Leistungsbericht 2019 - Erster Band - Abbildungen

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Erster Band

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2019 Fonds Soziales Wien


Hinweise: Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu KundInnen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er-Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kundinnen und Kunden ohne Mehrfachzählungen.

Impressum: Medieninhaber, Redaktion und Grafik: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379, www.fsw.at. Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Statistik, Harald Kriener. Druck: paco Medienwerkstatt, Wien. Gedruckt auf ökologischem Papier. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2019


Erster Band

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2019 Fonds Soziales Wien


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Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2019 KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung 24-Stunden-Betreuung Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams Tageszentren Soziale Arbeit im Krankenhaus Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste Wohnen & Pflege (Gesamt) Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaft SeniorInnen-Wohngemeinschaften

Band 2

Band 3

Abbildungen 5

Tabelle 5

Partner 6–7

6 – 8–9 10–11 – 12–13 – 14–15 16 17 18 – 20 22–23 – – – – – 22 23 24–25 – 26–27 28–29 30–31 –

10 24–25 14–15 14–15 16–17 16–17 16–17 16–17 16–17 16–17 14–15 14–15 12–13, 22–23 12–13, 20–21, 36–37 12–13, 20–21 22–23 22–23 12–13, 22–23 12–13, 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19

8 – 10 –11 12–13 – 14 – 15 16 17 – – – 18–19 – – – – – 20 21 22–26 – 27–33 34–36 37 –


Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung 2010–2019 KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst

32 – – 34 35 36 37 38 40–41 – – 42–43 44–45 46 47 48–49 – – 39 50–51

28 40–41 30–33 32–33 32–33 38–39 – 38–39 30–31, 34–37 34–35 32–35, 38–39 30–31, 36–37 30–31, 36–37 38–39 38–39 30–31, 38–39 – 32–33 – 20–21, 40–41, 46–47

38 – – 40 41 42–43 44 – 45–53 69–70 – 54–61 62–63 – – – 64–65 66 67–68 71

Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010–2019 Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe

– – – –

44 9 12–13, 20–21 30–31, 40–41

– – – –

3


4

Einleitung

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2019 KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere Chancenhäuser Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Housing First–Mobile Wohnbetreuung Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote

52 – 54–55 56–57 58–59 60–61 62–63 64–65 – 66–67 68–69 70–71 72–73 –

48 58–59 50–51, 54–55 50–51, 54–55 52–53 52–53 52–53 52–53 50–53 – 54–55 54–55 54–55 56–57

72 – 74–75 76 77 78–79 80 81–83 – 84–85 86 87 88 –

Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010–2019 Flüchtlinge

74 76–77

62 64–67

90 92–96

Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik 2010–2019 Schuldenproblematik (Übersicht)

78 80–82

– –

Schuldnerberatung (Leistungen im Detail)

Betreutes Konto

83

68 70–71 24–25, 38–39, 58–59, 72–73 72–73

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum

84, 86–87

– –


5

Einleitung Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen und Mehrjahresvergleichen detailliert dargestellt und beschrieben. Im Jahr 2019 konnten knapp 112.300 in Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden. 58.090 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfahren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität. In der mobilen Pflege kam es zu einem Rückgang der KundInnen, der zum großen Teil auf den Weggang der „Medizinischen Hauskrankenpflege“ zurückgeht, deren Finanzierung seit dem 2. Quartal 2018 vollständig durch die Sozialversicherungen übernommen wurde. Ein Teil dieser knapp 5.300 Personen, die im FSW zuletzt ausschließlich diese Leistung bezogen hatten, wird seit 2019 nicht mehr als FSW-KundInnen gezählt. Weiters ist durch den Mangel an diplomierten Fachkräften ein leichter Rückgang von knapp 2 % bei der „Hauskrankenpflege“ zu verzeichnen.

Im Bereich Wohnen & Pflege wurde die Leistung „Pflegeplätze“ mit knapp 500 zusätzlichen Plätzen weiter ausgebaut. In der Leistung „Betreutes Wohnen“ wurden Plätze abgebaut bzw. zu Pflegeplätzen umgewandelt.

Mitte 2019 wurde die Einrichtung „Obdach Favorita“ mit 150 Plätzen für Frauen und Familien eröffnet. Mit dem „Haus Grangasse“ wurde ein weiteres Nachtquartier in ein Chancenhaus mit 89 Plätzen umgewandelt

14.130 Menschen mit Behinderung nehmen soziale Dienstleistungsangebote in Anspruch, die zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit führen. Der FSW baute sein Angebot vor allem im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung weiter aus, wobei der Schwerpunkt auf der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ lag.

Die „Mobile Wohnbetreuung“ verzeichnet weiterhin einen deutlichen Zuwachs. So stieg der Anteil der KundInnen der Leistung „Housing First“ um knapp 40 % und in der „Mobilen Wohnbegleitung“ um mehr als 16 % an.

Es wurden 179 zusätzliche Plätze geschaffen und die Anzahl der KundInnen stieg um knapp 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem wurde eine neue Tarifstruktur geschaffen, die den Wechsel zwischen den Leistungen „Vollbetreutes Wohnen“ und „Teilbetreutes Wohnen“ leichter ermöglichen soll. 12.590 Menschen ohne Obdach oder Wohnung können in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten. Die 2018 neu eingeführte Leistung „Chancenhäuser“ wurde 2019 vom FSW weiter ausgebaut. Hier handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, das obdachlosen Menschen nicht nur eine Unterkunft bietet, sondern von Beginn an durch sozialarbeiterische Betreuung bei der Erarbeitung von zukünftigen Wohnmöglichkeiten unterstützen soll.

19.660 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2019 — nach dem Ausklingen der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2016 waren es noch 36.740. Der rückläufige Trend zeigte sich besonders stark bei der Zahl der Asylberechtigten, die sich im Vergleich zum Vorjahr fast halbierte, wohingegen die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten nur um 12 % zurückging. 9.270 Menschen mit Schuldenproblematik erhalten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation. Im Jahr 2019 hat das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien 9.950 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder in der Bildungsdrehscheibe beraten. Dabei veranstaltete das AWZ knapp 20 Lehrgänge in seinen beiden Ausbildungseinrichtungen, hielt 480 Seminare in seiner Bildungsakademie und beriet 4.140 KundInnen in der Wiener Bildungsdrehscheibe.


6

KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

58.090 59.810 59.530 58.880 58.740 58.250 58.180 58.870 62.380 63.680


7

Pflege und Betreuung


8

Heimhilfe

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

23.180 (123%)

18

23.100 (123%)

17

22.530 (120%)

16

22.790 (121%)

100

15

22.740 (121%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten HeimhelferInnen in der Wohnung der Kundinnen und Kunden erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden. Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelferinnen und Heimhelfer. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.

90

10

22.010 (117%)

05

18.770 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019 Abb. 1:

50 45 40 35 30 25

Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice festgestellten individuellen Betreuungsbedarf. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung, pflegeaufwendige Ausgaben) abhängig.

105

20 15 10 5 0

66%

34%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 67% im Jahr 2018 und 72% im Jahr 2010.

1.050

700

350

0

350

700

1.050

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (80 Jahre) bzw. Männer (77 Jahre).

Abb. 3:


9

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Stunden 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

3.379.300 (94%)

18

3.426.900 (95%)

17

3.506.700 (98%)

16

3.711.200 (103%)

15

3.748.200 (104%)

10

4.023.600 (112%)

05

3.591.900 (100%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

Subjektförderung 98,40

128,13

135,01

135,86

130,75

130,87

134,09

(130%)

(137%) (138%) (133%) (133%) (136%)

(100%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ³ +45%

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2019 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive der „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

0,2%

(-0,3)

1,0%

PG-Stufe 6

(-0,5)

Kostenbeiträge der KundInnen

Diff. in %-Pkt.

Förderung des FSW € 27,3

€ 31,7

27,0%

Wr. Sozialdienste € 36,1

€ 36,8

€ 37,4

€ 38,1

€ 39,2

Volkshilfe

17,7%

Caritas Erzdiözese 4,7%

(-3,0)

13,5%

(+5,2) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

70,7%

70,2%

(+7,7)

17,2% 0%

(143%)

(100%)

70,4%

(-9,7) 22,2%

kein PG

(139%)

Wr. Rotes Kreuz

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(+1,4)

11,2%

(+2,0) (+0,3)

7,5%

Adventmission

5,5%

(+1,2)

Caritas Socialis

5,1%

(+1,2)

5,0%

(+2,4)

Arb.-Samariter-Bund Care Systems

3,3%

6 weitere Partner

05

(-0,1)

13,5%

Wr. Hilfswerk

70,8%

20,3%

PG-Stufe 1

(137%)

(+1,9)

20,9%

PG-Stufe 2

(135%)

(116%)

70,8%

PG-Stufe 3

(132%)

71,2%

PG-Stufe 4

(-1,3)

68,4%

PG-Stufe 5

(+7,6)

(+1,0) (-17,0)

4,2% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2019 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 15.


10

Hauskrankenpflege

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

8.750 (145%)

18

8.920 (148%)

17

9.300 (154%)

16

9.390 (155%)

100

15

9.390 (155%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen erbracht. Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kundinnen und Kunden und deren Angehörige werden durchgeführt. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt.

105

90

10

8.270 (137%)

05

6.040 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45

Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich — auch an Wochenenden — erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice erhobenen Pflegebedarf.

40 35 30 25 20 15

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.

10 5 0

60%

40%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 61% im Jahr 2018 und 65% im Jahr 2010.

390

260

130

0

130

260

390

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (77 Jahre).


11

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Stunden 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

1.387.400 (186%)

18

1.427.100 (191%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

17

1.471.600 (197%)

16

1.510.200 (203%)

15

1.488.100 (200%)

Subjektförderung 28,20

57,33

75,28

78,33

77,36

76,19

75,33

(267%) (278%) (274%) (270%) (267%) (203%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25%

(100%)

+25% bis +35% +45% bis +45%

10

1.266.600 (170%)

05

745.500 (100%)

³ +45%

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2019 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

2,4%

(-0,6)

PG-Stufe 6

3,1%

(+0,1)

Diff. in %-Pkt.

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW € 37,8

€ 45,2

€ 50,6

Caritas Erzdiözese € 51,4

€ 52,1

€ 53,0

€ 53,9

20,6% 17,8%

Wr. Sozialdienste

15,6%

(-2,6)

23,4%

kein PG

(-0,4)

6,6% 0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

05

10

15

16

17

(143%)

18

76,0%

75,8%

(+5,1)

76,1%

11,1%

76,4%

(-5,7)

76,4%

15,3%

PG-Stufe 1

(140%)

(+2,5)

22,5%

PG-Stufe 2

(138%)

(100%)

76,5%

PG-Stufe 3

(134%)

(136%)

(120%)

75,4%

PG-Stufe 4

(+1,6)

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(+9,6)

12,1%

(-0,5)

Wr. Hilfswerk

10,5%

(+1,2)

Caritas Socialis

10,4%

(+0,9)

Volkshilfe PG-Stufe 5

(+3,6)

Adventmission

6,7%

(-0,9)

Wr. Rotes Kreuz

6,5%

(+1,6)

4,0%

Arb.-Samariter-Bund FSW – WPB

(+0,4)

2,7%

8 weitere Partner

(-0,4) (-15,6)

8,6% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2019 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 17.


12

Besuchsdienst

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

5.750 (186%)

18

5.700 (184%)

17

5.870 (190%)

16

6.340 (205%)

100

15

6.630 (215%)

95

Anzahl Frauen

MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die Kundinnen und Kunden werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.

Anzahl Männer

110 105

90

10

5.620 (182%)

05

3.090 (100%)

85 80 75

Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte. Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.

35 30 25 20 15 10 5

71%

29%

0 300

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 72% im Jahr 2018 und 75% im Jahr 2010.

200

100

0

100

200

300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (77 Jahre).


13

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Stunden 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

290.500 (199%)

18

298.330 (204%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

17

327.710 (224%)

16

378.890 (259%)

15

364.360 (249%)

Subjektförderung 3,08

10,15

10,58

(330%) (344%)

9,52 (310%)

8,78

8,62

(285%) (280%)

(222%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15%

6,83

+15% bis +25%

(100%)

+25% bis +35% +45% bis +45%

10

280.140 (192%)

05

146.140 (100%)

³ +45%

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2019 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

0,3%

(-0,3)

1,1%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(-0,5) 7,3%

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW € 21,1

€ 24,4

Diff. in %-Pkt.

Wr. Sozialdienste

€ 27,9 (132%)

(-0,2)

€ 27,9 (132%)

€ 29,1 (138%)

€ 29,2

€ 30,0

Caritas Erzdiözese

(138%)

(142%)

Volkshilfe

(-3,7)

17,9%

71,0%

70,7%

05

10

15

16

17

18

19

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.

(-0,8)

5,7%

(+0,2)

4,4%

(+2,2)

Adventmission

4,4%

(+0,7)

Arb-Samariter-Bund

3,9%

(+2,1) (-14,0)

5,6%

5 weitere Partner

(+1,6)

8,0% 0%

71,7%

kein PG

(+7,8)

71,8%

18,9%

72,3%

PG-Stufe 1

(-7,6)

(-2,0) (+0,4)

7,3%

Junge Panther 70,9%

21,5%

PG-Stufe 2

15,7%

Caritas Socialis

(+2,9)

25,0%

(+0,2)

8,5%

Wr. Hilfswerk

69,2%

PG-Stufe 3

(100%)

(+11,1)

17,0%

Wr. Rotes Kreuz

(116%) PG-Stufe 4

27,6%

0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2019 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 14.


14

Vom FSW gefördertes

Essen auf Rädern

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

390 (5%)

18

490 (7%)

17

670 (9%)

16

920 (13%)

15

1.240 (17%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wienerinnen und Wienern das Mittagessen nach Hause. Die Zustellung erfolgt vermehrt mittels umweltfreundlicher ElektroLastenräder.

105 100 95 90

Dieses Angebot wird von vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert.

10

6.770 (93%)

05

7.310 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der vom FSW geförderten sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar. Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.

50 45 40 35 30 25

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Pflegegeld wird zur Berechnung des Kostenbeitrags für die Zustellung von Essen auf Rädern nicht herangezogen.

20 15 10 5 0

59%

41%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die vom FSW geförderte soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 60% im Jahr 2018 und 72% im Jahr 2010.

90

60

30

0

30

60

90

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die vom FSW geförderte soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern" in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (80 Jahre) bzw. Männer (71 Jahre).


15

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Zustellungen 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Förderung Essen und sonst. Kosten

19

95.720 (8%)

Subjektförderung für Zustellungen

18

119.280 (10%)

4,96

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

17

152.990 (13%)

16

201.320 (17%)

15

266.040 (22%)

10

1.163.860 (96%)

05

1.215.700 (100%)

(100%)

5,24

1,30

1,02

0,81

0,65

0,55

(21%)

(16%)

(13%)

(11%)

17

18

19

(106%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25%

(26%)

+25% bis +35% +45% bis +45% ³ +45%

05

10

15

16

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der vom FSW geförderten sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der vom FSW geförderten sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2019 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

1,0%

(+0,0)

1,8%

(+3,7)

23,7%

(+4,8)

27,8% 22,2%

0%

3,1%

€ 4,9

€ 5,1

(100%)

(116%)

(118%)

(132%)

(113%)

(126%)

(110%)

Diff. in %-Pkt.

Samariterbund Wien

(+1,9)

05

10

15

16

17

18

94,5%

(-8,8)

11,9%

kein PG

€ 4,6

93,9%

PG-Stufe 1

€ 4,5

93,1%

PG-Stufe 2

€ 4,4

92,6%

PG-Stufe 3

€ 4,3

(+1,5)

8,5%

PG-Stufe 4

€ 3,9

91,8%

PG-Stufe 5

(-0,2)

88,5%

PG-Stufe 6

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW

88,3%

PG-Stufe 7

(-2,9) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der vom FSW geförderten sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.

(+100)

100%

Sozial Global

(-41,6)

Volkshilfe

(-40,7)

Wr. Hilfswerk

(-17,7) 0%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2019 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


16

Sonderreinigungsdienst Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übelstand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Helferhalbtage 2005–2019

19

210 (265%)

19

4.120 (352%)

18

190 (238%)

18

3.630 (310%)

17

200 (250%)

17

3.580 (306%)

16

180 (225%)

16

2.950 (252%)

15

180 (225%)

15

3.280 (280%)

10

180 (225%)

10

2.730 (233%)

05

80 (100%)

05

1.170 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2005–2019 in Tsd. Euro

Der Bedarf wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSWKundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden erhoben.

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 67

184

208 (312%)

225 (338%)

215 (322%)

236 232 (353%) (348%)

(276%)

Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen. (100%)

37%

63%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 33% im Jahr 2018 und 40% im Jahr 2010.

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2019.


17

Wäscheservice-Zustellung Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden. Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung. Die Zustellung der Wäsche wird für Personen gefördert, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kundinnen und Kunden selbst zu tragen.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Zustellungen 2005–2019

19

89 (15%)

19

1.390 (19%)

18

110 (19%)

18

1.700 (24%)

17

130 (22%)

17

2.120 (30%)

16

170 (29%)

16

2.550 (36%)

15

210 (36%)

15

3.020 (42%)

10

460 (78%)

10

5.920 (83%)

05

590 (100%)

05

7.160 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2005–2019 in Tsd. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 118 (100%)

130

78

66

54

49

41

(110%)

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 12,35 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.

(66%) (56%) (46%)

46%

54%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 49% im Jahr 2018 und 60% im Jahr 2010.

05

10

15

16

17

(41%)

18

(34%)

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2019.


18

Mobile Palliativteams „Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, PhysiotherapeutInnen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kundinnen und Kunden selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich. Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Durch intensive Zusammenarbeit von ÄrztInnen, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden.

Kundinnen und Kunden 2009–2019

Stunden 2009–2019

19

820 (90%)

19

22.640 (86%)

18

2.030 (223%)

18

36.380 (139%)

17

1.850 (203%)

17

36.090 (138%)

16

1.800 (198%)

16

35.030 (134%)

15

1.740 (191%)

15

34.780 (133%)

10

1.440 (158%)

10

28.740 (110%)

09

910 (100%)

09

26.200 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition für KundInnen wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2019 für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ geleistet wurden. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition von erbrachten Stunden wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2009–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 1,43

1,50

2,99

2,64

3,39

3,58

5,63 (393%)

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,33 Euro pro Betreuungstag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

(209%)

(237%) (250%) (185%)

(100%) (105%)

58%

42%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen betrug 56% im Jahr 2018 und 58% im Jahr 2010.

09

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2019. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und zur Gänze durch den FSW finanziert.


19

Geförderte

24-Stunden-Betreuung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheitsund Krankenpflegeperson. Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.

Kundinnen und Kunden 2008–2019

Monate 2008–2019

19

3.070 (472%)

19

26.550 (756%)

18

3.290 (506%)

18

26.950 (768%)

17

3.670 (565%)

17

29.470 (840%)

16

3.410 (525%)

16

27.320 (778%)

15

3.190 (491%)

15

25.520 (727%)

10

1.490 (229%)

10

10.180 (290%)

08

650 (100%)

08

3.510 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung geförderte „24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMASGK.

Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen die soziale Dienstleistung geförderte „24Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2019 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMASGK.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2008–2019 in Mio. Euro Förderanteil Sozialministeriumservice (60%) Förderanteil FSW (40%) 0,70

6,30

13,80

14,84

15,87 (2.268%)

(2.120%)

Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40 % an den Förderungen der geförderten 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund.

15,36

14,46

(2.195%) (2.066%)

(1.971%)

(901%)

(100%) 75%

25%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung geförderte „24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 75% im Jahr 2018 und 77% im Jahr 2010.

08

5,52

5,94

6,35

6,14

5,78

15

16

17

18

19

2,52

10

Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung geförderte „24-Stunden-Betreuung“. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40% – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60%.


20

Tageszentren inkl. Tageszentrum PLUS

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010

19

2.190 (137%)

18

2.200 (138%)

17

2.190 (137%)

16

2.130 (133%)

100

15

2.190 (137%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

„Tageszentren“ bieten den Besucherinnen und Besuchern einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich. Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben.

105

90

10

2.010 (126%)

05

1.600 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

50 45 40 35 30 25 20 15 10

Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten eingehoben.

5 0

63%

37%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 64% im Jahr 2018 und 68% im Jahr 2010.

100

75

50

25

0

25

50

75

100

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (80 Jahre) bzw. Männer (79 Jahre).


21

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Besuchstage 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

175.830 (145%)

18

171.240 (141%)

17

165.710 (136%)

16

173.100 (143%)

15

167.350 (138%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

Subjektförderung 8,53

17,98

19,09

18,71

18,05

18,68

19,53

(211%)

(229%) (224%) (219%) (212%) (219%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15%

(100%)

+15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45%

10

154.650 (127%)

05

121.430 (100%)

³ +45%

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der anerkannten und geförderten „Tageszentren“ in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2019 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden mehrere Tageszentren errichtet bzw. umgebaut.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

0,3%

(-0,2) 5,2%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(-0,8)

10,3%

Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen € 75,6

€ 95,0

(-1,7)

€ 106,8

€ 107,3

€ 108,7

€ 109,1

€ 108,7

(141%)

(142%)

(144%)

(144%)

(144%)

Diff. in %-Pkt.

(126%) (-3,3)

19,7%

kein PG

87,4%

(-0,2)

3,8% 0%

87,6%

(+7,2)

86,4%

13,2%

87,4%

(-4,7) 87,8%

PG-Stufe 1

13,9%

Wr. Hilfswerk

20,8%

PG-Stufe 2

Caritas Socialis

70,2%

(-5,2)

(+3,7)

26,7%

91,0%

PG-Stufe 3

(+12,2)

FSW – WPB

(100%)

87,5%

PG-Stufe 4

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Wr. Sozialdienste

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der KundInnen ein.

(-1,9)

3,9%

Maimonides-Zentr.

(+0,2)

3,2%

(-3,5)

0,0%

Caritas Erzdiözese

05

(-1,7)

8,8%

0%

75%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2019 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


22

Urlaubspflege Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Pflegehaus des Wiener Krankenanstaltsverbundes (KAV) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den KAV zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Verrechnungstage 2005–2019

19

160 (64%)

19

3.100 (53%)

18

180 (72%)

18

3.600 (61%)

17

200 (80%)

17

4.200 (71%)

16

220 (88%)

16

4.600 (78%)

15

230 (92%)

15

4.700 (80%)

10

310 (124%)

10

6.700 (114%)

05

250 (100%)

05

5.900 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,47

0,54

1,02

1,03

(215%) (217%)

0,96 (202%)

0,88

0,79

(187%) (168%)

(100%)

45%

55%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 47% im Jahr 2018 und 59% im Jahr 2010.

05

(115%)

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2019. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Urlaubspflege sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.


23

Remobilisation (Kurzzeitpflege)

Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Verrechnungstage 2005–2019

19

830 (119%)

19

35.300 (91%)

18

1.000 (143%)

18

43.000 (111%)

17

960 (137%)

17

38.400 (99%)

16

980 (140%)

16

39.000 (101%)

15

920 (131%)

15

38.600 (99%)

10

670 (96%)

10

38.900 (100%)

05

700 (100%)

05

38.800 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ genutzt wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice.

3,10

3,59

10,26

13,86 (447%)

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.

12,95

14,76 (476%)

(417%)

12,80 (413%)

(331%)

(100%) (116%)

69%

31%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 71% im Jahr 2018 und 80% im Jahr 2010.

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur „Remobilisation (Kurzzeitpflege)“ von 2005 bis 2019. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Kurzzeitpflege sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.


24

Betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

8.110 (89%)

18

8.040 (88%)

17

8.050 (88%)

16

8.040 (88%)

15

8.250 (91%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr allein leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt. Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.

105 100 95 90

10

9.060 (99%)

05

9.110 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40

Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.

35 30 25 20

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

15 10 5

75%

25%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 75% im Jahr 2018 und 81% im Jahr 2010.

0 450

300

150

0

150

300

450

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (86 Jahre) bzw. Männer (83 Jahre).


25

Leistungsbezugsdauer 2019

1.830

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

2.408.100 (87%)

18

2.417.000 (88%)

17

2.456.000 (89%)

16

2.424.400 (88%)

15

2.536.000 (92%)

Subjektförderung 31,00

10

2.754.600 (100%)

05

2.759.400 (100%)

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 3 Jahre und 8 Monate in Einrichtungen der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Marktanteile 2019 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

Diff. in %-Pkt.

0,1%

(+0,1)

1,4%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+1,3)

4,4%

(+3,6)

PG-Stufe 4

(+7,4)

13,6%

PG-Stufe 3

(+11,5)

25,3% 24,1%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

(-9,6) (+2,9)

21,3%

kein PG

(-17,2)

9,8% 0%

129,62

143,07

152,78

164,53

178,99 (577%)

(418%)

(462%)

(493%)

(531%)

(100%)

05

PG-Stufe 7

56,38

(182%)

9–11 Jahre

7–8 Jahre

780

5–6 Jahre

1.240

3–4 Jahre

1.490

0–2 Jahre

2.770

Verrechnungstage 2005–2019

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

93,9%

KWP

(-2,5)

Kuratorium Fortuna

1,7%

(+0,5)

Caritas Erzdiözese

1,5%

(+0,4)

0,9%

(+0,9)

Sozial GesmbH

0,5%

(+0,5)

Caritas Socialis

0,5%

(+0,1)

St. Carolus GmbH

0,3%

(+0,2)

„Wie daham“ – Gruppe

0,2%

(+0,0)

ÖJAB

0,2%

(+0,1)

4 weitere Träger

0,3%

Kolping – Gruppe

0%

(-0,2) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 13.

10

15

16

17

18

19

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2019. Seit Anfang 2012 gelten für alle neuen KundInnen des KWP vollkostendeckende Tarife. Der starke Anstieg der Aufwendungen wird über parallel steigende Erlöse aus Kostenbeiträgen annähernd kompensiert.


26

Pflegeplätze (inklusive Wohnen & Pflege im Bundesland)

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

9.040 (174%)

18

9.010 (173%)

17

8.640 (166%)

16

8.400 (162%)

15

8.610 (166%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.

105 100 95 90

10

7.450 (143%)

05

5.200 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung, angeboten.

50 45 40 35 30

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

25 20 15 10 5

71%

29%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 72% im Jahr 2018 und 81% im Jahr 2010.

0 450

300

150

0

150

300

450

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (88 Jahre) bzw. Männer (81 Jahre).


27

Leistungsbezugsdauer 2019

2.440

1.550

1.140

830

Verrechnungstage 2005–2019

560

1.860

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

2.278.000 (161%)

18

2.222.000 (157%)

17

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 136,2

242,8

310,8

321,8

328,6

2.153.000 (153%)

15

2.191.000 (155%)

403,9 (296%)

2.154.000 (153%)

16

356,1

(241%) (228%) (236%)

(261%)

(178%)

≥ 45 Monate

36–44 Monate

27–35 Monate

18–26 Monate

0–8 Monate

9–17 Monate

(100%)

10

1.971.000 (140%)

05

1.411.000 (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Nutzung der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 8 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. 2019 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von KundInnen in den Bundesländern deutlich zurück. Auf 1.000 Tage gerundet.

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Seit Anfang 2012 erhält der KWP für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

6,2%

(+0,7) 18,2%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+5,6) 38,9%

23,4%

PG-Stufe 4

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW € 100,3 € 130,5

(+5,5)

Diff. in %-Pkt.

KWP

€ 151,0 € 154,8 € 159,9 € 166,1 € 170,7

Caritas Erzdiözese

(170%) (159%) (166%) (151%) (154%)

„Wie daham“ – Gruppe

(130%)

(-8,4)

10,3% 1,7%

(-0,2)

0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

70,9%

0,5%

69,8%

kein PG

65,1%

(+0,1)

65,6%

0,8%

65,8%

PG-Stufe 1

64,5%

(-1,5)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Der FSW hebt seit 2012 Kostenbeiträge für alle neuen KundInnen des KWP ein.

(+6,8) (+2,9)

6,7%

Kolping – Gruppe

(+1,9)

5,5%

(-1,1)

5,0%

(+1,0)

3,5%

(-0,1)

ÖJAB

3,3%

(-1,0)

Kursana Residenzen

2,5%

(-0,1)

Maimonides-Zentrum 68,0%

PG-Stufe 2

12,4%

Caritas Socialis

(-1,9)

(-1,9)

11,1%

Kuratorium Fortuna (100%)

PG-Stufe 3

32,9%

13 weitere Träger

(-8,4)

17,1% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 22.


28

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

5.000 (75%)

18

5.000 (75%)

17

5.000 (75%)

16

5.000 (75%)

15

5.100 (76%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-dieUhr-Betreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.

105 100 95 90

10

6.200 (93%)

05

6.700 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2019. Ab 2010 inklusive „Procuratio-KundInnen im Krankenhaus“. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen. Auf 100 KundInnen gerundet.

70 65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.

50 45 40 35 30

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

25 20 15 10 5

66%

34%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 67% im Jahr 2018 und 71% im Jahr 2010.

0 210

140

70

0

70

140

210

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (77 Jahre).


29

Leistungsbezugsdauer 2019

1.420

710

500

Verrechnungstage 2005–2019

420

360

1.540

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

1.218.000 (69%)

18

1.242.000 (70%)

17

1.262.000 (71%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 151,10

143,40

228,41

254,94

≥ 45 Monate

36–44 Monate

27–35 Monate

18–26 Monate

9–17 Monate

0–8 Monate

(169%)

16

1.274.000 (72%)

15

1.273.000 (72%)

10

1.477.000 (83%)

05

1.770.000 (100%)

270,36 (179%)

283,07 (187%)

297,54 (197%)

(151%) (100%)

(95%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 2 Jahre und 2 Monate im Pflegehaus (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ genutzt wurden. Auf 1.000 Verrechnungstage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2019. Seit Mitte 2012 erhält der KAV für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. Der starke Anstieg der Aufwendungen wird über parallel steigende Erlöse annähernd kompensiert.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

8,8%

(-1,2) 18,5% 34,2%

(-7,8)

11,0%

(+0,0)

3,1% 1,7%

kein PG

(+0,7)

05

10

15

16

17

18

19

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Diff. in %-Pkt.

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-KundInnen des KAV. Der angegebene FSW-Förderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4.

81,8% (-3,4)

KAV HdB

(+0,5)

1,5% 0%

77,5%

PG-Stufe 1

(-1,9) 77,4%

PG-Stufe 2

(138%) (100%)

75,2%

PG-Stufe 3

(192%) (194%) (181%) (185%) (189%)

(+3,2)

21,2%

€ 223,5 € 228,1 € 233,1 € 236,5 € 238,8

68,6%

PG-Stufe 4

€ 123,2 € 169,6

68,4%

PG-Stufe 5

(+6,5)

70,6%

PG-Stufe 6

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW

58,0%

PG-Stufe 7

(+3,4)

18,2% 0%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010.


30

Kundinnen und Kunden 2008–2019

Hausgemeinschaft

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

620 (1.033%)

18

580 (967%)

17

490 (817%)

16

430 (717%)

100

15

420 (700%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre. Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen). Die BewohnerInnen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.

105

90

10

80 (133%)

08

60 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2019. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

40 35 30 25 20 15 10 5 0

66%

34%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 66% im Jahr 2018 und 67% im Jahr 2010.

30

20

10

0

10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (86 Jahre) bzw. Männer (80 Jahre).


31

Leistungsbezugsdauer 2019

26

120

≥ 45 Monate

36–44 Monate

76

27–35 Monate

18–26 Monate

78

9–17 Monate

120

0–8 Monate

210

Verrechnungstage 2008–2019

Aufwendungen 2011–2019 in Mio. Euro

19

152.380 (1.092%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

136.760 (980%)

5,93

17

114.400 (819%)

16

107.360 (769%)

15

106.930 (766%)

10

14.870 (107%)

08

13.960 (100%)

17,43

18,02

19,70

23,82

27,92 (471%)

(402%) (294%)

(304%)

15

16

(332%)

(100%)

11

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 4 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2019.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2011–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

5,9%

(+4,7) € 133,2 18,3% 36,4%

(-12,8)

2,7%

(126%)

(129%)

(131%)

(136%)

(122%) (100%)

Diff. in %-Pkt.

Casa

(+0,5)

kein PG

0,3%

(+0,3) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

65,1%

0,5%

65,0%

(-1,1)

PG-Stufe 1

0%

€ 181,6

(-5,7)

13,3%

PG-Stufe 2

€ 174,3

(+2,2)

22,6%

PG-Stufe 3

€ 171,8

62,2%

PG-Stufe 4

€ 168,0

62,0%

PG-Stufe 5

€ 163,0

(+11,9)

53,4%

PG-Stufe 6

62,0%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen Förderung des FSW

48,9%

Caritas Erzdiözese

32,4%

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“.

(+32,4) (+9,4)

9,4%

HdB Gallneukirchen

11

(+42,2)

(-83,3)

9,3% 0%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


32

KundInnen mit Behinderung*

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

14.130 13.900 13.220 13.200 13.220 12.890 12.090 11.050 10.630 10.250

*„KundInnen mit ausschließlicher Förderung für speziellen Mobilitätsbedarf“ sind nicht enthalten. Diese werden ab Seite 46 dargestellt.


33

Behinderung und Chancengleichheit


34

Mobile Frühförderung „Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung und für ihre Familien. Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die FrühförderInnen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten.

Kundinnen und Kunden 2008–2019

Aufwendungen 2008–2019 in Mio. Euro

19

460 (96%)

18

520 (109%)

17

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 2,05

2,31

2,39

530 (110%)

16

500 (104%)

15

470 (98%)

10

520 (108%)

08

480 (100%)

2,60 (127%)

(113%)

(117%)

10

15

2,83 (138%)

2,52

2,54

(123%) (124%)

(100%)

08

16

17

18

19

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2019.

Anteil der Kundinnen und Kunden 2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Diff. in %-Pkt.

Wr. Sozialdienste

(-14,8)

70,4%

Contrast

(+11,5)

22,9%

ÖHTB

5,5%

Institut Keil

(+3,8)

1,2%

(+1,2)

Rettet das Kind 37%

63%

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 40% im Jahr 2018 sowie 41% im Jahr 2010.

(-1,7) 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2019 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


35

Frühförderung in Ambulatorien Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Die breite Leistungspalette umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote. „Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Kundinnen und Kunden 2008-2019

Aufwendungen 2008–2019 in Mio. Euro

19

5.560 (134%)

18

5.470 (132%)

17

5.010 (120%)

16

4.920 (118%)

15

4.820 (116%)

3,05

3,44

5,99

(196%)

(100%)

10

4.260 (102%)

08

4.160 (100%)

08

6,29 (206%)

6,62 (217%)

6,95 (228%)

7,49 (246%)

(113%)

10

15

16

17

18

19

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2019.

Anteil der Kundinnen und Kunden 2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

Wr. Sozialdienste

Rettet das Kind

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2019 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 34% im Jahr 2018 und 29% im Jahr 2010.

(+4,0) (-0,3)

1,2%

Wr. Hilfswerk 66%

(-10,7)

4,0%

AKH-Neonatologie 34%

(+7,9)

49,3% 45,5%

VKKJ

(-1,5)

0,0% 0%

75%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2019 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010.


36

Berufsqualifizierung „Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis. Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

610 (265%)

18

600 (262%)

17

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 2,28

3,94

5,30

4,97

620 (270%) (233%)

16

640 (278%)

15

640 (278%)

6,25 (275%)

5,99

6,35 (279%)

(263%)

(219%)

(173%) (100%)

10

470 (204%)

05

230 (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2019 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2019. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

Diff. in %-Pkt.

49,8%

Wien Work JaW

Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben.

17,3%

Context Assist

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 35% im Jahr 2018 und 31% im Jahr 2010.

(+9,1)

7,2%

(+7,2) (+2,1)

PSZ

3,6%

(+3,6)

Caritas Erzdiözese

3,1%

(+3,1)

T21 Büne

1,8%

(+1,8)

Dorothea

1,8%

(-3,0)

4 weitere Träger 65%

9,1%

3,8%

pro mente

35%

(-28,2) (+12,8)

(-8,2)

2,8% 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2019 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 13.


37

Berufsintegration

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Tsd. Euro

19

680 (73%)

18

480 (52%)

„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den „Integrationsfachdienst Jobwärts“ der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH und seit 2016 auch von „P.I.L.O.T. – Integration Wien“ erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen.

17

530 (57%)

16

460 (49%)

15

360 (39%)

10

1.170 (126%)

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden entsprechend beraten.

05

930 (100%)

Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben.

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 516

675

864

918

1.055

1.044

1.157 (224%)

(204%) (202%) (167%)

(178%)

(131%) (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2019. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert, der FSW förderte seitdem den „Integrationsfachdienst Jobwärts“ und seit 2016 auch den „Integrationsfachdienst P.I.L.O.T“.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2019. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

86,2%

JaW Integration Wien

13,8%

(+33,8) (+13,3)

PSZ GmbH – IBI

(-14,7)

WITAF

(-13,2)

WIN

(-11,8)

ÖBSV 36%

64%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2018 und 46% im Jahr 2010.

(-5,9) 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2019 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


38

Arbeitsintegration

Kundinnen und Kunden 2009–2019

Monate 2009–2019

19

310 (128%)

19

2.660 (138%)

18

310 (128%)

18

2.640 (137%)

„Arbeitsintegration“ soll den Kundinnen und Kunden eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt.

17

270 (113%)

17

2.250 (117%)

16

270 (113%)

16

2.230 (116%)

15

260 (108%)

15

2.130 (110%)

10

230 (96%)

10

2.050 (106%)

Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.

09

240 (100%)

09

1.930 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2009–2019 in Mio. Euro

Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. Mentorinnen und Mentoren sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen.

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 1,83

1,95

2,19

2,26

2,26

2,44

2,67 (146%)

(120%) (124%) (124%) (100%)

(134%)

(107%)

Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den Kundinnen und Kunden eingehoben. 37%

63%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2018 und 39% im Jahr 2010.

09

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2019.


39

Beratungseinrichtungen

Kundinnen und Kunden 2012–2019

Aufwendungen 2010–2019 in Mio. Euro

19

10.130 (169%)

18

9.830 (164%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig — daher können Mehrfachzählungen der Kundinnen und Kunden nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen: Peer Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung. Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Professionen.

17

10.130 (169%)

16

10.190 (170%)

15

10.680 (178%)

12

5.990 (100%)

2,19

3,11 (142%)

2,86

(134%)

2,50

3,09 (141%)

(131%) (114%)

(100%)

10

15

16

17

18

19

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. 2014 wurden das erste Mal neben persönlichen Kontakten auch telefonische und schriftliche Kontakte gezählt und als KundInnen gerechnet.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2019.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Marktanteile 2019 zu 2012 Diff. in %-Pkt.

Kriseninterventionszentrum

32,4%

Caritas Erzdiözese

(-20,2)

Aids Hilfe Wien

MS-Gesellschaft

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 64% im Jahr 2018 und 61% im Jahr 2012.

5,6%

(-0,6)

5,4%

(+3,2)

3,7%

(+0,1)

BIZEPS

3,4%

(+2,7)

Evangel. Diakoniewerk

2,5%

(+1,4)

7 weitere Träger 36%

(+1,5)

5,9%

HPE

64%

(+14,1)

14,1%

Blinde und Sehschwache

Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung.

(+0,3)

19,2%

WITAF

Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.

2,93

(-0,9)

7,9% 0%

50%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2019 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 16.


40

Tagesstruktur

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

4.940 (130%)

18

4.940 (130%)

„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.

17

4.870 (128%)

16

4.840 (127%)

100

15

4.730 (124%)

95

10

4.390 (116%)

Das Angebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten und reicht u. a. von basalen Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf über Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen und dislozierter Tagesstruktur bis zur Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.

05

3.800 (100%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105

90 85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45

Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kundinnen und Kunden ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.

40 35 30

Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.

25 20 15 10 5 0

42%

58%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2018 und im Jahr 2010.

90

60

30

0

30

60

90

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (37 Jahre) bzw. Männer (36 Jahre).


41

Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro Fahrtkostenersatz

Fahrtbegleitung

Mobilitätskonzept

Regelfahrtendienst

11,15

13,36

(131%)

(142%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

15,26

15,21

(150%) (150%)

16,39 (161%)

(110%)

1.068.390 (139%)

18

988.550 (128%)

95,7%

07

10

15

16

17

18

19

96,9%

10

86,6%

4,0%

769.930 (100%)

2,8%

05

12,5%

911.070 (118%)

33,6%

963.930 (125%)

33,9%

978.620 (127%)

48,5%

16

47,4%

971.640 (126%)

20,2%

17

15

62,6%

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

70,6%

(100%)

14,46

63,2%

10,17

Tage 2005–2019

Subjektförderung 40,91

56,54

68,20

71,76

(167%)

72,80

73,39

(175%) (178%) (179%)

78,12 (191%)

(138%) (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur TagesstrukturEinrichtung von 2007 bis 2019. Für die Leist. „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle KundInnen einer anerk. „Tagesstruktur“ im „Mobilitätskonzept“ betreut.

Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Aufgrund einer Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt es zu einer scheinbaren Mengensteigerung.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2019. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 dargestellt.

Aufwendungen für Essen in Mio. Euro

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

Kostenbeiträge der KundInnen

Subjektförderung

Förderung des FSW

1,03

1,18 (114%)

1,30 1,30 1,26 1,25 1,24 (125%) (126%) (122%) (121%) (120%)

€ 52,9

€ 61,2

Diff. in %-Pkt.

JaW € 70,0 (132%)

(100%)

€ 71,3 (135%)

€ 72,7 (137%)

€ 74,0 (140%)

€ 72,5 (137%)

Lebenshilfe Wien

8,8%

ÖHTB – Arbeiten

10

15

16

17

18

19

Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2019 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“.

05

90,9%

90,6%

93,4%

95,7%

95,7%

95,7%

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

(-1,5)

5,1%

GIN

(+0,8) (-0,2)

4,6%

Assist

3,7%

(-0,6)

HABIT

3,7%

(+1,8)

BALANCE

3,5%

(-0,2)

Caritas Erzdiözese

3,3%

12 weitere Träger

07

(-1,5)

7,5%

REiNTEGRA

(116%) (100%)

98,9%

(-0,9) 40,9%

(+0,7) (+1,4)

18,7% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 21.


42

Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

2.500 (275%)

18

2.360 (260%)

17

2.260 (248%)

16

2.150 (236%)

100

15

1.940 (213%)

95

Anzahl Frauen

„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.

Anzahl Männer

110 105

90 85

Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.

10

1.360 (149%)

05

910 (100%)

80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Teilbetreutes Wohnen im „Garçonnièrenverbund“ umfasst Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kundinnen und Kunden gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können.

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25 20 15

Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kundinnen und Kunden müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.

10 5

45%

55%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 44% im Jahr 2018 sowie im Jahr 2010.

0 45

30

15

0

15

30

45

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (40 Jahre) bzw. Männer (39 Jahre).


43

Leistungsbezugsdauer 2019

Monate 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

340

280

220

240

200

130

110

110

130

83

660

19

27.210 (235%)

18

24.970 (239%)

17

24.760 (237%)

16

21.700 (208%)

15

19.730 (189%)

Subjektförderung 11,33

16,65

24,10

28,38

32,87

(290%)

34,54

42,03 (371%)

(305%)

(250%) (213%) (147%)

über 10 Jahre

9–10 Jahre

8–9 Jahre

7–8 Jahre

6–7 Jahre

5–6 Jahre

4–5 Jahre

3–4 Jahre

2–3 Jahre

1–2 Jahre

bis 1 Jahr

(100%)

10

14.410 (137%)

05

10.450 (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ im Jahr 2019, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 4 Jahren und 10 Monaten in der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerk. und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Tarifumstellung: ab 2019 werden teils Tage bzw. Monate verrechnet – Tage werden zur Summenbildung in Monate umgerechnet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ inklusive personenbezogener Einzelbewilligungen in den Bundesländern von 2005 bis 2019.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

0,5% 1,2%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+0,7)

1,5%

PG-Stufe 4

€930

(+0,9)

4,2%

24,9%

0%

€1.260

€1.380

€1.520

LOK

(162%)

Wr. Sozialdienste

(111%)

(123%)

(133%) (135%)

GIN pro mente Wien

(+5,1) 47,3%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

(+1,1)

8,0%

(-4,0)

8,0%

(-1,9)

7,3%

(+1,0)

4,6%

(+1,8)

Assist

4,6%

(+1,8)

3,8%

11 weitere Träger

05

(+2,0)

8,8%

Auftakt

KOMIT

(-2,6)

(-7,9) 14,1%

ÖHTB – Wohnen

(-3,2)

16,7%

kein PG

€1.240

(-0,3)

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

€1.150

(148%)

(100%) PG-Stufe 3

€1.040

(-0,8)

3,8%

21,0%

JaW

(+0,1)

(+1,0) (+5,1)

19,8% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 20.


44

Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

1.970 (115%)

18

1.960 (115%)

Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die — auch dauerhaft — umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben, etwa mithilfe des „Teilbetreuten Wohnens“.

17

1.970 (115%)

16

1.990 (116%)

100

15

1.960 (115%)

95

10

1.890 (111%)

Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.

05

1.710 (100%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105

90 85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner eine Eigenleistung erbringen. Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

42%

58%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2018 sowie 43% im Jahr 2010.

45

30

15

0

15

30

45

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (46 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).


45

Leistungsbezugsdauer 2019

160

890

über 14 Jahre

12–14 Jahre

120

10– 12 Jahre

120

8–10 Jahre

120

6–8 Jahre

140

4–6 Jahre

170

2–4 Jahre

bis 2 Jahre

250

Wohntage 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

677.900 (120%)

18

682.200 (120%)

17

667.800 (118%)

16

640.000 (113%)

15

640.700 (113%)

10

628.400 (111%)

05

567.000 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 61,21

79,51

98,48

102,01

(161%) (167%)

106,79

106,15 111,46 (174%) (173%) (182%)

(130%) (100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2019, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 12 Jahren und 11 Monaten in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2019.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

4,3%

(+0,4) 20,4% 9,8%

(+0,9) (+2,7)

10,2%

23,0%

(143%)

€ 162,5 (151%)

(100%)

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

12,2%

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife an alle Partner in Wien und den Ländern für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“.

(-0,7) (-1,9)

9,0%

(+1,6)

8,5%

(+1,5)

HABIT

7,8%

(+0,4)

Balance

7,2%

(+0,4)

Auftakt

6,3%

LOK

(+0,6)

4,6%

7 weitere Träger

05

(-2,3)

10,5%

ÖHTB – Wohnen

Caritas Erzdiözese

(-11,5) 50%

Lebenshilfe Wien

GIN

(115%)

86,6%

(+2,1)

7,3% 0%

(145%)

€ 154,2

(-2,0)

8,4%

kein PG

(141%)

€ 155,9

86,3%

PG-Stufe 1

(137%)

€ 151,3

(+2,5)

16,5%

PG-Stufe 2

€ 147,5

84,4%

PG-Stufe 3

€ 123,8

23,7%

JaW

81,8%

PG-Stufe 4

€ 107,7

80,5%

PG-Stufe 5

(+5,0)

Diff. in %-Pkt.

Förderung des FSW

81,9%

PG-Stufe 6

Kostenbeiträge der KundInnen

77,9%

PG-Stufe 7

(0,0) (+0,3)

10,1% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Partnerorganisationen 2019: 16.


46

Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

510 (163%)

18

490 (158%)

17

500 (161%)

16

720 (232%)

100

15

810 (261%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderung gefördert werden.

105

90

10

210 (68%)

05

310 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2019. Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

70 65 60 55

Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Gesundheitskasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

50 45 40

0,40

0,47

1,75

1,56

1,22

1,12

1,28

35

(440%) 30

(391%) (305%)

(321%)

25

(281%) 20 15

(100%)

(119%)

10 5

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2019.

0 12

8

4

0

4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (40 Jahre) bzw. Männer (38 Jahre).


47

Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

Kundinnen und Kunden 2008–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

320 (453%)

18

310 (443%)

17

280 (400%)

16

260 (371%)

100

15

250 (357%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

„Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote: Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt derzeit bei maximal 3.000 Euro pro Jahr. Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen. Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem Gebärdensprachdolmetschen bis zu maximal 6.000 Euro jährlich gefördert wird. Liegt das Einkommen der Kundinnen und Kunden über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.

105

90

10

200 (286%)

08

70 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2019. Ab 2018 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ KundInnen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.

70 65 60 55

Aufwendungen 2008–2019 in Tsd. Euro

50 45 40

40

118

167

194

221

213

261

35

(653%) 30

(485%)

(552%) (533%)

25

(418%) 20

(295%)

15 10

(100%)

5

08

10

15

16

17

18

19

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2019.

0 12

8

4

0

4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (43 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).


48

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Kundinnen und Kunden 2008–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

350 (250%)

18

340 (239%)

17

310 (221%)

16

290 (207%)

100

15

270 (193%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.

105

90

Voraussetzungen für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz, Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Wien und ein privater Haushalt. Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistentinnen und Assistenten in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).

10

180 (129%)

08

140 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40

Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Die Höhe der individuell festgestellten maximalen Fördersumme ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines allfälligen Selbstbehaltes aus dem Einkommen.

35 30 25 20 15 10 5 0

57%

43%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 2018 und 51% im Jahr 2010.

12

8

4

0

4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (49 Jahre) bzw. Männer (48 Jahre).


49

Leistungsbezugsdauer 2019

125

über 9 Jahre

20

8–9 Jahre

20

7–8 Jahre

20

6–7 Jahre

27

5–6 Jahre

24

4–5 Jahre

22

3–4 Jahre

28

2–3 Jahre

35

1–2 Jahre

bis 1 Jahr

29

Geförderte Monate 2008–2019

Aufwendungen 2008–2019 in Mio. Euro

19

3.960 (619%)

18

3.720 (581%)

17

3.510 (548%)

16

3.350 (523%)

15

3.090 (483%)

10

1.960 (306%)

08

640 (100%)

2,45

8,25

12,74

13,78

15,50

15,21

15,96

(633%) (622%) (521%)

(652%)

(563%)

(337%)

(100%)

08

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2019, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 6 Jahren (Median, dunkelgraue Säule).

Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2019.

Pflegegeldstufen 2019 zu 2010

Eingelangte Erstanträge 2008–2019

Fördersummen 2019 zu 2010

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

19,9%

(-7,0) 10,2%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(-0,1)

PG-Stufe 4

139

20

36

37

35

44

48

22,0% 11,7%

Diff. in %-Pkt.

7.001 bis 7.900 €

(-5,0)

36,1%

PG-Stufe 3

Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge Bewilligte Anträge

(+7,7)

5.001 bis 6.000 €

(+4,3)

4.001 bis 5.000 € 3.001 bis 4.000 €

120

PG-Stufe 2

15

22

21

29

10

15

16

17

kein PG 0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

08

24

18

33

(+2,2)

Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2019.

23,2%

10,5% 3,6%

(-5,4)

1.001 bis 2.000 €

(+5,2)

17,2%

(+1,3)

1,8% 0%

(-1,5)

(+1,0)

17,5%

1 bis 1.000 €

19

(+1,8)

14,8%

2.001 bis 3.000 €

PG-Stufe 1

(-4,6)

11,4%

6.001 bis 7.000 €

25%

Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2019 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


50

Freizeitfahrtendienst

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

2.470 (25%)

18

2.690 (28%)

17

2.810 (29%)

16

3.100 (32%)

100

15

3.350 (34%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert. Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt.

105

90

10

5.780 (59%)

05

9.760 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den Kundinnen und Kunden eingehoben wird.

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

69%

31%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 2018 und 76% im Jahr 2010.

120

80

40

0

40

80

120

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (70 Jahre) bzw. Männer (57 Jahre).


51

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Fahrten 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

142.600 (36%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

147.600 (37%)

6,78

17

148.200 (38%)

(100%)

16

172.200 (44%)

15

189.200 (48%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

5,30

3,71

3,30

2,92

3,13

3,10

(43%)

(46%)

(46%)

17

18

19

(78%)

Wr. Durchschnitt +15% bis +5%

(55%)

(49%)

+25% bis +15% +35% bis +25% +45% bis +35%

10

310.200 (79%)

05

394.000 (100%)

³ +45%

05

10

15

16

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2019 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2019.

Beförderungsformen 2005–2019

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

Selbstbehalte der KundInnen Förderung des FSW

im Rollstuhl vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd (2015 aufgelassen) ohne Rollstuhl

€ 17,2

€ 17,1

€ 19,6

€ 19,7

€ 20,7

€ 20,5

€ 21,9

Diff. in %-Pkt.

26,5%

Wr. Lokalbahnen 35%

36%

45%

46%

50%

52%

55%

(114%) (100%)

(115%)

(120%)

(119%)

(127%)

(99%)

26,0%

(+7,3)

Eiseler & Löffler

25,3%

(+10,0)

Haller

89,7%

45%

90,7%

48%

90,8%

50%

90,7%

54%

90,0%

55%

91,2%

60%

91,2%

ÖHTB – Fahrten 63%

(+3,7)

WAKA

11,6%

(-7,4)

8,8%

Gschwindl

(-8,8)

1,7%

(+0,8)

Kreutzer

(-4,7)

Jocher

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifen, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2019 bezahlte.

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.

(-0,9) 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


52

KundInnen ohne Wohnung oder Obdach

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

12.590 11.730 11.100 10.320 10.020 9.750 9.770 9.030 8.280 8.180


53

Ohne Wohnung, ohne Obdach


54

Nachtquartiere

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

3.870 (277%)

18

4.090 (292%)

17

4.240 (303%)

16

3.690 (264%)

100

15

3.620 (259%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

In „Nachtquartieren“ finden Menschen, die obdachlos sind und für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, einen Schlafplatz. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und Notfallpaketen. Ein Nachtquartier dient als möglichst kurzfristige Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der Wiener Wohnungslosenhilfe, so ein Anspruch hierauf besteht.

105

90

10

2.780 (199%)

05

1.400 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2019. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung erweitert.

70 65 60 55

Nachtquartiere bieten einen betreuten Aufenthalt in der Regel nur während der Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige bieten vor Öffnung bzw. nach Schließung ein „Saftbeisl“ mit Essen und Getränken zum Selbstkostenpreis an.

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30

BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Nachtquartier einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht. In der für obdachlose Menschen härtesten Zeit des Jahres werden zusätzlich Nachtquartiersplätze bereitgestellt. Dieses sogenannte „Winterpaket“ wird witterungsabhängig zwischen November und April und mit kurzfristig angepassten Kapazitäten eingerichtet.

25 20 15 10 5 0

18%

82%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 18% im Jahr 2018 und 19% im Jahr 2010.

125

100

75

50

25

0

25

50

75

100

125

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (40 Jahre) bzw. Männer (41 Jahre).


55

Plätze 2005–2019

Nächtigungen 2005–2019

Winterpaket Regelbetrieb 270

410

910

990

1.275

1.160

1.120

(472%) (430%) (415%) (337%)

(367%)

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

164.000 (350%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

201.000 (430%)

1,37

17

211.400 (452%)

16

189.900 (406%)

15

177.300 (379%)

10

118.200 (253%)

05

46.800 (100%)

270

410

340

380

360

200

200

10

15

16

17

18

19 Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in „Nachtquartieren“ von 2005 bis 2019. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. Nov. bis April das Bettenangebot erweitert. Auf 100 Nächtigungen gerundet. Rückläufige Mengen aufgrund der Reduktion der „Nachtquartiere“ zugunsten der „Chancenhäuser“.

Nächtigungen pro KundIn 2019

Marktanteile 2019 zu 2010

220

190

210

150

84

100

90

560

Diff. in %-Pkt.

Caritas Erzdiözese

>100 Nächte

91–100 Nächte

81–90 Nächte

71–80 Nächte

61–70 Nächte

51–60 Nächte

40–50 Nächte

31–40 Nächte

Abb. 5: KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ im Jahr 2019, gruppiert nach der Anzahl ihrer Nächtigungen. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 25 Mal (Median, dunkelgrauen Säule).

(+20,7)

20,7%

Arb.-Samariter-Bund

(+7,0)

11,6%

(-45,1)

6,2%

Wr. Rotes Kreuz

(+4,8)

4,8%

Volkshilfe Obdach Wien

(+17,0)

52,1%

Johanniter

21–30 Nächte

10,17

10,03

(600%)

(100%)

05

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2019 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben.

11–20 Nächte

13,03 (952%)

(227%)

05

1–10 Nächte

8,21

(467%)

(152%)

270

6,40

(743%) (733%)

(100%)

1.580 430

3,11

(-4,4)

4,6% 0%

75%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2019 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

10

15

16

17

18

19

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2019.


56

Chancenhäuser

Kundinnen und Kunden 2018–2019

Altersverteilung 2019

19

1.510 (315%)

18

480 (100%)

Anzahl Frauen

Die Leistung „Chancenhäuser“ wurde 2018 in Kooperation mit Obdach Wien entwickelt und eingeführt. Sie verbindet ein vorübergehendes Wohnangebot für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag. Mit dem Chancenhaus Obdach Wurlitzergasse (150 Plätze) öffnete die erste Einrichtung dieser Art im Sommer 2018 ihre Pforten. Im Herbst darauf folgte das vom Wiener Roten Kreuz betriebene Haus Hermes (150 Plätze), ein ehemaliges Nachtquartier. Das neue Angebot steht Frauen, Männern und Paaren rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Bis zu drei Monate können sie in Ein- und Zweibettzimmern mit gemeinschaftlichen Küchen und Sanitärräumen wohnen und erhalten in dieser Zeit Betreuung. Damit können sie vom ersten Tag an Zukunftsperspektiven entwickeln.

Anzahl Männer

110

17

105

16

100

15

95 90 85

10

80

05

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25

Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland.

20 15 10 5 0

38%

62%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 31% im Jahr 2018.

40

30

20

10

0

10

20

30

40

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).


57

Plätze 2018–2019

Aufwendungen 2018–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 300

3,84

540

10,25

(180%)

(267%)

(100%) (100%)

05

10

15

16

17

18

19

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2018 bis 2019 vereinbart hat.

Abb. 5: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2019.

Tage 2018–2019

Marktanteile 2019 zu 2018

19

150.100 (315%)

18

33.800 (100%)

17 16 15

Diff. in %-Pkt.

Obdach Wien

60,4%

(-5,9) (-3,3)

10

Wr. Rotes Kreuz

05

Caritas Erzdiözese

Abb. 6: Anzahl der Belegtage, die Personen in der sozialen Dienstleistung „Chancenhäusern“ von 2018 bis 2019 verbracht haben. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2019 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten..

30,4% 9,2% 0%

(+9,2) 100%


58

Allgemeines Übergangswohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

1.430 (71%)

18

1.610 (79%)

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdachbzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

17

1.980 (98%)

16

2.220 (109%)

100

15

2.570 (127%)

95

10

2.390 (118%)

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.

05

2.030 (100%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105

90 85 80

Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt zwischen 150 und 270 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

24%

76%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, ohne mitwohnende Kinder, die 2019 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 24% im Jahr 2018 und 28% im Jahr 2010.

75

50

25

0

25

50

75

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (41 Jahre).


59

Plätze 2005–2019

Tage 2009–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1.010

1.230

1.260

(122%)

(125%)

1.090 (108%)

(100%)

1.040

710

579

15

18

265.100 (60%)

17

335.000 (76%)

Subjektförderung 5,43

16

10,30

11,60 (214%)

(190%)

(57%)

10

233.300 (53%)

(103%) (70%)

05

19

17

18

16

363.700 (83%)

15

437.900 (100%)

10,79

10,39

7,07

4,85

(199%) (191%) (130%)

(100%)

10

433.600 (99%)

09

438.200 (100%)

19

05

(89%)

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2019 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2019. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2019.

Re-Integration 2009–2019

Durchschnittstarife 2009–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

€ 26,0

€ 22,9

€ 26,0

€ 27,6

€ 26,3

€ 25,3

€ 25,6

(101%)

(97%)

(98%)

100%

(100%)

(100%)

(106%)

09

Diff. in %-Pkt.

35,7%

39,5%

32,5%

33,2%

35,4%

33,3%

19,9%

(88%)

Obdach Wien 0%

10

15

16

17

18

19

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2019, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

95,0%

Arb.-Samariter-Bund

09

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allg. Übergangswohnen“ 2009 bis 2019 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.

0%

5,0%

(+12,6) (-12,6) 100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


60

Zielgruppenwohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

1.000 (167%)

18

950 (158%)

17

770 (128%)

16

780 (130%)

100

15

800 (133%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf. Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Manche der Einrichtungen verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten für die jeweilige Zielgruppe.

105

90

10

750 (125%)

05

600 (100%)

85 80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 160 und 330 Euro pro Monat.

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

35%

65%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 34% im Jahr 2018 und 27% im Jahr 2010

30

20

10

0

10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (35 Jahre) bzw. Männer (38 Jahre).


61

Plätze 2005–2019

Tage 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

340

380

420

420

410

530

540

(156%) (159%)

(100%)

(112%)

(124%) (124%) (121%)

19

183.500 (199%)

Subjektförderung

18

163.200 (177%)

2,33

17

141.200 (153%)

16

142.200 (155%)

15

146.000 (159%)

3,66

5,22

4,93

5,74

7,92

9,30 (399%)

(340%)

(224%) (211%)

(246%)

(157%) (100%)

05

10

15

16

17

18

10

112.400 (122%)

05

92.000 (100%)

19

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2019 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2019. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2019. Im Jahr 2019 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen.

Re-Integration 2009–2019

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

€ 18,6

€ 22,6

€ 28,2

€ 31,2

€ 39,5

€ 39,6

€ 40,5

(212%)

(213%)

(218%)

100%

(152%)

(168%)

Diff. in %-Pkt.

(122%)

Caritas Erzdiözese

(100%)

45,4% 21,9%

neunerhaus

33,7%

35,8%

37,7%

43,1%

44,5%

34,6%

28,5%

Arb.-Samariter-Bund

Heilsarmee 0%

09

10

15

16

17

18

19

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.

(+21,9) (+4,9)

19,6%

(-8,7)

12,5% 0,6%

STRUKTUR

05

(-16,9)

0%

(-1,2) 75%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


62

Mutter-Kind-Einrichtungen

Kundinnen und Kunden 2007–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

600 (200%)

18

480 (160%)

17

460 (153%)

16

470 (157%)

15

470 (157%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen. Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter und Väter, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.

105 100 95 90

10

410 (137%)

07

300 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2019. 2019 kamen auf ein Elternteil (meistens Mütter, seltener Väter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

70 65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

95%

5%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 95% im Jahr 2018 und 95% im Jahr 2010.

40

30

20

10

0

10

20

30

40

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (30 Jahre) bzw. Männer (32 Jahre).


63

Plätze 2007–2019

Tage 2008–2019 Erwachsene

240

300

300

300

300

390

Kinder

19

115.400 (143%)

18

93.300 (115%)

17

88.900 (110%)

16

95.600 (118%)

15

99.700 (123%)

10

85.200 (105%)

08

80.800 (100%)

370

(163%) (125%)

Aufwendungen 2007–2019 in Mio. Euro

(154%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 0,50

1,29

1,90

1,86

1,82

2,73 (546%)

(125%) (125%) (125%)

(100%)

2,02

(380%) (373%) (365%)

(405%)

(259%)

(100%)

07

10

15

16

17

18

19

07

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2019 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2019. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2019. Im Jahr 2019 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.

Re-Integration 2009–2019

Durchschnittstarife 2008–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

FSW-Förderung für Kinder FSW-Förderung für Erwachsene € 24,8

€ 32,7

€ 40,1

€ 40,5

(162%)

(164%)

€ 42,7

€ 40,6

€ 43,9

100%

(172%)

(164%)

(177%)

(132%)

Diff. in %-Pkt.

31,8%

Kolping – Gruppe

(100%)

Caritas Erzdiözese

10

66,7%

44,4%

08

69,5%

48,0%

19

67,5%

47,8%

18

67,0%

59,8%

17

66,7%

53,1%

16

66,7%

38,1%

15

66,7%

35,1%

10

16

17

18

19

0%

Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-KindEinrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

23,0%

Caritas Socialis

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(-3,9) (-4,4)

13,0%

Missionsschwestern

15

(-0,4)

24,4%

St. Elisabeth-Stiftung

09

(+11,9)

7,9% 0%

(-3,1) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


64

Betreutes Wohnen in Wohnungen Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kundinnen und Kunden größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die KundInnen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

3.890 (348%)

18

3.560 (318%)

17

2.810 (251%)

16

2.600 (232%)

15

2.180 (195%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105 100 95 90

10

1.870 (167%)

05

1.120 (100%)

85 80 75

Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen. Einige Angebote ermöglichen den Kundinnen und Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieterinnen bzw. Hauptmieter.

70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35

Die monatliche Eigenleistung der Kundinnen und Kunden liegt zwischen 100 und 350 Euro für einen Wohnplatz und 120 und 1.030 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.

30 25 20 15 10 5 0

48%

52%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 53% im Jahr 2018 und 45% im Jahr 2010.

60

30

0

30

60

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Alter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (34 Jahre) bzw. erwachsenen Männer (37 Jahre).


65

Plätze 2005–2019

590

1.080

Tage 2005–2019

1.220

1.650

1.980

2.280

2.430

(386%)

(412%)

(336%)

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

872.200 (469%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

809.200 (435%)

3,49

17

602.500 (324%)

16

534.300 (287%)

15

440.100 (236%)

5,62

8,84

11,17

10,78

12,36

11,59

(354%) (320%) (309%)

(332%)

(253%)

(280%) (183%)

(207%)

(100%)

(100%)

05

(161%)

10

15

16

17

18

10

348.100 (187%)

05

186.100 (100%)

19

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2019 vereinbart hat.

Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2019. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2019.

Re-Integration 2009–2019

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010

18,3

20,49

21,78

20,96

22,41

22,44

(122%)

(123%)

21,8

100%

(112%)

(119%)

(115%)

(119%)

15

16

17

18

WOBES

10,1%

(-2,4)

Caritas Erzdiözese

10,0%

(-7,6)

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(-1,1)

6,3% 6,2%

NEUSTART

05

(-1,7)

8,2%

Heilsarmee

19

(-9,5)

12,1%

ARGE Nichtsess.

74,5%

64,5%

58,0%

58,6%

59,3%

50,6%

59,3%

10

(-5,3)

13,5%

Wiener Hilfswerk Volkshilfe

0%

(+33,7)

33,7%

Obdach Wien

(100%)

09

Diff. in %-Pkt.

0%

(-6,0) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


66

Sozial betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

1.290 (275%)

18

1.290 (274%)

Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich hauptsächlich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen.

17

1.280 (272%)

16

1.310 (279%)

100

15

1.320 (281%)

95

10

1.210 (257%)

Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit — auch bis zu ihrem Lebensende — bereitzustellen.

05

470 (100%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105

90 85 80

Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35

Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 200 und 440 Euro.

30 25 20 15 10 5 0

32%

68%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 31% im Jahr 2018 sowie im Jahr 2010.

60

50

40

30

20

10

0

10

20

30

40

50

60

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (58 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).


67

Plätze 2005–2019

410

1.080

Tage 2005–2019

1.150

1.150

1.150

1.150

1.150

(280%) (280%) (280%) (280%) (280%)

(263%)

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro

19

418.200 (424%)

18

414.200 (420%)

17

413.600 (419%)

16

413.400 (419%)

15

410.400 (416%)

10

282.500 (287%)

05

98.600 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 2,01

9,51

12,82

13,12

13,68

13,53

(679%) (672%) (636%) (651%)

14,48 (719%)

(472%)

(100%)

05

10

15

16

17

18

19

(100%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2019 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2019.

Stabiles Wohnen 2011–2019

Durchschnittstarife 2005–2019

Marktanteile 2019 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

€ 18,1

€ 26,7

€ 31,2

€ 31,7

€ 32,7

€ 32,7

100%

(172%)

(175%)

(181%)

(180%)

€ 34,2 (189%)

(148%)

Caritas Erzdiözese

21,4%

13,0%

(+4,6)

Arb.-Samariter-Bund

12,7%

(+1,7)

11,9%

91,0%

89,9%

91,8%

89,0%

87,6%

86,1%

11

15

16

17

18

19

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in die „Mobile Betreuung“ gewechselt sind.

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(-5,7) 7,3%

neunerhaus

0%

(-6,3)

Volkshilfe

Wiener Hilfswerk

(100%)

(-0,8)

18,7%

ARGE Nichtsess.

(-0,4)

Heilsarmee

5,6%

(+5,6)

Rotes Kreuz

5,2%

(+3,3)

Obdach Wien

4,1% 0%

(-2,1) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2019 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


68

Housing First Mobile Wohnbetreuung

Bei der Leistung „Housing First – Mobile Wohnbetreuung“ werden obdach- und wohnungslose Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung unterstützt bzw. wird ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und wird für rund zwei Jahre angeboten.

Kundinnen und Kunden 2012–2019 19

680 (2.064%)

18

490 (1.485%)

17

530 (1.606%)

16

400 (1.212%)

15

360 (1.091%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110 105 100 95 90 85 80

12

Ziel von „Housing First“ ist es, Menschen zu unterstützen, um selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen und damit den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sichern. Die Leistung umfasst die Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld.

Altersverteilung 2019 zu 2012 (als Linie)

30 (100%)

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei wiederkehrenden Krisen ist es möglich, eine erneute Aufnahme in die Leistung zu beantragen.

35 30 25 20 15 10

Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Housing First – Mobile Wohnbetreuung“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.

5 0

57%

43%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 57% in 2018 und 48% im Jahr 2012.

30

20

10

0

10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (36 Jahre) bzw. Männer (39 Jahre).


69

Plätze 2012–2019

Tage 2012–2019

Aufwendungen 2012–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

50

200

230

360 (720%)

360 (720%)

370 (740%)

(460%) (400%)

19

166.600 (8.430%)

18

133.300 (6.744%)

17

133.700 (6.768%)

Subjektförderung 0,64

0,99

1,27

1,45

(286%)

1,83

1,90 (298%)

18

19

(227%) (198%)

16

78.900 (3.995%)

15

58.300 (2.951%)

12

2.000 (100%)

(155%) (100%)

(100%)

12

15

16

17

18

19

12

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2019 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2019. Auf 100 Tage gerundet.

Stabiles Wohnen 2015–2019

Marktanteile 2019 zu 2012

100%

85,8%

92,8%

85,9%

94,7%

95,7%

0,0%

0,0%

0,0%

Diff. in %-Pkt.

Caritas Erzdiözese 0%

12

15

16

17

18

48,0%

Volkshilfe

19

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.

27,3%

neunerhaus

(+48,0) (+27,3)

24,7% 0%

(-75,3) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Housing First“ in den Jahren 2019 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

15

16

17

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2019.


70

Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot

Kundinnen und Kunden 2012–2019

Altersverteilung 2019 zu 2012 (als Linie)

19

570 (281%)

18

540 (266%)

17

400 (197%)

16

350 (172%)

15

310 (153%)

Anzahl Frauen

Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.

Anzahl Männer

110 105 100 95 90 85 80

Die KundInnen erhalten einen unbefristeten Nutzungs- oder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe. Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die KundInnen erfolgt auf freiwilliger Basis.

12

200 (100%)

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

24%

76%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 20% in 2018 und 14% im Jahr 2012.

30

20

10

0

10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (44 Jahre) bzw. Männer (52 Jahre).


71

Plätze 2012–2019

170

Tage 2012– 2019

280

310

380

440

430

(259%)

(253%)

(224%) (165%)

(182%)

(100%)

Aufwendungen 2012–2019 in Mio. Euro

19

133.000 (252%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

132.700 (252%)

0,10

17

115.300 (219%)

16

107.000 (203%)

15

91.200 (173%)

0,91

0,73

1,19

1,97

3,42 (3.469%)

(2.003%) (1.207%) (921%)

(737%)

(100%)

12 12

15

16

17

18

52.800 (100%)

19

12

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2019 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2019. Auf 100 Tage gerundet.

Stabiles Wohnen 2015–2019

Marktanteile 2019 zu 2013

Diff. in %-Pkt.

100%

Arb.-Samariter-Bund

46,2%

ARGE Nichtsesshaftenhilfe

20,8%

(+20,8)

neuner IMMO

19,3%

(+19,3)

12

15

16

17

18

19

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.

(+6,1)

6,1%

Obdach Wien

94,0%

95,0%

94,5%

91,5%

92,9%

0,0%

0,0%

Vinzenzgemeinschaft

0%

(-46,0)

(+5,1)

5,1%

Heilsarmee

2,0%

Kolping Österreich

0,5% 0%

(+2,0) (-7,3) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2019 und 2012 nach Förderaufwand – in Klammern die Differenz zu 2013 in Prozentpunkten.

15

16

17

18

19

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2019.


72

Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung

Kundinnen und Kunden 2012–2019

Altersverteilung 2019 zu 2012 (als Linie)

19

560 (673%)

18

480 (580%)

17

420 (506%)

16

400 (482%)

15

420 (506%)

Anzahl Frauen

Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Anzahl Männer

110 105 100 95 90 85 80

12

80 (100%)

75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen.

35 30 25 20 15 10

Im Leistungsbericht wurde die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ bisher in der Leistungsgruppe der Mobilen Wohnbetreuung zusammengefasst, ab 2018 wird diese nun als eigene Leistung dargestellt.

5

50%

50%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 47% in 2018 und 40% im Jahr 2012.

0 20

15

10

5

0

5

10

15

20

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (37 Jahre) bzw. Männer (45 Jahre).


73

Plätze 2012–2019

120

Tage 2012–2019

210

210

(175%)

(175%)

190

230

270 (225%)

(192%)

Aufwendungen 2012–2019 in Mio. Euro

19

68.800 (827%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

18

77.900 (936%)

0,05

17

59.100 (710%)

16

56.400 (678%)

15

67.600 (813%)

12

8.300 (100%)

0,95

0,98

0,99

1,12

1,87 (3.711%)

(158%)

(100%)

(1.884%) (1.943%) (1.952%)

(2.220%)

(100%)

12

15

16

17

18

19

12

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2019 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Verrechnungs-/Belegtage in Einrichtungen für die soz. Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2019. Seit der Umstellung auf Subjektförderung mit Beginn 2019, werden Einheiten abgerechnet. Zwecks Vergleichbarkeit werden diese Einheiten in Tage umgerechnet. Auf 100 Tage gerundet.

Stabiles Wohnen 2015–2019

Marktanteile 2019 zu 2012

100%

Diff. in %-Pkt.

34,2%

Obdach Wien

95,9%

97,0%

90,4%

89,8%

92,8%

0,0%

0,0%

0,0%

neunerhaus

15

16

17

18

19

0%

12

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.

(-17,6) (+22,4)

22,4%

Heilsarmee

16,4%

(-31,8)

WOBES

15,6%

(+15,6)

Caritas der Erzdiözese

(+11,5)

11,5% 0%

75%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2019 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

15

16

17

18

19

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2019.


74

Flüchtlinge*

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

Monatsdurchschnittswerte

Unterschiedliche Personen

13.120 17.570 20.360 20.560 10.580 6.740 6.160 5.580 5.210 5.320

19.660 26.370 33.550 36.740 25.840 10.510 9.180 8.310

* Alle folgenden Abbildungen beziehen sich auf die Monatsdurchschnittswerte. Für die Gesamtzahl aller FSW-KundInnen konnten die oben angeführten „unterschiedlichen Personen“ berücksichtigt werden.


75

Flüchtlinge


76

Flüchtlinge Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

13.120 (152%)

18

17.570 (204%)

17

20.360 (236%)

16

20.560 (239%)

100

15

10.580 (123%)

95

Anzahl Frauen

Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehem. AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung.

Anzahl Männer

110 105

90 85

10

5.320 (62%)

05

8.620 (100%)

80 75 70

Abb. 1: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil für Frauen und Mädchen wieder.

65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45

In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.

40 35 30 25

Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Im Rahmen des Programms „StartWien – Integration ab Tag 1“ wurden die „Bildungsdrehscheibe“ und Deutschkurse für AsylwerberInnen realisiert, Projekte zur Arbeitsmarktvorbereitung unterstützt sowie die gemeinnützige Beschäftigung von AsylwerberInnen bei der Stadt Wien koordiniert.

20 15 10 5

37%

63%

0 450

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 2019 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 35% im Jahr 2018 und 38% im Jahr 2010.

200

50

300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die schwarzen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (25 Jahre) bzw. Männer (24 Jahre).


77

KundInnen in org. Unterkünften 2005–2019

Unbegleitete Minderjährige 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung

19

3.760 (151%)

19

260 (89%)

18

5.180 (208%)

18

450 (155%)

17

6.930 (278%)

17

740 (255%)

16

8.660 (348%)

16

940 (324%)

15

3.140 (126%)

15

320 (110%)

43,85

31,16

71,97

166,13

182,78 138,15 (417%)

108,46

(379%) (315%) (247%) (164%) (100%)

10

1.690 (68%)

10

100 (34%)

05

2.490 (100%)

05

290 (100%)

(71%)

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die von 2005 bis 2019 in organisierten Unterkünften verschiedener Einrichtungen wohnten. Die farbigen Balken geben den Anteil für Frauen und Mädchen an.

Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Balken geben den Anteil der Mädchen an.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2005 bis 2019.

Asylverfahren über 12 Monate 2005–2019

Quotenerfüllung 2005–2019

Herkunftsländer 2019 zu 2010

100%-Fälle

Kostenteilungsfälle

Diff. in %-Pkt.

19 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung

30,9%

Afghanistan 157%

18 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung

134%

106%

118%

138%

162%

173%

Irak

(+22,0) (+11,7)

16,4%

Syrien, Arabische Rep. 9,4%

17 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung 16 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung 100%

15 seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung

10

(32,9%) 1.750

05

(58,0%) 5.000

Russische Föderation

7,6%

(+6,9)

Somalia

7,1%

(+4,8)

Iran, Islamische Rep.

5,6%

05 Abb. 5: Anteil (und Anzahl) jener KundInnen in der „Grundversorgung“, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (100%-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100% der Kosten zu tragen. Seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung.

10

15

16

17

18

19

Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2019 für 21,4 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher 2019 die vorgegebene Quote mit 173%.

(+4,0)

Nigeria

3,7%

(-7,5)

Staatenlos

1,7%

(+0,8)

Bangladesch 0%

(-7,6)

1,7%

87 weitere Länder

(-4,8) (-30,2)

16,0% 0%

50%

Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2019 und 2010 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Berücksichtigte Herkunftsländer: 96.


78

KundInnen mit Schuldenproblematik

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

9.270 9.930 9.560 9.870 10.460 9.820 9.200 9.070 9.110 9.010


79

Schuldenproblematik


80

Schuldnerberatung Schuldnerberatung Wien GmbH

Kundinnen und Kunden 2005–2019

Altersverteilung 2019 zu 2010 (als Linie)

19

9.270 (247%)

18

9.930 (264%)

17

9.560 (254%)

16

9.870 (263%)

100

15

10.460 (278%)

95

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

110

Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht allein bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte „Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH“, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird. Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten. Zusätzlich werden Unterstützung bei der Vorbereitung der Insolvenz und die Begleitung im Insolvenzverfahren angeboten. Bei Menschen, bei denen derzeit eine Schuldenregulierung nicht möglich ist, ist das Ziel der Beratung die Vermeidung weiterer Fehler im Umgang mit Geld und die Konzentration auf Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente). Finanzielle Unterstützung kann nicht gewährt werden.

105

90

10

9.010 (240%)

05

3.760 (100%)

85 80 75

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Ab 2019 werden zu den Gesamt-KundInnen der Schuldnerberatung auch jene KundInnen gezählt, die ausschließlich Ambulanzgespräche hatten.

70 65 60 55

Anteil der Frauen und Männer 2019

50 45 40 35 30 25 20 15

Mittels Online-Information, entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Vortragstätigkeit bei verschiedenen Institutionen arbeitet die Schuldnerberatung Wien auch präventiv.

10 5 0

40%

60%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 40% im Jahr 2018 und 44% im Jahr 2010.

210

140

70

0

70

140

210

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2019 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter der Frauen (43 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).


81

Bezirksspezifische Nutzung 2019

Beratungsgespräche 2005–2019

Aufwendungen 2005–2019 in Mio. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

19

16.840 (166%)

18

17.890 (176%)

17

17.980 (177%)

16

19.560 (193%)

15

21.960 (216%)

10

20.020 (197%)

05

10.160 (100%)

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5%

Subjektförderung 0,54

2,09

2,71

(489%) (503%)

2,95

3,01

3,02

(547%) (558%) (560%)

(388%)

Wr. Durchschnitt +5% bis +15%

2,64

+15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45%

(100%)

³ +45%

05

10

15

16

17

18

19

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2019. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Beratungsgespräche, exklusive Ambulanzgespräche, die von 2005 bis 2019 von der Schuldnerberatung Wien mit KundInnen geführt wurden.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2019. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.

Schuldenhöhe der KundInnen 2019

Privatkonkurse 2005–2019

Verschuldung 2019 in Tsd. Euro

19

2.360 (240%)

< -9% -9% bis -7% -7% bis -5% -5% bis -3% -3% bis -1%

18

2.280 (233%)

17

1.830 (187%)

16

2.220 (227%)

15

2.760 (281%)

-1% bis +1% +1% bis +3% +3% bis +5% +5% bis +7% +7% bis +9% ³ +9%

10

2.460 (251%)

05

980 (100%)

> 200T

393

bis 200T

196

bis 150T

424

bis 100T

144

bis 90T

183

bis 80T

196

bis 70T

269

bis 60T

318

bis 50T

367

bis 40T

448

bis 30T

406

bis 20T

351

< 10T

107 0

Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 56.870 Euro) der KundInnen der Schuldnerberatung Wien im Jahr 2019, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 7: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2019 von KundInnen der Schuldnerberatung, nach Konsultation, eröffnet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch KundInnen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.

200

400

600

Abb. 9: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung 2019, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blaue Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 56.870 Euro – 2018 waren es 57.710 Euro) der berücksichtigten KundInnen.


82

Erst-KundInnen und -Kunden 2009–2019 19

Wartezeit 2009–2019 in Tagen

4.380 (86%)

22

23

13

14

Verschuldungsgründe 2019 zu 2010 15

42

42

Diff. in %-Pkt.

Arbeitslosigkeit

18

4.950 (97%)

17

5.530 (108%)

16

5.750 (113%)

15

5.460 (107%)

Trennung/Scheidung (191%) (191%)

10 09

5.110 (100%)

Konsumverhalten

(+0,1) 1,3%

Selbstständigkeit

15

16

17

18

(+3,6)

16,8%

(+7,2)

6,1%

Wohnraum

10

(+0,8)

10,2%

(68%) Sonstige Gründe

09

(-1,3)

4,0%

Unfall/Krankheit (64%)

(+2,1)

8,9%

Straffälligkeit (100%) (105%)

(-16,6)

10,5%

Mithaften/bürgen

(59%) 4.780 (94%)

39,4%

2,8%

(+6,1)

0%

19

60%

Abb. 10: Anzahl der Erstgespräche mit KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2019. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 12: Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten persönlichen Beratungsgespräch in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2019 in Tagen (Median). Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben.

Abb. 14: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2019: 7.121.

Familienstand 2019 zu 2010

Einkommensarten 2019 zu 2010

Erwerbsstatus 2019 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

Lohn/Gehalt, geringf. Besch.

32,7%

NotH, ArbG, SozH Diff. in %-Pkt.

Ledig

(+0,1)

28,7%

Verheiratet

(-8,0)

27,9% 25,5%

Geschieden

(-6,2) (+0,0)

2,1%

Verwitwet

(+0,1)

0,2%

Verpartnert

(+13,9)

15,6%

Keine Angabe 0%

50%

Abb. 11: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

28,9%

Beihilfen

(+10,4)

8,3%

Sonstige

(-17,2)

4,7%

Mindestsicherung (ab 2011)

(-2,6)

11,0%

AMS-Maßnahme

(+11,0)

0,5%

Pension(-vorschuss) KinderbetreuG, KrankenG

(+6,3)

10,4% 3,4% 0%

Diff. in %-Pkt.

(-9,1)

Arbeitslos

(+2,0)

Erwerbstätig

(-0,9)

Sonstige

50%

Abb. 13: Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der „Schuldnerberatung“ 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommen 2019: 6.780. Die Abkürzungen NotH, ArbG, SozH stehen für Nothilfe, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.

45,8%

(+0,3) (-8,9)

34,1%

(+8,6)

20,1% 0%

50%

Abb. 15: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung" nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2019 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


83

Betreutes Konto Schuldnerberatung Wien GmbH

Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ in Kooperation mit ausgewählten Banken dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten. Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc., sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. Das Betreute Konto endet, wenn die NutzerIn es nicht mehr haben will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (es kommt kein Geld mehr, es ist keine Miete mehr zu bezahlen, NutzerIn ist nicht mehr erreichbar etc.).

Kundinnen und Kunden 2012–2019

Überweisungen 2012–2019

19

1.280 (850%)

19

56.700 (1.300%)

18

1.220 (813%)

18

53.170 (1.219%)

17

1.110 (740%)

17

43.820 (1.005%)

16

770 (513%)

16

34.370 (788%)

15

670 (447%)

15

25.830 (592%)

12

150 (100%)

12

4.360 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2019. Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als KundInnen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2019 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von KundInnen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2019

Aufwendungen 2012–2019 in Tsd. Euro Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Subjektförderung 54

245

243

(458%)

(453%)

15

16

344

351

(642%)

(655%)

17

18

374 (698%)

(100%)

49%

51%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2019 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 48% im Jahr 2018 und 64% im Jahr 2012.

12

19

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2019. Der hier dargestellte Aufwand ist im Gesamtaufwand der Schuldnerberatung (Abb.8) inkludiert.


84

KundInnen des Aus- und Weiterbildungszentrum

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

9.950 10.560 10.990 7.370 4.840 2.690 520 180 90 30


85

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH


86

Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH

Die vier Säulen der AWZ Soziales Wien GmbH, Tochtergesellschaft des FSW, ermöglichen Aus-, Fort- und Weiterbildung analog der aktuellen Berufsbilder in den Gesundheitsund Sozialberufen: Die Wiener Schule für Sozialberufe (WISOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Ausbildungseinrichtung für Sozialund Gesundheitsberufe (ASGB) bietet Kurse für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“, Lehrgänge für HeimhelferInnen, PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen an. Die Bildungsakademie (BA) ist Bildungsdienstleisterin in der Sozial- und Gesundheitsbranche. Sie dient der Unterstützung in der operativen Planung und Durchführung interner Fortbildungsmaßnahmen des FSW und der Tochterunternehmen sowie der beruflichen Weiterbildung externer, in der Sozial- und Gesundheitsbranche tätiger Personen am offenen Markt. Seit 2018 wird für junge Erwachsene ab 17 Jahren das „Freiwillige Sozialjahr“ (FSJ) angeboten, um die interessante Arbeit im Sozialbereich in Wien kennenzulernen. Die Wiener Bildungsdrehscheibe (WBDS) bietet Orientierungsberatung, Sprachstands-Erhebung, Kompetenzerhebung und -dokumentation sowie begleitendes Bildungscoaching für Personen, die in der Grundversorgung in Wien registriert sind, an.

Kundinnen und Kunden AWZ 2010–2019

KundInnen WBDS 2017–2019

19

9.950 (33.170%)

19

18

10.560 (35.203%)

18

17

10.990 (36.623%)

17

16

7.370 (24.573%)

16

15

4.840 (16.133%)

15

10

30 (100%)

10

4.140 (95%)

4.830 (111%)

4.350 (100%)

Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2010 bis 2019.

Abb. 3: Anzahl der KundInnen der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2017 bis 2019.

Aufwendungen AWZ 2015–2019 in Mio. Euro

Beratungskontakte WBDS 2017–2019

0,17

3,28

3,53

4,78

5,44

7,10

19

18.470 (100%)

18

28.080 (154%)

17

18.290 (100%)

16 15

10 10

15

16

17

18

19

Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2015 bis 2019.

Abb. 4: Anzahl der Beratungskontakte der Wiener Bildungsdrehscheibe im Ausund Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2017 bis 2019.


87

SchülerInnen WISOZ 2014–2019

TeilnehmerInnen ASGB 2014–2019

TeilnehmerInnen Bildungsakademie 2014–2019

19

110 (72%)

19

500 (204%)

19

5.210 (227%)

18

240 (158%)

18

340 (138%)

18

5.160 (225%)

17

220 (144%)

17

370 (153%)

17

6.050 (263%)

16

230 (152%)

16

350 (144%)

16

5.400 (235%)

15

140 (95%)

15

290 (117%)

15

4.410 (192%)

14

150 (100%)

14

240 (100%)

14

2.300 (100%)

Abb. 5: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Ausund Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2014 bis 2019. Der Anteil der Frauen war 47 % im Jahr 2019.

Abb. 7: Anzahl der TeilnehmerInnen im ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien von 2014 bis 2019. Der Anteil der Frauen war 75 % im Jahr 2019 und 80% im Jahr 2014.

Abb. 9: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien von 2014 bis 2019.

Lehrgänge WISOZ 2014–2019

Lehrgänge ASGB 2014–2019

Seminare Bildungsakademie 2014–2019

19

4 (50%)

19

18 (150%)

19

480 (99%)

18

7 (140%)

18

12 (120%)

18

475 (146%)

17

8 (133%)

17

12 (120%)

17

510 (291%)

16

8 (133%)

16

12 (120%)

16

480 (274%)

15

5 (83%)

15

10 (100%)

15

325 (186%)

14

6 (100%)

14

10 (100%)

14

175 (100%)

Abb. 6: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2019 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien besucht wurden.

Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2019 von TeilnehmerInnen der Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien besucht wurden.

Abb. 10: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2019 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien besucht wurden.


Wir sind da, um für Sie da zu sein.


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