand von:

a) b) c)

b ei einem Zinssatz von null Prozent: 20.000 EUR x 20 Jahre = 400.000 EUR b ei einem Zinssatz von einem Prozent: 469.432 EUR bei einem Zinssatz von zwei Prozent: 525.980 EUR

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Software

d)

nd bei einem Zinssatz von drei u Prozent: 590.736 EUR und damit fast 50 Prozent mehr als bei einem Zinssatz von null Prozent.

3.2. Überlegungen zum Sollzinssatz Der Sinn des Sollzinssatzes liegt in der Abbildung der Kosten für eine nötige Refinanzierung von liquiden Unterdeckungen. Damit ist dieser Zinssatz definitiv nicht mit einem Sollzinssatz eines laufenden Girokontos zu unterlegen, sondern mit der ganz persönlichen Refinanzierungsfähigkeit des Kunden. Die Spannbreite liegt dabei wahrscheinlich zwischen anderthalb Prozent bei solventen Kunden mit schuldenfreien Immobilien und sechs bis sieben Prozent für Kunden mit geringem Nettovermögen und schlechter Bonität. Höhere Zinssätze mögen zwar bei dem einen oder anderen Kunden der Realität entsprechen, weil man sich nur noch mit Kontokorrentkrediten „über Wasser“ halten kann. Solche Zinssätze sind aber langfristig unrealistisch, weil in diesen Fällen die Planung dazu dient, Sofortlösungen erkennen zu können. Langfristig wird sich der Kunde in den Bereich sechs bis sieben Prozent zurückarbeiten oder insolvent werden. Bei den höheren Sollzinssätzen sind die Überlegungen zum konkreten Zinssatz noch wichtiger, weil sich hier der Zinseszinseffekt stärker bemerkbar macht. Wenn sich aus der Planung ergibt, dass bei unserem Kunden jedes Jahr 20.000 EUR fehlen, dann bildet sich bis zum Renteneintritt in 20 Jahren daraus ein Kontostand von:

e) f) g) h)

ei einem Zinssatz von anderthalb b Prozent: - 496.752 EUR bei einem Zinssatz von dreieinhalb Prozent: - 626.578 EUR bei einem Zinssatz von sechs Prozent: - 847.846 EUR u nd bei einem – für die Planung unrealistischen – Girokontozinssatz von elf Prozent: - 1.604.268 EUR.

Der Unterschied zwischen anderthalb und sechs Prozent beträgt circa 350.000 EUR und damit fast 70 Prozent mehr.

3.3. Verprobung der Kontoentwicklung mit der Liquidität Ob der Planungswert von plus 20.000 EUR oder minus 20.000 EUR stimmt, sollte verprobt werden. Dazu dient folgende einfache Überlegung:

32

Wenn sich die Verhältnisse des Mandanten in den letzten drei beziehungsweise fünf Jahren nicht deutlich verändert haben, müsste sich in dieser Zeit freies Vermögen (auf einem Festgeld oder durch Einsatz von entsprechendem Eigenkapital bei einem Immobilienkauf etc.) von 60.000 EUR beziehungsweise 100.000 EUR gebildet haben. Hat sich dieses Vermögen nicht gebildet, sind die Werte in sich nicht schlüssig. Wo ist der Fehler zu suchen? Da viele Werte auf Verträgen beruhen (Darlehen, Versicherungen etc.) beziehungsweise sich über die letzten Steuererklärungen ziemlich gut nachvollziehen lassen, findet sich der Fehler meistens in den nicht dokumentieren Zahlungen, die steuerlich keine Rolle spielen. Und dies sind im Wesentlichen nur zwei Größen:

a) b)

I nstandhaltungen / Verschönerungen des Eigenheims A nsatz der Lebenshaltungskosten

Erst wenn dieser Fehler gefunden wurde, kann man beginnen, die Entwicklung des fiktiven Liquiditätskontos zu analysieren.

3.4. Problem der falschen Grundfiktion „Wiederanlage“ In einer Planung muss die überschüssige Liquidität fortgeschrieben werden. Sie wird wieder angelegt. Aber entspricht dies eigentlich dem Verhalten in der Realität? Wahrscheinlich nicht. Wenn wir uns vorstellen, dass wir selbst am Ende des Jahres auf unserem laufenden Konto 20.000 EUR mehr haben als am Anfang des Jahres, werden wir dazu eine Verwendungsentscheidung treffen. Die Planung unterstellt, dass wir dieses Geld zu 100 Prozent in die Altersvorsorge investieren oder zumindest nicht konsumieren. Das ist nicht realistisch. Zumindest ein Teil dieses Geldes wird auch für Konsum eingeplant werden wie längere oder hochwertigere Urlaube, Verbesserungen am Eigenheim, ein größeres Auto, ein Zuschuss für die Ausbildung der Kinder et cetera. Wenn also ein wesentlicher Teil des Vermögens des Kunden in seiner privaten Bilanz zum Renteneintritt in Form des freien Liquiditätskontos vorhanden ist, muss dieser Effekt diskutiert werden.

Lösung: Wenn wir unterstellen, dass der Überschuss korrekt ermittelt wurde, muss er immer direkt am Monatsanfang durch

einen Sparplan abgeschöpft werden. In unserem Fall könnte man also einen Sparplan von 1.500 EUR pro Monat anlegen. Damit würde man 90 Prozent der geplanten Überschüsse abschöpfen. Über die restlichen 2.000 EUR kann der Mandant am Ende des Jahres frei verfügen. Damit würde man zugleich automatisch nach einem Jahr einen Realitätscheck der Planung machen. Wenn am Ende des Jahres wirklich 2.000 EUR mehr vorhanden sind als geplant – wunderbar. Wenn es noch mehr ist, diskutieren Planer und Kunde darüber, wie man damit umgeht. Wenn am Ende des Jahres das Konto im Minus steht, wissen wir, dass das vergangene Jahr nicht so gelaufen ist wie geplant. Im Notfall kann dann ein Teil des Geldes wieder vom Angesparten zurückgebucht werden. Die Abweichung vom Plan kann mehrere Ursachen haben. Wichtig ist dabei aber das Bewusstsein, dass gerade die Diskussion über diese Ursachen und eine daraus folgende Aktualisierung den Wert einer Planung ausmachen. Kommunizieren Sie den Wert der Planung durch den Grundsatz: Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. Erst die Erstellung der Planung ermöglicht uns, den Vergleich zu ziehen. Weil das Leben immer anders spielt, als wir planen, können wir jetzt aber daraus lernen und erkennen, wo wir uns geirrt haben. Man kann die Planung feinjustieren sowie verbessern, und damit eine Lernkurve in Gang setzen. Ohne Planung bleibt alles Zufall und irgendwann – kurz vor Renteneintritt – erkennt man, dass man nur Luftschlösser gebaut hat.

4. Fazit Ohne Rendite ist es schwer, einen vernünftigen Vermögensaufbau hinzubekommen. Ohne Absicherungen können Lebensrisiken wie Berufsunfähigkeit eine Planung schnell zur Makulatur werden lassen. Aber ohne Liquidität ist man pleite. Deshalb sollte man sich als Finanzplaner wesentlich mehr mit den strukturellen Überlegungen zur Liquidität und deren Fortschreibung in der Planung befassen als mit allen anderen Themen. Eine Beratung zum Thema „Sicherstellung der laufenden Liquidität und einer angemessenen Liquiditätsreserve“ sollte deshalb immer als Grundbaustein einer Beratung verstanden werden.

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Software

Softwarevergleichstest Finanzanalysesoftware auf Basis der DIN SPEC 77222

von Sven Scherner

Sven Scherner, CFP®, EP

E

in privater Haushalt muss sein Vermögen einteilen, verwalten und ist abhängig davon, dass eine für ihn angemessene und auf ihn angepasste Finanzanalyse und Finanzberatung erfolgt. Regelmäßige Tests von verschiedenen Verbraucherschutzinstitutionen zeigen oftmals, dass Finanzanalysen und Finanzberatungen für Verbraucher unzureichend sind. Fehlende einheitliche Anforderungen führen dazu, dass vergleichbare Kunden mit gleichen Bedürfnissen in der Grundabsicherung (beispielsweise Todesfallrisiko) deutlich unterschiedliche Lösungsvorschläge erhalten. Die Spezifikation DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“ soll Abhilfe schaffen. Die Ergebnisse einer Finanzanalyse nach der DIN SPEC 77222 sollen messbar, objektiv und am individuellen Bedarf der einzelnen Personen eines Haushalts ausgerichtet sein. Die Finanzanalyse umfasst die Bereiche

• • •

ach-/Vermögensrisiko (Haftpflicht, S Hausrat, Rechtsschutz ...), V orsorge bezogen auf Personen (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall, Pflege, Altersvorsorge ...) sowie Vermögensplanung (Entschuldung, Liquiditätsreserve, Zielsparprozesse ...)

und damit sämtliche finanziellen Aspekte eines Haushaltes. Als Basis für die Analyse dient ein Regelwerk, welches die finanzielle Situation des Haushalts bewertet und eindeutige Empfehlungen zur Verbesserung abgibt. Dabei werden Produktklassen und nicht einzelne Produkte empfohlen. Diese DIN SPEC 77222 soll bis Ende 2018 zur DIN-Norm 77230 werden. Für

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die Umsetzung dieser Spezifikation beziehungsweise der späteren Norm gibt es bereits einige verfügbare Finanzanalysetools, welche an dieser Stelle getestet wurden. Die getesteten Softwareprodukte bilden derzeit noch den DIN-Standard 77222 ab, jedoch ist dieser Standard Grundlage für die spätere DIN-Norm. Mit der Veröffentlichung dieser Norm nimmt die DIN-Finanzanalyse einen wesentlich höheren Stellenwert ein als bisher. Grundsätzlich ist die Anwendung von DIN-Normen freiwillig. Einen bindenden Charakter erhalten Normen dann, wenn der Gesetzgeber dies vorschreibt oder sie Bestandteil eines Vertrages werden. Nicht zu vergessen ist der Einsatz von Normen bei Gericht. So sind bei rechtlichen Auseinandersetzungen Gutachter angewiesen, auf entsprechende Normen zurückzugreifen. Im Baurecht kommt dies beispielsweise relativ häufig vor. Aber vom Haftungsthema einmal abgesehen, bringen Normen auch viele weitere positive Aspekte mit sich. Effizienz, Transparenz, Sicherheit und Vertrauen sind einige Schlagworte, mit denen Anwender von Normen werben. Damit dürfte klar sein, dass Finanzanalysetools auf Basis der einschlägigen DINNorm zukünftig ebenfalls einen höheren Stellenwert einnehmen werden. Auch wenn die getesteten Softwareprodukte derzeit noch den DIN-Standard 77222 abbilden, lassen sich sicherlich Rückschlüsse auf die softwaretechnische Umsetzung der DIN-Norm ableiten. Derzeit bieten zwei (perspektivisch drei) Softwarehersteller Finanzanalysetools auf Basis der DIN SPEC 77222 am Markt an. Der wahrscheinlich bekannteste Hersteller ist die FinanzPortal 24 GmbH. Das Unternehmen wirbt bereits mit einer Betaversion der Finanzanalyse nach DIN SPEC 77222. Da zum Testzeitpunkt deren Software aber noch nicht vollständig entwickelt war, war der Vergleichstest nicht möglich. Geworben wird auf deren Internetseite zwar bereits mit einer Zertifizierung der Software durch DEFINO Institut für Finanznorm, was sich uns aber leider nicht ganz erschließt. Die FINO Software GmbH aus Berlin kann ebenfalls auf eine langjährige Expertise im Bereich Finanzanalyse-

software zurückblicken. Nach eigenen Angaben hat sie als erster Anbieter am Markt eine Finanzanalysesoftware auf Basis der DIN SPEC 77222 entwickelt. Komplettiert wird der Herstellerkreis durch die insinno GmbH aus Heidelberg. Die insinno GmbH entwickelt neben Finanzsoftwaretools auch Softwarelösungen für andere Branchen. Der nachfolgende Softwarevergleichstest wurde in erster Linie aus dem Blickwinkel des Anwenders durchgeführt. Einige technische Parameter wurden zwar betrachtet, fließen aber nicht in die Bewertung ein. Folgende Kategorien wurden dem Test zugrunde gelegt:

• • • •

U msetzung der DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“ F unktionen und Bedienung P erformance H ilfe und Support

Insbesondere die Umsetzung (Vollständigkeit der Finanzthemen, die Möglichkeit der Abbildung aller Privathaushaltsprofile et cetera) spielte bei dem Test eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wurden zwei unterschiedliche Haushaltsprofile erstellt, um so die Bandbreite der Softwaretools zu prüfen. Beim Haushaltsprofil 1 handelt es sich um einen ledigen angestellten Berufseinsteiger, der zur Miete wohnt und über wenige Vermögenswerte und Versicherungsprodukte verfügt. Beim Haushaltsprofil 2 wird ein komplexer Familienhaushalt mit zwei Einkommensbeziehern, einem Kind, Immobilienvermögen (selbst genutzt und vermietet) sowie diversen Verträgen und Finanzthemen abgebildet. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der DIN SPEC 77222 verweisen wir auf einen wichtigen Punkt, der für alle getesteten Tools gleichermaßen gilt: Für jeden potenziellen Softwareanwender empfiehlt sich unbedingt der Erwerb des „DIN-Dokumentes“ (Erläuterung zur Finanzanalyse DIN SPEC 77222). Die Informationen und Hilfesysteme der Softwarehersteller reichen leider nicht aus, um die Gesamtlogik des DIN-Standards zu erfassen. Damit das Analyseergebnis richtig interpretiert und dem Kunden qualifiziert erläutert werden kann, ist der Erwerb sehr zu empfehlen.

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Software

Kommen wir zurück zum Vergleichstest. Der Softwaretest wurde nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt, um ein möglichst objektives Ergebnis zu erhalten. Aber auch bei der Anwendung von Finanzanalysesoftware gilt, dass es Funktionen, programmtechnische Umsetzungen, Farben und weitere Dinge gibt, die eben auch ein Stück weit Geschmacksache sind. Gut, dass es Testversionen von den jeweiligen Softwareherstellern gibt. So kann sich jeder Berater selbst ein Bild machen und seinen persönlichen Favoriten auswählen.

Das Testergebnis FINO Software GmbH, Produktname: FINOSO (Finanz-Norm-Software)

Die Software FINOSO Basis hat in allen Kategorien überwiegend gut abgeschnitten. Die DIN SPEC 77222 wurde vollständig umgesetzt, sodass alle Haushaltsprofile mit der Software abgebildet werden können. Besonders gut gelungen und erwähnenswert ist der „Umschaltmodus“ bei der Datenerfassung. Der Anwender kann hier flexibel entscheiden, wie detailliert er die einzelnen Finanzthemen des Haushalts abbilden möchte. Die Benutzeroberfläche und die Benutzerführung sind ansprechend und intuitiv. Fehlende Daten, die für die Durchführung der Analyse unbedingt erforderlich sind, zeigt die Software direkt an. Die Performance-Ergebnisse haben ebenfalls überzeugt. Berechnungen sowie Uploads und Downloads erfolgen in Sekundenschnelle. Gut strukturierte und verständliche Kundendokumente runden den positiven Eindruck der Software ab. Wünschenswert aus Anwendersicht wären zwei weitere Funktionalitäten. Zum einen fehlt eine kleine Kundenverwaltung für Berater, die eine Einzelplatzversion der Software bevorzugen. Anbindungen der Software an ein CRM-System gibt es zurzeit nur bei bestimmten Maklerpools. Zum anderen wären Rechentools wie ein Gehaltsrechner oder Sparratenrechner hilfreich. Sie unterstützen den Berater bei der Durchführung der Analyse respektive bei der Berechnung von Nettogrößen.

insinno GmbH, Produktname: DEFINO by insinno

Mit der Software von insinno können ebenfalls alle Haushaltsprofile gemäß DIN SPEC 77222 abgebildet werden. Die Software verfügt über zwei Modi: DEFINO BASIS (einfach, geringer Zeitaufwand) und DEFINO-Basis Plus (detailliert, höherer Zeitaufwand). Der Anwender kann kundenspezifisch wählen, wie er die Daten erfassen möchte. Ein Upgrade von BASIS auf Basis Plus ist zwar möglich, es werden

34

aber nicht alle bisher erfassten Daten übertragen – eine manuelle Datennacherfassung ist erforderlich. Nicht überzeugt haben die grafische Benutzeroberfläche und die Darstellung des Analyseergebnisses. Der Aufbau ist zwar fast identisch mit der FINOSO-Software, die Abbildung der einzelnen Finanzthemen nimmt aber sehr viel mehr Platz ein und wirkt sperrig. Dies hat zur Folge, dass weniger Ergebnisse auf dem Desktop angezeigt werden können. Im Gegensatz zur Desktopansicht ist die Darstellung des Analyseergebnisses in der Kundendokumentation gut gelöst. Diese kann insgesamt überzeugen. Einen Pluspunkt sammelt die insinno-Software auch bei den Hilfsrechnern. Bis auf einen fehlenden Gehaltsrechner unterstützen ein Sparratenrechner, ein Darlehensrechner und ein Altersvorsorgerechner den Anwender bei der Berechnung von Teilergebnissen.

Übersicht Vergleichstest Die Tabelle zeigt, wie die jeweilige Finanzanalysesoftware in den einzelnen Kategorien beim Vergleichstest abgeschnitten hat. Die Bewertung erfolgte nach diesem Schema:

+ gut (Kriterium erfüllt) o durchschnittlich

(Kriterium teilweise erfüllt)

– schlecht (Kriterium nicht erfüllt) Insgesamt bieten beide Programme dem Berater bereits jetzt die Möglichkeit, die Finanzen seiner Kunden auf Basis der DIN SPEC 77222 zu analysieren und die Kunden entsprechend zu beraten. Man darf darauf aufbauend gespannt sein, DIN SPEC 77222 Kategorien und Kriterien Umsetzung Datenaufnahme (logischer Aufbau, intuitiv) Vollständigkeit der Finanzthemen Detaillierungsgrad der Finanzthemen Abbildung der unterschiedlichen Haushaltsprofile Übersichtlichkeit Analyseergebnisse Kundendokumentation (Optik und Verständlichkeit)

wie schnell und qualitativ hochwertig die Umsetzung der kommenden DIN-Norm den beiden Softwareanbietern gelingen wird. Der Wettbewerb hinkt hier aktuell noch ein wenig hinterher. Aus unserer Sicht liegt aktuell FINOSO leicht vorn, was insbesondere an dem gut gelungenen „Umschaltmodus“ bei der Datenerfassung zwischen den beiden Erfassungsvarianten liegt. Ebenso werden fachliche Fragen sehr schnell beantwortet und erforderliche Programm-Updates zeitnah zur Verfügung gestellt. Neben den drei genannten Softwareherstellern gibt es einige weitere Anbieter auf dem Markt. So bietet die Deutsche Bank AG auf ihrer Internetseite den FinanzCheck an, der auf Grundlage der DIN SPEC 77222 entwickelt wurde. Auch die FinGOAL! GmbH wirbt im Internet mit ihrem gleichnamigen Softwaretool. Im Unterschied zu den beiden getesteten Softwareprodukten bilden der FinanzCheck und FinGOAL! aber nur einen Teil der DIN-Finanzanalyse ab. Beide Tools fallen in die Kategorie der sogenannten Robo-Advisor-Anwendungen. Der Vorteil liegt darin, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Finanzanalyse selbst durchzuführen. Es bleibt spannend, wie sich der Markt hier entwickeln wird und welche Softwaretools, Robo-Advisors oder Beratersoftwares das Rennen machen werden. Aus Sicht des Verbrauchers ist dies in jedem Fall positiv zu bewerten. Er kann zwischen einer komplexen, DIN-konformen Finanzanalyse oder einer schlanken Finanzanalyse frei wählen. FINOSO

DEFINO by insinno

+ + + + + +

+ + + + o +

Funktionen/Bedienung Interne Kundenverwaltung Anbindung CRM-Systeme Grafische Benutzeroberfläche (GUI) Benutzerführung Error-Handling (Fehlermeldung) Hilfsrechner (Gehalt, Kapital, Rente, Darlehen) Offline-Modus Customizing (Anpassung Farben, Einbindung Logo etc.)

o + + + +

o o o + + +

Performance Geschwindigkeit Upload/Download Auswertungsdauer

+ +

o o

Hilfe und Support Onlinehilfe Wissensdatenbank (Inhalte DIN SPEC) Fachlicher Support (Qualität und Zeit) Verfügbarkeit Testversion (Zugangsmöglichkeit)

+ o + +

+ o o o

Wichtige Hinweise: Bei einigen Kriterien, wie zum Beispiel bei der Anbindung an CRM-Systeme oder zum Customizing haben wir Informationen direkt bei den Herstellern eingeholt. Beim fachlichen Support haben wir einige typische Anwenderfragen als Testkriterium zugrunde gelegt. Da es beim Test zu keinerlei technischen Störungen gekommen ist, können wir zum technischen Support keine Aussage machen. Selbstverständlich bieten alle Softwarehersteller diesbezüglich einen entsprechenden Service an.

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Software

1

ANALYSEERGEBNIS HAUSHALTSPROFIL 2 (SCREENSHOT AUS DER SOFTWARE)

Finanzanalyse nach DIN SPEC 77222 / 77223

Verträge

Aufgaben

Personen

Finanzen

Max Müller

Lena Müller

Notizen Modellrechner

Hinweise (2)

Wohnsituation

Risiken Lisa Müller

Ziele

Ruhestand

Verbesserung des Lebensstand.

24 %

Kfz-Haftpflicht

36 %

Prio

Normgröße

5.000.000 €

1.1

3.000.000 €

-2.000.000 €

100 %

100.000 €

1.1

100.000.000 €

99.900.000 €

0%

2 Objekte

Krankheit Grundschutz

Finanzscore

0%

Vorhandene Leistung

Privathaftpflicht

Report

Simulation

Erhaltung des Lebensstandards

62 %

Haus- und Grundbesitzer-

FINOSO

Analyseergebis

Jonas Müller

Finanzielle Grundbedürfnisse

Bereich

Einnahmen/Ausgaben

Vermögen

Lücke Zielerreichung

1.1

Bewertung

Umsetzung

in Ordnung

Angebot

prüfen

Angebot

0%

privat versichert

1.2

Krankenvers.

Nein

100 %

in Ordnung

Angebot

kein Vertrag

1.3

3.675 €

3.425 €

7%

prüfen

Angebot

1.000 €

1.4

3.675 € [43 Tag]

2.675 €

27 %

prüfen

Angebot

113.948 €

1.5

192.000 €

78.052 €

59 %

optimieren

Angebot

Berufsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit Hinterbliebenenvorsorge Wohngebäude

2 Objekte

Dispo-Entschuldung

In Anspr. genom. Dispokredit

2.2

Dispo>1 T€ vermeiden

0€

100 %

in Ordnung

Angebot

5.215 €

2.3

1.476 €

-3.740 €

100 %

in Ordnung

Angebot

Nettoeinnahmen >= Ausgaben 2.4

Einnahmen > Ausgaben

-34.500 €

100 %

in Ordnung

Angebot Angebot

2.1

Altersvorsorge Liquiditätsermittung Liquiditätsreserve

100 %

25.000 €

2.5

1.000 €

-24.000 €

100 %

optimieren

Vermögen/Verbindl.

Vermögen/Verbindl.

3.1

Vermögen/Verbindl.

-825.000 €

100 %

in Ordnung

Angebot

Krankheit (Ausland)

kein Vertrag

3.2

[AL]

[AL]

0%

Infos fehlen

Angebot

Hersteller

FINO Software GmbH, Berlin

Webseite

www.finoso.de

Systemanforderungen

Aktueller Internetbrowser

Preis (unverbindliche Preisempfehlung in EUR)

Ab 49,00 mtl. zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

2

ANALYSEERGEBNIS HAUSHALTSPROFIL 1 (SCREENSHOT AUS DER SOFTWARE)

Aktuelles

Dokumente

DEFINO Basis

Modellrechner

Logout

Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte nach

Analyse für Max Müller Datenerfassung

Stufe 1

Stufe 2

Beruf/Finanzen

Bereich

Vorhandene Leistung

Wohnsituation

Privathaftpflicht

Personendaten Analysegespräch

Finanzielle Grundbedürfnisse

Erhaltung des Lebensstandards

0

Stufe 3

Erhöhung des Lebensstandards

Prio Normgröße

Lücke

1.1

3.000.000 €

3.000.000 €

Zielerreichung

0%

1.1

100.000.000 €

100.000.000 €

0%

Bewertung

Beratungswunsch?

Informationen fehl

Angebot

Vermögen Haftungsrisiken Ziele Ruhestand

Ergebnisse Analyse

Familientarif Kfz-Haftpflicht

0

Krankheit Grundschutz (GKV, PKV)

GKV

1.2 KV-Grundschutz

keine

Berufsunfähigkeit

monatliche Rente BU

1.3 3.675 €

3.425 €

100 %

Angebot

Vertrag in Ordnung

Angebot

Informationen fehl

Angebot

Report Version: v1.9.0.377-9b67

7%

Hersteller

insinno GmbH, Heidelberg

Webseite

www.insinno.de

Systemanforderungen

Aktueller Internetbrowser

Preis (unverbindliche Preisempfehlung in EUR)

Ab 49,00 mtl. zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

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Software

Software

Liquiditätsmanagement de luxe von Christian Tischer

B

analität oder essenzielle Herausforderung für Berater und Mandant? Wie das Finanzplanungstool fi.lux die Liquiditätsplanung für den Mandanten auf allen Ebenen dynamisch verknüpft und tragfähige Entscheidungen vorbereitet. In einem bemerkenswerten Artikel im Harvard Business Manager erläuterte Nobelpreisträger Professor Robert Merton im Jahr 2014 das Dilemma zwischen Vermögen und Einkommen: „Unser Ansatz beim Sparen ist völlig falsch. Wir müssen über das monatliche Einkommen nachdenken, nicht über das Nettovermögen.“ Seine Lösung: „Die Investmentmethode muss dahingehend geändert werden, Einkommenssicherheit gegenüber Kapitalzuwachs zu priorisieren. Die Kommunikation muss sich auf Rechengrößen fokussieren, die der Sparer versteht und ihm eine klare Vorstellung von der Wahrscheinlichkeit gibt, ein vorgegebenes Einkommensziel zu erreichen, anstatt Kapitalrenditen hervorzuheben.“ Den Fokus auf das Liquiditätsmanagement zu legen, ist also alles andere als banal – selbst wenn der Mandant denkt, dass er doch eigentlich immer Geld auf seinem Konto hat. Professor Merton erläuterte dies in einem Vortrag vor einer kleinen Zahl ausgewählter Berater anhand eines Beispiels: „Stellen Sie sich vor, ein Mandant erreicht mit einer 76-prozentigen Wahrscheinlichkeit seine angestrebte Rentenhöhe. Wenn der Mandant sagt, dass 76 Prozent doch toll und viel seien, spielen wir mit ihm russisches Roulette. Wir haben einen Revolver mit 50 Patronenkammern, 38 davon sind leer, 12 sind mit einer Patrone gefüllt. Nun fragen wir den Mandanten, ob er es immer noch toll findet, dass 12 Patronen im Spiel sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihm im Alter das Geld ausgeht, ist also nicht unerheblich. Wir fragen unseren Mandanten anschließend, ob es nicht toller wäre, wenn wir die Wahrscheinlichkeit einer sicheren Rente auf über 90 Prozent erhöhen könnten. Schließlich wäre die Anzahl der Patronen im Revolver erheblich geringer.“ Die Planung von Liquidität ist angesichts der komplexen Lebenssituationen und -phasen also mit die größte Herausforderung für den Berater: die Verzahnung unterschiedlichster Einnahmen- und Aus-

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gabenszenarien, vielleicht exzessive Konsumquoten, je nach Lebensphase, nach Steuern, nach Inflation, eventuell monatsgenau, passgenau auf die individuellen und vor allem auch konkurrierenden Lebensziele des Mandanten abgestimmt, womöglich noch unter Berücksichtigung betrieblicher Liquiditätsströme bei Existenzgründern, unterlegt mit passenden Sparprozessen, die zum jeweils richtigen Zeitpunkt das gewünschte Kapital zur Verfügung stellen, aus Mandantensicht gerne immer flexibel, liquide und dennoch renditestark. Eine Quadratur des Kreises. Ohne eine geeignete Finanzplanungssoftware sind diese Herausforderungen heutzutage kaum zu meistern, schon gar nicht, wenn der Berater eine solide Handlungsempfehlung an den Mandanten aussprechen soll. fi.lux liefert ein Datenmodell, das diesen Herausforderungen gerecht wird und der Kreativität des Beraters kaum Grenzen setzt. Nehmen wir ein Beispiel: eine Zahnärztin, 35 Jahre alt, kurz vor der Übernahme einer eigenen Praxis, verheiratet, ein Kind. Diverse Fragestellungen beschäftigen sie. Die Zahnärztin benötigt dringend eine realitätsnahe Planung, wie sich Umsätze, Einnahmen und Ausgaben der Praxis entwickeln dürften. Sie weiß, dass sie in den ersten Monaten keine kostendeckenden Einnahmen haben wird. Sie muss aber liquide bleiben und fragt nach der sinnvollen Höhe eines Kontokorrentkreditrahmens für das Praxiskonto und wie sich wohl der Zahlungsstrom der kassenzahnärztlichen Vereinigung entwickeln wird. Sie stellt die Frage, ob diese betriebliche Planung eine ausreichende Grundlage für die spätere Rente und die vielen anderen Ausgabe- und Konsumwünsche darstellt. Sie möchte wissen, ob sie die Praxisinvestitionen in einem angemessenen Zeitraum an die Bank zurückbezahlen kann. Sie fragt nach der Höhe der notwendigen Einkommenssteuerrücklagen, berücksichtigt in diesem Moment aber nicht, dass der Ehemann auch ein erhebliches Einkommen in den Haushalt einbringt. Und was wäre, wenn sie die Praxis an einem anderen Standort eröffnet? Wäre das vielleicht lukrativer? Mit fi.lux lassen sich alle diese Fragestellungen und Liquiditätsströme in

einem dynamischen, monatsgenauen Datenmodell abbilden. Die Mandantin bekommt Antworten auf alle Fragen, die sie derzeit beschäftigen. Wir betrachten in der Grafik auf der nächsten Seite nun mehrere Ebenen auf Monatsbasis: • Umsatzerbringung versus Einnahmen in der Praxis • Betriebswirtschaftlicher Kontenrahmen der Praxis mit CashflowBetrachtung • Ermittlung Kontokorrentrahmen zur Überbrückung der anfänglichen Liquiditätslücke • F orecast notwendiger Steuerrücklagen respektive Zahlungstermine der Einkommenssteuer fi.lux ist eine spezialisierte Finanzplanungssoftware mit modularem Aufbau. Integriert ist ein hochprofessionelles betriebliches Planungstool, über das Aussagen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Kontext mit privater Planung möglich sind: Investitionsrechnung – Liquiditätsrechnung – Steuerrechnung – Kapitalstruktur – Rentabilitätskennziffern – Finanzierungsstruktur Der Mandant lernt zu unterscheiden. Er erlebt auf einmal das, was er bei Banken oder anderen Beratern vermisst: Entscheidungshilfen, Klarheit, Sicherheit, Kompetenz und vor allem Individualität. Er sieht sein finanzielles Abbild vor sich. Die Konsequenz für den Berater: die Möglichkeit einer herausragenden Positionierung bei der Liquiditäts- und Vermögensplanung. Das Bedürfnis des Mandanten nach einem gemeinschaftlichen und persönlichen Austausch steigt, wenn er beim Berater maximale Kompetenz zur Lösung seiner Fragestellungen und Probleme wahrnimmt. Die Wertschätzung des Beraters durch den Kunden bekommt eine neue Dimension und ermöglicht produktunabhängige Vergütungsmodelle zum Vorteil des Mandanten.

Autor: Christian Tischer, selbständiger Finanzberater und Investmenttrainer, connect Sozietät für Finanzmanagement GmbH, Regensburg. Er berät seit 20 Jahren Kunden der Heilberufe, Unternehmer sowie Führungskräfte und hält Vorträge zu den Themen Finanzplanung, Investmentstrategien und Existenzgründung für Heilberufe.

02|2018


Software

Für die Umsatzplanung ist ein Berater mit Erfahrung notwendig, der standortbezogene Umsatzpotenziale ermitteln kann: Umsatz Summe zahnärzlticher Umsätze  Kassenabrechnung   Summe für Abrechnung    Kons/Chururgie (KCH)    Prophylaxe (IP Kinder)    Kieferorthopädie (KFO)    Budget-Kürzung   Prothetik (ZE)   Paradontologie (PA)   Kieferbruch (KBR)   Eigenlabor (inkl. Ust.)   Fremdlabor   Aufbissbehelfe   sontsige   sontsige   sontsige  Privatabrechnung

01-2017 (35) 41.769 25.108 24.390 23.647 743 0 0 669 0 0 0 0 43 5 0 0 16.662

02-2017 (35) 58.735 25.940 24.300 23.714 587 0 0 1.496 0 0 0 0 133 10 0 0 32.796

03-2017 (35) 89.769 45.186 30.610 29.297 1.131 0 0 1.694 0 0 0 12.458 381 41 0 0 44.583

04-2017e (35) 52.025 30.661 24.134 22.589 1.546 0 0 774 554 0 0 5.053 136 10 0 0 21.365

05-2017e (35) 76.497 45.691 29.645 28.030 1.615 0 0 1.591 1.562 21 0 12835 37 0 0 0 30.806

06-2017e (36) 63.509 33.225 20.467 19.958 509 0 0 856 0 0 0 11883 13 5 0 0 30.284

Die Vergütung der kassenzahnärztlichen Vereinigung erfolgt gestaffelt und mit einem zeitlichen Versatz (monatliche Abschlagszahlung und Restzahlung der Quartalsumsätze im übernächsten Quartal). Es besteht die Möglichkeit, diesen Zahlungsstrom durch monatsgenaue Vorgaben abzubilden:

07-2017e (36) 72.179 32.931 22.729 21.618 1.111 0 0 1.218 868 63 0 7.675 368 11 0 0 39.248

08-2017e (36) 50.652 33.574 17.995 17.357 637 0 0 1.376 299 0 0 13.707 187 10 0 0 17.078

09-2017e (36) 43.365 26.308 18.409 17.337 1.072 0 0 977 1.181 0 0 5.712 13 16 0 0 17.057

10-2017e (36) 61.124 37.158 25.050 22.982 2.069 0 0 1.705 0 0 0 10.019 384 0 0 0 23.966

11-2017e (36) 67.262 44.994 30.503 28.076 2.428 0 0 1.492 0 0 0 12.798 174 26 0 0 22.267

12-2017e (36) 77.917 46.250 46.250 46.250 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 31.667

2017e (36) 754.803 427.025 314.483 300.855 13.629 0 0 13.849 4.463 84 0 92.140 1.870 135 0 0 327.778

Zeitversatz zwischen Umsatzerbringung und Liquiditätsfluss Von

Kein Zeitversatz

KZV, KONS (Monate nach Quartalsende)

1-2017

KZV, ZE Privatumsatz (Monate nach Um- (Monate nach Umsatzerbringung) satzerbringung) 3

3

1

Wir sehen einen erbrachten Umsatz von 754.803 EUR, vergütet wurden noch im gleichen Jahr 647.523 EUR. Gewinn- und Verlustrechnung Summe Betriebseinnahmen Gesamtkosten  Fremdlabor Summe >>  Material Eigenlabor >>  Personalkosten  Raumkosten >>  Versicherungen/Beiträge >>  Kfz-Kosten >>  Werbung/Reisen/Fortbildung >>  Abschreibungen >>  Leasing/Instandhaltung >>  sonstige Kosten >>  Zinsaufwand/Disagio >>  betriebliche Steuern Neutr. Aufwand(-)Ertrag(+), Zinsertr. Betriebsergebnis Gewerbesteuerzahl.(-)/Erstattung(+) Ergebnis nach Steuern vom E.E. + Abschreibungen/Rückstellungen + Abgrenzungen liquiditätswirksam Änderung Netto-Umlaufvermögen Beriebs-Cashflow

01-2017 (35) 3.509 34.068 0 7.071 8.629 2.655 196 0 705 3.715 5.610 5.487 0 0 0 -33.559 0 -33.559 3.715 0 0 -26.845

02-2017 (35) 27.929 39.568 3.573 1.941 24.839 5.162 455 0 0 2.803 219 577 0 0 0 -11.639 0 -11.639 2.803 0 0 -8.836

03-2017 (35) 71.468 51.176 15.130 17 25.406 1.754 0 0 350 3.353 1.508 2.307 1.651 0 0 20.292 0 20.292 3.353 0 0 23.645

04-2017e (35) 46.855 56.225 22.598 0 22.499 1.367 404 0 2.481 3.556 0 3.321 0 0 0 -9.370 0 -9.370 3.556 0 0 -5.814

05-2017e (35) 65.119 54.237 9.989 0 33.604 3.666 1.149 0 37 4.649 123 1.019 0 0 0 10.882 0 10.882 4.549 0 0 15.531

06-2017e (36) 69.569 54.038 15.115 4.196 24.359 1.544 1.820 0 672 2.954 178 1.631 1.569 0 0 15.531 0 15.531 2.954 0 0 18.485

07-2017e (36) 73.198 55.022 18.687 5.313 25.347 1.702 266 0 0 2.886 72 747 2 0 0 18.176 0 18.176 2.886 0 0 21.062

08-2017e (36) 63.787 49.660 16.010 1.928 25.448 1.414 186 0 0 2.895 685 1.094 0 0 0 14.127 0 14.127 2.895 0 0 17.022

09-2017e (36) 60.947 54.014 14.989 2.510 25.670 1.411 1.086 0 0 3.020 3.216 924 1.188 0 0 6.933 0 6.933 3.020 0 0 9.953

10-2017e (36) 44.450 32.801 4.989 3.386 17.611 1.884 268 0 0 2.955 1.226 483 0 0 0 11.649 0 11.649 2.955 0 0 14.604

11-2017e (36) 51.979 56.378 15.150 2.120 32.527 2.360 113 0 0 2.955 151 1.001 0 0 0 -4.399 0 -4.399 2.955 0 0 -1.444

12-2017e (36) 68.713 54.249 11.954 5.040 29.760 1.390 896 0 175 3.008 132 771 1.121 0 0 14.464 0 14.464 3.008 0 0 17.472

2017e (36) 647.523 591.437 148.184 33.521 295.700 26.309 6.837 0 4.421 38.750 13.122 19.362 5.231 0 0 56.085 0 56.085 38.750 0 0 94.836

Ausgelöst durch private Ausgaben für Miete, Krankenversicherung et cetera ergab sich folgender Liquiditätsstrom:

Einnahmen Steuern = Einnahmen nach Steuern Ausgaben  Altersvorsorge  Vermögensbildung  Finanzierungen  Wohnen  Gesundheit  Absicherung  Lebenshaltung/Konsum/Mobilität = Saldo I (Einnahmen - Steuer - Ausgaben außerordenrliche Einnahmen Investitionen Darlehensaufnahme Sondertilgungen Auszahlung(+)/Einlagen(-) Investitionskonto Kontoverzinsung Saldo II

01-2017 (35) -26.845 0 -26.845 -7.976 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -544 -1.815 -34.821 0 0 0 0 0 0 -34.821

02-2017 (35) -8.836 0 -8.836 -7.522 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -89 -1.815 -16.358 0 0 0 0 0 0 -16.358

03-2017 (35) 23.645 0 23.645 -7.587 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -155 -1.815 16.058 0 0 0 0 0 0 16.058

Konto (tatsächlich)

-34.821

-51.179

-35.121

Einnahmen/Ausgaben

04-2017 (35) -5.814 0 -5.814 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 -13.434 0 0 0 0 0 0 -13.434 -48.555

05-2017e (35 15.531 0 15.531 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 7.911 0 0 0 0 0 0 7.911

06-2017 (36) 18.485 0 18.485 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 10.865 0 0 0 0 0 0 10.865

07-2017 (36) 21.062 0 21.062 -7.752 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -320 -1.815 13.309 0 0 0 0 0 0 13.309

08-2017 (36) 17.022 0 17.022 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 9.402 0 0 0 0 0 0 9.402

09-2017 (36) 9.953 0 9.953 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 2.333 0 0 0 0 0 0 2.333

-40.644

-29.780

-16.470

-7.068

-4.735

10-2017 (36) 14.604 0 14.604 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 6.984 0 0 0 0 0 0 6.984 2.248

11-2017 (36) -1.444 -5.857 -7.301 -7.620 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -188 -1.815 -14.922 0 0 0 0 0 0 -14.922

12-2017 (36) 17.472 0 14.472 -7.857 -53 -2.504 -1.320 -1.200 -540 -425 -1.815 9.615 0 0 0 0 0 0 9.615

2017 (36) 94.836 -5.857 88.978 -92.036 -637 -30.048 -15.840 -14.400 -6.484 -2.848 -21.780 -3.058 0 0 0 0 0 0 -3.058

12.825

22.440

22.440

In der kumulierten Kontoansicht benötigte die Mandantin einen Kontokorrentrahmen von 51.179 EUR. Mit der Bank wurde ein zusätzlicher Sicherheitspuffer mit einem Kontokorrentrahmen von 80.000 EUR vereinbart. Durch Programmvorgaben lässt sich auch die anfallende Einkommenssteuer darstellen, sodass die klassische Existenzgründerfalle vermieden wird. In diesem Fall erfolgt die Einkommenssteuerzahlung 2017 im Februar 2019, dazu addieren sich die nachträgliche Vorauszahlung 2018 und die angepasste Quartalsvorauszahlung 2019. Einnahmen/Ausgaben Einnahmen Steuern  Summe nachträglicher Steuer-VZ   nachträgliche Steuer-VZ Vorjahr   nachträgliche Steuer-VZ 2 Jahre   nachträgliche Steuer-VZ 3 Jahre  Steuer-Vorauszahlung lfd. Jahr ESt-Nachzahlung(-), Erstattung(+) = Einnahmen nach Steuer

01-2019 (37) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

02|2018

02-2019 (37) 7.317 -26.510 -13.155 -13.155 0 0 0 -13.155 -19.194

03-2019 (37) 40.697 -3.288 0 0 0 0 -3.288 0 37.409

04-2019 (37) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

05-2019 (37) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

06-2019 (38) 36.197 -3.288 0 0 0 0 -3.288 0 32.909

07-2019 (38) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

08-2019 (38) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

09-2019 (38) 36.197 -3.288 0 0 0 0 -3.288 0 32.909

10-2019 (38) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

11-2019 (38) 7.317 0 0 0 0 0 0 0 7.317

12-2019 (38) 36.197 -3.288 0 0 0 0 -3.288 0 32.909

2019 (38) 207.820 -39.662 -13.155 -13.155 0 0 -13.152 -13.355 168.158

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Software

Liquiditätsmanagement mit Direktanlage Investmentfonds oder Versicherungsmantel? Eine Frage der Kosten! von Volker Weg

dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Versicherungsbedingungen einen Mindesttodesfallschutz vorsehen. Außerdem gibt es nach der Investmentsteuerreform eine Teilfreistellung von 15 Prozent für sämtliche Erträge aus Investmentfonds als Kompensation für die neu eingeführte Fondssteuer, die von den Investmentfonds zusätzlich an den Fiskus abgeführt werden muss.

Diplom-Mathematiker Volker Weg ist Geschäftsführer der XPS-Finanzsoftware GmbH und absolvierte eine Ausbildung zum Aktuar (DAV) und Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersvorsorge (IVS)

F

ondsgebundene Lebensversicherungen (kurz: FLV) sind beliebt und werden häufig mit der attraktiven hälftigen Ertragsbesteuerung beworben. Wie groß ist aber der Vorteil der hälftigen Besteuerung?

Flexibilität Moderne Lebensversicherungen sind fondsbasiert, flexibel, transparent und kostenoptimiert. Es gibt eine hohe Flexibilität in der Beitragszahlung und in der Leistungsphase. Zuzahlungen sind jederzeit möglich, genauso wie Entnahmen aus dem Fondsvermögen im Bedarfsfall. Damit werden fondsgebundene Kapitalversicherungen liquiditätsmäßig ähnlich flexibel wie eine Direktanlage in Investmentfonds.

Steuervorteil „fondsgebundene Lebensversicherung“ Gegenüber der direkten Anlage in Investmentfonds ist die Lebensversicherung in zweifacher Weise privilegiert: Zum einen fällt während der Laufzeit des Vertrags keine Abgeltungssteuer auf die Erträge an. Zum anderen werden die Erträge nur hälftig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die Versicherungsleistung nach

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Der Vorteil „Halbertragsbesteuerung“ hört sich zunächst üppig an, kann im konkreten Fall aber auch geringer ausfallen. Denn die Besteuerungsalternative ist nicht die volle Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, sondern die Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz bei 30 Prozent, ergibt sich bei der Halbertragsbesteuerung ein wirksamer Steuersatz von 15 Prozent und damit eine Steuerersparnis von 40 Prozent gegenüber der Abgeltungssteuer. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt der wirksame Steuersatz 21 Prozent. Der Abstand zur Abgeltungssteuer reduziert sich also von zehn auf vier Prozentpunkte.

Steuervorteil „Investmentfonds“ Während die Teilfreistellung von 15 Prozent für fondsgebundene Lebensversicherungen die Fondssteuer mehr oder weniger eins zu eins kompensiert, kann man bei Aktienfonds mit einer Teilfreistellung von 30 Prozent auf alle Erträge von einem echten Steuerprivileg für Aktienfonds sprechen. Die Fondssteuer auf Dividenden fällt bei Aktienfonds in aller Regel wesentlich niedriger aus als die Wirkung der 30-prozentigen Teilfreistellung. Wird bei der Kapitalanlage in Investmentfonds schwerpunktmäßig auf Aktienfonds gesetzt, reduziert sich der Steuervorteil der fondsgebundenen Lebensversicherung gegenüber der Investmentfondsanlage.

Kosten Den gesparten Steuern stehen auf der anderen Seite zusätzliche Kosten für den Versicherungsmantel gegenüber. Die Verwaltungskosten des Versicherers müssen bezahlt und die Kosten für den Todesfallschutz berücksichtigt werden, weil der Todesfallschutz keine Wunschleistung darstellt, sondern billigend in Kauf genommen werden muss, um das Steuerprivileg „Halbertragsbesteuerung“ zu erhalten. Analysiert man die Renditeunterschiede allein aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung (also bei identischer Kostenstruktur), so ergibt sich typischerweise ein Renditevorteil aus der Lebensversicherungsbesteuerung zwischen 0,1 Prozent und 0,5 Prozent. Liegen die Kosten für den Versicherungsmantel wesentlich darüber, wird die fondsgebundene Lebensversicherung tendenziell unattraktiv. Wenn man den Renditeunterschied insgesamt betrachtet, stellt man fest, dass nicht die Besteuerung der entscheidende Renditefaktor ist, sondern die Gesamtkosten des Produkts. Hier gehen die Bandbreiten bekanntermaßen auf jährlich bis zu vier Prozent. Bei der Produktauswahl ist daher ein Vergleich der Gesamtkosten erforderlich.

Beispielrechnung Angenommen wird eine Kapitalanlage in Höhe von 100.000 EUR für die Dauer von 20 Jahren mit einer Kapitalmarktrendite von sechs Prozent und typischen Kostenstrukturen alternativ in:

f ondsgebundene Lebensversicherung mit klassischer Anlage und Kostenstruktur

f ondsgebundene Lebensversicherung mit ETF-Anlage und Honorartarif

E TF-Depot mit Aktienfonds (Teilfreistellung 30 Prozent) und Honorartarif

02|2018


Software

Bei einem persönlichen Steuersatz von 38 Prozent ergibt sich eine identische Rendite von 2,96 Prozent nach Steuern und Kosten für die beiden ETF-basierten Anlagen. Die fondsgebundene Lebensversicherung mit „klassischer“ Anlage und Kostenstruktur schneidet

um circa 0,5 Prozent schlechter ab.

Schlussbemerkung Die steuerlichen Vorteile der Kapitalanlage in fondsgebundene Lebensver-

1

sicherungen werden häufig überschätzt. Wichtiger als der überschaubare Steuervorteil sind die Gesamtkostenbetrachtung und eventuelle Gestaltungsvorteile, die sich beispielsweise aus erbrechtlichen Überlegungen ergeben können.

KOSTENANALYSE – VERGLEICH Einzahlungen/Auszahlungen und Kosten 200.000 180.000 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 FLV "klassisch"

FLV mit ETF und Honorartarif

Kosten

Steuern

Einzahlungen

ETF-Depot mit Honorartarif

Auszahlungen

Vergleich – Kennzahlen Produkt

FLV "klassisch"

FLV mit ETF und Honorartarif

ETF-Depot mit Honorartarif

Einzahlungen (inkl. externer Kosten und Steuern)

100.000

101.000

105.252

Zinserträge

153.110

168.451

167.737

Kosten

72.011

60.406

55.909

Steuern

16.994

28.927

28.625

Auszahlungen

164.106

181.119

186.403

Überschuss

64.106

80.119

81.151

Rendite nach Steuern und nach Kosten

2,51 %

2,96 %

2,96 %

2

Kontostand

Liquidität

-129 -134 -139 -144 -149

-148 -154 -160 -166 -171

5.078 5.270 5.465 5.663 5.866

324 640 934 1.209 1.468

-85 -169 -246 -319 -387

103.782 107.626 111.541 115.535 119.615

-101.159 -164 -169 -174 -179

2023 2024 2025 2026 2027

50|47 51|48 52|49 53|50 54|51

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

-729 -755 -781 -808 -835

-122 -126 -130 -135 -139

-1.448 -1.499 -1.550 -1.603 -1.658

-30 -30 -30 -30 -30

7.101 7.349 7.602 7.862 8.129

837 867 896 927 959

-155 -160 -166 -171 -177

-178 -184 -190 -197 -203

6.073 6.285 6.501 6.724 6.952

1.711 1.942 2.162 2.372 2.575

-451 -512 -570 -626 -679

123.788 128.061 132.442 136.937 141.551

-185 -190 -196 -201 -207

2028 2029 2030 2031 2032

55|52 56|53 57|54 58|55 59|56

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

-863 -892 -922 -952 -984

-144 -149 -154 -159 -164

-1.714 -1.771 -1.830 -1.891 -1.953

-30 -30 -30 -30 -30

8.403 8.684 8.974 9.271 9.577

991 1.024 1.058 1.093 1.129

-183 -189 -195 -202 -209

-210 -217 -224 -232 -239

7.186 7.427 7.674 7.928 8.190

2.770 2.960 3.145 3.327 3.506

-731 -781 -830 -878 -925

146.293 151.168 156.182 161.342 166.655

-213 -219 -225 -232 -239

2033 2034 2035 2036 2037 2038

60|57 61|58 62|59 63|60 64|61 65|62

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 186.403 186.403

-1.016 -1.050 -1.084 -1.119 -1.156

-169 -175 -181 -186 -193

-2018 -2.084 -2.152 -2.222 -2.295

-30 -30 -30 -30 -30

9.893 10.217 10.552 10.897 11.252

1.167 1.205 1.244 1.285 1.327

-215 -222 -230 -237 -245

-247 -255 -264 -272 -281

8.460 8.738 9.024 9.318 9.622

-2.870

-35.208

-600

167.737

19.779

-3.652

-4.193

143.443

-972 -1.018 -1.064 -1.111 -1.157 -9.321 -22.831

172.125 177.761 183.569 189.554 195.724

-17.230

3.683 3.860 4.035 4.211 4.388 35.342 86.565

-245 -252 -260 -267 -275 186.403 81.151

100.000

02|2018

Steuer auf Ertrag

700 726 753 781 809

Steuerergebnis

5.938 6.162 6.390 6.622 6.859

Anlageergebnis

-30 -30 -30 -30 -30

Fondssteuer

-2.211 -1.257 -1.303 -1.351 -1.399

Steuer Vorabpausch.

-102 -105 -109 -113 -117

Vorabpauschale

-610 -633 -656 -680 -705

Ertrag gesamt

0 0 0 0 0

Kontogebühren

100.000 0 0 0 0

Honorargebühren

45|42 46|43 47|44 48|45 49|46

Umschicht.kosten

Einzahlungen

2018 2019 2020 2021 2022

Produktkosten

Alter

Auszahlungen

Jahr

KOSTENANALYSE – ETF-DEPOT MIT HONORARTARIF

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Investment Investment

Investment

Keine Angst vor russischen Aktien Der Fondsmanager Axel Krohne sieht in Russland verborgene Werte schlummern

von Axel Krohne

Axel Krohne, Head of Portfoliomanagement des AvH Emerging Markets Fonds, EM Value AG

R

ussland beherrscht die Schlagzeilen – ob es dabei um die Fußball-WM geht oder um die Politik. Um russische Aktien machen die meisten Investoren allerdings einen großen Bogen. Nicht so Axel Krohne: Der Chef-Stratege vom AvH Emerging Markets Fonds hat in den letzten Jahren ein außerordentlich gutes Gespür für die Schwellenländerbörsen bewiesen. Im Interview mit dem FINANCIAL PLANNING Magazin bricht er heute eine Lanze für den russischen Aktienmarkt.

40

Axel Krohne: Vordergründig sieht man vor allem, wie weit der Arm der Amerikaner an den Finanzmärkten immer noch reicht. Das wichtigste Ziel der neuen Sanktionen war der Aluminiumkonzern United Company RUSAL PLC (kurz: RUSAL), der von dem Oligarchen und vermeintlichen Putin-Freund Oleg Wladimirowitsch Deripaska kontrolliert wird. Außerhalb von Hongkong, wo RUSAL gelistet ist, konnte man die Aktie schon kurz nach der Ankündigung der Sanktionen nicht mehr handeln, weil die Börsen und Clearingstellen Angst davor hatten, mit den US-Vorgaben irgendwie ins Gehege zu kommen. Der Radius der neuen Sanktionen war im Prinzip sehr begrenzt, aber man hatte wieder ein Exempel statuiert und auch die eigene Schlagkraft wieder eindrucksvoll demonstriert. Haben die USA damit ein Signal an

die Anleger ausgesendet, dass es andere russische Unternehmen jederzeit ebenso treffen kann? Axel Krohne: Das kann man so sehen, ein gewisses Drohpotenzial steht wieder im Raum. Ich glaube aber definitiv nicht, dass die Situation dahingehend eskaliert. Die Desintegration Russlands vom internationalen Kapitalmarkt wird aus verschiedenen Gründen nicht stattfinden. Der wichtigste Grund: Russland ist nicht Nordkorea oder der Iran, wo man die Daumenschrauben immer noch enger anziehen könnte. Russland ist eine ernstzunehmende Großmacht, und der Westen weiß ganz genau, dass er den Bogen hier nicht überspannen darf. Aber trotzdem hat der Westen den Druck auf Russland jetzt noch einmal verstärkt. Axel Krohne: Ich sehe in den neuen US-Sanktionen eher eine Art Verlegenheitslösung. Die Trump-Administration will irgendwie Flagge zeigen. Aber eine echte Zuspitzung kann sie sich natürlich nicht leisten – und will das vermutlich auch gar nicht. Von den Europäern ganz zu schweigen. Halten Sie sich nur einmal die Abhängigkeit Europas von russischen Gaslieferungen vor Augen. Spätestens wenn dieses Thema eines

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Bild: shutterstock.com / vvoennyy

Herr Krohne, die USA haben Anfang April neue Sanktionen gegen Russland verhängt, und der russische Aktienmarkt ist daraufhin schwer in die Knie gegangen. Welche Konsequenz muss man als Anleger aus so einer Entwicklung ziehen? Sollte man von russischen Aktien grundsätzlich die Finger lassen?


Investment

Tages hochkommt, wird der Westen seine Strategie noch einmal gründlich überdenken müssen. Niemand hat wirklich ein Interesse daran, dass sich die Lage zuspitzt. Und wenn es tatsächlich doch so kommen sollte, dann brauchen wir uns über die speziellen Risiken russischer Aktien auch keine Gedanken mehr zu machen. Denn dann würden wir die Folgen ebenso an unseren eigenen Börsen spüren. Selbst wenn es nicht zum Äußersten kommt, fehlen dem russischen Aktienmarkt doch zumindest die positiven Impulse. Echte Entspannungstendenzen gibt es kurzfristig ja nicht. Axel Krohne: Die sind aber wahrscheinlich auch nicht notwendig. Sehen Sie sich den russischen Aktienmarkt in den letzten beiden Jahren an. Da gab es von der Weltpolitik her überhaupt keine Entspannungssignale und es stand zu keiner Zeit ernsthaft im Raum, dass die westlichen Sanktionen wieder wegfallen würden. Trotzdem haben sich russische Aktien seit Anfang 2016 hervorragend entwickelt. Das Entscheidende ist: Russische Aktien waren damals enorm günstig bewertet – und das sind sie immer noch. Außerdem hat die russische Wirtschaft den negativen Einfluss der Sanktionen abgeschüttelt und wächst wieder. Die neue Sanktionsrunde wird daran nichts ändern. Allein schon der gestiegene Ölpreis wiegt den negativen Effekt der neuen Sanktionen bei Weitem auf. Ist der Aktienmarkt selbst gegen zusätzliche Sanktionen noch nicht immun? A xel Krohne: Kurzfristig nicht, da waren die Marktteilnehmer wieder ziemlich perplex. Aber sehen Sie sich die Entwicklung unmittelbar nach dem ersten Schock an. Die Korrektur war durchaus scharf, aber sie hat nicht länger als fünf Tage gedauert. Seitdem hat der russische Aktienmarkt schon wieder gut zugelegt. Die Investoren haben den Kursrutsch dazu genutzt, um sich noch mal günstig einzudecken. Das hängt mit den Erfahrungen seit 2014 zusammen. Wer langfristig ausgerichtet ist, der weiß, dass Russlands Wirtschaft auch die neuen Sanktionen verkraftet und die Welt auch diesmal nicht untergeht. Dazu kommt noch die Erkenntnis, dass die Maßnahmen wieder auf ein paar wenige Unternehmen beschränkt bleiben und damit an der Gesamtlage kaum etwas ändern.

02|2018

Wer bei der RUSAL investiert hatte, der hatte leider Pech. Unterm Strich schätzen wir den russischen Markt heute aber nicht wesentlich anders ein als vor den neuen Sanktionen. Der Sanktionsschock im letzten Monat hat sich also als Kaufgelegenheit herausgestellt. Haben auch Sie für den AvH Emerging Markets Fonds in dieser Situation zugekauft? Axel Krohne: Die meisten unserer Russland-Positionen haben wir vor rund zwei Jahren gekauft. Wir haben sie damals viel günstiger bekommen als sie diesen April nach der Korrektur waren. Deshalb hätten Zukäufe in den meisten Fällen keinen Sinn ergeben. Allerdings haben wir zurzeit signifikante Mittelflüsse, die investiert werden müssen. Bei einigen Einzelwerten, die wir immer noch für stark unterbewertet halten, haben wir deshalb tatsächlich noch mal zugegriffen. Insgesamt ist Russland im Fondsportfolio aktuell mit rund acht Prozent gewichtet. Einen solchen Anteil halten wir in jedem Fall für vertretbar. Würden Sie auch anderen Investoren in der aktuellen Lage eine vergleichbare Gewichtung russischer Aktien empfehlen? Axel Krohne: Wir sind Stockpicker. Auch wenn wir gerade viel über die Gesamtmarktlage gesprochen haben, ist sie für uns nur ein Teilaspekt. Wichtiger ist uns die Qualität der einzelnen Unternehmen, und ob wir hier zu attraktiven Konditionen einsteigen können. Dabei beurteilen wir russische Papiere grundsätzlich nicht viel anders als Aktien aus anderen Schwellenländern. Interessant sind für uns eher Titel aus der „zweiten Reihe“. Das hat meistens auch den Vorteil, dass die russische Regierung dort keinen Einfluss ausübt und dass sich deshalb auch die US-Behörden nicht dafür interessieren. Wenn die Fundamentaldaten wirklich bestechend sind, dann verliert die Frage nach der Ländergewichtung an Bedeutung – zumindest für Anleger, für die das erste Kriterium die Werthaltigkeit ihrer Investments ist. Welche Aktien kommen für Sie konkret in Betracht? Axel Krohne: Nehmen wir beispielhaft die Aktie von Detsky Mir, einer Ladenkette, die sich auf Spielzeug, Babywaren und Kinderkleidung spezialisiert hat. 2014, als erstmals Sanktionen gegen Russland verhängt wurden, erwirtschaf-

tete das Unternehmen einen Umsatz von 45,5 Milliarden Rubel. Bis 2017 hat sich der Umsatz auf 97 Milliarden Rubel mehr als verdoppelt, und der Nettogewinn ist in diesen drei Jahren sogar um 144 Prozent auf 4,8 Milliarden Rubel gestiegen. Dennoch bekomme ich die Aktie von Detsky Mir zurzeit zu einem Kurs-Gewinn-Verhältnis von unter elf und die Dividendenrendite liegt bei 7,8 Prozent. Solche Aktien sind mir zehnmal lieber als so fade russische Blue Chips wie Gazprom oder Rosneft. Detsky Mir schüttet nicht nur hohe Dividenden aus, auch das Geschäftsmodell ist überzeugend. Außerdem muss ich mir keine Sorgen machen, dass der russische Staat morgen die Firmenstrategie umwerfen könnte. Haben Sie für uns noch mehr solche Beispiele? Axel Krohne: Sehr interessant ist die HMS Group, eine unserer Langzeit-Favoriten aus Russland. Das Unternehmen stellt Pumpen und Großkompressoren her und ist damit für Russlands Öl- und Gasindustrie überlebenswichtig. 2017 hat die Gesellschaft ihren Nettogewinn um 73 Prozent gesteigert, zugleich ist der Auftragseingang um weitere 61 Prozent gestiegen. Trotzdem liegt das Kurs-Gewinn-Verhältnis der Aktie zurzeit nur bei vier. Und dann wäre da noch die Apothekenkette Protek, die ebenfalls günstig bewertet ist, ein hohes Wachstum aufweist und eine Dividendenrendite von fast sechs Prozent einbringt. Gerade bei Protek haben wir unsere Position in den letzten Wochen noch einmal stark ausgebaut. Das Unternehmen wird wirklich gut geführt und die langfristigen Aussichten sind hervorragend. Noch eine letzte Frage: Denken Sie, dass die Fußball-WM der russischen Wirtschaft dieses Jahr einen extra Schub verleihen wird? Axel Krohne: Die Weltmeisterschaft wird garantiert die Stimmung vieler Russen heben. Vielleicht schafft sie es sogar, das weltpolitische Klima ein bisschen zu entspannen und damit einen kleinen Beitrag zur Wiederannäherung der Mächte zu leisten. Dass sie die russische Konjunktur anschiebt, glaube ich aber nicht. Russland ist wirklich ein großes Land. Der Wachstumsimpuls, den ein Sportereignis wie die Fußball-WM auslöst, dürfte in der russischen Weite schnell wieder verpuffen. Vielen Dank für das Gespräch.

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Investment

Investment

Jenseits von Beta von Owen Beelders

Die Rolle alternativer Investments in neuem Licht Die Anlegererfahrungen mit Alternatives-Allokationen waren zuletzt oft wenig zufriedenstellend. Wir glauben, dass es an der Zeit ist, die Erwartungshaltung zu überprüfen. Dafür bedarf es eines soliden Regelwerks, um die spezifischen Anforderungen der Anleger mit den angemessenen alternativen Strategien zusammenzuführen.

Ein Beta-dominierter Markt hat Alternatives die Grenzen aufgezeigt Die mehrjährige Hausse nach der globalen Finanzkrise hatte weitreichende Auswirkungen für Anleger weltweit. In solch einem Umfeld waren sogar passive Allokationen zu Aktien und Anleihen sehr effektiv. Beta hatte das Zepter fest in der Hand. Mit wenigen Ausnahmen verursachte jedwede Allokation jenseits von Aktien und Anleihen Opportunitätskosten für die Anleger. Diese Gemengelage machte alternativen Investments das Leben schwer. VERBESSERTES MARKTUMFELD FÜR ALTERNATIVES Die Beta-Welle konnte allerdings nicht ewig andauern. Auch die Volatilität ist zurückgekehrt. In den vergangenen drei Jahren sahen wir mehr Volatilitätsschübe als in den vorhergegangenen 20 Jahren, und seit Anfang 2018 steigt die Frequenz weiter. In vielen dieser Phasen haben Alternatives ihre Mission erfüllt: Sie boten Verlustschutz und Diversifikation.

haben Alternatives ein überzeugendes Risiko-Ertrags-Profil abgeliefert. Dies verdeutlicht ihre Rolle als wertvolle Ergänzung für herkömmliche Portfolios.

identifizieren, und das setzt gründliche Recherche voraus.

DIE SCHWIERIGKEITEN DER ALTERNATIVES-AUSWAHL Eine Schwierigkeit bei der Auswahl passender Alternatives-Strategien liegt in ihrer Kategorisierung. Daher ist die Auswahl einer geeigneten Alternatives-Strategie in vielerlei Hinsicht weitaus komplizierter als etwa die Selektion von Aktien- oder Anleihenfonds.

Viele der Anleger, die sich nach der globalen Finanzkrise für Alternatives entschieden hatten, fokussierten sich auf den Verlustschutz. Sie vernachlässigten dabei jedoch meist die Möglichkeiten der Aufwärtspartizipation. Das führte dazu, dass sie vor Verlusten geschützt waren, die nie eintraten, aber jede Menge Aufwärtspotenzial in einer langjährigen Hausse verpassten.

Der „Beta-Trade“ ließ zudem viele Anleger das Interesse an einem Schlüsselattribut alternativer Investments verlieren. Warum sollten sie für eine effiziente Kombination von Erträgen und Verlustschutz bezahlen, wenn die lockere Geldpolitik ihnen hohe Erträge bei niedriger Volatilität und effektivem Verlustschutz quasi auf dem Silbertablett servierte?

Verlustschutz: Wie viel Verlustschutz ist für einen Anleger sinnvoll? Nehmen Sie 2008 als Referenzpunkt. Damals verlor der MSCI World (auf Lokalwährungsbasis) 51 Prozent von Scheitelpunkt bis Talsohle. Wie viel davon können Anleger verkraften, angesichts des Auswärtspotenzials, das sie erwarten? 25 Prozent? 15 Prozent? Oder wäre ein Null-Ertrag tolerierbar?

ZWEI SEITEN DER PERFORMANCEMEDAILLE: BETA UND ALPHA

Ertragsniveau: Welche Erträge würden andererseits als Erfolg gelten? Anleger wünschen vielleicht einen Ertrag von 6 Prozent, oder Inflation plus 2 Prozent. Oder 80 Prozent der Aufwärtsbewegung. Auch hier gilt es so spezifisch wie möglich zu sein.

Um das Auf und Ab der Alternatives wirklich zu verstehen, müssen wir im Detail betrachten, wie bestimmte Marktcharakteristika die Erträge alternativer Investments beeinflussen. Herkömmliche Long-Only-Strategien sind stark von Beta abhängig. Per Definition sind Alternatives sensibler für Alpha.

Für die meisten Kapitalmärkte erwarten wir für die kommenden Jahre jedoch nur moderate Erträge und steigende Volatilität, insbesondere angesichts der bereits eingeläuteten Zinswende. Dadurch dürfte sich die Streuung der Erträge für die einzelnen Vermögensarten erhöhen, was wiederum Alpha-Quellen kreiert.

Diese Diskrepanz deckt auf, warum es Alternatives in der jüngeren Vergangenheit so schwer hatten: Hohe Markterträge, niedrige Volatilität, hohe Korrelationen und schrumpfende Performancestreuung führten im Zusammenspiel zu einer erheblichen Austrocknung der Chancen für Alternatives. Wir sehen jedoch zuletzt eine Rückkehr der Volatilität, die auch anhalten dürfte und daher ein für Alternatives vorteilhafteres Umfeld für die kommenden Jahre sein sollte.

Mit anderen Worten: Wir denken, dass wir aktuell in eine Marktphase eintreten, in der alternative Investments sich gut entwickeln sollten und ihre Stärken wieder zum Nutzen der Anleger ausspielen können. In den vergangenen 25 Jahren

Im Zuge dieser erwarteten Entwicklung werden die produktivsten Alternatives-Strategien wahrscheinlich von einer Mischung aus Beta, Alpha und Verlustschutz profitieren. Doch die Anleger müssen die richtigen Strategien

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EIN NEUBEGINN MIT ALTERNATIVES

Korrelation: Aus verhaltensanalytischer Sicht ist die Korrelation vielleicht der interessanteste Faktor. Viele Anleger wollen Investments, die sich anders als der Mainstream verhalten. Dies ist eine Herausforderung für Alternatives, denn in Haussen bedeutet geringe Korrelation meist auch reduziertes Aufwärtspotenzial. Diese Ertragslücke kann ein langfristiges Investieren in Alternatives erschweren. Die meisten Anleger wollen doch nur, dass ihre alternativen Investments in Baissen unkorreliert sind. DREI TREIBENDE KRÄFTE FÜR ALTERNATIVES Eine Kategorisierung hinsichtlich drei wichtigen Treibern von Alternatives erleichtert den Einstieg: die Herkunft des Markt-Betas, dessen Niveau und wie stark es variiert, sowie die relative Gewichtung von Alpha und Beta.

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Investment

Beta-Quelle: Das Marktsegment, in dem sich eine Alternatives-Strategie bewegt, definiert, wie sie von Marterträgen beeinflusst wird. Für Long-Short-Aktienstrategien kann Beta aus beliebigen Kombinationen von geographischer Herkunft, Marktkapitalisierung, Anlagestil, sogar Branchenmix kommen. Andere Strategien, wie etwa Event Driven, haben kaum signifikantes Beta-Engagement aufzuweisen. Beta-Niveau und Bandbreite: Wie viel Marktrisiko geht eine Strategie ein und wie stark verändert sich dies mit der Zeit? Eine typische Long-Short-Aktienstrategie hat ein Beta von 0,5, aber dies unterscheidet sich bei den einzelnen Strategien sehr stark, von weniger als Null bis fast 3,0. Zwei Strategien, die im gleichen Markt, aber mit unterschiedlichen Beta-Niveaus investieren, verhalten sich entsprechend unterschiedlich. Beta-Alpha-Mischung: Den Managern steht eine ganze Reihe von Anlage- und Absicherungsstrategien zur Verfügung. Diese Auswahl beeinflusst das Mischverhältnis von Alpha und Beta, und mithin die daraus entstehenden Performancemuster. OBERFLÄCHLICH ÄHNLICH, BEI NÄHEREM HINSEHEN SEHR UNTERSCHIEDLICH Zwei Strategien, die sich auf den ersten Blick ähneln, können bei genauerer Überprüfung völlig verschieden strukturiert sein. Ein Beispiel: • S trategie A erreichte sein Beta durch die Kombination von 50 Prozent Long-Aktien und 50 Prozent Cash. Diese Strategie wird sich weitgehend marktähnlich verhalten, da die Aktien Marktengagement bieten, die Barbestände nicht. Durch Titelauswahl generiert der Manager ein gewisses Level an Alpha. • S trategie B hat das gleiche Beta wie Strategie A, jedoch kam dies durch Kombination von 250 Prozent Long-Aktien und 200 Prozent Short-Aktien zustande. Alle Short-Positionen von Strategie B sind auf Einzelaktien. Dies ist ein ganz anderer Ansatz als Strategie A.

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NEUE BEWERTUNGSGRUNDLAGEN FÜR ALTERNATIVES

ANLAGEBEDÜRFNISSE UND ERWARTUNGEN

ALTERNATIVESCHARAKTERISTIKA

Verlustschutz

Beta-Quelle

Ertragsniveau

Beta-Niveau und Bandbreite

Korrelation

Beta-Alpha-Mischung

Nur für illustrative Zwecke Quelle: AB

Diese zwei Strategien bewegen sich im gleichen Markt und weisen das gleiche Beta-Niveau auf. Doch das Verhältnis von Beta zu Alpha ist ein gänzlich anderes. Das völlig andere Ertragsprofil ist allein auf die unterschiedliche Alpha-Beta-Gewichtung zurückzuführen. Zusätzlich können auch der Investmentprozess und das Können eines Managers einen großen Einfluss haben. Die Verwendung von Hebelung kann ebenfalls die Auswirkungen der Anlageentscheidungen vergrößern. WIE MAN EINE LANGFRISTIGE ALTERNATIVES-ALLOKATION AUFBAUT Die folgenden vier Schritte können beim Aufbau einer Alternatives-Allokation hilfreich sein: 1. D efinieren: Welche konkreten Ziele verfolgt ein Anleger mit Alternatives? Welches Ausmaß an Verlustschutz, Marktpartizipation und Korrelation wünscht er?

Alternatives-Allokation entnommen werden sollten: Aktien, Anleihen, oder beides? 4. Auswählen: Welche Manager sollten für eine spezifische Strategie selektiert werden? Die drei Kernfaktoren Beta-Quelle, Beta-Niveau und Bandbreite sowie Beta-Alpha-Mischung müssen nun evaluiert werden. FAZIT Die lange Zeit der hohen Markterträge ist vorbei. Wir erwarten höhere Volatilität und Streuung innerhalb der Vermögensarten und einzelnen Wertpapiere. Diese Trends werden die Marktlandschaft verändern, und auch die Chancen für alternative Investments neu definieren.

2. A llokieren: Alternative Allokationen können „schlüsselfertig“ durch einen erfahrenen Dachhedgefondsmanager geliefert werden, oder man erstellt eine Allokation aus verschiedenen Bausteinen.

Historisch haben Alternatives eine sehr erfolgreiche Ergänzung für herkömmliche Portfolios dargestellt und zu höheren Erträgen bei niedrigerem Risiko geführt. Konsequente, sorgfältige Selektion und verbesserte Transparenz und Regulierung dürften alternative Investments wieder zu einem wichtigen, langfristigen Bestandteil gut diversifizierter Portfolios machen.

3. F inanzieren: Bestimmen Sie, aus welchem Teil des bestehenden Gesamtportfolios die Mittel für eine

Autor: Owen Beelders, Quantitative Analyst – Securitized Assets, AllianceBernstein L.P.

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Investment

Emotionale Liquidität

Viele Investoren – private wie professionelle – haben Angst vor den Schwankungen der Kapitalmärkte. Sie investieren entweder gar nicht oder handeln emotional, überstürzt und zyklisch. Mit einem geeigneten Vorwarnsystem jedoch können Chancen identifiziert und – auch antizyklisch – genutzt werden.

von Mario Künzel

flationsraten von jährlich zwei Prozent halbieren das Vermögen innerhalb von 30 Jahren.

Mario Künzel, Mandats- und Vertriebsmanagement, Prokurist, DJE Kapital AG

G

eld anlegen und dafür Risiken in Kauf nehmen? Oder die Schäfchen besser ins Trockene bringen? Für die überwiegende Mehrheit der Deutschen ist die Sache klar: Knapp 40 Prozent des Geldvermögens, rund 2.372 Milliarden EUR, bilden eine gewaltige Liquiditätsreserve in Form von Bargeld, Tagesgeld und Spareinlagen; rund 36 Prozent oder rund 2.174 Milliarden EUR dienen zur Ver- und Alterssicherung. Nur rund 21 Prozent des Vermögens, rund 1.307 Milliarden EUR, sind in Aktien und Investmentfonds angelegt und können von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren (siehe Abbildung 1). Liquidität bildet gemeinsam und in Konkurrenz mit den Zielen Rentabilität und Sicherheit das sogenannte magische Dreieck, in dessen Spannungsfeld sich die Vermögensanlage bewegt. In der Theorie sind immer nur zwei der drei Ziele gleichzeitig zu erreichen, das heißt zum Beispiel, dass Geldanlagen mit hoher Rentabilität und hoher Sicherheit in der Regel nicht liquide sind. Die privaten Haushalte Deutschlands folgen in ihrer Gesamtheit eher dem Ansatz hoher Sicherheit und hoher Liquidität, und das seit Jahrzehnten. Die Rentabilität bleibt dabei jedoch auf der Strecke. Man könnte es auch anders ausdrücken: Rund 40 Prozent des Privatvermögens liegen so gut wie unverzinst herum – und anstatt zu arbeiten, schrumpft dieser Anteil aufgrund der Inflation leise vor sich hin. Selbst scheinbar niedrige In-

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Nun sind private Haushalte niemandem verpflichtet als sich selbst. Sie können ohne Rücksicht auf ihre Ziele oder festgelegte Investmentquoten eine hohe Liquiditätsreserve halten. Vor allem in schwierigen oder unruhigen Börsenzeiten ist die Versuchung groß, angelegtes Kapital zu realisieren und auf ein Tagesgeldkonto umzuschichten. Dort ist es vor den Schwankungen der Märkte sicher. Tagesgeld oder Spareinlagen sind allerdings nur ein wirksames Instrument zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, aber angesichts des niedrigen Zinsniveaus taugen sie nicht für die langfristige Kapitalanlage – im Gegenteil. Nicht nur die Inflation nagt daran, manche Geldinstitute verlangen bereits Einlagegebühren – die berüchtigten Strafzinsen.

Liquide, professionell gemanagte Fonds anstatt Tagesgeld Für die verschiedensten Anlagebedürfnisse gibt es, je nach Risikoneigung, liquide und professionell gemanagte Alternativen zum Tagesgeld. Für deutsche Anleger wären Rentenfonds wie der DJE - InterCash, die vorwiegend in Euro-Anleihen mit kürzeren Laufzeiten investieren, eine Option. Durch eine ausgewogene Mischung aus Staats- und Unternehmensanleihen versuchen sie, eine möglichst stabile Wertentwicklung zu erzielen. Einen anderen Weg gehen marktneutrale Fonds, deren kleinster gemeinsamer Nenner vielleicht der Gedanke „Marktrisiken? Nein, danke.“ lauten könnte. Der Fonds DJE - Equity Market Neutral Europe beispielsweise setzt auf ein Portfolio mit 50 europäischen Aktienwerten und sichert die Markt- und Währungsrisiken des europäischen Aktienmarktes weitgehend ab. Dazu dient ein Index-Derivat, dessen Wert steigt, wenn der Markt fällt und umgekehrt. Hinzu kommen Devisentermingeschäfte, um etwaigen Währungsrisiken zwischen dem Euro und anderen europäischen Währungen zu

begegnen. Auf diese Weise können Anleger – ohne die üblichen Marktschwankungen – von der Titelauswahl eines erfahrenen Analystenteams profitieren, wenn deren Aktienselektion den Gesamtmarkt schlägt. Eine dritte Option bieten vermögensverwaltende Fonds wie der DJE Concept, der von Dr. Jens Ehrhardt gemanagt wird. Fonds wie dieser versuchen, sich jederzeit an das erwartete Umfeld anzupassen. Das Portfolio ist über verschiedene Anlageklassen gestreut und wird strategisch gesteuert. Dadurch will der Fonds einerseits von den Chancen des Marktes profitieren und sich anderseits vor dessen Risiken schützen. Der DJE Concept betreibt dafür ein äußerst flexibles Liquiditätsmanagement. Dieses hängt eng mit der Analyse der Marktund Stimmungslage zusammen. Die Cash-Quote wird aufgebaut, sobald das Fondsmanagement der Ansicht ist, der Markt könnte kippen, und dann sind auch schnelle Reaktionen möglich. Beispielsweise stieg die Liquidität des DJE Concept von 3,8 Prozent im Januar auf 41,9 Prozent im März. Die rigorose Steuerung der Cash-Quote hat System: Je höher die Märkte bewertet sind, desto größer ist das Rückschlagpotenzial, und umso konsequenter wird die Liquidität in einem vermögensverwaltenden Fonds aufgebaut, wenn der Markt zu fallen droht. Um dem richtigen Zeitpunkt so nahe wie möglich zu kommen, vertraut die DJE Kapital AG (kurz: DJE) auf das hauseigene dreidimensionale Analyseverfahren nach fundamentalen, monetären und markttechnischen Kriterien (FMM-Methode), welche Dr. Jens Ehrhardt vor über vierzig Jahren zur Bewertung von Märkten und Wertpapieren etabliert hat (siehe Abbildung 2). Die markttechnischen Faktoren geben den Ausschlag für den kurzfristig taktischen Einsatz der Liquidität. Die DJE beobachtet und analysiert laufend ein ganzes Spektrum markttechnischer Indikatoren für die wichtigsten internationalen Aktien- und Rentenmärkte, darunter das europäische Stimmungsbarometer Sentix und das Verhältnis von Puts zu Calls; aber

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Investment

auch viele US-Indikatoren wie den Index der National Association of Active Investment Managers (NA AIM), der mittels einer wöchentlichen Umfrage darüber Aufschluss gibt, wie stark aktive Investmentmanager am Aktienmarkt engagiert sind. Die markttechnischen Faktoren werden nicht nur wöchentlich, sondern täglich ermittelt, denn sie sind eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage im Investmentprozess – nicht nur bei Aktien, Renten oder Rohstoffen, sondern auch bei den Fragen rund um das Thema Währungsabsicherung und eben für die Steuerung der Liquidität.

1

GELDVERMÖGEN PRIVATER HAUSHALTE IN DEUTSCHLAND 0,6 %

Bargeld und Einlagen: 2.372,6 Mrd. Euro Schuldverschreibungen: 155,3 Mrd. Euro

39,3 %

36,0 %

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds: 1.307,0 Mrd. Euro Ansprüche ggü. Versicherungs-, Altersicherungsund Standardgarantiesystemen: 2.174,0 Mrd. Euro

2,6 %

21,6 %

Knapp 40 Prozent des Geldvermögens der privaten Haushalte bleiben als Tagesgeld, Bargeld und Spareinlagen größtenteils unverzinst. Quelle: Deutsche Bundesbank, Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ohne Erwerbszweck. Stand: April 2018.

Folge dem Trend und tue das Gegenteil von dem, was andere machen Der Grund dafür: Die Anleger – viele professionelle Finanzinvestoren eingeschlossen – agieren und reagieren emotional. Bei Anlageentscheidungen sind also psychologische, menschliche Verhaltensweisen für die Marktprognosen wichtig. Wenn die Märkte unruhig werden und die Schwankungen zunehmen, werden Anleger nicht selten nervös und handeln prozyklisch: Sie verkaufen mit dem fallenden Markt und kaufen erst dann, wenn der Markt wieder gestiegen ist. Dieses Verhalten ist bei Aktieninvestments besonders ausgeprägt. Die Deutschen mit ihrem Ruf als Schnäppchenjäger-Nation kaufen sonst gerne im Winterschlussverkauf Sonderangebote und mögen Rabatte. Bei Aktien dagegen wird immer dann am meisten verkauft, wenn die Rabatte am höchsten sind. Die DJE dagegen lebt das Motto „Folge dem Trend und tue das Gegenteil von dem, was andere machen“. Dies ist nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Gemeint ist, dass man dem Trend folgt, solange sich die Märkte positiv entwickeln. Sobald sich die Vorzeichen aber ändern, positioniert sich die DJE gegen das Gros der Investoren (siehe Abbildung 3) und verkauft auch schon im Aufwärtstrend oder kauft möglichst antizyklisch bei tiefster Depression, da sich dann oft die besten Kaufgelegenheiten ergeben. Die FMM-Methode, der unabhängige Research-Ansatz der DJE, dient dafür als eine Art Vorwarnsystem. Die Fondsmanager werden dadurch disziplinierter in ihren Entscheidungen – auch gegen das eigene Gefühl. Für Anleger, die eine Alternative zu Tagesgeld et cetera suchen, können Fonds also eine ernsthafte Option sein. Sie können von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren und in der Regel innerhalb weniger Tage auf das angelegte Kapital zugreifen. Der große

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DIE FMM-METHODE VON DJE: MARKTTECHNISCHE FAKTOREN BESTIMMEN DIE LIQUIDITÄTSSTEUERUNG

Die Grundlage Wir betrachten die Unternehmen mit ihren wichtigstens Kennzahlen und die konjunkturelle Entwicklung der bedeutenden Volkswirtschaften.

Die Geldfrage Wir bewerten die Liquiditätslage – u. a. Geldmenge, Inflation, Zinsen, Kredite. So können wir feststellen, wie nachhaltig die Nachfrage an den Aktienmärkten ist.

Die Marktstimmung Jeder Anleger handelt emotional. Darum messen wir anhand zahlreicher Indikatoren die Stimmung an der Börse, um frühzeitig agieren zu können.

Quelle: DJE Kapital AG, schematische Darstellung der FMM-Methode (fundamentale, monetäre und markttechnische Analyse)

3

ANTIZYKLISCHER ANSATZ AUF BASIS VON FRÜHINDIKATOREN 2664

3.000

120 100

2.500

80

2.000

60

1.500

59

1.000

40 20

500

0

0

-20 April 2008

April 2009

April 2010

April 2011

April 2012

NAAIM Exposure Index (rechte Skala)

April 2013

April 2014

April 2015

April 2016

April 2017

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S&P 500 Composite – Price Index (linke Skala)

Der NAAIM-Index der National Association of Active Investment Managers ist einer der vielen Stimmungsindikatoren für die Aktienmärkte. Die NAAIM befragt wöchentlich aktive Manager, wie hoch ihre Aktienquote ist. Die DJE bewertet viele dieser Indikatoren für die markttechnische Analyse und positioniert sich taktisch kurzfristig, oft antizyklisch – in der tiefsten Depression bieten sich oft die besten Kaufgelegenheiten Quelle: National Association of Active Investment Managers (NAAIM), S&P 500 Index; DJE Kapital AG. Stand: 17. April 2018.

Vorteil dabei ist die Verwaltung des Vermögens durch erfahrene Profis, die ihre Entscheidungen gegenseitig auf Stichhaltigkeit prüfen und anhand von Szenarien testen können. Sie verarbeiten dazu enorme Datenmengen, um

rational zu handeln, Situationen besser zu analysieren, etwaige Kurzschlussreaktionen zu vermeiden und vor allem, um ihre Anleger vor den Risiken des Marktes (wie hohe Kursschwankungen) nach Möglichkeit zu schützen.

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Investment

CAT-Bonds-Investments und Liquidität von Dirk Schmelzer

kommt, welches unter dem Rückversicherungsvertrag des CAT Bonds gedeckt ist. Andernfalls fallen die investierten Mittel am Ende der Laufzeit wieder an den Investor zurück.

Art der Cashflows

Dirk Schmelzer, Partner, Head Portfolio Management, Plenum Investments AG

Einleitung CAT Bonds sind variabel verzinsliche Investments, die häufig zur Reduktion von Durationsrisiken und zur Performanceoptimierung in Portfolios eingesetzt werden, die schwergewichtig in Zinspapieren investiert sind. Während die positive Wirkung dieser Anlageklasse – sowohl auf die erreichbare Rendite als auch auf die Portfoliovolatilität – oft beschrieben und diskutiert wird, stehen die Folgen für die Liquidität und die Liquiditätsplanung häufig im Hintergrund. Rückversicherung als Anlage Mit der Entstehung des CAT-BondsMarktes Mitte der 90er Jahre wurde es erstmals für einen breiten Investorenkreis möglich, Rückversicherungsrisiken, wie das Eintreten großer Naturkatstrophen, direkt in Anleiheform zu investieren und zu handeln. Der Investor übernimmt dabei Risiken, welche vom Erst- oder Rückversicherer zediert werden, und setzt seine Investition diesem Ereignisrisiko aus. Der Erlös aus der CAT-Bonds-Emission fließt dabei nicht dem zedierenden Versicherer zu, sondern bleibt auf einem Treuhandkonto gebunden. Der Rück-/Versicherer hat lediglich den Anspruch auf diese Mittel, wenn es zu einem Schadensereignis

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Der Investor erhält für die Übernahme des Ereignisrisikos und die Bereitstellung der Mittel einen Coupon, der sich zusammensetzt aus einer vordefinierten Prämie, die direkt abhängig ist von der Eintrittswahrscheinlichkeit des übernommenen Risikos, sowie dem Ertrag der treuhänderisch verwalteten Mittel, die üblicherweise in hochsichere Anlagen – beispielsweise US-Geldmarktfonds – investiert werden. Diese Couponzahlungen fallen üblicherweise vierteljährlich an und stellen den Hauptteil der mit CAT-Bonds-Anlagen erzielbaren Performance dar. Bleiben die versicherten Schadensereignisse aus, so wird der CAT Bond am Ende der Laufzeit, die üblicherweise 36 Monate beträgt, zu Par zurückgezahlt.

Fremdwährungsrisiken Bei den transferierten Risiken handelt es sich vorwiegend um Naturkatastrophen in den USA, da hier das größte Schadenspotenzial für die globale Versicherungswirtschaft besteht. Folglich sind auch CAT Bonds, bis auf vereinzelte Ausnahmen, in USD denominiert, zumal auch internationale Verträge – die auch andere geografische Regionen decken – in USD abgeschlossen werden. Aus Investorensicht bedeutet dies, dass dieses Währungsrisiko möglicherweise abzusichern ist, wodurch zusätzliche Mittelflüsse anfallen können.

Schadensfälle Während die Mittelflüsse im Normalfall gut prognostizierbar und damit planbar sind, führen Schadensereignisse, die einen möglichen (Teil-)Verlust eines CAT Bonds zur Folge haben können, zu einer Verkomplizierung der Liquiditätssituation für den Investor. Aufgrund der Natur der versicherten Katastrophenereignisse stehen nach einem solchen Ereignis weder die genaue Schadenshöhe fest, noch ist der Zeitpunkt, zu

dem die Auszahlung aus dem CAT Bond erfolgt, bekannt. So können Wiederanlagen oder Rückzahlungen des Kapitals nicht wie geplant durchgeführt werden. Insbesondere kann die Rückzahlung eines CAT Bonds bis zu 36 Monate über den ursprünglichen Verfallstermin hinaus verzögert werden. Auch wenn die Anleihen in einer solchen Situation stets handelbar bleiben und Liquiditätsbedürfnisse also gemanagt werden können, so ist doch mit empfindlichen Preisabschlägen zu rechnen.

Marktliquidität CAT Bonds ermöglichen mit ihrer Einführung erstmalig den laufenden Handel von (Rück-)Versicherungsrisiken und die kontinuierliche Preisfeststellung für die transferierten Risiken. Wie bei anderen Anleiheinstrumenten erfolgt der Handel außerbörslich (over-the-counter). Neben der reinen Marktgröße, die Ende 2017 rund 31 Milliarden USD betrug, und sich damit winzig im Vergleich zu anderen Anlageklassen ausnimmt, ist zu berücksichtigen, dass dieser Markt eng mit dem traditionellen Rückversicherungsgeschäft verwoben ist. Dies wirkt sich über unterschiedliche Faktoren auch auf die Liquidität dieses Marktes aus. Insbesondere die Erneuerungszyklen für Rückversicherungsdeckung sind hier zu nennen, aber auch die Art der versicherten Katastrophenrisiken und deren Unvorhersehbarkeit hat Auswirkungen auf die Liquidität von CAT-Bonds-Investments.

Rückversicherungserneuerungszyklus Traditionelle Rückversicherung wird üblicherweise in Form von Jahresverträgen abgeschlossen. Folglich haben sich feste Zeitpunkte im Jahr herausgebildet, zu denen diese Verträge erneuert werden (1. Januar [USA, Europa], 1. April [Asien] und 1. Juni/1. Juli [USA]).

Primärmarktliquidität Aus Sicht der sich rückversichernden Zedenten ist es sinnvoll, die Deckung über CAT Bonds zu den gleichen Zeitpunkten zu kaufen, obwohl es sich bei CAT Bonds meist um mehrjährige Deckungen handelt. Den größten Bedarf

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Investment

für Versicherungsdeckung gegen Naturkatastrophenschäden haben die USA und so ist es zu erklären, dass rund die Hälfte des im Jahresverlauf emittierten Kapitals auf das zweite Quartal entfällt. Auf das erste und das vierte Quartal entfallen rund je ein Viertel der Emissionen, wohingegen im dritten Quartal, welches auch den Höhepunkt der Hurrikansaison umfasst, üblicherweise nur marginale Emissionsaktivitäten zu verzeichnen sind.

Sekundärmarktliquidität Eines der herausragenden Merkmale von CAT Bonds ist deren tiefe Volatilität. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, deren Preise laufend auf die sich ändernden wirtschaftlichen, politischen und unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen reagieren, kommt es bei CAT Bonds nur selten zu neuen, preisbeeinflussenden Informationen. Schadensereignisse sind nicht vorhersehbar, treten sehr selten auf und die Eintrittswahrscheinlichkeiten für solche Ereignisse bleiben – abgesehen von saisonalen Effekten – über die Laufzeit unverändert. Dies hat zur Folge, dass die Investitionsstrategien der Anleger primär über Buy-and-hold-Ansätze auf das Abschöpfen der Risikoprämie abstellen und Anlagerisiken über Diversifikation reduziert werden. Zu erhöhter Handelsaktivität am Sekundärmarkt kommt es daher vor allem bei einem starken Zufluss an Neuemissionen. Diese ermöglichen einerseits eine Optimierung der Anlagestrategie und generieren andererseits neue Informationen über den „Preis“ der transferierten Risiken. Anzeige

Während des Eintretens von Katastrophenereignissen (das Herannahen eines Hurrikans) und auch danach steigt die Aktivität im Sekundärmarkt ebenfalls an und gewährleistet so, dass die Informationen über solche Ereignisse in den Preisen der CAT Bonds abgebildet werden. In der Regel sind diese Informationen mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die unterschiedlichen Sichtweisen der Investoren auf das Ausmaß des versicherten Ereignisses und dessen Schadensfolgen führen häufig dazu, dass sich die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer nicht mehr decken und betroffene Positionen erst dann wieder gehandelt werden, wenn ein großer Teil der Unsicherheit durch konkrete Informationen reduziert wurde.

CAT Bonds als Mittel zur Liquiditätsplanung und -steuerung Die direkte Abhängigkeit des Risikoprämienanteils des Coupons vom quantifizierten Ereignisrisiko ermöglicht eine vergleichsweise gute Steuerung und Prognose der dem Anleger zufließenden Mittel – dies bei gleichzeitig tiefer Volatilität der Preise der zugrundeliegenden CAT Bonds und weitgehender Unkorreliertheit zu anderen Finanzmarktrisiken, insbesondere zu Zinsänderungsrisiken. CAT Bonds lassen sich daher insbesondere dort einsetzen, wo ein regelmäßig anfallender Zahlungsstrom gefordert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Couponzahlungen in USD anfallen und das eventuell entstehende Fremdwährungsrisiko abzusichern ist. Obwohl der ausstehende Nominalbetrag eines CAT Bonds stets in hochli-

quiden Treasury Investments investiert ist, sollte die Tatsache, dass es sich letztendlich um einen Rückversicherungsvertrag handelt, nicht außer Acht gelassen werden. Die Liquidität dieser Anlageklasse ist zwar grundsätzlich gegeben, jedoch unterscheidet sie sich aufgrund der spezifischen Funktionsweise dieses Marktes markant von anderen Vermögenswerten. Der Ertrag von CAT Bonds lässt sich zwar als „Geldmarkt-Plus“ klassifizieren, jedoch sind CAT Bonds nicht dazu geeignet, als kurzfristiger Liquiditätspuffer eingesetzt zu werden.

Fazit CAT Bonds kommen zwar formal als Anleihe daher, in vielerlei Hinsicht sind sie jedoch sehr nahe an der Funktionsweise von Rückversicherungsverträgen. Dies ist offensichtlich, betrachtet man die transferierten Risiken. Es gilt jedoch auch für die Emissionstätigkeit, den Handel und das Investorenverhalten, welches stark am Risikomanagement einer Rückversicherung angelehnt ist. Gerade diese Unterschiede zu anderen Anlageklassen machen die Attraktivität von CAT Bonds aus. Anleger, die einen starken Fokus auf eine strategische Asset-Allokation legen und stabile Ertragsquellen suchen, finden in CAT Bonds einen attraktiven Baustein für ihre Portfoliokonstruktion. Opportunistisch agierende Investoren sollten bei ihren Einstiegs- und Ausstiegsentscheidungen auf die in diesem Artikel beschriebenen Besonderheiten achten, damit neben dem übernommenen Ereignisrisiko auch die Liquiditätsaspekte gemanagt werden.


Financial & Estate Planning | Praxis

Veranstaltungen

Deutscher Finanzplanungswettbewerb für 2018 ist gestartet von Thomas Abel

„Alle deutschen Finanzberater, die Mitglied eines anerkannten Finanzplanungsverbands beziehungsweise -vereins sind, sind für den Wettbewerb zugelassen”, sagt IFNP-Geschäftsführer Sven Putfarken. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem network financial planner e.V. und hoffen, dass weitere Verbände und Vereine am Wettbewerb teilnehmen werden und ihre Mitglieder zur Teilnahme motivieren. So kann exzellente Finanzberatung in Deutschland noch stärker gefördert werden”, so Putfarken weiter.

Finanzberater/-innen, die an der Teilnahme interessiert sind, können einen Finanzplan, der auf einem echten Fall beruht, einreichen. Der Finanzplan wird von einer Expertenjury beurteilt. Beurteilungskriterien sind die Empfehlungen, die der/die Berater/-in seinem/ihrem Kunden gegeben hat. Ausschlaggebend sind die Qualität der Empfehlungen in Bezug auf das Erreichen der Zielsetzungen des Kunden einerseits, und die Wahrung der Interessen des Kunden andererseits. Der Award wurde bereits im Jahr 2016 erfolgreich in Deutschland vergeben. Erster Gewinner war Alexander Gerth von der NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH in Essen.

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Den Gewinnern des diesjährigen Wettbewerbs winken die kostenfreie Teilnahme am Financial Planner Forum in Berlin im November zuzüglich der Übernahme aller Reise- und Übernachtungskosten sowie andere hochwertige Preise. Zusätzlich erfolgt eine Berichterstattung in der Presse und im FINANCIAL PLANNING Magazin.

Unterstützt wird der Award in diesem Jahr auch von den Partnern

„Mit der erneuten Durchführung dieses Wettbewerbs, der die besten Finanzberater Deutschlands auszeichnet, legen wir die Messlatte für exzellente Finanzberatung in Deutschland deutlich höher”, sagt Thomas Abel, Vorstand des network financial planner e.V., einem der mitgliederstärksten Vereine für Finanzplaner in Deutschland. „Der Wettbewerb bietet Finanzberatern eine großartige Chance, ihr Talent unter Beweis zu stellen“, sagt Abel weiter.

Bild: shutterstock.com / BrianAJackson

D

as IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung hat in Berlin den Start des Deutschen Finanzplanungswettbewerbs für 2018 bekanntgegeben, den German Financial Planner Award. Der Wettbewerb wird vom network financial planner e.V. unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie ab sofort auf der Homepage des IFNP (www.ifnp.de/german-financial-planner-award).

Für die Awards gelten dieselben Regeln wie in 2016. Die Auswahlkommission wird sich aus fünf deutschen Experten zusammensetzen – darunter Alexander Gerth.

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Financial & Estate Planning | Praxis

FOKUSSIERTES RESEARCH STARKE ERGEBNISSE

Das rigorose Research von AllianceBernstein führt zu klaren Erkenntnissen. Fokussiertes Research, das mutigere Investitionsstrategien und –entscheidungen ermöglicht. Research, das starke Ergebnisse für unsere Kunden liefern kann. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihnen unser fokussiertes Research starke Ergebnisse liefern kann. AllianceBernstein.com/go/ergebnisse/de 089 255 40 0

Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Diese Anzeige dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Empfehlung dar, ein Finanzinstrument zu erwerben oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Herausgeber: AB Europe GmbH, Maximilianstraße 21, 80539 München. Das [A/B] Logo ist eine Dienstleistungsmarke von AllianceBernstein L.P. © AB Europe GmbH 2018.


Veranstaltungen

Veranstaltungskalender

Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (www.frankfurt-school.de)

Netzwerke

IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH in Kooperation mit dem network financial planner e.V. (www.ifnp.de) 15.06.2018

4. Hamburger Finanzplanertag

05.09.2018

4. Düsseldorfer Finanzplanertag

14.09.2018

Financial Advisory Summit München

16./17.11.2018

14. Financial Planner Forum

Studiengang „Financial Consultant/Financial Planner“

6. Münchener Finanzplanertag

Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (www.vuv.de) 09.11.2018

München, Anmeldeschluss 06.07.2018

14.09.2018

Hamburg, Anmeldeschluss 13.07.2018

XPS-Finanzsoftware GmbH in Kooperation mit der IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH (www.xps-finanzsoftware.de)

network financial planner e.V. (www.nfpb.de) 18.10.2018

07.09.2018

25.07.2018

Basisseminar, München Dozent: Sven Scherner (IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH)

26.07.2018

Praxisseminar, München Dozent: Sven Scherner

Deutscher Vermögensverwaltertag 2018, Philharmonie Essen

MLP SE (www.mlp-se.de)

Finanzplaner Fortbildung in Kooperation mit dem NFEP (www.finanzplanerfortbildung.de) 20./21.09.2018

Weiterbildung

12./13.09.2018

Praxisworkshop “Financial Planning“ München

21./22.08.2018

Praxisworkshop “Financial Planning“ Berlin

FCM Finanz Coaching (www.fcm-coaching.de) 10. Expertenforum „Risikoprofiling mit Anlegern“, bis zu 5 CPD-Credits, IHK Wiesbaden

Financial Planning Trends (www.fp-trends.de)

50

15.09.2018

Praktiker-Workshop: Beratung und Finanzplanung von Personen-/Kapitalgesellschaftern

01.12.2018

Kompakt-Workshop: Beratung und Finanzplanung von Personen-/Kapitalgesellschaftern

7. MLP Financial Planning Powertage, MLP Campus Wiesloch, Motto: „Von Algorithmen bis Zinsfalle – Financial Planning analog und digital“, 13 CPD-Credits

GfdS Gesellschaft für das Stiftungswesen m.b.H. (www.stiftungsgesellschaft.de) 20.09.2018

"Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" (Modul 1), Berlin, Anmeldeschluss: 12.09.2018

21.09.2018

"Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" (Modul 2), Berlin, Anmeldeschluss: 12.09.2018

7. Frankfurter Finanzplaner Forum, Relexa Hotel, Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt

IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH in Kooperation mit dem network financial planner e.V. (www.ifnp.de)

21.06.2018

Weiterbildung

11./12.07.2018

EBS Executive Education (www.ebs.edu) 13.06.2018

Tagesseminar Datenschutz-Workshop für Finanzdienstleister und Stiftungen

15.06.2018

Bewerbungsschluss 1. Aufnahmetermin Master in Business mit der Spezialisierung Wealth Management

06.09.2018

Intensivstudium Capital Market Products and Portfoliomanagement 14. Jahrgang

11.09.2018

Kompaktstudium Infrastruktur 2. Jahrgang

17.09.2018

Kompaktstudium Private Equity 16. Jahrgang

21.09.2018

Intensivstudium Wirtschaftsmediation 6. Jahrgang

24./25.09.2018

kontakte 2018: Financial Planning Praxis

24.09.2018

NEU - Kompaktstudium Socially Responsible Investments 2. Jahrgang

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n iere n n abo

www.financialplanningmagazin.de

WM-Tippspiel Liebe Finanzplanerinnen und Finanzplaner, endlich ist es wieder soweit, die Fußballweltmeisterschaft startet und damit auch die neue WM-Kicktipp-Runde des FINANCIAL PLANNING Magazins! Wir freuen uns sehr, Sie erneut zu unserer Kicktipp-Runde einladen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen um den Titel bzw. Pokal zu tippen. Unter www. kicktipp.de/finanzplaner können Sie sich kostenfrei für unser Tippspiel anmelden. Es winken Ihnen wie immer attraktive Preise, die Sie auf der Tippspielseite einsehen können, zum Beispiel die kostenfreie Teilnahme am 14. Financial Planner Forum im November in Berlin. In diesem Jahr wird es zusätzlich einen WM-Tippspiel-Pokal für den Sieger oder die Siegerin geben!

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»�KEIN VERSTECKTER BÖRSENSCHATZ BLEIBT LANGE UNENTDECKT, …�« FOCUS MONEY* 02.08.2017

»�ABER MIT ÜBER 40 JAHREN ERFAHRUNG HEBT MAN IHN ETWAS SCHNELLER.�« DR. JENS EHRHARDT Vorstandsvorsitzender DJE Kapital AG

DJE Kapital ist seit Generationen inhabergeführt und eine der ältesten Vermögensverwaltungen Deutschlands. Erfolgreiche Vermögensverwaltung bedeutet uns zweierlei: Einerseits eine anspruchsvolle Wissenschaft, die Sachverstand und Erfahrung erfordert. Andererseits eine Leidenschaft, die Kreativität und Bereitschaft zum Hinterfragen verlangt. Mit beidem bewirken wir für unsere Kunden seit über 40 Jahren nachweislich herausragende Performances. Fordern Sie unsere Unterlagen an: info@dje.de Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Aktienkurse können markt-, währungs- und einzelwertbedingt relativ stark schwanken. Auszeichnungen, Ratings und Rankings sind keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken finden Sie auf der Webseite www.dje.de. Der Verkaufsprospekt und weitere Informationen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der DJE Investment S.A. oder unter www.dje.de erhältlich. Verwaltungsgesellschaft der Fonds ist die DJE Investment S.A. Vertriebsstelle ist die DJE Kapital AG. *�Focus Money 32/2017, S. 8, „Das Beste kaufen“


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