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Tierhalter-Haftpflicht – Kaum bekanntes Must-have
Kaum bekanntes Must-have
Warnhinweise über ein Pferd auf der Autobahn dürfte nahezu jeder Autofahrer schon gehört haben. Dass sich dahinter ein Drama um die wirtschaftliche Existenz des Halters abspielt, darüber machen sich allerdings sicher die wenigsten Gedanken. Denn der haftet für alles, was folgen mag – schlimmstenfalls eine Massenkarambolage. Aber auch Hunde und Katzen wollen nicht nur spielen, sondern sind manchmal gar nicht gut drauf. Die Haftpflichtpolice ist für alle ein Muss.
Foto: © Sabrina Henkel Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: der Tierhalter. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat. Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein, allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten. Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weiterreichende Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden. Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Eine Hundehalter-Haftpflicht ist also eigentlich ein Muss. Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein.
Vielen Haltern nicht bewusst
Wenn ein Pferd durchgeht, kann das jedoch viel katastrophalere Folgen haben als ein Hundebiss. Es stellt sich die Frage, ob dies den Haltern bewusst ist. Volker Lauenstein, Produktmanager der GHV, sagt dazu: „Vielen Haltern ist bewusst, wenn sie sich ein Pferd kaufen, dass es zu Haftpflichtschäden kommen kann. Aufklärungsbedarf liegt darin, dass die Haftung des privaten Tierhalters der Höhe nach unbegrenzt ist, er also mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haftet, und das zunächst verschuldensunabhängig.“ Manuel Jäschke, Leiter Competence Center Tier bei der Barmenia, ergänzt: „Dass das Risiko deutlich größer ist – auch aufgrund der Schwere von Schäden durch die Tiere – kann man bereits daran erkennen, dass der Beitrag für eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung deutlich höher ist, als der Beitrag für eine Hundehalter-Haftpflicht.“ Vielen Haltern sei dies nicht immer bewusst, dies stelle man immer wieder im Leistungsfall fest, wenn man die Halter befrage. Die Halter hätten keine Vorstellung davon, was alles passieren könne, wenn ein Pferd durchgehe und auf eine Autobahn renne. (hdm)