Leistungsbericht 2021 - Band 1 - Abbildungen

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Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2021 Fonds Soziales Wien

Erster Band

Hinweise:

Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu Kund:innen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er-Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kund:innen ohne Mehrfachzählungen.

Impressum:

Medieninhaber, Redaktion und Grafik: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379, www.fsw.at. Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Statistik, Martin Kröß Druck: paco Medienwerkstatt, Wien. Gedruckt auf ökologischem Papier. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2021

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2021 Fonds Soziales Wien

Erster Band

Band Band 1 Band 2 Band 3

Abbildungen Tabelle Partner

Einleitung 5 5 6–7 Pflege und Betreuung

Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2021 7–9 10 8 Kund:innenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause – 24–25 –Heimhilfe 10–11 14–15 10–11 Hauskrankenpflege 12–13 14–15 12–13 Mobile soziale Arbeit – 16–17 –Besuchsdienst 14–15 16–17 14 Mehrstündige Alltagsbegleitung 20 16–17 14 Nachbarschaftshilfe 17 16–17 15 Essen auf Rädern 16–17 16–17 16 Sonderreinigungsdienst 18 16–17 18 Wäscheservice-Zustellung 19 16–17 19 Geförderte 24-Stunden-Betreuung 24 14–15 –Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst – 14–15 –Mobile Palliativ- und Hospizteams 22 12–13, 20–21 –Stationäres Hospiz 23 20–21 39 Tageszentren 26–27 12–13, 18–19 20–21 Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket 21 16–17 17 Soziale Arbeit im Krankenhaus – 12–13, 18–19 –Kontinenz- und Stomaberatung – 20–21 –Psychosoziale Beratung und Therapie – 20–21 –Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste – 12–13, 20–21 –Wohnen & Pflege (Gesamt) – 12–13, 22–23 –Urlaubspflege 28 22–23 22 Remobilisation (Kurzzeitpflege) 29 22–23 23 Betreutes Wohnen 30–31 22–23 24–27 Sozial betreutes Wohnen für Senior:innen – 22–23 –Pflegeplätze 32–33 22–23 28–34 Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung 34–35 22–23 35–37 Hausgemeinschaft 36–37 22–23 38

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Inhaltsverzeichnis

Band Band 1 Band 2 Band 3

Abbildungen Tabelle Partner Behinderung und Chancengleichheit

Kund:innen mit Behinderung 2010–2021 39–41 28 40 Kund:innenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe – 40–41 –Frühförderung, Kindergarten und Schule – 30–33 –Mobile Frühförderung 42 32–33 42 Frühförderung in Ambulatorien 43 32–33 43 Berufsqualifizierung 44 38–39 44–45 Berufsintegration 45 – 46 Arbeitsintegration 46 38–39 –Tagesstruktur 48–49 30–31, 34–37 47–56 Regelfahrtendienst – 32–35, 38–39 –Teilbetreutes Wohnen 50–51 30–31, 36–37 57–65 Vollbetreutes Wohnen 52–53 30–31, 36–37 66–67 Hilfsmittel und Konsumgüter 54 38–39 –Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen 55 38–39 –Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz 56–57 30–31, 38–39 –Eingliederung und Freizeit – – 68–69 Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung – 32–33 70 Beratungseinrichtungen 47 – 71–73 Freizeitfahrtendienst 58–59 18–19, 40–41, 46–47 76 Mobilitätskonzept 60–61 34–35 74–75

Mobilitätsförderung

Kund:innen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010–2021 – 44–47 –Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach Kund:innengruppen) – 8–9 –Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen – 12–13, 18–19 –Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe – 30–31, 40–41 –

3
Inhaltsverzeichnis

Band Band 1 Band 2 Band 3

Abbildungen Tabelle Partner

Ohne Wohnung, ohne Obdach Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2021 63–65 48 78 Kund:innenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe – 58–59 –Nachtquartiere 66–67 50–53 80–81 Chancenhäuser 68–69 50–53 82 Allgemeines Übergangswohnen 70–71 52–53 83 Zielgruppenwohnen 72–73 52–53 84–85 Mutter-Kind-Einrichtungen 74–75 52–53 86 Betreutes Wohnen in Wohnungen 76–77 52–53 87–89 Sozial betreutes Wohnen (nur Kund:innengruppe Wohnungslose) – 50–51, 54–55 –Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit Kund:innengruppe Pflege und Betreuung) 78–79 – 90–91

Housing First – Mobile Wohnbetreuung 80–81 54–55 92 Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot 82–83 54–55 93–94 Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung 84–85 54–55 95 Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote – 56–57 –Ambulante Dienste 86–87 – –

Flüchtlinge (Grundversorgung)

Flüchtlinge 2010–2021 89 62 96 Flüchtlinge – 64–67 98–103 Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde 90–91 – –

Schuldenproblematik

Kund:innen mit Schuldenproblematik 2010–2021 93 68 –Schuldenproblematik (Übersicht) 93–94 70–71 –

Schuldnerberatung (Leistungen im Detail) –24–25, 38–39, 58–59, 72–73 –Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren 96–97 – –Betreutes Konto 95 70–73 –Finanzbildung 98 – –

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum 101–103 – –

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Einleitung

Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 27.000 Beschäftigte geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen detailliert dargestellt und beschrieben.

Im Jahr 2021 konnten knapp 110.600 in Wien lebende Kund:innen des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden. Auch im Jahr 2021 war das wichtigste Ziel, die Kund:innen in den geförderten Einrichtungen vor den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu schützen bzw. sie trotz der zeitweisen Lockdowns und verhängten Kontaktbeschränkungen weiterhin adäquat zu betreuen und zu unterstützen sowie sichere Beratung und Betreuung über Distanz anzubieten.

Die Zahlen im vorliegenden Bericht sind weiterhin deutlich durch die Pandemie beeinflusst. Die Rückgänge bei den Kund:innen und Leistungsmengen sind nicht mehr so stark wie im Vorjahr, die Zahlen haben aber in den meisten Leistungen noch nicht das Niveau vor der Covid-19-Pandemie erreicht

Als sofortige Reaktion auf die Krise und zur Sicherstellung der Kund:innenbetreuung hat der FSW COVID-bedingte Mehrkosten bzw. COVID-bedingte Unterauslastung in Rahmen von Projektförderungen gefördert. Da es sich jedoch um tarifrelevante Kosten der Kund:innenbetreuung handelt wurden diese Kosten ab dem Jahr 2021 in die Subjektförderung übergeführt, wodurch sich der durchschnittliche Tarif in den jeweilig betroffenen Leistung entsprechend erhöht.

54.490 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfuhren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Bei den fortgesetzten mobilen Leistungen kam es weiterhin zu einer etwas geringeren Inanspruchnahme. Das Angebot der Tageszentren für Senior:innen wurde von einigen Kund:innen wieder intensiver genutzt als noch im Vorjahr. Insgesamt kamen aber noch weniger Kund:innen als vor der COVID-19-Pandemie.

Die Leistungen in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen wurden mit Einschränkungen (z. B. bei Angehörigenbesuchen, Aktivitäten u. a.) und Sicherheitsvorkehrungen (Schutzausrüstung für Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen) weiterhin erbracht. Die Leistungen „Kurzzeitpflege“ und „Urlaubspflege“ wurden temporär in Plätze der Leistung „Pflegehäuser mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ umgewandelt.

14.640 Menschen mit Behinderung nahmen soziale Dienstleistungsangebote für ein Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit in Anspruch.

Die Tagesstrukturen mussten auch 2021 phasenweise geschlossen bzw. auf Notbetrieb umgestellt werden. Die Betreuung dieser Kund:innen tagsüber wurde größtenteils durch die Wohneinrichtungen der Leistungen „Vollbetreutes Wohnen“ und „Teilbetreutes Wohnen“ oder Angehörige bzw. das private Umfeld kompensiert.

Das spiegelt sich in den Wohnleistungen zwar nicht in einem Anstieg der verrechneten Tage, aber in einem wesentlich erhöhten (Personal-)Aufwand wider

Mobile und ambulante Leistungen sowie Beratungsgespräche wurden, wo möglich, weiterhin im elektronischen Kontakt via Telefon oder Video angeboten Das Angebot der Frühförderung wurde wieder stärker in Anspruch genommen. Die Mobilitätsleistungen wurden aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weiterhin in einem geringeren Ausmaß genutzt.

12.460 Menschen ohne Obdach oder Wohnung konnten in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten.

Auch 2021 blieben die Tageszentren für obdach- und wohnungslose Menschen unter Einhaltung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen geöffnet Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, wurde das Winterpaket auf den Sommer verlängert und in den Nachtquartieren ein 24-Stunden-Betrieb angeboten.

19.200 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2021 –nach dem Ausklingen der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2016 waren es noch 36.740.

Die organisierten Einrichtungen unterlagen ebenfalls notwendigen Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bewohner:innen wurden getroffen.

11.180 Menschen mit Schuldenproblematik erhielten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation.

Da bei der Beratung auf elektronischen Kontakt via Telefon oder Video umgestellt wurde, stieg die Anzahl der Beratungsgespräche im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich an. Auch Konkursverfahren konnten wieder verstärkt von der Schuldnerberatung begleitet werden.

Im Jahr 2021 hat das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien 9.500 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder in der Bildungsdrehscheibe beraten Der Bildungsbetrieb wurde zum großen Teil adaptiert und auf Distanzlehre umgestellt.

5

Pflege und Betreuung

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

Wiener:innen, die aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes ihren Alltag nicht alleine bewältigen können, aber auch Wiener Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an Unfallfolgen oder an schweren körperlichen, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden, erhalten Unterstützung im täglichen Leben zu Hause, in teilstationären Einrichtungen oder in Wohn- und Pflegehäusern.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen) Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch

7

Kund:innen 2010–2021

(86%) (88%) (91%) (94%) (93%) (92%) (92%) (100%) 21 20 19 18

10

Mengen 2021 zu (2020)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

5.084.000 Stunden

Tageszentren

Wohnen und Pflege

16

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder Ab 2012 wurde das Leistungsspektrum in der „Mobilen sozialen Arbeit“ stark reduziert

Anteil der Frauen und Männer 2021

Mobile Pflege und Betreuung 65,6% 34,4% 1 2

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für das Jahr 2021

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG

137.000 Tage

(109.000 Tage)

(5.025.000 Stunden) 5.859.000 Tage

(6.183.000 Tage)

Abb. 4: Anzahl der in Anspruch genommenen Tage bzw. Stunden in den Leistungsgruppen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ in den Jahren (2020) und 2021

2,4% 6,1% 14,6% 15,3% 16,7% 13,4% 13,2% 18,3% 0% 75%

Diff. in %-Pkt. (+0,5) (+3,0) (+5,8) (+2,5) (-2,9) (+5,2) (-19,6)

(+5,6)

82 Jahre 2.700 1.800 900

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflegeund Betreuungsbedarf“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

105

100

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

40

35

30

25

20

15

10

Anzahl Frauen Anzahl Männer 78 Jahre 0

110 900 1.800 2.700

5

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

8
65,6% 66,0% 66,3% 66,2% 67,0% 67,6% 67,9% 70,3%
59.430
63.680
54.490 55.730 58.090 59.810
58.880 58.740
17
15

Plätze 2021 zu (2020)

Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro

964,5

11

(200%) (185%) (170%) (162%) (157%) (147%)

Wohnen

Pflegeplätze

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Hausgemeinschaft

Stationäres Hospiz

Lebensqualität der Kund:innen 2011–2021

169

(169)

7.168

(7.204)

6.448

(6.616)

3.320

(3.331)

459

(459)

(11) 8

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der Leistungen in der Leistungsgruppe „Wohnen und Pflege“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2020) und 2021 vereinbart hat.

Partnerorganisationen 2021 zu (2020)

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen in der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ geleistet wurden.

Einrichtungen 2021 zu (2020)

Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.

Zufriedenheit mit dem FSW 2011–2021

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.

Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.

9
Betreutes
Kurzzeitpflege Urlaubspflege 1.300,3 1.308,6 1.214,7 1.116,2 1.060,2 1.027,9
655,5 (198%)
(100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 75% 68% 51% 52% 86% 74% 71% 58% 86% 69% 66% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Mobile Pflege Tageszentren Wohn- und Pflegehäuser (32) (5) (18) 34 5 19 Wohnen und Pflege Tageszentren Mobile Pflege und Betreuung (87) (18) 89 18 keine Einrichtungen Wohnen und Pflege Tageszentren Mobile Pflege und Betreuung 96% 96% 95% 90% 86% 93% 94% 80% 81% 88% 90% 50% 55% 60% 65% 70% 75% 80% 85% 90% 95% 100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Mobile Pflege Tageszentren Wohn- und Pflegehäuser

Heimhilfe

Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflegeund Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten Heimhelfer:innen in der Wohnung der Kund:innen erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden.

Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelfer:innen. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von Mitarbeiter:innen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.

Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellten individuellen Betreuungsbedarf.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Kund:innen 2005–2021

23.100 22.530 22.790 22.740 22.010 18.770 (117%) (118%) (123%) (123%) (120%) (121%) (121%) (117%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

10
65,1% 65,5% 66,1% 66,6% 67,2% 67,5% 67,9% 72,0% 22.050
21 20
1 2 81 Jahre 900 600 300
77
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 300 600 900
22.150 23.180
19 18 17 16 15 10 05 65,1% 34,9%
Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15% +15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Stunden 2005–2021 in Tsd.

3.303 3.340 3.379 3.427 3.507 3.711 3.748 4.024 3.592 (92%) (93%) (94%) (95%) (98%) (103%) (104%) (112%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(141%) (138%) (136%) (133%) (133%) (138%) (137%) (130%) (100%)

138,77 135,49 134,09 130,87 130,75 135,86 135,01 128,13 98,40 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive der „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, geleistet wurden.

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010.

11
0,2% 1,0% 4,9% 14,2% 22,1% 20,7% 20,8% 16,1% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-0,3) (-0,5) (-1,1) (-2,3) (-9,3) (+6,3) (+4,1) (+3,1) (157%) (148%) (143%) (139%) (137%) (135%) (132%) (116%) (100%) 73,9% 70,9% 70,7% 70,2% 70,4% 70,8% 70,8% 71,2% 68,4% € 42,8 € 40,5 € 39,2 € 38,1 € 37,4 € 36,8 € 36,1 € 31,7 € 27,3 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 27,4% 16,6% 13,4% 11,0% 7,5% 6,3% 5,4% 4,6% 3,1% 4,8% 0% 50% Wr. Sozialdienste Volkshilfe Caritas Erzdiözese Wr. Rotes Kreuz Wr. Hilfswerk Adventmission Caritas Socialis Arb.-Samariter-Bund Diff. in %-Pkt. (+8,0) (-1,2) (+1,3) (+1,8) (+2,0) (+1,5) (+2,0) (+0,3) Care Systems 7 weitere Partner (+0,8) (-16,4)

Hauskrankenpflege

In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen erbracht. Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kund:innen und deren Angehörige werden durchgeführt.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt.

Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice erhobenen Pflegebedarf.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Kund:innen 2005–2021

8.920 9.300 9.390 9.390 8.270 6.040 (166%) (159%) (145%) (148%) (154%) (155%) (155%) (137%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

12
59,4% 59,9% 59,9% 60,6% 60,9% 61,1% 61,1% 64,9% 10.010 9.610
21 20 19
81 Jahre 360 240 120 Anzahl Frauen Anzahl Männer 77 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 120 240 360
8.750
18 17 16 15 10 05 59,4% 40,6% 1 2

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021. Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Stunden 2005–2021 in Tsd.

1.376 1.346 1.387 1.427 1.472 1.510 1.488 1.267 746 (185%) (181%) (186%) (191%) (197%) (203%) (200%) (170%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(285%) (289%) (267%) (270%) (274%) (278%) (267%) (203%) (100%) 80,25 81,40 75,33 76,19 77,36 78,33 75,28 57,33 28,20 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 –in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

13
2,0% 3,2% 13,3% 22,0% 21,9% 15,0% 11,6% 11,1% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-1,0) (+0,2) (-0,7) (-4,0) (-6,0) (+5,6) (+4,1) (+1,9) (152%) (147%) (143%) (140%) (138%) (136%) (134%) (120%) (100%) € 57,4 € 55,6 € 53,9 € 53,0 € 52,1 € 51,4 € 50,6 € 45,2 € 37,8 79,0% 76,5% 76,0% 75,8% 76,1% 76,4% 76,4% 76,5% 75,4% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 20,8% 20,4% 13,3% 9,6% 9,1% 6,3% 5,3% 4,1% 2,1% 8,9% 0% 50% Caritas Erzdiözese Wr. Sozialdienste Volkshilfe Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Wr. Rotes Kreuz Adventmission Arb.-Samariter-Bund Diff. in %-Pkt. (+3,8) (+12,2) (+0,7) (+0,0) (-1,3) (+0,4) (+0,5) (-0,1) Care Systems 9 weitere Partner (-1,0) (-15,3)

Besuchsdienst

Mitarbeiter:innen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die Kund:innen werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.

Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte.

Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

14
69,4% 70,3% 71,3% 71,9% 72,6% 72,6% 71,9% 74,9% 5.280 5.460
21 20
81
300
77
0 5 10 15 20 25
45 50
60 65 70 75 80 85 90
5.750 5.700 5.870 6.340 6.630 5.620 3.090 (171%) (177%) (186%) (184%) (190%) (205%) (215%) (182%) (100%)
19 18 17 16 15 10 05 69,4% 30,6% 1 2
Jahre
200 100 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre
30 35 40
55
95 100 105 110 100 200 300

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt.

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Stunden 2005–2021 in Tsd.

269 277 291 298 328 379 364 280 146

(184%) (190%) (199%) (204%) (224%) (259%) (249%) (192%) (100%)

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.

Durchschnittstarife 2005–2021

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.

(279%) (278%) (280%) (285%) (310%) (344%) (330%) (222%) (100%)

8,59 8,55 8,62 8,78 9,52 10,58 10,15 6,83 3,08 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

15
0,3% 1,6% 7,3% 19,6% 24,5% 20,9% 17,6% 8,3% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-0,3) (-0,0) (-0,3) (-2,0) (-8,2) (+6,5) (+1,9) (+2,4) (152%) (146%) (142%) (138%) (138%) (132%) (132%) (116%) (100%) € 32,0 € 30,8 € 30,0 € 29,2 € 29,1 € 27,9 € 27,9 € 24,4 € 21,1 73,8% 70,8% 70,7% 71,0% 71,7% 71,8% 72,3% 70,9% 69,2% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 26,9% 17,2% 14,9% 7,9% 7,2% 5,4% 4,8% 4,5% 4,2% 7,2% 0% 50% WISO Caritas Erzdiözese Volkshilfe Wr. Hilfswerk Wr. Rotes Kreuz Caritas Socialis ASB Care Systems Diff. in %-Pkt. (+10,4) (+0,4) (-2,8) (-0,2) (-0,1) (+2,6) (+0,8) (-0,9) Adventmission 7 weitere Partner (+2,4) (+3,1)

Vom Fonds Soziales Wien gefördertes Essen auf Rädern

Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wiener:innen das Mittagessen nach Hause. Die Zustellung erfolgt vermehrt mittels umweltfreundlicher Elektro-Lastenräder.

Dieses Angebot wird von vielen Wiener:innen, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert.

Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar. Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.

Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2021 maximal 1,52 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Pflegegeld wird zur Berechnung des Kostenbeitrags für die Zustellung von Essen auf Rädern nicht herangezogen.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

55,6% 57,2% 58,5% 60,3% 61,8% 64,4% 65,7% 71,9%

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2021

230 300 390 490 670 920 1.240 6.770 7.310 (3%) (4%) (5%) (7%) (9%) (13%) (17%) (93%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 55,6% 44,4% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen.

81 Jahre 90 60 30

105

100

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

40

35

30

25

20

15

10

Anzahl Frauen Anzahl Männer 72 Jahre 0

110 30 60 90

5

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

16

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45% -45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15% +15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Zustellungen 2005–2021 in Tsd.

59 78 96 119 153 201 266 1.164 1.216

(5%) (6%) (8%) (10%) (13%) (17%) (22%) (96%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.

(8%) (9%) (11%) (13%) (16%) (21%) (26%) (106%) (100%)

0,38 0,47 0,55 0,65 0,81 1,02 1,30 5,24 4,96 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.

Marktanteile 2021 zu

2010

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

17
0,4% 0,4% 9,0% 26,1% 28,6% 23,5% 11,1% 0,9% 0% 50%
4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff.
(+1,1) (-5,1) (+5,6) (148%)
€ 5,8 € 5,4 € 5,1 € 4,9
96,3% 95,2% 94,5% 93,9% 93,1% 92,6% 91,8% 88,5% 88,3% 21 20 19 18 17 16 15 10 05
100% 0%
Samariterbund Wien Sozial Global Volkshilfe Wr. Hilfswerk Diff.
(+100) (-41,6) (-40,7)
PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe
in %-Pkt. (-0,6) (-1,6) (+2,0) (+6,1) (-7,5)
(138%) (132%) (126%) (118%) (116%) (113%) (110%) (100%)
€ 4,6 € 4,5 € 4,4 € 4,3 € 3,9
Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen
100%
in %-Pkt.
(-17,7)

Sonderreinigungsdienst

Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der Bewohner:innen ein sanitärer Übelstand besteht.

Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung.

Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht.

Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen erhoben.

Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen.

Kund:innen 2005–2021

230 210 190 200 180 180 180 80 (335%) (283%) (265%) (238%) (250%) (225%) (225%) (225%) (100%)

Helferhalbtage 2005–2021

20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

5.120 3.760 4.120 3.630 3.580 2.950 3.280 2.730 1.170 (437%) (321%) (352%) (310%) (306%) (252%) (280%) (233%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.

Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

63,3% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen.

316 259 232 236 215 225 208 184 67 (474%) (388%) (348%) (353%) (322%) (338%) (312%) (276%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2021.

18
36,7% 31,6% 36,8% 32,6% 37,9% 49,5% 42,6% 39,8%
270
21
36,7%

Wäscheservice-Zustellung

Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden.

Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt.

Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung.

Die Zustellung der Wäsche wird für Personen gefördert, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kund:innen selbst zu tragen.

Der Kostenbeitrag hat im Jahr 2021 maximal 12,35 Euro pro Zustellung betragen und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des:der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner:in, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.

Kund:innen 2005–2021

65 72 89 110 130 170 210 460 590 (11%) (12%) (15%) (19%) (22%) (29%) (36%) (78%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Zustellungen 2005–2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.

Aufwendungen

2005–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

33 36 41 49 54 66 78 130 118 (28%) (31%) (34%) (41%) (46%) (56%) (66%) (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

1.070 1.200 1.390 1.700 2.120 2.550 3.020 5.920 7.160 (15%) (17%) (19%) (24%) (30%) (36%) (42%) (83%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 43,1% 56,9% 1 2

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2021.

19
43,1% 40,3% 46,1% 49,1% 50,4% 51,1% 50,9% 60,0%

Mehrstündige Alltagsbegleitung

Für Menschen, die zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen, gibt es die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“. Geschulte Mitarbeiter:innen kommen je nach Bedarf – auch am Wochenende – zu vereinbarten Zeiten nach Hause. Sie leisten Gesellschaft und begleiten z. B. bei Arztbesuchen, Besorgungen oder Spaziergängen. Zudem ist es damit möglich, pflegende Angehörige sowohl kurzfristig – z. B. bei Erkrankung oder Urlaub – als auch langfristig zu entlasten. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt (mindestens vier, höchstens 10 Stunden pro Tag).

Der maximale Kostenbeitrag für Kund:innen beträgt 6,65 Euro pro Stunde – abhängig von ihrem Einkommen, der Miete, dem Pflegegeld und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.

Kund:innen 2021

Verrechnungstage 2021

400 (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ für 2021. Das farbige Segment gibt den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

67,5%

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ genutzt wurden.

Aufwendungen 2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(100%) 2,00 21 20 19 18 17 16 15 10 05

74.640 (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 67,5% 32,5% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ für 2021.

20

Senior:innen-Wohngemeinschaft Basispaket

Das „Senior:innen-Wohngemeinschaft – Basispaket“ bietet bei Bedarf Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben von betreuten Wohngemeinschaften (gem. § 22c Wiener Sozialhilfegesetz). Unterstützt wird u. a. beim Ein- und Auszug, bei Anträgen oder bei der Kommunikation mit mobilen Diensten oder Ärzt:innen.

Das Paket steht Bewohner:innen von betreuten Wohngemeinschaften mit Pflege- und Betreuungsbedarf zur Verfügung.

Der Bedarf wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice festgestellt.

Der FSW fördert das Senior:innen-Wohngemeinschaft –Basispaket, also die Kosten für Begleitung im Gemeinschaftsleben, Unterstützung beim Ein- und Auszug etc.

Der maximale Kostenbeitrag für Kund:innen beträgt 3,23 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig

Entsprechend der Bedarfsprüfung durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKund:innenservice erhalten die Bewohner:innen eine Förderung für mobile Dienste wie „Hauskrankenpflege“, „Heimhilfe“ und „Essen auf Rädern“.

Kund:innen 2020–2021

Verrechnungstage 2020–2021

140 170 (87%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG –Basispaket“ für 2020 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

47,2% 46,7%

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2020 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ genutzt wurden.

Aufwendungen 2020–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(23%) (100%) 1,23 5,27 21 20 19 18 17 16 15 10 05

41.850 49.450 (85%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 47,2% 52,8% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Senior:innen-WG – Basispaket“ für 2020 bis 2021 2020 wurden Investitionen zum Aufbau der Leistung getätigt.

21

Mobile Palliativ- und Hospizteams

„Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeut:innen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kund:innen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.

Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter:innen ergänzen das Angebot. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,33 Euro pro Betreuungstag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

Kund:innen 2009–2021

1.110 1.000 820 2.030 1.850 1.800 1.740 1.440 910 (122%) (110%) (90%) (223%) (203%) (198%) (191%) (158%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition für Kund:innen wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Stunden 2009–2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2021 für Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ geleistet wurden. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition von erbrachten Stunden wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Aufwendungen 2009–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

7,79 7,29 5,63 3,58 3,39 2,64 2,99 1,50 1,43 (545%) (510%) (393%) (250%) (237%) (185%) (209%) (105%) (100%)

36.510 32.020 22.960 36.380 36.090 35.030 34.780 28.740 26.200 (139%) (122%) (88%) (139%) (138%) (134%) (133%) (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09 50,9% 49,1% 1 2

21 20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativund Hospizteams“ von 2009 bis 2021 Seit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und zur Gänze durch den FSW finanziert.

22
50,9% 54,6% 58,1% 55,7% 54,6% 56,4% 53,5% 57,7% 57,5%

Kund:innen 2020–2021

Verrechnungstage 2020–2021

Stationäres Hospiz

Das Angebot richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr heilbar ist und die Behandlung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden, psychischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Pflegepersonen, Seelsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

49 28 (175%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 und 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

49,0% 57,1%

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2020 und 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ genutzt wurden.

Aufwendungen 2020–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

725 631 (115%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

2.510 2.280 (110%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 49,0% 51,0% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020 und 2021.

23

Geförderte 24-Stunden-Betreuung

„Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch eine:n Ärzt:in oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.

Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.

Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums.

Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40 % an den Förderungen der geförderten 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund.

Kund:innen 2008–2021

2.720 3.050 3.070 3.290 3.670 3.410 3.190 1.490 650 (419%) (470%) (472%) (506%) (565%) (525%) (491%) (229%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Monate 2008–2021

23.160 24.440 26.550 26.950 29.470 27.320 25.520 10.180 3.510 (660%) (696%) (756%) (768%) (840%) (778%) (727%) (290%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen die soziale Dienstleistung „Geförderte 24Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2021 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.

Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro

Förderanteil FSW (40%) Förderanteil Sozialministeriumservice (60%)

(901%) (100%) 13,21 13,80 14,46 15,36 15,87 14,84 13,80 6,30 0,70 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ und der FSW-Förderanteil. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40 % – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60 %.

24
75,4% 75,3% 74,8% 75,2% 75,9% 76,6% 75,3% 76,8%
75,4% 24,6% 1 2 5,28 5,52 5,78 6,14 6,35 5,94 5,52 2,52 0,28 (1.971%)(2.120%)(2.268%)(2.195%)(2.066%)(1.972%)(1.887%)
25

Tageszentren

inkl. Tageszentrum PLUS

„Tageszentren“ bieten den Besucher:innen einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an pflegerischen, aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00/8:30 und 16:00/17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.

Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben.

Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von den Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKund:innenservice gemeinsam mit den Kund:innen im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten (z. B. Verpflegung) eingehoben.

Kund:innen 2005–2021

(126%) (100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

26
64,6% 64,3% 63,2% 63,6% 63,2% 63,7% 63,8% 67,7% 1.800
21 20 19 18 17 16 15 10 05
1 2 81 Jahre 120 80 40 Anzahl Frauen
Männer 79 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 40 80 120
1.920 2.190 2.200 2.190 2.130 2.190 2.010 1.600 (113%) (120%) (137%) (138%) (137%) (133%) (137%)
64,6% 35,4%
Anzahl

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Besuchstage 2005–2021 in Tsd.

137 109 176 171 166 173 167 155 121 (113%) (90%) (145%) (141%) (136%) (143%) (138%) (127%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der Kund:innen ein

(221%) (172%) (229%) (219%) (212%) (219%) (224%) (211%) (100%)

18,85 14,69 19,53 18,68 18,05 18,71 19,09 17,98 8,53 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2021 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden.

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2021 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

27
0,3% 4,7% 9,5% 18,6% 27,3% 20,6% 14,1% 4,7% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-0,2) (-1,3) (-2,5) (-4,4) (-4,9) (+8,1) (+0,7) (+4,3) (175%) (148%) (144%) (144%) (144%) (142%) (141%) (126%) (100%) € 132,4 € 111,8 € 108,7 € 109,1 € 108,7 € 107,3 € 106,8 € 95,0 € 75,6 90,5% 87,6% 87,4% 87,6% 86,4% 87,4% 87,8% 91,0% 87,5% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 72,6% 13,0% 8,5% 3,3% 2,8% 0% 100% FSW – WPB Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Maimonides-Zentr. Wr. Sozialdienste Diff. in %-Pkt. (+14,6) (-6,1) (-2,0) (+0,3) (-3,0)

Urlaubspflege

Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Pflegehaus des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den WiGev zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.

Kund:innen 2005–2021

42 48 160 180 200 220 230 310 250 (17%) (19%) (64%) (72%) (80%) (88%) (92%) (124%) (100%)

Verrechnungstage 2005–2021

820 650 3.100 3.590 4.230 4.600 4.730 6.690 5.900 (14%) (11%) (53%) (61%) (72%) (78%) (80%) (113%) (100%)

42,9% 39,6% 45,1% 46,6% 50,5% 45,3% 50,7% 59,0%

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden.

Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

217 164 795 883 956 1.027 1.019 543 473 (46%) (35%) (168%) (187%) (202%) (217%) (215%) (115%) (100%)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen.

21 20 19 18 17 16 15 10 05

21 20 19 18 17 16 15 10 05 42,9% 57,1% 100% 100%

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2021 Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.

28

Kurzzeitpflege Remobilisation

Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinischtherapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt.

Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein umfangreiches therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken.

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-Kund:innenservice.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2005–2021

Verrechnungstage 2005–2021

850 770 830 1.000 960 980 920 670 700 (121%) (110%) (119%) (143%) (137%) (140%) (131%) (96%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

69,9%

69,3% 68,9%

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege –Remobilisation“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ genutzt wurden.

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

11,23 12,41 12,80 14,76 12,95 13,86 10,26 3,59 3,10 (469%) (400%) (413%) (476%) (417%) (447%) (331%) (116%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

41.580 34.080 35.300 43.030 38.410 39.040 38.560 38.900 38.800 (107%) (88%) (91%) (111%) (99%) (101%) (99%) (100%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 65,8% 34,2% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ von 2005 bis 2021 Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.

29
65,8%
71,4%
71,7% 72,6% 80,0%

Betreutes Wohnen

Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen.

Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr allein leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt.

Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.

Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2005–2021

(100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

30
74,7% 74,8% 74,9% 75,4% 76,4% 77,2% 78,0% 81,0% 7.420 7.760
21 20 19 18 17
86 Jahre 600 400 200 Anzahl Frauen Anzahl Männer 82 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 200 400 600
8.110 8.040 8.050 8.040 8.250 9.060 9.110 (81%) (85%) (89%) (88%) (88%) (88%) (91%) (99%)
16 15 10 05 74,7% 25,3% 1 2

Leistungsbezugsdauer 2021

Verrechnungstage

2005–2021 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

740 470 1.130 0–24 Monate 25–48 Monate 49–72

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 3 Jahre und 7 Monate in Einrichtungen der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG

2.520 1.640 920

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden

Marktanteile 2021 zu 2010

199,45 187,44 178,99 164,53 152,78 143,07 129,62 56,38 31,00 (643%) (605%) (577%) (531%) (493%) (462%) (418%) (182%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2021 Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.

(+13,4)

Diff. in %-Pkt. (+0,1) (+1,1) (+4,4) (+7,3) (-9,5) (+2,3) (-19,1)

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

KWP Kuratorium Fortuna Caritas Erzdiözese Sozial GesmbH Kolping – Gruppe Caritas Socialis St. Carolus GmbH „Wie daham“ – Gruppe

Diff. in %-Pkt. (-2,8) (+0,6) (+0,6) (+1,0) (+0,1) (+0,3) (-0,1)

93,6% 1,8% 1,7% 1,0% 0,5% 0,5% 0,4% 0,1% 0,1% 0,3% 0% 100%

(+0,0) (-0,2)

(+0,5) ÖJAB 3 weitere Träger

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,1% 1,2% 5,2% 13,5% 27,2% 24,2% 20,7% 7,9% 0% 50%

31
Monate
Monate
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. ≥
73–96
97–120 Monate
121 Monate
2.173 2.337 2.408 2.417 2.456 2.424 2.536 2.755 2.759 (79%) (85%) (87%) (88%) (89%) (88%) (92%) (100%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Pflegeplätze

inkl. Wohnen & Pflege im Bundesland

Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung, z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung, angeboten.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

32
69,6% 71,3% 71,4% 72,2% 73,5% 74,9% 75,5% 81,0% 9.950 9.490 9.040 9.010 8.640 8.400
21 20 19 18 17 16 15
1 2 87 Jahre 480 320 160 Anzahl Frauen Anzahl Männer 81 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 160 320 480
8.610 7.450 5.200 (191%) (183%) (174%) (173%) (166%) (162%) (166%) (143%) (100%)
10 05 69,6% 30,4%

Leistungsbezugsdauer 2021

Verrechnungstage 2005–2021 in Tsd.

2.311 2.301 2.278 2.222 2.154 2.153 2.191 1.971 1.411 (164%) (163%) (161%) (157%) (153%) (153%) (155%) (140%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(301%) (334%) (296%) (261%) (241%) (236%) (228%) (178%) (100%) 410,52 454,58 403,91 356,11 328,64 321,75 310,84 242,80 136,24 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen, die für die Nutzung der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 4 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. 2019 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von Kund:innen in den Bundesländern deutlich zurück.

Durchschnittstarife 2005–2021

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

33
0–8 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate
3.320 1.830 1.100 860 650 2.200
5,7% 17,2% 38,2% 22,6% 11,2% 2,6% 1,1% 1,4% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-0,2) (+5,7) (+6,9) (-10,0) (-0,6) (+0,8) (+1,0) (-3,7) (196%) (174%) (170%) (166%) (159%) (154%)
€ 196,8 € 174,7 € 170,7 € 166,1 € 159,9 € 154,8 € 151,0 € 130,5 € 100,3 65,8% 70,3% 70,9% 69,8% 65,1% 65,6% 65,8% 64,5% 68,0% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung
FSW
34,8% 11,8% 10,6% 6,1% 5,0% 4,5% 3,3% 3,1% 2,6% 18,2% 0% 50% KWP Caritas Erzdiözese „Wie daham“ – Gruppe Kolping – Gruppe Kuratorium Fortuna Caritas Socialis Maimonides-Zentrum ÖJAB Diff.
(+2,3) (-0,4) (-0,7) (+2,2)
Seniorenzentr. Hoffmannpark 13 weitere Träger
(151%) (130%) (100%)
des
Kostenbeiträge der Kund:innen
in %-Pkt.
(-0,8) (+0,3) (-0,3) (-0,4)
(-0,3) (-2,6)

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2005–2021

(74%) (75%) (75%) (75%) (77%) (93%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2021. Ab 2010 inklusive „Procuratio-Kund:innen im Krankenhaus“ Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

34
65,1% 65,6% 66,5% 67,0% 68,2% 66,9% 67,7% 71,0%
4.370 4.620 4.950 5.010 5.040 5.040 5.130 6.200 6.700 (65%) (69%)
21 20 19 18 17 16 15 10 05 65,1% 34,9% 1 2 83 Jahre 300 200 100 Anzahl Frauen Anzahl Männer 77 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 100 200 300

Leistungsbezugsdauer 2021

0–8

Verrechnungstage 2005–2021 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

1.190 520 480 350 330 1.500

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne Kund:innen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 2 Jahre und 2 Monate im Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ inklusive „Procuratio im Krankenhaus“ genutzt wurden

Durchschnittstarife 2005–2021

(210%) (218%) (198%) (187%) (179%) (169%) (151%) (95%) (100%) 316,68 328,97 298,53 283,07 270,36 254,94 228,41 143,40 151,10 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2021 Der Aufwand des FSW für den WiGev ist seit 2012 vollkostendeckend und ab 2020 wird der Betriebskostenzuschuss direkt vom FSW und nicht mehr von der Stadt Wien gedeckt

Marktanteile

2021 zu 2010

7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3

9,3% 19,1% 33,5% 21,0% 10,9% 3,3% 1,5% 1,6% 0% 50% PG-Stufe

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-Kund:innen des WiGev

35
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate
1.100 1.183 1.218 1.242 1.262 1.274 1.273 1.477 1.770 (62%) (67%) (69%) (70%) (71%) (72%) (72%) (83%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05
PG-Stufe
PG-Stufe
kein PG
(212%)
77,2% 77,7% 77,5% 77,4% 75,2% 68,6% 68,4% 70,6% 58,0% € 260,8 € 247,6 € 238,8 € 236,5 € 233,1 € 228,1 € 223,5 €
21 20 19 18 17 16 15 10 05
20,0%
WiGev
Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
2
1
Diff. in %-Pkt. (-0,7) (+7,1) (+2,5) (-8,0) (-1,7) (+0,5) (+0,6) (-0,1)
(201%) (194%) (192%) (189%) (185%) (181%) (138%) (100%)
169,6
123,2
Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 80,0%
0% 100%
– Wiener Gesundheitsverbund HdB – Haus der Barmherzigkeit Diff. in %-Pkt. (-5,2) (+5,2)

Hausgemeinschaft

Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre.

Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (Alltagsbegleiter:innen). Die Bewohner:innen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

Kund:innen 2008–2021

(717%) (700%) (133%) (100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2021. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

36
62,0% 63,2% 65,7% 65,6% 72,5% 75,5% 77,5% 67,1% 78,6% 690 680 620
21 20 19 18 17 16
1 2 85 Jahre 36 24 12 Anzahl Frauen Anzahl Männer 81 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 12 24 36
580 490 430 420 80 60 (967%)(1.033%)(1.133%)(1.150%) (817%)
15 10 08 62,0% 38,0%

Leistungsbezugsdauer 2021

Verrechnungstage 2008–2021 in Tsd.

163 162 152 137 114 107

(1.092%)(1.162%)(1.169%) (980%) (819%) (769%) (766%) (107%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Aufwendungen 2011–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

32,79 31,05 27,92 23,82 19,70 18,02 17,43 5,93 (553%) (524%) (471%) (402%) (332%) (304%) (294%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 11

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen in „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der Kund:innen wohnte bis zu 1 Jahr und 5 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.

Durchschnittstarife 2011–2021

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

37
220 120 72 70 53 150 0–8 Monate 9–17 Monate 18–26 Monate 27–35 Monate 36–44 Monate ≥ 45 Monate
107 15 14
7,0% 21,5% 38,1% 18,4% 10,4% 2,8% 0,7% 1,2% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (+5,7) (+15,1) (+3,9) (-17,0) (-1,0) (+0,7) (+1,2) (-8,6) (151%) (142%) (136%) (131%) (129%) (126%) (122%) (100%) € 200,7 € 188,8 € 181,6 € 174,3 € 171,8 € 168,0 € 163,0 € 133,2 63,6% 67,9% 65,1% 65,0% 62,2% 62,0% 62,0% 53,4% 21 20 19 18 17 16 15 11 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 48,1% 29,8% 13,6% 8,5% 0% 100% Casa Caritas Erzdiözese HdB Gallneukirchen Diff. in %-Pkt. (+41,4) (+29,8) (+13,6) (-84,1)

Behinderung und Chancengleichheit

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Behinderung

Wiener:innen jeden Alters erhalten über die Förderungen des FSW die Möglichkeit, ihre individuellen Potenziale bestmöglich zu realisieren und Einschränkungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung bei der Ausbildung, im Berufsleben, in ihrer Mobilität oder dem eigenständigen Wohnen erfahren, weitestgehend auszugleichen. Am häufigsten werden Fördermittel für Frühförderung, für Tagesstruktur und Wohnen vergeben. Wienerinnen und Wiener mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung erhalten über die freiwillige FSW-Förderung des „Freizeitfahrtendienstes“ bessere Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung außer Haus und somit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.

39

Kund:innen 2010–2021

14.640 14.030 14.130 13.900 13.220 13.200 13.220 10.250 (143%) (137%) (138%) (136%) (129%) (129%) (129%) (100%) 21 20 19 18

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen in der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder

Anteil der Frauen und Männer 2021

Mengen 2021 zu (2020)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

723.750 Tage

(674.800 Tage) 693.340 Tage

Wohnen

(691.440 Tage)

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ für das Jahr 2021

Wohnen

Monate

Monate)

Abb. 4: Anzahl der Tage und Monate ausgewählter sozialer Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ in den Jahren (2020) und 2021

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Behinderung“ Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

40
40,8% 40,5% 40,1% 40,2% 40,6% 41,4% 41,4% 40,5%
17 16 15 10
Vollbetreutes
Tagesstruktur (28.420
30.600
Teilbetreutes
40,8% 59,2% 1 2 2,2% 5,6% 4,0% 5,5% 7,6% 11,0% 11,3% 52,9% 0% 75% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (+0,0) (+0,6) (+0,1) (+1,7) (-1,1) (+4,7) (-7,5) (+1,4) 28 Jahre 450 300 150 Anzahl Frauen Anzahl Männer 21 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 150 300 450

Mobile Frühförderung

„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung und für ihre Familien.

Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die Frühförder:innen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten.

Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Kund:innen 2008–2021

(103%) (103%) (96%) (109%) (110%) (104%) (98%) (108%) (100%)

Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,42 2,44 2,54 2,52 2,83 2,60 2,39 2,31 2,05 (118%) (119%) (124%) (123%) (138%) (127%) (117%) (113%) (100%)

20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich

Anteil der Mädchen und Buben 2021

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

42
39,8% 39,3% 36,5% 40,2% 40,8% 41,0% 41,8% 40,6% 500 500 460 520 530 500 470 520 480
21
21 20 19 18 17 16 15 10 08
39,8%
1 2 75,3% 19,2% 4,7%
0%
60,2%
0,8%
100% Wr. Sozialdienste Contrast ÖHTB Rettet das Kind Institut Keil Diff. in %-Pkt. (-9,9) (+7,9) (+3,0) (-1,7) (+0,8)

Kund:innen 2008–2021

Frühförderung in Ambulatorien

Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) gibt es mit dem Autismus-Therapiezentrum ein spezialisiertes Angebot.

Die breite Leistungspalette in allen Ambulatorien umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.

„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsge

setzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich

Anteil der Mädchen und Buben 2021

Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010.

43
34,3% 34,1% 33,9% 34,1% 34,5% 34,5% 35,6% 29,4%
21
34,3% 65,7% 1 2 47,7% 46,9% 4,0% 1,0% 0,5% 0% 75% Wr.
VKKJ
5.720 5.380 5.560 5.470 5.010 4.920 4.820 4.260 4.160 (137%) (129%) (134%) (132%) (120%) (118%) (116%) (102%) (100%)
20 19 18 17 16 15 10 08 (273%) (253%) (246%) (228%) (217%) (206%) (196%) (113%) (100%) 8,32 7,71 7,49 6,95 6,62 6,29 5,99 3,44 3,05 21 20 19 18 17 16 15 10 08 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
Sozialdienste
Rettet das Kind AKH-Neonatologie Diff. in %-Pkt. (-8,5) (+5,5) (+4,0) (+0,5) (-0,5) Kinderhände

Berufsqualifizierung

Kund:innen 2005–2021

(250%) (244%) (265%) (262%) (270%) (278%) (278%) (204%) (100%)

„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis.

Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.

Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

5,09 6,03 6,35 5,99 6,25 4,97 5,30 3,94 2,28 (224%) (265%) (279%) (263%) (275%) (219%) (233%) (173%) (100%)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2021 Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl. 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr.

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

44
40,7% 38,1% 35,0% 34,8% 36,2% 37,0% 35,0% 31,1% 580
610
620 640 640 470
560
600
230
21
21 20 19 18 17 16 15 10 05
1
40,7% 59,3%
2 50,0% 16,5% 10,2% 6,5% 3,8% 2,7% 2,2% 1,9% 6,2% 0% 100% Wien Work JaW Context pro mente Assist Diff. in %-Pkt. (-23,9) (+2,1) (-2,5) (-7,7) (+1,6) Dorothea T21Büne 4 weitere Träger PSZ (+9,4) (+11,8) (+5,3) (+4,0)

Berufsintegration

„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den Integrationsfachdienst „Jobwärts“ der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und seit 2016 auch durch das Projekt „P.I.L.O.T.“ des Vereins Gemeinsam leben- gemeinsam lernen- Integration Wien erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeber:innen werden entsprechend beraten.

Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Kund:innen 2005–2021

(60%) (73%) (52%) (57%) (49%) (39%) (126%) (100%)

Aufwendungen 2005–2021 in Tsd. Euro

(202%) (204%) (178%) (167%) (131%) (100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2021 Bei mehrjährigen Projekten wurde der Aufwand bis inkl 2016 zur Gänze im Jahr der Zusage gebucht und ab 2017 jährlich aufgeteilt. Ab 2021 erfolgt die Buchung im Folgejahr, weshalb 2021 kein Aufwand ausgewiesen ist.

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

45
35,2% 36,9% 36,4% 38,5% 35,3% 36,4% 34,6% 46,2% 47,2% 570 560 680 480 530 460 360 1.170
21
21
35,2% 64,8% 1 2 85,0% 15,0% 0% 100% JaW Integration Wien PSZ GmbH – IBI WIN WITAF Diff. in %-Pkt. (+32,1) (+15,0) (-14,7) (-11,8) (-13,2)
930 (61%)
20 19 18 17 16 15 10 05 1.202 1.157 1.044 1.055 918 864 675 516 (233%) (224%)
20 19 18 17 16 15 10 05 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Arbeitsintegration

„Arbeitsintegration“ soll den Kund:innen eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt.

Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Mentor:innenzuschusses. Mentor:innen sind Mitarbeiter:innen der jeweiligen Betriebe, welche die:den Kolleg:in mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen.

Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Kund:innen 2009–2021

300 290 310 310 270 270 260 230 240 (125%) (120%) (128%) (128%) (113%) (113%) (108%) (96%) (100%)

Monate 2009–2021

20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden.

Aufwendungen

2009–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,90 2,44 2,67 2,44 2,26 2,26 2,19 1,95 1,83 (158%) (134%) (146%) (134%) (124%) (124%) (120%) (107%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09

3.150 2.780 2.660 2.640 2.250 2.230 2.130 2.050 1.930 (163%) (144%) (138%) (137%) (117%) (116%) (110%) (106%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09 39,2% 60,8% 1 2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2021.

46
39,2% 39,1% 36,5% 37,5% 37,2% 40,8% 41,6% 39,1% 39,2%
21

Beratungseinrichtungen

Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der Kund:innen nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen:

Peer-Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung.

Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter:innen aus den unterschiedlichsten Professionen.

Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung.

Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.

Kund:innen 2012–2021

10.650 9.690 10.130 9.830 10.130 10.190 10.680 5.990 (178%) (162%) (169%) (164%) (169%) (170%) (178%) (100%)

Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

(142%) (80%) (100%)

(141%) (114%) (131%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Im Jahr 2014 wurden das erste Mal, neben persönlichen Kontakten, auch telefonische und schriftliche Kontakte als Kund:innen gezählt

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2021

Marktanteile

2021 zu 2012

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012.

47
65,3%
64,2% 60,8%
21
66,4% 65,0% 64,2% 65,1% 64,5%
20 19 18 17 16 15 12 3,11 2,48 3,09 2,50 2,86 2,93 3,11 1,76 2,19 (142%) (113%)
(134%)
21 20 19 18 17 16 15 12 10
65,3% 34,7% 1 2 30,9% 17,8% 17,0% 6,3% 6,2% 4,9% 4,3% 5,5% 2,1% 7,3% 0% 50% BIZEPS MS-Gesellschaft Kriseninterventionszentrum Caritas Erzdiözese Blinde und Sehschwache Aids Hilfe Wien HPE WITAF Diff.
Evangel.
7
in %-Pkt. (-1,2) (-21,6) (+17,0) (+1,8) (+4,1) (-1,3) (+4,8) (+0,7)
Diakonie
weitere Träger (+1,1) (-1,8)

Tagesstruktur

„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.

Das Angebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten und reicht u. a. von basalen Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf über Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen und dislozierter Tagesstruktur bis zur Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen. Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kund:innen ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.

Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von maximal 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

48
41,4% 41,6% 42,0% 42,4% 42,6% 42,9% 42,9% 42,4% 4.850 4.830 4.940 4.940 4.870 4.840 4.730
21 20 19 18 17 16 15
41,4% 58,6% 1 2 38 Jahre 90 60 30 Anzahl Frauen Anzahl Männer 37 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 30 60 90
4.390 3.800 (128%) (127%) (130%) (130%) (128%) (127%) (124%) (116%) (100%)
10 05

Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro

Tage 2005–2021 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Fahrtkostenersatz Fahrtbegleitung Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst

(143%) (137%) (161%) (150%) (150%) (142%) (131%) (110%) (100%) 14,55 13,95 16,39 15,21 15,26 14,46 13,36 11,15 10,17 21 20 19 18 17 16 15 10 07

Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur Tagesstruktur-Einrichtung von 2007 bis 2021. Für die Leistungen „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle Kund:innen einer anerkannten Tagesstruktur im „Mobilitätskonzept“ betreut.

Aufwendungen für Essen in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

723,8 674,8 1.068,4 988,6 971,6 978,6 963,9 911,1 769,9 (94%) (88%) (139%) (128%) (126%) (127%) (125%) (118%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2019 wurde eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten durchgeführt.

Durchschnittstarife 2005–2021

75,68 72,23 78,12 73,39 72,80 71,76 68,20 56,54 40,91 (185%) (177%) (191%) (179%) (178%) (175%) (167%) (138%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2021 Exkl Aufwendungen für Fahrten und Essen, die gesondert in den Abb 4 und 5 dargestellt werden Zuschlagszahlungen aufgrund der COVID-19Pandmeie wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.

Marktanteile 2021 zu 2010

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,96 0,85 1,24 1,25 1,26 1,30 1,30 1,18 1,03 (93%) (82%) (120%) (121%) (122%) (126%) (125%) (114%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07

Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das Kund:innen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2021 erhielten. Diese Förderung erhalten Kund:innen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

49
3,8% 3,5% 4,0% 2,8% 12,5% 33,6% 33,9% 47,4% 70,6% 96,0% 96,3% 95,7% 96,9% 86,6% 63,2% 62,6% 48,5% 20,2%
(199%)
€ 105,0 € 78,7 € 72,8 € 74,0 € 72,7
90,0% 90,1% 90,9% 90,6% 93,4% 95,7% 95,7% 95,7% 98,9% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung
34,9% 10,0% 8,6% 6,0% 5,5% 4,5% 4,0% 4,6% 3,7% 18,2% 0% 50% JaW ÖHTB – Arbeiten REiNTEGRA GIN BALANCE Caritas Erzdiözese HABIT Diff. in %-Pkt. (-6,9) (+1,0) (-1,7) (+1,7) (+0,2) (+0,9) (+1,1) (+0,7) Assist 12 weitere Träger (+2,1) (+0,9) Lebenshilfe
(149%) (138%) (140%) (137%) (135%) (132%) (116%) (100%)
€ 71,3 € 70,0 € 61,2 € 52,9
des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

Teilbetreutes

Wohnen

für Menschen mit Behinderung

„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.

Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.

Teilbetreutes Wohnen im Garçonnièrenverbund umfasst Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kund:innen gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können.

Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kund:innen müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

50
45,8% 45,1% 44,6% 43,9% 43,8% 43,9% 44,1% 43,9% 2.850 2.690 2.500 2.360
21 20 19 18 17 16 15
45,8% 54,2% 1 2 41 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 40 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60
2.260 2.150 1.940 1.360 910 (313%) (295%) (275%) (260%) (248%) (236%) (213%) (149%) (100%)
10 05

Leistungsbezugsdauer 2021

0–1 Jahr 1–2 Jahre 2–3 Jahre 3–4 Jahre 4–5 Jahre 5–6 Jahre 6–7 Jahre 7–8 Jahre 8–9 Jahre 9–10 Jahre ≥ 10 Jahre

350 300 300 210 200 220 160 110 100 95 810

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 5 Jahren und 3 Monaten in der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Monate 2005–2021

30.580 28.420 27.210 24.970 24.760 21.700 19.730 14.410 10.450 (293%) (272%) (260%) (239%) (237%) (208%) (189%) (138%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Tarifumstellung: ab 2019 werden teils Tage bzw. Monate verrechnet – Tage werden zur Summenbildung in Monate umgerechnet.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

54,67 48,63 42,03 34,54 32,87 28,38 24,10 16,65 11,33 (482%) (429%) (371%) (305%) (290%) (250%) (213%) (147%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

51
16,7%
44,3% 0%
PG-Stufe
(192%)
€ 1.790 € 1.680 € 1.520 € 1.380 € 1.260 € 1.240 € 1.150 € 1.040 € 930 21 20 19 18 17 16 15 10 05 19,1%
4,6% 4,6%
23,7% 0% 50% JaW LOK Wr.
ÖHTB –
GIN pro mente Wien Auftakt Assist
KOMIT 14 weitere Träger
0,7% 1,8% 1,9% 3,9% 5,1%
25,6%
50%
7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (+0,4) (+1,3) (-0,4) (+1,1) (-3,1) (+5,8) (-5,6) (+0,6)
(180%) (162%) (148%) (135%) (133%) (123%) (111%) (100%)
13,5% 8,9% 8,2% 6,9% 6,6%
3,9%
Sozialdienste
Wohnen
Diff. in %-Pkt. (-9,8) (+1,4) (+1,2) (-3,8) (+0,3) (+1,8) (+1,8) (-3,0)
(+1,1) (+9,0)

Vollbetreutes Wohnen

für Menschen mit Behinderung

Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die – auch dauerhaft –umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben und kann zum Umstieg in die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ führen.

Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.

Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohner:innen eine Eigenleistung erbringen. Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

52
42,0% 41,4% 42,0% 42,4% 43,0% 43,1% 43,1% 42,7% 1.920 1.920 1.970 1.960
21 20 19 18 17 16 15 10 05 42,0% 58,0% 1 2 47 Jahre 45 30 15 Anzahl Frauen Anzahl Männer 45 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 15 30 45
1.970 1.990 1.960 1.890 1.710 (113%) (113%) (115%) (115%) (115%) (116%) (115%) (111%) (100%)

Leistungsbezugsdauer 2021

Wohntage 2005–2021 in Tsd.

(120%) (120%) (118%) (113%) (113%) (111%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Aufwendungen

2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

120,34 120,35 111,46 106,15 106,79 102,01 98,48 79,51 61,21 (197%) (197%) (182%) (173%) (174%) (167%) (161%) (130%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen ist zumindest seit 13 Jahren und 6 Monaten in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.

Durchschnittstarife 2005–2021

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW Einrichtungen für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“ bezahlte.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

53
240 170 140 120 98 110 120 930 0–2 Jahre 2–4 Jahre 4–6 Jahre 6–8 Jahre 8–10 Jahre 10– 12 Jahre 12–14 Jahre ≥ 14 Jahre 693 691 678 682 668 640 641 628 567 (122%) (122%)
4,5% 20,9% 9,8% 10,0% 17,0% 22,9% 8,0% 7,0% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (+0,6) (+5,5) (+0,8) (+2,5) (-2,2) (+1,6) (-11,8) (+2,9) (161%) (155%) (151%) (143%) (145%) (141%) (137%) (115%) (100%) € 173,8 € 167,0 € 162,5 € 154,2 € 155,9 € 151,3 € 147,5 € 123,8 € 107,7 85,9% 88,0% 86,6% 86,3% 84,4% 81,8% 81,9% 80,5% 77,9% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen 25,3% 12,4% 10,1% 8,7% 7,8% 7,7% 6,8% 5,9% 4,9% 10,4% 0% 50% JaW Lebenshilfe Wien ÖHTB – Wohnen GIN HABIT Caritas Erzdiözese Balance Auftakt Diff. in %-Pkt. (-0,7) (-0,5) (-2,3) (+1,3) (+0,7) (-0,0) (+0,2) (+0,4) LOK 9 weitere Träger (0,0) (+0,6)

Hilfsmittel und Konsumgüter

gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz

Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.

Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderung gefördert werden.

Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. der Österreichischen Gesundheitskasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.

Kund:innen 2005–2021

500 720 810 210 310 (193%) (160%) (163%) (158%) (161%) (232%) (261%) (68%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2021 Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

18 17 16 15 10 05 1,47 1,33 1,28 1,12 1,22 1,56 1,75 0,47 0,40 (367%) (333%) (321%) (281%) (305%) (391%) (440%) (119%) (100%)

20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2021.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

54
52,4% 50,5% 49,8% 50,4% 45,7% 50,3% 51,2% 50,5% 600
21
21
500 510 490
20 19
47
12
43
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4 8 12
Jahre
8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre

Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

„Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote:

Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen und Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme lag im Jahr 2021 bei maximal 3.000 Euro pro Jahr.

Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen.

Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen. Im Jahr 2021 wurden Dolmetschleistungen bis zu maximal 6.000 Euro jährlich gefördert.

Liegt das Einkommen der Kund:innen über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.

Kund:innen 2008–2021

280 260 250 200 70 (500%) (456%) (453%) (443%) (400%) (371%) (357%) (286%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2021 Ab 2019 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ Kund:innen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.

Aufwendungen

2008–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

254 261 213 221 194 167 118 40 (815%) (635%) (653%) (533%) (552%) (485%) (418%) (295%) (100%)

20 19 18 17 16 15 10 08

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2021.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

55
55,3% 53,7%
55,4% 54,8% 60,5% 59,6% 350
58,1%
320 320 310
21
326
21
43
12 8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer 45
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4
Jahre
Jahre
8 12

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.

Voraussetzungen für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz, und seit mindestens sechs Monaten ein Hauptwohnsitz in Wien.

Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistent:innen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).

Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Die Höhe der individuell festgestellten maximalen Fördersumme ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines allfälligen Selbstbehaltes aus dem Einkommen.

Kund:innen 2008–2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

56
56,8% 57,2% 56,9% 55,2% 54,4% 52,9% 54,6% 51,0% 370 370 350 340 310 290 270 180 140 (265%) (264%)
21 20 19 18 17 16 15 10 08 56,8% 43,2% 1 2 50 Jahre 12 8 4 Anzahl Frauen Anzahl Männer 50 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 4 8 12
(250%) (239%) (221%) (207%) (193%) (129%) (100%)

Leistungsbezugsdauer 2021

Geförderte Monate 2008–2021

4.240 4.200 3.960 3.720 3.510 3.350 3.090 1.960 640 (663%) (656%) (619%) (581%) (548%) (523%) (483%) (306%) (100%) 21 20 19

Aufwendungen 2008–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 7 Jahren (Median, farbiger Balken).

Pflegegeldstufen 2021 zu 2010

Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden.

Eingelangte Erstanträge 2008–2021

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2021

Fördersummen 2021 zu 2010

Abb. 5: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2021

Abb. 9: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2021 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten Ab 2021 gibt es auch Fördersummen über 7.900 Euro.

57
18
66 62 139 0–1
1–3
3–6 Jahre 6–9 Jahre ≥ 9
17 16 15 10 08
86
Jahr
Jahre
Jahre
18
19,42 17,25 15,96 15,21 15,50 13,78 12,74 8,25 2,45 (794%) (705%) (652%) (622%) (633%) (563%) (521%) (337%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08
19,7% 10,2% 36,4% 23,7% 10,0% 0% 50% PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG Diff. in %-Pkt. (-7,2) (-0,1) (-4,7) (+9,4) (+2,6) 15 15 33 24 29 21 22 15 120 44 29 48 44 35 37 36 20 139 21 20 19 18 17 16 15 10 08 Bewilligte Anträge Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge 12,7% 13,2% 4,9% 26,1% 5,4% 4,0% 24,8% 7,8% 1,1% 0% 40% 7.001 bis 7.900 € 6.001 bis 7.000 € 5.001 bis 6.000 € 4.001 bis 5.000 € 3.001 bis 4.000 € 2.001 bis 3.000 € 1.001 bis 2.000 € 1 bis 1.000 € Diff. in %-Pkt. (-2,8) (-8,1) (+5,1) (-6,6) (+8,3) (-4,2) (+0,6) (-5,0) Über 7.900 € (+12,7)

Freizeitfahrtendienst

Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert.

Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt.

Im Jahr 2021 wurde ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den Kund:innen eingehoben, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert hat.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung

2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

1.960 2.470 2.690 2.810 3.100 3.350 5.780 9.760 (25%) (20%) (25%) (28%) (29%) (32%) (34%) (59%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 68,0% 32,0%

68 Jahre 240 160 80

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen.

105

100

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

40

35

30

25

20

15

10

Anzahl Frauen Anzahl Männer 58 Jahre 0

110 80 160 240

5

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

58
68,0% 69,3% 69,0% 69,8% 70,0% 73,0% 73,5% 75,9%
1.680

Bezirksspezifische

Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Beförderungsformen 2005–2021

Fahrten 2005–2021 in Tsd.

72 82 143 148 148 172 189 310 394

(20%) (21%) (36%) (37%) (38%) (44%) (48%) (79%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,66 1,87 3,10 3,13 2,92 3,30 3,71 5,30 6,78 (28%) (28%) (46%) (46%) (43%) (49%) (55%) (78%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifarten, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2021 bezahlte.

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

59
38% 45% 45% 48% 50% 54% 55% 60% 63% 62% 55% 55% 52% 50% 46% 45% 36% 35% 21 20 19 18 17 16 15 10 05
vom
einen Autositz
ohne Rollstuhl (136%) (132%) (126%) (119%) (120%) (115%) (114%) (99%) (100%) € 23,0 € 22,7 € 21,7 € 20,5 € 20,7 € 19,7 € 19,6 € 17,1 € 17,2 91,6% 91,0% 91,6% 90,7% 90,8% 90,7% 90,0% 91,2% 91,2% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Förderung des FSW Selbstbehalte der Kund:innen 41,9% 24,0% 17,6% 9,1% 5,9% 1,5% 0% 50% WAKA Wr. Lokalbahnen Eiseler & Löffler Haller ÖHTB – Fahrten Gschwindl Kreutzer Jocher Diff. in %-Pkt. (+23,2) (+1,2) (+2,3) (-9,9) (+0,6) (-4,7) (-0,9) (-11,7)
im Rollstuhl
Rollstuhl auf
wechselnd (2015 aufgelassen)

Kund:innen 2010–2021

Altersverteilung 2021 zu 2011 (als Linie)

Mobilitätskonzept

Das „Mobilitätskonzept“ gilt für alle Menschen mit Behinderung, die eine Tagesstruktur in einer vom FSW anerkannten Einrichtung besuchen. Damit wird auf den Bedarf von über 4.440 Kund:innen reagiert und ihre Mobilität individuell, bedarfsorientiert und anpassbar unterstützt.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erhalten die Tagesstruktur-Besucher:innen im Sinne der Förderung ihrer Selbstbestimmung eine individuelle, bedarfsorientierte und flexible Mobilitätsunterstützung. Vom Fahrtentraining und der Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Beförderung mit eigenen oder zugekauften Fahrtendiensten, gegebenenfalls mit Fahrtbegleitung, sind viele Optionen geboten. Diesbezüglich geht es immer ausschließlich um die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Tagesstruktur-Einrichtung und retour. Die Durchführung des Mobilitätskonzeptes obliegt den anerkannten Einrichtungen der Tagesstruktur.

Die Nutzung dieser Leistung erfolgt ohne eigenen Antrag an den FSW. Die Förderbewilligung wird für die Leistung Tagesstruktur inklusive Mobilitätskonzept erteilt. Die Förderung beinhaltet einen Aufschlag zum Tagsatz der jeweiligen Einrichtung für die Tagesstruktur. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2010 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2011 an.

60
41,8% 41,9% 42,1% 42,6% 43,0% 43,2% 42,6%
4.440
21 20
1
38
90 60 30 Anzahl
Anzahl
36
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 30 60 90
2.580
4.440 4.490 4.410 4.330 3.030 2.870 (172%) (172%) (174%) (171%) (168%) (117%) (111%) (100%)
19 18 17 16 15 10 41,8% 58,2%
2
Jahre
Frauen
Männer
Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45%

-45% bis -35%

-35% bis -25%

-25% bis -15%

-15% bis -5%

Wr. Durchschnitt

+5% bis +15%

+15% bis +25%

+25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2021 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Beförderungsformen 2013–2021

Tage 2010–2021 in Tsd.

624 551 843 822 771 565 545 485 (129%) (114%) (174%) (170%) (159%) (117%) (113%) (100%)

Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

13,96 13,43 15,68 14,54 13,11 9,04 8,36 5,41 (258%) (248%) (290%) (269%) (242%) (167%) (155%) (100%)

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Beförderungsformen für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ für 2013 bis 2021

21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 6: Anzahl der geförderten Tage, die von 2010 bis 2021 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ genutzt wurden.

Durchschnittstarife

2010–2021

Förderung des FSW Kostenbeiträge der Kund:innen

21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2021 Durch die Covid-19-Pandemie notwendige Zuschlagszahlungen wurden 2020 als Projekt- und 2021 als Subjektförderung ausbezahlt.

Marktanteile 2021 zu 2011

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für einen Tag im „Mobilitätskonzepts“ bezahlte. Für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in den Jahren 2021 und 2011 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2011 in Prozentpunkten.

61
7,2% 7,3% 7,2% 6,5% 9,0% 5,3% 9,1% 9,6% 35,9% 36,9% 39,3% 38,9% 38,5% 39,7% 39,2% 38,9% 49,5% 49,5% 47,5% 49,2% 47,3% 49,9% 46,9% 46,5% 13 15 16 17 18 19 20 21
21
16 15 10
35,2%
4,1%
0%
JAW Lebenshilfe
ÖHTB REiNTEGRA GIN Balance Das Band Caritas
Assist weitere
Öffentlich Öffis mit Begleitung Zu Fuß ohne Begleitung Zu Fuß mit Begleitung Fahrtendienst Mehr als eine Mobilitätsart (201%) (166%) (163%) (156%) (151%) (142%) (136%) (100%) € 22,7 € 18,7 € 18,4 € 17,6 € 17,0 € 16,0 € 15,3 € 11,3
20 19 18 17
10,1% 8,6% 6,1% 5,6% 4,5% 4,0% 2,8%
19,0%
100%
Wien
Erzdiözese Diff. in %-Pkt. (-36,7) (+10,1) (-1,5) (+6,1) (+4,5) (+2,8) (+4,1) (-2,2)
12 Träger (-2,3) (+15,1)

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach

In Wien lebenden Personen ohne Unterkunft wird Obdach und umfassende Perspektivenabklärung in Chancenhäusern angeboten. Nach Möglichkeit wird obdach- oder wohnungslosen Menschen ein direkter Zugang zu einer eigenen Wohnung mit Betreuung ermöglicht. Ein Teil der Personen bereitet sich in bedarfsgerechten Übergangswohnungen von anerkannten und geförderten Einrichtungen auf eine eigene Wohnung vor. Wohnungslose Menschen, die nicht mehr ohne Unterstützung leben können, erhalten einen betreuten Dauerwohnplatz. Während der kalten Jahreszeit wird das Angebot durch zusätzliche Notquartiersplätze ergänzt.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2021

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, die die jeweils dargestellte Leistung 2021 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr Kund:innen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kund:innen nahmen beide Leistungen im Jahr 2021 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch

63

Kund:innen 2010–2021

12.460 12.550 12.590 11.730 11.100 10.320 10.020 8.180 (152%) (153%) (154%) (143%) (136%) (126%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder Für 2021 exkl. 220 Kund:innen der Leistung „Sozial betreutes Wohnen“, die aufgrund von Alter und Pflegebedarf zur „Pflege und Betreuung“ zählen.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Nächtigungen und Tage

2021 zu (2020)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für das Jahr 2021

Übergangswohnen

Sozial betreutes Wohnen

Mobile Wohnbetreuung

Chancenhäuser

205.790 Tage

1.254.270 Tage

(1.329.000 Tage)

433.840 Tage

(422.540 Tage)

(218.140 Tage) 489.680 Tage

(227.150 Nächtigungen) 193.920 Nächtigungen Nachtquartiere (469.660 Tage)

Abb. 4: Anzahl der Nächtigungen und Tage ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ in den Jahren (2020) und 2021

Anspruchsgruppen 2010–2021

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Anspruchsgruppen „Familien“, „Paare“ und „Einzelpersonen“ an der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2021

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ im Jahr 2021 Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

64
34,7% 33,0% 32,8% 30,8% 28,8% 28,9% 28,6% 26,9%
34,7% 65,3% 1 2 82,0% 81,2% 79,2% 79,3% 80,3% 81,3% 81,5% 79,1% 2,7% 2,5% 2,5% 2,5% 2,7% 3,2% 3,2% 18,1% 15,3% 16,3% 18,3% 18,2% 17,0% 15,5% 15,3% 2,7% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 10 Familien Paare Einzelpersonen 32 Jahre 240 160 80
39 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 80 160 240
Anzahl Frauen Anzahl Männer

Plätze 2021 zu (2020)

Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro

Nachtquartiere

Chancenhäuser

Übergangswohnen

Sozial betreutes Wohnen

Lebensqualität der Kund:innen 2012–2021

1.132

Partnerorganisationen 2021 zu (2020)

553

(540)

3.537

(3.600)

(1.040) 1.212

(1.200)

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“, die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren (2020) und 2021 vereinbart hat.

109,4 104,6 88,2 89,7 75,2 66,6 62,3 39,3 (278%) (266%) (224%) (228%) (191%) (169%) (159%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2021 an anerkannte. und geförderte Einrichtungen für die soz Dienstleistungen der Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ geleistet wurden. Inkl des Aufwands jener Kund:innen des „Sozial betreutes Wohnen“, die zur „Pflege und Betreuung“ zählen

Einrichtungen 2021 zu (2020)

8

Chancenhäuser

Übergangswohnen

Sozial betreutes Wohnen

Mobile Wohnbetreuung

90%

80%

70%

60%

50%

40%

81% 67% 59% 54%

79% 67% 30%

74% 67%

57% 41%

100% 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Abb. 11: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr gut“ und „eher gut“ auf die Frage „Wie beurteilen Sie Ihre Lebensqualität?“ geantwortet haben.

Zufriedenheit mit dem FSW 2012–2021

Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung

4

(3)

19

(17)

9

(9)

(6) 16

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021.

Übergangswohnen

Sozial betreutes Wohnen

Chancenhäuser

5

Nachtquartiere 79%

(4)

45

(45)

20

Nachtquartiere (24)

Allgemeines Übergangswohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Zielgruppenwohnen Betreutes Wohnen in Wohnungen Mobile Wohnbegleitung (14)

(20)

(8) 25

10 Mobile Wohnbetreuung

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre (2020) und 2021. In der Mobilen Wohnbetreuung wurden Stützpunkte gezählt.

92% 86% 80% 84% 85%

85%

90% 85% 88% 50% 55% 60% 65% 70% 75% 80% 85% 90% 95% 100% 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Abb. 12: Ergebnisse der Befragungen der Kund:innen in den dargestellten Leistungen. Anteil der Kund:innen, die mit „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit dem Fonds Soziales Wien?“ geantwortet haben.

65

Nachtquartiere

inkl. Winterpaket

„Nacht- bzw. Notquartieren“ bieten obdachlose Menschen, für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, eine niederschwellige, betreute Unterbringung. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und kleinen Mahlzeiten sowie Getränken.

Die Nachtquartiere des Winterpakets wurden infolge der Covid-19-Pandemie auf ein Ganztagesangebot ausgeweitet. Sie bieten zwischen November und April Schlafplätze, Tagesaufenthalt und Basisversorgung für alle obdachlosen Personen, unabhängig ihrer sozialrechtlichen Ansprüche, damit in Wien niemand auf der Straße erfrieren muss.

Von Mai bis Ende Oktober 2021 (Start des Winterpakets 2021/22) wurden die Einrichtungen als Covid-19-Notquartiere weitergeführt. Damit konnten obdachlose Personen auch während der Sommermonate in der Pandemie versorgt werden.

Kund:innen 2005–2021

(199%) (100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung als „Winterpaket“ erweitert

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

66
22,5% 20,5% 18,4% 18,4% 16,8% 18,3%
21
39
120
40 Anzahl Frauen Anzahl Männer 41
0 5 10 15 20
70
40
17,8% 18,6% 3.150 3.820 3.870 4.090 4.240 3.690 3.620 2.780 1.400 (225%) (273%) (277%) (292%) (303%) (264%) (259%)
20 19 18 17 16 15 10 05 22,5% 77,5% 1 2
Jahre
80
Jahre
25 30 35 40 45 50 55 60 65
75 80 85 90 95 100 105 110
80 120

Plätze 2005–2021

Regelbetrieb Winterpaket

Nächtigungen 2005–2021 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1.130 1.040 1.120 1.160 1.275 990 910 410 270 (419%) (385%) (415%) (430%) (472%) (367%) (337%) (152%) (100%) 920 880 920 950 790 610 570 21 20 19 18 17 16 15 10 05

210 160 200 200 360 380 340 410 270

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“, die der FSW mit dessen Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben (farbige Segmente)

Leistungsbezugsdauer 2021

194 227 164 201 211 190 177 118 47 (414%) (485%) (350%) (430%) (452%) (406%) (379%) (253%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 2005 bis 2021 Das Angebot der Nachtquartiere wird seit 2018 strategisch in die Leistung „Chancenhäuser“ überführt. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne sozialrechtliche Ansprüche als „Winterpaket“ erweitert

Marktanteile 2021 zu 2010

20,83 16,81 10,03 10,17 13,03 8,21 6,40 3,11 1,37 (1228%)(1522%) (733%) (743%) (952%) (600%) (467%) (227%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soz Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2021 Der Anstieg der Aufwendungen für 2020 und 2021 ist auf die durch die Covid-19-Pandemie notwendige Verlängerung der Wintermaßnahmen über die Sommermonate und die Umstellung auf 24-Stunden-Betrieb zurückzuführen.

Abb. 5: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ im Jahr 2021, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der Kund:innen nächtigte bis zu 24 Mal (Median, farbiger Balken).

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2021 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

67
1.170 340 220 200 150 120 75 80 68 56 690 1–10 Nächte 11–20 Nächte 21–30 Nächte 31–40 Nächte 40–50 Nächte 51–60 Nächte 61–70 Nächte 71–80 Nächte 81–90 Nächte 91–100 Nächte ≥ 101 Nächte 32,2% 19,1% 17,4% 13,7% 9,3% 7,6% 0,4% 0,3% 0% 75% Vinzenzgem. St. Martin Vinzenzgem. St. Benedikt Diff. in %-Pkt. (-2,9) (+19,1) (+8,3) (-42,0) (+9,2) (+7,6) Volkshilfe Wr. Rotes Kreuz Arb.-Samariter-Bund Obdach Wien Johanniter Caritas Erzdiözese (0,0) (0,0)

Kund:innen 2018–2021

Altersverteilung 2021 zu 2018 (als Linie)

Chancenhäuser

Obdachlose Menschen erhalten in Chancenhäusern unkompliziert eine kurzfristige Unterbringung in Verbindung mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag.

Chancenhäuser bieten einen offenen, niederschwelligen Zugang für alle akut wohnungslosen Menschen. Das Angebot steht Einzelpersonen, Paaren und Familien rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Außerdem können über Beratungsstellen, Tageszentren und die Straßensozialarbeit freie Plätze vorab reserviert werden.

Das Angebot umfasst die Unterbringung in Einzel-, Doppeloder Familienzimmern und Beratung. Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Durch die rasche Verfügbarkeit sozialarbeiterischer Beratung werden die Kund:innen bei der Bewältigung ihrer Notlage bestmöglich unterstützt und eine Verfestigung ihrer Obdachlosigkeit vermieden. Die Perspektivenklärung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland.

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2018 an.

68
35,9% 34,6% 38,1% 31,3% 1.860 1.730
21 20 19 18 17 16
33 Jahre 45 30 15 Anzahl Frauen Anzahl Männer 39 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 15 30 45
1.510 480 (388%) (359%) (315%) (100%)
15 10 05 35,9% 64,1%

Plätze 2018–2021

Aufwendungen 2018–2021 in Mio. Euro

550 540 540 300 (183%) (180%) (180%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2018 bis 2021 vereinbart hat.

Belegtage 2018–2021 in Tsd.

13,33 11,74 10,25 3,84 (347%) (306%) (267%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 5: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ für die Jahre 2018 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2018

Obdach Wien Wr. Rotes Kreuz Caritas Erzdiözese ASB

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 206 218 150 34 (609%) (645%) (444%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

55,2% 22,5% 14,1% 8,1% 0% 75%

Diff. in %-Pkt. (-11,1) (-11,2) (+14,1) (+8,1)

Abb. 6: Anzahl der Belegtage, die Personen in der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ in den Jahren 2018 bis 2021 verbracht haben

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2021 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten

69

Allgemeines Übergangswohnen

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.

Die Eigenleistung der Bewohner:innen beträgt zwischen 165 und 288 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.

Kund:innen 2005–2021

1.210 1.430 1.610 1.980 2.220 2.570 2.390 2.030 (53%) (60%) (71%) (79%) (98%) (109%) (127%) (118%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

70
17,7% 17,4% 23,8% 24,1% 25,3% 24,1% 26,9% 27,9%
21
75
42
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60
70 75 80 85 90
25
1.070
20 19 18 17 16 15 10 05 17,7% 82,3% 1 2 39 Jahre
50 25 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre
65
95 100 105 110
50 75

Plätze 2005–2021

460 580 580 710 1.040 1.090 1.260 1.230 1.010 (46%) (57%) (57%) (70%) (103%) (108%) (125%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.

Re-Integration 2009–2021

Tage

2009–2021 in Tsd.

166 199 233 265 335 364 438 434 438 (38%) (45%) (53%) (60%) (76%) (83%) (100%) (99%) (100%)

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2021, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

21 20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2021.

Durchschnittstarife 2009–2021

4,71 5,22 4,85 7,07 10,39 10,79 11,60 10,30 5,43 (87%) (96%) (89%) (130%) (191%) (199%) (214%) (190%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2021

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 7: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2021 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht im FSW eingehoben.

Obdach Wien

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

71
37,2% 38,6% 35,7% 39,5% 32,5% 33,2% 35,4% 33,3% 19,9% 0%
21 20 19 18 17 16 15 10 09
100%
€ 27,8 € 26,4 € 25,6 € 25,3 € 26,3 € 27,6 € 26,0 € 22,9 € 26,0 (107%) (101%) (98%) (97%) (101%) (106%) (100%) (88%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09 94,1% 5,9% 0% 100% Diff. in %-Pkt. (+11,7) (-11,7) Arb.-Samariter-Bund

Zielgruppenwohnen

Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf.

Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten.

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 175 und 360 Euro pro Monat.

Kund:innen 2005–2021

940 1.000 950 770 780 800 750 600 (137%) (157%) (167%) (158%) (128%) (130%) (133%) (125%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder –keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

72
35,5% 35,9% 34,7% 33,6% 30,9% 30,7% 30,8% 27,0% 820
21 20
24
0 5 10 15
35
50
60
70 75
19 18 17 16 15 10 05 35,5% 64,5% 1 2 35 Jahre
16 8 Anzahl Frauen Anzahl Männer 37 Jahre
20 25 30
40 45
55
65
80 85 90 95 100 105 110 8 16 24

Plätze 2005–2021

480 490 540 530 410 420 420 380 340 (141%) (144%) (159%) (156%) (121%) (124%) (124%) (112%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.

Re-Integration 2009–2021

Tage 2005–2021 in Tsd.

161 196 184 163 141 142 146 112 92 (175%) (213%) (199%) (177%) (153%) (155%) (159%) (122%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen

2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

8,38 9,52 9,30 7,92 5,74 4,93 5,22 3,66 2,33 (360%) (409%) (399%) (340%) (246%) (211%) (224%) (157%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2021 Im Jahr 2019 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen vergeben

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht im FSW eingehoben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

73
35,2% 36,0% 33,7% 35,8% 37,7% 43,1% 44,5% 34,6% 28,5% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 10 09 € 43,7 € 41,9 € 40,5 € 39,6 € 39,5 € 31,2 € 28,2 € 22,6 € 18,6 (235%)
21 20 19 18 17 16 15 10 05 47,1% 28,5% 14,4% 10,0% 0% 75% Caritas Erzdiözese Arb.-Samariter-Bund Heilsarmee neunerhaus Diff. in %-Pkt. (-15,2) (+28,5) (-6,8) (-4,7)
(225%) (218%) (213%) (212%) (168%) (152%) (122%) (100%)

Mutter-Kind-Einrichtungen

Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.

Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Eltern, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 175 und 360 Euro pro Monat.

Kund:innen 2007–2021

(137%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2021. 2021 kamen auf einen Elternteil (meistens Mütter) statistisch 1,6 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2007 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „MutterKind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

74
96,6% 96,4% 95,0% 94,6% 96,7% 94,7% 95,4%
570
29
30
28
0 5 10 15 20 25 30 35 40
50 55
70 75
64,9%
550 600 480 460 470 470 410 300 (191%) (182%) (200%) (160%) (153%) (157%) (157%)
(100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07 96,6% 3,4% 1 2
Jahre
20 10 Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre
45
60 65
80 85 90 95 100 105 110 10 20 30

Plätze 2007–2021

380 350 370 390 300 300 300 300 240 (158%) (146%) (154%) (163%) (125%) (125%) (125%) (125%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2021 vereinbart hat.

Re-Integration 2009–2021

Tage 2008–2021 in Tsd.

114 111 115 93 89 96 100 85 81 (137%) (137%) (143%) (115%) (110%) (118%) (123%) (105%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 08

Aufwendungen 2007–2021 in Mio. Euro

Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2021 Ab 2021 ist es nicht mehr möglich die Kund:innen getrennt nach Erwachsenen und Kindern darzustellen.

Durchschnittstarife 2008–2021

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Kinder 2,42 2,10 2,73 2,02 1,82 1,86 1,90 1,29 0,50 (485%) (420%) (546%) (405%) (365%) (373%) (380%) (259%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 07

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2021 Im Jahr 2019 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

75
Erwachsene
50,0% 43,0% 44,4% 48,0% 47,8% 59,8% 53,1% 37,9% 35,0% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 10 09 € 21,6 € 20,9 € 20,5 € 18,5 € 20,1 € 19,4 € 18,7 € 15,2 (87%)
21 20 19 18 17 16 15 10 31,3% 29,0% 25,8% 13,7% 0% 50% Kolping – Gruppe Caritas Erzdiözese St. Elisabeth-Stiftung Missionsschwestern Caritas Socialis Diff.
(+11,5) (+2,1) (+1,0) (-11,0) (-3,7)
(84%) (83%) (75%) (81%) (78%) (76%) (61%)
in %-Pkt.

Betreutes Wohnen in Wohnungen

Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kund:innen größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die Kund:innen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.

Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen.

Einige Angebote ermöglichen den Kund:innen nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieter:innen.

Die monatliche Eigenleistung der Kund:innen liegt zwischen 113 und 381 Euro für einen Wohnplatz und 133 und 1.112 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.

Kund:innen 2005–2021

3.390 3.900 3.560 2.810 2.600 2.180 1.870 1.120 (298%) (303%) (348%) (318%) (251%) (232%) (195%) (167%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 1: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

76
46,0% 48,0% 47,9% 53,2% 55,9% 49,3% 49,3% 46,1%
21
1 2 34 Jahre 60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 37 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60
3.330
20 19 18 17 16 15 10 05 46,0% 54,0%

Plätze 2005–2021

2.220 2.180 2.430 2.280 1.980 1.650 1.220 1.080 590 (376%) (369%) (412%) (386%) (336%) (280%) (207%) (183%) (100%)

Tage 2005–2021 in Tsd.

813 823 872 809 603 534 440 348 186 (437%) (442%) (469%) (435%) (324%) (287%) (236%) (187%) (100%)

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

11,49 11,25 11,59 12,36 10,78 11,17 8,84 5,62 3,49 (329%) (322%) (332%) (354%) (309%) (320%) (253%) (161%) (100%)

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.

Re-Integration 2009–2021

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021. Auf 100 Tage gerundet.

Durchschnittstarife 2005–2021

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2021

Marktanteile

2021 zu 2010

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

77
74,9% 72,8% 74,5% 64,5% 58,0% 58,6% 59,3% 59,3% 50,6% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 10 09 € 24,6 € 24,7 € 21,8 € 22,4 € 22,4 € 21,0 € 21,8 € 20,5 € 18,3 (134%)
21 20 19 18 17 16 15 10 05 19,2% 17,8% 13,4% 12,1% 11,4% 10,2% 8,4% 7,5% 0% 50% NEUSTART ARGE Nichtsess. Wiener Hilfswerk Obdach Wien Volkshilfe Caritas Erzdiözese WOBES Heilsarmee Diff. in %-Pkt. (+0,4) (+17,8) (-8,2) (-1,1) (-5,5) (+0,3) (-4,7) (+1,0)
(135%) (119%) (123%) (122%) (115%) (119%) (112%) (100%)

Sozial betreutes Wohnen

Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen.

Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit – auch bis zu ihrem Lebensende – bereitzustellen.

Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Einzelpersonen sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.

Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 216 und 473 Euro.

Kund:innen 2005–2021

1.290 1.290 1.280 1.310 1.320 1.210 470 (297%) (291%) (275%) (274%) (272%) (279%) (281%) (257%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

78
30,3% 30,9% 32,1% 31,1% 31,5% 30,7% 30,8% 31,0% 1.390
21 20 19 18 17
1 2 58
60 40 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer 58 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 20 40 60
1.370
16 15 10 05 30,3% 69,7%
Jahre

Plätze 2005–2021

1.210 1.200 1.150 1.150 1.150 1.150 1.150 1.080 410 (295%) (293%) (280%) (280%) (280%) (280%) (280%) (263%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2021 vereinbart hat.

Stabiles Wohnen 2011–2021

Tage 2005–2021 in Tsd.

431 423 418 414 414 413 410 283 99 (437%) (429%) (424%) (420%) (419%) (419%) (416%) (287%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021. Auf 100 Tage gerundet.

Durchschnittstarife 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

16,88 15,34 14,48 13,53 13,68 13,12 12,82 9,51 2,01 (838%) (762%) (719%) (672%) (679%) (651%) (636%) (472%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2010

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der Bewohner:innen werden nicht vom FSW eingehoben.

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

79
86,4% 89,5% 91,0% 89,9% 91,8% 89,0% 87,6% 86,1% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 11 € 38,7 € 36,4 € 34,2 € 32,7 € 32,7 € 31,7 € 31,2 € 26,7 € 18,1 (214%) (201%) (189%) (180%) (181%) (175%) (172%)
21 20 19 18 17 16 15 10 05 21,5% 17,2% 12,6% 12,2% 11,6% 11,2% 5,0% 4,6% 4,0% 0% 50% Heilsarmee Wr. Rotes Kreuz Caritas Erzdiözese ARGE Nichtsess. Volkshilfe Wiener Hilfswerk Arb.-Samariter-Bund neunerhaus Diff. in %-Pkt. (-0,7) (-7,8) (+4,2) (-6,0) (+1,2) (+3,5) (+2,7) (+5,0) Obdach Wien (-2,1)
(148%) (100%)

Housing First

Mobile Wohnbetreuung

Bei der Leistung „Housing First“ werden obdach- und wohnungslose Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung unterstützt bzw. wird ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und wird für rund zwei Jahre angeboten.

Ziel von „Housing First“ ist es, Menschen zu unterstützen, um selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen und damit den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sichern. Die Leistung umfasst die Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld.

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei wiederkehrenden Krisen ist es möglich, eine erneute Aufnahme in die Leistung zu beantragen.

Kund:innen 2012–2021

(2.639%)(2.885%) (2.064%) (1.485%) (1.606%) (1.212%) (1.091%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.

80
49,8% 52,9% 57,2% 56,5% 58,6% 58,0% 56,8% 47,6% 950 870
360 30
21 20 19 18 17 16 15
1 2 38
30 20 10 Anzahl Frauen Anzahl Männer 41 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 10 20 30
680 490 530 400
12 49,8% 50,2%
Jahre

Plätze 2012–2021

660 540 370 360 360 230 200 50 (1.320%) (1.080%) (740%) (720%) (720%) (460%) (400%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat.

Stabiles Wohnen 2015–2021

Tage 2012–2021 in Tsd.

237 240 167 133 134 79 58 2 (12.154%)(12.011%) (8.430%) (6.744%) (6.768%) (3.995%) (2.951%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 6: Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2012

Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,86 2,27 1,90 1,83 1,45 1,27 0,99 0,64 (291%) (356%) (298%) (286%) (227%) (198%) (155%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2021

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Housing First“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten

81
77,5% 87,9% 85,8% 92,8% 85,9% 94,7% 95,7% 0,0% 0,0% 0% 100% 21 20
17
59,8% 22,6% 17,6% 0% 100%
Caritas
(+22,6)
19 18
16 15 12
Volkshilfe
Erzdiözese neunerhaus Diff. in %-Pkt. (+59,8)
(-82,4)

Leistbares Wohnen

mit Betreuungsangebot

Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.

Die Kund:innen erhalten einen unbefristeten Nutzungsoder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe. Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die Kund:innen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Kund:innen 2012–2021

Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.

82
18,6% 23,2% 24,4% 19,9% 19,2% 17,9% 18,5% 14,3% 470 540 570
21 20 19
46
24 16
Anzahl
Anzahl Männer 53
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 8
540 400 350 310 200 (230%) (267%) (281%) (266%) (197%) (172%) (153%) (100%)
18 17 16 15 12 18,6% 81,4% 1 2
Jahre
8
Frauen
Jahre
16 24

Plätze 2012–2021

430 430 430 440 380 310 280 170 (253%) (253%) (253%) (259%) (224%) (182%) (165%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat.

Stabiles Wohnen 2015–2021

Tage 2012–2021 in Tsd.

142 134 133 133 115 107 91 53 (269%) (254%) (252%) (252%) (219%) (203%) (173%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021

Marktanteile 2021 zu 2012

Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

5,52 4,43 3,42 1,97 1,19 0,73 0,91 0,10 (4.490%)(5.603%) (3.469%) (2.003%) (1.207%) (737%) (921%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2021

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten

83
90,1% 81,2% 94,0% 95,0% 94,5% 91,5% 92,9% 0,0% 0,0% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 12 67,3% 24,4% 8,3% 0% 100% Arb.-Samariter-Bund ARGE Nichtsesshaftenhilfe Kolping
Diff. in %-Pkt. (-31,9) (+23,8) (+8,3)
Österreich

Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung

Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen.

Kund:innen 2012–2021

870 560 480 420 400 420 80 (1.643%) (1.052%) (673%) (580%) (506%) (482%) (506%) (100%)

Altersverteilung 2021 zu 2012 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.

84
47,1% 47,9% 50,2% 47,1% 42,9% 38,5% 38,1% 39,7% 1.360
21 20 19
47,1% 52,9% 1 2 37
18 12 6 Anzahl
42
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 6 12 18
18 17 16 15 12
Jahre
Frauen Anzahl Männer
Jahre

Plätze 2012–2021

420 270 230 190 210 210 120 (350%) (225%) (192%) (158%) (175%) (175%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2021 vereinbart hat. Ab 2021 werden nicht mehr Plätze sondern Betreuungseinheiten vergeben, weshalb für 2021 keine Plätze angegeben werden können.

Stabiles Wohnen 2012–2021

Tage 2012–2021 in Tsd.

117 95 69 78 59 56 68 8 (1.402%) (1.148%) (827%) (936%) (710%) (678%) (813%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Betreuungstage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021 Seit der Umstellung auf Subjektförderung mit Beginn 2019 werden Einheiten verrechnet, die zwecks Vergleichbarkeit in Tage umgerechnet werden.

Marktanteile 2021 zu 2012

Aufwendungen 2012–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,41 3,10 1,87 1,12 0,99 0,98 0,95 0,05 (6.147%)(6.747%) (3.711%) (2.220%) (1.952%) (1.943%) (1.884%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2021

Abb. 5: Anteil der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2021 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten

85
79,6% 88,8% 92,8% 89,8% 90,4% 97,0% 95,9% 0,0% 0,0% 0% 100% 21 20 19 18 17 16 15 12
14,4% 12,2% 0% 75%
37,5% 19,0% 16,9%
Obdach Wien neunerhaus Heilsarmee WOBES Caritas Erzdiözese Diff. in %-Pkt. (-14,3) (+19,0) (-31,3) (+13,6) (+8,2)

Ambulante Dienste

Ambulante Angebote richten sich an obdach- und wohnungslose volljährige Einzelpersonen und an Familien und sind durch einen niederschwelligen Zugang gekennzeichnet. Aufsuchende Dienste und Beratungs- und Versorgungsangebote zielen darauf ab, die Grundbedürfnisse von Betroffenen abzudecken und Entwicklung zu ermöglichen. Die Angebote greifen effizient und effektiv ineinander und bieten obdach- und wohnungslosen Menschen ein differenziertes und vielschichtiges System bedarfsgerechter Leistungen.

Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe bieten obdachlosen Menschen einen Rückzugsraum sowie Basisversorgung, Tagesstruktur und sozialarbeiterische Betreuung an.

Streetwork sucht obdachlose Menschen im öffentlichen Raum bei Tag und Nacht auf und informiert sie über bestehende Angebote.

Mobile und ambulante Gesundheitsangebote bieten obdach- und wohnungslosen Personen medizinische und psychiatrische Versorgung sowie Gesundheitsförderung mit dem Ziel, ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Es werden allgemeinmedizinische, zahnmedizinische und fachärztliche Versorgung, aber auch psychologische und psychotherapeutische Beratung und gesundheitsbezogene Betreuung angeboten.

Aufwendungen 2015–2021 in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

14,39 12,74 11,07 10,87 9,98 9,24 8,07 (178%) (158%) (137%) (135%) (124%) (115%) (100%)

Kund:innen Tageszentren 2015–2021

21 20 19 18 17 16 15

Abb. 1: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“, „Streetwork“, „Mobile Gesundheitsförderung“ und „Ambulante Gesundheitsförderung“ von 2015 bis 2021.

Beratungen und Kontakte 2015–2021

8.090 7.400 9.490 9.180 9.920 8.670 8.240 (98%) (90%) (115%) (111%) (120%) (105%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 64.090 58.600 85.300 81.500 82.500 86.500 81.400 (79%) (72%) (105%) (100%) (101%) (106%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen in den Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe von 2015–2021.

Abb. 3: Anzahl der Beratungen, Kontakte und Begleitungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ von 2015 bis 2021.

86
24,1% 24,6% 24,4% 24,6% 25,2% 25,7% 17,2%

Kund:innen Streetwork 2005–2021

10.510 13.570 13.240 14.390 13.460 10.700 (85%) (98%) (127%) (124%) (134%) (126%) (100%)

Kund:innen Mobile Gesundheitsförderung

4.960 5.900 5.410 5.650 5.570 5.640 (87%) (88%) (105%) (96%) (100%) (99%) (100%)

Kund:innen Ambulante Gesundheitsförderung

(113%)

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Streetwork“

Aufgesuchte Einsatzorte 2015–2021

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Mobile Gesundheitsangebote“ von 2015–2021.

Behandlungen/Konsultationen 2011–2021

(114%) (120%) (114%) (111%) (114%) (100%)

Abb. 8: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Ambulante Gesundheitsangebote“ von 2015–2021.

Konsultationen 2005–2021

(233%) (191%) (185%) (165%) (135%) (122%) (100%)

Abb. 5: Anzahl der aufgesuchten Einsatzorte der sozialen Dienstleistung „Streetwork“ von 2015–2021.

Abb. 7: Anzahl der Behandlungen und Konsultationen der Mobilen Gesundheitsförderung von 2015–2021.

Abb. 9: Anzahl der Konsultationen der Ambulanten Gesundheitsförderung von 2015–2021.

87
20,2% 17,3% 17,9% 18,1% 17,0% 16,1% 16,4%
21
37,7% 36,3% 36,3% 41,1% 31,4% 23,2% 23,4%
21
43,9% 45,3%
40,6% 38,5% 34,8% 34,7%
9.140
20 19 18 17 16 15
4.880
20 19 18 17 16 15
49,8%
3.900 3.700 3.330 3.170 2.800 2.600 2.300 (170%) (161%) (145%) (138%) (122%)
(100%) 21 20 19 18 17 16 15 10.950 9.780 10.520 10.830 9.050 8.460 7.230 (151%) (135%) (145%) (150%) (125%) (117%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 36.810 38.200 40.100 38.200 37.300 38.100 33.500 (110%)
21 20 19 18 17 16 15 15.240 12.500 12.100 10.800 8.900 8.000 6.600
21 20 19 18 17 16 15

Flüchtlinge

Überblick zur Kund:innengruppe Flüchtlinge

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Behandlung. Je nach Bedarf und Situation werden weitere Leistungen gewährt, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens rasch decken zu können. Die Kosten für diese Leistungen der Grundversorgung werden vom Bund und dem Land Wien gemeinsam getragen.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser Kund:innengruppe dargestellt.

Alle folgenden Abbildungen zur Leistung Grundversorgung beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.

Grundversorgte Personen ohne Mehrfachzählung 2012–2021

(126%) (110%) (100%)

Abb. 1: Die für die Versorgung der Flüchtlinge in Österreich vom Bund gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung beauftragten Bundesländer weisen die Kund:innen in Form von Monatsdurchschnittsangaben aus. Dafür wird errechnet, wie viele Personen im Jahr im Schnitt pro Monat betreut worden sind Da aber viele Personen mehrere Monate in der Leistung sein können, ist die Berücksichtigung aller unterschiedlichen Personen im Jahr ohne Mehrfachzählungen aussagekräftiger. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Alle folgenden Abbildungen zur Leistung „Grundversorgung“ beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.

89
34,2% 39,9% 40,3% 40,9% 42,1% 32,8% 32,1% 35,9% 37,8% 19.200 16.030 19.660
21 20 19 18 17 16 15 14 13 12
26.370 33.550 36.740 25.840 10.510 9.180 8.310 (231%) (193%) (237%) (317%) (404%) (442%) (311%)

Grundversorgung für hilfsund schutzbedürftige Fremde

Die zentrale soziale Dienstleistung für geflüchtete Menschen ist, gemäß der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“. Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehem. Asylwerber:innen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.

In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.

Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Im Rahmen des Programms „Integration ab Tag 1“ wurden Deutschkurse zur Verfügung gestellt, gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerber:innen bei der Stadt Wien koordiniert und die Bildungsdrehscheibe sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gefördert.

Kund:innen 2005–2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen im Monatsdurchschnitt, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Anteil der Frauen und Männer 2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2021 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2021 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

90
40,6% 38,9% 36,8% 34,7% 34,0% 33,3% 35,3% 44,0% (122%) (127%) (152%)
10.540 10.980 13.120 17.570 20.360 20.560 10.580 5.320 8.620 21 20 19 18 17 16 15
40,6%
1 2 28 Jahre 300 200 100 Anzahl Frauen Anzahl Männer 26 Jahre 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 100 200 300
(204%) (236%) (239%) (123%) (62%) (100%)
10 05
59,4%

Kund:innen in org. Unterkünften 2005–2021

Unbegleitete Minderjährige 2005–2021

Aufwendungen 2005–2021 in Mio. Euro

und sonstige Kosten

Abb. 4: Anzahl der Kund:innen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die von 2005 bis 2021 in organisierten Unterkünften wohnten. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Asylverfahren über 12 Monate 2005–2021

Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich

Quotenerfüllung 2005–2021

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2005 bis 2021

Herkunftsländer 2021 zu 2010

Abb. 5: Anzahl und Anteil der Kund:innen in der „Grundversorgung“, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese Kund:innen (100 %-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100 % der Kosten zu tragen.

Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2021 für 21,5 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher 2021 die vorgegebene Quote mit 185 %.

Abb. 9: Herkunftsländer der Kund:innen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2021 und 2010 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

91
55,0% 32,0% 30,7% 29,8% 30,1% 28,7% 35,3% 39,8%
5.180
8.660 3.140 1.690 2.490 21
17 16 15
15,3% 8,0% 5,0% 6,7% 8,6% 9,0% 11,6% 19,0%
170
290 21
(32,9%) 1.750 (58,0%) 5.000 21 20 19 18 17 16 15 10 05 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung 185% 183% 173% 162% 138% 118% 106% 134% 157% 21 20 19 18 17 16 15 10 05 30,3% 17,2% 10,2% 8,7% 6,1% 5,0% 3,9% 1,7% 1,6% 15,4% 0% 50% Afghanistan Irak Russische
Syrien,
Somalia Iran,
Nigeria Georgien Diff.
(+21,4)
staatenlos 85
(100%) (117%) (151%) (208%) (278%) (348%) (126%) (68%) (100%) 2.490 2.910 3.760
6.930
20 19 18
10 05
(59%) (69%) (90%) (155%) (255%) (324%) (110%) (34%) (100%)
200 260 450 740 940 320 100
20 19 18 17 16 15 10 05 88,0 86,3 108,5 138,2 182,8 166,1 72,0 31,2 43,9 (201%) (197%) (247%) (315%) (417%) (379%) (164%) (71%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung
Föderation
Arabische Republik
Islamische Republik
in %-Pkt.
(+12,5) (-6,9) (+8,0) (+3,4) (-7,3) (-4,8) (+3,8)
weitere Länder (+0,7) (-30,7)

Schuldenproblematik

Überblick zur Kund:innengruppe

Kund:innen mit Schuldenproblematik

Wiener:innen, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik notwendige Ausgaben nicht mehr bewältigen können und dadurch in ihren jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, erhalten bei der Schuldnerberatung Wien fachkundige Beratung und Unterstützung zum Abbau ihrer Schulden. In besonders schwierigen Situationen begleiten die Mitarbeiter:innen der Schuldnerberatung ihre Kund:innen beim Privatkonkurs oder mit dem 2011 eingeführten „Betreuten Konto“.

Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen für diese Kund:innengruppe dargestellt.

Kund:innen 2005–2021

(240%) (100%)

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2021 Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich Ab 2019 werden auch jene Kund:innen gezählt, die ausschließlich Ambulanzberatungen hatten.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Altersverteilung 2021 zu 2010 (als Linie)

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021 Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.

93
41,4% 40,4% 40,3% 39,5% 40,8% 41,6% 41,9% 44,0% 11.180 9.230
21 20 19
1 2 42
210 140 70
43
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 70 140 210
9.270 9.930 9.560 9.870 10.460 9.010 3.760 (297%) (246%) (247%) (264%) (254%) (263%) (278%)
18 17 16 15 10 05 41,4% 58,6%
Jahre
Anzahl Frauen Anzahl Männer
Jahre

Bezirksspezifische Nutzung 2021

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020 Die Anzahl der Einwohner:innen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Bezirksspezifische Verschuldung 2021

Erst-Kund:innen 2009–2021

4.900 4.590 4.380 4.950 5.530 5.750 5.460 4.780 5.110 (96%) (90%) (86%) (97%) (108%) (113%) (107%) (94%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen, die zum ersten Mal ein Gespräch bezüglich der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ führen, von 2009 bis 2021. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Wartezeit 2009–2021 in Tagen

3 18 42 42 15 14 13 23 22 (14%) (80%) (191%) (191%) (68%) (64%) (59%) (105%) (100%)

Aufwendungen

2005–2021

in Mio. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,71 3,51 3,02 3,01 2,95 2,71 2,64 2,09 0,54 (689%) (652%) (560%) (558%) (547%) (503%) (489%) (388%) (100%)

< -9%

-9% bis -7%

-7% bis -5%

-5% bis -3% -3% bis -1% -1% bis +1%

+1% bis +3%

+3% bis +5%

+5% bis +7%

+7% bis +9%

> +9%

Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 56.983 Euro) der Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2021, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

21 20 19 18 17 16 15 10 09

Abb. 7: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem persönlichen Beratungsgespräch in Tagen (Median) Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben. Der Anstieg 2018/2019 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen auf das Inkrafttreten der neuen Rechtslage (Herbst 2017) zugewartet haben.

21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die Kund:innengruppe „Kund:innen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2021. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.

94
40,7% 40,1% 40,4% 38,7% 40,7% 36,4% 41,4% 42,2% 41,3%

Kund:innen 2012–2021

Betreutes Konto

Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben Zahlungsprioritäten zu erkennen und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Sie überantworten freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung.

Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc., sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, gemeinsam festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die Kund:innen und die Betreuer:innen rechtzeitig eine Warnmeldung.

Das Betreute Konto endet, wenn die Nutzer:in es nicht mehr nutzen will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (keine Zahlungseingänge mehr, keine Mietzahlungen mehr, Nutzer:in ist nicht mehr erreichbar etc.).

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2021 Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als Kund:innen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2021

Überweisungen 2012–2021

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2021 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen.

Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2021 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von Kund:innen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden. Ab 2021 werden nicht mehr nur die Eingangs-, sondern auch die Ausgangsbuchungen gezählt.

Aufwendungen 2012–2021 in Tsd. Euro

Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2021.

95
49,5% 49,4% 48,9% 48,2% 47,4% 47,9% 46,7% 64,2% 1.320
21
49,5% 50,5% 1
1.300 1.280 1.220 1.110 770 670 150 (883%) (864%) (850%) (813%) (740%) (513%) (447%) (100%)
20 19 18 17 16 15 12 93.860 62.500 56.700 53.170 43.820 34.370 25.830 4.360 (2.153%) (1.434%) (1.300%) (1.219%) (1.005%) (788%) (592%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12
2 468 433 374 351 344 243 245 54 (874%) (809%) (698%) (655%) (642%) (453%) (458%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren

Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht allein bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten.

Ergibt sich aus der oben angesprochenen wirtschaftlichen Analyse die Sinnhaftigkeit eines Privatinsolvenzverfahrens, so wird bei dessen Vorbereitung unterstützt. Besteht keine Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu führen, ist das Ziel der Beratung, weitere Fehler im Umgang mit Geld zu vermeiden. Die Sicherung der Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente) steht dabei im Mittelpunkt. Finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt.

Die Neugestaltung der Homepage, Medienarbeit und Vortragstätigkeiten ermöglichen zusätzlich zum Projekt Finanzbildung/Finanzführerschein eine präventive Wirkung.

Kund:innen 2012–2021

11.160 9.060 8.770 9.370 9.560 9.520 10.460 9.070 (123%) (100%) (97%) (103%) (105%) (105%) (115%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2021, die Beratungsgespräche führten Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder

Familienstand 2021 zu 2010

Erwerbsstatus 2021 zu 2010

Verheiratet

Geschieden Verwitwet Verpartnert

Diff. in %-Pkt. (-3,8) (-13,2) (+5,6)

41,8% 29,8% 17,1% 0% 70%

Abb. 3: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten

Einkommensarten 2021 zu 2010

Ledig (-4,5)

Arbeitslos Erwerbstätig Sonstige 38,7% 31,4% 27,9% 1,7% 0,2% 0% 70%

(+10,1)

Diff. in %-Pkt. (-3,8) (-0,4) (+0,1)

Abb. 2: Verteilung der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Lohn/Gehalt, geringf. Beschäftigung Nothilfe, Arbeitslosengeld Mindestsicherung Pension(svorschuss) Beihilfen Sonstige KinderbetreuG, KrankenG

AMS-Maßnahme

32,3% 31,4% 11,2% 9,1% 7,6% 4,4% 3,5% 0,6% 0% 50%

Diff. in %-Pkt. (+5,9) (+12,9) (+11,2) (+0,7) (-2,9) (-0,8) (-9,0)

(-17,9)

Abb. 4: Verteilung der Einkommensarten der Kund:innen der „Schuldnerberatung“ 2021 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommensarten 2021: 3.974.

96
41,4% 41,6% 40,5% 39,5% 40,8% 42,0% 41,9% 42,6%

Verschuldungsgründe 2021 zu 2010

Arbeitslosigkeit

Selbstständigkeit Trennung/Scheidung Konsumverhalten Unfall/Krankheit Sonstige Gründe Mithaften/bürgen Wohnraum

Straffälligkeit

42,4% 14,1% 11,7% 10,3% 9,5% 4,8% 3,3% 2,2% 1,6% 0% 70%

Ambulanzberatungen 2018–2021

Eröffnete Privatkonkurse 2005–2021

Diff. in %-Pkt. (-13,6) (+4,6) (+3,3) (+0,1) (+4,8) (-0,6) (-2,5)

(+2,9)

300 610 1.530 1.650 (18%) (37%) (92%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

1.800 1.740 2.360 2.280 1.830 2.220 2.760 2.460 980 (184%) (177%) (240%) (233%) (187%) (227%) (281%) (251%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 5: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2021 und 2010 – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2021: 3.728.

Verschuldung 2021 in Tsd. Euro

Abb. 7: Anzahl der Ambulanzberatungen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2018 bis 2021 mit Kund:innen geführt wurden.

Beratungsgespräche 2005–2021

32.220 18.700 16.840 17.890 17.980 19.560 21.960 20.020 10.160 (317%) (184%) (166%) (176%) (177%) (193%) (216%) (197%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 9: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2021 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch Kund:innen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.

Begleitete Privatkonkurse 2012–2021

1.390 1.360 1.880 1.900 1.520 1.920 2.370 2.200 (63%) (62%) (85%) (87%) (69%) (87%) (108%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 12

Abb. 6: Anzahl der Kund:innen der Schuldnerberatung 2021, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blaue Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 56 983 Euro – 2020 waren es 56.000 Euro) der berücksichtigten Kund:innen.

Abb. 8: Anzahl der Beratungsgespräche in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2005 bis 2021 mit Kund:innen geführt wurden

Abb. 10: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2012 bis 2021 von Kund:innen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet und von der Schuldnerberatung begleitet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen

97
123 426 565 600 526 456 360 329 236 189 561 260 478 0 200 400 600 < 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 100 bis 150 bis 200 > 200

Finanzbildung

(Projekt im Aufbau)

Das Team der Finanzbildung Wien bietet einerseits den Finanzführerschein in polytechnischen Schulen und Berufsschulen, andererseits Workshops u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kostenlos an.

Der Finanzführerschein umfasst 5 Module zu je 2 Unterrichtseinheiten.

Die Jugendlichen entdecken dabei ihr Können und ihr Gespür im Umgang mit dem eigenen Geld in Verbindung mit Themen wie z. B Einnahmen/Ausgaben, Geldüberblick, Konsumentenschutz, gefährliche Schulden, Kredit und Konto/Kontoüberzug, Wohnen oder Auto. Die speziell geschulten Trainer:innen können die Workshops sowohl vor Ort als auch Online durchführen.

Damit kann und soll eine spätere Verschuldung vermieden werden. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer:innen im Rahmen einer Feierlichkeit, unter viel Applaus ihren „Finanzführerschein“.

Finanzbildung: Die Workshops, die u. a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gehalten werden, informieren über Themenbereiche wie Geldüberblick behalten, gefährliche Schulden, Eintreibungsschritte, Wohnen, Schuldenregulierung etc.

Kund:innen 2020–2021

Module und Workshops 2020–2021

(230%) (100%) 1.330 580 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Finanzbildungs-Workshops Finanzführerschein

Module für den Finanzführerschein Workshops zur Finanzbildung Workshops in der Wohnungslosenhilfe

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen der sozialen Dienstleistung „Finanzbildung“ für 2020 und 2021 Die farbigen Segmente geben die Kund:innen, die an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, die grauen Segmente jene Kund:innen, die einen Workshop zur Finanzbildung besucht haben, wieder

Kund:innen Finanzführerschein 2020–2021

(230%) (100%) 990 320

19 18 17 16 15 10 05

Abb. 2: Anzahl der Kund:innen, die in den Jahren 2020 und 2021 an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, aufgeteilt nach Schulform.

16

22 9

33

(452%) (100%) 190 42 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 3: Anzahl der in den Jahren 2020 und 2021 abgehaltenen Module für den Finanzführerschein und Workshops zur Finanzbildung

Zugriffe Kahoot Quizspiel 2020–2021

Berufsschulen Polytechnische Schulen 1.070 610 (177%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10 05

Abb. 4: Anzahl der Zugriffe auf das Online-Finanzbildungsspiel Kahoot in den Jahren 2020 und 2021.

98
81,6% 56,3% 18,4% 43,7%
168
73,6% 67,9% 26,4% 32,1%
21
20
99

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH

Aus- und Weiterbildungszentrum

AWZ Soziales Wien GmbH

Die AWZ Soziales Wien GmbH, eine FSW-Tochtergesellschaft, ermöglicht Aus-, Fort- und Weiterbildung analog der aktuellen Berufsbilder in den Gesundheits- und Sozialberufen und bietet Beratung und Aktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund an.

Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKPS) Erdberg und Schlachthausgasse bieten Ausbildungen zur Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Pflege mit Matura sowie Nostrifikationslehrgänge an. Neben der Ausbildung zur Heimhilfe besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ zu absolvieren. Die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Bildungsakademie (BA) ist Bildungsdienstleisterin in der Sozial- und Gesundheitsbranche. Sie dient der Unterstützung in der operativen Planung und Durchführung interner Fortbildungsmaßnahmen der FSW-Unternehmensgruppe sowie der beruflichen Weiterbildung externer, in der Sozialund Gesundheitsbranche tätiger Personen am offenen Markt. Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich in einem spannenden Umfeld sozial zu engagieren und ihre persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Die Wiener Bildungsdrehscheibe (WBDS) bietet Bildungsberatung, Kompetenzerhebung und Vermittlung von Bildungsmaßnahmen bzw. gemeinnütziger Hilfstätigkeit für geflüchtete Personen in der Grundversorgung in Wien.

Kund:innen AWZ 2010–2021

9.500 6.980 9.950 10.560 10.990 7.370 4.840 30 (16.133%)(24.573%)(36.623%)(35.203%)(33.170%)(23.260%)(31.670%) (100%)

21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 1: Anzahl der Kund:innen im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2010 bis 2021

Aufwendungen 2010–2021 in Mio. Euro

9,40 8,63 7,10 5,44 4,78 3,53 3,28 0,17 (5.699%) (5.230%) (4.304%) (3.294%) (2.894%) (2.140%) (1.985%) (100%)

21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2013 bis 2021.

101

Kund:innen WBDS 2017–2021

3.540 3.130 4.140 4.830 4.350 (81%) (72%) (95%) (111%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 3: Anzahl der Kund:innen der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2021 2020 kam es zu einer Reduktion der Kund:innen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.

Beratungskontakte der WBDS 2017–2021

10.000 9.840 18.470 28.080 18.290 (55%) (54%) (101%) (154%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 10

Abb. 4: Anzahl der Beratungskontakte der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2021. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.

Teilnehmer:innen Bildungsakademie 2014–2021

4.770 3.010 5.210 5.160 6.050 5.400 4.410 2.300 (208%) (131%) (227%) (225%) (263%) (235%) (192%) (100%)

Schüler:innen WiSOZ 2014–2021

21 20 19 18 17 16 15 14

Abb. 5: Anzahl der Teilnehmer:innen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2021 2020 kam es zu einer Reduktion der Teilnehmer:innen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.

Seminare der Bildungsakademie 2014–2021

450 330 480 480 510 480 330 180 (255%) (188%) (273%) (271%) (291%) (274%) (186%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14

Abb. 6: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2021 von Teilnehmer:innen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.

120 150 110 240 220 230 140 150 (79%) (103%) (72%) (158%) (144%) (152%) (95%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14

Abb. 7: Anzahl der Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2021

Lehrgänge

an der WiSOZ 2014–2021

4 6 4 7 8 8 5 6 (67%) (100%) (67%) (117%) (133%) (133%) (83%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14

Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2021 von Schüler:innen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden.

102

Schüler:innen GuKPS 2014–2021

880 580 430 290 280 280 220 180

Abb. 9: Anzahl der Schüler:innen der GuKPS von 2014 bis 2021 2020 kam es zur Umbenennung von Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) in Schule für GuKPS Schlachthausgasse und zur Gründung der GuKPS Erdberg.

Lehrgänge

(496%) (330%) (241%) (166%) (158%) (157%) (123%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14 30 20 15 10 7 9 7 6

an der GuKPS 2014–2021

(517%) (333%) (250%) (167%) (117%) (150%) (117%) (100%) 21 20 19 18 17 16 15 14

Abb. 10: Anzahl der Lehrgänge für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe der drei Schulen des AWZ Soziales Wien von 2014–2021

103

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