"FSG direkt", 11/2015

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14. Jahrgang // Nummer 11 // Wien, November 2015

d i rek t FACEBOOK.COM/FSG.OEGB TOPINFOS FÜR SOZIALDEMOKRATISCHE GEWERKSCHAFTERiNNEN

LO HN S TEUE R G E SE NK T!

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AB 2016

DIGITALES ZEITALTER MITGESTALTEN SEITE 14

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Lebenser werbseinkommen: Wer wie verlieren könnte Arbeitsmarktgipfel: Ergebnisse können sich sehen lassen Allgemeiner Kündigungsschutz: Rolle des Betriebsrats


Inhalt Cover: Hondas Roboter serviert „schneller“ den Kaffee (Symbolbild, „All-New ASIMO“).

Foto: FKnut Netz / ChromOrange / picturedesk.com (Symbolbild)

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Seite 14 3

Editorial FSG-Bundesgeschäftsführer

Aktuelles

4 Lebenserwerbseinkommen

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Ältere sind zu teuer. Wer wie viel wirklich verlieren könnte. Neuer Name für GdG-KMSfB

Kommentar

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FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian

SOZIALPOLITIK

IN DER DAUERKRITIK

Hintergrund

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Aus der Schule geplaudert Neue Herausforderungen machen erfinderisch. Auch an unseren Schulen.

Leistung soll sich lohnen, weg mit sozialpolitischen Leistungen. Denn es gibt nichts mehr zu verteilen. So lautet die arbeitnehmerInnenfeindliche Propaganda von ÖVP, FPÖ und NEOS. Was aber wären die Folgen?

Service

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Recht, Antworten auf Fragen

Abgesehen einmal davon, dass sich Leistung immer lohnt und Reiche Jahr für Jahr noch reicher werden, haben neoliberale Wirtschaftsparteien stets nur die Sozialpolitik im Visier ihrer Kritik. Eigene Ideen haben sie nicht, kritisieren ist sehr einfach. Was wären nun die Folgen davon, wenn ÖVP, FPÖ und NEOS ihre arbeitnehmerInnenfeindlichen Forderungen umsetzen und Sozialleistungen streichen könnten (Gesundheitsvorsorge, Arbeitslosengeld, Invaliditäts-

Grundsatz

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„Her mit einer Geschlechterquote“ In Ländern mit gesetzlichen Quoten hat sich der Frauenanteil verbessert.

Europa/International

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Digitales Zeitalter Die Reise ins noch Ungewisse muss mitgestaltet werden. 16 Kahlschlag bei Pensionen verhindert

pensionen etc.)? Übrigens: Unter der schwarz-blau-orangen Regierungszeit (2000–2007) kam es tatsächlich zu drastischen Kürzungen und neuen Gebühren. Jene Menschen, die dann zum Beispiel aus Krankheitsgründen keine Leistung mehr erbringen können, würden sich selbst überlassen werden. Wer aber weiß schon im Vorhinein, wie ihm/ ihr das Schicksal mitspielt? Sie würden dann völlig im Stich gelassen werden, sie müssten im Extremfall auf die Straße umsiedeln und womöglich für Essen

:: IMPRESSUM :: Herausgeber: Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/534 44-39080, www.fsg.at. Medieninhaber (Verleger): Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/662 32 96–39744, Fax: 01/662 32 96–39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, www.oegbverlag.at, UID ATU 55591005, FN 226769i. Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH. Verlagsort: Wien, Herstellungsort: Wien. Redaktion: Christoph Höllriegl (Leitung), Litsa Kalaitzis, Kathrin Liener, Franz Fischill, Thomas Kallab. Grafikdesign: Verlag des ÖGB GmbH. Fotos/Grafiken: FSG/GdG-KMSfB, Franz Fischill, Mauritius Images, picturedesk.com, ÖGB-Archiv, ÖGB-Verlag, Infografiken Höllriegl. Anzeigenrepräsentanz: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 01/662 32 96-39744, Telefax 01/662 32 96-39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, DVR-Nr. 0562041, ZVR-Nr. 158750011. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.fsg.at/offenlegung Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Fotos keine Gewähr. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit Z ­ ustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung der FSG entsprechen.

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AKTUELLES


14. Jahrgang // Nummer 11 // Wien, November 2015

Zaunlos: Selbst hochrangige ÖVP-Funktonäre wissen zu erläutern, wie sie bei ihrem Präsenzdienst gelernt haben, sich mit ein paar wenigen Decken über Stacheldrahtzäune sicher darüberzurollen.

betteln gehen müssen. Wer möchte in so einer Gesellschaft leben? Zum besseren Verständnis noch: Sozialpolitik kann in der Theorie als Gesellschafts- oder Verteilungspolitik verstanden werden. Als Gesellschaftspolitik gestaltet sie vor allem die Einkommensverteilung und greift in die Eigentums- und Produktionsstruktur ein (Stichwörter Vermögenssteuern und Wertschöpfungsabgabe). Das Ziel ist, soziale Ausgrenzung zu verhindern. Ein Beispiel: Kinder von einkommensschwachen Eltern sollen auch die Möglichkeit haben, vom Kindergarten bis an die Hochschule zu kommen. Verteilungspolitik hingegen berücksichtigt mehr die unterschiedlichen Lebensrisiken (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität etc.). Das Ziel ist die Verringerung von Armut oder Armutsgefährdung. Eine Festlegung auf nur eine der beiden Politiken ist aber in der heutigen Zeit mit Industrie und Arbeiten 4.0 kaum mehr zielführend. KEIN FAN VON SOZIALPOLITIK, ABER ... Man muss kein Fan von sozialdemokratischer Sozialpolitik sein, aber die Argumente sprechen für sich. Sozialpolitik gibt den Menschen sehr viel zurück. Und Leistung lohnt sich, auch wenn anderen damit ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht wird. Und jede/r könnte ungewollt selbst einmal eine/r der „anderen“ sein. Daher: besser gleich solidarisch denken!

FSG DIREKT IM ABO „FSG direkt“ ist kostenlos und kann per Post oder per E-Mail bezogen werden (www.fsg.at/abo). Anregungen und Beiträge einfach senden an: fsg@oegb.at

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EDITORIAL SCHON VERGESSEN, KEINE ZÄUNE MEHR ... Es gibt oft witzige Ideen in der Politik, aber auch wahnwitzige. Eine davon ist die Errichtung von Zäunen an Österreichs Grenzen. Noch aberwitziger ist der Vergleich mit Zäunen von Häusern – gleichsam angestellt von ÖVPund FPÖ-VertreterInnen. Damit beweisen beide eine Realitätsferne sondergleichen. Ja, sie müssen sogar in gut gesicherten Penthäusern residieren und noch „Mit einem Zaun alleine keine Zeit gehabt haben, sich wäre es nicht getan. die Zaunlandschaft in unserem Denken wir kurz zurück und dann weiter – Land näher anzuschauen. Denn es sollte niemand mehr selten finden sich meterhohe Staeinen Zaun wollen!“ cheldrahtzäune um EinfamilienWilli Mernyi, FSGhäuser gewickelt, in denen sich Bundesgeschäftsführer Kinder beim Spielen tummeln. Das ist die eine Realitätsverweigerung, die förmlich in den Himmel stinkt. Die zweite: Mit einem Zaun allein ist es nicht getan. Wenn 30 Menschen über einen Zaun eines Einfamilienhauses wollen, wer würde sie dann aufhalten oder dann daran hindern können? Und vor allem wie? Genau! Wir erinnern uns an dieser Stelle an die wenig rühmliche Grenzsicherung der ehemaligen DDR und an die Schüsse an der Berliner Mauer. Wer Zäune einfordert, weiß auch sehr gut um die weiteren notwendigen Schritte Bescheid. Selbst hochrangige ÖVP-Funktionäre wissen zu erläutern, wie sie bei ihrem Präsenzdienst gelernt haben, sich mit ein paar wenigen Decken über Stacheldrahtzäune sicher darüberzurollen. Einem neutralen Land wie Österreich würde es besser anstehen, wenn sich alle ÖVP-MinisterInnen geschlossen mehr den Kopf darüber zerbrechen würden, wie wir den dringenden Bedarf an leistbarem Wohnraum für in Österreichlebende Menschen schaffen können, und menschenwürdige Bedingungen für die gegenwärtigen Flüchtlingsbewegungen stellen können. Für Ersteres hat der Arbeitsmarktgipfel der Regierung und Sozialpartner erste Lösungen gefunden, für Letzteres warten wir noch auf ein Umdenken der ÖVPInnenministerin.

AKTUELLES

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LEBENSERWERBSEINKOMMEN

WER WIE VERLIEREN KÖNNTE Ältere ArbeitnehmerInnen sind die großen VerliererInnen. Das ist allerorts nachzulesen. Bloß es lässt sich keineswegs nachvollziehen. Forschungsinstitute liefern widersprüchliche Ergebnisse, und Arbeitslosenstatistiken sprechen wiederum eine andere Sprache. In Wahrheit können Jüngere und Ältere verlieren. Die Arbeitslosigkeit steigt bei Menschen über 50 Jahren bekanntlich stark an. Der vermeintliche Grund: Ältere ArbeitnehmerInnen sind schlicht zu teuer. Schuld ist die „Senioritätsentlohnung“, also die mit der Berufserfahrung und dem Alter ansteigende Entlohnung. Stimmt nur bloß nicht. Denn die Arbeitslosigkeit steigt gerade in jenen Berufen am stärksten an, in denen die Einkommenskurven am geringsten ansteigen. Ein fadenscheiniges Argument der Unternehmen, um sich vor alternsgerechten Arbeitsplätzen zu drücken? Zumal das reguläre Pensionsantrittsalter bereits bei 65 Jahren liegt (Frauen 60 Jahre), und die Unternehmen noch damit ringen, wie sie damit umgehen sollen oder wollen. Den Jüngeren wird jedenfalls schon mal über Medien eingeredet, dass sie die ganze Suppe einmal auslöffeln müssen. Nicht ganz zu Unrecht. Denn ihnen wurde anstatt von Solidarität ein Egoismus medial vermittelt, dass sie allein mit allen Lebensumständen und -risiken klarkommen können. Auf gut US-

amerikanisch würde man das „Eigenverantwortung“ nennen. Wenn sie dann aber allein übermächtigen Konzernen beziehungsweise Arbeitgebern gegenüberstehen, dann sieht die Welt schon anders aus. Und das lässt sich ganz einfach mit dem Senioritätsprinzip und dem Lebenserwerbseinkommen veranschaulichen. Bei dieser vereinfachten Darstellung werden die von den Gewerkschaften jährlich ausverhandelten Lohn- und Gehaltserhöhungen außer Acht gelassen, die Bruttoeinkommen pro Monat sind nur beispielhaft. 1 Senioritätsentlohnung: Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Einkommen je nach Beruf und Branche an (im Beispiel von 1.700 auf 3.400 Euro). Ausschlaggebend sind zumeist Berufsjahre, Alter, Betriebszugehörigkeit, betriebliche Fort- und Weiterbildungen etc. Für gewöhnlich muss der Arbeitgeber die entsprechenden Vorrückungen von sich aus berücksichtigen. Dennoch empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit die-

1 SENIORITÄTSENTLOHNUNG

2 MIT HÖHERER LEISTUNG

Bruttoeinkommen/Monat

Bruttoeinkommen/Monat 3.400 Euro

Berufserfahrung in Jahren 4

3 IM TREND: EXTREME ABFLACHUNG Bruttoeinkommen/Monat

winn Zuge

2.550 Euro

Einkommenskurve

2.550 Euro

Einkommenskurve

1.700 Euro

Fläche = Lebenserwerbseinkommen

Fläche = Lebenserwerbseinkommen 0

2 Steigerung der Arbeitsleistung: Zusätzlich zur Senioritätsentlohnung kann das Unternehmen zur Steigerung der Arbeitsleistung oder zur Bindung von MitarbeiterInnen die Gehaltskurve durch Bonifikationen etc. noch nach oben verschieben oder steiler gestalten (im Beispiel steigt so das letzte in Aussicht gestellte Einkommen auf 3.600 Euro an). Das Lebenserwerbseinkommen steigt (= Zugewinn). Manche Unternehmen sehen (je nach vorherrschendem Managementprinzip) im Gegensatz zu Gewerkschaften die Senioritätsentlohnung aber auch nur als bloßes Instrument zur Steigerung der Arbeitsleistung an, die Berufserfahrung zählt für sie nicht.

3.600 Euro

Einkommenskurve 1.700 Euro

se vom Betriebsrat überprüfen zu lassen. Die Fläche unterhalb der Einkommenskurve entspricht dem in Aussicht gestellten Lebenserwerbseinkommen, mit dem die arbeitenden Menschen rechnen und ihre Investitionen planen können (Hausbau, Autokauf, Genossenschaftswohnung etc.).

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Berufserfahrung in Jahren

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Fläche = Lebenserwerbseinkommen 0

Berufserfahrung in Jahren

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Foto: Caro / Caro / picturedesk.com (Symbolbild)

EINKOMMEN VOR ORT 3 Abflachung: Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt (neue Technologien etc.) wurden die Einkommenskurven je nach Beruf und Branche für neu Eintretende seit den 1990er-Jahren immer flacher ausgestaltet (im Extremfall eine Gerade, das heißt, gleich hohes Einkommen bei Eintritt und Austritt, im Beispiel 2.550 Euro). Das Lebenserwerbseinkommen bleibt dennoch gleich hoch. Jüngere ArbeitnehmerInnen erhalten höhere (Einstiegs-)Gehälter oder Löhne, dafür steigt ihr Einkommen mit dem Alter nicht mehr an. Das führt aber dazu, dass in einem Betrieb unterschiedliche Einkommensentwicklungen Anwendung finden (die Beispiele 1 und 3). Jüngere verstehen dann oft nicht, warum Ältere mehr verdienen als sie selbst – zumal sie diese Einkommen nicht mehr erreichen können. Oft vergessen oder wissen sie nicht, dass sie höhere Anfangsgehälter als die Älteren haben oder hatten. Natürlich wird aber auch die Motivation durch den flacheren Gehaltsanstieg irgendwann abnehmen. Hier ist dann die Unternehmensführung gefordert. Versagt sie, wird die Leistungsbereitschaft mit dem Alter abnehmen.

sollen sich für sie bis zum Äußersten rentieren.

4 Veränderung: Werden ArbeitnehmerInnen vor dem Ende ihres Erwerbslebens (im bereits höherem Alter) gekündigt oder streben sie selbst einen Berufswechsel an, dann verringert sich

häufig ihr Lebenserwerbseinkommen. Zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit. Ein Berufsschutz schützt dabei eine Zeit lang vor zu hohen Verlusten. Bei einem Berufswechsel ist in den Kollektivverträgen die Anrechnung von Vordienstzeiten vorgesehen, die einem zu starken Absinken des neuen Einkommens entgegenwirken. Vorurteile und Argumente gegen ältere ArbeitnehmerInnen wie zum Beispiel verringerte Leistungsfähigkeit, überholte Qualifikationen, geringere Lernwilligkeit oder vermehrte Krankenstände und zu hohe Lohn-/Gehaltskosten entkräftet das Arbeitsmarktservice (AMS). Sie alle sind keineswegs nachweisbar oder statistisch zu belegen. Vielmehr stellen sich Fragen nach Führungsschwächen oder Managementfehlern im Unternehmen: Hat die Arbeitsweise krank gemacht hat? Wurde auf ausreichende Gesundheitsförderung oder Motivation zu wenig wert gelegt? Oder wurde auch durch die Übertragung von mehr Verantwortung durch Leistungs- oder Teamziele der psychische Druck auf die ArbeitnehmerInnen zu stark erhöht? Ohne dass sie heute dafür mehr bekommen. Dabei ist für die Unternehmen das Ziel klar: MitarbeiterInnen

4 VERÄNDERUNG MIT VERLUST

5 VERLUST DER JÜNGEREN

Bruttoeinkommen/Monat

Bruttoeinkommen/Monat t Verlus

t Verlus

2.550 Euro

1.700 Euro

Knick in Einkommenskurve

2.550 Euro

Verlust 1.200 Euro

Fläche = Lebenserwerbseinkommen 0

Berufserfahrung in Jahren

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Einstieg und Knick in Einkommenskurve

Fläche = Lebenserwerbseinkommen 0

Berufserfahrung in Jahren

5 Problem der Jüngeren: Können ältere ArbeitnehmerInnen nur noch in der Mitte oder am Ende ihrer Lebenserwerbsarbeitszeit verlieren, kann es die jüngere Generation aber doppelt treffen. Um in das Erwerbsleben überhaupt einsteigen zu können, müssen sie oft jahrelang unfair bezahlte Praktika oder Volontariate in Kauf nehmen. Haben sie es dann endlich geschafft, droht ihnen in unserer heutigen schnelllebigen Zeit nach verhältnismäßig nur wenigen Jahren bereits das Phänomen, schon zu den älteren ArbeitnehmerInnen zu zählen. Dazu sind durchgehende Erwerbsverläufe heute eher die Ausnahme und nicht die Regel. In Summe steigt die Gefahr, dass Lebenserwerbseinkommen der Jüngeren besonders drastisch absinken – beim Berufseinstieg und später im Falle einer Kündigung oder eines freiwilligen Berufswechsels. Und das wirkt sich auch auf die einmal zu erwartende Pensionshöhe doppelt negativ aus. Daher droht weniger den älteren ArbeitnehmerInnen der „große Verlust“, sondern den jüngeren. Schuld ist daran weder die Politik noch Gewerkschaften, sondern die modernen Managementkonzepte und jene, die sie anwenden. Und auf all das muss die junge Generation vorbereitet sein. Solidarität und der Zusammenhalt der arbeitenden Menschen können weiterhin dazu beitragen, dass ArbeitnehmerInnen nicht ausgebeutet werden, wie noch vor weniger als einem Jahrhundert. Autor: Christoph Höllriegl

45+ AKTUELLES

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BUNDESKONGRESS

NEUER NAME FÜR GdG-KMSfB Vom 18. bis 20. November findet der 2. Bundeskongress der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) im Austria Center Wien statt. Neben einem neuen Arbeitsprogramm steht auch eine Umbenennung an. Die etwa 600 Delegierten wählen nicht nur das Präsidium neu, sondern legen auch die inhaltliche Ausrichtung für die kommenden fünf Jahre fest. Ein Thema ist Arbeiten 4.0. Neue Qualifikationsanforderungen, die vertragsrechtliche Absicherung und Beibehaltung der wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssysteme stellen enorme Herausforderungen dar. Dazu braucht es verpflichtende Maßnahmen zu betrieblicher Gesundheitsförderung und alternsgerechtem Arbeiten. Besonders spannend: Die Delegierten stimmen auch über einen neuen Namen ab. „Seit 2009 sind wir die GdG-KMSfB. Da einem vor allem die Aussprache dieser Abkürzung nicht flüssig über die Lippen kommt, haben wir uns zu einer Umbenennung entschieden“, erklärt Christian Meidlinger, Vorsitzender der GdG-KMSfB. Der neue Namen wird aber erst direkt am Bundeskongress verraten. Nur so viel vorab: Der Name wird „internationaler“. www.gdg-kmsfb-fsg.at

GROSSE TRAUER UM KARL PROYER „VERLIEREN ENGAGIERTEN KÄMPFER“ Der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Karl Proyer, 62, ist nach einer kurzen, schweren

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AKTUELLES

Erkrankung in der Nacht auf den 28. Oktober verstorben. „Wir sind unendlich traurig und fassungslos. Mit Karl Proyer verlieren die GPA-djp und die gesamte Gewerkschaftsbewegung einen Kollegen und Freund, dessen Leben vom unermüdlichen, oft bis an die Grenzen gehenden Einsatz für die gewerkschaftlichen Werte von Solidarität und Gerechtigkeit geprägt war. Gleichzeitig war Karl Proyer ein Mensch, dessen Gedanken immer an der Zukunft orientiert waren. Der Fortschritt, der arbeitenden Menschen dient, war für ihn nie ein abstraktes Schlagwort. Viele Innovationen, etwa

in der Kollektivvertragspolitik, tragen seine Handschrift. Sein Wirken und seine Leidenschaft für die gewerkschaftliche Idee werden Maßstab für unsere Arbeit sein. Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Frau und seinen Kindern“, so GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian und GPA-djp-Bundesgeschäftsführerin Dwora Stein. Betroffen zeigten sich viele Weggefährten wie zum Beispiel ÖGBPräsident Erich Foglar, AK-Präsident Rudolf Kaske, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und VertreterInnen aus Wirtschaft und Industrie. Sie alle würdigen die Leistungen von Karl Proyer und wertschätzten seine Handschlagqualität. www.gpa-djp.at


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KOMMENTAR

WOLFGANG KATZIAN FSG-VORSITZENDER

ARBEITSMARKTGIPFEL ERGEBNISSE KÖNNEN SICH SEHEN LASSEN

BONUS-MALUS, UNFAIRE VERTRAGSKLAUSELN Nicht nur das Bonus-Malus-System (Unternehmen, die mehr Ältere beschäftigen als in der Quote vereinbart, bekommen ab 2018 einen Bonus in Form einer zusätzlichen Senkung der Lohnnebenkosten; wer darunter liegt, muss als Malus bei Beendigung der Dienstverhältnisse die doppelte Auflösungsabgabe leisten) geht über das hinaus, was die Wirtschaftsseite als akzeptabel erklärt hat. Mit dem Paket zu unfairen Vertragsklauseln werden weitere Maßnahmen aus dem Regierungsübereinkommen umgesetzt. ArbeitnehmerInnen profitieren in Zeiten der „Seuche All-in-Verträge“ vor allem davon, dass der Grundlohn in Zukunft im Arbeitsvertrag anzuführen ist. Damit ist die langjährige Forderung endlich erfüllt, über die Normalarbeitszeit hinausgehende Pauschalabgeltungen für alle anderen Mehrleistungen sichtbar zu machen. Passiert das nicht, gilt der ortsübliche Grundlohn als vereinbart. Außerdem werden Konkurrenzklauseln und der Ausbildungskostenrückersatz eingeschränkt.

Sozialpartner und Regierung haben ein Paket geschnürt, das Impulse für mehr Beschäftigung setzt und mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stellt.

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HÖCHSTARBEITSZEIT KOMMT NICHT Die von den Arbeitgebern geforderte generelle Ausweitung der Höchstarbeitszeit kommt übrigens nicht – es erfolgt lediglich die Feststellung, dass im Fall aktiver Reisezeit eine tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden (für Lehrlinge zehn Stunden) möglich ist. NEUVERTEILUNG DER ARBEIT UNUMGÄNGLICH Sozialpartner und Regierung haben ein Paket geschnürt, das Impulse für mehr Beschäftigung setzt und mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stellt. Weitere Schritte müssen folgen: Um die hohe Arbeitslosigkeit senken zu können, braucht es auch eine Neuverteilung der Arbeit.

Foto: HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, Einführung eines Bonus-Malus-Systems, um mehr ältere ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen, eine Senkung der Lohnnebenkosten, die Einschränkung unfairer Vertragsklauseln und eine Wohnbauoffensive inklusive Stromnetzausbau, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schaffen wird – die Ergebnisse des Arbeitsmarktgipfels können sich trotz medialer Unkenrufe im Vorfeld sehen lassen.

KOMMENTAR

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ERFOLGSGESCHICHTE

AUS DER SCHULE GEPLAUDERT Neue Herausforderungen machen bekanntlich erfinderisch. Auch an unseren Schulen! Selbst dann noch, wenn die Wurzeln der heutigen starren Stundeneinteilung in der Zeit Maria Theresias und ihrer militärischen Organisation der Schule zu finden sind.

Samira M. ist heute eine selbstbewusste junge Frau. Beruflich hat sie es bei einer Drogeriekette zur stellvertretenden Filialleiterin gebracht. Vor rund einem Jahrzehnt hat alles ganz anders ausgesehen. Sie war zierlich, schüchtern und hatte extreme Lernschwierigkeiten. Sie wurde an eine Wiener Mittelschule mit Integrationsklassen zugeteilt. Mit sonderpädagogischen Förderbedarf, wie es heißt, wenn jemand auf Sonderschulniveau eingestuft wird. „Ein schulischer Erfolg wollte sich anfangs nicht einstellen“, erzählt Heinz Tillich, seit 36 Jahren ein begeisterter Lehrer. Das änderte sich schlagartig, als einige Burschen in der Ottakringer Schule Samira unbedingt in die Fußballmannschaft aufnehmen wollten. „Samira wäre eine enorme Verstärkung. Sie ist schnell, eine Dribbelkünstlerin mit Zug aufs Tor“, argumentierten die Buben. Fortan eilten die Buben mit ihrer Stürmerin von Erfolg zu Erfolg. Und der Lernerfolg von Samira steigerte sich. SCHULE WIRD ZU NEGATIV GESEHEN Tillich und Karin Medits-Steiner, sie unterrichtet seit 29 Jahren, könnten noch unzählige Erfolgsgeschichten erzählen, trotzdem steht „die Schule“ seit Jahren im Mittelpunkt der Kritik. Die beiden engagierten GewerkschafterInnen wollen selbst eine Reform, sind aber mit dem Bild, das von Schule und LehrerInnen gezeichnet wird, und auch mit der Richtung der Diskussion, was die angekündigte Bildungsreform betrifft, alles andere als glücklich. „Es wird alles auf die Stunden in der

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HINTERGRUND


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RECHT SCHULEDEIN & BILDUNG Klasse, die Dauer der Ferien und ein negatives Bild der LehrerInnen reduziert“, sind sie sich einig. „Dabei gibt es eine wahre Vielfalt an Schulen. Es gibt eine enorme Anzahl von Projekten, Initiativen von engagierten LehrerInnen, die – manchmal mit viel Fantasie – ein sehr buntes Schulleben schaffen“, meint Medits-Steiner. „Und LehrerInnen stehen vor völlig neuen Herausforderungen“, ergänzt Tillich. Konkret meint er damit die neue Konkurrenzsituation, der sich LehrerInnen stellen müssen. Gab es in der Vergangenheit kaum „Ablenkung“, so ist das im Zeitalter des Internets und Smartphone völlig anders. Tillich: „Wenn ich die SchülerInnen begeistern will, muss ich mir schon einiges einfallen lassen.“ Der Frontalunterricht hat längst ausgedient, Projekt- und Gruppenunterricht ist Trumpf. Aber da gibt es wieder Grenzen und Hürden. Am leichtesten ist da noch die starre Stundeneinteilung, die ihre Wurzeln in der Einführung der Schulpflicht unter Maria Theresia und der militärischen Organisation der Schule hat, zu überwinden. Eine andere Hürde ist die Schulgebäudearchitektur. Die überwiegend älteren Schulgebäude eignen sich nur bedingt für den modernen Unterricht. „Da ist dann organisatorisches Geschick gefragt“, erklärt Tillich. „Moderne Schularchitektur und Ausstattung bieten das“, ergänzt Medits-Steiner. Es wird nur Jahrzehnte dauern, bis es diese flächendeckend gibt. Und immer nur Projektunterricht kommt bei den Kindern auch wieder nicht an. Tillich: „Manchmal brauchen sie auch wieder Ruhe in ihrer Lernumgebung.“ DIE VIELFALT NUTZEN Schule bedeutet heute auch, verschiedenste Kulturen unter einen Hut zu bringen. Da ist manchmal auch Fingerspitzengefühl gefragt. Medits-Steiner: „Wir haben an unserer Schule in Ottakring junge Menschen aus 27 Nationen. Viele meiner KollegInnen haben ebenfalls ihre Wurzeln außerhalb Österreichs. Eine Vielfalt, die eine enorme Bereicherung ist, aber auch Herausforderungen mit sich bringt. Beispielsweise dann, wenn wir im Rahmen eines multikulturellen Projekts mehr über verschiedene Religionen erfahren wollten, eine Schülerin aber nicht in den Stephansdom mitgehen wollte. Nachdem ich ihr erklärte, dass wir auch eine Moschee und eine orthodoxe Kirche besuchen werden, war Mitgehen kein Problem.“ Die der-

Heinz Tillich, seit 36 Jahren begeisterter Lehrer: „Wenn ich die SchülerInnen begeistern will, muss ich mir schon einiges einfallen lassen.“

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Karin Medits-Steiner unterrichtet seit 29 Jahren: „Es gibt eine wahre Vielfalt an Schulen. Es gibt eine enorme Anzahl von Projekten und Initiativen von engagierten LehrerInnen, die ein sehr buntes Schulleben schaffen.“

zeitige Schule bietet eine Vielfalt, auf der aufgebaut werden kann. Trotzdem ist eine grundlegende Reform überfällig. An der gemeinsamen Schule dürfe, davon sind Medits-Steiner und Tillich überzeugt, kein Weg vorbeigehen. Noch ein weiter wie es derzeit scheint. Ein winziger Schritt ist inzwischen getan. Seit wenigen Wochen werden alle LehrerInnen gemeinsam ausgebildet. Gespannt sind die beiden – wie auch viele andere KollegInnen – auf die angekündigte Bildungsreform. Autor: Franz Fischill

JETZT KURSE SICHERN Das neue Bildungsprogramm 2016 des Verbands Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB) ist online. Die Themenpalette reicht von Arbeitsrecht, Mitbestimmung bis hin zu praxisnahen Angeboten für BelegschaftsvertreterInnen. Zudem gibt es ein breites Angebot aus dem Freizeit- und Kulturbereich (auch für Gewerkschaftsmitglieder). Für besonders Wissenshungrige gibt es die Lehrgänge Gewerkschaftsschule, BetriebsrätInnenakademie und Sozialakademie. Neu ist auch die Skripten-App: Einfach herunterladen und unterwegs bequem lesen. Stöbern und Kurse sichern unter: www.voegb.at

HINTERGRUND

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ALLGEMEINER KÜNDIGUNGSSCHUTZ

DIE ROLLE DES BETRIEBSRATS Der Betriebsinhaber (Arbeitgeber) hat vor jeder Kündigung den Betriebsrat von der Absicht einen/eine ArbeitnehmerIn (AN) zu kündigen, gemäß Paragraf 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) zu verständigen. Aus der Verständigung muss zumindest zweifelsfrei bestimmbar sein, wer gekündigt werden soll. Die Verständigung ist an den Betriebsrat (BR) zu richten. Wird die Verständigung nur einem beliebigen BR-Mitglied mitgeteilt, ist sie nur dann wirksam, wenn sie dem zuständigen BR-Vorsitzenden tatsächlich zukommt. Das Risiko dafür trägt der Arbeitgeber (AG). BERATUNG MIT ARBEITGEBER Der AG muss mit dem BR dann über jede einzelne Kündigung beraten, wenn der BR es verlangt. Es besteht kein

Recht des AG, eine solche Beratung abzulehnen. Lehnt der AG eine Beratung ab, kann das Gericht dies in einem Anfechtungsverfahren bei der Frage der sozialen Gestaltungspflicht des AG zu dessen Nachteil werten. Der BR muss die/den betroffene/n AN von der geplanten Kündigung nicht verständigen. Er ist auch nicht verpflichtet, mit diesem darüber zu reden. In der Praxis wird dies aber meistens notwendig sein. Dabei kann der BR mit dem AG die betrieblichen und sozialen Fragen der Kündigung erörtern. Insbesondere

BUCHTIPP

UNGLEICHHEIT WÄCHST WOHLSTAND GERECHTER VERTEILEN Mit seinem Bestseller »Der Preis der Ungleichheit« hat sich Joseph Stiglitz an die Spitze der Debatte über die zunehmende Spaltung unserer Gesellschaft in Reich und Arm gesetzt. In seinem neuen Buch beweist der Nobelpreisträger erneut, dass er nicht nur ein brillanter Ökonom, sondern auch ein scharfsinniger politischer Denker

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SERVICE

ist, der beherzt für eine gerechtere Verteilung des Wohlstands kämpft. Wachsende Ungleichheit ist kein Schicksal, sondern Folge politischer Entscheidungen, diese Überzeugung vertritt Stiglitz. Deswegen fordert er eine Politik, die den Wohlstand endlich wieder gerechter verteilt. Reich und Arm, Joseph Stiglitz, Verlag Sieder, 2015, 512 Seiten, 25,70 Euro. Zu bestellen bei: ÖGB-VerlagFachbuchhandlung, Rathausstraße 21, 1010 Wien, Tel. 01/405 49 98– 132, E-Mail: fachbuchhandlung@ oegbverlag.at www.diefachbuchhandlung.at

KEINE ZEIT VERLIEREN Die Fristen für eine Anfechtungsklage gegen eine Kündigung sind sehr kurz (wenige Tage). Daher ist es ratsam, sich umgehend an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden! wird die Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung Thema sein. Deshalb hat der BR einen gesetzlichen Anspruch auf eine besondere Beratung in jedem Kündigungsfall. FORMLOSE STELLUNGNAHME Die Stellungnahme des BR ist an keine bestimmte Form gebunden und gegenüber dem AG abzugeben, ob er der Kündigungsabsicht widerspricht oder ihr zustimmt. Er kann aber auch keine Stellungnahme abgeben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erst kürzlich im Juli entschieden, dass der Inhalt der Stellungnahme danach zu beurteilen ist, wie die Erklärung „objektiv unter Würdigung der dem AG bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Würdigung der Verkehrssitte“ aufgefasst werden muss. Klar und eindeutig muss die Stellungnahme zum Ausdruck bringen, ob der Kündigung widersprochen oder zugestimmt wird. Auf die Wortwahl kommt es nicht an. Stellungnahmen, die keinen eindeutigen Erklärungsinhalt wiedergeben, sind dem Stillschweigen gleichzusetzen. Da der


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Foto: mauritius images / imageBROKER / Martin Moxter (Symbolbild)

RECHT

THOMAS KALLAB Jurist, Arbeiterkammer Wien E-MAIL: thomas.kallab@akwien.at

Klar und eindeutig muss die Stellungnahme des Betriebsrates zum Ausdruck bringen, ob der Kündigung widersprochen oder zugestimmt wird.

Sind bei der Berechnung der Zahl für die Mitglieder des Betriebsrats überlassene ArbeitnehmerInnen mitzuzählen? Überlassene Arbeitskräfte sind bei der Feststellung der ArbeitnehmerInnenzahl zu berücksichtigen, die in den Betrieb eingegliedert sind.

objektive Erklärungswert der Stellungnahme entscheidend ist, kommt es auf die Motive des BR grundsätzlich nicht an. Der AG ist auch weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die interne Willensbildung des BR anzustellen. Ist aus der Stellungnahme des BR nicht ersichtlich, ob der BR der Kündigungsabsicht tatsächlich zustimmt oder sich nur nicht zuständig fühlt, muss von „Stillschweigen“ ausgegangen werden.

Sind überlassene ArbeitnehmerInnen zur Bezahlung der Betriebsratsumlage verpflichtet? Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten, die vom Betriebsrat vertreten werden, die Betriebsratsumlage zahlen – auch dauerhaft überlassene ArbeitnehmerInnen, wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind. Die Betriebsversammlung kann eine niedrigere Umlagenhöhe für den Fall vorsehen, dass die überlassenen ArbeitnehmerInnen im Überlasserbetrieb ebenfalls umlagepflichtig sind.

ZUSTIMMUNG, WIDERSPRUCH, ANFECHTUNGSKLAGE Hat der BR der Kündigungsabsicht zugestimmt, kann die Kündigung nicht wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden (Sperrecht des BR). Der BR selbst kann die Kündigung nur dann anfechten, wenn er der Kündigung widersprochen hat (Frist 1 Woche nach Verständigung vom Ausspruch der Kündigung!). Ficht der BR die Kündigung im Fall eines Widerspruches trotz Aufforderung durch die/den AN nicht an, kann die/der betroffene AN die Kündigung selbst anfechten (Frist 2 Wochen nach Ablauf der für den BR geltenden Frist). Gibt der BR keine Stellungnahme ab, kann nur die/der betroffene AN eine Anfechtungsklage einbringen (Frist 2 Wochen nach Zugang der Kündigung!).

Wann können Betriebsversammlungen auch als Teilversammlungen abgehalten werden? § 44 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) bestimmt, dass wenn die Diskussion, Abstimmung oder Wahl in der Vollversammlung zumindest erschwert würden, weil die Zahl der ArbeitnehmerInnen des gesamten Betriebes beziehungsweise der Gruppe so groß ist, die Arbeitsweise des Betriebes (Schichtarbeit, Montage- oder Außendienstarbeit) oder die Art des Betriebes (mehrere örtlich voneinander getrennte Filialen, Baustellen oder sonstige Arbeitsstätten) oder im Betrieb ein ausreichend großer Raum für die Vollversammlung nicht zur Verfügung steht, zum Beispiel an jeder Arbeitsstätte beziehungsweise in zeitlicher Abfolge Teilversammlungen durchgeführt werden können.

Autor: Thomas Kallab

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MEHR VIELFALT IN FÜHRUNGSEBENEN

„HER MIT EINER GESCHLECHTER Die Diskussion läuft schon viel zu lange. Freiwillig passiert weder in der Wirtschaft noch in der Politik etwas. In jenen Ländern, die schon Frauenquoten festgeschrieben haben, hat sich der Frauenanteil deutlich verbessert. Schon bevor das Gruppenbild ohne einer Frau von der konstituierenden Landtagssitzung im Kasten war, erntete die neue oberösterreichische Landesregierung eine Lawine von Unverständnis, Protest, Spott und Häme, und das völlig zu Recht. Eine Landesregierung, der im 21. Jahrhundert keine einzige Frau angehört, ist nicht nur angesichts der Tatsache, dass auch im Land ob der Enns die Hälfte der Wählerschaft weiblich ist, ein Schlag in das Gesicht der Frauen. Und sie ist der Beweis dafür, dass es ohne verpflichtende Quoten nicht funktioniert, in der Politik genau so wenig

FRAUENANTEIL IM INTERNATIONALEN VERGLEICH Island Norwegen Frankreich Schweden Niederlande Deutschland Italien Belgien Durchscnitt Europaländer Spanien Österreich Ungarn Griechenland Malta

45/40 % 38/40 % 32/40 % 28 % 25/30 % 24/30 % Frauenanteil in den 24/20 % Aufsichtsrats- oder 22/30 % Verwaltungsräten der 20 % größten börsennotierten 17/40 % Unternehmen Europas. 17 % 12 % 9% 3%

Länder mit Frauenquote (Ziel in Rot) Länder ohne Frauenquote

Quelle: Frauen.Management.Report:2015 der AK-Wien (EU-Kommission, Oktober 2014)

Ein kurzer Rückblick zeigt, dass Gewerkschafterinnen hohe Funktionen und Ämter innehatten und haben. Ein knapper, nur beispielhafter Auszug aus der früheren und jüngeren Geschichte:

Frau Präsidentin der Wiener Arbeiterkammer und Präsidentin der Bundesarbeitskammer. 1997 wurde Hostasch Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Als „die erste Frau“ in ein österreichisches Ministeramt wurde 1966 die Christgewerkschafterin Grete Rehor angelobt. Franziska Fast, ab 1980 stellvertretende Vorsitzende der damaligen Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie, wurde 1983 die erste (weibliche) Volksanwältin (SPÖ) in Österreich. Eleonora Hostasch wurde 1989 Vorsitzende der damaligen Gewerkschaft der Privatangestellten. 1994 wurde sie als erste

1979: ERSTE VIZEPRÄSIDENTIN Am 8. ÖGB-Bundeskongress 1975 wurden die Statuten dahingehend geändert, dass an den Beratungen und Sitzungen des ÖGB-Präsidiums eine Vertreterin des ÖGB-Bundesfrauenausschusses teilnimmt. Am darauffolgenden ÖGB-Bundeskongress 1979 wurde die Zusammensetzung des ÖGB-Präsidiums erneut geändert: Einer der Vizepräsidenten muss eine Vertreterin der

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FRAUEN IN DER GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG VERHÄLTNIS NACH MITGLIEDERANTEIL

Zum Vergleich: Im Jahr 1966, in dem „die erste Frau“ in einem österreichischen Ministeramt angelobt wurde, sendete die Mondsonde Lunar Orbiter 1 das erste veröffentlichte Bild der Erde aus dem All.


14. Jahrgang // Nummer 11 // Wien, November 2015

FRAUEN

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QUOTE“ wie in der Wirtschaft. In Österreichs Privatwirtschaft muss man nach Frauen in Führungspositionen wahrlich mit der Lupe suchen. Der aktuelle „Frauen.Management.Report“ der AK Wien bestätigt, dass der Anteil von Frauen in Geschäftsführung und Aufsichtsrat weiterhin auf einem konstant niedrigen Niveau bleibt. Außerdem liegt Österreich diesbezüglich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. IN ZEHN JAHREN KAUM VERBESSERT In den Top-200-Unternehmen beträgt der Frauenanteil in der Geschäftsführung 5,9 Prozent, was eine magere Erhöhung von 2,2 Prozentpunkten in den vergangenen zehn Jahren bedeutet. Nur zwei heimische Unternehmen werden

Frauen sein. Erste ÖGB-Vizepräsidentin wurde 1979 ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Maria Metzker. 1990: FRAUEN AUF DEM VORMARSCH In den 1990er-Jahren folgten Beschlüsse, dass in ÖGB und Gewerkschaften bei der Zusammensetzung der Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen anzustreben ist. Die Einführung von Quotenregelungen folgte: Frauen müssen in den Gremien gemäß ihres prozentuellen Mitgliederanteiles vertreten sein. Im ÖGB-Vorstand beträgt die entsprechende Quote derzeit rund 35 Prozent. Mit ÖGB-Vizepräsidentin und ÖGBFrauenvorsitzender Sabine Oberhauser wurde 2014 eine Gewerkschafte-

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von einer Vorstandsvorsitzenden beziehungsweise von einer alleinigen Geschäftsführerin geleitet, auch in Branchen mit hoher Frauenbeschäftigung, wie im Handel oder bei Banken und Versicherungen, ist die Spitze männlich. In den börsennotierten Unternehmen beträgt der Anteil magere 5,8 Prozent. Eine Verbesserung zeichnet sich in den Aufsichtsräten ab, in denen immerhin 16,2 Prozent Frauen sind, was einem Plus von fast 10 Prozent entspricht. Auch hier ist trotz Verbesserung also noch viel Luft nach oben. Dass die staatsnahen Unternehmen mit einem Frauenanteil von 37 Prozent in den Aufsichtsräten wesentlich besser abschneiden, hängt mit der Selbstver-

rin als Gesundheitsministerin der Bundesregierung angelobt. Und unter insgesamt fünf stellvertretenden FSG-Vorsitzenden sind zwei Frauen: ÖGB-Vizepräsidentin und ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl und Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB). Renate Anderl: „Im ÖGB hat sich schon vieles zum Besseren verändert. Auf der Ebene der StellvertreterInnen gibt es inzwischen viele Frauen. Im ÖGB sind die Weichen für mehr Frauen in Führungspositionen jedenfalls gestellt, aber auch bei uns ist noch einiges zu tun.“

ILSE FETIK FSG-FRAUENVORSITZENDE

pflichtung zu definierten Zielwerten zusammen, die seit 2011 gelten. FREIWILLIG GEHT NICHTS Fest steht: Die Wirtschaft braucht die Frauen an der Spitze mehr als die Frauen diese Spitzenjobs. Zum einen entsteht mehr Vielfalt, wenn Frauen und Männer auf allen Ebenen mit am Werk sind. Zum anderen brauchen Unternehmen schlicht die Besten und Bestausgebildeten, und die kommen aus beiden Geschlechtern. Wir halten uns schon viel zu lange mit der Diskussion über die Quote auf. Eine derartige Regelung mag nicht allen gefallen, aber sie ist notwendig und wirksam. Das Argument, es wäre besser, Unternehmen würden ganz von selbst mehr Frauen in Aufsichtsräte und Spitzenpositionen bringen, kann ich nicht mehr hören, und es ist von der Realität längst entzaubert: Freiwillig hätten Unternehmen nämlich schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Männer durch Frauen nachzubesetzen. Sie tun es aber nicht. Die Forderung liegt daher auf der Hand: Her mit einer Geschlechterquote! Die Aufsichtsräte und Vorstände der großen und börsennotierten Unternehmen müssen stärker mit Frauen besetzt werden – verpflichtend. Autorin: Ilse Fetik

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Es lässt sich heute noch nicht sagen, wie unser Arbeits- und Privatleben, unsere Kommunikation und unsere Aus- und Weiterbildungsformen in 15 oder 20 Jahren aussehen werden.

MITGESTALTEN

REISE IN DAS DIGITALE ZEITALTER Die Digitalisierung von Arbeits- und Privatleben bringt Chancen und Risiken. Der digitale Binnenmarkt stellt die EU vor enorme Herausforderungen – sie muss Digitalpolitik so gestalten, dass letztlich alle davon profitieren. Wir durchlaufen im Moment eine digitale Revolution, die sich täglich auf unser soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben auswirkt und dieses maßgeblich beeinflusst. In Europa entsteht ein digitaler Binnenmarkt. Die Umbrüche, die mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen, eröffnen den BürgerInnen Europas neue Möglichkeiten, sowohl im Arbeits- als auch im Privatleben. Viele neue Fragen tauchen auf: Wie wirkt sich dieser Prozess auf das Arbeitsleben aus? Wie sieht die Industrie 4.0 aus? Was ist mit „digitalen Analphabeten“ und Beschäftigten in technologieintensiven Branchen? Wie schützen wir unsere Daten in einer immer enger

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EUROPA/INTERNATIONAL

vernetzten Welt? Klar ist, dass sich die Fragen rund um die Digitalisierung nicht automatisch beantworten, sondern dass wir gezielte politische Steuerung auf europäischer Ebene benötigen. DIGITALISIERUNG MITGESTALTEN Die Art und Weise, wie wir miteinander kommunizieren, arbeiten, leben und lernen, hat sich durch das Internet und den Zugang zu immer neuen Informationsquellen in den vergangenen Jahren stark verändert. Und dieser Prozess ist noch lange nicht zu Ende. Technischer Fortschritt betrifft keinen Staat allein. Digitalisierung kann nur gesamteuropäisch erfasst werden. Daher muss Di-

gitalpolitik auf EU-Ebene demokratisch und unter Einbeziehung aller Interessenvertretungen, einschließlich der Sozialpartner, betrieben werden, um so die digitale Revolution aktiv zu gestalten. Technologische Neuheiten müssen so gesteuert werden, dass sie zum Abbau von Ungleichheiten und Diskriminierung beitragen sowie Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen können. Kurzum: Die Digitalisierung muss das Gesamtwohl fördern. EUROPÄISCH HANDELN Die Gestaltung des digitalen EU-Binnenmarkts wird für die EU-Kommission einer der wichtigsten Arbeitsbereiche


14. Jahrgang // Nummer 11 // Wien, November 2015

EU-PARLAMENT

der nahen Zukunft. In der im Mai präsentierten „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ setzt sich die EU-Kommission zum Ziel, Barrieren zu beseitigen und die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammenzuführen, um Europa fit für das digitale Zeitalter zu machen. Daraus verspricht sie sich einen beträchtlichen wirtschaftlichen Mehrwert. Beispielsweise geht es der EUKommission darum, bei Online-Diensten das grenzüberschreitende Anbieten von Produkten und Dienstleistungen zu steigern. Die allerwenigsten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) versenden ihre Waren derzeit auch in andere EU-Länder. Wenn sie es doch tun, zahlen die KonsumentInnen extra. Doch leider fehlt der Strategie in seiner aktuellen Form eine stark ausgeprägte soziale Dimension. Nicht nur aus Sicht der KonsumentInnen, sondern besonders für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen tun sich im digitalen Zeitalter neue Wege auf. Aus sozialdemokratischer Perspektive ist es daher unerlässlich, diese Entwicklungen nicht sich selbst und den Kräften des freien Marktes zu überlassen, sondern gezielt zu

steuern, damit letztlich alle davon profitieren können. RISIKEN ENTGEGENWIRKEN Das europäische Sozialmodell muss geschützt und der soziale Zusammenhalt in Europa gestärkt werden. Die digitale Wirtschaft wird von wenigen, aber sehr großen Unternehmen dominiert und tendiert dazu, Kapital zu konzentrieren und die Einkommensungleichheit weiter zu erhöhen. Technische Automatisierung kann zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen, vor allem bei Stellen im mittleren Einkommenssegment. Sie kann prekäre Beschäftigungsformen verstärken, etwa Null-Stunden-Verträge bei 24-Stunden-/7-Tage-Erreichbarkeit oder in der „Sharing Economy“ (zum Beispiel „AirBnB“ im Tourismus oder „Uber“ im Transport), und die Abwärtsspirale bei Löhnen und Gehältern befeuern.

Gewerkschafterin, Europaabgeordnete und Delegationsleiterin der SPÖ-Europaabgeordneten

Es ist die gemeinsame Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, diesen Risiken von Beginn an entgegenzuwirken. Dabei sind insbesondere Arbeitsrechte, Folgen für die Beschäftigten und der Schutz unserer Daten im Blick zu behalten. Die EU-Kommission wird ihre

HERAUSFORDERUNGEN AUF EU-EBENE ::: Technische Erleichterungen im Arbeits- und Privatleben nutzen. ::: Arbeits- und Sozialrechte schützen und ausbauen – Risiken gezielt entgegenwirken. ::: Teilnahme an neuen Kommunikationsformen für alle ermöglichen. ::: Sozialen Zusammenhalt stärken. ::: In Aus- und Weiterbildung investieren und diese zugänglich machen. ::: Daten schützen und Aufklärungsarbeit leisten. ::: Neue Wirtschaftsformen für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern. ::: Potenziale für alle nutzbar machen – Konzentrationen vermeiden.

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Strategie noch weiterentwickeln und all diese Bereiche einarbeiten müssen. Arbeitsplatzautonomie „Ja“, aber „Nein“ zu einer unausgewogenen Work-LifeBalance. Der technologische Wandel zieht auch Fragen von (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten nach sich. Beschäftigte sollten dazu ermutigt und gefördert werden, sich digital weiterzubilden und zu emanzipieren. Hierfür braucht es öffentliche und private Investitionen. Alle BürgerInnen müssen die Möglichkeit haben, an neuen Kommunikationsformen teilzunehmen. Aufklärung in puncto Datenschutz gilt es schon bei Kindern und Jugendlichen zu betreiben. In der Summe ihrer Teile ist die

EVELYN REGNER Digitalisierung in der Tat revolutionär. Es lässt sich heute noch nicht sagen, wie unser Arbeits- und Privatleben, unsere Kommunikation und unsere Aus- und Weiterbildungsformen in 15 oder 20 Jahren aussehen werden. Wichtig ist aber zu wissen, was wir nicht wollen, und die Prozesse im Sinne aller zu gestalten. Autorin: Evelyn Regner E-Mail: evelyn.regner@europarl.europa.eu

:::: WE B T IP P :::: www.evelyn-regner.at

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FAIR. SOZIAL. GERECHT. WWW.FACEBOOK.COM/FSG.OEGB

KAHLSCHLAG VERHINDERT NACHHALTIGKEIT BEI PENSIONEN SIEHT ANDERS AUS ...

Foto: sodapix / F1Online / picturedesk.com (Symbolbild)

Wer erinnert sich noch an die Abwehrstreiks der Gewerkschaften gegen den geplanten Kahlschlag der schwarz-blauen Bundesregierung bei den Pensionen im Jahr 2003? Die Kürzungen sollten bis zu 40 Prozent ausmachen. Durch die Streiks konnte eine Verlustdeckelung erreicht werden, die diese massiven Pensionsverluste verhindert hat. Ihre ursprünglichen Pläne haben ÖVP und FPÖ aber nicht begraben. Im Gegenteil: Die Kürzungen wollen ÖVP und FPÖ weiterhin unter dem Deckmantel Pensionen nachhaltig sichern umgesetzt sehen. Übrigens: Die Durchschnittspension aller Unselbstständigen betrug laut Statistik Austria im Dezember 2014 inklusive Zulagen und Zuschüssen 1.091 Euro brutto monatlich. Und da denken ÖVP und FPÖ noch an weitere Kürzungen ...

3,9 % ALTERN IN WÜRDE GARANTIEREN Die beste nachhaltige Sicherung für unser Pensionssystem ist hohe Beschäftigung. Und wir haben trotz hoher Arbeitslosigkeit eine Rekordbeschäftigung. Die Ergebnisse des Arbeitsmarktgipfels werden diese weiter erhöhen. Unser umlagefinanziertes Pensionssystem garantiert vielen ein Altern in Würde. Die Altersarmut fällt im Vergleich gering aus. Und das ist ja das Ziel eines fairen, solidarischen Systems. Daran ändert die Dauerkritik am Bundeszuschuss zu den Pensionen nichts.

Dieser kommt aus Steuern, und die bezahlen zu zwei Dritteln ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit ihren Lohn- und Umsatzsteuern selbst. Barbara Kolm vom neoliberalen „Hajek-Institut“ trat bei „ServusTV“ dennoch für kapitalgedeckte Pensionen

Ein Ersuchen des Verlages an den/die BriefträgerIn: Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit

auf. Diese würden in über 40 Staaten der Welt funktionieren. Umkehrschluss: In mehr als 150 Mitgliedsländern der Vereinten Nationen funktionieren sie nicht? Bleibt nur zu hoffen, dass in diesen Tagen kein privater Pensionsfonds zu viele VW-Aktien hält!

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/ / / Straße/Gasse Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür / Postleitzahl Ort Besten Dank P.b.b. 02Z031786M ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Retouren an PF 100, 1350 Wien


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