Leistungsbericht 2020 Band 1 - Abbildungen

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Erster Band

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2020 Fonds Soziales Wien


Hinweise: Alle in diesem Bericht dargestellten Werte sind kaufmännisch gerundet und Werte zu KundInnen und Leistungsmengen, sofern nicht anders angegeben, sind auf die 10er-Stelle gerundet. Dargestellt werden zu jeder Leistung die jeweils unterschiedlichen Kundinnen und Kunden ohne Mehrfachzählungen.

Impressum: Medieninhaber, Redaktion und Grafik: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379, www.fsw.at. Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Statistik, Harald Kriener. Druck: paco Medienwerkstatt, Wien. Gedruckt auf ökologischem Papier. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2020


Erster Band

Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2020 Fonds Soziales Wien


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Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010–2020 KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung Geförderte 24-Stunden-Betreuung Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams Stationäres Hospiz Tageszentren SeniorInnen-Wohngemeinschaft – Basispaket Soziale Arbeit im Krankenhaus Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste Wohnen & Pflege (Gesamt) Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaft

Band 2

Band 3

Abbildungen 5

Tabelle 5

Partner 6–7

7–8 – 10–11 12–13 – 14–15 – 16–17 18 19 23 – 20 21 24–25 22 – – – – – 26 27 28–29 – 30–31 32–33 34–35

10 24–25 14–15 14–15 16–17 16–17 16–17 16–17 16–17 16–17 14–15 14–15 12–13, 22–23 22–23 12–13, 20–21, 36–37 16–17 12–13, 20–21 22–23 22–23 12–13, 22–23 12–13, 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19

8 – 10–11 12–13 – 14 – 15 16 17 – – – 38 18–19 20 – – – – – 21 22 23–26 – 27–33 34–36 37


Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung 2010–2020 KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur Regelfahrtendienst Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst Mobilitätskonzept

37–39 – – 40 41 42 43 44 46–47 – 48–49 50–51 52 53 54–55 – – 45 56–57 58–59

28 40–41 30–33 32–33 32–33 38–39 – 38–39 30–31, 34–37 32–35, 38–39 30–31, 36–37 30–31, 36–37 38–39 38–39 30–31, 38–39 – 32–33 – 20–21, 40–41, 46–47 34–35

40 – – 42 43 44–45 46 – 47–57 – 58–65 66–67 – – – 68–69 70 71–72 75 73–74

Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010–2020 Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe

– – – –

44 9 12–13, 20–21 30–31, 40–41

– – – 79–74

3


4

Einleitung

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach 2010–2020 KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere Chancenhäuser Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Housing First – Mobile Wohnbetreuung Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote

61–63 – 64–65 66–67 68–69 70–71 72–73 74–75 – 76–77 78–79 80–81 82–83 –

48 58–59 50–53 50–53 52–53 52–53 52–53 52–53 50–51, 54–55 – 54–55 54–55 54–55 56–57

76 – 78–79 80 81 82–83 84 85–87 – 88–89 90 91 92 –

Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010–2020 Flüchtlinge Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

85 – 86–87

62 64–67 –

94 96–101 –

Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik 2010–2020 Schuldenproblematik (Übersicht)

89–90 –

– –

Schuldnerberatung (Leistungen im Detail)

Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren Betreutes Konto Finanzbildung

91–92 93 94

68 70–71 24–25, 38–39, 58–59, 72–73 – 72–73 –

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum

96–98

– – – –


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Einleitung Im Sozialbereich der Stadt Wien leisten knapp 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Bericht werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen detailliert dargestellt und beschrieben.

Die Leistungen in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen wurden mit Einschränkungen (z. B. bei Angehörigenbesuchen, Aktivitäten u. a.) und Sicherheitsvorkehrungen (Schutzausrüstung für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen) weiterhin erbracht. Die Leistungen „Kurzzeitpflege“ und „Urlaubspflege“ wurden temporär in Plätze der Leistung „Pflegehäuser mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ umgewandelt.

Im Jahr 2020 konnten knapp 107.100 in Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds Soziales Wien unterstützt und betreut werden.

14.030 Menschen mit Behinderung nahmen soziale Dienstleistungsangebote für ein Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit in Anspruch.

Dabei war im Jahr 2020 das wichtigste Ziel, die Kundinnen und Kunden in den geförderten Einrichtungen vor den Auswirkungen der COVID-Pandemie zu schützen bzw. sie trotz der zeitweisen Lockdowns und verhängten Kontaktbeschränkungen weiterhin adäquat zu betreuen und zu unterstützen sowie sichere Beratung und Betreuung über Distanz anzubieten.

Die Tagesstrukturen wurden im ersten und zweiten Lockdown geschlossen bzw. auf Notbetrieb umgestellt und konnten außerhalb von Lockdowns aufgrund der bundesweiten Vorgaben auch nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Die Betreuung dieser KundInnen tagsüber wurde größtenteils durch die Wohneinrichtungen der Leistungen „Vollbetreutes Wohnen“ und „Teilbetreutes Wohnen“ oder Angehörige bzw. das private Umfeld kompensiert. Das spiegelt sich in den Wohnleistungen zwar nicht in einem Anstieg der verrechneten Tage, aber in einem wesentlich erhöhten (Personal-)Aufwand wider.

Die Zahlen im vorliegenden Bericht sind stark beeinflusst durch die Pandemie und ihre Auswirkungen auf KundInnen und Leistungen – folgend kann nur ein grober Überblick zu den wichtigsten Auswirkungen geboten werden. 55.730 Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfuhren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität. Bei den fortgesetzten mobilen Leistungen kam es vor allem zu Beginn der Pandemie zu einer geringeren Inanspruchnahme. Die Tageszentren für Seniorinnen und Senioren wurden Mitte März bis Anfang Juni fast gänzlich geschlossen und KundInnen wurden vermehrt zu Hause betreut.

Mobile und ambulante Leistungen sowie Beratungsgespräche wurden, wo möglich, auf elektronischen Kontakt via Telefon oder Video umgestellt. Mobilitätsleistungen sanken aufgrund der Ausgangsbeschränkungen deutlich. KundInnen konnten den Fahrtendienst für Besorgungsfahrten buchen – auch ohne persönlich mitzufahren. 12.550 Menschen ohne Obdach oder Wohnung konnten in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder sich nach ihrer Obdachlosigkeit in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vorbereiten.

Tageszentren für obdach- und wohnungslose Menschen blieben unter Einhaltung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen in reduzierter Form geöffnet und die mobile Wohnbegleitung wurde durchgehend weiterhin angeboten. Wo es möglich war, wurde auf Online-, Videooder Telefonberatung umgestellt, um soziale Kontakte zu verringern. Die Nachtquartiere des Winterpakets wurden bis August 2020 weitergeführt und konnten auch tagsüber genutzt werden. Ein reduziertes Angebot an COVID-19-Notquartieren wurde darüber hinaus bis zum Start des Winterpakets 2020/2021 mit Ende Oktober 2020 zur Verfügung gestellt. 16.030 grundversorgte Personen betreute der FSW im Jahr 2020 – nach dem Ausklingen der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2016 waren es noch 36.740. Die organisierten Einrichtungen unterlagen ebenfalls notwendigen Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der BewohnerInnen wurden getroffen. 9.230 Menschen mit Schuldenproblematik erhielten professionelle Beratung und Begleitung zur Sanierung ihrer finanziellen und Verbesserung der sozialen Situation. Beratungsgespräche wurden auf elektronischen Kontakt via Telefon oder Video umgestellt und sanken temporär während des ersten Lockdowns deutlich. Begleitungen zu Konkursverfahren konnten ab Herbst 2020 ebenso wie aufgeschobene Beratungen bis Jahresende wieder kompensiert werden. Im Jahr 2020 hat das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien 6.980 Menschen für Sozial- und Gesundheitsberufe ausgebildet oder in der Bildungsdrehscheibe beraten. Der Bildungsbetrieb wurde zum großen Teil adaptiert und auf Distanzlehre umgestellt.


6

Pflege und Betreuung


7

Überblick zur KundInnengruppe

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2020

KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

Wienerinnen und Wiener, die aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes ihren Alltag nicht alleine bewältigen können, aber auch Wiener Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an Unfallfolgen oder an schweren körperlichen, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden, erhalten Unterstützung im täglichen Leben zu Hause, in teilstationären Einrichtungen oder in Wohn- und Pflegehäusern. Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser KundInnengruppe dargestellt.

Abb. 1: Anzahl der Kundinnen und KundInnen, die die jeweils dargestellte Leistung 2020 in Anspruch nahmen und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr KundInnen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kundinnen und Kunden nahmen beide Leistungen im Jahr 2020 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.


8

Kundinnen und Kunden 2010–2020 63.680 (100%)

58.740 (92%)

58.880 (92%)

59.430 (93%)

59.810 (94%)

Mengen 2020 zu (2019) 58.090 (91%)

Anzahl Frauen

109.000 Tage (175.800 Tage)

Tageszentren

70,3%

67,9%

67,6%

67,0%

66,2%

66,3%

66,0%

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Anzahl der KundInnen der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für 2010 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Ab 2012 wurde das Leistungsspektrums in der „Mobilen sozialen Arbeit“ stark reduziert.

Anteil der Frauen und Männer 2020 34,0%

Abb. 4: Anzahl der in Anspruch genommenen Tage bzw. Stunden in den Leistungsgruppen der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ in den Jahren 2019 und 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010 Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

2,5%

(+0,5)

6,3%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+3,2) (+5,6)

14,4%

PG-Stufe 4

14,5%

(+1,6)

PG-Stufe 3

15,5%

(+4,4)

13,1%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

(-3,2) (+5,8)

13,8%

kein PG

(-17,8)

20,0% 0%

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ für das Jahr 2020.

82 Jahre

6.183.000 Tage (6.260.000 Tage)

Wohnen und Pflege

75%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflegeund Betreuungsbedarf“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

2.700

1.800

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

5.025.000 Stunden (5.126.000 Stunden)

Mobile Pflege und Betreuung

66,0%

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie)

55.730 (88%)

900

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

77 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 900

1.800

2.700

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


9

Plätze 2020 zu (2019)

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro

Urlaubspflege

11 (11)

Kurzzeitpflege

170 (140)

Betreutes Wohnen

6.960 (7.200)

Pflegeplätze

6.580 (5.640)

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-dieUhr-Betreuung

3.330 (3.330)

Hausgemeinschaft

460 (450)

655,5 (100%)

964,5 (147%)

1.027,9 (157%)

1.060,2 (162%)

1.116,2 (170%)

1.214,7 (185%)

1.308,6 (200%)

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der Leistungen in der Leistungsgruppe „Wohnen und Pflege“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2019 und 2020 vereinbart hat.

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen in der KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ geleistet wurden.

Partnerorganisationen 2020 zu (2019)

Einrichtungen 2020 zu (2019)

Mobile Pflege und Betreuung

18 (18)

Mobile Pflege und Betreuung

Tageszentren

5 (5)

Tageszentren

18 (18)

Wohnen und Pflege

32 (32)

Wohnen und Pflege

87 (89)

Abb. 8: Anzahl der Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die vom FSW geförderte KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020.

keine Einrichtungen

Abb. 10: Anzahl der Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die vom FSW geförderte KundInnengruppe „KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020.


10

Heimhilfe

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie)

Kundinnen und Kunden 2005–2020 18.770 (100%)

22.010 (117%)

22.740 (121%)

22.790 (121%)

22.530 (120%)

23.100 (123%)

23.180 (123%)

22.150 (118%)

Anzahl Frauen

Anzahl Männer 110 105 100

Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen mit Pflegeund Betreuungsbedarf ab dem 18. Lebensjahr, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens.

95 90 85 80

Für Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen gibt es speziell geschulte Heimhelferinnen und Heimhelfer. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als „Übergangsheimhilfe“ geleistet.

67,5%

67,2%

66,6%

66,1%

65,5%

05

67,9%

Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten HeimhelferInnen in der Wohnung der Kundinnen und Kunden erbracht, bei Bedarf auch an Wochenenden.

72,0%

81 Jahre

10

15

16

17

18

19

20

70 65

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

60 55 50

Anteil der Frauen und Männer 2020

45 40

65,5%

34,5%

35 30 25 20

Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice festgestellten individuellen Betreuungsbedarf. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

76 Jahre

75

15 10 5

900

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen.

600

300

0

300

600

900

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


11

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Stunden 2005–2020 in Tsd. 3.592 (100%)

4.024 (112%)

3.748 (104%)

3.711 (103%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro 3.507 (98%)

3.427 (95%)

3.379 (94%)

3.340 (93%)

< -45%

Subjektförderung 98,40

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

128,13

135,01

(100%) (130%)

-45% bis -35%

135,86

130,75

130,87

134,09

135,49

(137%) (138%) (133%) (133%) (136%) (138%)

-35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45% 05

10

15

16

17

18

19

20

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive der „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

0,2%

(-0,3)

1,1%

PG-Stufe 6

Förderung des FSW € 27,3 (100%)

€ 31,7 (116%)

Kostenbeiträge der KundInnen € 36,1 (132%)

€ 36,8 (135%)

€ 37,4 (137%)

Diff. in %-Pkt. € 38,1 (139%)

€ 39,2 (143%)

€ 40,5 (148%)

27,6%

Wr. Sozialdienste Volkshilfe

(-0,4)

Caritas Erzdiözese (-1,1)

4,9% 14,1%

PG-Stufe 3

21,7% 20,6%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

70,9%

15,7% 0%

70,7%

(+3,7)

70,2%

(+7,2)

70,4%

(-9,4) 21,7%

kein PG

(+2,7)

Adventmission

70,8%

PG-Stufe 1

Wr. Hilfswerk

70,8%

PG-Stufe 2

(-2,4)

71,2%

PG-Stufe 4

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(-1,0)

13,4%

Wr. Rotes Kreuz

68,4%

PG-Stufe 5

(+8,2)

16,8%

(+1,3)

10,9%

(+1,7) (+0,4)

7,6% 5,8%

(+1,5)

Arb.-SamariterBund

5,2%

(+2,6)

Caritas Socialis

4,8%

(+0,9)

Care Systems

3,4%

6 weitere Partner

(+1,1) (-16,8)

4,4% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“, inklusive „Heimhilfe Sozialpsychiatrie“, in den Jahren 2020 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010.


12

Hauskrankenpflege

Kundinnen und Kunden 2005–2020 6.040 (100%)

8.270 (137%)

9.390 (155%)

9.390 (155%)

9.300 (154%)

8.920 (148%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 8.753 (145%)

In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen wie Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sonden-Ernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen erbracht.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Kinder werden speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen eingesetzt. Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice erhobenen Pflegebedarf.

61,1%

61,1%

60,9%

60,6%

59,9%

59,9%

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 59,9%

40,1%

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

360

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

81 Jahre

64,9%

Damit ist die professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für Kundinnen und Kunden und deren Angehörige werden durchgeführt.

Anzahl Frauen

9.610 (159%)

240

120

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

77 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 120

240

360

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


13

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Stunden 2005–2020 in Tsd.

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

746 (100%)

1.267 (170%)

1.488 (200%)

1.510 (203%)

1.472 (197%)

1.427 (191%)

1.387 (186%)

1.346 (181%)

05

10

15

16

17

18

19

20

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

28,20 (100%)

57,33 (203%)

75,28 (267%)

78,33 (278%)

77,36 (274%)

76,19 (270%)

75,33 (267%)

81,40 (289%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. 2,0%

(-1,0)

3,2%

PG-Stufe 4

22,4%

PG-Stufe 3

22,4% 15,4%

€ 53,0 (140%)

€ 53,9 (143%)

€ 55,6 (147%)

Wr. Sozialdienste 11,6%

(-1,0)

Wr. Hilfswerk

10,6%

(+1,0)

(+2,4)

Wr. Rotes Kreuz

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

76,4%

76,1%

75,8%

76,0%

76,5%

Arb.-Samariter-Bund

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(+1,3)

10,5%

Adventmission

76,4%

50%

(+3,6) (+11,6)

19,8%

Volkshilfe

Caritas Socialis

(+1,7)

20,6%

Caritas Erzdiözese

(-3,6)

(+6,1)

8,7% 0%

Diff. in %-Pkt. € 52,1 (138%)

(-5,6) 12,1%

kein PG

€ 51,4 (136%)

(-0,2)

13,8%

PG-Stufe 1

€ 50,6 (134%)

(+0,2)

PG-Stufe 5

PG-Stufe 2

€ 45,2 (120%)

76,5%

PG-Stufe 6

€ 37,8 (100%)

Kostenbeitrag KundInnen

75,4%

PG-Stufe 7

Förderung des FSW

6,5%

(-1,1)

6,1%

(+1,2)

4,1%

Care Systems

(+0,5)

2,3%

8 weitere Partner

(-0,8) (-16,3)

7,9% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2020 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


14

Besuchsdienst

Kundinnen und Kunden 2005–2020 3.090 (100%)

5.620 (182%)

6.630 (215%)

6.340 (205%)

5.870 (190%)

5.700 (184%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 5.750 (186%)

Anzahl Frauen

5.460 (177%)

MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen.

Ein wichtiger Teil der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte. Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt.

72,6%

72,6%

71,9%

71,3%

70,3%

05

71,9%

81 Jahre

74,9%

Die Kundinnen und Kunden werden beispielsweise zu Ordinationen, Frisörsalons, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 70,3%

29,7%

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig.

300

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 105 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 100 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95 ​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 90 ​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 85 ​​ ​​ ​​ ​​ 80 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 75 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 50 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 45 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 40 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 35 ​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 30 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 10 ​ ​ ​​ ​​ ​​ 5​​ ​​ ​ ​​ ​​ 0​

200

100

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

77 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

100

200

300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


15

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Stunden 2005–2020 146.140 280.140 (100%) (192%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

364.360 378.890 327.710 298.330 290.500 277.470 (249%) (259%) (224%) (204%) (199%) (190%)

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,08 (100%)

6,83 (222%)

10,15 (330%)

10,58 (344%)

9,52 (310%)

8,78 (285%)

8,62 (280%)

8,55 (278%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45% 05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

0,3%

(-0,3)

1,6%

PG-Stufe 6

Förderung des FSW € 21,1 (100%)

€ 24,4 (116%)

Kostenbeitrag KundInnen € 27,9 (132%)

€ 27,9 (132%)

Diff. in %-Pkt. € 29,1 (138%)

€ 29,2 (138%)

€ 30,0 (142%)

€ 30,8 (146%)

27,9%

WISO Caritas Erzdiözese

(-0,0)

Volkshilfe (-0,0)

7,5% 19,4%

PG-Stufe 3

24,2% 20,3%

70,8%

70,7%

(+1,9)

8,3% 0%

71,0%

(+7,3)

71,7%

(-8,7) 18,4%

kein PG

(+2,1)

Caritas Socialis

71,8%

PG-Stufe 1

Wr. Hilfswerk

72,3%

PG-Stufe 2

(-2,2)

70,9%

PG-Stufe 4

Wr. Rotes Kreuz

69,2%

PG-Stufe 5

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte.

(-0,2)

14,7%

(-3,0)

8,1%

(+0,0) (-0,6)

7,5% 5,4%

(-0,1)

Adventmission

4,7%

(+2,5)

ASB

4,4%

(+0,7)

Care Systems

4,1%

(+2,3)

5 weitere Partner 05

(+11,4)

16,6%

(+2,4)

6,5% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2020 und 2010 nach verrechneten Stunden – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


16

Vom Fonds Soziales Wien gefördertes

Essen auf Rädern

Kundinnen und Kunden 2005–2020 7.310 (100%)

6.770 (93%)

1.240 (17%)

920 (13%)

670 (9%)

490 (7%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 390 (5%)

Anzahl Frauen

300 (4%)

Der Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringt Wienerinnen und Wienern das Mittagessen nach Hause. Die Zustellung erfolgt vermehrt mittels umweltfreundlicher Elektro-Lastenräder.

Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar. Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.

05

10

15

16

17

18

19

57,2%

58,5%

60,3%

61,8%

64,4%

65,7%

80 Jahre

71,9%

Dieses Angebot wird von vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere von jenen ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW, in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert.

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 57,2%

42,8%

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Pflegegeld wird zur Berechnung des Kostenbeitrags für die Zustellung von Essen auf Rädern nicht herangezogen.

90

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen.

60

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​​ ​ 85​​ ​​ ​​ ​​ ​ 80​ ​​ ​​ ​​ ​ 75​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70​​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55​ ​​ ​​ ​​ ​​ 50​ ​​ ​​ ​​ ​​ 45​ ​​ ​​ ​​ ​​ 40​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 35​​ ​​ ​​ ​ ​​ 30​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

30

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

72 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

30

60

90

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


17

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Zustellungen 2005–2020 in Tsd. < -45%

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

1.216 (100%)

1.164 (96%)

266 (22%)

201 (17%)

153 (13%)

119 (10%)

96 (8%)

78 (6%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

4,96 (100%)

5,24 (106%)

1,30 (26%)

1,02 (21%)

0,81 (16%)

0,65 (13%)

0,55 (11%)

0,47 (9%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. 0,7%

(-0,3)

1,7%

€ 4,9

€ 5,1

€ 5,4

(126%)

(132%)

(138%)

(+5,3)

Diff. in %-Pkt.

(+6,0)

29,0% 21,9%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

95,2%

(-4,3)

1,7%

94,5%

(+0,8)

93,9%

(-9,1)

10,8%

100%

Samariterbund Wien

93,1%

PG-Stufe 3

0%

€ 4,6 (118%)

(+2,1) 25,3%

kein PG

€ 4,5 (116%)

92,6%

PG-Stufe 4

PG-Stufe 1

€ 4,4 (113%)

(-0,3) 9,1%

PG-Stufe 2

€ 4,3 (110%)

91,8%

PG-Stufe 5

€ 3,9 (100%)

88,5%

PG-Stufe 6

Kostenbeitrag KundInnen

88,3%

PG-Stufe 7

Förderung des FSW

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte.

(+100)

Sozial Global

(-41,6)

Volkshilfe

(-40,7)

Wr. Hilfswerk

(-17,7) 0%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2020 und 2010 nach verrechneten Zustellungen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


18

180 (225%)

180 (225%)

200 (250%)

190 (238%)

210 (265%)

230 (283%)

37,9%

32,6%

36,8%

31,6%

Helferhalbtage 2005–2020

180 (225%)

49,5%

80 (100%)

42,6%

Kundinnen und Kunden 2005–2020

39,8%

Sonderreinigungsdienst

10

15

16

17

18

19

20

1.170 (100%)

2.730 (233%)

3.280 (280%)

2.950 (252%)

3.580 (306%)

3.630 (310%)

4.120 (352%)

3.760 (321%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übelstand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht. Der Bedarf wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden erhoben.

05

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2005–2020 in Tsd. Euro Subjektförderung

31,6%

68,4%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

67 (100%)

184 (276%)

208 (312%)

225 (338%)

215 (322%)

236 (353%)

232 (348%)

259 (388%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2020.


19

460 (78%)

210 (36%)

170 (29%)

130 (22%)

110 (19%)

89 (15%)

72 (12%)

51,1%

50,4%

49,1%

46,1%

40,3%

590 (100%)

Zustellungen 2005–2020

50,9%

Kundinnen und Kunden 2005–2020

60,0%

Wäscheservice-Zustellung

10

15

16

17

18

19

20

7.160 (100%)

5.920 (83%)

3.020 (42%)

2.550 (36%)

2.120 (30%)

1.700 (24%)

1.390 (19%)

1.200 (17%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden. Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung. Die Zustellung der Wäsche wird für Personen gefördert, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den Kundinnen und Kunden selbst zu tragen.

05

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2005–2020 in Tsd. Euro Subjektförderung

40,3%

59,7%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

118 (100%)

130 (110%)

78 (66%)

66 (56%)

54 (46%)

49 (41%)

41 (34%)

36 (31%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 12,35 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2020.


20

Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen ergänzen das Angebot. Durch intensive Zusammenarbeit von ÄrztInnen, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden. Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,33 Euro pro Betreuungstag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können beansprucht werden.

1.440 (158%)

1.740 (191%)

1.800 (198%)

1.850 (203%)

2.030 (223%)

820 (90%)

1.000 (110%)

53,5%

56,4%

54,6%

55,7%

58,1%

54,6%

Stunden 2009–2020

910 (100%)

57,7%

„Mobile Palliativteams“ sind multiprofessionell zusammengesetzte Teams, die sich in erster Linie an die Betreuenden wenden, das sind z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, PhysiotherapeutInnen, Angehörige. Sie sind beratend und anleitend tätig und bieten Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch ein Palliativteam kann auch von den Kundinnen und Kunden selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.

Kundinnen und Kunden 2009–2020

57,5%

Mobile Palliativ- und Hospizteams

09

10

15

16

17

18

19

20

26.200 28.740 (100%) (110%)

09

10

34.780 (133%)

35.030 (134%)

36.090 (138%)

36.380 (139%)

22.960 (88%)

32.020 (122%)

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ von 2009 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition für KundInnen wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2009 bis 2020 für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ geleistet wurden. Mit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und die Definition von erbrachten Stunden wurde inhaltlich enger gezogen als in den Jahren zuvor.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2009–2020 in Mio. Euro Subjektförderung

54,6%

45,4%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativ- und Hospizteams“ in Anspruch nahmen.

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,43 (100%)

1,50 (105%)

2,99 (209%)

2,64 (185%)

3,39 (237%)

3,58 (250%)

5,63 (393%)

7,29 (510%)

09

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativund Hospizteams“ von 2009 bis 2020. Seit 2019 wird die Leistung als Pilot subjektgefördert und zur Gänze durch den FSW finanziert.


21

Stationäres Hospiz

Kundinnen und Kunden 2020

Verrechnungstage 2020 28 (100%)

Durch intensive Zusammenarbeit von ÄrztInnen, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, SozialarbeiterInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den betreuten Menschen ihr letzter Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit ermöglicht werden. Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

57,1%

Das Angebot richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr heilbar ist und die Behandlung von Schmerzen, anderen körperlichen Beschwerden, psychischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt.

2.280 (100%)

05

10

15

16

17

18

19

20

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020. Das farbige Segment geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ genutzt wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2020 in Tsd. Euro Subjektförderung

57,1%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

42,9%

631 (100%)

05

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ in Anspruch nahmen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Stationäres Hospiz“ für 2020.


22

SeniorInnen-Wohngemeinschaft

Kundinnen und Kunden 2020

Verrechnungstage 2020 49.450 (100%)

170 (100%)

Basispaket

Das Paket steht BewohnerInnen von betreuten Wohngemeinschaften mit Pflege- und Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der Bedarf wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice festgestellt. Der FSW fördert das SeniorInnen-Wohngemeinschaft – Basispaket, also die Kosten für Begleitung im Gemeinschaftsleben, Unterstützung beim Ein- und Auszug etc.

46,7%

Das „SeniorInnen-Wohngemeinschaft – Basispaket“ bietet bei Bedarf Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben von betreuten Wohngemeinschaften (gem. Wiener Sozialhilfegesetz). Unterstützt wird u. a. beim Ein- und Auszug, bei Anträgen oder bei der Kommunikation mit mobilen Diensten oder ÄrztInnen.

05

10

15

16

17

18

19

20

05

10

15

16

17

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19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „SeniorInnen-WG – Basispaket“ für 2020. Das farbige Segment geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „SeniorInnen-WG – Basispaket“ genutzt wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2020 in Mio. Euro Subjektförderung

46,7%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

53,3%

5,27 (100%)

Der maximale Kostenbeitrag für KundInnen beträgt 3,23 Euro pro Tag, abhängig von ihrem Einkommen, der Miete und dem Pflegegeld. Entsprechend der Bedarfsprüfung durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW KundInnenservice erhalten die BewohnerInnen eine Förderung für mobile Dienste wie „Hauskrankenpflege“, „Heimhilfe“ und „Essen auf Rädern“.

05

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „SeniorInnen-WG – Basispaket“ in Anspruch nahmen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „SeniorInnen-WG – Basispaket“ für 2020.


23

3.190 (491%)

3.410 (525%)

3.670 (565%)

3.290 (506%)

3.070 (472%)

3.050 (470%)

75,9%

75,2%

74,8%

75,3%

Monate 2008–2020

1.490 (229%)

76,6%

650 (100%)

75,3%

24-Stunden-Betreuung

Kundinnen und Kunden 2008–2020

76,8%

Geförderte

10

15

16

17

18

19

20

3.510 (100%)

10.180 (290%)

25.520 (727%)

27.320 (778%)

29.470 (840%)

26.950 (768%)

26.550 (756%)

24.440 (696%)

08

10

15

16

17

18

19

20

„Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ unterstützt Menschen mit Betreuungsbedarf, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.

08

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Geförderte 24-StundenBetreuung“ von 2008 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.

Abb. 3: Anzahl der Monate, die die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-StundenBetreuung“ von 2008 bis 2020 vom Sozialministeriumservice gefördert wurde. Seit Beginn 2018 neue Zähllogik in der Datengrundlage des BMSGPK.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2008–2020 in Mio. Euro Förderanteil FSW (40%)

75,3%

24,7%

Förderanteil Sozialministeriumservice (60%)

0,70 (100%)

6,30 (901%)

13,80 14,84 15,87 15,36 14,46 13,80 (1.971%) (2.120%) (2.268%) (2.195%) (2.066%) (1.972%)

0,28

2,52

5,52

5,94

6,35

6,14

5,78

5,52

08

10

15

16

17

18

19

20

Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40 % an den Förderungen der geförderten 24-Stunden-Betreuung, die restlichen Kosten trägt der Bund. Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Dargestellt sind die Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Geförderte 24-Stunden-Betreuung“ und der FSW-Förderanteil. Der FSW trägt einen Kostenanteil von 40 % – die verbleibenden Kosten trägt das Sozialministeriumservice des Bundes mit einem Anteil von 60 %.


24

Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder demenziellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben. Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Wie viele Besuche gefördert werden, wird von den MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bedarfserhebung festgelegt. Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistungen) abhängig. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten eingehoben.

2.010 (126%)

2.190 (137%)

2.130 (133%)

2.190 (137%)

2.200 (138%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 2.190 (137%)

Anzahl Frauen

1.920 (120%)

63,2%

63,6%

63,2%

64,3%

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 64,3%

35,7%

120

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​​ ​ 85​​ ​​ ​​ ​​ ​ 80​ ​​ ​​ ​​ ​ 75​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70​​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55​ ​​ ​​ ​​ ​​ 50​ ​​ ​​ ​​ ​​ 45​ ​​ ​​ ​​ ​​ 40​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 35​​ ​​ ​​ ​ ​​ 30​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

81 Jahre

63,7%

„Tageszentren“ bieten den Besucherinnen und Besuchern einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an pflegerischen, aktivierenden und/oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr und bei der Leistung „Tageszentrum PLUS“ auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.

1.600 (100%)

63,8%

inkl. Tageszentrum PLUS

Kundinnen und Kunden 2005–2020

67,7%

Tageszentren

80

40

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

79 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

40

80

120

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


25

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Besuchstage 2005–2020 121.430 154.650 (100%) (127%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

167.350 173.100 165.710 171.240 175.830 108.980 (138%) (143%) (136%) (141%) (145%) (90%)

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

8,53 (100%)

17,98 (211%)

19,09 (224%)

18,71 (219%)

18,05 (212%)

18,68 (219%)

19,53 (229%)

14,69 (172%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45% 05

10

15

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19

20

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Die im Tageszentrum PLUS in Anspruch genommenen Besuchsblöcke werden für die Summierung in ein Besuchstags-Äquivalent umgerechnet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

0,3%

(-0,2) 5,7%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

Förderung des FSW € 75,6 (100%)

€ 95,0 (126%)

Kostenbeitrag KundInnen € 106,8 € 107,3 € 108,7 € 109,1 € 108,7 € 111,8 (141%) (142%) (144%) (144%) (144%) (148%)

(-0,3) (-1,3)

10,7%

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 4

(-2,1)

20,9%

(+3,9)

26,9% 18,8%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

87,4%

87,6%

50%

87,6%

0%

86,4%

(-0,2)

3,8%

87,4%

kein PG

05

10

15

16

17

18

19

20

9,0%

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Der FSW-Tarif ist nicht vollkostendeckend, daher heben Tageszentren direkt einen Selbstkostenanteil der KundInnen ein.

(-1,5) (-2,7)

3,1%

Wr. Sozialdienste Maimonides-Zentr.

(-6,1)

13,0%

Wr. Hilfswerk 87,8%

(+7,0)

13,0%

91,0%

PG-Stufe 1

Caritas Socialis

(-6,7) 87,5%

PG-Stufe 2

(+13,9)

71,9%

FSW – WPB PG-Stufe 3

3,0% 0%

100%

(-0,0)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2020 und 2010 nach verrechneten Besuchstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


26

230 (92%)

220 (88%)

200 (80%)

180 (72%)

160 (64%)

48 (19%)

50,5%

46,6%

45,1%

39,6%

Verrechnungstage 2005–2020

310 (124%)

45,3%

250 (100%)

50,7%

Kundinnen und Kunden 2005–2020

59,0%

Urlaubspflege

10

15

16

17

18

19

20

5.900 6.690 (100%) (113%)

4.730 (80%)

4.600 (78%)

4.230 (72%)

3.590 (61%)

3.100 (53%)

650 (11%)

15

16

17

18

19

20

Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Pflegehaus des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den WiGev zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.

05

05

10

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2005–2020 in Tsd. Euro Subjektförderung

39,6%

60,4%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen.

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

473 (100%)

543 (115%)

1.019 (215%)

1.027 (217%)

956 (202%)

883 (187%)

795 (168%)

164 (35%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2020. Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.


27

920 (131%)

980 (140%)

960 (137%)

1.000 (143%)

830 (119%)

770 (110%)

69,9%

71,4%

68,9%

69,3%

Verrechnungstage 2005–2020

670 (96%)

71,7%

700 (100%)

72,6%

Remobilisation

Kundinnen und Kunden 2005–2020

80,0%

Kurzzeitpflege

10

15

16

17

18

19

20

38.800 (100%)

38.900 (100%)

38.560 (99%)

39.040 (101%)

38.410 (99%)

43.030 (111%)

35.300 (91%)

34.080 (88%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinischtherapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege und medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Das Angebot verhindert lange stationäre Aufenthalte, kann aber nur einen kleinen Teil der für ältere Menschen benötigten Rehabilitationsangebote abdecken. Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt durch MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Pflege und Betreuung des FSW-KundInnenservice.

05

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ genutzt wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro Subjektförderung

69,3%

30,7%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,10 (100%)

3,59 (116%)

10,26 (331%)

13,86 (447%)

12,95 (417%)

14,76 (476%)

12,80 (413%)

12,41 (400%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld, Miete) abhängig und wird individuell berechnet.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW zur „Kurzzeitpflege – Remobilisation“ von 2005 bis 2020. Die Aufwendungen des FSW für den WiGev sind seit Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen.


28

Betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2020 9.110 (100%)

9.060 (99%)

8.250 (91%)

8.040 (88%)

8.050 (88%)

8.040 (88%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 8.110 (89%)

Anzahl Frauen

7.760 (85%)

Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind.

Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.

78,0%

77,2%

76,4%

75,4%

74,9%

74,8%

05

81,0%

86 Jahre

In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf, die nicht mehr allein leben können und wenn zu erwarten ist, dass ihr Pflegebedarf ansteigt.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 74,8%

25,2%

Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet. 600

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

400

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

200

82 Jahre

​ 200

400

600

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


29

Leistungsbezugsdauer 2020

Verrechnungstage 2005–2020 in Tsd.

0–24 Monate

2.690

25–48 Monate

1.550

49–72 Monate

1.060

73–96 Monate

710

97–120 Monate

540

≥ 121 Monate

1.220

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

2.759

2.755

2.536

2.424

2.456

2.417

2.408

2.337

(100%)

(100%)

(92%)

(88%)

(89%)

(88%)

(87%)

(85%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 3 Jahre und 9 Monate in Einrichtungen der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Marktanteile 2020 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

0,1%

(+0,1)

1,2%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+1,1) (+4,2)

5,0%

PG-Stufe 4

(+7,6)

13,8%

PG-Stufe 3

(+12,1)

25,9% 23,6%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

(-10,1) (+3,2)

21,6%

kein PG

(-18,3)

8,7% 0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

KWP

1,7%

Kuratorium Fortuna

(-2,6) 93,8%

(+0,5)

Caritas Erzdiözese

1,6%

(+0,5)

Sozial GesmbH

1,0%

(+1,0)

Kolping – Gruppe

0,5%

(+0,5)

Caritas Socialis

0,4%

(+0,0)

St. Carolus GmbH

0,4%

(+0,3)

„Wie daham“ – Gruppe

0,2%

(-0,0)

ÖJAB

0,2%

(+0,1)

4 weitere Träger

0,3% 0%

(-0,2) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Subjektförderung 31,00 56,38 (100%) (182%)

05

10

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 129,62 143,07 152,78 164,53 (418%) (462%) (493%) (531%)

15

16

17

18

178,99 (577%)

187,44 (605%)

19

20

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005–2020. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.


30

Pflegeplätze inkl. Wohnen & Pflege im Bundesland

Kundinnen und Kunden 2005–2020 5.200 (100%)

7.450 (143%)

8.610 (166%)

8.400 (162%)

8.640 (166%)

9.010 (173%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 9.040 (174%)

Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen Einrichtungen (z. B. „Betreutes Wohnen“) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen, z. B. für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung, angeboten.

75,5%

74,9%

73,5%

72,2%

71,4%

71,3%

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 71,3%

28,7%

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

480

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​ ​​ ​ 85​​ ​​ ​​ ​ ​​ 80​​ ​​ ​​ ​​ ​ 75​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70​​ ​​ ​​ ​​ ​ 65​​ ​​ ​​ ​​ ​ 60​​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55​ ​​ ​​ ​​ ​​ 50​ ​​ ​​ ​​ ​​ 45​ ​​ ​​ ​​ ​​ 40​ ​​ ​​ ​​ ​​ 35​ ​​ ​​ ​​ ​​ 30​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​​ ​ ​​ 10​​ ​​ ​​ ​​ ​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

88 Jahre

81,0%

Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leistungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.

Anzahl Frauen

9.490 (183%)

320

160

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

81 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 160

320

480

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


31

Leistungsbezugsdauer 2020

Verrechnungstage 2005–2020 in Tsd.

0–8 Monate

2.850

9–17 Monate

1.530

18–26 Monate

1.210

27–35 Monate

950

36–44 Monate

700

≥ 45 Monate

2.250

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

1.411 (100%)

1.971 (140%)

2.191 (155%)

2.153 (153%)

2.154 (153%)

2.222 (157%)

2.278 (161%)

2.301 (163%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

136,24 242,80 (100%) (178%)

05

310,84 321,75 328,64 356,11 403,91 454,58 (228%) (236%) (241%) (261%) (296%) (334%)

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Nutzung der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 8 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ genutzt wurden. 2019 gingen die in Anspruch genommenen Verrechnungstage von KundInnen in den Bundesländern deutlich zurück.

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Die Aufwendungen des FSW für das KWP sind seit Anfang 2012 vollkostendeckend.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

6,0%

(+0,1) 17,9%

PG-Stufe 6

Förderung des FSW € 100,3 € 130,5 (100%) (130%)

Kostenbeiträge der KundInnen

Diff. in %-Pkt.

€ 151,0 € 154,8 € 159,9 € 166,1 € 170,7 € 174,7 (151%) (154%) (159%) (166%) (170%) (174%)

33,9%

KWP Caritas Erzdiözese

(+6,3) (+6,7)

37,9% 23,1% 10,9% 2,4%

(-0,5)

(-4,0)

Caritas Socialis

4,8%

(-0,7)

(+0,7)

0,9%

(+0,5) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

70,3%

1,0%

70,9%

(-0,8) 69,8%

0%

5,2%

65,1%

kein PG

Kuratorium Fortuna

65,6%

PG-Stufe 1

(+2,4)

(-9,5)

65,8%

PG-Stufe 2

6,5%

64,5%

PG-Stufe 3

(-1,0)

Kolping – Gruppe

68,0%

PG-Stufe 4

(-3,4)

11,0%

„Wie daham“ – Gruppe PG-Stufe 5

(+3,9)

12,0%

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Nach Verrechnungstagen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Partnerorganisationen für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Der FSW hebt seit 2012 die Kostenbeiträge für alle neuen KundInnen des KWP ein.

Maimonides-Zentrum

3,4%

(+0,3)

ÖJAB

3,1%

(-0,6)

Kursana Residenzen

2,6%

13 weitere Träger

(+0,9) (+1,0)

17,5% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


32

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung inkl. Procuratio

Kundinnen und Kunden 2005–2020 6.700 (100%)

6.200 (93%)

5.130 (77%)

5.040 (75%)

5.040 (75%)

5.010 (75%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 4.950 (74%)

Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen Einrichtung (z. B. Pflegeplätze) nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung, angeboten.

67,7%

66,9%

68,2%

67,0%

66,5%

65,6%

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2020. Ab 2010 inklusive „Procuratio-KundInnen im Krankenhaus“. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 65,6%

34,4%

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

300

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​ ​ ​​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​​ ​ 85​​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​ ​ ​ ​ ​ 35​ ​ ​ ​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​ ​ 15​​ ​ ​ ​ 10​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

84 Jahre

71,0%

Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus.

Anzahl Frauen

4.620 (69%)

200

100

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

78 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

100

200

300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


33

Leistungsbezugsdauer 2020

Verrechnungstage 2005–2020 in Tsd.

0–8 Monate

1.160

9–17 Monate

720

18–26 Monate

490

27–35 Monate

400

36–44 Monate

320

≥ 45 Monate

1.520

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

1.770 (100%)

1.477 (83%)

1.273 (72%)

1.274 (72%)

1.262 (71%)

1.242 (70%)

1.218 (69%)

1.183 (67%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung 151,10 143,40 (100%) (95%)

05

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 228,41 254,94 270,36 283,07 298,53 328,97 (151%) (169%) (179%) (187%) (198%) (218%)

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen in „Procuratio im Krankenhaus“. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 2 Jahre und 1 Monat im Pflegehaus (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ inklusive „Procuratio im Krankenhaus“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2020. Der Aufwand des FSW für den WiGev ist seit 2012 vollkostendeckend und ab 2020 wird der Betriebskostenzuschuss direkt vom FSW und nicht mehr von der Stadt Wien gedeckt.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. 8,4%

(-1,6) 19,8%

(+7,8) (+3,9)

34,9%

(-9,5)

19,5%

(-0,2)

10,8% 3,5%

kein PG

(+0,5)

1,5% 0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

77,7%

(+0,5)

1,5%

Diff. in %-Pkt. 77,5%

PG-Stufe 1

(-1,5) 77,4%

PG-Stufe 2

75,2%

PG-Stufe 3

68,6%

PG-Stufe 4

68,4%

PG-Stufe 5

€ 223,5 € 228,1 € 233,1 € 236,5 € 238,8 € 247,6 (181%) (185%) (189%) (192%) (194%) (201%)

70,6%

PG-Stufe 6

€ 123,2 € 169,6 (100%) (138%)

Kostenbeiträge der KundInnen

58,0%

PG-Stufe 7

Förderung des FSW

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für einen Verrechnungstag. Bis 2012 nur HdB, ab 2013 auch über den FSW abgerechnete Neu-KundInnen des WiGev. Der angegebene FSW-Förderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4.

WiGev – Wiener Gesundheitsverbund HdB – Haus der Barmherzigkeit

81,2% 18,8% 0%

(-4,0) (+4,0)

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010.


34

Hausgemeinschaft

Kundinnen und Kunden 2008–2020 60 (100%)

80 (133%)

420 (700%)

430 (717%)

490 (817%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

580 620 680 (967%) (1.033%)(1.133%)

Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre.

Die BewohnerInnen und auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.

67,1%

77,5%

75,5%

72,5%

65,6%

65,7%

63,2%

85 Jahre

78,6%

Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und durch die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen).

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2020. Die farbigen Segmente zeigen den Anteil der Frauen.

Anteil der Frauen und Männer 2020 63,2%

36,8%

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen bzw. Pflegegeld) abhängig und wird individuell berechnet.

36

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen.

24

Anzahl Männer 110 ​​ ​​​ ​​ ​​ 105 ​​​ ​​ ​ ​​​ 100 ​​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​ ​​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

12

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

80 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

12

24

36

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


35

Leistungsbezugsdauer 2020

Verrechnungstage 2008–2020

0–8 Monate

240

9–17 Monate

100

18–26 Monate

110

27–35 Monate

60

36–44 Monate

59

≥ 45 Monate

120

13.960 14.870 (100%) (107%)

08

Aufwendungen 2011–2020 in Mio. Euro

106.930 107.360 114.400 136.760 152.380 162.160 (766%) (769%) (819%) (980%) (1.092%) (1.162%)

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

5,93 (100%)

17,43 (294%)

18,02 (304%)

19,70 (332%)

23,82 (402%)

27,92 (471%)

31,05 (524%)

11

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 1 Jahr und 6 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2011–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

5,6%

(+4,3) 20,8%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

€ 133,2 (100%)

Kostenbeiträge der KundInnen € 163,0 (122%)

€ 168,0 (126%)

€ 171,8 (129%)

€ 174,3 (131%)

€ 181,6 (136%)

€ 188,8 (142%)

(+14,4) (+3,5)

37,7%

PG-Stufe 4

Förderung des FSW

(-15,1)

20,3%

Diff. in %-Pkt. (-8,5)

10,5% 2,9%

(-0,9)

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

67,9%

50%

65,1%

(+1,3)

1,3% 0%

65,0%

kein PG

62,2%

(+0,9)

0,9%

11

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif für einen Tag der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“.

(+41,8)

48,5%

(+30,5)

30,5%

Caritas Erzdiözese 62,0%

PG-Stufe 1

Casa

62,0%

PG-Stufe 2

53,4%

PG-Stufe 3

HdB

(+12,3)

12,3%

Gallneukirchen

(-83,9)

8,7% 0%

50%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


36

Behinderung und Chancengleichheit


37

Überblick zur KundInnengruppe

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2020

KundInnen mit Behinderung

Wienerinnen und Wiener jeden Alters erhalten über die Förderungen des FSW die Möglichkeit, ihre individuellen Potenziale bestmöglich zu realisieren und Einschränkungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung bei der Ausbildung, im Berufsleben, in ihrer Mobilität oder dem eigenständigen Wohnen erfahren, weitestgehend auszugleichen. Am häufigsten werden Fördermittel für Frühförderung, für Tagesstruktur und Wohnen vergeben. Wienerinnen und Wiener mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung erhalten über die freiwillige FSW-Förderung des „Freizeitfahrtendienstes“ bessere Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung außer Haus und somit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien. Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser KundInnengruppe dargestellt.

Abb. 1: Anzahl der Kundinnen und Kunden, die die jeweils dargestellte Leistung 2020 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr KundInnen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kundinnen und Kunden nahmen beide Leistungen im Jahr 2020 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.


38

Kundinnen und Kunden 2010–2020 10.250 (100%)

13.220 (129%)

13.200 (129%)

13.220 (129%)

13.900 (136%)

Mengen 2020 zu (2019) 14.130 (138%)

Anzahl Frauen

691.440 Tage (677.890 Tage)

40,5%

41,4%

41,4%

40,6%

40,2%

40,1%

40,5%

Vollbetreutes Wohnen

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Anzahl der KundInnen in der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ für 2010 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2020 59,5%

Abb. 4: Anzahl der Tage und Monate ausgewählter sozialer Dienstleistungen für die KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ in den Jahren 2019 und 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010 Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

2,3%

(+0,2)

5,7%

PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

(+0,7) (+0,1)

4,0%

PG-Stufe 4

(+1,7)

7,8% 11,2%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

(-0,9) (+4,6)

11,1%

kein PG

(-8,3)

52,1% 0%

26 Jahre

(+1,8)

5,6%

PG-Stufe 3

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ für das Jahr 2020.

28.420 Monate (27.210 Monate)

Teilbetreutes Wohnen

75%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

450

300

Anzahl Männer 110 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 105 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 100 ​ ​ ​​ ​​ ​​ 95​​ ​ ​ ​ ​90 ​ ​​ ​ 85​​ ​ ​​ 80​​ ​ ​ ​​ 75​ ​ ​ ​ 70​​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​​ ​ ​ ​ 30​​ ​ ​ ​ 25​​ ​ ​ ​ 20​​ ​ ​ ​ 15​​ ​ ​​ ​​ ​​ 10​​ ​ ​​ ​​ ​​ 5​​ ​​ ​ ​​ ​​ 0​

674.800 Tage (1.068.390 Tage)

Tagesstruktur

40,5%

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie)

14.030 (137%)

150

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​

20 Jahre

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 150

300

450

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


39

Plätze 2020 zu (2019) Tagesstruktur

Vollbetreutes Wohnen

Teilbetreutes Wohnen

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro 214,0 (100%)

267,8 (125%)

277,2 (130%)

292,5 (137%)

292,7 (137%)

315,2 (147%)

317,7 (148%)

10

15

16

17

18

19

20

4.100 4.080

1.450 1.450

2.530 2.360

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter Leistungen der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2019 und 2020 vereinbart hat.

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen der KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ geleistet wurden.

Partnerorganisationen 2020 zu (2019)

Einrichtungen 2020 zu (2019)

Frühförderung

7 (7)

Frühförderung

15 (15)

Kindergarten und Schule

3 (3)

Kindergarten und Schule

8 (8)

Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration

9 (9)

Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration

15 (16)

Tagesstruktur

21 (21)

Tagesstruktur

99 (98)

Vollbetreutes Wohnen

18 (17)

Vollbetreutes Wohnen

132 (129)

Teilbetreutes Wohnen

22 (22)

Teilbetreutes Wohnen

89 (76)

Eingliederung & Freizeit, Beratungseinrichtungen

27 (26)

Eingliederung & Freizeit, Beratungseinrichtungen

33 (31)

Abb. 8: Anzahl der Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die vom FSW geförderte KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020.

Abb. 10: Anzahl der Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die vom FSW geförderte KundInnengruppe „KundInnen mit Behinderung“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020.


40

470 (98%)

500 (104%)

530 (110%)

520 (109%)

460 (96%)

500 (103%)

40,8%

40,2%

36,5%

39,3%

Aufwendungen 2008–2020 in Mio. Euro

520 (108%)

41,0%

480 (100%)

41,8%

Kundinnen und Kunden 2008–2020

40,6%

Mobile Frühförderung

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,05 (100%)

2,31 (113%)

2,39 (117%)

2,60 (127%)

2,83 (138%)

2,52 (123%)

2,54 (124%)

2,44 (119%)

08

10

15

16

17

18

19

20

„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung und für ihre Familien. Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung und Sprache gefördert. Die FrühförderInnen unterstützen außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird eine spezielle Form der Frühförderung angeboten. Mobile Frühförderung ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

08

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2020.

Anteil der Mädchen und Buben 2020

Marktanteile 2020 zu 2010

39,3%

60,7%

Diff. in %-Pkt.

Contrast

(+3,3) (+0,7)

0,7%

Institut Keil

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen.

(+11,2)

22,6% 5,0%

ÖHTB

Rettet das Kind

(-13,6)

71,6%

Wr. Sozialdienste

(-1,7) 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in den Jahren 2020 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


41

4.820 (116%)

4.920 (118%)

5.010 (120%)

5.470 (132%)

5.560 (134%)

5.380 (129%)

34,5%

34,1%

33,9%

34,1%

Aufwendungen 2008–2020 in Mio. Euro

4.260 (102%)

34,5%

4.160 (100%)

35,6%

Kundinnen und Kunden 2008–2020

29,4%

Frühförderung in Ambulatorien

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,05 (100%)

3,44 (113%)

5,99 (196%)

6,29 (206%)

6,62 (217%)

6,95 (228%)

7,49 (246%)

7,71 (253%)

08

10

15

16

17

18

19

20

Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Für Kinder mit Autismus-SpektrumStörungen gibt es seit dem Frühjahr 2020 mit dem Kompetenzzentrum für Autismus-Spektrum-Störungen ein spezialisiertes Angebot. Die breite Leistungspalette in allen Ambulatorien umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.

08

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2020.

Anteil der Mädchen und Buben 2020

Marktanteile 2020 zu 2010

34,1%

65,9%

„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung ohne Rechtsanspruch, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Diff. in %-Pkt.

VKKJ

(-9,1)

47,1%

(+3,9)

3,9%

Rettet das Kind

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen.

(+6,3)

47,7%

Wr. Sozialdienste

AKH-Neonatologie

1,1%

(-0,4)

Kinderhände

0,2%

(+0,2)

0%

75%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in den Jahren 2020 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010.


42

Berufsqualifizierung

Kundinnen und Kunden 2005–2020 230 (100%)

470 (204%)

640 (278%)

640 (278%)

620 (270%)

600 (262%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro 610 (265%)

560 (244%)

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,28

3,94

5,30

4,97

6,25

5,99

6,35

6,03

(100%)

(173%)

(233%)

(219%)

(275%)

(263%)

(279%)

(265%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine Qualifizierung oder eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.

37,0%

36,2%

34,8%

35,0%

38,1%

05

35,0%

Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden.

31,1%

„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2020 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich. Der Rückgang ist durch die COVID-19-Pandemie bedingt.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2020. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Marktanteile 2020 zu 2010 Diff. in %-Pkt.

Berufsqualifizierung kann maximal bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

38,1%

61,9% Wien Work

54,2%

JaW

13,9%

Context

Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

11,8%

(+9,4) (+11,8)

Assist

5,3%

(+5,3)

PSZ

4,0%

(+4,0)

pro mente

3,8%

(+2,1)

Dorothea

2,3%

(-2,5)

1,6%

T21 Büne 3 weitere Träger

(+1,6) 3,3%

0%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen.

(-23,9)

(-7,7) 100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in den Jahren 2020 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


43

1.170 (126%)

360 (39%)

460 (49%)

530 (57%)

480 (52%)

680 (73%)

790 (85%)

34,6%

36,4%

35,3%

38,5%

36,4%

35,8%

Aufwendungen 2005–2020 in Tsd. Euro

930 (100%)

46,2%

„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den „Integrationsfachdienst Jobwärts“ der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH und seit 2016 auch von „P.I.L.O.T. – Integration Wien“ erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen.

Kundinnen und Kunden 2005–2020

47,2%

Berufsintegration

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

516 (100%)

675 (131%)

864 (167%)

918 (178%)

1.055 (204%)

1.044 (202%)

1.157 (224%)

1.202 (233%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden entsprechend beraten.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Seit 2012 wird die „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2020. Bei mehrjährigen Projekten wurde bis inklusive 2016 der vollständige Förderbetrag im Jahr der Zusage berücksichtigt. Ab 2017 werden bei mehrjährigen Projekten die Beträge jährlich zugeordnet.

Die beiden Projekte bieten niederschwellige, individuelle Beratung und Begleitung.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

35,8%

64,2%

Diff. in %-Pkt. JaW

85,0% (+32,1)

Integration Wien

(+15,0)

PSZ GmbH – IBI

(-14,7)

WITAF

(-13,2)

WIN

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen.

15,0%

(-11,8) 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ in den Jahren 2020 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


44

Arbeitsintegration

Kundinnen und Kunden 2009–2020 240 (100%)

230 (96%)

Monate 2009–2020

260 (108%)

270 (113%)

270 (113%)

310 (128%)

310 (128%)

290 (120%)

1.930

2.050

2.130

2.230

2.250

2.640

2.660

2.780

(100%)

(106%)

(110%)

(116%)

(117%)

(137%)

(138%)

(144%)

09

10

15

16

17

18

19

20

Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. Mentorinnen und Mentoren sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen.

41,6%

40,8%

37,2%

37,5%

36,5%

39,1%

Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernehmen.

39,1%

Zielgruppe sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt.

39,2%

„Arbeitsintegration“ soll den Kundinnen und Kunden eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen.

09

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2009–2020 in Mio. Euro Subjektförderung

39,1%

60,9%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,83 (100%)

1,95 (107%)

2,19 (120%)

2,26 (124%)

2,26 (124%)

2,44 (134%)

2,67 (146%)

2,44 (134%)

09

10

15

16

17

18

19

20

Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2020.


45

Peer-Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung. Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Professionen.

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro 10.130 (169%)

9.690 (162%)

66,4%

9.830 (164%)

65,0%

10.130 (169%)

64,2%

10.190 (170%)

65,1%

10.680 (178%)

64,5%

5.990 (100%)

64,2%

Die „Beratungseinrichtungen“ der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der Kundinnen und Kunden nicht ausgeschlossen werden. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen und Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen:

Kundinnen und Kunden 2012–2020

60,8%

Beratungseinrichtungen

12

15

16

17

18

19

20

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,76

3,11

2,93

2,86

2,50

3,09

2,48

(100%)

(80%)

(142%)

(134%)

(131%)

(114%)

(141%)

(113%)

10

12

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Im Jahr 2014 wurden das erste Mal, neben persönlichen Kontakten, auch telefonische und schriftliche Kontakte als KundInnen gezählt.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2020.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Marktanteile 2020 zu 2012 Diff. in %-Pkt.

66,4%

33,6%

22,3%

Blinde und Sehschwache

(-17,1) (+14,3)

14,3%

HPE

6,3%

(+4,1)

Aids Hilfe Wien

6,2%

(+1,8)

4,9%

WITAF

(-1,3)

4,2%

MS-Gesellschaft

(+0,6)

BIZEPS

3,4%

(+2,7)

Evangel. Diakonie

2,2%

(+1,1)

7 weitere Träger

7,0% 0%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen.

(-3,1)

29,0%

Kriseninterventionszentrum Caritas Erzdiözese

Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung. Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht das Beratungszentrum Behindertenhilfe im FSW für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.

Subjektförderung 2,19

50%

(-1,8)

Abb. 4: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2020 und 2012 nach Beratungskontakten – in Klammern die Differenz zu 2012.


46

Tagesstruktur

Kundinnen und Kunden 2005–2020 3.800 (100%)

4.390 (116%)

4.730 4.840 (124%) (127%)

4.870 (128%)

4.940 (130%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

4.940 4.830 (130%) (127%)

Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der Kundinnen und Kunden ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich.

42,9%

42,9%

42,6%

42,4%

42,0%

41,6%

Das Angebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten und reicht u. a. von basalen Gruppen für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf über Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen und dislozierter Tagesstruktur bis zur Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.

05

42,4%

„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 41,6%

58,4%

38 Jahre

Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von maximal 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.

90

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​​ ​​ ​​ ​ ​​ 105 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 100 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 95 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 90 ​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 85 ​​ ​​ ​​ ​ ​​ 80 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 75 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70 ​ ​ ​​ ​​ ​ ​​ 65 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 50 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 45 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 40 ​​ ​ ​​ ​​ ​ 35 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 30 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25 ​​ ​ ​​ ​ ​​ ​20 ​​ ​​ ​​ ​ ​​ 15 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 10 ​ ​ ​​ ​​ ​​ 5​​ ​​ ​ ​​ ​​ 0​

60

30

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

37 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

30

60

90

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


47

Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro Fahrtkostenersatz

14,46 (142%)

15,21 (150%)

62,6%

63,2%

86,6%

96,9%

95,7%

96,3%

33,6%

12,5%

2,8%

4,0%

3,5%

13,95 (137%)

33,9%

16,39 (161%)

48,5%

15,26 (150%)

47,4%

13,36 (131%)

Regelfahrtendienst

20,2%

11,15 (110%)

Tage 2005–2020 in Tsd.

Mobilitätskonzept

70,6%

10,17 (100%)

Fahrtbegleitung

07

10

15

16

17

18

19

20

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

769,9 (100%)

911,1 (118%)

963,9 (125%)

978,6 (127%)

971,6 (126%)

05

10

15

16

17

988,6 1.068,4 (128%) (139%)

18

19

674,8 (88%)

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

40,91 (100%)

56,54 (138%)

68,20 (167%)

71,76 (175%)

72,80 (178%)

73,39 (179%)

78,12 (191%)

72,23 (177%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Aufwendungen zur Förderung der Fahrten von und zur Tagesstruktur-Einrichtung von 2007 bis 2020. Für die Leistung „Regelfahrtendienst“ und „Mobilitätskonzept“ ist der Anteil am Aufwand angegeben. Seit Ende 2017 werden alle KundInnen einer anerkannten „Tagesstruktur“ im „Mobilitätskonzept“ betreut.

Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2019 wurde eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten durchgeführt. 2020 kam es zu Schließungen bzw.zur Umstellung auf Notbetrieb aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2020. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 auf dieser Seite dargestellt.

Aufwendungen für Essen in Mio. Euro

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Subjektförderung 1,03 (100%)

1,18 (114%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 1,30 (125%)

1,30 (126%)

1,26 (122%)

1,25 (121%)

Förderung des FSW 1,24 (120%)

0,85 (82%)

Kostenbeiträge der KundInnen

Diff. in %-Pkt.

€ 52,9

€ 61,2

€ 70,0

€ 71,3

€ 72,7

€ 74,0

€ 72,8

€ 78,7

(100%)

(116%)

(132%)

(135%)

(137%)

(140%)

(138%)

(149%)

JaW

37,7%

ÖHTB – Arbeiten

9,3%

Lebenshilfe Wien REiNTEGRA

Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2020 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“.

90,9%

90,1%

20

90,6%

19

93,4%

18

95,7%

17

95,7%

16

95,7%

15

98,9% 10

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

(+1,0) (+0,2)

5,0%

BALANCE

07

(+0,3)

5,3%

GIN

(-4,1) (-1,0)

9,3%

4,2%

(-0,1)

Assist

3,9%

(+2,0)

Caritas Erzdiözese

3,7%

(-0,0)

Das Band

3,6%

12 weitere Träger

(+1,0) (+0,7)

18,0% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


48

Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Kundinnen und Kunden 2005–2020 910 (100%)

1.360 (149%)

1.940 (213%)

2.150 (236%)

2.260 (248%)

2.360 (260%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 2.500 (275%)

2.690 (295%)

Anzahl Frauen

Teilbetreutes Wohnen im „Garçonnièrenverbund“ umfasst Einzelwohnungen, die aneinandergereiht sind und einen größeren Sozialraum sowie eine weitere Einzelwohnung als Betreuungsstützpunkt haben. Dieses Modell ist für Kundinnen und Kunden gedacht, die Betreuung in einem umfassenden Ausmaß benötigen (Betreuungsstützpunkt vor Ort ist erforderlich), aber in einer selbstständigeren Wohnform leben möchten und können. Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch. Die Kundinnen und Kunden müssen keine Eigenleistung für die Betreuung aufbringen. Miete und Verpflegung sind nicht Teil der vom FSW geförderten Leistung.

44,1%

43,9%

43,8%

43,9%

44,6%

45,1%

05

43,9%

„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass volljährige Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen. Dieses Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte, die sich je nach Bedarf in der unmittelbaren Umgebung zu den Wohnungen befinden. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 41 Jahre

45,1%

54,9%

60

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

40

Anzahl Männer 110 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​ ​ ​ ​ ​ 35​ ​ ​ ​ ​ 30​​ ​ ​ ​ 25​ ​​ ​ ​ 20​ ​ ​​ ​​ 15​​ ​​ ​​ ​​ ​ 10​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 5​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 0​

20

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

40 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

20

40

60

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


49

Leistungsbezugsdauer 2020

Monate 2005–2020

0–1 Jahr

330

1–2 Jahre

310

2–3 Jahre

250

3–4 Jahre

200

4–5 Jahre

240

5–6 Jahre

180

6–7 Jahre

120

7–8 Jahre

110

8–9 Jahre

110

9–10 Jahre

120

≥ 10 Jahre

720

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

10.450 (100%)

14.410 (138%)

19.730 (189%)

21.700 (208%)

24.760 (237%)

24.970 (239%)

27.210 (260%)

28.420 (272%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

11,33 (100%)

16,65 (147%)

24,10 (213%)

28,38 (250%)

32,87 (290%)

34,54 (305%)

42,03 (371%)

48,63 (429%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ im Jahr 2020, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 5 Jahren und 1 Monat in der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Tarifumstellung: ab 2019 werden teils Tage bzw. Monate verrechnet – Tage werden zur Summenbildung in Monate umgerechnet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ inklusive personenbezogener Einzelbewilligungen in den Bundesländern von 2005 bis 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

0,6%

€ 930 € 1.040 (100%) (111%)

€ 1.150 € 1.240 € 1.260 € 1.380 € 1.520 € 1.680 (123%) (133%) (135%) (148%) (162%) (180%)

(+0,2)

PG-Stufe 6

1,6%

(+1,1)

PG-Stufe 5

1,9%

(-0,4)

Diff. in %-Pkt. 19,9%

JaW LOK Wr. Sozialdienste

PG-Stufe 4

4,6%

PG-Stufe 3

5,1% 17,2%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 kein PG

(+0,6)

pro mente Wien

(+6,5)

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

(-3,6) (-2,4)

7,5% 7,1%

(+0,8)

Auftakt

4,3%

(+1,5)

Assist

4,3%

(+1,5)

4,2%

13 weitere Träger 05

(+1,3)

8,4%

KOMIT

(-7,1)

42,8% 0%

GIN

(-2,7) 26,3%

9,0%

ÖHTB – Wohnen

(+1,7)

(-9,0) (+1,7)

13,8%

(0,0) (+6,7)

21,4% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Monaten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


50

Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Kundinnen und Kunden 2005–2020 1.710 (100%)

1.890 (111%)

1.960 1.990 (115%) (116%)

1.970 (115%)

1.960 (115%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

1.970 1.920 (115%) (113%)

Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung. Abhängig von der Höhe des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner eine Eigenleistung erbringen.

43,1%

43,1%

43,0%

42,4%

42,0%

41,4%

05

42,7%

Die Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die – auch dauerhaft – umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben und kann zum Umstieg in die Leistung „Teilbetreuten Wohnens“ führen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 41,4%

47 Jahre

58,6%

Bedingung der Förderung durch den FSW nach § 12 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.

45

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

30

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​​ ​ 85​​ ​​ ​​ ​​ ​ 80​​ ​​ ​​ ​​ ​ 75​​ ​​ ​​ ​​ ​ 70​​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55​ ​​ ​​ ​​ ​​ 50​ ​​ ​​ ​ ​​ 45​ ​​ ​​ ​​ ​​ 40​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 35​​ ​​ ​​ ​ ​​ 30​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

15

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

45 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 15

30

45

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


51

Leistungsbezugsdauer 2020

Wohntage 2005–2020

0–2 Jahre

220

2–4 Jahre

160

4–6 Jahre

150

6–8 Jahre

110

8–10 Jahre

110

10– 12 Jahre

120

12–14 Jahre

150

≥ 14 Jahre

890

567.000 628.400 (100%) (111%)

05

10

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

640.700 640.000 667.800 682.200 677.900 691.400 (113%) (113%) (118%) (120%) (120%) (122%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

61,21 (100%)

79,51 (130%)

98,48 (161%)

102,01 (167%)

106,79 (174%)

106,15 (173%)

111,46 (182%)

120,35 (197%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ im Jahr 2020, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 13 Jahren und 3 Monaten in der Leistung „Vollbetreutes Wohnen“ (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ inklusive Einzelbewilligungen von 2005 bis 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

4,6%

(+0,7) 20,3%

PG-Stufe 6

Förderung des FSW € 107,7 € 123,8 (100%) (115%)

Kostenbeiträge der KundInnen

Diff. in %-Pkt.

€ 147,5 € 151,3 € 155,9 € 154,2 € 162,5 € 167,0 (137%) (141%) (145%) (143%) (151%) (155%)

25,1%

JaW Lebenshilfe Wien

(+4,9)

ÖHTB – Wohnen (+0,8)

9,8% 10,6% 17,3% 23,4%

kein PG

88,0%

(-13,2)

5,5% 0%

86,6%

(+2,1)

8,4%

86,3%

(-1,6) 84,4%

PG-Stufe 1

(+3,3)

HABIT

81,8%

PG-Stufe 2

Caritas Erzdiözese

81,9%

PG-Stufe 3

(+3,1)

80,5%

PG-Stufe 4

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Wohntag „Vollbetreutes Wohnen“ bezahlte.

(-2,2)

8,6%

(+1,2) (+1,4)

8,4% 7,6%

(+0,2)

Balance

6,8%

(-0,0)

Auftakt

6,2%

(+0,5)

LOK

4,7%

9 weitere Träger 05

(-0,7)

10,2%

GIN

77,9%

PG-Stufe 5

(-0,9)

12,2%

(0,0) (+0,4)

10,2% 0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Wohntagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


52

Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz

Kundinnen und Kunden 2005–2020 310 (100%)

210 (68%)

810 (261%)

720 (232%)

500 (161%)

490 (158%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 510 (163%)

Anzahl Frauen

500 (160%)

Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch nach § 15 Chancengleichheitsgesetz Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Österreichische Gesundheitskasse, Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.

51,2%

50,3%

45,7%

50,4%

49,8%

50,5%

05

50,5%

Die Förderung von Hilfsmitteln ermöglicht anspruchsberechtigten Personen den Ankauf von Hilfsmitteln, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurden. Das Ziel ist die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Darüber hinaus können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Konsumgüter (Güter des allgemeinen Gebrauchs, die zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind), Blindenführhunde, PKW-Adaptierungen und Fahrräder für Menschen mit Behinderung gefördert werden.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2020. Hochgerechnete Werte für 2005. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro Subjektförderung 0,40 0,47 (100%) (119%)

05

10

44 Jahre

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 1,75 1,56 1,22 1,12 1,28 1,33 (440%) (391%) (305%) (281%) (321%) (333%)

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2020.

12

8

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​ ​​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

4

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​

43 Jahre

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


53

Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

Kundinnen und Kunden 2008–2020 70 (100%)

200 (286%)

250 (357%)

260 (371%)

280 (400%)

310 (443%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 320 (453%)

Anzahl Frauen

320 (456%)

Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Kosten von Dolmetschleistungen, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. ä. anfallen.

59,6%

59,6%

60,5%

54,8%

55,4%

58,1%

53,7%

55,3%

„Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen” umfassen drei Angebote: Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Besuche in Arztpraxen, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung nach § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt derzeit bei maximal 3.000 Euro pro Jahr.

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2020. Ab 2019 werden „geförderte“ statt „bewilligte“ KundInnen gezählt. Die Daten ab 2015 wurden neu berechnet, die Jahre davor hochgerechnet.

Aufwendungen 2008–2020 in Tsd. Euro Subjektförderung 40 (100%)

118 (295%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 167 (418%)

194 (485%)

221 (552%)

213 (533%)

41 Jahre

261 (653%)

254 (635%)

Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem Dolmetschleistungen bis zu maximal 6.000 Euro jährlich gefördert werden. Liegt das Einkommen der Kundinnen und Kunden über bestimmten Grenzwerten, verringert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2020.

12

8

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​​ ​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

4

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

39 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


54

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Kundinnen und Kunden 2008–2020 140 (100%)

180 (129%)

270 290 (193%) (207%)

310 (221%)

340 (239%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

350 370 (250%) (264%)

Die Förderung finanziert die Unterstützung durch Assistentinnen und Assistenten in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).

54,6%

52,9%

54,4%

55,2%

56,9%

57,2%

08

51,0%

Ziel der im Jahr 2008 eingeführten „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung. Voraussetzungen für diese Leistung nach § 14 Chancengleichheitsgesetz Wien ohne Rechtsanspruch sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz, Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Wien und ein privater Haushalt.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2008 möglich. 50 Jahre

Anteil der Frauen und Männer 2020 57,2%

42,8%

Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Die Höhe der individuell festgestellten maximalen Fördersumme ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines allfälligen Selbstbehaltes aus dem Einkommen.

12

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 105 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 100 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95 ​​ ​ ​ ​ ​ 90 ​​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​​ ​ 80 ​ ​ ​ ​​ 75 ​ ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​​ ​ 15 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 10 ​ ​ ​​ ​​ ​​ 5​​ ​​ ​ ​​ ​​ 0​

8

4

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

50 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 4

8

12

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


55

Leistungsbezugsdauer 2020

Geförderte Monate 2008–2020

0–1 Jahr

31

1–3 Jahre

59

3–6 Jahre

71

6–9 Jahre

65

≥ 9 Jahre

140

Aufwendungen 2008–2020 in Mio. Euro

640 (100%)

1.960 (306%)

3.090 (483%)

3.350 (523%)

3.510 (548%)

3.720 (581%)

3.960 (619%)

4.200 (656%)

08

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,45 (100%)

8,25 (337%)

12,74 (521%)

13,78 (563%)

15,50 (633%)

15,21 (622%)

15,96 (652%)

17,25 (705%)

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2020, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 7 Jahren (Median, farbiger Balken).

Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2020.

Pflegegeldstufen 2020 zu 2010

Eingelangte Erstanträge 2008–2020

Fördersummen 2020 zu 2010

Diff. in %-Pkt. PG-Stufe 7

20,0%

(-6,9)

Bewilligte Anträge 139

20

Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge 36

37

35

44

48

29 Diff. in %-Pkt.

10,0%

PG-Stufe 6

(-0,3) (-6,5)

34,6%

PG-Stufe 4

25,1%

PG-Stufe 3

10,3%

(+1,1)

6.001 bis 7.000 €

(+10,8)

5.001 bis 6.000 €

(+2,9)

4.001 bis 5.000 € 3.001 bis 4.000 €

PG-Stufe 2

14,1%

1.001 bis 2.000 €

kein PG 0%

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

120

15

22

21

29

24

33

15

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (in den Säulen absolut dargestellt) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2020.

(+3,6) 24,6%

7,8% 4,1%

2.001 bis 3.000 € PG-Stufe 1

(-3,8)

12,2%

7.001 bis 7.900 € PG-Stufe 5

(-4,9) 17,8%

1,1%

(-4,2)

18,4%

(+1,3) (+6,4) (+0,6)

1 bis 1.000 € 0%

Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2020 zu 2010 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


56

Freizeitfahrtendienst

Kundinnen und Kunden 2005–2020 9.760 (100%)

5.780 (59%)

3.350 (34%)

3.100 (32%)

2.810 (29%)

2.690 (28%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 2.470 (25%)

Anzahl Frauen

1.960 (20%)

Die beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt. Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den Kundinnen und Kunden eingehoben wird.

73,0%

70,0%

69,8%

69,0%

69,3%

05

73,5%

Mit dem Freizeitfahrtendienst wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert.

75,9%

Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des FSW für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

10

15

16

17

18

19

20

70 Jahre

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 69,3%

30,7%

240

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen.

160

80

Anzahl Männer ​ 110 ​ ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95​​ ​ ​ ​ 90​​ ​ ​ ​ 85​​ ​ ​ ​ 80​​ ​ ​ ​ 75​​ ​ ​​ ​​ 70​ ​ ​​ ​​ ​​ 65​​ ​ ​​ ​​ ​​ 60​​ ​ ​​ ​​ ​​ 55​​ ​ ​​ ​​ ​​ 50​​ ​​ ​ ​​ ​​ 45​​ ​ ​​ ​ ​ ​​ 40​​ ​ ​​ ​ 35​​ ​ ​​ 30​​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ 20​​ ​ ​ ​ 15​​ ​ ​ ​ ​ 10​ ​ ​ ​ ​ 5​ ​ ​ ​ ​ 0 ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

58 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 80

160

240

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


57

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Fahrten 2005–2020 394.000 310.200 (100%) (79%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

189.200 172.200 148.200 147.600 142.600 82.400 (48%) (44%) (38%) (37%) (36%) (21%)

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

6,78 (100%)

5,30 (78%)

3,71 (55%)

3,30 (49%)

2,92 (43%)

3,13 (46%)

3,10 (46%)

1,87 (28%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45% 05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2020.

Beförderungsformen 2005–2020

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

im Rollstuhl vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd (2015 aufgelassen) ohne Rollstuhl

Förderung des FSW € 17,2 (100%)

€ 17,1 (99%)

Selbstbehalte der KundInnen € 19,6 (114%)

€ 19,7 (115%)

€ 20,7 (120%)

€ 20,5 (119%)

€ 21,7 (126%)

€ 22,7 (132%) Diff. in %-Pkt. 33,2%

WAKA 35%

36%

45%

46%

50%

52%

55%

55%

Wr. Lokalbahnen Eiseler & Löffler

60%

55%

54%

50%

48%

45%

45%

91,2%

91,2%

90,0%

90,7%

90,8%

90,7%

91,6%

91,0%

05

10

15

16

17

18

19

20

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifarten, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2020 bezahlte.

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt mit dem „Freizeitfahrtendienst“ bezahlte.

(+8,0)

9,8%

(-9,2) (-9,3)

8,3%

Gschwindl 63%

(+1,5)

23,3%

Haller ÖHTB – Fahrten

(+14,5)

24,3%

1,0%

(+0,1)

Kreutzer

(-4,7)

Jocher 0%

50%

(-0,9)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


58

Die Nutzung dieser Leistung erfolgt ohne eigenen Antrag an den FSW. Seit Ende 2020 ist auch für die Inanspruchnahme des Fahrtendienstes im Rahmen des Mobilitätskonzeptes keine gesonderte Regelfahrtendienst-Bewilligung mehr erforderlich. Die Finanzierung erfolgt zwischen FSW und anerkannter Einrichtung mittels Aufschlag zum jeweils vereinbarten Tagsatz für Tagesstruktur. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

4.410 (171%)

4.490 (174%)

4.440 (172%)

41,9%

10

4.330 (168%)

42,1%

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erhalten die Tagesstruktur-BesucherInnen im Sinne der Förderung ihrer Selbstbestimmung eine individuelle, bedarfsorientierte und flexible Mobilitätsunterstützung. Vom Fahrtentraining und der Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Beförderung mit eigenen oder zugekauften Fahrtendiensten, gegebenenfalls mit Fahrtbegleitung, sind viele Optionen geboten. Diesbezüglich geht es immer ausschließlich um die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Tagesstruktur-Einrichtung und retour. Die Durchführung des Mobilitätskonzeptes obliegt den anerkannten Einrichtungen der Tagesstruktur.

3.030 (117%)

42,6%

Das „Mobilitätskonzept“ gilt für alle Menschen mit Behinderung, die eine Tagesstruktur in einer vom FSW anerkannten Einrichtung besuchen. Damit wird auf den Bedarf von über 4.440 Kundinnen und Kunden reagiert und ihre Mobilität individuell, bedarfsorientiert und anpassbar unterstützt.

Altersverteilung 2020 zu 2011 (als Linie)

2.870 (111%)

43,0%

2.580 (100%)

43,2%

Kundinnen und Kunden 2010–2020

42,6%

Mobilitätskonzept

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2010 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 41,9%

38 Jahre

58,1%

90

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen.

60

30

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​​ ​ ​ 30​ ​ ​​ ​ 25​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

37 Jahre

​ 30

60

90

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2011 an.


59

Bezirksspezifische Nutzung 2020

Tage 2010–2020

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro

484.620 (100%)

545.460 (113%)

565.420 (117%)

771.270 (159%)

821.700 (170%)

843.330 (174%)

551.410 (114%)

10

15

16

17

18

19

20

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

5,41 (100%)

8,36 (155%)

9,04 (167%)

13,11 (242%)

14,54 (269%)

15,68 (290%)

13,43 (248%)

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% ≥ +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der geförderten Tage, die von 2010 bis 2020 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ von 2010 bis 2020.

Beförderungsformen 2013–2020

Durchschnittstarife 2010–2020

Marktanteile 2020 zu 2011

Förderung des FSW € 11,3 (100%)

Kostenbeiträge der KundInnen € 15,3 (136%)

€ 16,0 (142%)

€ 17,0 (151%)

€ 17,6 (156%)

€ 18,4 (163%)

€ 18,7 (166%)

46,9% 9,1%

13

15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Beförderungsformen für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ für 2013 bis 2020.

Diff. in %-Pkt. JAW

38,1%

Lebenshilfe Wien

39,2%

49,9% 5,3%

39,7%

47,3% 9,0%

38,5%

49,2% 6,5%

38,9%

47,5% 7,2%

39,3%

Zu Fuß ohne Begleitung Mehr als eine Mobilitätsart

7,3%

36,9%

49,5%

Öffis mit Begleitung Fahrtendienst

7,2%

35,9%

49,5%

Öffentlich Zu Fuß mit Begleitung

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen Vertragspartnern für eine Fahrt im Rahmen des „Mobilitätskonzept“ bezahlte. Für die soziale Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

(-33,8) (+9,4)

9,4%

ÖHTB

8,2%

(-1,9)

REiNTEGRA

5,6%

(+5,6)

GIN

5,2%

(-2,6)

Balance

4,3%

(+4,3)

Assist

3,8%

(-2,5)

Das Band

3,7%

(+3,7)

Caritas Erzdiözese

3,7%

(+3,7) (+14,1)

18,0%

weitere 12 Träger 0%

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobilitätskonzept“ in den Jahren 2020 und 2011 nach Fahrten – in Klammern die Differenz zu 2011 in Prozentpunkten.


60

Ohne Wohnung, ohne Obdach


61

Überblick zur KundInnengruppe

Netzwerk der Leistungen und Leistungskombinationen 2020

KundInnen ohne Wohnung oder Obdach

In Wien lebenden Personen ohne Unterkunft wird Obdach und umfassende Perspektivenabklärung in Chancenhäusern angeboten. Nach Möglichkeit wird obdach- oder wohnungslosen Menschen ein direkter Zugang zu einer eigenen Wohnung mit Betreuung ermöglicht. Ein Teil der Personen bereitet sich in bedarfsgerechten Übergangswohnungen von anerkannten und geförderten Einrichtungen auf eine eigene Wohnung vor. Wohnungslose Menschen, die nicht mehr ohne Unterstützung leben können, erhalten einen betreuten Dauerwohnplatz. Während der kalten Jahreszeit wird das Angebot durch zusätzliche Notquartiersplätze ergänzt. Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser KundInnengruppe dargestellt.

Abb. 1: Anzahl der Kundinnen und Kunden, die die jeweils dargestellte Leistung 2020 in Anspruch nahmen, und Darstellung der Inanspruchnahme mehrerer Leistungskombinationen (für die wichtigsten Kombinationen). Je größer der Kreis der dargestellten Leistung, desto mehr KundInnen nahmen diese in Anspruch. Je dicker die Verbindungslinie zwischen zwei Leistungen, desto mehr Kundinnen und Kunden nahmen beide Leistungen im Jahr 2020 gemeinsam oder hintereinander in Anspruch.


62

Kundinnen und Kunden 2010–2020 11.100 (136%)

11.730 (143%)

Nächtigungen und Tage 2020 zu (2019) 12.590 (154%)

218.140 Tage (150.080 Tage) 1.329.000 Tage (1.404.440 Tage)

Übergangswohnen

422.540 Tage (418.230 Tage)

26,9%

28,6%

28,9%

28,8%

30,8%

32,8%

33,0%

Sozial betreutes Wohnen

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Anzahl der KundInnen der KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder. Für 2020 exkl. 530 KundInnen der Leistung „Sozial betreutes Wohnen“, die aufgrund von Alter und Pflegebedarf zur „Pflege und Betreuung“ zählen.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Abb. 4: Anzahl der Nächtigungen und Tage ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ in den Jahren 2019 und 2020.

Anspruchsgruppen 2010–2020 Familien

Paare

Einzelpersonen 18,3% 2,5% 79,2%

18,2% 2,5% 79,3%

17,0% 2,7% 80,3%

15,5% 3,2% 81,3%

3,2% 81,5%

18,1% 79,1%

15,3%

67,0% 2,7%

33,0%

469.660 Tage (368.400 Tage)

Mobile Wohnbetreuung

100% 34 Jahre

0% 10

Abb. 3: Anteil der Frauen und Männer der KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ für das Jahr 2020.

15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Entwicklung der Anteile der Anspruchsgruppen „Familien“, „Paare“ und „Einzelpersonen“ an der KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ für 2010 bis 2020.

240

160

Anzahl Männer 110 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 105 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ ​ 95 ​​ ​ ​ ​ 90 ​​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​​ ​ 80 ​ ​ ​ ​​ 75 ​ ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ ​ 35 ​​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​​ ​​ ​​ 5​​ ​​ ​ ​​ ​​ 0​

227.150 Nächtigungen (163.990 Nächtigungen)

Nachtquartiere

Chancenhäuser

10

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

12.550 (153%)

16,3%

10.320 (126%)

2,5%

10.020 (122%)

81,2%

8.180 (100%)

80

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

37 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 80

160

240

Abb. 6: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ im Jahr 2020. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


63

Plätze 2020 zu (2019)

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro

Nachtquartiere

1.040 (960)

Chancenhäuser

540 (540)

Übergangswohnen

3.600 (3.890)

Sozial betreutes Wohnen

1.200 (1.150)

Mobile Wohnbetreuung

1.390 (1.070)

39,3 (100%)

62,3 (159%)

66,6 (169%)

75,2 (191%)

89,7 (228%)

88,2 (224%)

104,6 (266%)

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. ausgewählter sozialer Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ die der FSW mit den Partnerorganisationen als Kontingent in den Jahren 2019 und 2020 vereinbart hat.

Abb. 9: Aufwendungen des FSW, die von 2010 bis 2020 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen der KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ geleistet wurden. Inklusive des Aufwands für alle KundInnen der Leistung “Sozial betreutes Wohnen“.

Partnerorganisationen 2020 zu (2019)

Einrichtungen 2020 zu (2019)

Nachtquartiere

6 (6)

Nachtquartiere

8 (8)

Chancenhäuser

3 (3)

Chancenhäuser

4 (4)

Übergangswohnen

17 (19)

Übergangswohnen

45 (49)

Sozial betreutes Wohnen

9 (9)

Sozial betreutes Wohnen

20 (20)

Mobile Wohnbetreuung

14 (11)

Mobile Wohnbetreuung

24 (20)

Abb. 8: Anzahl der vom FSW geförderten Einrichtungen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen und Leistungsgruppen für die KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020.

Abb. 10: Anzahl der vom FSW geförderten Partnerorganisationen, die ausgewählte soziale Dienstleistungen für die KundInnengruppe „KundInnen ohne Wohnung oder Obdach“ erbringen, für die Jahre 2019 und 2020. In der Mobilen Wohnbetreuung wurden Stützpunkte gezählt.


64

3.620 (259%)

3.690 (264%)

4.240 (303%)

4.090 (292%)

3.870 (277%)

3.820 (273%)

16,8%

18,4%

18,4%

20,5%

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie)

2.780 (199%)

18,3%

1.400 (100%)

17,8%

inkl. Winterpaket

Kundinnen und Kunden 2005–2020

18,6%

Nachtquartiere

10

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

In „Nachtquartieren“ finden Menschen, die obdachlos sind und für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, in den Wintermonaten im Rahmen des „Winterpakets“ einen Schlafplatz. Ziel ist die niederschwellige Unterbringung und eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und Notfallpaketen. Ein Nachtquartier des Winterpakets dient als möglichst kurzfristige Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der Wiener Wohnungslosenhilfe, so ein Anspruch darauf besteht. Der Zugang zu den Nachtquartieren ist für alle obdachlosen Personen möglich. Nachtquartiere des Winterpakets bieten zwischen November und April einen betreuten Aufenthalt in der Regel nur während der Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige versorgen vor Öffnung bzw. nach Schließung auch mit kalten Mahlzeiten und Getränken. Aufgrund der Pandemie wurden COVID-19-Notquartiere auch tagsüber geöffnet sowie bis August – bzw. ein reduziertes Angebot sogar bis Ende Oktober (Start des Winterpakets 2020/21) – weitergeführt. Damit konnte für obdachlose Personen die Möglichkeit zu niederschwelliger Notunterbringung und Basisversorgung mit kurzfristig angepassten Kapazitäten auch während der Pandemie gewährleistet werden.

05

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung als „Winterpaket“ erweitert.

Anteil der Frauen und Männer 2020 20,5%

40 Jahre

79,5%

120

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen.

80

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

40

40 Jahre

​ 40

80

120

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


65

Plätze 2005–2020 Regelbetrieb 270 (100%)

410 (152%)

Nächtigungen 2005–2020

Winterpaket 910 (337%)

990 (367%)

1.275 (472%)

1.160 (430%)

1.120 1.040 (415%) (385%)

570

610

790

950

920

880

270

410

340

380

360

200

200

160

05

10

15

16

17

18

19

20

46.800 118.200 (100%) (253%)

05

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

177.300 189.880 211.350 201.010 163.990 227.150 (379%) (406%) (452%) (430%) (350%) (485%)

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“, die der FSW mit dessen Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2020 vereinbart hat. Zusätzlich zum Regelbetrieb ist auch das maximale Kontingent im „Winterpaket“ angegeben (farbige Segmente).

Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in „Nachtquartieren“ von 2005 bis 2020. Seit 2009 wird von November bis April das Bettenangebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Förderung als „Winterpaket“ erweitert. Seit 2018 wird das Angebot strategisch in die Leistung „Chancenhäuser“ überführt.

Leistungsbezugsdauer 2020

Marktanteile 2020 zu 2010

1–10 Nächte

1.420

11–20 Nächte

430

21–30 Nächte

320

31–40 Nächte

210

40–50 Nächte

170

Caritas Erzdiözese

51–60 Nächte

170

Johanniter

61–70 Nächte

150

71–80 Nächte

82

81–90 Nächte

87

91–100 Nächte

59

≥ 101 Nächte

790

Abb. 5: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ im Jahr 2020, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 23 Mal (Median, farbiger Balken).

Diff. in %-Pkt. (-5,8)

29,2%

(+27,0)

27,0%

Wr. Rotes Kreuz

(-36,0)

15,3%

Arb.-Samariter-Bund

(+10,1)

14,6%

(+8,6)

8,6%

Volkshilfe

(-3,7)

5,4%

Obdach Wien 0%

75%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2020 und 2010 nach ausbezahlten Fördersummen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

1,37 (100%)

3,11 (227%)

6,40 (467%)

8,21 (600%)

13,03 (952%)

10,17 (743%)

05

10

15

16

17

18

10,03 16,81 (733%) (1228%)

19

20

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2020.


66

Chancenhäuser

Kundinnen und Kunden 2018–2020 480 (100%)

Altersverteilung 2020 zu 2018 (als Linie) 1.510 (315%)

Anzahl Frauen

1.730 (359%)

Das Angebot umfasst die Unterbringung in Einzel-, Doppeloder Familienzimmern und Beratung. Ein multiprofessionelles Team unterstützt bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zukünftigen Wohnmöglichkeiten. Durch die rasche Verfügbarkeit sozialarbeiterischer Beratung werden die Kundinnen und Kunden bei der Bewältigung ihrer Notlage bestmöglich unterstützt und eine Verfestigung ihrer Obdachlosigkeit vermieden. Die Perspektivenklärung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Der offene Zugang ermöglicht auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche kurzfristige Unterbringung, Beratung an Ort und Stelle und bei Bedarf Unterstützung bei der Rückkehr ins Herkunftsland. BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Chancenhaus einen Kostenbeitrag in Höhe von sechs Euro pro Tag.

15

16

17

34,6%

10

38,1%

05

31,3%

Obdachlose Menschen erhalten in Chancenhäusern unkompliziert eine kurzfristige Unterbringung in Verbindung mit professioneller Beratung und Betreuung ab dem ersten Tag. Chancenhäuser bieten einen offenen, niederschwelligen Zugang für alle akut wohnungslosen Menschen. Das Angebot steht Frauen, Männern, Paaren und Familien rund um die Uhr offen. Sie können ohne vorherige Platzvermittlung direkt von der Straße aus im Chancenhaus einen Platz bekommen. Außerdem können über Beratungsstellen, Tageszentren und die Straßensozialarbeit freie Plätze vorab reserviert werden.

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ von 2018 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder

Anteil der Frauen und Männer 2020 34,6%

65,4%

37 Jahre

45

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen.

30

Anzahl Männer 110 ​ ​​ ​ ​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​ ​​ 100 ​​ ​ ​ ​ 95​ ​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​ ​ ​ ​ ​ 35​ ​ ​ ​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​ ​ 15​​ ​ ​ ​ 10​ ​​ ​​ ​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

15

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

41 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

15

30

45

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2018 an.


67

Plätze 2018–2020

Aufwendungen 2018–2020 in Mio. Euro 300 540 540 (100%) (180%) (180%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

05

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

10

15

16

17

3,84 (100%)

10,25 (267%)

11,74 (306%)

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Betten zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2018 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 5: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Chancenhäuser“ für die Jahre 2018 bis 2020.

Betreuungstage 2018–2020

Marktanteile 2020 zu 2018 33.810 150.080 218.140 (100%) (444%) (645%)

Diff. in %-Pkt.

Wr. Rotes Kreuz

23,5%

Caritas Erzdiözese 05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 6: Anzahl der Belegtage, die Personen in der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ in den Jahren 2018 bis 2020 verbracht haben.

(-7,8)

58,5%

Obdach Wien

(-10,2) 18,0%

0%

75%

(+18,0)

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Chancenhäuser“ für das Jahr 2020 nach Tagen – in Klammern die Differenz zu 2018 in Prozentpunkten.


68

Kundinnen und Kunden 2005–2020

Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt zwischen 160 und 280 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 1.430 (71%)

1.210 (60%)

17,4%

1.610 (79%)

23,8%

1.980 (98%)

24,1%

05

2.220 (109%)

25,3%

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.

2.570 (127%)

24,1%

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

2.390 (118%)

26,9%

2.030 (100%)

27,9%

Allgemeines Übergangswohnen

10

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ inklusive mitwohnender Kinder von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 17,4%

82,6%

39 Jahre

70

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben die 2020 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen.

45

20

110 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 105 ​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 100 ​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 95 ​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90 ​​ ​​ ​​ ​​ 85 ​ ​ ​ ​ ​ 80 ​​ ​ ​ ​ 75 ​​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ ​ 40 ​​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​​ ​​ ​​ ​ 15 ​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 10 ​​ ​​ ​ ​ ​​ 5​​ ​ ​​ ​​ ​​ 0​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

42 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

25

50

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


69

Plätze 2005–2020

Tage 2009–2020

1.010 (100%)

1.230 (122%)

1.260 (125%)

1.090 (108%)

1.040 (103%)

710 (70%)

580 (57%)

580 (57%)

05

10

15

16

17

18

19

20

438.200 433.600 (100%) (99%)

09

10

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

437.900 363.700 335.000 265.100 233.340 199.310 (100%) (83%) (76%) (60%) (53%) (45%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

5,43 (100%)

10,30 (190%)

11,60 (214%)

10,79 (199%)

10,39 (191%)

7,07 (130%)

4,85 (89%)

5,22 (96%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2020. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2020.

Re-Integration 2009–2020

Durchschnittstarife 2009–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

100%

€ 26,0 (100%)

€ 22,9 (88%)

€ 26,0 (100%)

€ 27,6 (106%)

€ 26,3 (101%)

€ 25,3 (97%)

€ 25,6 (98%)

€ 26,4 (101%)

19,9%

33,3%

35,4%

33,2%

32,5%

39,5%

35,7%

38,6%

Diff. in %-Pkt.

09

10

15

16

17

18

19

20

Obdach Wien Arb.-Samariter-Bund

0%

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2020, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

5,0%

09

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittlicher nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2020 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.

0%

(+12,6) 95,0%

(-12,6)

100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


70

Zielgruppenwohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2020 600 (100%)

750 (125%)

800 (133%)

780 (130%)

770 (128%)

950 (158%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 1.000 (167%)

Anzahl Frauen

940 (157%)

Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Manche der Einrichtungen verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten für die jeweilige Zielgruppe.

30,8%

30,7%

30,9%

33,6%

34,7%

35,9%

05

27,0%

Die Einrichtungen der Leistung „Zielgruppenwohnen“ stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene oder Personen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 35,9%

64,1% 35 Jahre

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 170 und 350 Euro pro Monat.

24

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen.

16

Anzahl Männer 110 ​​​ ​ ​​​ ​​ 105 ​​​ ​​ ​ ​​​ 100 ​​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​ ​​​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​ ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​​ ​ 30​ ​ ​ ​​ 25​ ​ ​ ​ ​ 20​ ​ ​ ​ ​ 15​​ ​​ ​ ​​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

8

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

38 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

8

16

24

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


71

Plätze 2005–2020

Tage 2005–2020

340 (100%)

380 (112%)

420 (124%)

420 (124%)

410 (121%)

530 (156%)

540 (159%)

490 (144%)

05

10

15

16

17

18

19

20

92.000 112.400 (100%) (122%)

05

10

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

146.000 142.200 141.200 163.200 183.500 196.000 (159%) (155%) (153%) (177%) (199%) (213%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,33 (100%)

3,66 (157%)

5,22 (224%)

4,93 (211%)

5,74 (246%)

7,92 (340%)

9,30 (399%)

9,52 (409%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2020. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2020. Im Jahr 2019 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen.

Re-Integration 2009–2020

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

€ 18,6 (100%)

€ 22,6 (122%)

€ 28,2 (152%)

€ 31,2 (168%)

€ 39,5 (212%)

€ 39,6 (213%)

€ 40,5 (218%)

€ 41,9 (225%)

100%

28,5%

34,6%

44,5%

43,1%

37,7%

35,8%

33,7%

36,0%

Diff. in %-Pkt.

09

10

15

16

17

18

19

20

48,0%

(-14,3)

Arb.-Samariter-Bund

24,4%

(+24,4)

neunerhaus

14,0%

(-0,7)

Heilsarmee

13,7%

(-7,5)

STRUKTUR

0%

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

Caritas Erzdiözese

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht im FSW eingehoben.

(-1,8) 0%

75%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


72

Mutter-Kind-Einrichtungen

Kundinnen und Kunden 2007–2020 300 410 (100%) (137%)

470 (157%)

470 (157%)

460 (153%)

480 (160%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 600 (200%)

Anzahl Frauen

550 (182%)

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 170 und 350 Euro pro Monat.

94,7%

96,7%

94,6%

95,0%

96,4%

07

95,4%

Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter und Väter, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.

64,9%

Das Angebot der „Mutter-Kind-Einrichtungen“ richtet sich an wohnungslose, schwangere Frauen, volljährige Mütter, Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2020. 2020 kamen auf einen Elternteil (meistens Mütter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2007 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 96,4%

3,6%

29 Jahre

30

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen.

20

10

Anzahl Männer 110 ​ ​​ ​ ​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​​ ​​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​ ​ ​​ ​​ ​​ 85​ ​​ ​​ ​​ ​​ 80​ ​​ ​​ ​​ ​​ 75​ ​​ ​​ ​​ ​​ 70​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65​ ​​ ​​ ​ ​​ ​ 60​​ ​​ ​​ ​ ​​ 55​​ ​​ ​​ ​​ ​ 50​​ ​​ ​​ ​​ ​ 45​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 40​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 35​​ ​​ ​​ ​ ​​ 30​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​​ ​ ​​ 10​​ ​​ ​​ ​​ ​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

28 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


73

Plätze 2007–2020

Tage 2008–2020

240 (100%)

300 (125%)

300 (125%)

300 (125%)

300 (125%)

390 (163%)

370 (154%)

350 (146%)

07

10

15

16

17

18

19

20

Erwachsene 80.800 85.200 (100%) (105%)

08

10

Aufwendungen 2007–2020 in Mio. Euro

Kinder 99.660 95.570 88.890 93.320 115.440 110.730 (123%) (118%) (110%) (115%) (143%) (137%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung 0,50 1,29 (100%) (259%)

07

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 1,90 1,86 1,82 2,02 (380%) (373%) (365%) (405%)

10

15

16

17

18

2,73 (546%)

2,10 (420%)

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2007 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2020.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2020. Im Jahr 2019 wurden zwei neue Einrichtungen objektgefördert.

Re-Integration 2009–2020

Durchschnittstarife 2008–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

100%

€ 24,8 (100%)

€ 32,7 (132%)

€ 40,1 (162%)

€ 40,5 (164%)

€ 42,7 (172%)

€ 40,6 (164%)

€ 43,9 (177%)

€ 45,0 (182%)

Diff. in %-Pkt.

Kolping – Gruppe St. Elisabeth-Stiftung

66,7%

66,7%

69,5%

67,5%

67,0%

66,7%

66,7%

66,7%

43,0%

44,4%

48,0%

47,8%

59,8%

37,9%

35,0%

53,1% 15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

Caritas Socialis

(+0,6)

13,8%

(-3,6) (-11,0)

Missionsschwestern

0% 10

(+0,1)

25,4%

Caritas Erzdiözese

09

(+14,0)

33,8% 27,0%

08

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten „Mutter-Kind-Einrichtungen“ pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

0%

50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


74

Betreutes Wohnen in Wohnungen

Kundinnen und Kunden 2005–2020 1.120 (100%)

1.870 (167%)

2.180 (195%)

2.600 (232%)

2.810 (251%)

3.560 (318%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 3.900 (348%)

Anzahl Frauen

3.390 (303%)

Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien), die eine Starthilfe benötigen. Einige Angebote ermöglichen den Kundinnen und Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als Hauptmieterinnen bzw. Hauptmieter.

49,3%

55,9%

53,2%

47,9%

48,0%

05

49,3%

Die mobile Betreuung erfolgt durch fachkundige Betreuungspersonen mit der Zielsetzung, dass die KundInnen innerhalb von rund zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.

46,1%

Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei den Kundinnen und Kunden größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 48,0%

52,0% 34 Jahre

Die monatliche Eigenleistung der Kundinnen und Kunden liegt zwischen 110 und 370 Euro für einen Wohnplatz und 130 und 1.080 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.

60

Abb. 1: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2020.

40

20

Anzahl Männer 110 ​​ ​ ​​ ​​ ​​ 105 ​ ​​ ​ ​ ​​ ​​ 100 ​ ​​ ​​ ​​ ​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​​ ​ 85​​ ​​ ​​ ​​ ​ 80​​ ​​ ​​ ​​ ​ 75​​ ​​ ​​ ​​ ​​ 70​ ​​ ​​ ​​ ​​ 65​ ​​ ​​ ​​ ​​ 60​ ​​ ​​ ​​ ​​ 55​ ​​ ​​ ​​ ​​ 50​​ ​​ ​​ ​​ ​ 45​​ ​​ ​​ ​​ ​ 40​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 35​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 30​​ ​​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​ ​ ​​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

37 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

20

40

60

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Alter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


75

Plätze 2005–2020

Tage 2005–2020

590 (100%)

1.080 (183%)

1.220 (207%)

1.650 (280%)

1.980 (336%)

2.280 (386%)

2.430 (412%)

2.180 (369%)

05

10

15

16

17

18

19

20

186.100 348.100 (100%) (187%)

05

10

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

440.100 534.300 602.500 809.200 872.200 823.000 (236%) (287%) (324%) (435%) (469%) (442%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

3,49 (100%)

5,62 (161%)

8,84 (253%)

11,17 (320%)

10,78 (309%)

12,36 (354%)

11,59 (332%)

11,25 (322%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2020. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2020.

Re-Integration 2009–2020

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

100%

€ 18,3 (100%)

€ 20,5 (112%)

€ 21,8 (119%)

€ 21,0 (115%)

€ 22,4 (122%)

€ 22,4 (123%)

€ 21,8 (119%)

€ 24,7 (135%) Diff. in %-Pkt.

11,5%

WOBES

11,4%

72,8%

74,5%

64,5%

58,0%

58,6%

59,3%

59,3%

50,6%

ARGE Nichtsess.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(-6,1) (-1,1) (-1,2)

8,7%

Heilsarmee 0%

09

(-8,6)

13,0%

Caritas Erzdiözese

NEUSTART

(-1,4)

17,4%

Wiener Hilfswerk Volkshilfe

(+21,9)

21,9%

Obdach Wien

(+1,3)

8,7% 7,3% 0%

(-4,9) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


76

Sozial betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005–2020 470 1.210 (100%) (257%)

1.320 (281%)

1.310 (279%)

1.280 (272%)

1.290 (274%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) 1.290 (275%)

Anzahl Frauen

1.370 (291%)

Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen.

30,8%

30,7%

31,5%

31,1%

32,1%

30,9%

Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit – auch bis zu ihrem Lebensende – bereitzustellen.

05

31,0%

Die Leistung „Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich hauptsächlich an ehemals obdach- bzw. wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber auf Dauer Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

58 Jahre

Anteil der Frauen und Männer 2020 30,9%

69,1%

Sozial betreute Wohnhäuser bieten Wohnen im eigenen Appartement, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 210 und 460 Euro.

60

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen.

40

Anzahl Männer 110 ​​ ​​​ ​​ ​​ 105 ​​​ ​ ​​​ ​​ 100 ​​​ ​​ ​ ​​ 95​​ ​​ ​​ ​​ ​ 90​​ ​​ ​​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​ ​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​​ ​ ​ 30​ ​ ​​ ​ 25​ ​ ​ ​​ 20​ ​ ​ ​ ​ 15​​ ​ ​​​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

20

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

58 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

20

40

60

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


77

Plätze 2005–2020

Tage 2005–2020

410 (100%)

1.080 (263%)

1.150 (280%)

1.150 (280%)

1.150 (280%)

1.150 (280%)

1.150 (280%)

1.200 (293%)

05

10

15

16

17

18

19

20

98.600 282.500 (100%) (287%)

05

10

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

410.400 413.400 413.600 414.200 418.200 422.500 (416%) (419%) (419%) (420%) (424%) (429%)

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

2,01 (100%)

9,51 (472%)

12,82 (636%)

13,12 (651%)

13,68 (679%)

13,53 (672%)

14,48 (719%)

15,34 (762%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kontingent in den Jahren 2005 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2020.

Stabiles Wohnen 2011–2020

Durchschnittstarife 2005–2020

Marktanteile 2020 zu 2010

100%

€ 18,1 (100%)

€ 26,7 (148%)

€ 31,2 (172%)

€ 31,7 (175%)

€ 32,7 (181%)

€ 32,7 (180%)

€ 34,2 (189%)

€ 36,4 (201%)

Diff. in %-Pkt. Caritas Erzdiözese

21,0%

ARGE Nichtsess.

Arb.-Samariter-Bund

89,5%

91,0%

89,9%

91,8%

89,0%

87,6%

86,1%

neunerhaus

0% 16

17

18

19

20

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Durchschnittliche nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(+1,5)

12,5%

(-5,8)

11,8%

Wiener Hilfswerk

15

(+4,6)

13,0%

Volkshilfe

11

(-1,2) (-7,1)

17,9%

(+1,7)

9,4%

Heilsarmee

5,2%

(+5,2)

Wr. Rotes Kreuz

5,2%

(+3,3)

Obdach Wien

4,1% 0%

(-2,1) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2020 und 2010 nach Verrechnungstagen – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


78

Housing First Mobile Wohnbetreuung

Kundinnen und Kunden 2012–2020 30 (100%)

Altersverteilung 2020 zu 2012 (als Linie) Anzahl Frauen

360 400 530 490 680 870 (1.091%) (1.212%) (1.606%) (1.485%) (2.064%) (2.639%)

Ziel von „Housing First“ ist es, Menschen zu unterstützen, um selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen und damit den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sichern. Die Leistung umfasst die Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld.

47,6%

56,8%

58,0%

58,6%

56,5%

57,2%

52,9%

Bei der Leistung „Housing First – Mobile Wohnbetreuung“ werden obdach- und wohnungslose Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung unterstützt bzw. wird ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und wird für rund zwei Jahre angeboten.

12

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2020 52,9%

47,1%

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei wiederkehrenden Krisen ist es möglich, eine erneute Aufnahme in die Leistung zu beantragen.

38 Jahre

30

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen.

20

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

10

​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​

41 Jahre ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 10

20

30

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Housing First“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.


79

Plätze 2012–2020

Tage 2012–2020

50 (100%)

200 (400%)

230 (460%)

360 (720%)

360 (720%)

370 (740%)

540 (1.080%)

1.980 (100%)

12

15

16

17

18

19

20

12

Aufwendungen 2012–2020 in Mio. Euro

58.310 78.950 133.740 133.250 166.570 240.170 (2.951%) (3.995%) (6.768%) (6.744%) (8.430%) (12.154%)

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2020.

Stabiles Wohnen 2015–2020

Marktanteile 2020 zu 2012 100%

Diff. in %-Pkt.

95,7%

94,7%

85,9%

92,8%

85,8%

87,9%

0,0%

0,0%

Volkshilfe

15

16

17

18

19

20

0% 12

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Housing First“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

(+55,5)

55,5%

Caritas Erzdiözese

25,6%

neunerhaus

(+25,6)

18,9% 0%

(-81,1) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Housing First“ in den Jahren 2020 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

0,64 (100%)

0,99 (155%)

1,27 (198%)

1,45 (227%)

1,83 (286%)

1,90 (298%)

2,27 (356%)

12

15

16

17

18

19

20

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Housing First“ von 2012 bis 2020.


80

Die Inanspruchnahme einer sozialen Unterstützung durch die KundInnen erfolgt auf freiwilliger Basis.

350 (172%)

400 (197%)

540 (266%)

570 (281%)

540 (267%)

19,2%

19,9%

24,4%

23,2%

Die KundInnen erhalten einen unbefristeten Nutzungs- oder Mietvertrag. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Soziale Wohnungsverwaltung eines Trägers der Wohnungslosenhilfe.

310 (153%)

17,9%

Im Rahmen der Leistung „Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot“ wird Wohnraum für ehemals obdachlose oder wohnungslose einkommensarme Einzelpersonen und Familien angeboten, die selbstbestimmt wohnen wollen, jedoch fallweise Unterstützung bei der Erhaltung der Wohnung benötigen.

Altersverteilung 2020 zu 2012 (als Linie)

200 (100%)

18,5%

mit Betreuungsangebot

Kundinnen und Kunden 2012–2020

14,3%

Leistbares Wohnen

12

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2020 23,2%

76,8%

1

2

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen.

46 Jahre

24

16

8

Anzahl Männer 110 ​ ​​ ​ ​​ ​ 105 ​​ ​ ​ ​ 100 ​​ ​ ​ ​ 95​ ​ ​ ​ ​ 90​ ​ ​ ​ ​ 85​ ​ ​ ​ ​ 80​ ​ ​ ​ ​ 75​ ​ ​ ​ ​ 70​ ​ ​ ​ ​ 65​ ​ ​ ​ ​ 60​ ​ ​ ​ ​ 55​ ​ ​ ​​ 50​ ​ ​ ​ ​ 45​ ​ ​ ​ ​ 40​​ ​ ​ ​ 35​ ​​ ​ ​ 30​ ​ ​​ ​​ ​ 25​​ ​​ ​​ ​​ ​ 20​​ ​​ ​​ ​​ ​ 15​​ ​​ ​ ​ ​​ ​ 10​​ ​​ ​​ ​ ​​ 5​​ ​​ ​​ ​​ ​ 0​

53 Jahre

​ 8

16

24

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.


81

Plätze 2012–2020

Tage 2012–2020

Aufwendungen 2012–2020 in Mio. Euro

170 (100%)

280 (165%)

310 (182%)

380 (224%)

440 (259%)

430 (253%)

430 (253%)

52.750 (100%)

91.170 (173%)

106.970 (203%)

115.310 (219%)

132.680 (252%)

133.030 (252%)

134.010 (254%)

12

15

16

17

18

19

20

12

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2020.

Stabiles Wohnen 2015–2020

Marktanteile 2020 zu 2012 100%

Diff. in %-Pkt.

92,9%

91,5%

94,5%

95,0%

94,0%

81,2%

0,0%

0,0%

Arb.-Samariter-Bund

15

16

17

18

19

20

ARGE Nichtsesshaftenhilfe 0%

12

71,3%

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“, die sich in der Leistung befinden oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

(+18,9)

19,5%

Kolping Österreich

(+9,3)

9,3% 0%

(-27,9)

100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ in den Jahren 2020 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

0,10 (100%)

0,91 (921%)

0,73 (737%)

12

15

16

1,19 1,97 3,42 4,43 (1.207%) (2.003%) (3.469%) (4.490%)

17

18

19

20

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Leistbares Wohnen“ von 2012 bis 2020.


82

420 (506%)

400 (482%)

420 (506%)

480 (580%)

560 (673%)

870 (1.052%)

38,5%

42,9%

47,1%

50,2%

47,9%

Altersverteilung 2020 zu 2012 (als Linie)

80 (100%)

38,1%

in der eigenen Wohnung

Kundinnen und Kunden 2012–2020

39,7%

Mobile Wohnbegleitung

12

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

Die Leistung „Mobile Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen Wohnung. Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür temporäre Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel der Mobilen Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist es, Personen zu einem dauerhaften, selbstständigen Wohnen in der eigenen Wohnung zu befähigen. Die Leistung umfasst die Betreuung und Unterstützung beim Bezug der eigenen Wohnung, die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und die Förderung der Inklusion im sozialen Umfeld. Die Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

Anteil der Frauen und Männer 2020 47,9%

52,1%

Mithilfe individueller sowie flexibler mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Bei neuen, weiteren Krisen ist es möglich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder eine Wiederaufnahme in die Leistung in Anspruch zu nehmen.

37 Jahre

18

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen.

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

12

6

42 Jahre

​ 6

12

18

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2012 an.


83

Plätze 2012–2020

Tage 2012–2020

120 (100%)

210 (175%)

210 (175%)

190 (158%)

230 (192%)

270 (225%)

420 (350%)

12

15

16

17

18

19

20

Aufwendungen 2012–2020 in Mio. Euro

8.320 (100%)

67.640 (813%)

56.370 (678%)

59.060 (710%)

77.880 (936%)

12

15

16

17

18

68.800 95.480 (827%) (1.148%)

19

20

Abb. 4: Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12. der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die der FSW mit den Partnern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2020 vereinbart hat.

Abb. 6: Verrechnungs- bzw. Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2020. Seit der Umstellung auf Subjektförderung mit Beginn 2019, werden Einheiten verrechnet, die zwecks Vergleichbarkeit in Tage umgerechnet werden.

Stabiles Wohnen 2012–2020

Marktanteile 2020 zu 2012 100%

Diff. in %-Pkt. Obdach Wien

88,8%

92,8%

89,8%

90,4%

97,0%

95,9%

0,0%

0,0%

Heilsarmee WOBES 0% 15

16

17

18

19

20

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“, die in der eigenen Wohnung mit oder ohne Betreuung verblieben oder in eine andere dauerhafte Wohnform umgezogen sind.

(+18,5)

18,5%

neunerhaus

12

(-6,3)

45,5%

14,2%

(-34,0)

13,6%

(+13,6)

8,2%

Caritas Erzdiözese 0%

75%

(+8,2)

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW geförderten Partnerorganisationen an der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ in den Jahren 2020 und 2012 nach Belegtagen – in Klammern die Differenz zu 2012 in Prozentpunkten.

Subjektförderung 0,05 (100%)

12

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,95 0,98 0,99 1,12 1,87 3,10 (1.884%) (1.943%) (1.952%) (2.220%) (3.711%) (6.147%)

15

16

17

18

19

20

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbegleitung“ von 2012 bis 2020.


84

Flüchtlinge


85

9.180 (110%)

10.510 (126%)

25.840 (311%)

36.740 (442%)

33.550 (404%)

26.370 (317%)

19.660 (237%)

16.030 (193%)

32,1%

32,8%

42,1%

40,9%

40,3%

39,9%

8.310 (100%)

35,9%

Flüchtlinge

Grundversorgte Personen ohne Mehrfachzählung 2012–2020

37,8%

Überblick zur KundInnengruppe

13

14

15

16

17

18

19

20

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Behandlung. Je nach Bedarf und Situation werden weitere Leistungen gewährt, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens rasch decken zu können. Die Kosten für diese Leistungen der Grundversorgung werden vom Bund und dem Land Wien gemeinsam getragen. Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen dieser KundInnengruppe dargestellt. Alle folgenden Abbildungen zur Leistung Grundversorgung beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.

12

Abb. 1: Die für die Versorgung der Flüchtlinge in Österreich vom Bund gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung beauftragten Bundesländer weisen die KundInnen in Form von Monatsdurchschnittsangaben aus. Dafür wird errechnet, wie viele Personen im Jahr im Schnitt pro Monat betreut worden sind. Da aber viele Personen mehrere Monate in der Leistung sein können, ist die Berücksichtigung aller unterschiedlichen Personen im Jahr ohne Mehrfachzählungen aussagekräftiger. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Alle folgenden Abbildungen zur Leistung „Grundversorgung“ beziehen sich auf Monatsdurchschnittswerte.


86

Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Im Rahmen des Programms „Integration ab Tag 1“ wurden Deutschkurse zur Verfügung gestellt, gemeinnützige Tätigkeiten von AsylwerberInnen bei der Stadt Wien koordiniert und die Bildungsdrehscheibe sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gefördert.

10.580 (123%)

20.560 (239%)

20.360 (236%)

17.570 (204%)

13.120 (152%)

10.980 (127%)

34,0%

34,7%

36,8%

38,9%

05

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie)

5.320 (62%)

33,3%

8.620 (100%)

35,3%

Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art. 15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die „Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehem. AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung. In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnungen genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung.

Kundinnen und Kunden 2005–2020

44,0%

Grundversorgung für hilfsund schutzbedürftige Fremde

10

15

16

17

18

19

20

Anzahl Frauen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2020 im Monatsschnitt. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Anteil der Frauen und Männer 2020 38,9%

61,1%

25 Jahre

300

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 2020 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen.

200

100

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​0​

​ ​

25 Jahre

​ 100

200

300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2020 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


87

29,8%

30,7%

32,0%

15

16

17

18

19

20

290 (100%)

05

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

100 (34%)

320 (110%)

940 (324%)

740 (255%)

450 (155%)

260 (90%)

200 (69%)

8,0%

30,1%

10

Unbegleitete Minderjährige 2005–2020

5,0%

2.910 (117%)

6,7%

3.760 (151%)

8,6%

5.180 (208%)

9,0%

6.930 (278%)

11,6%

8.660 (348%)

19,0%

3.140 (126%)

28,7%

05

1.690 (68%)

35,3%

2.490 (100%)

39,8%

KundInnen in org. Unterkünften 2005–2020

10

15

16

17

18

19

20

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

43,9 (100%)

31,2 (71%)

72,0 (164%)

166,1 (379%)

182,8 (417%)

138,2 (315%)

108,5 (247%)

86,3 (197%)

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der KundInnen, inklusive mitwohnender Kinder, in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, die von 2005 bis 2020 in organisierten Unterkünften wohnten. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in der sozialen Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Mädchen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ inklusive weiterer Aufwendungen für die Wiener Flüchtlingshilfe von 2005 bis 2020.

Asylverfahren über 12 Monate 2005–2020

Quotenerfüllung 2005–2020

Herkunftsländer 2020 zu 2010

157%

134%

106%

118%

138%

162%

173%

Diff. in %-Pkt.

183% Afghanistan

Russische Föderation Syrien, Arabische Republik

(58,0%) 5.000

(32,9%) 1.750 10

16

17

18

19

20

Abb. 5: Anzahl und Anteil der KundInnen in der „Grundversorgung“, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (100 %-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100 % der Kosten zu tragen.

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 7: Quotenerfüllung des Landes Wien zur „Grundversorgung“. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2020 für 21,4 % aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Das Land Wien erfüllt daher 2020 die vorgegebene Quote mit 183 %.

(-6,8) (+8,0) (+3,8) (+3,3)

3,9%

Georgien

1,7%

staatenlos

1,6%

84 weitere Länder 05

10,2%

5,0%

Nigeria

15

(+12,5)

6,1%

Iran, Islamische Republik

05

17,2%

8,7%

Somalia

seit 2014 stellt das BMI keine Daten mehr zur Verfügung

(+21,4)

30,3%

Irak

(-7,3) (-4,8) (+0,7) (-30,8)

15,3% 0%

50%

Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ 2020 und 2010 in Anspruch nahmen – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.


88

Schuldenproblematik


89

Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird. Im Anschluss an diesen Überblick sind vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Leistungen für diese KundInnengruppe dargestellt.

9.930 (264%)

Altersverteilung 2020 zu 2010 (als Linie) Anzahl Frauen

9.270 9.230 (247%) (246%)

40,4%

9.560 (254%)

40,3%

9.870 (263%)

39,5%

10.460 (278%)

40,8%

05

9.010 (240%)

41,6%

Wienerinnen und Wiener, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik notwendige Ausgaben nicht mehr bewältigen können und dadurch in ihren jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, erhalten bei der Schuldnerberatung Wien fachkundige Beratung und Unterstützung zum Abbau ihrer Schulden. In besonders schwierigen Situationen begleiten die MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung ihre KundInnen beim Privatkonkurs oder mit dem 2011 eingeführten „Betreuten Konto“.

3.760 (100%)

41,9%

KundInnen mit Schuldenproblematik

Kundinnen und Kunden 2005–2020

44,0%

Überblick zur KundInnengruppe

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder – keine Angabe zu 2005 möglich. Ab 2019 werden auch jene KundInnen gezählt, die ausschließlich Ambulanzberatungen hatten.

Anteil der Frauen und Männer 2020 42 Jahre

40,4%

59,6%

210

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer der KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2020.

Anzahl Männer 110 ​ ​ ​ ​ 105 ​ ​ ​ ​ 100 ​ ​ ​ ​ 95 ​ ​ ​ ​ 90 ​ ​ ​ ​ 85 ​ ​ ​ ​ 80 ​ ​ ​ ​ 75 ​ ​ ​ ​ 70 ​ ​ ​ ​ 65 ​ ​ ​ ​ 60 ​ ​ ​ ​ 55 ​ ​ ​ ​ 50 ​ ​ ​ ​ 45 ​ ​ ​ ​ 40 ​ ​ ​ ​ 35 ​ ​ ​ ​ 30 ​ ​ ​ ​ 25 ​ ​ ​ ​ 20 ​ ​ ​ ​ 15 ​ ​ ​ ​ 10 ​ ​ ​ ​ 5 ​ ​ ​ ​ 0​

140

70

​ 43 Jahre

​ 70

140

210

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter der KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2020. Die hervorgehobenen Segmente zeigen das Medianalter, die Linie das Vergleichsjahr 2010 an.


90

36,4%

09

10

15

16

5.530 (108%)

Aufwendungen 2005–2020 in Mio. Euro

4.950 (97%)

4.380 (86%)

4.590 (90%)

40,1%

41,4%

5.750 (113%)

40,4%

5.460 (107%)

38,7%

4.780 (94%)

40,7%

5.110 (100%)

42,2%

Erst-KundInnen und -Kunden 2009–2020

41,3%

Bezirksspezifische Nutzung 2020

17

18

19

20

< -45%

Subjektförderung

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

0,54 (100%)

2,09 (388%)

2,64 (489%)

2,71 (503%)

2,95 (547%)

3,01 (558%)

3,02 (560%)

3,51 (652%)

05

10

15

16

17

18

19

20

-45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45%

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2020. Die Anzahl der EinwohnerInnen und die Altersstruktur in den Bezirken wurden berücksichtigt. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der KundInnen, die zum ersten Mal ein Gespräch bezüglich der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ führen, von 2009 bis 2020. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Bezirksspezifische Verschuldung 2020

Wartezeit 2009–2020 in Tagen 22 (100%)

23 (105%)

09

10

13 (59%)

14 (64%)

15 (68%)

42 (191%)

42 (191%)

18 (80%)

16

17

18

19

20

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +45% bis +45% > +45%

Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 56.873 Euro) der KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ im Jahr 2020, die im Konkursverfahren sind. Grün: unter dem Durchschnitt. Rot: über dem Durchschnitt.

15

Abb. 7: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem persönlichen Beratungsgespräch in Tagen (Median). Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben. Der Anstieg 2018/2019 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch KundInnen auf das Inkrafttreten der neuen Rechtslage (Herbst 2017) zugewartet haben.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die KundInnengruppe „KundInnen mit Schuldenproblematik“ von 2005 bis 2020. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung Schuldnerberatung Wien GmbH 2007.


91

1.110 (740%)

47,4%

48,2%

48,9%

49,4%

12

670 (447%)

1.220 (813%)

Überweisungen 2012–2020

770 (513%)

47,9%

Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc., sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden.

150 (100%)

46,7%

Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten.

Kundinnen und Kunden 2012–2020

64,2%

Betreutes Konto

1.280 (850%)

1.300 (864%)

15

16

17

18

19

20

4.360 (100%)

25.830 (592%)

34.370 (788%)

12

15

16

43.820 53.170 56.700 62.500 (1.005%) (1.219%) (1.300%) (1.434%)

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2020. Seit 2017 werden nur mehr jene Personen als KundInnen gezählt, auf deren Konto unterjährig tatsächlich Kontobewegungen stattgefunden haben. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2020 von der Schuldnerberatung Wien im Namen von KundInnen über ein „Betreutes Konto“ durchgeführt wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2020

Aufwendungen 2012–2020 in Tsd. Euro Subjektförderung

49,4%

50,6%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

54 (100%)

245 (458%)

243 (453%)

344 (642%)

351 (655%)

374 (698%)

433 (809%)

12

15

16

17

18

19

20

Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. Das Betreute Konto endet, wenn die NutzerIn es nicht mehr haben will oder das Betreute Konto den Zweck der Existenzsicherung nicht mehr erfüllen kann (es kommt kein Geld mehr, es ist keine Miete mehr zu bezahlen, NutzerIn ist nicht mehr erreichbar etc.).

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2020 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2020.


92

Ergibt sich aus der oben angesprochenen wirtschaftlichen Analyse die Sinnhaftigkeit eines Privatinsolvenzverfahrens, so wird bei der Vorbereitung dessen unterstützt. Besteht keine Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu führen, ist das Ziel der Beratung, weitere Fehler im Umgang mit Geld zu vermeiden. Die Sicherung der Begleichung aller existenziellen Kosten (Miete, Energie, Alimente) steht dabei im Mittelpunkt. Finanzielle Unterstützung wird nicht gewährt. Die Neugestaltung der Homepage, Medienarbeit und Vortragstätigkeiten ermöglichen zusätzlich zum Projekt eine präventive Finanzbildung/Finanzführerschein Wirkung.

10.460 (115%)

9.520 (105%)

9.560 (105%)

9.370 (103%)

Erwerbsstatus 2020 zu 2010 8.770 (97%)

9.060 (100%)

Diff. in %-Pkt.

40,8%

39,5%

40,5%

41,6%

Arbeitslos 42,0%

Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie der Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten.

9.070 (100%)

41,9%

Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht allein bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Kundinnen und Kunden 2012–2020

42,6%

Schuldnerberatung & Schuldenregulierungsverfahren

12

15

16

17

18

19

20

40,5%

Erwerbstätig

(-5,0) (-13,8)

29,1%

Sonstige

(+5,5)

17,0% 0%

70%

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2020, die Beratungsgespräche führten. Die farbigen Segmente geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung" nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

Familienstand 2020 zu 2010

Einkommensarten 2020 zu 2010 Diff. in %-Pkt. Lohn/Gehalt, geringf. Beschäftigung

33,4%

Nothilfe, Arbeitslosengeld Diff. in %-Pkt. Ledig

37,8%

(+9,2)

Verheiratet

31,1%

(-4,8)

Geschieden

29,0%

Verwitwet

1,8%

Verpartnert

0,2% 0%

KinderbetreuG, KrankenG

(+0,2)

AMS-Maßnahme

Abb. 2: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten.

(+11,1)

9,7%

Beihilfen

(-0,3)

(+12,3)

11,1%

Pension(-svorschuss)

(-2,7)

70%

30,8%

Mindestsicherung

Sonstige

(+7,0)

(+1,3)

7,9%

(-17,6)

4,0%

(-3,3)

2,2%

(-2,1)

0,9% 0%

50%

(-8,7)

Abb. 4: Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der „Schuldnerberatung“ 2020 und 2010 – in Klammern die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe bezogener Einkommensarten 2020: 5.240.


93

Verschuldungsgründe 2020 zu 2010

Ambulanzberatungen 2018–2020 Diff. in %-Pkt.

Arbeitslosigkeit

41,6%

Selbstständigkeit

610 (37%)

18

19

20

980 (100%)

2.460 (251%)

05

10

2.760 2.220 (281%) (227%)

1.830 (187%)

2.280 (233%)

17

18

2.360 1.740 (240%) (177%)

(+6,3)

10,9%

Konsumverhalten

1.530 (92%)

(-14,3)

15,8%

Trennung/Scheidung

Eröffnete Privatkonkurse 2005–2020

1.650 (100%)

(+2,5)

9,7% (-0,5)

Unfall/Krankheit

9,4%

Sonstige Gründe

(+2,7)

5,1%

Mithaften/bürgen

3,6%

(+5,1)

Wohnraum

2,6%

(-0,3)

Straffälligkeit

1,2% 0%

70%

(-2,1) 05

10

15

16

17

15

16

19

20

Abb. 5: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2020 und 2010 – in Klammer die Differenz zu 2010 in Prozentpunkten. Summe der genannten Verschuldungsgründe für 2020: 5.180.

Abb. 7: Anzahl der Ambulanzberatungen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2018 bis 2020 mit KundInnen geführt wurden.

Abb. 9: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen, wodurch KundInnen mit ihrem Konkursverfahren bis 2018 zugewartet haben.

Verschuldung 2020 in Tsd. Euro

Beratungsgespräche 2005–2020

Begleitete Privatkonkurse 2005–2020

> 200

347

bis 200

194

bis 150

377

bis 100

126

bis 90

184

bis 80

250

bis 70

240

bis 60

333

bis 50

377

bis 40

452

bis 30

410

bis 20

304

< 10

101 0

200

400

600

Abb. 6: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung 2020, gruppiert nach Höhe der Verschuldung. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Das blaue Segment zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 56.000 Euro – 2019 waren es 56.870 Euro) der berücksichtigten KundInnen.

10.160 (100%)

20.020 (197%)

21.960 (216%)

19.560 (193%)

17.980 (177%)

17.890 (176%)

05

10

15

16

17

18

16.840 18.700 (166%) (184%)

19

20

Abb. 8: Anzahl der Beratungsgespräche in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ die von 2005 bis 2020 mit KundInnen geführt wurden.

2.200 (100%)

2.370 (108%)

1.920 (87%)

1.520 (69%)

1.900 (87%)

1.880 (85%)

1.360 (62%)

12

15

16

17

18

19

20

Abb. 10: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2020 von KundInnen der Schuldnerberatung nach Konsultation eröffnet und von der Schuldnerberatung begleitet wurden. Der Rückgang im Jahr 2017 ist auf eine Änderung der Insolvenzordnung 2018 zurückzuführen.


94

Finanzbildung (Projekt im Aufbau)

Kundinnen und Kunden 2020 Finanzführerschein

Module und Workshops 2020

Finanzbildung-Workshops

580 (100%)

Der Finanzführerschein umfasst 5 Module zu je 2 Unterrichtseinheiten. Die Jugendlichen entdecken dabei ihr Können und ihr Gespür im Umgang mit dem eigenen Geld u.a. zu den Themen Einnahmen/Ausgaben, Geldüberblick, Konsumentenschutz, gefährliche Schulden, Kredit und Konto/Kontoüberzug, Wohnen oder Auto. Die speziell geschulten TrainerInnen können die Workshops sowohl vor Ort aus auch Online durchführen. Damit kann und soll eine spätere Verschuldung vermieden werden.

Workshops zur Finanzbildung

42 (100%)

56,3%

33

43,7%

9

Das Team der Finanzbildung Wien bietet einerseits den Finanzführerschein in polytechnischen Schulen und Berufsschulen, andererseits Workshops u.a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kostenlos an. Das Angebot ist kostenlos und unabhängig und wird in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion Wien und unterstützt von der Arbeiterkammer Wien umgesetzt.

Module für den Finanzführerschein

05

10

15

16

17

18

19

20

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Finanzbildung“ für 2020. Das farbige Segmente gibt die KundInnen, die an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, das graue Segment jene KundInnen, die einen Workshop zur Finanzbildung besucht haben, wieder.

Abb. 3: Anzahl der im Jahr 2020 abgehaltenen Module für den Finanzführerschein und Workshops zur Finanzbildung.

KundInnen Finanzführerschein 2020

Zugriffe Kahoot Quizspiel 2020

Polytechnische Schulen

Berufsschulen

610 (100%)

320 (100%)

67,9%

32,1%

Die Workshops u.a. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe informieren u.a. über die Themenbereiche: Geldüberblick behalten, gefährliche Schulden, Eintreibungsschritte, Wohnen, Schuldenregulierung. 05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 2: Anzahl der KundInnen, die im Jahr 2020 an Modulen für den Finanzführerschein teilgenommen haben, aufgeteilt nach Schulform.

05

10

15

16

17

18

19

20

Abb. 4: Anzahl der Zugriffe auf das Online Finanzbildungsspiel Kahoot im Jahr 2020.


95


96

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH


97

Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH

Kundinnen und Kunden AWZ 2010–2020 30 (100%)

4.840 7.370 10.990 10.560 9.950 6.980 (16.133%) (24.573%) (36.623%) (35.203%) (33.170%)(23.260%)

Die AWZ Soziales Wien GmbH, eine FSW-Tochtergesellschaft, ermöglicht Aus-, Fort- und Weiterbildung analog der aktuellen Berufsbilder in den Gesundheits- und Sozialberufen und bietet Beratung und Aktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund an. Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKPS) Erdberg und Schlachthausgasse bieten Ausbildungen zur Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Pflege mit Matura sowie Nostrifikationslehrgänge an. Neben der Ausbildung zur Heimhilfe besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung für „Mehrstündige Alltagsbegleitung“ zu absolvieren. Die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Die Bildungsakademie (BA) ist Bildungsdienstleisterin in der Sozial- und Gesundheitsbranche. Sie dient der Unterstützung in der operativen Planung und Durchführung interner Fortbildungsmaßnahmen der FSW-Unternehmensgruppe sowie der beruflichen Weiterbildung externer, in der Sozialund Gesundheitsbranche tätiger Personen am offenen Markt. Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich in einem spannenden Umfeld sozial zu engagieren und ihre persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Die Wiener Bildungsdrehscheibe (WBDS) bietet Bildungsberatung, Kompetenzerhebung und Vermittlung von Bildungsmaßnahmen bzw. gemeinnütziger Hilfstätigkeit für geflüchtete Personen in der Grundversorgung in Wien.

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Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2010 bis 2020.

Aufwendungen 2010–2020 in Mio. Euro 0,17 (100%)

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3,28 3,53 4,78 5,44 7,10 8,63 (1.985%) (2.140%) (2.894%) (3.294%) (4.304%) (5.230%)

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Abb. 2: Aufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2013 bis 2020.


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Kundinnen und Kunden WBDS 2017–2020

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TeilnehmerInnen Bildungsakademie 2014–2020

4.350 (100%)

4.830 (111%)

4.140 (95%)

3.130 (72%)

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Schülerinnen und Schüler WiSOZ 2014–2020

2.300 (100%)

4.410 (192%)

5.400 (235%)

6.050 (263%)

5.160 (225%)

5.210 (227%)

3.010 (131%)

150 (100%)

140 (95%)

230 (152%)

220 (144%)

240 (158%)

110 (72%)

150 (103%)

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Abb. 3: Anzahl der KundInnen der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2020. 2020 kam es zu einer Reduktion der KundInnen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.

Abb. 5: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2020. 2020 kam es zu einer Reduktion der TeilnehmerInnen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden konnten.

Abb. 7: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2014 bis 2020.

Beratungskontakte durch WBDS 2017–2020

Seminare der Bildungsakademie 2014–2020

Lehrgänge an der WiSOZ 2014–2020

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18.290 (100%)

28.080 (154%)

18.470 (101%)

9.840 (54%)

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Abb. 4: Anzahl der Beratungskontakte der Wiener Bildungsdrehscheibe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH von 2017 bis 2020. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.

180 (100%)

330 (186%)

480 (274%)

510 (291%)

480 (271%)

480 (273%)

330 (101%)

6 (100%)

5 (83%)

8 (133%)

8 (133%)

7 (117%)

4 (67%)

6 (100%)

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Abb. 6: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2020 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden. 2020 konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger Weiterbildungs- und Beratungsangebote durchgeführt werden.

Abb. 8: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2020 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien GmbH besucht wurden.


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Schülerinnen und Schüler GuKPS 2014–2020 240 (100%)

290 (117%)

350 (144%)

370 (153%)

340 (138%)

500 (204%)

680 (281%)

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Abb. 9: Anzahl der SchülerInnen der GuKPS von 2014 bis 2020. 2020 kam es zur Umbenennung von Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) in Schule für GuKPS Schlachthausgasse und zur Gründung der GuKPS Erdberg.

Lehrgänge an der GuKPS 2014–2020 10 (100%)

10 (100%)

12 (120%)

12 (120%)

12 (120%)

18 (180%)

24 (240%)

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Abb. 10: Anzahl der Lehrgänge für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe der drei Schulen des AWZ Soziales Wien von 2014–2020.


Wir sind da, um für Sie da zu sein.


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