Erhöhung der Arbeitszeitgrenzen Ergebnisse einer telefonischen Befragung von unselbstständigen Beschäftigten n=500
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße 8 1010 Wien
2
Überstunden
F6: Machen Sie - häufig, gelegentlich, selten oder nie Mehr- bzw. Überstunden… ? [in Prozent] F7: Wie werden diese Überstunden bei Ihnen üblicherweise abgegolten, in Geld, in Zeitausgleich oder gar nicht? [in Prozent]
Sind Überstunden zu leisten? 0
20
40
26
häufig
60
80
100
31
21
23
gelegentlich
selten
nie
Werden diese abgegolten? 0
20
40
27
in Geld
60
80
47
in Zeitausgleich
teils teils, Geld und Zeitausgleich
Basis: F6; macht Überstunden: n=387; F7; Überstunden werden abgegolten: n=335
100
19
8
gar nicht
3
Ausmaß der Abgeltung von Überstunden
F8: Und werden diese Überstunden eins zu eins oder mit Zuschlägen abgegolten? [in Prozent]
0
GESAMT
20
40
59
60
80
100
25
11
4
22
13
4
BERUFLICHE STELLUNG
Arbeiter
61
qualifizierte/leitende Angestellte & öffentl. Bedienstete
53
eins zu eins unterschiedlich
Basis: Überstunden werden abgegolten: n=355
19
68
einfache Angestellte
30
mit Zuschlägen w eiß nicht
2
11
10
6
4
Überstundenpauschalen oder All-In-Verträge
F9: Haben Sie derzeit …. ?
[in Prozent]
0
20
40
60
80
18 GESAMT 23
BERUFLICHE STELLUNG
17 Arbeiter 19 15 einfache Angestellte 19 qualifizierte/leitende Angestellte & öffentlich Bedienstete
20 29
Überstundenpauschale
Basis: Gesamt: n=500
All-In Vertrag
100
5
Arbeitszeit über 10 Stunden pro Tag
F11: Kommt es häufig, gelegentlich, selten oder nie vor, dass Sie mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten? [in Prozent] 0
GESAMT
20
11
40
16
60
80
29
100
44
AZREGELUNG Überstundenpauschale
18
23
16
All-In-Vertrag
24
22
35
23
40
BERUFLICHE STELLUNG
Arbeiter
einfache Angestellte qualifizierte/leitende Angestellte & öffentl. Bedienstete
10
6
16
31
16
15
24
17
häufig Basis: Gesamt: n=500
42
54
31
gelegentlich
37
selten
nie
6
Anhebung der erlaubten täglichen Höchstarbeitszeit
F12: Die gesetzlich erlaubte tägliche Höchstarbeitszeit ist in Österreich bis auf wenige Ausnahmen mit 10 Stunden begrenzt. Es gibt nun von Arbeitgeberseite den Wunsch, die täglich zulässige Arbeitszeit auf 12 Stunden anzuheben. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag, sind Sie da? [in Prozent]
0
GESAMT
20
5
40
60
19
49
80
100
27
BERUFLICHE STELLUNG
Arbeiter
einfache Angestellte qualifizierte/leitende Angestellte & öffentl. Bedienstete
5
3
12
56
15
7
52
25
sehr dafür
Basis: Gesamt: n=500
27
30
43
eher dafür
eher dagegen
25
sehr dagegen
7
Aussagen zur Anhebung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit
F13: Stimmen Sie den folgenden Aussagen im Zusammenhang mit einer Anhebung der gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenzen sehr zu, eher schon zu, eher nicht zu oder gar nicht zu? [in Prozent] 0
20
werden die Gesundheitsbelastungen durch die Arbeit steigen
16
w erden noch mehr Überstunden nicht abgegolten werden
16
wird für das gleiche Geld mehr gearbeitet werden
15
haben die Arbeitnehmer mehr Spielraum, wann sie die Arbeit erledigen wollen
14
können die Arbeitnehmer mehr und rascher Zeitausgleichsstunden ansparen
14
10
stimme sehr zu Basis: Gesamt: n=500
60
80
23
33
32
40
32
stimme eher zu
13
17
36
31
34
9
31
40
29
100
15
41
36
werden die Betriebe w irtschaftlich erfolgreicher
wird die Anzahl von geleisteten Überstunden steigen
40
33
39
stimme eher nicht zu
14
19
19
stimme gar nicht zu
8
Nutzen einer Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit
F14: Wem würde Ihrer Ansicht eine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit alles in allem mehr nützen – den Arbeitnehmern oder den Arbeitgebern? [in Prozent] F16: Rechnen Sie für sich persönlich durch eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden alles in allem eher mit Vorteilen oder mit Nachteilen? [in Prozent]
Nutzen für Sozialpartner 0
20
40
5
60
80
79
100
17
den Arbeitnehmern den Arbeitgebern unentschieden, beiden gleich, niemandem
persönlicher Nutzen 0
20
13
Basis: Gesamt: n=500
eher Vorteile eher Nachteile weder noch, kein Einfluss
40
60
67
80
100
20
9
Bewertung einer Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit
F15: Wenn Sie alle Für und Wider betrachten, sind Sie alles in allem für oder gegen die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden? [in Prozent]
0
GESAMT
20
40
60
80
80
20
BERUFLICHE STELLUNG
Arbeiter
13
87
einfache Angestellte
14
86
qualifizierte/leitende Angestellte & öffentl. Bedienstete
72
28
dafür
Basis: Gesamt: n=500
dagegen
100
10
•
Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, hunderte Kollektivverträge und tausende Betriebsvereinbarungen bilden einen erfolgreichen und europaweit beispielgebenden Arbeitszeitrahmen für Unternehmen und Beschäftigte.
•
Die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenzen sind völlig ausreichend. Die Befragung bestätigt, dass nur jede/r fünfte Beschäftigte sich eine Verlängerung „vorstellen“ kann.
•
Die bestehende Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarung für einen gewissen Zeitraum eine 12-Stunden Tagesarbeitszeit zu ermöglichen, ist völlig ausreichend
•
Wenn die überwiegend in den Kollektivverträgen vereinbarten Mehrarbeits- und Überstundenzuschläge sowie die Teilzeitzuschläge die Beschäftigten zur Hälfte nicht mehr erreichen, dann besteht dringend Handlungsbedarf
•
Die offenbar weit mehr als angenommen verbreitete Praxis von All-in Vereinbarungen (ein Fünftel aller Beschäftigten sind betroffen) ist ein inakzeptabler arbeitsvertragsrechtlicher Zustand.
11
Die FSG fordert daher: •
Keine Änderung von täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenzen, im Gegenteil: Die derzeitige Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeitgrenze auf 12-Stunden durch Betriebsvereinbarung ist zu hinterfragen.
•
Reduktion der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten (Mehrarbeit und Überstunden) und Einhaltung der Ruhezeiten, um neue Arbeitsplätze zu schaffen.
•
Eingrenzung von Zeitkonten, um den Verbrauch (ohne Angabe von Gründen) von Zeitguthaben zu erleichtern.
•
Transparenz bei All-In-Verträge, um faire Stundenlöhne und Überstundenzuschläge zu garantieren.
12
• Streichung der Verfallsfristen von vorenthaltenen Mehrarbeits-, Überstunden- und Teilzeitzuschlägen aus Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Dienstverträgen. • Auszahlung des Teilzeitzuschlags am Monatsende - ohne Durchrechnung. • Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche.