Leistungsbericht 2022 des Fonds Soziales Wien - Erster Band

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Leistungsbericht 2022

Fonds Soziales Wien

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Erster Band

Hinweise:

Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu Kund:innen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er-Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kund:innen ohne Mehrfachzählungen.

Impressum:

Medieninhaber, Redaktion und Grafik: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379, www.fsw.at. Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen & Statistik, Martin Kröß. Druck: paco Medienwerkstatt, Wien. Gedruckt auf ökologischem Papier. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2022

Leistungsbericht 2022

Fonds Soziales Wien

Erster Band

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Inhaltsverzeichnis 2 Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Einleitung 5 5 6–7 Pflege und Betreuung Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2022 7–9 10 8 Kund:innenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause – 24–25 –Heimhilfe 10–11 12–13,14–15 10–11 Hauskrankenpflege 12–13 12–13, 14–15 12–13 Mobile soziale Arbeit – 16–17 –Besuchsdienst 14–15 12–13, 16–17 14 Mehrstündige Alltagsbegleitung 20 16–17 15 Essen auf Rädern 16–17 16–17 16 Sonderreinigungsdienst 18 16–17 18 Wäscheservice-Zustellung 19 16–17 19 Geförderte 24-Stunden-Betreuung 24 12–13, 14–15 –Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst – 14–15 –Mobile Palliativ- und Hospizteams 22 12–13, 20–21 –Stationäres Hospiz 23 20–21 39 Tageszentren 26–27 12–13, 18–19, 36–37 20–11 Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket 21 16–17 17 Soziale Arbeit im Krankenhaus – 12–13, 18–19 –Kontinenz- und Stomaberatung – 12–13, 20–21 –Psychosoziale Beratung und Therapie – 20–21 –Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste – 12–13, 22–23 –Wohnen & Pflege (Gesamt) – 12–13, 22–23 –Urlaubspflege 28 22–23 22 Remobilisation (Kurzzeitpflege) 29 22–23 23 Betreutes Wohnen 30–31 22–23 24–27 Sozial betreutes Wohnen für Senior:innen – 22–23 –Pflegeplätze 32–33 22–23 28–34 Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung 34–35 22–23 35–37 Hausgemeinschaft 36–37 22–23 38

Mobilitätsförderung

Kund:innen mit ausschließlicher

für Mobilitätsbedarf 2010–2022

Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach Kund:innengruppen)

Inhaltsverzeichnis 3 Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Behinderung und Chancengleichheit Kund:innen mit Behinderungen 2010–2022 39–41 28 40 Kund:innenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe – 40–41 –Frühförderung, Kindergarten und Schule – 30–33 –Mobile Frühförderung 42 32–33 42 Frühförderung in Ambulatorien 43 32–33 43 Berufsqualifizierung 44 30–31, 38–39 44–45 Berufsintegration 45 – 46 Arbeitsintegration 46 30–31, 38–39 –Tagesstruktur 48–49 30–31, 34–37 47–56 Regelfahrtendienst – 32–35, 38–39 –Teilbetreutes Wohnen 50–51 30–31, 36–37 57–65 Vollbetreutes Wohnen 52–53 30–31, 36–37 66–67 Hilfsmittel und Konsumgüter 54 30–31, 38–39 –Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen 55 38–39 –Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz 56–57 30–31, 38–39 –Eingliederung und Freizeit – – 68–69 Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung – 32–33 70 Beratungseinrichtungen 47 – 71–73 Freizeitfahrtendienst 58–59 18–19, 40–41, 46–47 76 Mobilitätskonzept 60–61 34–35 74–75
Förderung
Ausschließliche
– 8–9 –Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen – 12–13, 18–19 –Förderung
Leistungen
Behindertenhilfe – 30–31,
44–47 –
zusätzlich zu
der
40–41
4 Einleitung Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Ohne Wohnung, ohne Obdach Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2022 63–65 48 78 Kund:innenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe – 58–59 –Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket 66–67 50–51, 56–57 78–79 Chancenhäuser 68–69 50–51, 54–55 84 Mobil betreutes Wohnen 70–71 50–51, 54–55 85 Stationär betreutes Wohnen 72–73 50–51, 54–55 86–87 Allgemeines Übergangswohnen 80–81 52–53 89 Zielgruppenwohnen 82–73 52–53 90 Mutter-Kind-Einrichtungen 74–75 50–51, 54–55 88 Niederschwellige Unterkünfte & Angebote 76–79 50–51, 56–57 80-83 Betreutes Wohnen in Wohnungen 84–85 52–53 91–92 Sozial betreutes Wohnen (nur Kund:innengruppe Wohnungslose) – 50–51, 54–55 –Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit Kund:innengruppe Pflege und Betreuung) 86–87 – 93–94 Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot 88–89 54–55 95 Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung 90–91 54–55 96 Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote – 56–57 –Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010–2022 93 62 98 Flüchtlinge – 64–67 100–103 Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde 94–96 – –Schuldenproblematik Kund:innen mit Schuldenproblematik 2010–2022 99–100 68 –Schuldenproblematik (Übersicht) – 70–71 –Schuldenberatung & Schuldenregulierungsverfahren 102–103 – –Betreutes Konto 101 70–73 –Finanzbildung 104 – –Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum 107–109 – –

Einleitung

Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 28.500 Beschäftigte geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen detailliert dargestellt und beschrieben.

Im Jahr 2022 konnten knapp 142.600 in Wien lebende Kund:innen des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden.

Nach dem Ende der COVID-19-Pandemie kam es erstmals in allen Leistungsbereichen des Fond Soziales Wien wieder zu einem Anstieg der Kund:innenzahlen. Der größte Zuwachs ist auf den Krieg in der Ukraine zurückzuführen, der zu einer deutlichen Zunahme der grundversorgten Personen geführt hat. Aber auch die Leistungen für Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung sowie für Menschen mit Behinderungen und der Schuldnerberatung wurden wieder vermehrt in Anspruch genommen.

56.460 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfuhren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und ihrer Lebensqualität. Bei den mobilen Leistungen kam es nach dem Ende der COVID-19-Pandemie erstmal wieder zu einem Anstieg der Kund:innen bei den meisten Leistungen. Das Angebot der Tageszentren für Senior:innen wurde von den Kund:innen wieder intensiver genutzt als noch im Vorjahr. Insgesamt kamen aber noch etwas weniger Kund:innen als vor der COVID-19-Pandemie. Die Leistungen in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen wurden konstant in Anspruch genommen, wobei die Kund:innenzahlen aber weiterhin noch unter dem Niveau von vor der COVID-19-Pandemie liegen.

15.070 Menschen mit Behinderungen nahmen soziale Dienstleistungsangebote in Anspruch, die zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit führen.

Nach den Rückgängen der Inanspruchnahme in den beiden Vorjahren, ist nun durch die Aufhebung der COVID-19-Maßnahmen wieder ein Zuwachs bei den meisten Leistungen zu verzeichnen. Sowohl die „Frühförderung“ als auch die „Arbeitsintegration“ und „Berufsqualifizierung“ wurde von Kund:innen wieder stärker genutzt. In der Tagestruktur kam es aufgrund des weiteren Ausbaus der Leistung und da die Einrichtungen erstmals wieder durchgehend geöffnet bleiben konnten, zu einer deutlichen Zunahme der Besuchstage.

Der FSW baute sein Angebot vor allem im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen weiter aus, wobei der Schwerpunkt auf der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ lag. Es wurden 480 Plätze geschaffen und die Anzahl der Kund:innen stieg um 12 Prozent.

12.370 Menschen ohne Obdach oder Wohnung konnten in Krisensituationen in Notquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten.

Die Wiener Wohnungslosenhilfe orientiert sich nach der strategischen Neuausrichtung 2022 an der Mission, obdach- und wohnungslosen Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Mit diesem Ziel wurde im Jahr 2022 die Überführung bestehender Wohn- und Unterkunftsangebote in neue Leistungen eingeleitet und bis Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Die Umstellung der Leistungen erfolgte Schritt für Schritt auf Einrichtungsebene über das gesamte Jahr 2022. In diesem Band werden daher sowohl die neuen als auch die auslaufenden Leistungen dargestellt.

48.830 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2022. In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Die Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.

Eine besondere Herausforderung im Jahr 2022 stellte die Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine dar. Am 24.2.2022 brach der Krieg in der Ukraine aus und zahlreiche Menschen wurden über Nacht gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Wien wurde zum zentralen Ankunftspunkt der Vertriebenen in Österreich. Der Fonds Soziales Wien setzte schnelle und gezielte Maßnahmen, um gemeinsam mit Partnerorganisationen die vertriebenen Menschen zu unterstützen.

Die Anzahl der grundversorgten Personen stieg um das Zweieinhalbfache im Vergleich zum Vorjahr. Vorrangig ergibt sich der Zuwachs durch die Aufnahme der Ukrainer:innen, von denen 29.350 in die Grundversorgung aufgenommen wurden.

11.960 Menschen mit Schuldenproblematik erhielten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation.

Da 2022 Beratungen wieder vor Ort stattfinden konnten, kam es sowohl bei den Ambulanzberatungen als auch bei den Beratungsgesprächen zu einem Anstieg. Nachdem es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu zeitweisen Schließungen der Gerichte kam, wurden im Jahr 2022 verzögerte Insolvenzen nachgeholt.

Im Jahr 2022 hat das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien 8.020 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder beraten.

5 Einleitung

Pflege und Betreuung

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

Wiener:innen, die aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes ihren Alltag nicht alleine bewältigen können, aber auch Wiener Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an Unfallfolgen oder an schweren körperlichen, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden, erhalten Unterstützung im täglichen Leben zu Hause, in teilstationären Einrichtungen oder in Wohn- und Pflegehäusern.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2022

Pflege und Betreuung 7
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2022 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2022 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.

Kund:innen 2010–2022

Mengen 2022 zu (2021)

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflegeund Betreuungsbedarf“ für 2010 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Ab 2012 wurde das Leistungsspektrum in der „Mobilen sozialen Arbeit“ stark reduziert.

90+ Senior:innen alt

60–80 Senior:innen jung

Medianalter:

80 Jahre

Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

(5.084.000 Stunden) 5.901.000 Tage Tageszentren

Pflegegeldstufen

∅ PG-Stufe: 3,3 19,6% 32,6% 35,3% 11,5% 1,0% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-6,2) (+3,0) (-0,6) (-0,3) (+4,2)

PG-Stufe

PG-Stufe

6

5

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe

(137.000 Tage) Wohnen und Pflege

Abb. 4: Anzahl der in Anspruch genommenen Tage bzw. Stunden in den Leistungsgruppen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ in den Jahren (2021) und 2022.

5.026.000 Stunden 7

(+2,6) (+5,6) (+1,7) (-2,9) (+5,5) (-18,3) (+5,6)

149.000 Tage Mobile Pflege und Betreuung 2,2% 5,7% 14,4% 14,6% 16,7% 13,4% 13,5% 19,6% 0% 75%

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 8
2022 zu 2010
64,9% 65,6% 66,0% 66,3% 66,2% 67,0% 67,6% 67,9% 70,3% 56.460 54.490 55.730 58.090 59.810 59.430 58.880 58.740 63.680 22 21 20 19 18 17 16 15 10 82 Jahre 2.700 1.800 900 Anzahl Frauen Anzahl Männer 78 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 900 1.800 2.700
Altersgruppen 2022 zu 2010
(5.859.000 Tage)
PG-Stufe
4
3
2
1 kein PG Diff. in %-Pkt. (+0,2)
PG-Stufe
0–13 Jahre Kinder
14–59 Jugendliche und Erwachsene
81–89 Senior:innen mittel

Plätze 2022 zu (2021)

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Lebensqualität der Kund:innen 2011–2022

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der Leistungen in der Leistungsgruppe „Wohnen und Pflege“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2021) und 2022 vereinbart hat.

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen in der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ geleistet wurden.

Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.

Partnerorganisationen

2022 zu (2021)

Einrichtungen 2022 zu (2021)

Zufriedenheit mit dem FSW 2011–2022

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflegeund Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022.

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022.

Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.

Pflege und Betreuung 9
(34) (5) (19) 35 5 19 Wohnen und Pflege Tageszentren Mobile Pflege und Betreuung (89) (18) 89 18 keine Einrichtungen Wohnen und Pflege Tageszentren Mobile Pflege und Betreuung (8) (459) (3.320) (6.448) (7.168) (169) (11) 16 467 3.341 6.464 6.786 169 5 Stationäres Hospiz Hausgemeinschaft Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegeplätze Betreutes Wohnen Kurzzeitpflege Urlaubspflege 1.390,8 1.300,3 1.308,6 1.214,7 1.116,2 1.060,2 1.027,9 964,5 655,5 22 21 20 19 18 17 16 15 10 75% 68% 51% 52% 54% 86% 74% 71% 58% 86% 69% 66% 63% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Mobile Pflege Tageszentren Wohn- und Pflegehäuser 96% 96% 95% 90% 92% 86% 93% 94% 80% 81% 88% 90% 86% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Mobile Pflege Tageszentren Wohn- und Pflegehäuser

Kund:innen 2005–2022

Heimhilfe

Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflegeund Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten Heimhelfer:innen in der Wohnung der Kund:innen erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden.

Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelfer:innen. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von Mitarbeiter:innen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.

Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellten individuellen Betreuungsbedarf.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 80 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 10
64,3% 65,1% 65,5% 66,1% 66,6% 67,2% 67,5% 67,9% 72,0% 22.770 22.050 22.150 23.180 23.100 22.530 22.790 22.740 22.010 18.770 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 81 Jahre 900 600 300 Anzahl Frauen Anzahl Männer 77 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 300 600 900 15,0% 32,7% 40,5% 11,8% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-7,5) (+4,1) (+1,3) (0,0) (+2,1)

Bezirksspezifische Nutzung 2022

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

0,2% 1,0% 5,1% 13,6% 21,9% 21,0% 21,2% 16,0% 0% 50%

∅ PG-Stufe: 2,5

Stunden 2005–2022 in Tsd.

3.229 3.303 3.340 3.379 3.427 3.507 3.711 3.748 4.024 3.592 142 150 151 146 148 156 163 165 183 191 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inkl. „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Stundenanzahl pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

143,60 138,77 135,49 134,09 130,87 130,75 135,86 135,01 128,13 98,40 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive der „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, geleistet wurden.

Marktanteile 2022 zu 2010

Wr. Sozialdienste Volkshilfe

Caritas Erzdiözese

Wr. Rotes Kreuz

Wr. Hilfswerk

Adventmission

(+2,9)

Diff. in %-Pkt. (-0,3) (-0,5) (-0,9) (-2,9) (-9,0) (+6,7) (+4,0)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Caritas Socialis

Arb.-Samariter-Bund

Junge Panther

Diff. in %-Pkt.

(+9,0)

(-2,3)

(+0,7)

(+2,3)

(+0,1)

(+2,3) (+1,6) (+2,0)

(+0,3) (-16,1) Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2022 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010.

Pflege und Betreuung 11
28,4% 15,5% 12,8% 11,5% 7,3% 6,6% 5,5% 4,6% 2,6% 5,1% 0% 50%
7 weitere Partner € 43,9 € 42,8 € 40,5 € 39,2 € 38,1 € 37,4 € 36,8 € 36,1 € 31,7 € 27,3 71,7% 73,9% 70,9% 70,7% 70,2% 70,4% 70,8% 70,8% 71,2% 68,4% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
PG-Stufe 7

Kund:innen 2005–2022

Hauskrankenpflege

In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen erbracht. Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kund:innen und deren Angehörige werden durchgeführt.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt.

Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice erhobenen Pflegebedarf.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 80 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege
12
und Betreuung
58,5% 59,4% 59,9% 59,9% 60,6% 60,9% 61,1% 61,1% 64,9% 9.340 10.010 9.610 8.750 8.920 9.300 9.390 9.390 8.270 6.040 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 81 Jahre 360 240 120 Anzahl Frauen Anzahl Männer 77 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 120 240 360 15,9% 31,1% 39,9% 10,8% 2,2% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-6,5) (+2,2) (+1,4) (+0,4) (+2,5)

Bezirksspezifische Nutzung 2022

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 7

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

∅ PG-Stufe: 3,4

Stunden 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Stundenanzahl pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden.

Marktanteile 2022 zu 2010

Diff. in %-Pkt. (-0,9) (+0,5) (+0,0) (-3,5) (-6,1)

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

(+1,7)

(+6,2) (+2,1)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

Wr. Sozialdienste

Caritas Erzdiözese Volkshilfe

Caritas Socialis

Wr. Hilfswerk

Wr. Rotes Kreuz Adventmission

Arb.-Samariter-Bund

Diff. in %-Pkt.

(+3,5) (+11,1) (+1,5) (-0,1) (-0,9) (+0,6)

(-1,5)

(+0,4)

(-1,4) (-13,1)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2022 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 13
Durchschnittstarife 2005–2022
1.396 1.376 1.346 1.387 1.427 1.472 1.510 1.488 1.267 746 149 137 140 159 160 158 161 158 153 123 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 € 60,7 € 57,4 € 55,6 € 53,9 € 53,0 € 52,1 € 51,4 € 50,6 € 45,2 € 37,8 77,7% 79,0% 76,5% 76,0% 75,8% 76,1% 76,4% 76,4% 76,5% 75,4% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
85,74 80,25 81,40 75,33 76,19 77,36 78,33 75,28 57,33 28,20 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
20,5% 19,3% 14,1% 9,5% 7,7% 6,7% 5,5% 4,0% 1,7% 11,1% 0% 50%
Care Systems 9 weitere Partner 2,1% 3,5% 14,0% 22,5% 21,7% 14,9% 12,2% 9,1% 0% 50%

Kund:innen 2005–2022

Besuchsdienst

Mitarbeiter:innen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die Kund:innen werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.

Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte.

Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 81 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 14
69,1% 69,4% 70,3% 71,3% 71,9% 72,6% 72,6% 71,9% 74,9% 5.190 5.280 5.460 5.750 5.700 5.870 6.340 6.630 5.620 3.090 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
81 Jahre 300 200 100 Anzahl Frauen Anzahl Männer 77 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 100 200 300 16,2% 33,2% 40,8% 9,8% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-6,7) (+3,5) (+0,7) (0,0) (+2,6)

Bezirksspezifische Nutzung 2022

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Stunden 2005–2022 in Tsd.

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 7

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

(+2,8) ∅

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Stundenanzahl pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.

Marktanteile 2022 zu 2010

Caritas Erzdiözese Volkshilfe

Wr. Hilfswerk

Wr. Rotes Kreuz

Caritas Socialis ASB Junge Panther

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2022 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 15
26,5% 17,5% 14,4% 8,1% 6,6% 5,9% 4,8% 4,4% 4,3% 7,5% 0% 50% WISO
Diff. in %-Pkt. (+10,0) (+0,7) (-3,3) (-0,0) (+0,4) (+2,6) (+0,7) (-1,5)
(+2,5) (+3,4) 260 269 277 291 298 328 379 364 280 146 50 51 51 51 52 56 60 55 50 47 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 € 33,0 € 32,0 € 30,8 € 30,0 € 29,2 € 29,1 € 27,9 € 27,9 € 24,4 € 21,1 71,4% 73,8% 70,8% 70,7% 71,0% 71,7% 71,8% 72,3% 70,9% 69,2% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Care Systems 7 weitere Partner
8,61 8,59 8,55 8,62 8,78 9,52 10,58 10,15 6,83 3,08 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
0,3% 1,4% 7,0% 18,1% 24,9% 21,3% 18,7% 8,3% 0% 50%
Diff. in %-Pkt. (-0,3) (-0,2) (-0,5) (-3,5) (-7,8) (+7,6) (+1,9) PG-Stufe: 2,7

Vom Fonds Soziales Wien gefördertes Essen auf Rädern

Kund:innen 2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wiener:innen das Mittagessen nach Hause. Die Zustellung erfolgt vermehrt mittels umweltfreundlicher Elektro-Lastenräder.

Dieses Angebot wird von vielen Wiener:innen, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung sonstiger Leistungen durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert.

Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar. Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.

Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2022 maximal 1,52 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Pflegegeld wird zur Berechnung des Kostenbeitrags für die Zustellung von Essen auf Rädern nicht herangezogen.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 76 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 16
58,7% 55,6% 57,2% 58,5% 60,3% 61,8% 64,4% 65,7% 71,9% 180 230 300 390 490 670 920 1.240 6.770 7.310 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
81 Jahre 90 60 30 Anzahl Frauen Anzahl Männer 71 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 30 60 90 15,1% 21,8% 49,7% 13,4% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-22,9) (+17,5) (+6,4) (0,0) (-1,0)

Bezirksspezifische Nutzung 2022

Zustellungen 2005–2022 in Tsd.

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Zustellungsanzahl pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.

Marktanteile 2022 zu 2010

Diff.

%-Pkt.

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

∅ PG-Stufe: 2,9

(+9,2) (+18,7) (+5,7) (-21,5)

(+2,7)

(-8,9) (-6,0)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2022 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 17
100% 0% 100% Samariterbund Wien Sozial Global Volkshilfe Wr. Hilfswerk Diff. in %-Pkt. (+100) (-41,6) (-40,7) (-17,7) 46 59 78 96 119 153 201 266 1.164 1.216 257 253 261 247 243 228 219 215 172 166 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 0,31 0,38 0,47 0,55 0,65 0,81 1,02 1,30 5,24 4,96 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Subjektförderung
€ 6,0 € 5,8 € 5,4 € 5,1 € 4,9 € 4,6 € 4,5 € 4,4 € 4,3 € 3,9 96,4% 96,3% 95,2% 94,5% 93,9% 93,1% 92,6% 91,8% 88,5% 88,3% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 1,1% 11,2% 25,7% 25,7% 25,7% 9,5% 1,1% 0,0% 0% 50%
7
Objekt-,
PG-Stufe
kein PG in
(+0,1)

Kund:innen 2005–2022

Sonderreinigungsdienst

Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der Bewohner:innen ein sanitärer Übelstand besteht.

Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung.

Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht.

Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen erhoben.

Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 61 Jahre

Helferhalbtage 2005–2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Tagesanzahl pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen

2005–2022

in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2022.

Pflege und Betreuung 18
40,5% 36,7% 31,6% 36,8% 32,6% 37,9% 49,5% 42,6% 39,8% 280 270 230 210 190 200 180 180 180 80 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
5.400 5.120 3.760 4.120 3.630 3.580 2.950 3.280 2.730 1.170 19 19 17 19 19 18 16 18 15 15 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
0,7% 6,5% 46,2% 46,6% 0,0% 0% 60% Diff. in %-Pkt. (-1,5) (-5,5) (+9,7) (-0,6) (-2,1)
369 316 259 232 236 215 225 208 184 67 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2005–2022

Wäscheservice-Zustellung

Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden.

Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt.

Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderungen.

Die Zustellung der Wäsche wird für Personen gefördert, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kund:innen selbst zu tragen.

Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2022 maximal 12,35 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 77 Jahre

Zustellungen 2005–2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Zustellungen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2005–2022 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2022.

Pflege und Betreuung 19
42,6% 43,1% 40,3% 46,1% 49,1% 50,4% 51,1% 50,9% 60,0% 54 65 72 89 110 130 170 210 460 590 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 830 1.070 1.200 1.390 1.700 2.120 2.550 3.020 5.920 7.160 15 16 17 16 15 16 15 14 13 12 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
14,8% 24,1% 51,9% 9,3% 0% 60% Diff.
in %-Pkt. (-3,4) (+10,7) (-2,8) (0,0) (-4,4)
26 33 36 41 49 54 66 78 130 118 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2021–2022

Mehrstündige Alltagsbegleitung

Für Menschen, die zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen, gibt es die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“. Geschulte Mitarbeiter:innen kommen je nach Bedarf – auch am Wochenende – zu vereinbarten Zeiten nach Hause. Sie leisten Gesellschaft und begleiten z. B. bei Arztbesuchen, Besorgungen oder Spaziergängen. Zudem ist es damit möglich, pflegende Angehörige sowohl kurzfristig – z. B. bei Erkrankung oder Urlaub – als auch langfristig zu entlasten. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt (mindestens vier, höchstens 10 Stunden pro Tag).

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 6,65 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ von 2021 bis 2022.

Altersgruppen 2022

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 82 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Verrechnungstage 2021–2022

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2021 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2021–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ von 2021 bis 2022.

Pflege und Betreuung 20
64,4% 67,5% 420 400 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 78.140 74.640 186 185 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
14,8% 39,3% 38,6% 7,4% 0% 50%
2,42 2,00 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2020–2022

Senior:innen-Wohngemeinschaft

Basispaket

Das „Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket“ bietet bei Bedarf Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben von betreuten Wohngemeinschaften (gem. § 22c Wiener Sozialhilfegesetz). Unterstützt wird u. a. beim Ein- und Auszug, bei Anträgen oder bei der Kommunikation mit mobilen Diensten oder Ärzt:innen.

Das Paket steht Bewohner:innen von betreuten Wohngemeinschaften mit Pflege- und Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungzentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt.

Der FSW fördert das Senior:innen-Wohngemeinschaft –Basispaket, also die Kosten für Begleitung im Gemeinschaftsleben, Unterstützung beim Ein- und Auszug etc. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 3,23 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Entsprechend der Bedarfsprüfung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKund:innenservice erhalten die Bewohner:innen eine Förderung für mobile Dienste wie „Hauskrankenpflege“, „Heimhilfe“ und „Essen auf Rädern“.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG –Basispaket“ für 2020 bis 2022.

Altersgruppen 2022

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 73 Jahre

Verrechnungstage 2020–2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Senior:innenWG – Basispaket“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2020 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2020–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Senior:innenWG – Basispaket“ für 2020 bis 2022. 2020 wurden Investitionen zum Aufbau der Leistung getätigt. Der deutliche Rückgang im Jahr 2022 ergibt sich aus Rückzahlungen aufgrund der Schließung von 3 WG´s.

Pflege und Betreuung 21
50,4% 47,2% 46,7% 130 140 170 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 1,6% 17,6% 66,4% 14,4% 0% 70%
38.730 41.850 49.450 310 291 300 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
0,23 1,23 5,27 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2009–2022

Mobile Palliativ- und Hospizteams

„Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeut:innen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kund:innen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.

Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter:innen ergänzen das Angebot. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,33 Euro pro Betreuungstag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ von 2009 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition für Kund:innen wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 75 Jahre

Stunden 2009–2022

Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2022 für Kund:innen der soz. Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ geleistet wurden. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgef. und die Definition von erbrachten Stunden wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor. Die Linie zeigt die durchschnittl. Stundenanzahl pro Kund:in (unger.) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2009–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ von 2009 bis 2022. Seit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und zur Gänze durch den FSW finanziert.

Pflege und Betreuung 22
53,9% 50,9% 54,6% 58,1% 55,7% 54,6% 56,4% 53,5% 57,7% 57,5% 1.060 1.110 1.000 820 2.030 1.850 1.800 1.740 1.440 910 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 32.850 36.510 32.020 22.960 36.380 36.090 35.030 34.780 28.740 26.200 31 33 32 28 18 20 19 20 20 29 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09
9,6% 22,8% 51,5% 16,1% 0,0% 0% 60%
Diff. in %-Pkt. (+0,7) (+1,9) (-5,0) (-0,6) (+3,0)
7,91 7,79 7,29 5,63 3,58 3,39 2,64 2,99 1,50 1,43 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09

Kund:innen 2020–2022

Stationäres Hospiz

Das Angebot richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr heilbar ist und die Behandlung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden, psychischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 75 Jahre

Verrechnungstage 2020–2022

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2020 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2020–2022 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 bis 2022.

Pflege und Betreuung 23
Abb.
4.410 2.510 2.280 60 51 81 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 55,4% 49,0% 57,1% 74 49 28 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 5,4% 18,9% 63,5% 12,2% 0% 70%
1.221 725 631 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2008–2022

24-Stunden-Betreuung

„24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch eine:n Ärzt:in oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.

Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.

Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums.

Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40 % an den Förderungen der 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 88 Jahre

Monate 2008–2022

Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2022 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Monaten pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2008–2022 in Mio. Euro

Förderanteil FSW (40%) Förderanteil Sozialministeriumservice (60%)

(+16,5)

Diff. in %-Pkt. (-12,3) (-2,5) (-1,6) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ und der FSW-Förderanteil. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40 % – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60 %.

Pflege und
24
Betreuung
Geförderte
76,0% 75,4% 75,3% 74,8% 75,2% 75,9% 76,6% 75,3% 76,8% 2.550 2.720 3.050 3.070 3.290 3.670 3.410 3.190 1.490 650 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 21.380 23.160 24.440 26.550 26.950 29.470 27.320 25.520 10.180 3.510 8 9 8 9 8 8 8 8 7 5 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
42,8% 34,9% 19,9% 2,3% 0% 50%
12,42 13,21 13,80 14,46 15,36 15,87 14,84 13,80 6,30 0,70 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Pflege und Betreuung 25

Kund:innen 2005–2022

Tageszentren

inkl. Tageszentrum PLUS

„Tageszentren“ bieten den Besucher:innen einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an pflegerischen, aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00/8:30 und 16:00/17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.

Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben.

Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten (z. B. Verpflegung) eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 81 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 26
63,8% 64,6% 64,3% 63,2% 63,6% 63,2% 63,7% 63,8% 67,7% 1.920 1.800 1.920 2.190 2.200 2.190 2.130 2.190 2.010 1.600 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 81 Jahre 120 80 40 Anzahl Frauen Anzahl Männer 80 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 40 80 120 10,8% 40,9% 43,2% 5,1% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (+2,3) (-1,5) (-2,1) (0,0) (+1,3)

Bezirksspezifische Nutzung 2022

Besuchstage 2005–2022 in Tsd.

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet. Die Linie zeigt die durchschnittl. Anzahl an Tagen pro Kund:in (unger.) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden.

Marktanteile 2022 zu 2010

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der Kund:innen ein.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2022 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 27
73,7% 12,3% 8,4% 2,8% 2,8% 0% 100% FSW – WPB Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Maimonides-Zentr. Wr. Sozialdienste Diff. in %-Pkt. (+15,7) (-6,8) (-2,1) (-0,2) (-3,0) 149 137 109 176 171 166 173 167 155 121 77 76 57 80 78 76 81 76 77 76 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 € 126,4 € 132,4 € 111,8 € 108,7 € 109,1 € 108,7 € 107,3 € 106,8 € 95,0 € 75,6 88,8% 90,5% 87,6% 87,4% 87,6% 86,4% 87,4% 87,8% 91,0% 87,5% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
0,2% 4,1% 9,7% 18,4% 27,7% 20,6% 14,3% 4,9% 0% 50%
7
in %-Pkt.
PG-Stufe: 2,9 19,26 18,85 14,69 19,53 18,68 18,05 18,71 19,09 17,98 8,53 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12
Diff.
(-0,3) (-1,9) (-2,3) (-4,6) (-4,9) (+8,3) (+0,9) (+4,7) ∅

Kund:innen 2005–2022

Urlaubspflege

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit und eine Entlastung brauchen, aber das trotz Angeboten wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Tageszentrum für Senior:innen nicht möglich ist, können Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf zeitlich begrenzt in einigen Häusern zum Leben des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) wohnen. Das ist ab zwei Tagen möglich, auch mehrmals pro Jahr, bis zu insgesamt fünf Wochen.

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 79 Jahre

(-6,4)

Verrechnungstage 2005–2022

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2005–2022 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(+24,3) (-3,9) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2022. Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.

Pflege und Betreuung 28
60,0% 42,9% 39,6% 45,1% 46,6% 50,5% 45,3% 50,7% 59,0% 10 42 48 160 180 200 220 230 310 250 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 200 820 650 3.100 3.590 4.230 4.600 4.730 6.690 5.900 20 20 13 19 20 21 21 21 22 24 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
10,0% 30,0% 60,0% 0,0% 0% 60% Diff. in %-Pkt.
(-13,9)
42 217 164 795 883 956 1.027 1.019 543 473 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2005–2022

Kurzzeitpflege

Remobilisation

Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt.

Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein umfangreiches therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken.

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege –Remobilisation“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 81 Jahre

Verrechnungstage 2005–2022

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ von 2005 bis 2022. Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.

Pflege und Betreuung 29
42.490 41.580 34.080 35.300 43.030 38.410 39.040 38.560 38.900 38.800 50 49 44 43 43 40 40 42 58 55 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 65,8% 65,8% 69,3% 68,9% 71,4% 69,9% 71,7% 72,6% 80,0% 850 850 770 830 1.000 960 980 920 670 700 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
13,9% 36,3% 45,4% 4,4% 0% 50% Diff.
in %-Pkt. (-13,0) (+10,3) (-0,3) (0,0) (+3,0)
13,29 11,23 12,41 12,80 14,76 12,95 13,86 10,26 3,59 3,10 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2005–2022

Betreutes Wohnen

Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr allein leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt.

Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.

Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

90+ Senior:innen alt Medianalter: 85 Jahre

0–13 Jahre Kinder

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und
30
Betreuung
74,1% 74,7% 74,8% 74,9% 75,4% 76,4% 77,2% 78,0% 81,0% 7.370 7.420 7.760 8.110 8.040 8.050 8.040 8.250 9.060 9.110 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 85 Jahre 600 400 200 Anzahl Frauen Anzahl Männer 82 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 200 400 600 28,0% 42,9% 27,5% 1,6% 0% 60% Diff. in %-Pkt.
(-14,9) (+5,1) (+1,2) (0,0) (+8,7)

Leistungsbezugsdauer 2022

Verrechnungstage 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 3 Jahre und 5 Monate in Einrichtungen der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 7

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

0,1% 1,1% 5,3% 13,3% 27,6% 24,2% 20,9% 7,5% 0% 50%

∅ PG-Stufe: 2,4

Marktanteile 2022 zu 2010

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2022. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.

(+13,8)

Diff. in %-Pkt. (+0,1) (+1,0) (+4,5) (+7,1) (-9,5) (+2,5) (-19,5)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Kuratorium Fortuna

Caritas Erzdiözese

Sozial GesmbH

Kolping – Gruppe

Caritas Socialis

Carolus GmbH

(+0,5)

%-Pkt. (-2,9) (+0,7) (+0,5) (+1,1) (+0,1) (+0,3) (-0,1)

(+0,0) (-0,3)

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 31
2.610 1.530 960 690 510 1.070 0–24 Monate 25–48 Monate 49–72 Monate 73–96 Monate 97–120 Monate ≥ 121 Monate 2.145 2.173 2.337 2.408 2.417 2.456 2.424 2.536 2.755 2.759 291 293 301 297 301 305 302 307 304 303 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 93,5% 1,9% 1,6% 1,1% 0,5% 0,5% 0,4% 0,1% 0,1% 0,2% 0% 100% KWP
F. Wr.
Diff. in
St.
Kaufmannschaft
„Wie daham“ - Gruppe 3 weitere Partner 199,45 215,27 187,44 178,99 164,53 152,78 143,07 129,62 56,38 31,00 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Pflegeplätze

inkl. Wohnen & Pflege im Bundesland

Kund:innen

2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung, z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderungen, angeboten.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 86 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 32
69,8% 69,6% 71,3% 71,4% 72,2% 73,5% 74,9% 75,5% 81,0% 9.930 9.950 9.490 9.040 9.010 8.640 8.400 8.610 7.450 5.200 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 87 Jahre 480 320 160 Anzahl Frauen Anzahl Männer 81 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 160 320 480 32,8% 36,3% 28,1% 2,8% 0% 60% Diff. in %-Pkt. (-9,8) (+10,8) (+0,5) (0,0) (-1,5)

Leistungsbezugsdauer 2022

Verrechnungstage 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen, die für die Nutzung der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 6 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 7

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. 2019 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von Kund:innen in den Bundesländern deutlich zurück. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.

Marktanteile 2022 zu 2010

Caritas Erzdiözese

„Wie daham“ – Gruppe

Kolping – Gruppe

Kuratorium Fortuna

Caritas Socialis

Maimonides-Zentrum

Seniorenzentr. Hoffmannpark

Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 33
€ 185,0 € 196,8 € 174,7 € 170,7 € 166,1 € 159,9 € 154,8 € 151,0 € 130,5 € 100,3 68,5% 65,3% 70,3% 70,9% 69,8% 65,1% 65,6% 65,8% 64,5% 68,0% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 2.349 2.311 2.301 2.278 2.222 2.154 2.153 2.191 1.971 1.411 237 232 242 252 247 249 256 254 265 271 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 3.140 1.770 1.380 860 630 2.140 0–8 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate 34,9% 11,5% 10,3% 6,0% 5,2% 4,3% 3,3% 3,2% 2,6% 18,7% 0% 50% KWP
Diff. in %-Pkt. (+2,4) (-0,7) (-1,0) (+2,1) (-0,9) (+0,3) (-0,3) (-0,2)
ÖJAB
13 weitere Partner (-0,3) (-2,1) 5,1% 16,3% 38,9% 22,2% 11,6% 3,1% 1,2% 1,5% 0% 50%
Diff. in %-Pkt. (-0,8) (+4,8) (+7,6) (-10,4) (-0,1)
(+0,9) (+1,1) (-3,3)
462,09 436,21 454,58 403,91 356,11 328,64 321,75 310,84 242,8 136,24 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
∅ PG-Stufe: 4,7

Pflegehäuser mit ärztlicher

Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2022. Ab 2010 inklusive „Procuratio-Kund:innen im Krankenhaus“. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 82 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 34
64,8% 65,1% 65,6% 66,5% 67,0% 68,2% 66,9% 67,7% 71,0% 4.410 4.370 4.620 4.950 5.010 5.040 5.040 5.130 6.200 6.700 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
83 Jahre 300 200 100 Anzahl Frauen Anzahl Männer 78 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 100 200 300 20,5% 33,5% 37,5% 8,6% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (-6,4) (+7,8) (+0,6) (0,0) (-2,0)

Leistungsbezugsdauer 2022

Verrechnungstage 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne Kund:innen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 2 Jahre und 2 Monate im Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ inklusive „Procuratio im Krankenhaus“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2022. Der Aufwand des FSW für den WiGev ist seit 2012 vollkostendeckend und ab 2020 wird der Betriebskostenzuschuss direkt vom FSW und nicht mehr von der Stadt Wien gedeckt.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2022

der Kund:innen

Marktanteile 2022 zu 2010

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1 kein

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-Kund:innen des WiGev.

– Wiener

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010.

Pflege und Betreuung 35
1.350 550 420 310 300 1.480 0–8 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate 79,9% 20,1% 0% 100% WiGev
der Barmherzigkeit Diff. in %-Pkt. (-5,3) (+5,3) € 258,8 € 256,9 € 247,6 € 238,8 € 236,5 € 233,1 € 228,1 € 223,5 € 169,6 € 123,2 77,7% 77,2% 77,7% 77,5% 77,4% 75,2% 68,6% 68,4% 70,6% 58,0% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge
316 317 329 299 283 270 255 228 143 151 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Gesundheitsverbund HdB – Haus
8,6% 18,2% 32,9% 20,8% 11,7% 3,8% 1,8% 2,2% 0% 50%
7
PG-Stufe
6
5
4
PG Diff. in %-Pkt. (-1,4) (+6,2) (+1,9) (-8,2) (-1,2) (+0,8) (+1,2) (+0,7)
PG-Stufe: 4,8 1.079 1.100 1.183 1.218 1.242 1.262 1.274 1.273 1.477 1.770 245 252 256 246 248 250 253 248 238 264 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2008–2022

Hausgemeinschaft

Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre.

Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (Alltagsbegleiter:innen). Die Bewohner:innen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2022. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.

Altersgruppen 2022 zu 2010

90+ Senior:innen alt

81–89 Senior:innen mittel

60–80 Senior:innen jung

14–59 Jugendliche und Erwachsene

0–13 Jahre Kinder

Medianalter: 83 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

81 Jahre

(+4,4)

Diff. in %-Pkt. (-12,0) (+5,7) (+2,0) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Pflege und Betreuung 36
59,7% 62,0% 63,2% 65,7% 65,6% 72,5% 75,5% 77,5% 67,1% 78,6% 710 690 680 620 580 490 430 420 80 60 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
84 Jahre 36 24 12 Anzahl Frauen Anzahl Männer
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 12 24 36 24,4% 39,1% 34,6% 2,0% 0% 60%

Leistungsbezugsdauer 2022

Verrechnungstage 2008–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2011–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 6 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe

PG-Stufe 2

PG-Stufe

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Verrechnungstagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2011–2022

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

(-8,2)

(+5,0) (+12,9) (+3,2) (-15,6) (-0,3) (+1,1) (+1,8)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Pflege und Betreuung 37
34,95 32,79 31,05 27,92 23,82 19,70 18,02 17,43 5,93 22 21 20 19 18 17 16 15 11
und sonstige Kosten 48,1% 29,5% 14,1% 8,4% 0% 100% Casa Caritas Erzdiözese HdB Gallneukirchen Diff. in %-Pkt. (+41,4) (+29,5) (+14,1) (-84,2) 240 120 90 50 60 160 0–8 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate € 209,0 € 200,7 € 188,8 € 181,6 € 174,3 € 171,8 € 168,0 € 163,0 € 133,2 66,1% 63,6% 67,9% 65,1% 65,0% 62,2% 62,0% 62,0% 53,4% 22 21 20 19 18 17 16 15 11 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 167 163 162 152 137 114 107 107 15 14 235 236 238 246 236 233 250 255 186 233 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 6,3% 19,2% 37,4% 19,9% 10,8% 3,5% 1,1% 1,8% 0% 50%
7
6
5
4
3
PG Diff. in %-Pkt.
1 kein
PG-Stufe: 4,8

Behinderung und Chancengleichheit

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Behinderungen

Wiener:innen jeden Alters erhalten über die Förderungen des FSW die Möglichkeit, ihre individuellen Potenziale bestmöglich zu realisieren und Einschränkungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung bei der Ausbildung, im Berufsleben, in ihrer Mobilität oder dem eigenständigen Wohnen erfahren, weitestgehend auszugleichen. Am häufigsten werden Fördermittel für Frühförderung, für Tagesstruktur und Wohnen vergeben. Wienerinnen und Wiener mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung erhalten über die freiwillige FSW-Förderung des „Freizeitfahrtendienstes“ bessere Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung außer Haus und somit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2022

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2022 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2022 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.

39 Behinderung und Chancengleichheit

Kund:innen 2010–2022

Mengen 2022 zu (2021)

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

931.710 Tage

(723.750 Tage)

(693.340 Tage)

(30.600 Monate)

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ für 2010 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 4: Anzahl der Tage und Monate ausgewählter sozialer Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ in den Jahren (2021) und 2022.

Altersgruppen 2022 zu 2010

60–64 Jahre

50–59 Jahre

40–49 Jahre

30–39 Jahre

20–29 Jahre

10–19 Jahre

24 Jahre

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

(+1,8) (+1,5) (+2,7) (-5,2) (-1,4) (-2,1) (+3,7) (-1,1)

0–9 Jahre in %-Pkt.

Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ nach Altersgruppe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

PG-Stufe

kein PG Diff. in %-Pkt. (-0,1)

1

2

5

4

3

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 40
40,3% 40,8% 40,5% 40,1% 40,2% 40,6% 41,4% 41,4% 40,5% 15.070 14.640 14.030 14.130 13.900 13.220 13.200 13.220 10.250 22 21 20 19 18 17 16 15 10
Teilbetreutes Wohnen 28 Jahre 450 300 150 Anzahl Frauen Anzahl Männer 21 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 150 300 450
32.990 Monate
Vollbetreutes Wohnen Tagesstruktur 2,1% 5,6% 4,0% 5,3% 7,7% 10,7% 11,3% 53,4% 0% 70%
684.430 Tage 7
6
PG-Stufe
PG-Stufe
PG-Stufe
PG-Stufe
PG-Stufe
(-1,4) (+4,7) (-7,1) (+1,6) ∅ PG-Stufe: 3,1 3,4% 3,7% 11,5% 10,6% 12,1% 14,4% 12,1% 32,1% 0% 50%
PG-Stufe
(+0,6) (+0,1) (+1,6)
65+ Jahre
Diff.
Medianalter:

Plätze 2022 zu (2021)

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Lebensqualität der Kund:innen 2012–2022

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter Leistungen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren (2021) und 2022 vereinbart hat.

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ geleistet wurden.

Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.

Partnerorganisationen 2022 zu (2021)

Einrichtungen 2022 zu (2021)

Zufriedenheit mit dem FSW 2012–2022

Kindergarten und Schule

Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration

Tagesstruktur inkl. Mobilitätskonzept

Vollbetreutes Wohnen

Teilbetreutes Wohnen

Eingliederung & Freizeit, Beratungseinrichtungen

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022.

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderungen“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022.

Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.

Behinderung und Chancengleichheit 41
(2.724) (1.437) (4.110) 3.204 1.410 4.147 Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Tagesstruktur 364,1 333,1 317,7 315,2 292,7 292,5 277,2 267,8 214,0 22 21 20 19 18 17 16 15 10 (27) (22) (18) (21) (9) (3) (7) 29 23 17 21 12 3 8
Frühförderung (33) (89) (132) (99) (15) (8) (15) 35 100 130 98 15 9 17 Eingliederung & Freizeit, Beratungseinrichtungen Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Tagesstruktur inkl. Mobilitätskonzept Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration Kindergarten und Schule Frühförderung 86% 82% 92% 79% 83% 50% 80% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Tagesstruktur Vollbetreutes Wohnen Teilbetreutes Wohnen PGE 67% 63% 82% 72% 88% 93% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Tagesstruktur Vollbetreutes Wohnen Teilbetreutes Wohnen PGE

Kund:innen 2008–2022

Mobile Frühförderung

„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderungen und für ihre Familien.

Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die Frühförder:innen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderungen wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten.

Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Altersgruppen 2022

60–64 Jahre

50–59 Jahre

Medianalter: 4 Jahre

Aufwendungen 2008–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Mobile Frühförderung“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

Wr. Sozialdienste

Institut Keil

Contrast ÖHTB Rettet das Kind

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2022 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 42
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich.
37,9% 39,8% 39,3% 36,5% 40,2% 40,8% 41,0% 41,8% 40,6% 500 500 500 460 520 530 500 470 520 480 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 74,1% 18,5% 5,8% 1,6% 0% 100%
Diff. in %-Pkt.
(-11,0) (+7,2) (+4,0) (-1,7) (+1,6)
100,0% 0% 100%
65+ Jahre
0–9
40–49 Jahre 30–39 Jahre 20–29 Jahre 10–19 Jahre
Jahre
2,42 2,70 2,44 2,54 2,52 2,83 2,60 2,39 2,31 2,05 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Kund:innen 2008–2022

Frühförderung in Ambulatorien

Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderungen sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) gibt es mit dem Autismus-Therapiezentrum ein spezialisiertes Angebot.

Die breite Leistungspalette in allen Ambulatorien umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.

„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich.

Altersgruppen 2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Frühförderung in Ambulatorien“ nach Altersgruppe im Jahr 2022.

Aufwendungen 2008–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

VKKJ

Rettet das Kind

AKH-Neonatologie

Kinderhände

(-0,4)

Diff. in %-Pkt. (-8,4) (+5,1) (+4,1) (+0,5)

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2022 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010.

Behinderung und Chancengleichheit 43
34,2% 34,3% 34,1% 33,9% 34,1% 34,5% 34,5% 35,6% 29,4% 5.820 5.720 5.380 5.560 5.470 5.010 4.920 4.820 4.260 4.160 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 7,96 8,32 7,71 7,49 6,95 6,62 6,29 5,99 3,44 3,05 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
0,2% 3,7% 17,5% 78,6% 0% 100% 65+ Jahre 60–64 Jahre 50–59 Jahre 40–49 Jahre 30–39 Jahre 20–29 Jahre 10–19 Jahre 0–9 Jahre
Jahre
Medianalter: 6
47,8% 46,5% 4,1% 1,1% 0,5% 0% 75% Wr. Sozialdienste

Kund:innen 2005–2022

Berufsqualifizierung

„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis.

Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.

Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2022 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Jahre

30–39 Jahre

20–29 Jahre

10–19 Jahre

0–9 Jahre

Medianalter: 21 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Berufsqualifizierung“ nach Altersgruppe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2022. Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl. 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr.

Marktanteile 2022 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

Assist

PSZ

Wien Work JaW Context pro mente

Dorothea T21Büne

4 weitere Träger

(-23,9)

(+9,4) (+11,8) (+5,3) (+4,0)

(+2,1) (-2,5) (-7,7)

(+1,6)

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2022 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 44
40,6% 40,7% 38,1% 35,0% 34,8% 36,2% 37,0% 35,0% 31,1% 640 580 560 610 600 620 640 640 470 230 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
7,18 5,09 6,03 6,35 5,99 6,25 4,97 5,30 3,94 2,28 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
1,6% 3,0% 6,9% 40,1% 48,4% 0% 50% 65+ Jahre
60–64 Jahre 50–59 Jahre 40–49
49,9% 14,3% 13,5% 6,9% 3,4% 3,9% 1,4% 1,4% 5,5% 0% 100%

Kund:innen 2005–2022

Berufsintegration

„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den Integrationsfachdienst „Jobwärts“ der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und seit 2016 auch durch das Projekt „P.I.L.O.T.“ des Vereins Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen – Integration Wien erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeber:innen werden entsprechend beraten.

Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert.

Aufwendungen 2005–2022 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2022. Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl. 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr, weshalb 2021 kein Aufwand ausgewiesen ist.

Marktanteile 2022 zu 2010

Abb. 3: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2022 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 45
37,9% 35,2% 36,9% 36,4% 38,5% 35,3% 36,4% 34,6% 46,2% 47,2% 540 570 560 680 480 530 460 360 1.170 930 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 84,1% 15,9% 0% 100% JaW Integration Wien PSZ GmbH – IBI WIN WITAF Diff. in %-Pkt. (+31,2) (+15,9) (-14,7) (-11,8) (-13,2) 1.090 1.202 1.157 1.044 1.055 918 864 675 516 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2009–2022

Arbeitsintegration

„Arbeitsintegration“ soll den Kund:innen eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderungen von mindestens 50 %, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt.

Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Mentor:innenzuschusses.

Mentor:innen sind Mitarbeiter:innen der jeweiligen Betriebe, die die Kolleg:innen mit Behinderungen bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen.

Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Altersgruppen 2022

60–64 Jahre

50–59 Jahre

40–49 Jahre

30–39 Jahre

20–29 Jahre

10–19 Jahre

0–9 Jahre

Medianalter: 42 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Arbeitsintegration“ nach Altersgruppe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Monate 2009–2022

Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Monaten pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2022.

Behinderung und Chancengleichheit 46
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
39,7% 39,2% 39,1% 36,5% 37,5% 37,2% 40,8% 41,6% 39,1% 39,2% 330 300 290 310 310 270 270 260 230 240 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09
3.260 3.150 2.780 2.660 2.640 2.250 2.230 2.130 2.050 1.930 327 300 289 308 306 270 270 260 230 240 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 0,9% 7,0% 22,0% 24,2% 23,5% 21,7% 0,6% 0% 50% 65+ Jahre
Aufwendungen 2009–2022
Mio. Euro 3,11 2,90 2,44 2,67 2,44 2,26 2,26 2,19 1,95 1,83 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09
in

Kund:innen 2012–2022

Beratungseinrichtungen

Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderungen und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der Kund:innen nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen:

Peer-Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderungen mit entsprechender spezieller Ausbildung.

Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter:innen aus den unterschiedlichsten Professionen.

Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung.

Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Im Jahr 2014 wurden das erste Mal, neben persönlichen Kontakten, auch telefonische und schriftliche Kontakte als Kund:innen gezählt.

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,58

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2012

Kriseninterventionszentrum

Caritas Erzdiözese

HPE

Aids Hilfe Wien

WITAF

MS-Gesellschaft

BIZEPS

Evangel. Diakoniewerk

Diff. in %-Pkt. (+12,9) (-26,8) (+4,7) (-0,0)

(+1,9) (+1,3) (+1,8)

(+3,7)

Abb. 3: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2022 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012.

Behinderung und Chancengleichheit 47
64,4% 65,3% 66,4% 65,0% 64,2% 65,1% 64,5% 64,2% 60,8% 11.440 10.650 9.690 10.130 9.830 10.130 10.190 10.680 5.990 22 21 20 19 18 17 16 15 12 45,0% 12,6% 6,9% 6,3% 6,2% 4,9% 4,4% 2,9% 12,2% 0% 50%
7 weitere Träger (+0,1) 3,11 2,48 3,09 2,50 2,86 2,93 3,11 1,76 2,19 22 21 20 19 18 17 16 15 12 10

Kund:innen 2005–2022

Tagesstruktur

„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.

Das Angebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten und reicht u. a. von basalen Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf über Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen und dislozierter Tagesstruktur bis zur Möglichkeit von Umund Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.

Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kund:innen ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.

Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von maximal 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.

Seit Ende 2017 wer den alle Kund:innen einer anerkannten Tagesstruktur im „Mobilitätskonzept“ betreut (mehr zur Leistung Mobilitätskonzept siehe Seite 60–61).

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

60–64 Jahre

50–59 Jahre

40–49 Jahre

30–39 Jahre

20–29 Jahre

10–19 Jahre

0–9 Jahre

Medianalter: 38 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

(+1,4)

Diff. in %-Pkt. (+0,7) (+2,0) (+5,6) (-6,5) (-2,9) (-0,4) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 48
41,1% 41,4% 41,6% 42,0% 42,4% 42,6% 42,9% 42,9% 42,4% 4.890 4.850 4.830 4.940 4.940 4.870 4.840 4.730 4.390 3.800 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 38 Jahre 90 60 30 Anzahl Frauen Anzahl Männer 37 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 30 60 90 3,6% 5,2% 18,8% 18,3% 22,2% 23,7% 8,3% 0% 50% 65+ Jahre

Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro

Fahrtkostenersatz Fahrtbegleitung Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst

Tage 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur TagesstrukturEinrichtung von 2007 bis 2022. Für die Leistungen „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle Kund:innen einer anerkannten Tagesstruktur im „Mobilitätskonzept“ betreut.

Aufwendungen für Essen in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das Kund:innen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2022 erhielten. Diese Förderung erhalten Kund:innen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“.

Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2019 wurde eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten durchgeführt. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2022. Exkl. Aufwendungen für Fahrten und Essen, die gesondert in den Abb. 4 und 5 dargestellt werden. Zuschlagszahlungen aufgrund der COVID-19-Pandmie wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.

Marktanteile 2022 zu 2010

Lebenshilfe Wien

ÖHTB – Arbeiten GIN

REiNTEGRA Assist HABIT BALANCE

Caritas Erzdiözese 12 weitere Träger

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben. Der höhere Tarif 2021 ergibt sich aus der verhältnismäßigen geringen Menge und der Höhe der Subjektförderung.

(+0,4)

Diff. in %-Pkt. (-3,9) (+0,1) (-2,7) (-0,0) (+1,8) (+0,9) (-1,0)

(-0,0) (+4,5)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 49
931,7 723,8 674,8 1.068,4 988,6 971,6 978,6 963,9 911,1 769,9 191 149 140 216 200 200 202 204 208 203 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 75,68 84,92 72,23 78,12 73,39 72,80 71,76 68,20 56,54 40,91 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
1,06 0,96 0,85 1,24 1,25 1,26 1,30 1,30 1,18 1,03 22 21 20 19 18 17 16 15 10 07
4,8% 3,8% 3,5% 4,0% 2,8% 12,5% 33,6% 33,9% 47,4% 70,6% 95,0% 96,0% 96,3% 95,7% 96,9% 86,6% 63,2% 62,6% 48,5% 20,2% 15,54 14,55 13,95 16,39 15,21 15,26 14,46 13,36 11,15
22 21 20 19 18 17 16 15 10 07
10,17
€ 88,8 € 105,0 € 78,7 € 72,8 € 74,0 € 72,7 € 71,3 € 70,0 € 61,2 € 52,9 91,2% 90,8% 90,1% 90,9% 90,6% 93,4% 95,7% 95,7% 95,7% 98,9% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
37,9% 9,1% 7,6% 4,8% 4,7% 3,7% 3,7% 3,5% 3,3% 21,8% 0% 50% JaW

Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Kund:innen 2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderungen selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.

Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.

Teilbetreutes Wohnen im Garçonnièrenverbund umfasst die Betreuung in Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kund:innen gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können.

Auf die Förderung dieser Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kund:innen müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

60-64

Medianalter: 40 Jahre

(-3,5)

%-Pkt. (+2,0) (+2,8) (+8,0) (-8,5) (-1,6) (+1,0) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 50
46,1% 45,8% 45,1% 44,6% 43,9% 43,8% 43,9% 44,1% 43,9% 3.180 2.850 2.690 2.500 2.360 2.260 2.150 1.940 1.360 910 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 41 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 40 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60 3,8% 5,9% 22,0% 19,9% 24,1% 21,5% 2,9% 0% 50% 65+ Jahre
Jahre
50-59 Jahre
Jahre
Jahre
Jahre 0-9 Jahre
40-49 Jahre 30-39
20-29
10-19
Diff. in

Leistungsbezugsdauer 2022

Monate 2005–2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ im Jahr 2022, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 5 Jahren und 1 Monaten in der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

2,1%

Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkan. und geför. Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Tarifumstellung: ab 2019 werden teils Tage bzw. Monate verrechnet – Tage werden zur Summenbildung in Monate umgerechnet. Die Linie zeigt die durchschnittl. Anzahl an Monaten pro Kund:in (unger.) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

∅ PG-Stufe: 2,0

Diff. in %-Pkt. (+0,1) (+1,1) (-0,2) (+1,4) (-3,7) (+4,6) (-4,3)

(+1,0)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

ÖHTB – Wohnen Wr. Sozialdienste GIN pro mente Wien Auftakt Assist Diff. in %-Pkt. (-10,6) (+0,7) (-3,4) (+0,8) (-0,1) (+1,6) (+1,8) (-3,0) KOMIT 14

(+1,1) (+10,9)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 51
510 330 270 260 190 180 210 150 110 95 847 0–1 Jahr >1–2 Jahre
Jahre >4–5
>5–6 Jahre >6–7 Jahre >7–8 Jahre >8–9 Jahre >9–10 Jahre > 10 Jahre 66,94 54,67 48,63 42,03 34,54 32,87 28,38 24,10 16,65 11,33 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
>2–3 Jahre >3–4
Jahre
€ 1.910 € 1.790 € 1.680 € 1.520 € 1.380 € 1.260 € 1.240 € 1.150 € 1.040 € 930 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 32.990 30.580 28.420 27.210 24.970 24.760 21.700 19.730 14.410 10.450 10 11 11 11 11 11 10 10 11 11 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 18,3% 12,8% 8,6% 8,5% 6,9% 6,2% 4,4% 4,6% 3,9% 25,6% 0% 50% JaW LOK
0,5% 1,6%
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 4,2% 5,5% 16,2% 24,4% 45,5% 0% 50%
weitere Träger
PG-Stufe 7

Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Kund:innen 2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderungen, die – auch dauerhaft –umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderungen ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben und kann zum Umstieg in die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ führen.

Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.

Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohner:innen eine Eigenleistung erbringen. Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

60-64 Jahre

50-59 Jahre

Medianalter: 46 Jahre

Diff. in %-Pkt. (+9,7) (+2,3) (+6,4) (-10,0) (-6,7) (-1,9) (0,0)

(+0,2)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 52
42,0% 42,0% 41,4% 42,0% 42,4% 43,0% 43,1% 43,1% 42,7% 1.900 1.920 1.920 1.970 1.960 1.970 1.990 1.960 1.890 1.710 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 47 Jahre 45 30 15 Anzahl Frauen Anzahl Männer 45 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 15 30 45 11,1% 8,1% 24,1% 17,5% 19,4% 16,7% 3,1% 0,0% 0% 50% 65+ Jahre
40-49 Jahre 30-39 Jahre 20-29 Jahre 10-19 Jahre 0-9 Jahre

Leistungsbezugsdauer 2022

Wohntage 2005–2022 in Tsd.

>4–6

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2022, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 13 Jahren und 6 Monaten in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Wohntagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 7

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

kein PG

∅ PG-Stufe: 3,8

Durchschnittstarife 2005–2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

Diff. in %-Pkt. (+1,0) (+6,2) (+0,9) (+2,6) (-3,1) (+1,5) (-12,3)

(+3,3)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW Einrichtungen für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“ bezahlte.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 53
120,34 126,16 120,35 111,46 106,15 106,79 102,01 98,48 79,51 61,21 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
230 160 130 140 100 100 110 940 0–2
Subjektförderung
Jahre >2–4 Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
12 Jahre
Jahre
14 Jahre € 178,7 € 173,8 € 167,0 € 162,5 € 154,2 € 155,9 € 151,3 € 147,5 € 123,8 € 107,7 87,0% 87,0% 88,0% 86,6% 86,3% 84,4% 81,8% 81,9% 80,5% 77,9% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 684 693 691 678 682 668 640 641 628 567 359 360 359 344 348 339 322 327 332 332 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 20,7% 10,3% 7,8% 7,6% 7,0% 6,3% 5,8% 4,9% 4,1% 25,5% 0% 50% JaW
GIN
HABIT
in %-Pkt.
(+0,2)
4,8% 21,6% 9,8% 10,1% 17,4% 21,9% 7,8% 6,5% 0% 50%
>6–8
>8–10
>10–
>12–14
>
Lebenshilfe Wien ÖHTB – Wohnen
Caritas Erzdiözese
Balance Auftakt Diff.
(-5,3) (-2,6) (-4,6)
(-1,1) (-1,0) (-0,8) (-0,0) LOK 9 weitere Träger (0,0) (+15,7)

Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz

Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.

Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen gefördert werden.

Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. der Österreichischen Gesundheitskasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.

Kund:innen 2005–2022

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2022. Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2022.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 54
45,5% 52,4% 50,5% 49,8% 50,4% 45,7% 50,3% 51,2% 50,5% 580 600 500 510 490 500 720 810 210 310 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 1,14 1,47 1,33 1,28 1,12 1,22 1,56 1,75 0,47 0,40 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 47 Jahre 12 8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer 37 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4 8 12
42 Jahre
Medianalter:

Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

„Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote:

Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen und Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme lag im Jahr 2022 bei maximal 3.300 Euro pro Jahr.

Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen.

Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Im Jahr 2022 wurden Dolmetschleistungen bis zu maximal 6.600 Euro jährlich gefördert.

Liegt das Einkommen der Kund:innen über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.

Kund:innen 2008–2022

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2022. Ab 2019 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ Kund:innen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.

Aufwendungen 2008–2022 in Tsd. Euro

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2022.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 55
52,4% 53,2% 55,3% 53,7% 58,1% 55,4% 54,8% 60,5% 59,6% 59,6% 340 350 320 320 310 280 260 250 200 70 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 300 326 254 261 213 221 194 167 118 40 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Jahre 12 8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4 8 12
45
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
43
45
Medianalter:
Jahre

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.

Voraussetzungen für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a.

Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz und seit mindestens sechs Monaten ein Hauptwohnsitz in Wien.

Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistent:innen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).

Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Die Höhe der individuell festgestellten maximalen Fördersumme ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines allfälligen Selbstbehaltes aus dem Einkommen.

Kund:innen 2008–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Medianalter: 51 Jahre

Diff. in %-Pkt. (+6,8) (+6,2) (+7,5) (-5,9) (-4,2) (+0,5) (0,0)

(-11,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Behinderung und Chancengleichheit 56
55,3% 56,8% 57,2% 56,9% 55,2% 54,4% 52,9% 54,6% 51,0% 380 370 370 350 340 310 290 270 180 140 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 51 Jahre 12 8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer 49 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4 8 12 9,7% 13,1% 29,2% 23,2% 16,4% 7,8% 0,5% 0,0% 0% 50% 65+ Jahre 60-64 Jahre
Jahre 40-49 Jahre 30-39 Jahre 20-29 Jahre 10-19 Jahre 0-9 Jahre
50-59

Leistungsbezugsdauer 2022

Geförderte Monate 2008–2022

Aufwendungen 2008–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2022, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 7 Jahren (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2022 zu 2010

PG-Stufe 6

PG-Stufe 5

PG-Stufe 4

PG-Stufe 3

PG-Stufe 2

PG-Stufe 1

Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Monaten pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Eingelangte Erstanträge 2008–2022

Diff. in %-Pkt. (-7,3) (+0,7) (-3,9) (+7,2) (+3,3)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2022.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2022.

Fördersummen 2022 zu 2010

9.001 bis 10.000 € (+12,8) (+0,3)

bis 9.000 €

bis 8.000 € 6.001 bis 7.000 €

5.001 bis 6.000 €

4.001 bis 5.000 €

3.001 bis 4.000 €

2.001 bis 3.000 €

1.001 bis 2.000 €

1 bis 1.000 €

(-6,1)

Diff. in %-Pkt. (-1,6) (-9,6) (+7,7) (-6,8) (+8,0) (-5,0) (+0,3)

Abb. 9: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2022 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 57
4.290 4.240 4.200 3.960 3.720 3.510 3.350 3.090 1.960 640 11 11 11 11 11 11 12 11 11 5 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 31 66 75 61 150 0–1 Jahr 1–3 Jahre 3–6 Jahre 6–9 Jahre ≥ 9 Jahre 26 15 15 33 24 29 21 22 15 120 55 44 29 48 44 35 37 36 20 139 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 Bewilligte Anträge Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge 20,40 19,42 17,25 15,96 15,21 15,50 13,78 12,74 8,25 2,45 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08
19,6% 11,0% 37,2% 21,5% 10,7% 0% 50%
7
PG-Stufe
∅ PG-Stufe: 5,0 0,3% 12,8% 14,4% 3,4% 28,7% 5,2% 2,9% 24,5% 7,0% 0,8% 0% 40% 8.001
kein PG 7.001

Kund:innen 2005–2022

Freizeitfahrtendienst

Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert.

Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt.

Die Kund:innen zahlen einen geringen Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert. 2022 erfolgte eine Umstellung in der Einhebung des Selbstbehaltes. Davor wurde der Selbstbehalt direkt von den Fahrtendienstunternehmen nach jeder Fahrt eingehoben. Seit dem Leistungsmonat Juli 2022 erhalten Kund:innen eine Kostenbeitragsvorschreibung vom FSW über die in Anspruch genommenen Fahrten.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

60-64 Jahre

50-59 Jahre

40-49 Jahre

30-39 Jahre

20-29 Jahre

10-19 Jahre

0-9 Jahre

Medianalter: 63 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

(+3,5)

Diff. in %-Pkt. (-23,3) (+4,4) (+11,2) (+1,5) (+2,3) (+0,5) (0,0)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

58
Behinderung und Chancengleichheit
65,7% 68,0% 69,3% 69,0% 69,8% 70,0% 73,0% 73,5% 75,9% 1.700 1.680 1.960 2.470 2.690 2.810 3.100 3.350 5.780 9.760 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 68 Jahre 240 160 80 Anzahl Frauen Anzahl Männer 58 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 80 160 240 46,7% 10,5% 19,6% 9,0% 7,1% 5,3% 1,8% 0,0% 0% 75% 65+ Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2022

Fahrten 2005–2022 in Tsd.

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Beförderungsformen 2005–2022

im Rollstuhl vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd (2015 aufgelassen) ohne Rollstuhl

Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Fahrten pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2005–2022

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifarten, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2022 bezahlte.

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2010

Lokalbahnen

– Fahrten

&

Diff. in %-Pkt. (+23,9) (+11,2) (-6,4) (+5,6) (-13,3) (-15,3) (-4,7) (-0,9)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 59
70 72 82 143 148 148 172 189 310 394 41 43 42 58 55 53 56 56 54 40 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
38% 38% 45% 45% 48% 50% 54% 55% 60% 63% 62% 62% 55% 55% 52% 50% 46% 45% 36% 35% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
1,70 1,66 1,87 3,10 3,13 2,92 3,30 3,71 5,30 6,78 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 25,1 € 23,0 € 22,7 € 21,7 € 20,5 € 20,7 € 19,7 € 19,6 € 17,1 € 17,2 91,6% 92,1% 91,0% 91,6% 90,7% 90,8% 90,7% 90,0% 91,2% 91,2% 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Selbstbehalte der Kund:innen 42,6% 34,0% 12,6% 6,5% 4,3% 0% 50%
WAKA Wr.
Haller Gschwindl ÖHTB
Eiseler
Löffler Kreuzer Jocher

Kund:innen 2010–2022

Mobilitätskonzept

Das „Mobilitätskonzept“ gilt für alle Menschen mit Behinderungen, die eine Tagesstruktur in einer vom FSW anerkannten Einrichtung besuchen. Damit wird auf den Bedarf von über 4.490 Kund:innen reagiert und ihre Mobilität individuell, bedarfsorientiert und anpassbar unterstützt.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erhalten die Tagesstruktur-Besucher:innen im Sinne der Förderung ihrer Selbstbestimmung eine individuelle, bedarfsorientierte und flexible Mobilitätsunterstützung. Vom Fahrtentraining und der Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Beförderung mit eigenen oder zugekauften Fahrtendiensten, gegebenenfalls mit Fahrtbegleitung, sind viele Optionen geboten. Diesbezüglich geht es immer ausschließlich um die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Tagesstruktur-Einrichtung und retour. Die Durchführung des Mobilitätskonzeptes obliegt den anerkannten Einrichtungen der Tagesstruktur.

Die Nutzung dieser Leistung erfolgt ohne eigenen Antrag an den FSW. Die Förderbewilligung wird für die Leistung Tagesstruktur inklusive Mobilitätskonzept erteilt. Die Förderung beinhaltet einen Aufschlag zum Tagsatz der jeweiligen Einrichtung für die Tagesstruktur. Für das Mobilitätskonzept wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2010 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Altersverteilung 2022 zu 2011 (als Linie)

60-64 Jahre

50-59 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2011 an.

Behinderung und Chancengleichheit 60
41,3% 41,8% 41,9% 42,1% 42,6% 43,0 % 43,2 % 42,6% 4.490 4.440 4.440 4.490 4.410 4.330 3.030 2.870 2.580 22 21 20 19 18 17 16 15 10 38 Jahre 90 60 30 Anzahl Frauen Anzahl Männer 36 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 30 60 90 3,3% 5,1% 18,0% 17,9% 21,9% 24,4% 9,4% 0,0% 0% 50% 65+ Jahre
Diff. in %-Pkt. (-6,7) (-3,1) (-5,0) (-2,9) (+13,5) (+9,4) (0,0) (-5,3)
40-49 Jahre 30-39 Jahre 20-29 Jahre 10-19 Jahre 0-9 Jahre
Medianalter: 37 Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2022

Tage 2010–2022 in Tsd.

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Beförderungsformen 2013–2022

Öffentlich Öffis mit Begleitung Zu Fuß ohne Begleitung Zu Fuß mit Begleitung Fahrtendienst Mehr als eine Mobilitätsart

Abb. 6: Anzahl der geförderten Tage, die von 2010 bis 2022 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ genutzt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Durchschnittstarife 2010–2022

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Beförderungsformen für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ für 2013 bis 2022.

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für einen Tag im „Mobilitätskonzept“ bezahlte. Für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2022. Durch die COVID-19-Pandemie notwendige Zuschlagszahlungen wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.

Marktanteile 2022 zu 2011

Lebenshilfe Wien ÖHTB GIN REiNTEGRA

Caritas Erzdiözese Habit BALANCE

Assist weitere 12 Träger

(+4,6)

Diff. in %-Pkt. (-33,3) (+9,7) (-2,2) (-2,5) (+4,2) (+3,6) (+3,5)

(-2,5) (+14,8)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in den Jahren 2022 und 2011 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2011 in Prozentpunkten.

Behinderung und Chancengleichheit 61
729 624 551 843 822 771 565 545 485 162 141 124 188 186 178 187 190 188 22 21 20 19 18 17 16 15 10 7,2% 7,3 % 7,2 % 6,5% 9,0% 5,3% 9,1% 9,6% 6,4% 35,9 % 36,9 % 39,3% 38,9% 38,5% 39,7% 39,2% 38,9% 40,4 % 49,5 % 49,5% 47,5% 49,2% 47,3% 49,9% 46,9% 46,5 % 48,0 % 13 15 16 17 18 19 20 21 22
14,76 13,96 13,43 15,68 14,54 13,11 9,04 8,36 5,41 22 21 20 19 18 17 16 15 10
€ 20,2 € 22,7 € 18,7 € 18,4 € 17,6 € 17,0 € 16,0 € 15,3 € 11,3 22 21 20 19 18 17 16 15 10
38,6% 9,7% 7,9% 5,3% 4,6% 4,2% 3,8% 3,6% 3,5% 18,7% 0% 100% JAW

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2022

Die Wiener Wohnungslosenhilfe orientiert sich nach der strategischen Neuausrichtung 2022 an der Mission, obdach- und wohnungslosen sowie von Wohnungsverlust berohten Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen.

Mit diesem Ziel wurde im Jahr 2022 die Überführung bestehender Wohn- und Unterkunftsangebote in neue Leistungen eingeleitet und bis Jahresende weitestgehend abgeschlossen.

Neu eingeführt wurden 2022 die Leistungen „Mobil betreutes Wohnen“, „Stationär betreutes Wohnen“ sowie „Niederschwellige Unterkünfte“.

Die Umstellung der Leistungen erfolgte Schritt für Schritt auf Einrichtungsebene über das gesamte Jahr 2022. Die Kund:innen der Wiener Wohnungslosenhilfe wurden im Umstellungsjahr demnach zum Teil mehr als einer Leistung zugeordnet. In der Gesamtkund:innenzahl werden sie nur einmal gezählt.

Weiterführende Informationen zur Strategie 2022 der Wiener Wohnungslosenhilfe finden Sie im Geschäftsbericht oder dem Factsheet „Wohnungslosenhilfe in Wien“ des FSW.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2022 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2022 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 63

Kund:innen 2010–2022

Mengen 2022 zu (2021)

(193.920 Nächtigungen) 194.040 Nächtigungen Notquartiere inkl. Winterpaket

Stationär betreues Wohnen

Chancenhäuser

Übergangswohnen

Sozial betreutes Wohnen

Mobile Wohnbetreuung

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Für 2022 exkl. 470 Kund:innen der Leistung „Sozial betreutes Wohnen“, die aufgrund von Alter und Pflegebedarf zur „Pflege und Betreuung“ zählen.

Altersgruppen 2022 zu 2010

über

31-54 Jahre

26-30 Jahre

18-25 Jahre

Medianalter: 35 Jahre

Diff. in %-Pkt. (+2,7) (+2,4) (-3,4) (-2,1) (+4,3) (-3,9)

Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ nach Altersgruppe in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

32.360 Tage

166.350 Tage

( Tage)

228.710 Tage

(205.790 Tage)

318.740 Tage

(1.254.270 Tage)

351.390 Tage

(433.840 Tage)

(114.040 Tage) 156.230 Tage

(489.680 Tage)

Abb. 4: Anzahl der Nächtigungen und Tage ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ in den Jahren (2021) und 2022.

Anspruchsgruppen 2010–2022

Familien Paare Einzelpersonen

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Anspruchsgruppen „Familien“, „Paare“ und „Einzelpersonen“ an der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2022. Enthält Personengemeinschaften aller Leistungen exkl. Chancenhäuser.

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ im Jahr 2022. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 64
33,5% 34,7% 33,0% 32,8% 30,8% 28,8% 28,9% 28,6% 26,9% 12.370 12.460 12.550 12.590 11.730 11.100 10.320 10.020 8.180 22 21 20 19 18 17 16 15 10 81,2% 82,0% 81,2% 79,2% 79,3% 80,3% 81,3% 81,5% 79,1% 2,4% 2,7% 2,5% 2,5% 2,5% 2,7% 3,2% 3,2% 18,1% 0% 100% 22 21 20 19 18 17 16 15 10
32 Jahre 240 160 80 Anzahl Frauen Anzahl Männer 39 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 80 160 240 6,0% 11,5% 43,0% 8,8% 11,0% 19,5% 0% 50%
Mutter-Kind-Einrichtungen 65 Jahre
55-64 Jahre
0-17 Jahre

Plätze 2022 zu (2021)

Notquartiere

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2021) und 2022 vereinbart hat. Die „Niederschwelligen Angebote“ enthalten Plätze der „Tageszentren“ und der „Unterkünfte“.

Partnerorganisationen 2022 zu (2021)

Notquartiere inkl.

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022.

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Lebensqualität der Kund:innen 2012–2022

Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2022 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soz. Dienstleistungen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ geleistet wurden. Inkl. des Aufwands jener Kund:innen des „Sozial betreuten Wohnen“, die zur „Pflege und Betreuung“ zählen.

Einrichtungen 2022 zu (2021)

Notquartiere inkl. Winterpaket

Niederschwellige Unterkünfte

Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.

Zufriedenheit mit dem FSW 2012–2022

Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung

Mobil

Stationär

Mutter-Kind-

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2021) und 2022. In der Mobilen Wohnbetreuung wurden Stützpunkte gezählt.

Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 65
120,4 109,4 104,6 88,2 89,7 75,2 66,6 62,3 39,3 22 21 20 19 18 17 16 15 10 (380) (553) (1.132) 1.095 113 892 614 1.003 Niederschwellige Angebote Mutter-Kind-Einrichtungen Stationär betreutes Wohnen Chancenhäuser
inkl. Winterpaket (5) (6) (4) (8) 5 6 6 10 5 7 8 Tageszentren
betreutes Wohnen
betreutes Wohnen Chancenhäuser Niederschwellige Unterkünfte
Mutter-Kind-Einrichtungen Stationär
Mobil
Winterpaket (9) (10) (5) (10) 10 8 15 11 7 13 21 Tageszentren
Einrichtungen
betreutes Wohnen
betreutes
Chancenhäuser
Wohnen
57% 41% 81% 67% 59% 54% 74% 67% 79% 67% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
79% 85% 92% 86% 80% 84% 85% 90% 85% 88% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Kund:innen 2005–2022

Notquartiere inkl. Winterpaket

„Notquartiere“ bieten obdachlosen Menschen, für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, eine niederschwellige, zeitlich befristete Unterbringung. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und kleinen Mahlzeiten sowie Getränken.

Das „Winterpaket“ stellt eine Maßnahme der Notversorgung dar. Die Notquartiere des Winterpakets wurden infolge der COVID19-Pandemie auf ein Ganztagesangebot ausgeweitet. Sie bieten zwischen November und April Schlafplätze, Tagesaufenthalt und Basisversorgung für alle obdachlosen Personen, unabhängig ihrer sozialrechtlichen Ansprüche, damit in Wien niemand auf der Straße erfrieren muss.

Wie bereits im Vorjahr wurden über die Sommermonate von Mai bis Ende Oktober 2022 (Start des Winterpakets 2022/23) vereinzelte Einrichtungen als COVID-19-Notquartiere weitergeführt. Damit konnten besonders vulnerable obdachlose Personen auch während der Sommermonate in der Pandemie versorgt werden.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne sozialrechtliche Ansprüche als „Winterpaket“ erweitert.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 66
20,4% 22,5% 20,5% 18,4% 18,4% 16,8% 18,3% 17,8% 18,6% 3.600 3.150 3.820 3.870 4.090 4.240 3.690 3.620 2.780 1.400 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 39 Jahre 120 80 40 Anzahl Frauen Anzahl Männer 41 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 40 80 120 5,6% 13,8% 56,4% 12,3% 11,8% 0,1% 0% 60% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54
26-30
18-25
0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (+3,3) (+5,7) (+1,6) (-1,4) (+0,1) (-9,2) Medianalter: 41 Jahre
Jahre
Jahre
Jahre

Plätze 2005–2022

Regelbetrieb (gerundet) Winterpaket (ungerundet)

Nächtigungen 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“, die der FSW mit dessen Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2022 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben (farbige Segmente).

Leistungsbezugsdauer 2022

1–10

11–20

21–30

31–40

40–50

51–60

61–70

71–80

81–90

91–100

Abb. 5: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ im Jahr 2022, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen nächtigte bis zu 24 Mal (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Notquartieren von 2005 bis 2022. Das Angebot der Notquartiere wird seit 2018 strategisch in die Leistung „Chancenhäuser“ überführt. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne sozialrechtliche Ansprüche als „Winterpaket“ erweitert.

Marktanteile 2022 zu 2010

Obdach Wien

Arb.-Samariter-

Vinzenzgem.

Vinzenzgem.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ in den Jahren 2022 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Notquartiere inkl. Notquartiere Winterpaket“ von 2005 bis 2022 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf 10.000 Euro gerundet.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 67
194 194 227 164 201 211 190 177 118 47 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 17,76 20,83 16,81 10,03 10,17 13,03 8,21 6,40 3,11 1,37 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Subjektförderung
10 210 160 200 200 360 380 340 410 270 1.000 1.130 1.040 1.120 1.160 1.275 990 910 410 270 990 920 880 920 950 790 610 570 0 0 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
1.280 440 260 220 210 170 120 90 80 80 660
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
Nächte
101 Nächte 32,5% 27,4% 21,1% 7,3% 6,3% 4,5% 0,7% 0,3% 0% 75%
St. Benedikt
St. Martin Diff. in %-Pkt. (+32,5) (+18,3) (-13,9) (+1,8) (-44,0) (+4,5) Volkshilfe
Bund Wr. Rotes Kreuz
Erzdiözese
Caritas
Johanniter (0,0) (0,0)

Kund:innen 2018–2022

Chancenhäuser

Obdachlose Menschen erhalten in „Chancenhäusern“ unkompliziert eine kurzfristige Unterbringung in Verbindung mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag.

Chancenhäuser bieten einen offenen, niederschwelligen Zugang für alle obdachlosen und akut wohnungslosen Menschen. Das Angebot steht Einzelpersonen, Paaren und Familien rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Außerdem können über Beratungsstellen, Tageszentren und die Straßensozialarbeit freie Plätze vorab reserviert werden.

Das Angebot umfasst die Unterbringung in Einzel-, Doppeloder Familienzimmern und Beratung. Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie von zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Durch die rasche Verfügbarkeit sozialarbeiterischer Beratung werden die Kund:innen bei der Bewältigung ihrer Notlage bestmöglich unterstützt und eine Verfestigung ihrer Obdachlosigkeit wird vermieden. Die Perspektivenklärung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022 zu 2018

55-64 Jahre

31-54 Jahre

26-30 Jahre

18-25 Jahre

0-17 Jahre

Medianalter: 40 Jahre

Altersverteilung 2022 zu 2018 (als Linie)

(+1,8)

Diff. in %-Pkt. (-1,3) (-3,4) (-9,8) (-2,2) (+14,9)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2018 – in Klammern die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2018 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 68
36,8% 35,9% 34,6% 38,1% 31,3% 1.790 1.860 1.730 1.510 480 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 33 Jahre 45 30 15 Anzahl Frauen Anzahl Männer 38 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 15 30 45 4,5% 10,1% 49,6% 9,8% 11,1% 14,9% 0% 60% über 65 Jahre

Plätze 2018–2022

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2018 bis 2022 vereinbart hat.

Belegtage 2018–2022 in Tsd.

Abb. 5: Anzahl der Belegtage, die Personen in der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ in den Jahren 2018 bis 2022 verbracht haben. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Belegtagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2018–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 6: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ für die Jahre 2018 bis 2022.

Marktanteile 2022 zu 2018

Caritas

Arb.-Samariter-

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2022 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 69
249 206 218 150 34 139 111 126 99 70 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 16,96 13,33 11,74 10,25 3,84 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
610 550 540 540 300 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
53,0% 19,4% 12,8% 8,9% 0% 75%
Wr. Rotes Kreuz
Obdach Wien
Erzdiözese
Bund Diff. in %-Pkt. (-13,3) (-14,3) (+12,8) (+8,1)

Kund:innen 2022

Mobil betreutes Wohnen

„Mobil betreutes Wohnen“ orientiert sich am „Housing First“-Ansatz mit dem Ziel, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Obdachlose, wohnungslose oder von Wohnungsverlust bedrohte Personen werden flexibel, bedarfsorientiert und unabhängig von der aktuellen Wohnsituation fachlich kompetent betreut und begleitet. Die Leistung umfasst die befristete Betreuung und Unterstützung bei der Suche und dem Bezug einer eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen sowie die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Selbstbestimmung der Betroffenen steht dabei stets im Vordergrund.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobil betreues Wohnen“ von 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022

Altersverteilung 2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobil betreues Wohnen“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Mobil betreues Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 70
35 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 40 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60 46,5% 4.100 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 2,2% 6,3% 38,3% 7,8% 9,9% 35,6% 0% 50% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Medianalter: 29 Jahre

Betreuungseinheiten 2022 in Tsd. Aufwendungen 2022 in Mio. Euro

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

Abb. 4: Verrechnete Betreuungseinheiten für die soziale Dienstleistung „Mobil betreutes Wohnen“ für 2022. Der Punkt zeigt die durchschnittliche Anzahl an verrechneten Betreuungseinheiten pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Abb. 6: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobil betreutes Wohnen“ von 2022.

Durchschnittstarife 2022 Marktanteile 2022

Volkshilfe

Caritas Erzdiözese

Obdach Wien

Diakonie

Abb. 5: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Betreuungseinheit im „Mobil betreutes Wohnen“ bezahlte.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobil betreutes Wohnen“ im Jahr 2022 nach Betreuungseinheiten.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 71
602 147 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 10,67 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 16,2 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 19,7% 17,9% 12,7% 12,3% 10,7% 9,8% 9,1% 7,8% 0% 50%
Hilfswerk
Wiener
WOBES
Diff. in %-Pkt. (-1,9) (+5,4) (+12,7) (+10,7) (-5,3) (-0,1) (-11,0) (+9,1)
Neunerhaus Heilsarmee

Kund:innen 2022

Stationär betreutes Wohnen

Die Leistung „Stationär betreutes Wohnen“ richtet sich an ehemals obdach- oder wohnungslose Einzelpersonen und Familien, die selbstbestimmt wohnen wollen, dabei aber auf Unterstützung angewiesen sind. Das Angebot umfasst eine langfristig gesicherte Wohnmöglichkeit mit bedarfsorientierter und qualifizierter Betreuung als stationäre Alternative zum Mobil betreuten Wohnen. Ziel ist, Betroffenen ein langfristiges Wohnen unter Wahrung ihrer Privatsphäre und Würde zu ermöglichen. Durch die individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Lebensführung sollen vorhandene Fähigkeiten für ein weitestgehend eigenständiges Wohnen entwickelt bzw. erhalten werden.

Für die Zurverfügungstellung des Wohnraumes wird von den Trägerorganisationen ein Nutzungsentgelt eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ von 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022

Altersverteilung 2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 72
35,2% 1.020 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 51 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 51 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60 18,5% 22,0% 44,4% 5,4% 9,4% 0,2% 0% 50% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Medianalter: 51 Jahre

Plätze 2022

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“.

Durchschnittstarife 2022

Tage 2022 in Tsd.

Aufwendungen 2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Stationär betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.

Abb. 6: Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ von 2022. Der Punkt zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022

Arb.-SamariterBund Caritas

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ im Jahr 2022 nach Verrechnungstagen.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Stationär betreutes Wohnen“ von 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 73
7,94 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 43,9 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 890 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 166 1.017 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 34,5% 32,3% 24,5% 5,5% 3,2% 0% 50%
Wiener Hilfswerk Wr. Rotes Kreuz Volkshilfe
Erzdiözese

Kund:innen 2007–2022

Mutter-Kind-Einrichtungen

Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren minderjährigen Kindern, die zur Stabilisierung der gesamten Familiensituation eine betreute, temporäre Wohnmöglichkeit benötigen.

Ziel der Betreuung ist, durch fachkundige Beratung, Unterstützung und Begleitung die Kompetenzen der Eltern zu fördern, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben und in ihrer Rolle verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung sowie zur Aktivierung der eigenen Ressourcen beitragen.

Für einen Wohnplatz muss eine monatliche Eigenleistung erbracht werden.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2022. 2022 kamen auf einen Elternteil (meistens Mütter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2007 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mutter-KindEinrichtungen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 74
2022 zu 2010 (als Linie)
Altersverteilung
16,9% 8,9% 13,6% 60,7% 0% 70% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (0,0) (0,0) (+1,1) (-2,5) (+1,2) (+0,5) Medianalter: 30 Jahre 29 Jahre 30 20 10 Anzahl Frauen
Männer 36 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 10 20 30 94,9% 96,6% 96,4% 95,0% 94,6% 96,7% 94,7% 95,4% 64,9% 450 570 550 600 480 460 470 470 410 300 22 21 20 19 18 17 16 15 10 07
Anzahl

Plätze 2007–2022

Tage 2005–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2022 vereinbart hat. Ab 2022 werden nicht mehr Einzel- sondern Familienplätze vergeben.

Durchschnittstarife

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2022. Ab 2022 wurde die Abrechnung von Einzelpersonen hin zu Familien umgestellt.

Aufwendungen 2007–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Kolping – Gruppe

Caritas Erzdiözese

St. ElisabethStiftung

Caritas Socialis

Abb. 5: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben. Ab 2022 wurde die Abrechnung von Einzelpersonen hin zu Familien umgestellt.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2022. Im Jahr 2019 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 75
2008–2022 Marktanteile 2022 zu 2010
2,21 2,42 2,10 2,73 2,02 1,82 1,86 1,90 1,29 0,50 22 21 20 19 18 17 16 15 10 07
€ 59,4 € 21,6 € 20,9 € 20,5 € 18,5 € 20,1 € 19,4 € 18,7 € 15,2 € 24,8 22 21 20 19 18 17 16 15 10 08 110 380 350 370 390 300 300 300 300 240 22 21 20 19 18 17 16 15 10 07 31,5% 27,5% 26,5% 14,5% 0% 50%
Diff. in %-Pkt. (+11,6) (+2,7) (-0,4) (-2,9) 32 114 111 115 93 89 96 100 85 81 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2022

Niederschwellige Unterkünfte

„Niederschwellige Unterkünfte“ bieten vulnerablen Personengruppen mit besonderem Schutzbedarf (beispielsweise Familien mit minderjährigen Kindern, Mädchen und Frauen mit Gewalterfahrung, von Menschenhandel betroffenen Personen sowie gesundheitlich gefährdeten Personen und Menschen mit Behinderungen), die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu anderen Wohnangeboten der Wiener Wohnungslosenhilfe haben, eine rasche und unkomplizierte Unterbringung sowie sozialarbeiterische Beratung und Betreuung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ von 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022

Altersverteilung 2022

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ nach Altersgruppen im Jahr 2022.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 76
50,3% 1.150 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 39 Jahre 120 80 40 Anzahl Frauen Anzahl Männer 41 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 40 80 120 4,6% 7,5% 28,6% 7,3% 11,6% 40,5% 0% 50% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Medianalter: 26 Jahre

Belegtage 2022 in Tsd.

Abb. 4: Belegtage für die soziale Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ von 2022. Der Punkt zeigt die durchschnittliche Anzahl an Belegtagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022

Caritas Erzdiösese

Orient Express

St. Elisabeth-Stiftung

Vinzenzgem. Eggenberg

Obdach Wien

Verein M.U.T

Abb. 5: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ im Jahr 2022 nach Verrechnungstagen.

Aufwendungen 2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 6: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Niederschwellige Unterkünfte“ von 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 77
6,01 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
227 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 76,4% 13,7% 5,0% 2,6% 1,2% 1,0% 0% 80%
260

Niederschwellige Angebote

„Niederschwellige Angebote“ richten sich an obdach- oder wohnungslose volljährige Einzelpersonen und an Familien und sind durch einen niederschwelligen Zugang gekennzeichnet. Aufsuchende Dienste und Beratungs- und Versorgungsangebote zielen darauf ab, die Grundbedürfnisse von Betroffenen abzudecken und Entwicklung zu ermöglichen. Die Angebote greifen effizient und effektiv ineinander und bieten obdach- oder wohnungslosen Menschen ein differenziertes und vielschichtiges System bedarfsgerechter Leistungen.

„Tageszentren“ der Wiener Wohnungslosenhilfe bieten obdachlosen Menschen einen Rückzugsraum sowie Basisversorgung, Tagesstruktur und sozialarbeiterische Betreuung an.

„Straßensozialarbeit“ sucht obdachlose Menschen im öffentlichen Raum bei Tag und Nacht auf und informiert sie über bestehende Angebote.

„Mobile und ambulante Gesundheitsangebote“ bieten obdachoder wohnungslosen Personen medizinische und psychiatrische Versorgung sowie Gesundheitsförderung mit dem Ziel, ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Es werden allgemeinmedizinische, zahnmedizinische und fachärztliche Versorgung, aber auch psychologische und psychotherapeutische Beratung und gesundheitsbezogene Betreuung angeboten.

Aufwendungen 2015–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Kund:innen Tageszentren 2015–2022

Abb. 1: Aufwendungen des FSW für die sozialen Dienstleistungen „Tageszentren“, „Tag- und Nachtstraßensozialarbeit“, „Mobile Gesundheitsförderung“ und „Ambulante Gesundheitsförderung“ von 2015 bis 2022.

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen in den Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe von 2015 bis 2022. Kund:innen werden für jede Leistung innerhalb eines Trägers extra gezählt. Daher keine distinkten Kund:innenzahlen.

Beratungen, Kontakte, Begleitung, Vermittlung

Beratungen Kontakte Begleitung Weitervermittlung

Abb. 3: Anzahl der Beratungen, Kontakte, Begleitung und Weitervermittlung für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ von 2015 bis 2022. Die Weitervermittlungen sind in dieser Darstellung ab 2022 inkludiert.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 78
18,49 14,39 12,74 11,07 10,87 9,98 9,24 8,07 22 21 20 19 18 17 16 15
21,5% 24,1% 24,6% 24,4% 24,6% 25,2% 25,7% 17,2% 8.630 8.090 7.400 9.490 9.180 9.920 8.670 8.240 22 21 20 19 18 17 16 15 61,6% 64,8% 66,4% 68,7% 70,9% 72,2% 100,0% 100,0% 29,5% 34,5% 32,9% 30,6% 28,6% 27,1% 83.190 64.080 58.604 85.294 81.511 82.466 86.522 81.410 22 21 20 19 18 17 16 15

Kund:innen Straßensozialarbeit 2015–2022

Kund:innen Mobile Gesundheitsförderung

Kund:innen Ambulante Gesundheitsförderung

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tag- und Nachtstraßensozialarbeit“ von 2015 bis 2022.

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Gesundheitsangebote“ von 2015 bis 2022.

Abb. 8: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Ambulante Gesundheitsangebote“ von 2015 bis 2022.

Aufgesuchte Einsatzorte 2015–2022

Behandlungen/Konsultationen 2015–2022

Konsultationen 2015–2022

Abb. 5: Anzahl der aufgesuchten Einsatzorte der sozialen Dienstleistung „Tagund Nachtstraßensozialarbeit“ von 2015 bis 2022.

Abb. 7: Anzahl der Behandlungen und Konsultationen der Mobilen Gesundheitsförderung von 2015 bis 2022. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Behandlungen/Konsultationen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Abb. 9: Anzahl der Konsultationen der Ambulanten Gesundheitsförderung von 2015 bis 2022.Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Konsultationen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 79
36,2% 37,7% 36,3% 36,3% 41,1% 31,4% 23,2% 23,4% 5.390 4.880 4.960 5.900 5.410 5.650 5.570 5.640 22 21 20 19 18 17 16 15 96,9% 43,9% 45,3% 49,8% 40,6% 38,5% 34,8% 34,7% 5.010 3.900 3.700 3.330 3.170 2.800 2.600 2.300 22 21 20 19 18 17 16 15
36.040 36.810 38.200 40.100 38.200 37.300 38.100 33.500 6,7 7,5 7,7 6,8 7,1 6,6 6,8 5,9 22 21 20 19 18 17 16 15 37.860 15.240 12.500 12.100 10.800 8.900 8.000 6.600 7,6 3,9 3,4 3,6 3,4 3,2 3,1 2,9 22 21 20 19 18 17 16 15 19,5% 20,2% 18,0% 18,6% 17,1% 16,3% 17,5% 16,9% 11.920 12.720 13.370 16.230 16.560 17.670 14.680 12.090 22 21 20 19 18 17 16 15 13.300 14.860 13.180 13.780 13.960 11.690 10.090 8.620 22 21 20 19 18 17 16 15

Allgemeines Übergangswohnen (Auslaufende Leistung)

Kund:innen 2005–2022

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.

Die Eigenleistung der Bewohner:innen richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Medianalter: 42 Jahre

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 80
39 Jahre 75 50 25 Anzahl Frauen Anzahl Männer 24 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 25 50 75 15,6% 17,7% 17,4% 23,8% 24,1% 25,3% 24,1% 26,9% 27,9% 710 1.070 1.210 1.430 1.610 1.980 2.220 2.570 2.390 2.030 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 4,2% 13,3% 66,0% 9,9% 6,6% 0% 70% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (+1,9)
(+3,3) (+15,2) (-0,8) (-16,4) (-3,2)

Plätze 2005–2022

Tage 2009–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2022 vereinbart hat.

Durchschnittstarife 2009–2022

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2022. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022 zu 2010

Obdach Wien

Arb.-Samariter-Bund

Abb. 5: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2022 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht im FSW eingehoben.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 81
430 460 580 580 710 1.040 1.090 1.260 1.230 1.010 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 3,24 4,71 5,22 4,85 7,07 10,39 10,79 11,60 10,30 5,43 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 21,5 € 27,8 € 26,4 € 25,6 € 25,3 € 26,3 € 27,6 € 26,0 € 22,9 € 26,0 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 102 166 199 233 265 335 364 438 434 438 142 155 164 163 165 169 164 170 181 193 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 100,0% 0% 100% Diff. in %-Pkt. (+17,6) (-17,6)

Zielgruppenwohnen (Auslaufende Leistung)

Kund:innen 2005–2022

Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf.

Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten.

Für einen Wohnplatz muss eine monatliche Eigenleistung erbracht werden.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 82
31,7% 35,5% 35,9% 34,7% 33,6% 30,9% 30,7% 30,8% 27,0% 350 820 940 1.000 950 770 780 800 750 600 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 30 Jahre 24 16 8 Anzahl Frauen Anzahl Männer 31 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 8 16 24 2,0% 8,8% 39,1% 15,9% 34,3% 0% 60% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (+0,2) (-1,8) (-12,2) (+3,3) (0,0) (+10,6) Medianalter: 31 Jahre

Plätze 2005–2022

Tage 2005–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2022 vereinbart hat.

Durchschnittstarife 2005–2022

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2022. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022 zu 2010

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben. Ab 2022 werden nur die Fördernehmer:innen heranzgezogen.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2022. Im Jahr 2019 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen vergeben.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 83
50 480 490 540 530 410 420 420 380 340 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 2,35 8,38 9,52 9,30 7,92 5,74 4,93 5,22 3,66 2,33 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 48,0 € 43,7 € 41,9 € 40,5 € 39,6 € 39,5 € 31,2 € 28,2 € 22,6 € 18,6 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 45 161 196 184 163 141 142 146 112 92 127 196 208 183 172 183 182 183 150 153 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 61,0% 26,9% 12,0% 0% 75% Caritas Erzdiözese neunerhaus STRUKTUR Heilsarmee Diff. in %-Pkt. (-1,3) (+5,7) (-2,7) (-1,8)

Betreutes Wohnen in Wohnungen (Auslaufende Leistung)

Kund:innen 2005–2022

Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kund:innen größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die Kund:innen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.

Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen.

Einige Angebote ermöglichen den Kund:innen nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieter:innen.

Die monatliche Eigenleistung der Kund:innen richtet sich nach Größe, Ausstattung und Lage des Wohnplatzes oder der Wohnung.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 84
35 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 32 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60 45;4% 46,0% 48,0% 47,9% 53,2% 55,9% 49,3% 49,3% 46,1% 960 3.330 3.390 3.900 3.560 2.810 2.600 2.180 1.870 1.120 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 0,8% 3,0% 31,6% 9,6% 17,3% 37,7% 0% 50% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (+0,2) (-0,5) (-1,0) (-0,6) (+0,4) (+1,5) Medianalter: 34 Jahre

Plätze 2005–2022

Tage 2005–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2022 vereinbart hat.

Durchschnittstarife 2005–2022

Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2022. Auf 100 Tage gerundet. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022 zu 2010

Obdach Wien

Wiener Hilfswerk

ARGE Nichtsess.

NEUSTART

Diakonie

Heilsarmee

WOBES

Caritas Erzdiözese

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW

Diff. in %-Pkt. (+34,8) (+0,8) (+10,8) (+8,3) (-0,2) (-5,2) (-21,6) (+2,4) (-17,6) (-12,5)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 85
340 2.220 2.180 2.430 2.280 1.980 1.650 1.220 1.080 590 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 € 24,2 € 24,6 € 24,7 € 21,8 € 22,4 € 22,4 € 21,0 € 21,8 € 20,5 € 18,3 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 4,46 11,49 11,25 11,59 12,36 10,78 11,17 8,84 5,62 3,49 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
172 813 823 872 809 603 534 440 348 186 179 244 243 224 227 214 206 202 186 166 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 34,8% 19,6% 18,2% 12,0% 8,3% 4,7% 2,4% 0% 50% Volkshilfe
KWP

Sozial betreutes Wohnen

(Auslaufende Leistung)

Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen.

Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit –auch bis zu ihrem Lebensende – bereitzustellen.

Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Einzelpersonen sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.

Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Für diese Leistung muss eine monatliche Eigenleistung erbracht werden.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Kund:innen 2005–2022

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Medianalter:

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 86
57 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 57 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60 28,8% 30,3% 30,9% 32,1% 31,1% 31,5% 30,7% 30,8% 31,0% 1.330 1.390 1.370 1.290 1.290 1.280 1.310 1.320 1.210 470 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 26,6% 30,1% 40,2% 2,1% 1,1% 0% 70% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (-0,9) (-1,7) (+1,5) (+0,5) (0,0) (+0,6)
58 Jahre

Plätze 2005–2022

Tage 2005–2022 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2022 vereinbart hat.

Durchschnittstarife 2005–2022

Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022. Auf 100 Tage gerundet. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Marktanteile 2022 zu 2010

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2022.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.

ARGE Nichtsess.

Caritas Erzdiözese neunerhaus

Volkshilfe

Arb.-SamariterBund

Heilsarmee

Obdach Wien

Diff. in %-Pkt. (-3,5) (-1,2) (+5,8) (+1,5)

(+4,3) (+4,8) (+4,6)

(-1,4)

Wiener Hilfswerk (-15,0)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2022 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 87
14,08 16,88 15,34 14,48 13,53 13,68 13,12 12,82 9,51 2,01 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
€ 40,1 € 38,7 € 36,4 € 34,2 € 32,7 € 32,7 € 31,7 € 31,2 € 26,7 € 18,1 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 630 1.210 1.200 1.150 1.150 1.150 1.150 1.150 1.080 410 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 351 431 423 418 414 414 413 410 283 99 1.329 1.394 1.370 1.292 1.290 1.280 1.310 1.320 1.210 470 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 21,5% 21,0% 13,5% 12,7% 12,5% 6,7% 4,8% 4,6% 2,6% 0% 50%
Rotes Kreuz
Wr.

Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot (Auslaufende Leistung)

Kund:innen 2012–2022

Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.

Die Kund:innen erhalten einen unbefristeten Nutzungs- oder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe. Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die Kund:innen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Altersgruppen 2022 zu 2012

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2012 – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Altersverteilung 2022 zu 2012 (als Linie)

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 88
19,1% 18,6% 23,2% 24,4% 19,9% 19,2% 17,9% 18,5% 14,3% 450 470 540 570 540 400 350 310 200 22 21 20 19 18 17 16 15 12 53 Jahre 24 16 8 Anzahl Frauen Anzahl Männer 53 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 8 16 24 12,4% 31,1% 49,8% 2,7% 1,6% 2,4% 0% 70% über 65 Jahre 55-64 Jahre 31-54 Jahre 26-30 Jahre 18-25 Jahre 0-17 Jahre Diff. in %-Pkt. (+8,0) (+10,9) (-18,7) (-2,3) (+2,4) (-0,4) Medianalter: 53 Jahre

Plätze 2012–2022

Tage 2012–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2022 vereinbart hat.

Marktanteile 2022 zu 2012

ARGE

Kolping

Abb. 5: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2022 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2022. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen

2012–2022

in Mio. Euro

Abb. 7: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 89
1,73 5,52 4,43 3,42 1,97 1,19 0,73 0,91 0,10 22 21 20 19 18 17 16 15 12 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 400 430 430 430 440 380 310 280 170 22 21 20 19 18 17 16 15 12 137 142 134 133 133 115 107 91 53 304 303 247 233 246 288 306 294 260 22 21 20 19 18 17 16 15 12 68,5% 31,2% 0,3% 0% 100% Arb.-Samariter-Bund
Nichtsesshaftenhilfe
Diff. in %-Pkt. (-30,7) (+30,6) (+0,3)
Österreich

Mobile Wohnbegleitung

in der eigenen Wohnung (Auslaufende Leistung)

Kund:innen 2012–2022

Altersverteilung 2022 zu 2012 (als Linie)

Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen.

Hierbei handelt es sich um eine im Rahmen der Strategie 2022 auslaufende Leistung.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Altersgruppen 2022 zu 2012

über

55-64 Jahre

31-54 Jahre

26-30 Jahre 18-25 Jahre

0-17 Jahre

Medianalter: 43 Jahre

Diff. in %-Pkt. (+2,6) (+8,5) (-14,9) (+2,0) (-6,4)

(+8,2)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 90
Jahre 18 12 6 Anzahl Frauen Anzahl Männer 42 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 6 12 18 41,2% 47,1% 47,9% 50,2% 47,1% 42,9% 38,5% 38,1% 39,7% 80 1.360 870 560 480 420 400 420 80 22 21 20 19 18 17 16 15 12 2,6% 18,2% 44,2% 10,4% 13,0% 11,7% 0%
43
65
Jahre

Plätze 2012–2022

Tage 2012–2022 in Tsd.

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2022 vereinbart hat. Ab 2021 werden nicht mehr Plätze sondern Betreuungseinheiten vergeben, weshalb ab 2021 keine Plätze dargestellt werden können.

Marktanteile 2022 zu 2012

Abb. 5: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2022 und 2012 nach Betreuungseinheiten – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2022. Seit der Umstellung auf Subjektförderung mit Beginn 2019 werden Einheiten verrechnet, die zwecks Vergleichbarkeit in Tage umgerechnet werden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Tagen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2012–2022 in Mio. Euro

Abb. 7: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2022.

Ohne Wohnung, ohne Obdach 91
0,06 3,41 3,10 1,87 1,12 0,99 0,98 0,95 0,05 22 21 20 19 18 17 16 15 12 Subjektförderung
4 117 95 69 78 59 56 68 8 77 1.364 873 559 481 420 400 420 83 22 21 20 19 18 17 16 15 12 71,1% 28,9% 0% 75% WIHI ASB Heilsarmee
Diff. in %-Pkt. (+71,1) (+28,9) (-48,2) (-51,8) 420 270 230 190 210 210 120 22 21 20 19 18 17 16 15 12
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Obdach Wien

Flüchtlinge

Überblick zur Kund:innengruppe

Flüchtlinge

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Behandlung. Je nach Bedarf und Situation werden weitere Leistungen gewährt, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens rasch decken zu können. Die Kosten für diese Leistungen der Grundversorgung werden vom Bund und dem Land Wien gemeinsam getragen.

Nach Umstellungen bei der Datengrundlage ist es ab 2022 möglich auch bei den Detailabbildungen die Kund:innen statt bisher anhand stichtagsbezogener Durchschnittswerte, nun wie auch bei der Gesamtdarstellung ohne Mehrfachzählungen zu berechnen. Allerdings können die Daten historisch nicht nachgezogen werden.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Herkunftsländer 2022

Flüchtlinge 93
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen in der Wiener Grundversorgung aus den jeweiligen Herkunftslands 2022. Je größer der Kreis des dargestellten Herkunftslands, desto mehr Kund:innen kamen aus dem jeweiligen Herkunftsland.

Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

Die zentrale soziale Dienstleistung für geflüchtete Menschen ist, gemäß der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“.

Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.

In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft und Betreuung, Mietunterstützung bzw. Mietzuschuss, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung. Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen, danach werden die Kosten zu 100 % vom Bund getragen. Im Rahmen des Programms „Integration ab Tag 1“ wurden Alphabetisierungs-, Basisbildungs-, Deutsch- und Prüfungsvorbereitungskurse zur Verfügung gestellt, gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerber:innen bei der Stadt Wien koordiniert sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gefördert.

Grundversorgte Personen 2012–2022

Altersverteilung 2022 zu 2018 (in Linien)

Abb. 1: Distinkte Kund:innen in der Grundversorgung 2012–2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

33 48.830 19.200 16.030 19.660 26.370 33.550 36.740 25.840 10.510 9.180 8.310 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12

Diff.

25 52,5% 34,2% 39,9% 40,3% 40,9% 42,1% 32,8% 32,1% 35,9% 37,8%

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen nach Altersgruppen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2022 und 2018 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2022 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2018 an.

Flüchtlinge 94
Jahre 800 600 400 200 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 200 400 600 800 0,2% 1,2% 4,0% 6,3% 8,8% 15,6% 18,3% 15,6% 3,7% 17,3% 5,0% 4,0% 0% 50%
46-55 Jahre 56-65 Jahre 66-75 Jahre 76-85 Jahre 86+ Jahre 36-45 Jahre 26-35 Jahre 18-25 Jahre 16-17 Jahre 6-15 Jahre 3-5 Jahre 0-2 Jahre
Altersgruppen 2022 zu 2018 28 Jahre
in %-Pkt. (+0,9) (+3,0) (+3,2) (+2,7)
(+0,1)
(-4,1) (-6,7) (+0,3) (+1,6) (+3,6) (+0,6) (-5,3) Medianalter:

Plätze nach Leistungsart 2022 zu (2021)

Beratene Personen 2015–2022

Aufwendungen 2012–2022 in Mio. Euro

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Organisiertes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2021 bis 2022 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Personen, mit denen die vom FSW geförderten Beratungsstellen Beratungsgespräche von 2015 bis 2022 geführt haben. Die Anzahl der Beratungsgespräche 2022 ist exkl. der 25.970 Gespräche mit Vertriebenen aus der Ukraine.

Quotenerfüllung 2012–2022

Abb. 5: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die soziale Dienstleistungen für die Kund:innen der „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in den Jahren (2021) und 2022 erbracht haben.

Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2022 für 21,5 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher 2022 die vorgegebene Quote mit 174 %.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2012 bis 2022.

Flüchtlinge 95
Partnerorganisationen 2022 zu (2021) (32) 37 Partnerorganisationnen 227,9 88,0 86,3 108,5 138,2 182,8 166,1 72,0 44,5 39,9 34,2 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 174% 185% 183% 173% 162% 138% 118% 106% 131% 145% 144% 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 15.160 11.860 11.390 14.700 17.570 21.330 17.340 8.390 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 (161) (270) (675) (1.628) 198 338 2.370 3.185 Unbegleitete Minderjährige Erhöhter Betreuungsbedarf Mobil betreutes Wohnen Standardunterbringung

Kund:innen in org. Unterkünften 2022

Kund:innen in priv. Unterkünften 2022

Unbegleitete Minderjährige 2022

Abb. 9: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die 2022 in org. Unterkünften wohnten. Ab 2022 ist es möglich die Kund:innen in org. Unterkünften ohne Mehrfachzählungen für das gesamte Jahr zu berechnen. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Abb. 11: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die 2022 in privaten Unterkünften wohnten. Ab 2022 ist es möglich die Kund:innen in privaten Unterkünften ohne Mehrfachzählungen für das gesamte Jahr zu berechnen. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Aufenthaltsstatus 2022 zu 2021

Asylwerber:innen

Asylberechtige

Subsidiär Schutzberechtigte

Rechtskräftig negativ beschiedene Personen Sonstige (inkl. Ukrainer:innen)

4,0%

Diff. in %-Pkt. (-5,6)

(-17,0) (-21,6) (-4,2)

(+48,5)

Herkunftsländer 2022 zu 2018

Ukraine

Syrien, Arabische Republik

Afghanistan

Irak

Russische Föderation

Somalia

Iran, Islamische Republik

Nigeria

staatenlos

Abb. 13: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2022. Ab 2022 ist es möglich die unbegeleiteten Minderjährigen ohne Mehrfachzählungen für das gesamte Jahr zu berechnen. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Kund:innen 2012–2022 im Durchschnitt

Diff. in %-Pkt. (+53,0) (+4,4) (-22,4) (-8,6) (-4,5) (-4,5) (-2,1)

(-2,2) (-9,6) 18,7% 17,2% 2,1% 57,9% 0% 60%

Abb. 10: Aufenthaltsstatus der Kund:innen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2022 und 2021 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2021 in Prozentpunkten. Die Kategorie „Andere“ ist inkl. Ukrainer:innen.

(-3,6)

Abb. 12: Herkunftsländer der Kund:innen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2022 und 2018 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten.

Abb. 14: Anzahl der Kund:innen im Monatsdurchschnitt, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2012 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Flüchtlinge 96
10,3% 323 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 52% 7.671 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 53,2% 43.929 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 58,2% 40,6% 38,9% 36,8% 34,7% 34,0% 33,3% 35,3% 37,3% 38,0% 39,1% 27.310 10.540 10.980 13.120 17.570 20.360 20.560 10.580 6.740 6.160 5.580 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 54,0% 22,4% 7,8% 4,0% 2,7% 2,0% 0,9% 0,9% 0,8% 4,5% 0% 50%
88 weitere Länder
Flüchtlinge 97

Schuldenproblematik

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Schuldenproblematik

Kund:innen 2005–2022

Altersverteilung 2022 zu 2010 (als Linie)

Wiener:innen, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik notwendige Ausgaben nicht mehr bewältigen können und dadurch in ihren jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, erhalten bei der Schuldnerberatung Wien fachkundige Beratung und Unterstützung zum Abbau ihrer Schulden. In besonders schwierigen Situationen begleiten die Mitarbeiter:innen der Schuldnerberatung ihre Kund:innen beim Privatkonkurs oder mit dem 2011 eingeführten „Betreuten Konto“.

Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen für diese Kund:innengruppe dargestellt.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich. Ab 2019 werden auch jene Kund:innen gezählt, die ausschließlich Ambulanzberatungen hatten.

Altersgruppen 2022 zu 2010

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ nach Altersgruppen in den Jahren 2022 und 2010 - in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Altersverteilung für 2022 11.833.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2022. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

Schuldenproblematik 99
43,1% 41,3% 40,4% 40,3% 39,5% 40,8% 41,6% 41,9% 44,0% 11.960 11.180 9.230 9.270 9.930 9.560 9.870 10.460 9.010 3.760 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 43 Jahre 210 140 70 Anzahl Frauen Anzahl Männer 43 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 70 140 210 13,1% 21,3% 25,4% 26,8% 13,1% 0,3% 0% 50% Diff. in %-Pkt. (+2,7) (-2,6) (-0,7) (-5,1) (+5,7) 20-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre über 60 Jahre 0-19 Jahre (-0,0) Medianalter: 43 Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2022

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35%

+35% bis +45%

≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2022. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Bezirksspezifische Verschuldung 2022

Erst-Kund:innen 2009–2022

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen, die zum ersten Mal ein Gespräch bezüglich der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ führen, von 2009 bis 2022. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Wartezeit 2009–2022 in Tagen

< -9%

>-9% bis -7%

>-7% bis -5%

>-5% bis -3%

>-3% bis -1%

>-1% bis +1%

>+1% bis +3%

>+3% bis +5%

>+5% bis +7%

>+7% bis +9%

≥ +9%

Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 62.095 Euro) der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2022, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 7: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem persönlichen Beratungsgespräch in Tagen (Median). Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben. Der Anstieg 2018/2019 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen auf das Inkrafttreten der neuen Rechtslage (Herbst 2017) zugewartet haben.

Aufwendungen 2005–2022 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2022. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.

Schuldenproblematik 100
10 3 18 42 42 15 14 13 23 22 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 42,3% 40,7% 40,1% 40,4% 38,7% 40,7% 36,4% 41,4% 42,2% 41,3% 4.930 4.900 4.590 4.380 4.950 5.530 5.750 5.460 4.780 5.110 22 21 20 19 18 17 16 15 10 09 4,15 3,71 3,51 3,02 3,01 2,95 2,71 2,64 2,09 0,54 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Kund:innen 2012–2022

Betreutes Konto

Ein Dienstleistungsangebot der Schuldnerberatung Wien stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ dar. Zielgruppe sind Menschen, die mit der Schuldnerberatung Wien in einem Betreuungsverhältnis stehen und die Schwierigkeiten haben

Zahlungsprioritäten zu erkennen und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Sie überantworten freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung.

Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat.

Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc., sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, gemeinsam festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die Kund:innen und die Betreuer:innen rechtzeitig eine Warnmeldung.

Das Betreute Konto endet, wenn die Nutzer:in es nicht mehr nutzen will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (keine Zahlungseingänge mehr, keine Mietzahlungen mehr, Nutzer:in ist nicht mehr erreichbar etc.).

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2022. Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als Kund:innen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Altersgruppen 2022

Überweisungen 2012–2022

Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2022 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von Kund:innen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden. Ab 2021 werden nicht mehr nur die Eingangs-, sondern auch die Ausgangsbuchungen gezählt. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Überweisungen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Aufwendungen 2012–2022 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ nach Altersgruppen im Jahren 2022.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2022.

Schuldenproblematik 101
49,1% 49,5% 49,4% 48,9% 48,2% 47,4% 47,9% 46,7% 64,2% 1.370 1.320 1.300 1.280 1.220 1.110 770 670 150 22 21 20 19 18 17 16 15 12 15,3% 19,1% 29,4% 26,9% 9,2% 0,1% 0% 50% 20-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre über 60 Jahre 0-19 Jahre 100.590 93.860 62.500 56.700 53.170 43.820 34.370 25.830 4.360 73 71 48 44 44 39 45 39 29 22 21 20 19 18 17 16 15 12
594 468 433 374 351 344 243 245 54 22 21 20 19 18 17 16 15 12

Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren

Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht allein bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten.

Ergibt sich aus der oben angesprochenen wirtschaftlichen Analyse die Sinnhaftigkeit eines Privatinsolvenzverfahrens, so wird bei dessen Vorbereitung unterstützt. Besteht keine Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, ist das Ziel der Beratung, weitere Fehler im Umgang mit Geld zu vermeiden. Die Sicherung der Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente) steht dabei im Mittelpunkt. Finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt.

Präventionsarbeit wird durch das Projekt „Finanzbild/Finanzführerschein“ und durch Medienarbeit, Vortragstätigkeiten und Neugestaltung der Homepage geleistet.

Kund:innen 2012–2022

Erwerbsstatus 2022 zu 2010

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2012 bis 2022, die Beratungsgespräche führten. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Familienstand 2022 zu 2010

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Einkommensarten 2022 zu 2010

Lohn/Gehalt, geringf. Beschäftigung Nothilfe, Arbeitslosengeld

Mindestsicherung

Pension(svorschuss)

Beihilfen

Sonstige

KinderbetreuG, KrankenG

AMS-Maßnahme

(-17,4)

(-0,5)

(-8,9)

Abb. 4: Verteilung der Einkommensarten der Kund:innen der „Schuldnerberatung“ 2022 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommensarten 2022: 9.669

Schuldenproblematik 102
42,1% 41,4% 41,6% 40,5% 39,5% 40,8% 42,0% 41,9% 42,6% 11.870 11.120 9.060 8.770 9.370 9.560 9.520 10.460 9.070 22 21 20 19 18 17 16 15 12 40,2% 30,4% 17,3% 0% 70% Diff. in %-Pkt. (-5,4) (-12,6) (+5,8) Arbeitslos Erwerbstätig Sonstige 37,9% 31,1% 28,9% 1,8% 0,2% 0% 70% Geschieden Verwitwet Verpartnert Diff. in %-Pkt. (-2,7) (-0,3) (+0,1) Verheiratet Ledig (-4,8) (+9,3) 31,6% 30,6% 11,9% 8,9% 8,1% 4,3% 3,8% 0,7% 0% 50%
Diff. in %-Pkt. (+5,2)
(+11,9)
(+12,1)
(+0,5) (-3,0)

Verschuldungsgründe 2022 zu 2010

Arbeitslosigkeit

Selbstständigkeit

Trennung/Scheidung

Konsumverhalten

Unfall/Krankheit

Mithaften/bürgen

Wohnraum

Straffälligkeit

Covid-19

Teuerungswelle 22

Sonstige Gründe

Ambulanzberatungen 2018–2022

Eröffnete Privatkonkurse 2005–2022

(+1,8)

Diff. in %-Pkt. (-20,6) (+3,0) (+2,2) (-1,7) (-1,4) (-2,1) (+0,8)

(+12,3) (+1,6) (+4,1)

Abb. 5: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2022 und 2010 –in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2022: 11.193.

Verschuldung 2022 in

Tsd. Euro

Abb. 7: Anzahl der Ambulanzberatungen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2018 bis 2022 mit Kund:innen geführt wurden.

Beratungsgespräche 2005–2022

Abb. 9: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2022 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen mit Konkursverfahren der Schuldnerberatung 2022, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blaue Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 62.095 Euro – 2021 waren es 56.983 Euro) der berücksichtigten Kund:innen.

Abb. 8: Anzahl der Beratungsgespräche in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2005 bis 2022 mit Kund:innen geführt wurden. Die Linie zeigt die durchschnittliche Anzahl an Beratungsgesprächen pro Kund:in (ungerundet) für das jeweilige Jahr an.

Abb. 10: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2012 bis 2022 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet und von der Schuldnerberatung begleitet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen.

Schuldenproblematik 103
Begleitete Privatkonkurse 2012–2022
610 300 610 1.530 1.650 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 34.500 32.220 18.700 16.840 17.890 17.980 19.560 21.960 20.020 10.160 3 3 2 2 2 2 2 2 2 3 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 137 126 170 175 200 161 116 87 70 60 197 100 137 0 200 400 600 < 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 100 bis 150 bis 200 > 200 1.820 1.800 1.740 2.360 2.280 1.830 2.220 2.760 2.460 980 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 1.540 1.390 1.360 1.880 1.900 1.520 1.920 2.370 2.200 22 21 20 19 18 17 16 15 12 35,4% 12,6% 10,6% 8,6% 8,4% 2,5% 2,6% 1,3% 12,3% 1,6% 4,1% 0% 60%

Finanzbildung

Das Team der Finanzbildung Wien bietet einerseits den Finanzführerschein in polytechnischen Schulen (Basic) und Berufsschulen (Professional), andererseits Workshops u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kostenlos an.

Der Finanzführerschein umfasst 5 Module zu je 2 Unterrichtseinheiten. Die Jugendlichen entdecken dabei ihr Können und Gespür im Umgang mit dem eigenen Geld in Verbindung mit Themen wie z. B. Einnahmen/Ausgaben, Geldüberblick, Konsumentenschutz, gefährliche Schulden, Kredit und Konto/ Kontoüberzug, Wohnen oder Auto. Die speziell geschulten Trainer:innen führen die Workshops sowohl vor Ort als auch online durch. Damit soll eine spätere Verschuldung vermieden werden. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer:innen im Rahmen einer Feierlichkeit unter viel Applaus ihren „Finanzführerschein“. Seit Jänner 2022 wird zusätzlich der „Finanzführerschein advanced“ für junge Erwachsene bei U 25 angeboten. In 3 x 3 Stunden werden Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, eingehend über die Inhalte des Finanzführerscheins informiert.

Finanzbildung: Die Workshops, die u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gehalten werden, informieren über Themenbereiche wie Geldüberblick behalten, gefährliche Schulden, Eintreibungsschritte, Wohnen, Schuldenregulierung etc.

Kund:innen 2020–2022

Finanzführerschein Finanzbildungs-Workshops Workshops Wohnungslosenhilfe

Module und Workshops 2020–2022

Module für den Finanzführerschein Workshops zur Finanzbildung Workshops in der Wohnungslosenhilfe

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Finanzbildung“ für 2020 bis 2022.

Abb. 3: Anzahl der in den Jahren 2020 bis 2022 abgehaltenen Module für den Finanzführerschein und Workshops zur Finanzbildung.

Kund:innen Finanzführerschein 2020–2022

Zugriffe Kahoot Quizspiel 2020–2022

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen, die in den Jahren 2020 bis 2022 an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, aufgeteilt nach Schulform.

Abb. 4: Anzahl der Zugriffe auf das Online-Finanzbildungsspiel Kahoot in den Jahren 2020 bis 2022.

Schuldenproblematik 104
64,3% 74,3% 56,3% 24,0% 25,7% 43,7% 6,9% 3.150 1.330 580 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
52,3% 73,6% 67,9% 2.020 990 320 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Polytechnische Schulen Berufsschulen 1.780 1.070 610 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05 360 168 33 79 22 9 36 16 475 206 42 22 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Schuldenproblematik 105

Aus- und Weiterbildungsszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH

Aus- und Weiterbildungszentrum

AWZ Soziales Wien GmbH

Die AWZ Soziales Wien GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien (FSW), des Kuratoriums Wiener PensionistenWohnhäuser (KWP) und der Stadt Wien, vertreten durch die MA 17 – Integration und Diversität. Sie ermöglicht Aus-, Fort- und Weiterbildung analog den aktuellen Berufsbildern in den Gesundheits- und Sozialberufen und bietet Beratung und Begleitung bei der Planung und der Umsetzung individueller Bildungswege in der Sozial- und Gesundheitsbranche an. Die AWZ Soziales Wien GmbH umfasst unterschiedliche Einrichtungen: Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKPS) Erdberg und Schlachthausgasse bieten Ausbildungen zur Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Pflege mit Matura sowie Nostrifikationslehrgänge an. Neben der Ausbildung zur Heimhilfe besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ zu absolvieren. Die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Bildungsakademie (BA) unterstützt als Bildungsdienstleisterin bei der operativen Planung interner Fortbildungsmaßnahmen der FSW-Unternehmensgruppe und führt diese durch. Weiters werden diverse berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die in der Sozial- und Gesundheitsbranche tätig sind, angeboten. Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich in einem spannenden Umfeld sozial zu engagieren und ihre persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Die Bildungsberatungsstelle für Pflegeund Betreuungsberufe informiert zu den Berufsausbildungen in der AWZ Soziales Wien GmbH und darüber hinaus.

Kund:innen AWZ 2010–2022

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2010 bis 2022.

Aufwendungen 2010–2022 in Mio. Euro

Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2010 bis 2022.

107 Aus- und Weiterbildungsszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH
8.020 9.500 6.980 9.950 10.560 10.990 7.370 4.840 30 22 21 20 19 18 17 16 15 10 10,53 9,40 8,63 7,10 5,44 4,78 3,53 3,28 0,17 22 21 20 19 18 17 16 15 10

Schüler:innen GuKPS 2014–2022

Abb. 3: Anzahl der Schüler:innen der GuKPS von 2014 bis 2022. 2020 kam es zur Umbenennung von Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) in Schule für GuKPS Schlachthausgasse und zur Gründung der GuKPS Erdberg.

Lehrgänge an der GuKPS 2014–2022

Teilnehmer:innen Bildungsakademie 2014–2022

Schüler:innen WiSOZ 2014–2022

Abb. 4: Anzahl der Lehrgänge für Pflegeassistenzberufe an den beiden GuKPS des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2022.

Abb. 5: Anzahl der Teilnehmer:innen der Bidlungsakademie des Aus und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2022.

Abb. 7: Anzahl der Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2022.

Lehrgänge an der WiSOZ 2014–2022

Abb. 6: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2022 von Teilnehmer:innen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden.

Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2022 von Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden.

Aus- und Weiterbildungsszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH 108
150 120 150 110 240 220 230 140 150 22 21 20 19 18 17 16 15 14 6 4 6 4 7 8 8 5 6 22 21 20 19 18 17 16 15 14 6.630 4.770 3.010 5.210 5.160 6.050 5.400 4.410 2.300 22 21 20 19 18 17 16 15 14
Seminare der Bildungsakademie 2014–2022 600 450 330 480 480 510 480 330 180 22 21 20 19 18 17 16 15 14 980 880 580 430 290 280 280 220 180 22 21 20 19 18 17 16 15 14 40 30 20 15 10 7 9 7 6 22 21 20 19 18 17 16 15 14

Schüler:innen Heimhilfe 2014–2022

Schüler:innen Pflege mit Matura 2020–2022

Abb. 9: Anzahl der Schüler:innen an der Ausbildungseinrichtung Heimhilfe des Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2022.

Abb. 11: Anzahl der Schüler:innen der Lehrgänge „Pflege mit Matura“ von 2020 bis 2022 an der GuKPS Schlachthausgasse.

Lehrgänge zur Heimhilfe 2014–2022

Lehrgänge zur Pflege mit Matura 2020–2022

Abb. 10: Anzahl der Lehrgänge zur Heimhilfe an der Ausbildungseinrichtung Heimhilfe des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2022.

Abb. 12: Anzahl der Lehrgänge „Pflege mit Matura“ an der GuKPS Schlachthausgasse des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2020 bis 2022.

Aus- und Weiterbildungsszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH 109
110 60 20 22 21 20 19 18 17 16 15 14 5 3 1 22 21 20 19 18 17 16 15 14 150 140 80 70 40 90 70 70 70 22 21 20 19 18 17 16 15 14 6 5 3 3 2 5 3 3 4 22 21 20 19 18 17 16 15 14

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