Infoflyer PV-Anlagen

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photovoltaikanlagen

fortimo setzt auf sonnenenergie


fortimo investiert in den klimaschutz

Die Schweiz verfolgt grosse Ziele bezüglich des Einsatzes und der Förderung von erneuerbaren Energien und des Ökostroms. Schon länger werden die Gebäude der Fortimo Projekte, wo immer möglich, mit erneuerbarer Energie gespiesen. Anfang 2019 entschied Fortimo zudem, das enorme Potenzial der gut besonnten Dachflächen aller eigenen Bauten und Drittdächern aktiv zu nutzen. IDEE Pro Jahr erstellt Fortimo rund 400 Wohnund Gewerbeeinheiten über insgesamt rund 30 Gebäude. Hier möchte wir proaktiv in die Realisierung solcher Projekte investieren und das enorme Potenzial der gut besonnten Dachflächen nutzen und mit den Photovoltaikanlagen klimafreundlichen

Strom produzieren. Es werden bei allen aktuellen sowie künftigen Objekten die Photovoltaikanlagen frühzeitig in die Projektplanung miteinbezogen, um diese möglichst optimal auf den künftigen Verbrauch abzustimmen. So kann ein Grossteil der vor Ort produzierten Energie direkt durch die

Bewohner genutzt werden. Die Mieterinnen und Mieter unserer Wohn- und Gewerbeliegenschaften schätzen die Möglichkeit, den vor Ort produzierten Strom nutzen zu können. Und dies zu Kosten, die maximal dem ortsüblichen Basisstrompreis entsprechen.


Übersicht der weltweiten Ressourcen und des Energieverbrauchs.

Jährlicher Energieverbrauch weltweit

Gas

Uran

Kohle

Total Reserven Fossile Energieträger

Öl

Jährliche Sonneneinstrahlung


photovoltaikanlage kurz erklärt

NACHHALTIGKEIT Die «graue Energie» bzw. Ökobilanz einer vollumfänglichen Photovoltaikanlage liegt derzeit in der Schweiz im Durchschnitt bei 2-3 Jahren. Das bedeutet, dass die eingebrachte Energie für die Herstellung und Installation einer Photovoltaikanlage je nach Betrachtung der anzunehmenden Laufzeit, des Standortes, der Einstrahlung etc. rund 5-6% der später gewonnenen Energie beträgt. Der Erntefaktor liegt somit bei rund dem 15 bis 20-fachen. MONTAGE / WARTUNG, SCHUTZ UND SICHERHEIT Eine auf das Gebäude optimierte Photovoltaikanlage, welche als beschwerte Aufdachanlage geplant und erstellt wird beeinträchtigt in keiner Weise die Dachhaut und verspricht eine hohe Leistungsfähigkeit. Generell sind die Photovoltaikpaneelen sehr robust und halten auch typische Schneelasten und Hagelschlag problemlos aus. Nötige Wartungsarbeiten werden in aller Regel über den Dachausstieg im Treppenhaus erbracht sowie im Technikraum, wo sich weitere Komponenten befinden. Auf dem Dach sind SUVA konforme Sicherungseinrichtungen für die Unterhaltsarbeiten am Dach als auch an der Photovoltaikanlage vormontiert. Weiter mindern oder halten Einrichtungen wie Blitz- und Überspannungsschutz Naturereignisse und technische Störungen ab, um die Komponenten einer Photovoltaikanlage möglichst zu schützen. Mittels Fehlermeldungen, Datenanalysen und Protokollen können Störungen rasch eruiert und korrigiert werden. ERTRÄGE / KOSTEN Für Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft mit einer Photovoltaikanlage fallen keine Kosten an, da sich diese im Eigentum der Fortimo befindet. Kosten entstehen nur aus dem direkten Energiebezug, analog der sonst üblichen Verrechnung des örtlichen Energielieferanten. Auf Stockwerkeigentums-Liegenschaften installierte Photovoltaikanlagen gehen mit dem Verkauf an die Stockwerkwerkeigentümer-Gemeinschaft über. Als Eigentümerin der Anlage stehen ihr damit sämtliche Erträge zu, wofür sie im Gegenzug für anfallende Aufwände aufkommt. ELEKTROSMOG Messwerte der Strahlungsintensität von Photovoltaikanlagen, welche nach geltenden Normen und Richtlinien installiert sind (inklusive Zuleitungen) fallen deutlich tiefer aus als die natürliche, uns umgebende Strahlung. Dies, selbst wenn keine WLAN, Bluetooth, GSM oder ähnliche Strahlungen vorhanden sind. RECYCLING Da die Photovoltaikmodule keine mechanischen Teile beinhalten, resultieren Betriebszeiten von 30 bis 40 Jahren. Nach der erwarteten Betriebsdauer erzwingen EU-weite Recyclingvorschriften bei den Produzenten zunehmend, dass rund 95% der Photovoltaikmodule wieder nutzbar gemacht werden können. Primäre Bestandteile der Module bilden Aluminium, Glas (75%), Kupfer, Kunststoffe und weniger als 5% Silizium. Schadstoffe (wie Blei etc.) sind in den Photovoltaikmodulen nicht oder kaum mehr vorhanden.


zusammenschluss

ZUSAMMENSCHLUSS ZUM EIGENVERBAUCH (ZEV) Zur optimierten, direkten Energienutzung einer Photovoltaikanlage bilden bei einer Mietliegenschaft die Bewohner entweder mit der Fortimo oder der Verwaltung, im Sinne des Energiegesetzes (EnG), einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Bei Eigentumsliegenschaften wird der Zusammenschluss zwischen der Verwaltung und der Stockwerkeigentümerschaft gebildet. Jeder ZEV verfügt über einen einzigen Messpunkt (Hauptzähler) gegenüber dem örtlichen Elektrizitätswerk / Verteilnetzbetreiber (VNB), womit der ZEV gemeinsam, auch in Bezug auf die Messeinrichtung, die Messung oder den Anspruch auf Netzzugang wie ein einziger Endverbraucher zu behandeln ist. Dadurch ist Fortimo bzw. eine Verwaltung Vertragspartnerin gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (VNB). Die in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, notwendigen Kompetenzen und Verantwortungen können an natürliche wie juristische Personen übertragen werden. ENERGIEMESSUNG, VERTEILUNG & INKASSO Der individuelle Stromverbrauch für Wohnen und Nebenräume wird mittels Smart-Meter gemessen und nach Anteil Solar- und Netzstrom ausgewiesen und verrechnet. Der allgemeine Stromverbrauch für Heizung, allgemeine Beleuchtung etc. wird ebenfalls mit geeichten Messgeräten erfasst und nach den Vorgaben der Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Endverbraucher aufgeteilt und in Rechnung gestellt. Im Stockwerkeigentum werden die allgemeinen Energieaufwände innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt und abgerechnet. Überschüssige Solarenergie die ins Netz zurück gespiesen wird, entschädigt der Verteilnetzbetreiber (VNB) an den Anlageneigentümer zum jeweils gültigen Tarif. Sämtliche Abrechnungen und Inkasso-Dienstleistungen übernimmt ein spezialisierter Dienstleister, womit eine professionelle Handhabung für jede ZEV-Gemeinschaft gewährleistet werden kann. STROMPRODUKT UND TARIFFESTLEGUNG Das externe Stromprodukt wird vorgängig von Fortimo oder ihrer Vertretung festgelegt. Es handelt sich dabei in aller Regel um das Standard-Stromprodukt des ansässigen Verteilnetzbetreibers (VNB). Bei Mietobjekten wird dieses im Rhythmus der Tarifanpassungen des Verteilnetzbetreibers (VNB) angepasst, bei Stockwerkeigentum findet die Anpassung und Festlegung nach Übernahme und erster Möglichkeit einer Anpassung gemäss Reglement statt. Der Solarstrom-Tarif darf pro Kilowattstunde bei Mietobjekten nie höher sein als das Standardstromprodukt des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Film PV-Anlage

SCHEMA ZEV Messung Strom PV-Strom - Eigenverbrauch PV Strom - Überschuss Netzstrom

Wohnung 3

Wohnung 2

Wohnung 1

Übergabezähler VNB

Heizung

Warmwasser

Allgemein


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FORTIMO AG Rorschacherstrasse 286 CH-9016 St.Gallen

+41 71 844 06 66 info@fortimo.ch www.fortimo.ch

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