Erster Band
Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2018 Fonds Soziales Wien
Hinweise: Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu KundInnen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kundinnen und Kunden ohne Mehrfachzählungen.
Impressum: Herausgeber: Fonds Soziales Wien, 3., Guglgasse 7–9, Tel.: 05 05 379, Fax: 05 05 379–999, E-Mail: kontakt@fsw.at, Web: www.fsw.at, Spendenkonto Erste Bank, BLZ: 20 111, Kontonummer: 40 319 700 8; Grafische Gestaltung: Stabsstelle Unter-nehmenskommunikation; Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Entwicklung, Mag. Harald Kriener; Lektorat: Dr.in Claudia Koloszar-Koo; Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe »ÖkoKauf«; Druckerei: pacoMedienwerkstatt, Wien; Stand: Dezember 2018.
Erster Band
Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2018 Fonds Soziales Wien
2
Inhaltsverzeichnis
Band Band 1
Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2018 KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe Hauskrankenpflege Medizinische Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung 24-Stunden-Betreuung Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams Tageszentren Soziale Arbeit im Krankenhaus Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste Wohnen & Pflege (Gesamt) Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaften SeniorInnen-Wohngemeinschaften
Band 2
Band 3
Abbildungen 5
Tabelle 5
Partner 6–7
6 – 8–9 10 – 11 12 – 13 – 14 – 15 – 16 – 17 18 19 21 – 20 22 – 23 – – – – – 24 25 26 – 27 – 28 – 29 30 – 31 32 – 33 –
10 24 – 25 14 – 15 14 – 15 14 – 15 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 14 – 15 14 – 15 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 20 – 21, 36 – 37 12 – 13, 20 – 21 22 – 23 22 – 23 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19
– – 10 –11 12 – 13 – – 14 – 15 16 17 – – – 18 – 19 – – – – – 20 21 22 – 25 – 26 – 32 34 – 36 33 –
Inhaltsverzeichnis
Band Band 1
Band 2
Band 3
Abbildungen
Tabelle
Partner
Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung 2010–2018 KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst
34 – – 36 37 38 39 40 42 – 43 – – 44 – 45 46 – 47 48 49 50 – 51 – – 41 52 – 53
28 40 – 41 30 – 33 32 – 33 32 – 33 38 – 39 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 34 – 37 34 – 35 32 – 35, 38 – 39 30 – 31, 36 – 37 30 – 31, 36 – 37 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 38 – 39 – 32 – 33 – 20 – 21, 40 – 41, 46 – 47
– – – 38 39 40 – 41 42 – 43 – 51 65 – 66 53 52 – 58 59 – 60 – – – 61 – 62 63 64 67
Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010–2018 Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe
– – – –
44 9 12 – 13, 20 – 21 30 – 31, 40 – 41
– – – –
3
4
Einleitung
Band Band 1
Band 2
Band 3
Abbildungen
Tabelle
Partner
Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2018 KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere Chancenhäuser Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Housing First – Mobile Wohnbetreuung Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot Mobile Wohnbetreuung in der eigenen Wohnung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote
54 – 56 – 57 58 – 59 60 – 61 62 – 63 64 – 65 66 – 67 – 68 – 69 70 – 71 72 – 73 74 – 75 –
48 58 – 59 50 – 51, 54 – 55 50 – 51, 54 – 55 52 – 53 52 – 53 52 – 53 52 – 53 50 – 53 – 54 – 55 54 – 55 54 – 55 56 – 57
– – 70 – 71 72 73 74 75 76 – 78 – 79 – 80 81 82 83 –
Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010–2018 Flüchtlinge
76 78 – 79
62 64 – 67
– 86 – 90
Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik 2010–2018 Schuldenproblematik (Übersicht)
80 82 – 84
– –
Schuldnerberatung (Leistungen im Detail)
–
Betreutes Konto
85
68 70 – 71 24 – 25, 38 – 39, 58 – 59, 72 – 73 72 – 73
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum
86, 88 – 89
–
–
– –
5
Einleitung Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen und Mehrjahresvergleichen detailliert dargestellt und beschrieben. Im Jahr 2018 konnten knapp 120.800 in Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden. 59.810 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfahren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität. Mit der Abschaffung des Pflegeregresses am 1.1.2018 werden nun im Berichtsjahr 2018 erste Folgen in den Leistungen für Pflege- und Betreuung sichtbar. Aufgrund des Anstiegs der Anträge für Wohn- und Pflegeleistungen von +30 % hat der FSW mit April 2018 begonnen sein Platzangebot zu erweitern und insgesamt 295 zusätzliche Plätze geschaffen. Dies führte zu einem Anstieg der KundInnen in den Leistungen Pflegeplätze (+4,3 %) und Hausgemeinschaften (+18,4 %). Im Gegenzug ist in der geförderten 24-Stunden-Betreuung, seit der Einführung im Jahr 2008, heuer erstmals ein Rückgang der KundInnen (-10,4 %) zu verzeichnen.
Die Abrechnung der Medizinischen Hauskrankenpflege wurde im Jahr 2018 nicht nur inhaltlich neu konzipiert, sondern mit dem 2. Quartal auch zur Gänze von den Sozialversicherungen übernommen.
Die bislang zusammengefasst dargestellte Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung wird ab diesem Bericht getrennt in Housing First, Leistbares Wohnen und Mobile Wohnbegleitung abgebildet.
13.900 Menschen mit Behinderung nehmen soziale Dienstleistungsangebote in Anspruch, die zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit führen. Im Mittelpunkt des Leistungsausbaus steht die Frühförderung in Ambulatorien (+9,2 % Kinder) und das Teilbetreute Wohnen für Menschen mit Behinderung (+4,4 % KundInnen), das mit dem „Garçonnièrenverbund“ sein Angebot ergänzt. In dieser Leistung leben Menschen in aneinandergereihten Einzelwohnungen mit Gemeinschaftsräumen inkl. Betreuungsstützpunkt zusammen.
26.370 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2018 – nach dem Ausklingen der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2016 waren es noch 36.740. Besonders stark rückläufig war die Zahl der Menschen, die in organisierten Unterkünften lebten, wodurch viele Quartiere geschlossen werden mussten und die Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe um insgesamt ein Viertel zurückgingen.
11.730 Menschen ohne Obdach oder Wohnung können in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten. Mit der unterjährigen Umwandlung des NQ Hermes und des Übergangswohnhauses Wurlitzergasse in Chancenhäuser wurde für 480 KundInnen eine optimierte neue Leistung geschaffen, die das Nachtquartier ersetzen soll. Zusätzlich wurde das Zielgruppenwohnen um weitere 120 Plätze und das Betreute Wohnen in Wohnungen um weitere 300 Plätze stark ausgebaut.
9.930 Menschen mit Schuldenproblematik erhalten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation. Mit diesem Bericht wird erstmals auch das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ ins Licht gerückt, das 2018 10.560 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder in der Bildungsdrehscheibe beraten hat. Dabei veranstaltete das AWZ knapp 19 Lehrgänge in seinen beiden Ausbildungseinrichtungen, hielt 475 Seminare in seiner Bildungsakademie und beriet 4.830 KundInnen in der Wiener Bildungsdrehscheibe. Neu ist sein Angebot für das „Freiwillige Sozialjahr“ für junge Erwachsene ab dem 17. Lebensjahr.
2018
59.810
2017
59.530
2016
58.880
2015
58.740
2010
63.680
KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf
Pflege und Betreuung
8
Heimhilfe
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
23.100 (123%)
17
22.530 (120%)
16
22.790 (121%)
15
22.740 (121%)
Anzahl Frauen
Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten HeimhelferInnen in der Wohnung der Kundinnen und Kunden erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden. Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelferinnen und Heimhelfer. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
22.010 (117%)
05
18.770 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25
Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem im Rahmen des Case Managements individuell festgestellten Betreuungsbedarf. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung, pflegeaufwendigen Ausgaben) abhängig.
20 15 10 5
67%
33%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 67% im Jahr 2017 und 72% im Jahr 2010.
0 1.050
700
350
0
350
700
1.050
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).
9
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Stunden 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
3.426.900 (95%)
17
3.506.700 (98%)
16
3.711.200 (103%)
15
3.748.200 (104%)
10
4.023.600 (112%)
05
3.591.900 (100%)
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 98,40
128,13 (130%)
135,01
135,86
130,75
130,87
(137%)
(138%)
(133%)
(133%)
15
16
17
18
(100%)
+5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
05
10
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen „Heimhilfe“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ geleistet wurden.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
0,2%
(-0,3)
0,8%
(-3,2)
13,3%
0%
18,3%
€ 38,1
(132%)
(135%)
(137%)
(139%)
(116%) (100%)
(+6,3) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
(+8,0) (+0,6)
18,4% 13,5%
Wr. Rotes Kreuz
(+1,4)
11,2%
(+2,0) (+0,2)
7,4%
Wr. Hilfswerk
70,2%
(+7,6)
Volkshilfe Caritas Erzdiözese
(-9,7) 22,1%
kein PG
€ 37,4
70,4%
20,3%
PG-Stufe 1
€ 36,8
(+1,3)
20,3%
PG-Stufe 2
€ 36,1
70,8%
PG-Stufe 3
€ 31,7
(-1,4)
4,6%
PG-Stufe 4
€ 27,3
27,4%
Wr. Sozialdienste
70,8%
PG-Stufe 5
(-0,7)
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
71,2%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
68,4%
PG-Stufe 7
Adventmission
5,1%
(+0,8)
Caritas Socialis
5,1%
(+1,2)
5,0%
(+2,4)
Arb.-Samariter-Bund Care Systems 6 weitere Partner
3,1% 0%
3,9%
(+0,8) (-17,3) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 15.
10
Hauskrankenpflege
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
8.920 (148%)
17
9.300 (154%)
16
9.390 (155%)
15
9.390 (155%)
Anzahl Frauen
In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen erbracht. Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kundinnen und Kunden und deren Angehörige werden durchgeführt. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
8.270 (137%)
05
6.040 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45
Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements erhobenen Pflegebedarf. Die Inanspruchnahme ist zeitlich unbegrenzt möglich.
40
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung, pflegeaufwendigen Ausgaben) abhängig.
10
35 30 25 20 15
5
61%
39%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen liegt seit 2015 gleichbleibend bei 61%, im Jahr 2010 betrug er 65%.
0 390
260
130
0
130
260
390
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).
11
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Stunden 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
1.427.100 (191%)
17
1.471.600 (197%)
16
1.510.200 (203%)
15
1.488.100 (200%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 28,20
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
57,33
75,28
78,33
77,36
76,19
(267%)
(278%)
(274%)
(270%)
15
16
17
18
(203%)
+5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
(100%)
10
1.266.600 (170%)
05
745.500 (100%)
05
10
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
2,9%
(-0,1)
3,1%
(+0,1)
PG-Stufe 5
(-2,4)
23,6%
PG-Stufe 3 15,3%
0%
€ 52,1
€ 53,0
Wr. Sozialdienste
(134%)
(136%)
(138%)
(140%)
Volkshilfe
(120%)
7,4%
(+0,4) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
05
10
15
16
17
75,8%
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
(+8,9)
11,6%
(-1,0)
10,8%
(+1,6) (+0,4)
10,0%
Wr. Hilfswerk
76,1%
(+5,4)
(+3,8)
17,1%
Caritas Socialis
(100%)
(-5,7) 11,4%
kein PG
€ 51,4
76,4%
PG-Stufe 1
€ 50,6
(+1,6)
21,6%
PG-Stufe 2
€ 45,2
20,8%
Caritas Erzdiözese
76,4%
PG-Stufe 4
€ 37,8
(+0,8)
14,8%
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
76,5%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
75,4%
PG-Stufe 7
Adventmission
7,2%
(-0,4)
Wr. Rotes Kreuz
6,6%
(+1,7)
Arb.-Samariter-Bund
4,0%
FSW – WPB
3,3%
8 weitere Partner
0%
8,6%
(+0,4) (+0,2) (-15,6) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 17.
12
Medizinische Hauskrankenpflege Der Schwerpunkt der „Medizinischen Hauskrankenpflege“ umfasst die Durchführung diagnostischer, therapeutischer und medizinischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung wie zum Beispiel: Verabreichung von Arzneimitteln, Wundmanagement, Legen von Blasenkathetern zur Harnableitung sowie begleitende Pflege und Überwachung bei speziellen Krankheitsformen und Anleitung und Unterweisung zur Selbstpflege.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
6.470 (130%)
17
7.590 (153%)
16
7.330 (147%)
15
7.040 (142%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
6.330 (127%)
05
4.970 (100%)
85 80 75 70
Medizinische Hauskrankenpflege verkürzt oder ersetzt Spitalsaufenthalte. Seit dem zweiten Quartal 2018 wird die Leistung zur Gänze von den Sozialversicherungen und nicht mehr aus dem FSW-Budget finanziert. Sie ist auf einen Zeitraum von 28 Tagen begrenzt und wird ausschließlich von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen – auch an den Wochenenden – erbracht.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35
Voraussetzung für diese Leistung ist eine Verordnung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt. Für eine Verlängerung der Leistung ist eine chefärztliche Bewilligung nötig. Die Kundinnen und Kunden zahlen keinen Kostenbeitrag.
30 25 20 15 10 5
58%
42%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 59% im Jahr 2017 und 62% im Jahr 2010.
0 240
160
80
0
80
160
240
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (80 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).
13
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Stunden 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
FSW – Pflege und Betreuung < -45%
FSW-Partnerorganisationen
18
136.120 (158%)
17
130.620 (135%)
16
130.890 (136%)
15
114.460 (130%)
3,48
-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15%
FSW-Partnerorganisationen FSW – Pflege- und Betreuung 6,44
(185%)
7,03
7,06
(202%)
(203%)
7,75
2,67
(223%)
(100%)
+15% bis +25%
(77%)
+25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
10
106.200 (122%)
05
72.470 (100%)
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“, exklusive der spezifischen Leistung „Kontinenzberatung“, in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an Partnereinrichtungen sowie die „FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH“ für die Leistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlt wurden. Seit Q2 2018 wird die Leistung zur Gänze durch die Sozialversicherungen finanziert.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2006–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
2,0%
(+1,0)
2,8%
(+2,1)
10,1%
(-4,3)
14,7%
15,8%
0%
(122%)
€ 60,6
FSW – WPB
(134%)
Caritas Erzdiözese
(-6,2) (+5,8)
14,8%
kein PG
(120%)
€ 55,1
22,2%
(+0,2) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
29,0%
PG-Stufe 1
(119%)
€ 54,5
(+0,5)
17,5%
PG-Stufe 2
(109%)
Diff. in %-Pkt.
€ 53,7
43,4%
PG-Stufe 3
(100%)
€ 49,4
39,1%
PG-Stufe 4
€ 45,3
39,4%
PG-Stufe 5
(+0,8)
Zuschuss des FSW
43,8%
PG-Stufe 6
Kostensatz der Krankenversicherung
34,7%
PG-Stufe 7
06
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW den Partnern für eine Stunde „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlte. Die Sozialversicherungen übernahmen 2018 71% der Kosten für diese spitalsersetzende Leistung.
(+0,8) 14,8%
73,0%
(+4,4)
Caritas Socialis
4,2%
(+0,5)
Wr. Hilfswerk
3,6%
(-0,4)
Arb.-Samariter-Bund
1,9%
(+1,3)
MOKI
1,8%
(-0,7)
Divers. Care Wien
0,4%
(-0,4)
Adventmission
0,2%
(-0,7)
Wr. Hauskrankenpfl.
0%
75%
(-4,9)
Abb. 9: Marktanteile der leistungserbringenden Organisationen an der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
14
Besuchsdienst
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
5.700 (184%)
17
5.870 (190%)
16
6.340 (205%)
15
6.630 (215%)
Anzahl Frauen
MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die Kundinnen und Kunden werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt. Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte. Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
5.620 (182%)
05
3.090 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung, pflegeaufwendigen Ausgaben) abhängig.
35 30 25 20 15 10 5
72%
28%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 2017 und 75% im Jahr 2010.
0 300
200
100
0
100
200
300
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).
15
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Stunden 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
298.330 (204%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
327.710 (224%)
3,08
16
378.890 (259%)
15
364.360 (249%)
10
280.140 (192%)
05
146.140 (100%)
6,83
10,15 (330%)
10,58
9,52 (310%)
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
8,78
(344%) (285%)
(222%)
+5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
(100%)
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
0,3%
(-0,3)
0,9%
(-2,9)
18,8%
0%
8,3%
(138%)
(+6,9) (+1,8) 50%
Caritas Erzdiözese
17,3%
(+0,5)
(138%)
Volkshilfe
16,6%
(-1,1)
Wr. Rotes Kreuz
(116%) (100%)
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
8,2%
Wr. Hilfswerk Caritas Socialis Junge Panther
05
10
15
16
17
(+11,6)
€ 29,2
71,0%
(-7,2) 18,0%
kein PG
(132%)
€ 29,1
71,7%
21,9%
PG-Stufe 1
€ 27,9
(+2,7)
24,7%
PG-Stufe 2
€ 27,9
71,8%
PG-Stufe 3
€ 24,4
(132%)
(-0,4)
7,1%
PG-Stufe 4
€ 21,1
28,1%
Wr. Sozialdienste
72,3%
PG-Stufe 5
(-0,7)
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
70,9%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
69,2%
PG-Stufe 7
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.
(+0,1)
6,5%
(-1,6)
6,3%
(+0,8)
4,3%
(+2,1)
Adventmission
4,0%
(+0,3)
Arb.Samariter-Bund
4,0%
(+2,2)
4 weitere Partner
0%
4,7%
(+0,6) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 13.
16
Essen auf Rädern
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
490 (7%)
17
670 (9%)
16
920 (13%)
15
1.240 (17%)
Anzahl Frauen
Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wienerinnen und Wienern das Mittagessen nach Hause. Dieses Angebot wird von vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert. Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar (Normalkost, leichte Vollkost, bewusstes und vegetarisches Menü). Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
6.770 (93%)
05
7.310 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Für die Zustellung von Essen auf Rädern wird zur Berechnung des Kostenbeitrages das Pflegegeld nicht herangezogen.
25 20 15 10 5
60%
40%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 62% im Jahr 2017 und 72% im Jahr 2010.
0 90
60
30
0
30
60
90
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (71 Jahre).
17
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Zustellungen 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
119.280 (10%)
Förderung Essen und sonst. Kosten Subjektförderung für Zustellungen
17
152.990 (13%)
4,96
16
201.320 (17%)
15
266.040 (22%)
10
1.163.860 (96%)
05
1.215.700 (100%)
(100%)
5,24
1,30
1,02
0,81
0,65
(21%)
(16%)
(13%)
16
17
18
(106%)
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
(26%)
05
10
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
0,6%
(-0,4)
1,8%
PG-Stufe 4
22,9%
(+2,9)
PG-Stufe 3
24,3%
(+1,3)
24,3%
€ 4,6
(110%)
(113%)
(116%)
(118%)
(100%)
€ 4,9
(126%) Diff. in %-Pkt.
Samariterbund Wien
(-0,3) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
05
10
15
16
17
93,9%
(+2,1)
93,1%
0%
5,7%
€ 4,5
(-6,7)
12,1%
kein PG
€ 4,4
92,6%
PG-Stufe 1
€ 4,3
(+1,2)
8,2%
PG-Stufe 2
€ 3,9
91,8%
PG-Stufe 5
(-0,2)
Förderung des FSW
88,5%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
88,3%
PG-Stufe 7
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.
(+100)
100%
Sozial Global
(-41,6)
Volkshilfe
(-40,7)
Wr. Hilfswerk
(-17,7) 0%
100%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
18
Sonderreinigungsdienst Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übelstand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Helferhalbtage 2005–2018
18
190 (238%)
18
3.630 (310%)
17
200 (250%)
17
3.580 (306%)
16
180 (225%)
16
2.950 (252%)
15
180 (225%)
15
3.280 (280%)
10
180 (225%)
10
2.730 (233%)
05
80 (100%)
05
1.170 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2005–2018 in Tsd. Euro
Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt.
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 67
184
208 (312%)
225 (338%)
215 (322%)
236 (353%)
(276%)
Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen.
(100%)
33%
67%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2017 und 40% im Jahr 2010.
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2018.
19
Wäscheservice-Zustellung Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden. Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung. Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung der Wäsche gefördert. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kundinnen und Kunden selbst zu tragen. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 12,35 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Zustellungen 2005–2018
18
110 (19%)
18
1.700 (24%)
17
130 (22%)
17
2.120 (30%)
16
170 (29%)
16
2.550 (36%)
15
210 (36%)
15
3.020 (42%)
10
460 (78%)
10
5.920 (83%)
05
590 (100%)
05
7.160 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2005–2018 in Tsd. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 118 (100%)
130 (110%)
78
66
54
49
(66%) (56%)
49%
51%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 50% im Jahr 2017 und 60% im Jahr 2010.
05
10
15
16
(46%)
17
(41%)
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ von 2005 bis 2018.
20
Mobile Palliativteams „Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, PhysiotherapeutInnen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kundinnen und Kunden selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich. Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Durch intensive Zusammenarbeit von ÄrztInnen, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden. Für Kundinnen und Kunden entstehen für die mobile Palliativbetreuung keine Kosten. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.
Kundinnen und Kunden 2009–2018
Stunden 2009–2018
18
2.030 (223%)
18
36.380 (139%)
17
1.850 (203%)
17
36.090 (138%)
16
1.800 (198%)
16
35.030 (134%)
15
1.740 (191%)
15
34.780 (133%)
10
1.440 (158%)
10
28.740 (110%)
09
910 (100%)
09
26.200 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2018 für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ geleistet wurden. Stunden aus administrativen oder ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Tätigkeiten sind nicht inkludiert.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2009–2018 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 1,43
1,50
2,99
2,64
3,39 (237%)
(209%)
56%
44%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen betrug 55% im Jahr 2017 und 58% im Jahr 2010.
(100%)
(105%)
09
10
15
3,58 (250%)
(185%)
16
17
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2018.
21
Geförderte
Kundinnen und Kunden 2008–2018
24-Stunden-Betreuung
18
3.290 (506%)
18
26.950 (768%)
17
3.670 (565%)
17
29.470 (840%)
16
3.410 (525%)
16
27.320 (778%)
15
3.190 (491%)
15
25.520 (727%)
10
1.490 (229%)
10
10.180 (290%)
08
650 (100%)
08
3.510 (100%)
„24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.
Monate 2008–2018
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „geförderte 24Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMASGK, die zu einem deutlichen Rückgang der KundInnen führt.
Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2018 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMASGK, die zu einem deutlichen Rückgang der geförderten Monate führt.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2008–2018 in Mio. Euro Förderanteil Sozialministerium Service (60%) Förderanteil FSW (40%) 0,70
13,80 (1.971%)
Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40% an den Förderungen der geförderten 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund.
6,30
14,84 (2.120%)
15,87
15,36
(2.268%) (2.195%)
(901%)
(100%) 75%
25%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2017 und 77% im Jahr 2010.
0,28
2,52
5,52
5,94
6,35
6,14
08
10
15
16
17
18
Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40% – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60%.
22
Tageszentren
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010
inkl. Tageszentrum PLUS
18
2.200 (138%)
17
2.190 (137%)
16
2.130 (133%)
15
2.190 (137%)
Anzahl Frauen
„Tageszentren“ bieten den Besucherinnen und Besuchern einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
2.010 (126%)
05
1.600 (100%)
85 80 75 70
Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50
Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt.
45
Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten eingehoben.
10
40 35 30 25 20 15
5
64%
36%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 63% im Jahr 2017 und 68% im Jahr 2010.
0 100
75
50
25
0
25
50
75
100
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (80 Jahre) bzw. Männer (78 Jahre).
23
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Besuchstage 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
171.240 (141%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
165.610 (136%)
8,53
16
173.100 (143%)
15
167.350 (138%)
(211%)
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
17,98
19,09
18,71
18,05
18,68
(224%)
(219%)
(212%)
(219%)
15
16
17
18
+5% bis +15%
(100%)
+15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
10
154.650 (127%)
05
121.430 (100%)
05
10
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2018 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden mehrere Tageszentren errichtet bzw. umgebaut.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
0,4%
(-0,1)
4,9%
(-2,5)
19,8%
PG-Stufe 1 kein PG 0%
4,5%
€ 109,1
(141%)
(142%)
(144%)
(144%)
Diff. in %-Pkt.
FSW – WPB
(100%)
(+2,8)
Caritas Socialis
(-5,7)
Wr. Hilfswerk
(+7,4)
13,4%
€ 108,7
(+0,5) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
87,6%
25,8%
€ 107,3
86,4%
PG-Stufe 3
(126%)
€ 106,8
87,4%
20,5%
PG-Stufe 2
€ 95,0
(-1,4)
10,6%
PG-Stufe 4
€ 75,6
87,8%
PG-Stufe 5
(-1,1)
Förderung des FSW
91,0%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
87,5%
PG-Stufe 7
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerk. Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der KundInnen ein.
69,4% 14,2%
(-4,9)
9,4%
Wr. Sozialdienste
(-1,1)
3,7%
Maimonides-Zentr.
0%
3,4%
(+11,4)
(-2,1) (+0,4) 75%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2018 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
24
Urlaubspflege Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Pflegehaus des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den KAV zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Verrechnungstage 2005–2018
18
180 (72%)
18
3.600 (61%)
17
200 (80%)
17
4.200 (71%)
16
220 (88%)
16
4.600 (78%)
15
230 (92%)
15
4.700 (80%)
10
310 (124%)
10
6.700 (114%)
05
250 (100%)
05
5.900 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,47
(100%)
47%
53%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 50% im Jahr 2017 und 59% im Jahr 2010.
05
0,54
1,02
1,03
(215%)
(217%)
0,96 (202%)
0,88
(187%)
(115%)
10
15
16
17
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2018. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Urlaubspflege sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.
25
Remobilisation
Kundinnen und Kunden 2005–2018
(Kurzzeitpflege)
18
1.000 (143%)
18
43.000 (111%)
17
960 (137%)
17
38.400 (99%)
16
980 (140%)
16
39.000 (101%)
15
920 (131%)
15
38.600 (99%)
10
670 (96%)
10
38.900 (100%)
05
700 (100%)
05
38.800 (100%)
Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinischtherapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken.
Verrechnungstage 2005–2018
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ genutzt wurden. Auf 100 Tage gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt im Rahmen des Case Managements durch MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice.
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 3,10
3,59
10,26
13,86 (447%)
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.
12,95
14,76 (476%)
(417%)
(331%)
71%
29%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 2017 und 80% im Jahr 2010.
(100%)
(116%)
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ von 2005 bis 2018. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Kurzzeitpflege sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.
26
Betreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
8.040 (88%)
17
8.050 (88%)
16
8.040 (88%)
15
8.250 (91%)
Anzahl Frauen
Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr alleine leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
9.060 (99%)
05
9.110 (100%)
85 80 75 70
Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40
Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.
35 30 25 20 15
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
10 5
75%
25%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2017 und 81% im Jahr 2010.
0 450
300
150
0
150
300
450
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (86 Jahre) bzw. Männer (83 Jahre).
27
Leistungsbezugsdauer 2018
1.067
871
719
611
Verrechnungstage 2005–2018
575
4.197
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
2.417.000 (88%)
17
2.456.000 (89%)
16
2.424.400 (88%)
15
2.536.000 (92%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 31,0
56,4
129,6
(418%)
143,1 (462%)
152,8 (493%)
164,5 (531%)
≥ 45 Monate
36–44 Monate
27–35 Monate
18–26 Monate
0–8 Monate
9–17 Monate
(182%)
10
2.754.600 (100%)
05
2.759.400 (100%)
05
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 3 Jahre und 11 Monate in Einrichtungen des Betreuten Wohnen (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Marktanteile 2018 zu 2010 Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
0,0%
(+0,0)
1,2%
PG-Stufe 6 PG-Stufe 5
(+1,1) (+3,0)
3,8%
PG-Stufe 4
(+6,2)
12,4%
PG-Stufe 3
(+9,9)
23,7% 25,0%
PG-Stufe 2 PG-Stufe 1
(-8,7) (+3,4)
21,8%
kein PG 0%
12,1%
(100%)
(-14,9) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Diff. in %-Pkt.
94,2%
KWP
(-2,2)
Kuratorium Fortuna
1,5%
(+0,3)
Caritas Erzdiözese
1,4%
(+0,3)
0,9%
(+0,9)
Sozial GesmbH
0,5%
(+0,1)
Kolping – Gruppe
0,4%
(+0,4)
St. Carolus GmbH
0,3%
(+0,2)
„Wie daham“ – Gruppe
0,2%
(-0,0)
Österr. Blindenwohlfahrt
0,2%
(-0,1)
4 weitere Träger
0,3%
(+0,1)
Caritas Socialis
0%
100%
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 13.
10
15
16
17
18
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2018. Seit Anfang 2012 gelten für alle neuen KundInnen des KWP vollkostendeckende Tarife. Der starke Anstieg der Aufwendungen wird über parallel steigende Erlöse aus Kostenbeiträgen annähernd kompensiert.
28
Pflegeplätze
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
(inklusive Wohnen & Pflege im Bundesland)
18
9.010 (173%)
17
8.640 (166%)
16
8.400 (162%)
15
8.610 (166%)
Anzahl Frauen
Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
7.450 (143%)
05
5.200 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung, angeboten.
50 45 40 35 30 25
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
20 15 10 5
72%
28%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 74% im Jahr 2017 und 81% im Jahr 2010.
0 500
400
300
200
100
0
100
200
300
400
500
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (88 Jahre) bzw. Männer (80 Jahre).
29
Leistungsbezugsdauer 2018
2.629
1.585
1.138
766
Verrechnungstage 2005–2018
700
2.187
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
2.221.600 (157%)
17
2.154.000 (153%)
16
2.153.000 (153%)
15
2.191.000 (155%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 136,2
242,8
310,8
321,8
328,6
(228%)
(236%)
(241%)
15
16
17
356,1 (261%)
(178%)
≥ 45 Monate
36 - 44 Monate
27 - 35 Monate
18 - 26 Monate
9 - 17 Monate
0 - 8 Monate
(100%)
10
1.971.000 (140%)
05
1.411.000 (100%)
05
10
18
Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Nutzung der „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 8 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. In 2018 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von KundInnen in den Bundesländern deutlich zurück. Auf 1.000 Tage gerundet.
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Seit Anfang 2012 erhält der KWP für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
6,2% 17,6%
23,4%
(-1,9)
2,6%
0,7%
(159%)
166,0 (166%)
(+0,1) (-0,2) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Caritas Erzdiözese
6,9%
15
16
17
18
Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Der FSW hebt seit 2012 Kostenbeiträge für alle neuen KundInnen des KWP ein.
(+2,9) (-0,1)
5,0%
(-0,4)
3,5%
Maimonides-Zentrum
10
(-0,0)
5,5%
Caritas Socialis
05
(-2,9)
12,2%
Kuratorium Fortuna
(100%)
(+0,8)
11,7%
„Wie daham“ – Gruppe Kolping – Gruppe
(130%)
69,8%
0%
(154%)
159,9
(-1,5)
1,2%
kein PG
154,8
65,1%
PG-Stufe 1
151,0 (151%)
(-8,4)
11,0%
PG-Stufe 2
130,5
32,1%
KWP
65,6%
PG-Stufe 4
100,3
(+5,5)
37,3%
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
65,8%
PG-Stufe 5
(+5,6)
Kostenbeiträge der KundInnen
64,5%
PG-Stufe 6
PG-Stufe 3
(+0,7)
68,0%
PG-Stufe 7
(+0,4)
ÖJAB
3,4%
(-0,2)
Kursana Residenzen
2,4%
(+0,8)
13 weitere Träger
0%
17,3%
(+1,8) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen in Wien an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 22.
30
Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-dieUhr-Betreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
5.000 (75%)
17
5.000 (75%)
16
5.000 (75%)
15
5.100 (76%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
6.200 (93%)
05
6.700 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2018. Ab 2010 inklusive „Procuratio-KundInnen im Krankenhaus“. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen. Auf 100 KundInnen gerundet.
70 65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.
50 45 40 35 30 25
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
20 15 10 5
67%
33%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 68% im Jahr 2017 und 71% im Jahr 2010.
0 210
140
70
0
70
140
210
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (77 Jahre).
31
Leistungsbezugsdauer 2018
351
1.569
≥ 45 Monate
36 - 44 Monate
440
18 - 26 Monate
9 - 17 Monate
544
27 - 35 Monate
633
0 - 8 Monate
1.471
Verrechnungstage 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
1.242.000 (70%)
17
1.262.000 (71%)
16
1.274.000 (72%)
15
1.273.000 (72%)
10
1.477.000 (83%)
05
1.770.000 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 151,1
143,4
228,4 (151%)
(100%)
(95%)
05
10
254,9 (169%)
15
16
270,4 (179%)
283,1 (187%)
17
18
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 2 Jahre im Pflegehaus (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“ genutzt wurden. Auf 1.000 Verrechnungstage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2018. Seit Mitte 2012 erhält der KAV für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. Der starke Anstieg der Aufwendungen wird über parallel steigende Erlöse annähernd kompensiert.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
8,9%
(-1,1) 17,0%
(-6,9)
22,1%
(+0,3)
11,3% 4,2%
0%
1,8%
€ 236,5
(181%)
(185%)
(189%)
(192%)
(138%) (100%)
(-0,8) (+0,8)
1,8%
kein PG
€ 233,1
(+0,8) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
77,4%
PG-Stufe 1
€ 228,1
75,2%
PG-Stufe 2
€ 223,5
68,6%
PG-Stufe 3
€ 169,6
(+1,9)
32,9%
PG-Stufe 4
€ 123,2
68,4%
PG-Stufe 5
(+5,0)
Förderung des FSW
70,6%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
58,0%
PG-Stufe 7
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-KundInnen des KAV. Der angegebene FSWFörderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4.
Diff. in %-Pkt.
82,1% (-2,2)
KAV HdB
17,9% 0%
(+2,2) 100%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010.
32
Hausgemeinschaft
Kundinnen und Kunden 2008–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
580 (967%)
17
490 (817%)
16
430 (717%)
15
420 (700%)
Anzahl Frauen
Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre. Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen). Die BewohnerInnen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
80 (133%)
08
60 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2018. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
66%
34%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 72% im Jahr 2017 und 67% im Jahr 2010.
0 30
20
10
0
10
20
30
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (86 Jahre) bzw. Männer (79 Jahre).
33
Leistungsbezugsdauer 2018
35
108
≥ 45 Monate
46
36 - 44 Monate
18 - 26 Monate
9 - 17 Monate
61
27 - 35 Monate
129
0 - 8 Monate
196
Verrechnungstage 2008–2018
Aufwendungen 2011–2018 in Mio. Euro
18
136.760 (980%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
114.400 (819%)
5,93
16
107.360 (769%)
15
106.930 (766%)
10
14.870 (107%)
08
13.960 (100%)
17,43
18,02
19,70
23,82 (402%)
(294%)
(304%)
15
16
(332%)
(100%)
11
17
18
Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 7 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2018.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2011–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
(+0,8)
35,0%
PG-Stufe 4
(-14,1)
21,4%
PG-Stufe 3
15,1%
(-3,9)
PG-Stufe 2
2,4%
(-1,4)
PG-Stufe 1
0,7%
(+0,7)
kein PG
1,0%
(+1,0)
0%
€ 133,2
50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
€ 163,0
€ 168,0
€ 171,8
€ 174,3
(122%)
(126%)
(129%)
(131%)
(100%) Diff. in %-Pkt.
Casa 53,4%
PG-Stufe 5
(+11,8)
Förderung des FSW
11
15
16
17
65,0%
18,1%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
62,2%
(+5,0)
62,0%
6,3%
62,0%
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
18
Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“.
53,1%
Caritas Erzdiözese
36,1%
Gallneukirchen
(+46,3) (+36,1)
10,4%
HdB 0%
0,4%
(-82,8) (+0,4) 100%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
2018
2017
13.220
2016
13.200
2015
13.220
2010
*„KundInnen mit ausschließlicher Förderung für speziellen Mobilitätsbedarf“ sind nicht enthalten. Diese werden ab Seite 46 dargestellt.
13.900
10.250
KundInnen mit Behinderung*
Behinderung und Chancengleichheit
36
Mobile Frühförderung „Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung und für ihre Familien. Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die FrühförderInnen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten.
Kundinnen und Kunden 2008–2018
Aufwendungen 2008–2018 in Mio. Euro
18
520 (109%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
530 (110%)
2,05
16
500 (104%)
15
470 (98%)
10
520 (108%)
08
480 (100%)
2,31
2,39
(113%)
(117%)
10
15
2,60 (127%)
2,83 (138%)
2,52 (123%)
(100%)
08
16
17
18
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2018.
Anteil der Kundinnen und Kunden 2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben. Diff. in %-Pkt.
Wr. Sozialdienste Contrast
60%
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 41% im Jahr 2017 sowie im Jahr 2010.
Institut Keil
(+8,9)
20,3%
ÖHTB
40%
(-11,9)
73,3%
(+3,9)
5,6%
0%
1,2%
100%
(+1,2)
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2018 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
37
Frühförderung in Ambulatorien Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und -förderung sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Die breite Leistungspalette umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote. „Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Kundinnen und Kunden 2008-2018
Aufwendungen 2008–2018 in Mio. Euro
18
5.470 (132%)
17
5.010 (120%)
16
4.920 (118%)
15
4.820 (116%)
3,05
4.260 (102%)
08
4.160 (100%)
5,99
(196%)
(100%)
10
3,44
08
6,29 (206%)
6,62 (217%)
6,95 (228%)
(113%)
10
15
16
17
18
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2018.
Anteil der Kundinnen und Kunden 2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
Wr. Sozialdienste VKKJ Rettet das Kind 34%
66%
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2018 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 35% im Jahr 2017 und 29% im Jahr 2010.
AKH-Neonatologie
(+9,7)
51,1% 44,5%
(-11,7)
4,3% 0%
0,0%
(+4,3) 75%
(-1,5)
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförd. Einrichtungen an der soz. Dienstl. „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2018 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Diff. zu 2010. Die Förderart für das AKH wurde 2018 umgestellt, daher kann kein Marktanteil berechnet werden.
38
Berufsqualifizierung „Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis. Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
600 (262%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
620 (270%)
2,28
3,94
5,30
5,01
6,25 (275%)
16
640 (278%)
15
640 (278%)
(233%)
5,99 (263%)
(220%)
(173%) (100%)
10
470 (204%)
05
230 (100%)
05
10
15
16
17
18
Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2018 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2018. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.
Diff. in %-Pkt.
50,6%
Wien Work JaW
Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben.
Assist
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 36% im Jahr 2017 und 31% im Jahr 2010.
9,1%
(+2,2)
7,5%
(+6,3) (+3,8)
3,8%
pro mente
65%
(-1,7)
15,5%
Context
35%
(-10,8)
PSZ
3,8%
(-2,5)
Caritas Erzdiözese
3,1%
(+3,1)
T21 Bühne
2,4%
(-1,4)
Dorothea
2,1%
(+2,1)
5 weitere Träger
0%
1,9%
(-1,3) 75%
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen in Wien an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2018 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 14.
39
Berufsintegration „Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den „Integrationsfachdienst Jobwärts“ der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH und seit 2016 auch von „P.I.L.O.T. – Integration Wien“ erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden entsprechend beraten. Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Tsd. Euro
18
480 (52%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
530 (57%)
516
16
460 (49%)
15
360 (39%)
675
864
(167%)
918
1.055
1.044
(204%)
(202%)
17
18
(178%)
(131%) (100%)
10
1.170 (126%)
05
930 (100%)
05
10
15
16
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2018. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz “ vom Sozialministeriumservice finanziert, der FSW förderte seitdem den „Integrationsfachdienst Jobwärts“ und seit 2016 auch den „Integrationsfachdienst P.I.L.O.T“.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2018. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
(+33,8)
JaW 87,5%
Integration Wien
13,5%
PSZ GmbH - IBI
(+13,3) (-14,7)
WITAF
(-13,2)
WIN
(-11,8)
ÖBSV 38%
62%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 35% im Jahr 2017 und 46% im Jahr 2010.
(-5,9) 0%
100%
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2018 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
40
Arbeitsintegration „Arbeitsintegration“ soll den Kundinnen und Kunden eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt. Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.
Kundinnen und Kunden 2009–2018
Monate 2009–2018
18
310 (128%)
18
2.640 (137%)
17
270 (113%)
17
2.250 (117%)
16
270 (113%)
16
2.230 (116%)
15
260 (108%)
15
2.130 (110%)
10
230 (96%)
10
2.050 (106%)
09
240 (100%)
09
1.930 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2009–2018 in Mio. Euro
Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. Mentorinnen und Mentoren sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen. Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben.
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 1,83
38%
62%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2017 und 39% im Jahr 2010.
1,95
(100%)
(107%)
09
10
2,19
2,26
2,26
(120%)
(124%)
(124%)
15
16
17
2,44 (134%)
18
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2018.
41
Beratungseinrichtungen Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der Kundinnen und Kunden nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen: Peer Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung.
Kundinnen und Kunden 2012–2018
Aufwendungen 2010–2018 in Mio. Euro
18
9.830 (164%)
17
10.130 (169%)
2,19
3,11 (142%)
16
10.190 (170%)
15
10.680 (178%)
12
5.990 (100%)
2,93
2,86
(134%)
(131%)
2,50
(114%) (100%)
10
15
16
17
18
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. 2014 wurden das erste Mal neben persönlichen Kontakten auch telefonische und schriftliche Kontakte gezählt und als KundInnen gerechnet.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2018.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Marktanteile 2018 zu 2012
Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene MitarbeiterInnen aus den unterschiedlichsten Professionen.
Diff. in %-Pkt.
Kriseninterventionszentrum
32,9%
Blinde und Sehschwache
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 65% im Jahr 2017 und 61% im Jahr 2012.
(+12,7)
HPE
5,9%
(+3,7)
Aids Hilfe Wien
5,9%
(+1,5)
5,7%
(-0,5)
MS-Gesellschaft
36%
(-19,7)
12,7%
WITAF
64%
(+0,8)
19,7%
Caritas Erzdiözese
Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung. Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
3,2%
(-0,4)
BIZEPS
3,0%
(+2,3)
Evangel. Diakoniewerk
2,7%
(+1,6)
7 weitere Träger
0%
8,4%
(-0,4) 50%
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2018 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 16.
42
Tagesstruktur
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
4.940 (130%)
17
4.870 (128%)
16
4.840 (127%)
15
4.730 (124%)
Anzahl Frauen
„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst zu entsprechen, gibt es u. a. basale Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf, Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen, dislozierte Tagesstruktur und die Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
4.390 (116%)
05
3.800 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kundinnen und Kunden ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.
50 45 40 35 30
Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30% der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.
25 20 15 10 5
42%
58%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 43% im Jahr 2017 und 42% im Jahr 2010.
0 90
60
30
0
30
60
90
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (37 Jahre).
43
Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro Fahrtkostenersatz
Fahrtbegleitung
Mobilitätskonzept
Regelfahrtendienst
11,15
13,36
(131%)
(142%)
15,26 (150%)
15,21 (150%)
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
988.550 (128%)
17
971.640 (126%)
16
978.620 (127%)
15
963.930 (125%)
10
911.070 (118%)
05
769.930 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 40,91
56,54
68,20 (167%)
(175%)
71,76
72,80 (178%)
73,39 (179%)
16
17
18
(138%) (100%)
12,5%
2,8%
96,9%
33,6%
86,6%
33,9%
62,6%
47,4%
48,5%
(110%)
70,6%
20,2%
(100%)
14,46
63,2%
10,17
Tage 2005–2018
07
10
15
16
17
18
05
10
15
Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur TagesstrukturEinricht. von 2007 bis 2018. Für die Leist. „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle KundInnen einer anerk. „Tagesstruktur“ im „Mobilitätskonzept“ betreut.
Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2018. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 dargestellt.
Aufwendungen für Essen in Mio. Euro
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 1,03
1,18 (114%)
1,30 (125%)
1,30 (126%)
Kostenbeiträge der KundInnen
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW 1,26
1,25
(122%)
(121%)
€ 52,9
€ 61,2
€ 70,0 (132%)
(100%)
€ 71,3 (135%)
€ 72,7 (137%)
€ 74,0
Lebenshilfe Wien
(140%)
ÖHTB – Arbeiten
15
16
17
18
Abb. 5: Aufwendungen für die „Förderung des Essens“ in der Einrichtung, das KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2018 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“.
05
9,3%
10
16
17
90,6%
93,4%
95,7%
95,7%
15
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSWFörderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.
(-1,0) (-1,0)
5,5%
(+1,2) (-0,3)
4,5%
GIN
95,7%
98,9%
10
38,4%
8,0%
REiNTEGRA
(116%) (100%)
07
(-3,4)
JaW
Assist
4,0%
(-0,3)
BALANCE
3,7%
(+0,0)
Caritas Erzdiözese
3,5%
(+0,9)
HABIT
3,5%
12 weitere Träger
0%
(+1,6) 19,7%
(+2,4) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen in Wien an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 21.
44
Teilbetreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
für Menschen mit Behinderung
18
2.360 (260%)
17
2.260 (248%)
16
2.150 (236%)
15
1.940 (213%)
Anzahl Frauen
„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen. Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
1.360 (149%)
05
910 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50
Teilbetreutes Wohnen im „Garçonnièrenverbund“ umfasst Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kundinnen und Kunden gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können.
45
Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kundinnen und Kunden müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.
5
40 35 30 25 20 15 10
44%
56%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 44% im Jahr 2017 sowie im Jahr 2010.
0 45
30
15
0
15
30
45
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).
45
Leistungsbezugsdauer 2018
318
260
268
206
144
121
121
Monate 2005–2018
142
82
78
623
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
24.970 (239%)
17
24.760 (237%)
16
21.700 (208%)
15
19.730 (189%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 11,33
16,65
24,10
28,38
32,87
34,54
(290%)
(305%)
(250%) (213%) (147%)
über 10 Jahre
9–10 Jahre
8–9 Jahre
7–8 Jahre
6–7 Jahre
5–6 Jahre
4–5 Jahre
3–4 Jahre
2–3 Jahre
1–2 Jahre
bis 1 Jahr
(100%)
10
14.410 (137%)
05
10.450 (100%)
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreuten Wohnen“ im Jahr 2018, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 4 Jahren und 11 Monaten im „Teilbetreuten Wohnen“ (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ inklusive personenbezogener Einzelbewilligungen in den Bundesländern von 2005 bis 2018.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
0,6% 1,3%
PG-Stufe 6 PG-Stufe 5
(+0,8)
PG-Stufe 4
3,9%
(+1,0)
PG-Stufe 3
4,4%
(-0,1) 18,2%
PG-Stufe 1
0%
€1.040
(100%)
(111%)
€1.150
(123%)
€1.240 (133%)
€1.260 (135%)
€1.380
LOK
(148%)
Wr. Sozialdienste
(-6,3) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.
(+1,0)
8,5%
pro mente Wien
(-3,1)
7,7%
(+1,2)
7,7%
(-2,5)
Auftakt
4,5%
(-1,6)
Assist
4,5%
(+1,8)
KOMIT
10
(+2,8)
14,6%
GIN
05
(-6,9)
8,9%
ÖHTB – Wohnen
(+6,8)
43,6%
kein PG
€930
(-1,6) 26,6%
21,9%
JaW
(-0,8)
1,5%
PG-Stufe 2
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
(+0,2)
11 weitere Träger
3,6% 0%
(+0,9) 19,0%
(+7,3) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen in Wien an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 20.
46
Vollbetreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
für Menschen mit Behinderung
18
1.960 (115%)
17
1.970 (115%)
16
1.990 (116%)
15
1.960 (115%)
Anzahl Frauen
Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die – auch dauerhaft – umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben, etwa mithilfe des „Teilbetreuten Wohnens“. Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
1.890 (111%)
05
1.710 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner eine Eigenleistung erbringen. Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
42%
58%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 43% im Jahr 2017 sowie im Jahr 2010.
0 45
30
15
0
15
30
45
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (46 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).
47
Leistungsbezugsdauer 2018
141
90
104
81
72
71
69
Wohntage 2005–2018
65
67
58
1.141
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
682.200 (120%)
17
667.800 (118%)
16
640.000 (113%)
15
640.700 (113%)
10
628.400 (111%)
05
567.000 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 61,21
79,51
98,48
99,51
(161%)
(163%)
15
16
104,85
106,15
(171%)
(173%)
17
18
über 10 Jahre
9–10 Jahre
8– 9 Jahre
7–8 Jahre
6–7 Jahre
5–6 Jahre
4–5 Jahre
3–4 Jahre
2–3 Jahre
1–2 Jahre
bis 1 Jahr
(130%) (100%)
05
10
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2018, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 12 Jahren und 3 Monaten im „Vollbetreuten Wohnen“ (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2018.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
4,5%
(+0,6) 20,6%
(+2,8)
10,4%
23,5%
0%
5,7%
€ 154,2
Lebenshilfe Wien
12,1%
(-0,8)
(141%)
(143%)
(143%)
ÖHTB – Wohnen
11,4%
(-1,0)
GIN
(115%) (100%)
(+2,0) (-13,0) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
05
8,8%
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife an alle Partner in Wien und den Ländern für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“.
(+1,4)
8,5%
Caritas Erzdiözese
(-1,5)
8,4%
kein PG
€ 153,8
86,3%
PG-Stufe 1
(137%)
(-1,8)
€ 151,3
84,2%
PG-Stufe 2
€ 147,5
(+2,9)
16,9%
24,2%
JaW
81,8%
PG-Stufe 3
€ 123,8
(+1,0)
10,0%
PG-Stufe 4
€ 107,7
80,5%
PG-Stufe 5
(+5,1)
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
81,9%
PG-Stufe 6
Kostenbeiträge der KundInnen
77,9%
PG-Stufe 7
(+1,5)
HABIT
7,6%
(+0,2)
Balance
7,1%
(+0,3)
6,3%
(+0,6)
Auftakt LOK 7 weitere Träger
4,0% 0%
(-0,6) 10,1%
(+0,3) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen in Wien an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2018: 16.
48
Hilfsmittel und Konsumgüter
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz
18
490 (158%)
17
500 (161%)
16
720 (232%)
15
810 (261%)
Anzahl Frauen
Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderung gefördert werden. Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Krankenkasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
210 (68%)
05
310 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2018. Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
70 65 60 55
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
50 45 40
0,40
0,47
1,75
1,56
1,22
1,12
(440%)
35 30
(391%) (305%)
25
(281%)
20 15
(100%)
(119%)
10 5
05
10
15
16
17
18
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2018.
0 12
8
4
0
4
8
12
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (43 Jahre) bzw. Männer (36 Jahre).
49
Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote: Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt bei maximal 2.820 Euro pro Jahr. Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen.
Kundinnen und Kunden 2008–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
310 (443%)
17
280 (400%)
16
260 (371%)
15
250 (357%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
200 (286%)
08
70 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2018. Ab 2018 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ KundInnen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.
70 65 60 55
Aufwendungen 2008–2018 in Tsd. Euro
50 45 40
Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem Gebärdensprachdolmetschen bis zu maximal 5.765 Euro jährlich gefördert wird.
40
118
167
194
221
213
(552%)
(533%)
(485%) (418%)
30 25 20
(295%)
15 10
(100%)
Liegt das Einkommen der Kundinnen und Kunden über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.
35
5
08
10
15
16
17
18
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2018.
0 12
8
4
0
4
8
12
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (45 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).
50
Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung. Voraussetzung für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz, Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Wien und ein privater Haushalt. Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistentinnen und Assistenten in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).
Kundinnen und Kunden 2008–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
340 (239%)
17
310 (221%)
16
290 (207%)
15
270 (193%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
180 (129%)
08
140 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40
Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Liegt das Einkommen der Kundinnen und Kunden über bestimmten Grenzwerten, vermindert sich die individuell festgestellte maximale Fördersumme entsprechend.
35 30 25 20 15 10 5
55%
45%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 54% im Jahr 2017 und 51% im Jahr 2010.
0 12
8
4
0
4
8
12
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (48 Jahre) bzw. Männer (48 Jahre).
51
Leistungsbezugsdauer 2018
37
29
24
24
27
21
20
Geförderte Monate 2008–2018
21
21
111
Aufwendungen 2008–2018 in Mio. Euro
18
3.720 (581%)
17
3.510 (548%)
16
3.350 (523%)
15
3.090 (483%)
2,45
8,25
12,74
(521%)
13,78
15,50
15,21
(633%)
(622%)
17
18
(563%)
über 9 Jahre
8 – 9 Jahre
7 – 8 Jahre
6 – 7 Jahre
5 – 6 Jahre
4 – 5 Jahre
3 – 4 Jahre
2 – 3 Jahre
1 – 2 Jahre
bis 1 Jahr
(337%)
10
1.960 (306%)
08
640 (100%)
(100%)
08
10
15
16
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2018, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 6 Jahren und einem Monat (Median, dunkelgraue Säule).
Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz“ genutzt wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2018.
Pflegegeldstufen 2018 zu 2010
Eingelangte Erstanträge 2008–2018
Fördersummen 2018 zu 2010
Diff. in %-Pkt.
20,6%
PG-Stufe 7
(-6,3)
9,3%
PG-Stufe 6
(-1,0)
PG-Stufe 5
36,7%
PG-Stufe 4
21,8%
PG-Stufe 3
11,6%
Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge Bewilligte Anträge 139
20
36
37
35
44
Diff. in %-Pkt.
(-4,4)
6.001 bis 7.000 €
(+7,5)
5.001 bis 6.000 €
(+4,2)
4.001 bis 5.000 €
kein PG 0%
50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
08
15
22
21
10
15
16
29
17
24
18
Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2018.
1.001 bis 2.000 € 1 bis 1.000 €
(+1,6) (+2,3)
11,0%
23,3%
4,2%
2.001 bis 3.000 €
PG-Stufe 1
(-4,7) 14,6%
3.001 bis 4.000 €
120
PG-Stufe 2
11,3%
7.001 bis 7.900 €
(-4,8) (+1,2)
17,7% 1,8% 0%
(-1,0)
(+4,7)
16,7% 25%
(+1,3)
Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2018 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
52
Freizeitfahrtendienst
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
2.690 (28%)
17
2.810 (29%)
16
3.100 (32%)
15
3.350 (34%)
Anzahl Frauen
Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert. Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
5.780 (59%)
05
9.760 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den Kundinnen und Kunden eingehoben wird.
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
70%
30%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 2017 und 76% im Jahr 2010.
0 120
80
40
0
40
80
120
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (71 Jahre) bzw. Männer (57 Jahre).
53
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Fahrten 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
147.600 (37%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
148.200 (38%)
6,78
16
172.200 (44%)
15
189.200 (48%)
3,71
3,30
(55%)
+15% bis +5%
+45% bis +35% ≥ +45%
3,13
(43%)
(46%)
17
18
(78%) (49%)
+25% bis +15% +35% bis +25%
2,92
(100%)
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
5,30
10
310.200 (79%)
05
394.000 (100%)
05
10
15
16
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2018 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2018.
Beförderungsformen 2005–2018
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
im Rollstuhl vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd (bis 2015) ohne Rollstuhl
Selbstbehalte der KundInnen Förderung des FSW € 17,2
35%
36%
€ 17,1
€ 19,6 (114%)
45%
46%
50%
52%
(100%)
€ 19,7 (115%)
€ 20,7 (120%)
€ 20,5 (119%)
Diff. in %-Pkt.
Wr. Lokalbahnen WAKA
(99%)
Eiseler & Löffler
05
10
15
16
17
18
Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifen, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2018 bezahlte.
05
10
15
16
17
90,7%
48%
90,8%
50%
90,7%
54%
90,0%
55%
91,2%
60%
91,2%
63%
18
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.
(+3,0)
25,3%
(+6,6)
23,7%
Haller ÖHTB – Fahrten
25,8%
(+8,4)
13,4%
(-5,6)
10,3%
Gschwindl
(-7,3)
1,4%
(+0,5)
Kreutzer
(-4,7)
Jocher 0%
50%
(-0,9)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
2018
11.730
2017
11.100
2016
10.320
2015
10.020
2010
8.180
KundInnen ohne Wohnung oder Obdach
Ohne Wohnung, ohne Obdach
56
Nachtquartiere
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
4.090 (292%)
17
4.240 (303%)
16
3.690 (264%)
15
3.620 (259%)
Anzahl Frauen
In „Nachtquartieren“ finden Menschen, die obdachlos sind und für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, einen Schlafplatz. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und Notfallpaketen. Ein Nachtquartier dient als möglichst kurzfristige Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der Wiener Wohnungslosenhilfe, so ein Anspruch hierauf besteht. Nachtquartiere bieten einen betreuten Aufenthalt in der Regel nur während der Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige bieten vor Öffnung bzw. nach Schließung ein „Saftbeisl“ mit Essen und Getränken zum Selbstkostenpreis an. BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Nachtquartier einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht. In der für obdachlose Menschen härtesten Zeit des Jahres werden zusätzlich Nachtquartiersplätze bereitgestellt. Dieses sogenannte „Winterpaket“ wird witterungsabhängig zwischen November und April und mit kurzfristig angepassten Kapazitäten eingerichtet.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
2.780 (199%)
05
1.400 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2018. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung erweitert.
70 65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
18%
82%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 17% im Jahr 2017 und 16% im Jahr 2010.
0 150
100
50
0
50
100
150
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (41 Jahre).
57
Plätze 2005–2018
Nächtigungen 2005–2018
Winterpaket Regelbetrieb 270
410
910
(337%)
990
1.275
1.160
(472%)
(430%)
(367%)
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
201.000 (430%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
211.400 (452%)
1,37
16
189.900 (406%)
15
177.300 (379%)
3,11
6,40
8,21
13,03 (952%)
10,17
(743%) (600%) (467%)
(152%)
270
410
340
380
360
200
(100%)
05
10
15
16
17
18
10
118.200 (253%)
05
46.800 (100%)
05
Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2018 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben.
Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 2005 bis 2018. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Bettenangebot erweitert. Auf 100 Nächtigungen gerundet.
Leistungsbezugsdauer 2018
Marktanteile 2018 zu 2010
1.541 420
301
236
213
177
162
128
133
99
737
Diff. in %-Pkt.
Caritas Erzdiözese
>100 Nächte
91–100 Nächte
81–90 Nächte
71–80 Nächte
61–70 Nächte
51–60 Nächte
40–50 Nächte
31–40 Nächte
21–30 Nächte
11–20 Nächte
(+14,0)
18,5%
Wr. Rotes Kreuz 1–10 Nächte
(+8,8)
43,9%
Arb.-Samariter-Bund
Abb. 5: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ im Jahr 2018, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 24 Mal (Median, dunkelgrauen Säule).
(227%) (100%)
(-37,1)
14,2%
Volkshilfe
(+9,1)
9,1%
Johanniter
(+8,6)
8,6%
Obdach Wien 0%
5,8%
(-3,3) 75%
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2018 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
10
15
16
17
18
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere" von 2005 bis 2018.
58
Chancenhäuser
Kundinnen und Kunden 2018
Altersverteilung 2018
18
480 Anzahl Frauen
17
Die Leistung „Chancenhäuser“ wurde 2018 in Kooperation mit Obdach Wien entwickelt und eingeführt. Sie verbindet ein vorübergehendes Wohnangebot für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag. Mit dem Chancenhaus Obdach Wurlitzergasse (150 Plätze) öffnete die erste Einrichtung dieser Art im Sommer 2018 ihre Pforten. Im Herbst darauf folgte das vom Wiener Roten Kreuz betriebene Haus Hermes (150 Plätze), ein ehemaliges Nachtquartier. Das neue Angebot steht Frauen, Männern und Paaren rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Bis zu drei Monate können sie in Ein- und Zweibettzimmern mit gemeinschaftlichen Küchen und Sanitärräumen wohnen und erhalten in dieser Zeit Betreuung. Damit können sie vom ersten Tag an Zukunftsperspektiven entwickeln. Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland.
Anzahl Männer
110 105
16
100
15
95 90 85
10
80
05
75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
31%
69%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen.
0 20
15
10
5
0
5
10
15
20
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (39 Jahre) bzw. Männer (43 Jahre).
59
Plätze 2018
Aufwendungen 2018 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 300
05
10
15
16
17
18
3,84
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent im Jahr 2018 vereinbart hat.
Abb. 6: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2018.
Tage 2018
Marktanteile 2018
18
33.800
17 16 15
10 05
Obdach Wien
66,3%
Wr. Rotes Kreuz 0%
Abb. 7: Anzahl der Belegtage die Personen in Chancenhäusern im Jahr 2018 verbracht haben. Auf 100 Tage gerundet.
33,7%
75%
Abb. 8: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2018 nach Tagen.
60
Allgemeines Übergangswohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
1.610 (79%)
17
1.980 (98%)
16
2.220 (109%)
15
2.570 (127%)
Anzahl Frauen
Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können. Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt zwischen 150 und 270 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
2.390 (118%)
05
2.030 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
24%
76%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, ohne mitwohnende Kinder, die 2018 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 25% im Jahr 2017 und 24% im Jahr 2010.
0 75
50
25
0
25
50
75
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (43 Jahre).
61
Plätze 2005–2018
1.010
Tage 2009–2018
1.230
1.260
(122%)
(125%)
1.090 (108%)
(100%)
1.040
710
(103%) (70%)
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
265.100 (60%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
335.000 (76%)
5,43
16
363.700 (83%)
15
437.900 (100%)
10,30
11,60 (214%)
(190%)
10,79
10,39
(199%)
(191%)
7,07
(130%) (100%)
05
10
15
16
17
10
433.600 (99%)
09
438.200 (100%)
18
05
10
15
16
17
18
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2018 vereinbart hat.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2018.
Re-Integration 2009–2018
Durchschnittstarife 2009–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
€ 26,0
€ 22,9
€ 26,0
€ 27,6
€ 26,3
€ 25,3
(101%)
(97%)
100%
(100%)
(100%)
(106%)
19,9%
33,3%
35,4%
33,2%
32,5%
39,5%
(88%)
09
10
15
16
17
18
Diff. in %-Pkt.
84,3% (+1,9)
Obdach Wien 0%
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2018, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
09
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allg. Übergangswohnen“ 2009 bis 2018 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.
Arb.-Samariter-Bund
15,7% 0%
100%
(-1,9)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
62
Zielgruppenwohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
950 (158%)
17
770 (128%)
16
780 (130%)
15
800 (133%)
Anzahl Frauen
Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf. Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Manche der Einrichtungen verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten für die jeweilige Zielgruppe.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
750 (125%)
05
600 (100%)
85 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
75 70 65 60
Anteil der Frauen und Männer 2018
55 50 45
Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 160 und 330 Euro pro Monat.
40 35 30 25 20 15 10 5 0
34%
66%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 31% im Jahr 2017 und 27% im Jahr 2010
30
20
10
0
10
20
30
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (37 Jahre) bzw. Männer (38 Jahre).
63
Plätze 2005–2018
340
Tage 2005–2018
380
420
420
410
530
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
163.200 (177%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
141.200 (153%)
2,33
3,66
5,22
4,93
5,74
(156%)
(100%)
(112%)
(124%)
(124%)
(121%)
7,92 (340%)
16
142.200 (155%)
15
146.000 (159%)
(246%)
(224%)
(211%)
15
16
(157%) (100%)
05
10
15
16
17
10
112.400 (122%)
05
92.000 (100%)
18
05
10
17
18
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2018 vereinbart hat.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2018. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2018. Im Jahr 2018 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen.
Re-Integration 2009–2018
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
€ 18,6
€ 22,6
€ 28,2
€ 31,2
€ 39,5
€ 39,6
(212%)
(213%)
100%
(152%) (100%)
(168%)
Diff. in %-Pkt.
(122%)
50,9%
Caritas Erzdiözese
22,2%
Heilsarmee
09
10
15
16
17
18
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.
(+7,5)
13,0%
Arb.-Samariter-Bund
35,8%
37,7%
43,1%
44,5%
34,6%
28,5%
neunerhaus
0%
(-11,4)
(+13,0) (-8,3)
12,9%
STRUKTUR 0%
1,1%
75%
(-0,8)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
64
Mutter-Kind-Einrichtungen
Kundinnen und Kunden 2007–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
480 (160%)
17
460 (153%)
16
470 (157%)
15
470 (157%)
Anzahl Frauen
Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen. Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter und Väter, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
410 (137%)
07
300 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2018. In 2018 kamen auf ein Elternteil (meistens Mütter, seltener Väter) statistisch 1,4 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
70 65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
95%
5%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 97% im Jahr 2017 und 95% im Jahr 2010.
0 30
20
10
0
10
20
30
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (27 Jahre) bzw. Männer (34 Jahre).
65
Plätze 2007–2018
Tage 2008–2018 Erwachsene
240
300
300
300
300
(125%)
(125%)
10
15
(125%)
16
18
93.300 (115%)
17
88.900 (110%)
16
95.600 (118%)
15
99.700 (123%)
10
85.200 (105%)
08
80.800 (100%)
0,50
(100%)
07
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
Kinder
390 (163%)
(125%)
Aufwendungen 2007–2018 in Mio. Euro
17
18
1,29
1,90
1,86
1,82
(380%)
(373%)
(365%)
15
16
17
2,02 (405%)
(259%)
(100%)
07
10
18
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2018 vereinbart hat.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2018. Im Jahr 2018 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.
Re-Integration 2009–2018
Durchschnittstarife 2008–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
FSW-Förderung für Kinder FSW-Förderung für Erwachsene € 24,8
€ 32,7
€ 40,1
€ 40,5
(162%)
(164%)
100%
€ 42,7 (172%)
€ 40,6 (164%) Diff. in %-Pkt.
(132%) 33,2%
Kolping – Gruppe
(100%)
Caritas Erzdiözese
66,7%
66,7%
66,7%
67,0%
67,5%
69,5%
48,0%
47,8%
59,8%
53,1%
38,1%
35,1%
09
10
15
16
17
18
08
10
15
16
17
18
Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-KindEinrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
Caritas Socialis Missionsschwestern
(-0,9)
23,9%
St. Elisabeth-Stiftung
0%
(+13,4)
(-4,5)
22,4%
(-5,4)
12,0% 8,5%
0%
50%
(-2,5)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
66
Betreutes Wohnen in Wohnungen Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kundinnen und Kunden größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die KundInnen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
3.560 (318%)
17
2.810 (251%)
16
2.600 (232%)
15
2.180 (195%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
1.870 (167%)
05
1.120 (100%)
85 80 75
Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen. Einige Angebote ermöglichen den Kundinnen und Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieterinnen bzw. Hauptmieter.
70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35
Die monatliche Eigenleistung der Kundinnen und Kunden liegt zwischen 100 und 350 Euro für einen Wohnplatz und 120 und 1.030 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.
30 25 20 15 10 5 0
53%
47%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 56% im Jahr 2017 und 45% im Jahr 2010 .
60
30
0
30
60
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Alter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (36 Jahre) bzw. erwachsenen Männer (34 Jahre).
67
Plätze 2005–2018
590
1.080
Tage 2005–2018
1.220
1.650
1.980
2.280 (386%)
(336%)
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
809.200 (435%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
602.500 (324%)
3,49
16
5,62
8,84
534.300 (287%)
(280%) (183%)
15
(207%)
10,78
12,36 (354%)
(320%)
(309%)
16
17
(253%)
440.100 (236%) (161%) (100%)
(100%)
05
11,17
10
15
16
17
10
348.100 (187%)
05
186.100 (100%)
05
18
10
15
18
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2018 vereinbart hat.
Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2018. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2018.
Re-Integration 2009–2018
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010
€ 18,3
€ 20,5
€ 21,8
€ 21,0
€ 22,4
€ 22,4
(122%)
(123%)
100%
(119%)
(115%)
10
15
16
17
Volkshilfe
11,7%
(-9,9)
Caritas Erzdiözese
9,9%
(-7,7)
WOBES
9,7%
18
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
Heilsarmee
(-2,8) (-1,8)
8,1% 6,4%
NEUSTART 0%
(-4,3)
14,5%
Wiener Hilfswerk
ARGE Nichtsess.
64,5%
58,0%
58,6%
59,3%
59,3%
50,6%
(112%)
(+34,2)
34,2%
Obdach Wien (100%)
09
Diff. in %-Pkt.
0%
5,5%
(-5,8) 50%
(-1,9)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
68
Sozial betreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
18
1.290 (274%)
17
1.280 (272%)
16
1.310 (279%)
15
1.320 (281%)
Anzahl Frauen
Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich hauptsächlich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen. Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit – auch bis zu ihrem Lebensende – bereitzustellen. Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
1.210 (257%)
05
470 (100%)
85 80 75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35
Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 200 und 440 Euro.
30 25 20 15 10 5
31%
69%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 31% im Jahr 2017 sowie im Jahr 2010.
0 60
50
40
30
20
10
0
10
20
30
40
50
60
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (58 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).
69
Plätze 2005–2018
410
1.080 (263%)
Tage 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
414.200 (420%)
1.150
1.150
1.150
1.150
17
413.600 (419%)
(280%)
(280%)
(280%)
(280%)
16
413.400 (419%)
15
410.400 (416%)
10
282.500 (287%)
05
98.600 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 2,01
9,51
12,82
13,12
(636%)
(651%)
15
16
13,68
13,53
(679%)
(672%)
17
18
(472%)
(100%)
05
10
15
16
17
18
(100%)
05
10
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2018 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2018.
Stabiles Wohnen 2011–2018
Durchschnittstarife 2005–2018
Marktanteile 2018 zu 2010 Diff. in %-Pkt.
€ 18,1
€ 26,7
€ 31,2
€ 31,7
€ 32,7
€ 32,7
100%
21,4%
Caritas Erzdiözese
(172%)
(175%)
(181%)
(180%)
(148%)
13,2%
(+4,8)
Arb.-Samariter-Bund
12,8%
(+1,8)
12,0%
Rotes Kreuz
89,9%
91,8%
89,0%
87,6%
86,1%
11
15
16
17
Heilsarmee
18
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in die „Mobile Betreuung“ gewechselt sind.
05
10
15
16
17
18
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
(-5,6)
7,3%
neunerhaus
0%
(-6,4)
Volkshilfe
Wiener Hilfswerk
(100%)
(-0,8)
18,6%
ARGE Nichtsess.
Obdach Wien 0%
(-0,4)
5,3%
(+3,4)
5,3%
(+5,3)
4,2%
(-2,0) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2018 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
70
Housing First Mobile Wohnbetreuung
Bei der Leistung „Housing First – Mobile Wohnbetreuung“ werden obdach- und wohnungslose Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung unterstützt bzw. wird ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und wird für rund zwei Jahre angeboten. Ziel von „Housing First“ ist es, Menschen zu unterstützen, um selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen und damit den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sichern. Die Leistung umfasst die Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld.
Kundinnen und Kunden 2012–2018
Altersverteilung 2018 zu 2012 (als Linie)
18
490 (1.485%)
17
530 (1.606%)
16
400 (1.212%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105
15
360 (1.091%)
100 95 90
12
30 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
70 65 60
Anteil der Frauen und Männer 2018
55 50 45 40
Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei wiederkehrenden Krisen ist es möglich, eine erneute Aufnahme in die Leistung zu beantragen.
35 30 25 20 15 10
Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Housing First – Mobile Wohnbetreuung“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.
5
57%
43%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 59% in 2017 und 48% im Jahr 2012.
0 20
15
10
5
0
5
10
15
20
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (37 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).
71
Plätze 2012–2018
50
Tage 2012–2018
200
(400%)
230
360
360
(720%)
(720%)
(460%)
Aufwendungen 2012–2018 in Mio. Euro
18
133.300 (6.744%)
17
133.700 (6.768%)
16
78.900 (3.995%)
15
58.300 (2.951%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,64
0,99
1,27
1,45
1,83 (286%)
(227%) (198%) (155%) (100%)
(100%)
12 12
15
16
17
2.000 (100%)
18
12
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2018 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Stabiles Wohnen 2015–2018
Marktanteile 2018 zu 2012
100%
92,8%
85,9%
94,7%
82,5%
0,0%
0,0%
Diff. in %-Pkt.
Caritas Erzdiözese 0%
15
16
17
44,3%
Volkshilfe
18
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.
(+44,3) 31,3%
neunerhaus 0%
24,4%
(+31,3) 100%
(-75,6)
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Housing First“ in den Jahren 2018 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.
15
16
17
18
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2018.
72
Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot
Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.
Kundinnen und Kunden 2012–2018
Altersverteilung 2018 zu 2012 (als Linie)
18
540 (318%)
17
400 (235%)
16
350 (206%)
15
310 (182%)
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
110 105 100 95 90 85 80
Die KundInnen erhalten einen unbefristeten Nutzungsoder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe. Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die KundInnen erfolgt auf freiwilliger Basis.
12
170 (100%)
75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
20%
80%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 19% in 2017 und 14% im Jahr 2012.
0 25
20
15
10
5
0
5
10
15
20
25
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (45 Jahre) bzw. Männer (53 Jahre).
73
Plätze 2012–2018
170
Tage 2012– 2018
280
310
380
440 (259%)
18
132.700 (252%)
17
115.300 (219%)
16
107.000 (203%)
15
91.200 (173%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,10
0,91
0,73
1,19
1,97 (2.003%)
(224%) (165%)
Aufwendungen 2012–2018 in Mio. Euro
(182%)
(1.207%) (921%)
(100%)
(737%)
(100%)
12 12
15
16
17
52.800 (100%)
12
18
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2018 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Stabiles Wohnen 2015–2018
Marktanteile 2018 zu 2012
100%
Diff. in %-Pkt.
72,2%
16
17
18
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.
ARGE Nichtsesshaftenhilfe
(-27,0) (+12,7)
9,6%
Kolping Österreich 0%
15
12,7%
neuner IMMO
95,0%
94,5%
91,5%
92,9%
0,0%
0,0%
Arb.-Samariter-Bund
0%
5,5%
(+9,6) 100%
(+4,9)
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2018 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.
15
16
17
18
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2018.
74
Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung
Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Kundinnen und Kunden 2012–2018
Altersverteilung 2018 zu 2012 (als Linie)
18
480 (580%)
17
420 (506%)
16
400 (482%)
15
420 (506%)
Anzahl Männer
110 105 100 95 90 85 80
12
80 (100%)
75 70
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40
Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen. Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.
Anzahl Frauen
35 30 25 20 15 10 5
47%
53%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 43% in 2017 und 40% im Jahr 2012.
0 15
10
5
0
5
10
15
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (37 Jahre) bzw. Männer (45 Jahre).
75
Plätze 2012–2018
120
Tage 2012–2018
210
210
(175%)
(175%)
190
230 (192%)
(158%)
(100%)
Aufwendungen 2012–2018 in Mio. Euro
18
77.900 (936%)
17
59.100 (710%)
16
56.400 (678%)
15
67.600 (813%)
12
8.300 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,05
0,95
0,98
0,99
(1.884%)
(1.943%)
(1.952%)
15
16
17
1,12 (2.220%)
(100%)
12
15
16
17
18
12
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2018 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2018. Auf 100 Tage gerundet.
Stabiles Wohnen 2015–2018
Marktanteile 2018 zu 2012
100%
95,9%
97,0%
90,4%
89,8%
0,0%
0,0%
Diff. in %-Pkt.
15
16
17
18
0%
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.
Obdach Wien
47,9%
Heilsarmee
22,7%
(-25,5)
WOBES
21,6%
(+21,6)
Caritas Erzdiözese 0%
7,7%
(-3,8)
(+7,7)
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2018 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.
18
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2018.
2010
2018
17.570 26.370
2017
20.360 33.550
2016
20.560 36.740
2015
die oben angeführten „unterschiedlichen Personen“ berücksichtigt werden.
* Alle folgenden Abbildungen beziehen sich auf die Monatsdurchschnittswerte. Für die Gesamtzahl aller FSW-KundInnen konnten
Monatsdurchschnittswerte
5.320
Flüchtlinge* Unterschiedliche Personen
10.580 25.840
FlĂźchtlinge
78
Flüchtlinge
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde
18
17.570 (204%)
17
20.360 (236%)
16
20.560 (239%)
15
10.580 (123%)
Anzahl Frauen
Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehem. AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monaten nach Asylanerkennung.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
5.320 (62%)
05
8.620 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil für Frauen und Mädchen wieder. Im gesamten Jahr 2018 waren es 26.370 Personen ohne Mehrfachzählungen.
70 65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40
In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.
35 30 25 20
Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Im Rahmen des Programms „StartWien – Integration ab Tag 1“ wurden die „Bildungsdrehscheibe“, Deutschkurse für AsylwerberInnen und das „Jugendcollege“ realisiert sowie die gemeinnützige Beschäftigung von AsylwerberInnen bei der Stadt Wien koordiniert.
15 10 5
35%
65%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 2018 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 34% im Jahr 2017 und 38% im Jahr 2010.
0 750
500
250
0
250
500
750
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfsund schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die schwarzen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (24 Jahre) bzw. Männer (24 Jahre).
79
KundInnen in org. Unterkünften 2005–2018
Unbegleitete Minderjährige 2005–2018
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
5.180 (208%)
18
450 (155%)
17
6.930 (278%)
17
740 (255%)
16
8.660 (348%)
16
940 (324%)
15
3.140 (126%)
15
320 (110%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 43,85
31,16
71,97
166,13 (379%)
182,78 (417%)
138,15
(315%)
(164%) (100%)
10
1.690 (68%)
10
100 (34%)
05
2.490 (100%)
05
290 (100%)
05
(71%)
10
15
16
17
18
Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die von 2005 bis 2018 in organisierten Unterkünften verschiedener Einrichtungen wohnten. Die farbigen Balken geben den Anteil für Frauen und Mädchen an.
Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Balken geben den Anteil der Mädchen an.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2005 bis 2018.
Asylverfahren über 12 Monate 2005–2018
Quotenerfüllung 2005–2018
Herkunftsländer 2018 zu 2010
100%-Fälle
18
Kostenteilungsfälle
Diff. in %-Pkt.
seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung 157%
17 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung
134%
106%
118%
138%
162%
Irak
Russland 100%
15 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung
05
5,3%
05 Abb. 5: Anteil (und Anzahl) jener KundInnen in der „Grundversorgung“, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (100%-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100% der Kosten zu tragen. Seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung.
10
15
16
17
18
Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2018 für 21,4 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher in 2018 die vorgegebene Quote mit 162%.
87 weitere Länder
(-7,8)
2,2%
Georgien 0%
(+3,7)
3,4%
Staatenlos
(58,0%) 5.000
(-9,3) (+4,3)
6,6%
Somalia Iran
(32,9%) 1.750
(+9,9)
7,8%
Nigeria
10
(+10,6)
15,2% 10,6%
Syrien
16 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung
(+22,3)
31,2%
Afghanistan
(+1,3)
1,5% 0%
(-5,1) 16,2%
(-30,0) 50%
Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2018 und 2010 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Herkunftsländer: 96.
2018
9.930*
2017
9.560
2016
9.870
2015
10.460
2010
* Ab 2018 werden zu Gesamt-KundInnen der Schuldnerberatung auch jene gezählt, die ausschließlich Ambulanzgesräche hatten. 80
9.010
KundInnen mit Schuldenproblematik
Schuldenproblematik
82
Schuldnerberatung
Kundinnen und Kunden 2005–2018
Altersverteilung 2018 zu 2010 (als Linie)
Schuldnerberatung Wien GmbH
18
9.930 (264%)
17
9.560 (254%)
16
9.870 (263%)
15
10.460 (278%)
Anzahl Frauen
Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht alleine bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte „Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH“, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird. Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten. Zusätzlich werden Unterstützung bei der Vorbereitung der Insolvenz und die Begleitung im Insolvenzverfahren angeboten. Bei Menschen, bei denen derzeit eine Schuldenregulierung nicht möglich ist, ist das Ziel der Beratung die Vermeidung weiterer Fehler im Umgang mit Geld und die Konzentration auf Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente). Finanzielle Unterstützung kann nicht gewährt werden. Mittels Online-Information, entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Vortragstätigkeit bei verschiedenen Institutionen arbeitet die Schuldnerberatung Wien auch präventiv.
Anzahl Männer
110 105 100 95 90
10
9.010 (240%)
05
3.760 (100%)
85 80 75
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Ab 2018 werden zu den Gesamt-KundInnen der Schuldnerberatung auch jene gezählt, die ausschließlich Ambulanzgespräche hatten.
70 65 60 55
Anteil der Frauen und Männer 2018
50 45 40 35 30 25 20 15 10 5
40%
61%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 41% im Jahr 2017 und 43% im Jahr 2010.
0 240
180
120
60
0
60
120
180
240
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2018 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (43 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).
83
Bezirksspezifische Nutzung 2018
Beratungsgespräche 2005–2018 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15%
Aufwendungen 2005–2018 in Mio. Euro
18
17.890 (176%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
17
17.980 (177%)
0,54
16
19.560 (193%)
15
21.960 (216%)
10
20.020 (197%)
05
10.160 (100%)
2,09
-15% bis -5% Wr. Durchschnitt
2,64
2,71
(489%)
(503%)
15
16
2,95
3,01
(547%)
(558%)
17
18
(388%)
+5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%
(100%)
05
10
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2018. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Beratungsgespräche, exklusive Ambulanzgespräche, die von 2005 bis 2018 von der Schuldnerberatung Wien mit KundInnen geführt wurden.
Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2018. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.
Schuldenhöhe der KundInnen 2018
Privatkonkurse 2005–2018
Verschuldung 2018 in Tsd. Euro
< -9% -9% bis -7%
> 200T
437
bis 200T
202
1.830 (187%)
bis 150T
447
bis 100T
149
16
2.220 (227%)
bis 90T
161
bis 80T
216
15
2.760 (281%)
bis 70T
252
bis 60T
319
bis 50T
391
bis 40T
451
bis 30T
393
bis 20T
339
< 10T
97
18
2.280 (233%)
17
-7% bis -5% -5% bis -3% -3% bis -1% -1% bis +1% +1% bis +3% +3% bis +5% +5% bis +7% +7% bis +9% ≥ +9%
10 05
2.460 (251%) 980 (100%)
0
Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 57.713 Euro) der KundInnen der Schuldnerberatung Wien im Jahr 2018, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 7: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2018 von KundInnen der Schuldnerberatung – nach Konsultation – eröffnet wurden. Der Rückgang 2017 ist auf die Änderung der Insolvenzordnung in 2017 zurückzuführen, wodurch KundInnen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.
200
400
600
Abb. 9: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung 2018, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blau Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 57.713 Euro – 2017 waren es 52.386 Euro) der berücksichtigten KundInnen.
84
Erst-KundInnen und -Kunden 2009–2018
Wartezeit 2009–2018 in Tagen
18
4.950 (97%)
17
5.530 (108%)
16
Verschuldungsgründe 2018 zu 2010 Diff. in %-Pkt.
Arbeitslosigkeit 22
23
13
14
15
(191%)
5.750 (113%)
15
42
5.470 (107%) (100%)
(105%) (59%)
10
4.780 (94%)
09
5.110 (100%)
Trennung/Scheidung
10
15
Mithaften/bürgen
1,6%
Straffälligkeit
1,7%
17
18
Wohnraum
(-0,9) (-2,3) (+1,2)
10,6%
Selbstständigkeit
16
(+1,6)
9,4%
(+3,9)
20,0%
(+10,4)
3,9%
Sonstige Gründe
09
(-16,1)
10,1%
Konsumverhalten
Unfall/Krankheit
(68%)
(64%)
39,8%
0%
2,9%
70%
(+3,9)
Abb. 10: Anzahl der Erstgespräche mit KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2018. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 12: Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten persönlichen Beratungsgespräch in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2018 in Tagen (Median). Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben.
Abb. 14: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2018: 7.898.
Familienstand 2018 zu 2010
Einkommensarten 2018 zu 2010
Erwerbsstatus 2018 zu 2010 Diff. in %-Pkt.
Lohn/Gehalt, geringf. Besch.
30,6%
NotH, ArbG, SozH
29,3%
Beihilfen
(+5,7)
34,3%
Verheiratet
32,1% 30,9%
Geschieden Verwitwet
2,2%
Verpartnert 0%
5,0%
Sonstige
(-3,8)
Mindestsicherung (ab 2011)
(-0,8)
AMS-Maßnahme
(+0,1)
Pension(vorschuss)
(+5,0)
KinderbetreuG, KrankenG
70%
Abb. 11: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten angegeben.
(+10,8)
10,0%
Diff. in %-Pkt.
Ledig
(+4,2)
(-15,5)
4,7%
(-2,6)
11,4%
(+11,4)
1,0% 10,3%
0%
2,7%
50%
Diff. in %-Pkt.
(-8,6)
Arbeitslos
(+1,9)
Erwerbstätig
(-1,6)
Abb. 13: Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der „Schuldnerberatung“ 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommen im 2018: 7.145. Die Abkürzungen NotH, ArbG, SozH stehen für Nothilfe, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
48,2%
(+2,7)
32,5%
Sonstige 0%
19,3%
(-10,5) (+7,8) 70%
Abb. 15: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2018 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten angegeben.
85
Betreutes Konto Schuldnerberatung Wien GmbH Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ in Kooperation mit ausgewählten Banken dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten. Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMSLeistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc. sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. Das Betreute Konto endet, wenn die NutzerIn es nicht mehr haben will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (es kommt kein Geld mehr, es ist keine Miete mehr zu bezahlen, NutzerIn ist nicht mehr erreichbar etc.).
Kundinnen und Kunden 2012–2018
Überweisungen 2012–2018
18
1.220 (813%)
18
53.170 (1219%)
17
1.110 (740%)
17
43.820 (1005%)
16
770 (513%)
16
34.370 (788%)
15
670 (447%)
15
25.830 (592%)
12
150 (100%)
12
4.360 (100%)
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2018. Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als KundInnen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Überweisungen die von 2012 bis 2018 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von KundInnen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden.
Anteil der Frauen und Männer 2018
Aufwendungen 2012–2018 in Tsd. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 54
245
243
(563%)
(558%)
15
16
344
351
(790%)
(806%)
17
18
(123%)
48%
52%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2018 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 47% im Jahr 2017 und 59% im Jahr 2012.
12
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2018. Der hier dargestellte Aufwand ist im Gesamtaufwand der Schuldnerberatung (Abb.8) inkludiert.
2018
10.560
2017
10.990
2016
7.370
2015
4.840
2010
30
KundInnen des Aus- und Weiterbildungszentrum
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH
88
Aus- und Weiterbildungszentrum
Kundinnen und Kunden AWZ 2010–2018
KundInnen WBDS 2017–2018
AWZ Soziales Wien GmbH
18
10.560 (35.203%)
18
4.830 (111%)
17
10.990 (36.623%)
17
4.350 (100%)
16
7.370 (24.573%)
15
4.840 (16.133%)
Die vier Säulen der AWZ Soziales Wien GmbH, Tochtergesellschaft des FSW, ermöglichen Aus-, Fort- und Weiterbildung analog der aktuellen Berufsbilder in den Gesundheits- und Sozialberufen: Die Wiener Schule für Sozialberufe (WISOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) bietet Kurse für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“, Lehrgänge für HeimhelferInnen, PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen an. Die Bildungsakademie (BA) ist Bildungsdienstleisterin in der Sozial- und Gesundheitsbranche. Sie dient der Unterstützung in der operativen Planung und Durchführung interner Fortbildungsmaßnahmen des FSW und der Töchterunternehmen sowie der beruflichen Weiterbildung externer, in der Sozial- und Gesundheitsbranche tätiger Personen am offenen Markt.
15
10
30 (100%)
10
Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2010 bis 2018.
Abb. 3: Anzahl der KundInnen der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2017 bis 2018.
Aufwendungen AWZ 2013–2018 in Mio. Euro
Beratungskontakte WBDS 2017–2018
2,85
3,28
3,53
4,78
5,44 (401%)
(352%)
(210%)
Seit 2018 wird für junge Erwachsene ab 17 Jahren das „Freiwillige Sozialjahr“ (FSJ) angeboten, um die interessante Arbeit im Sozialbereich in Wien kennenzulernen. Die Wiener Bildungsdrehscheibe (WBDS) bietet Orientierungsberatung, Sprachstands-Erhebung, Kompetenzerhebung und -dokumentation sowie begleitendes Bildungscoaching für Personen, die in der Grundversorgung in Wien registriert sind, an.
16
(242%)
18
28.080 (154%)
17
18.290 (100%)
16
(261%)
15
10
14
15
16
17
18
Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2013 bis 2018.
10
Abb. 4: Anzahl der Beratungskontakte der Wiener Bildungsdrehscheibe im Ausund Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2017 bis 2018.
89
SchülerInnen WISOZ 2014–2018
TeilnehmerInnen ASGB 2014–2018
TeilnehmerInnen Bildungsakademie 2014–2018
18
240 (158%)
18
340 (138%)
18
5.160 (225%)
17
220 (144%)
17
370 (153%)
17
6.050 (263%)
16
230 (152%)
16
350 (144%)
16
5.400 (235%)
15
140 (95%)
15
290 (117%)
15
4.410 (192%)
14
240 (100%)
14
2.300 (100%)
14
150 (100%)
Abb. 5: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2014 bis 2018. Der Anteil der Frauen war 55 % im Jahr 2018.
Abb. 7: Anzahl der TeilnehmerInnen im ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) von 2014 bis 2018. Der Anteil der Frauen war 77 % in 2018 und 80% im Jahr 2014.
Abb. 9: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums (AWZ) von 2014 bis 2018.
Lehrgänge WISOZ 2014–2018
Lehrgänge ASGB 2014–2018
Seminare Bildungsakademie 2014–2018
18
7 (140%)
18
12 (120%)
18
475 (146%)
17
8 (133%)
17
12 (120%)
17
510 (291%)
16
8 (133%)
16
12 (120%)
16
480 (274%)
15
5 (83%)
15
10 (100%)
15
325 (186%)
14
6 (100%)
14
10 (100%)
14
175 (100%)
Abb. 6: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2018 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) besucht wurden.
Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2018 von TeilnehmerInnen der Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) besucht wurden.
Abb. 10: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2018 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums (AWZ) besucht wurden.
www.fsw.at