Förderfibel Asyl
Förderfibel Asyl | 1
Inhalt
Vorwort ..............................................................................................................................................................................................................3
1 Sächsische Staatskanzlei (SK).....................................................................................................................................................................4 Themen: Demografie, Interregionale Zusammenarbeit......................................................................................................................4 2 Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI).................................................................................................................................5 Themen: Stadtentwicklung, Städtebau....................................................................................................................................................5 3 Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJus)..............................................................................................................................6 Themen: Opfer- und Präventionshilfe......................................................................................................................................................6 4 Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)................................................................................................................................7 Themen: (insbesondere schulische) Bildung..........................................................................................................................................7 5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI)....................................................................... 12 Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung...................................................................................................................... 12 6 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).......................................................................... 17 Themen: Berufs- und Weiterbildung..................................................................................................................................................... 17 7 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)...................................................................................... 22 Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium....................................................................................................................................... 22
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden auf vielfältige Weise. Zum einen setzen wir uns auf Bundesebene für schnellere Verfahren und strengere Aufnahmerichtlinien ein. Wir arbeiten daran, dass abgelehnte Asylbewerber wieder zügig unser Land verlassen. Zum anderen unterstützen wir die Gemeinden und Landkreise über unsere Förderprogramme ganz konkret bei der Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen. Die Bandbreite umfasst dabei genauso präventive Maßnahmen wie Städtebau, Bildung oder internationale Zusammenarbeit. Die vorliegende, aktualisierte Förderfibel bietet einen umfassenden Überblick zu diesen Programmen. Sie enthält kurze Beschreibungen der jeweiligen Förderung sowie Ansprechpartner und weiterführende Informationen, so dass jede Kommune schnell das für sie passende Instrument finden kann. Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihr Engagement bei der Bewältigung dieser gemeinsamen Aufgabe.
Prof. Dr. Roland Wöller Sächsischer Staatsminister des Innern
Förderfibel Asyl | 3
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Sächsische Staatskanzlei (SK) Themen: Demografie, Interregionale Zusammenarbeit
Förderprogramm: Demografie Richtlinie der SK zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL „Demografie“) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Engere Zusammenarbeit von Kommunen zu Fragen der demografischen Entwicklung sowie Aufbau finanziell nachhaltiger Strukturen
u. a. Entwicklung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels sowie Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
Kommunale Gebietskörper schaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwal tungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religions gemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
i. d. R. 70 %, in begründeten Fällen bis zu 90 %
keiner
bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit, Europagedanke Richtlinie der SK zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankes (RL Internationale Zusammenarbeit) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
❙❙ Teil I: Förderung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit, Verbreitung des Europagedankens ❙❙ Teil II: Intensivierung der sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik
u. a. grenzübergreifende und interregionale Zusammenarbeit, Europapolitische Öffentlichkeitsarbeit
❙❙ Teil I: u. a. eingetragene gemeinnützige Vereine, freie Träger, Gemeinden und Landkreise sowie deren rechtsfähige Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung ❙❙ Teil II: darüber hinaus u. a. Handwerkskammern, Indus trie- und Handelskammern
❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
❙❙ Teil I: 70 % ❙❙ Teil II: 80 %
❙❙ Teil I: a) grenzübergr. Zusammenarbeit: 2.500 EUR b) interregionale Zusammenarbeit: 7.000 EUR c) Europagedanken: 2.500 EUR bzw. für Exkursionen nach Brüssel und Straßburg: 3.500 EUR ❙❙ Teil II: 24.000 EUR
bis spätestens 28.02. für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor geplantem Vorhabenbeginn
Ansprechpartner: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz Weitere Informationen zum Förderprogramm
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Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) Themen: Stadtentwicklung, Städtebau
Förderprogramm: Soziale Stadtentwicklung Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020 Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch ❙❙ informelle Kinder- und Jugendbildung, ❙❙ Bürgerbildung/lebenslanges Lernen, ❙❙ soziale Eingliederung/Integration in Beschäftigung auf Grundlage von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten
Handlungskonzept und soziale Einzelprojekte
Städte und Gemeinden mit mind. 5.000 Einwohnern
Anteilfinanzierung
95 %
keiner
Für die ausgewählten Fördergebiete können fortlaufend Projektanträge gestellt werden.
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 54 Städtebau- und EU-Förderung, E-Mail: Staedtebau-und-EU-Foerderung@smi.sachsen.de und Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Städtebauförderung Richtlinie des SMI zur Unterstützung der Gemeinden bei der integrativen Quartiersentwicklung im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung (RL Integrative Quartiersentwicklung) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Sanierung von Wohnungen für Flüchtlinge
Übernahme des kommunalen Eigenanteils
Gemeinden, die in der BundLänder-Städtebauförderung sind
Anteilfinanzierung
ein Drittel bzw. 20 %
keiner
Für die ausgewählten Fördergebiete können fortlaufend Projektanträge gestellt werden.
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 54 Städtebau- und EU-Förderung, E-Mail: Staedtebau-und-EU-Foerderung@smi.sachsen.de und Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) Weitere Informationen zum Förderprogramm
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJus) Themen: Opfer- und Präventionshilfe
Förderprogramm: Opfer- und Präventionshilfe Verwaltungsvorschrift des SMJus für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Opfer- und Präventionshilfe (VwV Opfer- und Präventionshilfe) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
sozialpädagogische Angebote und Leistungen von Trägern der freien Straffälligen- und Opferhilfe
a) sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des sozialen Dienstes der Justiz b) Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen c) Betreutes Wohnen d) Beratung und Betreuung von Opfern und Straftätern e) Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter der Straffälligen- und Opferhilfe f) Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe einschließlich Tagungen sowie g) wissenschaftliche Untersuchungen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Evaluation von Maßnahmen nach den Buchstaben a bis f
Vereine auf dem Gebiet der Straffälligen- und Opferhilfe
Die Zuwendungen werden im Rahmen der institutionellen Förderung, zum Beispiel der Förderung von Beratungsstellen, oder der Projektförderung gewährt. Die Finanzierung erfolgt vorrangig als Festbetragsfinanzierung, im Einzelfall auch als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Eine Förderung aus Mitteln des Staatsministeriums der Justiz erfolgt in der Regel in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung (Zuschuss) und kann bis zur Höhe von 70 % der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus, erfolgen. Leistungen können nur für das jeweilige geltende Haushaltsjahr gewährt werden.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen maximalen Fördersatz/ Förderbetrag für einzelne Projekte gibt es nicht.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen maximalen Fördersatz/ Förderbetrag für einzelne Projekte gibt es nicht.
Zuwendungsanträge sollen jeweils bis zum 01.10. für das folgende Haushaltsjahr vorliegen.
In besonderen Fällen können auch Zuwendungen für fortlaufende Maßnahmen oder Maßnahmen mit einem Projektzeitraum von mehr als einem Jahr gewährt werden. Mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene werden nicht gefördert. Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Frau Zocher-Vollbarth, Herr Frankfurth E-Mail: poststelle-p@smj.justiz.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Themen: (insbesondere schulische) Bildung
Förderprogramm: Sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Förderrichtlinie des SMK über die Gewährung von Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (Förderrichtlinie BVJ) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Für benachteiligte Schüler, die aufgrund schlechter schulischer Vorleistungen die Berufswahlreife noch nicht erlangt haben, die individuellen Voraussetzungen zur Steigerung der Lernmotivation und Lernbereitschaft zu schaffen, sodass neben der allgemeinen Bildung insbesondere berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf die erfolgreiche Aufnahme einer beruflichen Ausbildung vermittelt und erlernt werden können
Maßnahmen und Projekte, die schulspezifisch, bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Jugendlichen erarbeitet werden
Schulträger eines öffentlichen Beruflichen Schulzentrums, an dem in der Berufsschule ein Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist
Projektfinanzierung
90 %
keiner
01.07. des selben Jahres
Ansprechpartner: Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de; Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 35, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Behindertenintegration Förderrichtlinie des SMK über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Zuwendungen an Schulträger für die Förderung von besonderen Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
Schaffung der Voraussetzungen für integrative Unterrichtung Schaffung der Voraussetzungen für Kooperationsmaßnahmen im außerunter richtlichen Bereich, der Gegenstand der Förderung muss im Einzelfall aus Sicht der Bewilligungsbehörde pädagogisch besonders förderungswürdig sein
Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden) als Träger öffentlicher Schulen, die Kosten von Integrationsmaßnahmen tragen
Projektförderung, Anteilfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
65 %
keiner
31.03. des laufenden Haushaltsjahres
Ansprechpartner: Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Mittelbewirtschaftung, Bewilligungsbehörde, E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 7
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Themen: (insbesondere schulische) Bildung
Förderprogramm: Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Richtlinie des SMK zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Projektförderung von Kindertageseinrichtungen
Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung und Modellprojekten und Fachtagungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (hier: insbesondere Förderung von „Willkommens-Kitas“)
kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jungendhilfe
❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
80 %
keiner
Antragstellung bis zum 30.11. des Vorjahres
Ansprechpartner: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV); Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 42, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Weiterbildung Verordnung des SMK zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Förderung von Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung
Planung, Organisation, Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Mitarbeiterfortbildung, innovative Projekte, Landesverbände der Weiterbildung
Träger von als förderungswürdig anerkannten Einrichtungen oder Landesorganisationen der Weiterbildung (Grundzuschuss, Unterkunfts- und Verpflegungs zuschuss, Mitarbeiterfortbildungszuschuss), Landesverbände der Weiterbildung (Landesverbandszuschuss), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Personen des Privatrechts (innovative Projekte, Innovationspreis)
Für die jeweiligen Förderinstrumente gelten jeweils verschiedene Förderbestimmungen gemäß der WbFöVO.
Für die jeweiligen Förderinstrumente gelten jeweils verschiedene Förderbestimmungen gemäß der WbFöVO.
❙❙ 90 % der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Grundzuschuss ❙❙ 40.000 EUR für Innovationspreis, Rest für andere Zuschüsse und innovative Projekte
Für die jeweiligen Förderinstrumente gelten jeweils verschiedene Förderbestimmungen gemäß der WbFöVO.
Ansprechpartner: Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Standort Radebeul, E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de; Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 33, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 8
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Themen: (insbesondere schulische) Bildung
Förderprogramm: Verbesserung des Bildungserfolgs benachteiligter Kinder und Jugendlicher Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem ESF 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020); Schülercamps und Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Vorhaben, die die Erlangung des Hauptschul abschlusses beziehungsweise eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses unterstützen sowie Vorhaben, die auf die Beseitigung individueller Defizite der Schüler hinwirken, um für die Teilnehmer die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn zu verringern.
a) Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen b) Schülercamps
❙❙ juristische Personen des öffentlichen Rechts ❙❙ juristische Personen des Privatrechts ❙❙ rechtsfähige Personen gesellschaften
❙❙ Teilnehmer an den geförderten Vorhaben müssen Schüler sein, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule im Freistaat Sachsen besuchen. ❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
Bis 95 % der förderfähigen Kosten
Keine Begrenzung der Höhe nach.
Antragstellung ist zu den folgenden Stichtagen möglich: zu a: bis 30.04. des Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu b: ❙❙ Winterferien bis 31.10. des Vorjahres ❙❙ Sommerferien bis 31.03. des laufenden Jahres ❙❙ Herbstferien bis 31.07. des laufenden Jahres
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB); Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 21, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de zu a)
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen“
zu b)
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Schülercamps“
Förderfibel Asyl | 9
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Themen: (insbesondere schulische) Bildung
Förderprogramm: Verbesserung der Berufsorientierung Jugendlicher der Sekundarstufe I Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem ESF 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020); Vorhaben zur Berufsorientierung Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Vorhaben zur Berufsorientierung, einschließlich koordinierender Aufgaben, die zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz sowie der Ausbildungsfähigkeit der Schüler beitragen. Die Vorhaben sollen eine Orientierung auf arbeitsmarktrelevante Berufsbilder geben und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Vertiefte Berufsorientierung
❙❙ juristische Personen des öffentlichen Rechts ❙❙ juristische Personen des Privatrechts ❙❙ rechtsfähige Personen gesellschaften
❙❙ Teilnehmer an den geförderten Vorhaben müssen Schüler sein, die eine Oberschule oder allgemeinbildende Förderschule im Freistaat Sachsen besuchen. ❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
Bis 95 % der förderfähigen Kosten
Keine Begrenzung der Höhe nach.
Durchführung von jährlichen Teilnahmewettbewerben mit individueller Festlegung von Antragsfristen
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB); Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 21, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Vorhaben zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem ESF 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020); Vorhaben zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten mit dem Ziel der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer, ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung ihrer Erwerbssituation
Vorhaben zur Alphabetisierung von funktio nalen Analphabeten
❙❙ juristische Personen des öffentlichen Rechts ❙❙ juristische Personen des Privatrechts ❙❙ rechtsfähige Personen gesellschaften
❙❙ Teilnehmer an den geförder ten Vorhaben müssen Personen sein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben. ❙❙ Personen, die nach § 4 Integrationskursverordnung teilnahmeberechtigt an einem Integrationskurs sind, sind von den Vorhaben zur Alphabetisierung ausgenommen ❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
Bis zu 100 % der förder fähigen Kosten.
Keine Begrenzung der Höhe nach.
Individuelle Festlegung von Stichtagen zur Antragstellung; Veröffentlichung im Förderbaustein; Veröffentlichung auf der Internetseite
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB); Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 21, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 10
4
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Themen: (insbesondere schulische) Bildung
Förderprogramm: Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem ESF 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020); Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Kindern mit besonderen Lern- und Lebens erschwernissen
Beschäftigung zusätzlichen Personals in Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
❙❙ Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen ❙❙ Juristische Personen des öffentlichen Rechts ❙❙ Juristische Personen des Privatrechts ❙❙ rechtsfähige Personengesellschaften
❙❙ Teilnehmer an den geförderten Vorhaben sind die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung. ❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
Bis 95 % der förderfähigen Kosten.
Keine Begrenzung der Höhe nach.
Durchführung von jährlichen Teilnahmewettbewerben mit individueller Festlegung von Antragsfristen
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB); Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 21, E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Hinweis: Im Bildungsbereich sind alle Integrationsmaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund, zu denen auch die Flüchtlinge und Asylbewerber gehören, im Regelsystem verankert. Gesonderte Förderrichtlinien und Förderprogramme nur für diesen Personenkreis Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es deshalb nicht.
Förderfibel Asyl | 11
5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI) Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung
Förderprogramm: Weltoffenes Sachsen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FördRL WOS) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Zuwendungen für Projekte, die die demokratische Kultur in Sachsen fördern, die freiheitliche demokratische Grundordnung stärken und die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Zweck ist weiterhin auch eine Verstärkung solcher Projekte durch lokale und regionale Vernetzung sowie wissenschaftliche und beratende Begleitung.
❙❙ Gefördert werden Projekte, die a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, wie beispielsweise Rassismus und Antisemitismus, in unserer Gesellschaft abbauen helfen, b) d emokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern, c) Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten und sexueller Orientierungen und Identität fördern und stärken, d) zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen, e) Opfer von politisch motivierter Kriminalität qualifiziert beraten und „unterstützen, f) Multiplikatoren und Fachkräfte ausbilden, fortbilden und deren Arbeit inhaltlich und methodisch betreuen, g) zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen unter Beteiligung maßgeblicher staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen sowie relevanter Akteure beitragen oder h) durch beratende und wissenschaftliche Begleitung von Projekten eine nachhaltige Entwicklung innovativer Handlungskonzepte initiieren. ❙❙ Es sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die an den lokalen und gemeinwesenorientierten Erfordernissen ausgerichtet und in lokale oder regionale Netzwerke eingebunden sind.
Zuwendungsempfänger können sein: a) eingetragene Vereine und Verbände, b) staatlich anerkannte freie Träger, c) s taatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, d) k ommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe, e) gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist, f) F achhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien, g) F orschungs- und Kultur einrichtungen, h) T räger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen.
❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
❙❙ 90 % der zuwendungs fähigen Ausgaben ❙❙ in Ausnahmefällen 95 %
keiner
❙❙ spätestens 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr ❙❙ für Projekte, die ab dem 01.05. des laufenden Jahres beginnen sollen: spätestens 31.01. des laufenden Jahres
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, Herr Jan-Ulrich Spies, E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 12
5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI) Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung
Förderprogramm: Bürgerschaftliches Engagement Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen“) vom 23. April 2018 Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport
1. S pitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden 2. S tiftungen und anderer Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind 3. G emeinden und Gemeindeverbände 4. L andkreise und Kreisfreie Städte
❙❙ Projektförderung ❙❙ Festbetragsfinanzierung
keiner
personenbezogene, pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 EUR/ Monat bei durchschnittlich mindestens 20 Stunden Engagement im Monat bzw. 100,0 TEUR als Ehrenamtsbudget für Landkreise und Kreisfreie Städte
31.10. des Vorjahres bzw. 31.05.2018
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Referat 41, E-Mail: engagement@sms.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Förderung der sozialen Arbeit Richtlinie des SMS zur Förderung der sozialen Arbeit (FöRL Soziale Arbeit) vom 21. Dezember 2005 Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Förderung der Selbsthilfegruppen (nur dieser Förderbereich der Richtlinie ist für Asylsuchende relevant)
Förderung der gesundheitlichen und sozialen Selbsthilfe
Landkreise und Kreisfreie Städte
❙❙ Projektförderung ❙❙ Anteilfinanzierung
80 %
keiner
31.10. des Vorjahres
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Referat 41, E-Mail: referat41@sms.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 13
5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI) Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung
Förderprogramm: Förderung der Chancengleichheit Richtlinie des SMS über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Abschnitt 1 der RL: Förderung der Chancen gleichheit von Frau und Mann in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben
Abschnitt 1 Gleichstellungsprojekte a) Projekte mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter, b) Tagungen, Seminare, Plakataktionen, Publikationen
Rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, als gemeinnützig anerkannt sind und deren satzungsmäßiger Zweck die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern beinhaltet, sowie Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen
❙❙ Projektförderung ❙❙ Festbetragsfinanzierung
a) bis zu 50 % b) bis zu 80 %
a) höchstens 15.000 EUR b) in der Regel bis zu 5.000 EUR
a) bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr b) spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens
Ansprechpartner: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: AIDS-Prävention und -Beratung Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe Abschnitt C – Maßnahmen der Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Förderung von Maßnahmen der Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
a) nichtkommunale psychosoziale Beratungsstellen (Personal- und Sachausgaben), deren Tätigkeit die Hilfe für HIV-Infizierte, AIDS-Kranke und ihre Angehörigen sowie Aktivitäten im Bereich der AIDS-Prävention umfasst. b) sonstige Projekte der HIV/AIDS-und STD-Prävention von kommunalen und nichtkommunalen Trägern
Landkreise, kreisfreie Städte sowie andere öffentliche und freie Träger, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen
Projektförderung a) Festbetragsfinanzierung b) Anteilfinanzierung
b) 90 %
a) Personal- und Sachausgabenzuschuss pro Jahr: für 1 Fachkraft (Vollzeitstelle) bis zu 32.000 Euro, für 1 Verwaltungskraft (Vollzeitstelle) bis zu 16.000 Euro pro Jahr
a) für bereits geförderte Beratungsstellen bis 30.11. für das Folgejahr b) laufend, bei Folgeprojekten bis 30.11. für das Folgejahr
Ansprechpartner: Landesdirektion Sachsen, Referat 221 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 14
5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI) Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung
Förderprogramm: Flüchtlingsbetreuung Richtlinie des SMS/Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Ziel der Förderung ist eine qualifizierte soziale Beratung und Betreuung in den Unterbringungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Unterbringungsbehörden
Es werden Vorhaben gefördert, die ❙❙ das Zurechtfinden in der neuen Lebenssituation, zur Eigenverantwortlichkeit, zur Alltagsbewältigung und Aufnahme von Beschäftigung dienen ❙❙ das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Unterstützung der Bewohner in der Unterkunft fördern ❙❙ den Flüchtlingen helfen, Konfliktsituationen zu vermeiden oder zu bewältigen ❙❙ zum Kennenlernen und gegenseitigen Verständnis zwischen Flüchtlingen und der einheimischen Bevölkerung beitragen ❙❙ ehrenamtliches soziales Engagement der Bevölkerung, von Verbänden, der Kirche und anderer gemeinwohlorientierter Einrichtungen und Organisationen fördern, sofern die Ziele dieser Richtlinie erfüllt werden ❙❙ zur Pflege des Kulturgutes der Flüchtlinge beitragen ❙❙ Hilfestellung bei der Unterbringung in einer Wohnung und beim Einleben in eine Wohnung geben ❙❙ den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen durch Kinder fördern und unterstützend begleiten ❙❙ über Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise im jeweiligen Einzelfall aufklären und diese fördern
Antragsteller sind Landkreise und Kreisfreie Städte
Projektförderung
❙❙ 90 % der förderfähigen Kosten ❙❙ Sachmittelausgaben begrenzt auf max. 20 %
Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach einem Schlüssel, der sich nach dem Anteil der jeweiligen Kreisfreien Stadt/ des Landkreises an der Summe der im Vorjahr der Antragstellung jeweils an den Monatsenden der Monate Oktober, November und Dezember in den Kreisfreien Städten/Landkreisen untergebrachten Ausländer i. S. von § 5 i.V. mit § 10 Abs. 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes bemisst. (Die maximale Höhe der Zuwendung ermittelt sich nach dem zum 31.08. des Vorjahres der Antragstellung gültigen Schlüssel des § 6 Abs. 3 SächsFlüAG.)
bis zum 15.10. des Vorjahres
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, Herr Jan-Ulrich Spies, E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 15
5 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS-SMGI) Themen: Demokratie und Toleranz, Ehrenamtliches Engagement, Soziale Arbeit, Chancengleichheit, Integration, AIDS-Prävention, Flüchtlingsbetreuung
Förderprogramm: Soziale Integration und Partzipation von Personen mit Migrationshintergrund und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Richtlinie des SMS / Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL Integrative Maßnahmen) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der von zunehmender Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft zu stärken. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist.
1. Maßnahmen in den Bereich Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt; 2. Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der kommunalen Integrationsarbeit und bei der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; 3. Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund; 4. Maßnahmen zur Erstorientierung (ab Juli 2017 mit der Novellierung)
zu 1.: gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Unergliederungen sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften;
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
zu 1: 90 % der zuwendungs fähigen Ausgaben (ab Juli 2017: in begründeten Einzelfällen: 95 %)
zu 2: Höchstbetrag ermittelt sich nach einem Schlüssel, der sich an der im Vorjahr der Antragstellung durch das Statistische Landesamt festgestellten Bevölkerungszahl der Kreisfreien Städte und Landkreise
zu 1: 31.07. des laufenden Jahres für Projekte, die ab Folgejahr beginnen sollen und 31.01. des laufenden Jahres für Projekte, die ab dem 01.05. des jeweiligen Jahres beginnen sollen
zu 2.: Landkreise und Kreisfreie Städte zu 3.: vom BAMF als Integrationskursträger zugelassene Sprachkursträger zu 4.: eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege
zu 2: 30.06. des laufenden Jahres für Projekte, die ab Folgejahr beginnen sollen zu 3: nicht fristgebunden zu 4: nicht fristgebunden
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, Frau Linda Michaelis, E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm Teil 1 „Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ Weitere Informationen zum Förderprogramm Teil 2 „Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte“ Weitere Informationen zum Förderprogramm Teil 3 „Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund“ Weitere Informationen zum Förderprogramm Teil 4 „Maßnahmen zur Erstorientierung in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen“
Förderfibel Asyl | 16
6
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Themen: Berufs- und Weiterbildung
Förderprogramm: Weiterbildungsscheck betrieblich Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung), Teil II, Abschnitt 1 – Weiterbildung Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Fachkräfteentwicklung und -sicherung fördern
Gefördert werden Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung, u. a. im Hinblick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, sowie die Höherqualifizierung von Arbeitskräften oder die Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen, z. B. hinsichtlich der Fachkräftesicherung.
Arbeitgeber und Selbständige im Freistaat Sachsen (Die Förderung ist auf KMU und Sozialunternehmen (letztere ohne Größenbeschränkung) beschränkt)
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern liegt der Fördersatz bei maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
laufende Antragstellung möglich
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Weiterbildungsscheck individuell Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung), Teil II, Abschnitt 1 – Weiterbildung Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Fachkräfteentwicklung und -sicherung fördern
Weiterbildungskurse zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen und zur Steigerung der Beschäftigungschancen
❙❙ Beschäftigte ❙❙ Auszubildende, Umschüler und Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) ❙❙ andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
laufende Antragstellung möglich
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 17
6
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Themen: Berufs- und Weiterbildung
Förderprogramm: Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (Das Programm wird nicht in der Region Leipzig (ehemaliger Regierungsbezirk Leipzig einschließlich Altlandkreis Döbeln angeboten) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung), Teil II, Abschnitt 3 „JobPerspektive Sachsen“ Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit verbessern
Gefördert wird der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder der Erwerb einer zielführenden Teilqualifikation sowie Nachqualifizierungen für Migranten mit beruflichen Erfahrungen.
❙❙ Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen) ❙❙ antragsberechtigt sind nur Träger, die nach einem vorherigen Auswahlverfahren als Bildungsdienstleister für das Programm zugelassen worden sind
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
nach Aufforderung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Individuelle Einstiegsbegleitung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung), Teil II, Abschnitt 3 „JobPerspektive Sachsen“ Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit verbessern
Gefördert werden Vorhaben, die Langzeit arbeitslose für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt vorbereiten, sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integrieren und vermittelte Teilnehmer nach Arbeitsaufnahme weiter begleiten.
❙❙ Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen) ❙❙ antragsberechtigt sind nur Träger, die nach einem vorherigen Auswahlverfahren als Bildungsdienstleister für das Programm zugelassen worden sind
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
nach Aufforderung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 18
6
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Themen: Berufs- und Weiterbildung
Förderprogramm: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung), Teil II, Abschnitt 3 „JobPerspektive Sachsen“ Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit verbessern
Gefördert werden Vorhaben, die die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen mit erheblichen Problemlagen verbessern. Insbesondere sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (z. B. berufliche Qualifizierung oder Vorhaben zur Arbeitsmarktintegration) geschaffen werden.
❙❙ Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen) ❙❙ antragsberechtigt sind nur Träger, die nach einem vorherigen Auswahlverfahren als Bildungsdienstleister für das Programm zugelassen worden sind
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
nach Aufforderung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung),Teil II, Abschnitt 2-Duale Berufsausbildung Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Duale Berufsausbildung sichern und stärken
Förderung ❙❙ der Verbundausbildung ❙❙ des Erwerbs von Zusatzqualifikationen ❙❙ der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk (ÜLU) und im Bereich der Forst und Landwirtschaft (übA)
❙❙ Verbundausbildung: Unternehmen ❙❙ Zusatzqualifikationen und übA: Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personen vereinigungen) ❙❙ ÜLU: sächsische Handwerkskammern
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
❙❙ Verbund: 130 EUR je Teilnehmerwoche ❙❙ ZQ: a) Die ZQ-Pauschale kann bis zu einer maximalen Höhe von 5,20 EUR pro Teilnehmerstunde gefördert werden. b) Fahrschulausbildung Klasse T: 760 EUR je Lehrgangsteilnehmer ÜLU/übA: spezif. Pauschalen für besuchten Lehrgang
keiner
laufende Antragstellung möglich
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm „Verbundausbildung“
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk“
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Zusatzqualifikation“
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen“
Förderfibel Asyl | 19
6
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Themen: Berufs- und Weiterbildung
Förderprogramm: Vorrang für duale Ausbildung für junge Menschen mit Startschwierigkeiten Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung),Teil II, Abschnitt 2-Duale Berufsausbildung Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Duale Berufsausbildung sichern und stärken
Gefördert werden Vorhaben für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf zur individiduellen Hinführung in die betriebliche Ausbildung sowie die Begleitung von Unternehmen bei Problemen mit der Integration und Ausbildung der oben genannten Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen)
Detaillierte Informationen zu den Zugangsregelungen für die jeweilige Zielgruppe können beim Ansprechpartner eingeholt werden.
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
keiner
nach Aufforderung (Projektaufruf) des SMWA
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Fachkräfterichtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Herausforderungen des demografischen Wandels unter Berücksichtigung struktureller und wirtschaftlicher Spezifika in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen
❙❙ Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur ❙❙ Optimierung des Systems der Arbeitsund Ausbildungsmarktintegration von Migranten
Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen, weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen.
Anteilfinanzierung
90 %
keiner
laufende Antragstellung möglich
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 20
6
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Themen: Berufs- und Weiterbildung
Förderprogramm: Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
❙❙ Geflüchteten und deren Arbeitgebern Orientierung und Unterstützung bieten, um möglichst rasche und nachhaltige Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen ❙❙ Anpassung der bestehenden Regel-/Förderstrukturen an die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit Integration Geflüchteter unterstützen
im Mittelpunkt stehen Mentoren, die Geflüchtete und deren Arbeitgeber bei der betrieblichen Integration begleiten und unterstützen zusätzlich gibt es eine fachlich-inhaltliche Programmbegleitung zur Unterstützung der Mentoren und zur Förderung des Wissenstransfer in die Regelstrukturen
Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen, weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen.
Anteilfinanzierung
100 %
keiner
Der Auswahlprozess ist bereits abgeschlossen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Servicecenter: Tel.: 0351 4910 4930 Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 21
7
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium
Förderprogramm: Soziokultur/spartenübergreifende Kulturförderung Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙
Sondermaßnahmen Soziokultur Landesdachverband Soziokultur soziokulturelle Einrichtungen kulturspartenübergreifende Einrichtungen
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
❙❙ Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen ❙❙ Begründete Ausnahmefälle bei Sitz außerhalb Sachsens ❙❙ IF: Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse wahrnehmen
Projektförderung und institutio nelle Förderung, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
95 %
keiner
01.11. für das folgende Haushaltsjahr
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstraße 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Stipendien Bildende und Darstellende Kunst, Film, Literatur und Musik Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
❙❙ Arbeitsstipendien, Reisestipendien, Kunst ❙❙ Studienaufenthalte, Kunststipendien
Natürliche Personen, die grundsätzlich ihren Schaffensmittelpunkt oder ersten Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, überwiegend freischaffend arbeiten und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch sich in einer Ausbildung befinden
Projektförderung, Festbetrag finanzierung, nicht rückzahl barer Zuschuss
100 %
abhängig vom Förder gegenstand
Die Stipendien werden jährlich für das folgende Haushaltsjahr ausgeschrieben. Antragsfristen, besondere Voraussetzungen und die der Bewerbung beizufügenden Unterlagen werden in der jeweiligen Stipendienausschreibung im Einzelnen benannt.
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstraße 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm Förderfibel Asyl | 22
7
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium
Förderprogramm: Bildende Kunst Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
Sondermaßnahmen/Bildende Kunst: ❙❙ aktuelle, kulturpolitische Vorhaben im Bereich Bildende Kunst
❙❙ Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. ❙❙ Begründete Ausnahmefälle bei Sitz außerhalb Sachsens ❙❙ IF: Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse wahrnehmen
Projektförderung und institutio nelle Förderung, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
95 %
keiner
01.11. für das folgende Haushaltsjahr
internationale Kontakte: ❙❙ Vorhaben von überregionaler Bedeutung zur Pflege internationaler Kontakte Landeskünstlerverbände, Galerien: ❙❙ institutionelle Förderung
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstr. 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Darstellende Kunst und Musik Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
❙❙ Landesmusikakademie ❙❙ Sondermaßnahmen/Darstellende Kunst Musik ❙❙ Musikforschungseinrichtungen, Archive ❙❙ künstlerische Landes(dach)verbände ❙❙ Spielstätten, künstlerische Modellvorhaben ❙❙ Festivals, Festspiele ❙❙ künstlerische Wettbewerbe ❙❙ Aufführungsreihen ❙❙ Einzelaufführungen
❙❙ Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. ❙❙ Begründete Ausnahmefälle bei Sitz außerhalb Sachsens ❙❙ IF: Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse wahrnehmen
Projektförderung und institutio nelle Förderung, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
95 %
keiner
01.11. für das folgende Haushaltsjahr
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstr. 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 23
7
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium
Förderprogramm: Film Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙
Sondermaßnahmen Film internationale Filmfestivals Kino-Zusatzkopien Filmforschungseinrichtungen, -archive; Filmabspiel-Netzwerke Landesdachverbände, Film
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
❙❙ Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. ❙❙ Begründete Ausnahmefälle bei Sitz außerhalb Sachsens ❙❙ IF: Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse wahrnehmen
Projektförderung und institutio nelle Förderung, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
95 %
keiner
01.11. für das folgende Haushaltsjahr
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstr. 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Literatur Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, darunter insbesondere der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und innovativer Konzepte, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.
❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙ ❙❙
Sondermaßnahmen Literatur Literaturbüros Landesdachverbände Literatur Leuchtturmprojekte
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
❙❙ Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. ❙❙ Begründete Ausnahmefälle bei Sitz außerhalb Sachsens ❙❙ IF: Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse wahrnehmen
Projektförderung und institutio nelle Förderung, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss
95 %
keiner
01.11. für das folgende Haushaltsjahr
Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Wigardstr. 17, 01097 Dresden; Tel.: 0351 564-0; E-Mail: Poststelle@smwk.sachsen.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 24
7
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium
Förderprogramm: Kunst und Kultur/Kulturstiftung Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Zweck
Fördergegenstand
Antragsteller
Konditionen
max. Fördersatz
max. Förderbetrag
Antragsfristen
Die Kulturstiftung fördert Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Ziel der Förderung ist die Schaffung von Voraussetzungen zur freien Entfaltung von Kunst und Kultur, insbesondere durch die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Pflege des kulturellen Erbes sowie die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit.
Bildende Kunst: ❙❙ Projekt, Dokumentation, Publikation, Ausstellung, Wettbewerb Darstellende Kunst, Musik: ❙❙ Festival, Wettbewerb ❙❙ Nachwuchsqualifizierung ❙❙ Einzelaufführung, Aufführungsreihe, Gemeinschaftsvorhaben ❙❙ Neuinszenierung ❙❙ Choreografie Film, Literatur, Soziokultur: ❙❙ zahlreiche Vorhaben; ❙❙ Stipendien, Projekte
Natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.
Projektförderung und Stipendien, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung, Zuschuss
90 %
keiner
Anträge für Projekte: bis zum 01.09. des Vorjahres bzw. 01.03. dieses Jahres Stipendien: bis zum 01.07. des Vorjahres
Ansprechpartner: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, E-Mail: kontakt@kdfs.de Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderprogramm: Wiedereinstiegsstipendien Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (FördRL Wiedereinstieg) Zweck
Zielgruppe
Antragsfristen
Ziel ist es, den Anteil von Frauen bei Promotion und Habilitation, insbesondere im naturwissenschaftlichen-technischen Bereich, bzw. den Anteil von Frauen in Führungspositionen in den Einrichtungen der Forschung und Lehre zu erhöhen.
Es soll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit nach deren Unterbrechung zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben mit dem Ziel des Abschlusses ihrer Promotion oder Habilitation ermöglicht werden.
Anträge sind bei der Graduierten kommission der jeweiligen Universität einzureichen.
Promovierte Wissenschaftlerinnen sollen die Möglichkeit erhalten ihre wissenschaftliche Arbeit nach einer Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen auf eine Berufung an eine Hochschule zu schaffen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 25
7
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Themen: Kunst, Kultur, Forschung, Studium
Förderprogramm: Graduiertenförderung Verordnung des SMWK über die Vergabe von Sächsischen Landesstipendien (Sächsische Landesstipendienverordnung – SächsLStipVO) Zweck
Zielgruppe
Antragsfristen
Das Stipendium wird zur Durchführung von Forschungsvorhaben graduierter Studenten im Rahmen eines Graduiertenstudiums an einer Universität oder im Rahmen eines künstlerischen Meisterstudiums an einer Kunsthochschule des Freistaates Sachsen vergeben.
Das Stipendium wird zur Durchführung eines Graduierten- oder Meisterschülerstudiums gewährt.
Anträge sind bei der Graduierten kommission der Hochschulen einzureichen.
Anträge sind bei den zuständigen Studentenwerken einzureichen, die fachliche Entscheidung über die Förderung erfolgt durch die Graduiertenkommission der Hochschule.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Förderfibel Asyl | 26
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Telefon: + 49 351 564-0 Telefax: + 49 351 564-3199 E-Mail: info@smi.sachsen.de www.smi.sachsen.de Redaktion: Referat Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit Fotos: aaabbc – fotolia.com Gestaltung und Satz: Heimrich & Hannot GmbH Redaktionsschluss: 20. Juli 2018 Für alle E-Mail-Adressen gilt: Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente sowie De-Mail unter www.smi.sachsen.de/kontakt.htm Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.
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