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13. Jahrgang // Nummer 9 // Wien, September 2014
d i rek t TOPINFOS FÜR ENGAGIERTE GEWERKSCHAFTERiNNEN
ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN UND DASEINSVORSORGE SICHERN LEBENSQUALITÄT SEITE 8 SEITE SEITE SEITE
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Song Contest: Arbeiten am Sonntag muss im Handel Ausnahme bleiben Vereinbarkeit in der Realität : Beruf & Familie landen of t vor Gericht Frauenpolitik: Selbstbestimmt und unabhängig leben können
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Inhalt Foto: Christian Houdek
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Cover: MitarbeiterInnen der Wiener Stadtgärten kümmern sich um die über 500 Spielplätze. Wachstumsprognose fast halbiert Editorial FSG-Bundesgeschäftsführer
Aktuelles
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Arbeiten am Limit MitarbeiterInnenbefragung an Vorarlbergs Landeskrankenhäusern. Leben unterm Mindestniveau Eurovision Song Contest Sonntagsöffnung im Handel muss Ausnahme bleiben.
Kommentar
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FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian
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Hintergrund
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GdG-KMSfB: 2. Wiener Landeskonferenz
Service
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Beruf & Familie vor Gericht Dein Recht, Antworten auf Fragen
Grundsatz
12 FSG-Frauenpolitik
Vom Beruf bis zur Pension: selbstbestimmt & unabhängig leben können.
Europa/International
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Die Gleichstellungsfrage
Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
OHNE KAUFKRAFT GEHT'S NICHT
WACHSTUMSPROGNOSE
FAST HALBIERT Die Wirtschaftsleistung erreicht heuer wieder nicht das Niveau von vor der Wirtschaftskrise. Der schwache Privatkonsum trübt die Aussichten auf höheres Wachstum und zeigt: Ohne Kaufkraft kein Handel!
Die Österreichische Nationalbank hat ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr von 1,6 auf nur 0,9 Prozent gesenkt. Eine schwache Inlandsnachfrage und kein Anstieg bei Investitionen machten die kräftige Senkung notwendig. Die Wirtschaftsleistung hat noch immer nicht das Niveau von vor der Wirtschaftskrise erreicht. Laut Statistik Austria leisten Handels- und Dienstleistungsunterneh-
men einen großen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Beschäftigung. Und sie erbringen auch viele Leistungen für andere Wirtschaftsbereiche. UMSÄTZE GEHEN ZURÜCK Während im ersten Halbjahr 2014 die Dienstleister ein Umsatzplus von einem Prozent erzielten, fuhr der Handel Umsatzeinbußen von 0,5 Prozent ein. Den größten zahlenmäßigen Umsatzrückgang im Handel verbuchte der Großhan-
:: IMPRESSUM :: Herausgeber: Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/534 44-39080, www.fsg.at. Medieninhaber (Verleger): Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel. 01/662 32 96–39744, Fax: 01/662 32 96–39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, www.oegbverlag.at, UID ATU 55591005, FN 226769i. Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH. Verlagsort: Wien, Herstellungsort: Wien. Redaktion: Christoph Höllriegl (Leitung), Litsa Kalaitzis, Thomas Kallab, Kathrin Liener, Klaudia Frieben, Michael Dünser/Bernt Neumann. Grafikdesign: Verlag des ÖGB GmbH. Fotos: Mauritius Images, picturedesk.com, 123rf.com, ÖGB-Archiv, GdG-KMSfB, FSG GPA-djp, FSG Vorarlberg. Anzeigenrepräsentanz: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 01/662 32 96-39744, Telefax 01/662 32 96-39793, E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at, DVR-Nr. 0562041, ZVR-Nr. 158750011. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.fsg.at/offenlegung Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Fotos keine Gewähr. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit Z ustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung der FSG entsprechen.
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AKTUELLES
13. Jahrgang // Nummer 9 // Wien, September 2014
TOPINFOS FÜR GEWERKSCHAFTERiNNEN
LOHNSTEUER RUNTER! NOCH MEHR GUTE GRÜNDE
Selbst AusverkaufsPreise können sich immer mehr Menschen kaum noch leisten. Der schwache Privatkonsum dämpft die Wachstumsprognose im laufenden Jahr.
del mit 1,5 Prozent. Im Juli ist Österreichs Einzelhandel in der EU sogar am stärksten zurückgegangen. „Immer mehr Menschen müssen beim Einkauf schon penibel auf den Preis achten, um am Monatsende noch etwas in der Tasche zu haben“, sagt ÖGBPräsident Erich Foglar. Selbst Ausverkaufs-Preise können sich immer mehr Menschen immer weniger leisten. Die wirtschaftliche Entwicklung im Handel zeigt sich auch in der Beschäftigung: Im ersten Halbjahr 2014 stieg die Anzahl der Beschäftigten im Handel um lediglich 0,1 Prozent. MEHR ALS EINE HALBE MILLION UNTERSTÜTZERINNEN Mit der Kampagne „Lohnsteuer runter!“ wollen ÖGB und Gewerkschaften die Kaufkraft der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen stärken und damit auch das Wirtschaftswachstum stützen. „Mehr als 520.000 Unterschriften für ‚Lohnsteuer runter!‘ zeigen, dass den ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen die hohe Belastung unter den Nägeln brennt“, so Foglar. „Die Lohnsteuer muss rasch und spürbar gesenkt werden. Das ist auch aus wirtschaftlicher Sicht dringend notwendig.“ Der ÖGB und die Gewerkschaften arbeiten mit der Arbeiterkammer an einem gemeinsamen Steuermodell. www.lohnsteuer-runter.at
:::: FSG DIREKT IM ABO :::: FSG direkt ist kostenlos und kann bestellt werden unter: www.fsg.at. Anregungen und eigene Beiträge können eingesandt werden an: fsg@oegb.at
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ArbeitnehmerInnen und auch PensionistInnen kommen mit ihren Einkommen immer weniger gut über die Runden. Konnten laut Arbeitsklimaindex im Jahr 2000 noch 16 Prozent von ihren Einkommen „sehr gut“ leben, so können das heute nur noch fünf Prozent. Für elf Prozent reicht das Einkommen gar nicht mehr aus – um drei Prozent mehr als noch 2000. Die Preissteigerungen und „Wenn das Einkommen die hohe Lohnsteuerbelastung kaum noch für das tagerschweren das tagtägliche Austägliche Auskommen kommen. Viele müssen bereits reicht, ist es oft auch auf ihr Erspartes zurückgreifen, um die Gesundheit um den Alltag zu finanzieren oder schlechter bestellt.“ ihren Lebensstandard halten zu Willi Mernyi, FSGkönnen. Erspartes, das spätesBundesgeschäftsführer tens im höheren Alter fehlt. Damit aber nicht genug. Wenn das Geld kaum noch ausreicht, ist es auch um die Gesundheit schlechter bestellt. Klagen zum Beispiel 33 Prozent jener, deren Einkommen nicht ausreicht, über Schmerzen in den Beinen, so sind es bei jenen, deren Einkommen ausreicht, nur 19 Prozent. Dazu kommen Schlafstörungen und Magenprobleme. Die Linderung dieser Leiden kostet Nerven und zusätzlich oft noch Geld. Wirklich „reich“ wird man umgangssprachlich so kaum im Leben. Der Industrielle Hans Peter Haselsteiner antwortete in der Tageszeitung „Kurier“ einmal auf die Frage, ab wann man reich ist: „Man ist reich, wenn man glücklich ist.“ Glücklich und zufrieden sind aber wiederum doppelt so oft jene, deren Einkommen ausreicht. Nachsatz von Haselsteiner: „Materiell wohl dann, wenn man mehr Geld hat als man ausgeben will.“ Das wünschen sich dann vermutlich jene, die mit ihrem Einkommen kaum auskommen, und auch jene, die auskommen. Haselsteiner holt sie aber auf den Boden der Tatsachen zurück: „Durch Arbeit kann man heute tatsächlich kaum reich werden.“ Braucht es noch mehr gute Gründe für eine Lohnsteuersenkung und vermögensbezogene Steuern auf internationalem Niveau?
AKTUELLES
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LANDESKRANKENHÄUSER
ARBEITEN AM LIMIT
1.500 MitarbeiterInnen an den Landeskrankenhäusern haben sich an der von der Arbeiterkammer Vorarlberg in Auftrag gegebenen Befragung beteiligt. Vorarlbergs AK-Vizepräsidentin Manuela Auer fordert nun Konsequenzen.
ENTLASTUNG NOTWENDIG Um die Situation entschärfen zu können, braucht es vor allem eines: mehr Personal. Denn es „sind die enorm vielen Überstunden, die den Beschäftigten zu schaffen machen“, so Auer. Dies zeige sich auch daran, dass MitarbeiterIn-
LEBEN UNTERM MINDESTNIVEAU ALLEINERZIEHENDE HABEN OFT ZU WENIG Ein Einpersonenhaushalt braucht zum Beispiel in Vorarlberg mindestens 1.326 Euro, um ein Leben auf Mindestniveau – ohne Auto, Urlaub, Alkohol und Zigaretten – führen zu können. Das hat die Vorarlberger Armutskonferenz gemein-
sam mit der Arbeiterkammer Vorarlberg vom Dachverband der österreichischen Schuldenberatungen ausrechnen lassen. Die Grundlagen dafür sind österreichweit standardisierte Warenkörbe versehen mit Vorarlberger Preisen.
EINKOMMEN ... ... KANN SEHR GUT DAVON LEBEN ... REICHT VOLLKOMMEN AUS
ALLEINERZIEHENDE HABEN ÖSTERREICHWEIT OFT ZU WENIG ZUM LEBEN.
5% 1% 32 % 13 %
51 %
... REICHT GERADE AUS ... REICHT NICHT AUS
68 % 12 % 19 %
ALLE BEFRAGTEN OHNE ALLEINERZIEHENDE ALLEINERZIEHENDE Quelle: Arbeitsklimaindex der AK Oberösterreich, Daten: 2. Halbjahr 2013 und 1. Halbjahr 2014. www.arbeitsklimaindex.at
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AKTUELLES
nen, die an ein Aufhören denken, überdurchschnittlich oft viele Überstunden zu leisten hätten. Bei der Befragung habe sich auch herauskristallisiert, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und dem Auftreten gesundheitlicher Beschwer-
Das Ergebnis sind auf Vorarlberg zugeschnittene Referenzbudgets: Demnach hat eine alleinerziehende Person mit einem Kind im westlichsten Bundesland monatliche Mindestausgaben von 1.955 Euro. Ein Paar mit zwei Kindern muss jedes Monat mindestens 3.191 Euro aufbringen, Eltern mit drei Kindern 3.659 Euro. 600 EURO UNTER REFERENZBUDGET Vergleicht man die mittleren Einkommen (= 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent haben mehr als das mittlere Einkommen zur Verfügung) mit den Referenzbudgets, dann bleibt vielen Familien nicht viel übrig. Besonders dramatisch ist in Vorarlberg die Situation für Alleinerziehende: Das mittlere Einkommen dieser Gruppe liegt bereits bei einem Kind um 600 Euro unter dem Referenzbudget. Aber auch österreichweit kommen laut Arbeitsklimaindex der AK Oberösterreich Alleinerziehende mit ihren Einkommen viel häufier nicht aus als alle anderen befragten Gruppen (siehe Grafik links).
Foto: Riski Alamsyah / www.123rf.com
Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich sind für viele Beschäftigte eine große Belastung und können auch krank machen. Bereits jeder achte Krankenhausbedienstete in Vorarlberg zieht einen Arbeitsplatzwechsel in Betracht. Das bestätigt eine breit angelegte MitarbeiterInnen-Befragung.
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GESUNDHEIT den gebe. Spätestens jetzt müsse auch den politisch Verantwortlichen klar sein, dass in den Spitälern „vieles im Argen liegt“, sagt Auer. Sie unterstützt daher die Forderung des Zentralbetriebsratsvorsitzenden, Thomas Steurer, nach zusätzlichen 100 bis 150 neuen Dienstposten. FEHLENDE ANERKENNUNG Deutlich verbessert werden muss laut Auer auch das Betriebsklima. Bei der Umfrage gaben zwei von fünf Befragten an, dass sie für ihre Arbeit keine Anerkennung erhielten. Für Auer „ein Armutszeugnis und Ergebnis einer falschen Unternehmenspolitik“.
häusern haben an der Umfrage teilgenommen. ::: Als größte Belastungen genannt wurden: mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen (61 Prozent), Zeitdruck (57,1 Prozent), eine zu große Arbeitsmenge (45,1 Prozent) und die emotionale Belastung (42,8 Prozent). ::: 80 Prozent der Befragten befürchten für die Zukunft einen größeren Verwaltungsaufwand. ::: 36,7 Prozent leiden fast täglich unter Rückenschmerzen, 33,6 Prozent sagten, dass sie schnell ermüden.
ERGEBNISSE DER BEFRAGUNG Die wichtigsten Ergebnisse der AKBefragung „Zfrieda schaffa im Krankahus“ in Vorarlbergs Landeskrankenhäusern:
::: Als größte Gesundheitsrisiken haben sich die fehlende Anerkennung sowie Arbeiten trotz Krankheit herauskristallisiert.
::: 1.500 der rund 3.300 Beschäftigten in den Vorarlberger Landeskranken-
::: Jeder achte Beschäftigte hat schon einmal darüber nachgedacht, den Ar-
Schwierige Arbeitsbedingungen im Vorarlberger Gesundheitsbereich: Thomas Steurer, Zentralbetriebsratsvorsitzender der Landeskrankenhäuser in Vorarlberg, und Vorarlbergs AKVizepräsidentin Manuela Auer fordern Umdenken vonseiten des Managements.
beitsplatz aufzugeben. Besonders oft ist das der Fall bei Beschäftigten mit vielen Überstunden, ÄrztInnen und MitarbeiterInnen im Alter von 41 bis 50 Jahren. Autoren: Michael Dünser, Bernt Neumann
BUCHTIPP: STADT-LAND-ÜBERFLUSS ES GEHT AUCH ANDERS „Immer mehr, immer besser, immer schneller“ war einmal: Jörg Schindler beschreibt in seinem Buch, warum wir weniger brauchen als wir haben. Da ist der ehemalige Bankdirektor, der jetzt Suchtkranke betreut und plötzlich wieder Zeit hat. Die Designerin, die keine Lust mehr hat auf Dinge, die die Welt nicht braucht, und jetzt nicht normgerechtes Gemüse vor dem Abfall rettet. Da ist der Fußballverein, der sich nicht ausverkauft und trotzdem erfolgreich ist.
spannende Geschichten aus unserem Land des Überflusses sind Anstiftungen zum Umdenken: die Gesellschaftsdebatte zum Konsum- und Wachstumswahn.
ANSTIFTUNGEN ZUM UMDENKEN Es geht um Menschen, denen es nicht um Profit geht, deren Ziel nicht Wachstum um jeden Preis ist. Was sie verbindet, ist keineswegs purer Verzicht oder weltabgewandtes Aussteigertum. Durch ein bewusstes Weniger ergibt sich ein Gewinn an Lebensqualität, mehr Zeit und Zufriedenheit. Schindlers
ÖGB-Fachbuchhandlung, Rathausstraße 21, 1010 Wien, Telefon 01/405 49 98-132 oder per E-Mail an: fachbuchhandlung@oegbverlag.at www.oegbverlag.at
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BESTELLMÖGLICHKEIT Stadt-Land-Überfluss, Jörg Schindler, S. Fischer Verlage, 2014, 271 Seiten, 15,50 Euro.
AKTUELLES
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EUROVISION SONG CONTEST
SHOPPEN AN TAGEN DAVOR Einzelne FunktionärInnen der Wirtschaftskammer versuchen den Eurovision Song Contest als Vorwand zu nehmen, um die bestehenden Regelungen zur Sonntagsöffnung aufzuweichen. Arbeiten am Sonntag muss im Handel aber die Ausnahme bleiben. Denn dafür gibt es gute Gründe.
Vorweg: „Auch GewerkschafterInnen freuen sich darüber, wenn das Großereignis Song Contest im kommenden Jahr große Aufmerksamkeit auf Wien lenkt und viele BesucherInnen anzieht. Die Gäste dieses Events, der an einem Samstagabend stattfindet, haben aber an den Tagen davor ausreichend Möglichkeit, in den Wiener Geschäften einzukaufen“, sagt Franz Georg Brantner, Vorsitzender der FSG
in der GPA-djp Wien (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) und Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp. KEINE UMSATZSTEIGERUNG „Es ist auch klar, dass eine Sonntagsöffnung keine Umsatzsteigerung bringt. Denn jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – ganz gleich, ob von
TouristInnen oder WienerInnen.“ Daher sei der Versuch, die Sonntagsöffnung über die Hintertür einer Großveranstaltung aufweichen zu wollen, völlig unangebracht. Die bestehenden Regelungen, die gemeinsam mit allen Sozialpartnern ausgearbeitet wurden, seien völlig ausreichend. Und die Betroffenen seien sich in ihrer ablehnenden Haltung zur Frage der Sonntagsöffnung auch einig: „Nicht
SATTE MEHRHEIT DER WIENER SELBSTSTÄNDIGEN GEGEN LADENÖFFNUNG AM SONNTAG Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien (SWV) machte eine Umfrage anlässlich der Debatte um eine Sonntagsöffnung in Wien am Tag nach dem Eurovision Song Contest im kommenden Jahr. Ziel der Umfrage war es, die Meinung der Wiener Selbstständigen einzufangen und Rückschlüsse zu ziehen. An der Umfrage haben insgesamt 639 Personen teilgenommen. Die Befragung wurde im Rahmen einer Besuchsaktion bei den UnternehmerInnen vor Ort als auch online im Internet durchgeführt. Von 639 Befragten hat sich der Großteil mit 65,1 Prozent klar gegen eine Ladenöffnung am Sonntag ausgesprochen. Nur 34,9 Prozent befürworten eine Sonntagsöffnung. Die Betriebsbesuche haben gezeigt,
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AKTUELLES
dass der überwiegende Großteil der befragten HändlerInnen klar gegen die Sonntagsöffnung ist. Einerseits stehen viele dem Kosten-Nutzen-Faktor kritisch gegenüber, andererseits befürchten die UnternehmerInnen eine massive Verschlechterung ihrer Work-Life-Balance.
In der heutigen Zeit, in der alles sehr schnell gehen muss, sei es nötig, einen Tag der Entschleunigung zu haben. „Uns ist der Schutz der Kleinen wichtiger als die Gewinne der Großkonzerne. Von einer Sonntagsöffnung würden nur die großen Unternehmen und Konzerne profitieren – die sind beim ÖVP-Wirtschaftsbund gut aufgehoben. Der SWV aber ist die Stimme der Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wiener Wirtschaft bilden“, sagt Peko Baxant, Wiener Landtagsabgeordneter und Direktor des SWV Wien. 65,1 % gegen Sonntagsöffnung 34,9 % für Sonntagsöffnung
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KOMMENTAR nur viele kleine und mittlere Unternehmen sprechen sich gegen eine Sonntagsöffnung aus, auch die Obfrau der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer hat bereits mehrfach betont, dass die bestehenden Regelungen völlig ausreichen. Ich kenne außerdem keine einzige Umfrage, in der die Beschäftigten sich nicht vehement gegen Arbeit am Sonntag aussprechen – in diesem Sinne bleibt unsere Haltung unverändert: Arbeiten am Sonntag muss im Handel die Ausnahme bleiben“, stellt Brantner klar: „An unserer Position zur Sonntagsöffnung ändert auch ein Großereignis wie der Song Contest in Wien nichts. Wir begrüßen zudem die deutliche Positionierung von Wiens Vizebürgermeisterin Renate Brauner und sind froh, eine verlässliche Partnerin in unserem Engagement gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten zu haben“, sagt Brantner zu Brauners „Nein“ zu einer Sonntagsöffnung der Geschäfte anlässlich des Song Contests in Wien. www.freiersonntag.at
WOLFGANG KATZIAN FSG-VORSITZENDER
GESETZLICHER MINDESTLOHN: IN ÖSTERREICH GERINGE RELEVANZ In regelmäßigen Abständen taucht die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf, aktuell wieder einmal von den Grünen. Auf einen flüchtigen Blick erfreulich, offensichtlich gibt es in Österreich großes Bewusstsein für die Notwendigkeit existenzsichernder Einkommen. Ich bin aber nicht überzeugt, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die beste Lösung im Kampf gegen die steigende Armut trotz Arbeit ist. Die Qualität eines gesetzlichen Mindestlohns hängt nämlich leider stark von der Politik ab, gerade in der Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, dass gesetzliche Mindestlöhne EU-weit dem Spardiktat zum Opfer gefallen sind
Autorin: Litsa Kalaitzis E-Mail: litsa.kalaitzis@gpa-djp.at
ES IST EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT, AM SONNTAG NICHT ARBEITEN ZU MÜSSEN.
„Eine Sonntagsöffnung bringt keine Umsatzsteigerung: Denn jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – ganz gleich von wem und ob an einem Wochentag oder an einem Sonntag.“ Franz Georg Brantner, Vorsitzender der FSG in der GPA-djp Wien
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Die Zweckmäßigkeit gesetzlicher Mindestlöhne ist auch davon abhängig, wie viele Beschäftigte durch Kollektivverträge (KV) erfasst sind. Da diese in Österreich bei einer KV-Deckungsrate von 97 Prozent für alle ArbeitnehmerInnen einer Branche und nicht nur für gewerkschaftlich organisierte Betriebe gelten, hat ein gesetzlicher Mindestlohn eine wesentlich geringere Relevanz als etwa in Großbritannien, wo die KV-Deckungsrate nur bei 13 Prozent der ArbeitnehmerInnen liegt, oder in Deutschland, wo sie mittlerweile auf unter 50 Prozent gesunken ist. Ich bin der Ansicht, dass die Löhne und Gehälter weiter jährlich direkt und autonom zwischen den ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern verhandelt werden sollen. Diese Verhandlungsautonomie ermöglicht große Flexibilität. Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Mindestlohn, der zwar flächendeckend gilt, sich aber nur auf den Niedriglohnbereich auswirkt, regelt die Allgemeinverbindlichkeit von Kollektivverträgen Mindesteinkommen für alle Einkommensgruppen. Damit meine ich natürlich nicht, dass es im Niedrigeinkommensbereich nichts mehr für uns zu tun gäbe – ganz im Gegenteil! Nicht umsonst setzen wir uns für 1.500 Euro Mindestlohn in allen Branchen ein, so wie wir ihn ab 2015 für eine halbe Million Beschäftigte im Handel erreicht haben.
KOMMENTAR
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2. WIENER LANDESKONFERENZ DER GdG-KMSfB
IM DIENST DER ALLGEMEINHEIT Öffentliche Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge sind seit der Finanzkrise 2008 europaweit unter Finanzierungsdruck geraten. Radikale Sparmaßnahmen in diesen Bereichen sollen die Krisenkosten decken. Privatisieren würde bedeuten, diesen sensiblen Sektor für Spekulanten und den freien Markt zu öffnen.
Am 8. und 9. Oktober geht die 2. Wiener Landeskonferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) im Wiener Colosseum über die Bühne. 370 Delegierte, 130 Gastdelegierte und eine Vielzahl an Ehrengästen aus Politik, Interessenvertretungen und der Stadt Wien werden erwartet.
Insgesamt wird über 39 Anträge abgestimmt, 27 davon werden von der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der GdG-KMSfB eingebracht. Neben einer Adaptierung der Geschäftsordnung sind die Hauptanliegen die Dienstrechts- und Besoldungsreform
der Stadt Wien beziehungsweise die Weiterentwicklung der Kollektivverträge, das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sowie der Schutz öffentlicher Dienstleistungen. Autorin: Kathrin Liener E-Mail: kathrin.liener@gdg-kmsfb.at
PRIVATISIERUNGEN UND KAPUTTSPAREN STOPPEN
QUALITÄTSVERLUST VERHINDERN
INVESTITIONEN IN DASEINSVORSORGE
TTIP: NEUSTART DER VERHANDLUNGEN
Aufgrund radikaler Sparmaßnahmen in ganz Europa sind seit Ende 2008 die Daseinsvorsorge und besonders die öffentlichen Dienste anhaltenden Angriffen vonseiten europäischer Institutionen, nationalstaatlichen Regierungen und privaten Anbietern ausgesetzt. Der generelle Zugang und die hohe Qualität in so wichtigen Bereichen wie Pflege, Gesundheit, Bildung und Infrastruktur sind gefährdet. Dabei ist gerade ein soziales Europa entscheidend für den Kampf gegen Armut und Arbeitslosigkeit. In Krisenzeiten kann nur der öffentliche Sektor eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Dienstleistungen gewährleisten. Die FSG in der GdG-KMSfB fordert daher unter anderem:
Die Verhandlungen des Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen den USA und der EU verlaufen hinter verschlossenen Türen. Die Öffentlichkeit, Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen werden ausgeschlossen. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe und bei Konzessionen sollen Anbieter aus den USA mit lokalen Dienstleistern gleichgestellt werden – prinzipiell soll das für alle Dienstleistungen gelten, von Wasser, Energie und Verkehr bis hin zu Sozialversicherung und Müllentsorgung. Kernanliegen der GdG-KMSfB:
::: Ein sofortiges Ende der EU-Sparpolitik und der Privatisierungsdebatte. ::: Mehr öffentliche Ausgaben für hochwertige Dienste der Daseinsvorsorge und einen fairen Finanzausgleich für die Kommunen. ::: Öffentliche Ausgaben sind Investitionen in die Zukunft – sie sollen nicht als Schulden nach dem Fiskal- sowie dem Stabilitäts- und Wachstumspakt gelten.
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HINTERGRUND
::: Die Öffentlichkeit muss über Verhandlungsmandat und -dokumente informiert werden, nationale Parlamente, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft müssen einbezogen werden. ::: Keine privilegierten Sonderklagerechte von Investoren gegenüber Staaten. ::: Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen generell ausgenommen werden. ::: Standards bei ArbeitnehmerInnen-, KonsumentInnenund Umweltschutz dürfen nicht unterlaufen werden.
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DEIN RECHT LEBENSQUALITÄT
Foto: Novy Gilbert / KURIER / picturedesk.com
„Öffentliche Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge tragen wesentlich zur Lebensqualität der Menschen bei. Sie sind Instrumente des politischen Handelns, und Wien hat es damit zum Beispiel in puncto Lebensqualität in Serie zum Weltmeister gebracht.“ Christian Meidlinger, Vorsitzender der GdG-KMSfB
DIENSTRECHTS- UND BESOLDUNGSREFORM UMSETZEN
KÖRPERLICH UND PSYCHISCH FIT AM ARBEITSPLATZ
ARBEITEN FÜR WIEN – FAIR BEZAHLEN
GESUNDHEIT FÖRDERN
Für die MitarbeiterInnen der Stadt Wien wird an einem neuen Dienst- und Besoldungsrecht gefeilt. Aus Sicht der GdG-KMSfB ist klar: Die Entlohnung soll sich an der tatsächlichen Funktion orientieren und weniger vom Alter der ArbeitnehmerInnen abhängig sein. Die Gehaltskurve soll zu Beginn stärker steigen – damit jüngere ArbeitnehmerInnen früher mehr Geld für ihre Lebensplanung haben. Später soll sie abflachen, allerdings ohne Verluste bei der gesamten Lebensverdienstsumme. Die FSG in der GdG-KMSfB fordert:
Die psychische Arbeitsbelastung nimmt immer mehr zu. Besonders betroffen sind ältere ArbeitnehmerInnen sowie Nacht- oder SchichtarbeiterInnen. Eine flächendeckende Prävention und Gesundheitsförderung in den Dienststellen sind notwendig. Für ältere Berufstätige braucht es Maßnahmen, damit sie länger gesund im Berufsleben bleiben können. Menschen mit Behinderung sind als gleichwertige MitarbeiterInnen anzusehen. Opfer von Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz müssen unterstützt, Konfliktsituationen frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden. Die GdG-KMSfB fordert:
::: Die Gehaltskurve soll zu Beginn rascher steigen. ::: Zulagen sollen in das Funktionsgehalt integriert werden, ausgenommen Sonn- und Feiertagsdienste. ::: Nicht nur formale beziehungsweise schulische Ausbildungen dürfen für eine Tätigkeit auschlaggebend sein, auch praktische Erfahrungen sollen berücksichtigt werden. ::: Die bestehende Besoldungsordnung beziehungsweise Kollektivverträge sollen weiterentwickelt werden.
::: Möglichkeit der Viertagewoche für DienstnehmerInnen ab dem 55. Lebensjahr bei vollem Lohnausgleich. ::: Umfassende Regelungen zur Prävention von Mobbing. ::: Mehr betriebliche SozialarbeiterInnen und ArbeitsmedizinerInnen.
:::: WE B T IP P :::: www.gdg-kmsfb.at
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HINTERGRUND
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VEREINBARKEIT IN DER REALITÄT
BERUF & FAMILIE VOR GERICHT Viel wurde in den vergangenen Jahren geredet und geschrieben, damit der politischen Forderung nach einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Nachdruck verliehen werden kann. Manches ist auch schon geschehen. Trotzdem müssen die Entscheidungen oft RichterInnen treffen.
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Die Möglichkeiten, Elternkarenz und auch Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen wurden ausgeweitet und flexibler gestaltet. Die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wurden erhöht. Dennoch ist der Druck vor allem auch auf all jene ArbeitnehmerInnen, die aus der Elternkarenz in ihren Betrieb zurückkehren sehr groß. Besonders schwierig haben es ArbeitnehmerInnen, wenn nach der Elternkarenz auch noch Teilzeit aus Anlass der Elternschaft beansprucht wird. Einen krassen Fall von Diskriminierung hatte vor
Gestaltet ein Arbeitgeber seine Betriebsorganisation so, dass eine Elternteilzeit grundsätzlich nicht möglich ist, werden dadurch Frauen diskriminiert.
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kurzem der Oberste Gerichtshof (OGH, GZ 9ObA2/14) zu entscheiden (das Verfahren wurde mit Rechtsschutz der AK geführt). Eine Arbeitgeberin (AG) verfügt über zwei Produktionswerke in Wien und im Burgenland mit Drei-Schicht-Betrieb. Eine Arbeiterin (AN) befand sich zunächst in Karenz und einigte sich mit der AG gerichtlich auf eine Elternteilzeit nach der Karenz. Mit Ende der Karenz wurde die AN von Wien in das burgenländische Werk versetzt. Nach den Feststellungen
der Gerichte ist die Versetzung wegen der viel längeren Anfahrtswege verschlechternd und daher nur zulässig, wenn der Betriebsrat zustimmt. Eine solche Zustimmung wurde nicht erteilt. Gemäß § 101 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist daher die Versetzung rechtsunwirksam. SCHADENERSATZ STEHT ZU Besonders beachtenswert ist darüber hinaus aber noch, dass die Gerichte in allen drei Instanzen auch entschieden, dass die Arbeiterin durch diese Verset-
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zung aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und die AG daher zu einem Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro verurteilt wurde. Begründet wurde das wie folgt: Die AG hatte im Verfahren selbst behauptet, dass eine Beschäftigung der AN im Rahmen einer Elternteilzeit im Wiener Werk wegen der dort eingerichteten Betriebsstruktur nicht möglich ist. Daher wäre die Versetzung ins Burgenland notwendig. Kinderbetreuung werde allgemein bekannt nach wie vor vornehmlich von den Frauen durchgeführt, die damit verstärkt der Spannungssituation zwischen Berufswelt und Familienleben ausgesetzt seien. Gestaltet ein AG seine Betriebsorganisation derart, dass eine Elternteilzeit grundsätzlich nicht möglich ist, werden dadurch Frauen benachteiligt und diskriminiert. Selbst wenn die AG in der Betriebsstruktur und den für sie im Fall einer Elternteilzeit notwendigen Änderungen eine sachliche Begründung sieht, ist jedenfalls das mildeste Mittel zur Erreichung des Zieles zu wählen. Eine mangels Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 101 ArbVG rechtsunwirksame Versetzung kann keinesfalls als mildestes Mittel betrachtet werden. Der AN stehen daher die geforderten 1.000 Euro als Schadenersatz zu. BETRIEBSRAT HILFT Diese Entscheidung zeigt sehr deutlich, wie wichtig zum einen gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung sind, und zum anderen, wie wichtig der Schutz der ArbeitnehmerInnen in den Betrieben durch die im ArbVG gesetzlich verankerten Rechte des Betriebsrates als Vertretungsorgan der Belegschaft sind.
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DEIN RECHT
THOMAS KALLAB Jurist, Arbeiterkammer Wien E-MAIL: thomas.kallab@akwien.at
Ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber ein Dienstzeugnis auf zerknülltem und schmutzigem Papier erhalten, in dem auch noch Rechtschreibfehler enthalten sind. Muss ich das akzeptieren? Grundsätzlich darf ein Dienstzeugnis nicht so beschaffen sein, dass es für Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benachteiligend ist. Das betrifft auch die äußere Form. Diese darf jedenfalls nicht so beschaffen sein, dass daraus auf eine mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin geschlossen werden kann. In meinem Betrieb erhalten nur Vollzeitbeschäftigte eine Verwendungszulage. Ich bin teilzeitbeschäftigt. Kann ich mich wehren? Das Arbeitszeitgesetz verbietet die unterschiedliche Behandlung „wegen der Teilzeitarbeit“. Differenzierungen aus anderen Gründen sind erlaubt. Auch wegen der Teilzeitarbeit ist eine unterschiedliche Behandlung gestattet, wenn sachliche Gründe sie rechtfertigen. Die Sachlichkeit ist danach zu beurteilen, ob es der – nicht diskriminierende – Zweck einer Regelung rechtfertigt, Teilzeitbeschäftigte anders zu behandeln als Vollzeitbeschäftigte. Dabei sind nur solche
Ziele anzuerkennen, die die Gleichwertigkeit von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitbeschäftigung respektieren. Die Maßnahme muss durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein. Da die Beurteilung im Einzelfall sehr von den Umständen des Falles abhängt, sollten Sie sich unbedingt von der Gewerkschaft oder AK beraten lassen. Mir ist eine Lehrstelle angeboten, allerdings noch kein schriftlicher Lehrvertrag ausgestellt worden. Die Zusage soll aber fix sein. Bis wann muss ich einen schriftlichen Vertrag erhalten? Grundsätzlich muss gemäß § 12 Berufsausbildungsgesetz (BAG) ein Lehrvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Verträge sind allerdings trotzdem gültig. Spätestens bei der Eintragung des Lehrvertrages bei der Lehrlingsstelle sollte ein schriftlicher Vertrag vorgelegt werden. Die Vorlage eines solchen schriftlichen Vertrages soll ohne unnötigen Aufschub erfolgen, jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses. Wenn Sie daher nicht spätestens innerhalb der ersten Tage des Lehrverhältnisses einen schriftlichen Vertrag erhalten, sollten Sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder AK wenden.
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VOM BERUFSEINSTIEG BIS ZUR PENSION
SELBSTBESTIMMT & UNABHÄNGIG Frauen muss es möglich sein, einer Berufstätigkeit nachzugehen und in Folge auch eine ausreichende Pensionsleistung zu erhalten. Die sozialdemokratischen Gewerkschafterinnen werden sich bei den Diskussionen zu verschiedenen Vorhaben aus dem Regierungsprogramm im Herbst dafür einsetzen.
Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
Im kommenden Herbst stehen zahlreiche Vorhaben aus dem Regierungsprogramm zur Diskussion, die Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die Rechte der Frauen haben werden. Das Ziel der FSG-Frauenpolitik ist, dass Frauen selbstbestimmt und unabhängig leben können. Um dieses Ziel zu erreichen, muss es allen Frauen ermöglicht werden, einer Berufstätigkeit nachzugehen und in der Folge eine ausreichende Pensionsleistung für ihre Arbeit zu erhalten.
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen und die Schließung der vorhandenen Einkommensschere sind Ziele, für die sich die sozialdemokratischen Gewerkschafterinnen einsetzen. Vor allem die Absicht, den Kinderbetreuungsgeldbezug in ein flexibles Konto umzuwandeln, ist eine große Herausforderung, da es hier vor allem für berufstätige Eltern sehr viele Stolpersteine gibt. Eine ExpertInnengruppe unter
IMMER MEHR LANGZEITARBEITSLOSE STARKER ANSTIEG BEI GENERATION 45+ Immer mehr Menschen sind laut Arbeiterkammer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen: Im ersten Halbjahr 2014 waren über 75.000 der rund 360.000 Arbeitslosen in Österreich länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Das ist ein Anstieg von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonders gestie-
gen ist die Langzeitarbeitslosigkeit in der Generation 45+: In der ersten Jahreshälfte waren um 57 Prozent mehr Personen über dem 45. Lebensjahr länger als zwölf Monate als arbeitslos vorgemerkt als im ersten Halbjahr 2013. Damit einher geht auch eine höhere Anzahl von Menschen, die auf Notstandshilfe angewiesen sind (plus 23 Prozent). DRÄNGEN AUF BONUS-MALUS Daher fordern ÖGB und AK erneut die rasche Umsetzung des BonusMalus-Systems, um für arbeitsuchende ältere Menschen – mittlerweile schon ab einem Alter von 45 Jahren – die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.
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Einbeziehung der Sozialpartner soll den Wegfall der Zuverdienstgrenze und die Einführung einer Arbeitszeitgrenze beraten. Die FSG-Frauen werden sich dabei vehement im Interesse der ArbeitnehmerInnen einbringen. MINDESTEINKOMMEN ERHÖHEN Ein Einkommen zum Auskommen hat für die FSG-Frauen oberste Priorität im Kampf gegen Armut und für Unabhängigkeit. Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn beziehungsweise kollektivvertragliches Mindestgehalt von 1.500 Euro ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gerade für Alleinerzieherinnen mit nur einem Einkommen bedeutet die Umsetzung dieser Forderung eine wesentliche Verbesserung des täglichen Lebens. ELTERNKARENZEN ANRECHNEN Ein wichtiger Schritt zur Schließung der Einkommensschere ist die gesetzliche Anrechnung der Elternkarenzen auf gesetzlicher Basis, da sie im Berufsleben einen finanziellen Nachteil darstellen, der nicht aufgeholt werden kann. VOLONTARIATE ENTLOHNEN Auch die Förderung und Schaffung von Arbeitsplätzen mit einem existenzsichernden Einkommen ist notwendig. Gerade im Bereich der Praktika und Volontariate werden bestens ausgebildete junge Menschen beschäftigt, die für
13. Jahrgang // Nummer 9 // Wien, September 2014
FRAUENPOLITIK
NEUE FSG-FRAUENVORSITZENDE ILSE FETIK FOLGT AUF RENATE ANDERL ihre Arbeit kein Einkommen erhalten. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, damit die „Generation Praktika“ im sozialen System keine verlorene Generation ist. MEHR NETTO VOM BRUTTO Wesentlich für ein besseres Einkommen werden auch die rechtlichen Bedingungen in der steuerlichen Gesetzgebung sein, von der die ArbeitnehmerInnen profitieren. Eine massive Senkung des Eingangssteuersatzes und die Einführung einer „Negativsteuer“ für Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags von derzeit 11.000 Euro jährlich würden nicht nur eine Verbesserung der Lebensumstände bedeuten, sondern auch eine Stärkung der Kaufkraft, die das Wirtschaftswachstum stärkt. BERUF & PRIVATLEBEN ERLEICHTERN Im vielleicht wichtigsten Bereich, der für Eltern die Chance auf eine Berufstätigkeit ermöglicht, sehen die FSG-Frauen sehr viel Nachholbedarf, und sie haben hier zahlreiche Forderungen. Diese reichen von einem massiven Ausbau der Kinderbetreuungs- und Kinderbildungseinrichtungen bis zu einem Angebot für Eltern mit untypischen Arbeitszeiten, Ganztagsschulen, Betreuungsangeboten in den Ferienmonaten und dem Ausbau von Pflegeeinrichtungen für ältere Angehörige. Auch ein bezahlter Papamonat gehört ebenso dazu wie die Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im Bereich der Kinderbetreuung und in den sozialen Bereichen.
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ÖGB-Frauenvorsitzende Sabine Oberhauser wurde Anfang September als Gesundheitsministerin angelobt und legte ihre Funktionen im ÖGB zurück. Der ÖGB-Bundesfrauenvorstand verständigte sich auf die bisherige stellvertretende ÖGB-Frauenvorsitzende und seit 2013 auch FSG-Frauenvorsitzende Renate Anderl als geschäftsführende (gf.) Nachfolgerin. Ilse Fetik folgt Anderl als gf. FSG-Frauenvorsitzende. Fetik begann ihre gewerkschaftliche Laufbahn 1984 als Betriebsrätin bei der Österreichischen Credit-Institut AG. Sie ist seit 2010 Bundesfrauenvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) und seit 2013 auch Bundesrätin.
Ilse Fetik, neue gf. FSG-Frauenvorsitzende.
WEG ZU MEHR GERECHTIGKEIT WEITERGEHEN Ilse Fetik machte sich bisher vor allem für mehr Einkommensgerechtigkeit stark: In vielen Kollektivverträgen konnten Verbesserungen für Frauen durchgesetzt werden – wie zum Beispiel die bessere Berücksichtigung von Elternkarenzen. „Wir sind auf dem richtigen Weg, Renate Anderl, neue gf. aber es ist noch weit“, sagt Fetik mit Verweis auf die ÖGB-Frauenvorsitzende Berechnungen zum heurigen „Equal Pay Day“. Frauen verdienen demnach je nach Bundesland noch immer um bis zu 30,8 Prozent (Vorarlberg) bei gleichwertiger Arbeit weniger als Männer. Wichtig sind Fetik auch die Themen Gesundheit und Arbeitszeit: „Wenn wir wollen, dass Beschäftigte länger gesund im Arbeitsleben bleiben, und wenn wir die Beschäftigungskrise in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir Lebensarbeitszeiten rasch besser verteilen.“
EQUAL PAY DAY 2014 Ein wichtiger Tag, um auf die Benachteiligungen für Frauen aufmerksam zu machen, ist der Equal Pay Day. Das ist jener Tag, an dem Männer bereits jenes Einkommen erreicht haben, wofür Frauen noch bis 31. Dezember arbeiten müssen (Basis ist ganzjährig vollzeitbeschäftigt). Frauen arbeiten somit 83 Tage „gratis“ weiter, da sie heuer um 22,7 Prozent bei gleichwertiger Arbeit weniger verdienen als Männer. Für heu-
er wurde dieser Tag für den 10. Oktober errechnet, was eine Verbesserung um zwei Tage gegenüber 2013 darstellt. Das Ziel der FSG-Frauen ist klar: Der Equal Pay Day muss auf den 31. Dezember fallen, erst dann ist die Gleichstellung beim Einkommen erreicht. Dafür werden sich die FSG-Frauen weiterhin einsetzen. Autorin: Klaudia Frieben E-Mail: klaudia.frieben@proge.at
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FAIRE CHANCEN IN EUROPA
DIE GLEICHSTELLUNGSFRAGE Im Herbst wird das Europäische Parlament über die Zusammensetzung der nächsten EU-Kommission entscheiden. Politik und Wirtschaft sind bei Geschlechtergerechtigkeit gefordert.
Die EU-Kommissarinnen und Kommissare sollen mit 1. November für fünf Jahre ihre Tätigkeit aufnehmen. Die geschäftsführende Delegationsleiterin der SPÖ-Europaabgeordneten, Evelyn Regner, stellt klar, dass das EU-Parlament bei seiner Zustimmung zur neuen EUKommission ein besonderes Augenmerk darauf legen wird, wie viele Frauen und Männer im 28-köpfigen Gremium sein werden. Nach den derzeit vorliegenden Nominierungen dürften es in der neuen
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Kommission mit Präsident Jean-Claude Juncker maximal acht Frauen werden. In der scheidenden EU-Kommission von Präsident Jose Manuel Barroso gab es neun weibliche Kommissare. EU-PARLAMENT HAT’S IN DER HAND Jean-Claude Juncker, der in seinem Wahlkampf immer mit der Ausgewogenheit von Frauen und Männern unter den künftigen EU-Kommissaren geworben hatte, ist gefordert, seine Zusage zu hal-
ten. Denn ohne jenes Versprechen hätte er nicht die Zustimmung der sozialdemokratischen EU-ParlamentarierInnen zum EU-Kommissionspräsidenten erhalten. Juncker ist zwar zuständig dafür, im Einvernehmen mit dem/der jeweiligen Staats- beziehungsweise Regierungsschef/in die/den jeweilige/n Kommissars-Kandidatin/-Kandidaten zu nominieren. Das EU-Parlament kann jedoch als demokratische Kontrollinstanz der EU-Kommission, entweder die ganze EU-Kommission oder einzelne KandidatInnen ablehnen. Das EU-Parlament hat sich im Rahmen der Diskussionen um die Zusammen-
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CHANCENGERECHTIGKEIT setzung der künftigen EU-Kommission fraktions- und parteiübergreifend für ein ausgewogeneres Männer-FrauenVerhältnis ausgesprochen. Es sind die Abgeordneten von Europäischer Volkspartei, Liberalen und Grünen gefordert, gemeinsam mit den SozialdemokratInnen nicht von diesem Standpunkt abzurücken. Sollten in der JunckerKommission weniger Frauen als in der Barroso-Kommission vertreten sein, muss dies einen klaren Ablehnungsgrund darstellen. KEIN LUXUS, SONDERN EIN MUSS Die Sprecherin der Europäischen SozialdemokratInnen für Rechtsangelegenheiten, Evelyn Regner, unterstützt Juncker in seiner Forderung, dass alle 28 EU-Mitgliedsstaaten mehrere KandidatInnen nominieren sollen. „Wie Juncker vor seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten sagte, ist Geschlechtergleichheit kein Luxus, sondern ein politisches Muss. Es ist im Zweifel mittels einer Vertragsänderung festzulegen, die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, zwei qualifizierte KandidatInnen für den Kommissionsposten zu benennen“, fordert Regner. MEHRHEIT IST DAFÜR Evelyn Regner hat sich in den vergangenen beiden Jahren auch dafür eingesetzt, den Frauenanteil in Führungspositionen privater Unternehmen zu erhöhen. Die Chefverhandlerin des Europäischen Parlaments für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen konnte im November 2013 eine gewaltige Mehrheit für den Bericht im Europäischen Parlament erreichen. Die EU-Richtlinie wird nach Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten im Rat zu einem Meilenstein für mehr
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MITGLIEDSSTAATEN ZÖGERN BEI FRAUENQUOTE Im November 2013 stimmte das EU-Parlament mehrheitlich dem Bericht von Chefverhandlerin Evelyn Regner über eine ausgewogene Bestellung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen zu. Die SozialministerInnen der EU-Mitgliedsstaaten haben bei ihrem Treffen im Juni dieses Jahres in Luxemburg darauf hingewiesen, dass aufseiten der EUMitgliedsstaaten eine „weitere politische Reflexion“ vor einer Entscheidung notwendig sei, da einzelne Länder nationalstaatliche Regelungen beziehungsweise keinerlei Regelungen bevorzugen. EU-Abgeordnete Evelyn Regner hofft unter der derzeit italienischen Ratspräsidentschaft endlich auf Fortschritte bei den zögernden Mitgliedsstaaten.
Geschlechtergerechtigkeit, mehr Transparenz und besseres Wirtschaften werden. Die neue EU-Kommission muss diese Richtlinie weiter vorantreiben, und Juncker muss die Gleichstellungsfrage sowohl in Politik wie auch in der Wirtschaft als Priorität in den nächsten fünf Jahren verfolgen. „Jetzt muss die Politik mit gutem Beispiel vorangehen. Ein Frauenanteil von 40 Prozent ist daher auch für die EUKommission das Ziel, das sind zumindest elf Frauen. Egal ob in Wirtschaft oder Politik – Frauen müssen sichtbar gemacht werden“, fordert die Europaabgeordnete Evelyn Regner.
:::: WE B T IP P :::: www.evelyn-regner.at
Die Gewerkschafterin Evelyn Regner ist seit 2009 SPÖ-Europaabgeordnete, seit 2014 geschäftsführende Delegationsleiterin der SPÖ-Europaabgeordneten.
ERST FÜNF FRAUEN FIX IN EU-KOMMISSION Im Europäischen Parlament wurde im vergangenen Juli EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gewählt, im kommenden Oktober wird über das gesamte Team der EU-Kommission abgestimmt. Das bedeutet, dass mindestens 376 der 751 Abgeordneten im Europäischen Parlament dem neuen Team zustimmen müssen. Von den 28 EU-Staaten haben bisher alle außer Belgien ihre Nominierungen abgegeben. Demnach gelten erst fünf Frauen als fix in der neuen Brüsseler Behörde. Nach den vorliegenden Nominierungen dürften es aber maximal acht Frauen werden. 40 Prozent von 28 Mitgliedern wären aber elf Frauen.
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Fotos: mauritius images / Ikon Images - Collage
FAIR. SOZIAL. GERECHT.
K(L)EINE ÜBERRASCHUNG ZUM EQUAL PAY DAY* AM 10. OKTOBER 2014
::: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen. ::: Mehr als die Hälfte der Reifeprüfungen werden von Frauen abgelegt. ::: Mehr als die Hälfte der Studienabschlüsse werden von Frauen erworben. ::: Mehr als zwei Drittel der Frauen sind erwerbstätig. ::: Mehr als die Hälfte der Frauen arbeiten Vollzeit. FRAUEN SIND GEWINNERINNEN – NUR NICHT BEIM EINKOMMEN! ::: Frauen verdienen um fast ein Viertel weniger als Männer. ::: Nur eine von zehn Frauen mit Hochschulabschluss übt eine führende Tätigkeit aus, Männer mehr als doppelt so oft. ::: Frauen erhalten weniger als die Hälfte an Alterspension als Männer. 3,9 ::: Wenig überraschend: Ein Viertel aller alleinlebenden Pensionistinnen ist armutsgefährdet.
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* Definition und Details siehe Seite 13. Quelle: Statistik Austria (Daten beziehen sich zum Teil auf 2012)
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