"FSG direkt", 1/2016

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15. Jahrgang // Nummer 1 // Wien, Jänner 2016

d i rek t FACEBOOK.COM/FSG.OEGB TOPINFOS FÜR SOZIALDEMOKRATISCHE GEWERKSCHAFTERiNNEN

ÜBERWACHUNG AUF SCHRITT UND TRITT Foto: mauritius images / Alamy

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LOHNSTEUE!R GE SE NK T

JETZT AUF DEN LOHNZETTEL SCHAUEN! SEITE SEITE SEITE

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Verhandlungser folg für younion: Nulllohnrunde verhinder t Gesetzliche Neuerungen: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit ... Pensionsdebatte: Worum’s wirklich geht


Inhalt Cover: Verschiedene Büroräume, Symbolbild zu Überwachung auf Schritt und Tritt. Seiten 4 und 7

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Editorial FSG-Bundesgeschäftsführer

Aktuelles

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Überwachung auf Schritt und Tritt Immer mehr Lebensbereiche werden kontrolliert, einfach weil es möglich ist. younion: Nulllohnrunde verhindert

Kommentar

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FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian

Hintergrund

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Soziale Einstellung mehr wert als Gold Ehemaliger Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der OMV im Gespräch.

Service

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Recht, Antworten auf Fragen

Grundsatz

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Pensionsdebatte: Worum’s geht ÖVP verunsichert mit ihrer Propaganda ganze Generationen!

Europa/International

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Finanzspekulationen besteuern Zehn Mitgliedsstaaten einigen sich auf Grundgerüst für Steuer. 16 Stark gemacht, Lohnsteuer gesenkt

Foto: MARKKU OJALA / EPA / picturedesk.com (Helsinki, Finnland, September 2015)

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Die triste Wirtschaftslage führte in Finnland zu einem Regierungswechsel mit Folgen. Der Rechtsruck ging zulasten der arbeitenden Menschen. Die Proteste ließen nicht lange auf sich warten!

WECHSEL IN FINNLAND

SCHICKSALSTAGE Die Finanzkrise traf Finnland im Vergleich zu anderen EU-Staaten mit Verspätung. Ausgerechnet aber zu jener Zeit, in der die Wirtschaft schrumpfte. Die Zeit für einen Regierungswechsel war angezählt. Die Ukraine-Krise setzte dann noch zusätzlich den Exporten nach Russland zu. Das Bruttoinlandsprodukt brach ein. Das Wachstum verstummte. Seit den Wahlen im vergangenen Jahr regieren (rechts-)populistische, liberale und konservative Parteien das Land. Die SozialdemokratInnen schafften nur den 4. Platz. Ein Ziel der neuen Führung ist, die Staatsausgaben um zehn Prozent zu kürzen, allen voran bei Bildung, Wissenschaft, Sozialleistungen, Entwicklungshilfe und Arbeitslosenunterstützung. Und das, obwohl Finnland eines der am wenigsten verschuldeten Euro-Länder ist. Die arbeitenden

Menschen sollen noch zusätzlich Federn lassen: Feiertage werden in unbezahlte freie Tage umgewandelt, der erste Krankenstandstag wird nicht mehr bezahlt, und vom 2. bis zum 9. Krankenstandstag soll es nur noch 80 Prozent des Gehalts geben. Zuschläge für Überstunden und Sonntagsarbeit werden drastisch gekürzt, Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen gesenkt, Lohnerhöhungen für zwei bis drei Jahre ausgesetzt. Und Gewerkschaften sollen keine besseren Bedingungen mehr ausverhandeln dürfen. 30.000 Menschen protestierten gegen die Sparpläne allein in Helsinki, weitere Tausende in anderen Städten – trotz Schlechtwetters.

:: IMPRESSUM :: Herausgeber: Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/534 44-39080, www.fsg.at. Medieninhaber (Verleger): Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/662 32 96–39744, Fax: 01/662 32 96–39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, www.oegbverlag.at, UID ATU 55591005, FN 226769i. Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH. Verlagsort: Wien, Herstellungsort: Wien. Redaktion: Christoph Höllriegl (Leitung), Litsa Kalaitzis, Kathrin Liener, Franz Fischill, Thomas Kallab. Grafikdesign: Verlag des ÖGB GmbH. Fotos/Grafiken: younion, ÖGB OÖ, Franz Fischill, Mauritius Images, picturedesk.com, ÖGB-Archiv, ÖGB-Verlag. Anzeigenrepräsentanz: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 01/662 32 96-39744, Telefax 01/662 32 96-39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, DVR-Nr. 0562041, ZVR-Nr. 158750011. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.fsg.at/offenlegung Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Fotos keine Gewähr. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit Z ­ ustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung der FSG entsprechen.

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AKTUELLES


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EDITORIAL

POLITIK OHNE AUGENMASS ÖVP SCHWINGT ERNEUT ANGSTKEULE Da ist sie wieder, die alte Politik der ÖVP: Sie schürt Angst und Neid, führt zu Politikverdrossenheit und treibt der FPÖ WählerInnen in die Fänge. Wie der ÖVP das gelingt? Ganz einfach mit FPÖ-Rhetorik, wie zum Beispiel, dass das kürzlich veröffentlichte Pensions-Monitoring dringenden Handlungsbedarf aufzeigen würde. Oder, dass die SPÖ diesbezüglich aus dem „No-ProblemModus“ geholt werden müsste, wie ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald zu glauben meint (siehe auch Seite 12). Alles alter Hut, denn das glaubten die Vor-Vor-Vor- oder noch viel mehr Vorgänger von McDonald auch schon meinen zu müssen. Die Pensionsleistungen sind trotzdem noch niemals zusammengebrochen – obwohl schon immer von Finanzierungsproblemen die Rede war, wie zum Beispiel das Wirtschaftsforschungsinstitut in seinen Monatsberichten im Jahr 1981 schrieb. Genau genommen geht diese Endlos-Debatte seit es die österreichische Sozialversicherung gibt, um von mehr Verteilungsgerechtigkeit und neuen Ideen zur Finanzierung

LOHNSTEUER

GESENKT

des Sozialstaats abzulenken (Stichwörter Vermögenssteuern und Wertschöpfungsabgabe). Besonders aufgeflammt ist die Debatte seit der Schaffung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) 1955; die österreichische Sozialversicherung gab es aber auch schon die Jahrzehnte davor. Ein bis heute bewährtes System, das dem „Zeitgeist“ stets angepasst wurde und auch weiterhin wird – ganz ohne dringenden Handlungsbedarf à la ÖVP. Ziel des ASVG war und ist, die arbeitenden Menschen von Angst und Not zu befreien, ihnen soziale Sicherheit zu geben und dadurch den sozialen Frieden zu stärken.

„Die Debatte über unsichere Pensionen und die Unfinanzierbarkeit ist genauso alt wie unser Pensionssystem.“ Willi Mernyi, FSGBundesgeschäftsführer

Das ist der ÖVP heute egal, sie schwingt wieder ihre Angstkeule – ausgerechnet in Zeiten der Flüchtlingsbewegungen. Das einzige, was an ihren populistischen Aussagen stimmt ist leider ihre Wirkung: Menschen lassen sich leichter verunsichern als in Optimismus wiegen. Stellt sich bloß die Frage nach der Absicht der ÖVP: reine Klientelpolitik, Schutz der Reichen, damit sie noch reicher werden – dadurch, dass den arbeitenden Menschen ihre Sozialleistungen gekürzt werden? Oder ein Vorgriff auf die Wahl des Bundespräsidenten/der -präsidentin? Oder um sich bei einem Rechtsruck in unserem Land mit der FPÖ sogleich auf derselben Stufe wiederzufinden? Wie in Zeiten von Wolfgang Schüssel anno dazumal. Aber was auch immer es ist, es wird den sozialen Frieden abermals kaum beflügeln – so viel steht fest!

FSG DIREKT IM ABO Im Jänner starten ÖGB und Gewerkschaften die größte MitgliederWerbekampagne in ihrer Geschichte. Alle Informationen und Materialien dazu gibt es unter: www.betriebsraete.at

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„FSG direkt“ ist kostenlos und kann per Post oder per E-Mail bezogen werden (www.fsg.at/abo). Anregungen und Beiträge einfach senden an: fsg@oegb.at

AKTUELLES

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DATENSCHUTZ IM SPANNUNGSFELD

ÜBERWACHUNG AUF SCHRITT Foto: Arbeitsklima Index/BilderBox.com

Daten von Kunden, Kundinnen und MitarbeiterInnen haben für viele Firmen einen hohen Stellenwert. Das wissen auch die Beschäftigten: Fast drei Viertel ist der Umgang der Unternehmen mit ihren Daten wichtig. Doch dieser Umgang mit Informationen lässt oft zu wünschen übrig.

Im Verkehrs- und Transportwesen werden bereits zwölf Prozent der Beschäftigten mittels GPS kontrolliert.

Eine repräsentative Befragung von rund 850 Personen im Rahmen des Österreichischen Arbeitsklima Index beleuchtet bisher noch kaum untersuchte Aspekte. Die gute Nachricht ist: Fast zwei Drittel der Beschäftigten in Österreich sind zufrieden mit dem Datenschutz in ihrer Firma. Erstaunlicherweise sind hier die älteren MitarbeiterInnen am kritischsten, während junge Menschen kaum Bewusstsein für Datensicherheit haben – durchaus ein Problem: Denn Daten werden oft nicht gelöscht und können die berufliche Laufbahn noch lange beeinflussen. 95 PROZENT VERTRAUEN IHREM ARBEITGEBER Gerade Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen überwachen oder Recherche im Internet betreiben, sind nachlässig beim Datenschutz. Sie sind aber nach Ansicht der Beschäftigten in der Minderheit: Nur drei Prozent der ArbeitnehmerInnen ha-

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AKTUELLES

DATENSCHUTZ WIRD ERNST GENOMMEN Vertraulicher Umgang mit Personendaten im Unternehmen ist mir ...

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„BIG BROTHER“ VOR ORT ÜBERWACHUNG VON MITARBEITERiNNEN IN DEN BETRIEBEN

UND TRITT

klassische Zeiterfassung Zeiterfassung durch Chip/Chipkarte

ben fahrlässigen Umgang beobachtet, zwei Prozent mutwilligen Missbrauch. 95 Prozent glauben, dass ihr Arbeitgeber noch keine Probleme mit dem Datenschutz hatte. Viele glauben auch, dass sich große Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst sind – eine möglicherweise etwas naive Einschätzung. Die Bedeutung von Datenschutz ist den meisten ArbeitnehmerInnen bewusst – nur sieben Prozent halten ihn für unwichtig. Während ArbeiterInnen, etwa in der Baubranche, seltener Probleme sehen, sind Angestellte besonders sensibel, was angesichts des häufigeren Umgangs mit Daten verständlich ist. AUFKLÄRUNG FÜHRT ZU KRITISCHERER HALTUNG Die Aufklärung über die Rechte und Pflichten bezüglich Datenschutz führt zu einer kritischeren Haltung der Beschäftigten gegenüber dem Unternehmen. Allerdings ist nur die Hälfte der Beschäftigten in Österreich über Datenschutzangelegenheiten informiert. Besonders Handelsangestellte und LehrerInnen wissen oft kaum oder gar nicht über den Datenschutz Bescheid. Im Gesundheitsbereich wissen hingegen zwei Drittel der Beschäftigten über die Bestimmungen des Datenschutzes Bescheid. www.arbeitsklima.at Autoren: Bernhard Mader, Dominik Bittendorfer

FILMTIPP Facebook, Amazon und Google liefern den Zugang zur bequemen digitalen Welt. Überwachungskameras sorgen für Sicherheit. Irgendwer sammelt Fingerprints, Vorlieben beim Online-Shopping und was in den sozialen Netzwerken so geteilt wird. Und warum wird eigentlich so viel kontrolliert: Weil es heute möglich ist! Filmemacher Werner Boote erkundet in seinem Film „Alles unter Konrtrolle“ die „schöne neue“ Welt der totalen Kontrolle. Auch für Schulvorstellungen (mit Schulmaterial): www.allesunterkontrolle.at

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Videoüberwachung Ortung der MitarbeiterInnen (z. B. GPS) % 0

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GLÄSERNE MITARBEITERiNNEN WER WIRD WIE KONTROLLIERT Mit der zunehmenden Digitalisierung und immer weiterer Verbreitung von elektronischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz bekommen Unternehmen mehr und mehr Möglichkeiten, die Beschäftigten zu kontrollieren. KONTROLLE MIT CHIPKARTEN, VIDEO UND GPS Dafür nutzen Arbeitgeber modernste Technik. Die häufigste Form ist das klassische Zeiterfassungssystem, welches knapp 59 Prozent der Beschäftigten nutzen (müssen). Elf Prozent der Beschäftigten arbeiten in Unternehmen mit Videokameras, besonders im Handel und im Gesundheitswesen ist diese Technik weit verbreitet. 22 Prozent verwenden Chipkarten für die Zeiterfassung und vereinzelt wird die Position auch über GPS überwacht – insbesondere im Verkehrsund Transportwesen. Hier werden bereits zwölf Prozent der Beschäftigten mittels GPS kontrolliert. NEGATIVE FOLGEN DURCH POSTINGS Mehr als jeder/jede fünfte ArbeitnehmerIn vermutet, dass sie/er am Arbeitsplatz über Computersysteme überwacht wird – insbesondere in großen Unternehmen. Wenig Bewusstsein besteht dagegen noch vor der Suche nach privaten Fotos und Videos durch die Unternehmen. Zwei Drittel sind sich sicher, dass ihr Arbeitgeber nicht zu solchen Mitteln greift. Bei den Unter-29-Jährigen sind es „nur“ 59 Prozent. In dieser Altersgruppe haben 15 Prozent den Eindruck, dass Beschäftigte durchleuchtet werden. Unter allen ArbeitnehmerInnen glauben das nur neun Prozent. Immerhin sieben Prozent aller Befragten geben an, dass Postings im Internet schon negative Folgen hatten.

AKTUELLES

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VERHANDLUNGSERFOLG FÜR GEMEINDEBEDIENSTETE

NULLLOHNRUNDE VERHINDERT Franz Liposchek, Landesvorsitzender der younion in Kärnten, setzte sich erfolgreich zur Wehr. Dass die Finanzlage in Kärnten nicht einfach ist, ist hinlänglich bekannt. Franz Liposchek, Landesvorsitzender von „younion _ Die Daseinsgewerkschaft“, wehrte sich allerdings dagegen, dass die 6.000 Kärntner Gemeindebediensteten gleich zwei Mal zur Kasse gebeten werden: einmal als BürgerInnen und SteuerzahlerInnen und ein weiteres Mal als Gemeindebedienstete. „Das Hypo-Desaster haben schließlich nicht die Gemeindebediensteten herbeigeführt“, so Liposchek. In harten Verhandlungen ist es gelungen, einen Abschluss für 2016 zu erzielen. Die Gehälter werden

um 1 Prozent angehoben. Die Differenz von 0,3 Prozent auf den Bundesgehaltsabschluss 2016 wird in zwei Etappen ausgeglichen. So werden die Bezüge der Kärntner Gemeindebediensteten 2017 um den Bundesabschluss plus 0,15 Prozent und auch im Jahr 2018 um den Bundesabschluss plus 0,15 Prozent erhöht. RINGEN UM KLAGENFURT Zwischen der Stadt Klagenfurt und der younion konnte aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses, der wegen

GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG TRAUERT UM ERICH GUMPLMAIER

Foto: ÖGB Oberösterreich

Die oberösterreichische Gewerkschaftsbewegung trauert um ihren ehemaligen Landessekretär Erich

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AKTUELLES

Gumplmaier, der in der Nacht auf den 29. Dezember völlig unerwartet im 69. Lebensjahr verstorben ist. „Wir verlieren mit Erich Gumplmaier einen Vordenker und Visionär. Vieles, worauf wir heute aufbauen, haben wir seiner Initiative und Beharrlichkeit zu verdanken“, zollt ÖGB-Landesvorsitzender Johann Kalliauer seinem langjährigen politischen Weggefährten Dank und Anerkennung. Ein Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen und Trends machte Erich Gumplmaier aus. Die Zukunftsfähigkeit seiner anfangs manchmal skeptisch beäugten Ideen zeigte sich aber stets

der schwierigen Finanzlage der Landeshauptstadt eine Nulllohnrunde für 2016 und 2017 vorsieht, vorerst keine Einigung erzielt werden. „Wir werden aber auch die Klagenfurter KollegInnen nicht im Regen stehen lassen und weiter verhandeln“, versprach Liposchek. Zu Redaktionsschluss gab es noch kein Verhandlungsergebnis. www.younion-fsg.at Autorin: Kathrin Liener

in der Rückschau: Der OÖ Jugendcenter-Unterstützungsverein, der heute 17 Jugendzentren und -cafés in ganz Oberösterreich betreibt, das Museum Arbeitswelt in Steyr und der Verein „Land der Menschen Oberösterreich“ sind nur einige erfolgreiche Einrichtungen, die auf Gumplmaiers Initiative aus der Taufe gehoben wurden. Federführend wirkte Gumplmaier auch an der ÖGB-Reform als Leiter des Projektes „Neue Glaubwürdigkeit“ mit. Gumplmaiers Leben war geprägt von seinem Einsatz für die Schwächeren. Noch einige Tage vor seinem Ableben engagierte er sich als Helfer in einem Flüchtlingsnotquartier in Linz. www.oegb.at/ooe

Foto: younion

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KOMMENTAR

DATENMISSBRAUCH IST KEIN KAVALIERSDELIKT 28 Staaten, 28 Datenschutzgesetze, der Europäische Datenschutz ist ein Flickenteppich. Nun legt die EU nach jahrlangem Tauziehen endlich einen einheitlichen Rechtsrahmen vor, der den EuropäerInnen mehr Kontrolle über die eigenen Daten geben soll. Passiert dieser Vorschlag wie erwartet Anfang 2016 das EU-Parlament, so werden damit gleich hohe Mindeststandards für 500 Millionen EU-BürgerInnen geschaffen und wesentliche Verbesserungen für KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen erfolgen.

Foto: mauritius images / imageBROKER / Markus Brunne

Fast vier Jahre haben die Verhandlungen auf EU-Ebene gedauert, und diese Zeit haben wir aus Gewerkschaftssicht ausgezeichnet genutzt. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen in anderen Mitgliedsländern und den internationalen Gewerkschaftsverbänden waren wir bei allen Verhandlungsrunden mit unseren Forderungen spürbar präsent und konnten auch eine Reihe arbeitnehmerInnenfeindlicher Ideen erfolgreich abwehren. So wurde etwa klargestellt, dass Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen nicht durch die Grundverordnung außer Kraft gesetzt werden können.

WOLFGANG KATZIAN FSG-VORSITZENDER

Neben den beschäftigtenbezogenen Regelungen erhalten NutzerInnen das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen und können Daten von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen. Konzerne wie Google oder Facebook müssen zukünftig die Zustimmung ihrer UserInnen zur Datennutzung ausdrücklich einholen, und auch US-Firmen, die in der EU aktiv sind, müssen die neuen Spielregeln einhalten. Nach dem Beschluss im EU-Parlament haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die Anpassung der nationalen Gesetzgebung. Wir werden also auch weiterhin nicht locker lassen, wenn es darum geht, die Umsetzung auf nationaler Ebene im Sinne der ArbeitnehmerInneninteressen mitzugestalten.

Aus unserer Sicht besonders erfreulich ist, dass eine unserer zentralen Forderungen umgesetzt wird: Wenn ein Unternehmen in Zukunft sensible Daten oder eine große Anzahl personenbezogener Daten verarbeitet, ist in Zukunft ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass Sanktionen für Unternehmen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes ausmachen können. Selbst wenn diese Höchststrafen niemals zur Anwendung kommen, ist damit klargestellt, dass Datenmissbrauch keinesfalls ein Kavaliersdelikt darstellt.

Mehr Kontrolle über eigene Daten: Google, Facebook & Co. sollen die Zustimmung ihrer UserInnen zur Datennutzung ausdrücklich einholen müssen.

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KOMMENTAR

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SOZIALE EINSTELLUNG

MEHR WERT ALS GOLD Bis vor zwei Jahren war Leopold Abraham noch Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der OMV. Im Gespräch lässt er kein gutes Haar an den Privatisierungen aus der schwarz-blauen Regierungszeit. „Tatsache ist doch, dass damals, Anfang 2000, die Privatisierungsgedanken der ÖVP, jene von Wolfgang Schüssel, über die Blauen (Anmerkung: die Freiheitlichen) verwirklicht wurden. Ab der Kanzlerschaft von Alfred Gusenbauer konnte das wieder eingebremst werden. Die Gedanken der ÖVP sind aber noch immer da. Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben“, ist Leopold Abraham überzeugt. Bis vor zwei Jahren war er Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der OMV und der damaligen Arbeitsgemeinschaft ÖIAG, der BetriebsrätInnen der Verstaatlichten Industrie Österreichs, die im Wesentlichen heute nur noch aus Beteiligungen an der OMV, der Post und der Telekom besteht. RÄTSELN ÜBER PRIVATISIERUNGEN Die erst vor kurzem erfolgte Umwandlung der ÖIAG in die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, kurz ÖBIB, die jetzt direkt dem Finanzminister untersteht, sieht Abraham kritisch und meint: „Die ÖIAG hätte neu aufgestellt, neu organisiert gehört.“ Der Verkauf der Austria Tabak, die inzwischen ja vollkommen von der Bildfläche verschwunden ist, ist für ihn noch immer ein abschreckendes Beispiel. Bei der Post, so Abraham, konnte zumindest erreicht werden, dass der Staat noch immerhin 51 Prozent hält. Die Zukunft der Telekom gibt für ihn Rätsel auf, und wie es bei der gänzlich privatisierten voest weitergeht, hängt praktisch allein an der Person des der-

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HINTERGRUND

zeitigen Generaldirektors. Abraham: „Beim Geld ist es wie bei den Vögeln, die fliegen dorthin, wo es am meisten zum Fressen gibt.“ Dieses Prinzip herrschte auch Anfang des Jahrtausends, als es in den osteuropäischen Ländern um die Privatisierung der staatlichen Betriebe ging. „Goldgräbermentalität“ wurde die Vorgehensweise vieler der vorwiegend aus „dem Westen“ kommenden Käu-

fer genannt. Abraham: „Ich habe das damals kennengelernt. Da wurden die KollegInnen weitgehend wie Sklaven behandelt. Auch von österreichischen Käufern.“ Abraham und die Betriebsräte der OMV waren damals hautnah am Geschehen, als im Jahre 2004 die OMV mit 51 Prozent beim rumänischen Ölkonzern Petrom einstieg. Und es ist letztendlich anders abgelaufen, freut sich Abraham noch heute. Obwohl nicht mehr direkt am Geschehen, ist er noch immer gern gesehener Gast der dort zuständigen Gewerkschaft. EIN WICHTIGES KRITERIUM Der OMV-Betriebsrat hat schon während des Kaufprozesses mit den rumänischen Gewerkschaften Kontakt aufgenommen und eng zusammengearbeitet. Und das war einerseits bitter notwendig und letztlich, davon ist Abraham felsenfest überzeugt, auch erfolgreich. Die OMV hat damals kräftig investiert, umstrukturiert und letztendlich den Belegschaftsstand von rund 50.000 Beschäftigten auf etwas über 30.000 Beschäftigte heute reduziert. Aber anders als die „Goldgräberkonzerne“. Bei Betriebsteilen, die verkauft beziehungsweise ausgegliedert wurden, mussten die neuen Eigentümer vertraglich den Kollektivvertrag der Petrom überneh-

Leicht erklärt: Leopold Abraham über die „Goldgräbermentalität“ der Käufer bei der Privatisierung staatlicher Betriebe.


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DEIN RECHT PRIVATISIERUNG

men. Für jene, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, gab es Sozialpläne und großzügige Abfertigungsregelungen. Alles nach sozialpartnerschaftlicher Art, aber nicht immer reibungslos. „Immer wieder mussten der damalige Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer und ich kurzfristig nach Rumänien fliegen“, erinnert sich Abraham. Wichtig war damals auch, dass jene Manager, die die OMV zur Petrom entsandte, sehr sorgsam ausgewählt wurden. Ihre soziale Einstellung war ein wichtiges Kriterium. ALS LEHRLING BEGONNEN Abraham selbst hat nicht die klassische Betriebsratskarriere gemacht. Begon-

„Das war keine leichte Zeit.“ Gewerkschafter Leopold Abraham über Arbeiten, Lernen und Familie.

nen hat er Anfang September 1961 als Lehrling (Stahlbauschlosser) bei den Simmering-Graz-Pauker-Werken. Und er ist gleich der Gewerkschaft beigetreten und hat sich in der Gewerkschaftsju-

gend engagiert. Jahre später wechselte er zur OMV, wurde Bürgermeister von Angern in Niederösterreich und machte nebenbei noch die Abendschule. Abraham: „Das war keine leichte Zeit. Arbeiten, Lernen und Familie hatte ich damals auch.“ Gewerkschaftlich war er die ganze Zeit aktiv, aber hauptsächlich als Ersatzbetriebsrat und vor allem fraktionell. Beruflich brachte er es vom Betriebsleiter bis zum Geschäftsführer eines OMV-Teilbetriebs. Dazwischen immer wieder Auslandseinsätze. Das Bergwerksunglück in Lassing änderte Abrahams Leben schlagartig. Autor: Franz Fischill

GRUBENUNGLÜCK IN LASSING „MAN ERREICHT NICHT IMMER ALLES“

DRAMATISCHE BOHRAKTION Noch in der Nacht startete eine der größten Rettungsaktionen der Zweiten Republik. Auch Leopold Abraham wurde von der OMV als Bohrleiter nach Lassing beordert. Die Situation schien aussichtslos. Der Kontakt zu den Verschütteten war abgebro-

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chen. Während Hunderte MedienvertreterInnen aus der ganzen Welt an den Unglücksort drängten, wird der Einsatz abgebrochen. Abraham machte sich auf den Weg nach Hause und wurde auf halben Weg vom damaligen Bundeskanzler Viktor Klima persönlich wieder zurückbeordert. Eine dramatische Bohraktion nahm ihren Anlauf. Dann der Sonntag, der 26. Juli 1998 um 20.30 Uhr. Hunderte Fotoapparate und TV-Kameras waren auf das Bohrloch gerichtet, Abraham stand voll angespannt davor. Und dann entstieg Hainzl, sein Gesicht total geschwärzt, dem Bohrloch. Er war gerettet. Abraham, heute noch immer nachdenklich: „Wir haben ein Menschenleben gerettet, aber zehn Menschen sind umgekommen. Das darf nicht vergessen werden. Zehn Menschen, um die ihre

Bohrschacht zum Verschütteten, Lassing 1998.

Familien und ihre Freunde noch immer trauern. Ich habe davon mitgenommen: Wenn man sich bemüht und hilft, kann man etwas erreichen, aber man erreicht nicht immer alles.“

HINTERGRUND

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Foto: Hans Klaus Techt / APA / picturedesk.com

Am 17. Juli 1998 bewegte sich um die Mittagszeit die Erde im obersteirischen Lassing. Langsam verschwanden zwei Häuser in einem Krater. Im Talk-Bergwerk brach Schlamm ein. Der damals 24-Jährige Bergmann Georg Hainzl war in der Jausenkammer eingeschlossen. Am Abend brach ein zehnköpfiger Rettungstrupp aus Bergleuten und einem Geologen auf, um Hainzl zu befreien. Gegen 22 Uhr gab es einen weiteren Schlammeinbruch und die Grube implodierte.


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MUTTERSCHUTZ, KARENZ, ELTERNTEILZEIT ...

GESETZLICHE NEUERUNGEN Mit 1. Jänner 2016 traten einige arbeitsrechtlich wichtige Neuerungen in Kraft, die auch freien Dienstnehmerinnen Verbesserungen bringen. Mutterschutzgesetz: Freie Dienstnehmerinnen (DN) sind ab Jänner 2016 in gewisse Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes (Beschäftigungsverbote für werdende Mütter gem. § 3 MSchG und für Mütter nach der Entbindung gem. § 5, Abs. 1 bis 3) einbezogen. Die freie DN kann eine Kündigung, die wegen ihrer Schwangerschaft oder eines Beschäftigungsverbots bis vier Monate nach der Geburt ausgesprochen wird, bei Gericht anfechten. Sie hat den Anfechtungsgrund glaubhaft zu machen. Lässt die freie DN die Kündigung gegen sich gelten, so besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung gemäß

§ 1162 b, erster Satz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Ansprüche aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) bleiben aber unberührt. Dieser Anfechtungstatbestand tritt zu den Regelungen des GlBG hinzu. Darüber hinaus wurde gesetzlich ausdrücklich geregelt, dass bei derartigen Anfechtungsverfahren (im Gegensatz zu den Anfechtungen aus dem GlBG) eine Kostenersatzpflicht der unterlegenen Partei nicht besteht. Kündigungsschutz bei Fehlgeburten: Ausdrücklich vorgesehen ist nun auch ein Kündigungsschutz bei Fehlgeburten.

WENN SMARTE ZAHNBÜRSTEN DATEN VON KUNDiNNEN SAMMELN

BUCHTIPP

Aus Angst vor dem Terror überlassen Regierungen den Geheimdiensten das Feld. Hightech-Konzerne rüsten Grenzen auf. E-Books und smarte Zahnbürsten sammeln Kundendaten. Diesen Spionen sind Hacker und Whistleblower auf den Fersen. Vom Iran über China bis Israel, vom Chaos Computer Club über die anonymen Anarchisten zeigt dieses Heft: Die Überwachung ist allgegenwärtig, doch sie steht unter Beobachtung. Die Überwacher; Le Monde diplomatique, Dorothee D‘Aprile, Barbara Bauer (Hg.); mit Beiträgen von Giorgio Agamben, Constanze Kurz, Heribert Prantl und anderen; Verlag taz, 2014, 112 Seiten, 8,50 Euro. Zu bestellen bei: ÖGB-Verlag-Fachbuchhandlung, Rathausstraße 21, 1010 Wien, Tel. 01/405 49 98–132, E-Mail: fachbuchhandlung@oegbverlag.at www.diefachbuchhandlung.at

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SERVICE

P F L E G E E LT E R N S C H A F T Karenzanspruch für Pflegeeltern besteht, wenn aus der Übernahme der Pflege kein Entgelt bezogen wird. Bisher war die Karenz nur für jene Pflegeeltern möglich, die ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege nahmen.

Eine Kündigung ist bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer erfolgten Fehlgeburt rechtsunwirksam. Auf Verlangen des Dienstgebers hat die DN eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt vorzulegen. Eine Entlassung darf bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer erfolgten Fehlgeburt nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts erfolgen. Bekanntgabe der Karenz: Durch eine Ergänzung des § 15 MSchG ist nun sichergestellt, dass ein Elternteil die Inanspruchnahme der Karenz auch zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben kann, sofern der andere Elternteil keinen Karenzanspruch hat. Der Elternteil hat im zeitlichen Rahmen zwischen Ende der Schutzfrist und vollendetem 2. Lebensjahr des Kindes das Recht, die Karenz nach MSchG spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt bekanntzugeben und in Anspruch zu nehmen. Karenzanspruch für Pflegeeltern: Bisher war die Inanspruchnahme einer Karenz nur für jene Pflegeeltern möglich,


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Foto: mauritius images / Radius Images (Symbolbild)

RECHT

die ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege nahmen. Daher musste zumeist ein Pflegeelternteil das Arbeitsverhältnis lösen, um sich dem Pflegekind bei der Übernahme verstärkt widmen zu können. Es wurde daher ein Karenzanspruch geschaffen, jedoch nur, wenn aus der Übernahme der Pflege kein Entgelt bezogen wird. Pflegeeltern, die die Pflege eines Kindes übernehmen und dafür Entgelt beziehen, haben (weiterhin) keinen Karenzanspruch wegen der Pflegeelternschaft. Bandbreite bei Elternteilzeit: Mit der Novelle wurde für die Elternteilzeit eine gewisse Bandbreite festgelegt. Die Arbeitszeitreduktion muss zumindest 20 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen. Die Mindestarbeitszeit während der Elternteilzeit muss mit zwölf Stunden pro Woche festgelegt werden. Diese Bandbreite gilt auch für die vereinbarte Elternteilzeit und sinngemäß für die einmalige Änderungsmöglichkeit der Basisvereinbarung der Elternteilzeit. Vereinbaren die Vertragsparteien eine Teilzeit außerhalb der Bandbreite, finden aufgrund dieser Willensübereinstimmung die Bestimmungen über die Elternteilzeit Anwendung. Außerhalb der Bandbreite liegende Teilzeitvereinbarungen gelten dennoch als Elternteilzeitvereinbarungen im Sinne des MSchG. Elternkarenz nach dem Väter-Karenzgesetz: Frauen, deren Lebensgefährtin oder eingetragene Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung schwanger wird, haben die Rechte und Pflichten eines Elternteils. Demgemäß können in Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nunmehr auch diese Frauen Elternkarenz nach dem Väter-Karenzgesetz (VKG) beanspruchen. Sinngemäß zu den Änderungen des MSchG sieht auch das Väter-Karenzgesetz (VKG) geänderte Regelungen zur Bandbreite bei Teilzeit, Karenz bei Pflegeelternschaft und zum Meldezeitpunkt der Karenz vor. Autor: Thomas Kallab

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THOMAS KALLAB Jurist, Arbeiterkammer Wien E-MAIL: thomas.kallab@akwien.at

In welchem Ausmaß darf ich als Betriebsratsmitglied einen Kurs während der Arbeitszeit besuchen? § 118 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) bestimmt, dass jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zum Höchstausmaß von drei Wochen innerhalb einer Funktionsperiode unter Fortzahlung des Entgelts hat; in Betrieben, in denen dauernd weniger als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, besteht dieser Anspruch gegen Entfall des Entgelts. Die Veranstaltungen müssen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen oder der ArbeitgeberInnen veranstaltet sein oder von diesen übereinstimmend als geeignet anerkannt werden und vornehmlich die Vermittlung von Kenntnissen zum Gegenstand haben, die der Ausübung der Funktion als Betriebsratsmitglied dienen. Ich bin schwanger und wurde gekündigt. Mein Arbeitgeber weiß aber noch nichts von der Schwangerschaft. Was muss ich tun? § 10 Absatz 2 MSchG (Mutterschutzgesetz) bestimmt, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist, wenn Sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung, bei schriftlicher Kündigung binnen fünf Arbeitstagen nach deren Zustellung, bekanntgeben. Die Bekanntgabe ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fünftagefrist zur Post gegeben wird. Sie müssen gleichzeitig mit der Bekanntgabe die Schwangerschaft durch eine Bestätigung des Arztes nachweisen. Können Sie aus Gründen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht innerhalb der Fünftagefrist bekanntgeben, ist die Bekanntgabe rechtzeitig, wenn sie unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt wird.

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PENSIONSDEBATTE

WORUM’S WIRKLICH GEHT Das Pensionssystem ist seit seinem Bestehen immer wieder im Schussfeld von Kritik. Allen voran von Industrie und Wirtschaft. Es scheint fast so, als würden sie den arbeitenden Menschen ein würdevolles Altern in finanzieller Sicherheit nicht vergönnen. Reine Klientelpolitik mit einer Portion Klassenkampf? Geht es nach ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald, dann zählen historische Daten: Die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer sei von acht Jahren 1971 auf 22 Jahre 2011 angestiegen. Für den ÖVP-Generalsekretär ist das Grund genug für einen dringenden Handlungsbedarf. Es gibt aber noch mehr Datenmaterial: Mit Dezember 1970 betrug die Anzahl der Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung der unselbstständig Beschäftigten laut Statistik Austria rund eine Million,

„Die bisherigen Reformen bei den Pensionen wirken. Wir brauchen aber mehr Arbeitsplätze für Ältere und Arbeiten darf nicht krank machen. Da müssen wir ansetzen!“ Sozialminister Rudolf Hundstorfer

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GRUNDSATZ

2014 lag die Zahl mit ARBEITSLOSE IN ÖSTERREICH ENDE DEZEMBER 475.435 fast zwei Millionen Gemeldete Arbeitslose In Schulung (+4,3) doppelt so hoch. Und die durchschnittliche Gesamt 381.582 407.206 344.521 Pensionshöhe be317.447 321.373 trug laut Wirtschatsforschungsinstitut 417.514 244.346 253.422 270.436 301.898 331.756 (+6,1) vor 40 Jahren 4.020 Schilling – oder knapp 2010 2011 2012 2013 2014 2015 300 Euro; 2014 Veränderungen gesundheitlich Beeinträchtigte Ältere machte die durch2015 gegenüber schnittliche Brutto2014 (Dezember): + 10,5 % + 9,9 % Monatspension mit 1.242 Euro mehr als Fehlende Arbeitsplätze: Rund 30 Prozent der Menschen viermal so viel aus müssen aus nicht aktiver Beschäftigung in Pension gehen. (Männer 1.666 Euro, Frauen 990 Euro). Wie konnte also un- anderes ins Auge sticht: Er sieht ein Proser Pensionssystem so lange bestehen? blem darin, dass 35 Prozent der FrauEs wurde einfach ständig an die Verän- en und 25 Prozent der Männer nicht derungen rechtzeitig und mit Augenmaß aus aktiver Beschäftigung, sondern angepasst. Und das ist gut so: Denn all zum Beispiel aus der Arbeitslosigkeit jene, die nicht zu den Reichen und Besit- in Pension gehen. „Beim Pensionsgipzenden gehören, sind im Alter auf eine fel im Februar muss daher im Mittel„ausreichende Pension“ angewiesen. punkt stehen, wie mehr Arbeitsplätze für Menschen geschaffen werden, die PENSIONEN BLEIBEN LEISTBAR immer später in Pension gehen“, fordert Die Pensionsreformen wirken, das Foglar. Zuletzt haben laut Hundstorfer zeigt das kürzlich veröffentlichte auch 35.000 Personen einen Antrag Pensions-Monitoring. Demnach auf Invaliditätspension gestellt. Auch ist das Pensionsantrittsalter in nur wenn davon nur ein Teil genehmigt einem Jahr von 59,6 auf 60,2 Jah- werde, sei das ein Hilfeschrei. Hundsre gestiegen – schneller als das Regie- torfer: „Da müssen wir ansetzen.“ Farungsprogramm bis 2018 vorsieht. „Das zit: Arbeit macht noch viel zu oft krank Pensionssystem wird auch in Zukunft und für Ältere gibt es zu wenig Arbeitsleistbar sein“, sagt ÖGB-Präsident Erich plätze. „Wir müssen die Trendwende am Foglar dazu. Ähnlich Sozialminister Ru- Arbeitsmarkt schaffen. Den Menschen dolf Hundstorfer, wenngleich ihm etwas bleibt durch die Steuerreform mehr net-

Foto: WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

Immer mehr Menschen bekommen nur noch Teilzeitarbeitsplätze, immer mehr haben gar keine Arbeit, immer mehr sind in Pension und immer mehr leben immer länger: Genug Gründe, um auf mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Umstellung der Bemessung von Beiträgen auf die Wertschöpfung eines Unternehmens zu drängen.


15. Jahrgang // Nummer 1 // Wien, Jänner 2016

PENSIONEN

to von ihrem Brutto, das stärkt die Kaufkraft und stützt die Binnennachfrage. Die Wirtschaft muss diesen Impuls zur Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen“, fordert ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl. Die Wirkung werde sich aber erst in den nächsten Monaten zeigen – wie auch jene aus dem Konjunktur- und Beschäftigungspaket. TEILZEIT WIRD ZUM BUMERANG Die ÖVP-Propaganda läuft jedenfalls weiter. In Sachen Pensionen müssten die Menschen länger arbeiten oder satte Abschläge akzeptieren – so die Pensionsautomatik kurz gefasst. Mehr Menschen würden eventuell auch länger arbeiten, wenn sie darüber selbst entscheiden könnten. Aber wer im Pensionsalter ist, wird oft kurzerhand vor die

Tür gesetzt. Das Pensionssystem selbst hindert niemanden, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Neben der Pensionsdebatte werden längere Arbeitszeiten gefordert. Konkret schwebt der ÖVP ein 12-StundenArbeitstag vor. Das wäre ein Rückschritt in die Zeit vor 1885 (!), denn ab diesem Jahr galt für den Fabrikbereich ein 11-Stunden-Arbeitstag. Die Unternehmen könnten sich aber die Überstundenzuschläge einstreifen: Es gäbe so viele Arbeitslose, da hätte man Verschlechterungen in Kauf zu nehmen – auch, um den Arbeitsplatz zu behalten, so der beschwichtigende Tenor der ÖVP. Während die einen länger arbeiten sollten, kommen andere zu kurz. Bereits mehr als ein Viertel aller unselbstständig Beschäftigten arbeitet (unfreiwillig) Teilzeit. Das

wirkt sich auch auf die Pension aus. Besonders niedrige Pensionen müssen mit dem Bundeszuschuss aus Steuermitteln erhöht werden, damit ein Auskommen überhaupt möglich ist. Hält der Trend an, wird an der Umstellung der Bemessung der Beiträge von der Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung eines Unternehmens zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme kein Weg vorbeiführen – genauso wenig wie an höheren Vermögenssteuern. Davon will die ÖVP aber nichts wissen, sie will Reiche davor schützen. Wie? Die arbeitenden Menschen sollten zukünftig weniger Pension bekommen. Darum geht’s der ÖVP in Wirklichkeit. Das Pensionssystem selbst hält nämlich schon seit Generationen! Autor: Christoph Höllriegl

GLEICHSTELLUNG ERNST NEHMEN RAHMENBEDINGUNGEN WEITER VERBESSERN Das neue Jahr war einen Tag alt, schon hat der ÖVP-Vizekanzler mit einem alten Hut zu punkten versucht: Das Pensionssystem müsse gerettet werden, ein erster Schritt wäre die schnellere Anpassung des Frauenantrittsalters an das der Männer, forderte Reinhold Mitterlehner und zwar mit der Begründung, es gäbe jetzt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und mehr Karrierechancen für Frauen. Abgesehen davon, dass die in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformen bereits Wirkung zeigen – so ist das effektive Pensionsantrittsalter 2014 gegenüber dem Vorjahr um 13 Monate gestiegen, Tendenz aufwärts – es gibt nichts zu rütteln

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an der Vereinbarung, das Frauenpensionsantrittsalter ab 2024 schrittweise anzuheben. Das durchschnittliche faktische Pensionsalter von Frauen liegt näher beim gesetzlichen Pensionsalter als jenes der Männer, und jeder Einkommensbericht beweist, dass sich die Einkommensschere im Schneckentempo schließt. Dazu kommt, dass Frauen einen Großteil der unentgeltlichen Betreuungs- und Pflegearbeit leisten – angesichts dieser Fakten eine vorzeitige Anhebung des Frauenantrittsalters zu fordern, das grenzt an Zynismus. Eine vorzeitige Änderung ist außerdem auch angesichts der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt überhaupt nicht verkraftbar. Ältere Frauen, die ihre Arbeit verlieren, haben kaum eine Chance,

ILSE FETIK FSG-FRAUENVORSITZENDE eine neue Beschäftigung zu finden. Ein erster Schritt ist mit der geplanten Einführung des Bonus-Malus-Systems zwar gesetzt, aber um diese Entwicklung zu bremsen braucht es weitere gesetzliche Maßnahmen, mehr alternsgerechte Arbeitsplätze für Frauen beispielsweise. Österreich ist noch nicht reif für frühzeitige Angleichung des Frauenpensionsalters – darüber können wir frühestens dann diskutieren, wenn es Rahmenbedingungen gibt, die Frauen die Gleichstellung am Arbeitsmarkt garantieren.

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2016 MUSS SCHLÜSSELJAHR WERDEN

FINANZSPEKULATIONEN BESTEUERN Foto: mauritius images / Ikon Images (Symbolbild)

Steuern auf Finanzspekulationen fordern Europas SozialdemokratInnen und GewerkschafterInnen seit Jahren. Die Krisenverursacher sollen zur Kassa gebeten werden. Nach langem Stillstand haben sich nun zehn Mitgliedstaaten auf ein Grundgerüst der Steuer geeinigt. Die Finanztransaktionssteuer (FTS) ist eine der sozialdemokratischen Kernforderungen der vergangenen Jahre. Mit der Besteuerung von Spekulationen sollen die Mitverursacher der Krise zur Kassa geben werden, um damit einen großen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit zu setzen. Denn bis dato leistete die Finanzund Bankenwirtschaft kaum Beiträge, um die Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise zu zahlen. Österreich war eines der ersten Länder, das sich für die Finanztransaktionssteuer ausgesprochen hat. Doch der Plan, diese Finanztransaktionssteuer in allen 28 EU-Mitgliedstaaten einzuführen, liegt außer Reichweite. 2011 scheiterte der Vorschlag der Europäischen Kommission und wurde im Rat blockiert. Zu groß waren die Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten, um sich darauf zu einigen. Schließlich blieben elf willige Länder übrig, die sich entschlossen hatten, im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit auf eigene Faust an einer Steuer auf Finanzspekulationen zu arbeiten. Seit Dezember 2015 sind es nur noch zehn, Estland ist abgesprungen. Zehn Mitgliedstaaten, die dieses Projekt nicht aufgeben wollen. WILLKOMMENE FINANZSPRITZE Für SozialdemokratInnen und Gewerkschaften ist damals wie heute klar: Ungehemmte Spekulationen müssen besteuert und eingedämmt werden. In der Finanz- und Wirtschaftskrise waren es vor allem die ArbeitnehmerInnen, die

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Aus der Krise lernen heißt, sich für eine europaweite Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Denn während Steuern auf Einkommen und Unternehmensgewinne alltäglich sind, werden Profite aus Finanzspekulationen kaum berührt.


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EU-PARLAMENT

BREITE BEMESSUNGSGRUNDLAGE Die Grundsatzeinigung der zehn Mitgliedstaaten – unter ihnen sind neben Österreich, Deutschland, Frankreich und Belgien auch Griechenland, Italien, Spanien, Slowenien, Portugal und die Slowakei – wurde Anfang Dezember 2015 getroffen. Im aktuellen Verhandlungsmandat der zehn FinanzministerInnen stehen derzeit die Fragen im Mittelpunkt, was besteuert werden soll, wie hoch die Steuersätze liegen sollen und wann überhaupt eine Steuerpflicht gegeben ist. Von zentraler Bedeutung ist, eine möglichst breite Bemessungsgrundlage zu schaffen. Das heißt, es sollen möglichst

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viele verschiedene Finanzprodukte als Besteuerungsobjekte herangezogen werden. Die Höhe der Steuersätze ist zwar wichtig, kann aber auch im Nachhinein angehoben werden. Wenn die zehn willigen Mitgliedstaaten sich aber auf keine breite Bemessungsgrundlage einigen können, wäre das wesentlich problematischer. Nach aktuellem Stand sollen Aktien mit 0,1 Prozent und Derivate (Finanzinstrumente) mit 0,01 Prozent besteuert werden. Offen ist, ob und wie innerhalb der Derivate bei bestimmten Finanzprodukten unterschieden wird und Steuersätze niedriger ausfallen könnten. Laut FinanzministerInnen werden Staatsanleihen und der Devisenhandel nicht in die Finanztransaktionssteuer fallen, obwohl aus sozialdemokratischer Sicht vor allem Letzterer inkludiert werden sollte. SCHWUNG NUTZEN Der Verhandlungsbedarf zwischen den Mitgliedstaaten ist also noch groß. Doch bis Mitte des Jahres könnten die Fragen zu Bemessungsgrundlage und Steuersätzen geklärt sein. Bevor die Finanztransaktionssteuer eingeführt werden kann, braucht es in den Mitgliedstaaten aber noch nationale Rechtsrahmen und die technischen Voraussetzungen – auch in Österreich. Frankreich und Italien haben es hier leichter. Sie heben für einige Finanzprodukte bereits Steuern ein.

Gewerkschafterin, Europaabgeordnete und Delegationsleiterin der SPÖ-Europaabgeordneten

EVELYN REGNER In jedem Fall muss die jüngste Grundsatzeinigung dazu führen, wieder neuen Schwung in die Verhandlungen zu bringen. Aus der Krise lernen heißt, sich für eine europaweite Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Denn während Steuern auf Einkommen und Unternehmensgewinne alltäglich sind, werden Profite aus Finanzspekulationen nicht berührt. Diese Ungerechtigkeit gilt es aus dem Weg zu räumen. 2016 muss hier zum Schlüsseljahr werden. Autorin: Evelyn Regner

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Foto: mauritius images / Alamy

die Auswirkungen am stärksten zu spüren bekamen, während Spekulanten, die maßgeblich zum Entstehen der Krise beigetragen haben, kaum Beiträge leisten mussten. Die Finanztransaktionssteuer, wenn auch nicht europaweit realisierbar, muss umgesetzt werden – dort, wo die Regierungen dazu bereit sind. Die Hoffnung besteht, dass – einmal umgesetzt – sich der Kreis der Willigen später vergrößert und weitere Staaten die Steuern einführen. Bis zu einer halben Milliarde Euro könnte die Finanztransaktionssteuer dem österreichischen Haushalt an Mehreinnahmen pro Jahr bescheren. In Zeiten von Budgetengpässen und Einsparungen eine mehr als willkommene Finanzspritze, um wichtige soziale Maßnahmen umzusetzen, von Bildung bis hin zu den so wichtigen Investitionen für neue Arbeitsplätze. Eine Steuer auf Spekulationen ist fair und notwendig: Zum einen leistet dadurch die Finanzwirtschaft endlich ihren Anteil an den Krisenkosten, und zum anderen werden Spekulationen eingeschränkt, was dem Entstehen einer neuen Krise entgegenwirkt.

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