Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2021 Fonds Soziales Wien
Hinweise:
Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu Kund:innen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er-Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kund:innen ohne Mehrfachzählungen.
Impressum:
Medieninhaber, Redaktion und Grafik: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379, www.fsw.at. Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Statistik, Martin Kröß Druck: paco Medienwerkstatt, Wien. Gedruckt auf ökologischem Papier. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2021
Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2021 Fonds Soziales Wien
Band Band 1 Band 2 Band 3
Abbildungen Tabelle Partner
Einleitung 5 5 6–7 Pflege und Betreuung
Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2021 7–9 10 8 Kund:innenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause – 24–25 –Heimhilfe 10–11 14–15 10–11 Hauskrankenpflege 12–13 14–15 12–13 Mobile soziale Arbeit – 16–17 –Besuchsdienst 14–15 16–17 14 Mehrstündige Alltagsbegleitung 20 16–17 14 Nachbarschaftshilfe 17 16–17 15 Essen auf Rädern 16–17 16–17 16 Sonderreinigungsdienst 18 16–17 18 Wäscheservice-Zustellung 19 16–17 19 Geförderte 24-Stunden-Betreuung 24 14–15 –Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst – 14–15 –Mobile Palliativ- und Hospizteams 22 12–13, 20–21 –Stationäres Hospiz 23 20–21 39 Tageszentren 26–27 12–13, 18–19 20–21 Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket 21 16–17 17 Soziale Arbeit im Krankenhaus – 12–13, 18–19 –Kontinenz- und Stomaberatung – 20–21 –Psychosoziale Beratung und Therapie – 20–21 –Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste – 12–13, 20–21 –Wohnen & Pflege (Gesamt) – 12–13, 22–23 –Urlaubspflege 28 22–23 22 Remobilisation (Kurzzeitpflege) 29 22–23 23 Betreutes Wohnen 30–31 22–23 24–27 Sozial betreutes Wohnen für Senior:innen – 22–23 –Pflegeplätze 32–33 22–23 28–34 Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung 34–35 22–23 35–37 Hausgemeinschaft 36–37 22–23 38
Band Band 1 Band 2 Band 3
Abbildungen Tabelle Partner Behinderung und Chancengleichheit
Kund:innen mit Behinderung 2010–2021 39–41 28 40 Kund:innenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe – 40–41 –Frühförderung, Kindergarten und Schule – 30–33 –Mobile Frühförderung 42 32–33 42 Frühförderung in Ambulatorien 43 32–33 43 Berufsqualifizierung 44 38–39 44–45 Berufsintegration 45 – 46 Arbeitsintegration 46 38–39 –Tagesstruktur 48–49 30–31, 34–37 47–56 Regelfahrtendienst – 32–35, 38–39 –Teilbetreutes Wohnen 50–51 30–31, 36–37 57–65 Vollbetreutes Wohnen 52–53 30–31, 36–37 66–67 Hilfsmittel und Konsumgüter 54 38–39 –Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen 55 38–39 –Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz 56–57 30–31, 38–39 –Eingliederung und Freizeit – – 68–69 Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung – 32–33 70 Beratungseinrichtungen 47 – 71–73 Freizeitfahrtendienst 58–59 18–19, 40–41, 46–47 76 Mobilitätskonzept 60–61 34–35 74–75
Mobilitätsförderung
Kund:innen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010–2021 – 44–47 –Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach Kund:innengruppen) – 8–9 –Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen – 12–13, 18–19 –Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe – 30–31, 40–41 –
Band Band 1 Band 2 Band 3
Abbildungen Tabelle Partner
Ohne Wohnung, ohne Obdach Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2021 63–65 48 78 Kund:innenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe – 58–59 –Nachtquartiere 66–67 50–53 80–81 Chancenhäuser 68–69 50–53 82 Allgemeines Übergangswohnen 70–71 52–53 83 Zielgruppenwohnen 72–73 52–53 84–85 Mutter-Kind-Einrichtungen 74–75 52–53 86 Betreutes Wohnen in Wohnungen 76–77 52–53 87–89 Sozial betreutes Wohnen (nur Kund:innengruppe Wohnungslose) – 50–51, 54–55 –Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit Kund:innengruppe Pflege und Betreuung) 78–79 – 90–91
Housing First – Mobile Wohnbetreuung 80–81 54–55 92 Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot 82–83 54–55 93–94 Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung 84–85 54–55 95 Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote – 56–57 –Ambulante Dienste 86–87 – –
Flüchtlinge (Grundversorgung)
Flüchtlinge 2010–2021 89 62 96 Flüchtlinge – 64–67 98–103 Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde 90–91 – –
Schuldenproblematik
Kund:innen mit Schuldenproblematik 2010–2021 93 68 –Schuldenproblematik (Übersicht) 93–94 70–71 –
Schuldnerberatung (Leistungen im Detail) –24–25, 38–39, 58–59, 72–73 –Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren 96–97 – –Betreutes Konto 95 70–73 –Finanzbildung 98 – –
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum 101–103 – –
Einleitung
Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 27.000 Beschäftigte geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen detailliert dargestellt und beschrieben.
Im Jahr 2021 konnten knapp 110.600 in Wien lebende Kund:innen des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden. Auch im Jahr 2021 war das wichtigste Ziel, die Kund:innen in den geförderten Einrichtungen vor den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu schützen bzw. sie trotz der zeitweisen Lockdowns und verhängten Kontaktbeschränkungen weiterhin adäquat zu betreuen und zu unterstützen sowie sichere Beratung und Betreuung über Distanz anzubieten.
Die Zahlen im vorliegenden Bericht sind weiterhin deutlich durch die Pandemie beeinflusst. Die Rückgänge bei den Kund:innen und Leistungsmengen sind nicht mehr so stark wie im Vorjahr, die Zahlen haben aber in den meisten Leistungen noch nicht das Niveau vor der Covid-19-Pandemie erreicht
Als sofortige Reaktion auf die Krise und zur Sicherstellung der Kund:innenbetreuung hat der FSW COVID-bedingte Mehrkosten bzw. COVID-bedingte Unterauslastung in Rahmen von Projektförderungen gefördert. Da es sich jedoch um tarifrelevante Kosten der Kund:innenbetreuung handelt wurden diese Kosten ab dem Jahr 2021 in die Subjektförderung übergeführt, wodurch sich der durchschnittliche Tarif in den jeweilig betroffenen Leistung entsprechend erhöht.
54.490 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfuhren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Bei den fortgesetzten mobilen Leistungen kam es weiterhin zu einer etwas geringeren Inanspruchnahme. Das Angebot der Tageszentren für Senior:innen wurde von einigen Kund:innen wieder intensiver genutzt als noch im Vorjahr. Insgesamt kamen aber noch weniger Kund:innen als vor der COVID-19-Pandemie.
Die Leistungen in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen wurden mit Einschränkungen (z. B. bei Angehörigenbesuchen, Aktivitäten u. a.) und Sicherheitsvorkehrungen (Schutzausrüstung für Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen) weiterhin erbracht. Die Leistungen „Kurzzeitpflege“ und „Urlaubspflege“ wurden temporär in Plätze der Leistung „Pflegehäuser mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ umgewandelt.
14.640 Menschen mit Behinderung nahmen soziale Dienstleistungsangebote für ein Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit in Anspruch.
Die Tagesstrukturen mussten auch 2021 phasenweise geschlossen bzw. auf Notbetrieb umgestellt werden. Die Betreuung dieser Kund:innen tagsüber wurde größtenteils durch die Wohneinrichtungen der Leistungen „Vollbetreutes Wohnen“ und „Teilbetreutes Wohnen“ oder Angehörige bzw. das private Umfeld kompensiert.
Das spiegelt sich in den Wohnleistungen zwar nicht in einem Anstieg der verrechneten Tage, aber in einem wesentlich erhöhten (Personal-)Aufwand wider
Mobile und ambulante Leistungen sowie Beratungsgespräche wurden, wo möglich, weiterhin im elektronischen Kontakt via Telefon oder Video angeboten Das Angebot der Frühförderung wurde wieder stärker in Anspruch genommen. Die Mobilitätsleistungen wurden aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weiterhin in einem geringeren Ausmaß genutzt.
12.460 Menschen ohne Obdach oder Wohnung konnten in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten.
Auch 2021 blieben die Tageszentren für obdach- und wohnungslose Menschen unter Einhaltung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen geöffnet Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, wurde das Winterpaket auf den Sommer verlängert und in den Nachtquartieren ein 24-Stunden-Betrieb angeboten.
19.200 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2021 –nach dem Ausklingen der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2016 waren es noch 36.740.
Die organisierten Einrichtungen unterlagen ebenfalls notwendigen Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bewohner:innen wurden getroffen.
11.180 Menschen mit Schuldenproblematik erhielten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation.
Da bei der Beratung auf elektronischen Kontakt via Telefon oder Video umgestellt wurde, stieg die Anzahl der Beratungsgespräche im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich an. Auch Konkursverfahren konnten wieder verstärkt von der Schuldnerberatung begleitet werden.
Im Jahr 2021 hat das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien 9.500 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder in der Bildungsdrehscheibe beraten Der Bildungsbetrieb wurde zum großen Teil adaptiert und auf Distanzlehre umgestellt.
Pflege und Betreuung
Überblick zur Kund:innengruppe
Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf
Wiener:innen, die aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes ihren Alltag nicht alleine bewältigen können, aber auch Wiener Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an Unfallfolgen oder an schweren körperlichen, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden, erhalten Unterstützung im täglichen Leben zu Hause, in teilstationären Einrichtungen oder in Wohn- und Pflegehäusern.
Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.
Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen) Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch
Kund:innen 2010–2021
(86%) (88%) (91%) (94%) (93%) (92%) (92%) (100%) 21 20 19 18
10
Mengen 2021 zu (2020)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
5.084.000 Stunden
Tageszentren
Wohnen und Pflege
16
Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder Ab 2012 wurde das Leistungsspektrum in der „Mobilen sozialen Arbeit“ stark reduziert
Anteil der Frauen und Männer 2021
Mobile Pflege und Betreuung 65,6% 34,4% 1 2
Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für das Jahr 2021
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG
137.000 Tage
(109.000 Tage)
(5.025.000 Stunden) 5.859.000 Tage
(6.183.000 Tage)
Abb. 4: Anzahl der in Anspruch genommenen Tage bzw. Stunden in den Leistungsgruppen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ in den Jahren (2020) und 2021
2,4% 6,1% 14,6% 15,3% 16,7% 13,4% 13,2% 18,3% 0% 75%
Diff. in %-Pkt. (+0,5) (+3,0) (+5,8) (+2,5) (-2,9) (+5,2) (-19,6)
(+5,6)
82 Jahre 2.700 1.800 900
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflegeund Betreuungsbedarf“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
105
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
Anzahl Frauen Anzahl Männer 78 Jahre 0
110 900 1.800 2.700
5
Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2021 zu (2020)
Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro
964,5
11
(200%) (185%) (170%) (162%) (157%) (147%)
Wohnen
Pflegeplätze
Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Hausgemeinschaft
Stationäres Hospiz
Lebensqualität der Kund:innen 2011–2021
169
(169)
7.168
(7.204)
6.448
(6.616)
3.320
(3.331)
459
(459)
(11) 8
Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der Leistungen in der Leistungsgruppe „Wohnen und Pflege“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2020) und 2021 vereinbart hat.
Partnerorganisationen 2021 zu (2020)
Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen in der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ geleistet wurden.
Einrichtungen 2021 zu (2020)
Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.
Zufriedenheit mit dem FSW 2011–2021
Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.
Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.
Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.
Heimhilfe
Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflegeund Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten Heimhelfer:innen in der Wohnung der Kund:innen erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden.
Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelfer:innen. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von Mitarbeiter:innen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.
Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellten individuellen Betreuungsbedarf.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.
Kund:innen 2005–2021
23.100 22.530 22.790 22.740 22.010 18.770 (117%) (118%) (123%) (123%) (120%) (121%) (121%) (117%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15% +15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Stunden 2005–2021 in Tsd.
3.303 3.340 3.379 3.427 3.507 3.711 3.748 4.024 3.592 (92%) (93%) (94%) (95%) (98%) (103%) (104%) (112%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
(141%) (138%) (136%) (133%) (133%) (138%) (137%) (130%) (100%)
138,77 135,49 134,09 130,87 130,75 135,86 135,01 128,13 98,40 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive der „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, geleistet wurden.
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010.
Hauskrankenpflege
In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen erbracht. Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kund:innen und deren Angehörige werden durchgeführt.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt.
Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice erhobenen Pflegebedarf.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.
Kund:innen 2005–2021
8.920 9.300 9.390 9.390 8.270 6.040 (166%) (159%) (145%) (148%) (154%) (155%) (155%) (137%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15%
+15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Stunden 2005–2021 in Tsd.
1.376 1.346 1.387 1.427 1.472 1.510 1.488 1.267 746 (185%) (181%) (186%) (191%) (197%) (203%) (200%) (170%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
(285%) (289%) (267%) (270%) (274%) (278%) (267%) (203%) (100%) 80,25 81,40 75,33 76,19 77,36 78,33 75,28 57,33 28,20 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 –in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Besuchsdienst
Mitarbeiter:innen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die Kund:innen werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.
Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte.
Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15%
+15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt.
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Stunden 2005–2021 in Tsd.
269 277 291 298 328 379 364 280 146
(184%) (190%) (199%) (204%) (224%) (259%) (249%) (192%) (100%)
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.
Durchschnittstarife 2005–2021
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.
(279%) (278%) (280%) (285%) (310%) (344%) (330%) (222%) (100%)
8,59 8,55 8,62 8,78 9,52 10,58 10,15 6,83 3,08 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Vom Fonds Soziales Wien gefördertes Essen auf Rädern
Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wiener:innen das Mittagessen nach Hause. Die Zustellung erfolgt vermehrt mittels umweltfreundlicher Elektro-Lastenräder.
Dieses Angebot wird von vielen Wiener:innen, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert.
Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar. Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.
Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2021 maximal 1,52 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Pflegegeld wird zur Berechnung des Kostenbeitrags für die Zustellung von Essen auf Rädern nicht herangezogen.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
55,6% 57,2% 58,5% 60,3% 61,8% 64,4% 65,7% 71,9%
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.
Anteil der Frauen und Männer 2021
230 300 390 490 670 920 1.240 6.770 7.310 (3%) (4%) (5%) (7%) (9%) (13%) (17%) (93%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 55,6% 44,4% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen.
81 Jahre 90 60 30
105
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
Anzahl Frauen Anzahl Männer 72 Jahre 0
110 30 60 90
5
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45% -45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15% +15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Zustellungen 2005–2021 in Tsd.
59 78 96 119 153 201 266 1.164 1.216
(5%) (6%) (8%) (10%) (13%) (17%) (22%) (96%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.
(8%) (9%) (11%) (13%) (16%) (21%) (26%) (106%) (100%)
0,38 0,47 0,55 0,65 0,81 1,02 1,30 5,24 4,96 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.
Marktanteile 2021 zu
2010
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Sonderreinigungsdienst
Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der Bewohner:innen ein sanitärer Übelstand besteht.
Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung.
Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht.
Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen erhoben.
Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen.
Kund:innen 2005–2021
230 210 190 200 180 180 180 80 (335%) (283%) (265%) (238%) (250%) (225%) (225%) (225%) (100%)
Helferhalbtage 2005–2021
20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
5.120 3.760 4.120 3.630 3.580 2.950 3.280 2.730 1.170 (437%) (321%) (352%) (310%) (306%) (252%) (280%) (233%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.
Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
63,3% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen.
316 259 232 236 215 225 208 184 67 (474%) (388%) (348%) (353%) (322%) (338%) (312%) (276%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2021.
Wäscheservice-Zustellung
Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden.
Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt.
Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung.
Die Zustellung der Wäsche wird für Personen gefördert, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kund:innen selbst zu tragen.
Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2021 maximal 12,35 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.
Kund:innen 2005–2021
65 72 89 110 130 170 210 460 590 (11%) (12%) (15%) (19%) (22%) (29%) (36%) (78%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Zustellungen 2005–2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.
Aufwendungen
2005–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
33 36 41 49 54 66 78 130 118 (28%) (31%) (34%) (41%) (46%) (56%) (66%) (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
1.070 1.200 1.390 1.700 2.120 2.550 3.020 5.920 7.160 (15%) (17%) (19%) (24%) (30%) (36%) (42%) (83%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 43,1% 56,9% 1 2
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2021.
Mehrstündige Alltagsbegleitung
Für Menschen, die zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen, gibt es die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“. Geschulte Mitarbeiter:innen kommen je nach Bedarf – auch am Wochenende – zu vereinbarten Zeiten nach Hause. Sie leisten Gesellschaft und begleiten z. B. bei Arztbesuchen, Besorgungen oder Spaziergängen. Zudem ist es damit möglich, pflegende Angehörige sowohl kurzfristig – z. B. bei Erkrankung oder Urlaub – als auch langfristig zu entlasten. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.
Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt (mindestens vier, höchstens 10 Stunden pro Tag).
Der maximale Kostenbeitrag für Kund:innen beträgt 6,65 Euro pro Stunde – abhängig von ihrem Einkommen, der Miete, dem Pflegegeld und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.
Kund:innen 2021
Verrechnungstage 2021
400 (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ für 2021. Das farbige Segment gibt den Anteil der Frauen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
67,5%
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ genutzt wurden.
Aufwendungen 2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
(100%) 2,00 21 20 19 18 17 16 15 10 05
74.640 (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 67,5% 32,5% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ für 2021.
Senior:innen-Wohngemeinschaft Basispaket
Das „Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket“ bietet bei Bedarf Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben von betreuten Wohngemeinschaften (gem. § 22c Wiener Sozialhilfegesetz). Unterstützt wird u. a. beim Ein- und Auszug, bei Anträgen oder bei der Kommunikation mit mobilen Diensten oder Ärzt:innen.
Das Paket steht Bewohner:innen von betreuten Wohngemeinschaften mit Pflege- und Betreuungsbedarf zur Verfügung.
Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt.
Der FSW fördert das Senior:innen-Wohngemeinschaft –Basispaket, also die Kosten für Begleitung im Gemeinschaftsleben, Unterstützung beim Ein- und Auszug etc.
Der maximale Kostenbeitrag für Kund:innen beträgt 3,23 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig
Entsprechend der Bedarfsprüfung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKund:innenservice erhalten die Bewohner:innen eine Förderung für mobile Dienste wie „Hauskrankenpflege“, „Heimhilfe“ und „Essen auf Rädern“.
Kund:innen 2020–2021
Verrechnungstage 2020–2021
140 170 (87%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG –Basispaket“ für 2020 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
47,2% 46,7%
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2020 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ genutzt wurden.
Aufwendungen 2020–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
(23%) (100%) 1,23 5,27 21 20 19 18 17 16 15 10 05
41.850 49.450 (85%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 47,2% 52,8% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ für 2020 bis 2021 2020 wurden Investitionen zum Aufbau der Leistung getätigt.
Mobile Palliativ- und Hospizteams
„Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeut:innen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kund:innen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.
Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter:innen ergänzen das Angebot. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,33 Euro pro Betreuungstag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.
Kund:innen 2009–2021
1.110 1.000 820 2.030 1.850 1.800 1.740 1.440 910 (122%) (110%) (90%) (223%) (203%) (198%) (191%) (158%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition für Kund:innen wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Stunden 2009–2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2021 für Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ geleistet wurden. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition von erbrachten Stunden wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.
Aufwendungen 2009–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
7,79 7,29 5,63 3,58 3,39 2,64 2,99 1,50 1,43 (545%) (510%) (393%) (250%) (237%) (185%) (209%) (105%) (100%)
36.510 32.020 22.960 36.380 36.090 35.030 34.780 28.740 26.200 (139%) (122%) (88%) (139%) (138%) (134%) (133%) (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09 50,9% 49,1% 1 2
21 20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativund Hospizteams“ von 2009 bis 2021 Seit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und zur Gänze durch den FSW finanziert.
Kund:innen 2020–2021
Verrechnungstage 2020–2021
Stationäres Hospiz
Das Angebot richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr heilbar ist und die Behandlung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden, psychischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.
Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
49 28 (175%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 und 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
49,0% 57,1%
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2020 und 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ genutzt wurden.
Aufwendungen 2020–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
725 631 (115%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
2.510 2.280 (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 49,0% 51,0% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 und 2021.
Geförderte 24-Stunden-Betreuung
„Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch eine:n Ärzt:in oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.
Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.
Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums.
Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40 % an den Förderungen der geförderten 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund.
Kund:innen 2008–2021
2.720 3.050 3.070 3.290 3.670 3.410 3.190 1.490 650 (419%) (470%) (472%) (506%) (565%) (525%) (491%) (229%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Monate 2008–2021
23.160 24.440 26.550 26.950 29.470 27.320 25.520 10.180 3.510 (660%) (696%) (756%) (768%) (840%) (778%) (727%) (290%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen die soziale Dienstleistung „Geförderte 24Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2021 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.
Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro
Förderanteil FSW (40%) Förderanteil Sozialministeriumservice (60%)
(901%) (100%) 13,21 13,80 14,46 15,36 15,87 14,84 13,80 6,30 0,70 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ und der FSW-Förderanteil. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40 % – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60 %.
Tageszentren
inkl. Tageszentrum PLUS
„Tageszentren“ bieten den Besucher:innen einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an pflegerischen, aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00/8:30 und 16:00/17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.
Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben.
Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten (z. B. Verpflegung) eingehoben.
Kund:innen 2005–2021
(126%) (100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15%
+15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Besuchstage 2005–2021 in Tsd.
137 109 176 171 166 173 167 155 121 (113%) (90%) (145%) (141%) (136%) (143%) (138%) (127%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der Kund:innen ein
(221%) (172%) (229%) (219%) (212%) (219%) (224%) (211%) (100%)
18,85 14,69 19,53 18,68 18,05 18,71 19,09 17,98 8,53 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden.
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Urlaubspflege
Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Pflegehaus des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den WiGev zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.
Kund:innen 2005–2021
42 48 160 180 200 220 230 310 250 (17%) (19%) (64%) (72%) (80%) (88%) (92%) (124%) (100%)
Verrechnungstage 2005–2021
820 650 3.100 3.590 4.230 4.600 4.730 6.690 5.900 (14%) (11%) (53%) (61%) (72%) (78%) (80%) (113%) (100%)
42,9% 39,6% 45,1% 46,6% 50,5% 45,3% 50,7% 59,0%
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden.
Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
217 164 795 883 956 1.027 1.019 543 473 (46%) (35%) (168%) (187%) (202%) (217%) (215%) (115%) (100%)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen.
21 20 19 18 17 16 15 10 05
21 20 19 18 17 16 15 10 05 42,9% 57,1% 100% 100%
Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2021 Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.
Kurzzeitpflege Remobilisation
Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinischtherapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt.
Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein umfangreiches therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken.
Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.
Kund:innen 2005–2021
Verrechnungstage 2005–2021
850 770 830 1.000 960 980 920 670 700 (121%) (110%) (119%) (143%) (137%) (140%) (131%) (96%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
69,9%
69,3% 68,9%
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege –Remobilisation“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ genutzt wurden.
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
11,23 12,41 12,80 14,76 12,95 13,86 10,26 3,59 3,10 (469%) (400%) (413%) (476%) (417%) (447%) (331%) (116%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
41.580 34.080 35.300 43.030 38.410 39.040 38.560 38.900 38.800 (107%) (88%) (91%) (111%) (99%) (101%) (99%) (100%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 65,8% 34,2% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ von 2005 bis 2021 Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.
Betreutes Wohnen
Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen.
Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr allein leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt.
Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.
Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
Kund:innen 2005–2021
(100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
Verrechnungstage
2005–2021 in Tsd.
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
740 470 1.130 0–24 Monate 25–48 Monate 49–72
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 3 Jahre und 7 Monate in Einrichtungen der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG
2.520 1.640 920
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden
Marktanteile 2021 zu 2010
199,45 187,44 178,99 164,53 152,78 143,07 129,62 56,38 31,00 (643%) (605%) (577%) (531%) (493%) (462%) (418%) (182%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2021 Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.
(+13,4)
Diff. in %-Pkt. (+0,1) (+1,1) (+4,4) (+7,3) (-9,5) (+2,3) (-19,1)
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
KWP Kuratorium Fortuna Caritas Erzdiözese Sozial GesmbH Kolping – Gruppe Caritas Socialis St. Carolus GmbH „Wie daham“ – Gruppe
Diff. in %-Pkt. (-2,8) (+0,6) (+0,6) (+1,0) (+0,1) (+0,3) (-0,1)
93,6% 1,8% 1,7% 1,0% 0,5% 0,5% 0,4% 0,1% 0,1% 0,3% 0% 100%
(+0,0) (-0,2)
(+0,5) ÖJAB 3 weitere Träger
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,1% 1,2% 5,2% 13,5% 27,2% 24,2% 20,7% 7,9% 0% 50%
Pflegeplätze
inkl. Wohnen & Pflege im Bundesland
Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.
Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung, z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung, angeboten.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
Verrechnungstage 2005–2021 in Tsd.
2.311 2.301 2.278 2.222 2.154 2.153 2.191 1.971 1.411 (164%) (163%) (161%) (157%) (153%) (153%) (155%) (140%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
(301%) (334%) (296%) (261%) (241%) (236%) (228%) (178%) (100%) 410,52 454,58 403,91 356,11 328,64 321,75 310,84 242,80 136,24 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen, die für die Nutzung der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 4 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. 2019 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von Kund:innen in den Bundesländern deutlich zurück.
Durchschnittstarife 2005–2021
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
Kund:innen 2005–2021
(74%) (75%) (75%) (75%) (77%) (93%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2021. Ab 2010 inklusive „Procuratio-Kund:innen im Krankenhaus“ Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
0–8
Verrechnungstage 2005–2021 in Tsd.
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
1.190 520 480 350 330 1.500
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne Kund:innen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 2 Jahre und 2 Monate im Pflegehaus (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ inklusive „Procuratio im Krankenhaus“ genutzt wurden
Durchschnittstarife 2005–2021
(210%) (218%) (198%) (187%) (179%) (169%) (151%) (95%) (100%) 316,68 328,97 298,53 283,07 270,36 254,94 228,41 143,40 151,10 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2021 Der Aufwand des FSW für den WiGev ist seit 2012 vollkostendeckend und ab 2020 wird der Betriebskostenzuschuss direkt vom FSW und nicht mehr von der Stadt Wien gedeckt
Marktanteile
2021 zu 2010
7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3
9,3% 19,1% 33,5% 21,0% 10,9% 3,3% 1,5% 1,6% 0% 50% PG-Stufe
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-Kund:innen des WiGev
Hausgemeinschaft
Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre.
Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (Alltagsbegleiter:innen). Die Bewohner:innen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.
Kund:innen 2008–2021
(717%) (700%) (133%) (100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2021. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
Verrechnungstage 2008–2021 in Tsd.
163 162 152 137 114 107
(1.092%)(1.162%)(1.169%) (980%) (819%) (769%) (766%) (107%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Aufwendungen 2011–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
32,79 31,05 27,92 23,82 19,70 18,02 17,43 5,93 (553%) (524%) (471%) (402%) (332%) (304%) (294%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 11
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 5 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.
Durchschnittstarife 2011–2021
Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Behinderung und Chancengleichheit
Überblick zur Kund:innengruppe
Kund:innen mit Behinderung
Wiener:innen jeden Alters erhalten über die Förderungen des FSW die Möglichkeit, ihre individuellen Potenziale bestmöglich zu realisieren und Einschränkungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung bei der Ausbildung, im Berufsleben, in ihrer Mobilität oder dem eigenständigen Wohnen erfahren, weitestgehend auszugleichen. Am häufigsten werden Fördermittel für Frühförderung, für Tagesstruktur und Wohnen vergeben. Wienerinnen und Wiener mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung erhalten über die freiwillige FSW-Förderung des „Freizeitfahrtendienstes“ bessere Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung außer Haus und somit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien.
Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.
Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.
Kund:innen 2010–2021
14.640 14.030 14.130 13.900 13.220 13.200 13.220 10.250 (143%) (137%) (138%) (136%) (129%) (129%) (129%) (100%) 21 20 19 18
Abb. 2: Anzahl der Kund:innen in der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder
Anteil der Frauen und Männer 2021
Mengen 2021 zu (2020)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
723.750 Tage
(674.800 Tage) 693.340 Tage
Wohnen
(691.440 Tage)
Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ für das Jahr 2021
Wohnen
Monate
Monate)
Abb. 4: Anzahl der Tage und Monate ausgewählter sozialer Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ in den Jahren (2020) und 2021
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Mobile Frühförderung
„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung und für ihre Familien.
Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die Frühförder:innen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten.
Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Kund:innen 2008–2021
(103%) (103%) (96%) (109%) (110%) (104%) (98%) (108%) (100%)
Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
2,42 2,44 2,54 2,52 2,83 2,60 2,39 2,31 2,05 (118%) (119%) (124%) (123%) (138%) (127%) (117%) (113%) (100%)
20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich
Anteil der Mädchen und Buben 2021
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Kund:innen 2008–2021
Frühförderung in Ambulatorien
Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) gibt es mit dem Autismus-Therapiezentrum ein spezialisiertes Angebot.
Die breite Leistungspalette in allen Ambulatorien umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.
„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsge
setzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich
Anteil der Mädchen und Buben 2021
Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010.
Berufsqualifizierung
Kund:innen 2005–2021
(250%) (244%) (265%) (262%) (270%) (278%) (278%) (204%) (100%)
„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis.
Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.
Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.
Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
5,09 6,03 6,35 5,99 6,25 4,97 5,30 3,94 2,28 (224%) (265%) (279%) (263%) (275%) (219%) (233%) (173%) (100%)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2021 Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl. 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr.
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Berufsintegration
„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den Integrationsfachdienst „Jobwärts“ der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und seit 2016 auch durch das Projekt „P.I.L.O.T.“ des Vereins Gemeinsam leben- gemeinsam lernen- Integration Wien erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeber:innen werden entsprechend beraten.
Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Kund:innen 2005–2021
(60%) (73%) (52%) (57%) (49%) (39%) (126%) (100%)
Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro
(202%) (204%) (178%) (167%) (131%) (100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2021 Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr, weshalb 2021 kein Aufwand ausgewiesen ist.
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Arbeitsintegration
„Arbeitsintegration“ soll den Kund:innen eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt.
Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.
Es besteht auch die Möglichkeit eines Mentor:innenzuschusses. Mentor:innen sind Mitarbeiter:innen der jeweiligen Betriebe, welche die:den Kolleg:in mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen.
Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Kund:innen 2009–2021
300 290 310 310 270 270 260 230 240 (125%) (120%) (128%) (128%) (113%) (113%) (108%) (96%) (100%)
Monate 2009–2021
20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden.
Aufwendungen
2009–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
2,90 2,44 2,67 2,44 2,26 2,26 2,19 1,95 1,83 (158%) (134%) (146%) (134%) (124%) (124%) (120%) (107%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09
3.150 2.780 2.660 2.640 2.250 2.230 2.130 2.050 1.930 (163%) (144%) (138%) (137%) (117%) (116%) (110%) (106%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09 39,2% 60,8% 1 2
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2021.
Beratungseinrichtungen
Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der Kund:innen nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen:
Peer-Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung.
Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter:innen aus den unterschiedlichsten Professionen.
Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung.
Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.
Kund:innen 2012–2021
10.650 9.690 10.130 9.830 10.130 10.190 10.680 5.990 (178%) (162%) (169%) (164%) (169%) (170%) (178%) (100%)
Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
(142%) (80%) (100%)
(141%) (114%) (131%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Im Jahr 2014 wurden das erste Mal, neben persönlichen Kontakten, auch telefonische und schriftliche Kontakte als Kund:innen gezählt
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2021
Marktanteile
2021 zu 2012
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012.
Tagesstruktur
„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.
Das Angebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten und reicht u. a. von basalen Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf über Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen und dislozierter Tagesstruktur bis zur Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen. Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kund:innen ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.
Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von maximal 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro
Tage 2005–2021 in Tsd.
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Fahrtkostenersatz Fahrtbegleitung Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst
(143%) (137%) (161%) (150%) (150%) (142%) (131%) (110%) (100%) 14,55 13,95 16,39 15,21 15,26 14,46 13,36 11,15 10,17 21 20 19 18 17 16 15 10 07
Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur Tagesstruktur-Einrichtung von 2007 bis 2021. Für die Leistungen „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle Kund:innen einer anerkannten Tagesstruktur im „Mobilitätskonzept“ betreut.
Aufwendungen für Essen in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
723,8 674,8 1.068,4 988,6 971,6 978,6 963,9 911,1 769,9 (94%) (88%) (139%) (128%) (126%) (127%) (125%) (118%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2019 wurde eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten durchgeführt.
Durchschnittstarife 2005–2021
75,68 72,23 78,12 73,39 72,80 71,76 68,20 56,54 40,91 (185%) (177%) (191%) (179%) (178%) (175%) (167%) (138%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2021 Exkl Aufwendungen für Fahrten und Essen, die gesondert in den Abb 4 und 5 dargestellt werden Zuschlagszahlungen aufgrund der COVID-19Pandmeie wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.
Marktanteile 2021 zu 2010
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,96 0,85 1,24 1,25 1,26 1,30 1,30 1,18 1,03 (93%) (82%) (120%) (121%) (122%) (126%) (125%) (114%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07
Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das Kund:innen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2021 erhielten. Diese Förderung erhalten Kund:innen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Teilbetreutes
Wohnen
für Menschen mit Behinderung
„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.
Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.
Teilbetreutes Wohnen im Garçonnièrenverbund umfasst Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kund:innen gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können.
Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kund:innen müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
0–1 Jahr 1–2 Jahre 2–3 Jahre 3–4 Jahre 4–5 Jahre 5–6 Jahre 6–7 Jahre 7–8 Jahre 8–9 Jahre 9–10 Jahre ≥ 10 Jahre
350 300 300 210 200 220 160 110 100 95 810
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 5 Jahren und 3 Monaten in der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Monate 2005–2021
30.580 28.420 27.210 24.970 24.760 21.700 19.730 14.410 10.450 (293%) (272%) (260%) (239%) (237%) (208%) (189%) (138%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Tarifumstellung: ab 2019 werden teils Tage bzw. Monate verrechnet – Tage werden zur Summenbildung in Monate umgerechnet.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
54,67 48,63 42,03 34,54 32,87 28,38 24,10 16,65 11,33 (482%) (429%) (371%) (305%) (290%) (250%) (213%) (147%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Vollbetreutes Wohnen
für Menschen mit Behinderung
Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die – auch dauerhaft –umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben und kann zum Umstieg in die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ führen.
Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.
Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohner:innen eine Eigenleistung erbringen. Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
Wohntage 2005–2021 in Tsd.
(120%) (120%) (118%) (113%) (113%) (111%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Aufwendungen
2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
120,34 120,35 111,46 106,15 106,79 102,01 98,48 79,51 61,21 (197%) (197%) (182%) (173%) (174%) (167%) (161%) (130%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 13 Jahren und 6 Monaten in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.
Durchschnittstarife 2005–2021
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW Einrichtungen für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“ bezahlte.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Hilfsmittel und Konsumgüter
gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz
Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.
Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. der Österreichischen Gesundheitskasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.
Kund:innen 2005–2021
500 720 810 210 310 (193%) (160%) (163%) (158%) (161%) (232%) (261%) (68%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2021 Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
18 17 16 15 10 05 1,47 1,33 1,28 1,12 1,22 1,56 1,75 0,47 0,40 (367%) (333%) (321%) (281%) (305%) (391%) (440%) (119%) (100%)
20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2021.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen
„Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote:
Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen und Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme lag im Jahr 2021 bei maximal 3.000 Euro pro Jahr.
Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen.
Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen. Im Jahr 2021 wurden Dolmetschleistungen bis zu maximal 6.000 Euro jährlich gefördert.
Liegt das Einkommen der Kund:innen über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.
Kund:innen 2008–2021
280 260 250 200 70 (500%) (456%) (453%) (443%) (400%) (371%) (357%) (286%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2021 Ab 2019 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ Kund:innen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.
Aufwendungen
2008–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
254 261 213 221 194 167 118 40 (815%) (635%) (653%) (533%) (552%) (485%) (418%) (295%) (100%)
20 19 18 17 16 15 10 08
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2021.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz
Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.
Voraussetzungen für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz, und seit mindestens sechs Monaten ein Hauptwohnsitz in Wien.
Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistent:innen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).
Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Die Höhe der individuell festgestellten maximalen Fördersumme ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines allfälligen Selbstbehaltes aus dem Einkommen.
Kund:innen 2008–2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Leistungsbezugsdauer 2021
Geförderte Monate 2008–2021
4.240 4.200 3.960 3.720 3.510 3.350 3.090 1.960 640 (663%) (656%) (619%) (581%) (548%) (523%) (483%) (306%) (100%) 21 20 19
Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 7 Jahren (Median, farbiger Balken).
Pflegegeldstufen 2021 zu 2010
Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden.
Eingelangte Erstanträge 2008–2021
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2021
Fördersummen 2021 zu 2010
Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2021
Abb. 9: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2021 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten Ab 2021 gibt es auch Fördersummen über 7.900 Euro.
Freizeitfahrtendienst
Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert.
Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt.
Im Jahr 2021 wurde ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den Kund:innen eingehoben, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert hat.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung
2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
1.960 2.470 2.690 2.810 3.100 3.350 5.780 9.760 (25%) (20%) (25%) (28%) (29%) (32%) (34%) (59%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 68,0% 32,0%
68 Jahre 240 160 80
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen.
105
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
Anzahl Frauen Anzahl Männer 58 Jahre 0
110 80 160 240
5
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische
Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15%
+15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Beförderungsformen 2005–2021
Fahrten 2005–2021 in Tsd.
72 82 143 148 148 172 189 310 394
(20%) (21%) (36%) (37%) (38%) (44%) (48%) (79%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
1,66 1,87 3,10 3,13 2,92 3,30 3,71 5,30 6,78 (28%) (28%) (46%) (46%) (43%) (49%) (55%) (78%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifarten, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2021 bezahlte.
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Kund:innen 2010–2021
Altersverteilung 2021 zu 2011 (als Linie)
Mobilitätskonzept
Das „Mobilitätskonzept“ gilt für alle Menschen mit Behinderung, die eine Tagesstruktur in einer vom FSW anerkannten Einrichtung besuchen. Damit wird auf den Bedarf von über 4.440 Kund:innen reagiert und ihre Mobilität individuell, bedarfsorientiert und anpassbar unterstützt.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erhalten die Tagesstruktur-Besucher:innen im Sinne der Förderung ihrer Selbstbestimmung eine individuelle, bedarfsorientierte und flexible Mobilitätsunterstützung. Vom Fahrtentraining und der Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Beförderung mit eigenen oder zugekauften Fahrtendiensten, gegebenenfalls mit Fahrtbegleitung, sind viele Optionen geboten. Diesbezüglich geht es immer ausschließlich um die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Tagesstruktur-Einrichtung und retour. Die Durchführung des Mobilitätskonzeptes obliegt den anerkannten Einrichtungen der Tagesstruktur.
Die Nutzung dieser Leistung erfolgt ohne eigenen Antrag an den FSW. Die Förderbewilligung wird für die Leistung Tagesstruktur inklusive Mobilitätskonzept erteilt. Die Förderung beinhaltet einen Aufschlag zum Tagsatz der jeweiligen Einrichtung für die Tagesstruktur. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2010 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2011 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45%
-45% bis -35%
-35% bis -25%
-25% bis -15%
-15% bis -5%
Wr. Durchschnitt
+5% bis +15%
+15% bis +25%
+25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Beförderungsformen 2013–2021
Tage 2010–2021 in Tsd.
624 551 843 822 771 565 545 485 (129%) (114%) (174%) (170%) (159%) (117%) (113%) (100%)
Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
13,96 13,43 15,68 14,54 13,11 9,04 8,36 5,41 (258%) (248%) (290%) (269%) (242%) (167%) (155%) (100%)
Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Beförderungsformen für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ für 2013 bis 2021
21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 6: Anzahl der geförderten Tage, die von 2010 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ genutzt wurden.
Durchschnittstarife
2010–2021
Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen
21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2021 Durch die Covid-19-Pandemie notwendige Zuschlagszahlungen wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.
Marktanteile 2021 zu 2011
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für einen Tag im „Mobilitätskonzepts“ bezahlte. Für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in den Jahren 2021 und 2011 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2011 in Prozentpunkten.
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Überblick zur Kund:innengruppe
Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach
In Wien lebenden Personen ohne Unterkunft wird Obdach und umfassende Perspektivenabklärung in Chancenhäusern angeboten. Nach Möglichkeit wird obdach- oder wohnungslosen Menschen ein direkter Zugang zu einer eigenen Wohnung mit Betreuung ermöglicht. Ein Teil der Personen bereitet sich in bedarfsgerechten Übergangswohnungen von anerkannten und geförderten Einrichtungen auf eine eigene Wohnung vor. Wohnungslose Menschen, die nicht mehr ohne Unterstützung leben können, erhalten einen betreuten Dauerwohnplatz. Während der kalten Jahreszeit wird das Angebot durch zusätzliche Notquartiersplätze ergänzt.
Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.
Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch
Kund:innen 2010–2021
12.460 12.550 12.590 11.730 11.100 10.320 10.020 8.180 (152%) (153%) (154%) (143%) (136%) (126%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder Für 2021 exkl. 220 Kund:innen der Leistung „Sozial betreutes Wohnen“, die aufgrund von Alter und Pflegebedarf zur „Pflege und Betreuung“ zählen.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Nächtigungen und Tage
2021 zu (2020)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für das Jahr 2021
Übergangswohnen
Sozial betreutes Wohnen
Mobile Wohnbetreuung
Chancenhäuser
205.790 Tage
1.254.270 Tage
(1.329.000 Tage)
433.840 Tage
(422.540 Tage)
(218.140 Tage) 489.680 Tage
(227.150 Nächtigungen) 193.920 Nächtigungen Nachtquartiere (469.660 Tage)
Abb. 4: Anzahl der Nächtigungen und Tage ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ in den Jahren (2020) und 2021
Anspruchsgruppen 2010–2021
Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Anspruchsgruppen „Familien“, „Paare“ und „Einzelpersonen“ an der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2021
Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ im Jahr 2021 Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2021 zu (2020)
Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro
Nachtquartiere
Chancenhäuser
Übergangswohnen
Sozial betreutes Wohnen
Lebensqualität der Kund:innen 2012–2021
1.132
Partnerorganisationen 2021 zu (2020)
553
(540)
3.537
(3.600)
(1.040) 1.212
(1.200)
Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2020) und 2021 vereinbart hat.
109,4 104,6 88,2 89,7 75,2 66,6 62,3 39,3 (278%) (266%) (224%) (228%) (191%) (169%) (159%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2021 an anerkannte. und geförderte Einrichtungen für die soz Dienstleistungen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ geleistet wurden. Inkl des Aufwands jener Kund:innen des „Sozial betreutes Wohnen“, die zur „Pflege und Betreuung“ zählen
Einrichtungen 2021 zu (2020)
8
Chancenhäuser
Übergangswohnen
Sozial betreutes Wohnen
Mobile Wohnbetreuung
90%
80%
70%
60%
50%
40%
81% 67% 59% 54%
79% 67% 30%
74% 67%
57% 41%
100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.
Zufriedenheit mit dem FSW 2012–2021
Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung
4
(3)
19
(17)
9
(9)
(6) 16
Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.
Übergangswohnen
Sozial betreutes Wohnen
Chancenhäuser
5
Nachtquartiere 79%
(4)
45
(45)
20
Nachtquartiere (24)
Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung (14)
(20)
(8) 25
10 Mobile Wohnbetreuung
Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021. In der Mobilen Wohnbetreuung wurden Stützpunkte gezählt.
92% 86% 80% 84% 85%
85%
90% 85% 88% 50% 55% 60% 65% 70% 75% 80% 85% 90% 95% 100% 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.
Nachtquartiere
inkl. Winterpaket
„Nacht- bzw. Notquartieren“ bieten obdachlose Menschen, für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, eine niederschwellige, betreute Unterbringung. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und kleinen Mahlzeiten sowie Getränken.
Die Nachtquartiere des Winterpakets wurden infolge der Covid-19-Pandemie auf ein Ganztagesangebot ausgeweitet. Sie bieten zwischen November und April Schlafplätze, Tagesaufenthalt und Basisversorgung für alle obdachlosen Personen, unabhängig ihrer sozialrechtlichen Ansprüche, damit in Wien niemand auf der Straße erfrieren muss.
Von Mai bis Ende Oktober 2021 (Start des Winterpakets 2021/22) wurden die Einrichtungen als Covid-19-Notquartiere weitergeführt. Damit konnten obdachlose Personen auch während der Sommermonate in der Pandemie versorgt werden.
Kund:innen 2005–2021
(199%) (100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung als „Winterpaket“ erweitert
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2005–2021
Regelbetrieb Winterpaket
Nächtigungen 2005–2021 in Tsd.
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
1.130 1.040 1.120 1.160 1.275 990 910 410 270 (419%) (385%) (415%) (430%) (472%) (367%) (337%) (152%) (100%) 920 880 920 950 790 610 570 21 20 19 18 17 16 15 10 05
210 160 200 200 360 380 340 410 270
Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“, die der FSW mit dessen Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben (farbige Segmente)
Leistungsbezugsdauer 2021
194 227 164 201 211 190 177 118 47 (414%) (485%) (350%) (430%) (452%) (406%) (379%) (253%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 2005 bis 2021 Das Angebot der Nachtquartiere wird seit 2018 strategisch in die Leistung „Chancenhäuser“ überführt. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne sozialrechtliche Ansprüche als „Winterpaket“ erweitert
Marktanteile 2021 zu 2010
20,83 16,81 10,03 10,17 13,03 8,21 6,40 3,11 1,37 (1228%)(1522%) (733%) (743%) (952%) (600%) (467%) (227%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soz Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2021 Der Anstieg der Aufwendungen für 2020 und 2021 ist auf die durch die Covid-19-Pandemie notwendige Verlängerung der Wintermaßnahmen über die Sommermonate und die Umstellung auf 24-Stunden-Betrieb zurückzuführen.
Abb. 5: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen nächtigte bis zu 24 Mal (Median, farbiger Balken).
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Kund:innen 2018–2021
Altersverteilung 2021 zu 2018 (als Linie)
Chancenhäuser
Obdachlose Menschen erhalten in Chancenhäusern unkompliziert eine kurzfristige Unterbringung in Verbindung mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag.
Chancenhäuser bieten einen offenen, niederschwelligen Zugang für alle akut wohnungslosen Menschen. Das Angebot steht Einzelpersonen, Paaren und Familien rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Außerdem können über Beratungsstellen, Tageszentren und die Straßensozialarbeit freie Plätze vorab reserviert werden.
Das Angebot umfasst die Unterbringung in Einzel-, Doppeloder Familienzimmern und Beratung. Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Durch die rasche Verfügbarkeit sozialarbeiterischer Beratung werden die Kund:innen bei der Bewältigung ihrer Notlage bestmöglich unterstützt und eine Verfestigung ihrer Obdachlosigkeit vermieden. Die Perspektivenklärung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland.
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2018 an.
Plätze 2018–2021
Aufwendungen 2018–2021 in Mio. Euro
550 540 540 300 (183%) (180%) (180%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2018 bis 2021 vereinbart hat.
Belegtage 2018–2021 in Tsd.
13,33 11,74 10,25 3,84 (347%) (306%) (267%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 5: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ für die Jahre 2018 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2018
Obdach Wien Wr. Rotes Kreuz Caritas Erzdiözese ASB
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 206 218 150 34 (609%) (645%) (444%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
55,2% 22,5% 14,1% 8,1% 0% 75%
Diff. in %-Pkt. (-11,1) (-11,2) (+14,1) (+8,1)
Abb. 6: Anzahl der Belegtage, die Personen in der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ in den Jahren 2018 bis 2021 verbracht haben
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2021 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten
Allgemeines Übergangswohnen
Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.
Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.
Die Eigenleistung der Bewohner:innen beträgt zwischen 165 und 288 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.
Kund:innen 2005–2021
1.210 1.430 1.610 1.980 2.220 2.570 2.390 2.030 (53%) (60%) (71%) (79%) (98%) (109%) (127%) (118%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2005–2021
460 580 580 710 1.040 1.090 1.260 1.230 1.010 (46%) (57%) (57%) (70%) (103%) (108%) (125%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.
Re-Integration 2009–2021
Tage
2009–2021 in Tsd.
166 199 233 265 335 364 438 434 438 (38%) (45%) (53%) (60%) (76%) (83%) (100%) (99%) (100%)
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2021, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
21 20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2021.
Durchschnittstarife 2009–2021
4,71 5,22 4,85 7,07 10,39 10,79 11,60 10,30 5,43 (87%) (96%) (89%) (130%) (191%) (199%) (214%) (190%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2021
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 7: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2021 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht im FSW eingehoben.
Obdach Wien
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Zielgruppenwohnen
Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf.
Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten.
Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 175 und 360 Euro pro Monat.
Kund:innen 2005–2021
940 1.000 950 770 780 800 750 600 (137%) (157%) (167%) (158%) (128%) (130%) (133%) (125%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2005–2021
480 490 540 530 410 420 420 380 340 (141%) (144%) (159%) (156%) (121%) (124%) (124%) (112%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.
Re-Integration 2009–2021
Tage 2005–2021 in Tsd.
161 196 184 163 141 142 146 112 92 (175%) (213%) (199%) (177%) (153%) (155%) (159%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen
2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
8,38 9,52 9,30 7,92 5,74 4,93 5,22 3,66 2,33 (360%) (409%) (399%) (340%) (246%) (211%) (224%) (157%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021 Im Jahr 2019 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen vergeben
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht im FSW eingehoben.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Mutter-Kind-Einrichtungen
Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.
Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Eltern, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.
Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 175 und 360 Euro pro Monat.
Kund:innen 2007–2021
(137%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2021. 2021 kamen auf einen Elternteil (meistens Mütter) statistisch 1,6 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2007 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „MutterKind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2007–2021
380 350 370 390 300 300 300 300 240 (158%) (146%) (154%) (163%) (125%) (125%) (125%) (125%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2021 vereinbart hat.
Re-Integration 2009–2021
Tage 2008–2021 in Tsd.
114 111 115 93 89 96 100 85 81 (137%) (137%) (143%) (115%) (110%) (118%) (123%) (105%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08
Aufwendungen 2007–2021 in Mio. Euro
Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2021 Ab 2021 ist es nicht mehr möglich die Kund:innen getrennt nach Erwachsenen und Kindern darzustellen.
Durchschnittstarife 2008–2021
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Kinder 2,42 2,10 2,73 2,02 1,82 1,86 1,90 1,29 0,50 (485%) (420%) (546%) (405%) (365%) (373%) (380%) (259%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2021 Im Jahr 2019 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Betreutes Wohnen in Wohnungen
Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kund:innen größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die Kund:innen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.
Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen.
Einige Angebote ermöglichen den Kund:innen nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieter:innen.
Die monatliche Eigenleistung der Kund:innen liegt zwischen 113 und 381 Euro für einen Wohnplatz und 133 und 1.112 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.
Kund:innen 2005–2021
3.390 3.900 3.560 2.810 2.600 2.180 1.870 1.120 (298%) (303%) (348%) (318%) (251%) (232%) (195%) (167%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 1: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2005–2021
2.220 2.180 2.430 2.280 1.980 1.650 1.220 1.080 590 (376%) (369%) (412%) (386%) (336%) (280%) (207%) (183%) (100%)
Tage 2005–2021 in Tsd.
813 823 872 809 603 534 440 348 186 (437%) (442%) (469%) (435%) (324%) (287%) (236%) (187%) (100%)
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung
11,49 11,25 11,59 12,36 10,78 11,17 8,84 5,62 3,49 (329%) (322%) (332%) (354%) (309%) (320%) (253%) (161%) (100%)
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.
Re-Integration 2009–2021
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021. Auf 100 Tage gerundet.
Durchschnittstarife 2005–2021
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021
Marktanteile
2021 zu 2010
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Sozial betreutes Wohnen
Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen.
Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit – auch bis zu ihrem Lebensende – bereitzustellen.
Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Einzelpersonen sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.
Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 216 und 473 Euro.
Kund:innen 2005–2021
1.290 1.290 1.280 1.310 1.320 1.210 470 (297%) (291%) (275%) (274%) (272%) (279%) (281%) (257%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Plätze 2005–2021
1.210 1.200 1.150 1.150 1.150 1.150 1.150 1.080 410 (295%) (293%) (280%) (280%) (280%) (280%) (280%) (263%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.
Stabiles Wohnen 2011–2021
Tage 2005–2021 in Tsd.
431 423 418 414 414 413 410 283 99 (437%) (429%) (424%) (420%) (419%) (419%) (416%) (287%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021. Auf 100 Tage gerundet.
Durchschnittstarife 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
16,88 15,34 14,48 13,53 13,68 13,12 12,82 9,51 2,01 (838%) (762%) (719%) (672%) (679%) (651%) (636%) (472%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2010
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.
Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Housing First
Mobile Wohnbetreuung
Bei der Leistung „Housing First“ werden obdach- und wohnungslose Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung unterstützt bzw. wird ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und wird für rund zwei Jahre angeboten.
Ziel von „Housing First“ ist es, Menschen zu unterstützen, um selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen und damit den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sichern. Die Leistung umfasst die Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld.
Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei wiederkehrenden Krisen ist es möglich, eine erneute Aufnahme in die Leistung zu beantragen.
Kund:innen 2012–2021
(2.639%)(2.885%) (2.064%) (1.485%) (1.606%) (1.212%) (1.091%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.
Plätze 2012–2021
660 540 370 360 360 230 200 50 (1.320%) (1.080%) (740%) (720%) (720%) (460%) (400%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat.
Stabiles Wohnen 2015–2021
Tage 2012–2021 in Tsd.
237 240 167 133 134 79 58 2 (12.154%)(12.011%) (8.430%) (6.744%) (6.768%) (3.995%) (2.951%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 6: Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2012
Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
1,86 2,27 1,90 1,83 1,45 1,27 0,99 0,64 (291%) (356%) (298%) (286%) (227%) (198%) (155%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Housing First“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten
Leistbares Wohnen
mit Betreuungsangebot
Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.
Die Kund:innen erhalten einen unbefristeten Nutzungsoder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe. Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die Kund:innen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Kund:innen 2012–2021
Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.
Plätze 2012–2021
430 430 430 440 380 310 280 170 (253%) (253%) (253%) (259%) (224%) (182%) (165%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat.
Stabiles Wohnen 2015–2021
Tage 2012–2021 in Tsd.
142 134 133 133 115 107 91 53 (269%) (254%) (252%) (252%) (219%) (203%) (173%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021
Marktanteile 2021 zu 2012
Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
5,52 4,43 3,42 1,97 1,19 0,73 0,91 0,10 (4.490%)(5.603%) (3.469%) (2.003%) (1.207%) (737%) (921%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten
Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung
Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen.
Kund:innen 2012–2021
870 560 480 420 400 420 80 (1.643%) (1.052%) (673%) (580%) (506%) (482%) (506%) (100%)
Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.
Plätze 2012–2021
420 270 230 190 210 210 120 (350%) (225%) (192%) (158%) (175%) (175%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat. Ab 2021 werden nicht mehr Plätze sondern Betreuungseinheiten vergeben, weshalb für 2021 keine Plätze angegeben werden können.
Stabiles Wohnen 2012–2021
Tage 2012–2021 in Tsd.
117 95 69 78 59 56 68 8 (1.402%) (1.148%) (827%) (936%) (710%) (678%) (813%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021 Seit der Umstellung auf Subjektförderung mit Beginn 2019 werden Einheiten verrechnet, die zwecks Vergleichbarkeit in Tage umgerechnet werden.
Marktanteile 2021 zu 2012
Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
3,41 3,10 1,87 1,12 0,99 0,98 0,95 0,05 (6.147%)(6.747%) (3.711%) (2.220%) (1.952%) (1.943%) (1.884%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021
Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten
Ambulante Dienste
Ambulante Angebote richten sich an obdach- und wohnungslose volljährige Einzelpersonen und an Familien und sind durch einen niederschwelligen Zugang gekennzeichnet. Aufsuchende Dienste und Beratungs- und Versorgungsangebote zielen darauf ab, die Grundbedürfnisse von Betroffenen abzudecken und Entwicklung zu ermöglichen. Die Angebote greifen effizient und effektiv ineinander und bieten obdach- und wohnungslosen Menschen ein differenziertes und vielschichtiges System bedarfsgerechter Leistungen.
Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe bieten obdachlosen Menschen einen Rückzugsraum sowie Basisversorgung, Tagesstruktur und sozialarbeiterische Betreuung an.
Streetwork sucht obdachlose Menschen im öffentlichen Raum bei Tag und Nacht auf und informiert sie über bestehende Angebote.
Mobile und ambulante Gesundheitsangebote bieten obdach- und wohnungslosen Personen medizinische und psychiatrische Versorgung sowie Gesundheitsförderung mit dem Ziel, ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Es werden allgemeinmedizinische, zahnmedizinische und fachärztliche Versorgung, aber auch psychologische und psychotherapeutische Beratung und gesundheitsbezogene Betreuung angeboten.
Aufwendungen 2015–2021 in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
14,39 12,74 11,07 10,87 9,98 9,24 8,07 (178%) (158%) (137%) (135%) (124%) (115%) (100%)
Kund:innen Tageszentren 2015–2021
21 20 19 18 17 16 15
Abb. 1: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“, „Streetwork“, „Mobile Gesundheitsförderung“ und „Ambulante Gesundheitsförderung“ von 2015 bis 2021.
Beratungen und Kontakte 2015–2021
8.090 7.400 9.490 9.180 9.920 8.670 8.240 (98%) (90%) (115%) (111%) (120%) (105%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 64.090 58.600 85.300 81.500 82.500 86.500 81.400 (79%) (72%) (105%) (100%) (101%) (106%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15
Abb. 2: Anzahl der Kund:innen in den Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe von 2015–2021.
Abb. 3: Anzahl der Beratungen, Kontakte und Begleitungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ von 2015 bis 2021.
Kund:innen Streetwork 2005–2021
10.510 13.570 13.240 14.390 13.460 10.700 (85%) (98%) (127%) (124%) (134%) (126%) (100%)
Kund:innen Mobile Gesundheitsförderung
4.960 5.900 5.410 5.650 5.570 5.640 (87%) (88%) (105%) (96%) (100%) (99%) (100%)
Kund:innen Ambulante Gesundheitsförderung
(113%)
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Streetwork“
Aufgesuchte Einsatzorte 2015–2021
Abb. 6: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Gesundheitsangebote“ von 2015–2021.
Behandlungen/Konsultationen 2011–2021
(114%) (120%) (114%) (111%) (114%) (100%)
Abb. 8: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Ambulante Gesundheitsangebote“ von 2015–2021.
Konsultationen 2005–2021
(233%) (191%) (185%) (165%) (135%) (122%) (100%)
Abb. 5: Anzahl der aufgesuchten Einsatzorte der sozialen Dienstleistung „Streetwork“ von 2015–2021.
Abb. 7: Anzahl der Behandlungen und Konsultationen der Mobilen Gesundheitsförderung von 2015–2021.
Abb. 9: Anzahl der Konsultationen der Ambulanten Gesundheitsförderung von 2015–2021.
Flüchtlinge
Überblick zur Kund:innengruppe Flüchtlinge
Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Behandlung. Je nach Bedarf und Situation werden weitere Leistungen gewährt, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens rasch decken zu können. Die Kosten für diese Leistungen der Grundversorgung werden vom Bund und dem Land Wien gemeinsam getragen.
Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.
Alle folgenden Abbildungen zur Leistung Grundversorgung beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.
Grundversorgte Personen ohne Mehrfachzählung 2012–2021
(126%) (110%) (100%)
Abb. 1: Die für die Versorgung der Flüchtlinge in Österreich vom Bund gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung beauftragten Bundesländer weisen die Kund:innen in Form von Monatsdurchschnittsangaben aus. Dafür wird errechnet, wie viele Personen im Jahr im Schnitt pro Monat betreut worden sind Da aber viele Personen mehrere Monate in der Leistung sein können, ist die Berücksichtigung aller unterschiedlichen Personen im Jahr ohne Mehrfachzählungen aussagekräftiger. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Alle folgenden Abbildungen zur Leistung „Grundversorgung“ beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.
Grundversorgung für hilfsund schutzbedürftige Fremde
Die zentrale soziale Dienstleistung für geflüchtete Menschen ist, gemäß der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“. Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehem. Asylwerber:innen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.
In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.
Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Im Rahmen des Programms „Integration ab Tag 1“ wurden Deutschkurse zur Verfügung gestellt, gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerber:innen bei der Stadt Wien koordiniert und die Bildungsdrehscheibe sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gefördert.
Kund:innen 2005–2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen im Monatsdurchschnitt, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Anteil der Frauen und Männer 2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Kund:innen in org. Unterkünften 2005–2021
Unbegleitete Minderjährige 2005–2021
Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro
und sonstige Kosten
Abb. 4: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die von 2005 bis 2021 in organisierten Unterkünften wohnten. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Asylverfahren über 12 Monate 2005–2021
Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich
Quotenerfüllung 2005–2021
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2005 bis 2021
Herkunftsländer 2021 zu 2010
Abb. 5: Anzahl und Anteil der Kund:innen in der „Grundversorgung“, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese Kund:innen (100 %-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100 % der Kosten zu tragen.
Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2021 für 21,5 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher 2021 die vorgegebene Quote mit 185 %.
Abb. 9: Herkunftsländer der Kund:innen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2021 und 2010 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Schuldenproblematik
Überblick zur Kund:innengruppe
Kund:innen mit Schuldenproblematik
Wiener:innen, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik notwendige Ausgaben nicht mehr bewältigen können und dadurch in ihren jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, erhalten bei der Schuldnerberatung Wien fachkundige Beratung und Unterstützung zum Abbau ihrer Schulden. In besonders schwierigen Situationen begleiten die Mitarbeiter:innen der Schuldnerberatung ihre Kund:innen beim Privatkonkurs oder mit dem 2011 eingeführten „Betreuten Konto“.
Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.
Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen für diese Kund:innengruppe dargestellt.
Kund:innen 2005–2021
(240%) (100%)
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich Ab 2019 werden auch jene Kund:innen gezählt, die ausschließlich Ambulanzberatungen hatten.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021 Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.
Bezirksspezifische Nutzung 2021
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%
Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% > +45%
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
Bezirksspezifische Verschuldung 2021
Erst-Kund:innen 2009–2021
4.900 4.590 4.380 4.950 5.530 5.750 5.460 4.780 5.110 (96%) (90%) (86%) (97%) (108%) (113%) (107%) (94%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 6: Anzahl der Kund:innen, die zum ersten Mal ein Gespräch bezüglich der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ führen, von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Wartezeit 2009–2021 in Tagen
3 18 42 42 15 14 13 23 22 (14%) (80%) (191%) (191%) (68%) (64%) (59%) (105%) (100%)
Aufwendungen
2005–2021
in Mio. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
3,71 3,51 3,02 3,01 2,95 2,71 2,64 2,09 0,54 (689%) (652%) (560%) (558%) (547%) (503%) (489%) (388%) (100%)
< -9%
-9% bis -7%
-7% bis -5%
-5% bis -3% -3% bis -1% -1% bis +1%
+1% bis +3%
+3% bis +5%
+5% bis +7%
+7% bis +9%
> +9%
Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 56.983 Euro) der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.
21 20 19 18 17 16 15 10 09
Abb. 7: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem persönlichen Beratungsgespräch in Tagen (Median) Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben. Der Anstieg 2018/2019 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen auf das Inkrafttreten der neuen Rechtslage (Herbst 2017) zugewartet haben.
21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2021. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.
Kund:innen 2012–2021
Betreutes Konto
Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben Zahlungsprioritäten zu erkennen und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Sie überantworten freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung.
Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc., sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, gemeinsam festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die Kund:innen und die Betreuer:innen rechtzeitig eine Warnmeldung.
Das Betreute Konto endet, wenn die Nutzer:in es nicht mehr nutzen will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (keine Zahlungseingänge mehr, keine Mietzahlungen mehr, Nutzer:in ist nicht mehr erreichbar etc.).
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2021 Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als Kund:innen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.
Anteil der Frauen und Männer 2021
Überweisungen 2012–2021
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen.
Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2021 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von Kund:innen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden. Ab 2021 werden nicht mehr nur die Eingangs-, sondern auch die Ausgangsbuchungen gezählt.
Aufwendungen 2012–2021 in Tsd. Euro
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2021.
Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren
Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht allein bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.
Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten.
Ergibt sich aus der oben angesprochenen wirtschaftlichen Analyse die Sinnhaftigkeit eines Privatinsolvenzverfahrens, so wird bei dessen Vorbereitung unterstützt. Besteht keine Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu führen, ist das Ziel der Beratung, weitere Fehler im Umgang mit Geld zu vermeiden. Die Sicherung der Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente) steht dabei im Mittelpunkt. Finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt.
Die Neugestaltung der Homepage, Medienarbeit und Vortragstätigkeiten ermöglichen zusätzlich zum Projekt Finanzbildung/Finanzführerschein eine präventive Wirkung.
Kund:innen 2012–2021
11.160 9.060 8.770 9.370 9.560 9.520 10.460 9.070 (123%) (100%) (97%) (103%) (105%) (105%) (115%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2021, die Beratungsgespräche führten Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder
Familienstand 2021 zu 2010
Erwerbsstatus 2021 zu 2010
Verheiratet
Geschieden Verwitwet Verpartnert
Diff. in %-Pkt. (-3,8) (-13,2) (+5,6)
41,8% 29,8% 17,1% 0% 70%
Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten
Einkommensarten 2021 zu 2010
Ledig (-4,5)
Arbeitslos Erwerbstätig Sonstige 38,7% 31,4% 27,9% 1,7% 0,2% 0% 70%
(+10,1)
Diff. in %-Pkt. (-3,8) (-0,4) (+0,1)
Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.
Lohn/Gehalt, geringf. Beschäftigung Nothilfe, Arbeitslosengeld Mindestsicherung Pension(svorschuss) Beihilfen Sonstige KinderbetreuG, KrankenG
AMS-Maßnahme
32,3% 31,4% 11,2% 9,1% 7,6% 4,4% 3,5% 0,6% 0% 50%
Diff. in %-Pkt. (+5,9) (+12,9) (+11,2) (+0,7) (-2,9) (-0,8) (-9,0)
(-17,9)
Abb. 4: Verteilung der Einkommensarten der Kund:innen der „Schuldnerberatung“ 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommensarten 2021: 3.974.
Verschuldungsgründe 2021 zu 2010
Arbeitslosigkeit
Selbstständigkeit Trennung/Scheidung Konsumverhalten Unfall/Krankheit Sonstige Gründe Mithaften/bürgen Wohnraum
Straffälligkeit
42,4% 14,1% 11,7% 10,3% 9,5% 4,8% 3,3% 2,2% 1,6% 0% 70%
Ambulanzberatungen 2018–2021
Eröffnete Privatkonkurse 2005–2021
Diff. in %-Pkt. (-13,6) (+4,6) (+3,3) (+0,1) (+4,8) (-0,6) (-2,5)
(+2,9)
300 610 1.530 1.650 (18%) (37%) (92%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
1.800 1.740 2.360 2.280 1.830 2.220 2.760 2.460 980 (184%) (177%) (240%) (233%) (187%) (227%) (281%) (251%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 5: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2021: 3.728.
Verschuldung 2021 in Tsd. Euro
Abb. 7: Anzahl der Ambulanzberatungen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2018 bis 2021 mit Kund:innen geführt wurden.
Beratungsgespräche 2005–2021
32.220 18.700 16.840 17.890 17.980 19.560 21.960 20.020 10.160 (317%) (184%) (166%) (176%) (177%) (193%) (216%) (197%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 9: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.
Begleitete Privatkonkurse 2012–2021
1.390 1.360 1.880 1.900 1.520 1.920 2.370 2.200 (63%) (62%) (85%) (87%) (69%) (87%) (108%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
Abb. 6: Anzahl der Kund:innen der Schuldnerberatung 2021, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blaue Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 56 983 Euro – 2020 waren es 56.000 Euro) der berücksichtigten Kund:innen.
Abb. 8: Anzahl der Beratungsgespräche in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2005 bis 2021 mit Kund:innen geführt wurden
Abb. 10: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2012 bis 2021 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet und von der Schuldnerberatung begleitet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen
Finanzbildung
(Projekt im Aufbau)
Das Team der Finanzbildung Wien bietet einerseits den Finanzführerschein in polytechnischen Schulen und Berufsschulen, andererseits Workshops u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kostenlos an.
Der Finanzführerschein umfasst 5 Module zu je 2 Unterrichtseinheiten.
Die Jugendlichen entdecken dabei ihr Können und ihr Gespür im Umgang mit dem eigenen Geld in Verbindung mit Themen wie z. B Einnahmen/Ausgaben, Geldüberblick, Konsumentenschutz, gefährliche Schulden, Kredit und Konto/Kontoüberzug, Wohnen oder Auto. Die speziell geschulten Trainer:innen können die Workshops sowohl vor Ort als auch Online durchführen.
Damit kann und soll eine spätere Verschuldung vermieden werden. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer:innen im Rahmen einer Feierlichkeit, unter viel Applaus ihren „Finanzführerschein“.
Finanzbildung: Die Workshops, die u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gehalten werden, informieren über Themenbereiche wie Geldüberblick behalten, gefährliche Schulden, Eintreibungsschritte, Wohnen, Schuldenregulierung etc.
Kund:innen 2020–2021
Module und Workshops 2020–2021
(230%) (100%) 1.330 580 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Finanzbildungs-Workshops Finanzführerschein
Module für den Finanzführerschein Workshops zur Finanzbildung Workshops in der Wohnungslosenhilfe
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Finanzbildung“ für 2020 und 2021 Die farbigen Segmente geben die Kund:innen, die an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, die grauen Segmente jene Kund:innen, die einen Workshop zur Finanzbildung besucht haben, wieder
Kund:innen Finanzführerschein 2020–2021
(230%) (100%) 990 320
19 18 17 16 15 10 05
Abb. 2: Anzahl der Kund:innen, die in den Jahren 2020 und 2021 an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, aufgeteilt nach Schulform.
16
22 9
33
(452%) (100%) 190 42 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 3: Anzahl der in den Jahren 2020 und 2021 abgehaltenen Module für den Finanzführerschein und Workshops zur Finanzbildung
Zugriffe Kahoot Quizspiel 2020–2021
Berufsschulen Polytechnische Schulen 1.070 610 (177%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
Abb. 4: Anzahl der Zugriffe auf das Online-Finanzbildungsspiel Kahoot in den Jahren 2020 und 2021.
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH
Aus- und Weiterbildungszentrum
AWZ Soziales Wien GmbH
Die AWZ Soziales Wien GmbH, eine FSW-Tochtergesellschaft, ermöglicht Aus-, Fort- und Weiterbildung analog der aktuellen Berufsbilder in den Gesundheits- und Sozialberufen und bietet Beratung und Aktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund an.
Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKPS) Erdberg und Schlachthausgasse bieten Ausbildungen zur Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Pflege mit Matura sowie Nostrifikationslehrgänge an. Neben der Ausbildung zur Heimhilfe besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ zu absolvieren. Die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Bildungsakademie (BA) ist Bildungsdienstleisterin in der Sozial- und Gesundheitsbranche. Sie dient der Unterstützung in der operativen Planung und Durchführung interner Fortbildungsmaßnahmen der FSW-Unternehmensgruppe sowie der beruflichen Weiterbildung externer, in der Sozialund Gesundheitsbranche tätiger Personen am offenen Markt. Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich in einem spannenden Umfeld sozial zu engagieren und ihre persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Die Wiener Bildungsdrehscheibe (WBDS) bietet Bildungsberatung, Kompetenzerhebung und Vermittlung von Bildungsmaßnahmen bzw. gemeinnütziger Hilfstätigkeit für geflüchtete Personen in der Grundversorgung in Wien.
Kund:innen AWZ 2010–2021
9.500 6.980 9.950 10.560 10.990 7.370 4.840 30 (16.133%)(24.573%)(36.623%)(35.203%)(33.170%)(23.260%)(31.670%) (100%)
21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 1: Anzahl der Kund:innen im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2010 bis 2021
Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro
9,40 8,63 7,10 5,44 4,78 3,53 3,28 0,17 (5.699%) (5.230%) (4.304%) (3.294%) (2.894%) (2.140%) (1.985%) (100%)
21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2013 bis 2021.
Kund:innen WBDS 2017–2021
3.540 3.130 4.140 4.830 4.350 (81%) (72%) (95%) (111%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 3: Anzahl der Kund:innen der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2021 2020 kam es zu einer Reduktion der Kund:innen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.
Beratungskontakte der WBDS 2017–2021
10.000 9.840 18.470 28.080 18.290 (55%) (54%) (101%) (154%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10
Abb. 4: Anzahl der Beratungskontakte der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2021. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.
Teilnehmer:innen Bildungsakademie 2014–2021
4.770 3.010 5.210 5.160 6.050 5.400 4.410 2.300 (208%) (131%) (227%) (225%) (263%) (235%) (192%) (100%)
Schüler:innen WiSOZ 2014–2021
21 20 19 18 17 16 15 14
Abb. 5: Anzahl der Teilnehmer:innen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2021 2020 kam es zu einer Reduktion der Teilnehmer:innen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.
Seminare der Bildungsakademie 2014–2021
450 330 480 480 510 480 330 180 (255%) (188%) (273%) (271%) (291%) (274%) (186%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14
Abb. 6: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2021 von Teilnehmer:innen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.
120 150 110 240 220 230 140 150 (79%) (103%) (72%) (158%) (144%) (152%) (95%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14
Abb. 7: Anzahl der Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2021
Lehrgänge
an der WiSOZ 2014–2021
4 6 4 7 8 8 5 6 (67%) (100%) (67%) (117%) (133%) (133%) (83%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14
Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2021 von Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden.
Schüler:innen GuKPS 2014–2021
880 580 430 290 280 280 220 180
Abb. 9: Anzahl der Schüler:innen der GuKPS von 2014 bis 2021 2020 kam es zur Umbenennung von Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) in Schule für GuKPS Schlachthausgasse und zur Gründung der GuKPS Erdberg.
Lehrgänge
(496%) (330%) (241%) (166%) (158%) (157%) (123%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14 30 20 15 10 7 9 7 6
an der GuKPS 2014–2021
(517%) (333%) (250%) (167%) (117%) (150%) (117%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14
Abb. 10: Anzahl der Lehrgänge für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe der drei Schulen des AWZ Soziales Wien von 2014–2021