Ferienjob 2015

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Bitte Bitte wenden wenden Sie Sie sich sich mit mit Ihren Ihren Fragen Fragen an: an: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Arbeit und Verkehr 2, 01097 Dresden Wilhelm-Buck-Straße Tel.: 0351 564-0, Fax: 0351 4510088576 Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden E-Mail: poststelle@smwa.sachsen.de Tel.: 0351 564-8265, Fax: 0351 564-8209 Internet: www.arbeitsschutz.sachsen.de E-Mail: poststelle@smwa.sachsen.de Internet: http://www.arbeitsschutz-sachsen.de Landesdirektion Sachsen – Abteilung Arbeitsschutz Postanschrift: Landesdirektion Dresden – 09105 Chemnitz Abteilung Arbeitsschutz Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Besucheranschriften: Tel.: 0351 825-5001, Fax: 0351 825-9700 Dienststelle Dresden E-Mail: post.asd@ldd.sachsen.de Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Internet: http://www.ld-dresden.de Tel.: 0351 825-5001 Dienstsitz Bautzen Fax: 0351 825-9700 Käthe-Kollwitz-Straße 17, Haus 3, 02625 Bautzen E-Mail: post.asd@lds.sachsen.de Internet: http://www.lds.sachsen.de Tel.: 03591 273-400, Fax: 03591 273-460 Dienstsitz Bautzen Landesdirektion Dresden – 3, 02625 Bautzen Käthe-Kollwitz-Straße 17/Haus Abteilung Arbeitsschutz Telefon: 03591 273-400 Telefax: 03591Chemnitz 273-460 Außenstelle Reichsstraße 39, 09112 Chemnitz Außenstelle Chemnitz Tel.: 0371 3685-0, Fax: Chemnitz 0371 3685-100 Reichsstraße 39, 09112 E-Mail: Tel.: 0371post.asc@ldd.sachsen.de 3685-0 Internet: Fax: 0371 http://www.ld-dresden.de 3685-100 E-Mail: post.asc@lds.sachsen.de Dienstsitz Zwickau Internet: http://www.lds.sachsen.de Lothar-Streit-Straße 24, 08056 Zwickau Tel.: 0375 39032-0, Fax: 0375 39032-20 Dienstsitz Zwickau Lothar-Streit-Straße 24, 08056 Zwickau Telefon: 0375 39032-0 Landesdirektion Dresden – Telefax: 0375 39032-20 Abteilung Arbeitsschutz Außenstelle Leipzig Außenstelle Leipzig Oststraße 13, 04317Leipzig Leipzig Braustraße 2, 04107 Tel.:0341 0341 977-5001 6973-100, Fax: 0341 6973-110 Tel.: Fax: 0341post.asl@ldd.sachsen.de 977-1199 E-Mail: E-Mail: post.asl@lds.sachsen.de Internet: http://www.ld-dresden.de Internet: http://www.lds.sachsen.de Herausgeber: Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden E-Mail: poststelle@smwa.sachsen.de Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden Internet: http://www.smwa.sachsen.de E-Mail: poststelle@smwa.sachsen.de Stand: November 2011 Internet: http://www.smwa.sachsen.de Stand: 2. Auflage, März 2015 Gestaltung, Satz und Druck: SDV – Die Medien AG. Gestaltung, Satz und Druck: Auflage: 1000 Stück SDV – Die Medien AG. Auflage: 1000 Stück Kostenloser Bezug der Veröffentlichung unter https://publikationen.sachsen.de

Ferienjob Hinweise für Schüler und Arbeitgeber


Bei der Beschäftigung von Schülern während der Ferien müssen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Voraussetzung für eine Ferientätigkeit ist, dass der Schüler das 15. Lebensjahr vollendet hat. Während der Ferien darf für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr gearbeitet werden (hierbei gilt die 5-Tage-Woche). Die Arbeitszeit darf nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich betragen und muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Der Ferienjob ist an Samstagen, Sonn- und Feiertagen verboten. Ausnahmen für bestimmte Betriebsarten, wie z. B. Gaststätten, Kioske, Krankenhäuser sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 16–18) geregelt!

Akkordarbeit, schädliche Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen sowie außergewöhnliche Einwirkungen von Hitze, Kälte und starke Nässe sind verboten. Ausnahmen sind im § 22 Abs. 2 des Jugendarbeitschutzgesetzes definiert. Verbotene Tätigkeiten im Ferienjob sind z. B.:

Die Ruhepausen müssen während der Arbeitszeit mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden betragen. Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schüler über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen. Gefährliche Jobs? Bei der Auswahl des Ferienjobs ist dem physischen und psychischen Leistungsvermögen der Schüler Rechnung zu tragen. Sie sind grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten zu betrauen, bei denen sie keinen sittlichen oder Unfallgefahren ausgesetzt sind.

die Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Spalt-, Hack-, Fräs- und Spanschneidemaschinen, Pressen das Bedienen von Hebezeugen und Zentrifugen Arbeiten an Tankstellen Arbeiten unter Einwirkung von Eichen- und Buchenholzstäuben sowie Dieselemissionen Schweißarbeiten Arbeiten in Kühl- und Nassräumen – wie Brauereien und Schlachthöfen Heben und Tragen schwerer Lasten eine Beschäftigung mit erhöhter Infektionsgefahr

Eine ärztliche Untersuchung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für diese Art der Beschäftigung nicht erforderlich.


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