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13. Jahrgang // Nummer 12 // Wien, Dezember 2014
d i rek t TOPINFOS FÜR ENGAGIERTE GEWERKSCHAFTERiNNEN
2015
Foto: mauritius images / Westend61
MUSS DAS JAHR FÜR ARBEITNEHMERiNNEN UND PENSIONISTiNNEN WERDEN. LOHNSTEUER RUNTER!
PENSIONSSYSTEM BLEIBT STABIL ALTERNSGERECHTE ARBEITSPLÄTZE FEHLEN SEITE SEITE SEITE
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Aufwer tung: Register für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe Ver teilungsgerechtigkeit : Jetzt Druck erhöhen Dienstnehmerhaf tpflichtgesetz: Wenn was passier t
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Inhalt Cover: Die FSG wünscht schöne Feiertage und alles Gute für 2015!
Aktuelles
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Gesundheitsberufe aufwerten Zum Kuckuck 19 Krösusse hätten 1931 sämtliche Schulden der Welt zahlen können.
Kommentar
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FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian
Hintergrund
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8 Verteilungsgerechtigkeit
Jetzt den Druck erhöhen und Millionäre in die Pflicht nehmen.
Service
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Dein Recht, Antworten auf Fragen
Grundsatz
12 Generationenvertrag
Wer muss was für wen zahlen? Die „Goldene Regel“.
Europa/International
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„Lux-Leaks“: Ende der Sonderdeals
Pensionssystem
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Alternsgerechte Arbeitsplätze fehlen
Foto: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com
MEHR WACHSTUM BRAUCHT DAS LAND
MIENENSPIEL
GEMEINSAM FÜR ENT Das ÖGB/AK-Modell ist eine gute Basis dafür, wie ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen entlastet werden können. Dieses würde die nötigen Wachstumsimpulse bringen und auch dem Mittelstand helfen. Die Lohnsteuer ist gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) eine Erhebungsform der Einkommensteuer von Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit. Vom ÖGB/AK-Modell, das im Rahmen der Kampagne „Lohnsteuer runter!“ vorgelegt wurde, würden bei Umsetzung durch die Absenkung der Steuersätze neben ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen auch alle anderen Einkommensteuerpflichtigen profitieren, deren Einkommen den Steuerfreibetrag übersteigen. Und das
mit gutem Grund: Der ÖGB spricht sich in seinem Grundsatzprogramm gegen jede Flucht aus dem Arbeitsrecht durch atypische Beschäftigung und Umgehungsverträge aus und fordert einheitliche Regelungen für alle, die persönlich oder wirtschaftlich abhängig tätig sind. Laut dem aktuellen Mittelstandsbericht, den ÖVP-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner an den Nationalrat übermittelte, war 2012 mehr als jedes dritte Unternehmen ein sogenanntes Ein-Personen-Unternehmen (EPU);
:: IMPRESSUM :: Herausgeber: Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/534 44-39080, www.fsg.at. Medieninhaber (Verleger): Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/662 32 96–39744, Fax: 01/662 32 96–39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, www.oegbverlag.at, UID ATU 55591005, FN 226769i. Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH. Verlagsort: Wien, Herstellungsort: Wien. Redaktion: Christoph Höllriegl (Leitung), Litsa Kalaitzis, Thomas Kallab, Kathrin Liener, Thomas Trabi. Grafikdesign: Verlag des ÖGB GmbH. Fotos: FSGvida, FSG/GÖD, GdG-KMSfB, SPÖ, GBH, Mauritius Images, picturedesk.com, ÖGB-Archiv. Anzeigenrepräsentanz: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 01/662 32 96-39744, Telefax 01/662 32 96-39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, DVR-Nr. 0562041, ZVR-Nr. 158750011. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.fsg.at/offenlegung Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Fotos keine Gewähr. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit Z ustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung der FSG entsprechen.
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AKTUELLES
13. Jahrgang // Nummer 12 // Wien, Dezember 2014
EDITORIAL
ÖVP UND OPPOSITION MÜSSEN FARBE BEKENNEN Angezählt ist vor allem die ÖVP mit ihrer Blockadehaltung gegen mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserem Land. Bis Mitte März muss endlich eine Beschlussvorlage zur Lohnsteuersenkung auf den Tisch. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen fordern „Lohnsteuer runter!“: Unterschriftenübergabe an die Bundesregierung im November.
LASTUNG Klein- und Mittelbetriebe und EPU sind laut Mitterlehner nach wie vor das „Rückgrat“ unserer Wirtschaft: Sie tragen knapp 60 Prozent der Bruttowertschöpfung bei. Eine Stütze dieses Rückgrats ist gerade jetzt mehr als gefragt. Und auch Teile dieser Zielgruppe würden von dem ÖGB/AK-Modell bei Umsetzung profitieren: Einerseits indirekt durch die gestärkte Kaufkraft der Menschen, durch den damit einhergehenden steigenden Privatkonsum, und andererseits teilweise direkt durch die Absenkung der Steuersätze. MITTELSTANDS- UND NEIDDEBATTEN SIND FEHL AM PLATZ „Wenn wir uns gemeinsam für die Umsetzung des ÖGB/AK-Modells einsetzen, es uns nicht durch Mittelstands- oder Neiddebatten verwässern lassen, dann setzen wir damit den richtigen Impuls für stärkere Kaufkraft, höheres Wachstum und mehr Beschäftigung in unserem Land“, so der Appell an die Bundesregierung. Das Video von der Übergabe gibt es unter: www.lohnsteuer-runter.at
:::: FSG DIREKT IM ABO :::: FSG direkt ist kostenlos und kann bestellt werden unter: www.fsg.at. Anregungen und eigene Beiträge können eingesandt werden an: fsg@oegb.at
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Millionäre diktieren der ÖVP ihre Richtung. Und die heißt: Alles blockieren, was ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mehr Lebensstandard bringen würde. Anders die SPÖ: Bei ihrem Bundesparteitag Ende November wurde ein Antrag auf Basis des ÖGB/AK-Modells angenommen.
„Bis spätestens Mitte März muss Beschlussvorlage auf Basis des ÖGB/AK-Modells am Tisch liegen.“
Willi Mernyi, FSGDie Industriellenvereinigung (IV) Bundesgeschäftsführer schießt mit ihrer 15-MilliardenForderung gleich mehrfach am Ziel vorbei. Zwei Drittel davon sollten als Entlastung über Steuertarife kommen. Gleichzeitig will die IV aber die Steuerfreigrenze absenken. Das würde heißen, dass BezieherInnen niedrigerer Einkommen mehr Lohnsteuern zahlen müssen. Dazu setzt die IV noch massiv auf Kürzungen bei den Pensionen. Reichlich Erfahrung mit derartigen unsozialen Vorschlägen hat Blau-Schwarz: Nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 2000 waren in nur wenigen Monaten die künftigen Pensionen stark gekürzt – nach ihren Plänen um bis zu 30 Prozent. Die FPÖ bleibt ihrer Linie weiter treu: Unter dem Deckmantel, man könne ja auch Sozialversicherungsbeiträge absenken, verbergen sich neben Leistungskürzungen in der Krankenversicherung auch schon die nächsten Pensionskürzungen. Denn mit fast 23 Prozent ist der Beitragssatz zur Pensionsversicherung dreimal so hoch wie jener zur Krankenversicherung. Diese beiden Beitragssätze stecken neben anderen in den Sozialversicherungsbeiträgen. Werden diese gesenkt, senkt man auch zwangsläufig künftige Pensionen. Blauäugigkeit à la FPÖ oder pure Absicht?
AKTUELLES
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GESUNDHEITSBERUFE
RASCH AUFWERTEN Das Register für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe ist bereits vom Nationalrat beschlossen – nur die Länder Salzburg und Niederösterreich legen sich (noch) quer.
Was es in 14 EU-Ländern bereits gibt, soll bald auch in Österreich eingeführt werden: ein öffentliches Register für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe. Die Idee dahinter ist schnell erklärt. Über 100.000 PflegerInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und andere betroffene Berufsgruppen sollen aufgewertet werden, indem ihre Qualifikationen, Spezialisierungen und Weiterbildungen öffentlich einsehbar sind.
fentlichen Register wertgeschätzt. Die Registrierung trägt auch zur Sicherheit der PatientInnen bei und kann als vertrauensbildende Maßnahme gesehen werden. Bei Interesse können PatientInnen selbst die für sie relevantesten Eingaben überprüfen“, betont Erich Kniezanrek, Leitender Referent der GdG-KMSfB. Außerdem stellt das Register sicher, dass sich die Berufsangehörigen weiterbilden und somit auf dem neuesten medizinischen Stand sind. 40 Stunden Fortbildung in fünf Jahren sind Pflicht. Erbringen sie innerhalb dieser Frist kein Fortbildungszeugnis, wird die
Registrierung, nach einer Toleranzfrist von einem Jahr, ruhend gestellt. BESSERE PLANBARKEIT FÜR LÄNDER Auch die Bundesländer können aus dem Register Nutzen ziehen. Ihnen stehen valide Zahlen für ihre Bedarfsplanung zur Verfügung. Damit könnte man sich über die Bundesländergrenzen hinweg besser absprechen. „Die Länder hätten viele positive Effekte durch das Register, deswegen fällt es mir umso schwerer zu verstehen, warum sich Salzburg und Niederösterreich dagegen wehren“, so Andrea Wadsack von der Hauptgruppe II, Wiener Krankenanstaltenverbund.
MINISTERIUM FÜHRT GESPRÄCHE Durchgeführt werden soll die Registrierung von der Arbeiterkammer (AK). Ihr Vorteil gegenüber den Berufsverbänden: Mit mehr als drei Millionen Mitgliedern SICHERHEIT FÜR PATIENTiNNEN – 95 Prozent der zu registrierenden BeVor allem freiberuflich Tätige profitieren: schäftigten sind bereits AK-Mitglieder Sind sie registriert, könnte sie der Zu– hat sie das nötige Know-how in der gang zur elektronischen Führung großer und kosGesundheitsakte ELGA in tengünstiger Register. Am ihrer täglichen Arbeit unBall ist jetzt die Politik. terstützen. Und bei einem Gesundheitsministerin Arbeitsplatzwechsel kann Sabine Oberhauser greift man Zeugnisse künftig zu als langjährige GewerkHause lassen, ein Blick schafterin das Thema ins Register genügt. gerne auf: „BerufsverDie Gewerkschaft der bände und AK waren im Gemeindebediensteten Ministerium und wir ver– Kunst, Medien, Sport, suchen, das Ganze wiefreie Berufe (GdG-KMSder ins Laufen zu bekomfB), als Interessenvertremen. Es werden intensive tung vieler Beschäftigter Gespräche geführt“, verin Gesundheitsberufen, spricht sie. Verläuft alsetzt sich für eine rales nach Plan, könnte sche Realisierung des das Register mit 1. JänRegisters ein. „Die indiRegister für Gesundheitsberufe muss kommen: GdG-KMSfB-Vorsitzender ner 2017 in Betrieb geviduellen Qualifikationen hen. www.gdg-kmsfb.at Christian Meidlinger, AK-Präsident Rudi Kaske und Leitender GdG-KMSfBwerden durch das SichtReferent Erich Kniezanrek (2. Reihe von links), Andrea Wadsack, Hauptbarmachen in einem öfgruppe II, mit zwei im Gesundheitsbereich Tätigen (1. Reihe von links). Autorin: Kathrin Liener
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AKTUELLES
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DEIN RECHT AKTUELLES
„Beppo“ Muchitsch (im Bild links): Er spielte die Tuba. Um die Garderobe nahm sich spontan Bundespräsident Heinz Fischer an.
NEUER „HACKLER-SONG“ UND DER GRÖSSTE TUBIST Beim 19. Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) wurde im November der „GBH-HacklerInnen-Song“ erstmals präsentiert. Das Meisterstück stammt vom Musikkabarett GIMPEL, der Text von Fritz Schicho. Live und vor allem aktiv mit dabei bei der „Uraufführung“ war GBH-Vorsitzender Josef
98,12 PROZENT FÜR JOSEF MUCHITSCH Im Vorfeld erhielt Muchitsch bei der FSG/GBH-Bundesfraktionskonferenz 98,12 Prozent der Delegiertenstimmen, er wurde damit als Bundesvorsitzender FSG in der GBH bestätigt. Als seine Stellvertreter wurden Othmar Danninger, Christian Supper und Peter Wögerbauer gewählt. Festgelegt wurden auch die Themen und Ziele der Arbeit für die kommenden fünf Jahre. Faire Vergaben nach dem BestbieterInnenprinzip, faire Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie gezielte Investitionen zur Ankurbelung der heimischen Konjunktur standen dabei im Mittelpunkt. Muchitsch: „Österreich darf dabei nicht auf die EU warten!“ www.fsg-bau-holz.at
GLEICHE CHANCEN
DIE WELT BESSER MACHEN Der Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Helmut Gotthartsleitner wurde zum Vorsitzenden der „Roten Falken“ gewählt.
Die Roten Falken sind als sozialdemokratische Kinder- und Jugendorganisation ein Teil der Kinderfreunde mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten und kritischen Persönlichkeiten aufwachsen zu lassen. „Wir haben das Ziel, diese Welt zu einem besseren Ort für Kinder und Jugendliche zu machen“, erklärt der neue Vorsitzende der Roten Falken und GPA-djp-Jungendsekretär, Helmut Gotthartsleitner. Dementsprechend ist die Schaffung gleicher (Bildungs-)Chancen eine zentrale Forderung der Roten Falken. Ein An-
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liegen ist dem 33-Jährigen auch die Warnung vor gefährlichen, faschistischen Tendenzen. „Wir stehen gemeinsam auf und schreien es raus, dass Faschismus ein Verbrechen ist! Weil es nicht sein kann, dass linke Proteste kriminalisiert werden, während Neonazis, Rassisten und Faschisten munter durch die Straßen ziehen. Und weil es inakzeptabel ist, dass es immer noch PolitikerInnen gibt, die rassistische Schmierereien wie etwa an der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen als Lausbubenstreich abtun“, so Gotthartsleitner. www.rotefalken.at
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche auf sozialistischer Grundlage zu selbstbewussten, kritischen Persönlichkeiten aufwachsen zu lassen. Das funktioniert besser, je mehr Bildung die Kinder und Jugendlichen bekommen. Und dazu gehört es auch, wachsam zu bleiben, wenn es um den Kampf gegen faschistische Tendenzen geht. Das wollen wir als Rote Falken vorleben!“ Helmut Gotthartsleitner, Vorsitzender der Roten Falken
AKTUELLES
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ZUM KUCKUCK
WARUM WAR DAS „Diese neunzehn Krösusse haben soviel Geld, daß sie sämtliche Schulden der Welt bezahlen könnten...“, titelte „Der Kuckuck“ 1931. Nur sie taten es nicht!
„Der Kuckuck“ war eine von April 1929 bis Februar 1934 erscheinende wöchentliche Zeitschrift der österreichischen Sozialdemokratie.
Die Ausgabe erschien am 6. Dezember 1931. Die Weltwirtschaftskrise befand sich auf einem Höhepunkt. Menschen, die auf unselbstständige Arbeit angewiesen waren, standen an einem Tiefpunkt: Armut, Arbeitslosigkeit, Hunger und Perspektivenlosigkeit machten sich breit. Die reichen Krösusse waren nicht bereit, dem drohenden Unheil entgegenzuwirken. Am 12. Februar 1934 brach in Österreich der Bürgerkrieg aus, der Zweite Weltkrieg war im Anrollen. SPÖ-Vorsitzender und Bundeskanzler Werner Faymann erwähnte in seiner Rede am 43. SPÖ-Bundesparteitag Ende November in Wien die Unterschiede zur heutigen Krise: „Damals gab es keine gemeinsame Vorgehensweise gegen den Zusammenbruch von Finanzmärkten und Wirtschaft“, so Faymann. 2008 hingegen hätten „Staat und EU als Retter
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KOMMENTAR
MÖGLICH in letzter Sekunde“ noch eingegriffen. Der neoliberalen Forderung „mehr privat, weniger Staat“ erteilte Faymann daher eine klare Absage, diese nehme gewählten VolksvertreterInnen vieles an Gestaltungsmöglichkeiten. Wie schnell sozialer Zusammenhalt und Friede brüchig werden können, zeigte sich aber unter Schwarz-Blau: „Wie schnell Gesundheitswesen, Pensionen zerstört werden können“, erinnerte Faymann. Errungenschaften, die die Sozialdemokratie mühsam für die arbeitenden Menschen erst erringen musste.
Fotos: SPÖ/Johannes Zinner
MILLIONÄRE MIT VERMÖGENSSTEUERN Über seinen kürzlichen Besuch in der Schweiz sagte Faymann: Dort gebe es eine Vermögenssteuer und jede Menge Millionäre. Und jeder internationale Vermögensbericht gibt da Faymann recht. An mehr Steuergerechtigkeit und höheren vermögensbezogenen Steuern auf internationalem Niveau sollte in unserem Land diesmal kein Weg vorbeiführen. Die heutigen Krösusse müssen ihren fairen Beitrag leisten. Das sollten wir aus der Geschichte gelernt haben!
L O R E H O S TA S C H : AU S Z E I C H U N G V O N W E R N E R FAY M A N N Bundesministerin außer Dienst Eleonora Hostasch und Wiens Bürgermeister Michael Häupl erhielten am 29. November beim 43. SPÖ-Bundesparteitag von Werner Faymann die Victor-Adler-Plakette verliehen, die höchste Auszeichnung der Sozialdemokratie. Hostasch war unter anderem von 1989 bis 1994 Vorsitzende der damaligen Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und von 1991 bis 1995 Vizepräsidentin des ÖGB.
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WOLFGANG KATZIAN FSG-VORSITZENDER
STATT PENSIONSAUTOMATIK ARBEITSLOSIGKEIT SENKEN Was würde die Pensionsautomatik bringen, wie die ÖVP sie wieder einmal fordert? Pensionseinbußen infolge höherer Abschläge, junge Menschen wären die großen VerliererInnen. Mehr Arbeitslosigkeit, weil ein höheres Pensionsantrittsalter ja nicht automatisch mehr Arbeitsplätze bringt. Schon jetzt fehlen Arbeitsplätze für Ältere – den Menschen angesichts dieser Situation zu sagen, sie müssen länger arbeiten, das ist nicht weitsichtig, sondern zynisch. Außerdem wäre jede Form der Pensionsautomatik eine Umverteilung von unten nach oben, weil die Lebenserwartung je nach Einkommen sehr unterschiedlich ist. Schlechte Jobs machen nämlich krank und senken die Lebenserwartung. Am Pensionssektor sind viele Maßnahmen gesetzt worden, die den Anstieg der Pensionsausgaben moderater ausfallen lassen als den Anstieg der Älteren an der Bevölkerung. Das Argument, unser Pensionssystem braucht immer mehr Zuschüsse aus dem Budget, lässt sich entkräften: In der Prognose des Langfristgutachtens der Pensionskommission bis zum Jahr 2060 sind die Bundesausgaben für die Beamtenpensionen nicht erfasst. Durch die Pensionsharmonisierung und das Auslaufen der Beamtenpensionsregelungen steigen die gesamten öffentlichen Pensionsausgaben aber wesentlich geringer als die Ausgaben für ASVG-Pensionen. Der Schlüssel, um das Pensionsdilemma zu lösen, liegt in der maximalen Anstrengung, die Arbeitslosigkeit in Österreich zu senken. Neben neuen Arbeitsplätzen braucht es rasch Maßnahmen, um die Menschen fit und möglichst lange im Erwerbsleben halten zu können – wie beispielsweise das Bonus-MalusSystem zur Förderung älterer ArbeitnehmerInnen, das bisher an der Wirtschaft scheitert. Die Lösung schafft kein Computer, sie muss von der Politik kommen.
KOMMENTAR
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VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT
JETZT DRUCK ERHÖHEN Die Kritik an der ÖVP war bei der 3. FSG vida-Bundesfraktionskonferenz unüberhörbar: „Die ÖVP schützt nur Millionäre und Superreiche, damit diese ja nichts zum Gemeinwohl beitragen müssen.“
„In diesem Land muss endlich Verteilungsgerechtigkeit einziehen“, forderte FSG vida-Vorsitzender Willibald Steinkellner bei der 3. FSG vida-Bundesfraktionskonferenz im Vorfeld des vida-Gewerkschaftstages Anfang November. MEHR MARIE, WENIGER CHAMPAGNER FSG-Bundesgeschäftsführer Willi Mernyi forderte im Rahmen der Konferenzeröffnung die rasche Umsetzung einer Lohnsteuersenkung. „Es geht darum, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder mehr ‚Marie‘ im Börsel haben müssen. Und das geht nur, wenn
die anderen etwas weniger Champagner im Glas haben“, spielte Mernyi auf die von der FSG geforderte Umsetzung von vermögensbezogenen Steuern an: „Wenn man den Mittelstand wirklich entlasten will, dann geht das nur mit einer Lohnsteuersenkung.“ Mernyi dankte den Delegierten für ihren großen Einsatz beim Sammeln von mehr als 882.000 Unterschriften für die gemeinsame Kampagne „Lohnsteuer runter!“. Gerade die sozialdemokratischen GewerkschafterInnen müssten den Druck für eine rasche Lohnsteuersenkung wei-
ter erhöhen: „Denn die ÖVP schützt nur Millionäre und Superreiche, damit diese ja nichts zum Gemeinwohl beitragen müssen“, kritisierte Steinkellner. Auch die Bereitschaft zur Intensivierung des europaweiten Kampfes der Gewerkschaften gegen überzogene Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen stand auf der Tagesordnung: „Egal ob in Europa oder in Österreich: Wenn die Menschen krank sind oder wenn sie öffentliche Verkehrsdienste in Anspruch nehmen wollen, dann müssen diese Grundversorgungsleistungen auch da sein und sie müssen für die Menschen auch leistbar bleiben“, bekräftigte FSG vida-Vorsitzender Willibald Steinkellner. www.fsgvida.at Autor: Hansjörg Miethling
Kampf gegen Privatisierungen: FSG vida-Vorsitzender Willibald Steinkellner (Bildmitte) und die Mitglieder des FSG vida-Präsidiums (von links nach rechts): Roman Hebenstreit, Gottfried Winkler, Elisabeth Vondrasek, Yvonne Rychly, Günter Mayr, Bernd Brandstetter (FSG vida-Bundesfraktionssekretär) und Walter Bacher.
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HINTERGRUND
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UMWELT CO2-ZIELE DER EU BRINGEN ALLEIN WENIG Die EU-Kommission schlägt bis 2030 eine Verringerung der EU-internen Emissionen von Treibhausgasen um 40 Prozent gegenüber 1990 vor. ÖGB-Präsident Erich Foglar warnt vor einem Alleingang der EU. Dieser würde nicht zum erwünschten Ergebnis führen: „Was wegen der strengeren Auflagen bei uns nicht mehr produziert wird, wird dann anderswo erzeugt, in Ländern mit viel weniger strengen Umweltauflagen und niedrigeren sozialen Mindeststandards für ArbeitnehmerInnen. Am globalen Schadstoffausstoß ändert das wenig. Das ist Umweltdumping in Ergänzung zu Sozial- und Lohndumping.“ „BRAUCHEN ANDERE BUDGETPOLITIK“ Die EU-Politik dürfe sich nicht darauf beschränken, Ziele zur CO2-Reduktion vorzugeben, sie muss sich auch auf die Sicherung des Industriestandorts fokussieren. „Wir brauchen dazu eine andere Budgetpolitik als bisher: Eine nachhaltige Politik, die Krisen nicht durch falsches Sparen verschärft, sondern die Investitionen fördert und ermöglicht, Stabilität und Wachstum sowie Beschäftigung schafft“, fordert Foglar: „Denn wer investiert schon in wachstumsschwache Industrieregionen?“
STANDORTSTRATEGIE
ZURÜCK AN DEN NEUSTART Die EU hat sich eine Re-Industrialisierung Europas zum Ziel gesetzt. Arbeiterkammer und ÖGB sehen den heimischen Industrieanteil als wesentlichen Erfolgsfaktor. Dennoch fordern sie einen Neustart.
„Der Schlüssel zu einem attraktiven Industriestandort Österreich liegt in Forschung und Entwicklung, in weiterer Folge in innovativen Produkten und Dienstleistungen mit der Wertschöpfung im eigenen Land. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte und einen Know-how-Transfer zwischen jüngeren und älteren ArbeitnehmerInnen. Die Personalplanung in der Industrie steht
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dem aber oft entgegen: Gut ausgebildete junge Menschen erhalten lange Zeit nur schlecht bezahlte Praktika, gleichzeitig werden zu wenige ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigt. Leiharbeit und Befristungen nehmen zu. Das schadet dem Standort“, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar bei der Enquete „Industriestandort Österreich“ Ende November in Wien. Die Industrie sei in Österreich
nach wie vor ein bedeutender Faktor. Daher gelte es, zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Anteil der Industrie an der Wertschöpfung wieder steigt. Aber: „Ein Zwölfstundennormalarbeitstag ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und steht außer Diskussion“, stellte Foglar klar. Es bedürfe mehr Anstrengungen auf österreichischer und europäischer Ebene sowie Klarstellungen auf internationaler Ebene, was zum Beispiel Energiepolitik und Klimaziele betrifft. „Hier brauchen wir dringend ein Umdenken und ein gemeinsames, globales Vorgehen“, fordert Foglar.
HINTERGRUND
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SCHADENERSATZ
WENN WAS PASSIERT Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz regelt Umfang und Grenzen einer Haftungserleichterung für DienstnehmerInnen. In der ursprünglichen Fassung trat es vor bald 50 Jahren in Kraft.
Nach den im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankerten Grundsätzen ist jede/r verpflichtet, für Schäden, die er/sie schuldhaft und rechtswidrig einem/einer anderen zugefügt hat, Ersatz zu leisten. Die Entwicklung der Arbeitsprozesse vervielfachte im Laufe der Jahrzehnte aber die Möglichkeiten der Schadenszufügung. Selbst durch ein leichtes Versehen konnten erhebliche Schäden entstehen. Die Schadensbeträge haben sich so derart erhöht, dass sie vielfach in krassem Missverhältnis zu den Einkommen der DienstnehmerInnen (DN) standen.
zes nach dem ABGB sind trotzdem zu beachten.
GENERELLE ERLEICHTERUNG Die Vorlage zu einem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) war schon 1965 vom Grundsatz getragen, dass die strenge Anwendung der Grundsätze des ABGB auf Schäden, die DN bei der Erbringung einer Dienstleistung verursachen, als unbillig empfunden wurden. Das DHG trat daher in seiner ursprünglichen Fassung am 24. April 1965 in Kraft – also vor bald 50 Jahren. Es regelt den Umfang der Haftung der DN im Falle einer Schadenersatzverpflichtung und gilt für alle DN (ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und öffentlich Bedienstete in der Privatwirtschaftsverwaltung). Das DHG regelt Umfang und Grenzen einer Haftungserleichterung für DN. Die allgemeinen Regeln des Schadenersat-
Bei Vorsatz haftet der/die DienstnehmerIn (DN) voll, bei entschuldbarer Fehlleistung gar nicht. Vorsatz bedeutet, dass eine DN den Schaden gleichsam absichtlich herbeigeführt hat.
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::: Die erste Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht von DN ist, dass ein Schaden entstanden ist und auch bewiesen werden kann. Im Allgemeinen kann nur derjenige/diejenige Schadenersatz begehren, der/die einen solchen erlitten hat. Trägt zum Beispiel eine Versicherung den Ersatz
des Schadens, kann der Dienstgeber (DG) vom DN keinen Ersatz mehr verlangen. Damit eng verbunden ist die Frage der Höhe des Schadens. Auch dieser muss im Streitfall vor Gericht erwiesen werden. ::: Zweitens muss nachgewiesen werden, dass der Schaden durch den DN selbst verursacht wurde. Das kann zum Beispiel in all jenen Fällen
G R A D D E S V E R S C H U L D E N S : V O N V O R S AT Z BIS ENTSCHULDBARER FEHLLEISTUNG
Für den Bereich der Fahrlässigkeit – außerhalb der entschuldbaren Fehlleistung – gelten Kriterien, die zu einer Mäßigung der Ersatzpflicht von DN führen können. Dazu gehören das Ausmaß des Verschuldens, das Ausmaß (der Mangel an) der Verantwortung und die sonstigen Begleitumstände (zum Beispiel niedrige Entgelthöhe, schlechte Ausbildung, keine Einschulung etc.). Eine entschuldbare Fehlleistung liegt vor, wenn es sich nur um ein
ganz geringfügiges Versehen handelt, welches unter Berücksichtigung der Umstände immer wieder vorkommen kann. Sie kann nach der Definition des Obersten Gerichtshofs (OGH) „nur angenommen werden, wenn die Fehlleistung nicht als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, die sich bei Berücksichtigung der gesamten Arbeitsbelastung und mit Rücksicht auf deren Schwierigkeit ohne weiteres ergeben kann, sodass der Schaden nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit abzuwenden gewesen wäre“.
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DEIN RECHT
Komplexe Arbeitsprozesse: Durch ein leichtes Versehen können erhebliche Schäden entstehen. Die Schadenshöhe steht vielfach in krassem Missverhältnis zu den Einkommen der DienstnehmerInnen.
schwierig werden, in denen auch andere Personen „beteiligt“ waren. ::: Drittens muss den DN ein (ausreichendes) Verschulden am Schadenseintritt treffen. Dabei wird abhängig vom Grad des Verschuldens Vorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit („minderer Grad des Versehens“) und die entschuldbare Fehlleistung unterschieden (siehe Kasten). Weiters ist besonders zu berücksichtigen, wenn DN eine besonders schadensgeneigte Tätigkeit zu erbringen haben. Damit sind Arbeiten gemeint, die auch bei gehöriger Aufmerksamkeit besonders häufig zu Schäden führen. WAS NOCH ZÄHLT Ebenso zu beachten ist das Ausmaß der Ausbildung und der Berufserfahrung. Auch das Ausmaß der Entlohnung spielt eine Rolle. Generell sind die Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Organisationsmängel, aber auch individuelle Drucksituationen oder arbeitszeitbedingte Überlastung können eine Mäßigung rechtfertigen. Die Entscheidungen der Gerichte sind sehr von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Zusätzliche Mäßigungsgründe können daher im Einzelfall ebenfalls berücksichtigt werden. Auch ein Mitverschulden des Geschädigten ist zu beachten. Die Regeln des DHG kommen nur in Betracht, wenn die Zufügung des Schadens im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung erfolgte. Ergab sich die Schädigung zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, ist entscheidend, ob es sich um eine Dienst- oder Privatfahrt gehandelt hat. Das DHG enthält auch verfahrensrechtliche Bestimmungen je nachdem, ob der DG oder ein Dritter (zum Beispiel eine andere Person außerhalb des Dienstverhältnisses) geschädigt worden ist. Auf fahrlässigen Verhalten beruhende Schadenersatz- oder Rückersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
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THOMAS KALLAB Jurist, Arbeiterkammer Wien E-MAIL: thomas.kallab@akwien.at
Ich bin in Elternteilzeit, und nun verlangt mein Arbeitgeber (AG) immer wieder von mir, Mehrarbeit zu leisten. Muss ich das tun? Grundsätzlich haben Sie eine Verpflichtung für eine bestimmte Anzahl von Stunden. Gemäß § 19d Arbeitszeitgesetz (AZG) sind teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen (AN) zur Arbeitsleistung über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß (Mehrarbeit) unter anderem nur insoweit verpflichtet, als berücksichtigungswürdige Interessen des/der Arbeitnehmers/-nehmerin der Mehrarbeit nicht entgegenstehen. Sollten Sie wegen Kinderbetreuung keine Mehrarbeit leisten können, haben Sie gute Argumente dagegen. Ob sich aber im Einzelfall ein Recht auf Verweigerung von Mehrarbeit (zum Beispiel auch in besonderen Notsituationen des Betriebs) ergibt, ist von Fall zu Fall zu beurteilen. Wenn regelmäßig Mehrarbeit verlangt wird, erscheint das mit der Elternteilzeit aber nicht vereinbar. Sie sollten unbedingt Beratung bei der zuständigen Gewerkschaft oder Arbeiterkammer in Anspruch nehmen. Ich erhalte monatlich zusätzlich eine Prämie. Muss diese auch während meines Urlaubs bezahlt werden? Grundsätzlich haben Sie jenes Entgelt zu bekommen, das Sie zuletzt verdient haben. Bei schwankendem Entgelt ist nach dem Ausfallprinzip zu fragen, was Sie in der Zeit verdient hätten, wären Sie nicht auf Urlaub gewesen. Nur Aufwandsentschädigungen stehen während des Urlaubs nicht zu, da auch der entsprechende Aufwand in der Regel während des Urlaubs wegfällt. Handelt es sich bei der Prämie daher um keine Aufwandsentschädigung, sondern um Entgelt, müssen Sie diese auch während des Urlaubs bezahlt bekommen. Davon ist aber die Frage zu unterscheiden, ob die Prämie auch in den Urlaubszuschuss (Sonderzahlung) mit einzuberechnen ist. Das hängt von der Textierung des jeweiligen Kollektivvertrags ab.
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CHRISTOPH HÖLLRIEGL Aus der Redaktion. E-Mail: christoph.hoellriegl@fsg.at
WOHER KOMMEN SIE ... Gestern: Man hat es geschafft, nach der Ausbildung der gute Arbeitsplatz, die eigenen vier Wände, Familie und/oder Privatleben auf Wolke Sieben. Man steht „mitten im Leben“, beruflicher Aufstieg anno dazumal. Heute: Nach unzähligen Praktika oder Volontariaten – also Zeiten ohne entsprechende Entlohnung – schafft man gerade mal den Berufseinstieg, je nach Ausbildung und Beruf etwa im Alter von 25 Jahren. Viel ansparen konnte man noch nicht. Trotzdem: Viele finden das ganz „cool“, immer mehr zum Glück nicht. Morgen: Das Risiko arbeitslos zu werden steigt bereits ab 45 Jahren. Ein Berufswechsel bringt enorme Einkommenseinbußen. Mit 20 guten Erwerbsjahren will ein ganzes Leben finanziert werden. Der Wettbewerb verlangt’s, die Wirtschaft auch: Alles muss billiger werden, von Smartphones, Pensionen bis zu ArbeitnehmerInnen – heute 10 Prozent, morgen wieder! Das geht selten gut und das weiß auch die Wirtschaftskammer (WK): Ein Umdenken wäre bei KonsumentInnen nötig, denn ohne eine gewisse Risikobereitschaft wäre laut WK ein Wachstum nicht möglich. Die wichtigste Frage: Woher sollen sie aber kommen, die risikofreudigen KonsumentInnen ...
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„Mai-Demo“ 2003: Transparent gegen den Kahlschlag der blau-schwarzen Regierung in unsere solidarischen Sozialsysteme.
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DIE GOLDENE REGEL Wer muss was für wen zahlen? Aus dieser einfachen Frage schaffen es Parteien, abseits von der Sozialdemokratie aus dem Generationenvertrag einen regelrechten Generationenkonflikt heraufzubeschwören.
Das deutsche Magazin „Der Spiegel“ fragte einmal auf der Titelseite: „Wohin mit Oma?“ Das sei die neue soziale Frage, die Angehörige in einen Konflikt stürzt. Millionen Menschen seien hilfsbedürftig und würden Geld aus der Pflegekasse erhalten. Das war vor etwa zehn Jahren zu lesen. Zurück nach Österreich: Gerade wieder einmal ist die mediale Debatte um die Pensionen entfacht und klingt nach Generationenkonflikt: Jüngere werden mit der Unfinanzierbarkeit verunsichert, den Älteren wird fast vorgeworfen, zu früh in Pension gegangen zu sein und einen
Berg an Staatsschulden hinterlassen zu haben. Ganz nebenbei: Wie viele Staaten sind heute nicht (hoch) verschuldet? VON INVESTITIONEN PROFITIEREN Vergessen wird, dass Teile der Staatsschulden aus vergangenen Investitionen resultieren, mit denen Infrastruktur aufgebaut wurde (Straßen, Schienen, Stromnetze, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, etc.). Diese Infrastruktur kommt für gewöhnlich Jüngeren zugute, da sie die Älteren oft gar nicht mehr nutzen können – beispielsweise Kindergärten. Die sogenannte „golde-
13. Jahrgang // Nummer 12 // Wien, Dezember 2014
SOLIDARITÄT BUCHTIPP: ALLGEMEINES SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ Neues Grundwerk: Die Lose-BlattAusgabe in zwei Ringordnern enthält den kompletten Gesetzestext des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sowie eine Zusammenfassung der Übergangsbestimmungen. Dazu sind die Richtlinien des Hauptverbandes österreichischer Sozialversicherungsträger abgedruckt. Die Ergänzungslieferungen werden je nach Bedarf (neue Novellen) produziert – zumindest jedoch einmal im Jahr. BESTELLMÖGLICHKEIT Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Herausgeber: Bernhard Achitz
ne Finanzierungsregel“ legt nahe, dass Investitionen für zukünftige Generationen auch über Schulden finanziert werden. Warum? Würden nur Schulen oder Pflegeheime gebaut, wenn es sich der Staat leisten kann, dann gäbe es in vielen Ländern sehr wenige. Sollte der Fall dennoch eintreten, dann würden die gegenwärtigen Generationen mit ihren Steuern und Abgaben diese Investitionen bezahlen. Profitieren könnten davon aber erst nachfolgende Generationen. Und was für Investitionen die goldene Regel ist, ist für Pensionen das (solidarische) umlagefinanzierte System. Eine hohe Beschäftigung und eine niedrige Arbeitslosigkeit garantieren lebensstandardsichernde Alterspensionen. DIE CHANCEN NUTZEN Ansätze der goldenen Regel oder einer solidarischen Finanzierung im Sinne des Generationenvertrags finden sich auch im Kleinen – in der Familie. Beispielsweise Ausbildung der Kinder oder Pflege der
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Eltern. Die Struktur in der Familie und die Arbeitswelt haben sich im Vergleich zu vergangenen Zeiten aber weiter verändert. Oft ist es erwachsenen Kindern räumlich oder zeitlich kaum mehr möglich, sich um die Pflege ihrer Eltern zu kümmern. Und auch die Finanzierung wird oft zum Problem. Der Bedarf an Pflege und Betreuung wird steigen. Eine Chance, die es zu nutzen gilt: Mit Investitionen und solidarischer Finanzierung. Die FSG fordert daher in ihrem „7-Punkte-Programm“ einen bundesweiten Pflege- und Betreuungsfonds, der überwiegend aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Freibeträgen zwischen 150.000 und 300.000 Euro sowie zusätzlichen 300.000 Euro für Beteiligungen an Unternehmen finanziert werden soll. Das schafft Arbeitsplätze und entlastet knappe Staatsfinanzen. Und einer Lohnsteuersenkung käme das ebenfalls entgegen. „Wenn wir den Generationenvertrag in Frage stellen, wenn wir alle sozialen –
(ÖGB), Winfried Pinggera (Pensionsversicherungsanstalt), Josef Souhrada (Hauptverband österreichischer Sozialversicherungsträger), ÖGB-Verlag, Rechtsstand 1. September 2014, 1.868 Seiten, 128 Euro. ÖGB-Fachbuchhandlung, Rathausstraße 21, 1010 Wien, Telefon 01/405 49 98-132 oder per E-Mail an: fachbuchhandlung@oegbverlag.at www.oegbverlag.at
von sozialdemokratischen GewerkschafterInnen erkämpften – Errungenschaften nicht erhalten und weiterentwickeln können, dann drohen viele Generationen von arbeitenden Menschen in die Altersarmut abzurutschen“, warnt FSGBundesgeschäftsführer Willi Mernyi. WER ZAHLT FÜR BLAU-SCHWARZ Was bei der Debatte um das Pensionssystem aber erstaunt: Kaum jemand erwähnt, wer für das Eurofighter-Debakel, für die marode Hypo Alpe Adria, für die zahlreichen Privatisierungen und für sonstige Vorgänge aus der Zeit von Blau-Schwarz zahlt? Und Konflikte werden dann noch gerade von jenen Parteien geschürt, die mangels eigener Programme nur durch das Ausspielen von Generationen auffallen können. Allen voran die FPÖ (beziehungsweise das aus ihr hervorgegangene BZÖ). Auch, um von ihrer Regierungsverantwortung zwischen 2000 und 2006 abzulenken.
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STEUERVERMEIDUNG
ENDE DER SONDERDEALS Die legale Steuervermeidung von internationalen Konzernen ist nichts Neues. Das enorme Ausmaß dieses Missstandes mit staatlichen Hilfen jedoch schon eher.
Das Problem ist längst bekannt: Während ArbeitnehmerInnen ihren Beitrag zum Staatshaushalt leisten und gar nicht erst die Möglichkeit haben, Steuern am Fiskus vorbeizumogeln, zeugen die Praxen internationaler Großkonzerne wahrlich von Expertise und Kreativität in diesem Geschäft. In der EU gehen jedes Jahr 1.000 Milliarden Euro (= 1 000 000 000 000 Euro) durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung verloren. Diese Zahl geht aus mehreren Studien, unter anderem von der EUKommission, hervor und war einer der zentralen Punkte der europäischen SozialdemokratInnen im EU-Wahlkampf. „LUX LEAKS“ Der neue Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, ist seit 1. November im Amt und hatte einen etwas turbulenten Start. Kurz nach seinem Versprechen, einen Investitionsplan in der Höhe von 300 Milliarden Euro auf die Beine zu stellen, um Europa zurück in die Wachstumsphase zu führen, trat eine Gruppe von JournalistInnen mit ihrer Enthüllungsgeschichte „Lux Leaks“ an die Öffentlichkeit. Die AufdeckungsJournalistInnen „leakten“ Zehntausende Dokumente, die Methoden zur Steuervermeidung von internationalen
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Konzernen durch Hilfe der staatlichen Steuerbehörde in Luxemburg veranschaulichen. Das politische und mediale Echo war enorm – „Lux Leaks“ hat dem Problem des Nichtbezahlens von Steuern wieder jene politische Aufmerksamkeit beschert, die es benötigt, um die Problematik nachhaltig anzugehen. Jean-Claude Juncker ist ehemaliger luxemburgischer Regierungschef, und die aufgedeckten Steuervermeidungspraxen mit behördlicher Hilfe passierten während seiner Amtszeit. Seither hagelt es Kritik. Europaabgeordnete des äußeren rechten politischen Spektrums, unter ihnen EU-kritische Abgeordnete und Austritts-
sympathisantInnen der britischen UKIP, der FPÖ sowie des französischen „Front National“, sammelten Unterschriften und brachten sogar einen Misstrauensantrag gegen Juncker und seine EUKommission im EU-Parlament ein. KEIN FREIBRIEF Die SPÖ-EU-Abgeordneten haben gegen diesen Misstrauensantrag gestimmt, weil es den EU-Skeptikern mit ihrem Antrag nicht um das Wohl Europas ging. Im Gegenteil, die AustrittsbefürworterInnen wollten das Thema Steuergerechtigkeit überhaupt nicht auf EU-Ebene angehen, sondern auf der nationalen Ebene belassen. Das ist völlig kontraproduktiv vor dem aktuellen Hintergrund, und daher war der Misstrauensantrag nicht zu unterstützen. Das ist aber keineswegs ein Freibrief für Juncker. Vielmehr ist es ein klarer Arbeitsauftrag des EUParlaments an ihn: „Machen Sie Nägel
Steuergerechtigkeit durch Transparenz: Finanzinstitute sollten bekanntgeben müssen, in welchem Land sie wie viel Geld verdienen und Steuern bezahlt haben. Und „schwarze Listen“ für besonders steuerunwillige Unternehmen könnten die Steuermoral erhöhen und die Flucht in Steueroasen eindämmen.
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WACHSTUMSIMPULSE mit Köpfen beim Thema Steuerbetrug und beenden Sie rasch die Tricksereien der Konzerne auf Kosten der europäischen BürgerInnen! Sorgen Sie für mehr Gerechtigkeit, so wie wir SozialdemokratInnen das schon lange fordern!“
EVELYN REGNER Die Gewerkschafterin Evelyn Regner ist Europaabgeordnete und seit 2014 geschäftsführende Delegations-
Seit Sommer 2013 laufen mehrere Prüfverfahren, unter anderem gegen Luxemburg und die Niederlande. Dort geht es um staatliche Sonderdeals für die Kaffeekette Starbucks. Ermittlungsziel ist herauszufinden, ob diese Mitgliedsstaaten illegale Steuervorteile und staatliche Beihilfen für Unternehmen leisteten. WURZEL DES PROBLEMS Das Ausmaß der Steuervermeidung internationaler Konzerne – unter ihnen finden sich Riesen wie Ikea oder Amazon – in Luxemburg scheint enorm zu sein. Letztendlich ist es aber nur ein Symptom eines viel tiefer gehenden Problems: Es fehlt in Europa an einem gemeinsamen Vorgehen der Mitgliedsstaaten, um dem Steuerbetrug den Kampf anzusagen. Das Problem ist in seiner Natur daher viel mehr eines der Uneinigkeit der Regierungen Europas. Für Beschlüsse im Steuerrecht bräuchte es nämlich Einstimmigkeit – diese Einigkeit war bis dato jedoch jenseits des Möglichen. Die EU-Mitgliedsstaaten verfügen über die unterschiedlichsten Steuermodelle. Diese Situation kann nicht von heute auf morgen geändert werden. Für die Zukunft muss EU-weit aber auf jeden Fall eines klargestellt werden: Wir brauchen einheitliche Regelungen, wenn es um den Umgang mit trickreichen Unternehmenskonstruktionen – etwa mit Tochterunternehmen und unterschiedlichen Konzern- und Verwaltungssitzen – zur Steuervermeidung geht. Denn Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Juncker und seine EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten müssen Schritte setzen, um endlich mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Wir brauchen uns keine Allheillösung erwarten, aber doch zumindest ein Bündel von Maßnahmen, etwa schwarze Listen für besonders steuerunwillige Unternehmen. Allen voran braucht es mehr Transparenz, damit auch Finanzinstitute vollständig bekanntgeben müssen, in welchem Land sie wie viel Geld verdient und Steuern bezahlt haben. Die jetzige Aufmerksamkeit und das Problembewusstsein dürfen unter keinen Umständen an Dynamik verlieren. Autorin: Evelyn Regner E-Mail: evelyn.regner@europarl.europa.eu
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leiterin der SPÖ-Europaabgeordneten.
EU-INVESTITIONSPLAN „MAGISCHE HEBEL AM WERK“ Unter dem Druck durch „Lux Leaks“ präsentierte EUKommissionspräsident Jean-Claude Juncker früher als zunächst erwartet seinen 315 Milliarden Euro umfassenden Investitionsplan. Dieser soll die EU wieder auf Wachstumskurs bringen. FSG direkt: Wie ist das Investitionspaket einzuschätzen? Evelyn Regner: Der Investitionsplan ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Juncker hat die zentrale Forderung von uns SozialdemokratInnen aufgegriffen. Ohne unseren Druck wäre dieses Zugeständnis, den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ins Leben zu rufen, nicht möglich gewesen. FSG direkt: Wie soll dieser neue Fonds funktionieren? Evelyn Regner: Juncker setzt auf eine Hebelwirkung, vor allem auf einen Anreiz für private Investitionen. Tatsächlich sind im Fonds nur 21 Milliarden Euro. Der Großteil davon kommt aus verschiedenen EU-Töpfen, ein kleinerer Teil von der Europäischen Investitionsbank (EIB). Durch öffentliche und private Investitionen, die in den Fonds getätigt werden, sollen schließlich 315 Milliarden Euro herausschauen, die in sofort beschäftigungswirksame Projekte fließen. FSG direkt: Was kann der Fonds, was kann er nicht? Evelyn Regner: Investitionsanreiz ist vor allem die Abnahme von Risiken durch die EU-Kommission. Staatliche Einzahlungen in den EFSI sollen von den Defizitregeln ausgenommen sein. In der Kettenreaktion sollen dann die privaten Investoren an Bord gezogen werden – ein magischer Hebel, der hier am Werk ist. Ob dabei der Hebefaktor 15 – also die 21 Milliarden Euro mal den Faktor 15 ergibt die 315 Milliarden Euro – tatsächlich erreicht werden kann und der Fonds funktioniert, wird sich erst zeigen.
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FAIR. SOZIAL. GERECHT.
BUNDESMITTEL ZU PENSIONEN PROGNOSE IN PROZENT DES BIP UND ALTERSQUOTIENT
550
Die Bundesmittel zu den Pensionen erhöhen sich von 5,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
450
auf 6,3 Prozent (linke Seite in der Grafik). Durch die
rungsgesetz (ASVG) und durch weniger Pragmatisierungen bleibt das Pensionssystem weitgehend stabil – auch wenn es mehr Ältere geben wird: Der Altersquotient steigt von derzeit 260 auf 487 ältere Personen auf 1.000 jüngere im Jahr 2060 (= Verhältnis der 65-Jährigen und älter auf 1.000
6% 4% 2%
Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren).
350 250 Altersquotient
nenpensionen an das Allgemeine Sozialversiche-
Bundesmittel
bereits laufende Angleichung der BundesbeamtIn-
Altersquotient
BeamtInnen
Gesetzliche Pensionen: Selbstständige, Bauern, ArbeitnehmerInnen etc.
2014
2020
2013
2040
2050
2060
3,9 % VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN Seit der Einführung unseres umlagefinanzierten Pensionssystems steht fest: ArbeitnehmerInnen, Arbeitgeber und der Bund tragen die Finanzierung. Hinter dem „Krankjammern“ steckt rein politisches und wirtschaftliches Kalkül. Das Langfristgutachten der Pensionskommission klammert trotz Kritik die im Auslaufen befindlichen BeamtInnenpensionsregelungen aus. Die Lage erscheint dadurch dramatischer als sie in Wahrheit ist. Eine Gesamtbetrachtung (siehe oben) zeigt,
dass unser umlagefinanziertes System für Pensionen steht, die den Lebensstandard sichern und Altersarmut verhindern. Was unser Pensionssystem weiterhin braucht, sind mehr alternsgerechte Arbeitsplätze und einen Rechtsanspruch auf bezahlte
Ein Ersuchen des Verlages an den/die BriefträgerIn: Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit
betriebliche Weiterbildung. Hier müssen die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Denn ältere ArbeitnehmerInnen aus der Arbeitswelt zu drängen und sich aus der Verantwortung zu stehlen, das gefährdet unser Pensionssystem!
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/ / / Straße/Gasse Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür / Postleitzahl Ort Besten Dank
P.b.b. 02Z031786M ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Retouren an PF 100, 1350 Wien