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Assistance-Leistungen – Service-Konzept
Ein Tier zu halten, erfordert eine gute Portion Verantwortung. Was aber tun, wenn alle guten Vorsätze unvorhergesehen über Bord gehen? Etwa weil der Halter erkrankt oder selbst einen Unfall erleidet. Wer kümmert sich dann? Zum Beispiel die Tierhalterversicherung selbst oder aber eine gute Unfallversicherung, die Assistance-Leistungen einschließt.
Assistance-Leistungen sind ein Service-Konzept, das durch schnelle und unkomplizierte, konkrete Hilfeleistungen im Schadenfall punktet. Die klassische, traditionelle Assistance ist in den meisten Fällen Teil eines Versicherungsproduktes. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Soforthilfe im Notfall. Prävention und Hilfe im Ernstfall durch den Versicherer stehen bei Kunden hoch im Kurs. Die Unternehmen sind daher darauf bedacht, auf diesen Feldern zu punkten. Allerdings haben sich die Zeiten geändert. Die moderne Assistance nennt man auch Alltags-Assistance oder Freizeit-Assistance. Bei ihr geht es um mehr als nur Hilfe im Notfall. Hier sind der Service-Gedanke und der Komfort für den Verbraucher von großer Bedeutung. Wenn ein Tierhalter so schwer erkrankt beziehungsweise Hilfe benötigt, dass er sich nicht mehr um sein Tier kümmern kann und keine weitere Hilfe da ist, kann es kritisch werden. Manuel Jäschke, Leiter Competence Center Tier bei der Barmenia, sagt deshalb: „Die Barmenia bietet in der Tierkrankenversicherung schon seit längerem Telemedizin ohne Mehrkosten in allen Tarifen für Hunde und Katzen an, weil digitale Services immer stärker
Service-
Konzept
von den Kunden nachgefragt und in Notsituationen gerne genutzt werden. Über Kooperationspartnern wie etwa FirstVet erhielten die Kunden via Smartphone, Computer oder Tablet einfach und unkompliziert rund um die Uhr Zugang zu einem erfahrenen Tierarzt.
Manuel Jäschke Leiter Competence Center Tier Barmenia Versicherungen
Volker Lauenstein Produktmanager GHV VERSICHERUNG
Das Pferd will betreut werden
Volker Lauenstein, Produktmanager der Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV VERSICHERUNG), Anstalt des öffentlichen Rechts, hat vor allem die Urlaubssaison im Blick: „Kritisch sind der längerfristige Ausfall des Tierhalters oder Stornokosten infolge einer Erkrankung des Tieres.“ Zusatzleistungen in der TierOP- und -Krankenversicherung sei zum Beispiel eine teilweise Erstattung der nachgewiesenen, notwendigen Kosten des Reiserücktritts für die Person des Versicherungsnehmers, wenn das Tier – infolge einer unabwendbaren, versicherten Operation oder Heilbehandlung – gemäß tierärztlicher Bescheinigung im Reisezeitraum reiseunfähig sei. Jäschke hingegen sagt: „In den Tier-Policen (Tierhalter-Haftpflicht und auch Tier-OP oder Tier-KV) ist keine Leistung, zum Beispiel Unterbringungskosten, wenn der Halter ins Krankenhaus muss, vorgesehen.“ Über den Unfall-Premium-Schutz sei jedoch beispielsweise Tierbetreuung bei Krankenhausaufenthalt des Halters mitversichert. Lauenstein sieht seine GHV über die Unfallversicherung auch im Hinblick auf Tiere bestens aufgestellt und nennt eine ganze Liste von Leistungen: „Beispiel Betreuungsgeld für die Versorgung eins Pferdes im Premium- und Komfort-Tarif. Die versicherte Person ist unfallbedingt in der körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und hat Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Wir verdoppeln für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal jedoch für 14 Tage.“ Bei einem Verkehrsunfall mit Hund erstatte man dort bis zu 500 Euro für entstandene Tierarztkosten. Es gebe zudem eine höhere Invaliditätsleistung aufgrund eines Verkehrsunfalles mit Hund. Und erleide last but not least die versicherte Person einen Verkehrsunfall mit ihrem Hund und habe sie Anspruch auf ein Gipsgeld, verdoppele man im Premiumtarif die Summe. (hdm)